N23 Amtsblatt zur LaiVacher Zeitung Nr. 158. Mittwoch den 15. Juli 1874. (304—3) Nl. 4531. Studentensüftung. Mit Beginn des zweiten Semesters des laufenden Schuljahres ist die erste Dr. Georg Su-Pan'sche Studcntenstiftung im dermaligen Iahres-ertrage von 4!) ft. 94 lr. wieder zu besetzen. Zum Genusse derselben sind vorzugsweise arme, gut gesittete und gut studierende Jünglinge aus der Anvcrwandtschast des Stifters, in Ermanglung solcher aber Studierende aus der Pfarre Nodajn, und sodann aus den Pfarren i Vigaun, Radmannsdorf, Lees und Löschach berufen. Der Bezug ist auf die Dauer der Gymna-j sialstudien beschränk. . ! Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischösiichen Ordinariate zu. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Armuths- nnd Impfungszcugnisse, dann den Schulzeugnissen der zwei letzten Semester, eventuell mit dem ihre Verwandtschaft mit dem Stifter nachweisenden Documente belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Schuldirection bis 20. Juli 1874 Hieher zu überreichen. Laibach, am 19. Juni 1874. K. k. Landesregierung fur Kram. 1293—3) Nr. 9421. Kundmachung. Das hohe k. k. Handelsministerium hat gestattet, daß Fahrpostsendungen im internen Verkehre auch dann unfrankiert zur Postbeforderung angenommen werden dürfen, wenn der Aufgeber einen Werth nicht angeben hat. Zugleich wurde der im Falle des Verlustes von Sendungen ohne , Werthangabc oder eines Abganges an denselben von der Postanstalt zu leistende Ersatz, dann die Mafimalgrenze des in Fällen der Beschädigung ! für den nachweisbaren Schaden zu vergütenden Be ^ träges von 50 kr. auf 1 fl. 50 kr. für jedes Zoll-i Pfund oder den Theil eines Zollpfundes erhöht. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf alle vom 1. Juli d. I. an aufgegebenen Fahrpostsendungen ohne Werthangabe Anwendung. Hievon wird das Publicum infolge hohen Handelsministerial - Erlasses vom 20. Juni d. I., Z. 19186, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 20. Juni 1874. K. k. Postdireclion.