A M t s N l » t t. ^' 29.________Donnerstag den 9. Mär? i»37. il^ubernial - Verlautbarungen. Z. 2^9- (2) aä Nr. ""/^y St.G. V. Kundmachung der versteigerungsweiscn Verauße« rung der, in der Provinz Mahren, Kreise Hradisch, liegenden Neligi« onsfonds, Herrschaft Wellehrad. — Von der k. k. mähr. schles. Staatsgüter-Vcr-äußcrungs Commission wird bekannt gemacht, daß di« zunächst der Kreisstadt ungarisch Hra« d'sch liegende Religionsfonds, Herrschaft Wel-lehrad, so wie sie der Rtligionsfond gegenwartig besitzt und gemeßt, am 9. Mai 1657 Vor-mittagö um neun Uhr in dem k. s. Gouverne-M«nts«Gebäube zu Brünn, mit Norbchalt der höchsten Genehmigung im Wege der öffentlichen Versteigerung werde veräußert werden.— Zu dieser Herrschaft gehören außer dem AmtS» vrte Wcllehrad noch i6 Ortschaften, nämlich: der Markt Polleschowlh, die Dörfer: Babitz, Ba^schiy, Domanin, Hutschienowiy, Iallub, Kastellan, Nedakomtz, Orzechau, Temiitz, Tuczap, Trapliy, Tupcs, Wazan, Zdechau, und die Dominlcal-Ansicdlungen Eeranln und Neudorf; mit einer Bevölkerung von i^3l6 Seelen. Dlese Ortschaften lind ganz und so arrondirt, daß kem fremdes Domimum betreten werden darf. — I. Die Bestandtheile und Ertragsrubriken dieser Herrschaft find: /V. An Gebäuden. — 1) DasKloster ober Schloß-gebäude in Wellehrad, dessen mittlerer Theil aus zwei, — die Seitenflügel aber aus einem Stockwerke bestehen, mißt in der Lange 84 — in der Breite 6 Klafter, und ist mit Ziegeln gedeckt. Dabei befindet sich eine salle ä ter-«,no, und »m Hofe 6Wagenschoppen und ein ^7"; 7" 2) Das mit Ziegeln gedeckte, em Stock hohe Eonventgebäude, ,5o Klafter »ang, h /^ Klafter brett, worin sich auch 8 Stallungen und 3 kleine Keller, dann eine Wasserlettung befindet. - Z) <5in kleineS Wohnglbaude »m Schloßhofe mlt Z.egcldach; darneben eln großer Pferdsiall auf 3^ Pferde unter Strohdach. — 4) Das glößumheils s-hon abgetragene alte Prälatur-Gebäude ohne Dach. — 5) Ein besonderes Wohngebaude für den Waldbereiter. — Die blsher beschriebenen Gebäude werden von einer 5o6 Klafter langen Mauer umfangen. »— 6) Eln Wohngebaude für den Revierförssei', unter demselben einKel« ler. — 7) Ein tlemes Wvhlgebaude für den Flußhauüpachtcr. — 6) Das Flußhaus sammt Mchenbehällnlß und Tallin,rofen. — 9) Ein Heuvorraths-Schoppen bei dem Walde Hay.— 10) Das Brauhaus, ein Stockwerk hoch, mit Z'egeln gedeckt, nebst der Wohnung für den Kellermeister und Braumeifier, zwe, Bierkel» lern und einer Eisgrube; fernere em Schaf-stall und oberhalb ein Schütt-und Malzboden. — Das Brauhaus wivd durch eine unterirdische Wasserleitung m,t Wasser versehen. — Hierbe» befindet sich auch o,e Schwein- und Kuhstallung des Brau- und Kell'rmeiNcrs, dann dle VlNderweckstatt und em Brettciror-ralhs,Spoppen; im Hofplaye ein Beunnen. "- ü) Der große gewölbte Wlinkllcr il2 Klafter lang, 3'/^ Klafter breit, ,n welchem 5oc)0 Eimer We»n untergebracht rvltden könc "en. — ,2) Der Wcllehrader Meirhof, ein Stockwerk hoch, mit den erforderlichen Woh« nungen, Stallungen, Scheuern und Schütt» boden und einem Keller; ferners — ,3) das Branntweinhaus sammt Maftstall, Kalberstall, Wagenschoppen und Drabenwohnung. ,^)Im Hofplatz 3 Scheuern, die größere Schafstallung und ll, Brunnen. — ,5) Ein Obssdörryaus in dem mit einer 35o Klafter langen Mauer umgebenen Obstgarten.—16) Der auf einen Brand von 16000 Stück Ziegel eingerichtete Ziegel-ofen, mlt zwei Schoppen. Der Absatz ist ziemlich ergiebig.—,7) sin Obstdörrhaus im Gar. ten Oberhradeck. 18) Ein Keller unter dem Hause des Franz Zerrmann.—19) Das Salla. scher Jägerhaus mit einem Brunnen. 20) Das NuntscherlIagerhaus. —2,)5Die Hutsckenlyer« Wempreßbaude. — 22) Das Wnthehaus ,n Temnly, mlt einem gewölbten Keller. — 23) Das Jägerhaus in Orzechau sammt Keller und 13a Aartchen, iss zeitweilig der dortigen Gewinde zu einer Flllalschule überlassen. — 24) Ein Weinkeller im Markte Polleschowiy, 16 Klaf-t« lang. — 25) Der Meterhof m Pollescho« wltz mil den erforderlichen Wohnungen, Stal-lli^gen, Scheuern und Schüttböden, »ft mlt «lner »5ä Klafter langen Maucr eingeschlossen. — 26) Das Branntwe,nhaus ,n Polleschowiy, ein Stockwerk hoch, Mit e,ncr Wohnung und e,nem Maststalle. -^- «7) EinM>lch> undKa-sckellir daselbst. — 28) Die Drabenswohnung eben dort, m,t einem llemen Keller. — 29) Die vormallge Preßbaude, oberhalb em Kör? nerschüclboden. — 3o) Der große mit Ziegeln Hedeckie Gchütlboden außer Poll^schowitz aus H Etagen und io3 Fenstern beuchend. — 3i) Das Jägerhaus m N^dakonly. — 32) Das Mühlgebäude m Nedakonitz mit Ziegeln ge« deckt. Es besteht aus 2 Abtheilungen und 2 Mahlhäusern mit 9 Mchl- und 1 Breinaang, nebst Wohnungen für den Müller. — 33) Die Stallungen und Schoppen gege,>ü'>cr demMühl« gebaude mlt Ziegeldach. —, 3^) Die s^genanne te Gußseite m»t 2 Mahlgängen und l Gtube fürMahlzä'ste, mlt Ziegeln gedeckt. — 35) Die Vrettersage, mlt Gchmdlldach. — 36) Ein Schoppen zur Aufbewahrung der GchnMmat^ rial,en. — H7) Eln gewölbter Keller in Bar« schitz. — 33) Em Heuvorraths-Schoppen m Hutschienonntz. — 3g) Die alte, mit Gchm» deln gedeckte Kirche außer der Bchloßmau«r.-^ ^o) Das ehemalige Bmdersgebaude aus 2 Nb» thellungen. — L. An gru ndu ntertha« nigen Schuldigkeiten. 2) Vn Urbanal« gaben in W. W. 29^0 si- 36 kr. 3 dr.; d) An Körnerschüttung: 189 Meym Weitzen, 309 Mehen Gersse; c) an Grundzms der Gtmem-den Tupes undZdeckau, für das sonder Obrlg' keit erhaltende Pfllchtholz, 25 Metzen Haf«r; 6) An Unschlltt in liauil-I 250 Pfund; 0) an Grundzinswein bei t^r Gememde Orzechau und Tlmniy, 5o <3lmer ,6^ Maß^ l) an Natu, ralabgaben von den/ dem Robothabolttlons« Systeme nicht beigetretenen Anfassen bei den Gemeinden Tuves und Barschiy, 35Vio Hüh» ner und iol V4 Eyer; ^) ^n Elbgrundzinsen von den bli Einführung des Robothadollti^ns-Sostems in das empbiteuusche Eigenthum über« lassenen Meierhofgründen 3/^9^.5^ kr. 3 dr., und an bedungenen Steuerblliräqen 561 si. 35 kr., zusammen in W. W. 4o6l fl. 29 kr. 3 dr.; dann an Naturalkörnerschüttung: 27 Meyen 3i '/^ m. Weihen; 98 Mtyen29'/^ m. Korn; 296 Metzen l3 '/3 ^. Gerste; 76 Me-tzen 6 m. Haf'^. — Anmerkung. Gegen den Bezug dieser Bteuerbeitrage hat die Obrig« keit bei Ueberlassung d'eser Realitäten an die Emphlteuten die Entrichtung der zu jener Zeit bestandenen Steuern für die Zukunft auf sich genominen; da aber seit dem im Jahre 1821 eingeführten Gteuerprovlsorium dle Emphiteu» ten dle Steuern unmittelbar selbst berichtigen müssm, so ist es Pflicht der Obrigkeit, den Emphlteuten dafür d>e gebührende C'nlschadi' gung zu leisten, und sich nnt denselben hierü« der auszuglelchen. — Insbesondere wird mit den Neuhöfer Emphlteuten die Ausgleichung überdasNechtsverh^ltNlß ihrer Gteueroerpstlch» tung, und die Abrechnung über ihreZms- und Steuer,Rückstände für das Vergangene, und für oie weitere Zeit, wahrend welcherdlese He«r« jchafcEigenthum des Rcllgionefondes verbleibt, vonAeite dieses Fonbes gcpflogen werden; da, gegen wird die Art und Welse der Ausgleichung vom Tage der Uebcrgabe der verkauften Herrschaften an den Käufer aussH>licß nd dem Lch-tercn vorbehallin. — !i) An Roboth: In Folge der allgemeinen angeordneten Einführung des Robothabolil'ons l Syst ms lst zwar die Robothabolltlon auch mit den Unterthanen dieser Herrschaft behandelt, und es ist sich a«ch nach den dleßfa'nigen Contracts, Bedingnissen bisher mll Ausschluß jener weniger Unterthanen m den Gemeinden Tupes und Orzechau, welche derselben gar mcht heigetreten sind, dann der drei Gemeindcn Tuczap, Hdechau und Bar« schitz, welche die Leistung der im §. 7 dls Abo, lll«ons ? Contraries besonders vorbehalten«« Lohnarbeiten verw?»gern, und worüber auch eine Verhandlung im Zuge iss, benommen worden. Allein der Abolitions-Contract ift noch nicht zur vollständigen Ausfertigung gelangt, und ermangelt noch der allerhöchsten Bestätigung Er. Majestät. —> Nach diesem Eon« tract, und dem Neftimmungkbuche über bleun-terthanigen Schuldigkeiten haben die Unterthanen zu entrichten: — Nens. An Noboth-reluition in Wttlier'Währung 6297 ss. 53 kr., worunter jedoch auch folgende Losfuhren und Leistungen begriffen sind, welche von bestlmnn tcn Gemeinden gegen Abrechnung des Relm-tionsbetrages in, niNurH zu verrichten schuldig sind, und nur im Nlchtbsnölhigungsfalle der Obrigkeit in beigesetzten Preisen zu reluiren kommen, als: 2) beim Ackern und Eagep, dann Gctreid- und Heueinführen pr. Tag a 3ö kr., /;9« Toge; 1^) an zwettpännigen Ma« terial5Fuhren pr. 2ag ä 36 kr., ^oL Tage; 0) an Brennholz» Zufuhren nach Wellehrad sammt Aufklafterung pr. Tag » ^2 kr., ^8g ,5l Tage- cl) an Holzschlagen sammt Aufklaftc-rung pr.Klafter a i5 kr., l^/z0 Cage; <') ,um Holzfällen und Walowegbessern pr. Tag a ,o jr., »86 Tage; l) be,m Gcireide« Schliül pr. Tag » l5 tr., 63/ Tage. — 2tens. Außerdem haben die Unterthanen zu Folge des §. 7 des Robolhabolltions»Ec>ntracies auch jene Ar« heilen/ welche die Obngknt »n Zukunft noch bedürfen sollte, derselben auf ihr allmähliges Vegehren, jedoch ohne Hemmung ihres Wirth: jchaftsbetriebes nach folgenden festgesetzten Lohn» arbeltspreisen zu leisten/ und zwar: vom l.Oc, tober bis -letzten Ftbruar gegen 7 kr. pr. Tag; vom L. März bill letzten Juni gegen 10 kr. pr. 2ag ; vom l.Iuli die letzten Sept. gegen i5 kr. pr. Tag. — Ztens. Ferners hat jedcrInmann jährlich , fl. Robothgeld zu zahlen. — Htens. Die Naturalroboth von den der Abolition mcht beigetretenen Unterthanen in den Gemeinden Orzechau und Tupes betragt i633 Hanblage. —» 5tens. Die Handrobothschuldlgkeit von dtn robothpftlchtigen Häusern betragt 11669 Tage. — Hleroon haben aber mehrere Unterthanen ihre Rovoth bls zur eintretenden Besitzveränderung, und zwar zusammen 208 Tage, im Gelde reluirt um jährliche 19 fi. 20 kr. W. W. und 52 kr. 3. M.; i) an emphlteutilchen Zmsungen für verkaufte folgmde obrigkeitlich« Reallläten, als: für Mahlmühlen, Wllths« Häuser, Schmieden, Schlossereien, Bretter» sagen, Orhlpressen, Fleischbänke, Abdeckerelen, obrigkeitliche Häusel, Weinkeller, Preßbauden, Scheuern, Gchoppen und Kellern, zusammen in Wiener-Wahrung »226 ss. »4 kr., und 3i MaßHanföhl; Ic) an Zinsen von fremden Ort« schaften 5/» fi. 17 kr. W. W.; l) an Robolh« reluition von unbchausttn Prof?ss,onlste<,, 1 st. 3. M. — C An Miethllnsen. 1) Für vermiethet? herrschaftliche G> baud? lo st. E. M., 8fi.W. W.; 2) für vermuthete Behältnisse 12 st. 5 kr. t. M., 40 ss. 5c, kr. W. W.; 3) Zins für Kramladen-konccsswn z fi. k. M.; 4) an bedungener Haussseuer ^ ss. 2» kr. E. M. ^ r>. Meierhöfe. 2) der Mllerhof »n Wellehrad; 1>) der Meierhef in PoNescho-w.tz. -^ Die m „gener Y«w,rthschaftung gehenden GrundNücke betragen: 3) bei Wllle< ^' . "° ^'" 586 M^tzm ,5 Maßl, an A"en89Metzen »2 M°ßl, an Wiesen 200 Metzen l3Maßl; 1» be. Polleschow.5 an Aek. Meyen6^Maßl. _ D.e in Verpachtung stehenden Vrundttucke: a) bei Wellehrad an «leckern 392 Mehen 2« V^ Maßl, an Garten 9 Metzen 23 '/g Maßl, an Wiescn 29 Metzm »7 Maßl; I)) bei poUcschosr,h an Accklrn3y5 Metzens Maßl, an Garten 11 Metzen 12 ^/g Maßl, an Weingärten 62 Mctzen 7 Maßl, an Wlesen 22 Metzen 2 '/^ Vlaßl. — Für d«e verpachteten Grundstücke velrägt dtr dermal'ge Pachtzins: für Äecker Z060 fi. 22 kr. C. M., für Gärten LZ fi. 10 kr. <5. M., für W>elen il3 ss. 2l kr. E. M., für Weingärten 217 st. /»5 kr. E. M.; e) der obligkeilliche Vlehstand besteht dermal auf beiden Meierhöfen aus: ^7 Melk Kühln, 3 Stieren, i» Kalbinnen, i3 abgesetzten Kalbern, 6 Zugpferden, 6 Och« sen, L)3 Schafen, Stöhren, Hammeln und Lämmern; cl) dle Milchnutzung ist dermal ver» pachtet, in der Art, daß der Pachter für jede Melkkuh be» dem WeNehrader Meierhofe 77 Pfund Schmalz, bei dem Polleschorritzcr Me«er« Hofe 69 '/4 Pfund Schmalz als ZmS jährlich zu entrichten hat: Dieses Schmalz lft aber vom Pachter nicht inn2l.ul-.-l zu geben, sondern nach den monatlichen Durchschnittspreisen der Stadt Brünn im Gelde zu bezahlen ; e) Gteuer-vergülung für v^pachtete Grundstücke »9 st. 9'/4 kr. 3. M. — T. Waldungen. Diese betragen naK den geometrischen Vermcssungs» Taillen vom Jahre 180,, 3566 Joch 1164 Allairat kr. W. W., und eine Kör-nerschüttung von ^oo Metzen Ksrn unl^ 200 Metzen Gerste. — I. Di? Po tta schensie-dere'i in Well hrad ist bls Ende October l336 verpacktet um 67 fi. 3. M. und 2 st. W. W. ^. X. Flußfischerei. In den Gewas, fern bei N?dakon,tz, Kastellan, Bablh und Huschtienowiy, wofür dermal bis Ende Octo-ber 1837 ein Pachtzins eingeht pr. 66 fi. i5kr. C. M. — I.. Iagdbarktiten. D,e Obrigkeit ist im Besitze der hohen, niedern, und der Feldjagdbarkelt auf der qanzen Herrschaft, wovon das Neuhäuser, Wellehrader, Sallascher und Nedakonitzer Revier in eigener Regie sicht, — Für die bis Ende October i83? verpachtes ten, größtentheils in Feldjagdbarkeiten beste, henden Abtheilungen geht ein Pachtzins ein pr. l5g ft- »e von den OdrigkeMn Wel, lehrad und Vuchlowiy eingezogenen vormalie gen GememdewaldunglN der Gemeinden Tupes und Zdechau mit 119, V4 Meyen Area muß dlksen Gemeinden jährlich verabfolgt werden: l) I.dem Halbjähner »0/ und jedem Podsed« ker 5 Klafter weiches Brennholz. — 2) Das für die Bedachung ihrer Gebäude nöthige Dau< holz.— 3)Das Holzerforderniß für ihr Wuth, schaftsgeräthe. — 4) Auch wurde ihnen eine Strecke von 100 Metzen zur Weide angewiesen. — Zu diesem Holz» und Weide-Ausmaß hat die Herrschaft Buchlowitz mit 5 Theilen, und dle Herrschaft Wellehrad mit z Theil zu concuriren. — Das Holz haben die Gemem-den selbst zu fallen und zu führen. — Die Obrigkeit Wellthrad bezieht für diese Holzab« gäbe die vorne 5ul> L 0) aufgeführten 25 Me-hen Hafer jährlich. — Y Die Obrigkett hat das zur Veheltzung der schulen erforderliche harte Brennholz abzugeben, und zwar: 8 '/2 Klafter gegen Vergütung dcs halben Wertheö aus dem Rcligtonsfonde, 55 ^ Klafter un^ entzeldlich; m) auf Stiftungen und fromme Werle jährllch 64 ss. ^. M.; n) auf Unterhaltung der Gchullehrer 44, fl. ^0 kv. W.W.; 0) R,chterlöhnungen 3c)6st. W. W.; p) den Kirchendienern 3, fl. 42 '/^ kr. W. W.; ci) dem Barschltzcr Pfarrer 14 st. 43 kr. W. W,; r) dem Polleschowitzer Pf^rer z6 fl. W. W. UNd5F2ß Bl«r; 8) dem Ialluber Pfarrer in li2wra 3 Wetzen Wntzen, 6 Mcyen Korn, 1 Metzln Kucheljpcis, 2 Faß Bler. — Der Ausruftpreis dieser Herrschaft betragt 34,762st. ^5'/H k«s. Conventlyns'Münze, das ist: Drei- malhundert Ein und Vierzigtsu» send Siebenhundert Sechzig zwei Gulden ä5 '/, kr. E 0 nv e n t l 0 n e-Mü n-ze. — Dle wesenillchftcn Verkaufebrdingnisse sind folgende: itens. Zur L'cttation w,rd, mit Ausnahme der Israeltten, Jedermann zu« gelassen, der hlellandes Realitäten zu besitzen geeignet ist. — Denjenigen, die m der Regel Nlcht landtafelfählg sind, kömmt, in, Falle der Erstehung der Herrschaft o>e allerhöchst bewilligte Nachsicht dcr Landtafelfahiglett in Hm» ficht dieser Herrschaft für sich und ihre Lelves« erben in gerader absteigender Lmie, zu statten. — Htens. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat als Eautlvn den zehnten Theil des Ausrufepreises, somit z/^76 st. 16 '/> kr. Eonventlons-Münje, entweder bii der Ver» fle'gerungs»Eomm,ssi0n hac, oder in öffentlichen, auf Metall'Münze und auf Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ,hrem cours-mäßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Netrag lautende, vorlaufig von der Kam-merprocuratur geprüfte, und ols bewahrt bestätigte Vlchelstellungs, Urkunde be,zubr,ngen. — Zur Erleichterung jener Kauflustigen, wel« che wegen großer Entfernung, oder wegen an« derer Ursachen bei der iic,tat,on nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licltiren wollen, wird gestaltet, vor oder auch wahrend der Licitations'Vethandlung schriftliche versiegelte Offerte einzusenden, oder schriftliche versiegelte Offerte der iicitations-Commission zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber: 2) das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches d«r Anboth gemacht wird, so wie es in gegenwärtiger Kundmachung angegeben ist, mit Hinwllfung auf die zur Versteigerung dieses Objectes festgesetzte Zeit, nämlich Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen , und auf eine bestimmte, zugleich durch Buchstaben und Zahlen ausgedrückte Summe in Conventions« Münze lauten, mdem Offerte, welche die obigen Angaben nicht enthalten, oder welche bloß auf Perzente, oder auf eine bestimmte Summe über den bei der mündlichen Licitation erzielten Bestboth lauten, nicht werden berücksichtiget werden. — d) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Licitations.-Vedingmssen unterwer» fen wolle, welche in dem L«citations,Protocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginnender V rste'gerung vorgelesen werden. — 0) Das Offert muß mit dem 10 ^ Vadium des Aus-rufsprelses bel-yt seyn, welches im baren Gelde, oder in annehmbaren und haftungsfrnm i3ä öffentlichln Obligationen nach ihrem Course berechnet, oder >n emem von der Kammerpro, curatur geprüften, und nach §. 23o und ,374 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches an» nehmbar erklärten Slcherstettungßactc zu bestehen hat; und cl) mit dem 3auf, und Fa-Mllien-Namen des OffcitatlonsiEomm«ss»on durch das koos entschie« den werden, welcher Offerenl als Bestblether zu betrachten sey. — Ztens. Wenn jemand bei der Nerstligelung für emen Dr,tten llciti» ren w,ll, so ,st er schuldig, sich vorher mit ei« ner rechtsförmllch für diesen Act ausgestellten, und gehörig legallsirten Vollmacht seines Eom-Mlttenten au«zulve»sen. — ^tens. Der 3rfte« her der Herrschaft hat das Dr,tthe,l deS Kauf-schillings binnen H Wochen nach erfüllter Genehmigung des Kaufes— ur-d zwar noch vor der Uebergabe der Herrschaft in d>e Verwal« lung des Käufers — zu berichtigen, Vie verblel, bendtn zwei Drittheile ta^in er gegen dem, daß er sie auf der erkauften Herrschaft m er< ster Pr,or»tät versichert, und mit jahrlichen Fünf vom Hundert inConventions.Münze in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren von jenem Tage an gerechnet, wo die Zahlung des ersten Dritthe'ls der Kaufssum» me erfolgte, Mit fünf gleichen Ratenzahlung gen abtragen. — 5t?ns. Nach ordentlich vor fich gegangener Versteigerung, und rücksichtlich nach bcrelts abgeschlossener Llcttation werden weitere Anböthe Nicht mehr angenommen, son« dern zurückgewiesen werden. — Dle übrigen Verkaufsbedmgnisse werden bei der Verstli» gerung bekannt g macht werden, und können auch früher sammt der ausführlichen Nes schreibung der Herrschaft, und den zur Würdigung des Ertrages dienenden Auswegen bei der k. k. mähr. schles. Camera! - Gcfällen-Verwaltung emgesehen werden. »» Auch fieht es jedem Kauflustigen frei, die Herrschaft selbon jedem Kauflustigen eingesehen wsldcn können. ^. B-ünn am l. Februar 1837. — Von der k. k. wahr. schles. Staatsgüter-Veraußerunge-Com,' m:ff,on. Aloys Graf p. Ugarte, Gouverneur von Mähren und Schlesien. Anton Schäfer, f. k. mähr. schlcs. Gubermalrath. Ktavt. unv lanvrrchtliche Verlambarungen. 2- 267. (2) Nr. !56o. Edict. Don dem k. s. Stadt- und Landrechle m Krain wird bekannt gemacht, daß d,e freiwillige öffentliche Fe.lblelhung der, zum Nachlasse des Joseph Podgralscheg gehörigen Fährnisse, am i5. März ,337 früh 9 Uhr im Hause 5ui> Eonsc. sNr. Z, ,n der 3»rnau, gegen gleich bare Bezahlung abgehalten werden wird. Zur Vornahme der Verpachtung der zum obbesagten Verlasse gehörten Realitäten ader w,rd auf den l3. Ma>z 1337, früh ,0 Uhr vor diesem k. k. Slavt- uno Landrecyle dle Tagsatzung angeordnet. ltaibach am 28. Februar ^6)7. 3> 263. (Z) Nr. ,5o3^ Edict. Zur Veräußerung dcs zum Auqussin Baron Zois'schen Verlasse gehörigen Transferts, Nr. 73^, ^(io. II. September 1812, pr. Z902 Francs60 Cent., oder 1609 fl. 17^ kr , und der Rescriptlon, Nr. i5, c^io. 2^ Noe vember 1812, vr. 5oa Francs, oder 193 fl. 2l'/z kr., im Lilltationswege, wird hiemit die Tagsatzung auf den iZ. k. M. Vormittags um 12 Uhr vor dlcsem k.k. Stadt- und Landrechte angeordnet. — Dessen dte Kauflustigen, des Erscheinens wegen, mit dcm Erinnern verstau-diget werden, daß die witatlonsbcdmgnlsse ln der dicßlandrechllichen Registratur emgeschen werden können. ____Laibtzch am ,5. Februar »LZ^. Nemtltche Verlautbarungen. . 3. 28c). (2) Versatz amtliche Lieitation. Am 16. dieses MonatS werden in dlm hierorligen Nersatzamte zu den gewöhnlichen Amtsflunden, die im Monate Jänner lyZg '25 versetzten/ und seither weder ausgelöset noch umgesetzten Pfänder, Mittelst öffentlicher Ver« fteigerung an den Meistblechenden verkauft. — Ebenso werden zum gleichjelNgenVcrkauf auch fremde Effccten gegen Bezug a 5 °/o von dem erzielten Meistbothe, Tags vorher »m obcrwahr, ten Locale übernommen. — Lalbach am 6. März ,35/. Z. 265. (2) Nr. 3°92^ K. O. Concurs. yur Bes.tzung der bei der k. k. illyrisch-küssenlandlschen Eameral - Gefallen - Vermal, tung erledigten fünften KanzelUsstnstelle, mit welcher e»n Geholt jährlicher Vierhundert Gul» den verbunden »st, wird h»emlt der Concurs bis ic>. Aprll d. I. eröffnet. —, Diejenig n, welche sich um diesen Dlenftplatz, oder um die de» eintretender gradueller Vorrückung in Erledigung kommende letzte Kanzelllftenstelle, oder hledurch allenfalls sich erledigende Accessen, stelle, mit dem Gehalte jährlicher Dreihundert und Zwe,hundert fünfzig Gulden, bewerben «vollen, haben ihre m»t glaubwürdigen Zeug, ^Nissen über die mit gutem Erfolge zurückgelegten Studien« uno Sprachkenntnlsse, über ihre bisherigen Diensie, lo wie üb.-c ihre Mo« ralltät documelUlrten Gesuche innerhalb des obigen Termins im vorgeschriebenen Wcge bei dieser Camera!« Gefallen - Verwaltung einzu' bringen. — Auch haben solche anzugeben, ob und in welchem Grad? sie mit einem Beamten des hlerorligen Amtsbereiches verwandt ober verschwägert find. — Von der f. k. »llyrlschen Eameral-Gefallen, Verwaltung. Lalbach am I. März »83/. ^^______________ Z. 2^. (2) ^ bä^r. 2e2^^ ^. Nr. i323. Kundmachung. Von der gallischen k. k. Cameralgcfällcn-Verwaltung w,rd bekannt gemacht, daß zur provisorischen Besetzung des Tabak' und b?läm-pelbezirks-Vcrlagcs in Btanislau, cine neuerliche Eoncurrenz mittelst schriftlicher versiegelter Offerte werde abgehalten werden. — Die Bc-werber um d.csen Verlag haben sich über die Hayi^c.t, ein solches mi: Rechnunasmanipula-lion verbundenes Commiss.onsgcschäft zu führen, "ber chre Moralität, Vcrtram.ngewü'dlgke.t und über dcn B.sih eines zureichenden Vermögens, mit glaubwürdigen Documcnten auszuweisen, und ihre versiegelten Offerte, worin das Percent der Verschleißvrrvision, welches angesprochen wlrd, mit Buchstaben deutlich anzusetzen und die Art dcr Cautionslcistung be- siimmt auszudrücken ist, beider k. k. Camera!« Bezirks, Verwaltung zu Stanislau, bis zum ,5. März i337 12 Uhr Mittags einzureichen, n?o sodann, und zwar noch am nämlichen Tage, die commlssionelle Eröffnung der bis dahm eingelangten Offerte vor sich gehen wird. — Die nach diesem Zeitpuncte eingelangten, so wie jene Offerte, welchen eines der oben festgesetzten Erfordernisse mangelt, werden mcht berücksichtigt werden. — Die nach dem sechswöchentlichen Tabakverschleißc, nebst i5 X für das Geschirr zu leistende Caution, beträgt l l6ao si. C. M., welche entweder in Barem oder in öffentlichen Fondsobllgationcn, nach dem für d»e Tabakverleger festgesetzten Annahmswerlhe, oder aber mittelst emer pragmaticalisch, versickerten, und von der Eameralgcfällenverwaltung als solche anerkannte Hypothekarurkunde noch vor der Uebergabe des Verlages, und zwar längstens binnen vier Wochen, nachdem dem Bewerber die Verständigung von der an ihn erfolgten Verleihung des Verlages zugekommen seyn wird, zu berichtigen ist. — Der Verleger ist gehalten d,e Zufuhr des Bedarfes an Tabak-matcrial für diesen Verlag aus dem k. k. Ver-schlelßmagazine zu Lemberg, wohin er eine Strecke von 21 Meilen (Kaiserstraße) zu be« fahren hat, entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung dcs Gefälls, zu besorgen. — Im ersten Falle ist dcr Ausrufsprels bei dieser Eon? currcnzverhandlung das Emolument von 6^ A beim Tabak, und 1 '/^ F, rücksichllich 3 ^, vom Stämpelpapier-Verschlelße, und zwar Ersteres von dcm der höhern, Letzteres von dem der mindern Stampelpapiergattungen; im zwn» ten Falle aber 4 ^ vom Tabak, 1 '/^ F und 2'/^ ^ vom Stampelpapier-Vcrschleiße; dagegen wird dcm Verleger für jeden Nettocentner Tabakmatcrials, den er aus dem Hauptmagazin nach Stanislau verführt, der gerichtlich aus-gemittelte Preis, um welchen ein Centner Ma« tcrlals auf der gedachten Wegesstrccke mit Rück' ficht auf die obwaltenden Zettverhaltniffe uer< führt werden kann, von dem Gefalle als Frachtvergütung verabfolgt werden. — Die Materialzufuhr kann jedoch der Verleger erst von dem Tage an, als der mit dem gegenwärtigen Ma-tcnalverführer abgeschlossene Contract sein En-de erreicht, d. i. vom l. Juni l35/ an, besorgen. Von diesen Verschleißpercenten hac der Verlcger die den zugetheilten Großverschlcii ßcrn bewilligte Tabak « Vcrschleißpromjwn/ welche bcl dem Subverlage zu Uilna^er^z»!^ in 7"/^ ^>, zu Zoclkol-ollxün in 3 ^, ^u N2-lic2 in 3 '/4 °/° , zu ^lüliIn^ol in 2 /^ Vo, i" i36 1^5misin<: in 3 "/«/ zu N^norn-, in ^'/^ °/u7 del der Großtrafik zu 0^?.ni2 in H °/^, d»e Stamftelprovision hnigcgen für die Großoer-schleißcr in 2'/^ "/<> , und für die Kleinverschlei-ßer in 2 "/ft besteht, zu berichtigen. — Nach Abschlag dieser Verschlcißpercenten dcs eigenen Callo/ su wie der dem Verleger bewilligten Bc« triebsauslagen auf Gewöld und Kelle>zlns, Un? terhalt des Gehilfen, Gcldabfuhrskostm u. dgl., im Gesammtbetrage von 700ft. E. M., wnft dieser Verlag bei einem beiläufigen jährlichen Verschleiße von 776^3 st. 26 kr. ln Tabak und 13966 fl. 3 kr. in Stampel, einen beiläufigen jahrlichen Reinertrag von beiläufig 1600 fi. C. M. ab. — Hiebei wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß der Verschleiß Veränderungen erleiden kann, und das hohe Aerar für die Fortdauer der gleichen Eitiagshöhe keine Gewahr leiste, weßhalb auch umer keinem Vorwande und aus kelncm Titel nachträglichen Entschädi-gul^gs« oder Emolumenten Erhöhungsgesuchen des Verlegers Gehör gegeben werden wird. — Schließlich wird nur noch bemerkt, daß zur Si< Herstellung desAnbothes bei Ueberreichung des? selben ein Reugeld von 1,60 st. E. M. erlegt werden muß/ welches beim Rücktritte des Erstehers oder bei Unterlassung der Eautionslei» stung für das Gefall eingezogen, denjenigen aber, deren Anböthe mcht angenommen werden, zurückgestellt werden wird. — Der detaillirte Erträgnißausweis, nach welchem der obige Reinertrag berechnet wurde, kann bis zum festgesetzten Concurrenztermine in dem dleßseiti-gen Expedite und auch bei der k. k. Eameralbe-zirks l Verwaltung m Stanislau während den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Lemberg am 4. Februar iLZ?. vermischte Verlautbarungen. Z. 262. (2) Nr. 127. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Reif. nitz wird dem Franz Koschier von Scdcrschiz Nr. 5c», durch gegenwärtiges Edict bekannt ge< macht: Es habe wider ihn Anton Starz, Han» delsmann zu Neusatz in Ungarn, als Lucas Ko. schierschcr Eessionär, die Hypothckartlage auf Bezahlung dc» aus dem Heirathsvertraae 7 schuldigen 200 fi. c:< z. c. eingebracht und um Anordnung einer Tagsatzung gebethen, welche auf den 3«. Mai l. I. Früh um ,0 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da der Aufenthalt des Beklagten diesem Gerichte unbekannt ist und weil er aus den k. k. Erblanden abwesend skyn könnte, so hat man zu seiner Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den Hrn. Franz Detlkla von Reifnitz als Curator aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der be« stehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Franz Kcschier wird dessen zu dem Ende erinnert, oah er allenfalls zur rechten Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimm, ten Vertreter seine Rechisbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sacdwal» ter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen und überhaupt im rechtlichen ordnungsma'. ßigen Wcge einzuschreiten wissen möge, widrigenS er sich die aus seiner Versäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Beziltögerlcht Reifnih den 6. Februar ,857. Z. 26,. (2) Nr ,07. Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hie-mit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Lucas Poschenu von Sibcrscke, die executive Feil» bietbung der, dem Andre Istcnitsch, auch van Si« bersche, gehörigen , der Herrschaft Loitsch 5uk Rect. Nr. 5q5 dienstbaren, auf ,763 fi. gerichtlich geschätzten Halbhube in Sibersche, wegen schuldige,, i,3 fl. 44 kr, c 5. c, bewilliget, und dazu der ,a. April, der io Mai und der Ho. Juni I. I.. jedes« mahl Vormittags von 9 bis ,2 Uhr in Loco der Realität mit tem Anhange bestimmt, daß dieselbe bei der ersten und zweiten Feilbielhungslagsatzung nur um den Schätzungswerth oder darüber, bei dev dritten aber auch unter der Schätzung verkauft werden wird. Das Scdätzungsprotocoll, die Licitationöbe« lingnisse und der Grundduchsexlract sö-nnen bei diesem Gerichte eingesehen werden. Bezirksgericht Haasderg am »o. Febr. »657. Z. 260. <2) Nr. 204. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Schneeberg wird bekannt gemacht: Es sey über neuerliches Ansuchen deß Stephan und der Fran-zisca Iuanz, dann der Tberesta Posch, geborne Iuanz, Ecssionäre dcs Matbias Iuanz, in die mit Bescheid vom 26. April ,l)34, Nr. 64,, bewilligte, aber unterbliebene executive Feilbiclhung der, der Herrschaft Nadlischeg «ul> Rect. Nr. 3^5 dienstbaren, den Gebrüdern Anton und Paul Glmscdeg von Grohoblak ungetheilt gehörigen Hal. ben Kaufrecdtshube, wegen schuldigen 46« ss. 54'/2 kr. (Z.M. c. 8. c,, gewilliget, und zur Vor« nähme der <-?. März, 17. April und ,7. Mai 1857, jedesmahl Vormittags 9 Uhr im Orte der Realität mit dem Beisätze bestimmt worden, daß f^sls diese Realität weder bei der ersten noch zweiten Feilbic« thung um den gcrichtlichenScdätzungswerlh pr.456fl. i5 kr. oder darüber an Mann gebracht rrcrden konnte, selbe bei der dritten auch unter remselben hintangegeben werden würde. Das Schähungsvrotocoll, der Grundbuchscx. tract und die Licitationsbedingnisse können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden hierorts eing«. sehen werden. Bezirksgericht Schneeberg am ,7. Febr. »L57.