Gedruckt mit Edle» von Kleinmayer'schen Schriften. Dienstag den 23. Iuny » 3 l ^. O e st c 7 r e i 6). Wien. 15m Sr. k. k. Maj. die Glückwünsche der treuen böhmischen Nation zli dcn erfochtenen Sl?gcn und deni erkämpften Friedn darzubringen," ist nach erhaltener Nachricht, von der am iZ. d. zu erwartciiden Ankunft Se. Maiesiät zu Wien, eine ansthnlichcDepltt^tion von Praq dahin abge^ang^n. Ili der nemlichcn Absicht si,'d auch schon zahlreich? Abgesandte aus llngarn swovon in der '^'.iback'.'r-ZeiNmg Nr. 48. schon Meldung geschah) be^eils in Wien eingetroffen / dcnen n-och mehrere Deputirten von daher nacl'stens folgen werden. Auch Steycr-mark, KärnMu :>nd Mähren haben Depnta» tionen nach Wien gesand»'. (W- Z,) It a l i e n. Folqel'der Tl^csat ist zu P>«r!s am l >. April l8>4. zwischen den alliirtcn M^c^en nnd den - bevoNmächtjgttn KüMlßarcn Napoleons errichtet worden: 1. Der Kaiser Napoleon <'»tmqt für sich und seine Erben, luid für jedes Mitglied sei» ner Familie jedem SoM'rainitätsreckle und Bc» fitze auf Frankreich, IüUien und jcde andere Pro^inj>. ^ 2. Der Kaiser sowohl als die Kaiserin, Ma.i? ^,ise, behalten ihre Tttcl und Wür. ten auf Lebenszeit. Die Mutter, die Brüder. Schwestern, Neffen und Nichten des Kaisers bkhMn überall die Titel als Fürsten. z. Die Insel Elba, vom Kaiser Napoleon zlim Aufenthalte angenommen, wird/so lang er lebt, als ein besonders Fürstenthum ancle-sehen, und von ihm m^r Soiivrainitäi- besessen, desgleichen wird dem Kaiser Napoleon eine Leibrente von 2 Mlllionen Franken jährlich auf das große Bnck von Frankreich vorgemerkt, wovon cin< Million für die Kaiserin bestimmr ist- 4. Alle Mächte werden sich verwenden, daß die Flag.qe und dis Terrisoriunl der Insel Elba voll den Barbareskcn respektirt, lind in den Verhandlungen nut Frankreich gleich gc. hülfen rccrde. F. Die Herzogthümer Par»:ia , Piacenza und Guastalla werden Ihre Maicsiatder Kaiserin in Besitz und Souvranität übergeben, und gehen in gerader Linie auf ibren Sobn n>ld seine Nachkommenschaft über. Der Prinz führt von diesem Angenblickc an den Titel eines Herzogs von Parma, Piacenza und Gliastalla. 6. I,i den vo:n Kaiser Napoleon abgctre< teüeü Provinzen werden Guter oder Renten auf den Betraq von 2,500,001) Franken versichert. Die Güter und Nenten gehören zur Disposition der Familie des Kaisers," und sind nach folq?!.< dem Maßstabe unterteilt: An Madame Mut. ter Zan,oc)o, Io'cpk und seine Gemahlin 50c,a^o Hicronimus und dessen Gemablin ,5oci,ooa Lud» wig, 200,000, Horlenfia und ihren Kinder» 4ao,onl), Elise Zno,c>oo und Paulir.e 500,00c» Fr. Die Mitglieder der Familie des Kaisers Napoleon behalten ichr bewegliches und l.nbc-wegliches Privat «Eigenthum, von welch wt- nier einer Art, wie sie es besessen haben, imb h.'so, d rs die Rente,,, welche sic als Privat, personcn auf das große Buch von Frankreich oder den I^sant« I^^pol^on^ beziehen. 7. Die jährliche Rente der Kaiserin Jose, phine ist eine Million in Gütern oder Einser« lclbungen (lnlcri^iani) auf das große Vuch von Frankreich. Sie bleibt im Genese und Besitze ihres Eigenthums , Mlt welkem sie nach den Französischen Gesehen disponiren kann. 8. Dem Prinzen Eugen wird ausser F-i'ank^ reich eme anstäi^dige Bcsi^ung (^t^iiin^^to) angewiesen. ^...... ^...... 9. Das Eigenthlun des Kaisers „Napoleon, in Frankreich, sey es in besondern Dömai!>cn oder Privatgütern, fällt der Nrone zu/ Von den Kapitalien stes Kaisers'auf das große Buch^ oder die öank von Fraickr^ch, oder cn:f frem, te Aktien/ und »on allen andern-, welch? der Krone an he «m fallen , wird ein kapital vorbe, halten, welches nicht 2 Milliorin; überschreiten darf, um es zu Gunsten derjenigen Personen z« verwenden, welche der Ka.ftr Napoleon in einem eigenen Verzeichnisse der Französischen Neuerung vorlegen wn'd. '^n. Alle Iuwellen der Krone bleiben ^n Frankreich. >l. Der Kaiser Napoleon stellt kem Schatze und den andern öffentlichen Kassen alle Summen und Effekten zurück, welche auf ftinen Befehl anderswo bmgebrachs worden sind. >2. Die Schulden des Hauses des Kaisers Napoleon werden, wie sie am Tage der Unter, schrift dieses Traktats erhoben werden, auf die Civil »We nach dem Ausreise bezahll, wel, che ein hiezu bestimmter Kouiünssäruiiterschfeibt. lZ. D:e Verblndlickkeiten des iVIantt; I>i^' pol^oa« an seine Gläubiger, seyen sie Ein» heim'.sche oder Fremde, werden pünktlich erfüllt, ohne daß irgend eine Abänderung Platz greift. ,4. Z«r Reise des Kaisers Napoleon, der Kaiserin, der Prinzen und Prinzessinnen mit ihrem Gefolge werden Bedeckungen komman-dirt, desgleichen für ihre Equipagen, Pferde und Elfctten. 1.5. Die kaiserl. Französische Garde giebt eine Äbtheilung von »20a bis l^ao Mann, um den Kaiser Napoleon bis S. Tropez, den Ort seiner Einschiffung, zu begleilcn. 16. Eine bewaffnete Korvette und die nö« thigen Schiffe sind für die Ueberfahrt des Kai> sers und seines Gefolges bestimmt. Die Korvette bleibt ein Eigenthum des Kaisers. »7. De;» Kaiser Napoleon ist es frey ge, siellt, 4«" Freywillige aus seinen Offizieren und UntcrufftHicren mitzunehmen. »8. Die Franzosen, welche dem Kaiser Na< polcon oder seiner Familie gefolgt sind, sind bey Verlust ihres Untcrthansrechres »erpfiichtet, binnen F Jahre« ua-ch Frankreich zurückzukehren, wenn sie nach Verlauf dieses Zeitraums nicht besondere Erlaubnisse der Frtinzösilchcil Äcgiernng erhalten haben.-- , l9^,Die Pohlnischen Truppen können mit Zeugnissen, ihres Wohlverhaltens in ihr Va, te.rland zürückzukchrc!!. Die Offiziere u»d Sol» datcn bellten ihre Ehrenzeichen und ankleben, den Eniolumente. 2a Die asliirten Mächte garantircn die Befolgung dieser Artikeln, und werden sich verwenden, daß dieser Traktat angenomnm» u^d garantirt werde. 2!. Gegenwartiger Traktat wird in Paris l'atistzirt, und daselbst die Ratifikazionen lang« stens binnen 2 Tagen ausgewechselt. ( G. Z.) F r a n k l e i ch Beschluß der im vorigen Otü ke abgebrochenen Konstitut^ons -Ackte Von den Meistern. 54. Die Minister' können Mitglieder des H^ses d?r Pan's, oder dcs Hauses der De, Mirten seyn. Sie haben außer den, freien Zutritt zu beyden Häusern, und müssen angc, hört werden, wenn sie es verlangen. .55. Das Haus der Deputirten hat das Recht, die Minister anzuklagen, und sie dem Hause der Pnirs zu überantworten, welches allein Recht über sie sprechen kann. 56. (Zie können bloß wegen Verrath oder Erpressungen angeklagt werden- D ese Ars vo>» Verbrechen wn'd durch besondere Gcft^e spec,si« cirt, und durch dieselbe auch das gcrlchtliche Versahren dagegen bestimmr werden. Von der Gerichts-Verfassung. 57. Alle Rechtspsicge geht von dem Könige aus; sie wird in seinem Namen von Richtern, die er ernennt und cntse'U, verwaltet. 58. D.e von dem Könige ernannten Nichter können ibre Stellen nicht wieder verlieren. 59. Die gegenwärtig bestehenden Gerichts, Höfe und ordentlichen Tribunale werden aufrecht erhalten. Es wn'd, außer vermöge eines Ge. setzes, nichts davon verändert. , 6«?. Die jchiqe Verfassung der Handelsgerichte wird beibehalten. 6>. Das Friedensgericht (la ^ustice cw xäix) wird gleichfalls beibehalten. Die Fr«, Hcnsr'lchter, ob sie gleich vom Könige ernanitt werden, können ihre Stellen verloren. 62. Jedem müssen seine natürlichen Nichter gelassen werden. 6.'. Es können demnach kenie außerordentll, chen Kommissionen und Tribunale errichtet wer. den Unter diesen Namen sind aber di? P>e, ' votal. Gerichte (i^iäictions pr^vül^!^«) »ncht mit inbegrissen, wenn ihre Wiederherstellung sür nöthig erachtet wird. ^, . , ^ f>4 In Kriminalsachen sollen dlc Debatten öffentlich seyn, wenn diese Oessc,ttlicl>kclt nicht die Ordnung und Sitten gefährdet; tn die'em F,i3e' w:rd es durch cincn Nichtcrspruch crklart ^^6^ Die Geschwornen-Gerichte werben bei-begatten- die Veränderungen, die einer langen Ersalmmq zufolqcctwa für nöttng gehalten ivcr-den möchlen, können nur k'aft eines Ge,ctzcs ^^6^ D^e ^Strafe der Confiscation der Güter ist abgeschafft, lmo kann mcht wieder kerg?. Mlt werden. , ^. 67. Der König hat das Recht zu begnad. a?n, und die Strafen zu mildern- 68 Das bürgerlicke Gesetzbuch (loät'civil) und die M bestehenden Gcsetze, welche 5er ge, ac>,w^'s!>vc» Urkunde nicht zuwid^lauttn, d!?t, ben so lange in Kraft, bis sie zc,etzltch abge-s^asst werden. ,-., .. .. cs>urck den Staat garantirte ^-lVatrechse. ^6y Di< in wirklichem Dienste stehenden Militärs, die verabschiedeten Offiziere uud Sol-ditti d>e pensionirtcn Wittwen, Offnere und (^ldaten behalten ihren Rang, chre Ehren-zeicken und Pensionen. . . 70 Die Staatsschuld wn-d garantn't; icde Art von Verpachtung, welche der Stilar qcge,' seine Gläubiger eingegangen, lst unverletzlich 71 Der alte Adel nimmt wieder seme Ll< tel an'; der ncne behält die scinigen. Der K». nig kann so viele in den Adelstand erheben, alS er will; aber er bewilligt ihnen bloß Nang und Ehrenauszcichnungcn, ohne ihnen irgend eme Ausnahme v?n den Lasten und Pstichtcn der Gesellschaft zuzugestehen, 72. Die Ehrenlegion wird aufrecht erhalten. Der Kö>ng wird die Reglements für öie innere Einrichtung imd die Decovation bestimmen. 73. Die Colonien sollen nach besondern Ge» setzen und Reglements vegiert werden. l? 74. Der König und seine Nachfolger sollen chei ihrer seyerlichen Krönung schwöre,,, gegen^ wärtige Consiitulioils-Urkunde treulich zu teol' Transitonsche Artikel. 75. Die Dcp^lirten der französischen Departe« ments, welche bei der letzten Vcrragung im ge^ schgebenden ^orps Sitz und Stimme hatten, werden sottwäh«nd, biS ihre Stelle ersetzt ist, im Hause de^ DeMirten Sitz und Stimmc ^ '76. Die erste Ernennung eines Fünsthe'lleS des Hauses der Deputirten, wird nach der unter den Sories emgcführten Ordnung spätestens im Jahre ,316. Statt sindcn. Wir verordnen, dasi gegenwärtige, unserer Proklamation vom 2. Mai zufolge, dem Senat und dem gesetzgebenden Korps vorgelegte Konsti-turions-Urkunde unverzüglich an das Haus der P/iirs und der Deputirten üi>ersandt werden soll. So geschehen zu Paris im .Jahre des Hcrrn ein tairfend acht hundert und vierzehn, und im neunzehnten,unserer Regierung. Unterz. Ludwtg. Wetter unten: 3lhb6 de Monttsquion. Bclmög mebl??^ allen Verordnungen dhlfien ke,ne Tluslälider Stellen 0 cr Benefi, z:en dc!N)'cn. ünd tlgeild c«i, öfferilliches Amt in F^>!!?rt!!t» bskltlden. Da dcr König die gaü-o Slson^c dl^er Vlloldnungeli „icht gellend machen zu mnßen glaubet, hat er solche nur in soweit adgcändctt, daß ohne von ihm nalivnalisllt zu seyn, kein Ausländer in bey. den Kammern Scellen erhalten kann. — Die Dolalion des Semus l?l,d dcr Senalorien w>7d mit der Domain? dn Krone vercllngt, jedvH cshaltcn die M'lglieder dcs Senats, wl-'.che geborne Franzosen sind, eme jährliche Pension von Z6ooo, und ihre Uübemutclten WUlwcn 600a Franks. (V.) G r 0 ß b r i t a n n i e». London, den 28. März. Am Sonnabende ward eine Versammlung, bey dcr mehrere Mitglieder kr königl. Familie, und angesehene Personen vom geistlichen und weltlichen Stau« de, so wie eine bedeutende Anzahl vornehmer Damen zugegen wareu, in der Freimaurerloge in der großen Kömginstrassc gehalten, um ei» r.e Subscription zum Besten der unglücklichen Einwohner TecNschlcMs zu eröffnen, die bey den Verwüstungen 5es lebten Kriegs in diesem Lande so sehr gelitten haben. Ihre k. Hoh. der Herzog v. Yorke nsbm zen Mtz des Meisters vom Stuhle ein, und ward zl>. R?chttn von dem Herzuge von Sussex, zur Lintcn oon dem Erzbischofe von Canterbu» ry unterstützt. ,3?r Erzbischof von York, ^ Bischöfe, Herzoge, Grafen, Lords/ Ritter lind mehrere andere waren auch gegenwärtig. Ihre Kon. Hoh. bemerkten kürzlich, daß die heutige Versammlung zusammcnbcrufen wor, den sey, um eine Oubscribtion sür die unglück-iichen Individuen aus den Kontinent, die durch den Krieg alles verloren hätten, zu eröffnen. Diesen Aufruf an die brittische Menschlichkeit, sickte er demnach an ein Tribunal, »on de,n kr überzeugt sey, daß es einen sslchen Aufruf, nie vergebens werde geschehen lassen. Hr. Märten, ein fthr würdiger Mann, «nd einer von den Sekretären der Comnnttee für die Subscriptionen in der Stadt, las so< dann verschiedene Auszüge aus Briefen vor, welche diese von ihren Korrespondenten in mch, reren Städten des Continents erhalten natte. Um aber auch die Aufmerksamkeit der Damen in dieser Versammlung auf ein Beyspiel zu len» kcn, das, wie er überzeugt sey, nickn allein ihre Bewunderung, sondern auch ihre Nachej. ftrung wecken werde, las er Briefe aus Ber, lin vyr, welche folgendes entluclte,i: Die Hospitäler in Berlin könnten zwar gegen >0,000 Personen fassen, sie wären ader mit verwundeten un> kranken Kriegern bereits ganz angefüllt gewesen, und doch noch über 5«ac, solcher Unglücklichen übrig geblieben, sür welche keiu Unterkommen hätte ausgefunden werden keinen, weil es an Gelde fehlte, sich :in solches zu 'o?rschaff?li. Unter diesen 1l«>!iän, den traten die Frauen in Berlin aus, u,id an ihrer Spi^e Ihre fönigl. Hoheit die Gemahlin des Prinzen Wilhelm von Preußen. Dieser ed, le, patriotische Verein eröffnete sofort eine Snbscription. Die Prinzessin verkaufte^ ihren Schmuck, lmd agb das Geld in die Kasft. Ihrem schönen Beispiele folgten die andcrn Frau» l?n- Einige vcrsl'rtigtc'n feine Arbeiten und ve^ sauften sie zum Bestt^, des Unterstützungsfonds, andere beschäftigte»-, sich damit, stärkende Sup, pen zu bereitt',:, und noch andere besuchten selbst die Hospitier, half',» d-e Äranken die Nah, ?5ngsm:tcut man, daß der Rück narsch dcr sabst-schen Landwehren nun b?ss,s,,sn':i hat, virlc erhalten davon Urlaub, ander? büdea unlel» drssen die Garnisonen der Städte und Feliün,' fl<"i. Äu!v der P'.ottssor Kiüg ist ans Mainz vo»l de>u Ba''.."?r «>^ch Leipi!», zilruck gekon,» gekommen, und fangl seine Vorlestlüaen nälii-sieus wicdcr an. (5^orrcs.) D ä n c m a r k. Schreiben ans Bremen den 23. May. Nachdem der Befchu'hider des c)ar,«sch^n Hülfcorvs. welche f:ch zu Anfang dieses I.'hreS, zufolge des Traktats von Kl?l, gegen den Rhein in Vnsch setzte um in Vereinigung mit den übligen alliisl-n T<-upp^n geqcn Na« poleon zu tampsen, oernahiu, daß die Schwe« dische