635 Amtsblatt tnr tailmcher Ieitnna Nr.89. Freitag dm tN. April l872. (147—1) Ni. 2345. Kulldlnachung. Mit Beginn des diesjährigen zweiten Semesters kommen nachstehende Studcntcnstipendicn zur Wicdervcrlcihung: 1. Der dritte Platz der Andreas Chrön'schcn Stiftung jährlicher 74 fl. 52 kr. ö. W. Auf denselben haben stndircnde Bürgcrso'hnc von Laibach, Krainburg und Oberbnrg, vorzugsweise aus der Verwandschast des Stifters, vom Obergymna-swm angefangen, und in der Theologie den Anspruch. 2. Bei der von Thomas Ehrön errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 40 fl. 80 kr., worauf arme Studirendc aus Kram und vorzugsweise aus des Stifters Vcrwandschaft den Anspruch haben. Der Stiftung ist verbunden, sich aufMusik zu verlegen, und vcr Stiftungsgenuß, welcher erst mit dein Eintritte WZ Obergymnasium beginnt, kann nach zurückgelegten Gymnasial-Studien nur in der Theologie fortgesetzt werden. Das Präsentationsrccht zu diesen beiden Stiftungen steht dem fürstbifchöflichen Ordinariate in Laibach zu. 3'. Das von Mathias Debclak errichtete Stipendium jährlicher 300 st., welchcS für anverwandte Studirendc von der ersten Gymnasialklasse an bestimmt ist und bis zur Vollendung der Studien genossen werden kann. In Ermanglung solcher, in sv lange sich unter den Verwandten des Stifters kein Studirendcr findet, können anch andere in der Pfarre Polland in Oberkrain gebürtige, arme, wohl gesittete ussb fleißige Studcutcn berücksichtigt werden. Das Vcrleihungsrecht steht dem Laibachcr Gemeinde-"the zu. 4. Die vom Primus Debclak angeordnete Stu-dentenstiftuug jährlicher 43 ft. !>6 kr. ö. W. Dieselbe ist ausschließlich für Studircndc aus der An-Venvandtschaft des Stifters bestimmt und kann Nach absoluirten Gymnasialstudien auch in der Theologie fortgenosscn werden. Das Präsentationsrecht stcht dew Verwandten des Stifters zu. 5. Die(5afpar Glavatic'fche Stiftung jährlicher 47 fl. 40 k. Das Präscntationsrccht zu dieser ails-schlicßlich für die von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammenden Studireuden bestimutten Stiftung steht dem ältesten der Familie Glavatiö zu. 6. Die erste Josef Globoönik'sche Stndentenstif-Wng jährlicher 42 fl. 54 kr. ö. W. Dieselbe ist sür Studireude aus der nächsten AnVerwandtschaft ^s Stifters von der zweiten Volksschulklasse bis Au Beendigung der Gymnasialstlldicn bestimmt. Das Präsentations-Recht übt der Pfarrer von Hrtlach aus. 7. Bei der Johann Kalister'schen Stndenten-stlftung der vierte Platz jährlicher 240 si. Auf I^n Geuuß dieses mit der Mittelschule beginnenden Stipendiums haben Studirende aus dem Adcls-^"ger politischen Bezirke, wie solcher im Jahre 1864 bestaud, den Anspruch und in deren Ermang-""g Studirende aus Krain überhaupt. . 8. Die vom Dcficicntcnpricstcr Anton Kodclla "Nchtete Stiftung jährlicher 54 fl. 60 kr., welche "os für Schiller aus der Anverwandtfchaft des Elftes in Dnple Hs.-Nr. 19 und 20 bestimmt "Nd auf keine Studicnabtheilung beschränkt ist. . . ^> Die vom Euratbenesiciaten Andreas Lcuz "lchtete Stiftung jährlicher 32 st. 86 kr., auf ren Gemch arme, gut gesittete und studircnde cyuler von Laibach den Anspruch haben. Das ^üsentationsrccht übt das hiesige fürstbischösiiche ^ldmariat aus. e l 0. Bei der Katharina Freiin v. Lichtcnthnrn- ^en Stiftung der erste Platz jährlicher 107si. 20 kr., ls welche vor allem nicht vermögliche Blutsver andte der Stisterin und in Erinanglung solcher ^udircnde aus der Pfarre St. Peter in Laibach n Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist von feiten Bolköschulklasse an unbeschränkt, und das Präsentationsrccht steht der hiesigen k. k. Gym-nasialdirection zu. 11. Die von Josef Peharc fiir Studircnde an polytcchnifchen Lehranstallt errichtete Stiftung jährlicher 99 fl. 32 kr., zu deren Genuß vorzugsweise Studircnde aus der Anvcrwandtschaft des Stifters berufen sind. Das Präsentationsrccht stcht dem Pfarrer in Neumarktl zu. 12. Das Caspar Pillat'sche Studentenstipendium im dermaligen Reinerträge von 38 si. 64 kr., auf welches in der Pfarre Wippach geborene und zum Studiren taugliche Knaben den Anspruch haben. Der Stiftungsgcnuß ist unbeschränkt. Das Prä^ sentationsrecht übt der Pfarrer von Wippach aus. 13. Bei der von Anton Raab errichteten ersten Stiftung der erste Platz jährlicher 102 fl. 32 kr., welcher für gut studirende Bürgcrsöhne Laibachs von der vierten bis zur Bcendiguftg der fechsten Gym-nasialklassc bestimmt ist. 14. Von demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 st. 4 kr. Diefelbe ist nur fiir Studirendc ans des Stifters oder dessen Gemalin Anvcrwandtschaft bestimmt und kann so langc genossen werden, bis der Stiftling in einen geistlichen Orden eintritt oder Wcltpricster wird. Das Präscntationsrecht bei beiden letztgcdachten Stiftungen steht dem hiesigen Magistrate zu. 15. Bei der Schiffer von Schifferstein'schen Stu^ dentenstiftung, welche vom Gymnasium an noch in der Theologie bezogen werden kann, der vierte und fünfte Platz mit je jährlichen 140 fl. Zum Genusse dieser Stiftungsplätze sind arme Studirende aus der Anvcrwandtschaft des Stifters und in deren Ermanglung auch solche berufen, welche m der Stadt Krainburg gebürtig sind. Dem fürstbi-fchöflichcn Ordinariate in Laibach steht bei dieser Stiftung das Vcrlcihungsrccht zu. 16. Bei der Adain Schuppe'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 26 fl. 24 kr., welcher vorerst für studireude Anverwandte und dann für die in der Stadt Stein gebürtigen Stlldircndcn bestimmt ist. Das Präsentationsrccht übt der Vorstand der Stadtgemeinde Stein aus. 17. Dic Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 27 fl. 70 kr., welche blos sür Studirende aus den dazu berufenen drei Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Martin Vavpctiö im bestandenen Bezirke Münckendorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist unbeschränkt. 18. Beider von Mathias Sever errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 83 st. 84 kr., der für verwandte Studireude und fodann für Studirende aus der Gemeinde Lozke, Gemeinde St. Veit bei Wippach, nnd aus der Pfarre Wippach bestimmt ist. Das Präscntationsrccht zu dieser auf keine Studicnabthcilung beschränkten Stiftung stcht der Gcmcindevorstehung in Lozicc zu. 19. Endlich der zweite und dritte Platz der Doctor Josef Stroy'fchcn Studcntenstiftnng je jährlicher 120 ft. 24 kr., auf deren Genuß Studirende den Anspruch haben, welche mit dein Stifter verwandt und fodann, die zu Virkcndorf, dem Geburtsorte des Stifters, geboren sind. Das Präsentationsrecht übt das hiesige fürstbischöftichc Ordinariat aus. Studirende, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Tauffcheine, dem Dürftigkeits- und Impfungszeug-nisse, dann mit den Studicnzeugnissen von den zwei letzten Schulscmestern, und im Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der Anverwandt-schaft beanspruchen, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesnche bis 25. Mai d. I. im Wege der vorgesetzten Studiendircction Hieher zu überreichen. Laibach, am 10. April 1872. K. k. Landesregierung sür Krain. (125—3) Nr. 2108. Kundmachung. Der pcnsionirte k. k. Baurath Franz P o -toinik hat den Eid als befugter Civilingenieur am 23. März l. I. bei der k. k. Landesregierung abgelegt und seinen Wohnsitz in Laibach genommen. Was hicmit kund gemacht wird. Laibach, am 29. März 1872. Von der k. k. Landeftregierung. (148—1) Nr?375^ Kundmachung. Wegen Erkrankung und anderer dienstlicher Hindernisse dürften bei den hierländigcn k. k. Be-zirks-Schätzungs'Commlssioncn demnächst Referenten-Posten für das ökonomische und Waldschätzungsgeschäft in Erledigung kommen. Jene, welche geneigt wären, sich um einen derlei Posten zn bewerben, wollen ihre dem tz 10 des Gesetzes vom 24. Mai 1869 übel die Regelung der Grundsteuer entsprechend instruirteu Gesuche bei dieser Grundsteuer - Landes - Commission der Vormerkung wegen überreichen. Laidach, am 12. April 1872. Präsidium der k. k. Vrund/teuer-Lnndes» Commission. (149^1) Nr. 44397" Kundmachung. Das hohe Handels - Ministerium hat unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 14. October 1871, Z. 5770/750, worin die Beigabe „selbst aufgelegter" Frachtbriefe zu Sendungen ohne Nach nähme gestattet wurde, mittelst Erlasses vom 19tcn März l. I., Z. 2622/113, bedeutet, daß hierunter nur solche Frachtbriefe zu verstehen sind, in welchen die Rubriken dcS ämtlichen Formulares durch Druck oder Lithographic hergestellt sind. , Frachtbriefe, welche lediglich geschrieben sind, sind in Zukunft von den k. k. Postämtern zurückzuweisen. Hievon wird das Publicum in Kenntniß gesetzt. Trieft, am 12. April 1872. M. k. Polidireclion. (^39—3) Nr. 386i7 Concur s. In Tschcrnembl ist die k. k. Postmeisterstelle gegen Dienstvcrtrag zu besetzen. Die Bezüge des Postmeisters bestehen in einer jährlichen Bestallung von 200 fl., in einem AmtS-vauschalc jährlicher 36 st., dann in einem zu bestimmenden Iahrespauschalc für die Besorgung der täglichen Votcnsahrt von Tschcrnembl nach Mottling und retour. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig documentirtcn, eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, der genossenen Schulbildung, der Moralität und des Besitzes einer zur Ausübung des Pustdienstes taug, lichen Localität binnen vier Wochen bei der gefertigten f. k. Postdirection einzubringen und darin anzugeben, bei welchem k. k. Postamte ' dieselben die nöthige Postpraris abzulegen gedenken, daun gegen welches „lindeste Iahrespauschalc dw selben die tägliche Botcnfahrt von Tschernembl nach Mottling zu übernehmen geneigt wären, wobei jedoch bemerkt wird, daß diese Butenfahrt nach Umstän den auch einem der Postämter in Gradaz oder Tfchcrncmbl überlassen wcrderl kann. Endlich wird bemerkt, daß der Postmeister eine Eaution per 200 st. zu leisten hat. Trieft, am 7. April 1872. Von der k. k. Postdireclion.