H m t s N l n t t Iff^- 48. Samstag den 19. Ayril 13M Gubernial - ^erlautbarunMN. Z. 424. (2) Circulare Nr. 7Z62. des k. k. lllprischen Landes-Guberniums zu Laibach. — Wegen Hinausgabe neuer Zinstn-Ooupon5 sammt Itlicmi; zu den Ein percenti-gen Conventions - Münz-Obligationen. — Nachdem bey dem größten Theile der in Folge des Patentes vom 1. Iuny 1L16, ausgefertigten Ein percsntigen Conventions- Münz-Obligationen vom 1. July 1816, die Interessen-Oouponz am 1. July 1628, zu Ende gehen; so wird in Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 27. März l. I., zur allgemeinen Kenntniß gebracht/ daß die k. k. Universal-Staats-und Banko-Schulden-Casse bereits den Auftrag erhalten habe, vom Monathe July lau« senden Jahres angefangen, gegen Beybringung der Original-Obligation, halbjährige/ von den Oberbeamten der erwähnten Casse, mittelst einer s^mpi^ unterfertigte Interessen- ^onp(,n5 auf weitere dreyzehn Jahre, somit bis einschließig 1. July Mi, sammt Anweisungen auf neue Interessen- (^onponz (Talons) auszufolgen. — Diese (^oupon3 und OOUP0N5- Anweisungen werden auf dem hierzu besonders verfertigten Papiere, und mittelst der für diesen Zweck bestimmten Lettern abgedruckt werden.—Jeder Coupon und jedet^on-pong - Anweisung erhalt eine Randverzierung/ und einen trockenen Stampel. Diese Randvevzie-rungen, so wie die auf den Ooupong und^nu-pon5-Anweisungen anzubringenden Rastra werden für jede Kapitals-Kathegorie dieser Obligationen verschieden seyn. — Der Stampel wird auf den Coupons-Anweisungen eine andere Form erhalten, als auf den Coupon«. Der Zinsenfuß und der halbjährige Zinsenbetrag werden auf den Randveezierungen der Oupon5 ,'n der Art abgedruckt seyn, daß sie in weißer Schrift erscheinen. — Die in der Folgezeit hinauszugebenden Interessen-^on-pin5 werdem nicht mehr gegen Vorweisung der Obligation, sondern nur einzig und allem gegen Beybringung des Lalon erfolgt wevd" ' ............ ««—«—- ^»««—«« F r e u tz er Wegmauth ) ,»............. . . . ^ drey einen und einen halben! drey viertl ? für die Meilenstrecke und Brücken der kramerischen Seite z z Brückenmauth).................° fünf zwey und einen halben! einen und ein viertl Wegmauth >................' ! zwey einen ^ einen halben > für die Meilenstrecke und Brücken der kärntnerischen Seite z ß Brückenmauth)................. ^ drey einenund einenhalbcn^ drey viertl Zusammen . < ^ drepzehn sechs und einen halben drey und einen viertl S t a t i 0 n K a p p e l. , ' ' l Wegmauth .... . . « . « , . . . . . . , . . ^ zwey einen einen halben Brückenmauth ..,......,,....,.. neun vier und einen halben zwey und einen viertl . Zusammen.« eilf fünf und einen halben zwey und drey biertl kaibach im 274 März 1828. ^ , ^ ß ^ ^ 3i5 Z. 42Y. (2) ^^E diet. 36 Nr. 7163. Von dcm k. k. karnt. Stadt-und Land-rechte, zugleich Landes-Kriminalgerichte Erster Instanz', wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es sey durch die Beförderung des d:es-gerichtkchen Criminal- Actuars Friedrich Weg-schaider, zum Rathsprotocollisten bey dem k. k. steyer. Landrechte, d:e Stelle eines Crnn. Ac-tuars mit einem jahrlichen Gehalte von 600 st. C. M. / bey diesem k. k. Stadt- und Landrechte in Erledigung gekommen. — Es haben demnach alleIene, welche um diese Stelle sich in Competenz setzen wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, und zwar die bereits bey einer Stelle angestellten, durch ihre vorgesetzten Behörden binnen vier Wochen, vom Tage dieser in den öffentlichen Blattern erscheinenden Kundmachung hiehcr zu überreichen, indem auf spater einlangende, oder nicht nach Vorschrift der Gesetze belegten Gesuche, keme Rücksicht genommen werden würde. Klagen fürt am 17. März 1628. Z. 435. (1) Cu rre nde Nr. 6091.5991. des k. f. lllprischen Bandes - Gubermum zu Laibach. — Mit Bekanntmachung der Bestimmungen wegen Berechnung und Abnahme von Perzentualgebühren aus Vcrlassenschaften m Fallen, wo das Vermögen in Staatspapieren und Bankactien bestehet. — Senn Majestät haben über einen Vortrag der k. k. allgemeinen Hofkammer mit allerhöchster Entschließung von i5. December 1627, in Ansehung der Berechnung und Abnahme von Perzentual-Gebühren aus Verlassenschaften oder des Abfahrtsgeldes in jenen Fallen, wo das Vermögen oder em Theil desselben in Staatspapieren und Bankamen bestehet, folgende gesttz-lick" <^':l!nmungen zu genehmigen geruhet.— >^^r, Mortuarnnn, Abfahrtsgeld, ov.-r anocrä Oebubrcn, welche sich nach dem Bctrage des Vermögens richten, von Staats-papieren was immer für einer Gattung oder von Bankacncn einrichtet werden sollen, und den Bctrag nickt erreichen, der in Papieren gleicher Garmng berichtiget werden kann, so sind di> S^aatsvaviere oder Bankaktien in Convn >. -""- Münze nach dem Curse in Abschlag zu bringen.,.^ in dem sie an dsm Tage der Zahlungsverbmdlichkeit auf der Wiener Bör-se / bey den Renturkunden des Uaine des lomba^djkch - venezianischen Königreiches aber auf der Maylander Börse, gestanden sind. — Ist cm d '^sem Tage ke! n B ö rse - Zsttsl e rsch ie -ncn- so wird der Curs des letzt vorhergegangenen Börsctagcs zur Richtschnur genommen. Von dem nack dem Eurse berechneten Kavi- tals sind die Gebühren in Conventi'ons«Mün-ze oder Banknoten bar zu entrichten. — Sind der Staatspapiere oder BankacNen so viele, daß we Gebühren m einer verhältnißmaßigen Anzahl von Staatspapieren gleicher Art oder Bankactien entrichtet werden können, so hat die zur Zahlung verpflichtete Parthey die Wahl, die Gebühren m Papieren gleicher Gattung, oder nach dem auf oberwähnte Art berechneten Curst im baren Gelde zu entrichten. — Gegenwartige Verordnung gilt auch für die Gebühren der Städte und Gutsherren. — Diese allerhöchsten Bestimmungen werden in Folge hohen Hofkanzley - Dekrets vom 4, d. M. Zahl 745, hiemit zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht. — Laibach am 22. März 1628. Joseph Camillo Freyherr v. Schnndburg, Landes- Gouverneur. Franz Ritter v. Iak 0 mini, k. k. Gubcrnial - Eecretär, als Referent. Nreisämtliche V^plautbaruttKN». Z. 43^. (1) Nr. ZSiä« Nachdem in Folge hofknegsrathlicher An-ordnunZ von 3i. Iäner a. 0. I^iu. H.. Nr. ZH7, das hier garnisonirende Regiment von Prmz Hohenlohe Infanterie vom 1. Map angefan-. gen, zum Abkochen für die Mannschaft harte Holz-Kohlen verwenden muß; so wird ss nothwendig mit der diesjährigen Holz- Sub« arendirung cder Einlieferungs- Ausschreibung unter einem die gletche Sicherstellung für den Bedarf der harten Holz-Kohlen, vorzunehmen. — Die Subarendirung oder Einliefe-rung für beyde Artikel, und zwar vom 1. May 1826, die harten Holz-Kohlen und vom 1. Iuny 1828, den Brennholzbedarf auf ein ganzes Jahr, wird am 26. d. M. bey dem hiesigen Kreisamte verhandelt werden. — Der Bedarf an harten Holz-Kohlen besteh^monathlich Winter und Sommer in beyläufig 240 Metzen, der Bedarf an harten Brennholz für die 6 Sommermonathe in 53 Klafter, für die 6 Wmtermonache in I16 Klafter, zusammmen 3?4 Klafter. — Dis Qualltat des harren Holzes ist die namltche, nne m allen frühern, alle Jahr geschehenen Verlautbarungen , bekannt gemacht und beschrieben wurde, die Gattung der hartem Holz-Kohlsn muß aber: .3) von harten Holz, ohne Staub, und nicht mit kleinen Grieß, als auch Stock chen von einen Cubik-Zoll, vermengt seyn. 1>) Wird, um diese Kohlen für die Heitzuna ausgiebig zu erhalten, und mcht den Anlaß für ,di? Nehung' herbeyzuführen, der Preis 3;6 nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Maaß pv. Nieder-Oesterrelchcr Metzen behandelt, wonach die Abgabe in zwey Metzen pr. Sack eingefaßt, von den Subarendator vorbereitet werden muß, und es der fassenden Parthey frey stehe, jeden zu gering scheinenden Sack, zu prüfen, und sich zu messen zu lassen; e) wird zur Bedingniß gemacht, daß der Nieder-O^sterr. Metzen harte Holz- Kohlen nach den commissionel erhobenen Probmaß, wenigstens 33 Pfund wiegen muß. — Welches zur allgemeinen Kenntniß hiemit gebracht wird. — K. K. Kreisamt Laibach den 16. April 1628. AemtliOe Verlautbarungen. Z. 417° (3) Nr. l449. Vsr lautbar un g. Da bey der, am 29. v. M. vorgenom, wenen Versteigerung der städtischen Wiesen nur einige verpachtet wurden, so wird am Zo. l. M., Früh um g Uhr, eine zweyte dießfäuige Acitation am Rathhause abgehalten. Wovon die Pachtlustigen hiemit in Kennv niß gesetzt werden. Vom politisch ökonomischen Magistrate der k. k. Provinzial - Hauptstadt Laibach am 8- April 1828. ___________ Z. 422. (3) Getreid. Verkauf. Am 28. t. M. April, Vormittags um g Uhr, werden mit Bewilligung der rrohNöblichen t. t. Illyr. Domainen > Administration in der Amts» tanzley der Staatöherrschaft Gallenberg, nächste» hende Getreid > Quantitäten, als; 34 »5M Metzen Weihen, 5? 3M „ Korn, L 25)32 „ Hilfe, und Hg7 23j52 „ Haber zntweder im Ganzen, oder panhienweife, je nach» dem sich Liebhader einfinden werden , an den Meist' biethenden hintangegeden rcerden. Wozu Kauf« ' lustige eingeladen werden. K. K. Staatshsrrschaft GaNenberg am 27. März »L28. ^_______ Z. 43Z- (2) Nr. 57. , Die Stelle nncs krmnerisch-ständischen Tanzmeisters in Laibach, mit dem systemisirten Iahresgehalte von 200 fi. M. M., und mit der Pensionsfahigkcit verbunden, ist in Erledigung gekommen. Jene, welche diesen Dienstposten zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche um Verleihung desselben, binnen 6 Wochen, vom Tage gegenwartiger Kundmachung an gerechnet, bey dieser Verordneten Stelle einzureichen. In dem Gesuchs ist das Alter, dann der GeburtZ- und gegenwärtig? Aufenthaltsort des Bittstellers genau anzuge- ben , so wie auch legale und anstandslose Zeugnisse über Sittlichkeit'und Kunstfahigkeit beygelegt seyn müssen. — Nach Verlauf der Conkursfrist werden keine Bittgesuche mehr angenommen. — Von der standisch Verordneten Stelle in Kram. Laibach am io. April 1828» Eduard Graf v. Lichtenderg, Secretar. Vermischte Verlautbarungen. Z. 44!» (') Edler. Nr- 942° Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Wei-xelberg wird hiemit bekannt gemacht: M sey über Anlangen des Herrn Joseph Paulin, von Verba« ze, in die Einleitung der Amsrtisirung der, von dem Herrn Matthäus Barthlmä, und der Frau Anna Barthlmä, gebornen Paulin / auf Herrn Joseph Paulin, über die, auö dem Adhandlungs« vertrage vom »6. July ,L2l, herrübrenre väier» liche und brüderllcke Erbschaft, pr. 55aa ft. M. M-, unterm »6. Iulo iLut ausgestellten, und unterm 2I. September iL2^ , auf die Ganzhude zu Blat» lu, die haldhude fammt Wirthfchaftsgehäuken zu Streintorf, und tne Mahl-, Stampf« und Sägemühle zu Großlüpp, dann unterm 2. November ,62z, auf-die Yaldhude zu Streindorf, unterm 27. Nooemder 182», auf die 5)6 Hübe zu Strcindorf, unterm 22, Jänner »L22, auf das, PostHaus sammt übrigen Wshn. und Wirth« schaftsgebäuden, und eine Ganzhude zu Peldaje-und endlich unterm 24. April »622, auf die Gütt Ganttschhof, und die dabey befindlichen 5 Rusti« cal. huben, -intadulirten und angeblich in Per« wft gerathenen Schuldverschreibung, gewiMget worden. Es werden demnach alle Jene. die Huj gedachte Schuldverschreibung Ansprüche machen zu können glauben, hiemit aufgefordert, diese ihre Ansprüche binnen einem Jahre, sechs Wschen und dreo Tagen, sc> gewiß dazuthun, als widrigens später Niemand mehr gebort, diele Obligation aber auf weitereS Anlangen für gelobtet erNÜrt werden Bez. Gericht Weixelberg am ,4. April 182g. Z. ^0° (0 Nr. 91. Getreid » V e rka uf. Mit Bewilligung der wohllöbllchen k. k. Domainen-Admmissratwn vom 4. d. M. , Nt. 1I21, werden am 26. dieses Msnats April, Vormittags um g Uyr, in dem Amtslocale des k. k. Bezirks « Eommiffariats der Umge, bung kakbach, nachstehende Getreidvorrathe, als: H3 Metzen, 23 7jia Maß Weihen, H « 3o 2G « Httrse, 36 « ib 7B - Haber, . mittelst öffentlicher Versteuerung gegen w« gleich bare Bezahlung hintangegebm werden. K. K. Verwaltungs - Amt der Fonds-Güter zu kmbach am 12. April ^828.