Nr. 4824. X IV. 1914. Folium officiale Dioecesis Lavantinae. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese. Inhalt. 100. Dubia. — 101. Supremae Sacrae Congregationis S. Officii decretimi, quo peculiares tribuuntur Indulgentiae sodalitatibus lectioni s. Evangelii provehendae institutis. - 102. Supre- mae Sacrae Congregationis 8. Officii decretum seu declaratio circa inscriptionem et transmissionem nominum fidelium adlectorum in pias confraternitates. — 103. Supremae Sacrae Congregationis S. Officii decretum seu declaratio circa modum benedicendi quaedam devotionalia Apostolica Auctoritate. — 104. Sacrae Congregationis Consistorialis decretum, quo sacerdotes in Italia prohibentur ne sindacalistis societatibus dent nomen, operamve praebeant. — 105. Allerhöchster Dank sur bic Beileidskundgebungen n »s Anlaß des Ablebens weiland Sr. k. und k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Ferdinand und weiland Ihrer Hoheit der durchlauchtige» Frau Herzogin von Hohenberg — 100. Verpflichtung zur Annahme der Banknoten. 107. Maßregeln zur Verhütung der Abnahme von Banknoten unter dem Nennwerte. — 108. Wirtschaftliche Mobilisierungsvorsorgen. — ins. Aktion, betreffend die Erledigung der unerledigt gebliebenen Angelegenheiten der Eingerückren. liO. Anzeigepflicht von Sterbefällen der mit Ruhegenüssen aus dem Heeresetat oder Hofärar beteilte» Personen. — 111. Österreichisches Hilfsvereinswcsen. — 112. Sammlung von Spenden für das Kriegsfürsorgeaiut. 113. Das Kriegshilfsbureau. 114. Geldsendungen an Mannschaftspersonen der Armee im Felde. — 115. Trauerbegängnis nach weiland Papst Pius X. und der Dankgvttes dienst für die glücklich erfolgte Wahl Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XV. — 110. Mitteilung der apostolischen Nuntiatur über die Wahl Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XV. 117. Kundgebung der Geistlichen der Diözese Lavant. — 118. Spenden der Lavanter Diözese für das Note Kreuz und zur Unterstützung armer Angehöriger der eingerncktcn Soldaten. — HO. Kriegsandacht in der Marienbasilika zu Marburg. 100. Dubia. Sacrae Rituum Congregationi sequentia dubia pro opportuna solutione submissa sunt, nempe : I. Quodnam Officium sumendum sit a dioecesibus Galliae, quae hucusque Festum S. Genovefae Virg. in Kalendario dioeeesano inscriptum non habebant, II. Quodnam Officium item recitari debeat in Ilispa nia pro Festis Ss. Fulgenti!, Ildephonsi ac Leandri, utrum scilicet de Doctoribus, ut hucusque factum est, an dc Communi Confessorum Pontificum, III. Utrum Lectiones emendatae in Festis Ss. Felicis IU. Papae et Confi, Benedicti Ioscphi Labre Confi, Felicis a Cantalicio Confi, Ioannis Baptistae de Rossi Confi., Hadriani III. Papae et Confi, Rochi Confi, Ililarii Papae et Confi, ac Eusebii Papae et. Mart., necnon Bb. Urbani V. Papae et Confi, Gasparis del Bufalo Confi, Ioannis Leonardi Confi et Victoris III. Papae et Confi, quae in Proprio Romano nuper ad probato habentur, sumi debeant vel possint ab omnibus dioecesibus seu institutis eadem Festa celebrantibus, quae magis proprias non habeant, IV. Utrum in Propriis particularibus fas sit Lectiones historicas Festorum Ecclesiae universalis, quae in respectivis Kalendariis impedita ab Officio nobiliori, Commemorai ione tantum pollent, contractas in unam redigere, uti factum est in praefato Proprio Romano. Et sacra Rituum Congregatio, audito specialis Com-misionis suffragio, omnibus perpensis, rescribendum censuit : Ad I. Sumatur Officium adprobatum die 27. lan liari i 1853, et hucusque pro aliquibus loeis ad calcem Breviarii adpositum, Ad II. Nihil innovetur, Ad III. Congruentius posse, sed non teneri: iuxta decisionem ab Ordinario seu Superiore semel pro semper sumendam et in posterum observandam, Ad IV. Affirmative et in casu Lectiones contractae a sacra Rituum Congregatione postulentur. Atque ita rescripsit, die 25. Mai i 1914. Fr. S. Card. Martinelli, Praefectus. L. j S. -|- Petrus La Fontaine, Ep. Charyst., Secretar!ns.' 1 Acta Apostolicae Sedis, au. VI. vol. VI. die 28. Maii 1U14. Num. 8. pagg. 285. m 101. Supremae Sacrae Congregationis S. Officii decretum, quo peculiares tribuuntur Indulgentiae sodalitatibus lectioni Quam proficua sit inter fideles eorum consociatio ad assiduam provehendam lectionem Evangelii, conspicui probavere fructus indidem procreati. Quae enim, ecclesiastica favente auctoritate, hucusque surrexerunt, caelestibus visae sunt benedictionibus foecundari. Quo igitur res ista plurimum incrementi capiat, consuit Ssmus 1). N. D. Pius div. prov. Pp. X., fidelibus sub Christi nomine in profectum Evangelii confoederatis, Ecclesiae thesaurum esse opportune aperiendum. Quapropter, in audientia R. P. D. Adsessori S. Officii impertita, die 23. Aprilis anno 1914, Idem Ssmus Dominus omnibus et singulis piis Sodalitatibus, a locorum Ordinariis sive i am canonice erectis sive in posterum similiter erigendis, ea mente ut eius membra in id conspirent, ut magis propagetur ac magis Evangelium, sibique ad hunc fidem assequendum proponant : 1° Saepe incumbere, et si possibile sit quotidie, aliquali S. Evangelii lectioni, utendo editionibus ab Ecclesia probatis et crebris lucidisque adnotationibus ditatis; 2“ Eiusmodi lectionem aliis passim opportuneque commendare; 3° Frequenter invocationem recitare : Da, quaesumus, lesu, ut tuo sancto obsequamur Evangelio, sequentes indulgentias benigne concedere dignatus est: I. Plenarias, defunctis quoque applica- bilcs, pro Sodalibus confessis ac S. Communione refectis, qui , Acta Apostolicae ecclesiam seu sacellum visitaverint, in quo Sodalitas canonice Num. 9. pag. 30(5 et 307. s. Evangelii provehendae institutis. erecta est, ibique ad mentem Sanimi Pontificis oraverint: 1° Die inscriptionis in Sodalitatem; 2° Diebus festis: Nativitatis D. N. I. C. — Circumcisionis — Epiphaniae — Paschatis Ascensionis — Pentecostes — Assumptionis B. M. V. — Cathedrae S. Petri Romae — Conversionis S. Pauli Ap. — 8. Ioseph (19. Martii) — S. Marci Ev. — S. Iacobi Ap. (l.Maii) — Ss. App. Petri et Pauli — S. Matthaei Ap. et Ev. — 8. Hieronymi — 8. Lucae Ev. — S. Iudae Tliad-daei Ap. — S. Ioannis Ap. et Ev. — et Omnium Sanctorum. — II. Plenariam in articulo mortis, a quibuslibet ex Sodalibus lucrandam, si confessi ac S. Synaxi refecti, vel saltem contriti, Ssmum Icsu Nomen ore, si potuerint, sin minus corde, devote invocaverint et mortem tanquam peccati stipendium de manu Domini patienter susceperint. — 111. Partialem centum dierum, etiam defunctorum animabus profuturam, pro quolibet pietatis vel caritatis opere, quod Sodales iuxta Sodalitii statuta peregerint. Praesenti in perpetuum valituro, absque ulla Brevis expeditione. Contrariis quibuscumque non obstantibus. D. Card. Ferrata, Secretar! us. L. «P S. t D. Archicp. Seleucien., Ads. S. O.1 Sedis, an. VI. vol. VI. die 12. Iunii 1911. 102. Supremae Sacrae Congregationis S. Officii decretum seu declaratio circa inscriptionem et transmissionem nominum fidelium adlectorum in pias Con fraternitates. Cum S. Congregatio Indulgentiis sacrisque Reliquiis praeposita, die 16. Iulii, anno 1.887, declaraverit, inscriptionem nominum christifidelium, qui in Confratenitates proprie dictas cooptantur, esse omnino ad lucrandas indulgentias necessariam ; et ex decreto eiusdem 8. Congregationis, d. d. 18. Augusti 1868, sacerdotes alicuius ex relativis Confraternitatibus rectoris munere carentes, quamprimum commode possunt, transmittere teneantur ad Superiores respectivae Sodalitatis vicinioris canonice erectae nomina receptorum, ut in album ipsius Sodalitatis referantqr ; dubitari coeptum est, an fideles ex ipso die inscriptionis, ad indulgentias lucrandas ius haberent, etsi eorum nomina nondum ad Sodalitatem pervenerint. Et S. eadem Congregatio, diebus 12. Decembris 1892 et 15. Novembris 1893, affirmativam responsionem protulit. Si tamen, sive ex negligentia, sive ex alia causa, fidelium nomina numquam ad Sodalitatem transmittantur, novum exoritur dubium, an aliquando, et quonam tandem tempore, fideles indulgentiarum beneficio censendi sint decidisse. Qua de re supplicatum est apud Ssmum D. N. Pium div. prov. Pp. X., ut mentem suam vellet aperire, et defectus ex hoc capite hucusque per quoscumque sacerdotes forte admissos benigne sanare. Et Sanctitas Sua, in solita audientia, die 23. Aprilis 1914, R. V. D. Adsessori S. Officii impertita, praevia sanatione omnium defectuum hucusque admissorum in inscriptione et transmissione nominum christifidelium, qui ad quamcumque piam Sodalitatem cooptati fuerint, declaravit, firma remanente in conscientia obligatione inscribendi et transmittendi nomina, iuxta decreta aliasque S. Sedis praescriptiones, fideles, eo ipso qno a legitime deputato admittuntur, rite adscriptos censeri, ad effectum tantummodo, ut indulgentias lucrari aliarumque gratiarum spiritualium participes fQri valeant, etiamsi eorum nomina, quacumque ex causa, in album Sodalitatis relata non fuerint. Contrariis quibuscumque non obstantibus. 11 Supremae Sacrae Congregationis S. Oi dum benedicendi quaedam dev Consuevit Apostolica Sedes in facultatibus concedendis, «piae benedictionem respiciunt crucium, coronarum, numismatum aliorumve devotionalium. permittere ut sacerdotes delegati unico crucis signo utantur, nulla adhibita formula, nullis vestibus sacris, absque aliis caeremoniis; at pluries dubitatum est, utrum signum crucis toties peragendum sit, quot sunt res diversae benedicendae, vel diversae facultates quibus gaudet sacerdos, an quolibet in casu unicum generaliter signum sufffeiat. Et Sanctissimus 1). N. I). Pius div. prov. 1’p. X., in audientia R. P. D. Commissario S. Officii, feria V., dic 18. Maii, anno 1914, impertita, audito Eminentissimorum Patrum Inquisitorum generalium suffragio, feria IV. praecedenti in ordinaria Congregatione emisso, decernere et declarare dignatus est ut sequitur: „In benedicendis plu- D. Card. Ferrata, Secretarius. L. + 8. f I). Archiep. Seienden, Ads. 8. 0.' 1 Acta Apostolicae Sedis, an. VI. vol. VI. die 1*2. Iuniijl914. Num. 9. pagg. 307—308. Iß. ‘licii decretum seu declaratio circa mo-otionalia Apostolica Auctoritate. ribus similibus aut diversis religionis obiectis, quae sacerdoti pluribus facultatibus munito, coniuncta vel commixta offeruntur, atque in ipsis, vigore diversarum facultatum, indulgentiis ditandis, sufficere unicum signum pro pluribus benedictionibus atque indulgentiarum adnexionibus. Et declaratio non extendatur ad metallica numismata scapularibus substituenda, de quibus in decreto S. Officii, dato die 16. Decembris anno 1910.“ Contrariis quibuscumque non obstantibus. D. Card. Ferrata, Secretarius. L. f 8. Fr. Dom. M. Pasqualigo, 0. P., Comm. G.lis 8. O.1 1 Acta Apostolicae Sediš, an. VI. vol. VI. die (S. lulii 1914. Num. 10. pag. 346. 104. Sacrae Congregationis Consistorialis decretum, quo sacerdotes in Italia prohibentur ne sindacalistis societatibus dent nomen operamve praebeant. Ex compluribus Italiae, praesertim septentrionalis, dioecesibus graves questus ad Apostolica!» Sedem pervenerunt de detrimentis, quae vel ipsi opificum et agricolarum coetui infert institutio illa seu consociatio quae sinclacalismus vocatur, nipote quia, praeter cetera, actu reapse in sociale certamen desciscit. Quapropter ad praecavendum, quantum fas est, tanto malo, Sanctissimus D.N. Pius Papa X. sacrae huic Congregationi mandavit, ut memoratis Italiae Ordinariis notum faceret, mentem suam esse firmamque sententiam, sacerdotes, remota qualibet personarum locorumque exceptione, non posse consociationibus hisce sindacalistis nomen dare aut semel datum in eis servare, officio aliquo in eisdem fungi et sermones seu adhortationes in earum opem habere: a quibus omnibus cunctos prohibendos esse sacerdotes, ne malorum quae ex institutione illa saepe profluunt participes ipsi videantur. Quo inssa Sanctissimi Domini faciam, haec cum Ordinariis ad quos spectat communico, ut opportune iuxta casuum varietatem provideant. Contrariis quibuslibet minime obstantibus. Datum Romae, ex Secretaria sacrae Congregationis Consistorialis, die ‘20. Inn i i 1914. C. Card. De Lai, Episc. Sabinen., Secretarius. L. j S. Ioaunes B. Rosa, Substitutus.1 Num. 1 Acta Apostolicae Sedis, an. 10. pag. 349. VI. vol. VI. die 6. lulii 1914. 105. Allerhöchster Dank für die Keileidskundgebungen aus Anlaß der. Ablebens weiland Seiner k. und k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Ferdinand und weiland Ihrer Hoheit der durchlauchtigen Fran Herzogin von Hohenberg. Wom hohe» Präsidium der k. k. steiermärkische» Statt-halterei in Graz ist unterm 11. Juli 1914 Präs. 3- dem Hochwürdigsten Herrn Fürstbischöfe nachstehendes Schreiben zugekommen : „Enre Exzellenz! Seine k. und k. Apostolische Majestät haben allergnädigst anznbesehlen geruht, daß für die »»gezählte» Beileidsknnd-gebnngen, welche ans Anlaß des Ablebens weiland Seiner k. und k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Ferdinand und weiland Ihrer Hoheit der durchlauchtigen Fran Herzogin von Hohenberg an die Stufen des Thrones gelangt sind, der Allerhöchste Dank bekannt gegeben werde. Infolge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 8 d. Mts., Z. 7653/M. I., gebe ich mir die Ehre, Enre Exzellenz hievon unter Anschluß einer Ausfertigung des den Dank Seiner Majestät enthaltende» Allerhöchsten Handschreibens vom 4. Juli 1914 in Kenntnis zu setzen. Der k. k. Statthalter: Clary m. p." Hievon wird die Hochwürdige Divzesangeistlichkeit mit dem Bemerken verständigt, daß das Allerhöchste Handschreiben vom 4. Juli 1914, das den Dank Seiner Majestät enthält, im hierämtlichen Kirchlichen Verordnungs-Blatte vom 10. Juli 1914, Stück VI. Absatz 55, Seite 112 nach der amtlichen „Grazer Zeitung" vom 5. Juli 1914, Nr. 146 bereits abgedrnckt wurde 100. Verpflichtung zur Annahme der Aanlrnoten. pie hvchlöbliche k. k. Statthalterei in Graz hat unterm 10. August 1914 Z. 1'"* 1914 folgendes Schreiben anher gerichtet : „Die Statthalterei beehrt sich das Ersuchen zu stelle», im Sinne der zuliegenden Kundmachung durch die Geistlichkeit in den weitesten Bevölkerungskreisen aufklärend einznwirken. Der k k. Statthalter: Clary m. p." Die Kundmachung hat nachstehenden Wortlaut: „Offenbar in der gänzlich unbegründeten Besorgnis einer Entwertung der Noten der österr.-ung. Bank wurde in einzelnen Fällen die Annahme dieser Noten verweigert und Zahlung in Hartgeld verlangt. Mit Rücksicht ans solche nur aus völliger Unkenntnis der Verhältnisse erklärliche Vorkommnisse wiid bekanntgegeben, daß gemäß Art. 86 der in Gesetzsorm publizierten Statuten der österr.-nng. Bank die Noten derselben ausschließlich die Begünstigung genießen, daß sie bei allen in der Kronenwäh- rung zu leistenden Zahlungen, welche nicht infolge gesetzlicher Bestimmung, vertragsmäßiger Verpflichtung oder sonstiger Privatwillenserklärung in klingender Münze zu leisten sind, von jedermann, sowie von allen öffentlichen Kassen nach ihrem vollen Nennwerte angenommen werden müssen. Die Nichtannahme der Noten der österr.-ung. Bank im allgemeinen Zahlnngsverkehre stellt sich daher als eine den öffentliche» Rücksichten zuwiderlaufende Handlung oder Unterlassung dar und wird, insofern das allgemeine Strafgesetzbuch auf dieselbe keine Anwendung findet, nach den Bestimmungen der mit der Miuisterialverordnnng vom 30. September 1857, R.-G.-Bl. Nr. 198, kundgemachten Allerhöchsten Entschließung vom 16. September 1857 mit Geldstrafen von 2—200 Kronen oder mit Arrest von 6 Stunden bis zu 14 Tagen geahndet." Das F.-B. Konsistorium hat diese Kundmachung der hochwürdigen Geistlichkeit mit dem H. ä. Zirkulare vom 17. August 1914 Z. 4173 bekannt gemacht und sie gleichzeitig beauftragt, im Sinne obiger Kundmachung in den weitesten Bevölkernngsschichten anfklärend zu wirken. 107. Maßregeln zur Verhütung der Abnahme von Kaicknoten unter dem Nennwerte. Won der hochlöblichen k. k. Statthalterei in Graz ist unterm 10. August 1914 Z. 1 1914 nachstehendes Schreiben anher gelangt: „Die Statthalterei beehrt sich das Ersuchen zu stellen, im Sinne der zuliegenden Kundmachung durch die Seelsorger ans die weitesten Bevölkerungsschichten belehrend einzuwirken. Der k. k. Statthalter: Clary m. p." Die bezügliche Kundmachung lautet: „Gewissenlose Leute habe» unwahre Gerüchte über eine angebliche Entwertung der Banknoten der österreichisch unga rischen Bank ausgestreut und suchen ans diese Weise in betrügerischer Absicht leichtgläubigen Personen ihren Besitz an Banknote» unter dem Nennwerte abznnehmen. Um einem solche» betrügerischen Treiben mit allem Nachdrucke entgegenzntreten, wird das Publikum im eigensten Interesse aufgefordert, sowohl Fülle der Verbreitung solcher Ge- rüchte, als mich etwaige Versuche Bankoten unter ihrem Werte einznlöien, unverzüglich bei der Behörde anzuzeigen, damit gegen dieses frandnlöse Vorgehen strafgerichtlich eingeschritten werden könne." Die hochwürdigen Herren Seelsorgepriester wurden hievon mittelst des H. ü. Umlanfschreibens vom 17. August 1914 Z. 4174 mit der Weisung verständigt, im Sinne der voranstehende» Knndmachnng ans die weiteste» Bevölkernngsschichten belehrend einznwirken. 108. ttlirtfdjnftlidsc MMlisierungsiiorsorgeii. Das hohe Präsidium der t. k. steten». Statthaltern in Graz hat unterm 14. August 1914 Praes. Z. dem F B. Ordinariate das nachstehende Schreiben znkvmmen lassen: „Anverwahrt beehrt sich die Statthalterei 40 Exemplare einer heute an sämtliche Unterbehörden hinansgegebenen H. ä. Kundmachung, welche den Zweck verfolgt, namentlich die ländliche Bevölkerung vor in Verbreitung befindlichen vollkommen grundlosen Gerüchte zu warnen, mit dem Ersuchen zu übermitteln, veranlassen zu wollen, daß diese Kundmachung mich durch Verkündigung von der Kanzel anläßlich des sonntäglichen Gottesdienstes zur allgemeinen Kenntnis der Bevölkerung gelange. Der f. f. Statthalter: Clarh m. p." Die obenerwähnte K n n d m a ch n n g lautet: „Es ist zur Kenntnis der Behörden gelangt, daß besonders am Lande sich Personen hernmtreiben, die durch Verbreitung unwahrer und beunruhigender Gerüchte die Bauern zu bewegen suchen, ihnen ihr Getreide, Vieh und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse zu billigen Preisen abzulasse». Diese Personen suchen die bäuerliche Bevölkerung durch lügenhafte Angaben in Furcht zu versetzen, insbesonders durch die Behauptung, es würde ihnen ohnedies alles weggenominen oder sie mußten ihre Erzeugnisse unentgeltlich der Militärverwaltung zur Versorgung der Truppen zur Verfügung stelle» und dergleichen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß selbstverständlich alle diese Behauptungen unzutreffend sind. Von einer Wegnahme irgendwelcher Artikel ohne Entgelt kann natürlich keine Rede sein. Es wird vielmehr von der Militärverwaltung für jede Inanspruchnahme privaten Eigentums Vergütung geleistet werden. Es muß Sache der Bevölkerung sein, Personen, die solche Nachrichten verbreiten, den politischen Behörden oder der Gendarmerie anznzeigen, die das Nötige veranlassen werden, damit ein solches, unter den gegenwärtigen Verhältnissen ganz be- sonders verwerfliches betrügerisches Treiben mit nnnachsicht-lieher Strenge im Keime erstickt werde. Graz, am 14. August 1914. K. k. steiermärkische Statthalterei. Der k. k. Statthalter: Clary m. p." Razglas. Oblastva so izvedla, da se zlasti na deželi pojavljajo osebe, ki skušajo z razširjanjem neresničnih in vznemirjajočih vesti pripraviti kmete do tega, da bi jim za vreden denar odstopili svoje žito, živino in druge gospodarske pridelke. Te osebe skušajo kmečko prebivalstvo ostrašiti z lažnjivimi podatki, zlasti s trditvijo, da se jim bo tako ali tako vse proč vzelo ali da bodo morali svoje pridelke brezplačno dati na razpolago vojaški upravi za oskrbovanje čet. Opozarja se na to, da so seveda vse te trditve iz trte izvite. Samo ob sebi umevno ne more biti govora o tem, da bi se jemali kakršnikoli že predmeti brezplačno. Nasprotno bo vojaška uprava za vsako porabo zasebnega premoženja dala povračilo. Dolžnost prebivalstva je, da osebe, ki razširjajo tako vesti, naznanijo politični oblasti ali orožništvu, ki bodo vse potrebno ukrenili, da se tako, pod sedanjimi razmerami prav posebno zavržno goljufivo počenjanje z neizprosno strogostjo v kali zamori. Gradec, dne 14. avgusta 1914. C. kr. štajersko namestništvo. C. kr. namestnik : Clary m. p." Von dieser Kundmachung erhielt mit dem H. ä. Zirkulare vom 19. August 1914 Z. 4197 jedes F.-B. Dckanalamt je ein Exemplar mit dem Aufträge, dieselbe im dortigen Dekanatsbezirke sofort in Umlauf zu setzen. Gleichzeitig wurden die hochwürdige» Herren Seelsorgepricster angewiesen, im Sinne des zitierte» Schreibens des hohen k. k. Statthalterei-Präsidiums die Kundmachung der Bevölkerung von der Kanzel anläßlich des sonntägliche» Gottesdienstes zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. — 192 -109. Aktion, betreffend die Erledigung der unerledigt Aie hochlvbliche f. f. Statthalterei in Graz hat unterm 18. August 1914 Z. 7 ' 1914 den nachstehende», an alle f. f. politischen Unterbehörden und die 4 Slatntargemeinden gerichteten Erlaß anher mit dein Ersuchen initgelcilt, die im Erlasse dargestcllte Aktion durch entsprechende Weisungen a» die hochwürdigen Pfarrämter unterstützen zu wollen. „Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 10. August 1914 Z. 9696/M. I. eröffnet, daß laut einer, des k. und k. Armee-Oberkommandos an das k. k. Ministerium des Innern gelangte» Mitteilung die Einleitung einer Aktion geboten erscheint, die sich den Abschluß jener privatrechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Angelegenheiten der eingerückten Offiziere und Soldaten zur Aufgabe stellt, welche diese infolge ihrer Einberufung nicht mehr erledigen konnten. Die Schaffung einer derartigen Institution würde von der segensreichsten Wirkung begleitet sein, da das Bewußtsein des verständnisvollen und vollständig kostenlosen Abschlusses der in der Heimat unerledigt zurückgelassenen Angelegenheiten nicht verfehlen kann, einen beruhigenden Einfluß auf die Gemüter der Eingerückten auszuüben. Demgemäß sind mit größter Beschleunigung zu aktivieren : 1. ein wirtschaftliches Landeshilfskornitce der k k. Statthalterei in Graz für den Bereich des Landes, kurz genannt „Wirtschaftliches Landeshilfsbnreau in Graz". 2. In den 4 Statntargeincinden Graz, Marburg, Eilli und Pettou, in allen übrigen Städten, sowie i» jenen Märkten und größeren Gemeinden, in welchen der Borstand der politischen Behörde bzw. der Expositursleiter die Errichtung für zweckmäßig erachtet, je est, „wirtschaftliches Hilssbnrcan der Gemeinde . . . für Privatangelegenheiten der Eingerückten", kurz genannt „Wirtschaftliches Hilfsbnreau der Gemeinde . . ." In Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohner dürste diese Errichtung nicht angezeigt sein. 3. Für den territorialen Bereich aller jener Gemeinden, in welchen die sul, Punkt 2 genannten Bureaus nicht errichtet werden, an, Sitze eines jeden Bezirksgerichtes je ein „Wirtschaftliches Hilfsbnreau des' Gerichtbezirkes .. . für Privatangelegenheiten der Eingerückte»", kurz genannt „Wirtschaf t l i eli e s Hilfsbnreau des G e r l ch t s b e z i r k e s . . " Die Ossiziere und Soldaten, sowie die sonstigen, dem Armee-Oberkommando unterstehenden Eingerückten werden dahin belehrt werden, ihre bezüglichen Wünsche selbst oder mit Hilfe eines Kameraden schriftlich in möglichst kurzer präziser Weise, und soweit es sich um Behebung von Geldern bei Gericht oder einer Dcpvsitenkasse handelt, auch unter entsprechender ausdrücklicher Bevollmächtigung der „wirtschaftlichen Landeshilfsbnreau" zur fraglichen Behebung an ihr unmittelbar vorgesetztes Kommando zu leiten, welches ange- lU'blicbcitcit Angelegenheiten der Gingerückten. wiest’» wird, diese Schriftstücke mit seiner Anitsstanipiglie zu versehen, die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen und dann gesammelt unter der Adresse „Wirtschaftliches Landeshilfsbnreau der k. k. ~la,'!l",il“,e' ..." mi die politische Landesstelle t'aiibceiegit'i'ung r ■ / ' jenes Berwaltnngsgebietes zu richten, in welchem der betreffende Eingerückte sein ständiges Domizil (nicht die Hestnatsbe-rechtigung) besitzt. Die „Wirtschaftlichen Landeshilssbureaus" haben das einlaufende Material zu sichten »nd entweder selbst zur Erledigung zu bringen oder aber, insbesordere in jenen Fällen, wellche einen mehr lokalen Charakter besitzen und der Besorgung durch eine» Rechtskundigen nicht bedürfen, an das betreffende wirtschaftliche Hilfsbnreau des Aufenthaltsortes, eventuell unter Erteilung tunlichst kurzer und präziser Rat-, schlage weiterzuleiten. Ich lade daher die Herren Borstände der Bezirkshanpt-niannschaften und Expositure» sowie der Verwaltungen der Statutargeineinden ein, unverzüglich an die Bildung der suh 2 und 3 genannten Hilfsvercinigungen zu schreite» und die geeignetsten Persönlichkeiten der Gemeinden bezw. der Gerichtsbezirke zum Beitritte zu veranlassen. Es handelt sich hiebei um die Auswahl nicht landstnrmpflichtiger, im wirtschaftlichen Leben bewanderter und praktisch veranlagter Männer, von welchen sich vermöge ihres patriotischen Pflichtgefühles, ihrer Tatkraft und Intelligenz mit Bestimmtheit vvraussehen läßt, daß sie ans kürzestem Wege den vorgebrachten Wünschen der Eingerückten Geltung verschaffe» und deren Angelegenheiten mit dem gleichen Eifer und Interesse besorgen werden, als ob es sich um eigene Privatgeschäfte handeln würde. Beruflich werden in Betracht zu ziehen sein: Geistliche (insbesondere für die Gemeinde - Hilfsbnreans), Funktionäre und Beamte der gesamten staatlichen und autonomen Verwaltung, Richter, Advokaten, Notare, Professoren bezw Lehrer, größere in wirtschaftlicher Beziehung versierte Gutsbesitzer, Landivirte, Funktionäre und Beamte von Sparkassen, Reiffeisenkassen und Krankenkassen re., kurz gesagt, die Kreise der tatkräftigen Intelligenz der Gemeinden, bezw. der Gerichts-beziike; die Komitees sind womöglich in der Weise zusammen zu setzen, daß gewisse vvrausznsehcnde Gruppen wirtschaftlicher Angelegenheiten durch je einen Fachmann vertreten werden. Die Zahl der Mitglieder der Hilfsvereinigungen beider Kategorien hat 5 bis 8 zu betragen. Der Obmann ist ans ihrer Mitte zu wählen. Wie schon erwähnt, werden die einlangenden Gesuche den wirtschaftlichen Hilfsbnreans der Gemeinden und Gerichtsbezirke vom wirtschaftlichen Landesburean ziikoinmen, sofern sie nicht von diesem selbst erledigt werden. Sache der Obmänner wird es dann sein, für die rascheste und beste Abwicklung der betreffenden Angelegenheiten Sorge zu tragen, wofür sie dem Landesburean haften. Sofern ein Obmann sich die Erledigung ber Angelegenheit nicht selbst vorbehält, mirò er sie einem geeigneten Komiteemitgliede zn übertragen haben; die Hilss-bureans der Gerichtsbezirke werden sich selbstverständlich in vielen Fällen geeigneter Mittelpersonen in den betreffenden Gemeinden bedienen müssen. Nach durchgeführter Besorgung jeder einzelnen Angelegenheit ist der betreffende Kombattant von dem Ergebnisse durch das Hilfsbnrean der Gemeinde bezw. des Gerichtsbezirkes im Wege des Vorgesetzten militärischen Kommandos sofort durch Einzelerlcdigungen zn verständigen. Die Ori g inalien errichteter Rechtsurknnden sind bei den Hilfsbureaus znrückzubehalten und der Partei »ach ihrer Rückkehr, eventuell ihren Erben auszufolgen ober gerichtlich zn deponieren. Wenn es auch bei dieser Aktion hauptsächlich auf rasches zielbewnßtes Handeln ankomml und jede Bielschreiberei zn vermeiden ist, so ist doch eine kanzleimäßige Behandlung der Agenden nicht zn vermeiden. Es wird daher jedes Gemeinde- und Bezirkshilssburean ein selbständiges einfaches Gestionsprotokoll zu führen und jedes Einlaufstück mit einer Zahl zn versehen haben. Ans diesem Grunde wird es sich empfehle», solche Personen zn Obmännern zn wählen, welchen eine Kanzlei zur Verfügung steht oder zugänglich ist, z. B. Vorstände des Bezirksgerichtes, Richter, Obmänner von Bezirksvertretnngen, Gemeindevorstehungen, Advokaten, Notare, Obmänner von Sparkassen re. Am Sitze der politischen Behörde (Expositur) sind selbstverständlich die Herren Amtsvorstände oder andere politische Konzeptsbeamte als Mitglieder bezw. Obmänner der betreffenden Hilfsbureaus der Gerichtsbezirke sehr willkommen. Unter allen Umständen ist es aber Pflicht der politischen Behörden, überwachend, belehrend und unterstützend einzugreifen, damit die gesamte Organisation im Interesse der Eingerückte» klaglos funktioniere. Der Sitz der Kanzlei wird der Beschlußfassung der Komitees bezw. der Initiative einzelner Mitglieder überlassen. Es läßt sich annehmen, daß das betreffende geschulte Kanzleipersonal die mit der Manipulation verbundenen Kanzleiarbeite» gerne aus sich nehmen wird: nötigenfalls wird an die frei willige, unentgeltliche Mithilfe anderer geeigneter Personen (Militär- und Zivilpensionisten, Lehrer, Mittelschüler höherer Klassen) zn appellieren sein. Kanzleimäßig ist jeder Fall gesondert zn behandeln, und ist eine Vermischung verschiedener Betreffs zu vermeiden. Für die Hilfsbnreans der Gemeinden und Gerichtsbezirke wird sich die Anschaffung einer Stampiglie empfehlen (vergl. Punkt 2 und 3). Über die Konstituierung der Hilfsbnreans ist bis längstens 4. September d. I. unter Vorlage von 2 Verzeichnissen nach Muster A (Hilfsbnreans der Gerichtsbezirke) zn berichten. Die Name» der Obmänner sind einfach zu unterstreichen. Nötigenfalls sind zur Unterstützung der raschen Aktivierung politische Konzeptsbeamte an Ort und Stelle zu entsenden. Ferner sind die Namen der betreffenden Obmänner den zuständigen Postämtern bekannt zn geben, da das LandeShilfs-bnreau die Adressen mir an die „wirtschaftlichen Hilssbnreaus" in den betreffenden Orten richten wird. Für die Statutar-gemeinden hat die Vorlage des Verzeichnisses B selbstverständlich zu entfallen. Dieser Erlaß erscheint gleichzeitig im H. a. Verordnnngs-blatte; für den möglichen Fall, daß die Herren Amtsvorstände der k. k. politischen Unterbehörden nicht in der Lage sein sollten, direkt an bestimmte ihnen bekannte Persönlichkeiten heranzn-trete» und vorher Vorschläge der Gemeinden einholen müßten, werden Abschriften dieses Erlasses angeschlosscn, um diese an die Gemeinden senden zn können. Ferner ist jedem Hilfsbnrean nach seiner Aktivierung eine Absckirift auszufolgen Der Nest kann den Einladungen zum Beitritte beigelegt oder zur Beleilung der Mitglieder verwendet werden. Der k. k. Statthalter: Clarh m. p." Die hochwürdigen Herren Seelsorgepriester wurden hievon mit dem h. ü. Zirkulare vom 23. August .1914 Z. 4305 mit der Weisung verständigt, eine an sie ergehende Einladung zum Eintritte in das „Wirtschaftliche Hilfsbnrean der Gemeinde bezw. des Gericbtsbezirkes" willfährig anzunehmen und die Aktion, betreffend die Erledigung der unerledigt gebliebenen Angelegenheiten der Eingerückte», nach Tunlichkeit zu fördern. 1 10 tlineigcpflicht turn HterlirMlen der mit Ruhegenüffen aus dem Heeresetat oder Hofärar be-teilten Personen seitens der Matrikenführer. Die hochl. k. k. Statthalterei hat unterm 14. August 1914 Z (! 1914 nachstehenden Erlaß anher gerichtet: „Nach § 3 der Ministerialverordnnng vom 5. Juni 1909, R.-G.-Bl. Nr. 95, betreffend Vorschriften zur Verhütung ungebührlicher Auszahlungen von Versorgungsgenüsse», haben die mit der Matrikenführnng betrauten Organe anläßlich der in ihrem Sprengel sich ergebenden Todesfälle und Trauungen nach Maßgabe der Lebensstellung des oder der Verstorbenen, bezw. der Braut, zu erheben, ob die verstorbene Partei, bezw. die Braut mit einem staatlichen Versorgungsgenusse beteilt Im bejahenden Falle ist der mit Rücksicht ans den war. Wohnort und insoferne dieser nicht bekannt ist, den Sterbe- bezw. TrauungSort zuständige» Zahlstelle und in jenen Ländern , in welchen die Auszahlung der Versorgungsgenüsse obligatorisch im Wege der k. f. Postsparkasse vollzogen wird, dein Rechnungsdepartement der zuständigen Finanzlandesbehörde die Anzeige zu erstatten. Gemäß Abs. 3 des § 3 der zitierten Ministerialvervrd-nniig hat der Matrikensührer im Falle, wenn er zwar nicht seststellen kann, daß die Partei mit einem staatlichen Versor-gnngsgennsse beteilt war, wenn jedoch die Vermutung hiefür besteht, diesen Umstand der nach dem Sterbeorte der Partei oder dem Wohnorte der Braut zuständigen Finanzlandesbehörde bekanntzugeben. Außerdem wäre es dem Matrikensührer auch unbenommen, in Fällen, in welchen ihm die Feststellung des Umstandes, ob eine verstorbene oder verehelichte Person mit einem staatlichen Bersvrgnngsgennsse beteilt war, etwaige Schwierigkeiten bereitet, die zuständige Polizei- oder politische Behörde um ihre Mitwirkung anzugehen und wäre es Sache dieser Behörden, die hienach erforderlichen Erhebungen zu pflegen. Da die Wahrnehmung gemacht wurde, daß die Matrikensührer der ihnen im Sinne der berufenen Borschristen obliegenden Anzeigepflicht nur in vereinzelten Fällen Nachkommen, wird infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Juli 1914, Z. 6031 12 das Ersuchen gestellt, den unterstehenden Matrikensührer» die gewissenhafte Erfüllung der in Rede stehenden Anzeigepflicht einznschärfen und sie darauf aufmerksam zu machen, daß sie im Sinne der bestehende» Normen bei Außerachtlassung dieser Anzeigepflicht hinsichtlich des dem Ärar eventuell erwachsenden Nachteiles nutet Umständen ersatzpflichtig wären. Bei dieser Gelegenheit wollen die Matrikensührer a» die Weisungen der Min. Erlässe vom 12. November 1910, Z. 39381, und vom 12 Mai 1911 Z. 12040, welche mit den H. ä. Zuschriften vom 10. Februar 1911 Z 6-3460/1-1910 und 21. Mai 1911 Z. 6-1846/2-1911, bekannt gegeben wurden, erinnert werden, wonach sie verpflichtet sind, jeden Todesfall einer Person, welche mit einem für Rechnung des Heeresetats oder des Hosärars auszuzahlenden Militärversorg» »gsgcnusse beteilt ist, der Pensionsliquidatnr der k. und k. Intendanz des 2. Korps in Wien zur Anzeige zu bringen. Der k. k. Statthalter: Clary m. p " Die hochw. Herren Matrikensührer werden eingeladen, den Vorschriften des angeführten Erlasses aus das genaueste nachzukommen und im Sinne desselben die Sterbefälle der mit Ruhegenüssen ans dem Heeresetat oder Hofärar beteilten Personen an den entsprechende» Stellen zur Anzeige zu bringen. Zugleich werden sie ans die diesbezüglichen Weisungen im h. a. Kirchlichen Verordnungs-Blatt des Jahres 1911 aufmerksam gemacht. (Kirchliches Verordnungs-Blatt 1911, IV. nlin. 31. pag. 102; VIII. alin 78. pag. 171). 1 1 1. Österreichisches Hilfsvereinswesen. per f. k. Kommissär für das Österreichische Hilfsvereinswesen in Wien, Rudolf Graf Traun, hat unterm 20. August 1914 Nr. 81/Komm. an Se. Fürstbischöflichen Gnade» folgende Zuschrift gerichtet: „Eure Exzellenz! Seine Majestät haben mich mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Juli 1914 zum k. k. Kommissär für das österreichische Hilfsvereinswesen allergnädigst zu ernennen geruht. Als solchem obliegt mir die gesamte Fürsorge für die kranken und verwundeten Soldaten in Österreich, insbesondere die Pflicht zur möglichsten Konzentrierung aller darauf bezüglichen Aktionen In dieser verantwortungsvollen Aufgabe wird die allseitige Unterstützung für mich von ganz besonderem Werte sein und glaube ich, der sicheren Erwartung Ausdruck geben zu dürfen, daß auch Euer Exzellenz und die Ihnen unterstellte» Organe mich in tatkräftigster Weise unterstützen werden. Mit dem Ausdrucke der besonderen Ergebenheit Der k. k. Kommissär: Rudolf Graf Traun m p." Diese Zuschrift wurde unterm 27. August 1914 Z. 4359 mit folgendem Schreiben beantwortet: „Eure Hochgeboren! Mit dem wertgeschätzten Schreiben vom 20. August 1914 Nr. 81/ftomnt. haben Hochverehrter Herr Graf mir mitgeteilt, daß Seine Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Juli 1914 Euer Hochgeboren zum k. k. Kommissär für das österreichische Hilfsvereinswesen allergnädigst zu ernennen geruht haben. Indem ich Euer Hochgeboren für diese gütige Mitteilung verbindlich danke und Sie zu diesem für die Fürsorge für die kranken und verwundeten Soldaten in Österreich so wichtigen Amte aufrichtigst beglückwünsche, kann ich die bestimmte Versicherung geben, daß Herr Graf sowohl von mir als auch von den Organen, die mir untergestellt sind, in dieser verantwortungsvollen Aufgabe nach Kräften unterstützt werden. Gott segne reichlichst die Fürsorge für die kranken und verwundeten Soldaten in Österreich und erschließe ihr tausend und tausend Herzen! Mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung Ergebener Dr. Michael Napotnik m. p. Fürstbischof." I Sammlung van Spenden f In dieser Angelegenheit ist vom F.-B. Lavanter Kvn-sistorium unterm 21. August 1914 Z. 4177 das folgende Zirkularschreiben dem hochwürdigen Diözesanklerus zur Kenntnis gebracht worden: „Das hochwürdigste k. und k Apostolische Feldvikariat in Wien hat unterm 12. August 1914 Z. 7545 nachstehende Zuschrift anher gerichtet: ,Enre Exzellenz! In diesen hochernsten Tagen werden nicht wenige Opfer von allen Kreisen der Bevölkerung Österreich-Ungarns gefordert. Rührend ist cs zu sehen, wie Tausende und Hunderttausende in LiebeSwerken wetteifern. Bei all dem großen ist aber eine Zersplitterung der Kräfte zu befürchten, die vielerlei Großes beginnen und mangels ausgiebiger Mittel dasselbe nicht vollenden können. Um diesem ausznweichen, hat das Kriegsmiuisterinm das Kriegsfürsorgeamt geschaffen, das in den Kriegsnöten allen Bedürfnissen steuern soll, insbesondere aber zwei der wichtigsten Hilfsaktionen im Auge hat: den Soldaten im Felde Unterstützung zu gewähren und für die Witwen und Waisen nach den Gefallenen und Verstorbenen zu sorgen. Daß den unter die Fahnen Berufenen, die plötzlich Haus und Familie verlassen und mit den Mühsalen und Entbehrungen, die der Kriegsdienst mit sich bringt, vertauschen mußten, jede von treuen Mitbürgern in der Heimat gebotene Unterstützung wohlbekommt und ihre Opferfreudigkeit nur heben kann, ist selbstverständlich. Daß aber auch so vielen Witwen und Waisen nach den Gefallenen und Verstorbenen von den Mitbürgern dringende Hilfe gewährt werden muß und dies in der Überstürzung der Geschehnisse der Staat nicht gleich ordnen kann, bedarf keiner weiteren Begründung. Es ist daher eine Liebespslicht aller jener, die nicht ins Feld gezogen, daß sie ihren Heldenbrüdern beistehen und ihnen die schwerste Last, die Sorge um ihre Familie erleichtern helfen. 1 Das Kriegs! Aas k. k. Amtsblatt „Grazer Zeitung" vom 2. September 1914, 130. Jahrgang, Nr. 195, hat in ihrem nichtamtlichen Teile unter obigem Titel nachstehende Mitteilung gebracht, die hiemit auch der hochwürdigen Diözesangeistlichkeit zur Kenntnis gebracht wird: „Das Kriegshilfsbureau des k. f. Ministeriums des Innern (Fürsorge für die Familien der Einberufenen), Vas Kriegs* 2. ür das Kriegsfürsorgeamt. An die Öffentlichkeit erging bereits durch die Tagesblätter ein Aufruf des Kriegsministeriums, dem Kriegsfürsorgeamt Hilfe augedeihen zu lassen. Bei der Wichtigkeit des geeinten Vorgehens erlaube ich mir nun im Aufträge des genannten Kriegsfürsorgeamtes Eure Exzellenz herzinnigst zu bitten, dem angeführten Zwecke eine Gabe zu widmen und den unterstehenden Geistlichen ans Herz zu legen, diese Hilfsaktion selbst nach Kräften zu unterstützen und ihre Bestrebungen im Volke bekannt zu machen und in jeder Beziehung zu fördern. Ferner wollen Eure Exzellenz gütigst gewähren und einen diesbezüglichen Auftrag erteilen lassen, daß in den Pfarr-und Klosterkirchen und in den katholischen Vereinen Sammlungen zu diesem Zwecke veranstaltet und Sammelbüchsen aufgestellt werden. Jede auch die kleinste Gabe ist willkommen. Die gesammelten Beträge könnten entweder direkt oder durch das Apostolische Feldvikariat an das Kriegsfürsorgeamt, Wien, IX., Schivarzpanierstraße Nr 15 geleitet werden. Wien, am 12. August 1914. E. Bjclik m. p. Feldbischof.' Der hochw. Klerus wird im Sinne dieser Zuschrift eingeladen, das Kriegsfürsorgeamt selbst nach Kräften zu unterstützen und die Bestrebungen desselben den Gläubigen zu beleuchten und nach Möglichkeit zu fördern. Es sollen Kollektureu sowohl in den Kirchen als auch in den katholischen Vereinen veranstaltet und Sammelbüchsen mit entsprechender Aufschrift aufgestellt werden. Die gesammelten Beträge mögen ausnahmslos an das F.-B. Ordinariat geleitet werden, welches dieselben an die kompetente Stelle wird gelangen lassen. Die Höhe derselben wird auch im Kirchl. Verordnungs-Blatte veröffentlicht werden. Dieses Zirkulare wolle au die unterstehenden Pfarrämter geleitet und von denselben unterfertigt anher zurückgemittelt werden. K. Hribovšek n>. p. Kanzleidirektor." fürsorgcamt des k. und k. Kriegsministeriums (Fürsorge für unsere Kämpfer und deren Witwen und Waisen) und die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz (Fürsorge für die verwundeten und kranken Krieger) haben sich dahin geeinigt, de» Erlös aus Sammlungen svivie ans dem Verkauf einer Reihe von offiziellen Verschleißgegenständen untereinander zu teile», um so jeden Mißbrauch des allgemeinen Wohltätigkeitssinnes durch Ausübung strengster öffentlicher Kontrolle hintanzuhalten und die allseits gewidmeten Spenden planmäßig den drei Hauptzweige» der Kriegsfürsorge zuzuführen. Es wurde daher eine technische Betriebszentrale des Kriegshilfsbureaus im k. k. Ministerium des Innern in Wien, 1 Bez., Hoher Markt Nr. 5, 2. Stock, eröffnet. Diese Betriebszentrale steht unter der Leitung des Ministerialrates a. D. Dr. Anton Ritter von Schauenstein. Dortselbst gelangen nachstehende Gegenstände offiziell zum Verkaufe: 1. Patriotische Kriegskokarden: Die Kokarde besteht aus einem in schachbrettartigem Muster verzierten schwarz-gelben Knopf, umgeben von einem aus schwarz-gelben Bändchen bestehenden Rande. Das Muster ist gesetzlich geschützt und ist daher die unbefugte Anfertigung des gleichen Musters strafbar. Der Verkaufspreis beträgt 30 Heller 2. Rechnungszettel: Für Gastgewerbebetriebe zu 2 und 3 Heller in Paketen zu 100 Stück, für sonstige Geschäftsbetriebe Abreißblocks mit 100 Blatt zu 2 Kronen. 3. Verschlußmarken: Ein mit den Bildnissen der Protektoren des Roten Kreuzes : Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer k. und k. Hoheiten der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Marie Valerie und des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Salvator geschmücktes Heftchen enthält eine Serie von verschiedenen Marken, darstellend berühmte Heerführer der österreichischungarischen Armee. Der Preis für ein Markenheftchen, enthaltend 18 Marken, beträgt 1 Krone; diese Verschlußmarkeil können nicht nur für Briefsendungeu, sondern auch für Pakete verwendet werden. 4. Kriegskalender: Dieser Kalender umfaßt ein Kalendarium der bisherigen markanten Kriegsereignisse, einen bis zum Jahresschlüsse reichenden Tageskalender zur Vormerkung der weiteren Kricgs-ereiguisse und eine kurz gefaßte übersichtliche Zusammenstellung der Kriegsvorschriften und des Kriegsfürsorgewesens. Der Verkaufspreis wurde mit 40 Hellern festgesetzt. 5. Ansichtskarten mit künstlerisch ausgeführten patriotischen Motiven. Der Kaufpreis für eine Karte beträgt 20 Heller inklusive einer 5 Heller Marke; die Karten haben den Aufdruck: Offizielle Karte für Rotes Kreuz, Kriegsfürsorgeamt, Kriegshilfsbureau. Zum Vertriebe dieser angeführten Gegenstände haben mehrere große Vereine ihre Mithilfe augebote». Die einzelnen Vereinszentralen haben es in freundlicher Weise übernommen, ihre Zweigvereiue und Lokalorganisativnen einzuladeu, Bestellungen der obigen Gegenstände an die Vereinszentrale oder an die technische Betriebszentrale des Kriegs-hilssbureaus zu richten. Die Postsendung erfolgt umgehend unter Anschluß eines Posterlagsscheines vollkommen spesenfrei. Außerdem findet der Handverkauf dieser Gegenstände für Verschleißer in der mehrgenannten Betriebszentrale Wien, 1. Bez., Hoher Markt Nr. 5, 2. Stock, an Wochentagen von 9 bis 1 und von 2 bis 7 Uhr statt. Alle Vereine, welche sich in den Dienst der guten Sache stellen wollen, werden gebeten, sich dieier großzügigen Sammeltätigkeit durch Kauf und Verkauf der angeführten Gegenstände anzuschließcn und ihre Bestellungen an die Betriebszentrale zu richten. Zum Vertriebe dieser angeführten Gegenstände können auch offizielle Ver schleiß stel len errichtet werden. Als solche kommen die k. k. Tabaktrafiken und größeren Kaufläden an verkehrsreichen Straßen in Betracht. Jeder Bewerber um eine solche offizielle Verschleißstelle wolle sich bei der genannten Betriebszentrale anmelden, welch letzterer es vollständig überlassen bleibt, die Errichtung im einzelnen Falle zu bewilligen oder abzulehneu. Die offiziellen Verschleißstellen erhalten ein mit dem kaiserlichen Adler versehenes, vom Kriegshilfsbureau des k. k. Ministeriums des Innern unterfertigtes Plakat, welches die offiziellen Verkaufsgegcnstünde und deren Preise bekauutgibt. Zur Entgegennahme eventueller Überzahlungen ist seitens des Bewerbers um die Bewilligung zur Einrichtung einer offiziellen Verschleißstelle eine verschließbare Sammelbüchse bei-zubriugen, welche im Sinne des Erlasses des Ministers des Innern vom 12. August 1914, Z. 9952/M. I., Punkt 2, plombiert sein muß. Alle übrigen in dieser Kundmachung nicht aufgezählten und aus Anlaß der Kriegseceignisse zum Verkaufe gelangenden Artikel ähnlicher Art sind nicht offiziell. Sollten noch weitere offizielle Verkaufsgegenstände zur Ausgabe gelangen, so wird dies öffentlich kundgemacht werden. Die vielfach angekündigte Abgabe eines gewissen Prozentsatzes der Gcschäftseinuahinen zu Gunsten eines kriegshumanitären Zweckes beruht nicht auf Vereinbarung mit der betreffenden Fondsverwaltung und steht die tatsächliche Abfuhr des Prozentsatzes nicht unter behördlicher Kontrolle. Das P. T. Publikum wird eingeladen, bei Betätigung seines patriotischen Opfermutes die officilen Gegenstände. durch welche den drei großen Kriegssürsorge-Aktio-nen allein nennenswerte Einnahmen zufließe», zu kaufen und durch sofortige Anzeigen eventuell lvahrgcnommcner Nachahmungen oder sonstigen Mißbrauches die kriegshumauitäreu Bestrebungen zu fördern. Der ben Kriegshilfsfonds des k. k. Ministeriums bes Innern ans bieser Aktion znr Unterstützung ber Familien ber Eingedickten verbleibende Teilbetrag wirb länderweise verrechnet unb ben Kriegshilfsfonbs ber Lanbesstellen nach Maßgabe ber Einläufe ans ben einzelnen Venvaltnngsgebieten überwiesen. Die festgesetzten Preise sinb berartig gering, baß sich alle Kreise ber Bevölkerung an bieser Sammeltätigkeit beteiligen können. Trotz bieser geringen Preise werben aber burch bie umfangreiche Organisation nicht nur beb eutenbe Su inni en ben Humanitären Zwecken zugeführt, sonbern bnrch bie Erzeugung bieser Artikel auch zahlreiche Arbeitskräfte beschäftigt, so baß bie gebrachten Opfer nicht nur von ben S o l b a t e n unb ihren F a m i l i e n - A n g e h v r i g e n, sonbern auch von zahlreichen, sonst verbienstlosen Arbeitskräften als Wohltat empfunden werden. Für bie Gesellschaft vom Roten Kreuze: Traun m. p., k. k. Kommissär für bas Hilfsvereinswesen. Für bas Kriegshilfsbnrean bes k. k. Ministeriums bes Innern: Liechtenstein m. p., k. k. Statthaltereirat im Ministerium des Innern. Für bas Kriegsfürsorgeamt des k. und. k. Kriegsmini-sterillins: Löbl m. p., k. und k Feldmarschall-Leutnant." 114. Geldsendungen an Wannschastspersonen der Armee im Felde. pie hochlöbliche k. k. Statthalterei in Graz hat in Angelegenheit der Geldsendungen an Mannschaftspersonen der Armee im Felde unterm 9. September 1914 Z. 7 Mob. folgendes Schreiben anher übersendet: „An das hochwürdige fürstbischöfliche Satianter Ordinariat in Marburg. Antierwahrt wird dem hochwürdigen fürstbischöflichen Ordinariate eine Abschrift des gleichzeitig an die politischen Unterbehörden gerichteten Erlasses mit dem Ersuchen übermittelt, die Pfarrämter anweisen zu wollen, in ihrem Wirkungskreise die Angehörigen der Eingerückten in mündlichem Verkehre eventuell durch die Verkündigung tion der Kanzel entsprechend zu belehren. Der k. k. Statthalter: Clary m. p.“ Der angezogene Erlaß lautet: „An alle politischen Unterbehörden. Das k. und k. Kriegsmiuisterium hat mit der Note vom 1. September l. I., Z. 3140, unter der Überschrift: „Versendung tion Geld an die Mannschaft der Armee im Felde ganz unnötig" Nachstehendes an das k. k. Ministerium des Innern mitgeteilt: ,Es ist zur Kenntnis gelangt, daß bei den staatlichen Postanstalten ganz unerwartet viel Geldbriefe an Mannschaftspersonen der Armee im Felde aufgegeben werden; die meisten dieser Geldbriefe lauten auf 1 K oder 2 K. Hieraus geht hervor, daß gerade in der ärmeren Schichte der Bevölkerung noch immer die Meinung vorherrscht, daß der eingerückte Mann mit Geld unterstützt werden muß. Es ist aber das Gegenteil der Fall. Die Mannschaft der Armee im Felde ist geradezu ausgezeichnet verpflegt. Die tägliche Normalportion besteht aus 98 g Kaffeekonserven, 400 g Rindfleisch und 100 g Gemüse (Reis, Gries, Hülsenfrüchte ic.) 400 g Brot (Eierzwieback) sowie 18 g Tabak ; außerdem trägt jeder Mann zwei Reserveportionen mit sich, die über besondere Anordnung des Kommandanten dann zur Verzehrung gelangen, wenn die Normalportion nicht rechtzeitig oder nicht in genügender Menge erlangt werden kann. Jeder Mann bekommt überdies regelmäßig alle 10 Tage die Löhnung und Feldzulage (für die Mannschaft ohne Chargengrade mindestens 36 h täglich) bar auf die Hand gezahlt. Tatsache ist, daß die Mannschaft genügend Geld zur Verfügung hat und trachtet, dasselbe heimzuschicken, so daß die Einführung des Postanweisungsdienstes im Verkehre von der Armee zur Heimat bereits dringend geworden, daher in Vorbereitung ist. Keinem M a n tt braucht daher Geld nach* geschickt zu werden/ Hievon wird die politische Unterbehörde infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Septem-ber 1914, Z. 11468/M. I. mit dem Aufträge in Kenntnis gesetzt, für eine weitgehende Verlautbarung des Vorstehenden in den unterstehenden Gemeinden Sorge zu tragen. Der k. k. Statthalter: Clary m. p.“ Hievon wurden die hochwürdigen Herren Seelsorge-Priester bereits mit dem h. ä. Zirkular vom 12. September 1914, Z. 4697 mit dem Austrage verständigt, auf die Bevölkerung im anfangs angeführten Sinne belehrend einzuwirken. 115. Trauerbtgängilis nach weiland Papst Pins X. und der Dankgottesdienst für die glücklich erfolgte Wahl Seiner Heiligkeit Papst Kenedikt XV. i. Machdem aus der Welthauptstadt Rom die höchst betrübende Kunde eiugelaugt war, daß der Heilige Vater Pius X. am 20. August um 1 Uhr 20 Minuten früh sanft und selig im Herrn entschlafe» ist, wurve durch die Umlaufschreibeu vom 22. August 1914, Z. 4282 und 4284, für die Dom-und Stadtpfarrkirche und für die übrigen Pfarr- und Klosterkirchen der Stadt Marburg sowohl, als auch für alle auswärtigen Pfarrkirchen der Diözese eine würdige Totenfeier angeordnet. Totenfeier in der Dom- und Stadtpfarrkirche. Das vargeschriebene Totengeläute ertönte am 22. 23. und 24. August l. I. von 11 bis 12 Uhr vormittags gleichzeitig aus allen Türmen der Stadt- wie der beiden Vorstadtpfarren. Dem großen Totenvffizium am 24. August l. I. um 4 Uhr nachmittags haben Seine Fürstbischöflicheu Gnaden, das F. B. Domkapitel und der Stadtklerns beigewohnt; am darauffolgenden Tage sang Herr Kanonikus Senior Josef Majcen das erste Requiemamt für Papst Pius X. samt der Absolutio. Das zweite Requiemamt samt Libera wurde am 27. August vom Kanonikus und Direktor des F. B. Priesterhauses, Martin Matek, abgehalten. Für das drite Requiemamt am 28. August, das der Hochwürdigste Oberhirt selbst zelebrierte und zit welchem auch die Behörden der Stadt Marburg mit dein h. ä. Zirkulare vom 22. August l. I. Z. 4283 eingeladen wurden, legte die ganze Domkirche Trauerschmuek an, während im Mittelschiffe das (Jastrum doloris Aufstellung fand. Um 9 Uhr vormittags hielt der Hochtvürdigste Herr Fürstbischof feierlichen Einzug in die in allen Teilen vollge-gefüllte Kathedrale. In den Chorstühlen des Presbyteriums haben die Zivil- und Militärbehörden die ihnen reservierten Plätze eingenommen, während sich die verschiedenen katholischen Vereine von Marburg im Mittelschiffe versammelten. Während des Pontifikalrequiemamtes sang der Sängerchor des Dout-und Stadtpfarrzüzilienvereines das Requiem von Josef Gruber und das Libera von Ignaz Mitterer. Schon vor der Trauerfeier haben bei Seiner Fürst-bischöflichen Gnaden und Exzellenz Herr k. f. Statthaltereirat Adam Weiß von Schleußeubnrg und Freiherr van Gvdel-ßaimoy, k. und k. Gesandter, und bevvllm. Minister i. R. und andere Diözesanen mündlich ober schriftlich kondoliert. Rach Schluß der Totenfeier in der Domkirche aber trugen in den Kvndoleuzbogen, der in der F. B. Ordinariatskanzlei aufgc-legen war, ihre Namen ein: Die Mitglieder des F. B. Domkapitels; Baron und Baronin Pach und Familie, Familie Dr. Grögl ; für den Marbnrger Stadtklerus Jakob Kavöiö, und Dr. Franz Lukman; für den Katholischen Franeuverein Jenny Scherbanm und Marie Schneider; für den St Vinzenz-verein der Dom- und Stadtpsarre Josef Dufek und Jakob Kavöiö; für den Katholischen Arbeiterverein Martin Matek und Anton Knrzmann; für den Rechtsschutzverein der Priester in der Lavanter Divzvse Martin Matek und Anton Stergar; für die Marianische Mänuerkongregation Franz Moravec und Leopold Supaucc; für den Katholischen Preßverein Martin Matek und Dr. Franz Lukman; für die Patronage vom hl. Philippus Neri Dr Franz Lukman; für den St. Viktorinus-verein Martin Matek und Bartholomäus Vvh; für das Marianum Martin Matek; für den Stadtpfa rzäzilieu- und für den Paramentenverein Franz Moravec. Schriftlich haben ihr Beileid unter anderen zum Ausdrucke gebracht: Baronin M. v. Müller-Hornstein, Dr. Roger, k. k. Bezirksrichter von Gono-bitz, Dr. Arthur Hiebaum, Direktor des laudsch. Bades Nen-haus, die Dekanatsgeistlichkeit von Pettau und der Schulschwe-sternkonvent von Marburg. Vom 20. bis 28. August wehten Trauerfahnen vom F. B. Palais, vom Dvmkapitelgebäude, vom Dom- und Stadtpsarrhofe, vom F. B. Pricsterhause und vom Dom- und Stadtpfarrtunne herab. In den Pfarrkirchen der Diözese wurde von lenem Tage an, mit welchem die H. ä. Anordnung vom 22. August 1914 Z. 4284 den Herren Kirchenvvrsteher» zugekom-men ist, durch drei aufeinanderfolgende Tage jedesmal durch eine volle Stunde geläutet und das feierliche Requiemamt mit Libera wurde am Tage abgehalten, den die Herren Pfarrer hiezu bestimmt haben. II. Durch das obenerwähnte Zirkular von 22. August 1914 Z. 4284 wurde weiters für den auf das Requiem zunächst folgenden Sonntag eine in allen Pfarrkirchen der Diözese abzuhaltende Bittandacht angeordnet, um von Gott eine gottgefällige Wahl des neue» Papstes zu erflehe». In der Dom-und Stadtpfarrkirche fand diese Andacht am 30. August 1. I. statt. Vom 7 bis 9 Uhr wurde das Allerheiligste zur öffentlichen Anbetung allsgesetzt, um 10 Uhr war eine dem Begängnisse entsprechende Predigt, und um 10 Uhr zelebrierte der Hvchwnrdigste Herr Fürstbischof unter großer Assistenz die Missa votiva sollemnis pro eligendo Summo Pontifice, vor welcher das „Veni Creator Spiritus“ angestimmt wurde. Nachmittag von 4 bis 5 Uhr fand neuerdings die Aussetzung des Allerheiligsten statt, nach welcher die Papstmahlandacht mit der gewöhnlichen Litanei geschlossen wurde. Diese Bitt-andacht wurde auch in allen übrigen Pfarrkirchen der Stadt Marburg und der Diözese abgehalten. Die inbrünstigen Gebete der Gläubigen wurden von Gott dein Allgütigen alsbald erhört. Denn schon ani 3. September l. I. nachmittags um 1 Uhr 55 Minuten kam dem Hochwürdigsten Herrn Fürstbischof die Freudenbotschaft zu, daß Seine Eminenz der Hochwürdigste Herr Jakob Kardinal Della Chiesa, Erzbischof von Bologna, nach wenigen Wahlgängen zum neuen Oberhaupte der heil, katholischen Kirche erwählt worden sei und daß er sich den Name» Benedikt XV. beigelegt habe. Unmittelbar darauf ließe» die Glocken der altehrwürdigen Kathedralkirche ihre Festklänge mächtig erschallen und zugleich wurde am F. B. Palais und an den früher genannten Gebäuden die päpstliche Fahne gehißt. Am daranffolgenden Sonntage, den 6. September l. I., zelebrierte der Hochwürbigste Oberhirt in der Dom- und Stadtpfarrkirche um 10 Uhr vormittags nach voransgegangener Predigt über die Papstwürde ein feierliches Pontifikaldankamt mit To Dem», bei welchem Gottesdienste auch die Behörden von Marburg anwesend waren. Zugleich erließ der hochwürdigste Herr Fürstbischof unterm 3. September 1914 ein eigenes Hirtenschreiben, betreffend die glücklich erfolgte Wahl des Papstes und den Dankgottesdienst hiefür anordnend. Die hochwürdigen Herren Seelsorgepriester hatten das Pastvralschreiben am Sonntage nach seinem Erhalt von der Kanzel zu verlautbaren und hierauf als Botivmesse für die glücklich erfolgte Wahl des Papstes die Messe de Ss. Trinitate zu zelebrieren. Über die Totenfeier nach Weiland Papst Pius X. sowohl, als auch über den Dankgottesdienst, welcher für die glücklich erfolgte Wahl des neuen Papstes Benedikt XV. für die Diözese angeordnet worden ist, hat das F. B. Ordinariat an die Hochwürdigste apostolische Nuntiatur in Wien einen eingehenden Bericht erstattet. 116. Mitteilung der apüstostülischen Uuntiatur über die Mn 1)1 Sr. Heiligkeit pnplt Kenedikt XV. Am 5. September 1914 übermittelte die Hochwürdigste apostolische Nuntiatur in Wien dem F. B Ordinariate nachstehendes Schreiben: Nuntiatura apostolica. , . ..... Nr. 2101. Viennae, die 3. Septembris 1914. Excellentissime ac Reverendissime Domine ! Faustissimum nuntium communicare festino cum Amplitudine Tua Reverendissima de electione, hodie segnata, in Summum Pontificem Eminentissimi D. D. Cardinalis Jacobi Della Chiesa, qui sibi nomen imposuit Benedictus XV. Exultanti animo Deo Optimo Maximo gratias humillimas agamus, Qui Ecclesiam Suam de novo Patre et Pastore iuxta Cor Suum tam cito providere dignatus est; atque enixe rogemus, ut ei supereffluentes benedictiones et auxilia in multos annos misericorditer praebeat, ad populi christiani et universae humanae societatis salutem, pacem, felicitatem comparandam. Faxit Deus Omnipotens, ut qui nunc venit benedictus in nomine Domini, salutares, laetos, uberrimos fructus ex apostolico Suo ministerio semper obtineat ; ac, in tanta temporum acerbitate, tranquillam in optato portu misticam Ecclesiae navem, fortiter ac suaviter gubernacula tenens, feliciter perducat. Tam felicia omina et vota auspicans, Amplitudini Tuae sensus meae devotionis significo ac Tibi permaneo libenter addictissimus in Christo f Raphael Archiep. Laodicen., Nuntius Apostolicus. Beantwortung. Curia episcopalis Lavantina. Nr. 4571. Excellentissime, Illustrissime ac Reverendissime Domine! Ineffabili laetitia affecerunt me litterae aestimantissi-mae de dic 3. Septembris 1914 Nr. 2161, quibus Amplitudo Tua Reverendissima mecum communicare dignata est, ipsa die 3. Septembris anni currentis in Summum Pontificem electum fuisse Eminentissimum Dominum Incoimi» Cardinalem Della Chiesa, qui sibi nomen imposuit Benedictus XV. Iam Dominica praecedenti, quae fuit XIII. post Pentecosten, in ecclesia mea cathedrali et in omnibus dioecesis Lavantinae ecclesiis parochialibus Sanctissimum ante meridiem per duas horas et pomeridie per unam horam expositum erat, ut fideles coram Rege eucharistico orarent pro felici et Deo grata novi Pontificis electione. Item in Missa sollemni praemisso hymno „Veni Creator Spiritus“ celebrata Deum enixe precati sumus, ut donet et det Ecclesiae suae bonum Patrem et pervigilem Pastorem. Et revera, cito clementissime exauditae sunt preces nostrae: Habemus Papam, Summum Pontificem Benedictum XV., quem Deus conservet et vivificet et beatum faciat in terra et non tradat in animam inimicorum eius. Dominica, quae fuit XIV. post Pentecosten, in ecclesia cathedrali Regi saeculorum immortali et invisibili pro feliciter peracta electione Summi Pastoris, Doctoris et Rectoris Benedicti XV. gratias egimus humillimas simul-que rogavimus, quatenus secundum magnam misericordiam suam Ei supereffluentes benedictiones et auxilia praestet, ut omnibus christifidelibus salutem, pacem et vitam aeternam comparare possit. Et has preces etiam omnes animarum pastores unacum grege eis commisso per totam dioecesin Dominica sequenti fundent. Et litteris meis pastoralibus, quas in adiacente Folio officiali Dioecesis Lavantinae de die 10. Septembris 1914 Nr. 4541 publicavi, dioecesanos meos hor- Hundgàllig der Geistli Muter diesem Titel brachte das in Graz erscheinende k. k. Amtsblatt „Grazer Zeitung" in Nr. 192 vom Samstag den 29. August 1914 wortwörtlich nachstehende Notiz: „Se. Exzellenz der Herr Statthalter hat von den Delegierten der Geistlichen der Diözese Lavant nachstehendes Schreiben erhalten: Eure Exzellenz! Am Tage, da schon Tansende von den Lavanter Diöze-saneu mit aller Begeisterung zu den Waffen geeilt, da schon sehr zahlreiche Lavanter Priester ihre bisherigen Posten verlassen, um sich im Dienste des obersten Kriegsherrn zum Troste und zum Seelenheil der Verteidiger des Vaterlandes aufznopfern, versammeln sich die Priester der Lavanter Diözese, um ihrer patriotischen Gesinnung und Überzeugung lebendigen Ausdruck zu verleihen. Ihre Vaterlandsliebe, genährt durch das erhabene Beispiel ihres Oberhirte», gehoben durch zahlreiche Hirtenbriefe, Diözesansynoden, namentlich aber durch das vortreffliche Werk „Gebet, was des Kaisers ist, dem Kaiser!", ist über jeden Zweifel erhaben. Sie wurzelt in unerschütterlicher, religiöser Hingebung zu Gott, der die Geschicke der Völker Österreichs mit unerforschlicher Vorsehung lenkt. In diesem Vertrauen auf Gott geloben sie unwandelbare Liebe und Treue dem vielgeliebten Herricherhause und flehen zum Allmächtigen bei jeder heiligen Messe, daß er den Waffen Österreichs einen ruhmvollen Erfolg verleihe. Diesen Geist der Liebe und der tatus sum, ut una mecum voveant Summo Pontifici Benedicto XV. filialem reverentiam, fidelem amorem plenam-que obedientiam. Orationes nostrae devotae eo tendunt, ut Sancta Maria, regina Apostolorum, cum tota Curia coelesti Pontifici-Regi auxilium praebeat et intercedat pro eo, quatenus oves suas in viam salutis aeternae per semitam veritatis et virtutis dirigere possit. Det Deus ergo Beatissimo Patri Benedicto XV. ad gubernandam Ecclesiam in tanta temporum acerbitate gratias necessarias! Interim cum singulari veneratione ac peculiari observantia persisto Excellentiae Tuae Reverendissimae addictissimus servitor f Michael, Episcopus Lavantinorum. Marburgi in Austria, die 7. Septembris 1914. Excellentissimo, Illustrissimo ac Reverendissimo Domino Raphaeli Comiti Scapinelli de Lèguigno, Archiepiscopo Laodicensi, Nuntio Apostolico Vindobonam. en der Diözese Lavant. Aufopferung zum Wohle des österreichischen Vaterlandes wecken sie auch in den ihnen anvertrauten Gläubigen und wollen ihn auch stets erhalten, damit wie die Krieger im Felde, so auch die übrigen Gläubigen zu Hause nur das eine im Herzen hegen und bewahren mögen: Gott erhalte, Gott beschütze unfern Kaiser, unser Land! Von dieser tief im Herzen aller Priester der Lavanter Diözese wurzelnden Gesinnung geruhe Eure Exzellenz geneigtest Kenntnis zu nehmen. Marburg, 11. August 1914. P.SeverinKoroSee m.p.,Guardian, Dr. JosefSomrek rn.p., Theologieprofessvr, Franz Moravec in. p., Dom- und Stadtpfarrer, als Delegierte der versammelten Priester." Im Anschlüsse an diese „Kundgebung" wird den hoch-würdigen Herren Seelsorgepriestern das Schreiben mitgeteilt, welches die Delegierten der am 11. August l. I. in Marburg versammelten Priester an den hochwürdigsten Herrn Ordinarius gerichtet haben : «Eure Exzellenz! Hochwürdigster Herr Fürstbischof! In Erkenntnis ernster Gefahr versammelte sich heute eine große Anzahl von Priestern der Lavanter Diözese, um zu den jüngsten Ereignissen betreffend die Staudesehre der Lavanter Priester Stellung zu nehmen. Folgend dein erhabenen Beispiele ihres hochwürdigsten Oberhirten sowie seinen herzlichen Mahnungen in den Hirtenbriefen und besonders in seinem Werke: „Gebet, was des Kaisers ist, dem Kaiser!" war die Geistlichkeit der Lavanter Diözese immer treu Seiner Majestät dem Kaiser und dem Habsburger Kaiserreiche und erhob auch stets ihre warnende Stimme zum Schutze und zur Beleidigung des Vaterlandes. Beweise dieser Gesinnung imb Überzeugung sind in jeder der zahlreichen Divzesansynoden niedergelegt, auf denen die Geistlichkeit zu wiederholtenmalen ihrem innigst geliebten Herrscher die unverbrüchliche Treue und Ergebenheit gelobte. In deü Stzuodalakte» gibt cs so viele Anleitungen zur patriotischen Erziehung der Jugend zum Besten des österreichischen Vaterlandes. Es sei nur hingewiesen auf das Synodalbnch „Synodus dioeccsana Lavantina anno 1906 concita. Marburgi, 1907. Pagg. 233 — 266: De cura iuvenum ad militiam conscriptorum“, worin der Klerus eine direkte Ridstschnur erhält, um einen in jeder Beziehung verläßlichen militärischen Nachwuchs heranzubilden. Solä)en Anweisungen sind auch alle Priester unserer Diözese mit allem Eifer uachgekommen. Daher sind die gefertigten Priester als Delegierte des versammelten Diözesauklerus beauftragt, Ew. Fürstbischöflichei! Gnaden und Exzellenz ehrfurchtsvollst mitzuteilen, daß die Geistlichkeit tief gekränkt ist über das Benehmen mancher Feinde des Priestcrstandes, welche die jetzige gefahrvolle Lage dahin aus- | nützen wolle», um den Lavanter Klerus durch falsche Anzeigen und Verdächtigungen zu verleumden. Aus diesem Grunde bitten sie untertänigst, daß man derlei Gerüchten keinen Glauben schenke. Sollte sich aber jemand in seiner Pflichtvergesseuheit wirklich von der stets bewährten patriotischen Gesinnung der Lavanter Priester entfernen, so treten die ergebenst Gefertigten ebensowenig für ihn ein, so sehr sie mit den Schutz und um die Unterstützung der unschuldigen und für das Wohl des Vaterlandes sid) aufopfernden Priester hiemit ihre Fürbitte entlegen. P. Severin KoroSee m. p., Guardian, Jakob Kaučič m. p., F.-B. Konsistorialrat, Dr. Josef Somrek in. p., Theologieprofessor, als Delegierte der versammelten Priester." An Se. Fürstbisd)öflid)en Gnaden und Exzellenz den Hochwürdigsten und Hod)gebvrenen Herrn Herrn Dr. M i d) a e 1 Napotnik, Fürstbischof von Lavant, Sr. Heiligkeit des Papstes Hausprälat und Thronassistent, Comes Romanas, Sr. f. und k. Apostolischen Majestät wirklichen Geheimen Rat etc. etc. in Marburg." 118. Spenden der Lavanter Diözese für das Dote Kreuz und ;ur Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Soldaten. zJTachbcm auf Grund Allerhöchster Entschließung Seiner kais. und königl. Apostolischen Majestät vom 28. Juli 1914 an die königlich-serbische Regierung die Kriegserklärung gerichtet worden war, geruhten Se. Majestät gleichzeitig von Ischl aus atu 28. Juli ein Allerhöchstes Handschreiben und Manifest an die Völker Österreich-Uitgarus zu erlassen.' Mit festestem Vertrauen auf Gott folgten mit Begeisterung und Freude alle waffenfähigen Männer dem Rufe ihres hikhftcu Kriegsherrn und zogen mutvoll in den Krieg mit Gott, für Kaiser und Vaterland. Und schon unterm 1. August 1914 Z. 3841 erließ das F. B. Ordinariat au alle F. B. Dekaualämter der Diözese das nachstehende Zirkular mit der Weisung, dasselbe im Dekauatsbezirke sogleich in Umlauf zu setzen. „Die F. B. Pfarrämter werden hiemit aufmerksam gemaä)t, daß sie milde Gaben, die etwa die Priester oder die Gläubigen für Kriegszwecke zu opfern im Begriffe wären, entweder ausschließlich an das F. B. Ordinariat im Wege des betreffenden Dekanalamtes abführen (ober wenigstens > Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese. 1914, Stück IX. Abs. 66, S. 131-138 und Stück X. Abs. 68, S. 139—146. die anderwärts gemachten Spenden Hieramts namhaft machen) wollen ... Das F. B. Ordinariat behält sich vor, zu gelegener Zeit auch in allen Pfarrkirchen zu diesem Zwecke Kollekten anzuordnen. t Michael, Fürstbischof." Die oben erwähnten Kollekten für alle Pfarrkirchen wurden bereits mit dem H. a. Umlaufschreibett vom 11. August Nr. 4068, das an alle F. B. Pfarrämter gerichtet worden ist, ungeordnet und es hat dasselbe folgenden Wortlaut. „Außerordentliä)e Ereignisse erheischen außerordentliche Maßnahmen. In den so ernsten Zeiten, wie sie jetzt über Österreich-Ungarn hereingebrochen sind, erscheint es gerecht und geboten, daß wir unsere treue Anhänglichkeit und Liebe zu Kaiser und Vaterland, aber auch unsere Opferfreudigst, wenn es gilt, die infolge der Zeitverhältnisse eingetretene Not zu lindern, auf besondere Weise kundtun. Zu einer solchen Kundgebung eignet sid) die alljährlich wiederkehrende, alle Völker Österreich-Ungarns einigende Geburtstagsfeier unseres erhabenen Monarchen Franz Joseph I. Deshalb wird Folgendes zur genauen Darnachhaltung verfügt. 1. Die Gläubigen sind dringend von der Kanzel aus einzuladen, daß sie sich 31t der am 18. August l. I., beziehungsweise, wo es bisher so üblich war und es den Ortsverhältnissen mehr entspricht, am darauffolgenden Sonntage zu der kirchlichen Kaisergeburtstags-Feier recht zahlreich, ja vollzählig, einfinden mögen. 2. Die genannte Festfeier hat in diesen: .Kriegsjahre darin zu bestehen, daß mit dem heiligen Hochamte eine kurze kernige Predigt über die heilige Pflicht, den infolge der Zeitlage in Not und Bedrängnis Geratenen werktätig zu Hilfe zu eilen, in Verbindung gebracht und im Anschlüsse daran unverweilt während der Feier in üblicher Weise eine kirchliche Sammlung milder Gaben für die armen, durch die Mobilisierung und durch den Krieg hart betroffenen Familien und Einzelpersonen veranstaltet werde. 3. Die stattzufindende Geldsammlung ist vorher den Gläubige,: zu verkündigen, und sind dieselben darüber zu belehren, daß die eine Hälfte der geopferten Gaben an die hohe k. k. Stathalterei für das österreichische „Note Kreuz", das den hochedlen Zweck verfolgt, die Pflege der im Kriege Verwundeten zu besorgen, abgeliefert, die andere Hälfte aber zur Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Soldaten im betreffenden Bezirke selbst verwendet werden wird. 4. Das ganze Ergebnis der Sammlung ist ausnahmslos von den Pfarrämtern samt den Beiträgen der hoch w. Priester im Wege der zuständigen Dekanalämter unverzüglich an das F. B. Ordinariat einzusenden, welches dafür sorgen wird, daß die eingelaufenen Spenden ungesäumt ihrer Bestimmung zugeführt und im Kirchlichen Verordnungs-Blatt ansgewiesen werden. Mögen an dem hehren und erhabenen Gebnrtsfeste Seiner Majestät unseres vielgeliebten und schwergeprüften Kaisers alle, Priester und Volk, einmütig ihre aufrichtig österreichisch patriotische Gesinnung und opferbereite Großmut an den Tag legen. Gebet, was des Kaisers ist, dem Kaiser! (Matth. 22, 21). Wohlzutun . . aber vergesset nicht; denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen! (Ilcbr. 13, 16). Es zeige sich also allenthalben in der Diözese der werktätige österreichische Patriotismus! Dulce est, pro patria pati! F. B. Lavanter Ordinariat in Marburg, an: Feste der hl. Philomena, am 11. August 1914. f Michael, Fürstbischof." Der Tag für die Vornahme der Sammlungen war noch nicht gekommen, und schon spendete der Hvchwürdigste Herr Fürstbischof für das österreichische Rote Kreuz den namhaften Betrag per 1.000 K. Hiezu können noch gezählt werden Hochwürdigstseine Gaben für die Musikkapelle der Landwehr und jene des k. und k. 47. Infanterieregimentes zu je 100 K ; die Spende per 200 K zur Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Soldaten im Bezirke Marburg und die Spende per 100 K zur Unterstützung genannter armer Angehöriger in der Stadt Marburg; desgleichen der Betrag per 40 K den abfahrenden Reservisten für die Schmückung der Reisewaggons und die Gabe per 25 K für die Bewirtung der einrückenden Soldaten auf dem Südbahnhofe in Marburg sowie der Betrag per 50 K, welchen die Mädchen, die am 18. August in der Stadt fürs „Rote Kreuz" gesammelt haben, erhielten; zusam- men 1615 K. Überdies stellte der Hochwürdigste Oberhirt in den Fürstbistümlichen Gebäuden in Marburg und ans den Fürstbistümlichen Besitzungen in der Umgebung von Marburg für 3 verwundete Offiziere, 3 Ossiziersdiener und für 31 verwundete Krieger der Mannschaft, somit 37 Betten samt freier Verpflegung und ärztlicher Behandlung zur Verfügung. Auch stellte Hochwürdigstderselbe dem Stadtrat Marburg auf dessen Ansuchen das Fürst-bistümliche Schloß Windenau behufs Verwendung als Jnfektionsspital zur Verfügung. Da es sich jedoch bei der kommissionellen Erhebung für den genannten Zweck als nicht geeignet erwies, wurde es den: Stadtrate auf eine weitere Anfrage hin bereitwillig zur Herrichtung als Re-konvaleszentenheim überlassen. Den: Beispiele des Hochwürdigsten Overhirten folgte die hochwürdige Stadtpfarrgeistlichkeit, an welche vom F. B. Konsistorium unterm 13. August 1914 Z. 411.4 nachstehende Einladung erging: „Die Hochwürdige Geistlichkeit der Stadt Marburg wird hiemit freundlich eingeladen, unabhängig von der mit dem H. ä. Zirkulare vom 11. August 1914 Z. 4068 für den 18. August 1.914 angeordneten Kirchenkvllekte freiwillige Beiträge für das österreichische Rote Kreuz zu zeichnen und beizusteuern. Es ist Ehrensache der Priesterschaft Marburgs, daß sie als solche in dieser für die österreichisch-ungarische Monarchie so ernsten Zeit durch ihre stets bewährte Opferwilligkeit ihren Patriotismus an den Tag lege. Die gespendeten Beträge werden an die Hochlöbliche k. k. Statthalterei cingesendet und seinerzeit im Kirchl. Ver-vrdnnngsblatte ausgewiesen werden." Demnach haben gespendet: .Hribovšek Karl, Dom-prvpst, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg (10 K) und der Stadt Marburg (3 K) 113 K; Majcen Joses, Domherr senior, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg (10 K) und der Stadt Marburg (3 K) sowie für die Be-wirtuug der Soldaten ani Südbahnhofe (3 K) 66 IC; Voh Bartholomäus, Domherr, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg (5 K) und der Stadt Marburg (2 K) 107 K; Matek Martin, Domherr, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen der Stadt Marburg (20 K) 120 K; Moravec Franz, Dvm-und Stadtpfarrer, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg (20 IC) uni) der Stadt Marburg (10 IC) 70 IC; Jakob Mavčič, Domherr, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg (20 K) und der Stadt Marburg (5 IC) 75 IC; Gabere Simon, Ehrendomherr, 5 K; Dr. Tomažič Johann, F.-B. Hofkaplan und Kvnsistorialsekretär, einschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg (3 K), für die Bewirtung der Soldaten am Südbahnhvfe (3 K) und für die Sammlung am 18. August in der Stadt Marburg (10 K) 26 K. Des weiteren haben beigesteuert: Bogovič Johann, Chvrvikar 5 K; Dr. Fe uš Franz, pens. Theologieprvfessor 10 IC; Heric P. Kallist, Pfarradministrator 10 IC; Janežič Rudolf, Spiritual des F.-B. Priesterhauses 20 K; Dr. Lukman Franz, Theologieprvfessor 10 K (20 IC übergab er dein Bürgermeister von Marburg Herrn Dr. Johann Schmiderer); Simonič Franz, Dom- und Stadpfarrvikar 20 IC; Dr. Josef Somrek, Theologieprofessor 10 K; Dr. Stegenšek Augustin, Theologieprofessor 20 IC; Stergar Anton, Bvrstadtpfarrkaplan 10 K; Sušnik Johann, prvv. F.-B. Rechnungsrevident 2 IC; 8egnla Franz, Borstadtpfarrkaplan 10 K; Tkave Anton, Dom- und Stadpfarrkaplau 6 IC; Tvplak Josef, Chorvikar 5 IC; Trafenik Jvsef, F.-B. Kanzlist 4 IC; Zidanšek Jvsef, Theologieprvfessor 100 IC und Žolgar Bin» zenz, Bvrstadtpfarrkaplan 5 IC. Zusammen für das Rote Kreuz 702 K. Der Priester-Unterstützungs-Verein für die Lavanter Diözese zeichnete den Betrag per 1000 K und wurde dieser vom Vereinskassier samt einer Laienspende per 20 K und den Beiträgen der Herren: Fink Jakob, k. k. Strafanstalts-seelsvrger, 10 K; Jervvšek Anton, pens. k. k. Religivnspro-fessvr, 40 IC; Dr. Korošec Anton, Reichsrats- und Land-tagsabgevrdneter, 20 K ; Kovačič Franz, Thevlvgiepro-fessvr 20 K; Dr. Medved Anton, k. k. Religionsprofessor, (ausschließlich der Gabe für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg 10 IC und der Stadt Marburg 5 IC) 10 K; Markošek Johann, k. k. Religionsprofessor 10 K — zusammen 1300 K am 7. August d. I. dem Bürgermeister von Marburg, Dr. Johann Schmiderer, als Obmann des hiesigen Zweigvereines vom Roten Kreuz, übergeben. Außerdem wurden von der St. Cyrillus-Buchdruckerei beim F.-B. Konsistorium an milden Gaben am 14. August l. I. IC 111 96, zusammen K 305 36 abgeführt. Am 18. August 1914 wurde in der Dom- und Stadt- pfarrkirche in Marburg um 9 Uhr vormittags das Kaisergeburtsfest in Anwesenheit der Zivil und Militärbehörden, des Gemeiuderates von Marburg, der Direktoren der hiesigen Mittelschulen, aller katholischen Vereine der Stadt Marburg und einer überaus großen Anzahl von Gläubigen gefeiert, wobei der Hvchwürdigste Herr Fürstbischof eine vom wahren Patriotismus durchwehte Ansprache1 hielt und hierauf das Pvntisikaldankamt mit Te Deura zelebrierte, nach welchem die Vvlkshymne mit frommer Begeisterung angestimmt und gesungen wurde. Während der kirchlichen Feier wurde die angekündigte Kollekte Vvrgenvmmen, die den namhaften Betrag von K 600 14 ergab. Auf der Opfertasse der Priester befanden sich 237 IC, auf den 3 Sammeltellern lagen K 66 66, Die PP. Franziskaner überbrachten 10 K und im Klingelbeutel waren K 252 48, während von der F.-B. Ordinariatskanzlei 34 IC beigesteuert wurden. Mit dem H. ä. Schreiben vom 17. August 1914 Nr. 4190 bezw. vom 20. August 1914 Nr. 4231 wurde dem hohen Präsidium der k. k. Statthaltern in Graz im Wege des k. k. Pvstsparkassaamtes in Wien der Betrag von 1702 K bezw. K 600 14 für das österreichische Rote Kreuz und zur Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Soldaten übermittelt. Für die Spende von 1702 K erhielt der Hochwürdigste Herr Fürstbischof von Seiner Exzellenz dem k. k. Statthalter in Steiermark unterm 20. August 1914 folgendes Dankschreiben : „Eure Exzellenz! Laut Zuschrift des hvchwürdigen fürstbischöflichen Lavanter Ordinariates vom 17. August 1914, Z. 4190 haben Eure Exzellenz dem Statthaltereipräsidium in Graz • den Betrag von 1000 IC als Spende für das Rote Kreuz überweisen lassen. Es gereicht mir zur besonderen Freude, Eurer Exzellenz für diese patriotische Widmung meinen verbindlichsten Dank zu sagen. Gleichzeitig bitte ich aber auch Eure Exzellenz, der hvchwürdigen Geistlichkeit der Stadt Marburg für die im Sammlungswege aufgebrachte opferwillige Widmung von 702 K in geeigneter Weise meinen wärmsten Dank zum Ausdruck zu bringen. Genehmigen Eure Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Manfred Graf Clary m. p." Die Hvchwürdige Geistlichkeit der Stadt Marburg möge diesen Dank hiemit zur Kenntnis nehmen. Für die anläßlich der Kaiserfeier am 18. August veranstaltete Kirchensammlung in der Dom- und Stadtpfarrkirche kam dem F.-B. Ordinariate vom hohen Präsidium der k. k. Statthalterei nachstehendes Dankschreiben zu: > Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese 1914, Stück X. Abs. 69, Seite 147—160. „Prs-Zl. " - Graz, am 31. August 1914. An das hochwürdige fürstbischvflliche Lavanter Ordinariat in SNarburg. Ich beehre mich, dem hochwürdigen fürstbischöflichen Ordinariate für das anher übermittelte Ergebnis der anläßlich der Kaiserfeier am 18. August veranstalteten Kirchcn-sammlung in der Dom- und Stadpfarrkirche meinen würm-sten Dank auszusprechen und ersuche das hochwürdige fürst-bischöfliche Ordinariat, den Dank allen Spendern in geeigneter Weise kundzutun. Dem Ergebnisse der in den anderen Kirchen der Diözese am 18., bezw. 23. August veranstalteten Sammlungen sehe ich mit größtem Interesse entgegen. Der k. k. Statthalter: Clary m. p." Dieses Schreiben beantwortete das F.-B. Ordinariat unterm 8. September 1914 Z. 4597 und bemerkte hiebei, daß der Dank des hohen Prüsidimns den Spendern im H. ä. Kirchlichen Verordnungs-Blatte für die Lavaitter Diözese und auch von den Kanzeln kundgetan werden wird. Da ersteres bereits geschehen ist, so erhalten das F.-B. Dom- und Stadtpfarramt sowie die beiden F.-B. Vorstadtpfarrämter in Marburg hiemit den Auftrag, obigen Dank beim nächsten Sonntagsgvttesdienste den Gläubigen von der Kanzel zu verkünden. Dem H. ä. Aufträge vom 11. August 1914 Z. 4068 gemäß wurde das heurige Geburtstagsfest nicht nur in der Dom- und Stadtpfarrkirche in Marburg, sondern auch in allen übrigen Pfarrkirchen der Diözese am 18. August selbst oder am darauffolgenden Sonntage den 23. August in Verbindung mit der angevrdueten Kirchenkvllckte in sehr feierlicher Weise abgehalten. Das gesamte Ergebnis der Sammlung wurde von den F.-B. Pfarrämtern samt der Beiträgen der hvchw. Priester im Wege der zuständigen Dekanalämter bereits anher abgeführt. Aus den bezüglichen dekanalämt-lichen Berichten sind speziell die milden Gaben der Priester nicht überall zu entnehmen, da viele ihre Beiträge, ohne ihren Namen zu nenne», der Kirchenkollekte beigegeben haben. Weiters ist aus den Berichten zu entnehmen, daß in den Pfarren der Diözese schon vor der Kirchenkvllekle Sammlungen für das Rote Kreitz veranstaltet wurden, deren Erträgnisse, zu welchen auch die Seelsvrgepriester manches Scherslein beigetragen, aber an die betreffenden politischen Behörden zur Abfuhr gelangtem Von den Priestern werden namentlich in den Berichten folgende Herren mit ihren Spenden angeführt: Arzenšek Alois, Hauptpfarrer und Dechant in Salden-hvfen 24 K; Atelšek Johann, Kaplan in St. Marxen 15 K; Atteneder Joses, Pfarrer zu St. Michael bei Schönstein 10 K; Barbio Michael, Kaplan in Luttenberg 20 K; Bezenšek Georg, Monsignore, Pfarrer in Čadrant 10 K; Büttner Johann, Kaplan in St. Kunigund am Pachern 10 K; Bvl-kovio Anton, Pfarrer in Artiče 10 K; Bratkovič Franz, Pfarrer in Negati 20 K; Brvar Ignaz, Kaplan zu St. Egidi bei Turiak 3 K; Bukovšek Anton, Kaplan in Prihova 5 K. Cerjak Franz, Kaplan in Hl. Kreuz bei Sauerbrunn 15 K; Čast Franz, Kaplan zu St. Nikolai bei Friedau 5 K; Čebašek Jakob, Kaplan in Dobova 4 K; Čižek Alois, Stadtpfarrer in Windischgraz 50 K; Čižek Josef, Pfarrer und Dechant in Jaring lOK. Dekvrti Josef, Pfarrer in Laufen 9 K; Dovnik Franz, Pfarrer und Dechant in Oberburg 10 K. Ferme Gotthard, Pfarrer in Maria Neustift bei Oberburg 25 K ; Fleck Josef, iuful. Propst und Dechant in Pettau 30 K. Gabere Simon, Vorstadtpfarrer und Dechant zu St. Magdalena in Marburg 20 K; Gajšek Johann, Pfarrer in St. Veit bei Grobelno 21 K; Gliebe Andreas, Stadtpfarr-verweser und Dekanatsadmimstratvr in Friedau 20 K ; Gomilšek Franz, Pfarrer zu St. Peter im Bärental 10 K; Goričan Johann, Pfarrer in Špitalič 20 K; Gorjup Peter, Kaplan in Lichtenwald 20 K ; Grobljar I3. Raphael, Stadt-pfarrkaplan in Friedau 5 K. Hvhnjec Franz, Kaplan in Riez 5 K; Hrastelj Franz, inful. Archidiakvn und Dechant in Gonobiz 100 K; Hribernik Jakob, Pfarrer und Dechant in Fraßlau 41 K. Inkret Anton, pens. Pfarrer in Loč»' 4 K; Ivane Johann, Pfarrer in St. Rochus an der Sotla 5 K; Jamšek Nikolaus, Pfarrer in Nazbvr 5 K; Janžekovič Lorenz, Pfarrer in Wernsee 10 K ; Jelšnik Johann, Kaplan in St. Martin an der Pak 10 K; Jurak Peter, Kaplau in Laufen 9 K; Jnrhar Martin, Vikar in Gonobiz 10 K; Jurkovič Martin, Pfarrer und Dechant in Luttenberg 50 K. Kačičnik Kaspar, Pfarrer zu St. Laveri 5 K; Karba Matthias, Pfarrer in Retschbach 20 K; Keček Andreas, Pfarrer in Stoperzen 5 K; Kitak Jakob, Pfarrer zu St. Martin bei Oberburg 5 K; Kociper Anton, Pfarrer in Unter St. Kunigund 20 K ; Kokelj Alois, Pfarrer in Wurmberg 17 K ; Kolarič Josef, Pfarrer zu St. Martin an der Pak 20 K; Korošak Jakob, Kaplan in Loče 10 K; Korošec Franz, Hauptpfarrer zu Hl. Kreuz bei Sanerbrnnn 50 K; Kosar Jakob, Pfarrer in Seizdvrf K 1159; Kosel Franz, Pfarrer in Loče, 15 K ; Kozinc Johann, Pfarrer in Schleiniz bei Zitti K 21 09 ; Kozvdcrc Johann, Pfarrer in Skvmern 10 K; Krener Rudolf, Pfarrer in Kebl 10 K ; Kropivšek Valentin, Kaplan zu St. Michael bei Schönstein 5 K ; Krošelj Franz, Kaplan zu St. Michael bei Schönstein 10 K; Kuhar Anton, Kaplan in Sulzbach 10 K; Kumer Karl, Pfarrer in Prihova 10 K; Knnej Josef, pens. Pfarrer in Schönstein 10 K. Lah Johann, Pfarrer zu St. Peter bei Königsberg 10 K ; Lajnšic Anton, Pfarrer zu St. Martin bei Wurm-berg 10 K; Leben Alois, Kaplan zu St. Margareten unter Pettau 5 K ; Lekše Franz, Pfarrer in Lentsch 5 K ; Loörec Andreas, Kaplan in Luttenberg 20 K; Luskar Johann, Provisor in Praßberg 5 K. Menhart Jakob, Pfarrprovisor in Grvßsonntag 20 K; Merknš Anton, verstorbener Pfarrer in Schiltern 10 K; 9Jčešičet Josef, Stadtpfarrer und Dechant in Rann 10 K und 1 Eimer Wein; Mesto Josef, Pfarradministrator zu St. Nikolai bei Fricdau 10 K; Močnik Franz, Kaplan zu St. Thomas bei Grvßsonntag 20 K; Mojžišet Anton, Pfarrer zu St. Johann bei Unterdraubnrg 5 K ; Moravec Franz, Dom- und Stadtpfarrer und Dechant in 'Marburg 30 K. Očgerl Jakob, Pfarrer zu St. Andrà in W. B. 10 K ; Ogradi Johann, Kaplan zu St. Urban bei Pettau 5 K; Ostrx Franz, Kaplan zu Hl. Kreuz bei Luttenberg 10 K; Ozmee Josef, Pfarrer zu St. Lorenzen am Draufeld 10 K. Pajtler Johann, Pfarrer zu St. Ruprecht in W. B. 30 K ; Patir Jakob, Kaplan in Wisell 4 K ; Pečnik Franz, Pfarrer in Podgorje 10 K; Penič Anton, Kaplan zu Hl. Kreuz bei Sauerbrunn 10 K ; Pernat Anton, Pfarrer in Dobova 10 K ; Peršuh Anton, Kaplan in Dvl 5 K ; Plepelee Josef, Pfarrer zu St. Hemma 10 K; Plevnik Anton, Kaplan in Retfchach 5 K; Pvdhvstnik Andreas, Pfarrer in Riez 20 K ; Podpečan Bartholomäus, Kaplan in Gonvbiz 10 K; Poplatnik Josef, Pfarrer in Pvlenšak 20 K ; Potokar Gregor, Pfarrer in Bočna 10 K ; Povoden r. Norbert, Guardian und Pfarrvikar zu St. Peter und Paul in Pettau 25 K ; Preglej Viktor, Pfarrer in .Stranizen 10 K ; Prešern Johann, Pfarrer in Kvpreiniz 20 K; Pšundcr Ferdinand, Stadtpfarrvikar in Pettau 10 K. Rabufa Jakob, Kaplan in Oberburg 10 K ; Raktelj Rudolf, Pfarrer in Wisell 5 K und ein Hektoliter Wein; Rantaša P. Ludwig, Kaplan zu St. Peter und Paul in Pettau 10 K ; Rath Paul, Pfarrer zu St. Egidi bei Turiak 10 K ; Resman Alois, Kaplan in Luttenberg 20 K; Rop Franz, Kaplan zu St. Anna am Kriechenberge 0 K ; Roškar Martin, Pfarrer zu St. Florian am Boč 10 K. Sagaj Alois, Kaplan zu St. Lorenzen am Draufelde 10 K; Siuko Josef, Pfarrer zu St. Lorenzen in W. B. 20 K ; Skuhersk^ Leopold, Pfarrer zu St. Marxen 10 K ; Skvarč Josef, Kaplan zu St. Lorenzeu in W. B. 10 K ; Slavec Albin, pens. Pfarrer in Fraßlan 10 K ; Sparhakl Johann, peus. Pfarrer zu St. Peter im Bärental 10 K; Špindler Franz, Stadtpfarrkaplan in Rann 5 K; Srabo-öan Anton, Pfarrer in Pischütz 20 K und 20 Flaschen Barguuder; Stiberc Johann, pens. Pfarrer in Friedau 20 K; Stoklas Matthias, Pfarrer in Zabukovje 10 K; Dr. Suhač, Ehrendvmherr, Pfarrer und Dechant zu St. Anna am Kriechenberge 20 K. Šalamon Franz, Hauptpfarrer und Dechant in Rv-Hitfch 20 K; Šalamun P. Bernardin, Kaplan zu Hl. Dreifaltigkeit bei Lichteueck 5 K; Šelih Georg, Pfarrer zu St. Kunigund am Pachern 50 K; Šijanec Anton, Pfarrer zu St. Georgen in W. 18. 20 K ; Šlander Anton, Ehrendvm Herr, Pfarrer und Dechant in Altenmarkt 60 K ; Šlik Alois, Nevprcsbhter zu St. Peter bei Marburg 2 K; Štrakl Matthäus, Pfarrer zu St. Peter bei Marburg 20 K und 1 Halben Wein im Werte von 180 K; Šuta Alois, Pfarrer zu St. Margareten unter Pettau 10 K. Schmid Michael, Pfarrer in Sulzbach K 48 63. Toman Johann, Pfarrer in Haidin 20 K ; Tomanič Johann, Pfarrer zu St. Urban bei Pettau 10 K; Trinkaus Anton, Kaplan in Großsontag 2 K ; Turk Michael, Kaplan zu St. Peter bei Königsberg K 120 ; Turkuš Stephan, Pfarrer in Sromlje 20 K und einen Halben Wein. Vakselj P. Pius, Kaplan zu St. Peter und Paul in Pettau 5 K ; Višnar Franz in Kvstreiniz 10 K; Vogrinec Johann, Kaplan in Fraßlau 20 K; Vračun Franz, Pfarrer bei Wiederdries 12 K. Weixl Jvsef, Pfarrer zu Hl. Kreuz bei Luttenberg 30 K ; Wittmayer Karl, Defizientpriester in Negau 3 K. Zajc Johann, Kaplan zu St. Peter bei Marburg 10 K ; Zemljič Matthias, Pfarrer zu St. Thomas bei Grvßsonntag 20 K; Zvrkv Melchior, Kaplan in Haidin 20 K; Zupanič Anton, Kaplan zu St. Audrä in W. B. 5 K. Žagar Johan, Kaplan in Öadratn 8 K ; Žekar Jvsef, Kaplan in Rohitsch 10 K; Žičkar Markus, Pfarrer zu St. Bartholomä bei Loče 10 K. Gesamtsumme: K 1917*51. Im Weiteren folgt das Ergebnis der Kirchen-Kvlek-ten, die am 18. bezw. 23. August 1914 in den einzelnen Pfarrkirchen der Diözese vvrgenvmmen wurden samt den Spenden, die von anderswürts zu Gunsten des Roten Kreuzes und zur Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Soldaten gemacht und anher eingesendet wurden. Dekanat Marburg l. D. 11.: Thevlogieprofessvr Dr. Matth. Slavič 50 K; Die Marianische Juugfrauenkon-gregation der Dvmpfarre in Marburg 50 K; Vorstadtpfarre Hl. Maria in Marburg 64 K; Pfarre St. Peter bei Marburg (Kirchenkvllekte K 153 55, Primizsammlung 70 K) K 223 55; St. Martin bei Wurmberg 108 K; St. Barbara bei Wurmberg 96 K; St. Margareten an der Peßniz 63 K ; Ober- St. Kunigund 50 K ; Zellniz 80 K ; Gams 60 K; Hl. Kreuz bei Marburg 60 K. Summe: K 904-55. Dekanat Altenmarkt: Altenmarkt 151 K; St. Martin bei Windischgraz 77 K; Windischgraz K 28140 ; St. Johann bei Unterdrauburg K 7-80; St. Daniel in Raßwald 15 K ; St. Nikolaus bei Wiederdries K 1844; St. Ägydi bei Turiak K 43 36 ; St. Weit ob Waldegg 20 K St. Jakvb in Pameče 23 K ; St. Florian in Dolič 23 K; St, Poter mn Kronenberge K 12 80; St. Ulrich in Podgorje K 2616; St. Rochus in Siele 8 K. Summe Iv 706 66. Dekanat Cilli: Stadtpfarre Cilli (Priester und Gläubige) K 356 33 ; Deutsche Kirche in Cilli K 33.10; St. Josef ob Cilli 130 K ; Kapuzinerklvster in Cilli K11111 ; Sachsenseld K 66 32 ; Guteudvrf 20 K; Tüchern 152 K; Greis 50 K ; St, Peter im Sanntale 584 K ; Galizien K 38 25 ; St, Margareten bei Heilcustein 70 K ; Summe: K 161111. - Außerdem wurden zum gleichen Zwecke gesammelt: in der Stadt Cilli über 4000 K, in der Umgebung timt Cilli bis nun 1795 K, in Sachsenseld 1097 K, in Tüchern 230 K, in Guteudvrf 109 K. Dekanat Drachenburg: Drachenburg 60 K ; St, Peter bei Königsberg (Hudina Agnes 1 K, Babič Franz 1 K, GerSak Franz 1 K, Lah Franz 1 K, Posojilnica in St. Peter 100 K, Hohnjec Antonia 2 K, Hohnjec Johann 1 K, Ceritele Josef jutt. 2 K, Stadler Josef 3 K, Kraner Franz 4 K, Màt Anton 2 K, Omerzu Maria 2 K, Ulčnik Antonia 3 K, Pratengrazec Johann 1 K, Požeg Amalia 1 K, Rozmanu 1 K, Spleijt Franz 1 K, Leticky Paul 2 K, Jurak Aèaria 1 K, Bratuša Johanu 1 K, Pristoèek Apollonia 1 K, Zvrenč Georg 1 K, Sinkovič Aiaria 1 K, Antolovič Agnes K 120, .Kramer Aiaria 1 K, Kirchenkollekte K 4160, Jug Martin 3 K, Drofenik Johann 5 K) K 185 80 ; Hvrberg 58 K; Windisch-landsberg 48 K ; St. Veit bei Mvntpreis 40 K ; Ulimien K 61-40; Dobje 110 K; Peilenstein 90 K; Fautsch 40 K; Felddorf K 59 37 ; Zagorje 34 K ; Pretivrje 25 K ; Mvntpreis K 108 84. Summe K 920 41. Dekanat Draufeld: Kvtsch: Priester 29 K, Gläubige K 69 32 ; Zirkvtiiz K 66 06 ; Maria Neustift bei Pettau 51 K; St, Lvrenzen am Dranfelde (Gläubige K 32 30, Posojilnica 50 K, zwei Zweigtiereine, zwei Genossenschaften und ein Verein 45 K) K 127 30 ; St. Johann am Drau-felde (Priester und Gläubige) 90 K ; Schleiniz (Priester 30 K, die Gläubigen 114 K) 144 K; Frauheim K 29 68. Summe: K 696 36. — Außerdem übersendeten der k, k. Hauptmaniischaft in Marburg die Schulleitung von Schleiniz 100 K, von Kranichsfeld 285 K, von Podova 179 K und timt Dobrovce K 1150; ferners die Gemeinde Schleiniz 50 K und Ranče 25 K. Dekanat Fraßlau: Fraßlau (Kirchenkollekte K 85 59, Sammlung in den Gemeinden K 211-90) K 297-49; Franz K 139 94; St. Paul bei Pragwald 80 K; St. Martin an der Pak K 64 98 ; St, Georgen unter Tabor K 160 44 ; St. Andrà ob Heilenstein K 33 84 ; (Solititelo 100 K; Riet K 49 94. Summe: K 926 63. — Außerdem haben an die k, k. Bezirkshauptmannschaft in Cilli abgeführt die Pfarren Fraßlau 229 K, St. Georgen unter Tabor 400 K, Gvmilskv 550 K und St. Paul bei Pragwald 201 K. Dekanat Gvnvbiz: Gvnvbiz (Kirchenkvllekte K 18543, Posojilnica 25 X, eine Primizsammlung K 85-37) K 295-80; Prihova 50 K; Čabram 42 K; Loče 47 25; St. Kunigund am Pachern 70 K ; Špitalič K 70 04 ; Retschach K 29 74 ; Seizdvrf K 38-41 ; Skomern K 40.55 ; Stranizen K 26 45 ; Kebl K 62-25; St. Bartholvmä 30 K. Frau Christiane Fürstin zu Windischgrätz fürs Silberne Kreuz 50K. Summe: K 852 49. — Außerdem sammelte ein Komitee für das Rote Kreuz circa 3000 K, während der Haupt-pfarrer 220 Mann und 6 Offiziere bewirtete und für die Verwundeten 2 Klafter Holz spendete. Die Gemeinden Stranizen und Skomern übermittelten dem Komitee in Gonobiz den Sammclbetrag von 100 K bezw. 25 K. Dekanat Großsonntag: Großsvnntag (Kirchenkvllekte K 5840, Hranilnica 20 K) K 78-40; Friedan 113 K; St. Nikolaus bei Friedan K 76 53; Allerheiligen bei Mihalvfzen 64 K ; St. Thomas bei Grvßsonntag 50 K ; St. Wolfgang mit Kagberge 11 K; St, Leonhard bei Groß-svnntag 40 K. Summe: K 432 93. — In Polstrau wurden die Beiträge fürs Rote Kreuz in den einzelnen Gemeinden mit Bügen gesammelt und wurden dieselben vom Gemeindetiorstand von Polstrau dem Kassier des Bezirkskomitees übergeben. Dekanat Jaring: Jaring K 13406; St. Jakvb iit W, B, 80 K ; St. Ägiden in W. B. 206 K ; Witschciu K 9610; St, Georgen an der Peßniz 35 K; Unter- St. Kunigund (Kirchenkollekte 74 K, aus der Anna Globočnik' scheu Stiftung für arme Kinder 50 K, aus der Braut-stistung für brave Winzerstöchter 35 K, Sonderbetrag 20 K) 180 K. Summe: K 73116. Dekanat St. Leonhard in W. B,: St, Leonhard in W. B. 243 K ; St. Ruprecht in W. B. 90 K; Hl. Dreifaltigkeit in W. B. K 24 90; Regan K 8118; St. Benedikten in W. B. K 77-44; St, Anna am Kriechenberge 61 K ; St, Georgen in W. B. 200 K ; St. Wolfgang bei Wisch und Ternovec K 14 55 ; Maria Schnee in Wölling 19 K; St. Anton in W. B. 23 K. Summe: K 834 07. — Auch von anderer Seite wurde fürs Rote Kreuz gesammelt, Bon der k, k. Bezirkshauptmanuschaft Radkersburg erhielt das F. B. Dekanalamt Marken fürs Rote Kreuz mit dem Ersuchen, sie zum Preise von je 10 h unter den Priestern zu verkaufen. Der Erlös betrug K 103 50. Zum gleichen Zwecke wurden vom F. B. Pfarramte Hl. Dreifaltigkeit in W. B. der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Marburg 12 K geschickt. Dekanat Luttenberg: Luttenberg K 10653; St. Georgen an der Stainz 300 K; St, Peter bei Radkersburg (Kirchenkollekte 204 K, die Geistlichkeit 52 K) 256 K ; Kapellen Kirchenkollekte K 7366 ; Hl. Kreuz bei Lutten-bers 462 K ; Kleinsonntag K 205-80 ; Wernsee 30 K. Summe: K 1433 99. - Außerdem übergab der Dechant fürs Rote Kreuz der Bezirkskassa 100 K und der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Lutteuberg 30 K. Überdies wurden in ber Pfarre Hl. Kreuz bei Lluttenberg fürs tHote Kreuz gesammelt 52 K. Auch sammelte hiefür die Lehrerin Jo-hanna Fanedl in Kleinsonntag K 194-30, während die Marktgemeiude Wernsee 3 Wagen Getreide spendete. Dekanat Mahrenberg: Mahrenberg K 2654; Remšnik K 51-06; Fresen 20 K; Hohenmauten 140 K; Pernizen K 28-77 ; St. Oswald im Drauwalde 10 K ; Sobot 50 K ; St. Bartholomä in Rothwein 4 K. Summe: K 330-37. Dekanat Marburg r. D. U. : St. Magdalena in Marburg K 65 62; Lembach K 14 14; Maria Rast 90 K ; St. Lorenzeu ob Marburg X 105-84; Maria Wüste (Kirchenkollekte K 6312, der III. Orden des Hl. Franziskus von Assisi K 13 60, die Marianische Jungfrauenkongregation K 11-50) K 88-22. Summe: K 363 82. — In St. Josef in Brunndorf betrug die Kirchenkollekte K 2892, welcher Betrag aber der dortigen Gemeindevorstehung übergeben wurde. Dekanat St. Mar ein: St. Marcili (Äirchenkvl-lekte K 215-77, Spende der Agnes CaČš 100) K 315 77; St. Georgen an der Südbahn 55 K; Ponikl 160 K; Zibika 18 K; Süßenberg 34 K ; Trennenberg 24 K ; Ka-tobjc K 51-41 ; Schleiniz K 38-91 ; St. Stephan bei Süßenheim 60 K; St. Beit bei Grobelno 29 K; St. Valentin bei Süßenheim 10 K. Summe: K 796-09. Dekanat Neukirchen: Neukirchen K 94-28; Hoheneck 250 K; Weitenstein 72 X; Doberna 50 K; St. Martin im Rosentale 72 K ; Kirchstütten 28 K ; Stenu stein 100 K ; St. Judvk am Kozjak 15 K; Summe: K 681-28. — Außerdem übermittelte das Sammlungs-fomitee in Doberna dem Roten Kreuze „(Siili Umgebung" bis nun den Beitrag per 1123 K. Für die Marken kamen dort bisher 26 K ein. Dekanat Oberburg: Oberburg 165 K; St. Laveri in Straže 66 K ; Laufen K 244 25 ; Sulzbach (Kirchenkollekte K 24137, der Hirt J. Povšnar 10 K) K 251-37; Riez 295 K; Praßbcrg 127 K; Leutsch 101 K; Maria Neustift ^Kirchenkvllekte K 166-70, Sammlung in der Pfarre K 33 90) K 200 60 ; St. Martin bei Oberburg 37 K; St. Michael ob Praßbcrg K 90 40 ; Maria Nazareth (Kirchenkollekte 120 K, ein Verein 80 K) 200 K; Bočna 15 K. Summe: K 1817.62. Dekanat Pettau: Pettau K 176-24; St. Anton und Paul in Pettau K 175 36; Haidin 57 X; St Urban bei Pettau K 17-11; Wurmberg K 50-38 ; St. Andrà in W. W 15 K; St. Lorenzen in W. B. 95 K; St. Marxen bei Pettau 16 K; PolenSak K 67-25. Summe: K 669*34. — Außerdem wurde in der Stadt Pettau beim Klerus und bei der Zivilbevölkerung gesammelt, welches Geld dem Stadtamte zugewendet wurde. Auch iti St. Urban bei Pettau wurde unter den Pfarrsinsassen eine eigene Sammlung veranstaltet, die 400 K ergab. Dieser Betrag sowohl als der Betrag per 30 K aus der Pfarre St Margareten unter Pettau dürfte an die k. k. Bezirkshauptmannschaft abgeführt worden sein. Dekanat Rohitfch : Rohitsch K 86-20; Hl. Kreuz bei Sauerbrunn (Kirchenkollekte X115 82, Posojilnica 50 X) X 165-82 ; St. Hemma 30 X; St. Peter in Bärental (Kirchenkollekte 23 K, Posojilnica 20 X) 43 X ; Kostreinig X 32-20; St. Florian am Bvtsch 50 X; Schillern 30 X; St. Rochus an der Sotla 21X; Stoperzen 32 X. Summe: lv 484-22. Dekanat Salden Hosen: Saldenhofen 123 X ; Trofln X 36-13 ; Reifnik 90 X ; St. Anton am Bachern 25 X: Wuchern 50 X ; St. Primus am Bachern 25 X; Summe K 34913. — Außerdem wurde in der Gemeinde Saldenhofen 500 X und in der Gemeinde Wuchern 600 X fürs Rote Kreuz gesammelt, welcher Betrag nicht hiehcr abgeführt wurde. Dekanat Sauritsch: Sauritsch X 49-33 ; St. Barbara bei Ankenstein 160 X ; Leskovec X 60.26 ; Hl. Dreifaltigkeit bei Lichteneck X 25 57 ; St. Veit bei Pettau (Kirchenkollekte 100 X, Marianische Kongregation 10 X) 110 X. Summe K 405*16. DekanatSchalltal: Skališ K 12357 ; St. Martin bei Schallek 140 X ; St. Johann am Weinberge K 30 20 ; St. Ägiden bei Wöllan 40 K; St. Michael bei Schönstein (Kirchenkollekte X 15562, Marianische Jungfrauenkongregation X 203-92) K 359 54 ; Oberponikl 37 X ; Weißwasser X 53 53 ; Zavodnje 32 X. Summe : K 815*84. — Außerdem wurde zu St. Michael bei Schönstem in der Pfarrkirche von der Kanzel der Ankauf der Abzeichen des „Roten Kreuzes" empfohlen; dieser Ankauf erfolgte außerhalb der Kirche und ergab den Betrag von 370 X, der nicht hiehcr übermittelt wurde. Dekanat Duffer; Tüffer 160 X; Laak 50 X; St. Jakob in Dol 65 X; St. Ruprecht ob Tüffer 50 X ; St. Gertrud ob Tüffer 70 X ; Razbor 35 X ; Trifail 130 X ; St. Nikolaus ob Tüffer 40 X ; St. Margareten bei Römerbad 140 X, fürs Weiße Kreuz 30 X ; St. Leonhard ob Tüffer X 17-50; Scheuern 15 X; Gairach 50 X. Summe: X 842 50. Dekanat Videm: Videm 23 X; Rann 175 X; Reichenburg 170 X; Lichtenwald 186 X ; Pischetz (Eheleute Franz und Anna Geree 150 X, PleterSnik 40 X, Oberlehrer Jakob Medved 5 X, Lehrer Josef Bohinc 5 X) 265 X; St. Lorenzen bei Wisell 96 X ; Dobova 63 X ; Sromlje 100 X; Kapellen 31 X; Artiče 26 X; Kopreiuiz 71 X; Zabukovje 43 X; Zdole 110 X; Summe: 1359 K. — Außerdem übergab über Weisung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rann die Gemeinde Videm dem Ranner Zweigvereine vom „Roten Kreuz" 180 X. In Rann sammelte proprio motu Frau dell (Sott 2147 X und in Reichenburg die Lehrerin Schubert 210 X. Auch erhielt der Dechant als Kassier des eben genannten Zweigvereines schon früher verschiedene Beträge, darunter auch milde Gaben der De-kanatsgeistlichkeit. Dekanat W i n d i s ch f e i st r i z : Windischfeistriz K 115 37 ; St. Martin am Pachern K 96 36 ; Oberpulskau 12 K; Unterpulskau 102 K ; Kerschbach 25 K ; Monsberg K 55-90; Maxau 340 K; Pöltschach K 84-94; Laporje 64 K; Studeuiz 110 K; Darnach K 8341 ; St. Wenzel K 25-20. Summe: K 1113 88. — Ju die einzelnen Summen sind auch die Beiträge der Geistlichkeit miteiuge-rechnet. Ungleichen sind darin enthalten Beiträge, welche speziell für die armen Angehörigen des Bezirkes Marburg gespendet wurden. Zn diesem Zwecke haben unmittelbar der k. k. Bezirkshauptmannschaft schon früher abgeführt die F. B. Pfarrämter Studsniz 20 K, Unterpulskau K 15 60, Pvltschach K 105-42 und Tainach 30 X. — Gesamtsumme: K 21.896 12. Bou den hier angeführten, an das F. B. Lavanter Konsistorium übermittelten milden Gaben zugunsten des österreichischen Roten Kreuzes und zur Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Soldaten wurden dem Hohen k. k. Statthalterei-Präsidium in Graz mit dem H. ä. Schreiben vom 6. September 1914 Z. 4592 K 12.527 28 und mit dem Schreiben vom 15. September 1914 Z. 4768 K 9368 84 im Wege des k. k. Pvstsparkassenamtes in Wien übersendet. 119. Hricgsandncht in der Warieulmsilika Marburg. Ansprache anläßlich der Bitlprozession zur Danksagung für die bisherigen Siege, zur Erflehung weiterer Erfolge und zur baldigen Erreichung des Friedens, gehalten in der Basilika der Mutter der Barmherzigkeit zu Marburg, am Mariä-Geburtsfeste den 8. September 1914. -■—--------- Maria, du Kilse der Chrislen, bitte für uns! (Anrufung Mariens in der soeben abgebeteten Laure-tanischen Litanei). Im Namen Jesu und Mariä andächtig Versammelte! n großartiger, feierlicher Bitlprozession kamen wir hieher zur Mutter der Barmherzigkeit.' 0 wie viele gläubigfromme Männer hätten an derselben noch teilnehmen wollen, wenn sie es vermocht Hütten, wenn sie noch daheim wären und nicht schon auf dem Kampffelde weilen müßten! Bußfertig und andächtig sind wir hieher zu Maria gezogen — es war uns ein Herzensbedürfnis — wohin sollten ' Die am Kaisergeburtsfeste den 18. August 1914 von mir in der Domkirche gehaltene und im „Kirchlichen Verordnungs-Blatte" vom 20. August 1914. Vum. X. Abs. 69. S. 147—150 veröffentlichte Ansprache wurde von den Seelsorgern freudig begrüßt und mitunter auch benützt, wie mir amtlich mitgeteilt ward. Deshalb lasse ich auch die obige Ansprache in diesem „Kirchlichen Verordnungs-Blatte" erscheinen. wir auch eilen in diesen betrübten, mühseligen Zeiten, wenn nicht zur Mutter der göttlichen Gnade? Wo sollten wir Zuflucht suchen in diesen drangsalsvollen Tagen, in denen sich allenthalben die Kriegsfackel entzündet hat, wenn nicht bei Maria, der mächtigen Jungfrau? Wo sollten wir in den furchtbar ernsten Tagen, in denen wir leben und in denen das Leben vieler Kunderte und Kunderttausende auf dem Spiele steht, wo sollten wir, frage ich, in diesen blutigen Tagen Trost, Kraft und Kilse suchen, wenn nicht bei Maria, der Trösterin d e r B e t r ü b t e n, d e m K e i l e d e r K r a n k e n, der Kilse der Christen, wie wir soeben in der wundersamen Lauretanischen Litanei inbrünstig geseufzt und gerufen haben! Wo sucht und findet das bedrohte, geängstigte Kind Trost und Schutz, wenn nicht bei seiner geliebten und liebenden Mutter, die ja ihres Kindes nicht vergessen kann? Wen die ganze Welt verlassen hat, dem steht noch immer ein Kaus des Friedens und der Freude offen, solange das Kerz seiner treuen Mutter schlügt. Die Mutterliebe hat nur eine Grenze, und dies ist das Mnttergrab. Aber was ist die Liebe einer menschlichen Mutter, wenn noch so groß, im Vergleiche zur Liebe der Gottesmutter, zur Liebe der Mutter aller erlösten Menschen, zur Liebe der wunderbar lichen Mutter? Was Wunder, meine Lieben, daß mir heute, am freudenreichen Geburtsseste unserer lieben Mutter, in diesem ihren Prachtpalaste, in dieser ihrer kunstvoll gebauten Basilika in aller Demut erschienen sind, um sie um ihre machtvolle, mütterliche Fürsprache bei ihrem göttlichen Sohne anzurufen ; denn der h i m m l i s ch e V a t e r erhört seinen Sohn, der auch ihr Sohn ist, allezeit, wie dies unser göttlicher Kerr und Keiland im Evangelium des jungfräulichen Apostels und Evangelisten Johannes selbst so feierlich beteuert, (loan. 11, 42). Und deshalb will ich euch, christliche Zuhörer, kurz und knapp die Wahrheit des für uns so trostreichen Ehrennamens, mit dem wir soeben Maria bei ihrem Gnadenthrone um Beistand an-gesleht haben, du Kilse der Christen, bitte f ü r u n s, geschichtlich klarlegen und erweisen, aus daß wir ihr heute und fernerhin um so inniger danken für die bisher errungenen Siege unserer ruhmreichen Armee, sie mit unentwegtem Vertrauen um weitere glückliche Erfolge bitten und sie insbesondere dringendst bestürmen um ihre Fürsprache zugunsten der baldigen Schließung und Erreichung eines ehrenvollen, der außerordentlichen Opfer, die die glühend patriotischen Österreicher mit heiligem Ernste bringen und noch bringen werden, würdigen Friedens. Keilige Maria, du Königin der Apostel und Königin aller Keiligen, bitte in diesem weihevollen Augenblicke für mich und für alle meine aufmerksamen Zuhörer, aus daß diese zu deiner Verehrung und Verherrlichung angestellte Betrachtung goldene Früchte für unser zeitliches Wohl und unser ewiges Keil zeitige! Meine Lieben! ser treugeliebtes Vaterland befindet sich zurzeit von vielen grimmigen und mächtigen Feinden bedroht und bedrängt. Maria aber, die Kilse der Christen, ist Österreichs gar mächtige Schuh- und Schirmfrau. Als zuverlässige Patronin unserer altehrwürdigen und sich stets verjüngenden Monarchie hat sich Maria in deren allergrößten Bedrängnissen glänzend bewährt und bewiesen. 0 wie oft stand unser liebes Österreich wie am Rande des Untergangs — und wo die Not am größten war, da war auf Mariens Fürbitte die Kilfe Gottes am nächsten! Kabe ich Unrecht ? Es spreche die Lehrmeisterin Geschichte! Am denkwürdigen 7. Oktober des Jahres 1571 lag das christliche Keer unter der weisen Führung des erst 24 Jahre alten Don Juan oder Johannes von Österreich bei Lepanto in furchtbarem Kampfe mit einem mehrfach überlegenen Feinde. Allein der schwachen christlichen Armee stand zur Seite eine starke Armee von Rosenkranzbetern. Die Mitglieder der gnadenreichen Rosen-kranzbruderschaft veranstalteten besonders in Rom öffentliche Bittgänge durch die Gasten und Straßen der ewigen Stadt. Der damalige Papst, ein Dominikaner, Pius V., mit dem schönsten Beinamen der Keilige ausgezeichnet, betete mit Feuereifer in seinen Gemächern den heiligen Rosenkranz. Plötzlich erhob er sich, öffnete das Fenster seines Gemachs und rief laut aus: Deo gratias! Gott sei Dank! Maria hat geholfen. R3ir haben gesiegt. In der Tat! Nach Verlauf weniger Tage langte in Rom die sehnlichst erwartete Freudenbotschaft ein: Der so gefährliche Feind ist vollends niedergerungen. Maria hat geholfen. Und Maria hat wieder weiter geholfen. Am 29. Mürz 1645 rückten die Schweden nach der Einnahme von Korneuburg gegen Wien vor. Aber der glaubensstarke und tieffromme Kaiser Ferdinand 111. (1637 bis 1657) nahm feine Zuflucht zu unserer lieben Frau. Ein Gnadenbild Mariens wurde in feierlicher Prozession in der hart bedrängten Stadt umhergetragen, und der große Kaiser gelobte, im Falle der Errettung vor dem heranziehenden Feinde eine kostbare Säule zu Ehren der unbefleckten Empfängnis der allerseligsten Jungfrau Maria aus einem öffentlichen Plahe ausstellen zu lassen. Und siehe da! Der Feind zog unverrichteter Dinge ob. Und am 18. Mai 1647 war die angelobte Marmorsäule zur Verherrlichung der Königin, ohne Makel der Erbsünde empfangenen, auf dem Platze 21 m Kos vor der Kirche zu den neun Chören der Engel schon aufgerichtet und wurde auf das feierlichste eingeweiht. Der hochedle Monarch begab sich mit seinem ganzen Kofstaate in glänzender Prozession aus der Kofpfarrkirche zum Hl. 2lugustin in die damalige Iesuitenkirche zu den heiligen neun Engelchören 21 in Kos. Bei der herrlichen Mariensäule wurde die Festpredigt gehalten und hierauf ein feierliches Pontifikalamt zelebriert. Nach dem Agnus Dei legte Kaiser Ferdinand seinen Degen ab und kniete in Demut an den 2lltarstufen nieder. Während nun der Pontifikant mit der heiligen Kostie zu ihm gewendet stand, sprach der mächtige Kerrscher mit gehobener Stimme folgendes Gelübde: „Allmächtiger, ewiger Gott, durch welchen die Könige regieren und in dessen Kand alle Gewalt der Königreiche liegt! Ich Ferdinand werfe mich vor deiner göttlichen Majestät in Demut nieder, und in meinem und in meiner Nachfolger Namen wie im Namen dieser ruhmvollen Provinz Österreich ernenne und erwähle ich heule die unbefleckte jungfräuliche Mutter deines Sohnes zur besonderen Gebieterin und Schutzfrau dieses Erzherzogtums Österreich. And überdies verspreche und gelobe ich, daß das Fest ihrer unbefleckten Empfängnis am 8. Dezember jährlich mit vorhergehendem Fast- und Abstinenztage in dieser ganzen Provinz als ein gebotener Festtag feierlich begangen werden soll. Dich bitte ich, o höchster Kerr des Kimmels und der Erde, nimm dieses mein Gelübde gnädig auf und strecke deinen Arm aus, um mich, mein Kaus und meine Völker zu schützen! Amen." Kieraus empfing der Kaiser mit größter innerer Ergriffenheit, die sich auch der Kerzen aller 2ln-wesenden bemächtigte, die heilige Kommunion. Zur Verewigung dieser inhaltsvollen Glaubensworte und des weittragenden Gelübdes diktierte der gottliebende Monarch selbst die Inschrift, die in die Felder des Säulensockels eingemeißelt wurde und die noch heute darinnen eingegraben zu lesen ist. Dieses berühmte Marien-Standbild hat seine ausnehmend schöne Geschichte, von der ich in meinem Kirtenbriefe vom 11. Februar 1904 über das goldene Jubiläum der feierlichen Verkündigung des Glaubenssatzes der unbefleckten Empfängnis der allerseligsten Jungfrau Maria eingehender erzählt habe.' Und Maria half ihrem schuhbefohlenen Österreich immer wieder weiter. Am weltgeschichtlichen 12. September 1683 befand sich Wien in der denkbar größten Gefahr, von den türkischen Belagerern erstürmt zu werden. 2lber Kaiser Leopold I. (1658—1705), ein würdiger Sohn und 2ioch-folger des gefeierten Ferdinand III., nahm mit den Seinen Zuflucht zur machtvollen Königin des Weltalls, und nicht vergebens. Denn plötzlich erschien am genannten Septembertage der tapfere Polenkönig Johann Sobieski mit dem Ent-sahheere am Kahlenberge vor Wien. Der ehrwürdige Kapuzinerpater Marco d ' Aviano, der schon den Ehrentitel venerabilis servus Dei führt und dessen Keiligsprechung in nicht allzuferner Zeit zu gewärtigen ist, zelebrierte auf dem Berge die heilige Messe, bei der König Sobieski ministrierte und dann mit seinen Generälen das B r o l d e r S l a r k e n empfing. Nach dem Gottesdienste sprach der fromme Fürst zu den Keerführern: „Gehen wir mutig voran! Wir stehen unter dem Schuhe der treuen Mutter Gottes. Unser Losungswort sei der Name Maria!" Und wunderbar heilvoll war die Wirkung dieser Kriegsparole. Wie Löwen stürzten die christlichen, aus Maria felsenfest vertrauenden Soldaten auf das bedeutend zahlreichere Türkenheer, besiegten es vollends und machten eine ungeheuere Kriegsbeute. Zum Danke für den glorreichen Sieg zog Kaiser Leopold I. in den St. Stefansdom, wo Bischof Leopold Graf Kollonitsch, berühmt durch seine Liebestätigkeit, da er die Waisenkinder als seine beste Kriegsbeute bezeichnete, das Lob- und Danklied TeDeum anstimmte. Alle Anwesenden sangen mit Begeisterung den rührenden Kymnus, 1 Send-und Lehrschreiden. Marburg, 1911.6.770 fs. zumal die Schlußworte: In te, Domine, speravi, non confundar in aeternum. Auf dich, o £>err, haben wir gehofft und wir sind nicht zuschanden geworden! Zudem bat Kaiser Leopold I. seinen treuesten Freund Papst Innozenz XI. um die gütige Erlaubnis, daß alljährlich nach dem Feste Mariä Geburt das Fest des süßesten Namens Mariä in den österreichischen Landen gefeiert werde und zwar gerade am 12. September, dem denkwürdigen Schlachttage — wie wir dieses liebliche Marienfest am kommenden Samstage den 12. September begehen werden und werden zugleich einen vollkommenen Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen gewinnen können. Ferner ließ Kaiser Leopold I. die marmorne Statue der makellosen Jungfrau Am Kos durch eine metallene ersehen und dies „zum bleibenden Denkmal der österreichischen Frömmigkeit des Gelübdes", wie es in einer zweiten Inschrift wörtlich heißt. Der vielgeprüfte, aber besterprobte Kerrscher trug die Verehrung der glorwürdigen Schuhsrau Österreichs auch in die Reihen der Soldaten. Dem ersten Bataillon eines jeden Regiments gab der oberste Kriegsherr eine große Fahne mit dem Bilde der unbefleckten Jungfrau Maria. Unter diesem Banner sollten von nun an die Österreicher die Schlachten schlagen und in ihnen siegen. Und die Österreicher siegten auch rühmlich unter der Fahne Mariens. Maria half ihnen immer wieder weiter. Am anmutigen Feste Maria Schnee, Maria ad Nives, den 5. August 1716 wurde auf Anrufung der gütigen und getreuen Jungfrau der gewaltige Sieg der heldenmütigen österreichischen Armee unter der tüchtigen Führung des ruhmgekrönten Prinzen (£ u g e it bei Peterwardein über den Todfeind Österreichs erfochten. Doch genug! Das Vorgebrachte beweist unwiderleglich, daß sich Maria in der Vergangenheit immerdar als mächtiger Schuh und Sä)ild von Österreich gezeigt hat. Sie, die da schön ist wie der Mond und auserkoren wie die Sonne und glänzend wie die Sterne, zeigte sich furchtbar wie ein geordnetes Keerlager — terribilis ut castrorum acies ordinata (Cant. 6, 3) — zum Keile ihres Schützlings, unseres lieben Österreich. Und darum können und dürfen wir auch in der Gegenwart vertrauensvoll emporbticken zu Maria, zur omnipotentia supplex, zur betenden Allmacht, zur Allmacht auf Knien. Im Namen Jesu und Mariä andächtig Versammelte! innigst geliebter, so friedliebender Kaiser, eine wahre Keldengestalt auf dem (IBI) altehrwürdigen Kabsburger Throne, sah sich in seinem hohen Alter gezwungen, Österreich-Ungarns Söhne zu den Waffen zu rufen. Schon geraume Zeit klirren die Schwerter, schwirren die Kugeln, donnern die Geschütze — es rast und tobt der Krieg im Norden und Süden, im Osten und Westen. Viele meiner lieben Diözesanen, eure Söhne, eure Männer, eure Väter, eure Brüder oder Bräutigame, eure Verwandten, Bekannten oder Freunde kämpfen und leiden schon aus dem Schlaä)tselde, oder sie sind bereits krank, verwundet oder gar schon gefallen und ruhen im Frieden Gottes. Nicht vergebens war ihre bewundernswerte Tapferkeit, nicht umsonst ihr unvergleichlicher Keldenmut. Der Erfolg war ihnen beschieden. Der Sieg war bisher an die Fahnen der ruhmreichen österreichisch-ungarischen Armee geknüpft. Der Keldentod fürs Vaterland ist wie ein Märtyrertod. Und im Jenseits gibt es ein Wiedersehen. Keute danken wir von Kerzen dem Kerrn der Kriegsheere für die herrlichen Waffentaten unserer Armee, und wir danken der Mutter des Kerrn und unserer Mutter für den der Armee geleisteten Schuh und Beistand. Zugleich richten wir uns selbst beherzt auf und wollen keineswegs den Mut verlieren und verzagen, sondern in allen Unfällen des heiligen Wortes eingedenk bleiben: Wenn ihr von Krieg und Kriegsgerüchten höret, so lasset euch nicht in Verwirrung sehen! Durch geduldiges 'Ausharren werdet ihr eure Seelen ; retten! Maria, Mutter der Barmherzigkeit, ! hat unserem lieben Österreich in der Vorzeit stets geholfen, sie wird uns auch in der gefahrvollen Jetztzeit nicht verlassen, sondern uns stützen und stärken, schirmen und beschützen. Scharen wir uns nur gern um ihren Gnadenthron, sammeln wir uns nur mulig unter ihrer unüberwindlichen Fahne, fliehen wir unter ihren Schuhmantel, so wie die armen Küchlein unter die Flügel ihrer Mutter flüchten und bei ihr Hilfe suchen, wenn sie des Habichts scharfes Auge erspäht und der Raubvogel pfeilschnell herabsaust. Ganz gewiß! Der Sieg wird unser sein, ich hege einen lebendigen Glauben an unseren End-ersolg, wenn wir in kindlicher Treue und Zuversicht zur Mutter der immerwährenden Hilfe, zur Mutter Gottes und unserer Mutter eilig und vorbehaltlos Zuflucht nehmen. Der himmlische Vater kann ja seiner geliebten Tochter, der Sohn Gottes seiner geliebten Mutter und der Heilige Geist seiner heiligsten Braut keinen Wunsch, keine Bitte unerfüllt lassen. Und deshalb wollen wir Maria Tag um Tag mit festem Vertrauen anrufen, auf daß sie mit ihrem göttlichen Kinde uns selbst segne, daß sie segne unseren schwergeprüften Zubelkaiser und sein erlauchtes Herrscherhaus, daß sie segne unser vielliebes, zurzeit so hart bedrängtes Vaterland, segne unsere braven Soldaten, die da vor dem Einrücken so gern gebeichtet und kommuniziert haben und nun fürs Reich heldenhaft Kämpfen auf Leben und Tod. daß sie ihr Haupt zuneige allen den daheimgebliebenen Familien der zu ihren Fahnen einberufenen Krieger! Aber, meine Teuersten, auch wir selbst müssen in patriotischer Opferfreudigkeit nach Kräften für die kranken oder verwundeten Soldaten wie auch für die Witwen und Waisen der auf dein Schlachl-felde Gefallenen — Gott segne ihr Andenken — sorgen, indem wir die für die Pflege der Verwundeten und für die Unterstützung armer Angehöriger der eingerückten Wehrmänner bestimmten Vereine, wie das R o t e K r e u z, die W i t w e n -und Waisen Hilfsfonds der gesamten bewaffneten Wehrmacht und andere behördlich genehmigte Soldaten-Fürsorge-Vereine freigebig unterstützen, was bisher schon vielfach geschehen ist. wofür ich herzlichst danke. Namentlich sage ich ein tausendfaches Vergelts Gott für die milden Gaben, die am 18. beziehungsweise 23. August anläßlich der Kaiser-Geburtstagsfeier für die oben erwähnten edlen Zwecke reichlich geopfert und unverzüglich ihrer Bestimmung zugeführt worden sind. Durch diese Opfergaben sollen besonders den armen Hinterbliebenen jener Heroen, die den Tod auf dem Felde der Ehre gefunden haben, die Tränen getrocknet, das tägliche Brot gesichert und die Zukunft erträglich gemacht werden. Ein durchschlagender Erfolg wird aber nur dann erzielt, wenn massenweise beigesteuert wird. Die M enge b rin g t ’s und in a ch l ’s, lautet das Sprichwort. Uben wir uns jetzt eifrig im Almosengeben, worunter ich alle leiblichen und geistlichen Werke der christlichen Barmherzigkeit verstehe, wie die Hungrigen speisen, die Durstigen tränken, die Entblößten bekleiden, die Kranken besuchen, den Zweifelnden recht raten, die Betrübten trösten, den Beleidigern gern verzeihen, für Lebende und Tote Gott bitten! Ein G o t t e s d i e n st rein und in a k e l l o s vor Gott und dem Vater ist dies: die Waisen und Witwen in ihrer Trübsal be-s u ch e n. (Jac. 1, 27). Damit aber diese unsere Werkc vor Gott verdienstliche und von ihm ewig belohnt werden, müssen wir sie im Stande der heiligmachenden Gnade verrichten, und in diesem glückseligen Stande befinden wir uns, wenn wir wenigstens ohne Todsünde sind. Deshalb müssen wir die schweren Sünden meiden, und wenn wir sie begangen haben, müssen wir sie aufrichtig bereuen und reumütig beichten. Tun wir in dieser Zeit der Heimsuchung und Prüfung überhaupt Buße für unsere Sünden, Mängel und Unvollkommenheiten, in die wir in den vielen Jahren des Friedens etwa gefallen sind! Haben wir Gott in guten Tagen vergessen, suchen wir ihn ernst im Unglücke! Wir müssen aus die Knie fallen und mit dem Zöllner sprechen: Gott sei mir armem Sünder gnädig! Ein zerknirschtes und demütiges Herz verschmäht und verstößt der Herr nicht. Gott ist Vater der Menschen. Gottes Kinder sind wir. Er liebt uns väterlich. Er will unser aller Leben und nicht eines einzigen Ver- derben. Er straft als Vater, um zu bessern und nicht um zu vertilgen. Im Morgenlande war eine große, drei Tagereisen im Umkreise weite und von einer unzählbaren Volksmenge bewohnte Stadt, in der sich aber Lasterhaftigkeit und Bosheit, Lüge, Kaß und Völlerei breit machten. Da ließ der Kerr unser Gott sein Wort an einen Propheten ergehen, indem er zu ihm sprach: Gehe hin in diese Stadt und Klage wider sie, denn ihre Bosheit ist vor mich heraufgekommen! Der Mann Gottes zog in die Stadt und verkündete ihr den nahen Untergang, wenn sie nicht zu Gott und zur Tugend zurückkehrte. Und die Bewohner glaubten an Gott, demütigten sich, besserten und bekehrten sich. Der König stand von seinem Thron auf, legte das Purpurkleid ab, bedeckte sich mit einem Bußsacke und setzte sich aus die Erde. Er ließ auch allgemeine Fasten ausrufen und befehlen, daß jedermann sich von seinem bösen Weg bekehren und in Demut Gott um Gnade anrufen solle. Das alles geschah. Und Gott sah die Werke der Bewohner von Ninive und wendete das Übel ab, welches er über sie verhängt hatte. Und als der Prophet Jonas darüber murrte, sprach der Kerr zu ihm die Worte, voll Erbarmung und Liebe: „Sollte ich dieser Stadt nicht verschonen, in der über zwölfmal zehntausend Menschen sind, Kinder, welche zwischen Rechten und Linken keinen Unterschied wissen, und dazu noch soviel Vieh?" Sehet Geliebteste! Der ewig allbarmherzige Gott nahm gnädig Rücksicht sogar auf die Tiere, die man gleichfalls fasten ließ, und auf unmündige Kinder, um wie vielmehr also auf die vielen anderen Einwohner, die da aufrichtig Reue und Besserung gezeigt hatten. Er verschonte, weil die Sünde aushörte. Die Sünde ist vielfach die Ursache der Strafe Gottes. Sündigen wir also nicht! Fliehen wir zu Maria, der Zuflucht der Sünder, mit der Bitte, für uns die Aussöhnung von ihrem Sohne wieder zu erlangen, uns den ersehnten Frieden zu erflehen. Suchen wir, Liebwerteste, in diesen Tagen schwerster Prüfungen öfters Kraft und Trost auch in der heiligsten Eucharistie, die ihr freigebigster Verwalter, der tieffromme, am 20. August dieses Schreckensjahres von Gott abberufene Papst Pius X. zum Mittelpunkte unseres Glaubenslebens gemacht hat. Wir werden dann alles leichter und geduldiger ertragen. Dort im Liebessakramente, in der allerheiligsten Eucharistie ist Jener wahrhaft und wirklich und wesentlich gegenwärtig, der das Wort des süßesten Trostes gesprochen hat: „Kommet alle zu mir, die ihr mühsam und beladen seid, und ich will.euch erquicken!" Besuchen wir in diesen bedrohlichen Zeiten gern die Kirchen und wohnen wir mit inniger Andacht der heiligen Messe bei, in der wir am wirksamsten für die Abwendung der fürchterlichen Begleiterscheinungen des Weltkrieges, als des Kun-gers und der Pest und anderer mannigfacher Krankheiten und Plagen beten können. Durch das unblutige hochheilige Meßopfer, die Erneuerung des blutigen Opfers Jesu Christi am Kreuze, wird sich der Kimme! am ehesten versöhnen und erweichen lassen und wird die Tage der Prüfung abkürzen. Bilden wir eine Armee von standhaften Betern, wie die heutige überwältigende Bittprozession eine mächtige Armada frommer Beter für Kaiser und Vaterland genannt werden kann und es wahrhaftig ist. Auf ihr heißes Bittgebet wird Jesus Christus allerorten bei unserem Kriegsheere sein, auf daß er es beschütze; er wird in demselben sein, auf daß er es erhalte; wird vor demselben sein, auf daß er es führe; er wird nach demselben sein, auf daß er es bewahre; wird über demselben sein, aus daß er es segne. Jetzt in diesen bangen Kriegszeiten müssen wir im hohen Grade und Maße Tugenden und Eigenschaften besitzen und betätigen, wie Entschlossenheit, Kaltblütigkeit, Anverzagtheit und Standhaftigkeit, aber auch Opfermut, Pflichttreue, Selbstverleugnung, Gehorsam gegenüber den Gesetzen und behördlichen Anordnungen, Genügsamkeit und Sparsamkeit, einfache Lebensweise, kurz Mäßigung in allem imi) jedem. Kostspielige Feste, Bälle, Lustbarkeiten, Ergöhlichkeiten unterbleiben einstweilen! Die gegenwärtigen hochernsten Zeiten mögen das christliche Volk von üblen Gewohnheiten heilen, als z. B. von Torheiten der Eitelkeit, der Verschwen- düng, des Kleiderluxus. von Übermut und Unzucht, von Geiz und Wucher, von Ungerechtigkeit, von Streitsucht, vom Kaschen und Jagen nach vergänglichen Wettgütern und besonders von der Gottvergessenheit. Wie in der Vorzeit sich Gott stark und mächtig in der Not gezeigt hat, so iit er jetzt noch der starke Kelfer in der Not. Die Worte, mit denen die fromme Witwe Judith, die berühmte Befreierin ihrer Vaterstadt Bethulia von den Assyrern, den verzagten Bewohnern Mut einsprach, gelten noch heute: Lasset uns Buhe tun und mit Tränen seine Gnade erflehen! Lasset uns unsere Seelen vor ihm demütige n u n d mit gebemütigtem G eiste ihm bienen ! Erwarten wir in Demut Trost von ihm, so wird der Kerr, unser Gott, unser Blut an unseren Feinden rächen und alle Völker nieder werfen, die sich wider uns erheben. (Iudith 8, 14. 16.20). Jetzt erfülle uns der Geist der Friedfertigkeit und Eintracht! Jetzt seien wir in christlicher Liebe geeint! Nichts trenne und entzweie uns! Ein Gott und eine Kirche, ein Papst und ein Kaiser, ein Vaterland, eine Not — dies sei unser Polar- oder Leitstern. Wenn jemals, so ist es gewiß zurzeit notwendig, daß wir uns an Gottes Gebote, wie an einen Kriegsartikel, in altem genau hatten. Dann können wir gewiß immer in Not und Elend auf seinen Beistand bauen und vertrauen. Der sonst so schreckliche Ruf „Krieg ist" Hat Wunder gewirkt. Das österreichische Volk, wie man füglich alte Nationen und Stämme Österreichs nennen kann, vereint nun ein glühender Patriotismus und begeistert es für die schwierigsten Aufgaben, feuert es an zu unvergänglichen Großtaten. Alle erkennen, daß sie ohne die geliebte Mutter Austria nicht leben können, weshalb sie sie mit vereinten Kräften verteidigen, schützen und schirmen. Der Erfolg kann nicht ausbteiben. Gott wird der gerechten Sache herzig sein jenen Braven, die auf dem Schlachtfelde oder aber daheim Kriegsdienste leisten für das Ansehen, für die Größe und den Ruhm Österreichs. So beseele uns denn unentwegte Standhaftigkeit im Guten, wie sie einst den großen Kämpfer Christi St. Paulus belebte, so daß er an die Römer schrieb: „Wir rühmen uns der Trübsal, weil wir wissen, daß Trübsal Ausdauer bewirkt, Ausdauer aber Bewährung und die Bewährung Koffnung. Die Koffnung aber macht nicht zuschanden." (Rom. 5, 3. 4. 5). Ja, jetzt dürfen wir nicht eine weiche Jonasstaude sein, die unter dem Nagen eines Schleichwurmes über Nacht abstirbt, sondern wir müssen einer festgewurzelten Rieseneiche gleichen, die kein Wind und Wetter biegt oder beugt. Meine Lieben! Kehren wir nun zurück zur Mutter Maria, von der wir in unserer Betrachtung ausgegangen sind, huldigen wir ihr zum Schlüsse und grüßen wir sie als Mutter der Barmherzigkeit, als unser Leben und unsere Koffnung! Rufen wir sie trünenvollen Auges und bekümmerten Kerzens um Kilfe an, indem wir sagen: Kimmelskönigin, höre jetzt auf unser Flehen! Siehe doch, wie die unschuldigen Kinder chre Kündchen bittend zu dir erheben, auf daß du den Vater schützen und die Mutter trösten wollest! Uni) neben den Kindern knien die Mütter und die Frauen. Ihre Gedanken suchen den Sohn, suchen den Gatten, den der Kriegsruf von ihren Kerzen riß. Maria, lege ihnen christliche Stärke in ihre Kerzen! Jetzt sind starke Salomonische Frauen nötig — mulierem fortem quis inveniet? Wer wird ein starkmütiges Weib finden (Prov. 31, 10) — damit sie zu Kaufe Ordnung und Disziplin aufrecht halten, wie es die Soldaten im Felde tun. Maria, du Kilfe der Christen, bitte jetzt und besonders in unserem Todeskampfe für uns! Amen. Es geschehe. Amen. zum Siege verhelfen und wird gnädig und barm- F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg, am 15. September 1914. *Y* ^ ° /fò /ra Itdwi, Fürstbischof. St. Tyrilluö-Buckrdruckerci, Marburg.