^l-. 189. Dinstag den 20. August I860. 2 ^'»0. (l) ". Joseph Kleindienst, mit dem T'de abgegangen ^t, so handelt cö sich um die Wahl elnes Ersatzmannes für denselben. Als den Tag zur Vornahme dieser Wa "'"Di'ese W.hl geschieht nach ^ 7l> dcr hohen vom ... September Vormittags um Nl Uhr hal^n sich die sä^n.tllchen ge-vesencn D?-mnuen und Zehentberechtigten des vormaligen Laibachcr Kreises, d. '. jcne, welche sich ,m Bereiche der dermaligen Bezirkshauptmannschaften Radmannsdorf, Krainburg. ^tein und Laibach, mit Ausnahme dc5 Gcrichtsdezirkes Obcrlaibach nnd der weitern, einer dieser Bez.'Hauptmannsch<-lf-tenzugetheilten Gemeinden der vorbtstandencn Kreise Neustadt! und Adelsberg befinden, bei dcr Lai-bacher Bezirks - H,ulptmannschaft cinzufinden, worauf die Wahl von dem Herrn Bezukshaupt-mann oder von einem von ihm abgeordneten Vczirks-Commissar auf die vorgeschriebene Art vorgenommen wird. Es trettn nämlich die obcr^ wähnten gewesenen Grundl.'brigkeltcn und Zehent-^ bcsitzer daselbst zusammen, und wählen mündlich und öffentlich mit absoluter Stimmenm.hr< heit din Erschwa^n. Ergibt sich bei der ersten und zweiten Abstimmung kcine absolute Stimmenmehrheit, so wird die dritte Wahl für den Ersatzmann auf jene zwei Individuen, welche die meisten Etimmcn hatten, beschrankt. Bei Gleicht heit der Stimmen entscheidet das ^oos. Der Gewählte hat binnen drei Tagen nach ihm bekannt gewordener Wahl die Annahme derselben im Weqc der Bezirkshauptmannsckaft Laibach schriftlich bekannt zu geben. Sollte diese Erklärung in besagter Frist nicht abgegeben, oder die Wahl nicht abgenommen werden, so wird eine neue Wahl eingeleitet werden. Das Wahl - Resultat ist von dcr Brzirks-Hauptmannschaft Laibach vorzuleben. Laibach am 10. August 1850. Z. 1569. (1) Nr. 1584 Kundmachung. Bei dem k. k. Postamte in Gratz ist eine Off'cialcnstcUe mit dem Gehalte jährlicher 55U si. (Z. M. gegen Erlag der Caution im BesoldungS-bctraqe in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre dießfälligen Gesuche gehörig zu docume>tt>rcn, und unter Nach-wcisung der Studien, Kenntniß der Postmanr-pulation, der Landes- und allsälligcn sonstigen Sprachen, und der bisher geleisteten Dienste lm Mqc der vorgesetzten Behörde b's längstens 3l Augu'7 l. I. bei der k. k. Postdirection zu Gratz einzubringen und darin anzugeben, ob und nnt welchen Beamten dc6 oben erwähnten Amtes und in welchem Grade sie verwandt oder verschwägert sind. ' 5Has hiemit in Folge Decretes der hohen k. k. We,icral-Direction für Communicationcn vom «. d. M., Z. 5626 »'., kund gemacht wird.»' K. K. Postdirection für Krain. Laidach am 13. August 185U.______ Z7^l5U6. (1) ^r. 3553. K u n d »n a ch u n g. In dem Orte Abtenau, im Kronlande Salzburg, ist eine k. k. Postexpedition erricktet wor« den', welche mit l. August d. I. ihrv Wirksamkeit beginnen, und sich ,n>t der Aufnahme und Bestallung von Korrespondenzen sowohl, als von FahlpostjVndungen befassen wird. Die entsprechende Verbindung ist durch eine tägliche Fußbotcnpost mit dem zunächst gelegenen k. t. Pustamre zu Golling hergestellt. Was hienrit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirection. ____^'bac^ain 1l. August 185U. Z. 1564. (1) ^^^3532". K u n d in a ch u n g. In dem Orte GuidizoUo, in der Provinz Verona, ist m,t 1. November v. I. eine k. k. Postexpedition in Wirksamkeit getreten, welche sich mlt der Aufnahme und Bestellung von Korrespondenzen und Fahrpostsendungen befaßt, und ihre Verbindung mittelst der zwischen Man-tua und Brescia verkehrenden Messagerie erhalt. Was hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirection. Lalbach am 8. August 1850. ä?1563 "(1) Nr. 34W. Kundmachung. In dem Markte Hermagor, im Kronlande Kärnten, ist eine Postexpedition errichtet worden, deren Wirksamkeit mit l5. August l. I. beginnen wird. Dieselbe wird sib mit der Aufnahme und Bestellung von Correspondence!, und Fahrpost-sendung.n befassen, und mit dem Postamte Ar-noldstein durch wöchentlich viermalige Boten-fahrpostcn in Verbindung setzen. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge« bracht wird. K. K. Postdirection. Laibach am 5. August 185N. Z. 1567. (Is Nr. 35«9. Kundmachung. In dem Markte Haag, im Kronlande Oesterreich unter der Emrs, ist eine k. k. PostExpedition errichtet worden, welche mit 1. August d. I. ihre Wirksamkeit beginnen und sich mit der Aufnahme und Bestellung von Brief» und Fahrpost ^Sendungen befassen wird. Die Verbindung dieser neuen Postexpedition witd mit dem zunächst gelegenen Postamte in Strengbcrg durch cine tägliche Fußbotenpost hergestellt. Was hicmir zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K Postdirection. Laibach am 11. August 185<». ^________ ä7di«^5°^"^c« Postum Ww wuhal mitist Fus'd°ton, und zwar: vom I. Mai d>« »5"« slcpt'wl'er laglich, w der ubr,gm Zeit de« Ioh«« aber wochlMlich zweimal. 606 Was hlkmit in Folge Erlasses der hohen General - Direction der Üommunicatioiien llclo. 23. Juli 185U, Z. 42841'., zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Postdirection. Laibach am 12. August I85N. Z7i565^^1) Nr. 3543. Kundmachung. In dem Markte Altenmarkt, im Ispcrthale im Kronlande Niederösterrcich, ist ein Postamt mit Pferdewechsel errichtet worden, dessen Wirksam« keit mit I. Juli l. I. begonnen hat. Dasselbe defaßt sich mit der Aufnahme von Korrespondenzen und Fahlpostsendungen, und erhalt eine Herbindung einerseits durch die taglichen Botenfahrposten zwischen Zwetl und Olrein über Altenschlag, anderseits zwischen Altenmarkt und Pögastall. Die Postdistanzen sind: zwischen Altenmarkt u. Guttenbrunn auf —^ Post » » » ^rcin » 1>, ., » » » Pöggstall » 1 » festgesetzt worden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß g^ bracht wird. K. K. Postdirection. Laibach am »1 August 1850. 3 1562. (l) Nr7»48l. Kundmachung, Zu Folge EröfflMtlg der hohen General-Direction für Oommunicacionen wurden die in dcn Orten I-^ im Kronlande Siebenbürgen bestandenen k. k. Briefsammlungen >'n Postamter mit Pferdewechftl umgestaltet, auch in dem Ölte Xu^on^-l^luln ein derlei neucö Postamt aufgestellt, und diese Postämter, die sich jedoch bloß mit der Aufnahme und Bestellung von Korrespondenzen befassen, durch die zwischen Kronstadt und Martonfalva coursirende Reitpost verbunden. Das Distanzausmaß wurde vorläufig festgesetzt, und zwar: zwisch. Kronstadt u. 3 auf 2^ P. „ Sensi S/.L üvörgy u. Keztii Vasarlicly >> 2% M j> Kezdi Vasarljelyu.Kaszouy- Ujsalu » \*A» „ Kaszoui-Uisaluu. MarlonfalvtT »> VJ\ >> Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirection. Laibach am 4. August I85tt. Z. 1568. (l) Nr. 3575. Kundmachung. In I^-?et^, kiocloz und 82il,l:«») im Temeser Bezirke, sind Postämter mit Pferdewech. stl errichtet worden, deren Wirksamkeit mit 15 Juli l. I. begonnen hat. Diese Postämter haben sich vorlausig nur mit der Briefpustmampulation zu btfass.n, und erhalten ihre Verbindung durch tägliche Rcitposten. Das Postenausmaß ist zwischen Teiiieswar unb l/j-Pocs auf 1% ^ofan Uj-Pecs unb Modos „ \% >, Modos „ Scarcsa » 1 „ Scarcsa ,, Gr. Beckerek \% „ festgesetzt. Was hiemit M allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdircclion. Laibach am 12. August I85tt. Z7l53tt7^3) Nr. 3432 Kundmachung, Zu Folge Eröffnung der hohen General-Direction für Communicationen ist daS Distanz-Ausmaß zwischen Trau und Bonaja in Dalma. lien, vom 1. August d. I. angefangen, von 1>„ auf 1^ Post "höht worden. Was hiemrt zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdircction. ____Lawach am 1. August l85tt._________ Z. 1533^(3) Nr. 3531 Kundmachung. Vom 15. August d. I. angefangen, wird das Distanz-Ausmaß auf der Eisenstraße, im Kronlande Steiermark, folgendermaßen herabge^ setzt, und zwar: Zwischen Hiestau und Eisenerz von 1 Vg auf 1 Post, zwischen Hieflau und Alccnmarkt von 1^ auf 1^ Posten, und zwischen Altenmarkt und Weyer ron 1^ auf 1/^ Posten. Was hiemlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdircction. Laibach nm 8. August 185U. 3. l55ö. (i) ad Nr. ign A v v i s s o d' a s t a Approvato daJl' Ec.ceJso Ministero del Conmicrcio Industria c pubbliche Co-struzioni con riverito Dispaccia 8 Agosto, a. c. Nr, 323i> il progetlo di rialzo e pro-lungamcnto del Molo Klutsch in quesla liada, Ja scrivenie Direziune porla a co-riuuie nolizia ehe nel giorno 12 Seltembre ji. v, dalle ore iu anienieridiane alle 12 meridiane terra nel proprio UlTi/io im pubblico esperirnento d'asta per allogare al iniglior OfForenle lVsecuzione dei 1 clativi lavoii, calcolali in comjjles.so dcJlaininon-lare di (i. 5Ö743 car. 3i, üoii coujpreso in questa somma il valojo deila occorrente terra vulcauica di Santuiiuo, ehe verrä somminislraLa aH'assuntore dalla Stazione appallatitc. I lavori da eseguirsi consistono: a) ^qI rialzo del Molo allualc eon 111 u-ri di coiUorno in pieiia da laglio, iininu-nizione, Jastrico etc. in lunghezza di Klsl. 97* 3' o", larghezza Klftr. 6° 3' 8" e al-tozza media di piedi 3'. b) ISella getlata di sassi o seogliera sütto marina da far.si a base del prolunga-mento del Molo, e nel Ja yv.lln direzione del inedesimo, stabilila a piedi 10, di proi'ondita sotto la l>assa inaiea. c) Nella sostenzioiic e corpo murale del pruliingamcMito sopra Ja seogliera por-tala a colliniarc col liv«llo della bassa man» stesso, cosiituilo kr. sl, j kr. Unt^^d der Schloß - Ruine ..^ 40 ^W^> 6 65 Steinbruch Arto .... 2^<> U^ l^tt 127 4A, - Z^Z <^> ^ 12 7 Saoe. Sandbank ob Pj^sko 240 Mll> I«Ij5 I ^ 272 - ^K Z ^ 8" Peinek-Steinbruch .. 287. llll^ llilii 1^5 ^^'^3^? »" Gratzer Ste.nbruch . . . 3A> m'^1 IVj3 125 '^^^G^y 10^ Save« Schotterbank . . . 27<» 1V^3 !Vj5 -5^2 "^ ^ FZ ^ 3 1,1 Schottergrube von Mauser . ltt<» I V'l8 ^z,2 1 7'/« "^ "' s? ^ ^ ^ 12^ Schottergrube ob B<'l>oreg . 2IU lVj,2 >j1 1^// ^.l 1-.^^^ 13- Schottergruvc ob Mcrtoize . 200 V^, V^tt i , ?/2 -^' ^- --I^W Sckomrglube unttr 3t. Ulrich 27«. V^U V),, ^?^ ,^ ? ? " ^ l5 SchMcrglube untcr Scop'tz . UlU Vlll >^15 l ?^ "" N«^ B a u h e r st e l l u n g e n. ^^ ^— Bestimmung ^ ^ Ausrufsprcis der Zcit und dcö Ottes ^. I Licitations-Gegenstand. dcr Licitatlons-K 6 ^^-------s17" ^Handlung. Is Conservation von 4 Brükcn zwischen Distanz-Nr. 0^-2, l)j4'5, ^8-»und l^2--i3, bestehend in 57^°^ Miger Bebrü'ckung und 5 Stück 4°langen, ^/' starkcn Lagerruthen, H von Kiefernholz........ 2u)en, Erposüur Gurkfeld bestehend in 327 Stück einfachen Säulen ^ und 32U Stück 2" 1' langen, ^" ^""" , .^« am 26. August 185U Einlagen.......... l^ck 25 24 ^ Lieferung von verschiedenen Bauzcuqstücken, als: ^ Uhr Vormittags. 7 Stück Grabenschnüre, 21 Stück kleine HaM-^ mer zum Schotterschlägeln, 7 Stück Hand' n, wagerln, 14 Stück Spitzhauen, 14 Stuck breiten Hauen, 28 Stück Kothscharrcn, 35 Stück Krampen, 14 Stück Mazollen, 14 Stück eisernen Rechen, 84 Stück eisernen Schaufeln und 28 Stück Schicbkarren .... "^" ^ Zu dieser Verhandlung werden die Erstehungslustigen mit dem Bcifüqcn eingeladen, daß die oetaillirttn Vaubeschreibuna/n und Plane del der s k. tschach und Mnkfeld, so wie bei den I^'Nlcur- Asslstenten an der Save zu Guvkfeld tagllch m den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden können. Jeder L'.citant hat vor Beginn der 3ic>ta-tion das, auf jene Object.', auf welche er cincn Anbot steUen will, entfallende 5"/^ Vad»um zu Handen d^r Licitations-C^mmiffw!, zu erlagen, und er must, im Falle er Erstehe bleibt, dieftö Vadium auf 10«/„ diescs Erstchungsbctrag.'s ergänzcn und als «Haution deponiren. Bis zum B.'ginn der mündlichen Au5bie-tun^ (was Schlag neun Uhr Vormittag an dem bestimmten L^tationstage a/schehcn wird) wer^ d.'n auch schriftliche Offerte angenommen; diese müssen auf den gchörigcn Stamuel geschrieben, gut ^'crsieqclt fty:, und von Außcn die Aufschrift enthalten, für welche Objecte sie lauten. 2m Innern hat j^des Offert, außer der Ob-jectenl^zeichnung, den angebotenen Betrag für jedes derselben in Ziffern und Buchstaben beul« l'ck ausgedlückt, zugleich aber auch die Ctklä-n'ng ^ll enthalten, dasi dem Off.'Mtten das Bauod-jcct, dann die Vcrstcigerunqs - und Baubcding-nisse genau bekannt si„d. F^ner hat der Anbotsteller semen ^'or- und Zunamen, Charakter mid Nohnmt anzuqebsn, und das Offert mit dem 5/^ Vadium in Bar^'m, oder in Staatspapieren nach dem i'ölftmäßigen Course, oder adcr mis, zu dirsem Z.vecke lautenden Erlagschein ein.'r öffentliche» Cafse zu biegen. Offerle, wclche dicser Bedingung nicht entsprechen, oder irgend einen Vorbehalt, oder aber cine Abweichung von den speciell stipulirten Li-cltations-Vorschriften enthalten sollten, bleiben außer Berücksichtigung, worauf d,e Unterneh< mungölustigen in Vorhinein ausmccksam gemacht werdcn. Die Auäbictung erfolgt bei der mündlichen Licitatwn, wie bereits im Eingänge erwähnt wurde, objectenweise, in der Reihenfolge der voran geführten Postnummcrn. Die schriftli-lichcn Offerte können jedoch speciell ausgedrückt werden. Als ebenso unzulässig wird es erkläll, den Anbot für irgend ein Object von der Genehmigung eines Andern abhängig zu machen, weil in einem solchen Falle auf ein derlei Offcrt n'cht restectirt werden könnte. Der Tag und die Stunde des EinlangcnS eines jeden schriftlichen Offertes wird in ein Protocol! eingetragen, das Offert selbst mit dem fortlaufenden Nummerus versehen, die Zahl der eingelangten schriftlichen Offerte vor dem Beginne der mündlichen Ausbietung bekannt gege« den, mit ihren Nummern in dem Nersteigerungs-Protocoll angeführt, nach geschlossener mündlicher Ausbictung zu chrcr Eröffnung geschritten, ihr Inhalt prolocollirt und sofort erklärt wer« den, wer als Bcstbicter oder Ersteher anzusehen ist. Mit dem Beginne der mündlichen Ausbie-tung wird k.in schriftliches Offert, nach Schluß dieser aber übechaupt kein Anbot mehr angec nommen. Vei gleichen mündlichen und schriftlichen Anboten hat der Letztere, — bei gleichen schriftlichen aber Derjenige den Vorzug, welcher früher eingelangt ist, und daher den kleinern Post Num-merus trägt. Gurkftld am Itt. August 1850. 3. I5l3, (3) Edict. -..<. ^. l^ ..f den Nackwß des am Alle Jene. wMe auf s"' st^^n Halb» hublers, Johann No'lck", "" . ^ alauben einem Ncch.s^u„de Ansprüche ^" '"en ss auv n, kaben solche unter B'd'c, .^ ^ ^^ ^^ so gcw.sser cl dcr d'c.^ ^ ^^^ ^^^^ d?i7e!^li^7o.^ °l4 b. G. B. selbst Umgebung Laibach am !0. Juni 1650. Oft« Z. !501. (3) Nl. 2^8. Edict. Von dem k l. Ntznls.l^Uegial Wenchte Zhel^ l'fmdl ist in der Vrelulionbsache drs Michael 'l«u^«vi< gelegenen, ini Grundbuche der Gült Weinitz «ul» (iur. Nr. 1l2. Berg Nr. 3 volkomnnüden und aus 20 si. gelichllich geschähen Weingarlens gewilligt! worden. Wegen Vornahme de.selben sind 3 Flildielungs' tagsahungen, und zwar auf den 6, Sepicrnbcr, auf den 7. Ottcder und auf den 5. Nov.mder «. I., ie-desmal Voimiltag von 9 bis l2 Uhr, in dci hiesig qen Amlskanzlei mil dem Beisatze bestimmt worden, daß besagter Weingarten »nil bei der drillen Tag-sayung unler dem Schäl)ungswerlhe hintangegcden weide. Die Liciialions^ediligüisse, das Schatzungb-piolocoll und der neueste Glundbuchsmracl tonnen täglich von 9 dis l2 Uhr Vormittag in der hicsi-->colg H?u/.i von ^ros, berg, wegen ter aus drm w. a. !i)r>glnche vom il. Jänner »847 schlildigen 41/ si. 37 lr., 5"^. In leressen und ^inblin>,u»gskosteti, in d>c ßliloielung der »n obiceii Vel^ß ^el)0 Grafschaft Auertzperg «ul) litt'. N>. 390, Necif. N>. 778 vorkommend«!, Halbhube Ul.d der zum H^ust in Nilnlll'«i>.ll Nr. 8 tit 17 geliöü^en Wa!dan>hcilc jn ^»«lei'l:» , l)!»lllik und <)l)Ull'lln»ltcn Vornalmie die Tagsatzun^en auf den 16. Slpiembet, aus dcn 16. Ocioder und auf de» 1U. Noveirü'er I85l), jedad!l>m zu ei legen na^ bcn wird, erliegen hierge'ichls zur beliebigen Ein- sichisnahms. H. K. Vezilksgelicbt Laas am 3. August ^50. 37^477. (3) Das strosh. badis6)e Oiseubahu - An-lehen von «4 Mlillivucn Gulden, vom Sta^t errichtet und von de» ^andesstaoden c^alan clrt, ist rückzahlbar duich Gewinne o»n l ^ mal 50.000, 54 mal 4U,000, 12 mal 35,U00, 23 ma! 15,000, 2 m^l 12.000, 55 mal !0,00ll fl. Die ger!>n,sto Prämie ist 42 fi. Die nächste Vcrlcosulia. fmdct an, 31. August 1850 Statl, und sind hie^u bei umerzeichl,etem Hand-lungshause iVriftinal^Actien ü « si. 30 kr. zu haben. Dieses solide Anlehen kann Jedem empfohlen wer-den. der Fortuna auf billige Ait v.rsuchcn will. Julius Tticbel.j'mioi-, Banquier i„ Frankfurt a. M., Bureau Wollgraboi. Z. 15^9. (2i Dr. Neytzier's Privat-, Lehr- und Erziehungsanstalt in Grah, Fliegenplatz Nr. l»l. Dieselbe ist für Knaben von aris aufs beste assortirt. Besonders sind zu empfehlen: Pinsel von allen Größen und Sorten, Far- benkasten, einzelne Farben, Vorlagen zum Zeichnen, Brifiolpapier, Strohpapier, Olfenbeintafeln; ferner empfing ich Verzierungen zu Papparbeite«, elegante Bordüren in Gold und farbig, Heiligen: bilder in größter Auswahl, Briefpapier, Vouverts, blaue, rothe, grüne und schwarze Tinte u. a. m., sämmtliche Artikel zu möglichst billigen Preisen, Ioh. Giontiui. Z. 1510. (2) Ein auf einem landtästichen Gute in Unterkrain pupillariscl) gesichertes Capital pr. 2^39 fl. 38^ kr. C. M. wird zur Ablösung mittelst Cession angeboten/ worüber vi. Johann Z way er, Nr. äl in der oberen Gradischa-gasse wohnhaft, nähere Auskunft ertheilt. Z. 1509. (I) Die Loge Nr. 31 zu ebener Erde im hiesigen Theater wird verkauft. Nähere Auskunft gibl vl. Ovjiach. Z. 1553. (2) Die Theaterloge Nr. 3 und Nr. 08 sind für die Theatersaison 1851 zu verpachten. Das Nähere beim Hausmeister in der deutschen Gasse Hs.-Nr. 179 zu erfahren. Z. 1518. (3) In Nosenbüchel nächst Laibach ist eine Wohnung von 3 oder 6 Zimmern, mit Küche, Speis, Keller, Stall, und auf Werlangen auch mit einem Garten, billig zu vergeben. Das Nähere ist beim Eigenthümer dortselbst zu erfragen. Kundmllchullll. Das Großhandlungshaus D. HiNttev s5 GvMp. Ül Wie« macht diemit l>ie Anzeige, oaß bei dcr durch dasselbe garantllten, und in Ausführung begriffenen AussVielung der 4 Mnshäusrr Nr. AHH, 4K», 433, 4H^ zu Baden, kem Rüektritt Statt Mdet, und daß die Ziehung dieser Lotterie unwiderruflich am ^4. Novcmkrr lll5N vor sich grlien wirb. Die reiche Ausstattung dieser Lotterie, und die für die Theiltiehmer so vor-theilhaste Organising des Planes, haken eine höchst beifällige Aufnahme im Pu-blu-um gefunden; dadcr es dcn Unternehmern mogllch ward, die Durchführung dieses Geschäftes in dem kurzen Zeiträume von li Monaten zu bewirken. Der Haupttreffer besteht m den vierZinshausern Nr. 452,453.457,45» juDade«, oder dafür fl. IOO^O^ ^ ^' Im Ganzen aber bestehen 20,189 Treffer, und zwar: 1 Treffer von....... . fl. 2tttt,«tttt I bett» ., .........' 12,000 7 detw ., si. I0,c>00 - - - .. 70,000 7 dttto „ „ 5OOO .-... «3,000 7 detto ^ « 230O - - - „ 17,500 7 dttto „ „ I»"" - - . » I2,«00 8 dttto ., . 12OO - - . „ 5>,«,'OO 7 detto " 1""" ^ ' ' " 7,000 2tt,R44 d o ist O0tt,H0", 2,», K<>^ H, dann ein Tresser . . „ " HHOßNV ein Ambo . ,^ " ltt,ttttttll^.. nyc, Loqiw, Skrad, Vu-chinich - Szello, Cm-qucnicza, Nftrctich unb Szevcri».....1 ;/ 4 In Steiermark..... I „ 4 „ /, Nieder-Oesterreich . . . 1 ,, ^ „ „ Kärnten...... ' " ^ " „ Kvain ....--' ^ "«' . " Tnol ....--- ^ "«" gen wild -n7dc"' N"'^ auf die Halste, und für einen ungedeckten Nagen auf den vierten Theil des für an Pferd und eine Post bemessenen R'tt-geldes festgesetzt. DagPostillons-Trink« und Schmiergeld bltidt unveränd^s. Der lupercentige Zuschlag bei Berechnung der Passagiersgcbuhrcn, h<.i den Brief-, Eil-, Malle - u. Personenfahltcn hat dort, wo solcher gegenwärtig ^l"lt findet, auch fernerhin fortzubestehen; w.'l-^ hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirection. Laibach am 8. August^1850. _______ ^527?^) Nr. 3522. Kundmachung. In dem Markte Schönbach, im Kronlande bieder-Oesterreich, ist ttt worden, deren Wirksamkeit mit 1. Iul,18iiU begonnen hat. ^ ^ . Die Verbindung wird mit dem Postamte Napottenstein durch tägliche Botcnposten herge. stellt. Was hiemit bekannt gemacht wird. K. K. Postdirection. Laibach am 7. August 185l»._______, 3i52l> (3) Nr. 3442 Kundmachung. Zu Folge Eröffnung der hohen General-Direction für Communicatlonen wird die in Kirchdorf, im Kronlandc Steiermark, bestehende Post' Expedition, vum 1. August d. I. angefangen, W den Eisenbahnhof nach Pernegg übertragen. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdircction. ^Laibach am 2. August 1850. ^ N»^g. (3) Nr. 3463. K u n d m a ch u n g. ^ In dcm Markte Pinkafeld, im Kronlande ^ "gärn ist eine k. k. Postcxpedition errichtet wor-ao.,n^'^^ an, IN. Juni ihre Wirksamkeit be-sun) ln Vag - Tepla und Hlava, i:n Kronlande Ungarn , in k. k, Postämter mit Pserdewechscl umgestaltet worden, und tre< ten als solche m,t 1. August d. I. in Wirksamkeit. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirectwn. Laibach am 3^Iuli^^^__________ Z.^327"(3)" ' N'.""". Kundmachung. Zu Folge Eröffnung der ^hen General-Dnection für Communicat>onen wlrd vom i^ August d.I. angefangen, ^s Postcnausm zischen Pol.czka und dem ^^nho e Zw'M,u .uf !'/, Post erhöht, hingcgcn das PoM^ maß zischen Policzka und dem Orte Zwtttau selbst, wle biöyer, mit einer einfachen Post b<- " Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirectlon. Lailiach am 3l. Juli 185N. Z."i535^(3) Nr. '"^^ ,) Die Anbote dursen durch keine den Licitationsbedingungen nicht entsprechende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der (Z. Amtsblatt Nv. »89, v. 20. Aug. 1850.) 2 510 On/erent die in der Kundmachung vorkommenden und die bei der mündlichen Licilation vorgelesenen, in das Licitationsprotocoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wolle. t') Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf die im Eingänge dieser Kundmachung besprochenen Pachtperioden gestellt werden. g) Von Außen muffen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: »Anbot zur Pachtung der (Weg-, Brücken- oder Uebcrfuhr-) Mauthstation oder Mauthstationcn (mit Angabc des Namens oder der Namen derselben.) Ein Formular eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht. ii) Die schriftlichen Offerte sind für die Offerenten von dem Zeitpuncte der Einreichung — für die Gefätts-Vcrwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Annahme derselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigerung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Acitationscommissär, welchem sie von der Behörde, die sie in Empfang nahm, verzeichnet übermittelt werden, eröffnet und kundgemacht, wobei bemerkt wird, daß der Licitationsact mit der Versteigerung einzelner Stationen mittelst mündlicher Anbote beginnt, und erst wenn diese geschlossen ist, die schriftlichen Offerte für die einzelnen Stationen und Ucberfuhren eröffnet und kundgemacht werden, dann daß, wenn dieß beendigt ist, die Versteigerung von Complcxcn mittelst mündlicher Anbote den Anfang nimmt, und erst, wenn auch diese abgeschlossen worden, die Reihe an die schriftlichen Offerte der Concretral-Anbieter kommt, wonach, wenn einmal die schriftlichen Concretral-Anbotc eröffnet sind, kein Anbot mehr angenommen wird Als Ersteher der Pachtung wird sodann derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen 'Anbote als der Bcstbieter erscheint, in so fern dieses Bestbot den Ausrusspreis erreicht, überschreitet, und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages gcelgnet erkannt wird. Hicbei wird, wenn ein mündliches und schriftliches Anbot vollkommen gleich senn sollte, dem mündlichen, unter zwei oder mehreren schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welches eine von dem Licitations-Commissär sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. Bei der Würdigung der Concrctal-Anbote wird die für einen ganzen Complex angebotene Summe mit derjenigen verglichen, welche sich aus den einzelnen Offerten für die Stationen des Complexes zusammen ergibt. Kommt ein Concrctal-Anbot der Summe der einzelnen An-boce für die Stationen des Complexes gleich, so wird dem Concrctal-Anbote der Vorzug eingeräumt, kommt ein schriftliches Offert einem mündlichen gleich, so erhalt letzteres den Vorzug. §'. 8. Der Pächter hat zur Si'chcrstcllung scineg Pachtschillings eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersten Falle aber muß der Pachtschillmq monatlich voraus, im zweiten Falle nur nach Ende eines jeden Monats entrichtet werden. ^ «> Diese Caution kann nn Baren oder mittelst 'Hypothekarsicherstellunq, oder in k k. Staatspapieren bestehen, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden. ^ . ^, « -^ der Pacht-bcdingnisse zulässig erscheint, denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstanden haben, dem Bestbieter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung dcr Caution ausgehändigt werden. Die Richtigstellung muß vor der Uebergabc des Pachtobjcttcs, d. i. vor dem Antritte der Pachtung und zwar längstens binnen acht Tagen von der geschehenen Zustellung der Ratification der Pachtversteigerung an gerechnet — bewerkstelligt werden. §. 12. Nachdem die Licitation einer Mauthstation geschlossen wurde, wird bis zu dem Augenblicke , wo die Nichtannahmc des Anbotes von Seite dcr compctcntcn Behörde ausge^ sprochen worden ist, kein nachträglicher Anbot angenommen werden. .^. ?3. Die Uebcrgabe des Gegenstandes der Pachtung geschieht am I, November 18.",i». §. 14. Dcr Pächter tritt rücksichtlich der gepachteten Station und der damit verbundenen Gebühren-EinHebung in die Rechte und Verpflichtungen des Aerarö. §. 15. Dort, wo Aerarial.Mauthgebäudc bestehen, wird, wenn dcr Pächter es wünscht, wegen micthwciscr Uebcrlassung derselben an ihn ein besonderes Ucbcrcinkommcn gepflogen werden. H. lv. Die allgemeinen Pachtbedingungcu sind aus der Anlage zu entnehmen, die besondern für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedingnisse dagegen können vor dcr Vei> stcigenmg bei den betreffenden Cameral-Bezirks-Verwaltlmgen in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Die Licitationen beginnen an den in dem anliegenden Ausweise benannten Tagen immer Pünttlich um die neunte Vormittagsstunde. Trie st am li>. Juli 1850. Formulare eines schriftlichen Offertes (von Innen:) Ich Endesgefertigtcr biete für die Pachtung der Mauthstation (folgt der Name dcr Station oder Stationen) für die Zeit vom ersten November 15<>0 bishin 1^5! , oder vom I. November I«5<» bishin 1552, oder vom I. November 1«50 bis letzten October l85!5 den Iahrespachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben und Mir im Falle des Anbotes für zwei oder mehrere, Stationen, für jede Station besonders) wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Pachwcrstcigcrungs-Kundmachung und in den Pachtbedingnissen enthaltenen Bedingungen genau befolgen werde. Als vorläufige Caution überreiche ich beiliegend bar den Betrag von .... Gulden, oder lege ich die nachfolgenden Urkunden be« stehend in (sind die einzelnen Documcntc anzu-gcben), welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von .... Gulden nachweisen; oder schließe ich bei die nachfolgenden k. k. Staatspapicre bestehend, in (hier sind die einzelnen Obligationen mit ihrem Datum und sie lauten, und mit dcm Betrage, auf welchen sie lauten, und mit dem Betrage, welchen jedes Stück nach seinem Werthe sicherzustellen geeignet ist, aufzuführen) — oder lege ich die Cas-senquittung über das mit .... N"""' erlegte Vadium bei. .....trag Outende Vollete auf Verlangen einzuhändigen, ^ nicht minder zur Nachtzeit den Platz am i Tranken ergiebig zu beleuchten. Er ist vcrb'm-l'". eine von der Gefällsbehörde !^eGebü^ b"n^K^^^^ und während der! ganz^pachtzeit angeheftet zu lassen. I/>i Falle der Nichtbefolgung dieser Vor- schviftc,! verfällt der Pächter in eine Straft von 1 bis js> st.^ welche die Bezirks-Verwaltung von ^"^ zu Fall nach den Umständen bemessen wird, «. Gechstens: Die Beischaffung der Mauth-Mrbolleten bleibt dem Pächter überlassen; es jedoch ein Formular vorgezeichnet, nach wcl-"^ die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und ^e Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Vollete gleich geachtet. Siebentens: Wird von einem Pachter die, Vauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag eingehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthqeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen könnten. A ch tens: Verweigert eine Partei bei Passi-! rung des Schrankens, der Brücke oder der Ucberfuhr die Entrichtung der Gebühren, oder wvllte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Neuntens: Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgcbühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pachter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer solchen Gefälls - Uebertretung betritt, das Sieben- und Einhalbfache der Gebühr als Sichcrstcllung der Strafe in Barem einzuhcben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzehrungssteuer- oder Controlsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gefälls-Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenommen, und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen der gedachten Gefälls-Verkürzungen ein-siießendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, insoweit diese dosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurthcilten vergütet werden, dem Pächter zu. Zehntens: Die Entscheidung der sich aus die Einhcbung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien stcht den Eameral-Behörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den GefäUs-Behörden über alle Mauth - Angelegenheiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt, ihn hiezu im Falle der Weigerung oder Unterlassung durch Etrafbotcn oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Cameral - Bezirrsverwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Fmanz-Landes-Direction, und gegen die Entscheidung der letztern gleichfalls binnen 4 Wochen an dao t. k. Finanz-Ministerium ergrau werden Eil ft ens: Der Pächter lst verpflichtet, auf dl'e Befolgung der mit Verordnung des k. k. küstenländischen Gubcnuums vom ^. Juni !^7, Zahl 1^74, erfolgten Kundmachung rüctstchtlich der Ueberladung 5" naa , und'oie Anzeige hiervon an die Ochste P^ sche Obrigkeit oder das nächste Zoll - >""^ rungssteucr - oder Controllöamt zu "a^n, nachdem ein oder das andere Amt aus dm !Weae in deren Richtung das Fuhrwett z> ht, näher liegt. - Wird dle An-? > a befunden, so gebührt ,hm das ^i tt'l d^ eingebrachten Strafbctrages. Der 3 ^ hat ferner auch darüber zu wachen, ^ die Cu-cular - Verordnung des k. k. küstcn-j ländischen Guberniums vom l:t. Iunl 1l^l>, >Z. ,.lu:lli, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladung der Lastwagen , die Bespannung derselben, die Breite der ! Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. Zwölftens: Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauth-Bollete von der zurückgelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. Dreizc hntens: Der Pachter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich in Vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat; wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst m'.ch Ablauf eines jeden Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillings zu erlegen kömmt, und die spätestens acht Tage vor dem Antritte der Pachtung bei der betreffenden Bezirks-Ver-waltung geleistet werden muß — Diese Caution kann im Baren oder mittelst Hypothekar-Sicherstellung oder in k. k. Staatspapieren bestehen, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden. — Die Einverleibung der Hypothekar - Sichcrstellung in den Grundbüchern oder Landtafeln geschieht auf Kosten des Pächters. Zur Erleichterung jener Vcrsteigerungslusti-gen, welche bereits Pächter einer Aerarialmauth sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksbehörde, in deren Gebiet die Mauthvcrsteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth oder mehrere Mauthe bereits gepachtet und ihre dieß-fällige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatöpapiercn geleistet haben, statt eincr neuen vorläufigen Kaution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtiges Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpachtung ausdehnen. Es muß jedoch m diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtverstcigerung ausgefertigte Bestätigung der competenten Bczirksver-waltung nachweisen, daß cr mit keinem Pacht- zinsrückstandc von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser MauthstaUon gewidmeten, ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und überdies; muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleibt wurde, sür die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigcrungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihm ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Onittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden-Tilgungsfonds-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. Vicrzehn tcns: Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarial - Gebäude vorhanden sind, in wel-chcn derselbe unterbracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in demselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. " ü nfzehntens :' Den Pachtschilling hat der Pachter auf seine Gefahr und Kosten an die lhm bestimmte Casse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens am II). eines jeden Monats zu bezahlen Scchzehntens: Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objectes oder bei Concrctalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen, zu den Concretal-Pachtobjecten gehörigen, jedoch sclbstständigen Mauthobjecteö durch ein Elementar- oder durch ein anders,von ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechtübeständig zu liefernden Beweise durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist derselbe berechtigt, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens alizusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit der entgange-nen Benützung des ihm entzogenen Mauthob-jectes entfallende Pachtschillings - Quote nicht übersteigen darf. — Als sclbstständiges Mauth-object wird übrigens bei Concretalpachtungen jede Mauihstation angesehen und behandelt, welche in der Versteigerungs - Kundmachung als eine selbstständigc Station und mit einem selbstständigen Ausrufspreise aufgeführt wird. —> Behufs der Ausmittlung der auf das entzogene selbstständigc Mauthobject von dem Concretal-pachtschillingc entfallenden Pachtschillings-Quote wird gleich bei Ausfertigung des Vertrages der für das gepachtete Concretal-Object gebotene Pachtschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrufsprcisc zu dem Gcsammtausrufs-preise vertheilt. Hinsichtlich der Ueberfuhrcn wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein den Entschädigungsanspruch des Pächters begründendes Elementar - Ereigniß angeschen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen berufen ist. — Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch >cm Verschulden hervorgerufenen, die Benützung oeb Pachtobjectes behebenden oder beschwnccnoen Umstände, so wie alle Zufälle und ^"^'/M, die bloß auf eine Verminderung des Mcyiov-jectes in größerem oder geringerem ^ape einwirken, durch welche aber die Benutzung eines selbstständigen Mauthobjectts "'cht ganzlch unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich Ab- fall am Ertrage des gepachteten Obstes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die Entschädigungsgcsuchc wegen cntgange-ner Benützung der Pachtobjecte müssen binnen der percmptorischcn Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindernisses an, «12 bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, überreicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. Siebcnzehntens: Für den Fall, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den m,t der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machcn zu köim n glaubt, offen stehen soll. — Hiernach wird jedesmal, und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Caution nicht zur gehörigen Zeit leistet, oder den Pachtschilling tn der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefälls-Bchörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Vernehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Object auf seine Gefahr un^ Kosten neuerdings feilzubieten, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in anderen Wegen zur Erfüllung des Vertrages zu verhalten. — In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der! an dem bedungenen Pachtschillinge lucht eingebracht werden würde, und der Gefälls-Bchörde steht es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrage aus seiner Caution, nö'thigenfalls auch von seinem übrigen Vermögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenommenen Wiedervetsteigerung ein höherer Pacht-schilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenom» menen Sequestration des Maulhgcfallcs ein dm Pachtschilling übersteigendes reines Mauthetträg-nis; sich ergäbe, so sott das Gefälls - Aerar berechtigt seyn, diese Vortheile für sich zu behalten. Ueberdicß hat der Pächter in den» Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festgesetzten Zeit nicht abführt, von der rückstandigen Pachtzinsratc bis zu deren Zahlung Verzugszinsen zu vier von Hundert zu entrichten, und es fangen diese Verzugszinsen von dem Tage zu laufen an, welcher auf den im Pachtcontracte zur Zahlung der rückständigen Pachtzinsrate bestimmten Tag folgt. Achtzc hntens: Dem Pächter wie der Gefallen-Verwaltung steht, sofern während des Laufes der Pachtzeit eine Aenderung in den Bestimmungen des Gesetzes, die aus den Ertrag einen einen Einfluß ausübt, Statt finden sollte, cine vorläufige dreimonatliche Aufkündung vor dem Ablaufe des Verwaltungsjahrcs frei. Ncunze h ntens: Das unterfertigte Licita- tionsprotocoll vertritt die Stelle der förmlichen l Contracts-Urkunde, und verbindet den Bestbicter sogleich vmn Zeitpuncte der Unterfertigung, wahrend fru die Staats-Verwaltung die volle Gültigkeit des Vertrages von der Annahme des Anbotes von Seite der zur Bestätigung solcher Pachtverträge berechtigten Behörden abhängt, und daher erst mit der an den Bestbieter erfolgten Vc-tanntgc-bung der höheren Ratification eintritt. Kann das i/icitations^Protocoll wegen Abwesenheit des mittelst eines schriftlichen Offertes als Bestbietcr verbliebenen Licitanten von demselben nicht gefertigt werden, und erfolgt zu demselben die oberwahnte vorbehaltene Ratification, so wird auf der Grundlage des Offertes und der Pacht-bedingungcn ein förmlicher Contract in zwei gleichlautenden Parien errichtet werden. Sollte der Offercnt sich weigern, den förmlichen Contract ! zu unterfertigen, so haben die mit §. 17 festge-! setzten Rechte des Gefälls-Aerars einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche oder schriftliche Anbot von der competcnten Behörde ratisicirt werde, wird längstens bis zum Anfangstage der Pachtzcit Statt finden und dem Pächter bekannt gegeben werden, bis wohin der Bestbicter von seinem Offerte nicht zurücktreten kann. Das Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte kann nicht geltend gemacht werden. Zwanzigstcns: Der Pachter ist verpflichtet, die für ein Pachtcontracts-Exemplar entfallende Stämpelgebühr sogleich bei der Bekanntgebung der erfolgten Bestätigung zu entrichten. Ausweis der Weg-, Linien-, Brücken- und Ueberfuhr - Mauthstationen in dem unter der Oesammtbenennung »Küstenland" bestehenden Kronlande, welche für das Verwaltungsjahr 1<^1 und beziehungsweise 1^!>2 und I^j.'l zur Pachtversteigerung gebracht werden. l Benennung Kategorie Ausrufs- Der Pachtversteigerung H Cameral- Tariffs- ^ciZ für H Bezirk Classe Em Jahr > d e r M a u t h - S t a t i o n e n. " Gulden Ort Tag «Capodi-^ Capodistria...... Wegmauth M 3406 / ^distria, bei der k. k. ^ ^ .,^<. » stria ) Rovigno...... dto. in 2w4 ^Cam.-Bez.-Verwaltung » Achtln....... ^ 11 87« > L'pp"....... ^ III 175,8 5 Obrou......' l>. - ' ,l. l ?3 l Trieft, alte Sckranl'en . . ^nienmauth l „ neue schranken, nebst <->, . ^> , . « <, «7 .^ ^ n,^-^ Trieft der Wehrmauth an der l ^«O ^ ^ b" d k. Ca- ^ August l8.,0 alten OptschinaerStraße dto. ,<.„<, nmal-Bez.-Verwaltung. undnoth.gensal 5 Trieft, neues Lazareth . . dto. <^>„ an den darauffol^ ^ Sessana....... Wegmauth ^ ^0 gendcn Tagen. Prosecco...... dto. ^ 4^3 ! Basovizza...... dto. l 1654 Gö'rz, Triestcr Sttaße . . dto. ^ ^3 „ Kärntner Etraße . . dto. .. / „ Ißnitzbrücke . . . dto. , Brückenmauth " 7N58 A^^....... lll Görz, Wiener Straße .. Wegmauth UI ) ^54 Vrückenmauth 1 ) Heidenschaft..... Wegmauth lN ) .^O Brückenmauth 4 ) Merna . ... Weqmauth II ) ^ß^H Brückenmauth ^ ) Sagrado . . Wegmauth 1 I) 42W «,,,, Brückenmauth M ) Für alle Stationen zu '^.September Monfalcone..... Wcgmauth ,9'.' Görz, ^i der k. k. Ca< 185« Görz / Brückenmauth ^ .^ me,al - Bez. - Verwaltung mit der etwa er-Duino....... Wegmauth l ^.^^ forderlichen , Visco....... Wegmauth U ^^.^ Nogaredo...... dlo. ^ ^^^ Brazzano...... Brückenmauth Plava ..'---- Wegmauth U Canal....... ^ dto. 72., l Brückenmauth l» ^ <«, Woltschach.....' Wegmauth U ^ . » l Karft.it ....... dto. ^'' » l ^ Flitsch...... dto. 4 > Vrückenmauth ^^ ) N > Mittelpret ...... Wegmauth U V5 «