1644 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 173. Dienstag den 31. Juli 1906. ft. u. l. Neichötriegsministcrium. ,335b) Abt, 13, Nr. 1121 von 1906. Knnörnachnng. Das Reichstriegsministerium beabsichtigt, die im angefügten Verzeichnis angeführten Belleidungs» und Ausrüstungssorten aus Leder, welche den vierten Teil der der österreichischen Industrie vorbehaltenen Quote des normalen Erfordernisses für das Jahr 1907 bilden, bei Kleingewerbetreibenden zu beschaffen. Als Richtschnur für die Bewerber um eine diesfällige Lieferung haben folgende Ve> stimmungen zu gelten: 1. An der Lieferung dürfen sich nur in den im Ncichsrat vertretenen Königreichen und Ländern ansässige, mittelst Gewerbescheines der Gewerbcbehörde zur selbständigen Ausübung des betreffenden Gewerbes befugte Meister beteiligen. 2. Jeder solche Gewerbetreibende lann entweder als Mitglied seiner zuständigen, auf Grund der Gewerbeordnung bestehenden Gewerbegenossenschaft oder als Mitglied einer auf Grund des Gesetzes vom 8. April 1873, R. G, Bl, 3ir. 70, errichteten Werks- oder Produktiv, genossenschaft von Schuhmacher' (Sattler-, Nicmer>)meistern an der Lieferung sich beteiligen. In beiden Fällen hat die Offertstellung durch Vermittlung der betreffenden Genossenschaft zu erfolgen, zu welchem Zwecke die letztere das nach dem Formular ^ verfaßte Offert unter Bei» schluß eines nach dem Formular L verfaßten Verzeichnisses einzureichen hat. In das diesem Offert beizuschließende Verzeichnis (Formular U) dürfen selbstverständlich nicht äüe, sondern bloß jene Genossenschaftsmitglieder aufgenommen werden, welche sich tat« sächlich an der Lieferung selbst beteiligen wollen. Gehören einer Genossenschaft außer Schuhmachermeistern auch Riemer» :c. -meister an, so hat die Genossenschaft sowohl für die Schuhmachermeister als auch für die übrigen Meister ze ein abgesondertes Offert nebst Verzeichnis einzureichen. Bei der Vergebung der Riemer» und Sattlerarbeiten wird auch die Bewerbung einzelner Meister berücksichtigt werden, wenn sich von der Genossenschaft, durch welche das Offert ein« gebracht wurde, nur ein Mitglied um Lieferungen bewirbt; dagegen sind von der Lieferung von Fußbekleidungen Einzelpersonen ausgeschloffen. 3. Die behördlichen Bestätigungen, welche die Lieferungswerber über ihre Anspruchs» bercchtigung (Punkt 1) auf den Offerten (Verzeichnissen) beizubringen haben, sind aus dem Formular V ebenfalls ersichtlich. Offerte (Verzeichnisse), welche diese Bestätigungen nicht enthalten, bleiben unberücksichtigt. 4. Kleingewerbetreibende dürfen nicht gleichzeitig durch mehrere Genossenschaften (Vereini-gungen) offerieren. 5. Die mit einer 1 ll«Stempelmarke versehenen Offerte haben spätestens bis 7. September 1906 12 Uhr mittags, bei jener Handels« und Gewerbekammer einzulangen, in deren Vereich die Kleingewerbetreibenden (die Genossenschaften) ansässig sind. Verspätet eiulangende sowie telegraphisch gestellte Offerte werden nicht berücksichtigt. 6. Vom Erläge einer Kaution wird abgesehen, Probemustcr sind nicht vorzulegen. 7. Die Verteilung der Lieferungsarbeiten wurde vom l. u. l. Reichstricgsministcrium dem l. t. Handelsministerium überlassen, welches mit besonderer Berücksichtigung der Leistungs» fähigleit der Lieferungswerber, die Liefcrungsmenge im allgemeinen nach der Gesamtzahl der um Lieferungen fich bewerbenden Kleingewerbetreibenden im Verhältnisse zum ausgeschriebenen Liescrquantum vergeben wird. Jene Genossenschaften, welche wegen mangelhafter und musterwidrigcr Ausführung der ihnen übertragenen Arbeiten von der weiteren Beteilung mit Lieferungen durch das t. u. t. Reichslliegsministerium ausgeschlossen wurden, erhalten leine Aufträge. Bei den Fußbekleidungen behält sich das l. t. Handelsministerium vor, die Gattungen und Größenklassen der von den einzelnen gewerblichen Vereinigungen zu liefernden Schuhwaren bei der Bestellung selbst zu bestimmen, weshalb auf bestimmte Gattungen (Schuhe, Stiefel, Tschismen) und Größenklassen nicht zu offerieren ist. Bei Vergebung der Lieferung der übrigen Sorten werden zunächst jene Genossenschaften berücksichtigt werden, welche sich nicht lediglich um die Lieferung von Taschnerwaren, sondern auch um jene von Riemerarbeiten bewerben. 8. Die zu liefernden Sorten muffen von den mit Lieferungen beteilten Kleingewerbe« treibenden in der eigenen (eventuell der von der Genossenschaft für gemeinschaftliche Rechnung der Lieferungsteilnehmer eingerichteten) Werlstätte erzeugt werden. Die Überlassung (Zession) der zugewiesenen Lieferung an andere Personen, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist nicht gestattet und würde zur Folge haben, daß die betreffenden Sorten von der Übernahme ausgeschlossen werden. Die Verzichtleistung auf einzelne der zur Ablieferung zugewiesenen Sorten ist unstatthaft. Das t. t. Handelsministerium behält sich vor, durch Inspektionen festzustellen, ob die Liescrungsaufträgc nicht an Unbefugte überlassen wurden. 9. Zur Orientierung über die Preisverhältnisse dient das angefügte Verzeichnis; die definitiven Preise werden den Kleingewerbetreibenden in, Monat März 190? bekanntgegeben, 10. Die Ablieferungsorte und Ablieferungstermine für die zugewieseuen Sorten werden bei der Lieferungszuweifung, welche tunlichst im Dezember 1906 erfolgt, bekanntgegeben werden. Grundsätzlich wird als Ablieferungsort jenes Monturbcpot bezeichnet, welches dem Wohnort des betreffenden Lieferanten am nächsten liegt. Die Ablieferungstermine werden in den Zeitraum vom 1. Mai bis 31, August 1907 fallen. Um die Ablieferung möglichst zu erleichtern, werden im Interesse der Kleingewerbe» treibenden aus Ortschaften, welche von eincni Monturdepot besonders weit entfernt find, nach Zuläfsigkcit näher gelegene Übenmhmsstcllen errichtet. Für die an ein Monturdepot (beziehungsweise bei auswärtigen Ubernahmsstcllen an die «Monturübernahmstommission in......») adressierten Frachtsendungen steht den Klein« gewerbetreibenden, wenn die Lieferartilel als mustermähig tatsächlich übernommen wurden, die Begünstigung des Militäreisenbahntariss im Rückvergütungswege zu. 11. Die einzuliefernden Sorten müssen sowohl hinsichtlich der Qualität des Materials als auch der Form, der Dimensionen (bei Fußbekleidungen sowohl der äußeren als auch inneren Dimensionen der betreffenden Größengattung), des Gewichtes und der Konfektion, den bei den Monturdepots befindlichen letztgenehmigten ärarischrn Mustern und Beschreibungen vollkommen entsprechen. Diese Muster samt Beschreibungen und Zeichnungen und zu den Fußbekleidungen auch die Zuschneidcpatronen können bei den Montnrdepots Nr. 1 in Brunn, Nr. 3 in Graz, Nr. 4 in Wien (Kaiser»Ebersdorf) eingesehen, beziehungsweise gegen Bezahlung bezogen werden. Betreffs der Rohrplattenstoffeinsätze wird auf die diesfällige Fußnote zum Verzeichnis speziell aufmerksam gemacht. Schuhmachermcister eines Ortes, welche sich über die muftermähige Herstellung der Militärbeschuhungen näher informieren wollen, können hiezu aus ihrer Mitte einen Meister an das nächste Monturdepot absenden, welches demselben die diesfalls erforderlichen Unterweisungen erteilen wird. 12. Die Benützung von Maschinen ist gestattet. In jedem Falle müssen aber die Fuß» belleidungen durchaus genäht sein. Bei Verwendung von Maschinen dürfen zum Annähen der Sohle Steppstichmafchinen nicht verwendet werden. Werden die Absätze der FußbeNcidungen mittelst Eisenftiften ober Eisennägel befestigt, s« dürfen deren Spitzen über die Einlegbrandsohl»! nicht hervorstehen; serner müssen alle Kanüle-stifte die Eiulegbrandsohle durchdringen und über die letztere gut abgebogen sein. Die Einleg« brandsohle darf sich nicht loslösen, darf leine scharfkantigen, aufgebogenen Ränder besitzen und muh in der Qualität mindestens dem Muster gleichkommen. Mcssingschraubcn dürfen zun, Befestigen der Absätze nicht verwendet werden. Die durch das Umlegen des Oberleders am Spitzenteile entstehenden Falten dürfen nicht fo weit abgeschürft werden, daß dadurch die Ver« bindung mittelst der Bodennaht, beziehungsweise mittelst der später erfolgenden Bepflockung beeinträchtigt erscheint. Schusterpapp darf nur bei Fußbekleidungen, und zwar im frischen Zustand verwendet werden, dagegen darf bei den Mannesrüstungs« und Rcitzeugsorten Schufterpapp gar nicht, sondern nur Leim als Klebemittel in Verwendung tommen. 13. Betreffs der Visitierung der eingelieferten Fußbekleidungen wird bemerkt, daß vorerst die innere Beschaffenheit derselben stichweise durch Austrennen von einem Prozent (mindestens aber von zwei Stücken) einer jeden Lieferungspariie nach Wahl des übernehmenden Offiziers untersucht wird. Ist bei der stichweisen Untersuchung lein Anstand vorgekommen, so wird zur Visitierung der ganzen Lieferungspartie gefchritten, wobei ein Zertrennen der Fußbekleidungen nicht mehr stattfindet. Treten bei der stichweisen Visitierung Mängel in der inneren Beschaffenheit zutage, welche die Musterwidrigleit der untersuchten Stücke zweifellos dartun, so wird die ganze Lieferungspartie sofort zurückgewiesen. Ergibt sich jedoch bei der Stichprobe bezüglich der Mustermäßigleit der untersuchten Stücke ein Zweifel, so wird die stichweise Visitierung auf die doppelte, nach Umständen selbst auf die dreifache Prozentzahl (mindestens aber auf vier bis sechs Stück) ausgedehnt. Die anläßlich der stichweisen Visitierung zertrennten Stücke werden, wenn deren Unter« suchung keinen die Zurückweisung begründenden Anstand ergeben hat, auf Kosten des Ärars-wieder hergestellt. Sonst werden diese Stücke in zertrenntem Zustand dem Lieferanten zurück« gestellt, ohne daß diesem hieraus ein Ersahanspruch erwächst. Rüstungs' und Reitzeugsorten werden Stück für Stück untersucht. 14. Sorten, welche bei der Visitierung als nicht mustermäßig befunden werden, oder welche bis zum festgesetzten Lieferungstermin nicht abgeliefert werden, sind von der Übernahme ausgeschlossen. 15. Falls ein Kleingewerbetreibender (Genossenschaft) die Zurückweisung von Sorten für nicht begründet hält, so ist er berechtigt, um eine unparteiische Kommission anzusuchen. Das bezügliche Ansuchen ist spätestens binnen vierzehn Tagen vom Tage der Zurückweisung bei jenem Militärterritorial(Korps)lommando einzubringen, in dessen Vereich das Monturdepot (die Übernahmsstelle) sich befindet, welches (welche) die Sorten zurückgewiesen hat. Beanständete Sorten, betreffs welcher der Lieferant nicht sogleich erklärt, von der Berufung einer unparteiischen Kommission abzusehen, sind von den Übernahmsorganen unter Sperre zu nehmen und dem Lieferanten erst nach Abgabe dieser Erklärung, oder wenn derselbe nicht innerhalb der erwähnten Frist um die unparteiische Kommission angesucht hat, auszufolgen. Die unparteiische Kommission, deren Zusammentritt daS erwähnte Militärterritorial(Korps)» lommando zu veranlassen hat, besteht aus einem Stabsoffizier des Truppen stand es als Präses, aus zwei Hauptlenten (Rittmeistern) des Truppenstandes, aus einem Militärintendanturbeamten und aus drei Sachverständigen des Zivilstandes, von welchen einen der Lieferant, einen das übernehmende Monturdcpot (beziehungsweise die Intendanz, in deren Bereich die betreffende Übernahmsstelle sich befindet) und einen das Handelsgericht — über Ersuchen des Militär« territorial(Korps)kommandos — zn bestimmen hat. Ist das Handelsgericht nicht in der Lage, einen Sachverständigen namhaft zu machen, so hat sich das Militärterritorilll(Norps)lommando diesfalls an die betreffende Handels» und Gewerbelammer zu wenden. Die unparteiische Kommission hat über die Mustermäßigkcit (Punkt 11 und 12) der ihr vorgelegten Sorten zu entscheiden; es können daher Sorten, welche nicht in allen Teilen den ärarischen Mustern und Beschreibungen entsprechen, auch von der unparteiischen Kommission unter gar leiner Bedingung übernommen werden. Der sonach von der Mehrzahl aller Kommissionsmitglieder über Annahme ober Zurück« Weisung der Sorten gefaßte Beschluß ist dergestalt als eine endgültige Entscheidung anzusehen, daß keinem Teile eine weitere Neschwerdeführung weder im administrativen noch im Rechtsweg zusteht. Die Kosten der unparteiischen Kommission treffen in dem Falle, wenn sämtliche der Kommission vorgewiesenen Sorten als zur Annahme nicht geeignet erllärt werden, den Lie« fcranten, im anderen Falle aber, das heißt, wenn sämtliche Sorten übernommen werden, daK Militärärar. Wird jedoch bloß ein Teil der vorgewiesenen Sorten für nicht geeignet erllärt. so hat der Lieferant von den Gesamttosten der unparteiischen Kommission nur jene Quote zu tragen, welche sich zu den Gesamtlosten verhält wie der Licferwert des für nicht geeignet erklärten Teiles-zum Lieferwerte aller vorgewiesenen Sorten. Wien, am 21. Juli 1906. ___________ Merzeichnis der zu liefernden Sorten, dann der beiläufigen Lieferpreife". Einheitspreis Anzahl >»d Benennung der zu liefernden Sorten '^ in Buchstaben X d Kronen Heller 1214 5. 12 43 zwdll vierzigorci 2624 6. 12 14 zwölf vierzehn 3873 7. 12 10 zwölf zehn 5379 6. 11 96 elf neuNzigacht 6429 Schuhe der g. n 66 elf sechzig cht 7802 10. 11 ?b elf siebzigfünf 5l1? 11. 11 33 elf oreiß adre, 5773 12. 11 26 elf zwanziqacht > 4592 i 13. 11 15 slf fünfzehn j 90 b. 16 Sl sechzehn sechzigein 110 6. 16 45 sechzehn vierzigsünf 220 7. 16 35 sechzehn breißigfüns 233 8. « 1« 25 ^schzetm zwanzigfünf 103 " Halbstiefel der 9. «- ^ ^ fiwizehn fünszigacht 210 " 10, - 15 55 fünfzehn fünfzigsüns ! 120 " 11. ^ !b^4 fün'zehn dreißigvier ! 65 " j 12. ^. 15 26 iünfzehn zwanzigiechs ! 35 " 13 ^ ^b 21 fünfzehn zwanzigein l46 <" 5. 20 99 zwanziq munziqneun 305 — 6. 20 84 zwanzig achtz'gmer 364 7. « 20 74 zwanzig siebzigvier ! 472 " _^ " 20 63 zwanzig sechzigdrei 453 <2 Stiesel der 9. ^ 19 69 neunzehn achtzigneun 467 « 10. ^ 19 66 neunzehn achlzigsechs 2U5 ^ 11. ^ 19 6b neunzehn! sechzigfünf 276 12. ^9 57 neunzehn fünfzigsi ben >57 13. S 19 52 neunzehn! fünfzigzwci 92 5. 21 31 '"^'2' dreihigein «2 6. 21 1b '«?' fünfzehn 125 ?. 21 0b ztv°nz'g- ^ 151 Tsch'smen der 8. 20 9b zwanzig, neunziqfünf ! 177 9. 20 08 zwanzig! ackn 241 10. ^0 0b zwamia iunf 216 11. 19 84 neunzehn achtzigvier 164 12. < 19 76 neunzehn siebziqsechs 1b6 13. > 19 71 neunzehn siebzigrm * Siehe Punkt 9 der Kundmachung. Laibacher Zeitung Nr. 173. 1645 31. Juli 1906. Einheitspreis Anzahl und Benenunng der zu liefernden Sorten i? m Buchstaben Ziffern k d Kronen Heller 6183 Stück Hosenriemen* . 50 . fünfzig 148 Mi.nipn zu VlnjchnaN. 1 Grüften. - 50 . fündig !31!^" sporcn (altartig) der 2. gatlung . 42 . vierzigzwei 4992 Kalbfelltornister ohne Traggerüst, ohne «^l,:« "^^ Tornisternadel (neuartig'-*) 13 M/„ dreizehn "^"'s zehntel 538(1 Traggerüste zum Kalbfell« 3 14 drei vierzehn ^ Patronen." trister ^ ^^ ^.^^ s.^.^^. ^ 6642 Infanterieleibriemen ohne Schließhalen und Schild 1 25 eine zwanzigfünf 101? Kavallerieleibriemen mit Karabinerstrupfe 1 86 eine achtziqsechs 10152 Taschen zum Bajonett für das Repetiergewehr - 53 . fünfzigdrei 14760 Infanteriepatrontaschen zur 6 mm Mu-nilion. ohne Patronenhä'lter 2 ^ 86 zwel achtzigsechs 1410 Kavalleriepatrontaschen zur 8 mm Mu» nition 1 12 eme zwijlf 987 Säbelluppeln zum Kavalleriesäbel und In« ^ santerieoffizierssäbel 2 05 zwel fünf 951 Handriemen zum Navalleriesiibel . j 82 . achtzigzwei 7708! Gewehrriemen . i 88 . achtzigacht 2624" " Riemen zum Rrpctierlarabiner 1 6? eine sechzigsieben ^205! ^ Taschen zum 11 mm Revolver (m.Tragriemen) 4 0? vier sieben j 14760 Mantelriemen mit zwei Schnallenstücken . 28 . zwanziaacht 984 45,5 «m Mantelriemen .18 . achtzehn 13284 . 26 . zwaniigsech^ 49 tragriemen samt Trag. Trommel- haten ohne Schlcgelhülse 2 56 zwei fünfzigsechs 49 überschwungriemen . 86 . achtzim'echs 459 Tragriemen zum Kavallerielochgeschirr . 89 . achtzigneun 1«1 Futterale zur Lagerhacke . 26 . zwanzigsechs 33 Zuaslaternensutterale 2 68 zwei sechzigacht 213 Spatenwtterale für Infanterie 1 64 eine seckziavier 172 flMerale für Infanterie . 82 . achtzigzwei 148 Beilpicken. läscbchen . 52 . fünfzigzwei ! 98 befestigungsrlemen .10 . ^hn 377 Paar Lcderhiilsen zuin Traqqerust . 29 -. . zwanzigneun 164Ollrn^, Ledrrhüljcii .^un Turnistersack . 24 . zwanziMcr j 121^ Hauptgestelle 2 l)3 zwei drei 1115! ^ Stangenzügel 1 46 eine vierzigsechs 1115 :-, Trensengestelle 1 OA eine drei I771j ^ Trcnsenzügel 1 33 eine breißigdrei 101V ^ Obergurten 3 33 drei achtzindrei ^640 Untergurten 3 32 drei dreihigzwei 1181 Paar Steigriemen 2 96 zwei neunziqsechs 2427 hintere Seiten» .71 . , siebzigein 1040 Packriemen ^.^^^ ^,^^ . 81 . achtzigein 1246 Vordcrzeuge 3 08 drei acht 1242, Ltallhalfter ohne Anhängriemen"* 3 27 drei zi anzigsieben 250, " ,«avaller,e. >nit Patronenversorgungs» ^ ^4 neunzehn achtzigvier :-j21 ^ packtornister ohne tasche (nluartig) 17 94 siebzehn nlunzigvier 2U21 ^. Vordere Packriemen «auch Haferriemen) . 50 . fünfzig 951 5 Prozent nach der 2. Größengattung zu erzeugen, ** Die zum ttalbscll- und Patroiientoruistcr erforderlichen Rohrplattenstoffeinsähe niüsscn von den betreffenden nieiiigewerbctreibeudcn uom licfernngszuständigen Montnrdcput gegen Entrichtung des Selbstkostenpreises bezogen werde». Legerer beträgt l sin einen ttalbfelltornister.........— I_ 79^/^ l> und für einen Pationentornister..... . 1 , 13" eigene« Vei«i'^ » '« Genossenschaft auf mehrere Ortschaften, so ist für die Lieferungswerber jeder Ortschaft ««n,,n« zu verfassen, Ebenso ist in Wien für jeden Stadtbezirk ein eigenes Verzeichnis herznstelle,,. ausgeschriebenen Lieferung in ihren Namen ein Offert einzureichen, die bezügliche Bestellung entgegenzunehmen, die Ablieferung der bestellten Sorten zu bewirken und den Verdienstbetrag zu beheben, Der einzelnen Kleingewerbetreibenden Wohnung a-i«»«s.»«j,i^<. ____ V°" «nd ZMW.M -- '^^^..^1 n»„°XN°,ung __________ N........am.......1906. Stampiglie der Genossenschaft N. N. (Vereinigung). (Unterschrift der Genossenschaft ^Vereinigung^. Behördliche Bestätigung. Taß die oben Verzeichneten.......* Lieferungswerber tatsächlich der vorunterfertigten Genossenfchaft (Vereinigung) als Mitglieder angehören, hierseits als selbständige Schuster»(Riemer- :c) meister im Gewerberegister eingetragen sind und in Steuervorschreibung stehen, wird hiemit bestätigt. N......... am .......... 1906. Stampiglie d,-r N. N. Gewerbe'Behörde. (Behördliche Unterfertigung.) * Hier ist die Anzahl der im Verzeichnisse angeführten Lieferungswerber in Buchstaben anzusetzen. Im übrigen wird wegen lorrelter Verfassung des Verzeichnisses auf den Punlt 2 der Kundmachung hingewiesen. (3302) 3-3 Z. 901. Lchrerftelle. An der dreiklassigen Voltsschule in Bresnitz gelangt eine Lehrstelle mit den gesetzlichen Be» zügen zur definitiven Besetzung. Die gehörig instruierten BewerbungZgesuche sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis 20. August l. I. beim gefertigten t. t. Bezirksschulräte einzu« bringen. Im krainischen öffentlichen Vollsschuldienste noch nicht definitiv angestellte Bewerber haben durch ein staatsärztliches Zeugnis den Nachweis ihrer vollen physischen Eignung für den öffeut' lichen Schuldienst zu eibringeu K. l. Bezirksschulrat Radmanusdorf am 14. Juli I90U. (3370) 3-1 Z. 1187. Aonkursausschreilmny. An der einllassigeu Volksschule in Heil. Dreifaltigkeit ist die Lehrstelle definitiv zu besetzen. Die gehörig instruierten Gesuche um diese Stelle sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis 27. August 1906 hieramts einzubringen. Im krainischen öffentlichen Vollsschuldieuste noch nicht definitiv augestellte Bewerber haben durch ein staatsärztliches Zeugnis den Nachweis zu erbringen, dah fie die volle plm» fische Eignung für den Schuldienst besitzen. K. k. Bezirksschulrat Loitsch, am 26. Juli 1906. Üertreter für Hrain wird von einer großen Volksversicherungsgesellschaft unter günstigen Bedingungen gesucht. Erforderlich: Persönliches Akquirieren, Stellung einer Kaution. Offerte unter «Vertreter für Krain» an die Administr. d. Ztg. f43«o\ ^_i Yerlao von Io. y. Kleinmayr & Fed. Bamlero Poezlje dr. Franceta Proierna, 2. ilustrirana izdaja K 5'—, v platno vezane K. 6 '40, v elegantnem usnju vezane K 9' —, po pošti 30 h vee. Poezijo dr. Franceta Preierna (Ijudska izdaja) K 1*—, v platno vezani K 1-40, po pošti 20 li veö. Ruska moderna, prevela Minka Oovekarjeva, K4 —, najelegantnejev platno vezana K ß'—, ]>o pošti 20 h veè. Qregorölö Simon, Poezije I, 2. pomnožena izdaja, K 2*—, elegantno vezane K 3-—, po poSti 20 h vec. SlenklewlOK, Mali vitez. Roman z mnogimi lepimi podobami, 3 zvezki, broširani K 7"—, lièuo vezani K 9'60. Sienkiewioz H., Rodblna Polaneikih. Roman z mnogimi lepimi podobami. 3 zvezki. Hrosirani 10 K, liöno vezani 16 K, v en zvezek vezan 13 K. Meiko KBavor, Ob tihih veöerlh, K 350, Vezane K 5 —. Maister Rudolf, Poezije, K 2 —, vezane K 3—, po pošti 10 h veè. Aikero A., Primož Trubar, K 2 —, elegantno vezan K 3—, po poSti 10 ii veè. Aikero A., Baiade in romanoe, K 2 60, elegantno vezane Kl—, po pošti 20 h veè. Aikero A., Lirske in epske poezije, K2-60, elegantno vezane K4-—, po poöti 20 h veè. Aikero A., Nove poezije, K 3—, elegantno vezane K 4 —, po pošti 20 h veö Aikero A., Öetrti zbornik poezlj, K 3 50, liöno vezana knjiga K4-60, po pošti 20 h ve<5. Gankar Ivan, Ob zori, K 3- -, po pošti 10 h veö. Sohelnigg, Narodne pesmi koroikih Slovenoev, K 2—, elegantno vezane K 3'30, po pošti 20 h veö. Baumbaoh, Zlatorog, poslovenil A. Fnntek, elegantno vezan K 4—, po poäti 10 li veö. Jo«. Stritarja zbrani splsi, 7 zvezkov K 35—, v platno vezani K 43-60, v pol francoski vezbi K 48'40. Levatikovi zbrani splsi, 5 zvezkov K 21-—, v platno vezani K 27-—, v pol francoski vezbi K 29-—, v njijfinejši vezbi K 31"—. . i Bedenek, Od pluga do krone, K 2 —, v platno vezan K 3 —. P° Poatl Fnntek, Qodeo, K 150, plegantno vezan K 2-60, po poöti 20 h veö. 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