zur Laibacher Zeitung. .^ ^lü._________Dinstag den 13. Ayril 18Ü1. CffUvernial - Verlautbarungen. Z. ^5c>. (3) Nr. 6690. Verlautbarung des k. k. i l 'l y ri sch c n Guberniums. — Bestiinmung der Amortisatlonsfri^ für die Ta» lolls der zur Zutü^kzahlung ulifgcklindigten Staatsschuldcnvcrschrclbungcn. — Nach dem mil Gudcrnial Eircularc ucm 22. Jänner 1624, Z, 720/ bekannt gemachten hohcn Hof0ece Amortisatlonkfllst für die lcn Staat»« schuldcl:versckre!bungcn belgegcbcnen salons odn' Anwclslingen auf neue Zmscn» Coupons lmmer erst vor dcm Zeitpunkte dcs lcyicn, Mlt dtw Talun zugleich ausgcgcbcnci: Zlnseri« Col>l' pons zu laufen. — Die allgemeine Hcfkam-mer ist jedoch m,t der k. k. obersten Iustizsteüe übevemgckcmmen, ln Anschung der >n Veilust gerathenen, zur Zlnück!>czahlung aufgekündigten, mit Talcms versehenen Obligailonen die Amortisationsfllst für den Tal^n, chne Nück' sicht auf den Termin des letzte,, zugleich aus« gegcbcnem Eouftll,,, so wle für die Odllg^tlon auf cin Jahr, sechs Wochen, drci Tage, v»m Vcrfallbiage dcs Capitals, oder wenn dieser Tag bnellS vc>-str,chcn wäre, von dcr Alisfertigung dcv C'dicles an gerechnet, fcstzuschcn, »ror-ncich dle Amortisirungs , Erklärung des m Verlust gerathenen Talon zugleich mlt jener der Obligation erfolgen, und dle Zahlung nach dliser Erklärung m»i Nüclsichc ouf ci.' eiwa ab-ganglgen Coupons ro,- sich gchc.i kann, und es be» der Ämorüsnung der ;u aufgckündiqtcn Obligationen gehörigen Talons von der Bestimmung Vcs im «3,ngange e, wähnten Eircu-lai^ in Folge herabgclangtcn hohen Hofkam-w.er-Pl-äsldialschreibcns vom 12. v. M , Zcihl Z966, abzukommen hat.,— ^aibach om 20. Warz 1841. In Abwesenheit Sr. Ercellenz dcs Herrn Landes-G ouvern eurs: Carl Graf zu Welsperg, Naitcnau und PriMör, Vice-Präsident. Fr,edr»ch Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubetlnalralh., Z. ä56. (3) Nr. /»595. Edict des k. k. lnncröst. küst, Appcllationsgericbts. Be, dem k. k. ili„erösters. küstcnland. Appellations' und Criminal-Obergerichte ist eine Nathestellc mit dcm sistemlsirtcn Gehalte von 2000fl. C. M. und dem Von ückungsrech-te in die höhere Gchaltsclasse von 2600 fi. ln Erledigung gekommen. Dieses wird mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Bewerber um diese Raihsstclle ihre ge» hörig belegten Compttenzgesuche, in welchen sie s,ch auch über ihre Sftrachkenntnisse auszuweisen haben, binnen 4 Wochen, von dem Tage der Einschaltung dieses Edutes in die Wiener Zcitungsdlätter, bei diesem k. k. Appcllations-und Criminal Obergerichte im vorgeschriebenen Wege mlt der Erklärung, ob und in wcl» chcm Grade sie mit den Beamten desselben verwandt oder verschwägert scyen, zu überreichen haben. Klagenfuvt am 26. März ig^i. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 416. (3) Nr. 5012. Verlautbarung des k. k. Kreisamteö zu Laib ach. Die Ucbcrrcichung der Hauöbeschreibungcn und Hauözinsbckcnntniffe für die Zeitpcriode von-Georgi 18'li bis dahin 18'^2 betreffend.— Zur Bemessung der Hauszinssteuer für das Militärjahr 18'42 sind die vorgeschriebenen Hauöbeschreibunqcn nudHauszinsfassioncn, für die Zinszeit von Georgi 18'li bis Gcorgi 18^2, bel dcm hierortigen k. k. Kreisamte in den unten festgesetzten Terminen in den gewöhnlichen Amtsstlmden einzureichen. — Es werden demnach sämmtliche Hauseigenthümcr> und Hausadministratoren der Prov. Hauptstadt Laibach und ihrer Vorstädte aufgefordert, sich bei Abfassung dieser Hauöbeschreibllugcn und Zinsbe-kenntln'sse auf daö Genaueste nach dcr denselben bekannt gemachten Belehrung vom 26. Juni 1820 zu benehmen, so wie dieselben vor ihrer 246 Fertigung und Ucberreichung der sorgfältigsten Prüfung zu unterziehen, und zwar: a) ob die Bestandtheile des Hauses genau und vollständig aufgenommen sind; d) ob diejährlichen Micth-zinse mit Einschluß jener von den Kramläden und Ständchen in den Vorhausern genau und gewissenhaft aufgeführt erscheinen; c) ob die eingestellten Zinspostcn von sämmtlichen Wohn-partcien, in Ansehung dcrNtchtigkcit des Zinsertrages, gehörig gcfcrtigct seyen, und ll) ob alle auf die Verfassung der Zinsfassionen erlassenen Vorschriften pünktlich beachtet sind. — Zugleich wird bemerkt, daß in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 7. Juli 1810, Z. 20001, Gubernial - Intimat v. 24. Juli 1840, Z. 28051, auch die Feucrlösch-Requisiten-Depo-sitorien und die Fleischbänke in die Hauszinssteuer einzubeziehen, mithin auch in die Haus-zinSbekenntnisse aufzunehmen seyen; da für dieselben, wenn sie auch keinen wirklichen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege der Parification ein angemessenes Zinserträgniß ausgemittelt werden soll. — Die Unterfertigung sowohl der Wohnparteicn als der Hauseigenthümer hat, wenn sie schreibenskündig sind, in der Regel eigenhändig zu geschehen, widrigens haften selbe für die Angaben ihrer vorgeblichen Gewaltträger. Die Namensfertiger der des Schrei- bens unkundigen Parteien, welche diesen Letzteren stets den vom Hauseigenthü'mer oder dessen Gewaltträger in dem Zinsbekenntnisse angesetzten Zins im Betrage anzugeben haben, bleiben für das beizusetzende Kreuzzeichen verantwortlich, wobei noch bemerkt wird, daß diese Namensfertiger nie aus der Familie oder Dienerschaft des Hauseigenthümcrs seyn dürfen. Bei den schrcibensunkündigcn Hauseigenthümern aber muß das von ihnen eigenhändig beigesetzte Kreuzzeichen außer dem Namensfettigcr noch von einem zweiten schreibenskündigen Zeugen bestätiget werden. — Uebrigens wird erwartet, daß die Hauseigenthümer die selbst benutzten, und die an ihre Anverwandten, Hausadministratoren und Hausmeister überlassenen Wohnungen, mit den Zinsen der übrigen Wohnungen, in ein billiges Ebenmaß setzen werden, um den lästigen ämtlichen Ausmittlungen und Lo-calrevisionen zu begegnen, wobei bemerkt wird, daß jene Bestandtheile, welche der Hauseigenthümer selbst benützt, der bestehenden Vorschrift gemäß, in dem nämlichen Betrage, in welchem er sie wahrscheinlicher Weise vcrmicthen würd?, wenn er sie nicht selbst benutzte, in Anschlag zu bringen sind. — Zur Ueberreichung dieser Eingaben werden folgende peremtorische Termine festgesetzt: Für die innere Stadt: Der 1. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40, „ 3. „ „ „ ,, „ „ „ 41 „ „ 82, „ 4. „ „ " « " " i, 83 ,, „ 117, „ 5. „ ,, » " " ,? „ 118 „ „ 167, „ 6. « " n „ ,, „ „ 163 „ „ 206, „ ^» ,, « « « » " « ^0b „ „ 217, „ 8. „ „ „ « „ " « 2^8 „ , 28^, „ 10. „ « » ,, „ « „ 285 ^, „ 31^. Für die Vorstadt St. Peter: Der 11- Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40, ^ 12. „ „ „ „ „ ^ „ ^1 „ „ 80, „ 13. ^ « „ " „ 1, ,. ^1 " ,, 120, ,. 14. ,, ,. ,. « « ,, ^ '' ^ 121 „ „ 1/^7. Für die Kapuziner-Vorstadt: Der 15. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive W, ,, 17. „ „ „ n « " « 41 ,, « 80. Für die Gradischa-Vorstadt: Der 18. Mai d. I. für die Hauser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40, „ 19. „ „ „ » « " « 41 ^ ,, 76. Für die Polana-Vorstadt: Der 21. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 45, " 22. „ ^ „ „ „ „ „ 46 ,, „ 97. Für die Karlstädter-Vorstadt und Hühnerdorf: Der 24. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. 1 bis inclusive 24, der erstern, und der letztern Vorstadt 1 „ „ 26. 247 Für die Tyrnau-Vorstadt: Der 25. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40 " " " " '' " " " ^1 « ,, 80^ ^> °<. «».'. ^. Für den Carolinen-Grund: Der 27. Mal d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 4 bis inclusive 25 ^ o «,. . . <^ 5- K"l die Krakau-Vorstadt: Der 28. Mal d. ^, fur die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40 " 2^ " ,, ,. „ i» „ „ /11 „ „ 7^' Einfache Erklärungen, daß sich der Stand seit dem vorigen Jahre nicht geändert hat, werden nicht angenommen. Wer diese Termine nicht auf das Pünktlichste zuhält, verfällt in die im Z. 29 der Belehrung für die Hauseigcn-thümer vorgeschriebene Behandlung, von der das Kreisamt, weil es das Totale in der vorgeschriebenen Zeit hohen Orts vorlegen muß, nicht abweichen wird, wobei noch die (Zircular-Verordnung vom 20. Jänner 1829, Z. 13131, in Erinnerung gebracht wird, vcrmög welcher auch jene Hauseigenthümer, welche wegen neuen Bauführungen steuerfreie Jahre genießen, die Hausbeschreibung und Zinsbekenntnisse einzureichen haben. — Zur näheren Aufklärung des im Eingänge dieser Verlautbarung vorkommenden Wortlautes, von Gcorgi 1841 bis dahin 1842, wird den Hauscigenthümern bemerkt, daß für jene Wohnungen, wofür sie für die verstrichene Georgizeit noch keine bestimmten Parteien haben, die Zinsen der gegenwärtigen Parteien anzugeben, die Wohnungen aber in dem Zinsertragsbekcnntnijse als leer zu bezeichnen sind, wobei es sich von selbst versteht, daß in dergleichen Eingaben nur jene Parteien aufzunehmen kommen, die bis zum künftigen Michaeli wirklich im Hause wohnen werden, nicht aber jtNe, die gegenwärtig in demselben wohnen, und in wenig Tagen ausziehen, weil sie schon in der Fassion ihres künftigen Haus-cigenthümcrs vorkommen müssen. — Endlich wird sämmtlichen Hauseigenthümern noch erinnert, daß, obschon diese Eingaben bloß von ihnen selbst Hieramts überreicht werden sollten, man jedoch davon in der Voraussetzung abgeht, daß sie hiezu nicht Kinder oder unerfahrne Dienstbothen absenden, welche bei hierämtlicher Revision der Bekenntnisse über die allfälligen An-stände nicht belehrt werden können, daher für einen solchen Fall es immer nothwendig ist, daß, wegen Behebung der Anstände, die Ueber-reichung durch ein sachkundiges Individuum geschehe. — K. K. Kreisamt Laibach am 1. April 1841. Z. 453. (3) Nr. 3869. In Folge hoher Gubernial- Verordnung vom 5. März l. I-, Z. 5250, wird wegen der Adaptirung jener Localitaten im Sitticher Hofe, welche früher von der k. k. Kammerprocuratur besetzt waren, zur Benützung des k. k. Stadt-und Laudrechts, am 19. l. M. Vormittags 10 Uhr die Minuendo-Limitation bei diesem Kreisamte abgehalten werden. — Die Herstellungskosten sind von der k. k. Provinzial-Staatsbuchhaltung auf 191 si. 13'/; kr., Einhundert Neunzig Ein Gulden 13'/« kr., richtig gestellt worden, wornach dieser Betrag bei der Licita-tion zum Ausrufspreise dienen wird. — Wovon die Unternehmungslustigen in die Kenntniß gesetzt werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 3. April 1841. ______ Klavt« unv lllnvrechtliche ^erlautbarlmgen. Z. 463. (3) Nr. 2350. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Katharina Man- gers, gegen Franz Pinter, in die öffentliche Versteigerung der, dem Exequirtcn gehörigen, auf 26 si. 34 kr. geschätzten Fährnisse^ als: der Haus-, Küchen- und Zimmereinrichtung, gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 15. und 30. April, dann 14. Mai 1841, jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags und nöthigenfalls auch Nachmittags von 3 bis 6 Uhr in der Wohnung des Execute«, Haus-Nr. 70 in der St. Floriansgasse, mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Fahrnisse weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsde-trage Hintangegebcn werden würden. Laibach am 27. März 1841. Z. "A. (5) ^ ^r. 215,. Von dcm k. k. Stadt, und Landrechte m Kram wnd bekannt gemacht: Es sey über An« suchen der Kirche und «rmen von Wrusmtz als erklarlenErben, zur Erforschung der Schul- 243 denlast nachdem am io Jänner 18/il verstor« benen Locals Kaplan Matthäus Rcppcsch, die Tagsatzung auf den 26. April ,641 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Vcrlcß aus was »mmcr für elnem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmcloen und rechtsgeltend darthun sollen, wldngens sie die Folgen des § 6,4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben habcn werden. — Laibach am 20. März 1641.________________________^^____ Zlrmtltche ^erlautbaruttgett Z. 452. st) Nr. 2y5,M. Kundmachung. Von der k. k. Cameral» Bczirks-Vcrwal-tung zu Marburg m Stepermark wird zur Besetzung d«s erledigten k. k. Tabak» und Stampcl-Districts-Verlages in St. Florian der Concurs mittelst Einlegung schriftlicher Of< ferte bis 29. April d. I. aufgeschrieben und dieser Verlag den an Verschleißpro^enten Min» dcstfordernden, bei Vorhandcl^ftpn aller zur Ver-lagsführung erforderlichen nachstehenden gesctz« lichen Bedingungen, verliehen werden. — Der genannte Districts - Ve> lag ist mit der Mate« rialfassung an das vom Verlaqsvrte sechs Meilen entfernte Tabak» unb Stampcl^erschleiß-Magazin in Gratz angewiesen, — Der )'ahr? liche Verschleiß betragt n^ch einem dreljährigen Vcrschlelßburchschnitte ^92/^ Pfund Tabak, im Geldwerthe von 23^o8 st. 27 kr., dann an Stampelpaplcr 5yiofi. 17 fr. E. M. Der bei» laufige Remertrag dieses Verlages ist bci dem Bezüge einer Provision von 7 '/2 ^ vom ^a« bakverschleiß, und 3^^ vom Stämpelpapier, Verschleiße ,n clnem Jahre, mit Z96 fl. 5^ kr. C. M. ausgcmittelt worden. — Den Bcwer, bern wird die Einsichtnahme in den der Mar, burger k. k. RcchnungSabihellung befindlichen Ertragnißausweis, welcher auf Verlangen auch mitgetheilt wird, jedoch mit dem Bemerken freigestellt, daß das Aerar für d»e Fortdauer der gleichen Ertragshöhe keme Gewahr leistet. -^ Die für diesen Districts-Verlag zu leistende saution betragt Vier Tausend Zweihundert Gulden E. M., welche entweder im Baren, oder öffentlichen Staatspavieren nachdem fürdle Tabak' Verleger gesetzlich bestimmten Annahms« n?erthe, oder aber durch fideljussorische Hypothekar-Instrumente berichtigt werden kann. Das Stämpelpaplcr ist bei jeder Fassung gleich bar zu bezahlen. Die Bewerber um diesen Verlag haben sich über ihre Großjahrlgkeit legal auszuweisen, das obrigkeitliche Slttenzeug-n,ß beizubringen, und diese Behelfe chren bls zum elngangsfcstgcsctzten Termin gesiegelt ein< zusendenden Offcrlen, deren jedes d»e Angabe des Namens, Charakters und Wohnortes des Bewerbers enthalten muß, zuzulegen.__ Dlc OffeNt sind inlt der Adresse zu versehen. „Offen für den Tabak- und Stampel-Districts - Verlag m St. Florian." — Mit dcm Offert ist zugleich das Reugeld, im Betrage von vier hundert und zwanzig Gulden E. M., cnt« weder im Baren oder m öffentlichen Staats« papieren zu übersenden, welches beim Rücktritte des Erstehcrs oder bei Unterlassung der Cau-tlonslcistung von dem Aerar als Entschädig gung eingezogen, im Falle der nicht erfolgten Annahme des Osscrlcs abcr den Deponenten sogleich zurückgestellt werden wird. — Am 29. April d. I. Vurmutags um ,c> Uhr wird bei der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung zrl Malbu-g in Slcyermark die commiss^nclle EiöfflNlng der eingelangten Anbote Statt findcn. — Die Verpftlchlung des Districts - Vcrli« gers gegen das k. k. Gefäll so wie gegen diz chm zrlgcwicscnen Subverleger und Trasiian-lcn, als auch gcgen das abnehmende Pn^llkum sind ln der Verlegcrs»Inst 464. (2) 1ttr. 5,5. Feilbietun^s . Edict. Bom Bezirksgerichte W'ppacd rrird üffcnllich bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Franz A'idlooih, Gxpeditsschreiber in Tricst, durcl) seiden Gewaltglräger Herrn Joseph Dollcnz in Wippach, wegen ihm schuldigen 35« st. c. «. c., die össcnt« liche Feildietung der, dem Anton Andloriy vcn St. '^eith eigenthümlich gehörigen, der Pfarr. hüfgült Wippacd sub ^lrd. Nr. 1 oienstbarcn, ge, richllicd auf >L3« fl. geschätzten '/^ Hubc, sammt An- und Zligehör, dann dessen mit dem Pfand« rechte belegten Fährnisse, im Wcn Zeugnissen über Alter, Stand und Moralität, so wie über die bisherigen Dienstleistungen belegten eingenhändig geschriebenen Gesuche dis zum 5a. Apnl l. I. an diese Administrations« (Zuratel portofrei einzusenden. ^ . ^ . Bon der Administrations - Curatel der F,de»c. Herrschaft Wippach am 3l. März ,84t.________ Z^e^Y^ ^ , ^ . ^^ Von dem e. k. Bezirksgerichte Feistrih wild biemit bekannt gemacht: Es sey in der Execu« tionösache des Matthäus Salasnig von Blllich. arah, gegen Undreaö Verch >ulxo Iaculin von Sarzhiza, wegen aus dem Eckenntnisse des ober-slen Gerichtshofes 6o intimulo 17. October »L^a, I 2o2i, schuldigen ,839 ft. 29 k,., die Feilble-luna der, dem Execute« gehörigen, zu Sarzhiza aeleaenen, dem Gute RadelSegg «ub Urb. Nr. 20 dienstbaren, laut SchätzungsprotocoNeS vom 20. V M. auf «2^3 ft. 20 kr. bervenheten ^ Mieth. »echtöhube sammt Wohn. und WirthschaftSge. däuden, dann deS dazu gehörigen Dominical« Wiesenantheiles und der auf 2 ft. geschähien Fahr« Me bewiNigel, und deren Bornahme auf cen 24. April, 2ä. Mai und 25. Ium l. I., jedeS. mal Vormittags von 9 bis »2 Uhr in loca der Realität zu Sarzhiza mit dem Be'satze anberaumt worden, dah die Realität sowohl a>s die Fährnisse bci der ersten uno zweiten Licitalion nur um oder über den Schätzungswcnh, bei der drit» ten aber auch umer demselben hintangegeben werden. Das Scha'tzungsprotocoli, der^ Grundbuchs' extract und die Licilationsbcdmgnifsc können täglich hicramts eingesehen »verden. K. K. Bczirssgcricht Ie,stiih am »3. März 3467. (2) Nr. 5.7. Pom Bezirksgerichte des Herzogthumes Gott-sKee wird allgemein bekannt gemacht: Es scy über Einschreiten des Stephan Samida von Eben« lhal, wider die Ehelcute Joseph und Maria Berderber von Ort, in die executive Feilbietung der, zu Ort 5l,b Haus«Nr. ,6 und Rect. Nr. ,22Vii gelegenen, dem Herzogtyume Gottschee dienstbaren, und bereits auf ,60 ft. geschätzten !/,<. Urb. Hübe, wegen schuldigen 64 ft. 3? kr. gerviNiget, und zur Vornahme derselben der 27. April »U4» als erster, dcr 27. Mai als zweiler UNd der 26. Juni als dritter Termin, jedesmal um 9 Uhr Vormittags in loco On mit dem Bel-satze angeordnet worcen, daß diese Realilät, falls sie weder bei der ersten noch del der zweiten Tag» fahrt um oder über den Schatzungswenh an Mann gebracht werden könnte, del der dritten auch un. ft. 12 kr., zusammen 45 ft. 12 kr., «regen schuldigen 57 s!. In kr, <: 5 c. gewilligt, Uno zur Vornabme der« selben die erste Ta^satzung auf ten ,. Mai, eis zweite auf dcn 2. Juni, und tie dritte auf de« 3. Juli l. I., jedeölnal früh um 9 llhr in loco der zu verkaufenden Offecten mit dem Beisatze b<» stimmt worden, d^ß dlcsc Gegenstände bei derer« stcn und zweiten Tligsahung nur um oder über den Schähung?wcrlb, bei der dritten aber auch Unter demselben werden hinzugegeben weroen. Das SchcilMigsprotceoll u»d d,<> Licil.ui.'nK' bedingniffe können hieiamts cingcschcil werten. Beziiksgcrichl Pölland am 5«. Jänner ^64». 3- 462. (5) Nr. ,37. 6 d i c l. Bei dem gefertigten Bezirksgerichte hat li,b Pl-»<-5. 2. Märj .8/.z , Nr. .27, Johann Ionkc, gegen Thomas Staudacher aus Verth Nr. 2, tie Klage aus Bezahlung van UÜ ft. c. 8. c. a«, gebracht; da^aber des geklagten Thomas Staudacher Aufenthalt dermal unbekannt ist, so wurde zu dessen Handen, in Person des Ivan Schneller von ThaN, ein Kurator ernannt, und Thomas Stautacher wird hicmit erinnert, bis zum 27. Mai l6^l, als dem zur Milverhandlung bestimm, ten Tage. entweder selbst zu erscheinen und dem tZurator seine Behelfe mitzutheilen» rvidrigcns der Streit mit dem Letztern rviro angeführt werden.- Bezirkögerichl Pölland am 6. März 164,. Z. 460. (3) Nr. 42i. S d i c c. Vor dem Bezirksgerichte Neudeqg haben alle Jene, welche an die Verlassenschaft 5cS am 2. August lÜZy i„ Poogoritza HauS-Zahl ,2 ver. storbenen Franz Semen, gewesenem Steuercin« nehmer der Bezirks-Herrschaft Nassensuß, aus was immer für einem Rechlsgrunte einen Anspruch zu machen gedenken, ocer etwas zu dem« selben schulden, am 5. Mai ,84l, Vormittags 9 Uhr so gewiß anzumelden, als widrigens die Ausbleibenden die Folgen des §. L»4 b. G. B-, sich selbst zuzuschreiben haben, und die Schuld, ner nach der Gerichtsordnung behandelt werden würden. Bezirksgericht Neudegg am 12. März ,Lu-