^r^ us. Dienstag den 16. Keptember 1828. C^ubernial - ^erlautbaruttgen. Z. li^7. (2) Nr. i6«92.l225^. E l r c u l « r e des k. k. lllyrischcn Guberniums zu kaibach. —. Die directen Nebensteuern werden nach dem bisherigen Maßstabe auch für das Verwaltungsjahr 1829 tlngehobtn. — Seine Majefiat haben m»l allerhöchstem Eablnets-schrelben, vom 2. July 1L28 anzuordnen ge^ ruhet, daß die Evbsteuer, d>e Personalstcuer und dle Erwerbsteuer, so wie dlese Abgaben im Jahre 1828 bestanden haben, auch für das nächste I"hr 1829 ausgeschrieben, und in derselben Art emgehoben werden sollen.— Die Erbsteuer «st spftemmaßlg nach den m Ansehung derselben bestehenden besonderen Anordnungen einzuhtben; für d,e Erwerbneuer hat mlt dem Verwaltungsjahre 1628 em neues Lt'isnmuln begonnen; es bedarf also rücksichtlich dlkser Steuergaltungln kemer be, sonderen Bestimmungen. — Da jedoch fur d,e Personalsteuer dle Matrikeln und Vor-schreibungen verfaßt werden müssen; so wnd verordnet , daß die Perssnalsseuer fur das Jahr 1829 einstweilen, bis die neuen Vor-schreibungen und Zahlungsbögen h'naußgege-ben werden können, nach der fur das ^johr 1828 bestandenen Schuldigkeit m den gewöhnlichen Raten a <2olNu, und gegen emsi-weilige Aqunlirung auf den Zahlungkbogen des Jahres ,«28 , eingebracht werde. — Welches m Folge des Decretcs der hohen k. k. vereinigten Hofkanzley, vom 3^. Iulp d. I., Zahl Zibg/ zur allgemeinen Kenntniß ge«< bracht wird. — Laibach am 20. August 1828. Io>eph Tamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. ii5i. (2)^ Nr7l956^3iZ^- Cu rr e n d e des k. k. illyrischen Landes-Gubevniums zu ^albach. Wegen Ausdehnung der Mauthbe- freyung für das auf die Weide, zur Heilung oder zum Beschlagen geführt werdenden Vl> hes, dann für das Fuhrwerk zum Feldbaue und für die Wirthschaftöfuhren. — Die -hohe allgemeine Hofkammer hat im Einverständnisse mit der hohen k. k. vereinten Hofkanzley beschlossen, die im §. 4.1."t. 0. der Wegmauth-directiven ausgesprochene Befreyung für das Vieh, welches auf die Weide, zur Heilung oder zum Beschlagen geführt wird, für das Fuhrwerk zum Feldbaue und für die Wirthschaftsfuhren , in der Beschränkung für dle Ortsbewohner, wo ein Wegmauthschranken aufgestellt ist, vom 1. November 1826 an, dahin auszudehnen, daß diese Befreyung auch für diejenigen Bewohner der nächsten Orte, welche jenseits des Mauthschrankens eigenthümliche oder gepachtete Grundstücke besitzen, und ihrer Bewirthschaftung wegen bemüssiget sind, den Wegmauthschra'nken des anderen Ortes zu betreten, auf den Fal! zu gelten habe, wenn sie für dieses Vieh, Fuhrwerk und Wirthschaftsfuhren in dem Zuge zu diesem Wegmauthe schranken die Wegmauth - Freyheit nicht schon an einem anderen Wegmauthschranken genießen. — Dieses wird in Folge hohen Hofkckm-merdecretes, vom iZ. v. M., Z. ZZ36o, zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 2. September 1826. Joseph CamiUo Freyherr v. Schmidbnrg, Gouverneur. Franz Ritter v. Iakomini, k. k. Gubernial-Secretär, als Referent. Nrnsännliche ^erlantbarungen. Z. HZ?. (3) Nr. 3474- Kundmachung. Das hochlöbliche k. k. Gubernium hatUaut herabqclancner Verordnung vom 22. v. M., Erh. 28., 3- 16665, den am i3. August d. I., bey d'.cscm k. k. Kccisamte aufgenommenen Li-citationsaN, in Absicht der Vcrspeisung der Sträfimge am husigen KaMberZe, für die 8^6 Dauer des Militarjahres 1829, bey dem Umstände/ daß der für das Aerar erzielte Gewinn gar zu gering ist, nicht zu bestätigen, sondern eine neuerliche Licitation anzuordnen befunden. — Indem man den Tag zur Vornahme dieser neuerlichen Versteigerung auf den 16. d. M., Vormittags 9 Uhr festsetzt, werden die Licitanonslustigen eingeladen, hierbey zu erscheinen. — K. K. Kreisamt Laibach den Z. September 1828. Ktävt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. ilög. (i) Nr. 56i3. Von dem k. k. Ttadt- und ^andrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es fto übee Ansuchen der Luz:a Paulitsch, als bedingt erklärten Erbinn zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 4. August 1628 verstorbenen ?uzia Habitsch, die Tagsatzung auf den 27. October 1628, Vormittags um 9 Uhr, Vor diesem k. k. Stadt- und Landrechce be, stimmet worden, bey welcher alle Jem, welche an diesen Verlaß aus was immer für eitlem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechts« geltend darthun sollen, widrlgens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Latbach den 6. September 1828. H. Ii6o. (!) Nr. 5i/»9. Von dem k. k. Stadt- und kandrechle in Kcain wird anmit bekannt gemache: 3s scy 6ber das Gesuch des Valentm unv Ger« traud Smereker, Eigenthümer des Hauses Nr. Z, an der Pollana allhlcr, m tue Ausfertigung der Amortisations, Kdictc, rücksiHt« lich des zur Sicherssellunz des, dem Mauhauz Zencker ausgesprochenen lebenslänglichen Unterhaltes, seit 6. August 1787 mtabullNen Vertrages, liäo. 27. September 1786/ Behufs der Kassierung des darauf befindlichen Eertificats, gewllllget worden. Es haben dem« nach aKH Jene, welche auf gedachten Vertrag, ääo. 27. Geplsmber 1765, indad. 8. August 1787 aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen drr heutigen Bittsteller, Valenten und Gertraud Gme-reker, dle obgedachte Urkunde nebst Intabu- lattons-ssertificat, nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- «nd wirkungslos erklart werden wird. Laibach den 6. September 1828. Z. näo. (3) Nr. 55^5. Vom dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Pepeunack, Theresia Ko-zutar, und des Vormundes der minderjährigen Cacilia Kozutar, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 1. Iuny 1626 verstorbenen Maria Chuntar, irrig Iantschitsch, die Tagsatzung auf den iH. October 1626, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgelrcnd darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 81^ b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 2. September 1828. Z. ii3g- (Z) Nr. 5533. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird den unbekannten Maria Susanna, Herrinn v. Grimschitz, und Maria Katharina Scmenitsch'schen Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie, bey diesem Gerichte der Herr August Ritter v.Födransperg, Eigenthümer dcs GutesMatscherolhof, die Klage eingebracht, und um Verjährt- und Erlo-schencrklärung der auf dem Gute Matscherol-hof mcabulirten Maria Theresia Semenitsch'-schcn Heirathssprüche pr. 3^00 st. T. W>, ge-bcren. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbeöatuN?, und well sie vlel-lclcht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gcrichtsadvocacen, Oi-. Burger, als Curator bestellt, mit welchem ./die MMbrachw Rechtssache nach der bestehenden Gevichts -Ordnung ausgeführt und entschieden wMdcn, wird. Indem Hur Verhandlung diez T'asssatzMg auf den a5- December l.I.^KM g Uhr.bey, diesem Gerichte bestimmt ist, werden die Geklagten dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allen- , falls, zu rechter Zeit selbst crsckemen, oder in-Mischcn dem bestimmten Vertreter. ihu,e.H,ech,tZ-vehelfe an-die-Oand geben, oder auch.sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte nahmhaft zu machesl, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen We- 347 gc einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus einer Verabsaumung entstehenden Folgen bepzumessen haben werden. Laibach dm 2. September 1828. Aemtlichs Verlautbarungen. Z. I1S7. (').,. ^'' "22' ^ Ankündigung. Es w'.rd d:e auf der Straffe nach Zcngg und Ottochacz besindllche Wegmauth zu 3ut-talcqua/ im Ögullner Gränz: Reglmente, am y. October 3. c:., und zwar zu Cailstadt in der Brigade- Kanzlcy um ic> Uhr V^ mittags, auf dle Jeu rom 1. Zto^ember 1826, blb Ende October 18)1, gegen Einnahme der von der hohen Lano'cbZ^ll? b.rens deNangten, auch schon bestehenden tarlffmäßlgen Taxe, unter Vorbehalt der N^tlsicanon > des hochlöb-llchen k. k. Hofkclegsraths, in die Verpachtung gegeben wozu dle PachNustigen zu erscheinen h.em.t fürgeladen werden. Dnsem zufolge wird dle be,agt? Weg, mautb um den jährlichen Ausrufspre.S vr. ^ss Sige: Acht Hundert Drevzchn Gul< den ln Conv. Münze, »m Wege dvr öffentl,-chen L>cltatlon an den MeisiblNhenden über, ^^^Bev dicscr Mauthssation besteht k?m ara-nsches Maulhhaub, jedoch kann der Mnstble. t^r emstweilen ln dem neben dem PostHaus angebrachten gemauerten Wachthause, oder emem eben gemauert, m .0^0 befindüchen Granzhause, gegen Zlns d^e Unterkunft haben, bls n.cht zur Zrdauung elnes ordentlichen Sm-nehmers.Quactlerl um dle Btwllllgung nnge« schrillen nnrd; wobeo wcttcr bemerket, daß zu dieser Verpachtung Jedermann zugelaj en wnd, dcr dle vorgeschobene Eautwn zu lel-sten nn Stande lst; dagegen hac der Pachter :ur Slckcrstellung des Aerars, wenn er den rnonachll.Hen ausfallenden Pachtbetrag alle Monath lm Voraus zu erlegen sich verbindlich macht, als Eautlon den 6ten Theil fur hen Erlag mit Ende eines jeden Monats aber den vierten Theil des jährlichen Pachtschlllmgs alelch bey der L'citation zu leisten. Dle Wahl des dießmonatlichen Erlages der dießfalllgen Arrenda wird dem Pachter überlassen , jedoch hat die Cautwn entweder im baren Gel e gesicherten Hyoolheken, oder in öffentlichen Fonds-Obligationen, welche nach der zur Zelt des Contracts-Abschlusses bekannten börsenmaßigen Eours angenommen werden, zu bestehen. Wenn die Caution! dieser Arrenda auf unbewegliche Realitäten gesichert werden will, so muß jeder Pachllust'gcr darüber die obrigkeitlich bestätigte Sckätzungs-Urkulide mit dem grundbüchcrllchen Auszuge der darauf haftenden Schulden und andern Lasten vor der Versteigerung dlcser Pachtgcfalle der Arrendnungs-Eommlffion vorlegen , wornach jene des Ersiehers, auf dessen Kosten m dle gerichtliche Vormerkung gebracht, und diesem Regiment gehörig bestätigter zur Aufbewahrung übergeben , und nach Verlauf dieser dreyjahrlgen Pachtzeit und Erfüllung aller eingegangenen Verdlndllchkelten aber die Caution und deren sonstige Urkunden sollen zurück emgeantwor-tet werden. ^ - Die übrigen Licitationsbeoingnisse können von heute an, beym Ogullner Gränz-Regiment und am Tage der Versteigerung eingesehen werden. ^"ii53. (2) Nr. 2o3i^9l. Ll citations- Kundmachung. Von der k. k. Taback- und Gtampel« gefallen-Administration wird hlemit öffentlich kund gemacht, daß am 2. October d. I. bey ihr m dem Amtsgebaude, am Schulplatze, Nr. 297, eine Licttation zur Beyschaffung der für den AmtsporNer und die vier Hausknechte erforderlichen Liuree - Stücke/ wird abgehalten werden. Diese Lwree - Stücke bestehen in einem Mantel, ,5 Rrcken, einer Weste ohne Ermel, 4 detto ma Ermeln, 2 langen Beinkleidern, 4 kurzen Beinkleidern von eingegangenen hecht« grauem Tuche mit der bey selben gewöhnlichen Besetzung von schwarz- und gelben halbseidenen Borden, dann m 4 zwllchenen Kitteln, einem dreyecklgten Hut , mittelfemer Gattung, mit den gewöhnllsben 3 Finger breiten Gold-borden und Zugchör, 4 runden Hüten und 4 Paar starken Glefeln. Wozu diejenigen Handelsleute und Pro-fkssionlsten, welche die Lieferung dieser Livree-Stücke zu übernehmen wünschen, mit dem Beysatze eingeladen werden, daß die ge-sammten vorbesagten Kleldungbstücke vor Ende des Monats December 1828 zur hiesigen Oeconomle abgeliefert werden müssen. Laibach am it. September 1L28. vermischte ^erlautbarunZett. Z. ii53. (l) E d i ct. Vom Bezirksgerichte der k. k. Staatsherrschaft ?ack wird hlemit allgemein kund gewacht : Es sey für nöthig befunden worden, 8ä8 den Thomas Kenda, Gatten der Mina Kenda, Besitzerinn der Hübe, Nr. — in Dautscha, wegen seiner erhobenen Verschwendungssucht als Verschwender hiemtt zu erklären, und für denselben semen Vetter Peter Mohoritsch zu Dautscha, als Curator zu bestellen. Welches daher zu dem Ende hiemlt öffentlich bekannt gemacht wird, daß Nie-mand mit gedachtem Thomas Kenda einige Geschäfte eingehe. Contracts schließe oder Dem, selben ein Darlehen leiste, widrigens ein solcher Darleiher seines gemachten Darlehens verlustiget, und die abgeschlossenen Geschäfte und Eontracte null und mchtlg seyn sollen, wornach Jedermann sich zu achten, und vor Schaden zu hüthen wissend wird. Lack den 23. August ^828 Z. il5ä« (l) Nr. 2342. "«Vckwefel - Niederlags - Anzeige. Dem bürgerlichen Handelsmann m Marburg » Herrn Anton Altmann, lst zur Be-quemlichkeit des handelnden Publlcums dle Errichtung eines k. k. Schwefelverschlech-Lagers in Marburg bewilliget worden, woselbst die Erzeugnisse des ararialen RadoboyerlSchwe» felwerkes, ohne irgend emer andern Auslage für Sensarie, Provision n., um folgende der-mahlen festgesetzte Preise zu erhalten sind, als: Stangenschwefel der Ecnten Netto «Gewicht um 6 st. 36 kr.; Tafclschwefel der Cen« ten Netto - Gewicht um 6 ft. 6 kr.; feinste Schwefelblüthe mir 3 Adlern der Centen Net« to-Gewicht um 8 si. 40 kr. E. M. Der Btangenschwefel ist in Klsten von bey« laufig 2 Centen verpackt. Der Tafelschwefel in ahnlichen Kisten aber auch in Fassern von 5 Eenten, und dle Vchwejelblüthe in Kisten zu 100 Pfund und zu 5o Pfund. Diejenigen, welche es vorziehen, ihre Bestellungen lieber aus dieser neuernchteten Niederlage zu Marburg, als von Radoboy oder dem Verschleißlagcr zu Warasdm zu beziehen, wollen sich dießfalls unmittelbar-an das oben erwähnte Handlungshaus verwenden. Vom k. k. Oberbergamte und Berggerichte Klagenfurt am 3i. Aliaust 1828. 3. "64- (l) j Es sind mehrere Hundert schöne Tulpenzwiebel zu verkaufen. Das Hundert zu 40, 3a, 20 und 10 kr. , nach Verschiedenheit der Größe. Kaufslussige können selbe zu Laibach am alten Markt, Nr. iöi, zu ebener Erde erhalten. Z. ii52. (2) Erledigte Organisten- und Schulte h r e r s st e l l e. Es wird in der Dekanat-Pfarre , im Markce Wtvbach, der Organisten- und Gchul-l.hrersdienst mit Ende des Schuljahrs 1828, in Erledigung kommen. Die jährliche Dotation in tixa, als Organist nebst einer bequem« lichen Wohnung für seine Familie, besteht in Geld 200 fl. C. M., dann 12 Merllng Kukuruz und 12 2/^0 Elmer Tafelwein, nebst Gtollgebühr bey Offiziaturen, sammt mehr andern kleinen Emolumenten. Als Lehrer bekommt er nach dem Vermögensstande und Classification das Schulgeld. Die Zahl der schulbesuchenden Kinder belauft sich über hundert, und würde jahrlich wachsen nach Beschaffenheit und Verhaltung des Lehrers. Bey der Schule stehet auch ein Schulgehülf. Es werden dahec alle Jene, welche für diesen Dienst anzuhalten gedenken, sich mit äcbcllchen Zeugrnssen bey dem Dekanate und Schuldlstrlcisamte bis i5. October d. I., zu Wlpbach ausweisen, 1.) deß sie im Orgelschlagen und in der Musik sehr gut bewandert sind; 2,) daß sie dle erforderlichen Schul-fahlgkeuen, die em Trunal; Lehrer bcnöthlget, gut besitzen, und m der kramcrischen und deutschen Sprache gut bewandert, und mit guten sitllichen Zeugnissen verschen sind. Dekanat Wipbach am 3i. August ,828. Z. ü55. <2) Es werden mehrere Tausend Gelder gegen gesetzmäßige Sicherssellung dargeliehen, worüber das Weitere beym Herrn Dr. Eberl, in der Kapuziner- Vorstadt, Nr. 57, zu erfragen ist. Laibach am ^2. September 1826. Z. "43. (5) Nachricht. Bey Endesgeferttgtem, im neuen Hohn'schen Hause, am Platz, Nr. 162, sind nebst jeder Graveurarbeit, auch Tauf-, Firmungs-, Ge-legenheits- und Belobnungs-Denkmünzen (letztere für Schüler beson» ders geeignet) von feinem Gold und Silber, um die billigsten Pretse zu haben. Wolfa. Fried. Günzler, ' Graveur.