Nro. 2273. N« Le« wshLetzeskLTLLMw E«e«L-LLee»s der Diözese Laibach. sV eine Heiligkeit Papst Dius IX. hat durch zwei an alle Erzbischöfe und Bischöfe gerichtete apostolische Rundschreiben vom 21. November 1851 wegen der noch immer andauernden feindseligen Bestrebungen gegen unsere heilige Religion und gegen die bürgerliche Gesellschaft abermal allgemeine Gebethe angevrdnet, und zur Weckung und Erhöhnng des frommen Eifers der Gläubigen einen vollkommenen Ablaß in der Form eines Jubilaeums allen denjenigen zugesichert, die in der von mir zu bestimmenden Zeit eines Monates die vom heiligen Vater gesetzten Bedingungen erfüllen werden. Den Inhalt beider Rundschreiben habe ich in den an die Gläubigen meiner Diözese gerichteten Hirtenbrief vom heutigen Tage zusammengefaßt, aus welchem die ehrwürdige Seelsorgsgeistlichkeir ersehen wird, daß ich die Zeit zur Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses vom 20. Mai l. I. angefangen bis einschließig 19. Juni d. I. bestimmt habe, wornach ich hiemit nur noch verordne: 1. daß der Inhalt meines erstbesagten Hirtenbriefes den Gläubigen meiner Diözese am Sonntage vor dem Christi- Himmelfahrtsfeste, d. i. am 16. Mai d. I. in allen Kuratkirchen von den Kanzeln abgelesen, die Gläubigen zur eifrigen Benützung dieser einmonatlichen Gnadenzeit aufgemuntert, gehörig belehrt, und auf dem Laude ihnen auch die zwei Filialkirchen bezeichnet werden sollen, die sie nebst der Pfarrkirche allenfalls noch besuchen wollen. 2. daß am Feste der Himmelfahrt Christi, d. i. am 20. Mai d.J., als dem ersten Tage, und am 19. Juni l. I. als dem letzten Tage dieser Bußandacht in allen Pfarr- Pfarrvikariats- und Lokaliekirchen das hochwürdigste Gut zur öffentlichen Anbethung ausgesetzt, und die Andacht des Tages selbst mit dem heiligen Segen geschlossen werde; daß ferner während der ganzen einmonatlichen Zeit in allen heiligen Messen auch die Oolleete: „Leelesiae tuue, guuesumus Domine, preees plaeatns astmitte ete.« eingelegt und jedesmal nach der Pfarrmesse fünf --Vater¬ unser« sammt dem englischen Gruße und einmal das apostolische Glaubensbekeuntniß mit den Gebetben für die Kirche, den Papst, den Landesfürsten und für das allgemeine Anliegen der Christenheit von dem Priester an den Stufen des Altars kniend laut abgebcthet werden sollen. 3. daß die ehrwürdigen Herren Seelsorger, oder sonst jurisdictionirten Beichtväter während dieser Monatfrist sich dem Beichthören der Gläubigen mit unverdrossenem Eifer widmen, und dabei sich der erweiterten aurisstiction inner den durch das hier beigedruckte apostolische Sendschreiben gesetzten Gränzen bedienen sollen; Erstere aber gleich der¬ mal den Gläubigen auch den apostolischen Segen verkünden sollen, den Seine Heiligkeit am Schlüße dieses Send¬ schreibens allen meinen Diözesanen in seiner väterlichen Liebe und Fürsorge ertheilt. FürttbitclMiches Ordinariat Laibach am 24. April 1852. Anton Moys m p Bischof.