^. 38. Donnerstag den 17. Februar 1853 Z. 70 « (2) Nr. 486, Kundmachung. Bei dem gemeinschaftlich für Krain und Karn ten bestehenden Blindenstiftungsfondc ^ ""« ' pendium jähllicher ,M> fl., und zwar zur Bedeckung hes von dem Blindeninstitute zu Linz f^,. ""t"-richt und vollständige Verpflegung des ZoglmgS in dem eben erwähnten Betrage gestellten An- l^^ienTN dieser Stiftung haben solche ü.-me blinde Kinder, dermal aus Kram, de.i Anspruch, welche außer der Blindheit mit keinem al'dein unheilbaren Gebrechen behaftet smd, Lehrfähigkeit besitzen, das «te Lebensjahr erreicht, daß I5te aber noch nicht überschritte!, haben. ^ Die Bildungszeit dauert 6 Jahre. Da übrigens in dem Blindeninstitute zu Linz jeder Zögling bei seinem Eintritte mit doppelter Kleidung Bett- und Leibwäsche, wie auch mit einem ordentlichen Bette versehen sein muß, welch' rcbtercs demselben auch vom Institute für eine billige Entschädigung von 15 — l6 fl, besorgt werden kann, diese Auslagen aber aus dem Stif-tungsfonde nicht bcsttitten weiden können, so muß der Stiftling diese Auslagen auf sich nehmen. Diejenigen Aeltcrn oder Vmmünoer, welche sich um die Verleihung dieser Stiftung für ihr Kind und Münoel bewerben wollen, haben die Gesuche, belegt mit dem Taufscheine und legalen Armuthszeugniffe, dann mit dem vom Beznksarzte ausgestellten Zeugnisse über die körperliche Gesundheit und Bildungsfähigkeit des Kindes, und mit der Erklärung zur Versorgung des Stiftlings mit den obangedeuteten Elfordernissen, im Wege der Bezirkshauptmannschaft, oder bei Bewerbern aus öaibach im W,ege des Stadtmagistrates bis Ende März l. I. an diese Staithaltcrei zu überreichen. Von der k. k. Statthalterei. Laibach am 3. Februar 1853. Gustav Graf v. Chorinöky, k, k. Statthalter. Z. 77. u (l) Nr. 1520. Kundmachung. Die Betriebs-Directio» der südlichen Btaats-Eisendahn zu Gratz beabsichtiget die Lieferung mehrerer, für den Betrieb in der nächsten Periode, «nd zwar d. i. bis letzlen October I853, erforderlich werdenden Vcrbrauchsgegenstände im Off„, folge nach anzusetzen, und neben jvdem einzelnen Lieserungs-Ochcte ist der beziigl.chc Peeisanbot für die Einheitsgröße in Buchstaben auszu drücken. Die Einliefcrungen haben an die k. k, Ma-terial-Depets in Müizzuschlag, Gratz, Marburg oder Laibach, u, z. bis dahin spesenfrei zu geschehen, können übrigens patthienweisc Statt finden, und es ist daher in den Offer, ten der Einlieferungsort, wohin der Gegenstand abgc! efert werden will, ausdrücklich' zu benennen, ll!id auf die in der nachfolgenden Tabelle ange deuteten Einlilserunas - Termine Rücksicht zu nehmen, Jedenfalls muß die erste Parthie läng-stens binnen l4 Tagen nach der Bekanntgabe oer Annahme des Offertes beigestellt werden. Jeder Off.rcnt hat seinem Offo'te fünf Per-cente d>^ Preis > Summe der von ihm angebotenen Objecte als Badium dcizuschlicßen, oder über den Erlag des Vadiums bei ein.r Eiscndahncasse sich auszuweisen. IencnOff.rent.n, deren Anbote sich als nicht annehmbar darstellen, weiden d>> erlegten Vadien nack dem Schlüsse der Verhandlung sogle ch zu rückgest.llt; von den übrigen aber werden selbe einstweilen zurückbehalten, und diese können beim Contracts Abschlüsse zugleich als Caution verwendet werden. Mit derUeberreichung des Offertes übernimmt der Offete'nt die volle Verbindlichkeil für die Zu? Haltung seiner Anbote bis zu der zu gewärtigen-den höheren Entscheidung, ohne Rücksicht, ob er für einzelne Artikel Bestbeter geblieben ist, oder nicht, und cr verpflicht»! sich, d«n Lieferungs-Vertrag, welch.r nach erfolgter Entscheidung über die Offerte anzustoßen kommt, zu unten fertigen u»d zuzuhalten. Die Entscheidung über die Annahme der Besidote wird mit V^schleuni-gnng eingcholt und den Offennten luiverzüglich bekannt gegeben werden. Die Lieferungs- und künftigen Vertragsbcding-nifse sind folgende: 1. Die ;u liefernden Gegenstände müssen durchaus von vorzüglich guter Qualität, zur allsogleichen anstandlosen Verwendung geeignet sein, und müssen der aus dem folgenden Tableau ersichtlichen ge^ nauen Bezeichnung derselben vollkommen entsprechen. — . 2. Die erfoi derlichei! Mengen sind in dem nach-folgenden Verzeichnisse nur annäherungsweise angegeben. — Es wird ausdrücklich bemerkt, daß der Bedarf um ein Dritcheil sich mehren, oder um ein Drittheil sich abmindern kann In beiden Fällen ist der Bestbieter verpflichtet, die Einlieferungen nach dem Bcdarfe zu machen, ohne daß eine Preisän. detung eintritt, oder was immer für ein besonderer Vcrgütungsanspruch für den Bcstbietcr hieraus er» wächst. T>!e Bedarfsanmeldung (Bestellung) ge-schieht von Seite der Bctriebs-Direction vierzehn Zage vor dem Eintritte des Adstellungstermines; größere Abweichungen von dem durchschnittlichen Bedaife werden bei dieser Gelegenheit bekannt gegeben. — 3. Jede Sendung muß mit einem von dem Er-stehcr ausgefeitigten Lieferscheine, der das Bporco-und Nettogewicht und eine genaue Bezeichnung dcr Ware enthält, begleitet sein. — Die Uebernahme d^r einzuliefernden Gegenstände erfolgt commissionell am gegenseitig bedungenen Abstellungsorte im Beisein der Erstcher oder deren Stellvertreter und zweier Beamten der Staats^ senbahn, welch' Lctztern die Beurtheilung der eingelieferten Gegenstände nicht nur nach dem Gewichtsverhältnisse, sondern insbesondere auch in qualitativer Beziehung zusteht. In so ferne die Ersieher von dem Rechte der Intervention bei oe» Uebcrgaben abstehen wollen, wäre dieß von Fall zu Fall in den Lieferscheinen ausdrücklich zu erklären. — Der Ausspiuch dcr BtaalSeisenbahndedicnstele» '" Bezug auf die qualitative Annehmbarkeit der ""gelieferten Gegenstände ist maßgebend. In so "ne ictoch die Eist^r durch den Auöspruch der Uebernahmscommission sich beschwert glauben, steht "",e Berufung g,ge„ dieselben an die Betriebs-Direction frei. - Sollten durch die dießsalligen El Hebungen und Verhandlungen Auslagen erwachsen, so sollen die Grsieher zum Ersatze derselben '" dem Falle verpflichtet sein, als der von den Uebernahmscommissären erhobene Anstand gegründet befunden, und deren früherer Ausspruch aus-lecht erhalten wird. Gegen die Entscheidung der Betriebs-Direction findet ein weiterer Recurs nicht mehr Statt. — 4. Gegenstände, in Bezug auf welche durch den Ausspruch der Uebernahmgs-Commission be, währte, und beziehungsweise durch die Entsch stände sich ergeben haben, werden von der Ueber» nähme ausgeschlossen, und dem Ersteher liegt die allsogleichc Wegschaffung derselben vom Absiel-lungs-Platze od. — 5. Für die bei dcr Beurtheilung anstandslos be« fundenen Gegenstände wird dem Ersteher allsoglcich ein UebernahmS- (Empfangs ) Schein ausgefolgt, auf desscn Grunde sodann von Fall zu Fall, oder in beliebigen, von dem Erstcher zu wählenden Terminen, die Liquidirung Hieramts, und dieAuszah. lung der Verdienstbeträge entweder bei der hiesigen oder bei einer andern Btaatseisenbahn - Lasse (jf nachdem eine oder die andcie von dem Crstcher gewünscht und bezeichnet wird) gegen scalamäßig gestämpelte Quittung erfolgt. Wie die Verdienst, summen, wird, in so ferne die unten verzeichneten Oele ill Gefäßen eingeliefert werden, welche zurück» zustellen kommen, und nicht sogleich entleert werden können, ein kleiner Vorsichtsabzug zurück« behalten, dcr die Bestimmung hat, Gcwichts-Ab< gängc, welche sich durch cine unrichtig (nämlich zu gering) angegebene Tara zeigen sollten, zu decken. Nach erhobenem Tara - Gewichte weiden diese Vorsichts - Abzüge in dem Maße ausgefolgt, als der Tara » Befund hiezu Veranlassung gibt. — > Es soll aber dcr Betriebs Dncction auch frei. stehen, im Falle als die Mehrauslage fur derle. au ercontractliche Anschaffungen oder der sonstige durch die Nichlzuhaltung des Vertrages entstandene Nachtheil den Weitl) der Laution übersteigen sollte, den Regreß dießfa«s an dem gcsammten beweglichen „nd unbeweglichen Eigenlhume des Contrahcnten zu suchen und zu nehmen, und es wird zur Bedin« qung gemacht, daß die in einem solchen Falle von der Rechnungsadcheilung der Betrieds - Direction anzustellende Nachweisung der gegenüber d^n Con. tractsbesiimmungcn erwachsenen Mchrauslagen von Seite des betreffenden Contrahcnten als vollkom« men rcchtsgiltige Beweiseökraft habend, daher für ihn als bindend anerkannt werde. -- Ucbethaupt 72 soll es der Betriebs-Dircttion frei stehen, alle Maß' regeln zu ergreifen, welche zur unaufgchaltenen Erfüllung des Vertrages und zur Abwendung jedes, dem Eisenbahnfonde zugehenden Nachtheiles führen, so wie andererseits den Contrahenten der Rechsweg für alle Ansprüche, welche sie aus den Bestimmungen des Vertrages ableiten zu können glauben, offen steht. — Ausdrücklich wird ferner festgesetzt, daß alle aus dem Vettrage etwa cntsplingcnden Rechtsstlcitig-keilen, das Aerar möge als Kläger oder als Geklagter eintreten, so wie die hierauf bezüglichen Bi-cherstellungs- und Executions-Verhandlungen bei demjenigen, im Sitze der Finanz-Procuratur befindlichen Gerichte einzubringen sein werden, welchem der Fiscus als Geklagter unterstcht. — 8. Die Verträge werden i>, )Ic» ausgefer« tiget: ein Exemplar kommt auf Kosten des Con« nahenten mit dem gesetzlichen Stämpel zu versehen, und dieses bleibt in der Verwahrung der Betriebs'Direction; das zweite Exemplar wird dem Contrahenten behä'ndiget. Die Gegenstände, um deren Beistellung es sich bis Ende October 1853 handelt, sind: Beiläufiger Bedarf in der s, 2 qualltativer Beziehung m, ^"h"s- " Menge Bezeichnung 1 Oliven.Oel reines, ohne alle Beimengung 3U0 Lentner am I. Mai und am l. Juli Die Gefäß.-werden hier b" anderer Oel « Sorten und liLltu 1853, jedesmal l5N Centner halt.n und wird für dieselbe», Substanzen. ' k.ine Vergütung g.leistet. 2 Brenn-Oel ausgebautem Rübs - Samen, 7NU Centner im April, September und Octo- Die c«.fäße wcrdc» zunick^csttllt. vorzüglichste Qualität, feinste ".'lc, ber, monatlich beiläufig »5U ^^^'^'^^K doppelte Raffinirung. Centner; in jedem der andern d« Sendung i>, der Viüücftrungs- Monate beiläufig«« Centner, ^'°"/""!"^ic.Nück« fracht wird von hier aus feinc l'rzahÜ 3 Lein. Oel rein, abgelegen. 70 Centner beiläufig monatlich 10 bis Wie bei Post-Nn 2 "«UV >2 Centner. ^ Terpentinöl rein. 3i» Centner in 2 ziemlich gleichen Portionen Wie bei Post-Nr. 2. n^tlo am 1. Mai und 1, August »853, 5 Werg, hänfenes gereinigt (ohne Beimengung 30« Centner vom 1, Mai 185» an beiläufig Für Emballage wird kelw von Stüngeln.) nellu allmonatlich UU Centner. Vergütung geleistet. Van der k. k. Betriebs-Direction für die südliche Staatseiscnbahn. Gratz am 5. Februar 1853. Z. 74. i. (2) Nr, 20«». Concurs « Kundmachung. Im Bereiche dieser k. k. Finanz-Fandeö Direction ist eine Kanzleioffizialen-Stelle mit dem Iahrcsgchalte uon 500 st. im Concretalstande der Beamten dieser Dienstes-Caihegorie bei den unterstehenden Cameralbezirks - Verwaltungen, dann eine in den hierorligen Concretalstatus ge» hörige Kanzlciassistentenstelle mit dem Iahrcsge-hatte von 350 fl., und zwar mit der Dienstlei' stung bei der Fnwnzptocuraturs - Abtheilung in Klagenfurt i>^ Erledigung gekommen. Diejenigen, welche sich um die eine ödet die andere dieser Dienstesstellen, oder in bcm eintic-tenden Falle der Erledigung einer Kanzleiassistem tenstelle mit dem Iahrcsgehalte 0l)N 40» st,, 300 st. oder 25,0 ft. bewerben wollen, haben ihre dirßfalligen Gesuche mit den legalen Nachweisungen über ihr Alter, ih e bisherige Dienstleistung und Moralität, dann über die zurückgelegten Studien UNd über die mit entsprechendem Elfolge bestandene Prüfung aus den GefällS-, Casse- u. Vcrrechnungö-Vor christen, oder über die Besre.ung oon er-selben und die allfälligen Sprachkenntnisse, bis längstens U.März 1853 im vorge,chrlebcnen Dienstwege hierorts einzubringen, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten im Bereiche dieser Finanz-Landes-Dircction verwandt oder verschwägert sind. K. k. Finanz-Landes-Direction für Steier-mark, Kälnten und Krai». Gtatz am 6. Felnuir »853. Z?!»^ (l^ Nr. 47». Von dem k. k. Landcsgerichte in kaibach wird dem unbekannt wo befindlichen Heirn Georg Navei schnig. mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider denselben bei diesem berichte Herr Johann Dettela, Inhaber des Gutes Wartenderg . die Klage auf Verjährt- und Erloschen erklarung der selt 5. Fediuar 1765 auf dem, demselben eigenthümlichen Gute Wartenberg inca-bulirten Urkunde , ,'«»^'. Oblak, seine Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwal-ter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ord nungsmäßigcn Wege einzuschreiten wissen möge, inöbesundere da er sich h,'e aus dieser Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werde. K. k. Landesgericht Laibach am 8. Februar 1853. ' 6. !l0«. (l) Äir. 7514 Edict L°n dem k t. Nizilkkgecichie Atelsberg wild h emii kund gcmachl: Es sci ür>el Ansuchen des Hrn. Mathias Knnncr ^on Ädclkberg, ">^" Fl^.nz Äienko uo» dalelbsi, il> tie tlcculiue ^eilbie ui>q dei, dein l!ctzle,n ge» vorigen, <,eliä't!ich au, I32U si. gesch.^ien, im Hllindl'liche l^ ^ei<^tzdLm>n»e Aüelsl-cig «uk Uib. Nr. li/,, ^/«,ll)^,22>/,, 53'/,, 5^/<, 55'/« und 6()2/ »l'llo>»mend!N< nachsi ÄDelsberg gelegenen Neaäiälen, we,,en aui t«m gerichlllchen Ve,gleiche y^,„, l?. ^cttbcr 185!, ^. ?32U, »tt2l, 23. Fe-bruat l852, »chult'^n 410 ft 45 kr, c «. c. ge-williqt. hie.u tie l- ^e>Ii,ietul,g auf den 7. Ma,z, tie 2. au! ocn 7, ^lp'll u„d die 3. auf den 7, Mai I. !>., jcresmal «Uoimil n^s von 9 bis !2 Uhl iü rie'ier Wtricr/sl^iiiki mil lcm Nlisa<>e angeo>dnct wo>den, daß lolche lei d«r !. und 2. Feillieiung „,,s um lie Schätzung «der drüber, bei der 3. „b r auch unicr de>se!be„ hi>i>augeget'cn, u,id die Kauflustigen mit dem zu encheinm emgcladc» ireldei,, d>,ß die Llc,!al>on3'.edmgn,„e, d>e Echäz iunq u»d der Giunebuchs^iraci in^ü^ ^ähiend ien Amisstunden l?ier°mls emzus.hen si„d. K. k. iUe>,rks^erichl Adelsderg dcn 22. Dc> Aal» Muring» Z. !99. (l^l Nr. l^' Edict. Vom k k, Bezirksgerichte Ncumarktl wird l)>e' mit bekannt gemacht- lHs habe Flau Maria 3^M von Kaycr, wider Icrnej Naumkar u»d scinc allfäl' ligcn Ncchlsüachfolger, die Klage auf Zilerkcn'NU'g des lHigcnlhiims der, zu Kaycr zuk H. Z, ^.^s, genden, im Gnmdbuche d« vormaligen H"^^,",, illadmannßdorf »>ul) Rectf. Nr. 265^ ei»ko»'lNlN°/ Kaischc, aus dem Titel der Ersitzung emgcbracyl, worüber die Taj,s"tz»»g zur mündliche» Vclha>'0' lu>,g mit dem ""hcmge des §. 29 ". G. O,, ""' de» !8, März I, I, Vormittags um 9 Uhr !)>"< amls angel'l0ütt WUlde. D» t>«m Gerichte das Dasein und der Aüsenl/ halt der Geklagte» »nb.kannt ist, hat dasselbe o"l ihre Gefahr den Herr» «»ton Sup.ni >» K>i>)el al° Kurator bestellt, mit welchem dieser Gegenst>>»^ iüsofer» die GeNagten bis zur obigen Tag<'^""^ »icht im ordnungsmäßigen Wege einsch«'""' " '^ handelt, und hierüber, was Rechtens 'st' ^"" werden würde. K, k. Bezirksgericht Nemnarktl am 9. F^ blliar »833. Z. ,90. (') Nr. 3'^', Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Pranma w>»d ^ kannt gegeden, daß das in der Rechtssache ", Verland Fürsten Wi,idischgrätz, wider Iac^ ^ ii«i5, vo» Eibcnschnß Nr. !3, »sicssene Ur>h" „ 750l u ^,,,,„ klagten, l «^tüln Valentin !Vl»!>i!,ö von o schuß zugestellt werden. , < Hievon wird Iacal) ^sl,'i« wegen all!"»» eigen« Wahrnehmung seiner Rechte uersUndigel- K. k. Bezirksgcricht Planina am >3. 2^ ner !853. ^^< 3. l«6. (2) ^'' " Edict. ^,, Vom k, k, Pe,irtsgciich!e Krainburg '"^.^ mit kund gemach!, d.,ß das l,nl,e f. k. ll.'^dee»^^, ^ L^,b,!ch lnu' Zuscdrist r,rm 8. ?<^lual . ^. 49 l, wide, M>,thias Süpp>n,. vu!«" ^ ^u"^ sch.t, ro„ Odelleld Nr, 9, wegeü ^"'^'m^i,^' die (iu,a!el ucrhang! u,id il m d,eses k- r- ^^^, gencht dei, Joseph Ie»ko von ^berseld zu«» tor bcigegedcn habe. ,, ^eblUa^ H. f. Beziiksgeiicht Krainburg den l».o lL53.