Narodna in univerzitetna knjiziiica | _vLjuljljani 115 2 4.(i8t Kl. F., 2275 F. M. Vodenjak (Gipfelpunkt) 27.092 Kl. E., 2667 F. M. Die Kreuzung zur Ravnagora 29.860 Kl E., 2483 F. M, Skrad 32.575 Kl. F., 2077 F. M. Bei der „Tränke" 37.040 Kl. F., 1445 F. M. Plandisrje (Lagerplatz auf dem Gipfel) 39.059 Kl. E., 1875 F. M. Dorf Vuceiiik 41.273 Kl. F., 1672 F. M. Heleneustrasse 43.360 Kl. F.. 171)0 F. M. Vuknic 47.7!);! Kl. F. 1337 F. M. Mobile 50.270 Kl. E„ 717 F. M. Severin 50.707 Kl. E., 740 F. M. Yukova-Gorica 58.711 Kl. E., 709 F. M. Netretie. 63.909 Kl. F., 844 F. M. Trep&l 67 794 El. F., 629 F. M. Karlstadt 70.741 Kl. E., 354 F. M. Doi' Karst unterscheidet sich in geographischer und geologischer Beziehung wesentlich von den Alpen. Her Name selbst ist inzwischen zur Bezeichnung einer unfruchtbaren und wilden Gebirgsgegend geworden. Thatsächlich besteht dieses Gebirge aus Kalkfelsen. Kreide- und Sandgeschiebe, und sind diese Gebirgsscbicbten so unregelmässig gegen und unter einander gelagert, dass es geradezu unmöglich wird, die einzelnen Schichtungen auseinander zu halten. Der Karst am Meeresgestade stellt eine ganz nackte felsige Oberfläche dar. in den höheren Theilen des Karstes gibt es gar kein fliessendes Wasser; künstliche Cisternen versorgen das Ortsbedürfniss mit Regenwasser, das übrigens auch trinkbar ist, Da, wo die Vegetation beginnt, zeigen sich auch zahlreiche Quellen, weiche übrigens sehr häutig zuerst in ziemlich geringer Ausdehnung kleine Thalungen bilden, dann aber plötzlich im Boden verschwinden und tiefer unten ebenso plötzlich wieder ans dem Karstboden hervortreten, um sich dann irfs Meer' zu giessen. Diese Quellen sind von zweierlei Art; die einen kommen aus Kalklagern und geben ein klares und gesundes Wasser, die anderen treten aus Sandstein hervor und bringen einen Niederschlag aus demselben mit sieh; ihr Wasser ist trübe und nicht selten mit Infusorien von bläulicher oder blassgelber Farbe verunreinigt. Nach den geologischen und geognostischen Untersuchungen, die Professor Lorenz im Jahre 1859 im Karst durchgeführt hat, kennen wir auch die Ursachen, warum die dortigen Gebirgsquellen oft in sehr bedeutender Ausdehnung einen unterirdischen Lauf haben. In den Mittelsehichton der Karstfelsen gibt es eine grosse Anzahl muldenförmiger Thal er und kesselartiger Räume, die von allen Seiten sozusagen hermetisch verschlossen sind. Unter diesen Thalungen zieht sich eine lange Reihe unterirdischer Höhlen, welche sieh allmälig nach den itiedern Gebieten des Karstes herabsenken, dabei aber mit einander vielfach in directer Verbindung stehen. Auf diese Weise erzeugen die atmosphärischen Niederschläge auf der Oberfläche des Karstbodens keine Flüsse, ja nicht einmal Bäche. Die gewöhnliche Folge ist, dass diese Niederschläge, sobald sie am Karstboden sich absetzen, entweder durch die Felsenklüfte hindurchdringen, oder durch die Kalklager in die niederu Schiehlen hinabsinken, dann sich in den unterirdischen Höhlungen sammeln und hierauf in Gestalt von unterirdischen Bächen in tiefer gelegene Höhlen hinabfallen. Wenn sie dann in diesem ihren unterirdischen Laut' auf irgendein llinderniss Stessen, so treten sie alsbald in Gestalt von Quellen wieder auf der Oberfläche hervor. Und darum ist auch ihre gewöhnliche Temperatur gleichmässig und ohne Ausnahme 8 !)". Das Vorhandensein solcher unterirdischer Quellen beweist unter Anderin die Tbatsache, dass die starken Regengüsse, welche nicht selten auf dem kroatischen Litorale niedergelien, in den Karstquellen keine Erhöhung des Wasserstandes herbeiführen; im Gegeiltheil, wenn in den obere. Gebieten des Karst ein stärkeres Regenwetter eintritt, da bemerkt man erst nach Verlauf von zwei bis drei Tagen eine kräftige Zunahme des Wassers bei allen in den untern Gegenden des Karst-vorhandenen Quellen, Man muss eben annehmen, dass diese Wässer ausserordentlich rasch iiiessen und nur selten auf der Oberfläche des Bodens hervortreten. So bildet man denn auch bei den Quellen, wenn sie sich in's Meer ergiessen, selbst im Sommer eine Temperatur von 7—8" R.; mit anderen Worten, man sieht, dass sie denselben Wärmegrad behalten, wie sie ihn in den obern Regionen hatten. Von seinem höchsten Punkte, dem Kiek, theilt sich der Karst in zwei Hauptzüge, den Velebit und die Kapela. Der Velebit zieht sich in einer Ausdehnung von 18 Meilen längs (Um1 adriatischen Küste hin, und bildet in seinen südöstlichen Theilen gleichsam die Grenzscheide zwischen Dalmatien und dm- kroatischen Militärgrenze. Der westliche Abhang des Velobit bat eine nackte, steinige Oberfläche ; hier wütben die gewaltigen nordöstlichen Stürme, die Bora; dagegen bedeckt seinen östlichen Abhang massige Waldung und beginnt daselbst das Gebiet der Vegetation. Als eonstituirende Elemente des Velebit erscheinen Hallstädter Kalk und Reibler Schichten; auf dein östlichen Abhang findet man auch Steinkohle, Werfuer Schiefer, Kaprotiner Kalk und Kreide. Der Velebit zählt einige ziemlich hohe Punkte: Dm- Vratnik ist, 1200 F., die l'losovica 5232 F., der Ranjac 5376 F., die Ostaria, HÖ33 F.. der Vaganer Gipfel 5568 F., der „heilige Berg" (Sveto Brdo) 5547 F, u. A. in. Ihre mittlere Höhe betragt 3200 F. Von diesen Gebirgsrücken ziehen sich einzelne Zweige in's Innere des Landes; so z. B. von dem hohen Funkt der Ostaria ein Zweig in ostsüdöstlicher, ein anderer in nordwestlicher Richtung. Die Kapela, geht vom Kiek gegen Südosten und reicht bis zu den Plitvicer Seen und den Quellen des Flusses Korana. Die Josefinenstrasse, welche die Kapela, durchbricht und die Hafenstadt Zeug mit Karlstadt verbindet, dient zwischen den Ortschaften Jezerani und Modrus als Grenzlinie und theilt den östlichen Gebirgsrücken in zwei Theile ; den nordwestlichen Gebirgsstoek die grosse, und den südöstlichen die kleine Kapela. Die grosse Kapela hat eine Länge von 5 Meilen, und erreicht eine mittlere Höhe von 3000 F. ; ihr höchster Punkt, die Bjelolasica, hat 1850 F. Die kleine Kapela bat eine Länge von 6 Meilen und eine mittlere Höhe von 2000 F.; ihre höchsten Punkte sind der Selischer Gipfel Mi IS F.; die kleine Gorica 3916 F. Die Kapela ist im Ganzen reich an Waldbestand und Quellen. Die Plesevica streift von dem südlichen Ufer der Plitvicer Seen in südöstlicher Richtung bis zu dem Quellengebiet der Zennanja. Als eine Art Fortsetzung der Kapela bildet sie de Grenzlinie zwischen der kroatischen Militärgrenze und Bosnien. Ihre westlichen Abhänge sind steinig, die östlichen dagegen mit Wald bedeckt Ihre mittlere Höhe erreicht 3 100 F. Die höchsten Punkte sind: Der O/eblin (5244 F.), und die nackte Plesevica (5217 F.). Zwischen dein westlichen Gebirgsrücken, dem Velebit, und der östlichen Kapela und Plesevica ziehen sich einige Gebirgszüge hin; so die Vrbacka Staza, welche das Korbavor Thal von der Lika, trennt und 2800 F. mittlen1 Höhe hat; dann die Kamenita Gorica, welche das Thal der Lika von dem der Gä'Cka trenn! und zwischen den Orten Buuic und Vrhovina eine Höhe von 3000 F. erreicht. Weiter ziehen sich von den Plitvicer Seen zwei Gebirgsketten, die eine zwischen der Korana und Glina, in nordwestlicher Richtung, die andere zwischen der Glina und Ina in nordöstlicher Richtung. Der nordwestliche Gebirgszug trägt da, wo er sich der Kulpa nähert, den Namen Petrova-Gora mit einer mittlem Höhe von 800 F. mal dem höchsten Gipfel Petrovie. Der nordöstliche Gebirgszug reicht bis zur Save und Kulpa, führt den Namen Znniberge und hat eine mittlere Höhe von 900 F. Sein höchster Gipfel Vrauova Glava (der Rabenkopf) hat 1508 F. Petrova-Gora und die Zriniberge sind reich mit Wald bedeckt und von tiefen aber engen Thälern durchschnitten. b) Der mittlere Gebirgsrücken der juliseben Alpen zwischen der Save und der Kulpa zieht sich von dem Städtchen Sichelburg (Suniberk) durch Kroatien und führt den Namen Gorjanica (deutsch : llornweissi. Mit Wald bedeckt, hat er den 1 [eiligen Berg „Sveta-Gora" (37'l6 F.) zu seinem höchsten Punkte Auch von diesem Gebirgsrücken laufen zwei Zweige aus, die Okicer und Vukornericer Berge, Der erste Gebirgszug mit nordwestlicher Richtung führt seinen Namen von der Bergveste Okic und lüess früher der Samoborer Berg, von dein nahe gelegenen Marktorte Samöbor. Auf dem Okicer Berge stehen Buchen- und Kastanienwälder und seine Ausläufer sind mit Weinbergen besetzt. Die Vukornericer Berge, deren höchster Punkt kaum 600 F. beträgt, beginnen bei der Mündung der Kulpa in die Save, haben eine Länge von sechs Meilen, sind mit Wäldern bedeckt, au vielen Stellen sehr sorgfältig Cultivirt, häufig mit Obst- und Weingärten besetzt. 3. Der äussere Gebirgszug der julischen Alpen verfolgt eine nordöstliche Richtung, Es ist das eine langt1 Reibe von Bergen, welche unter verschiedenen Benennungen und in verschiedenen Richtungen zwischen den Flüssen Drave und Save sich ausdehnen und mit der Fruska-Gora in Syrmien abschliessen. Die einzelnen Namen und Züge, sind folgende: Dm- nordöstliche Gebirgszug der julischen Alpen überschreitet in (hu- Nähe des Städtchens Rohitsch die steierisch-kroatische Grenze und durchzieht dann in verschiedenen Richtungen Kroatien, zuerst den Landstrich zwischen den Quellen der Krapinica und Bednja; dann nähert er sich mit einer nordwestlichen Wendung allniälig der Drave zu und schliesst bei dem Städtchen Sauritsch in Steiermark ab. Dieser kleine Gebirgszug ist nur 5 Meilen lang, bildet eine Art natürliche Grenze zwischen Kroatien und Steiermark, führt den Namen Matzelberg und hat zu seinein höchsten Punkte den „heiligen Augustin" (1648 F.) Von den Quellen der Krapinira und Bednja bis zu den Quellen dir Lonja, also von Westen nach Osten zieht die lvancica mit dem Gipfelpunkte gleichen Namens (3855 F.). Von der lvancica zwischen der Krapina. und der Krapinica auf der einen und der Sutla auf der anderen Seite zieht sich vom Norden gegen Südwesten in der Richtung nach der Saveebene hin die Kostelska-Gora in einer Länge von 3 Meilen mit der Kuna-Gora (1703 F.) nahe dem Städtchen I'regrada, als ihrem höchsten Gipfel, Von den Quellen des Lönjafiusses in nordöstlicher Richtung an (hon rechten Ufer der Bednja dehnt sich in einer Länge von 5 Meilen der Kalnik aus mit der gleichnamigen Spitze (12084 F.) Als Verbindungszug zwischen der lvancica und dem Kalnik zieht sich das Toplitzer Gebirge in einer Gesammtlänge von 3 Meilen hin. Von den Quellen der Lonja und der Krapina. in südwestlicher Richtung dehnt sich in einer Länge von 5 Meilen das Agramer Gebirge hin. das bei dein Städtchen Sused am linken Saveufer endet. Der höchste Gipfel Leist Sljeme [First] (3276 F.). Von den Quellen der Lonja, in der Richtung von Nordwesten nach Südosten dehnt sich anfangs zwischen den Flüssen Lonja, und Glogovnica, dann zwischen den Flüssen Lonja, und Ilova das Moslaviner-Gebirge aus, welches, mit Weingärten und Waldungen bedeckt, eine mittlere Höhe von 800 F. aufweist Vom Kalnik endlieh, in südöstlicher Richtung, zwischen der Glogovnica und der Ilova befindet sich der grosse, \) Meilen lange Gebirgszug des „Bilo" mit einer mittleren Höhe von 900 F. Nach dieser orographischen Darstellung Kroatiens wollen wir die julischen Alpen nach ihren Namen und Zügen noch in Slavonien betrachten. Von den Quellen der Ilova in südöstlicher Richtung zwischen diesem Flusse und der Orljava finden wir das Orljavacr Gebirge: von demselben trennt sich gegen Osten hin ein Gebirgszug unter verschiedenen Namen, als: Papuk (30:8 F.), der weisse Berg mit dem „Petersgipfel" (2496 F.); die Krndija (Haufen) und der Kreutzberg (Krstovi Vrh). Bei den Quellen des Flüsschens Vuka und Lonca wendet sich dieser Gebirgszug von Osten nach Südwesten, erlangt unter dem Namen Dilska-Gora in der Spitze Lipovira eine Höhe von 1320 F. und endet bei der Einmündung der Lonja in die Orljava. Zwischen den südöstlichen Theilen dieser zwei Gebirgszüge liegt diu- Pozoganor Thalkessel, ein Gebiet von 17 □Meilen. Von der Stadt Yukovar längs dem Drautiusse dehnt sich in südöstlicher Richtung die Fruska-Gora aus, welche an der Mündung der Theiss in die Donau hei dem Städtchen Stari-Slankamen endet. Der Gebirgszug hat eine Länge von 12 Meilen, eine mittlere Höhe von 1200 F. und seinen höchsten (.Tipfei im Crveni-Öot (1098 F.) Die unteren Ausläufer dieses Gebirges sind mit Weingärten und Obstwaldungen besetzt; in den Thälern findet man einige schöne serbische Klöster. In Kroatien und Slavonien gibt es auch sehr viele Ebenen und Thäler. Die wichtigsten derselben sind: Eheneu: l. Die Drau-Ebene, Podravjha genannt. Sie zieht sich, von der Stadt Essek beginnend, auf dem rechten Eier der Drave gegen Westen bis an die steierische Grenze und hat einen Umfang von 148 □Meilen, ihre mittlere Höhe ist 480 bis 288 E. — eine ausserordentlich malerische und fruchtbare Landschaft. 2. Die1 Save-Ebene oder Posavina; sie liegt, auf beiden Ufern des Saveünsses Und streckt sich auf kroatischem Gebiete von der Mündung der Sulla, bis zur Stadl Sissek. Ihre mittlere Höhe misst 340 .'Mio F.; in der Nähe von Agrani hat sie eine Länge von (i Meilen und eine Breite von .'i Meilen und bildet dort das sogenannte Turopolje. 3. Das Kulpa-Thal, Pokupje genannt, am linken Ufer der Kulpa zwischen Karlstadl und Jaska. Diese Ebene hat Anfangs eine ansehnliche Breite, engt sieb aber weiterhin immer mehr zusammen; sie bildet nahezu ein Dreieck in einer Länge von :> Meilen Thäler: 1. Das Otoeacer Thal zwischen dem Velebit und der kleinen Kapela; es heisst auch das Gatker Thal, von dem Flüsschen Gacka, von welchem es durchflössen ist. Das Thal hat eine mittlere Höhe von 1500 F., einen ausgezeichneten fruchtbaren Boden, welcher bei besserer und rationellerer Bearbeitung noch weit ergiebiger werden könnte. 2. Das Likaner Thal /wischen dem Velebit, dm' Vrbaöka-Staza und den Ausläufern der Plesevica; es hat eine Ausdehnung von 4 Meilen Länge und eine Meile Breite und eine mittlere Höhe von 1800 F. 3. Das Korbaver Thal zwischen der Vrbacka-Staza, der Plesevica und der Kamenita-Gorica mit einer mittleren Höhe von 2200 F.; es hat einen sehr sandigen Boden, einen sehr heissen Sommer und stürmischen Herbst und Winter. 4. Das Koren ica-Thal, ein enges Thal zwischen der Plesevica und der Kamenita-Gorica. 5. Das Thal Zagorje in einem Flächenraum von 25 □Meilen und rings von hohen Gebirgen umgeben ; nämlich im Süden vom Agramer, im Westen vom Kostelgebirge, im Nordosten von der lvancica ist dieses Thal ausserordentlich fruchtbar und erscheint als eine der malerischesten Gegenden von Kroatien. Es theilt sich in das obere1 Zagorje, das in einer Breite von 500 F. unter dem Namen der „kroatischen Schweiz" bekannt ist; und dann das reich gesegnete Uiiter-Zagorien. Ausserdem gibt es noch in Slavonien drei Thäler, das an der Ilova, der Pakra und der Orljava. II. Meerbusen. Canäle. Buchten. Flüsse. Das adriatische Meer bespült von Südwesten her Kroatien und das kroatische Militärgrenzland in einer Ausdehnung von 18'/* österr. Meilen. Das Gestade der Adria ist hoch und felsig; längs desselben findet sieh eine bedeutende Zahl von Meerbusen und kleineren Buchten, dio oft tief in das Festland hineingehen, namentlich da. wo sich Thäler gegen den Karst öffnen. Der Meerbusen des Quarnero führte im Altertrum den Namen „Sinus lianalieus" oder „Man1, lihurnicum". Am Ostufer desselben liegt die Stadt Fiume (Rjeka), von welcher er auch der Fiumaner Meerbusen genannt wird. Er hat einen Fiächenraum von 14—16 □Meilen und zeigt die Gestalt eines Sees, an welchen nördlich lstrien, östlich Kroatien angrenzt, während im Süden und Westen die beiden grossen Inseln Cherso (Krs) und Veglja (Krk) ihn einschliessen. Als natürliche Zugänge dienen dem Quarnero drei Canäle, die kaum eine halbe geographische Meile breit sind ; sie heisseu : Farazina zwischen dem Festland von lstrien und der Insel Cherso; weiter Kaisole oder Ganale di Mozzo zwischen Cherso und Veglja, und endlich ("anale di Maltenipo zwischen Veglja und dem kroatischen Festland. Der Canale de la Morlacca zwischen Veglja und Arbo (Rah) auf der einen und Kroatien und dem Grenzland auf der andern Seite. Die Schifffahrt auf diesem Meerbusen ist mit Gefahren verbunden, wie z. B. im Winter 9—15 Tage hindurch ohne Unterbrechung ein mächtiger und eisiger Nordostwind, die Bora, weht, sowie im Herbst, wo der südöstliche Sirocco tobt. Die vielen Buchten des ad riatischen Gestades sind ausgezeichnete Ankerplätze für die Schiffe; namentlich: Martisuica, Buceari (Bakar), Porto Re (Kraljevica) und Zeug (Senj). Wir bemerkten oben, dass die julischen Alpen die Wasserscheide, die natürliche Grenze zwischen den beiden grossen Wasserbecken des adriatischen und des Schwarzen Meeres bilden. Denigemäss Miellen sich auch die jenes Gebiet durchschneidenden Flüsse1 in zwei Categorien: in die gegen Westen zum adriatischen Meere und die gegen Osten zum Schwarzen Meere strömenden. Zu den lästeren gehören: a) die1 endlose Zahl von Quellen,. Bächen und Flüssen, di«1 grösstentheils ebne speciellen Namen bald hervortreten, bald wieder verschwinden. Sie bilden zunächst drei grössere Flüsse, die in die Adria lallen, nämlich: 1. Die Rjecina im Karst an der steirisehen Grenze lau Stertz entspringend; in einer Meereshöhe von 900 F. etwa I Kilometer von Fiume entfernt, gewinnt sie bereits einen geregelten Lauf. Von dieser Stelle ab tiiesst das Wasser ausserordentlich schnell und ist. unter den Namen „Fiuinara oder Fiumera" bekannt; sie fällt nahe bei Fiume in\s Meer. 2. Die Lika hat ihren Ursprung in der Zapolka oberhalb dem Dorfe Medak, durchströmt weiten- die Ebene der Lika, wo sie einige Bäche und Flüsschen (der grösste von ihnen ist die aus der Vrbacka-Staza kommende Jadova) aufnimmt und verschwindet dann nach einem nordwestlichen Lauf nahe1 bei dem Lipovo-Polje unterhalb Kozinje in dem Berge Velebit, 8. Die Gäcka entspringt bei dem Dorf Lesce am Fuss*1 des Berges Koren. Sie fliessl nordwestlich in der Richtung gegen die Stadt Otacac, WO sie sieh in zwei Anne theilt. Der eine ttiesst nach Norden längs dein .,Drenovi Klanjac". dann durch die (iusieer Ebene in der RiChtUTlg gegen Kompolje, wo er versinkt. Der andere Arm Hlessi nach Nordwesten und verschwindet gleichfalls im Velebitberge. Nahe bei dem Dorfe St. Georgen etwa in einer stunde Entfernung von der Seestadt /eng tritt alsdann aus dem Velebit ein einziger grosser Fluss hervor, welcher bald iu's Meer lallt. Zweifelsohne haben sich hier die beiden früher genannten Arme in einer unterirdischen Ibilde zu einem einzigen Flussbett vereinigt. b) Die Flüsse, welche ihr Wasser dem Schwarzen Meere zubringen, sind: 1. Die Donau. Von dem Städtchen Szarvas ab. bei welchem die Drave in die Dirnau fallt, bildet die Letztere bis Kamenica die natürliche Grenze des östlichen Theiles von Slavonien, d. i. von Syrmien (Srem). Breite und Tiefe des Stromes sind in dieser langen Ausdehnung sehr verschieden.; die Freite wechselt von 2100 -3500 F.. die Tiefe von ■lo 60 F. Das rechte Ufer der Donau ist sehr steil abfallend, wahrend das linke niedrig und sumpfreieh ist. 2. Die Vuka entspringt im Pozoganor Gebirge und mündet lau Vukovar in die Donau; sie lliesst parallel mit dieser Letzteren und Scheidet die sandige Thailing zwischen Djakoväi' und Vukovar von der sumpfreichen Niederung, welche sich gegen die Stadt Fssek hinzieht. Im Sommer trockne!, die Vuka stellenweise aus. 3. Die Drave kommt, bei dem Städtchen Friedau (Ormuz) aus Steiermark und bildet in ihrem Lauf von l'J Meilen bis zu ihrer Mündung in die Donau die Scheidegrenze zwischen Kroatien und Slavonien und Ungarn. Auch die Drave hat verschiedene Tiefen von 8—20 F., desgleichen verschiedene Breiten; so bei Warazdin kaum 400 F.. wahrend sie bei Fssek an looo F. misst. Die Hauptzuflüsse der Drave sind auf dem rechten Ufer die Bednja, die im Trakostjauer See entspringt, in ihrem nordöstlichen Lauf das Toplitzer Gebirge VOli der lvancica scheidet und bei dem Städtchen Legrad in die Drave fällt. Weiter die Bistra; sie tliossl von ihrem Ursprünge bis zur Stadt Kopreinic in nordöstlicher Richtung, dann aber bis zu ihrer Mündung in die Drave parallel mit dieser. Dm- Fluss hat während seines Laufes an verschiedenen Orten auch verschiedene Namen. So heisst er von Kopreinic bis zu dem Stadtchen Molva die Kopreinica oder Koprivnira u. s. w. mit verschiedenen Löcalnanien. Die Karasica entspringt in der Drave-Ebene, der sogenannten „Podravina" und zwar aus der Vereinigung des Vueiner Baches, der bei Vucin aus dem Crni Vrh kommt, mit der Uagavica. Die Karasica nimmt bei Valpo auf der rechten Seite die kleine Vucica auf und fällt dann nach kurzem Lauf bei dein Städtchen Petrijevac in die Drave. Alle diese Nebenflüsse der Drave treten zur Zeil längerer Regengüsse aus ihren Ufern aus und übersehweinmen das Land. 4. Die Save durchschneide! in der Nähe des Städtchens Kann dir steirisch-kroatische Grenze, fliesst zuerst bis zum Städtchen Jasenovac in südöstlicher Richtung, macht daselbst eine scharfe Wendung nach Osten und behält dann die östliche Richtung bis zu ihrer Mündung in die Donau bei. Von Sissek bis Jasenovac bildet diese)' Fluss die Scheidelinie zwischen Kroatien und dem Militärgrenzland ; von Jasenovac bis zu ihrer Mündung scheidet sie das Grenzland von Bosnien, weiterhin Sermion und die Racka vom Fürstenthum Serbien. Von der steirisch-kroatischen Grenzt1 bis zu ihrer Mündung bei Semlin hat die Save eine Fänge von !)() Meilen, dagegen ist ihre Freite sehr verschieden : an der steirischen Grenze 300 F.. bei Agram 400 F., bin Jasenovac 600 F. und unterhalb Semlin 2000 F. In gleicher Weise wechselt ihr«1 Tiefe von 71/»-—20 F. Die Save-Ufer sind lehmig, nicht hoch und nicht steil; ihre Uebersrhwennuungeu kehren fast alljährlich wieder. An Nebenflüssen nimmt sie am linken Ufer auf: Die Sutla, die in dem Matzelgobirge entspringt und längs der steirisrh-kroatisrben Grenze hinfliesst; die Krapina. welche in dem südlichen Abhang der lvancica entspringt, dann die ausserordentlich fruchtbare Ebene von Zagorien bewässert und bei Sused in die Save mündet. Der Fluss ist in seinem ganzen 7 Meilen langen Lauf von schwer zugänglichen Gebirgen umgeben und nimmt schon in den obem Gebieten links die Krapinfoa, dann die Lonja auf, welche in dem Gebirgspass zwischen der lvancica und drm Kalnik entspringt, dann zu dem Städtchen Poljana in der Richtung von Norden nach Süden fliesst, weiter aber sieh nach Osten wendet und nach längerem Lauf parallel mi! der Sa\e endlich in diese mündet. Die Lonja hat auf der linken Seite zwei Zuflüsse, die Ulogo-vica und Cazin a, welche Heide die im Norden und Westen von den Goricer Gebirgen umsäumte Sumpfebene durchmessen. Das Wassergebiet der Lonja mit ihren Nebenflüssen mnfasst einen Flächonraiini von Iii) QM* Die Ilova kommt aus dein Nordosten von Kroatien und mündet nicht weit von dem Einfluss der Lonja in die Save. Sit1 nimmt folgende Flüsse auf: Von links die Top Ii ca. die Bjela und die Pakra, welche ihre Quellen im Pozeganer Gebirge haben. Alle diese Nebenflüsse durchströmen Ebenen, welche von sehr unzugänglichen Gebirgen umgeben sind. Bei starken Regengüssen überschwemmen die Lonja und Ilova mehrere Meilen weit die Save Ebenen, Der grosse St rüg, ein kleiner Nebenfluss, der in der Lonja-Ebene entspringt, fliesst parallel mit der Save und mündet bei Gracliska in dieselbe. Das Sumpflaml, welches er durchströmt, ist von Wäldern und Forsten umgeben. Die Orljava entspringt gleichfalls in den Pozeganer Gebirgen, nimmt dann die Zahlreichen Wässer auf. welche das Kesselland von l'ozega bewässern, betritt hierauf das Grenzland und fällt nahe bei denn Dorf*1 Kobasa in die Save. Der Bosut fliesst Anfangs bis zur Stadt Vinkovce nordöstlich, niinint dann eine südöstliche Richtung und mündet bei Bosut in die Save. Der Bosut ist auch durch einen Canal. der von dem Dorfe Crna nach Zupanje führt, mit. der Save verbunden. Bei demselben Orte Crna nimmt der Bosut auf seinem linken Ufer auch noch einen kleinen Nebeulluss lue. auf. Von der Stadl Brod au nimmt der Savefluss bis zu seiner Mündung eine Menge kleiner Nebenflüsse auf. welche die dortigen sumpfigen Niederungen durchschneiden und durch allerlei ('anale mit einander verbunden sind. Alle diese Nebenflüsschen sind voller Windungen und Krümmungen. Von den Zuflüssen zur Save auf ihrem rechten Ufer sind die wichtigsten : 1. Die Kulpa (Huna): in Krain am Kusse des Schneeberges entsprungen, durchmesst sie Kroatien in einer Ausdehnung von l; Meilen und fällt bei Sissek in die Save. Ihre Breite misst von 100- 200 F. Sie hat am linken Ufer folgende Zuflüsse: die KupCina, bei Sichel-bürg entsprungen, mit südöstlichem Kauf: den Letovanifc, einen kleinen Mach in der Nähe des Vorigen; die Odra, die, im Turopalje entsprungen, bei Sissek in die Kulpa mündet, ein kleiner Fluss, der aber bei hohem Wasserstande die ganze Umgegend überschwemmt. Auf der rechten Seite fallen in die Kulpa: Die Dobra, im südlichen Kroatien bei dem Dorfe Verbovsko entsprungen, hat sie einen südöstlichen Lauf, verschwindet bei dem Städtchen Ogulin, kommt aber bei Popovoseio wiedei- zu Tage, geht dann durch ein enges Thal in der Richtung gegen Kallstadt und mündet bei Mahicno in die Kulpa,. Die Mreznica, entspringt hei dem gleichnamigen Dorfe nicht weit von der Stadt Sluin. fliesst dann nach Norden in der Richtung gegen Karlstadt und parallel mit dem Flusse Dobra und vereinigt sich darauf mit der Korana unweit von deren Mündung. Die Korana kommt aus den Plitvicer Seen, wendet sieb nordöstlich, bildet von Sadilovae bis Stürbe die Grenze zwischen Bosnien und dem Grenzland, hat dabei einen parallelen Lauf mit der Mreznica und fällt bei Karlstadt in die Kulpa. Die (IM na entspringt nicht weit von der Stadt, Sluin. umspannt das Dorf Doljna Glina, verschwindet dann, tritt aber bei dem Urno Vrelo (schwarze Quelle) wieder zu Tage und nimmt eine Reihe von Bächen auf. Daun fliesst sie nordöstlich; nimmt kurz vor ihrer Mündung noeh die kleinen Zuflüsse Kladiisnica, Glinica, Maja und Andere auf und mündet bei dem Dorfe Rrkisevine in die Kulpa. Die Petrin ja kommt aus dem Zrini-Gebirge und mündet nach einem Lauf von 5 Meilen bei der Stadt Petrinja in die Kulpa. DieSunja entspringt in demselben Gebirge, tliesst Anfangs in nordöstlicher Richtung, dann von dem Dorfe Sunja ab parallel mit der Save, in welche sie endlich mündet. Die Una entspringt im Osten des Likaner Regiments in der Nähe des Dorfes Serb und bildet in einiger Ausdehnung die Grenzlinie zwischen dem kroatischen Grenzland und Bosnien und durchschneidet dann in streng nordöstlicher Richtung das bosnische Gebiet. Von dem Städtchen Topola bis zur Stadt Jasenovac, in dessen Nähe sie mündet, bildet die Una abermals die Grenzscheide zwischen dem kroatischen Grenzlande und Bosnien. Die Una hat stellenweise 300 F. Breite und 15 F. Tiefe. Von dem Städtchen Novi abwärts bis zu ihrer Einmündung in die Save ist die Una in einer Längenausdehnung von 8 Meilen schiffbar, allerdings nur für kleine und dach gehende Barken. III. Mineralquellen. Seen. Sümpfe. Kroatien und Slavonien sind sehr reich an Mineralquellen; einige derselben waren schon zur Römerzeit berühmt. Trotzdem sind verschiedene derselben selbst gegenwärtig noch chemisch nicht analysirt. Die Ortsbewohner kennen aus persönlicher Erfahrung die Heilkraft derselben und benützen sie deshalb vielfach gegen ihre Krankheiten. Uebrigens entschliesst; sich der dortige Bewohner nur in der äusserston Noth zu einer Wasserkur. Die Hauptursache dieser Vernachlässigung ist auf der einen Stute der Mangel guter Communicationsmittel, auf der anderen Seite der Mangel alba' guten Vorrichtungen und jedes Lebenscomforts Überhaupt. Auch den Besitzern der Mineralquellen in jenen Gegenden kann man darüber keinen Vorwurf machen, dass sie zu wenig für die Bequemlichkeit ihrer Gäste sorgen ; nur zu häufig reichen die Erträgnisse der Anstalten nicht zur Bedeckung der noth-wendigen Kosten aus und überdies entschliesst sich keiner der Besitzer dieser Quellen, grössere Auslagen auf Reconstructionen zai verwenden, aus gerechter Besorgniss, dass angesichts der elenden Commünicationen sein Unternehmen auch in der günstigsten Lage keim1 Besucher in grösserei- Zahl herbeiführen werde. Der Bau dm- Eisenbahnen, von denen die Einen freilich nur die Grenze der betreffenden Provinzen berührten, während die Anderen in weiter Kerne vorüberzogen, trug dennoch zur Verbesserung der Lage einiger dieser Mineralquellen bei. Man begann von den diesen Quellen zunächst gelegenen Eisenbahnstationen regelmässigen1 Verbindungen vermittelst der Fahr- und Personenpost herzustellen. Damit begann auch der Zulluss von Kurgästen in Kroatien und Slavonien und heute fährt man auch dort schon nach den Bädern, nicht so sehr wegen der Kur. als vielmehr um die Sommersaison daselbst zuzubringen und von dem monotonen Beben in irgendeinem verlassenen Winkt1! der sinlslavischen Welt Zerstreuung zu suchen. Wirklich findet man bereits in den dortigen Bädern eine Art Comfört; es werden sogar musikalische und Tanzsoir.'en und andere Unterhaltungen arrangirt. Die wichtigsten Mineralbäder Kroatiens-Slavöniens sind: 1. Das Stubicer Mineralbad. Dasselbe liegt 2() Kilometer \on Agram und '/4 Kilometer von der Poststrasse mit lernt in dem Dürft1 Dolnja Stubica in dem grossen Thale von Unter-Zagorien. Lieber die Zeit der Entdeckung dieser Mineralquelle fehlen die Nachrichten; doch stosst man in der Landesgeschichte hie und da auf die Erwähnung dieses Ortes. So hatte Anfangs Februar 1573 Mathias Gubac, der Haüptagitator des in jenem Jahre in Kroatien ausgebrochenen Bauernaufstandes, in dem Dorfe Stubica die Haufen der Meuterer versammelt und schlug auch seine Residenz daselbst auf. Im Anfang dieses Jahrhunderts überging die Quelle in das Eigenthum des Agramer Bischofs Maximilian Yrhovac, welcher daselbst ansehnliche Baulichkeiten aufführte, die heute noch in derselben Gestalt vorhanden sind, Heute ist das Bad ein Eigenthtim der Baronin Rauch, der Gemahn des gewesenen Bauns. Von mehreren Mineralquellen sind nur zwei in Benützung. Die Quellen gehören zu den stärkend auflösenden Gewässern. Eine Analyse von Seite der geologischen Reichsanstalt aus dem Jahre 1856 ergab, dass in 10.000 Gewichtsth eilen Wasser enthalten war: Chlornatrium 0.156, schwefelsaures Kali 0.260, schwefelsaurer Kalk 0.410. schwefelsaure Magnesia 0.513, schwefelsaures Natron 0.101, kohlensaures Natron 0.379, kohlensaurer Kalk 1.400. kohlensaure Magnesia 0.4N5, Alaunerde 0.029, Kieselerde 0.366. Die Quantität Kohlensäure, welche mit dem Kalk und der Magnesia ein Bikarbonat bildet, beträgt 0.870, die freie Kohlensäure demnach 0.427. Die Temperatur ist 07.0" C. Das Bade-Efablissement ist ein zweistöckiges Gebäude aus Stein von sehr einfacher Construction, mit :\ Facaden. Es enthält 24 saiibere /immer, separirte Gabinete für Wannenbäder und ein gemeinsames Badebassin in gothischer Form für 30 Personen. Nicht weit von diesem Hause steht ein einstöckiges Gebäude, in welchem ein umfangreiches Bassin mit Mineralwasser, das sogenannte Volksbad, sich befindet. In sehr primitivein Zustande, stösst. dieses Gebäude auf der einen Seite an den grossen Hof der Anstalt und geht auf der anderen Stute nach einem grünen Wiesenplatz. Stubica bietet im Ganzen wenig Comfort und bat demnach auch wenig Besucher, Wenn ein Gutsbesitzer aus der Provinz aus langer Weile nach Stubica kommt um zu sehen, ob unter den angekommenen Kurgästen nicht etwa ein Bekannter ist, so beeilt sich der Badearzt, der zugleich auch Director ist, ihm eifrigst aus einander zu setzen, wie die Saison noch nicht begonnen, wie dieser Sommer zu kalt für die Kur sei, wie er angekündigte Kingäste erwarte u. dgl. Kommen im Lauf eines Sommers 20 Gäste, so gilt die Saison für eine glänzende. , 2. Das Mineralbad Krapina hat seinen Namen von der anderthalb Stunden Weges entfernten Bezirksstadt Krapina. Es liegt an dem Bache Toplica in einem von Bergen umschlossenen Thale, das sich gegen Süden nach dem malerischen Thale von Ober-Zagorien öffnet. Das Thal ist gut geschützt gegen den Wind und bat ein gesundes Klima. Auf den (iebirgshängen stehen schöne Eichen- und Buchenwaldungen und auf den sonnigen Lagen, wo das Holz ausgehauen ist. sind Reben angepflanzt. Lauge Reiben von Weinbergen senken sich au den Abhängen der Berge herab und geben der (legend einen besonderen Heiz. Das Krapina-Bad ist zwei Stunden von Stubica und 5'/a Stunden von Pöltschach, der Station der Wien-Triester Eisenbahn, entfernt. Krapina hat drei Mineralquellen; das Wasser ist schwefel-eisenhaitig und seiner Natur nach identisch mit den Mineralwässern von Gasteili, Plombiores. Wildbad und Töplitz in Bobinen. Seine Temperatur ist 26—35° R. Es istfteilsam namentlich gegen Podagra und alle Arien von Rheumatismus. Der gegenwärtige Besitzer des Bades Krapina, ein Herr Badel, hat bedeutende Summen darauf verwendet dasselbe in gehörigen Stand zu bringen. Die Anstalt hat zwei massive Gebäude zu zwei Stockwerken; in dem einen befinden sieh fast mir Gastzimmer, in dem anderen sind im Oberstock Wohnzimmer, im Untersteck ein grosser Tanzsaal und ein sehr geräumiger Speisesaal; an der Frontseite dieses Gebäudes befindet sich eine gedeckte Galerie. Ueber den Quellen seihst sind sechs Gesellschafts-Bassins errichtet; ausserdem wird das Wasser auch mittelst Bohren von den Quellen in separate Cabinete mit Wannenbaderii geleitet. 3. Das Bad von Sutinsko in dem Gebirgsdorfe gleichen Namens, liegt zwei Stunden entfernt von dem Bade Krapina gegen Südwesten und gehört einem Herrn Bitter. Es hat ein eisenhaltiges Wasser mit einer Temperatur von 25—35° R. und bewährt seine Heilkraft aus schliesslich in Frauenkrankheiten. 4. Das Bad Warazdin-Teplitz in einem malerischen Thale des nördlichen Kroatien in der Nähe der Comitatsstadt Warazdiu gelegen, ist vier Wegstunden von der Bahnstation Üakaturn auf der Linie Pragerhof-Keresztur-Barcs entfernt und war schon zur Römerzeit unter dem Namen „Thermae Jassae" bekannt Aus jener Zeit haben sich noch Iiis zur Stunde viele Denkmäler und Inschriften erhalten. Im zwölften Jahrhundert gehörte das Mineralbad dem kroatischen Banns Alexis, welcher es dem Agramer Donicapitel schenkte. Es ist eine Schwefelquelle mit einer Temperatur von 35 17" II. In der Nabe liegt Apatovec, eine natürlich-alkalinische Salzquelle. 5. Die Janin icer Mineralquelle im Dorfe Jamhica, zwei Stunden Weges von Agram, nahe an der Eisenbahnlinie Agram-Karlstadt; ein alkalisch-muriatisches Wasser, das nicht blös an Ort und Stelle gebraucht, sondern auch in bedeutender Quantität nach allen Provinzen des Reiches verführt wird. Die ganze Anlage ist: jedoch noch sehr primitiv. (i. Das Kamen er Mineralwasser nahebei Karistadt, ein Säuerling, welcher nur zum inneren Gebrauch dient. 7. Das Bad Lesco an der nördlichen Grenze des Sluiuer Regiments, ist ein Besitzthum des Oralen Nugent. Das Wasser mit einer Temperatur von 29° Ii. hat dieselben Eigenschaften, wie das Sutihsker (s. Nr. :•»'). Zu diesem melancholischen Platz nehmen die Frauen im äussersteu Nothfall, wenn sie besonders gern Mütter zu werden wünschen, Ihre Zuflucht und versichert man. dass, wenn sie1 die ganze Kur durchmachen, ihre Wünsche jedesmal erfüllt werden. 8. Das Mineralbad Daruvar im östlichen Theile von Slavonien, nach der nahen Stadt Daruvar so benannt. Die Bäder bestehen schon seit vielen Jahrhunderten. Zur Römerzeit Messen sie „Thermae Jasor-venses", später nannte man sie nach dem Dorf Ppdborje. Bei dem Landvolke heissen sie auch jetzt noch so. Daruvar hat fünf Quellen, welche mit den Karlshader gleichen Charakter haben; ihre Temperatur ist 32 -37" II, Das Daruvaror Schlammbad ist wegen seiner heilenden Kraft bekannt. Das Rad gehört dem Grafen Jankovic. Das „St. Antonionbad" in seinem ziemlich primitiven Zustande ist für das Volk bestimmt, das „Johännesbad" dagegen-, von moderner Construction, bietet immerhin einigen Comfort und ist doshalb für die Wohlhabenderen Krähken berechnet. 9. Das Mineralbad Lipik bei dem Dorfe gleichen Namens, eine halbe Stunde Weges von der Stadt Pakrac am rechten Ufer des Pakra-Flüsschen, in einem malerischen Thal gelegen, welches von drei Stuten mit Bergen umgeben, sich nach Westen gegen die Savo-Ebeno öffnet. Wahrscheinlich war auch dieses Lad schon den Kölnern bekannt, wie die römischen Münzen und andere Gegenstände aus römischer Zeit glauben lassen, welche um das Dorf Lipik herum ausgegraben werden. Im Jahre 1870 hat Dr. Heller, der Präsident einer pathologisch-Chemischen Gesellschaft in Wien, das Lipiker Wasser untersucht und gefunden, dass es etwas Brom, dann Natron und Kali enthält und zu den alkalinischen Jodwässern gehört: staue Temperatur ist 51 Ks bewährt seine Heilkraft bei Syphilis, Scropheln und allen Hautkrankheiten. Im Jahre 1867 brachte der Yukovarcr Bürgin' Anton Knoll das Bad an sich. Ks umfasste damals zwei Übicationen für 80 Personen, welche sich jedoch in sehr primitivem Zustande befanden. Später wurden neue Kraiikenwohnuiigeii und ein Ga.stha.us erbaut, so dass das Etablissement heute schon einigen Comfort bietet. Das Wasser wird von der Quelle in ein separates Bassin von 12 Fuss Breite geleitet, wo es abgekühlt und dann mittelst selbstständig consfruirteii Röhren je nach Bedarf in die separaten Wannen abgelassen wird. Man kann diese Bäder bis in den Spätherbst hinein gebrauchen; denn die Localität ist von allen Seiten mit ziemlich hohen Bergen umgeben, dadurch gegen alle scharfe Windströmungen geschüzt und hat namentlich im Herbst stets eine warme Temperatur. h). Das Miiieralbad Topusko, so genannt von dem Dorfe gleichen Namens, ist im ersten Banalregimeiit gelegen. Auch diese Quelle liegt in einem rings von Hügeln umkränzten Thale. Bei den Römern hiess die Quelle „Aquae Balissae." Ks hat drei Quellen mit Schwefel-Eisen wassei' und einer Temperatur von 45 bis 49 u R. Die dortigen Schlammbäder sind weit und breit bekannt. 11. Die Mineralquelle Las inj a in der Nähe von Topusko hat dieselben Eigenschaften wie Jamnica. Von den genannten Mineralquellen sind am berühmteste)!: Krapina und Yarazdin-Teplitz in Kroatien. Lipik und Daruvar in Slavonien und Topusko in der kroatischen Grenze. Seen linden sich wenig im Lande. 1. Der Trakostjaner See im Nordwesten von Kroatien, in einem von den Matzelbergen gebildeten Thale gelegen. 2. Die Plitwicer Seen,' in einer ausserordentlich malerischen Gegend am Tusso des südöstlichen Abhanges der kleinen Kapela. Man zählt ihrer gewöhnlich 7, in Wirklichkeit sind ihrer aber 13; staffeiförmig einer oberhalb des andern gelegen, bilden sie eine lange Reihe von Wasserfällen, welche von Höhen zu 3 bis 7 Klaftern herabstürzen. In den Sem» werden viel Forellen gefangen. Aus dem untersten See entspringt die Korana. In der Nähe der Stadt. Ottocae liegt noch 3. der Pferde- und 4, der schwarze See (Konjsko i Urno Jezero); sie trocknen in wasserarmen Jahren meist aus. Zinn Schlüsse sei noch des grossen Sumpflandes erwähnt, welches sich längs dem linken Ufer des Kaveflusses, von der Stadt Sissek angefangen bis zur Einmündung der Lonja ausdehnt, die sogenannte Lonja-Ebene, Lonjsko Polje, vier Meilen lang und drei Meilen breit. Wenn diese Ebene trocken gelegt würde, so gäbe das den fruchtbarsten Theil von Kroatien. Uebrigens findet man dergleichen Sümpfe auch in anderen Gegenden des Landes; nur sind sie kleiner und trocknen zur Sommerszeit regelmässig aus. B) Die klimatischen Verhältnisse Kroatiens und Slavoniens, Die geographische Lage, die orographischen Verhältnisse und seihst die Vegetationskraft des Landes muss natürlich auch auf das Klima desselben wesentlichen Kintluss üben. In klimatischer Beziehung kann man die beiden Länder in drei Zonen eintheden. die sich merklich von einander unterscheiden. Es ist das 1. die nördliche Zone, das Ländergebiet zwischen der Drave und Save mit dem Nebenflüsse der Kulpa; 2. die mittlere Zone oder das kroatische Flachgebirge, das ist das Ländei gebiet zwischen der Kulpa und dem Seealpen-Gebirgsstock; und 3. die südliche Zone oder das kroatische Litorale. Die klimatischen Verhältnisse sind nun folgende: In der nördlichen Zone ist das Frühjahr sehr angenehm; die wärmere Zeit tritt schon im März ein, in Slavonien etwas später. Der Sommer ist heiss und trocken; der Mangel an Regen wird durch den reichen Thau ersetzt. Der Herbst ist trübe und reich an Regen, namentlich im Üctober, wo starke Niederschläge herabgehen. Im Anfang des Winters ist das Borezin, Kio.itien. 2 Wetter feucht, dann kommt reichlicher Schneefall, namentlich in Slavonien. Die mittlere Jahrestemperatur schwankt je nach der Lage zwischen 11 und 12 0 II. In der mittleren Zone ist das Frühjahr kühl und reich an Regen, der Sommer von kurzer Dauer, aber sehr lieiss, der Herbst neblich und feucht, und rührt diese Feuchtigkeit davon her, dass dort zu dieser Jahreszeit fortwährend Südwestwind, der Sirocco, weht, welcher Regen mitbringt. Der Winter beginnt mit Filde Octobor und dauert beinahe .ein halbes Jahr; zu dieser Jahreszeit weht, ein gewaltiger, kalter und trockener Wind, die Bora; es fällt sehr viel Schnee und dieser bleibt in den Gebirgen und den Gebirgsschluchten bis in den Spätsommer, ja selbts manchesmal das ganze Jahr hindurch liegen. Die mittlere .Jahrestemperatur wechselt je nach den Loeal Verhältnissen /.wischen 9 und 10 0 R, In der südlichen Zone wird das Klima um so rauber, als das Land weiter gegen Süden liegt. So sehen wir im kroatischen Litorale, vo.n. Fiume abwärts bis zu dem Städtchen Novi, den Sonnner beinahe das halbe Jahr hindurch aushalfen. Die Hitze ist unerträglich, die Olive, der Pfirsich und der Lorbeer werden unter freiem Himmel vollkommen reif, während dagegen in der Umgebung der Stadt Zeng, kaum vier Meilen südlich von Novi, die Mandel und der Pfirsich nur zur Noth reifen und der Lorbeer nicht zur Reife gelangen kann; weiter gegen Süden hinab hört dann diese südliche Vegetation vollständig auf. Im .Winter bricht der nordöstliche Luftstrom, die Bora, durch die Gebirgspässe hindurch nach dem Meere zu und bläst dann in den Buchten und Meerbusen mit verdoppelter Kraft. Die mittlere Jahrestemperatur wechselt von 12 bis 14 0 R. C) Statistische Skizze von Kroatien und Slavonien. Am 17. December 1777 erliess die österreichische Verwaltung eine Verordnung, welche die Manipulation bei der Durchführung der Volkszählung in ganz Oesterreich regulirte; aber schon 1785 entschloss sich tue Regierung jene Vorschrift theilweise abzuändern. Indess die Tiirkenkrioge, der Tod Kaiser Josef II. und verschiedene andere Umstände gestatteten der Regierung nicht, diese Volkszählung zu Ende zu bringen. Auf dem ungarischen Reichstage von 1791 wurde unter Anderem auch festgesetzt, eine Volkszählung in Kroatien und Slavonien durchzuführen. Die privilegirten Classen des Landes jedoch, der Adel und die Geistlichkeit, suchten hinter diesem Beschluss des ungarischen Reichstages lediglich einen Versuch der Regierung, die Bevölkerung Kroatiens und Slavoniens mit Steuern zu heiligen, und da. sie demgeniäss in jener legislativen Massregel einen directen Eingriff der Regierung in ihre (des Adels und der Geistlichkeit) Rechte und Privilegien erblickten, so leisteten sie energischen Widerstand gegen die bezeichnete Anordnung und erreichten auch vollständig ihren Zweck, sie zu verhindern. Darauf wurde im ungarischen Reichstage von 1802 neuerdings die Frage wegen der Volkszählung aufgeworfen; man brachte endlich diesbezüglich ein Gesetz zu Stande, welches den Adel und die Geistlichkeit von der Pflicht entband, sich der Volkszählung zu unterwerfen. Und in der That wurde nun 1805 in den beiden Provinzen eine Conscription in diesem Sinne durchgeführt und auf Grund der auf diesem Wege erlangten statistischen Daten auch wirklich die gesanuute Bevölkerung der beiden Länder, jedoch mit Ausschluss des Adels und der Geistlichkeit, mit landesfürstlichen Steuern belegt, wenn auch freilich erst im Jahre 1834. Nach Niederwerfung der ungarischen Revolution beschloss das österreichische Gouvernement, welches damals am Centraiismus festhielt,neuerdings durch das ganze1 Reich eine Volkszählung durchzuführen, "welcher das Gesetz vom 17. December 1777 zu Grunde gelegt werden sollte. Die Volkszählung fand 1850 statt, brachte jedoch nicht die gewünschten Resultate. Denn jenes Gesetz von 1777 zeigte nur zu laut die Notwendigkeit verschiedener Ergänzungen und Abänderungen. Darum griff die österreichische Regierung bald darauf mit allem Ernst die Frage der Volkszählung wieder auf: am 23. März 1857 erschien desfalls ein neues Gesetz, und am 31. October 1 ti. unterliegt. Die Zahl der Comitatsvertreter hängt sowohl von der Zahl der Städte und Gemeinden des Comitates wie von der Grösse der Bevölkerung desselben ab. Städte und Gemeinden, deren Bevölkerung 3000 Seelen erreicht, haben das Recht einen Vertreter in die Skupstina zu senden; bis zu 0000 Seelen senden sie dann zwei, bei grösserer Einwohnerzahl drei Deputirte. Die Comitatsdeputirten werden auf drei Jahre gewählt. Die ständigen Comitatsmitglieder, welche de jure zu den Con-gregationen erscheinen dürfen, sind: die Würdenträger des Comitats. dann die Geistlichen, orthodoxe wie römisch-katholische, unirte wie protestantische; ferner die Doctoren der Rechte und der Mediän, Ad-vocaten, Lehrer, Fabrikanten und Schiffseigner. Selbstverständlich haben alle diese Persönlichkeiten das Recht, nur den Comitatsversammlungen ihres Wohnortes beizuwohnen. Das Recht, die Comitatsversammlung einzuberufen, steht unmittelbar dem Comitatsgespan zu, dem Chef des Comitats, welcher auch de jure der Präsident der Congregation ist. Im Falle seiner Krankheit nimmt der Vicegespan des Ortes, wo die Versammlung stattfindet, seinen Platz ein. Gesetzlich sollen die Generalcongregationen mit ihrem vollen Personalstatus vier Mal im Jahre einberufen werden. Wenn aber in der Zwischenzeit, wo keine Congregation abgehalten wird, wichtige Fragen auftreten, welche eine unverzügliche Erledigung er- heischen, so kann auch eine kleine Congregation „Mala skupstina" einberufen werden, an welcher nur diejenigen Personen Theil nehmen, welche ihrem Wohnorte gemäss leichter ZU der Sitzung erseheinen können. Die Beschlüsse einer kleinen Congregation aber müssen sofort der nächsten Generalcongregatton zur Genehmigung unterbreitet werden. In dem Comitatsstatut, das der. kroatische Landtag 1870 aufgestellt hatte, wurde der Wirkungskreis der Cnmitatsversammlungen klar bestimmt. Ks ist folgender : 1. Alle Verordnungen der kroatischen Landesregierung an die Comitate werden der Localcongrogation mitgctheilt, welche bestimmt, in welcher Richtung den Comitatsbeamten die Instructionen zur weitern Durchführung der gegebenen Anordnung zu ertheilen sind. Falls eine solche Verordnung der kroatischen Landesregierung den bestehenden Gesetzen zuwiderläuft, so hat die Congregation das Hecht, einer solchen Regierangsverfügung, sie möge kommen von wem sie wolle, eine moti-virte Erklärung entgegenzustellen, weshalb es ihr unmöglich geworden, die erhaltene Verordnung durchzuführen, und solche demnach bis zum llorablaugen der bezüglichen Antwort ad acta zu legen. 2. Die Congregation hat das Recht, in Fragen, welche zwischen den ('omitaten unter einander auftauchen und an welchen sie inter-essirt ist, Entscheidungen und Beschlüsse zu fassen. 3. Die Congregation untersucht und entscheidet Fragen über die Bedürfnisse des Comitates; sie bestimmt nämlich die Höhe derSteuer-zusohlage für die ('omitatsoiTordernisse und setzt fest, zu welchen Er-fordernisseu und wie gross die Summen anzuweisen sind; sie entscheidet über die Herstellung der Communicationen, über Beihilfe zur Entwicklung der Landwirtschaft und Industrie, über den Bau von Schulen, Krankenhäusern. Gefängnissen u. dgl. wie nicht minder über die Massregeln, die zur Abwendung von Ueberschwemmungen und Brandschäden, von Ilungersnotb und epidemischen Krankheiten u. s. w. vom Comitat ergriffen werden sollen. 4. Oberaufsicht über die Thätigkeit der Gemeindeverwaltung. Wenn in derselben etwas Ungesetzliches vorkommt, so hat die Congregation das Recht es abzustellen. 5. Der Congregation steht das Recht zu, Verordnungen zu erlassen, welche für das ganze Comitat Rechtskraft haben. Doch haben derlei Verfügungen nur dann Giltigkeit, wenn sie durch die Section für das Innere bei der Agramer Landesregierung gutgeheissen worden. Mit Einem Worte: der Ingerenz der Comitatscongregation, welche in allen die Autonomie des Comitats unmittelbar betreffenden Krügen gewissermasson die zweite legislative Instanz bildet, unterstehen alle das gemeinsame Interesse des ganzen Comitates hol reilenden Angelegenheiten überhaupt, dann aber auch, jedoch nur theilweise, jene Angelegenheiten, an deren Entscheidung nur eine einzelne Gemeinde inter-essirt sein kann. Die in den ComitatBCöngregationen angenommenen Beschlussfassungen gelangen durch die Vermittlung des „ Verwaltungsausschusses" zum Vollzug, welcher zum Theil aus den Functionären des Comitates und zum Theil aus den Vertretern des Volkes zusammengesetzt ist, jedoch mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die beiden Categorien von Mitgliedern in gleicher Anzahl dabei interveniren. Der Repräsentant der höchsten politisch-administrativen Gewalt ist gegenwärtig der Obergespan, £upan. Das Ernennungsrecht zu dieser Würde ist ausdrücklich der königlichen Autorität vorbehalten. Obgleich es durch ein Gesetz vom J. 1504 ausdrücklich verboten war, so behauptete doch die Familie des Grafen Erdody, welcher seit alten Zeiten ein sehr ausgedehnter Grundbesitz im Varazdiner Comitat zu eigen gehört, seit undenklichen Zeiten bis auf die Gegenwart herab den Ehrentitel eines Obergespans dieses Comitates. Deshalb führt der Varazdiner Obergespan auch den Titel „erblicher Obergespan". Der Obergespan hat nicht das Recht irgendeine Massregel in dem ihm anvertrauten Comitat zu ergreifen, ohne dass er vorher die Entscheidung der Comitatscongregation angerufen bat, welcher er auch für seine Action vollkommen verantwortlich ist, Ueberhaupt aber spielt der Obergespan keineswegs eine Actionsrolle in der Congregation. Kr hat beispielsweise nicht einmal das Recht, eine Stimme abzugeben ; sein Votum tritt nur in dem Falle, als die Ansichten der Mitglieder der Göngregätion sich über einen Gegenstand gar nicht einigen können, als entscheidend ein. Ebenso wenig hat er das Recht, die Oesetzentwürfe der Regierung der Congregation zur Discussion zu unterbreiten ; diese Function steht allein dem „Vicegespan" zu. Seine Hauptpüicht in der Congregation besteht darin, über Aufrechthaltung der Ordnung in den Sitzungen zu wachen. Der Obergespan hat einen Jahresgehalt von 3—4000 h\ Als Administrationsorgan im Comitat fungirt (hu- Comitatsmagi-strat, welcher aus einer ansehnlichen Zahl von Functionären besteht, mit dem Obergespan an der Spitze. In den Wirkungskreis desselben fallen alle Angelegenheiten, welche unmittelbar die Administration des ganzen Comitates betreffen. Zum Personalstatus desselben gehören nachstehende Personen : 1. Der Vicegespan „Podzupan", der Assistent des Obergespans; 2. der Obernotar, Veliki Biljeznik ; er referirt in den Comitats? Sitzungen über diejenigen Gegenstände, welche der Entscheidung der Congregation unterstehen, führt das Versammlungsprotocoll, kurz zu seinem Ressort gehört die gesammte otfieielle Correspondenz des Coraitats-Ädministrationsaüsschusses; 3. zwei Vicenotäre. l'odbiljezniki; sie haben dasselbe Amt wie der Obernotar; 4. der Obercassierer, Veliki Blagajnik, welcher die Comitatsrassa führt; er hat zwei Gehilfen, Cassierer; 5. der Controlor, Racunar, verwaltet den Controlsdienst; (i. der Ingenieur, Mjernik ; sein And ist der Bau der Comrauni-cationswege und der Staatsgebäude, die Regulirung der Flüsse und Bäche u. s. w.; 7. der Archivar, welcher das Comitatsarehiv verwaltet; 8. der Comitatsadvocatj Veliki Odvjetnik, welcher die Vertretung der Interessen des Comitats in gerichtlichen Angelegenheiten hat; '.). der Seidencultur-Inspector, Nadzornik sviljarst.va, Agronom ; 10. der Comitatsarzt, Ljecnik (jedes Comitat hat zwei Bezirksärzte, jeder mit einem Jahresgehalte von 600 tt. und verschiedenen Nebeneinkünften: so vom Impfen eines jeden Kindes 10 kr., für das Schreiben eines Recepts 5 kr., für eine Krankenvisite in einer entlegenen Ortschaft 1 — 3 h1. Auch müssen diese Comitatsärzte in der Chirurgie bewandert sein); 11. der Veterinär, Ljecnik zivine ; 12. Kanzleidiener. Bis zum Jahre 1870 wurden die Persönlichkeiten für dies*1 Dienstposten in den Comitatsversammlungen gewählt; und alle drei Jahre wurde zu diesen Aemtern neu gewählt (Comitatsrestauration). Seit 1S70 jedoch hat der Banus das Recht, ganz nach seinem persönlichen Ermessen diese Dienstposten zu besetzen, Die selbstständigen Yiceconiitatskreise, von welchen wir bereits oben sprachen, sind den Vicegespanen zur Verwaltung anvertraut. Iliebei müssen wir des ganz eigentümlichen Verhältnisses erwähnen, in welchem das sogen. Turopolje. der selbstständige Bezirk, weh her etwa eine Stunde Weges von Agram entfernt liegt, sich befindet. Obgleich dem Agramer Comitat einverleibt, hat das Turopolje doch einige Specialrechte, welche eine genauere Beachtung verdienen. Lnter der Regierung des ungarisch-kroatischen Königs Bela IV. im Jahre 1225 wurde die ganze Bevölkerung von Turopolje in den Adelstand erhoben und bat auch die Adelsrechte bis auf die heutige Stunde behalten. Doch herrschen unter den slavischen Gelehrten abweichende Meinungen darüber, wann und aus welchem Grunde an die Bewohner jenes Districtes diese Würde verliehen worden war. Nach der Ansicht der einen Gelehrten, welche sieb dabei namentlich auf die Ableitung des Namens des Districtes selbst stützen (Turopolje heisst „Türkengebiet"), sollen die dortigen Bewohner den Türken in einem Kriege gegen die Ungarn einen Dienst erwiesen und die Türken zur Belohnung dafür den Turopoljern den Adelstand verliehen haben, welcher sie von allen Verbindlichkeiten frei sprach. Nach der Meinung anderer Gelehrten gehörte in alten Zeiten das ganze Gebiet von Turopolje ungarischen Grafen, welche im Lauf der Zeit allen Grund und Boden an die Dorfbewohner verkauften ; und auf diese Weise wurden diese letzteren Grundbesitzer und erhielten so den Adelsrang. Ausserdem linden sich noch zwei Ansichten vor: nach der einen wurde den Bewohnern dieses Landesgebietes der Adel im IX. Jahrhundert unter Ludwig L. dem Sohne CarPs des Grossen, verliehen ; nach Anderen erhielten sie denselben im XV. Jahrhundert unter der Regierung des ungarisch-kroatischen Königs Mathias Corvinus. Alle Turopoljer sind Oeconomen ; ein Jeder von ihnen besitzt 20—30 Dessjatin (Joch) Feld. Im Anfang dieses Jahrhunderts fing man an, Turopolje „Campus Nobiliuni" zu nennen, und ihr Zupan, der an der Spitze der Local-verwaltung steht, erhielt den Titel „Comes terrestris" mit dem Rechte eines Obergespans. Indess wurden im Laufe der Zeit diese Rechte des Turopoljer Obergespans wieder etwas beschränkt. So untersteht derselbe gegenwärtig vollständig der Autorität des Obergespans von Agram, obgleich ihm das Recht geblieben ist, im ungarischen wie im kroatischen Landtage zu erscheinen. Zu dem Administrativpersonal von Turopolje gehören: der Comes terrestris, der Vicecomes, ein Secretär und ein Cassier. Alle diese Functionäre werden alljährlich in einer Skupstina gewählt, die am St. Lucastage in Gross-Gorica, dem Hauptorte von Turopolje, zusammenberufen wird. Wir kommen nun an die administrative Organisation der Stadtbevölkerung. In der alten Zeit wohnten die Obergespäne gewöhnlich in befestigten Plätzen, welche den Namen „Grad" Stadt führten und in Zeiten der Gefahr zum Schutze des ganzen ihnen unterstehenden Territoriums dienten. Je nachdem nun die Gefahr von Seiten des Feindes wuchs, vergrösserfe sich auch die Zahl der befestigten Städte im Land»1 bedeutend. Diese Städte waren gewöhnlich mit einer dicken Mauer unigeben, auf welcher Militärwachen vertheilt waren. Die Ortsbevölkerung hatte in einer gewissen Reihenfolge die kriegerischen Obliegenheiten zu prästiren und niusste sich überhaupt immer auf Kriegsfuss halten. Für die kriegerischen Heldenthaten, welche die Stadtbevölkerung bei der Abwehr der Feinde bewiesen, oder für etwaige andere Dienste, welche sie der kroatisch-ungarischen Regierung geleistet, erhielten diese Städte in der Regel bestimmte Privilegien, welche für manche Städte auch noch bis zur Gegenwart herab in Kraft geblieben sind. Unter Anderem wurden ihnen Diplome verliehen, in welchen die Stadtbevölkerung die Erlaubniss erhielt, eine administrative Organisation auf der Basis der Principien des alten römischen Municipalrechtes einzuführen. Auch brachte die allgemeine Gefahr, welche Kroatien, Slavonien und Dalmatien von Seite des äussern Feindes bedrohte, die Bevölkerung des ganzen Landes dahin, dass sie sehr bald in viel nähere Beziehungen zu einander trat. Und als bei dieser Gelegenheit die Kroaten das innere Leben der dalmatinischen Städte kennen lernten, so führten sie sehr bald die dalmatinischen Einrichtungen auch bei sich ein und fingen an, ihre Städte nach dalmatinischem Muster zu organisiren. Mit dem Beginne des JCIII. Jahrhunderts macht sich ein bedeutender Zufiuss von Fremden in Kroatien und Slavonien bemerkbar; Deutsche und Ungarn begannen sieb in den inneren Gegenden dieser Provinzen anzusiedeln, während in den kroatischen Küstenstrichen fast ausschliesslich italienische Ansiedler sich festsetzten. Gewandter in Handelsgeschäften als die slavischen Einheimischen, brachten es die Fremden alhnälig dahin, dass die ganze Industrie und der gesanimte Handel im Lande in ihre Hände, überging. Ausserdem aber wussten die Einwanderer mit Hilfe des Geldes von der Regierung verschiedene Freibriefe sich zu erwirken, nach welchen sie in dem fremden Lande ganz nach ihren heimischen Sitten und Rechtsgewohnheiten leben durften. Das Deutschthum triuniphirte über die anderen Einwanderer und von da ab begann die allmälige Germanisation der Städtebevölkerung in Kroatien und Slavonien. In jenem Jahrhundert wurde die kroatisch-ungarische Regierung gewaltig aufgeregt, einerseits durch die Kraftanstrengungen des einheimischen Adels, um seinen Territorialbesitz möglichst auszubreiten und dadurch zu gleicher Zeit die Herrschaft im Lande in seine Hände zu bekommen; andererseits durch die elenden Zustände der Landestinauzen. Um dem einen wie dem anderen Uebel abzuhelfen, fingen die Könige an, sogenannte „königliche Freistädte" zu errichten. Man nannte sie „Freistädte", weil sie von dem grund-besitzeuden Adel unabhängig waren und den Territorialherren keine Frohndienste irgendeiner Art zu leisten hatten. Dieses negative Recht hatte für die Stadtbewohner einen sehr grossen Werth; sie waren in ihren Geschäften nicht durch die fortwährende zudringliche Controle der reichen Gutsherren behindert. Dabei zahlten die Städtler ihre Steuern und trugen alle städtischen Lasten. „Königlich" aber wurden die Städte deshalb genannt, weil sie ein Peeuliun, der Krone bildeten und keine andere Gewalt über sich anerkannten, als die des Königs, weshalb sie denn auch ausser den landesüblichen Steuern auch noch einen besonderen königlichen Census zu entrichten haften. Zu den Privilegien, welche den königlichen Freistädten ertheilt wurden, gehörte auch das Recht, ihre Deputirten sowohl zu den Congregationen als in die kroatisch-ungarischen Landtage zu senden. Alle diese Städte hatten ihre besondere Gerichtsverfassung, ihre selbstständige innere Verwaltung, die in den Händen der Stadtrepräsentanz lag; Letztere genoss Rechte, welche sich von den Rechten des Adelsstandes in Nichts unterschieden. Ueber die innere Verwaltung der bezeichneten Städte lagen die näheren Bestimmungen in den besonderen Statuten, in welchen alle Reglements des allgemeinen slavischen Rechtes, jedoch ohne alles System gruppirt und zusammengestellt waren; sie wurden eben in das Statut aufgenommen, wie es die Nothwendigkeit mit sich brachte. Von diesen Statuten haben sich zwei bis in die Gegenwart herab erhalten, das von Agram und das von Zeug, welche in lateinischer, und das von Fiume, welches in italienischer Sprache abgefasst ist. Das Statut von Vinodol endlich, das im Jahre 1286 errichtet worden ist, hat sich in einer Redaction aus dem XV. oder XVI. Jahrhundert erhalten. Auf diese Weise verwalteten sich die freien königlichen Städte auf Grund ihrer muuicipalen Gesetzesbestimmungen vollkommen selbstständig; und zwar in Kroatien und Slavonien zehn solche Städte, nämlich: Varazdin, das 1221 zur königlichen Freistadt erhoben wurde, Agram 1242, Karlstadt 1306, Essek (Osjek) 1348, Kopreinitz 1356, Kreutz (Krizevac) 1405, Pozega 1767, zu denen später noch Fiume (Rjeka), Buccari (Bakar) und Zeug (Senj) hinkamen. Die übrigen Städte Kroatiens und Slavoniens, deren Zahl übrigens nicht bedeutend war, hatten eine Administrativverfassung, ganz nach dem Muster der (Dorf-) Gemeinden. Diese Administrativ-Organisation der Freistädte blieb in Kroatien und Slavonien bis zu dem Erscheinen der neuen Städteordnung vom 7. September 1850 aufrecht. Sie behielten wohl ihre privilegirte Bezeichnung, allein bezüglich ihrer administrativen Organisation erhielten sie ganz dieselbe Einrichtung wie die Gemeinden. In den Institutionen dieser neuen Städteordnung liegt eine vollständige Vermischung der administrativen, richterlichen und executiven Gewalt. Diese Institutionen unterscheiden den Stadtrath (starjesinstvo) und den Magistrat (pogla-varstvo). Der Stadtrath, welcher in seiner inneren Organisation an die frühere Municipalität erinnert, hat in vielen Partien der Stadtverwaltung das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit zu verfügen; so steht z. B. das Besitzthum der Stadt ganz in seiner Verwaltung, desgleichen Alles das, was unmittelbar die Interessen der Stadt berührt; in anderen Fragen von grösserem Umfange, die nicht die Stadt allein, sondern das ganze in ihrem Verwaltungsrayon befindliche Gebiet berühren, muss der Stadtrath sich direct mit der Section des Innern oder der Finanzen in Agram in Verbindung setzen. Mit Einem Worte: der Stadtrath hat für die Stadt dieselbe Bedeutung, wie die Congregation für das Comitat. Die Mitglieder des Stadtrath es werden auf drei Jahre gewählt; die Zahl derselben ist nicht durch ein Gesetz bestimmt, sondern steht in engem Zusammenhange mit der Bevölkerungszahl der Stadt selbst. Wähler sind alle Bürger und übrigen Stadtbewohner, welche mindestens fünf Gulden jährliche directe Steuer bezahlen. Wählbar zum Mitgliede ist nur ein Einwohner, welcher irgendein unbewegliches Eigenthum in der Stadt oder in dem zum Rayon der Stadtverwaltung gehörigen Territorium besitzt oder ein Ehrenbürgerrechts-Diplom hat oder 30 Iiis 50 Gulden directe Steuer bezahlt. Zur Zeit, der Stadtrathswahlen wird gewöhnlich eine besondere Commission niedergesetzt, welche streng darüber zu wachen hat, dass die Wahlen in der gesetzlichen Ordnung durchgeführt werden. Aus der Mitte des Stadtrath es werden die Mitglieder des Stadtmagistrats gewählt; dieser ist das Vollzugsorgan des ersteren. Die Stadtmagistrate bestehen aus dem Bürgermeister, gradski nacelnik, drei bis sechs Stadtrichtern, gr. sudac, dem Stadthauptmanne, satnik. welcher Chef der städtischen Polizei ist, Alle diese Personen werden auf drei Jahre gewählt, Die Stadtverwaltung bat Überdies noch einige Secretäre, Advocaten, Controlore, einen Doctor und Ingenieur. Die Magistratsrichter amtiren als die Administratoren und Execntoren der vom Stadtrathe gefassten Beschlüsse und haben auch die Richteramts-Obliegenheiten. Auf diese Weise sind in dorn Magistrate alle Functionen der Staatsgewalt, die Legislative allein ausgenommen, mit einander vermischt und durchflochten. Dank diesem Verflechten dos Linen mit dem Andern haben die Magistrate auch eine, zweifache Verantwortlichkeit: auf der einen Seite müssen sie den Ausdruck des obersten Staatswillens darstellen, andererseits sind sie wieder solidarisch mit den Interessen der Stadt verknüpft, als «leren Emanation der Stadtrath dasteht. So sind die Mitglieder des Magistrates 1. Executivorgane (und in dieser Hinsieht, müssen sie solidarisch zum Stadtrathe stehen, welchem sie ja auch in aller ihrer Amtstätigkeit verantwortlieh sind); 2. sind sie Organe der Justizgewalt, und 3, Repräsentanten der localen Administration. Dabei ist es, wie wir schon bemerkten, selbstverständlich, dass der Magistrat der obersten Regierungsbehörde unbedingt verantwortlich ist. Die Stadtverwaltung wird aus den Fonds der Stadt erhalten. Die Stadtbevölkerung trägt übrigens heutzutage auch alle jene Lasten und Obliegenheiten, welche die Landbevölkerung treffen. Die Beamtenschaft bildet in Kroatien und Slavonien den bedeutendsten Theil der gebildeten Ciasse im Lande, Und das ist begreiflich. Bei der Armuth der Bevölkerung ist dieselbe gezwungen, ihren Lebensunterhalt im Staatsdienste zu suchen, obgleich derselbe sich in Oesterreich für den Slaven keineswegs als besonders anziehend darstellt, Die Gehalte im Staatsdienste sind äusserst beschränkt, so dass sie kaum vor Hunger schützen; die Dienstcarriere, auf welcher sich der Slave doch noch seine materielle Situation tun wenig aufbessern könnte, wird ihm zu einer sehr dornigen Bahn, auf welcher er nur mit der gressten Vorsicht vorwärts kommen kann. Denn tatsächlich spielen im österreichischen Staatsdienste keineswegs die Befähigung, noch die Hingabe an das Amt oder der Diensteifer die Hauptrolle, sondern die politische Richtung des Beamten. II. Privilegirte Marktorte. Gemeinden und Ihr Wirkungskreis. Wie oben bemerkt, zerfällt Kroatien und Slavonien in administrativer Beziehung in Comitate, „Zupanije", die wieder ihrerseits in Kreise, ;,I'odzupanije", getheilt werden. Diese Letzteren nun bestehen aus den „pi'ivilegirten Marktorten", „Trgoviste", und aus den Landgemeinden. Kommen wir zunächst zu den Marktorten und ihrer Wirkungssphäre. In Kroatien gibt es sechs „privilegirte Marktorte": Krapina, Sissek, Samobor, Merkopalj, Ravnagora und Verbovsko. Sie erhielten jenen Namen, weil ihnen das auch heute noch in Kraft stehende Recht verliehen wurde, an bestimmten Tagen des Jahres Jahrmärkte abzuhalten. Auch diese Marktorte haben ihre munieipalen Institutionen — einen »Stadtrath und einen Magistrat, Der Stadtrath besteht aus Ortseinwohnern, die durch Wahl in denselben geschickt werden, der Magistrat aber aus den Amtspersonen des Ortes. In den Personalstatus des Magistrats gehören: der Ortsrichter Sudac »und die Gemeinderäthe Staresine (gewöhnlich zwei), welche die Rolle der Assistenten des Richters spielen. Lieber den Wirkungskreis dieser Municipalinstitutionell brauchen wir nichts zu sagen; denn sie unterscheiden sich in nichts von denen in der Stadt, die wir schon beschrieben. Einige grössere Ortschaften, wie z. R. Jastrebarsko, Iregh u. A., welche „privilegirte freie Gemeinden" heissen, haben eine administrative Verwaltung nach dem Muster der freien Märkte, Mehrere kleinere Dörfer, welche nicht weit von einander entfernt liegen, bilden mit einander die (politische) „Gemeinde". Die Gemeindeverwaltung hat gewisserniassen zur Grundlage für die Administrativorganisation des Comitats gedient, Und in der That sehen wir. dass die Veränderungen in dem Verwaltungssysteme Oesterreichs, wie sie unter dem Einflüsse der politischen Ereignisse nacheinander eintraten, sich vor allem Andern in (hu- administrativen Organisation der Gemeinden wiederspiegelten. Als die Ungarn ihre Macht in der Osthälfte des heutigen Oesterreichs befestigen wollten, richteten sie ihre ganz besondere Aufmerksamkeit darauf, dass die Landbevölkerung Kroatiens und Slavoniens in unmittelbarer Abhängigkeit von ihren Parteigängern, den adeligen Grundbesitzern des Landes, verbleibe; und das hatten sie in der That erreicht, Bis zum Jahre 1848 waren die Dorfgemeinden ganz und vollständig in der Gewalt des herrschenden Grundadels der beiden Provinzen. Wohl stand an der Spitze der Gemeindeverwaltung eine besondere Persönlichkeit, welche „Gemeinderichter" hiess; aber seine Ernennung stand ganz im Belieben des adeligen Grundherrn. Unter seiner unmittelbaren Einttussnahme ward auch die Bestimmung der übrigen Mitglieder der Gemeindeverwaltung vollzogen. Der adelige Grundherr revidirte auch das Gemeindebudget und traf alle möglichen Verfügungen betreff der Gemeindeverwaltung. Mit Einem Worte: er stand vollkommen als Hausherr in der Gemeinde da. Infolge* der revolutionären Bewegung der Ungarn wurde im Jahre 1848 den Landgemeinden Kroatiens und Slavoniens nachstehende Organisation gegeben: An der Spitze der Gemeindeverwaltung, welche „obemsko starjesinstvo" hiess, stand der Gemeinderichter. Sudac, und sein Gehilfe, der Starosta (starjesma, Gemeindeältester). Ausserdem gehörte in den Personalstand der Gemeinde der Notar, Biljeznik, und der Schreiber, Tajnik. Bei der Ernennung dieser Gemeindefunetionäre hatte sich die Gemeinde an das Wahlprincip zu halten. Obwohl sie nur für ein Jahr gewählt werden durften, so konnten sie doch, wenn anders die Gemeinde mit ihrer Amtsführung zufrieden war, zum zweiten Male wieder gewählt wrerden. Dabei hatte der Gemeinderichter sowohl administrative als richterliche Functionen zu üben. Dir Gemeindemitglieder hatten nicht bedingungslos das Recht, bei den Wahlen ihre Stimme abzugeben. Dieses Recht hatten nur diejenigen Personen, welche irgendein bewegliches oder unbewegliches Eigenthum in der Gemeinde hatten. Nach Niederwerfung des ungarischen Aufstandes ward es zum unverrückbaren Ziele alles Strebens der österreichischen Regierung, um jeden Preis den Eintiuss des slavischen Elementes in Kroatien und Slavonien zu schwächen. Und tatsächlich sehen wir in der Periode von 1850 bis 1860 die Wahlen der Functionäre der Gemeindeverwaltung ausschliesslich in den Händen der Bezirkshauptleute, die, in den meisten Fällen Deutsche, lediglich von der Regierung ernannt wurden. Diese neuen Wächter der Ordnung in den ihnen anvertrauten Bezirken verhielten sich begreiflicherweise vollkommen gleichgiltig gegen die Nöthen und Bedürfnisse der Bevölkerung. Bei der Bestellung der Gemeindevorstände Hessen sie sich ausschliesslich von persönlichem Interesse leiten. Demgoinäss sieht man auch, dass, wer z. B. das And eines Gemeinderichters erhielt, nur daran dachte, so schnell als möglich wieder die Summt1 hereinzubringen, welche er zur Erlangung seines Amtes verwendet hatte. Daruni säumte er auch nicht, ganz willkürlich mit dem Gemeindevennögon zu disponiren, ohne bei seimm Auslagen irgendwie sich um die Nothlage der Gemeinde zu kümmern. Als hierauf infolge der politischen Ereignisse das österreichische Cabinet sich genötigt sah, das Diplom vom 20. October 1860 zu publiciren, so wurde, kraft desselben, in den Gemeinden jene innere Organisation wieder hergestellt, welche denselben im Jahre 1848 gegeben worden war, und die. wir bereits oben geschildert halten. Ueberhaapt erforderte die administrative Organisation der Gemeinden eine radicale Umgestaltung. Im kroatischen Landtage von 1870 wurde demzufolge ein Gemeindestatut erlassen, welches endlich der Gemeinde eine geregelte Organisation gab. In diesem Statut war sowohl die innere Organisation der Gemeinde im ganzen Gebiete von Kroatien und Slavonien genau bestimmt, als auch deren Wirkungskreis streng geordnet. Nach demselben hat das Land 212 Gemeinden. Das Administrativorgan der Gemeinde ist der Gemeindeausschuss, Odbor obrinski, dessen Mitglieder aus der Mitte der Gemeinde auf den Zeitraum von drei Jahren gewählt werden. Nach der Zahl der Gemeindebevölkerung und der Ausdehnung ihres Territoriunis kann auch die Zahl «hu- Mitglieder des Gemeindeausschusses kleiner oder grösser festgestellt werden. In dm- Regel sehen wir im Gemeindeausschusse 12 Mitglieder, manchmal wächst aber die Zahl auch bis auf 24. Jedes Gemeindemitglied, das volljährig und unbescholtenen Hofes ist, geniesst das active Wahlrecht. Zu'dem Wirkungskreise des Gemeindeausschusses gehören folgende Angelegenheiten; 1. Aufnahme neuer Mitglieder in die Gemeinde; Jedermann, der eine Anzahl von Jahren in der Gemeinde sich aufgehalten hat, ohne sich irgendeine Gesetzesübertretung zu .Schulden kommen zu lassen, kann darum bitten, dass sein Name in das vom GemeindeäUsschusse geführte Gemeinderegister eingetragen werde; 2. die Verwaltung dos Gemeindevermögens, gleichviel ob dasselbe in Haargold oder in unbeweglichem Besitz besteht, als: Gebäude, Ackerboden, Weiden, Wald, her Gemeindeausschuss muss Sorge dafür tragen, dass die Gemeinde aus ihrem Besitzthume den möglichst grösston Nutzen ziehe. Er ist bevollmächtigt, das Baarcapital der Gemeinde in Verkehr zu setzen zu dem /wecke, um ihre materiellen Hilfsmittel zu vermehren. Im Falle als die Gemeindehutweiaen einen sehr grossen Flächenraum einnehmen, liegt (bau Ausschusse die Pflicht ob, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens ein Theil derselben unter den Pflug kommt. Auch gehört zu seinen Obliegenheiten: a) das Austrocknen der Sümpfe und Be-Pflanzung derselben not Holz: b) Massregeln zur Entwickelung der Landwirthschaff und der Viehzucht; unter Andern werden auf Gemeindekosten erhalten: der Gemeindehirt mal der Gemeindewaldhüter. Ferner gehört zu den Obliegenheiten Grs (iemeiudeaussehusses 3. die Gewährung von Geldaushilfe an die nothdürftigsten Gemeindeglieder; jede Gemeinde muss selbst für ihre Armen sorgen und kann ihre Versorgung nicht anderen Gemeinden Überlassen; 4. Mitwirkung der Gemeinde in Sachen dm- Oulturontwirkolung überhaupt; ö. die Aufsicht auf die geregelte Erhebung der landesfürstlichen Angaben; 6. Ausfertigung von Heimatscheinen. Mit Einem Wort»1: dem Gemeindeausschusse stobt die Erledigung und Entscheidung aller Fragen zu, welche unmittelbar die < remeinde betreffen. Zur Bestreitung der Gemeihdeauslagen verwendet der Gemeinde^ ausschuss die Einnahmen aus dem Gemeindevermögen und nimmt im falle der Noth wendigkeit seine Zuflucht zur [Imlage von Steuerzuschlagen auf die Bewohnerschaft, wobei er darauf zu sehen hat, dass diese Zuschläge nach den Mitteln eines jeden Gemeindemitgliedes zugemessen werden. Uebrigens steht der Gemeindeausschuss in seiner ganzen Amtstätigkeit unter der unmittelbaren Oberaufsicht, des Vice-gespans. Als Executivorgane der Gemeinde stehen die Functionäre desselben da, welche aus der Mitte des Gemeindeausschusses gewählt werden. Diese Personen sind: der Gemeinderichter, obcinski Sudac, der Starosta, der Notar, Biljeznik, und dm' Secretär, Tajnik. Sie Alle werden auf drei Jahre gewählt und beziehen einen Gehalt, den Starosta ausgenommen. Die amtliche Gorrespondenz der Gemeinde mit den Comitatsbohürdon geschieht unter Vermittlung des Vollzugsorgans, das „Pogiavarstvo'1 heisst. Die Aufsicht auf die öffentliche Ordnung und das Sanitätswesen ist der Gemeindepolizei (Rertarstvo) anvertraut. Geriehtsinstitutionen in Kroatien und Slavonien. A) Einfluss des ungarisch-deutschen Elementes auf die Gerichts* Verfassung. Wir haben durchaus keine Nachrichten über die Zustände der Justizverwaltung in Kroatien und Slavonien bis in den Anfang des XVIII. Jahrhunderts hinein. Wahrscheinlich hatte das Gerichtswesen bis dahin überhaupt keine geregelte Organisation; deshalb muss man natürlicherweise voraussetzen, dass das persönliche Belieben der massgebenden Gesellschaftsclassen auch in der Gerichtsverwaltung im Lande die Hauptrolle spielte. Im Jahre 1715 wurde in der Stadt Ofen das sogenannte Septem-virat, Tabula septemviralis, als die höchste Gerichtsinstanz in Ungarn und Kroatien errichtet. Indess diese Einrichtung befriedigte durchaus nicht das bestehende Bedürfnis« und entsprach auch nicht den Ansprüchen im Lande, erstens deshalb, weil die höchste Gerichtsinstanz zu einer Zeit in's Leben trat, wo es in Kroatien und Slavonien keine Gerichte erster und zweiter Instanz gab; dann aber auch deshalb, weil die Septemviraltafel damals in der Hauptstadt Ungarns sowohl für Ungarn als für Kroatien errichtet wurde, ohne in irgendeiner Weise dem Specialbedürfnisse Kroatiens und Slavoniens angepasst zu werden. Deshalb wurde denn auch schon nach kurzer Zeit, im Jahre 1723, im Pressburger Landtag beschlossen : 1. in Kroatien und Slavonien Gerichte erster Instanz zu errichten, und zwar Coniitatsgerichte, Tabula, judiciaria in jedem Comitate, und dann Stadtgerichte. Der Vorstand des Comitatsgeriebtes sollte der vicegespan sein, die Mitglieder, Assessores, aber in den Comitats-congregationen gewählt und vom Obergespan bestätigt werden; 2. sollte in Agram ein Gericht zweiter Instanz errichtet werden, die Banaltafel, Banski Stol, Tabula Banalis, welche dieselbe Function haben sollte wie die Tabula regia in Ofen. „Banaltafel" hiess es, weil der Banus der Präsident des Gerichtes war. Alle Functionäre der Banaltafel: der Vicepräsident, welcher Vicebanus hiess. die Notare u. s. w. wurden durch die Agramer Comitatscougregation gewählt. Ausserdem behielt sich die Regierung das Recht vor, in dieselbe zwei Magnaten und einen Prälaten zu deputiren, sowie die Banaltafelräthe, sechs an der Zahl, zu ernennen. Aber das Nationalgefühl der Kroaten war dadurch verletzt, dass ihre oberste Gerichtsinstanz sich in der ungarischen Hauptstadt befinden sollte. Die Ofener Septemviraltafel konnte nicht selbstständig und nicht unparteiisch gegenüber den Kroaten vorgehen, weil sie fortwährend unter der unmittelbaren Controle der Ungarn stand. Ueberdies erforderte! bei dem damaligen Mangel an guten Communicationen zwischen Agram und Ofen die Expedition der Gerichtsaeten von der Banal- an die Septemviraltafel .sehr viel Zeit, dass das allein sehen begreiflicherweise den (lang der Geriehtsproeedur selbst hemmte. Als demnach 1741 unter dem Einflüsse politischer Ereignisse die österreichische Regierung den Kroaten eine besondere Wohlgeneigtheit zeigen wollte, bewilligte sie ihnen die Errichtung einer obersten Gerichtsinstanz in Agram. Dieselbe erhielt auch in Agram den Namen Septemvirat, Sedmorica, weil sie aus sieben Mitgliedern besteben sollte: nämlich drei Vertreter von Kroatien und Slavonien und vier von Dabnatien. Wie nun aber Dabnatien auch bis zur heutigen Stunde noch keinen einheitlichen Staatskörper mit Kroatien und Slavonien bildet, so behielt auch die Agramer Septemviraltafel tatsächlich nur ihre drei Käthe. Diese1 eben genannte Institution hatte nun lange Zeit hindurch keim» geregelte Organisation, selbst ihr Wirkungskreis war nicht genau festgestellt; überhaupt herrschte die grösste Unordnung in der Justiz. So z. B. unterstand der Bauer dem einen, der Städtler einem andern, der Edelmann einem dritten Gerichte. Allerdings fielen in den meisten Angelegenheiten die Urteilssprüche rasch; ilafür aber zogen sied) die (ierichtsprocesse, wrelche Bauern gegen ihre Grundbesitzer erhoben, gewöhnlich eine unzählige Reihe von Jahren hin. Ein solcher Zustand der Justizverwaltung lässt sich nur dadurch erklären, dass das Land in der hier bezeichneten Zeitperiode in cömpleter Abhänglichkeit von den Magyaren stand. Allerdings fand ihr Bestreben, so schnell als irgend möglich, die slavische Bevölkerung Kroatiens und Slavoniens zu magyari siren, nicht immer Unterstützung und Förderung von Seite der österreichischen Regierung. Trotz alledem befolgten sie dennoch unentwegt ihre magyarische Politik gegenüber den Kroaten, wenigstens nachMöglichkeit das nationale Element zu schwächen und mindestens die Kroaten fortwährend in Angst zu erhalten in der Hoffnung, auf diese Weise ihren Einfluss im Lande zu kräftigem. Und da war es ganz natürlich, dass jeden- Versuch, die Lage der slavischen Bevölkerung des Landes zu verbessern, elem unvermeidlichen Widerstand von Seiten der Magyaren begegnete. Bei solcher Lage der Dinge konnte' auch die Justizverwaltung in Kroatien und Slavonien keinen regelmässigen Gang einhalten. Aber das war das Wenigste-. Die Magyaren verholen auf den schlauen Gedanken, ehe Justizverfassung in den slavischen Provinzen zu einem Wm-kzeug für die Propaganda ihrer politischem Tendenzen zu machen. Das Ernennungsrecht für die Gerh-htsfunctionäre war s Centraiismus, waren. Auf gleiche Weise eignete sich das Justizministerium in Wien das Recht an, nach seiner eigenen Anschauung die Stellen für die zweite und dritte Instanz zu besetzen. Zur dritten Instanz für Kroatien und Slavonien ward der oberste Gerichts- und Cassationshof in Wien erhoben. Und so war schon die äussere Stellung, in welcher die Gerichtsverwaltung Kroatiens und Slavoniens in der Periode von 1850 bis 1860 stand, für den geregelten Gang derselben äusserst ungünstig. Die Verwalter der Gerichtsgewalt im Lande benahmen sich äusserst feindselig gegen die Bevölkerung, diese elagegen bewies jenen ihre vollste Verachtung. Als ein wichtiges Ereigniss in der weiterem Geschichte der kroatisch-slavonischen Justizverwaltung erschein! das tiesetz über die Jurisdictions-Norm von 1853, welches allen diesen Institutionen eine geregelte Organisation gab und jeder ihren Wirkungskreis genau vorzeichnete. Die! österreichische Regierung hatte sehr wohl die wachsende Zahl der politischen Vergeben in Slavonien und Kroatien unter dem Bach'schen Regime beobachtet und deshalb wurde1 nun durch jemes Gesotz die frage betreff der.Classification der politischen Processe angesichts jener Justizverfassung präeis erledigt. Das Erscheinen jenes Gesetzes war nach unserer Meinung eine Sache von grosser Wichtigkeit. Mit dem Jahre 1848, wo die1 politische Gleichberechtigung der Nationalitäten und Stände in Oesterreich zum Gesetze erhoben wurde', als der Adel seine privilegirte Stellung verlor, die ihn bis dahin aus der übrigem Masse der Bevölkerung hervorhob, musste elie frühere Gerichtsordnung ihr Ende nehmen; sie hatte sich überlebt. { <