Mittheilungen des Musealvereines für Kram. Herausgegeben von dessen Ausschüsse. Sechster Jahrgang. Erste A-htlieilung: Historischer 'l'lieil. Laibach 1893. Verlag des Musealvereines für Krain. 65559 I. Chronik des Vereines. Das Vereinsjahr 1892/93 nahm einen erfreulichen Aufschwung. Der Mitgliederstand hat sich gegenüber dem Vorjahre bedeutend gehoben, indem die Zahl der Mitglieder auf 2 53 gestiegen ist. Durch den unerbittlichen Tod wurden dem Vereine im abgelaufenen Jahre folgende Mitglieder entrissen: Apfaltrern Rudolf Freiherr von Grünhof in Laibach ; Kobler Johann, königlicher Ministerialrath in Fiume; Schrey Robei-t, Edler von Redlwerth, Doctor der Rechte und Advocat in Laibach ; Skofic Franz, k. k. Bezirksrichter in Bischoflack. Ehre ihrem Andenken! Dem Vereine war es nur dadurch möglich, seiner Aufgabe gerecht zu werden, dass ihm von Seite hoher Körperschaften zur Förderung der Vereinsinteressen namhafte Subventionen zugewendet wurden. Der hohe krainische Landtag bewilligte in hochherzigster Weise auch heuer eine Subvention von 400 fl., die löbliche krainische Sparcasse widmete gross-müthig eine Unterstützung von 260 fl. für Vereinszwecke und zur Herausgabe der «Mittheilungen», das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht spendete 200 fl. Für diese that-kräftige und hochherzige Förderung der Vereinsinteressen sei hier noch einmal der wärmste Dank mit der Bitte ausgesprochen, auch in der Zukunft das bewiesene Wohlwollen dem Vereine nicht zu entziehen. Einen weiteren Beweis von dem Gedeihen des Musealvereines liefert der Umstand, dass vier neue Vereine und Corporationen mit ihm in Tauschverkehr getreten sind: «Società di Minerva» in Triest, die anthropologische Gesell- scliaft in Wien, die südslavische Akademie in Agram und «Hrvatsko naravoslovno društvo» in Agram. Der Verein stand demnach im verflossenen Jahre mit 108 Gesellschaften und Vereinen in Schriftenaustausch. Seit dem 21. Juni 1892 bis zum Schlüsse des Jahres 1893 wurden in den Monatsversammlungen folgende Vorträge gehalten: am 26. October 1892 hielt Herr Julius Schmidt einen Vortrag über «Die windischen Wallfahrten an den Niederrhein und die Ursachen ihrer Entstehung»; am II. November 1892 sprach Herr Professor Rutar über «Die neuesten Ausgrabungen längs der Unter-krainer Bahn»; am 21. December 1892 stand auf dem Programme ein Vortrag des Herrn Prof. Wilhelm Voss über «Die geschichtliche Entwickelung und den gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse von den Mineralien Krains»; am 23. Jänner 1893 sprach Herr Gewerbe-schuldirector Johann Subic über «Das Oberkrainer Tiefquellenbecken». Seit dem Monate September 1892 bis zum November 1893 wurden acht Ausschussitzungen, und zwar am 26. September, 20. October 1892, 3. Jänner, 23. Jänner, 30. Jänner, 10. März, 23. Juni und 19. October 1893 abgehalten, in denen die laufenden Geschäfte ihrer Erledigung zugeführt wurden. Bei der am 21. Juni 1892 abgehaltenen Generalversammlung wurde der Antrag des Herrn A. Žlogar, den slo-venischen Theil der Publicationen jeden zweiten Monat im Umfange von beiläufig zwei Druckbogen erscheinen zu lassen, angenommen, desgleichen wurde der § 14 der Vereinsstatuten von der Versammlung dahin abgeändert, dass von nun an die Vereinsjahre mit den Solarjahren zusammenfallen sollen. Die zweite Generalversammlung fand am 23. Jänner 1893 statt. Der Vorsitzende machte die Mittheilung von der Bestätigung der abgeänderten Vereinsstatuten und dem bevorstehenden periodischen Erscheinen der slovenischen Vereins-publicationen. Statt des historischen Theiles der «Mittheilungen» stellte der Ausschuss fiir das Jahr 1893 die Herausgabe des Repertoriums zu Valvasors «Ehre des Herzogthums Krain» in Aussicht. Das umfangreiche Material, welches bewältigt werden musste, und einige unvorhergesehene Hindernisse bewogen den Ausschuss, von der Ausführung des Beschlusses in diesem Jahre Umgang zu nehmen und die Herausgabe des genannten Repertoriums auf das künftige Vereinsjahr zu verlegen. Rechnungsabschluss. IL Rechnungsabschluss des Musealvereines für Krain für die Zeit vom i. Jänner 1892 bis Ende December 1892. Post- Nr. Einnahmen Betrag ■Post- Ausgaben Betrag 1 Nr. fl. kr. fl. kr. I Cassarest vom Vorjahre 427 40 T Herausgabe von Mittheilungen: 2 Mitgliederbeiträge und Diplomtaxen 607 95 a) Buchdrucker- und Buchbinder- 3 Subventionen : kosten 822 25 a) vom k. k. Ministerium für b) Autorhonorare 566 30 Cultus und Unterricht . . 200 — 2 Dienerslöhnung : b) vom krain. Landesausschusse 400 — a) Rest pro 1891 17 — c) von der krain. Sparcasse . . 250 ___ b) Pro 1892 29 3 Kanzlei, Porti und Diverses . . . J53 I 2 4 Cassarest mit 31. December 1892 297 68 Zusainmen . . . 00 00 Cn 35 Zusammen . . . \ 1885 35 Laibach am 31. December 1892. Johann Šubic Revidiert und richtig befunden : d. z. Cassier. Josef Šorn m. p. Anton Žlogar m. p. d. z. Revisor. d. z. Revisor. III. Verzeichnis der mit dem Musealvereine für Krain im Setiriftentauschverkelire stellenden Körperschaften und Vereine. Aachen : Geschichtsverein. Agram: Hrvatsko arkeologičko đružtvo. Jugoslavenska akademija znanosti i umjetnosti. Hrvatsko naravoslovno družtvo. Altenburg : Geschichts- und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes. Basel : Historisch - antiquarische Gesellschaft. Bayreuth : Historischer Verein für Oberfranken. Berlin : Kgl. Akademie der Wissenschaften. Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Botanischer Verein der Provinz Brandenburg. Bonn : Naturhistorischer Verein. Braunschweig: Verein für Naturwissenschaften. Bregenz: Museumsverein für Vorarlberg. Breslau : Schlesische Gesellschaft für vaterländische Cultur. Brünn : Historisch-statistische Section der k. k. mährisch-schlesischen Ackerbaugesellschaft. Naturforschender Verein. Budapest: Kgl. ungarische Akademie der Wissenschaften. Kgl. ungarische geologische Gesellschaft. Chemnitz : Naturwissenschaftliche Gesellschaft. Darmstadt: Historischer Verein für das Grossherzogthum Hessen. Dorpat: Gelehrte esthnische Gesellschaft. Dresden : Kgl. sächsischer Alterthumsverein. Eisleben: Verein für Geschichte und Alterthümer der Grafschaft Mansfeld. Erfurt: Kgl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften. Frankfurt a. M. : Verein für Geschichte und Alterthumskunde. Senkenbergische naturforschende Gesellschaft. Friedrichshafen am Bodensee: Verein für Geschichte des Bodensees. Giessen : Oberhessischer Geschichtsverein. Görlitz: Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften. Göttingen : Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften. Graz: K. k. Gartenbaugesellschaft. Historischer Verein für Steiermark. Naturwissenschaftlicher Verein für Steiermark. Landesmuseu ms verein Joanneum. Güstrow: Verein für Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. Halle a. S. : K. Leop.-Carol. Akademie der Naturforscher. Hamburg: Verein für hamburgische Geschichte. Verein für naturwissenschaftliche Unterhaltung. Hannover: Historischer Verein für Niedersachsen. Hermannstadt: Verein für siebenbürgische Landeskunde. Siebenbürgischer Verein für Naturwissenschaften. Innsbruck: Museum Ferdinandeum. Naturwissenschaftlich- medicinischer Verein. Kiel : Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte. Klagenfurt : Geschichtsverein. Naturhistorisches Landesmuseum. Königsberg: Alterthumsgesellschaft «Prussia». Krakau : Kgl. Akademie der Wissenschaften. Laibach : Matica Slovenska. Landshut: Historischer Verein für Niederbaiern. Leipa: Nordböhmischer Excursionsclub. Leipzig : Kgl. sächsische Gesellschaft der Wissenschaften. Lemberg : Ossolinskisches National-Institut. Leyden : Niederländische Gesellschaft der Wissenschaften. Linz: Museum Francisco-Carolinum. Verein für Naturkunde. Moskau : Société impériale des Naturalistes. München : Alterthumsverein. Historischer Verein von Oberbaiern. Münster : Westfalischer Provinzialverein für Wissenschaft und Kunst. Nürnberg: Germanisches Nationalmuseum. Verein für Geschichte der Stadt. Nürnberg: Naturhistorische Gesellschaft. Odessa : Neurussische naturforschende Gesellschaft. Prag: Kgl. böhmische Gesellschaft der Wissenschaften. Museum krälovstvf ceského. Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Raigern : Redaction der Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner- und Cistercienser-Orden. Regensburg : Historischer Verein für Oberpfalz und Regensburg. Naturwissenschaftlicher Verein. Riga: Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands. Rom : Istituto Austriaco di studii storici. Rovereto: Museo civico. Salzburg : Museum Carolino-Augusteum. Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. Schwerin: Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde. Sigmaringen : Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Spalato ; Archäologisches Museum. Stettin: Gesellschaft für pommerische Geschichte und Alterthumskunde. Stockholm : Kongl. Vitterh. Historie och Antiquitets Akademien. Nordisches Museum. Temesvär: Südungarischer naturwissenschaftlicher Verein. Trencsin: Naturwissenschaftlicher Verein des Trencsiner Comitates. Trient: Museo comunale. Triest: Museo civico di Antichità (Società di Minerva). Società Adriatica di schienze naturali. Wernigerode: Harzverein für Geschichte. Wien : Kaiserliche Akademie der Wissenschaften. K. u. k. Hofmuseen. K. k. Centralcommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale. K. k. statistische Centralcommission. K. k. geologische Reichsanstalt. Abtheilung für Kriegsgeschichte im k. u. k. Kriegsarchive. K. k. geographische Gesellschaft. K. k. österreichisches Museum für Kunst und Industrie. Wien: Verein für Landeskunde in Niederösterreich. Anthropologische Gesellschaft. Alterthumsverein. Numismatischer Verein. Wissenschaftlicher Club. Gesellschaft für Geschichte des Protestantismus in Oesterreich. Deutscher und österreichischer Alpenverein. Archäologisch-epigraphisches Seminar. Wiesbaden: Nassauischer Verein für Alterthumskunde. Würzburg: Historischer Verein für Unterfranken und Aschafifen-burg. Zürich : Gesellschaft für vaterländische Alterthümer. Naturforschende Gesellschaft. IV. Mitgliederverzeichnis. Ehrenmitglieder : Dr. Hyrtl Josef, k. u. k. Hofrath, wirkliches Mitglied der kais. Akademie der Wissenschaften, em. k. k. Universitäts-Professor, Ritter hoher Orden etc. etc., in Perchtoldsdorf bei Wien. Dr. Ettingshausen Constantin, Freiherr v., k. k. Regierungsrath, cor-respondierendes Mitglied der kais. Akademie der Wissenschaften, k. k. Universitäts-Professor, Ritter hoher Orden etc. etc., in Graz. Dr. Schroer Karl Julius, Ehrenbürger der Stadt Gottschee, k. k. Professor an der technischen Hochschule etc. etc., in Wien. Globočnik Anton Edler von Sorodolski, Reichsrathsabgeordneter, k. k. Regierungsrath i. R., k. k. Conservator für Kunst- und historische Denkmale in Krain. Correspondierende Mitglieder : Dr. Elze Theodor, Hofrath etc. etc., in Venedig. Dr. Wretschko Mathias, Ritter v., Ritter des Ordens der eisernen Krone III. Classe, k. k. Ministerialrath etc. etc., in Wien. Dr. Luschin von Ebengreuth Arnold, Ritter v., k. k. Universitäts-Professor, Conservator der k. k. Centralcommission für Kunst-und historische Denkmale etc. etc., in Graz. Wirkliche AljažJakob, Pfarrer in Lengenfeld. Andrian Felix, k. u. k. Hauptmann in Klagenfurt. Apfaltrern Otto, Freiherr von, k. u. k. wirklicher Kämmerer, Gutsbesitzer, Mitglied des österreichisch. Reichsraths - Herrenhauses, in Kreuz bei Stein. Apih Josef, k. k. Professor in Klagenfurt. Mitglieder : Ažman Johann, Pfarrer in Obergörjach. Bamberg Ottomar, Buchhändler und Buchdruckereibesitzer. Bamberg'sehe Buchhandlung. Barle Johann, Kaplan in Agram. Beckh - Widmanstetter Leopold v., k. u. k. Hauptmann a. D., in Marburg. Bele Johann, Volksschullehrer. Benda Johann, Schulleiter an der deutschen Schulvereins-Knabenschule. Benkovič Josef, Capitel-Vicar in Rudolfswert. Berce Anton, Pfarrer in St. Lam-precht. Bezirks-Lehrerbibliothek in Gurk-feld. Bezirks-Lehrerbibliothek in Krain-burg. Bezirks-Lehrerbibliothek in Tscher-nembl. Bezirks-Lehrerbibliothek der Umgebung Laibach. Binder JosefJulius, Dr., k. k. Ober-realschul-Professor. Bizjan Johann, Pfarrer in Egg. Bock Emil, Dr. der Medicin. Bohinec Sigismund, Vicedirector des f. b. Priesterseminars etc. Bohinjec Peter, Expositus in Trnje. Borghi Josef, k. k. Oberrealschul-Professor. Borstner Vincenz, k. k. Gymnasial-Professor. Celestin Franz, Dr., Universitäts-Professor in Agram. Čebašek Andreas, Dr., Prälat, Ca-nonicus etc. Omologar Konrad, Lehrer in St. Marein. Demšar Josef, Handelsmann in Eisnern. Der čar Martin, Pfarrer in Preska. Detela Otto, Landeshauptmann von Krain, Ritter des Ordens der eisernen Krone III. Classe, Gutsbesitzer etc. Direction des k. k. Staats -Untergymnasiums. Dolenec Josef, Dr., Professor der Theologie. Dolenz Victor, stud. phil. in Wien. Domicelj Franz in Zagorje bei St. Peter. Dostal Josef, Theolog. Dovgati Anton, Südbahnbeamter in Triest. Duffe Johann, erster städtischer Ingenieur. Erzen Valentin, Stadtpfarr-Coope-rator. Faukal Otokar in Schischka. Flis Johann, Canonicus, Bezirks-Dechant und Dompfarrer. Foderi Johann, Bäckermeister. Fröhlich Marie, k. k. Uebungs-schullehrerin. Gartenauer Heinrich, Dr., k. k. Gymnasial-Professor. Giontini Rafael, Buchhändler. Gnjezda Johann, k. k. Realschul-Professor. Gogola Lvan, k. k. Notar. Goričnik Franz, Kaufmann. Gozani Ludwig, Marquis, k. k. Bezirkshauptmann. Grasselli Peter, Landtagsabgeordneter, Bürgermeister der Landeshauptstadt Laibach etc. Gratzy Oskar, Dr., k.k.Gymnasial-Professor. Gregorič Vincenz, Dr., Primarius. Gruden Josef, Pfarr-Cooperator in Veldes. Grutitar Lgnaz, k. k. Notar in Reifnitz. Gymnasial- Bibliothek, k. k., in Laibach. Gymnasial-Bibliothek, k. k., in Rudolfswert. Hafner Jakob, Lehrer im Institute Waldherr. Hämisch Jaromir, städt. Wasserleitungs-Ingenieur. Hočevar Josef, Canonicus in Rudolfswert. Hribar Ivan, General-Repräsentant der Bank «Slavia», Land-fagsabgeordneter etc. Hubad Franz, Fachreferent im Ministerium für Cultus und Unterricht in Wien. Hubad Josef, k. k. Gymnasial-Pro-fessor. Hudovernik Alexander, k. k. Notar in Kronau. Einer Franz,Tir., Stadtpolizei-Arzt. Jariesch Johann, Lederfabrikant. Janežič Johann, Dr., Professor der Theologie etc. Jarc Franz, Pfarrer in Neudegg. Jeretin Martin, k. k. Bezirks-Secretär in Littai. Junowics Rudolf, Dr., k. k. Real-schul-Director. Kadivec Antonia, Hausbesitzerin. Kalan Andreas, Domvicar. Kapier Josef, Dr. der Medicin, k. k. Bezirksarzt. Karlin Andreas, Dr., k. k. Gym-nasial-Professor. Karlin Martin, k. k. Gymnasial-Professor. Kasfret Anton, k. k. Gymnasial-Professor. Keesbacher Friedrich, Dr., k. k. Regierungsrath. Kersnik Janko, k. k. Notar, Landtagsabgeordneter und Gutsbesitzer in Egg ob Podpeč. Klein Anton, Landtagsabgeordneter u. Buchdruckereibesitzer. Klinar Anton, landschaftlicher Ingenieur. Klun Karl, Canonicus, Reichsraths- u. Landtagsabgeordneter. Knjižnica ljubljanskih bogoslovcev. Koblar Anton, Curat im Landes-Zwangsarbeitshause. Kočevar Franz, k. k. Landes-gerichts-Präsident etc. König Rudolf, Restaurateur. Kolar Mathias, Pfarrer in Mariafeld. Kolman Franz, Kaufmann. Komatar Anton, k. k. Notar in Oberlaibach. Kominek Alois, Güterinspector in Wien. Koprivnik Franz, Dr., suppl. Gymnasial-Lehrer. Kos Franz, Dr., k. k. Professor an der Lehrerinnen - Bildungsanstalt in Görz. Kos Michael, Lehrer in Holmec. Rosier Johann sen., Grossgrundbesitzer. Rosier Johann junior, Hausbesitzer etc. Rosier Josef, Dr., Fabriksbesitzer. Krek Johann, Dr., Domvicar.- Kremier Max, commerc. Leiter der krain. Baugesellschaft. Križnik Kaspar, Handelsmann in Möttnig. Kulavic Johann, Dr., Prälat, Cano-nicus und Director des f. b. Priesterseminars. Kušar Franz, Expositus in Begunje bei Zirknitz. Ladstätter Chrysanth, Fabriksbesitzer in Domžale. Lah Eugen, Magistratsadjunct. Lampe Franz, Dr., Professor der Theologie und Director im Collegium Marianum. Lanthieri a Paratico Karl, Graf, k. u. k. Oberlieutenant a. D. und Herrschaftsbesitzer inWippach. Lavrenčič Ivan, Pfarrer in Saven-stein. Lederhas Ludwig, k. k. Gymnasial-Professor. Lenček Niko, k. k. Notar in Bischoflack. Lesar Josef, Dr., Professor der Theologie, Director des Collegium Aloysianum. Levec Fra7iz, k. k. Realschul-Professor und k. k. Bezirks-Schulinspector. Levee Johann, Bürgermeister in Mannsburg. Levicnik Albert, k. k. Ober-Lan-desgerichtsrath. Liechtenberg Leopold, Freiherr v., Landtagsabgeordneter, Grossgrundbesitzer etc. Linhart Wilhelm, k. k. Professor. Luckmann Anton, Fabriksbesitzer. Luckmann Josef, Präsident der krain. Sparcasse etc. Luckmann Karl, Landtagsabgeordneter u. Director der krain. Industriegesellschaft. Mätzler Jodok, k. k. Professor in Gottschee. Mahr Ferdinand, kaiserl. Rath, Director u. Inhaber d. Handels-Lehranstalt. Majdič Peter, Kunstmühlenbesitzer in Mannsburg. Malenšek Martin, Stadtpfarrer. Mantuani Josef, Adjunct der k. k. Hofbibliothek in Wien. Matij an Jakob, Pfarrcooperator in Assling. Mejač Andreas, Hausbesitzer in Commenda. Mellitzer Thomas, Fabriksbesitzer in Mannsburg. Mencinger Johann, Dr. der Rechte, Advocat in Gurkfeld. Merčun Rochus, Katechet bei den Ursulinerinnen. Mesar Johann, Landtagsabgeordneter, Pfarrer in St. Martin. Mežnar ec Anton, Dechant und Pfarrer in Krainburg. Missia Jakob, Excellenz, k. u. k. geheimer Rath, Fürstbischof von Laibach etc. etc. Mosche Alfons, Dr. der Rechte, Advocat. Mulaček Frz., Handlungscommis. Murnik Johann, kaiserl. Rath, Landesausschussbeisitzer etc. Navratil Johann, Directionsvor-stand am k. k. Obersten Gerichtshöfe in Wien. Nemanjič Johann, Pfarradmini-strator in Vrh. Novak Michael, k. k. Bezirksrichter in Landstrass. Obergföll Josef, k. k. Professor in Gottschee. Oberrealschule, k. k., in Laibach. Oblak Johann, Stadtpfarr-Coope-rator. Orožen Franz, k. k. Professor an der Lehrer-Bildungsanstalt. Orožen Ignaz, Dompropst etc. in Marburg. Paulin Alfons, k. k. Gymnasial-Professor. Perušek Raimund, k. k. Gymnasial-Professor. Petelin Martin, k. k. Gymnasial-Professor in Rudolfswert. Petrovčič Franz, Pfarrer in Trata. Pfeifer Josef, landschaftl. Secretar. Pintar Lucas, k. k. Gymnasial-Professor in Rudolfswert. Pirc Gustav, Secretar der Landwirtschaftsgesellschaft. Piščanec Justus, k. k. Zollamtsassistent. Plantan Ivan, k. k. Notar. Pleteršnik Max, k. k. Gymnasial-Professor. Poč Martin, Pfarrer in Watsch. Podboj Ivan, Pfarrer in Planina. Podkrajšek Frz., Stationsvorstand in Sava. Pokoren Franz, Cooperator in Altlack. Povše Franz, Reichsraths- und Laiidtagsabgeordneter, Schul-director a. D. Pregl Friedrich, Secundararzt im Civilspitale zu Laibach. Prossinagg Rob., Dr., praktischer Arzt. Prusenovski Konr., k. u. k. Hauptmann des 17. Inf.-Reg. Račič Josef, Dr. der Rechte, k. k. Oberfinanzrath und Finanz-Procurator. Rahne Johann, k. k. Notar in Illyr.-Feistritz. Ramoveš Andr., Pfarrer in Svibno. Ramoveš Bartholomäus, Pfarrer in Pölland. Rechbach Anton, Freih. v., k. u. k. Hauptmann i. R. Reeller Jenny, Fräul., Besitzerin. Recher Johanna, Besitzerin. Robič Simon, Pfarradministrator am Ulrichsberg bei Zirklach. Robida Johann, Magistratsofficial. Rohrmann Victor, Kaufmann. Russ Nikolaus, Besitzer des silbernen Verdienstkreuzes. Rutar Simon, k. k. Gymnasial-Professor, k. k. Conservator für Kunst- und historische Denkmale in Krain. Sajiz Heinrich, k. k. Ober-Landesgerichtsrath i. R. Sajovic Johann, Pfarrer in Slavina. Sakser Johann, Pfarrer in Hoté-đršica. Samassa Albert, k. und k. Hof-Glockengiesser und Maschinenfabrikant. Samassa Max, Privatier. Schajfer Adolf, Dr. der Rechte, Landesausschussbeisitzer. Scheinigg Johann, k. k. Professor in Klagenfurt. Scheyer Moriz, Forstmeister in Ratschach in Unterkrain. Schmidt Julius, Turnlehrer. Schönberger Markwart, Freih. v., k. k. Regierungs-Secretar. Schöppl von Sonnwaiden Anton, Ritt, v., Dr., Advocat. Schollmayr Heinrich Ethbin, Oberförster in Mašun. Schulz Ferd., Museal- Präparator. Schumi Franz in München. Schwegel JoseJ, Freiherr v., Ex-cellenz, k. u. k. geheimer Rath, Sectionschef des Ministeriums des Aeussern i. R., Reichsraths-u. Landtagsabgeordneter, Gutsbesitzer etc. in Görjach bei Veldes. Seidl Ferdinand, k. k. Realschul-Professor in Görz. Senekovič Andreas, k. k. Gymnasial-Director. Sila Mathias, Pfarrer in Repen-tabor. Sitar Matthäus, Pfarrer in Sanct Georgen bei St. Marein. Siane Karl, Dr., Advocat in Rudolfswert. SUkovec Matthäus, Pfarrer zu St. Marcus bei Pettau. Smičiklas Thaddäus, kön. Universitäts-Professor in Agram. Smolej Jakob, k. k. Landesschul-Inspector i. R. Smrekar JoseJ, Professor d. Theologie. Soss Friedrich, Handelsmann. Souvan Ferdinand, Grosshändler. Souvan Fr. Xav., Grosshändler. Stari JoseJ, Dr., k. k. Finanz-Procuraturs-Adjunct. Stare Michael, Ingenieur u. Gutsbesitzer in Mannsburg. Steska Victor, Stadtpfarr-Cooperator in Gottschee. Stör Franz, Dr., Advocat. Stroj Alois, Pfarr-Cooperator in Schwarzenberg bei Idria. Studietibibliothek, k. k., in Görz. Stussiner JoseJ, k. k. Postcontrolor in Laibach. Suppan JoseJ, Dr., Director der krain. Sparcasse. Suppanz Bartholomäus, Dr., k. k. Notar. Svetina Johann, Dr , k. k. Gymnasial-Professor. Saper Johann, Pfarrer in Duplje. Šarec Alois, Pfarr-Cooperatör in Planina. Sašelj Johann, Pfarrer in Adlešič. Savnik Karl, Apotheker in Krain-burg. Siska Josef, Ordinariats-Secretär. Sorli Mathias, Ober-Postverwalt. Soni Josef, k. k. Gymn.-Professor. Štrukelj Franz, Geistlicher auf dem Grosskahlenberge. Štrukelj Johann, Theolog. Subic Johann, k. k. Director der gewerblichen Fachschulen. Suklje Franz, k. k. Gymnasial-Pro-fessor, Reichsraths- und Landtagsabgeordneter etc., in Wien. Suman Josef, k. k. Landesschul-Inspector. Šušteršič Ivan, Dr. der Rechte. Tavčar Alois, k. k. Gymnasial-Professor. Tavčar Ivan, Dr., Advocat, Landtagsabgeordneter. Tavčar Michael, Efarrer und Dechant in Seisenberg. Tomažič Johann, Stadtpfarrer in Bischoflack. Tomšič Johann, k. k. Uebungs-schullehrer. Tratnik Leopold, Gürtlermeister. Trček Mich., Pfarrer in St. Martin unter Grosskahlenberg. Trobec J. N, Missionär zu St. Paul in Minnesota. Trobec Matthäus, k. k. Rechnungs-Official d. Oberlandesgerichtes in G raz. Urbas Leopold, k. k. Hüttenverwalter. 'Valenta Alois Edler v. Marchthurn, Dr. der Medicin und Chirurgie, k. k. Regierungsrath, Professor j d. Geburtshilfe, Spitalsdirector. Velkovrh Johann, k. u. k. Oberlieutenant i. R., Realitätenbesitzer. Vok Franz, Dr., k. k. Notar, Verwalter der D. R. 0. Commende. Vončina Johann, Magistratsrath. Voss Wilhelm, k. k. Realschul-Professor Vošnjak Josef, Dr., Primararzt, Landesausschussbeisitzer. Vrhovec Ivan, k. k. Professor in Rudolfswert. Vrhovnik Ivan, Stadtpfarrer. Waldherr Josef, Dr., Inhaber und Vorsteher einer Privat-Lehr-und Erziehungs-Anstalt. Wallner Jidius, k. k. Gymnasial-Professor, k. k. Conservator für Kunst- und historische Denkmale in Krain etc. Wessel Wilhelm, Deutsch-Ordens-Stadtpfarrer in Tschernembl. Wiesthaler Franz, k. k. Gymnasial-Director. Wolsegger Peter, k. k. Professor in Gottschee. Wurner Josef, Dr. der Medicin, k. k. Regimentsarzt i. R. etc., in Landstrass. Wurzbach Alfons, Freiherr von, Landtagsabgeordneter, Grossgrundbesitzer etc. Zamejic A?ulreas, Canonicus etc. Zamida Mathias, Landesrath. Zeschko Albert, Kaufmann. Zupan Simon, Pfarrer in Ježica. Zupan Thomas, k. k. Gymnasial-Professor etc. Zupanc Franz, Dr. der Medicin, k. k. Bezirksarzt. Zupanec Bartholomäus, Pfarrer in Möttnig. Zupančič Wilibald, k. k. Prof, an d. Lehrerinnen-Bildungsanstalt. Žakelj Friedrich, k. k. Gymnasial-Professor. Žitnik Ignaz in Rom. Žlogar Anton, Strafhaus-Curat. Žumer Andreas, k. k. Bezirks-Schulinspector, Leiter der II. städt. Knaben-Volksschule. V. Bisheriger Vereinsausschuss. Obmann : Senekovič Andreas, k. k. Gymnasial - Director. Obmann - Stellvertreter : Dr. Josef Rosier, Fabriksbesitzer etc. Schriftführer : Anton Koblar, Curat, Archivar des krain. Landesmuseums. Rechnungsführer : Johann Subic, k. k. Director der gewerblichen Fachschulen. Ausschussmitglieder : Otto Detela, Landeshauptmann von Krain etc. ; Anton Kaspret, k. k. Professor; Alfons Paulin, k. k. Professor; Simon Rutar, k. k. Professor; Wilhelm Voss, k. k. Professor. Inhalt A.. Vereinsangelegenheiten. Seite I. Chronik des Vereines..................................... III II. Rechnungsabschluss des Musealvereines für Krain für die Zeit vom I. Jänner 1892 bis Ende December 1892.................. VI III. Verzeichnis der mit dem Musealvereine für Krain im Schriften- tauschverkehre stehenden Körperschaften und Vereine ... VII IV. Mitgliederverzeichnis......................................... XI V. Bisheriger Vereinsausschuss..................................XVIII 13. Abhandlungen. I. Historischer Theil: Schloss und Herrschaft Ainödt nebst Urkunden-Regesten. Von Anton Kaspret............................................ 1 Die Laibacher Bürgercorps. Von Julius Wallner............... 33 Aeltere Geschichte des Schlosses Unterthurn (Tivoli) bei Laibach. Von P. v. Radies........................................ 108 Notizen zur Schulgeschichte Laibachs vor der theresianischen Reform. Von Julius Wallner.............................. 125 Aus dem vaticanischen Archiv. Von S. Rutar................. 136 II. Naturkundlicher Theil: Das Klima von Krain (Fortsetzung). Von Ferdinand Seidl . . 1 Die Mineralien des Herzogthums Krain. Von Wilhelm Voss . 97 Die bisher in Krain bestimmten Fixpunkte. Von S. Rutar . . 147 Schloss und Herrschaft Äinödt nebst LJ r Je n n d e n »Regeste n. Von Anton Kaspret, k. k. Professor. Einer ehrenden Aufforderung Seiner Durchlaucht des hochgeborenen Herrn Karl Fürsten zu Auersperg Folge leistend, begab sich der Unterzeichnete in den letzten Julitagen dieses Jahres nach Ainödt, um die auf dem Schlosse befindlichen Archivalien einer Durchsicht zu unterziehen und ein Verzeichnis der für die Geschichte der Herrschaft und deren jeweiliger Besitzer wertvollen Urkunden und Acten anzulegen. Das Schloss Ainödt erhebt sich am linken Ufer der Gurk, wo rechts das Gottscheer Bergland mit der Pleševica und links der Treffner Höhenzug mit der Pečka und dem Ključ an den Fluss herantreten. Von da an erweitert sich das enge Gurkthal und geht allmählich in die romantische Thalweitung von Töplitz über. Unterhalb des Schlosses theilt sich die von Grosslupp über Obergurk und Seisenberg führende Landesstrasse: die eine zieht über die Gurkbrücke nach Töplitz, die andere nach Straža-Rudolfswert. Grosse Umwandlungen erfuhr seit Valvasors Zeiten sowohl das Schloss als auch dessen Umgebung. Der grosse, schöne Obstgarten dem Schlosseingange gegenüber wurde aufgelassen und in eine Wiese umgewandelt. Nur ein in Verfall begriffener stockhoher, gemauerter Gartenpavillon in der Form eines runden Thurmes zeugt von seiner einstigen Pracht. Der Boden des mit zwei Thüren und ebensoviel Fenstern versehenen Erdgeschosses ist belegt mit kleinen, runden Steinchen, die Wände aber sind mit Bildern bemalt, welche abwechselnd Fontänen und Waldpartien, belebt mit Menschen- und Thiergestalten in Lebensgrösse, darstellen. In der Mitte des Rundgewölbes schwebt ein Adler, der auf dem Rücken einen reitenden Amor, Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1893 — I. 1 in den Klauen einen Bogen trägt. Um ihn herum befinden sich vier kleine Büsten und ebensoviele ruhende Meergottheiten in Lebensgrösse, unter denen man nur die des Neptun deutlich erkennt. Dieselbe befindet sich über der Thür, die zur schmalen Wendeltreppe in den ersten Stock des Pavillons führt. Derselbe ist geräumiger als das Erdgeschoss. Die Wände desselben sind mit Landschaftsbildern und allegorischen Figuren geschmückt, die nicht mehr deutlich zu erkennen sind. Leider fehlt hier der Plafond gänzlich und man sieht nur das nackte Thurmgerüst. Desgleichen hat auch der das Schloss umgebende Garten seit Ende des 17. Jahrhunderts grosse Veränderungen erfahren. Durch die theilweise Abtragung der Einfriedungsmauern wurde er bedeutend verkleinert und Theile desselben in Feld und Wiese umgewandelt. Das eigentliche Schlossgebäude bildet ein grosses Viereck mit vorspringenden Eckthürmen. Ueber dem an der Ostseite gelegenen Einfahrtsthore befindet sich das gräflich Gallen-bergische und Schrottenbachische Doppelwappen, aus weissem Marmor gemeisselt. Das erstere wurde einer Ahnenprobe der Herren von Sauer auf Kosiak entnommen. Der innere Schlossraum war ehedem in eine Hof- und Gartenhälfte getheilt, die letztere bildete ein im Viereck angelegtes Blumengärtchen, die erstere eine viereckige Terrasse, mit bunten Steinchen belegt, in der Mitte von beiden stand ein Vogelhaus. Infolge der späteren Zubauten wurde der ganze innere Raum in den Schlosshof umgewandelt. Das stattliche Schlossgebäude besteht aus zwei Stockwerken, jedoch nur der Süd- und Westtract sind vollständig ausgebaut, an der Innenseite der beiden anderen Fronten ziehen lange Bogengänge, die stellenweise durch Mauerwerk unterbrochen sind. Gerade über dem Hauptthore befindet sich im ersten Stock die dem heiligen Georg geweihte Schlosskapelle mit einem Altarbilde, die Krönung Maria’s darstellend. An der Kapelle vorüber gelangt man über einige Stufen hinab in ein wegen seiner Kühle in der Sommerszeit beliebtes Thurmzimmer. Der Boden desselben ist, wie im Gartenpavillon, mit kleinen runden Steinchen belegt und das Gewölbe und die Wände mit Malereien geschmückt. In der Mitte des Gewölbes sehen wir den Apollo und acht Vogelmedaillons, an den vier Wänden verschiedene Thierfiguren und um die Eingangsthür und die drei Aussichtsfenster Muschel-guirlanden. Im ersten Stock sind die Wohnungen des fürstlichen Forstpersonals, die herrschaftlichen Kanzleien und die Registratur mit den Archivalien untergebracht. Im zweiten Stock des ausgebauten Südtractes befinden sich die fürstlichen Appartements, bestehend aus acht Piècen und den dazu gehörigen Nebenräumen. Vor allen ragt der schöne und stattliche Speisesaal hervor, dessen Plafond getäfelt ist. An den Wänden vertheilt befinden sich alterthümliche Oelgemälde, Scenen aus der biblischen Geschichte darstellend. (Die sieben klugen Jungfrauen, Kains Opfer u. a.) Wie der Speisesaal, so sind auch die übrigen Gemächer mit kostbaren Möbelstücken und interessanten Objecten ausgestattet, darunter ein aus Holz kunstvoll geschnitzter Krebs von der ungewöhnlichen Grösse, wie sie einst in der Gurk vorkamen, und ein grosser Spiegel mit geschnitztem rundem Holzrahmen aus dem Jahre 1793, dem ein zweiter als Pendant im Jahre 1869 nachgebildet wurde. Die von Valvasor erwähnte Gallenbergische Ahnen-gallerie ist gegenwärtig nur mehr durch zwei Bilder vertreten, und zwar — wenn man aus den auf beiden Bildern vorhandenen Wappen schliessen darf — durch das des Erbauers, des Grafen Georg Sigismund von Gallenberg, und dessen Gemahlin, geborenen Gräfin von Schrottenbach, beide in Lebensgrösse und in der Tracht des 17. Jahrhunderts. Wünschenswert wäre es, dass das muthmasslich nur mehr einzig vorhandene Porträt des Erbauers des Schlosses Ainödt und energischen Landesverwalters von Krain durch Vervielfältigung der Nachkommenschaft dauernd erhalten bliebe. Die Geschicke des Schlosses Ainödt umfasst in gedrängter Kürze die im Speisesaal befindliche Gedenktafel, deren Wortlaut im Nachfolgenden getreulich wiedergegeben wird: «Anno 1455 (?) wurde das alte, auf dem rechten Ufer der Gurk gelegene Schloss Ainödt von Hermann von Cilli erobert und als ein Raubnest zerstört. Anno 1680 wurde das gegenwärtig auf dem linken Ufer befindliche Schloss vom Georg Sigismund, Grafen und Herrn von Gallenberg, Landesverweser und Verwalter in Krain, erbaut. Von Anno 1743 (?) ist die Herrschaft Ainödt im Besitze der Fürsten Auersperg und wurde vom Fürsten Heinrich Auersperg, k. k. Oberst-Stallmeister, Ritter des Ordens vom goldenen Vliese und Grosskreuz des ungarischen St. Stefan-Ordens, erkauft. Anno 1855 wurde das Schloss vom Fürsten Karl Auersperg, Herzog von Gottschee, erbliches Mitglied des österreichischen Herrenhauses, Ritter des Ordens vom goldenen Vliese, Grosskreuz des königlichen St. Stefan-Ordens etc., im zweiten Stockwerke ganz ausgebaut, wobei eine neue Aufgangstreppe hergestellt und das Innere ganz hergerichtet und möbliert wurde. In diesem Jahre hat es der Fürst mit seiner Gemahlin Ernestine Fürstin Auersperg, geborenen Gräfin Festetics, zum erstenmale bewohnt. Anno 1869 und 1870 wurde dieses Schloss abermals von diesem Fürstenpaare durch längere Zeit bewohnt. Anno 1870 wurde die Schlosskapelle restauriert und mit allen Erfordernissen versehen; in demselben Jahre wurde die Tavolettisäge gebaut und hergerichtet.» Die Herrschaft Ainödt war ein landesfürstliches Lehen, welches die Edlen von Ainödt im 13. und 14. Jahrhunderte inne hatten. Als der letzte männliche Sprössling dieses Geschlechtes, Hans von Ainödt, dem Kaiser Friedrich III. im Jahre 1444 das Lehen mit allen Zugehörungen bestätigt hatte, um 1448 gestorben war, vermählte sich seine einzige Erbtochter Margarethe mit Caspar von Scheyer, der von einem aus Baiern eingewanderten Adelsgeschlechte abstammte, und brachte die Herrschaft als Mitgift in die Ehe.1 Sein Sohn Jörg verwickelte sich im Jahre 1458 in eine Fehde mit Hermann von Cilli, welcher das Schloss Alt-Ainödt zerstörte.2 1 1444, Februar 9., Laibach. Lehensbrief, collationierte Abschrift. Lehensacten, Fase. 15Ó im Musealarchiv. Schönleben, Genealogica ibid: «Joanis de Ainödt filia Margaretha ultima stirpis Ainödt attulit bona Casparo de Scheyer.» 2 Valvasor XI. 12. Hierauf erbaute er an der Stelle des jetzigen Schlosses ein neues, das er mit Thiirmen und Mauern befestigte. In den vorliegenden Urkunden begegnet uns Jörg von Scheyer wiederholt als Inhaber des Schlosses Ainödt: im Jahre 1458, April 29. (Neustadt), bestätigte ihm Friedrich III. das von der Mutter ererbte Lehen; im Jahre 1481 beschwerte er sich beim Landesfürsten, dass ihn Wilhelm und Pankraz von Auersperg hindern, die Brücken- und Wegmaut bei seiner Feste einzuheben. In der Erledigung der Klage forderte der Landesfürst die genannten Brüder auf, von ihrem Beginnen abzulassen, da die Einhebung der Maut dem Jörg von Scheyer auf Grund des Lehensbriefes rechtmässig gebüre.8 Den gleichen Befehl erliess Kaiser Maximilian I. im Jahre 1505.4 Jörg von Scheyer vertrat die Windische Mark bei der Leichenfeier nach weiland Friedrich III.5 Er starb im Jahre 1506 und hinterliess zwei Söhne, Caspar und Erasmus, und eine Tochter, Katharina, Priorin von Münkendorf. Anfangs theilten sich die beiden Brüder in das väterliche Erbe, später war Erasmus alleiniger Besitzer von Ainödt.6 Er vergrösserte die Herrschaft theils 3 1481, am Mittwoch vor St. Simons- und Judastag, Linz. (Copie.) 4 1505. Kaiser Max bestätigt dem Jörg von Scheyer das Recht der Einhebung der Maut auf Grund eines Gabbriefes Friedrichs III. (Copie.) 5 Schönleben 1. c. : «Anno 1493 gestavit clypeum in exequis Friderici III. Viennae pro Marca Slavonica. 6 Stammtafel der Edlen von Scheyer: Caspar v. Scheyer, Gemahlin : Margarethe v. Ainödt Georg v. Scheyer, f 1506, Gemahlin : Margarethe v. Lamberg i.) Caspar v. Scheyer, Gern. : Elisabeth v. Semenitsch Georg v. Scheyer, Gern. : Sophie v. Häcklin i.) Hans, 2.) Georg, 3.) Adam, 4.) Abraham, 5.) Caspar von Scheyer 2.) Erasmus v. Scheyer, 3.) Katharina v. Scheyer, f 1547, Oberin von Münkendorf Gern. : Felicitas v. Lamberg i.) Franz v. Scheyer, 2.) Paul v. Scheyer t ca. 1590, Gern. : Maximiliana v. Lamberg i.) Erasmus v. Scheyer, 2.) Georg Balthasar v. Scheyer, f 1631, t ca. 1620, Gern. : Katharina Wagnin Gern. : Katharina Hallerin von Wagensberg von Hallerstein /— Ts i.) Georg Erasmus v. Scheyer, 2.) Felicitas, f 1650, 3.) Sidonia f ca. 1Ó37, Gemahl : Joh. Adam von Gern. : Felicitas v. Lamberg Gallenberg, f 1664 Georg Siegmund Graf v. Gallenberg, f 1697, Gern. : Katharina v. Schrottenbach durch Einlösung der von seinem Bruder verpfändeten Huben, theils durch Ankauf neuer Güter. So wurden zwei Huben zu Plesch7 und eine Hube zu Triebsdorf8 im Seisenberger Gericht der Herrschaft incorporiert und die Huben des Jörg Strasser9 und der dem Otto Semenitsch zu Semitsch gehörige Zehent-antheil zu Mönichsdorf10 neu erworben. Erasmus von Scheyer war nicht nur ein sorgsamer Hüter und Mehrer des angestammten Familienbesitzes, sondern nahm auch unter den Verordneten und Vertheidigern des Landes einen hervorragenden Platz ein. Er war einer der tapfersten Kämpen vor Wien (1529), versah später mit Thatkraft und Geschick das Amt eines Feldhauptmannes von Zengg und Hess sich öfter zu politischen Missionen verwenden. Ferdinand I. sah sich daher wiederholt veranlasst, seine treuen und redlichen Dienste zu belohnen. Verhängnisvoll war für die Klöster Krains das 16. Jahrhundert. Die Einfälle der Türken ruinierten sie materiell, der Geist der Reformation Hess sie moralisch sinken. Manche Convente mussten, um die auferlegte Kriegssteuer aufzubringen, ihre Güter verpfänden oder verkaufen. Unter der Ungunst der Zeiten hatte insbesondere der Augustinerconvent, dem man im Jahre 1493 die St. Jakobskirche in Laibach eingeräumt hatte, zu leiden. Der Prior desselben musste, «in Anbetracht der grossen Steuern und auswärtigen Schulden, derentwegen etliche Klostergüter eingezogen und gepfändet wurden,» die um Ainödt Hegenden Güter verkaufen und bat zu diesem Behufe den Landesfürsten um den nothwendigen Consens. Ferdinand I. gab die Bewilligung unter der Bedingung, dass der Vorsteher des Ordens den Ueberschuss in nutzbringender Weise für das Kloster anlegt und Erasmus von Scheyer «in Ansehung der geleisteten redlichen Dienste» die erwähnten Güter käuflich erwirbt (1542).11 Unter gleichem Titel und in demselben Jahre erwarb Erasmus von Scheyer tauschweise mehrere dem Sitticher Convente gehörige Huben 7 Reg. I. 8 Reg. II. 9 Reg. III. 10 Reg. IV. 11 Reg. V. und Dörfer zu Kahlengeschiss (Kalova Sela), derentwegen «viel Streit, Krieg, Widerwille, Unfreundschaft und Rechtführung» entstanden war. Dieser Tausch brachte dem Erasmus deshalb grosse Vortheile, weil zu den eingetauschten Huben grosse «Verfangwälder, Oednisse und unbesetzte Gründe» gehörten, welche mit der Zeit in einträgliche Güter umgewandelt und mit Grundholden besetzt werden konnten.12 13 14 15 Man sieht, wie gewisse Transactionen der Herrschaften und Klöster mit der Geschichte Krains und durch diese mit der der übrigen Habsburgischen Erbländer Zusammenhängen. Erasmus starb im Jahre 1547 und hinterliess zwei Söhne, Franz und Paul von Scheyer, welche sich mit ihren Vettern in den Familienbesitz theilten. Erst durch die Verträge vom Jahre 1569 und 1584, welch letzteren Jörgens Söhne Hans, Jörg, Adam, Abraham und Caspar von Scheyer mit ihren Vettern und Erasmus’ Söhnen Franz und Paul geschlossen hatten, wurde eine weitere Zersplitterung des Familienbesitzes hintangehalten. In dem ersteren18 überliess Jörg von Scheyer das ihm gebürende Halbschloss Ainödt sammt allen Zugehörungen und Gerechtigkeiten seinen Vettern Paul und Franz, in dem letzteren11 verkauften in aller Form dessen Söhne den halben Theil der Weg- und Brückenmaut in der Ainödt, die Fischerei in der Gurk und mehrere umliegende Huben den genannten Brüdern. Nach dem Tode des Paul und Franz von Scheyer (ca. 1590) gieng das landesfürstliche Lehen Ainödt auf die Söhne des letzteren, Erasmus und Jörg Balthasar von Scheyer, über.16 Nach der Auswanderung des Erasmus und dem Ableben des Jörg Balthasar (circa 1620) und seiner Gemahlin Marie, geborenen Hallerin, erscheint im Besitze von Ainödt Jörg 12 Reg. VI. 13 Aufsandtbrief Georgs von Scheyer ddto. 29. August 1569 im Musealarchive. 14 Reg. VIII. 15 Lehensbrief, 1603, Mittwoch nach dem Sonntage Misericordiae, Graz, im Musealarchive. Erasmus, der einzige Sohn des genannten Jörg Balthasar, der die Herrschaft erbweise erhalten hatte. Auch er bat den Landesfürsten Ferdinand II. in seinem und im Namen seiner Schwestern Felicitas und Sidonia um die Belehnung mit sämmtlichen zum Schlosse Ainödt gehörigen Scheyerischen Gütern, welche ihm gegen Leistung der gebräuchlichen Eidespflicht im Jahre 1628 ertheilt wurde.16 Dem Lehensgesuche legte er eine Specification derjenigen Huben, Gülten und Güter bei, welche, zum Schloss Ainödt gehörig, in den neuen Lehensbrief aufgenommen wurden. Daraus ersehen wir, dass der gesammte vereinigte Besitzstand des letzten Scheyers nebst dem Schlosse, der Hausmühle und der Brücken- und Wegmaut 4 Hofstätten, 12 Untersassen und 51 Huben mit Wäldern und Wiesen umfasste.17 Die Grenze begann bei der St. Peterskirche und gieng auf den Veliki Vrh, von da auf Tschanidol und bis zum Brunn, von da auf den Žabjek, von Žabjek auf Jazbec (?), von da auf die Okroglica, und von letzterer bildete die Grenze der Burgfriede, der sich so weit als die Gründe erstreckte. Doch den gesammten vom Vater ererbten Besitz konnte Jörg Erasmus nicht behaupten; denn schon im Jahre 1627 verkaufte er seinem Schwager, dem Hans Adam von Gallenberg, die Dorf lein Travendol, Plesch, Žitnik und Aichenthal 16 Lehensbrief ddto. 26. März 1628. 17 Die Specification enthält nachfolgende Güter: In Triebsdorf 2 Huben, in Schöpsendorf 1/2 Hube, am Maierhof 2l/2 Huben, in Hrušuje i Hube, in der Au 4^2 Huben, in Untergehag 8 Huben, in Oberfeld 672 Huben, Kahlengeschiss 2 Huben, an der Töplitz 1 Kaufrechtshube, in Seladorf 5 Huben, in Schilz I Hube, in Guttendorf bei Arch 1 Hube, zu Žitnik 3 Huben. Alle dienten den vollen Zehent von Garn und Jugend; ferner in Aichenthal 3 Huben, Pleschdorf 4 Huben, welche drei Theile Zehent von Garn und Jugend und Bienenstock der Herrschaft Ainödt, den vierten Theil aber in das Capitei Rudolfswert dienten; in Travendol 4 Huben und žu Schitnitz 3 Huben. Hofstätten : am Maierhof 1 Hofstatt, zu Hruschuje 3 Hofstätten. Untersassen ; zu Plesch I, in Hruschuje 1, in der Au 1, in Untergehag 1, in Suchor 2, in Ključ 2, in Oberfeld 2, in Kahlengeschiss I und in Aichenthal 1 Untersass. Lehensbrief im Rudolfinum. mit allen 16 Huben und den dazu gehörenden Eichenforst. Dazu dürfte ihn wohl der Umstand bewogen haben, dass er seine beiden Schwestern und Miterben Felicitas von Gallenberg und Sidonia von Scheyer durch Auszahlung der Erbantheile befriedigen wollte. Die nachfolgende Ausführung wird zeigen, dass nach seinem Tode die genannten Dörflein wieder dem Ainödter Gütercomplex incorporiert wurden. Bemerkenswert ist, dass die Herren von Scheyer ihren Besitz auch in der Zeit der katholischen Restauration behaupteten. Denn die bedeutendsten Träger dieses Namens waren vom Beginn der Reformation bis zur völligen Unterdrückung des Protestantismus eifrige Anhänger der Lehre Luthers. Erasmus von Scheyer, der wackere Vertheidiger Wiens, war eng befreundet mit dem Landschrannenschreiber Mathias Klombner und dem Laibacher Domherrn und Trubers Gesinnungsgenossen Paulus Wiener, welche den ersten Kreis protestantisch gesinnter Männer bildeten. Der erstere war sein Rechtsanwalt, der letztere sein Zeuge bei Rechtsgeschäften. Als die Ausschüsse der niederösterreichischen Stände dem König Ferdinand I. im Jahre 1541 um Freigebung der Religion baten, stand auf der Bittschrift auch der Name des Erasmus von Scheyer. Sein Sohn Franz von Scheyer gehörte jenem grossen Ausschüsse der Protestanten an, welcher die im Jahre 1562 angeordnete Verhaftung Trubers zu vereiteln wusste. Als im Jahre 1584 die ersten Exemplare der Bibel Dalmatins, in Fässern verpackt, in Laibach anlangten, wurde ihm in Würdigung seiner Verdienste, die er sich als Kirchenrath und Inspector für protestantische Schulen erworben hatte, ein in rothes Leder gebundenes Exemplar mit Vergoldung verehrt. Auch seine Söhne Erasmus und Georg Balthasar von Scheyer unterliessen nicht, der Gegenreformation mannhaften Widerstand entgegenzusetzen. Jene Bittschrift, welche die evangelischen Herren von Steiermark, Kärnten und Krain dem Erzherzog Ferdinand im Jahre 1603 überreichten und worin sie drohten, in dem Falle, dass die Verfolgungen wegen der Religion nicht eingestellt würden, das Land zu verlassen, Unterzeichneten auch die genannten Brüder. Bekanntlich wurden diese wie die nachfolgenden Bitten nicht berücksichtigt. Kaiser Ferdinand II. that nun den letzten entscheidenden Schritt und befahl 1628 allen akatholischen Adeligen, binnen Jahr und Tag das Land zu verlassen. Erasmus von Scheyer wurde vor die Alternative gestellt, entweder den Glauben seiner Vorfahren abzuschwören oder das Land seiner Geburt zu verlassen. Er wählte das letztere, wanderte mit seiner Gemahlin Katharina, geborenen Freiin Wagnin von Wagensberg, aus und starb 1631 im Markgrafthum Durlach.18 Sein Neffe Georg Erasmus, der einzige männliche Sprössling dieses Geschlechtes, rettete den Familienbesitz Ainödt durch den Uebertritt zum Katholicismus. Ueber die Beziehungen der beiden letzten Scheyer zu den benachbarten Herrschaften berichten mehrere Processacten aus der Zeit von 1600 bis 1630, welche zumeist Besitzstörungen betreffen. Die Auerspergischen Pfleger, sowohl in Gottschee als in Seisenberg, erlaubten sich Eingriffe in die Scheyerischen Güter oder schädigten die Ainödter Unter-thanen. Georg Balthasar von Scheyer und dessen Gemahlin Marie, geborene Hallerin, klagten die Gebrüder Herbart und Dietrich von Auersperg wegen «paar auf Ainödter Grunde genommener Ochsen und 28 Fuhren Bauholz» (1600 und 1609), Jörg Erasmus von Scheyer beschwerte sich über die Pfleger von Gottschee, Paul Oschina und Hans Kolobaritsch, wegen einer im Walde Tchanidol eigenmächtig vorgenommenen Pfändung (1629 und 1630) und bat um gerichtlichen Schutz. Man sieht, dass die Herren von Scheyer den Kampf ums Recht nicht scheuten, wenn es galt, den Familienbesitz zu wahren und die Unterthanen zu beschützen. Jörg Erasmus starb circa 1637, und mit ihm erlosch der Mannesstamm der Edlen von Scheyer. Von den beiden Schwestern überlebte ihn Felicitas, welche mit dem Hans Adam von Gallenberg, dem einzigen Stammhalter dieses 18 Dimitz II., 378. Geschlechtes, vermählt war. Wie einst Margarethe von Ainödt, so vermittelte jetzt Felicitas von Gallenberg, geborene von Scheyer, als die einzige Erbin der Ainödter Herrschaft den Uebergang des Besitzes. Nach ihrem am 21. März 1650 erfolgten Tode fiel der gesammte Scheyerische Familienbesitz und der Titel «Herren von Ainödt» den Herren von Gallenberg erblich zu.19 * Hiemit wurden die oberwähnten vier Dörflein wieder dem Besitzstände von Ainödt einverleibt. Hans Adam von Gallenberg war Inhaber von Ainödt bis zum Jahre 1664. Ausser einigen recht unerquicklichen Processen mit den auf Maichau behausten Grafen Paradeisern wegen Misshandlung der Ainödter Unterthanen und wegen Besitzstörung und Fischerei in den Gurkwässern enthalten die Schlossarchivalien aus seiner Zeit nichts Erwähnenswertes. Desto reichlicher und mannigfaltiger sind die Quellen aus der Zeit seines Sohnes und Nachfolgers, des von Kaiser Leopold I. im Jahre 1666 in den Reichsgrafenstand erhobenen Jörg Sigismund Grafen von Gallenberg, welcher die Herrschaft von 1664 bis 1697 inne hatte. Kauf- und Tauschverträge, Zeug-und Schirmbriefe, Weisungen und Gegenweisungen, Consens-und Confinbriefe, Verwaltungsacten und zahlreiche Correspondenzen zeugen von seinen rastlosen Bemühungen, den angestammten Familienbesitz zu sichern, zu vermehren und zu erweitern. Diese seine Thätigkeit verdient umsomehr hervorgehoben zu werden, als er neben dem angestrengten Dienst eines Landesverwalters und Verwesers von Krain noch Müsse fand, sich auch seinen Privatangelegenheiten zu widmen. Schon im Jahre 1671, December 24., erwarb er käuflich vom Abt Johann Vogrinec, vulgo Plantarič, in Landstrass, 16 Lehen zu Mönichsdorf, Suhor und Selič und einen Unter-sass um 2289 fl.30 Da um die Mitte des 17. Jahrhunderts der Wohlstand und das Ansehen des Stiftes sich gehoben hatte, 19 Schönleben 1. c.: In Felicitate filia Georgii Balthesari extincta est familia de Scheyern et de Gallenberg aucti sunt eorum haereditate et titulo Ainödt. Reg. X. war es nicht die Noth, welche den Convent bewogen, seine um Mönichsdorf gelegenen Güter zu veräussern, sondern das Bestreben, seine Besitzungen möglichst zu arrondieren. Wenn in den vorhergehenden Jahrhunderten die Klöster in Krain wegen nie aufhörender Türkenkriege und Fehden in verschiedenen Gegenden und verschiedenen Ländern Besitzungen zu erwerben strebten, fielen diese Rücksichten seit dem Niedergange der Osmanenmacht und der Wiederkehr der Ordnung und Sicherheit im Lande weg. Daher das Bestreben, die entlegenen und deshalb «ungeniesslichen» Besitzungen durch naheliegende und leicht zu beaufsichtigende zu vertauschen und deren Erträgnisse durch bessere und intensivere Bewirtschaftung zu erhöhen. Dass dieser Verkauf mit dem neuen Wirtschaftssysteme zusammenhängt, beweist der Consens-brief des Abtes Balthasar von Reun, demzufolge der Erlös zur Deckung der Schuld verwendet wurde, welche das Kloster beim Ankäufe der Herrschaft Landstrass contrahiert hatte.21 Ein weiterer Beleg dafür sind die nachstehenden Kaufund Tauschverträge: Jörg Sigismund Graf von Gallenberg kaufte von der Frau Fux Renata Freiin von Zierheimb, geb. Jankovič, als Eigenthümerin von Hopfenbach 9 Huben zu Hrastje und 7 zu Obertiefenthal sammt den zu Klobuč, Hmelčič, Graf-und Steinberg gelegenen Weinzehenten, welche bisher von den Inhabern zu Hopfenbach als Hauptzehentherren mit zwei Theilen — denn der dritte gebürte dem Rudolfsvverter Capitei —-eingenommen wurden, mit allen dazu gehörigen Beholzungen und Gerechtigkeiten um 5000 fl.22 und vertauschte sie, mit Ausnahme des Hopfenbachischen Hofweingartens in Grafenberg und 2 Huben, gegen die dem Sitticher Convente gehörigen 8 Huben und 2 Inwohnereien in Oberstrascha mit 6 Pfund Herrengült und 8 Gulden Hubgeld.23 Dieser für den Convent sehr vortheilhafte Tausch findet seine Erklärung in den letzten 21 Reg. XI. 22 Kaufsabredt, 1687, 8. März, Laibach. Mit beigelegter Quittung. 23 Reg. XVI. Bestimmungen des Vertrages. Die Gallenberge waren nämlich grosse Wohlthäter des Sitticher Conventes und hatten ihn durch wiederholte Schenkungen zu Dank verpflichtet. Doch die Dankbarkeit erlosch im Laufe der Zeiten und das Andenken an die Wohlthäter gerieth allmählich in Vergessenheit. Um nun dasselbe durch eine neue Wohlthat aufzufrischen, überliess Jörg Sigismund Graf von Gallenberg die obgenannten Güter dem Convente mit der Verpflichtung, «dass sich der wohlgedachte Abt und Convent der alten gräflich Gallenbergischen Stiftungen und für die Seelen nützlich verrichteten Gebete, Fürbitten und Suffragien noch mehr erinnere und ohne neues onus dieselben zu continuieren, aufs neuerliche Ursache gewinnen möchte». Volle Rechtswirksamkeit erlangten die Kaufverträge vom Jahre 1671 und 1687, nachdem die Aebte Balthasar und Alanus von Reun durch Consensbriefe ihre Einwilligung gegeben hatten.24 Seine Frömmigkeit bethätigte Gallenberg auch gegen andere Gotteshäuser, insbesondere solche, welche seinem Patronate unterstanden. So übernahm er im Jahr-e 1686 die zur Pfarre Ainödt gehörigen ertragslosen und mit Steuern und Contributionen belasteten Gründe auf dem Berge Kahlengeschiss gegen Erlag von 150 fl., wodurch die jährlichen Einnahmen des jeweiligen Pfarrers von Ainödt um 9 fl. vermehrt wurden.26 Ferner erwarb Jörg Sigismund Graf von Gallenberg im Jahre 1684 von Wolf Karl Freiherrn von Jurič durch Kauf zwei Huben und eine Hofstätte zu Buch ob Leuthen (Birkenleiten, Brezov Reber),26 im Jahre 1685 vom Sitticher Abte Ludwig Freiherrn von Raumbschüssel eine Hube zu Lipovitz27 und im Jahre 1689 vom Jörg Sigismund Räuber Freiherrn auf Plankenstein zehn ganze, nach Weinegg gehörige Huben, ferner zwei Huben in Kreuzdorf, eine zu Freihof, drei zu Triebsdorf und vier im Dorfe Unter den Linden (Pod lipo),28 21 21 Reg. XVII. 25 Reg. XV. 26 Reg. XIV. 27 1685, 25. Mai, Laibach. 28 Reg. XVIII. wodurch der herrschaftliche Gütercomplex im Norden von Ainödt zwischen Seisenberg und Hönigstein arrondiert und der ganze Besitzstand nahezu um das Doppelte vergrössert wurde. Dem durch eine Reihe von Ankäufen um das Doppelte vergrösserten und durch Confinbriefe gesicherten Besitze entsprach das von den Scheyern ererbte Schloss nicht mehr. Dieses war unansehnlich und mit Ausnahme einer Hausmühle ohne Wirtschaftsgebäude. In den Lehensbriefen und Familienverträgen wird es nur «das Haus in der Ainödt» genannt. Jörg Sigismund Graf von Gallenberg legte seinem Werke gleichsam die Krone auf, indem er an Stelle des Scheyerischen Hauses und in der Mitte seiner ausgedehnten Besitzungen ein Prachtschloss mit entsprechenden Nebengebäuden aufführte. Da desselben schon eingangs gedacht wurde, so sei hier nur die zu ebener Erde gelegene grottenartige «Salla terrena» erwähnt. In dieser Halle war die Stuccodecke mit drei grossen Kronleuchtern behängen und der Boden mit schwarzen und weissen Marmorplatten belegt; in der Mitte stand ein Kamin nach italienischer Art aus schwarzem Marmor, in der rechten Seitennische ein Delphin, in der linken gegenüber ein geflügeltes Pferd aus Stein gehauen, beide mit springbrunnartigen Vorrichtungen versehen. Ferner erbaute Gallenberg in der Nähe des Schlosses einen prächtigen Marstall mit steinernen Krippen für mehr als dreissig Pferde und an der Gurk ein Fischerhaus und eine Sägemühle.39 Die zahlreichen Ankäufe und die Freigebigkeit gegen Kirchen und Klöster und der mit grossem Aufwande aufgeführte Prachtbau finden ihre Erklärung in der damaligen finanziellen Verwaltung des Landes. Da die' Landeslasten grossentheils auf den drei privilegierten Ständen ruhten, so lag die Gebarung mit den Landesgeldern in den Händen der ständischen Verordneten, welche nicht selten das Privat- 29 29 Fr. A. von Brekerfeld: Supplemente zu Valvasors Topographie Krains. MS. im Musealarchive. interesse dem Wohle des Landes voranstellten. Nach altem Brauch wurden einflussreichen Adeligen und hohen Würdenträgern für geleistete Dienste ums Vaterland hohe Beträge unter dem Titel Hochzeitspräsente, Unterstützungen und Gnadengaben bewilligt. So bewilligten die Stände (1662) dem Freiherrn Herbart Kazianer von Katzenstein als Hochzeitsgeschenk beim Abzüge von seiner Stelle als innerösterreichischer Regimentsrath 16.000 Gulden. Zur Hochzeit des Ferdinand Fürsten zu Auersperg mit Maria Anna Gräfin von Herberstein wurden (1680) IOOO Gulden als Präsent votiert. Der Vicedom Eberhard Leopold Ursini Graf von Blagay erhielt (1666) für seine als Landesverweser und in anderen Richtungen geleisteten Dienste 17.000 Gulden. Am reichsten ergoss sich aber das Füllhorn landschaftlicher «Gnaden» über Georg Sigismund Grafen von Gallenberg. Am 7. Februar 1676 wurden ihm «in Ansehung seiner und seiner Voreltern Verdienste» 8000 Gulden votiert, welche vom April 1676 bis 9. December 1677 in zehn Raten ausbezahlt wurden; am 22. März 1685 wird demselben — er war inzwischen Geheimrath und demnach eine einflussreiche Person am Hofe geworden — ungeachtet er «dawider per expressum reclamiert», ein Betrag von 15.000 Gulden mittels Schuldbriefs ausgeworfen. Als seine Tochter sich mit dem Ban von Kroatien, Grafen Erdödy, vermählte, wurden IOOO Ducaten als Hochzeitspräsent bewilligt und später mit dem Interesse von einem Jahre ausbezahlt. An Steuernachlass erhielt Gailenberg (1696) 24.737 Gulden, daher alles in allem über 50.000 Gulden.30 Diese Freigebigkeit der Stände ermöglichte, die oberwähnten Ankäufe zu realisieren, der Kirche Gnaden zu erweisen und einen Bau aufzuführen, welcher an Pracht alle Schlösser Krains übertraf. Wenn wir die Beziehungen des Georg Sigismund Grafen von Gallenberg zu den benachbarten Herrschaften ins Auge fassen, so machen wir die Wahrnehmung, dass sie nicht immer die besten waren. Unter den Nachbarn stand ihm das reich- 30 Dimitz, Geschichte Krains, IV. Th., S. 72. begüterte und einflussreiche Geschlecht der Auersperge, deren Besitzungen im Südwesten an die von Ainödt grenzten, zumeist feindlich entgegen. Wir finden schon die Edlen von Scheyer und nachher die Gallenberge mit den Auerspergen als Inhabern von Gottschee und Seisenberg fast durch das ganze 17. Jahrhundert in Besitz- und Grenzstreitigkeiten verwickelt. Soweit aus den vorliegenden Processacten ersichtlich ist, kamen sie im Jahre 1600 zum Ausbruch und dauerten bis zum Jahre 1692. Ein langwieriger Process wegen strittiger Confinen zwischen Gottschee und Ainödt kam endlich zum Abschluss durch den vom Hofgerichte angeordneten Vergleich, den Georg Sigismund Graf von Gallenberg mit dem Fürsten Johann Weickart zu Auersperg 1674, 1. October, im Schlosse Ainödt geschlossen hat.31 Im Sinne der Weisungen soll der Confin der Wälder zwischen der Grafschaft Gottschee und Herrschaft Ainödt zu keiner Zeit änderlich sein. Die Grenze beginnt bei der St. Peterskirche und geht von da auf den Veliki Vrh und auf Tschanidol, wo nach alten Weisungen die Beholzung auf Ainödt gehört; von Tschanidol auf den Brunn und von da auf den Žabjek, wo der letzte und niedrigste Confin zwischen der Herrschaft Gottschee und Ainödt ist. Bekanntlich trennt die im Jahre 1674 festgesetzte Grenze noch heutzutage die beiden Reviere Ainödt und Gottschee. Ein anderer Grenzstreit, welcher mit der Herrschaft Seisenberg um die Gründe bei der Germada entstanden war, wurde dadurch behoben, dass Graf von Gallenberg eine ganze Hube bei Klein-Lipowitz gegen eine Hube, bei der Germada genannt, eintauschte (1692).32 Ausser diesen Grenzirrungen enthalten umfangreiche Schriftstücke Differenzen, welche aus der Stellung des Jörg Sigismund Grafen von Gallenberg entsprangen. Johann Ernst Graf von Paradeiser, Oberst und Hauptmann in Sichelberg, 31 Reg. XII. 32 Reg. XX. legte Seiner Majestät dem Kaiser ein Gesuch vor, worin er gegen Jörg Sigismund von Gallenberg als Landesverwalter und Verweser schwere Beschuldigungen erhob. Daraufhin wandte sich Gallenberg an den Landesfürsten mit der Bitte, den Gesuchsteller zu bestrafen, weil in der betreffenden Immediateingabe «seine Ehre, guter Name und Leumund angegriffen und verletzt wurde». Wessen sich der Graf Paradeiser versah, als auf höhere Anordnung das gerichtliche Verfahren gegen ihn eingeleitet worden war, ersieht man aus seinem zweiten Majestätsgesuche, worin er um Abwendung der «bedrohenden Arrestierung» bat, damit er sich in Laibach vor dem Gerichte frei verantworten könne. Wir glaubten auch diese Acten erwähnen zu müssen, weil sie wertvolle Materialien, betreffend die Verwaltung, Rechtspflege und die Gebarung mit den Landesgeldern und den Grenzdienst im Sichelberger Districte enthalten. Nach dem Tode des Georg Sigismund Grafen von Gallenberg übernahm die Herrschaft Ainödt sein Sohn Wolf Weickart, welcher das väterliche Erbe durch die Erwerbung- der Dörfer Gereuth und Wlaschowitz 1712 und mehrerer Huben zu Hrušuje ob Ainödt erweiterte (1714).33 Von den Grafen von Gallenberg gieng das Dominium auf die Grafen von Auersperg über. Nach dem Tode des Andreas Dismas Grafen von Auersperg (circa 1740) kaufte es von dessen Erben Graf Georg Sigismund von Lichtenberg, der es zu einem Fidei-commiss für seine Familie stiftete (28. April 1744). Als nach dem Tode seines Sohnes Franz Karl von Lichtenberg unter den Erben Zwistigkeiten entstanden, so wurde das Gut allo-dialisiert, und Ainödt mit Rosseg und der Radowitzer Gült und dem Hause in Töplitz war dem Generalmajor Grafen Cajetan von Lichtenberg eigenthümlich zugefallen. Dieser verkaufte die genannten Güter und den Weingarten in Rigelberg nebst dem Wildbann von Ainödt und der Jagd in der Pfarre Ainödt und Töplitz mit allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten 33 1714, ii. Jänner. dem Wilhelm Fürsten zu Auersperg senior um den Kaufschilling von 56.000 fl. und 500 fl. Schlüsselgeld (Prag, 15. April 1793).84 Um die Erträgnisse der Herrschaft zu steigern, errichtete der neue Inhaber zu Hof ein Eisenhammerwerk, dessen Einweihung am 17. April 1796 vollzogen wurde. Den Bau desselben leitete der nachmalige Director Alois Klinz, der schon in den ersten Betriebsjahren gegen 200 Personen beschäftigte. Bekanntlich wurde wegen Ungunst der Verhältnisse der Betrieb in unseren Tagen eingestellt. Für die nahen Beziehungen des Wilhelm Fürsten zu Auersperg zu den Ständen Krains spricht der Umstand, dass sich diese nach dem Sturze der französischen Herrschaft in Illyrien mit der Bitte an ihn wandten, er möge den Deputierten Krains eine Audienz bei Seiner Majestät dem Kaiser erwirken. Wie er sich des Auftrages entledigt hatte, ersieht man aus dem nachfolgenden Schreiben:34 35 36 «Ich habe meinen Auftrag bei Sr. Majestät dem Kaiser inbetreff deren Herrn Deputierten aus Krain gemacht und Inspector wird infolge die Antwort kund machen. Se. Majestät der Kaiser haben entschlossen, die Deputation von denen eroberten Ländern erst dazumal anzunehmen, bis er selbe übernommen hat, das nemliche in Italien etc. etc. Dieses werden sie denen Herrn Ständen alsogleich zu wissen machen; diesen Entschluss erhielt ich von Sr. Majestät dem Kaiser selbst, in Paris den 7ten May 1814, mit dem Aufträge, es selben zu wissen zu machen. Prag den i8ten May 1814. Wilhelm Fürst von Auersperg, Herzog-von Gottschee.» Bekanntlich wurde die Huldigungsdeputation, welcher aus Krain Josef Graf von Thurn, Anton Freiherr von Schweiger, Franz Freiherr von Lazzarini und der Domherr und Studien-director Walland angehörten, am 30. Juli vom Kaiser empfangen. 34 Krainische Landtafel V. Blau Quatern folio A 25, 26 u. 27. 35 Original in der fürstlich Auersperg’schen Fideicommiss-Bibliothek in Laibach (Fürstenhof). Nach dem Tode des Wilhelm Fürsten zu Auersperg (f 15. März 1822) besass Ainödt Wilhelm Fürst zu Auersperg junior bis zum Jahre 1827, 25. Jänner, und von dem genannten Jahre bis 1890, 4. Jänner, Karl Wilhelm Fürst zu Auersperg, erbliches Mitglied des österreichischen Herrenhauses und Ritter des Ordens vom goldenen Vliese, welcher das Schloss im Jahre 1855 ausbauen und restaurieren liess. Unter seiner Inhabung wurde im Jahre 1853 die Trennung der Bezugsrechte vom Grund und Boden nach Massgabe des kaiserlichen Patentes, ddto. xi. April 1851, vollzogen und die grundherrlichen Lasten auf Grund der Servitutsablösungen gelöscht. Seit 1890, 4. Jänner, ist Inhaber der Allodialherr-schaft Ainödt der Neffe des vorigen Besitzers, Seine Durchlaucht der hochgeborene Herr Karl Maria Alexander Fürst zu Auersperg, Herzog von Gottschee, gefürsteter Graf von Wels, erbliches Mitglied des österreichischen Reichsrathes, Oberst-Erbland-Kämmerer und Oberst-Erbland-Marschall in Krain und der Windischen Mark etc., der erstgeborene Sohn weiland Seiner Durchlaucht des Herrn Adolf Fürsten zu Auersperg, Seiner kais. und königl. Apostolischen Majestät geheimen Rathes, Präsidenten des Obersten Rechnungshofes und Ritters des Ordens vom goldenen Vliese. Das vorliegende Urkunden- und Acten-Material, auf welchem die obige Darstellung grösstentheils beruht, umfasst, wenn wir von den Lehensbrief-Copien absehen, den Zeitraum von 1517 bis 1714. Aus den Signaturen, welche auf der Rückseite jeder Urkunde gesetzt sind, lässt sich entnehmen, dass ältere Urkunden aus dem vorigen Jahrhunderte existierten, welche entweder bei der Zerstörung des Schlosses Alt-Ainödt vernichtet wurden oder später verloren giengen. Ferner ersieht man aus den Archivsignaturen, dass die Herren von Scheyer und Grafen von Gallenberg die damalige Urkundensammlung chronologisch ordnen und die einzelnen Stücke mit fortlaufenden Nummern versehen Hessen. Nur der letzte Ordner, dessen Handschrift dem ausgehenden 18. Jahrhunderte angehört, hat den ganzen Archivbestand nach Materien geschieden und nicht nur Signaturen, sondern auch kurze Regesten aufgeschrieben. So umfasst Litt. A (i—8): Kaufbriefe, B: Tauschverträge, C: Confinbriefe etc. Man sieht, dass die einzelnen Familien, welche Ainödt zeitweilig besassen, auf ein gut erhaltenes und sorgfältig geordnetes Archiv grosses Gewicht legten, denn in strittigen Fällen mussten sie durch Vorlegen der Urkunden ihren Besitz, ihre Rechte und Privilegien beweisen. Gieng die Herrschaft kaufweise in den Besitz eines anderen Geschlechtes über, so sah man darauf, dass bei der Uebergabe des Schlosses zugleich das Archiv überantwortet wurde. Fürst Wilhelm Auersperg senior Hess sogar in den Kaufvertrag den Passus aufnehmen, dass «die in dem Archive dieser Güter befindlichen und überhaupt hierauf Bezug habenden Schriften, besonders jene, welche in den Beilagen bemerkt sind, alle verlässlich übergeben werden». Dieser Fürsorge des fürstlichen Käufers verdanken wir theilweise die Erhaltung des wertvollen Urkundenmaterials. Das gesammte oberwähnte und benützte Urkunden- und Actenmaterial wurde auf Anordnung Seiner Durchlaucht zur sicheren Aufbewahrung und Erhaltung von Ainödt in die fürstlich Auersperg’sche Fideicommiss-Bibliothek nach Laibach (Fürstenhof) überführt, hingegen bleiben die Urbare, Zehentregister und andere auf das Unterthansverhältnis bezüglichen Materialien einer archivalischen Nachlese Vorbehalten. Der Verfasser kann nicht umhin, mit der Bemerkung zu schliessen, dass es im Interesse der geschichtlichen Erforschung des Landes wünschenswert wäre, sämmtliche Herrschaftsarchive zu sichten, das Brauchbare aufzunehmen und für die Conservierung des geschichtlich Wertvollen in ebenso verständnisvoller Weise Sorge zu tragen. Urkunden • Regesten aus dem Archive des Schlosses Ainödt. I. 1517, Oct. io. Caspar und Erasmus von Scheyer, Gebrüder, verpfänden ihr freies Eigenerbgut: zwei Huben zu Plesch, gelegen in der Sanct Michaeler Pfarre und Maichauer Gericht; auf der einen sitzt Caspar Wobnar und dient 1/3 Mark Schill., Eier 15, Hühner 2, Reisten 15 und ein Rind zu Fuhren oder 40 Schill, und Robot nach dem Urbarregister, auf der andern sitzt des Stefan Wobnar Witwe und Caspars Mutter mit gleichen Zinsen und Diensten; mit allen urbar-mässigen Nutzungen auf Wiederkauf dem Propstdechant und den Capitelherren zu Rudolfswert um 27 vollwichtige ungarische Goldgulden. Wenn der Propstdechant und die Capitelherren oder ihre Nachkommen den Gebrüdern oder ihren Erben die Einlösung anbieten, so soll dies immer 15 Tage vor St. Jörgenstag geschehen. In diesem Falle sollen die Capitelherren nach Empfang der Pfandsumme die genannten Huben sammt dem Satzbrief den Brüdern oder ihren Erben überantworten. Die Capitelherren mögen die genannten Huben mit allen urbarmässigen Zinsen und Robot nach «gebonat» der Grafschaft Mottling und der Mark gemessen. Wollten die genannten Brüder oder ihre Erben die zwei Huben verkaufen, so sollen sie zuerst den Capitelherren einen billigen Kauf vergönnen. Die beiden Brüder verpflichten sich, die gedachten geistlichen Herren in der Nutzniessung der verpfändeten Huben mit ihren erbeigenen Lehen und <• Vormitgut > zu schirmen und im entgegengesetzten Falle sich dem Richterspruche des Landesfürsten, des Hauptmannes oder Verwesers in der Grafschaft Mottling oder in der Mark zu unterwerfen. Deutsch. Pergament. Mit zwei anhängenden Wachssiegeln der Zeugen Siegmund Pirsch, Hauptmann in der Mottling, und Jakob Strauss. Auf der Rückseite die Anmerkung: Diesen Satzbrief habe ich Erasmus von Scheyer am St. Jörgenstage anno 1539 von den Chorherren zu Rudolfswert abgelöst. II. 1522, Mai i. Caspar von Scheyer verpfändet den Bürgern und Zechleuten der St. Niclas-Bruderschaft in der Pfarrkirche zu Seisenberg Jurko Osch, Jörgen Gardasche und Jansche Molek eine Hube zu Triebsdorf im Seisenberger Gericht mit 100 Schill, jährlichem Zins und 5 Scheffel Weizen, 6 Hirse, 9 Hafer, 15 Eier, 2 Hühner, 3 Zechling, i Rind für Fuhren, eine Saumfahrt und 12 Tag Robot um 40 ungarische Gulden, welche sie unter Schutz und Schirm des Eigenthümers oder dessen Erben nach Brauch und Landrechte in der Mark und in Krain mit allen Zugehörungen gemessen sollen. Die Einlösung findet 14 Tage vor oder nach dem St. Jörgenstage statt. Deutsch. Pergament. Mit einem Wachssiegel ohne Wappen; Zeuge: Jobst Sauer von Kossiak. Auf der Rückseite: Diesen Satzbrief habe ich Erasmus von Scheyer vom Linharten Vermerkher im Jahre 1538 abgelöst mit 53 fl. 20 kr. III. 1539, Montag nach St. Jakobstag. Laibach. Andre von Lamberg zum Rothenbüchel, des Niclas Jurišič, Freiherrn zu Güns, Feldhauptmannes der Niederösterreichischen und Windischen Lande und Landeshauptmanns in Krain, Verweser, überantwortet auf Grund des Richterspruches die dem Jörg Strasser gehörigen Huben, auf welchen Ruprecht zu Naschelach (Na selah) und Marko, Paul, Oswald, Janko, Lukas Zupan und Simon sitzen, mit allen (specificierten) übermässigen Abgaben und Diensten wegen nicht bezahlter Schuld dem Erasmus von Scheyer als freies Eigenthum und stellt dem Mathes Klombner, Schrannschreiber in Krain, als Gewaltsträger des Erasmus von Scheyer den mit Siegel versehenen Schirmbrief aus. Deutsch. Mit einem Wachssiegel. Siegler : Andre von Lamberg. IV. 1540, Mai 23. Syembtsch (Semitsch). Otto Semenitsch zu Scheinitz verkauft in seinem und im Namen seiner Gemahlin Martha, Tochter des Laurenz Lenkovitsch, und ihrer Erben auf Wiederkauf den ihm gebürenden Theil des Getreid- und Viehzehents zu Mönichsdorf mit allen Ehren und Rechten an Erasmus von Scheyer, seinen lieben Schwager, und dessen Erben, um 20 ung. Gulden und verpflichtet sich, ihn mit allen Gütern zu schirmen und sich dem Richterspruche des Landesfürsten in Krain und in der Mark zu unterwerfen. Da der Verkäufer zu dieser Zeit kein «gegrabenes» Insiegel hatte, so bat er den Damisen Büchler, Ritter und Pfandherrn auf Meichau, seinen Vetter, und Erasmus von Obrotschan zu Altenburg, dass sie ihr eigenes Siegel an den Kaufbrief gehangen haben. Deutsch. Pergament. Mit zwei anhängenden Wachssiegeln und Wappen der obgenannten Siegler. V. 1542, März 28. Laibach. Hans, primus vicarius in Steiermark, Kärnten und Krain und Prior zu St. Veit am Pflaum und des Klosters St. Jakob am Alten Markt in Laibach, verkauft in Anbetracht der grossen Steuern und ausständigen Schulden im Betrage von 150!!., derentwegen etliche Klostergüter eingezogen und gepfändet wurden, mit Consens des Königs Ferdinand I., ddto. 19. November 1541, Linz (der wörtlich eingeschaltet ist), demzufolge dem Erasmus von Scheyer für die geleisteten redlichen Dienste die Erlaubnis ertheilt wird, vier bei Ainödt gelegene und dem Augustinerkloster zu Laibach gehörige Huben käuflich zu erwerben, wenn der Vorsteher des Ordens oder Prior des genannten Klosters den Ueberschuss in nutzbringender Weise für das Kloster anlegt — dem Erasmus von Scheyer und seinen Erben nachbenannte Huben: zwei, im Maierhof genannt, über dem Schloss Ainödt, worauf Marco Suppan und Peter sesshaft sind ; ein jeder dient 1 Guld. ung. und die gewöhnliche Robot ; eine Hube, im Dorfe unter der Ainödt gelegen, worauf Gregor sitzt; er dient 2 Guld.; eine Hube in Oberfeld, welche die Witwe Flingenkha inne hat; sie dient jährlich 2 Guld.; ferner eine Hube daselbst, welche Tomas inne hat; er dient jährlich 1 Guld. und ein Untersass zu Ainödt mit 8 Kreuzer; diese Dienste tragen jährlich 7 ung. Gulden ein; ein Gulden, nach dem Herrenanschlag per 20 ung. Guld. gerechnet, macht 142 ung. Guld., je ein ung. Guld. per 80 Kreuzer gerechnet. — Die vier Huben und ein Untersass werden mit den rechtlichen Erbeigenschaften der Erbholden und allen anderen Zugehörungen, jährlichen Zinsen und Roboten in Erasmus von Scheyers und seiner Erben Nutz, Gewalt und Gewähr eingeantwortet. Deutsch. Pergament. Mit drei Siegeln des Priors, Conventes und des erzherzoglichen Einnehmers der Aufschläge in Krain: Georg von Scheyer. Eigenhändige Unterschrift des Priors. VI. 1542, Juli 24. Johann, Abt zu Sittich, und der Convent daselbst vertauschen mit landesfürstlicher Bewilligung die nachstehenden, dem Kloster gehörigen und zwischen den Gütern des Erasmus von Scheyer gelegenen Huben, derentwegen «vili streit, krieg, Widerwillen, un-freundschaft und rechtführung» entstanden ist: aj zu Kahlengeschiss drei Huben, in vier Theile getheilt ; b) in Unterfeld eine Hube ; c) bei der St. Martinskirche die Messnerei; d) auf dem neuen Grund bei Cerkovnik eine Hube; e) in Untergehag sieben angesessene Bauern (mit specificierten Abgaben, Roboten und Namen der Zinsbauern) — gegen die nachfolgenden, dem Erasmus von Scheyer gehörigen Huben: a) zu Sagratz zwei Huben; b) zu Klein - Matschach eine Hube; c) zu Gross-Matschach zwei Huben; d) zu Gabriach unter dem Lemberg eine Hube (mit specificierten Abgaben und Roboten). Wenn man die beiden Gülten nach dem neuen Herrenanschlag in Krain vergleicht, so findet man, dass die Scheyerischen Gülten jährlich 36 Robottage, 6 Saumfahrten nach Mottling und 4 Flor. 4 Kr. und 4 Pf. mehr dienen. Da jedoch der Wechsel aus obgenannten Ursachen mit Bewilligung des Landesfürsten stattfindet und die dem Kloster gehörigen Dörfer und Huben grosse «ver-fangwälder, oednisse und unbesetzte gründe» aufweisen, welche mit der Zeit «zu fruchten bracht und besetzt» werden können, so erlässt Erasmus von Scheyer dem Kloster den Ueberschuss der Nutzung. Das Kloster überantwortet die oben genannten Dörfer und Huben, deren Confinen genau angegeben sind, dem Erasmus von Scheyer und verpflichtet sich, ihn darin nach Landesrecht und Gewohnheit zu schirmen. Zeugen: Paul Wiener, Domherr in Laibach, und Erasmus von Obritschan, Ritter zu Altenburg. Deutsch. Pergament. Mit vier anhängenden Siegeln. Siegler: Abt Johann, der Convent, Erasmus von Obritschan und Paul Wiener mit dem Petschafte. VII. 1550, Michaelitag. Wolf Engelbrecht von Auersperg ertheilt seinem Pfleger Anton Tautscher in Seisenberg in Ansehung seiner aufrichtigen treuen Dienste, die er ihm durch vier Jahre in seinen Pflegs - Inhabungen geleistet und ohne Zweifel noch leisten werde, das Kaufrecht auf eine Hube zu Prapretsch, die er gegen Entrichtung der gewöhnlichen Steuern lebenslänglich zins- und robotfrei gemessen soll. Nach dem Ableben Tautschers sollen seine Erben den gewöhnlichen Zins reichen und ein Saumross für Fuhren ins Welschland um Früchte oder anderes kostenfrei beistellen. Da Anton Tautscher die Hofstätte des Gregor Voditz zu Seisenberg käuflich erworben hat, so soll er auch dieses Gut zu «mererer belonung und ergez-lichkait» seiner treuen Dienste gegen Entrichtung der Aufschläge zins- und robotfrei geniessen. Hingegen sollen seine Erben von der genannten Hube und Hofstatt den Zins nach dem Urbarregister entrichten. Deutsch. Pergament. Das Siegel verloren. VIII. 1584, Februar io. Hans, Georg, Adam, Abraham und Caspar von Scheyer, Gebrüder zu Eckenstein, bekennen, dass ihr Vater Jörg von Scheyer noch im verflossenen Jahre 1583 von seinem belehnten und freieigenen Gute die nachbenannten Stücke, Leute, Gründe, Gülten und Güter: den halben Theil der Weg- und Brückenmaut in der Ainödt, die vom Erzherzog Karl zu Oesterreich als Landesfürsten zu Lehen rührt; ferner folgende Lehen: zu Oberfeld 31/2 Huben und eine Hofstätte daselbst, zu Unterfeld 5 Huben, zu Kahlengeschiss 2 Huben, zu Untergehag 4 Huben, zu Aichenthal 3 Huben, zu Sittig 2 Huben, zu Plesch 2 Huben und eine Untersasserei zu Ainödt, zu Travendol 2 Huben und zu Rayhitsch 1 Hube; ferner den halben Theil der Wälder, Beholzung, Fischwasser auf der Gurk und dem Bach Cerkovnik und diejenige Schlossabtheilung, welche ihm seinerzeit zugefallen war, mit allen dazu gehörigen Dienstbarkeiten und Gerechtigkeiten an die Brüder, beziehungsweise ihre Vetter Paul und Franz von Scheyer, unwiderruflich verkauft habe um eine Summe Geld, mit der sie vollkommen zufrieden sein wollen. Daraufhin hat ihr Vater die aufgezählten Güter den ‘Brüdern Paul und Franz von Scheyer übergeben und eingeantwortet, doch ist die ordnungsmässige Ausfertigung des Kaufbriefes wegen des tödt-lichen Abganges der Zeugen unterblieben. Damit ihre Vetter des Kaufes vollkommen sicher sind, haben sie diesen Kaufbrief ausfertigen lassen und verpflichten sich, die Käufer in allen Gütern zu beschirmen, wie es im Lande Krain Recht, Sitte und Gebrauch ist. Zu wahrer Urkund dessen haben Hans und Georg von Scheyer den Kaufbrief mit eigenen Handschriften und Insiegeln ausgefertigt; Adam, Abraham und Caspar von Scheyer haben dagegen ihre eigenen Handzeichen und Petschaften, da sie derzeit eigene Siegel nicht führen, untergestellt. Zur Bekräftigung des Kaufbriefes haben ferner die Herren Wolf Graf und Freiherr von Thurn und zum Kreuz und Landesverwalter in Krain und Niclas Bonnhom zu Wolfspichl und Vicedom in Krain ihre Handschriften beigesetzt und ihre Insiegel anhängen lassen. Deutsch. Pergament. Eigenhändige Unterschriften der eingangs genannten Brüder und am Ende angeführten Zeugen. Mit vier rothen anhängenden Siegeln, Wappen und drei Petschaften. IX. 1667, März 16. Laibach. Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg etc. ertheilt als Inhaber der Herrschaft Seisenberg seinem Falkner und Diener Sebastian Kuketz und dessen Erben für seine von Jugend auf treu geleisteten Dienste die Kaufrechtsgerechtigkeit in genere und specie auf die nachfolgenden specificierten herrschaftlichen Gründe, die er theils durch Kauf erworben, theils von ihm geschenkweise erhalten hat : ein Hofstattstadel und Heuschupfen zu Baumgarten, unter dem Pfarrhofe gelegen, sammt 21/2 Tage Baufeld, des Hansen Dernulz Wiesen, des Hansen Puzel Acker, ein Krautgarten, ein Thal ausser der Gemain, eine Heumahd hinter Tcheula (?), ein Acker daselbst bei Jurien Mächtingers Acker, des Mathia Tschadaina erkaufter Acker, Ograja genannt, des Scherers Acker in Neubrüchen und des Polhek Acker. Sebastian Kuketz und seine Erben entrichten davon jährlich zu gewöhnlicher Steuerzeit ausser den von Jahr zu Jahr anschlagenden ausserordentlichen Contributionen an die Herrschaft Seisenberg 6 Fl. 6 Kr. 2 Pf. Deutschgeld, und wenn sie mit Wissen und Bewilligung der Herrschaft ein Stück davon verkaufen, so zahlen sie jedesmal wie andere Kaufrechtsholden den gebürenden «zehenden pfennig». Im Falle des Dawiderhandelns verfällt die aus Gnade verliehene Kaufrechtsgerechtigkeit an den Verleiher und seine Erben, welche dann befugt sind, mit den obgenannten Gütern, wie im Lande Krain und unter der Herrschaft Seisenberg Kaufrechtsrecht, Sitte und Gewohnheit ist. Deutsch. Mit einem anhängenden rothen Siegel und Wappen. Siegler: Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg. Eigenhändige Unterschrift des Sieglers. X. 1671, December 29. Landstrass. Johann, Abt zu Landstrass, und der Convent daselbst verkaufen mit wohlbedachtem Muth, guter Vorbetrachtung und Ersehung weit grösseren Nutzens für ihr Gotteshaus und mit Vorbehalt der Einwilligung des Balthasar, Abtes zu Remi, an den Grafen Georg Sigismund von Gailenberg sechzehn dem Gotteshause eigenthümlich gehörige lehensfreie Huben, gelegen zu Mönichsdorf, Suchor und Sellitsch, und eine Untersasserei mit, allen ihren Diensten, Herrlichkeiten, Ein- und Zugehörungen und der zu den Hubgründen zu Mönichsdorf gehörigen Gemeinweide sammt dem gebürenden Zehent um den Betrag von 2289 fl. und 100 fl. Leihkauf, um mit dem Erlöse dem Domcapitel in Agram, welches dem Kloster zur Ab- Zahlung der vor etlichen Jahren erkauften Herrschaft Landstrass mit einer namhaften Summe dargeliehenen Geldes beigesprungen, das mit 6 Procent verinteressierte Darlehen völlig zu bezahlen und die dem Gotteshaus nimmer erträgliche Last zu entladen. Da die Verkäufer die obgenannte Summe von dem Käufer bereits erhalten haben, so übergeben sie die sechzehn Huben und eine Untersasserei mit allen urbarmässigen Diensten, Zinsen, Steuern, Erbholdschaften, Herrlichkeiten, Rechten und Gerechtigkeiten, nichts ausgenommen, in des Käufers und seiner Erben Gewalt, Nutz und Gewähr neben Uebernahme von i2y2 Pf. Herrengült, welche laut einer besonders eingehändigten Aufsandt im Hauptgültbuch der Landschaft in Krain dem Gotteshause in Landstrass ab- und dem Käufer zugeschrieben werden soll. Deutsch. Pergament. Eigenhändige Unterschriften: Johann, Abt zu Landstrass; N., Prior des Conventes; Maximilian, Abt zu Sittich; Hugo, Prälat .zu Freudenthal; Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg der jüngere, Johann Friedrich Freiherr von Trilegg. Mit fünf rothen Siegeln und Wappen. XI. 1672, Juni 29. Reun. Balthasar, Abt zu Reun, Generalvicar und Visitator, ertheilt seinen Consens für den Verkauf der dem Convente in Landstrass gehörigen, aber weit abgelegenen und daher ungeniesslichen sechzehn Huben und einer Untersasserei zu Mönichsdorf, Suchor und Sellitsch an den Grafen Georg Sigismund von Gallenberg, damit das Kloster Landstrass das dem Domcapitel in Agram schuldige Capital abzahle und durch Erhaltung der mit der Herrschaft Landstrass erkauften gelegenen und weit geniesslicheren Gülten einen weit grösseren Nutzen ziehe. Ueberdies hat der Graf von Gallenberg die genannten 16 Huben und eine Untersasserei «weit über den aus dem Erträgnisse befindlichen Wert bezahlt» und auf diese Weise des Klosters Nutzen gefördert. Deutsch. Pergament. Mit dem Siegel und der eigenhändigen Unterschrift des Abtes. Das Conventsiegel verloren. XII. 1674, October 1. Schloss Ainödt. Confinvertrag zwischen Joh. Weickart Fürsten von Auersperg als Inhaber der Grafschaft Gottschee und Jörg Sigismund Grafen von Gallenberg als Inhaber von Ainödt wegen der strittigen Con-finen zwischen Gottschee und Ainödt. Der Vergleich ist nach in-caminierten alten und neuen Hofrechtsactionen vorgenommen und der wahrhafte Befund der Confinen durch aufs neue beschehene, beiderseits angezündete Feuer ausgewiesen worden: Der Confin soll im Sinne des kais. Lehensbriefes und der vor vierzig Jahren abgeführten Weisungen fest, indisputierlich und zu keiner Zeit änderlich sein. Von St. Peterskirche auf den Veliki Vrh, von dort auf Tchanidol, all wo nach alten Weisungen die Beholzung auch auf Ainödt gehört; von Tchanidol bis zu dem Brunn, von dort auf Schabegkh, allwo der letzte und niedrigste Confin zwischen Gottschee und Ainödt ist. Da zwischen dem Veliki Vrh und St. Peter ein grosser District ohne beständigen Confin zu sehen ist, so soll daselbst die Höhe, der Gupf und die Schärfe des Berges Confin sein. Deutsch. Pergament. Mit sieben Siegeln. Siegler: Fürst Joh. W. von Auersperg, Bernard Barbo Graf zu Waxenstein, Carl Valvasor Freiherr von Gallenegg, Georg Sigismund Graf von Gallenberg, Johann Ernst Graf Paradeiser, Wolf Carl Freiherr von Juritsch, Wolf Ferdinand Mordax ; ein Siegel unkenntlich. Eigenhändige Unterschriften der Siegler. XIII. 1676, October 27. Schloss Rosseck. Confinvergleich zwischen Wolf Engelbrecht Grafen von Auersperg als Eigenthümer der Grafschaft Gottschee und Johann Friedrich von Gallenberg als Eigenthümer von Rosseck. Der Confin zwischen beiden Theilen zieht von Žabjek, wo die Confinen von Gottschee, Rosseck und Ainödt zusammenstossen, gerade auf die Höhe des Berges Ogorelec und von da nach der Linie und höchsten Schärfe bis zum Gottscheer Confin und den von Töplitz sichtbaren Heumahden; von da an der neben den zum Dorfe Pölland gehörigen Gereutem herabgehenden Holzriese, Rubenska derča genannt, in die Ebene herab, so dass der strittige Kastanienwald bis auf den Gupf des Berges Ogorelec dem Gute Rosseck, der Ueberrest aber der Herrschaft Gottschee verbleiben sollte. Jeder Uebergriff von Seite der Unterthanen ist strenge zu bestrafen, doch ist den Rossecker Unterthanen gestattet, sich des zum Verzäunen nothwendigen Gesträuches in der Gottscheer Gemeinde jenseits der Rubenska derča ohne Beschädigung des Waldes zu bedienen; desgleichen ist den zu Pölland gehörigen Gottscheer Unterthanen gestattet, das Gesträuch zum Verzäunen der Weingärten jenseits des Wassers zu nehmen. Den Pöllander Unterthanen ist bei Verlust ihrer Hubgründe verboten, ihre Weingärten über die festgesetzten Grenzen zu erweitern. Die Heumahd zu Ende des letzten Stückes am Ogorelec gehört zum Gute Rosseck. Etwaige Uebergriffe der beiderseitigen Unterthanen kann die Rechtsgiltigkeit dieses Vergleiches nicht tangieren. Deutsch. Pergament. Mit vier anhängenden rothen Siegeln. Ein Siegel fehlt. Eigenhändige Unterschriften der Commissarien und Siegler: Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg, Johann Friedrich Graf von Gallenberg, Wolf Adam Freiherr Mordax, Wolf Daniel Freiherr von Brenner, Wolf Carl Freiherr Juritsch. XIV. 1684, Februar 23. Laibach. Wolf Karl Freiherr von Juritsch, Herr auf Strugg und Altgutenberg, Zeugscommissarius in Unterkrain, verkauft dem Reichsgrafen Georg Sigismund von Gallenberg und Inhaber von Ainödt und seinen Erben zwei zu Birkenleuten oder Brezova Reber liegende und zu Strugg gehörige Huben, auf welchen Mathia Peritsch und Hanse Grivec mit Matko sesshaft sind, und eine Hofstätte daselbst mit allem dazu gehörigen Wald oder Beholzungen, Gemain, Weide, Pluembesuch, Rain und Stein, Recht und Gerechtigkeit und übergibt sie neben Einhändigung einer ordentlichen, auf 2:/a Pfund Herrengült gestellten Aufsandt, kraft deren bei dem 'Gültbuch die gebräuchliche Umschreibung geschehen möge, und nach Empfang des Kaufschillings pr. 363 fl. in den Besitz des Käufers. Deutsch. Papier. Mit Handschrift und Petschaft des Verkäufers. XV. 1686, Jänner 31. Rudolfswert. Friedrich Hieronymus Graf von Lanther und Paradeis, Freiherr in Schönhaus, infulierter Propst der Collegiatkirche zu Rudolfswert und Archidiacon von Unterkrain, gestattet auf Bitte des Peter Mihelič, Pfarrers der zur Präpositur Rudolfswert gehörigen Kirche St. Erasmi zu Ainödt, die auf dem hohen Berge Kahlengeschiss gelegenen, verödeten und ertragslosen Pfarrgründe im Einvernehmen mit dem Georg Sigismund Grafen von Gallenberg, als Patron der genannten Pfarrkirche, mit allen darauf haftenden Lasten, Steuern und Contributionen (39 Pf. Herrengilt; 3 fl. 47 kr. 1 Pf. Steuer und circa 3 fl. Contribution) für alle Zeiten dem Dominium Ainödt zu incorporieren. Als Aequivalent für den Ertrag der obgenannten Hube, von welcher die Pfarrer ein Drittheil des Zehentes und der Robot einzunehmen pflegen, deponiert der Graf von Gallenberg bei der Landschaft ein Capital von 150 fl., dessen 6proc. Zinsen der Pfarrer und seine Nachfolger für sich und zur Tilgung der Pfarrsteuern verwenden können. Infolge dieses Scheinkaufes, der nicht aus Gewinnsucht, sondern aus angeborner Frömmigkeit des Patrons gegen die kirchlichen Personen und Gotteshäuser, insbesondere gegen solche, welche von seinem Patronate abhängen, hervorgegangen ist, wird der jeweilige Pfarrer von Ainödt sich einer Mehreinnahme von jährlich 9 fl. erfreuen. Lateinisch. Pergament. Mit einem anhängenden Siegel. Siegler: Collegiat-kirche zu Rudolfswert. Eigenhändige Unterschriften des Friedrich Hieronymus Grafen von Lanther; Stephanus Beltscliitsch, decanus; Mathias Kastellez, senior canonicus, und Bartholomäus Basalius, canonicus. XVI. 1687, März 20. Sittich. Ludwig, Abt zu Sittich, vertauscht mit Consens und Ratification des Abtes Alanus zu Reun acht ganze Hueben und zwei Inwohnereien sammt dem Bergrecht, in Oberstrascha gelegen, mit allen Zugehörungen und Gerechtigkeiten, Diensten und Abgaben dem Georg Sigismund Grafen von Gallenberg, Herrn auf Ainödt, zu Thurn, Rossek und Gallenstein, Erbvogtherrn zu Müncken-dorf, Landesverweser, Landesverwalter und Verordneten in Krain, gegen die durch den genannten Grafen von Gallenberg von der Frau Eva Renata Freiin von Zierhaimb, geb. Freiin Jankovitsch, erblicher Inhaberin des Gutes Hopfenbach, erkauften neun Huben zu Hrastje und Obertiefenthal und des Weinzehentes zu Klobutsch, Hmeltschitz, Graf- und Steinberg und übergibt sie dem Grafen von Gallenberg als freies, unlehenmässiges Eigenthum mit sechs Pfundt Herrengült und 8 Gulden 40 kr. Hubgeld mit der Verpflichtung, ihn und seine Nachkommen zu schirmen «bei Verbindung des allgemeinen Landtschadenpunts in Krain». Deutsch. Prachthandschrift mit Goldrand. Mit dem Siegel des Abtes und Conventes. Eigenhändige Unterschriften des Abtes und Priors. XVII. 1687, März 15. Reun. Alanus, Abt zu Reun und Vicarius Generalis und Visitator des Cistercienser - Ordens in Oesterreich, Steiermark, Kärnten und Krain, ertheilt dem Abte Ludwig und dem Convente zu Sittich den Consens, die zu Oberwarth gelegenen und dem Kloster gehörigen acht Huben und zwei Inwohnereien sammt dem Bergrechte gegen neun dem Reichsgrafen Georg Sigismund von Gallenberg gehörige Huben, deren zwei zu Hrastje und sieben zu Obertiefenthal gelegen sind, und gegen den Weinzehent zu Klobutsch, Hmeltschitsch, Graf- und Steinberg zu vertauschen, weil durch diesen Tausch dem Kloster Sittich eine gelegenere, mehr einträgliche und besser geniess-liche Gült und ein mehr als das Doppelte eintragender Weinzehent zutheil wird. Deutsch. Pergament. Mit einem anhängenden rothen Siegel. Siegler: Abt Alanus. Eigenhändige Unterschrift des Sieglers. XVIII. 1689, März 7. Laibach. Georg Sigismund Räuber, Freiherr auf Plankenstein und Herr auf Kreutberg und Weinegg, verkauft an Georg Sigismund Grafen von Gallenberg zehn ganze, nach Weinegg gehörige und keinem ritterlichen Lehen unterworfene Huben (zwei zu Kreutzdorf, eine zu Freihof, drei zu Triebsdorf und vier in dem Dorfe Unter den Linden gelegen) und überantwortet sie nach Empfang des Kaufschillings mit allen Zugehörungen und Rechten in des Käufers und seiner Erben Gewalt, Nutz und Besitz. Siegler: Georg Sigismund Räuber. Deutsch. Mit einem anhängenden rothen Siegel. Eigenhändige Unter-'Schrift des Sieglers. XIX. 1690, Montag nach St. Lepolditag. Laibach. Hans Ludwig von Hohenwart, Verordneter in Krain, ertheilt dem Grafen Georg Sigismund Gallenberg den schrannegebräuchigen Schirmbrief über alle im Dorfe Gereuth oder Neubruch sich befindenden und auf Ruprechtshof gehörigen Unterthanen, Untersassen, Kaischler und Hofstätter mit allen Urbarsdiensten und Gerechtigkeiten. Deutsch. Pergament. Mit einem anhängenden rothen Siegel. XX. 1692, Juni 2. Laibach. Tauschbrief zwischen dem Fürsten Ferdinand von Auersperg als Inhaber von Seisenberg und Jörg Sigismund Grafen von Gallenberg als Inhaber von Ainödt. Nachdem die beiderseitigen Beistände den Confin zwischen Ainödt und Seisenberg in Augenschein genommen und den wahrhaften Befund ausgevviesen hatten, wurde zur Beilegung der obschwebenden Grenzstreitigkeiten ein Confinbrief abgefasst (Seisenberg, ddto. 30. Mai 1692). Dabei kamen die Beistände zur Ueberzeugung, dass zu künftiger beständigen nachbarlichen Ruhe der Austausch des strittigen Bodens wünschenswert sei. Auf Grund dieses Gutachtens vertauscht Jörg Sigismund Graf von Gallenberg eine ganze Hube, gelegen zu Klein-Lipowitz (worauf Jensche und Gregor Vok sassen und jährlich 4 fl. 12 kr. und 6 fl. Robotgeld dienten), gegen eine von Seisenberg weit gelegene Hube, bei der Germada genannt (worauf Jensche Kuinel und sein Bruder sitzen und jährlich 3 fl. 16 kr. Steuer und 3 fl. Robotgeld dienen), wodurch die Herrschaft Seisenberg um 3 fl. 56 kr. melioriert wird. Bezüglich der Confinen der Wälder, des Fischwassers, Wildbanns und Uebernahme der Malefizpersonen verbleibt es bei dem am 30. Mai 1692 geschlossenen Vergleiche. Beide Theile verpflichten sich, den Contract getreulich, ohne Gefährde und mit und bei Verbindung des allgemeinen Landschadenbundes in Krain zu wahren. Siegler : Fürst Ferdinand von Auersperg und Georg Sigismund Graf von Gallenberg. Deutsch. Mit zwei rothen anhängenden Siegeln : I.) Wappen der Auersperge, 2.) Wappen der Gallenberge, beide mit Umschrift. Eigenhändige Unterschriften: Fürst Ferdinand Auersperg, Franz Anton Graf Lanthieri, Carl Valvasor, Georg Sigismund Graf von Gallenberg, Orpheo Graf von Strassoldo, Wolf Daniel Brenner, Franz Albrecht Pelzsauer. Die Laibacher Bürgercorps. Von Julius Wallner. I. Die Bürgerwehr bis zur Organisation im Jahre 1793.1 Die Zeit der ersten Errichtung von bewaffneter Bürgerwehr in Laibach kann wohl unmöglich genau angegeben werden, denn sie steht in untrennbarem Zusammenhänge mit der allmählichen Entwicklung der Stadt selbst; die Pflichten eines städtischen Gemeinwesens forderten schon zur Zeit des Mittelalters die Wehrhaftigkeit des Stadtbewohners in- der Stunde drohender Gefahr. Die Türkenkriege des 15. Jahrhunderts 1 Das der folgenden Darstellung zugrunde gelegte Material entstammt zumeist der älteren Registratur der Laibacher Stadtgemeinde, und zwar den Fase. Nr. 4 und 124, welche die einschlägigen Actenstiicke in zwar ungeordneter, aber relativ vollständiger Reihe enthalten. Ausserdem benützte der Verfasser einzelne Archivalien des krain. Landesmuseums und der Registratur der k. k. Landesregierung. Den betreffenden Verwaltern, bezw. Vorständen, wird für ihre freundliche Benützungsgestattung der beste Dank ausgesprochen. Es sei gleich an dieser Stelle bemerkt, dass die in vorliegende Darstellung verwobenen Details fast durchwegs diesen, noch nicht veröffentlichten Actenstücken entstammen, weshalb auch von dem besonderen Nachweis der Quelle in jedem einzelnen Falle abgesehen werden konnte; dagegen sind anderorts geschöpfte Angaben regelmässig mit dem entsprechenden Citat belegt. Die einschlägige Literatur ist eine recht dürftige; mit Ausnahme von Radies* trefflicher Abhandlung: «Geschichte der Laibacher Schützengesellschaft»; Blätter aus Krain 1862, und dem Aufsätze von Costa im Illyrischen Blatte 1848, Nr. 26, welche Genaueres über die Laibacher Bürgercorps bringen und entsprechende Benützung fanden, beschränken sich die vorhandenen Druckberichte auf zerstreute Notizen und Einzelangaben in Dimitz’ «Geschichte von Krain», in der «Laibacher Schulzeitung» 1875 5 für die Vorgeschichte bietet Valvasors Monumentalwerk, wie immer, eine Fülle reichhaltiger und verlässlicher Daten. Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1893 — I. geboten den habsburgischen Landesherren, Herzog Ernst (1416) und Friedrich IV. (1447, bezw. 1462), für die Befestigung und Vertheidigung der Landeshauptstadt Vorkehrung zu treffen, und bei dem Einfalle der Türken in das Weichbild derselben (1472) mag die wehrhafte Bürgermannschaft wohl mit Muth und Pflichttreue ihren Dienst an den Stadtmauern und auf den Wällen gethan haben, denn die glückliche Vertreibung des Erbfeindes in diesem Jahre gab die Veranlassung zu einem noch lange nachher begangenen, später leider in Vergessenheit gerathenen Volksfeste.2 3 Im 16. Jahrhunderte, der Zeit allgemeinen Aufschwunges Bürgerliches auf geistigem und materiellem Gebiete, nahm die Wehrhaft-Schutzen- machung der Laibacher Bürger, den höheren Anforderungen wesen. der Zeitverhältnisse entsprechend, entwickeltere Formen an. Seit 1505 ist die Einführung des «gemeinen Schiessens», d. i. die Errichtung eines Uebungsschiesstandes, urkundlich nachgewiesen, welcher, seit 1570 vom Landesfürsten mit Schiessprämien ausgestattet, sich eines zahlreichen Zuspruches und wachsender Theilnahme seitens der Bürgerschaft zu erfreuen hatte. Aus diesem Schützenwesen entwickelte sich später die organisierte Bürgerwehr, die schon im 16. Jahrhunderte als Bürgercompagnie bezeichnet wird,’ freilich nicht im späteren Sinne des Wortes, als formierte taktische Einheit, sondern als die freie Vereinigung der wehrhaften, namentlich der mit Feuergewehr ausgerüsteten und darin geübten bürgerlichen Schützen und «Schiessgesellen», welche regelmässiges Uebungsschiessen «mit Zielröhren, Bürschbiichsen und Musketen» auf der bürgerlichen Schiesstätte abhielten. Im Jahre 1587 wird deren Zahl auf über dreissig angegeben und die stetig wachsende Theilnahme an diesem «Ritterspiel» rühmend hervorgehoben.4 Die landesfürstliche Regierung förderte diese 2 Vergi. Levec, «Die Einfälle der Türken» etc. Programm der Oberrealschule Laibach 1891, p. 22, und Valvasor XV., p. 373, bezw. Radies, «Geschichte der Schützengesellschaft», p. 1. 3 Dimitz, Geschichte Krains III., p. 234. 4 Vicedomarchiv, Fase. 105. Bestrebungen der Laibacher schon angesichts der immer drohenden Türkengefahr auf jegliche Weise, und der Magistrat fühlte sich daher gleichfalls verpflichtet, den bürgerlichen Schiesstand nach Kräften durch Beste und dergl. zu unterstützen, doch daneben hatte er auch für die stete Kriegsbereitschaft aller, auch der nicht dem Schützenwesen an-gehörigen bürgerlichen Einwohner, Sorge zu tragen. Wir finden in den städtischen Ausgabenbüchern des 16. und 17. Jahrhunderts regelmässig Summen für den «Büchsenmeister», d. i. Verwalter des städtischen Geschützes, sowie für die «Stadtmusterung» verzeichnet, und erfahren, dass im Jahre 1620 die «Aufrichtung» von drei Fähnlein bewaffneter Bürger stattfand, stadtfähn bei der die besondere «Ausstaffierung» der Befehlshaber auf (1620 Stadtkosten erfolgte. Diese Fähnlein, d. i. die jetzt erst militärisch gegliederten Abtheilungen der bewaffneten Bürgerschaft, standen unter dem Befehle des Stadthauptmannes (damals Adam Weiser) und waren je nach Vermögen des Einzelnen mit Feuergewehren oder auch nur mit Piken oder Schlachtschwertern ausgerüstet. Uniformen gab es begreiflicherweise zu dieser Zeit noch keine, doch sorgte die Stadtgemeinde wenigstens bei Musterungen für die Beistellung von Hutfedern sowie von «Zendl» an die Chargierten und besoldete die bei der Musterung verwendeten Trommler und Pfeifer.6 Solche Musterungen fanden periodisch statt, und zwar meist in Zeiträumen von drei bis fünf Jahren. Wir begegnen dieser Einrichtung, ausser Laibach, fast in allen Städten unseres weiteren Vaterlandes; wir können daher sagen, dass im 17. Jahrhunderte, als der mit dem Landsknechtwesen beginnende Berufsmilitarismus seiner vollkommensten Entwicklung entgegenschritt und die älteren Heeresverfassungen völlig verdrängte, in den Städten sich die Idee der allgemeinen Wehr- und Aufgebotspflicht forterhielt, in den mannigfachen Schützen- und Bürgercorps eine, wenn auch beschränkte, doch ehrenvolle und manchmal geschichtlich hervorragende Existenz weiterführte, 5 5 Ausgabenbuch von 1620 in der städtischen Registratur. bis die in unserem Jahrhundert allerorts erfolgte Rückkehr zu der in ihnen fortlebenden allgemeinen staatsbürgerlichen Wehrpflicht den Fortbestand dieser altehrwiirdigen Körperschaften in der Jetztzeit meist überflüssig gemacht hat. Die drei Fähnlein der bewaffneten Laibacher Bürgerschaft bestanden noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, denn Valvasor berichtet von dem Huldigungseinzuge Kaiser Leopolds I. (1660), dass der letztere vor dem Vicedomthore von einem Fähnlein bewaffneter Bürger empfangen wurde, während zwei Fähnlein unter dem Commando des Stadthauptmannes Ludwig Schönleben vor dem Landhause aufgestellt waren. Die Zahl der wehrhaften Bürger belief sich nach Valvasors Angabe damals auf etwa 700. Die Bürgerschaft scheint bei dieser Gelegenheit wohl einexerciert und im Gebrauch der Feuergewehre gut geübt gewesen zu sein, denn sie begleitete die wesentlichsten Ereignisse während des kaiserlichen Aufenthaltes mit abgegebenen Salven, bezog die Wache im kaiserlichen Quartiere und paradierte regelmässig bei den Aufzügen des Hofes.6 In der nächsten Zeit hören wir von der Laibacher Bürgerwehr weniger, doch berichtet uns der grosse krainische Chronist, dass um 1689 die Laibacher Bürger «unter einem aus ihrer Mitte erwählten Hauptmann standen, der gemeiniglich ein höchst verdienter und zur Ruhe gesetzter Bürgermeister, dem auch wegen des blossen Titels hundert Gulden ausgezahlt werden. Neben diesem Stadthauptmann sind zween Lieutenants, drei Fähnrichs, die unter ihren Fahnen drei Bürgerhaufen enthalten, von denen jedweder Bürger mit Gewehr wohlversehen sein muss.»7 Derselbe Verfasser erzählt ferner, dass ein besonderer, von dem des Adels und der Landschaftsbeamten getrennter Schiesstand für die Bürgerschaft eingerichtet wurde und die Stadtgemeinde einen Lieutenant besoldete, damit er die Bürger in der Waffenführung unterrichte. Wir erfahren ferner, dass 6 Valvasor X.. p. 376 u. ff., auch Dimitz IV., p. 10 u. ff. 7 Derselbe, XI., p. 706. Die Zahl der bewaffneten Bürger wird diesmal auf etwa 500 geschätzt. jeder neu aufgenommene Bürgersmann sich verpflichten musste, durch zwei Jahre allsonntäglich sich an den Uebungsschiessen zu betheiligen.8 Zu Beginn des 18. Jahrhunderts bestand diese Verpflichtung in noch erweiterter Form, so dass jeder junge Bürger durch drei Jahre, wenigstens sechsmal jährlich, am Schiesstande erscheinen musste, «damit er im Schiessen wohl exerciert würde». Doch wird schon damals über den Missbrauch Klage erhoben, dass die Verpflichteten sich durch Legegelder befreien konnten, welche den Schützenmeistern zuflossen oder ohne jegliche Verrechnung sonst verwendet wurden. Auch die Schützen selbst sahen nicht ungerne, wenn auf solche Weise sich die Zahl der thatsächlich Schiessenden verringerte, weil hiedurch ihre Gewinsthoffnung stieg. So wurde der eigentliche Zweck dieser Uebungen mit der Zeit vergessen. Ausserdem schlich sich der Missbrauch ein, die Schiessbeste in festlichen Gelagen zu vergeuden, wobei die Schützenmeister geradezu eines auf die glücklichen Gewinner ausgeübten Zwanges beschuldigt wurden. Schon 1703 strebte deshalb der Magistrat die Verwandlung des bisherigen Zielschiessens in ein «Musketen-exercitium», d. i. des Sports in eine thatsächliche militärische Uebung beim Vicedomamte, jedoch ohne Erfolg, an, da die an der Erhaltung des alten Zustandes lebhaft interessierten Schützenmeister die beabsichtigte Aenderung zu hintertreiben wussten. Drei Jahre später trat der Magistrat noch einmal für seine Reformidee ein. Er erklärte das «Musketenexercitium» für nützlicher als das blosse «Plänkeln», und wollte das übliche Bestschiessen einstellen, doch zwang ein Befehl des Vicedom-amtes vom 17. Juni 1706 ihn, dasselbe, wie bisher, abhalten zu lassen. Der Magistrat behalf sich nun, indem er die Theil-nahme daran für frei erklärte, was auch zur Folge hatte, dass von 180 verpflichteten Schützen nur 24 an der Scheibe erschienen. Wie man sieht, befand sich der Magistrat in voller Uebereinstimmung mit der Bevölkerung. Die in ihren Sporteln bedrohten Schützenmeister richteten zwar geharnischte 8 Valvasor XI., p. 668. Trennung der Bürgerwehr von der Schützengesellschaft (171 i )- Proteste an das der alten Sitte so geneigte Vicedomamt, doch aus der Mitte der unzufriedenen Schützenzunft selbst erhob sich gleichfalls Widerstand gegen die bestehende Ordnung, welche weder den Bedürfnissen der Schiessliebhaber noch denen der allgemeinen Wehrhaftmachung entsprach. In einer Eingabe vom Mai 1710 verlangen die «continuierenden Liebhaber der bürgerlichen Schützen» unter schweren Vorwürfen gegen die bisherigen Schützenmeister und obwaltenden Missbräuche, dass die verpflichtete Theilnahme der Bürger, als ganz unnütz, abgestellt werde und die zum Scheibenschiessen Unbrauchbaren abgesondert in der Handhabung der Muskete geübt werden sollen. Ferner ersuchen sie um Aufrichtung einer neuen Schiessordnung, Cassierung der alten Schützenmeister, freie Wahl derselben durch die Schützen selbst, sowie controlier-bare Verwaltung der Gelder. Hiebei wurde besonders der Umstand geltend gemacht, dass es gar keinen Sinn habe, arme Leute, die sich kein ordentliches oder überhaupt kein Gewehr beschaffen konnten, neben den mit «gezogenen Zielröhren» ausgestatteten Schützen zum Schiessen zu verhalten oder zum Erläge der Befreiungsgelder zu zwingen.9 Dieses Verlangen wurde angesichts der geltend gemachten triftigen Gründe thatsächlich erfüllt. Die neue Schützenordnung, welche im folgenden Jahre die behördliche Bestätigung fand, ist die Grundlage einer solchen freien Vereinigung von Freunden des Schiessportes, der noch heute blühenden S c h ü tze n ges e 1 ls c h aft ; sie bedeutet aber auch die (1711) erfolgte Trennung der letzteren von der bisher damit innig verbundenen und enge verquickten Bürgerwehr. Während bis dahin beide Begriffe als völlig gleichartig aufzufassen sind und keiner ohne den anderen bestehend gedacht werden kann, giengen von nun an beide Körperschaften gesonderte Wege. Da die bisherige Ausbildungsart der jungen Bürgermannschaft im Schiessen auf dem bürgerlichen Schiesstande 9 Vicedomarchiv, Fase. 105. nach der Loslösung der Schützengesellschaft unthunlich geworden , so handelte es sich dem Stadtmagistrate zunächst darum, für die im Kriegsfälle zu bewaffnende Bürgerschaft eine entsprechende Uebung in den Waffen zu ermöglichen, da für selbe ja die obligatorische Verpflichtung zur Stadt-vertheidigung noch fortbestand. Es ist begreiflich, dass hiebei an keine stramme Organisation derselben gedacht werden konnte, sondern es galt vielmehr, das Ziel unter möglichster Schonung der altgewohnten bequemen Formen und ohne weitere Belastung des Bürgers, namentlich des kleinen Mannes, zu erreichen. Ein undatiertes, aber augenscheinlich derselben Zeit entstammendes Schriftstück in der städtischen Registratur enthält ein diesbezügliches «Project», das uns im wesentlichen mit der Einrichtung bekanntmacht, welche der Laibacher Bürgerwehr in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gegeben wurde. Die noch auf der Schützenliste befindlichen bürgerlichen Schützen nebst den neu aufgenommenen Bürgern wurden vor eine magistratliche Commission berufen und ihnen eröffnet, dass sich ein jeder zu erklären habe, «ob er nach der neu aufgerichteten Schützenordnung sich durch drei Jahre verhalten wolle», oder es vorziehe, durch drei Jahre unter das Musketen- oder Flintenexercitium zu gehen, welches auf folgende Art zu halten sei: «Es sollen alle, welche sich zu letzterem bereit erklärt, auf einer Liste dem Exerciermeister vorgestellt und übergeben werden, der jährlich zehnmal auf der Bürgerbastei des Schlossberges eine Uebung zu veranstalten habe, in der die ihm zugewiesene Bürgermannschaft in der Handhabung des Feuergewehrs eingeübt und jedesmal Schiessversuche angestellt werden sollten. Jeder derartige Bürger habe wenigstens sechsmal im Jahre oder in der ganzen Zeit seiner Verpflichtung achtzehn-mal an diesen Uebungen theilzunehmen, wobei unentschuldigte Versäumnisse nachzutragen sind und keiner aus der Uebungs-verpflichtung zu entlassen ist, der nicht die genannte Anzahl von Exercitien mitgemacht hat. Nach Ermessen des Magistrates Die Bürgerwehr im 18. Jahrhundert (1711-1793). kann auch periodisch ein Aufzug oder Exercitium der ge-sammten Bürgerschaft stattfinden.» In diesem Musketen- oder Flintenexerci tium , d. i. der obligatorischen Verpflichtung der Laibacher Bürger, sich periodisch im Gebrauche der Feuerwaffen zu üben, ohne gerade der kunstmässigen Pflege des Schiessportes zu huldigen, gewahren wir den Anfang einer von der Schützengesellschaft getrennten Bürgermiliz, welche später den Namen «Bürgercompagnie» annimmt und nach mehrfachen Umbildungen in den nachmaligen Bürgercorps feste Organisation gewinnt. Wie man sieht, lag das Bestreben der damaligen Stadtobrigkeit darin, einerseits die Wehrfähigkeit der Laibacher Bürger nicht völlig sinken zu lassen, anderseits wurde den nicht in die neue Schützengesellschaft tretenden Stadtbewohnern die Wehrpflicht ziemlich leicht gemacht, namentlich nur auf die Frist von drei Jahren beschränkt, nach welcher völlige Befreiung eingetreten zu sein scheint. In dieser ziemlich lockeren Form bestand die Bürgerwehr in den nächsten Jahren weiter ; bei festlichen Gelegenheiten rückte sie wohl ab und zu aus und mag auch ihre Salven abgegeben haben, ob sie uniformiert und sonst militärisch gegliedert war, ist unerwiesen und wohl kaum anzunehmen; erst das Jahr 1728, als Karl VI. Laibach besuchte und die Huldigung der krainischen Stände empfieng, scheint vorübergehend festere Organisation und militärische Form in die Reihen dieser Körperschaft gebracht zu haben; wir hören, dass der Kaiser im genannten Jahre der bewaffneten Bürgerschaft der Landeshauptstadt eine schwarzgelbe Fahne zum Geschenke machte.10 Während der schlesischen Kriege hatte die Bürgermiliz mehrfache Gelegenheit, ihre Nützlichkeit und Brauchbarkeit — wahrscheinlich für den Wachdienst nach Abzug des Militärs — an den Tag zu legen.11 Noch immer unterstand selbe dem Stadthauptmanne, der beste Beweis für die Behauptung, 10 Illyr. Blatt 1848, Nr. 26. 11 Radies 1. c., p. 4. dass auch in Laibach, wie anderorts, das später bestehende Bürgercorps aus den alten Stadtfähnlein hervorgegangen ist, wie denn auch noch in späterer Zeit von den Regierungsbehörden wiederholt auf die «alte Ordnung» hingewiesen wird, nach welcher sämmtliche Bürger verpflichtet waren, ins Bürgercorps einzutreten. Die Regierung Josefs IL, im allgemeinen den vonaltersher bestehenden Einrichtungen abhold und leicht geneigt, den Wert jeglicher Sache nach der unfehlbar sich dünkenden Nützlichkeitstheorie zu beurtheilen, war der weiteren Entwicklung des Bürgercorps in Laibach nicht besonders günstig. Wiewohl in den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts zum erstenmale Uniformen, Officierschargen, also militärische Abzeichen, actenmässig verbürgt sind, so drohte durch einen anderen Umstand der Körperschaft völliger Untergang. Die Regierung nahm zu dieser Zeit plötzlich an dem unschuldigen Pulververbrauche der Bürgermiliz am Frohnleichnams- und anderen kirchlichen Festen, welche in der Friedenszeit die gewöhnlichen Aufzugsgelegenheiten der Laibacher Bürgersoldaten bildeten, Anstoss und drohte im Jahre 1787 mit der Entziehung des diesbezüglich ausgeworfenen Geldbetrages. Der damalige Magistratsreferent Kokail trat indessen mit Wärme und Entschiedenheit dieser Absicht der Regierung entgegen, indem er den Zweck und die Bedeutung der Bürgerwehr nicht nur in der abgelaufenen Kriegszeit, sondern auch während des Friedens bei Feuersbrünsten und zu Seuchencordons darlegte und so die weitere Verabfolgung des bisher bezogenen Pulverdeputates erwirkte.13 Noch im nächsten Jahre ergab sich für die Regierung die Gelegenheit, die Nützlichkeit der bewaffneten Bürgerwehr selbst anzuerkennen. Als im April 1788 wegen des beginnenden Türkenkrieges die in Innerösterreich stehenden sechs Bataillons zur Vertheidigung der österreichischen Meeresküste verwendet wurden und die Alpenländer der regulären Truppen derart 12 12 Radies 1. c., p. 4 und 5. entblösst waren, dass zum nöthigsten Wachdienste in Graz und Marburg Invalidencommandos aus Pettau entsendet werden mussten, ergieng von den Kreisämtern an die Magistrate der Auftrag, die Aufrechthaltung der Ordnung, die Bewachung der Aerarialgüter und Gebäude durch « Civil wachen» aus der Bürgerschaft versehen zu lassen.13 14 * Bei dieser Gelegenheit trat nun die Bürgerwehr Laibachs in Action, und wohl im Zusammenhänge mit diesen Umständen ist es erklärlich, dass derselben im genannten Jahre aus den Heeresvorräthen zweihundert Stück Gewehre ausgefolgt wurden.11 Die vorhin erwähnte Theilnahme der Bürgermiliz bei den Processionen und sonstigen kirchlichen Festlichkeiten sowie die Abgabe von Salven hiebei bildete übrigens noch wiederholten Anlass zu behördlichen Verboten, da, wie schon erwähnt, die damals herrschende Regierungsanschauung allen derartigen, ihr «überflüssig» und «bedenklich» scheinenden Dingen ebenso abhold war, wie dem Wetterläuten, Wallfahren u. dergl. Das Bürgercorps musste, trotzdem es ja eigentlich eine verpflichtete Stadtwehr bildete, auf deren militärischen Wert man im Nothfalle rechnete, wiederholt erst eine besondere Erlaubnis hiezu erwirken und war dabei an die Erfüllung recht lästiger, mitunter geradezu kleinlich erscheinender Bedingungen gebunden. Im Jahre 1789 wurde sogar mit Rücksicht auf «Schaden, Feuersgefahr, Auslagen und Excesse» die Ausrückung am Frohnleichnamstage gänzlich verboten und am i.Juni 1790 das «Aufziehen» der Bürgercompagnie überhaupt vom Kreisamte ausdrücklich untersagt.16 Es ist begreiflich, dass unter diesen Umständen der Weiterbestand dieser Körperschaft höchst fraglich wurde, wenn nicht bald eine Aenderung dieser ablehnenden Haltung seitens der Regierung eintrat. 13 Originalact in der älteren städt. Registratur. 14 Illyr. Blatt 1848, Nr. 26. lo Radies 1. c., p. 5. Im Widerspruche mit dieser Thatsache steht die im Illyr. Blatt 1848, Nr. 26, mitgetheilte Angabe, das «bürgerliche Füsiliercorps habe am 4. September desselben Jahres gelegentlich der Durchreise des Königs von Neapel paradiert». Mit Franz II. Regierungsantritte, dem Ausbruche des ersten Coalitionskrieges, der Ausbreitung der revolutionären Ideen von Frankreich her, gegen welche die militärisch organisierte Bürgerschaft ein Bollwerk bilden konnte, machte sich jedoch wieder eine freundlichere Stimmung gegenüber derselben geltend. Als die Laibacher Bürger am 4. Juni 1792 bei Hofe neuerlich um Bewilligung des Aufziehens und Salvengebens einschritten, erfuhr ihr Gesuch am 27. Juli d.J. günstigeren Bescheid; immerhin blieb aber die freie Beweglichkeit der Bürgercompagnie in die Grenzen strenger Ueberwachung und vollster Abhängigkeit von den Civil- und Militärbehörden gebannt. Es macht den Eindruck, als ob die «Volkswehr» damals noch mit einer gewissen Beunruhigung und steter Besorgnis betrachtet worden wäre. Um diesen Gegenstand gleich hier zu erledigen, sei bemerkt, dass die Bürgercompagnie vor jeder Ausrückung die besondere Bewilligung des Kreisamtes und des Militär-commandos einzuholen hatte, ja selbst die Beistellung von 24 Mann als Spalier bei der Auferstehungsprocession zu St. Jakob Gegenstand besonderen schriftlichen Ansuchens bildete (1806) und die Unterlassung vorkommenden Falles sofort durch eine Anzeige beim Kreisamte geahndet wurde (1799); eigenthümlich berührt es, wenn das Corps, dem im Kriegsfälle die Sicherheit der Stadt, der ärarischen und Privatgüter anvertraut werden sollte, beim innerösterreichischen General-Commando bittlich einschreiten musste, zur nächsten Parade neue Grenadiermützen aufsetzen zu dürfen (1799); eine Verordnung des Armee-Obercommandos vom 18. Juli 1806 — also in einer Zeit, in der die Bürgercorps verschiedener Städte sich schon hervorragende Verdienste um die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erworben hatten — verfügte endlich ganz allgemein, dass die Ausrückung des Militärs und des Bürgercorps auf ein und demselben Platze überhaupt nicht stattfinden dürfe und ersteres — das Militär — auf die bisher benützten Ausrückungsplätze, vornehmlich den Hauptplatz, der ausschliesslich demselben gebüre, alleinigen Anspruch habe.16 16 Nach Originalien in der städtischen Registratur. Diese unzweideutige Hintansetzung der Bürger hinter die Berufsmiliz vermochte indessen in Laibach nicht, das stets gute Einvernehmen zwischen beiden Körperschaften zu stören, und es wird unten Gelegenheit sein zu zeigen, wie zuvorkommend und opferwillig einerseits die Laibacher uniformierte Bürgerschaft dem Militär in schwerer Kriegszeit entgegenkam und wie rückhaltslos anderseits hohe militärische Würdenträger die patriotische und pflichtgetreue Haltung der ersteren anerkannten. Das Jahr 1792 bedeutet in der Geschichte der Laibacher Bürgercorps eine entscheidende Wendung, denn in diesem Jahre trat im Zusammenhänge mit der erhaltenen Aufzugsbewilligung zum erstenmale eine statutenmässige Organisation der Bürgercompagnie ein, welche sich jetzt als «bürgerliches Infanteriecorps» officiell bezeichnete, aber auch nach erfolgter Standesvermehrung unter der Benennung «bürgerliche Infanteriedivision» erscheint. Die Grundzüge dieser Organisation beruhen auf der strengsten militärischen Disciplin und zeigen, dass es sich hiebei um die Formierung einer städtischen Truppe handelte, welche, von Corpsgeist und Bürgerehre erfüllt, in Krieg und Frieden der Heimatstadt zur Ehre gereichen sollte. Die historische Forderung, dass jeder Bürger Laibachs entweder der Schützengesellschaft oder der Bürgermiliz angehöre,17 ist zwar weder in dem vorliegenden Statute noch in anderen zeitgenössischen Berichten ausdrücklich betont. da bei der immerhin kostspieligen Montierung, Ausrüstung und den Jahresbeiträgen der Mitglieder auf die Theilnahme der gänzlich mittellosen Bürger kaum gerechnet werden konnte, doch schwebte dieser von altersher bestimmte, nur aus der Uebung gekommene Grundsatz sozusagen in der Luft und machte sich, wie gezeigt werden wird, namentlich in Zeiten der Noth, wiederholt neuerlich geltend, ohne indessen wieder bis zur gesetzlichen Kraft zu erstarken; dagegen hielt das neue Statut an dem 17 Vergi, p. 39. ausschliesslich bürgerlichen Charakter der Bürgergarde strenge fest und bot deshalb Anlass zur gleichzeitigen Gründung eines zweiten ähnlichen Corps in Laibach, des aus der Schützengesellschaft sich als militärischer Körper absondernden «Jägercorps», dessen Satzungen gleichfalls noch erhalten sind und das neben den streng bürgerlichen Kreisen auch Adelige, Beamte und sonstige ausserhalb der Bürgerschaft stehende Mitglieder aufnahm. Wenn dieses letztere Corps gewöhnlich gleichfalls als «bürgerliches» bezeichnet wird, so ist dieser Begriff nicht im engsten Sinne des Wortes aufzufassen, in diesem gebürt die Bezeichnung «bürgerlich» nur der erstgenannten Körperschaft. Im Nachfolgenden wird der Versuch unternommen, die Geschichte des Bestandes beider Corps aus den vorhandenen Originalquellen bis zu der 1820 erfolgten Auflösung darzustellen, wobei dem geschichtlich älteren und streng bürgerlichen Charakter tragenden Infanteriecorps der Vorrang in der Reihenfolge eingeräumt wird. II. Das bürgerliche Infanteriecorps in den Jahren I793 bis 1809. (Auch Infanterie- und später Grenadierdivision genannt.) Nach erfolgter Bewilligung seitens der Hofstelle, am Frohnleichnamstage ausrücken und Salven abgeben zu dürfen, traten die Mitglieder der Laibacher Bürgerwehr sofort zur militärischen Organisation ihres zwar schon lange bestehenden, bereits uniformierten, aber — um einen Terminus der damaligen Zeit zu gebrauchen — noch nicht «formierten» Corps zusammen. Am 10. Jänner 1793 schritt man in der Versammlung der Mitglieder zur Wahl des künftigen Commandanten, die in der Person des bisherigen Befehlshabers der Bürgerwehr, des Grosshändlers Johann B. Jager, erfolgte, ferner zur provisorischen Erwählung der Officiere. Johann B. Jager ist unstreitig die um die Laibacher Bürgerdivision bestverdiente Persönlichkeit ; seit 1783 gehörte er der Bürgerwehr seiner Vaterstadt an, und zwar zunächst in der Stellung eines Unterlieutenant. Im Jahre 1787, als der spätere Bürgermeister Kokail den Fortbezug des Pulverbeitrages der städtischen Bürgerwehr erwirkte, trat er als Major und Commandant an die Spitze derselben — an Stelle des früheren Stadthauptmannes — doch hatte er bei der blossen Scheinexistenz dieses Corps in den nächsten Jahren, als demselben sogar das Paradieren untersagt wurde, keine Gelegenheit, die Zustände desselben zu heben; erst seit dem Jahre 1792/93 tritt seine aufopfernde Thatkraft, sein unverdrossener Eifer und sein unleugbares Geschick, in den schwierigsten Lagen das Richtige zu treffen, immer deutlicher hervor, so dass ohne Uebertreibung gesagt werden kann, die Geschichte und Thätigkeit der Laibacher Bürgerdivision ist lediglich an das Wirken dieses seines Comraan-danten geknüpft gewesen, mit und durch ihn hob sie sich, brachte es zu schmeichelhaften Anerkennungen und ehrenvollen Auszeichnungen, nach seinem Rücktritte gieng sie unaufhaltsam der Auflösung entgegen. Die reichen Mittel, womit Jager die ihm so lieb gewordene Schöpfung jederzeit unterstützte, trugen nicht wenig zu dieser Abhängigkeit des Corps von der Person seines Commandanten bei. Als erste Officiere des neu organisierten Infanteriecorps wurden zwei Hauptleute, zwei Ober-, zwei Unterlieutenants nebst einem Fähnrich und den nöthigen Stabspersonen gewählt;18 da der Mitgliederstand Anfangs Februar bereits eine Höhe (148 Mann) erreicht hatte, welche ein würdiges Ins-lebentreten der neu formierten Bürgermiliz sicherte, wurde der Statutenentwurf am 9. Februar 1793 einer Versammlung aller Corpsangehörigen unterbreitet und einhellig zum Beschluss erhoben. Das nur mehr in einer einzigen gleichzeitigen Abschrift19 vorhandene Statut der Laibacher Bürgerdivision zerfällt in zwei Abschnitte, in einen statutarischen und einen reglementarischen Theil ; im ersteren werden die Bestimmungen über die Aufnahme, Pflichten und Rechte der Corpsangehörigen 16 Sieh die Namen derselben in der beigelegten Standesübersicht vom Jahre 1793. 19 In der älteren städtischen Registratur, Fase. 124. erörtert, während in dem zweiten Abschnitte die Adjustierung, Armierung sowie im engsten Anschlüsse an die diesbezüglichen militärischen Vorschriften die Verhaltungsregeln für die einzelnen Chargen festgesetzt sind. Aus dem Inhalte der Satzungen geht hervor, dass die ehemalige obligatorische Verpflichtung zum Eintritte in die Bürgerwehr vielmehr keineswegs festgehalten wurde , sondern dem Commandanten überlassen war, die Anwerbung von Mitgliedern nach seinem Ermessen einzuleiten (§ 5). Es ist auch begreiflich, dass der neue Commandant Jager sowie der sicher bei der Abfassung des Statuts betheiligte Auditor, Jur.-Doctor und Advocat Repitsch, ein wirkliches Gedeihen der Körperschaft nur von der freiwilligen Theilnahme der Bürger erwarten konnten und deshalb eine vorsichtige Fassung der Eintrittsbestimmung wählten. Der Wortlaut des bisher noch nirgends veröffentlichten Statutes ist aus dem folgenden Abdrucke ersichtlich : Verhaltungen, das Laibacher bürgerliche Infanterie-Corps betreffend. Da Se. Majestät unser allergnädigster Kaiser und Herr Franz II. Organisati denen Bürgern dasiger Hauptstadt Laibach durch Hof-Canzlei-Decret statut, vom 27. Juli 1792 die allerhöchste Gnad, ein Bürgercorps zu formieren, ertheilt hat,20 so soll jedem diesem Corps einverleibten 20 Dieses Hofdecret konnte trotz eingehender Nachforschung in den betreffenden, sonst vollständigen Normalienbüchern in der Registratur der k. k. Landesregierung ebensowenig wie in der städtischen Registratur gefunden werden. Auch die musterhaft geführten Materienindices der erster en kennen keines obigen Inhaltes, dagegen ist ein Hofdecret gleichen Datums vorhanden, welches bereits im Texte mehrfach erwähnt wurde und lediglich die Aufzugsbewilligung enthält. Dem Wesen nach ist wohl der Bestand des Corps von der Berechtigung, ausrücken zu dürfen, abhängig und zu einer besonderen Gründungsbewilligung kein Anlass vorhanden gewesen, da die Körperschaft ja, wie oben gezeigt wurde, eigentlich auf eine ununterbrochene, jahrhundertlange Existenz zurückblicken konnte. Da zudem spätere behördliche Erlässe über die Berechtigung zum Tragen der Officiersabzeichen u. s. w. Zweifel äussern, solch wichtige Dinge jedoch jedenfalls in einem die Gründung Bürger nicht die eitle Ehr, sondern die ehrenvolle Kleidung eines Kriegers, die denselben zu tragen gestattet worden, besonders aneifern, sich zu bestreben, dass er sich durch die Erfüllung aller seiner Pflichten derselben würdig mache. Diesem nach ist jeder Mann des gesammten Bürgercorps vom Gemeinen bis zum Ober-officier verpflichtet, in seinem Lebenswandel und Erfüllung der seinem Stande anklebenden Pflichten sich so aufzuführen, dass er denen übrigen Mitbürgern ein vorzüglich gutes Beispiel gebe und der Lebenswandel des gesammten Corps einen Beweis herstelle, dass man bei demselben nicht nur auf die Ehre des Aufziehens, sondern auch auf die Beförderung des allgemeinen Wohls durch Beobachtung aller Pflichten eines guten Bürgers das Augenmerk habe. Um dies alles, besonders im Dienste, in die genaueste Erfüllung zu bringen, hat man für höchst nothwendig befunden, dem gesammten Corps nachstehende Punkte zur Erfüllung bestens anzuempfehlen. § i. Die Subordination ist die Hauptgrundfeste der guten Ordnung und folgsam des Dienstes; ohne genaueste Beobachtung derselben kann niemals etwas Gutes, sondern lauter Uneinigkeit und Zerrüttung stattfinden. Die Subordination erstreckt sich von dem niedrigsten bis zum höchsten, ohne mindeste Rücksicht des Standes oder sonstiger Gaben des Glücks, mithin ist die geringste Widerrede, Verzögerung oder Untersuchung, warum ein Befehl höherer Orten im Dienste oder zum Wohl des gesammten Corps ertheilt worden ist, vielweniger aber einiges unbedachtsames Nachgrübeln höchst unanständig und sträflich..................Demnach kann ein ehreliebender Bürger vernünftigerweise die Subordination keineswegs als eine knechtische Furcht, sondern als etwas Heilsames und ein zur Erfüllung seiner Pflichten im Dienste unentbehrliches Mittel ansehen. Da sich ferner ein jeder verbunden hat, nach allen möglichen Kräften zum besten des Corps sowohl im Dienste als sonstigen Vorfallenheiten mitzuwirken, dies alles aber ohne die berührte Subordination nicht bestehen kann, so folgert sich von selbst, dass die Ehre die Haupttriebfeder dazu sein muss. eines Bürgercorps bewilligenden Hofdecrete festgesetzt worden wären, so ist es wahrscheinlich, dass die hier angezogene Allerhöchste Gnade der «Formierung» sich lediglich auf die erwähnte Erlaubnis zum Ausrücken bezieht. § 2. Die Harmonie und Einigkeit sowohl unter dem Bürgercorps selbst als auch mit andern Mitbürgern und Corps ist ebenfalls eine unumgänglich noth wendige Sache ; selbe stammt aus dem wahren Gebrauch der Subordination. Wenn nämlich ein jeder ohne Murren dasjenige befolgt, was ihm zukommt, wenn jeder den hässlichen Neid über des anderen Verdienste bei sich zu unterdrücken sucht, weil daraus der bitterste Hass nicht nur unter seinen Kameraden, sondern auch unter denen übrigen Mitbürgern entsteht, welcher Hass nebst dessen Ursprung umso verächtlicher ist, als ein jeder ehreliebender Bürger vielmehr denjenigen hochachten soll, der durch seinen Eifer und Bemühungen das Wohl und die Ehre der gesammten Bürgerschaft zu erheben trachtet; dieses ist auch das Mittel, die mit dem Dienst so genau verbundene Eintracht und das gute Einverständnis zu handhaben und allen schädlichen Spaltungen vorzubeugen. § 3. Jeder Bürger des Corps soll sich jederzeit in allen Gelegenheiten gottesfürchtig, emsig, nüchtern, in seinem äusser-lichen Anzuge rein und in allen seinen Geschäften, mit anderen rechtschaffen betragen. § 4. Insoweit es Handlungen betrifft, welche von dem Corps-Commandanten oder sonstigen hierinfalls Vorgesetzten an denen Untergeordneten in einem das Corps betreffenden Geschäft, als z. B. Rangieren, Exercieren, Aufziehen etc., gefordert werden, ist dem Befehle des Vorgesetzten ohne mindestes Murren und Widerstand Folge zu leisten. Wer wider diesen festgesetzten Punkt handelt, soll von dem Commandanten oder sonstigen Vorgesetzten Officier geahndet, auch allenfalls nach Umständen von dem Corps ausgeschlossen werden. § 5. Die Aufnahme zu diesem Corps gehört ausschliesslich dem Corpscommandanten, dem es auch freisteht, nach seiner Einsicht die Anwerbung zu leiten, doch ist dazu niemand aufzunehmen, der nicht schon ein wirklicher Bürger oder Bürgerssohn ist. § 6. Alle jene Bürger, so einmal zu diesem Corps aufgenommen worden, müssen auf jedesmaligen Befehl des Commandanten in Uniform erscheinen und dem vorhabenden Exercieren oder sonstiger Paradierung beiwohnen; welche ohne erhebliche Ursachen diesen Artikel übertreten, sollen nach dem über das eingeholte Votum informativum des Corps-Auditors vom Herrn Commandanten geschöpften Spruch geahndet, auch allenfalls nach Umständen von diesem Bürgercorps ausgeschlossen werden. § 7. Die Corpsfahne muss ein- für allemal auf dem Rathhause im Rathszimmer aufbewahrt verbleiben und der Stadtmagistrat gleich bei Fertigung gegenwärtiger Punkte ersucht werden, solche in die Verwahrung zu nehmen. § 8. Die Corpscassa hat für immer in der Verwahrung des Commandanten zu verbleiben, wovon den bestehenden Schlüssel Nr. i jederzeit der älteste Hauptmann, den Nr. 2 der Corps-Rechnungsfuhrer und den mit Nr. 3 bezeichneten der älteste Gemeine zu erhalten und zu verwahren habe. § 9. Ueber die Armatur, Lederzeug und was dazu gehörig, muss jederzeit sowohl über jene, so in Händen der Mannschaft existiert, als auch noch in der Armaturs-Kammer vorräthig ist, ein ordentliches Inventarnim errichtet, davon eine Abschrift in Händen des Commandanten belassen, eine andere aber demjenigen Officier, welchem von dem Commandanten die Aufsicht hierüber gegeben wird, eingeantwortet werden. Auf dass nun alle diese Punkte zu jedermanns nöthiger Wissenschaft gelangen möchten, so sollen selbe dem gesammten Corps, so oft es anderweit befohlen wird, den neu aufgenommenen aber gleich bei ihrer Aufnahme vom Corps-Auditor oder Corps-Adjutanten oder in Abwesenheit dieser zwei auch von einem sonstigen subalternen Herrn Oberofficier vorgelesen, hiernächst aber denen nicht der deutschen Sprache Kundigen in ihrer Sprache wohl erklärt werden. Wenn nun obstehende Punkte vorgelesen und nach des Exercitii Vorschrift der rechte Daumen, Zeig- und Mittelfinger in die Höhe gehoben worden, so wird vor dem Auditor oder Corps-Adjutanten folgender Eid vorgelesen und von jedermann laut nachgesprochen: Eid. Wir schwören zu Gott dem Allerhöchsten und Allmächtigen einen körperlichen Eid, dass wir unsern allergnädigsten Kaiser und Herrn Franz IL, König von Hungarn und Böhmen etc., und von wegen seiner kaiserlichen Majestät allen uns Vorgesetzten Obrigkeiten gehorsam und treu sein und allenthalben die Sicherheit und das Wohl unseres Vaterlandes mit unserem Gut und Blut befördern wollen, so wahr uns Gott helfe. Amen. Adjustierung und Armaturs-Entwurf. Die Montierung des Gemeinen soll ein- für allemal bestehen in einem blau - tuchenen Rock mit rothen Aufschlägen, Klappen und Unterfutter, glatten, gelben Knöpfen, unbordiertem, rothem Leibei, mit glatten, gelben, jedoch kleineren Knöpfen, blau-tuchenen Beinkleidern, schwarz-tuchenen Gamaschen, weiss-leinwandenen Stiefel-Manschetten, schwarzem, rosshaarenem Halsbindel mit weissem Halsstreifel, einem dreieckig gestülpten Hut mit schwarz- und gelb-seidenen Maschen, weissem Federbusche nebst gelbem Knopf und Schlinge, dann einem mit schwarz-seidenem Bande gewickelten Haarzopf ohne Locken. Jene deren Unterofficiere, wie deren Gemeinen mit dem Unterschied, dass selbe in goldbordierten Leibein und schwarzen Hüten mit gelbem Knopf und derlei Schlingen, schwarz- und gelb-seidenen Hutmaschen, dann schwarzen Federbuschen en Parade zu erscheinen haben. Die Uniform deren Herren Oberofficiers besteht in einem blau-tuchenen Rock und derlei Beinkleidern, roth - tuchenen Aufschlägen und Klappen mit Militär-Officiersknöpfen, am Rocke einem kleinen stehenden Kragen mit zwei goldenen Schlingen und zwei gelben kleineren Knöpfen, rothem Thamisch-Unterfutter, dann einem goldenen Dragoner auf der linken Schulter (oder Achsel), roth-tuchener, mit Gold bordierter Weste mit der Uniform gleichen, jedoch kleineren Knöpfen, steifen, gewichsten Stiefeln, weissen Stiefelgamaschen, einem schwarzen Hut mit gelben Knöpfen und goldener Schlinge, dann Hut-Quaste von Gold und blauer Seide, schwarz- und gelb-seidener Hutmasche, dann auch schwarzen Federbuschen nebst einem Stock und Degen mit denen gewöhnlichen Ehrenzeichen von Gold und blauer Seide, einer weissledernen Degenkuppel sarnmt gelber Kuppel-Schnalle. Die Armatur des Unterofficiers wie des Gemeinen mit dem blossen Unterschied, dass dessen Säbel mit Bügel, dann einem blau- und gelb-seidenen Porteepee versehen sein muss. Besondere Verhaltungen. Für den Gemeinen. Dieser hat zuvörderst vorerwähnten Punkten überhaupt und dem abgelegten Eide genauest nachzuleben, besonders aber die Treue, Gehorsam und Respect gegen seinen Landesfürsten und dessen gesammte Vorgesetzte als die erste Pflicht anzusehen, welches die Grundfeste des ganzen Dienstes ist, und von dem Niedrigsten bis zu dem Höchsten beobachtet werden muss. Ferner soll er immer mit seinen Kameraden vom Corps wie nicht minder von andern Corps und übrigen Mitbügern in Eintracht und Einigkeit leben, keineswegs aber zu einigen Zwistigkeiten Anlass geben. Die Saubrigkeit hat sich derselbe, besonders en Parade, auf das äusserste angelegen sein zu lassen, weil sie nicht nur allein einem rechtschaffenen Bürger zusteht, sondern auch zur Erhaltung der Gesundheit sehr vieles beiträgt. Auf seine Montierung, ferner Gewehr und sonstige Armatur hat er seine mehreste Sorge zu wenden, derohalben liegt ihm ob, eins und das andere von solcher Beschaffenheit unablässig zu haben, dass er sich dessen alle Augenblicke bestens bedienen könne; was sowohl an Gewehr oder sonstiger Armatur von Eisen, Messing oder anderem Metall sich befindet, muss jederzeit, besonders en Parade, sauber geputzt sein, ohne jedoch dadurch einen Schaden dabei zu verursachen. Ueberhaupt hat der Gemeine in seinem ganzen Thun und Lassen die Wohlanständigkeit eines rechtschaffenen Bürgers jederzeit zu beobachten, alle ergehende Befehle, so den Dienst anbelangt, ohne Murren zu befolgen und sich im Exercieren fleissig zu üben. Für den Corporalen. Da der Corporal über eine ganze Corporalschaft bestellt ist und die Ordnung in allem und jedem zu handhaben hat, auf öfters deren einer, nämlich der Aelteste im Rang, bei Ermanglung des Feldwebels dessen Dienste zu verrichten hat, so versteht sich von selbst, dass er lesen und schreiben könne, das Exercitium und den Dienst gut verstehe, auch jederzeit accurat, emsig und unverdrossen, wie auch ein gesetzter Mann sein müsse, damit alles, was ihm und seinen Untergeordneten, als für welche er zu haften hat, besonders im Dienste oblieget, auf das genaueste, und zwar ohne mindesten Verschub befolgt werde. Alle Vorfallenheiten bei dem Corps hat er auf der Stelle seinem Feldwebel und dem Corps-Adjutanten zur weiteren Verständigung bekannt zu machen, alle durch den Adjutanten von dem Commandanten ergehenden Befehle gehörig und ohne mindestes Murren zu vollziehen. Uebrigens soll sich der Corporal einer gewissen Hochachtung und Bescheidenheit gegen seine Untergeordneten bestens angelegen sein lassen und die ungestüme und verächtliche Art, wodurch er sich deren Hass zuziehen könnte, auf das sorgfältigste vermeiden. Für den Feldwebel. Dieser muss nicht nur allein das Exercitium, so eine seiner Hauptbeschäftigungen sein soll, und den Dienst von seiner Compagnie, sondern auch von dem ganzen Corps inne haben, wenn er anders die Ambition hegt, unter die erste Classe seiner Corps-Kameraden gezählt zu werden, weil ein Feldwebel in Abwesenheit des Corps-Commandanten dessen Stelle zu vertreten und auch erforderlichen Falles dessen Dienste zu vertreten hat. Durch den Feldwebel gehen bei der Compagnie alle Befehle, und er muss die untergebenen Unterofficiers mit allem Ernst zur genauesten Befolgung anhalten, wofür er zu haften hat, und kann ihm bei einem sich ergebenden Fehler zu keiner Entschuldigung gereichen, dass er es befohlen habe, weil es nicht genug ist, eine Sache nur zu befehlen, sondern auch nachgesehen werden muss, ob sie auch in gehörigen Vollzug gebracht wird, derohalben darf sich ein Feldwebel auf seine untergeordneten Unterofficiers keineswegs verlassen und soll fleissig nach sehen, ob selbe sowohl in den aufhabenden Verrichtungen als in den erstattenden Rapporten und überhaupt in allem und jedem ihrer Schuldigkeit ein Genüge leisten. So gewiss und unfehlbar dies geschehen muss, so gewiss muss er sich jedoch dabei alles ungestümen, gegen seine untergebenen Unterofficiers und Gemeinen sowohl von seiner Compagnie als auch vom ganzen Corps enthalten und selben auf solche Art begegnen, wie es bei den Corporalen bemerkt worden, um sich Respect und Liebe zugleich zu erwerben. Alle durch den Corporal erhaltenen Rapports und die durch den Adjutanten ergehenden Corpsbefehle und sonstige Vorfallenheiten hat er unverzüglich unter Begleitung eines Corporals seinen Herren Oberofficiers von der Compagnie zu überbringen, wie nicht minder die von seinen Herren Oberofficiers ergehenden Aufträge ohne mindesten Verschub zu vollziehen. Alle Mannschaft von der Compagnie hat der Feldwebel in Dienst zu commandieren, aus diesem folgt, dass selber wie nicht minder jeder Unterofficier eine zuverlässige Mannschaftsstand- und Corporalsliste haben muss. Für die Herren Oberofficiers. Die Herren Oberofficiers eines Corps sind gleichsam die Haupttriebfeder, wodurch die andern in Bewegung gebracht werden und dieser ganze Körper in die bestimmte Ordnung versetzt, wie auch darin erhalten wird, weswegen jeder Herr Oberofficier des Corps nicht nur von allen die vollkommenste Wissenschaft haben, sondern hiernächst ebenfalls sich mit äussersten Kräften immerfort dahin bestreben muss, dass bestimmte Ordnung im Corps durch die genaueste Erfüllung sämmtlicher Theile der Vorschrift und der nach den Umständen etwa weiter nöthigen Befehlen unverbrüchlich gehandhabt, sohin alles, was zur Ehre und Aufnahme des Corps und des hiebei vorkommenden Dienstes gereichen mag, eifrig angewendet werde. Das Exercitium muss eine seiner Hauptbeschäftigungen sein, damit er im erforderlichen Falle seine Untergebenen, besonders die neu aufgenommenen, vollkommen unterrichten kann. Das Gewehr und sonstige Rüstung sind solche Stücke, worauf jeder Oberofficier ohne Unterlass genauestens sehen und festiglich darob halten muss, dass sich zu keiner Zeit nur das mindeste Gebrechen dabei äussern, sondern alles in immerwährend recht gut brauchbarem Stand vorhanden sei, eben diese Vorsorge bezieht sich auf die Montierung. Sämmtliche Unterofficiers und Gemeine muss der Oberofficier vollkommen kennen, selben mit Achtung in allen Fällen begegnen, damit er das Zutrauen und die Liebe des ganzen Corps gewinne. Bei jedesmaliger Ausrückung des Corps, sie möge zu was für einem Ende es immer wolle geschehen, sollen sich die Herrn Oberofficiers nicht nur in Zeiten auf den Versammlungsplatz sich einfinden und das Befohlene beobachten, sondern zum ersten daselbst sein, um die schleunige Befolgung des Befohlenen desto gewisser zu veranlassen. Vorstehende Punkte sind gesammter Mannschaft dieses Corps von Wort zu Wort vorgelesen, auch selbe ihrem ganzen Inhalte nach einstimmig bestätigt worden. Actum Laibach in der Versammlung dieses lobi. Corps den 9. Hornung 1793. Abdruck J o h. B a p t. Jager m. p. des Corpssiegels.21 Major und Commandant. Dr. Franz Repitsch m. p. Corpsauditor. 21 Das an blau-rother (Egalisierungsfarben) Seidenschnur befestigte Corpssiegel bildet ein ovales Feld, dessen Achsen 31 und 34 mm betragen, mit einer fast 1 vim breiten, schief gekerbten Randlinie, innerhalb welcher Aus dem mitgetheilten Statute ist auch die Uniformierung Adjustierung des Laibacher Bürgercorps ersichtlich. Bezüglich der Aus- und Armierung. stattung der Officiere geht daraus hervor, dass für selbe das «gewöhnliche Ehrenzeichen» von Gold und blauer Seide (Porte-epee) an dem Säbelgriffe vorgeschrieben war. Es scheint jedoch, dass die Bürgerofficiere sich damit nicht begnügten, sondern sofort das den Armee-Officieren vorbehaltene schwarz-gelbe zu tragen begannen und diesbezüglich sogar im Rechte zu sein wähnten. Auch Kokail spricht in seinem vorhin citierten Berichte vom Jahre 1787 von einer den Bürgerofficieren er-theilten Bewilligung zum Tragen kaiserlicher Porteepees,32 doch ist in den vorhandenen Acten keine Spur einer solchen besonderen Auszeichnung zu finden. Die Regierung war gleichfalls von der Existenz einer diesbezüglichen Berechtigung keineswegs überzeugt, sondern das Laibacher Kreisamt verlangte vom Stadtmagistrate, als der dem Bürgercorps unmittelbar vorgesetzen Behörde, am 20. November 1795, binnen drei Tagen die Aeusserung, inwiefern dasselbe sich dieser Embleme bei Ausrückungen bedienen dürfe. Wahrscheinlich war das Tragen des militärischen Porteepees im Bürgercorps nur durch jahrelang geduldete Uebung in Gebrauch gekommen, denn die Körperschaft hätte sonst gewiss ein ihr zustehendes, so ehrenvolles Recht statutarisch sichergestellt. Sie war auch nicht imstande, die Berechtigung glaubwürdig nachzuweisen und verlegte sich auf die gesuchsweise Erwirkung einer diesbezüglichen Hofresolution. Die Verhandlungen schleppten sich zwischen Magistrat, Kreisamt und Hofstelle durch nahezu zwei Jahre hin, eine zweite, sehr feine einfache Linie sich befindet; das eigentliche Siegelfeld zeigt das bekannte Laibacher Stadtwappen mit rechts gekehrtem Lindwurm, dessen Zunge und Schwanz in Doppelwiderhaken enden. Beiderseits neben dem Thurmbilde befinden sich kriegerische Emblene, und zwar je eine Standarte mit dem Reichsadler, von Hellebarden umgeben, je ein Geschützrohr mit Putzstock, Trommeln und mehrere, Kugelhaufen andeutende Punkte. Die in lateinischen Lapidarlettern ausgeführte Umschrift lautet: K: K: STADT. LAIBACH . BÜRGER . DIVISIONS . SIGIL. 22 Vergi. Radies, p. 5. bis endlich am 26. September 1795 das betreffende Majestätsgesuch endgiltig abgewiesen wurde. Bezüglich der Adjustierung ist ferner zu erwähnen, dass schon vor der im Statut festgesetzten Montur für Mannschaft und Officiere das Laibacher Bürgercorps Uniformen trug, und zwar von rother Farbe, dies geht deutlich aus der in den Acten erhaltenen Weigerung eines Mitgliedes hervor, sich eine neue Waffenkleidung anzuschaffen, da er bereits zweimal sich roth und blau (1793) uniformieren habe müssen. Eine schmucke Uniform war auch späterhin der Gegenstand liebevoller und eingehender Berathungen, aber auch die Ursache mancher Zwistigkeiten und Zerwürfnisse im Corps. Die 1793 noch auf der Gamaschen- und Zopfeleganz beruhende Adjustierung konnte nach wenigen Jahren nicht mehr dem geänderten Zeitgeiste entsprechen. Schon 1801 trat eine neue Uniformierung ins Leben. An die Stelle der «blau-tuchenen» Beinkleider mit schwarzen Gamaschen wurden weisse Hosen und gleichfarbige Westen eingeführt und die bisherige Fussbekleidung durch «Czischmenstiefel» mit «grünen Bandeln» ersetzt. Es kostete schwere Mühe und verursachte manchen Austritt, bis die Mitglieder zu dem Ankäufe der neuen Monturssorten bewogen werden konnten. Zu derselben Zeit (1800) vollzog sich in der äusseren Erscheinung . des Corps noch eine andere, wichtig scheinende Aenderung; die bereits zwei Compagnien formierende Bürgergarde entschloss sich, «gleich dem Grazer Corps», die erste Compagnie mit Grenadiermützen an Stelle der bisher getragenen Stulphüte auszurüsten und erwirkte die diesbezüglich geforderte Erlaubnis seitens des innerösterreichischen Generalcommandos ; obwohl daneben die Hüte für den gewöhnlichen Dienst, bei Leichenbegängnissen und dergl. nach Beschluss des Corpsausschusses beibehalten und die stattliche Bärenmütze nur zur Parade dienen sollte, so verdrängte diese martialische Kopfbedeckung doch den harmlosen Dreispitz bald derart, dass letzterer in den nächsten Jahren völlig aus den Reihen des Corps schwand und es schon seit 1802 durchwegs üblich wird, dasselbe als die bürgerliche Grenadierdivision zu bezeichnen, welcher Name auch von jetzt an in diesem Aufsatze als der seither officiell gebrauchte an die Stelle der früheren Bezeichnung tritt.23 Im Jahre 1801 änderte sich auch die Bewaffung des Corps. Die im Jahre 1788 der damaligen Bürgerwehr überlassenen 200 Stück Feuergewehre24 mögen wohl zur neuen Ausrüstung schlecht gepasst haben, da sie jedenfalls schon zur Zeit ihrer Abgabe minder tauglich gewesen sein dürften. Major Jager beschaffte daher von der Firma Altmann in Marburg 81 Stück schwarz lackierte Feuergewehre zu dem Durchschnittspreise von j^fl., während die gleichzeitig erworbenen Bärenmützen auf nicht weniger als 6 fl. zu stehen kamen. Gewehre und Mützen wurden wenigstens in der Blütezeit des Corps nicht in den Händen der Gardisten gelassen, sondern nach jeder Ausrückung in die städtische Rüstkammer, beziehungsweise zu einem bestimmten Kürschner in Aufbewahrung gegeben. Erstere wurden von der städtischen Polizeimannschaft geputzt und im brauchbaren Stande erhalten, wofür diese aus der Corpscasse entsprechende Entlohnung erhielt; auch die Anfertigung der blinden Munition vor Ausrückungen oblag den Polizeisoldaten. Die Uniformstücke hatten in der Regel die Corpsmitglieder sich aus eigenem anzuschaffen, da dies jedoch namentlich bei Neu - Uniformierungen oder eintretendem Mitgliedermangel nicht immer durchführbar war, ja selbst die gemeinsame Beschaffung durch das Corps gegen Erlag eines billigen Einheitspreises bei dem Unvermögen Einzelner Schwierigkeiten machte, so streckte für Aermere die Corpscasse oder, was meistens dasselbe bedeutete — der Com- 23 An dieser Stelle sei nebenbei bemerkt, dass der im Laibacher Rudolfinum Z. IV., Wandkasten 2, Nr. 9, befindliche Helm nicht, wie im «Führer etc.», p. 134, angegeben ist, der berittenen Laibacher Bürgergarde angehört haben kann, da es eine solche niemals gab. Dagegen bestand im Jahre 1848 eine Cavallerie-Abtheilung der Nationalgarde. 24 Illyr. Blatt 1848, Nr. 26. mandant — dea nöthigen Betrag gegen Ratenzahlungen vor, die Aermsten erhielten — namentlich in kriegerischen Zeiten, wo der dem Corps obliegende Wachtdienst zahlreiche Theil-nahme erforderte — die Montur auch gänzlich auf Rechnung der Casse. Die Armatursstücke, Gewehr, Säbel, Kartusche sowie die Mützen und die gesammte Ausrüstung der Musik gehörten dem Corps und wurden von einem hiezu beauftragten Officier — meist dem Adjutanten — verwaltet. Periodisch würde — wenigstens um 1802 bis 1804 — eine Visitation der Monturs- und sonstigen Adjustierungssorten der Bürgergrenadiere durch eine Officierscommission von Haus zu Haus vorgenommen, welche dann über den Befund dem Ausschüsse zu berichten hatte. Geld- Zur Deckung der mannigfachen Auslagen wurde von ^Mitglieder61 ^en *ns ^-'orPs tretenden Mitgliedern eine Eintrittstaxe von meist 2 fl. abverlangt, welche sich unter Umständen beträchtlich erhöhte, wenn z. B. ein begüterter Bürger direct als Officier aufgenommen werden sollte. Von dieser Taxe waren nur jene befreit, welche schon vor 1792 der alten Bürgerwehr angehört hatten und später, bei eintretendem Mannschaftsmangel, auch ärmere oder ihr Gewerbe anfangende Bürger. Ausserdem zahlten die Mitglieder alljährlich fixe Beiträge, die übrigens kaum durch ein paar Jahre gleich blieben, sondern in der kurzen Zeit des Corpsbestandes mehrmals erhöht wurden. Im ersten Decennium des Bestandes des Bürgercorps (1799) betrug diese jährliche Abgabe an die Corpscasse : Für den Major 30 fl., im Jahre 1806 dagegen 40 fl.; » » Hauptmann . . . . 20 fl., » » » » 3ofl.; » » Capitänlieutenant. i8fl., » » » » 25 fl. ; » y> Oberlieutenant . . i5fl., » » >; » 20 fl. ; » » Unterlieutenant. . iofl., » » » » U d.; » » Fähnrich 8 fl., » » » » io fl. ; » » Feldwebel 6 fl., »> » — fl. Die Mannschaft hatte anfänglich ein Jahrgeld in der Höhe von 32 kr. später 40 kr., in den letzten Jahren 1 fl. und 1 fl. 20 kr. in vierteljährlichen Raten zu entrichten ; völlig Arme blieben auch ganz befreit. Es ist begreiflich, dass mit diesem Einkommen die Besondere Corpscasse ihr Auslangen nicht finden konnte, und deshalb Zu“^u!se der blieb die finanzielle Bedrängnis die stete, unliebsame Begleiterin des Laibacher Grenadiercorps. Mit einer wahrhaft unverdrossenen, heutzutage schier unbegreiflichen Opferwilligkeit sprangen in solchen Zeiten der Commandant Jager und die Officiere mit ihren eigenen Geldmitteln helfend ein, und namentlich letzteren lag die finanziell schwer fühlbare Verpflichtung ob, durch Zuschüsse, ausserordentliche Beiträge und Sammlungen die mannigfachen Bedürfnisse des Corps zu decken und den Repräsentanzverpflichtungen desselben nachzukommen. Abgesehen davon, dass die Officiere ihre Chargen meist durch höhere Einlagen in die Corpscasse erkaufen mussten, hatten sie aussergewöhnliche patriotische Leistungen an Geld in der Regel auf sich zu nehmen, da man der Mannschaft, welche zum grossen Theile dem unbemittelten Bürgerstande angehörte, schon im Interesse der Erhaltung guter Stimmung unter derselben keine erhöhten Geldleistungen zumuthen konnte. Wir lesen daher bei Sammlungen für das durchziehende Militär, für die zurückbleibende blessierte Mannschaft, zur Aufbesserung der militärischen Kost, für den Fleischbeitrag und wie die weiter unten noch näher erörterten Inanspruchnahmen des Bürgersäckels heissen mögen, regelmässig, dass die Officiere neben dem auf sie chargengemäss entfallenden Betrage meist noch die für die Mannschaft berechnete Quote freiwillig auf sich nahmen.25 26 In regelmässiger Wiederkehr finden sich in den vorliegenden Actenresten des Grenadiercorps Einladungen zu Banketten, welche die Officiere ihren Kameraden vom Jägercorps oder den Officieren durchmarschierender Regimenter 25 Vergi. Original-Protokoll des Ausschusses in der älteren städtischen Registratur. Verhältnis zum Stadtmagistrate. wie auch den Standespersonen Laibachs gelegentlich deren Ernennung und dergl. zu geben moralisch verpflichtet waren. Da die Truppendurchmärsche im Zeitalter der napoleo-nischen Kriege auf der Heerstrasse nach Italien überaus häufig waren, so ergibt sich daraus die Thatsache, dass diese Auslagen den Corpsofficieren weit, weit höher kamen, als der ständige Cassenbeitrag. Um nur ein typisches Beispiel aus der Menge herauszuheben, sei erzählt, dass das Grenadiercorps sich im October 1807 an dem Einzuge des Bischofs Kautschitsch durch eine Parade und ein Festbankett betheiligte, zu welchem auch das Jägercorps geladen wurde. Für letzteres wurden durch den damals commandierenden Stellvertreter Jagers, den Magistratsrath Dr. Alborghetti, von den Officieren schon im Rundschreiben «nicht geringe» Beiträge erbeten, und wirklich zeichneten dieselben meist Summen von 10 bis 30 fl., so dass diese einzige Sammlung bei 17 Theilnehmern nicht weniger als 288 fl. eintrug; doch war diese Summe für das Bankett noch immer zu gering, denn kurz darauf wurde ein neuerliches Umlaufschreiben an die Officiere erlassen, in dem selbe zur Beistellung möglichst vieler Flaschen «Extraweines» für die Tafel ersucht werden; und wirklich steuerten die damaligen Laibacher Patricier Johann und Nikolaus Recher, Primitz, Sernitz, Kan-dutsch und andere aus ihren wohlversorgten Kellern 23 Bouteillen Cypro, Malaga, Piccolit und Champagner zum Feste. Wenige Tage vorher, im September, wurde die Gross-muth der Corpsofficiere neuerdings zu einem Wohlthätigkeits-acte, der Unterstützung des bürgerlichen Schuhmachers und Corporals Sorčan, in Anspruch genommen, dessen Frau ihrem Gatten «drei Knaben auf einmal und dem Corps ebensoviele Recruten geschenkt». Das Ergebnis betrug 35 fl. So gab es ununterbrochen Anlässe öffentlicher und privater Natur zu aussergewöhnlichen Geldopfern. Das Bürgercorps blieb auch in seiner neuen Organisation vom Stadtmagistrate, als der unmittelbar übergeordneten Instanz, abhängig. Von dem letzteren empfieng das Commando die behördlichen Aufträge, an denselben musste jede Vorfällen- heit berichtet werden, und alle wichtigeren Beschlüsse, welche innerhalb des Corps gefasst wurden, unterlagen der Genehmigung des Magistrates. Namentlich, und darin spiegelt sich die geschichtliche Entwicklung der Grenadierdivision deutlich wieder, mussten die gewählten Officiere von der Stadtobrigkeit bestätigt und mit dem entsprechenden Decret versehen werden, bevor ihr Rang Giltigkeit hatte. Bis zum Jahre 1800 wurden die inneren Angelegenheiten lediglich vom Officierscorps, bezw. vom Commandanten verwaltet, den Versammlungen des ersteren wurden ein bis zwei rangälteste Unterofficiere (Feldwebel oder Führer) beigezogen ; das Officiercorps nahm nicht nur die Wahl der Officiere und Unterofficiere vor, sondern entschied auch über alle sonstigen Vorfallenheiten ohne directe oder indirecte Theilnahme der dem Mannschaftstande angehörigen Bürger, da die Berufung der vorhin genannten Vertreter derselben ganz in den Händen der Officiere lag und erstere stets aus den höchsten Mannschaftsgraden gewählt wurden, die aus naheliegenden Gründen mehr nach oben als nach unten gravitierten. Diese oligarchische Verfassung konnte sich auf die Dauer nicht halten. Deshalb verfügte das Commando am 17. August 1800 die Bildung eines Corpsausschusses, «um Ordnung bei der bürgerlichen Division einzuführen», dem der Commandant präsidierte und das gesammte Officierscorps, dann die Feldwebel sowie 4 von der Mannschaftsversammlung gewählte Unterofficiere und 6 Gemeine angehörten. Bei besonders wichtigen Anlässen wurde auch das ganze Corps einberufen, doch geschah dies äusserst selten, nur wenn es sich um Existenzfragen handelte. Die Wahl der Officiere und Unterofficiere erfolgte nach Bedarf in unregelmässigen Zeitabschnitten. Hiebei geschah es mitunter, dass vorgenommene Wahlen später umgestossen wurden oder keine Bestätigung fanden, was für die Betroffenen freilich recht unangenehm sein mochte. Ein tragi-komisches Beispiel hiefür bietet die im Jahre 1795 vom Officierscorps Corps- ausschuss. vorgenommene Wahl des Schneidermeisters Ignaz Mully zum Fahnencadetten. Ohne die Bestätigung abzuwarten, trat derselbe mit den funkelnagelneuen Abzeichen seiner Würde zur Parade an, wiewohl er vorher erinnert worden, dass seine Charge noch keine Giltigkeit habe, und musste seitens des jedenfalls energischen Hauptmannes Leonhard Vogou die bittere Beschämung erleben, dass er vor der Compagnie aufgefordert wurde, die ihm nicht gebürenden Distinctionszeichen abzulegen und, wie bisher, als Gemeiner in die Front zu treten, was er auch in bewunderungswürdiger Disciplin that. Darnach richtete er jedoch eine geharnischte Beschwerde an das Commando und verlangte naiverweise vollen Ersatz für die unnütz gekauften Monturssorten. In solchen und ähnlichen Fällen musste das diplomatische Geschick des Commandanten Jager eingreifen, um Entzweiung und weitere üble Folgen für das Corps hintanzuhalten. Begreiflicherweise fehlte es dem Bürgercorps auch an einer Musikkapelle nicht, die man damals mit dem noch heute im Volksmunde üblichen Worte «Banda» bezeichnete, ja unter dem Einflüsse slovenischer Aussprache sogar in der seltsamen Form «Wanda» zu schreiben pflegte. Diese wird zum erstenmale im Jahre 1802 actenmässig erwähnt, sie unterstand der Obsorge eines dem Stabe an-gehörigen Officiers, meist dem Fähnriche, welcher die dem Corps angehörigen Instrumente und sonstigen Utensilien zu verwalten hatte. Die Musikkapelle zählte anfänglich sieben, zur Zeit des höchsten Kopfstandes des Corps auch 10 Mann, welche jedoch keine Bürger waren, sondern bei jeder Ausrückung besonders aufgenommen wurden. Auch Militärmusiker wurden im Bedarfsfälle herangezogen ; die Entlohnung der Corpsmusiker war eine sehr reiche zu nennen, im Jahre 1803 erhielt jeder für die Theilnahme an der Parade 3 fl., bei der Probe wurden die Musiker mit Wein und Fleisch tractiert, und am Ausrückungstage bekamen sie ausserdem meist vorher ein kräftiges Frühstück. Die Adjustierung der Musikkapelle, in jenen Tagen auch in der Armee mit besonderem Luxus ausgestattet, kostete der Corpscasse schweres Geld und nöthigte die Officiere wiederholt zu aussergewöhnlichen Zuschüssen. So kostete die neue Montur der sieben Hautboisten im Jahre 1805 nicht weniger als 192 fl. und ausserdem für die neu angeschafften Hüte weiter 35. im ganzen 227 fl., wofür angesichts der ständigen Ebbe in der Corpscasse die Officiere auf kommen mussten. Die Musik war, gleich der Grenadiermannschaft, in blaue Röcke, weisse Hosen und Westen gekleidet und trug grosse Castorhüte, mit Granaten verziert. Als Kapellmeister wird 1801 ein gewisser Schedvi, 1807 Josef Miksch, 1808 I. Höher genannt, dem ein Vice-Kapellmeister Namens Babnig zur Seite stand. Das Gehalt des Kapellmeisters betrug 50 fl. jährlich, das seines Stellvertreters 40 fl. Das vor dem Jahre 1793 nur eine Compagnie formie- Gliederung rende Bürgercorps wurde, wenn es der Officiers- und Mann- des CorPs-schaftsstand zuliess, nach dieser Zeit meist in zwei Compagnien abgetheilt, deren jede dem Commando eines Hauptmannes unterstand. Von dieser Zweitheilung rührt auch die seither übliche Bezeichnung des Corps als «Division» her. Diese Eintheilung war zunächst eine vorwiegend administrative, indem jeder der Compagnien die Hälfte der eingereihten Mannschaft zugetheilt wurde und der Compagniechef, bezw. der Feldwebel, für die Ordnung innerhalb derselben, namentlich für die Instandhaltung der Waffen und Monturen, der Einzahlung der Jahresbeiträge u. dergl. haftete; bei Ausrückungen war die Formierung von der erschienenen Kopfzahl abhängig. Einer weiteren Unterabtheilung, als in Compagnien, begegnen wir nur im Jahre 1807, als der Magistratsrath Dr. Franz Alborghetti sich bemühte, militärische Strammheit in den Reihen des Corps einzubürgern. Wir ersehen bei dieser Gelegenheit den Officiersstand jeder Compagnie sowie die territoriale Vertheilung der Mannschaft nach Gassen und Corporalschaften genauer. Die erste Compagnie unter Hauptmann Johann Rechef zählte damals: A. Offici ere:26 i Capitänlieutenant, I Oberlieutenant, i Unterlieutenant, i Fähnrich. B. Mannschaft: i Feldwebel, 5 Corporalschaften, und zwar: I. Platz 2 Corp., io Gemeine, II. Chrön-u. Rosengasse, Žabjek 2 » 23 » III. St. Jakob X » 11 » IV. Rain, Juden- u. Herrengasse I » 7 » V. Florians- u. Karlstädtergasse 2 » 11 » Die zweite Compagnie unter Hauptmann Anton Primitz dagegen : A. Officiere: I Capitänlieutenant, i Oberlieutenant, i Unterlieutenant, I Fähnrich. B. Mannschaft: I Feldwebel, 6 Corporalschaften, und zwar: I. Spital-, Linger- u. Studentengasse I Corp., 9 Gemeine, II. Polanavorstadt I » 11 » III. Kuhthal, St. Peter I » 6 » IV. Kothgasse, Neue Welt, St. Peter I » 11 » V. Kapuzinervorstadt, Wienergasse 2 • 7 » VI. Gradischavorstadt 3 » 1 I » Es konnte somit im wesentlichen die erste Compagnie als die städtische, die zweite als die vorstädtische bezeichnet werden. 26 Name unctStand derselben ist aus den beigefügten Listen ersichtlich. Als Sammelplatz wird gelegentlich der St. Jakobsplatz, anderemale wieder der Hauptplatz bezeichnet ; zu den Exercier-übungen, welche namentlich vor Paraden mit grösserem Eifer unter der Leitung eines hiefür bezahlten Feldwebels und zweier Corporale der k. k. Garnison stattfanden,27 wurde der Garten des Barmherzigenklosters (jetzt Civilspital) verwendet. Derselbe befand sich, wie die meisten umliegenden Parcellen, im Besitze des Corpscommandanten Jager. Nach diesen die Verhältnisse und Einrichtung des bürgerlichen Grenadiercorps darstellenden Bemerkungen sei ein Blick auf die wesentlichsten Vorkommnisse innerhalb desselben sowie auf die Thätigkeit geworfen, zu welcher es in dem Zeiträume von 1793 bis 1809 durch die Zeitereignisse berufen war. Die ersten beiden Jahre nach der erfolgten Reorganisation verliefen ohne irgendwelche bedeutungsvolle Momente. Erst das Jahr 1795 bietet uns actenmässig überlieferte Nachrichten : Der bisherige Feldkaplan Bonaventura Humi legte wegen anderweitiger geistlicher Bestimmung seine Stelle nieder, welche der Domprediger Salvinus von Kleinmayer übernahm. Seit dem Jahre 1805 bekleidete dieses Ehrenamt im Corps der grosse slovenische Patriot und Dichter Valentin Vodnik. Im genannten Jahre 1795 trat in den Reihen des Officierscorps aus nicht mehr ermittelbaren Gründen ein derartiger Zwiespalt ein, dass Commandant Jager sich bewogen fühlte, das Commando niederzulegen, es jedoch auf Bitte des Officierscorps wieder beibehielt, während sein Widerpart, Hauptmann Serniz, der noch der alten Bürgergarde angehört hatte, in 27 Auch dabei sah man auf militärisches Decorum. Einem Vorstadtbürger wird im Jahre 1800 die Aufnahme ins Corps nur unter der Bedingung bewilligt, dass er «beim Exercieren niemals in bäurischer Kleidung erscheine». — Neu eintretende Mitglieder wurden ferner unter Umständen verhalten, sich auf ihre Kosten von einem militärischen Instructor im Exercieren ausbilden zu lassen ; auch musste jeder neu aufgenommene Bürger sich verpflichten, an allen derartigen Uebungen und Paraden theilzunehmen. Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1893 — I. 5 Geschicht- liche Uebersicht 1793 bis 1809 1795 • den Ruhestand unter Beibehaltung seines Ranges und der «Ehrenzeichen» versetzt wurde. Daneben wurde noch ein Unterlieutenant «aus einleuchtenden Gründen» entfernt, worauf die Ruhe wieder hergestellt war. Ohne bemerkenswerte Ereignisse vergieng das folgende Jahr, dagegen brachte das folgenschwere nächste auch unserem Bürgercorps bewegte Tage. Dem feierlichen Empfange des genialen Feldherrn Erzherzog Karl, der im Februar Laibach besuchte und die paradierenden Bürgercorps wegen ihrer trefflichen Haltung belobte und für die geleisteten Ehrenwachen dankte,28 folgte der Einmarsch der mit militärischen Ehren entlassenen Garnison von Mantua, für welche das bürgerliche Officierscorps den Betrag von 50 fl. spendete. Als die französische Armee Ende März d. J. in der Hauptstadt einrückte, hatte unser Grenadiercorps keinerlei Gelegenheit, sich irgendwie bemerkbar zu machen, da die Franzosen gleich bei ihrem Einmärsche sämmtliche Waffen in Beschlag legten und diesem Schicksale auch die im städtischen Zeugsdepot befindlichen Bürgergewehre auf die Dauer der Occupation verfielen. Die allgemeine Panik der Bevölkerung gieng wohl auch in die Reihen unseres Corps über, wenigstens können wir Aehnliches aus einer Eingabe des Stadtmagistrates vom 22. Juli (am 8. Mai waren die Franzosen bereits abgezogen) schliessen, in welcher die kaiserliche Regierung ersucht wird, «dass die alte Ordnung, vermöge welcher jeder neu aufgenommene Bürger zum Jäger- oder Bürgercorps treten und bei diesem Eintritt 2 fl. abführen muss, wieder hergestellt und dadurch den besagten Corps ihre Con-sistenz verschafft würde». Das Kreisamt verlangte jedoch von selbem zunächst ein Gutachten über die Möglichkeit und Durchführungsart einer solchen Zwangsmassregel, die unter den obwaltenden Umständen nicht leicht durchsetzbar erschien. Auch das Bürgercorps unterstützte dieses Ansuchen durch ein an den bürgerlichen Ausschuss gerichtetes Memorandum, 28 Dimitz IX., p. 251. in welchem die Existenzmöglichkeit des ersteren geradezu von der Wiedereinführung «der alten, vorhin bestandenen bürgerlichen Ordnung» abhängig erklärt und die städtischen Cassen aufgefordert werden, sogleich mit der Bürgertaxe die Corpsbeiträge von derartigen Individuen einzuheben. Damit hatte es aber auch sein Bewenden. Die Regierungsbehörden waren klug und einsichtsvoll genug, in Zeiten allseitiger schwerer Opfer und materieller Bedrängnis des Nährstandes den Laibacher Bürgern nicht auch diese neuerliche Last gesetzlich aufzubürden. Das Bürgercorps blieb vorläufig wieder auf die freiwillige Theilnahme angewiesen. Wie schon oben ausführlicher erwähnt, wurde das Bürger- 1800 corps im Jahre 1800 durch die Schöpfung eines aus allen Chargengraden gebildeten Ausschusses innerlich gefestigt und hatte seit seiner Reorganisation zum erstenmale Gelegenheit, — ausser Parade und Ehrenwachen — ernstere militärische Dienste zu leisten. Am 6. October d. J. wurde dem Stadtmagistrate angezeigt, dass die bis auf ein minimales Detachement verringerte Garnison nicht mehr imstande sei, die Wachen zu versehen, weshalb für Beistellung solcher aus der Bürgerschaft, und zwar täglich in der Stärke eines Corporals, eines Gefreiten und 35 Gemeiner gesorgt werden müsse. Der Bürgermeister Urbas ordnete sogleich die Heranziehung der beiden bürgerlichen Corps an, welche die sonst von den Hausbesitzern beizustellenden Wachen übernahmen und wohl bis zum Abschluss des Friedens versehen haben dürften. Die Jahre 1801 und 1802 bieten in der Geschichte unseres Corps wenig Bemerkenswertes. Die Protokolle sind gefüllt mit bereits oben verwerteten Angaben und Beschlüssen über ganz interne Angelegenheiten, höchstens bringt ein oder der andere Streitfall Abwechselung in das Einerlei. Im Jahre 1803 wurde die Grenadierdivision neuerlich, 1803 freilich in anderer Form, zu patriotischen Leistungen herangezogen. Schon in den Jahren 1793 bis 1795 hatte der Laibacher Magistrat die menschenfreundliche Gepflogenheit gehabt, die durchmarschierenden Truppen, namentlich aber Reconvales-centen, deren ärarische Verpflegung damals bekanntlich sehr kärglich war, mit Lebensmitteln zu unterstützen. Der Brigadier von Laibach General Gf. Gavasini wandte sich deshalb im Juli 1803 an den Magistrat mit der Bitte, angesichts der Theuerung und der «ausgedörten sonstigen Hilfsquellen» der gesammten Garnison einen Fleischbeitrag bewilligen zu wollen29 und unterstützte dieses Gesuch durch den Hinweis auf das «ruhige und sittenhafte Betragen» seiner Soldaten, sowie «auf die im beziehenden Falle beabsichtigte, lobende Berichterstattung an das Armee-Obercommando». Der Magistrat wälzte die neue Auslage, welche in der Bewilligung eines Kreuzers zum benöthigten Fleischpfunde bestand und etwa 12 Gulden wöchentlich ausmachte, auf die kräftigen Schultern des Laibacher Handelsstandes und auf die beiden Bürgerwehren und wünschte, dass selbe mit dieser Unterstützung — nach dem Beispiele anderer Städte in der Monarchie — durch ein ganzes Jahr fortfahren. Das Grenadiercorps beschloss hierauf am 14. Juli die Uebernahme eines Drittels der gesammten Jahres -Ausgabe, das ist von 144 Gulden, und repartierte diese Leistung auf die acht vermöglichsten Mitglieder des Officierscorps, darunter Jager mit 42, Recher mit 27 fl. u. s. w., wobei zu bemerken ist, dass diese Herren durchwegs dem Handelsstande angehörten und deshalb innerhalb dieser letzteren Körperschaft noch einmal das ihrige zu leisten hatten. 29 Die Garnison bestand aus 8 Compagnien Erzh. Rudolf-Infanterie (Nr. 15), der Reservedivision vorn einheimischen Regimente Thurn (Nr. 43, 1809 aufgelöst), dem Knaben - Erziehungshause und 80 Kranken im Spitale. Der Wochenbedarf wird für eine Compagnie mit 55 Pfd. angegeben, woraus der überaus schwache Stand der Abtheilungen oder die Geringfügigkeit der Portionen zu berechnen ist, da nur 8 Pfd. auf den Tag und die Compagnie entfallen, während gegenwärtig die Ration für den Mann auf etwa '/3 Pfd. täglich bemessen ist. Die menschenfreundliche Haltung der Laibacher Bürger erfreute sich auch thatsächlich der besonderen Anerkennung des Armeecommandanten, der aus Lemberg am 1. September 1803 dem Stadtmagistrate nachstehende Danksagung zukommen liess :30 «Mit wahrem Vergnügen habe ich die Anzeige erhalten, dass die beiden Bürgercorps und der Handelsstand der Stadt Laibach mit rühmlicher Bereitwilligkeit es über sich genommen haben, der dortigen Garnison auf ein ganzes Jahr das Fleisch um einen Kreuzer wohlfeiler zu verschaffen und ihr dadurch bei der noch immer anhaltenden Theuerung den Lebensunterhalt zu erleichtern. Ich fühle ganz das Schöne dieser Handlung, die von echtem Bürgersinne und wohlverstandener Vaterlandsliebe zeugt; ich kenne auch den wesentlichen Antheil, den der Magistrat der Stadt Laibach an dieser Entschliessung hat und wofür ich demselben wahrhaft erkenntlich bin. Ich ersuche den Magistrat, den beiden Bürgercorps und dem Handelsstande für die bei dieser Gelegenheit gegen das Militär bewiesenen guten und freundlichen Gesinnungen meinen aufrichtigsten Dank zu bezeugen mit der Versicherung, dass ich mir es zur angenehmen Pflicht machen werde, Seiner Majestät die biedere Denkart der Bürger zu Laibach nach Verdienst anzurühmen. Erzherzog Karl F. M. m. p.» Als im Juli 1804 das Jahr der bewilligten Fleischzulage um war, hatten sich die Theuerungsverhältnisse nicht geändert, und das Kreisamt verlangte neuerdings von den Contribuenten die weitere Leistung dieses Zuschusses. Im Bürgercorps war aber in diesem Jahre eine Krise eingetreten, deren Ursache aus den Acten nicht ersichtlich ist, aber ihre Folgewirkung in der Resignation mehrerer Officiere sowie in dem drohenden Zerfalle der Körperschaft äusserte ; wahrscheinlich machten die schweren materiellen Opfer, welche die Corpsangehörigkeit forderte, ihren Einfluss geltend; unter diesen Umständen konnte der Ausschuss bezüglich der Fleischzulage nur die 1804. 30 Gleichzeitige Abschrift in der älteren städtischen Registratur fase. 124. 1805. Erklärung abgeben, dass man erst nach der Wiederbesetzung der vacanten Officiersstellen darüber Beschluss fassen könne. Auch der Magistrat sah sich darüber veranlasst, dem Commando im August aufzutragen, «die unbesetzten Stellen zu ergänzen und das dem Zerfalle sich sehr su nahen scheinende ganze Corps in seinen früherem Diensteifer und gute Ordnung baldmöglichst zurückzuführen». Angesichts dieser ungünstigen Verhältnisse konnte dieses Jahr das übliche «Fahnenfest» am 27. September nicht abgehalten werden. Auch die pecuniären Verhältnisse verschlechterten sich derart, dass der Major Jager neuerdings ein Guthaben von nahezu hundert Gulden an die Corpscasse verrechnen musste. In dieser trübseligen Verfassung gieng die Grenadierdivision den bewegten Tagen des nächsten Jahres entgegen, doch kann man sagen, dass gerade die ernsten Anforderungen wirklicher militärischer Thätigkeit, die jetzt an selbe gestellt wurden, einen festigenden und neu belebenden Einfluss auf die Körperschaft ausübte, so dass die Zeit der zweiten Occupation Laibachs durch die Franzosen den Höhepunkt der militärischen Leistungen unseres Bürgercorps bedeutet und dessen Commandanten Gelegenheit bot, unter gefahrvollen, äusserst schwierigen Verhältnissen ebensoviel Organisationsgeschick, unermüdliche Ausdauer als Energie und Mannhaftigkeit an den Tag zu legen. Zunächst begann das Jahr mit der endlichen Ergänzung des stark in Abnahme gekommenen Officierscorps : am 20. Mai wurde der Handelsmann Johann Recher zum Hauptmann und Commandanten der 2. Compagnie ernannt und 5 andere Stellen neu besetzt. Recher zahlte, da er neu ins Corps trat und der zum Hauptmann designierte Capitän Primitz freiwillig verzichtete, eine sehr hohe Eintrittsgebür (123 fl.), welche wohl der Corpscasse sehr zugute kam und dieses ausserordentliche Avancement rechtfertigte. Die übrigen Reformen erstreckten sich zumeist auf Aeusserlichkeiten, doch wurde in diesem Sommer ziemlich fleissig der Exercierplatz benützt. Gegen den Herbst zog am politischen Himmel das drohende Kriegs- gewitter auf. Nach dem Anschlüsse Oesterreichs an die dritte Coalition verliessen Ende August die letzten Garnisonstruppen die krainische Hauptstadt und überliessen den sogenannten «Civilwachen» die Behütung des ärarischen Eigenthums und die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit. Wie in anderen Städten waren in solchen Fällen in Laibach die Hausbesitzer und die sonstigen Bürger der Stadt verpflichtet, nach der sie treffenden Reihenfolge den Wachdienst persönlich auszuüben oder ihn durch geeignete, von ihnen bezahlte Stellvertreter versehen zu lassen.31 Der Stadtmagistrat betraute Major Jager mit der Oberleitung des diesbezüglichen militärischen Dienstes und unterstellte demselben als «Platz- und Civilwachen-Commandanten» sowohl das gleichfalls herangezogene Jägercorps als auch die zum Wachdienst täglich bestimmten civilen Stadtbewohner. Am 6. September bezog das Bürgercorps zum erstenmale die Wachen32 in der Stadt. Da der Stand desselben zu Beginn dieser Action kein besonders günstiger und die Krise des Vorjahres noch nicht verwunden sein mochte, entwickelte Jager eine besondere Thätigkeit, die Reihen des Bürgercorps zu füllen. Aus diesen Tagen ist ein Vormerkheft von seiner Hand erhalten, aus welchem die unermüdliche Thätigkeit des damals vielbeschäftigten Mannes ersichtlich ist. Jetzt wurden Bürger auch ohne Eintrittsgeld bereitwilligst einrolliert und jeder, der bereits einmal gedient, ohneweiters wieder aufgenommen. Besonders bemerkenswert erscheint die Schaffung einer neuen Mitglieder-Kategorie: der Volontäre. Man verstand darunter solche — meist wohlhabende — Bürger, welche sich dem Corps 31 Diese Einrichtung bestand noch bis in die neueste Zeit ; der Verfasser sah diese nicht uniformierten «Civilwachen» unter dem Namen «Stadt-Fahnenwache» noch i860 in Graz in Thätigkeit. Auch dort fungierte das Bürgercorps gleichzeitig, indem die leidlich militärisch geschulten Chargen und Gardisten desselben dem erstgenannten Aufgebote als Wachcommandanten, Patrouillenführer und dergl. beigegeben wurden. 32 Laibacher Schulzeitung 1875, p. 244. einreihen Hessen, mit der Verbindlichkeit, wann die Reihe des Dienstes an sie kam, allzeit einen Mann des Corps auf ihre Kosten als Stellvertreter zu wählen und jährlich zur Corps-casse einen Beitrag von 3 fl. zu entrichten. Es waren also nicht active Mitglieder, welche lediglich durch ihre Geldleistungen der Körperschaft nützten. Der Wachdienst war für die Bürger ein oft recht schwieriger und verantwortungsvoller, wir begegnen in den vorhandenen Acten dieser Zeit wiederholten Eingaben oder Beschwerden des energischen Commandanten an die Civil- und Militärbehörden, in denen die Abhilfe mancher Unzukömmlichkeiten, die Schlichtung manches Competenzconflictes verlangt wird. Als am 24. November die letzten aus Italien durchmarschierenden Truppen unter Erzherzog Karl die Hauptstadt passierten, folgten ihnen auf dem Fusse die Franzosen. Es ist begreiflich, dass sich der Bewohner Laibachs bange Furcht bemächtigte und auch in den Reihen des Bürgercorps nach dem Abgänge aller Civil- und Militärbehörden Angst und Schrecken Einzug hielt, so dass viele vor der Annäherung der Franzosen den Austritt verlangten, um nicht etwa mit den Waffen in der Hand vom Feinde getroffen zu werden. Einige Tage drohte der Grenadierdivision völlige Auflösung, bis sich die provisorisch aufgestellte Landesadministration am 27. November, also am Tage vor der thatsächlichen Ankunft der Franzosen in Laibach, veranlasst fühlte, dagegen zu protestieren, «dass sich die bewaffnete Bürgerschaft in dem Augenblicke eigenmächtig auflöse und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ihre fernere Dienste entziehen zu können glaube, wo sie derselben am unentbehrlichsten geworden ist; wider jene, welche sich der bisher eingeführten Ordnung widersetzen und der sie in der Tour treffenden Dienstleistung aus Muthwillen oder Unverstand zu entziehen suchen, wird der Verlust des Gewerbes angedroht und von allen, welche die Eignung zum Eintritte ins Bürgercorps besitzen, demselben aber bisher ferne geblieben, der sofortige Beitritt zum allgemeinen Besten gefordert». Es ist nicht mehr möglich zu entscheiden, ob dieses geharnischte Dazwischentreten der Landesadministration die Reihen der Grenadierdivision wieder festigte, Thatsache ist es jedoch, dass selbe im Vereine mit dem Jägercorps und den Civilwachen auch nach der französischen Occupation am 28. November den Wachdienst weiter versah und vom Feinde diesmal im ungeschmälerten Besitze der Waffen gelassen wurde. Den französischen Heerführern mochte es ganz gelegen erscheinen, wenn bei der geringen Stabilität der durch Laibach marschierenden Heereskörper, letztere vom lästigen Garnisonsdienste, wie Gefängniswachen u. dergl., befreit blieben. Anderseits verstand der «Civilwachen-Commandant» Jager trefflich das Ansehen der diesen Dienst freiwillig leistenden Bürgerschaft zu wahren. Als am 29. November ein gemeiner Franzose einen Grenadier-Wachposten beschimpfte, liess Jager sofort sämmtliche Wachen und Patrouillen einziehen. Der französische General Merlin, dem jede diesbezügliche Absicht ferne lag, begehrt hierauf sofort, dass die Bürgermiliz wieder aufziehe, erklärte schriftlich seine besondere Missbilligung des Geschehenen und trug seiner Mannschaft die Respectierung der Civilwachen strenge auf. Seither war das Verhältnis zu den Franzosen, welche die Hauptstadt bis Anfangs 1806 besetzt hielten, ein recht günstiges, wozu wohl auch die Aussicht auf baldigen Frieden das ihrige beitrug. Zum Friedensfeste (6. Jänner) fand noch in Anwesenheit der französischen Garnison in der Domkirche ein Tedeum statt, bei dem beide Bürgercorps paradierten. Mit patriotischer Freude begrüsste dasselbe den nach geschlossenem Frieden am 18. Februar nach Laibach zurückkehrenden Gouverneur Gf. Trautmannsdorf, und betheiligte sich in hervorragender Weise an dem Empfange der ersten einmarschierenden kaiserlichen Truppen. Mit Musik und flatternden Fahnen erwarteten die Grenadierdivision und das Jägercorps das am 27. Februar einrückende Regiment St Julien auf dem Alten Markte und marschierten an der Spitze des Zuges in die Stadt. Die Officiere bewirteten mit einem feier- 1806. lichen Bankette die angekommenen Kameraden, auch die Mannschaft wurde mit Geldbeträgen betheilt.33 * Tagsdarauf erliess der commandierende General Feldmarschall-Lieutenant Graf Bellegarde ein herzliches Dankschreiben an die Bewohner Laibachs für die freundliche Aufnahme seiner Truppen und gedachte hiebei namentlich der «beiden Bürgermilitär-Corps.»84 Dieselben ernteten auch eine besonders warm gehaltene Dankesäusserung seitens der Laibacher Stadtgemeinde durch eine «allgemeine Bekanntmachung» des Bürgermeisters Kokail, in der zunächst die geleisteten Wachdienste der Bürger seit dem Abzüge des Militärs im September 1805 bis zum 27. Februar 1806 erwähnt und sodann die «guten Anstalten des Obristwachtmeisters und Platzcommandanten Jagers, der Wetteifer beider Corps und ihrer würdigen Officiere für die Sicherheit des Landes besonders belobt und anerkannt wird, dass selbe, keine Gefahr und Beschwerlichkeit scheuend, den Dienst auf mannigfachen Posten versahen und unter gefahrvollen Anlässen sich mitten unter den Feinden die Achtung derselben zu verschaffen gewusst».35 36 Unsere Grenadierdivision hat mit dieser öffentlichen Anerkennung ihrer Verdienste den Höhepunkt ihrer Leistung erklommen; die sichtbare Aeusserung ihres Blühens gewahren wir in der Ausstattung mit einer neuen Corpsfahne, die am 5. October d. J. in der Ursulinnenkirche feierlich eingeweiht wurde und für gewöhnlich in dem städtischen Rathssaale Aufbewahrung fand.86 33 Eger’sche «Laibacher Zeitung» 1806, 18. und 28. Februar. Laibacher Schulzeitung 1875, p. 246. 31 Wortlaut desselben in der «Laibacher Zeitung» vom 1. März 1806. Dabei auch eine ausführliche Schilderung der abgehaltenen Festlichkeiten. 35 Sieh den vollständigen Wortlaut bei Radies 1. c., p. 6. 36 Eine Fahne wurde, wie schon oben (Seite 40) bemerkt, den Laibacher Bürgern 1728 verliehen, im Statut der Division von 1793 wird derselben gleichfalls Erwähnung gethan; nach einer vorliegenden Actennotiz war dieselbe mit Bändern geziert, auf welche die Namen der Corpsofficiere gestickt waren. Dieselbe Fahne wurde also 180Ó ausser Gebrauch gesetzt. Wie jedes Ding nach errungenem Höhepunkte auf der schiefen Bahn nach abwärts dem Verfalle entgegengleitet, so folgten auch in der hier erörterten Körperschaft bald darnach Anzeichen unheilbarer Zerrüttung. Die wunden Punkte, finanzielle Unordnung und allzugrosse Belastung des Officierscorps, machten sich regelmässig beim Eintritt ruhigerer äusserer Verhältnisse im Corps schmerzlich fühlbar. Das Interesse der Officiere an dem Gedeihen desselben gerieth begreiflicherweise in häufigen Conflict mit dem persönlichen, und mancher musste ersteres der Rücksicht auf die eigenen pecuniären Verhältnisse opfern. Nicht jeder war von der gleichen Opferfreudigkeit, wie sie Jager besass und forderte, beseelt, deshalb scheint sich zu Beginn des Jahres 1807 eine Differenz zwischen dem Commandanten und seinem Officierscorps entwickelt zu haben, welche endlich im Mai zum schwersten Schlage führte, der das Corps treffen konnte — zum Rücktritte Jagers. Es müssen kräftige Motive gewesen sein, welche diesen unverdrossenen und im Dienste der Bürgerdivision seit 24 Jahren thätigen Mann bewogen, seine Schöpfung sich selbst zu überlassen, wir können auch allen diesbezüglichen Vorkommnissen und Zwischenfällen nicht mehr folgen, lernen jedoch die wesentlichen Anlässe zu seiner Resignation aus dem Schreiben kennen, in welchem er den Magistrat von seiner unwiderruflichen Resignation auf die Commandantenstelle verständigt (vom 14. Mai). Er rechtfertigte seinen Entschluss mit eingetretener Störung seiner Gesundheit und anschaulichem Körpergebrechen, beklagte sich aber auch bitter über die zahlreichen Austritte der Officiere, die aus «Intrique oder Egoismus ohne gegründete Ursachen», mitunter sogar «vergesslich, der genossenen Unterstützung undankbar» sich dem Corpsdienst Weder diese noch oben erwähnte Fahne findet sich gegenwärtig im städtischen Rathhause vor, dagegen wird die tadellos erhaltene Fahne des Jägercorps vom Jahre 1792 noch heute im Rathssaale aufbewahrt. entziehen37 und die Körperschaft dadurch schwächen. Unter Berufung auf seine vielfachen persönlichen und materiellen Opfer, die er zur Erreichung des gegenwärtigen Grades der Vollkommenheit unverdrossen gebracht hat, nimmt er von seiner liebgewordenen Schöpfung mit der Hoffnung Abschied, dass es dem Magistrate gelingen werde, künftig durch festere Bande das Officierscorps an seine Pflicht zu ketten. Aus dem Schriftstücke erhellt somit deutlich, dass Differenzen mit den Officieren die Ursache seines Rücktrittes bildeten. Der Magistrat scheint Jagers Resignation aus begreiflichen Ursachen nicht angenommen, sondern alles aufgeboten zu haben, um den verdienten Mann beim Corps und dadurch letzteres selbst zu erhalten. Es gelang auch, denselben insoweit umzustimmen, dass er seinen Rang und die Bezeichnung «Commandant» beibehielt, jedoch die unmittelbare Leitung der Division legte er für immer ab. Er gehörte von nun an gewissermassen als Ehrenmitglied dem Bürgercorps an, ihm wurden alle gebiirenden Ehrenbezeugungen nach wie vor erwiesen, er wurde in allen wichtigeren Angelegenheiten um seine Wohlmeinung befragt und wesentliche Beschlüsse seiner Begutachtung unterbreitet, doch gieng das Commando selbst in andere Hände über. Da von den beiden Compagnie-Commandanten keiner die Majorsstelle übernehmen wollte, beschloss der Magistrat, die Leitung des Corps selbst in die Hände zu nehmen, und so wurde der Magistratsrath Dr. Albor-ghetti zum Major und thatsächlichen Commandanten gewählt. Derselbe hatte bisher dem Corps nicht angehört,38 sondern trat erst jetzt in dasselbe ein; sein Name wird gelegentlich der Franzoseninvasion wiederholt erwähnt.39 37 Was Jager damit sagen will, kann sich nur auf ganz vereinzelte Fälle beziehen, die Mehrzahl der Corpsofficiere gehörte dem reichen Handelsstande an. Die persönliche Anspielung ist nicht mehr verständlich. 38 Der in der Rangliste von 1793 und 1802 als Hauptmann aufgeführte Handelsmann Josef Alborghetti hatte 1803 wegen eines ärgerlichen Auftrittes mit dem Fähnrich Michel das Corps verlassen. 39 Laibacher Schulzeitung 1875, P- 245- Alborghetti hatte die besten Absichten, er suchte die Consistenz des Biirgercorps vor allem durch strammere Ordnung und eine gewisse Schneidigkeit zu erhöhen. Kurz nach der Uebernahme des Commandos (August 1807) wurden wiederholte Sitzungen des Gesammtausschusses gehalten, Reformen drängten sich auf Reformen. Da wurden für die kärgliche Corpscasse Mitsperrer ernannt und der Inhalt der ersteren durch Erhöhung sämmt-licher Beiträge gestärkt. Eine Subscriptionsliste wurde den Stabspersonen vorgelegt, und alle zeichneten mit rühmlichem Eifer mitunter nicht unbedeutende Beträge, darunter auch der wenig bemittelte Vodnik. Die Corpsärzte verpflichteten sich daneben, auch die Krankenbehandlung armer Mitglieder unentgeltlich besorgen zu wollen. Selbst die Gemeinen wurden, wenn sie für vermöglich galten, aufgefordert, höhere Beiträge als die verpflichteten zu leisten und endlich als die durchgreifendste Reform die Einführung von Strafgeldern für das Fernbleiben von Ausrückungen — 20 kr. beim Exercitium, das Doppelte für die Parade — beschlossen. Auch das regelmässige Erscheinen bei Leichenbegängnissen wurde — bei sonstigem Strafgelde — gefordert. Das Ausrücken scheint trotzdem noch immer mit grossen Schwierigkeiten vor sich gegangen zu sein. Als das Corps sich z. B. zu der feierlichen Einführung des neu ernannten Bischofs Kautschitsch (11. October) rüstete, wurde es unterdessen von der Laibacher Schützengesellschaft eingeladen, am 4. October an der feierlichen Enthüllung des Bildnisses Erzherzog Johanns40 in der Schiesstätte gleich dem Jägercorps in Parade theilzunehmen. Dies brachte das Corps in sichtliche Verlegenheit; der neue Commandant erklärte es für wünschenswert, dass beide Festlichkeiten an einem Tage stattfänden und hielt es für unmöglich, dass in der kurzen Frist von drei Tagen die Grenadiere «in jenem Glanze erscheinen könnten, den die Feierlichkeit nothwendig mache» ; nach langen Be- 40 Vergleiche Radies l.vc., p. 7. rathungen im Ausschüsse musste man sich endlich begnügen, nur das Officierscorps zur Feier in die Schiesstätte zu entsenden. Die Saumseligkeit und geringe Freude der Mannschaft am Paradieren war in der noch übrigen Spanne Zeit der Existenz unseres Corps nicht mehr zu bannen. Wenige besonders bedeutungsvolle Gelegenheiten abgesehen, wird über diesen Uebelstand fortwährend Klage geführt. Ein vom energischen Commandanten hierüber erlassener Tagesbefehl an die Mannschaft droht für den Fall ungerechtfertigten Ausbleibens von der Parade am 12. Februar 1808 mit den strengsten Mass-regeln, doch, welche standen ihm zu Gebote ? Der Bürger, welcher im Falle des Krieges seine Schuldigkeit jederzeit gethan, wollte eben in den Zeiten des Friedens möglichst Ruhe haben, und die Eitelkeit und das Gefallen an militärischem Prunke war namentlich in den untersten Schichten des Corps nicht mehr mächtig genug, um die Unbequemlichkeit des Paradie-rens zu überwinden.41 Als zudem noch im Juni 1808 Erzherzog Karls Landwehrpatent erschien, durch welches die Wehrverfassung der österreichischen Länder eine veränderte Gestalt erhielt und neue Heereskörper aus der Masse des Volkes gebildet wurden, gieng der letzte Rest des Interesses, den die Bevölkerung noch an dem Bürgercorps gehabt haben mochte, auf diese neue volksthümliche Schöpfung über. Das Bürgercorps und dessen Officiere betheiligten sich, wie immer, in der opferwilligsten Weise an der Errichtung von Landwehrkörpern in Krain,42 wie denn auf erstere seitens der Behörden nie vergessen wurde, wenn es sich um eine 41 Auf dem Rücken des betreffenden Tagesbefehles sind Bleistiftnotizen zahlreicher Gardisten angebracht, welche trotz des scharfen Inhaltes ihr Ausbleiben durch alle möglichen Krankheiten, wunde Füsse, Kreuzschmerzen, Abweichen und sonstige wenig martialisch klingende Leiden rechtfertigen. Manche begnügen sich, ein lakonisches «hat keine Zeit» hinzusetzen. Deutliche Spuren völliger Desorganisation! 42 Radies 1. c., p. 8. patriotische Hilfeleistung handelte,43 doch waren die Tage kräftiger Leistungsfähigkeit für immer dahin. Zwar besserten sich die materiellen Verhältnisse der Division durch des ehemaligen Commandanten Jager grossmüthige Schenkung, der zu Beginn des Jahres die dem Corps gemachten Vorschüsse im Gesammt-betrage von 800 fl. nachzusehen versprach. Als er am i. Februar vom Corpsausschusse unter lebhafter Dankesbezeugung ersucht wurde, dieses Versprechen durch schriftliche Erklärung, beziehungsweise Herausgabe des betreffenden Schuldscheines, rechtlich sicherzustellen, zeigte sich Jager anfänglich etwas gekränkt, dass man seiner mündlichen Versicherung nicht trauen wolle, und erliess ein längeres Schreiben an die Division, in dem er neuerdings sein stetes Wohlwollen gegen dasselbe hervorhebt und zum Schluss den Tadel ausspricht, dass die Officiere — ganz gegen sein gegebenes Beispiel — sich häufig dem Ausrücken und Commandieren zu entziehen suchen. Aus dieser letzten Wendung können wir ersehen, - dass Jager trotz der erfolgten Niederlegung des Commandos doch noch immer sich berechtigt fühlte, seine Wahrnehmungen und Anschauungen an dasselbe kundzugeben, ein Umstand, der — bei aller Hochschätzung seiner unvergleichlichen Verdienste — doch Alborghetti’s Stellung als Commandant wesentlich erschwerte. Ueber des letzteren Antrag wurde Jager für seine grossmüthige Schenkung durch Eintragung in das neu aufgelegte Ehrenbuch des Corps ausgezeichnet. Eine weit höhere Anerkennung wurde Jager sowie dem Commandanten des Jägercorps, Major Valentin Dreo, durch die Verleihung der goldenen Civilehrenmedaille zutheil. An der feierlichen Ueber-reichung dieser Decoration durch den Landesgouverneur, welche am 20. November vor dem Landhause am Neuen Markte (jetzt Landesregierungsgebäude) stattfand,44 betheiligten sich 43 Im selben Jahre wurde vom k. k. Kreisamte an die beiden Corps das neuerliche Ansuchen gestellt, der Garnison, wie vor Jahren, einen Fleischbeitrag zu bewilligen. Kreisamtserlass vom 29. Mai 1808 in der älteren städtischen Registratur. 44 Sieh die ausführliche Darstellung dieser Festlichkeit bei Radies 1. c., p. 8, Anmerkung. begreiflicherweise beide bürgerlichen Corps und brachten dem Gefeierten den Tribut ihrer Verehrung durch Erwählung desselben zum gemeinsamen Obercommandanten zum Ausdruck. In der letzterwähnten Auszeichnung dürfen wir nicht etwa eine organische Aenderung in dem Verhältnisse der beiden Körperschaften zueinander erblicken, sondern lediglich einen Act persönlicher Huldigung. Jager hatte ein solches Commando thatsächlich schon während der Invasion von 1805 geführt, da ihm als «Civilwachen und Platzcommandanten» auch das Jägercorps unterstellt war. Damit können wir die Geschichte der Grenadierdivision abschliessen. Was uns in der nächsten Zeit über die Thätigkeit und das Auftreten derselben überliefert ist, beschränkt sich auf die Theilnahme an Empfängen, Festivitäten, an denen die bewegte Zeit so überaus reich war; die letzte diesbezügliche Notiz berichtet von einem Bankette, das die Landwehr-officiere ihren Kameraden der Armee und der Bürgerschaft am 2. Jänner 1809 gaben;45 46 ein Auftreten des ganzen Corps wird nicht mehr gemeldet, dieses scheint unaufhaltsam seiner Auflösung entgegengegangen zu sein, wiewohl die Zahl der Eingetragenen nach der letzten erhaltenen Standesliste grösser war, als je vorher. Unter diesen Verhältnissen darf es nicht wundernehmen, wenn der Ausbruch des österreichischen Krieges von 1809 und der damit verbundene dritte Einmarsch der Franzosen in Krain die morsch und innerlich haltlos gewordene Körperschaft völlig über den Haufen warf. Trat schon in den Jahren 1797 und 1805 angesichts der feindlichen Invasion eine Panik unter Laibachs Bürgern ein, welche den Fortbestand des Bürgercorps jedesmal ernstlich bedrohte, so ergriff jetzt eine solche Zaghaftigkeit selbst die zur Vertheidigung Laibachs berufenen militärischen Factoren und führte die vorzeitige Capitulation des Castells herbei (23. Mai),46 welches sammt 45 Radies 1. c., p. 8. 4G Dimitz IV, p. 273. der Landeshauptstadt in den Besitz der Franzosen übergieng, denen es beschieden war, von da an durch volle fünf Jahre die Herrschaft im Lande auszuüben. Ob die Bürgergrenadiere unmittelbar vor oder während der französischen Invasion noch einmal aufgetreten, ist bei der damals auch in militärischen Kreisen herrschenden Rathlosig-keit nicht anzunehmen. Eine formelle Bestätigung für die erfolgte stillschweigende Auflösung des Corps finden wir gleichwohl in den Acten der städtischen Registratur erhalten : Es ist die von einem französischen Unterofficier ausgestellte Uebernahmsquittung über 132 Stück Gewehre «apportenant au Corps de Bourgois de la ville», welche gelegentlich der allgemeinen Wafienabnahme am 20. Juli in die Hände des Feindes übergiengen. III. Das bürgerliche Jägercorps. Gleichzeitig mit der Reorganisation des bürgerlichen In- Errichtung, fanteriecorps im Jahre 1793 bildete sich in Laibach, zunächst wohl aus dem engeren Kreise der Schützengesellschaft, einzweiter militärischer Körper, das sogenannte «bürgerliche Jägercorps». Da die Infanteriedivision nur die im engsten Sinne des Wortes «bürgerlichen» Elemente der Stadtbewohner in seine Reihen aufnahm, so entsprach die Bildung einer militärisch organisierten, bewaffneten Abtheilung, welche auch die sonstigen wehrhaften Kreise der Bevölkerung, den Adel, die Beamtenschaft u. s. w., an sich ziehen konnte, einem vorhandenen Bedürfnisse. Das Jägercorps ist als leibliches Kind der Schützengesellschaft aufzufassen, Beweis hiefür bieten nicht nur die unten zu erwähnenden Satzungen des ersteren,47 sondern alle über die Thätigkeit und das Auftreten desselben vorhandenen Notizen, endlich der Umstand, dass das Jäger- 47 § 9 derselben bestimmt einen jährlichen Betrag von 9 fl. zu einem Freischiessen und macht das Corps verbindlich, «alles beizutragen, was immer zur Aufnahme und Belebung der bürgerlichen Schützengesellschaft beitragen kann». Abdruck des Statuts im Rudolfinum. Mittheilungen, des Museal Vereines für Krain 1893 — I. Uniform. Satzungen. corps corporativ in dem Schützenprotokolle vom Jahre 1807 unter den Angehörigen der Gesellschaft angeführt ist. Die Gründung des Corps erfolgte schon 1792, gleichzeitig mit der Formierung der Infanteriedivision, nicht erst 1795, wie man nach dem Drucklegungsjahr der Satzungen urtheilen könnte. Dafür spricht die schon unter ersterer Jahreszahl erfolgte Erwähnung eines «Schützencorps»,48 das augenscheinlich als identisch mit dem späteren «Jägercorps» aufzufassen ist, sowie die Thatsache, dass die im Rathhaussaale auf bewahrte Fahne desselben die Jahreszahl 1792 trägt. Als erster Commandant mit dem Range eines Majors fungierte August Codelli v. Fahnenfeld. Das erste Auftreten erfolgte am Frohnleichnamstage des genannten Jahres; die formelle behördliche Bestätigung geschah mittelst Hofdecretes vom 2. November 1792. Die Mitgliederzahl wird auf 160 angegeben, auch ein besonderes Musikcorps fehlte nicht. Die Uniform der bürgerlichen Jäger bestand in weissen Beinkleidern und grünen Röcken; die Mannschaft trug Corsen-hüte und als Seitengewehr Hirschfänger. Stattlich war das Aussehen der Officiere. Sie hatten Sturmhüte mit Reiherfedern, goldene Achselschnüre und derlei Epaulettes;49 ihre Waffe war der Krummsäbel, geschmückt mit dem gelb-grünen Porteepee. Die Satzungen des Jägercorps wurden erst 1795 gedruckt, bis dahin mögen sie wohl nur schriftlich vorhanden gewesen sein ; wir lernen ihren Wortlaut aus dem im Rudolfinum aufbewahrten Exemplare kennen.60 Die ersten Paragraphe beschäftigen sich mit der Mitgliedschaft, dem Ausschüsse und den Geldleistungen. Wir erfahren, dass «jeder rechtschaffene Staatsbürger», der sich keiner unehrenhaften Handlung schuldig gemacht, in das Corps eintreten konnte und die Verwaltung desselben durch einen Ausschuss besorgt wurde, dessen Zusammensetzung aus 48 Bei Radies 1. c., p. 5. 49 ibidem und Illyr. Blatt 1848, Nr. 26. 0(3 Da dieses Statut bereits gedruckt ist, kann von einer wortgetreuen Wiedergabe desselben abgesehen werden. allen Chargengraden — wie oben erwähnt — später auch im Grenadiercorps Einführung fand. Die Jahresbeiträge stiegen von 2 fl. (für den Gemeinen) bis zu 12 fl. (für den Hauptmann), sie waren also für die unteren Stufen höher, für die oberen geringer als im Bürgercorps, ein deutlicher Beweis für die weit gleichmässigeren Vermögensverhältnisse der Mitglieder des Jägercorps gegenüber den gewaltigen Differenzen in der materiellen Leistungsfähigkeit, die in der Grenadierdivision zwischen den erbgesessenen Patriciern einerseits und den armen Kleinbürgern anderseits bestanden. Das Verhältnis zwischen den höheren Chargen und der Mannschaft erscheint in den vorliegenden Satzungen überhaupt viel freier und weniger militärisch aufgefasst. Das Wort «Gehorsam» wird absichtlich vermieden und nur von «Freundschaft, Folgsamkeit und Achtung» gegenüber den Vorgesetzten gesprochen; letzteren wird aufgetragen, die Gemeinen nicht als Subordinierte, sondern als Kameraden zu betrachten, und überall lediglich an die Mannesehre und den Corpsgeist als Triebfedern der Ordnung appelliert. Im merkbaren Gegensätze zu dem streng militärisch gehaltenen Reglement für das Bürgercorps spricht der § 13 von der «Ueberflüssigkeit, Strafen festzusetzen, die mehr ans Lächerliche als Ernsthafte grenzen». Weitere, höchst bemerkenswerte Eigenthümlichkeiten vorliegenden Statuts liegen ferner in der kräftig betonten Pflege des Künstlerischen sowie in ausgedehnten Humanitätsund Wohlthätigkeitsbestrebungen. Mehrere Paragraphe beschäftigen sich mit der Corpsmusik, die also im Jägercorps nicht als bloss zufälliges Prunkrequisit , sondern als wesentlicher Theil desselben aufgefasst wurde. Wir erfahren, dass verschiedene Dilettanten sich bereit erklärten, die Musik «auf eine Ehre machende Art zu besetzen»61 und ausserdem Berufsmusiker aufgenommen wurden. Um den 51 Der im Jahre 1807 genannte «Capellmeister mit Officiersrang» Thomas Dreo war bürgerlicher Handelsmann und versah dieses Amt somit lediglich aus künstlerischem Interesse. Der bürgerliche Glockengiesser Vincenz 6* Verhältnis zum Bürgercorps. günstigen Zustand der Kapelle auch in der Zukunft nicht sinken zu lassen, ist sogar festgesetzt, dass Söhne von Mitgliedern, welche Talent zeigen, auf Corpskosten in der Musik Unterricht erhalten. Erkrankte oder verarmte Mitglieder sollen aus der Casse mit dem Nothwendigsten unterstützt und namentlich Medicamente unentgeltlich verabreicht werden, solche hatten sich «ohne Scheu» beim Corps zu melden.62 Die hinterlassenen Waisen wurden unter Aufsicht des Corps erzogen und versorgt, jeder Angehörige wurde verpflichtet, die Vormundschaft über die Kinder verstorbener Kameraden zu übernehmen ; auch mussten die Kranken von ihren Corpsgenossen öfter besucht und mit Rath und That unterstützt werden (§ 6, 7, 8, 10, 11). Um neu eintretenden Mitgliedern die Ausrüstung zu erleichtern, hatten dieselben bloss die Uniform und Waffe anzuschaffen, während «Kartusch, Maschen und Puschen» vom Corps gegen die Verpflichtung beigestellt wurden, nach dem Austritte selbe wieder im ordentlichen Zustande zurückzugeben (§ 18). Der freisinnige Ton, in dem die Statuten abgefasst sind, der Mangel jeglicher militärisch-strengen Anschauungs- und Ausdruckweise in denselben beweist uns, dass wir im Jägercorps lediglich eine freiwillige Vereinigung zu erblicken haben, deren Theilnehmer nur durch patriotisches Interesse an die nothwendige Disciplin gebunden schienen. Der gewaltige Unterschied, welcher diesbezüglich in den Satzungen des Bürgercorps wahrnehmbar ist, erklärt sich zwangslos und natürlich aus der Entstehungsgeschichte des letzteren. Samassa ist in dem Schützenprotokoll von 1807 als «Mitglied der Corpskapelle» eingetragen, ein deutlicher Beweis, dass Angehörige der besten Bürgerkreise als Dilettanten mitwirkten. Die Kapelle war auch weit zahlreicher (17 Mann) als die der bürgerlichen Grenadiere. 02 Auch beim Grenadiercorps kamen derlei Unterstützungen, jedoch nur als aussergewöhnliche Gnade, nicht als statutarisches Recht vor. Noch erhaltene derartige Bittgesuche sind meist in sehr devoter Form abgefasst, ihre Erledigung zeigt deutlich, dass die Entscheidung ausschliesslich von der Grossmuth der Officiere abhieng. In diesem wirkt die einstige obligatorische Verpflichtung aller Stadtbürger zum Waffendienste nach und deshalb zeigt uns die Verfassung und das Verhältnis des Officiers- zum Mannschaftsstande den althergebrachten Gegensatz zwischen Patriciern und Kleinbürgern noch recht deutlich, während das Jägercorps, dem Zuge der Zeit folgend, mehr demokratischen Charakter aufweist, in seiner Reihe alle Berufsstände aufnimmt und lediglich auf der freiwilligen Theilnahme des Einzelnen und dem lebendigen Corpsgeiste beruht. Die Bezeichnung «bürgerliches» Jägercorps war trotz des nicht streng «bürgerlichen» Charakters dieser Truppe von der Gründung bis zur Auflösung üblich und wird deshalb auch in der vorliegenden Abhandlung beibehalten, wiewohl das erwähnte Prädicat eigentlich nur jenen Körperschaften gebürt, welche thatsächlich nur aus Stadtbürgern sich zusammensetzen. Aus diesem Grunde wurde von dem conservativ gesinnten Bürgercorps dem Jägercorps die Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung ernstlich bestritten, ja demselben sogar die Selbständigkeit in der Anordnung militärischer Dinge abgesprochen. Am 26. October 1800 erklärte der Bürgercorps-Ausschuss — wohl mit Rücksicht auf die geschichtliche Entwicklung der Bürgerwehr — dass alle militärischen Gegenstände, welche die Bürgerschaft und Laibachs Bewohner betreffen, nur von der Bürgerdivision bestritten werden sollen und das Jägercorps keinerlei Recht habe, derlei Anordnungen zu treffen, sondern dem Bürgercommandanten unterstehe; ausserdem entschied derselbe Ausschuss, dass dem Jägercorps die Bezeichnung «bürgerlich» so lange nicht gebüre, als es nicht ausschliesslich aus Bürgern zusammengesetzt sei. In letzterer Beziehung hat das Bürgercorps nicht Recht behalten, im Verkehre und amtlich setzte sich die angefochtene Bezeichnung unausrottbar fest und wurde von keiner Seite mehr beanstandet, dagegen wurde der ersterwähnten Forderung später thatsächlich Rechnung getragen, indem in Kriegszeiten, da die bürgerlichen Corps in Thätigkeit traten — wie z. B. Geschicht- liche Uebersicht 1792 bis 1809. 1805 — das militärische Commando beider Abtheilungen in die Hand des Bürgermajors Jager gelegt wurde. Im Jägercorps suchte man dem bürgerlichen Charakter desselben wenigstens insoferne Rechnung zu tragen, dass die Officiersstellen nur mit Laibacher Bürgern besetzt wurden.53 Ueber die Thätigkeit des Jägercorps sind wenig Nachrichten übermittelt; wie beim Bürgercorps waren kirchliche und sonstige Paraden, Aufzüge zu Ehren ankommender oder durchreisender hoher Persönlichkeiten die regelmässigen Veranlassungen zu öffentlichem Auftreten, und es kann die Behauptung aufgestellt werden, dass bei allen im vorigen Abschnitte erwähnten derartigen Anlässen auch das Jägercorps sich betheiligt habe. Die innige Verbindung, in welcher dasselbe mit der Laibacher Schützengesellschaft dauernd verblieb, veranlasste es, bei allen festlichen Gelegenheiten der letztgenannten theilzunehmen, so dass in den zeitgenössischen Tagesberichten sehr häufig von dem militärischen Aufzuge unseres Jägercorps die Rede ist. Während beim Bürgercorps eine stattliche Ausrückung öfters unsicher war und vor jeder derartigen Gelegenheit besondere Tagesbefehle und sonstige Vorkehrungen seitens des Commandos nöthig erschienen, wird beim Jägercorps dergleichen nie erwähnt ; gerade die freiwillige Theilnahme der Angehörigen desselben sicherte ein lebhafteres Interesse für das militärische Schaugepränge; ja wiederholt lesen wir, dass bei derartigen Anlässen das Bürgercorps nur deputativ, das Jägercorps dagegen vollzählig sich betheiligte. Auch allen patriotischen Veranstaltungen lieh das Jägercorps werkthätige Unterstützung und wird gleichfalls stets neben dem Bürgercorps genannt. Als im Jahre 1805 die Laibacher Bürgercorps den Sicherheitsdienst in der Stadt übernahmen, trat, wie schon oben erwähnt, das Jägercorps unter den Befehl des gemeinsamen Stadt- und Platzcommandanten Jager und betheiligte 53 Illyr. Blatt 1848, Nr. 26. sich in der opferwilligsten Weise an dem Wachdienste, eine Leistung, die umso höher anzuschlagen ist, weil für dieses Corps keinerlei Verpflichtung hiezu bestand; dass dieser Theil der militärischen Thätigkeit mitunter recht schwierig und unerquicklich war, beweist die üble Behandlung einer Jägerpatrouille durch betrunkene Kanoniere in der Nacht vom 15. auf den 16. September d. J. Letztere begehrten von einem Wirte in der Wienerstrasse, bei dem eine bäurische Hochzeit gefeiert wurde, in später Stunde Einlass, wurden jedoch abgewiesen und, da sie den Einlass erzwingen wollten, vom Dachfenster aus mit Wasser begossen. Der hiedurch entfesselte Excess rief die im Verpflegsmagazin stehende Wachmannschaft des Jägercorps herbei, welche jedoch gegenüber den kaiserlichen Soldaten den kürzern zog, wobei ein Jägerstutzen und mehrere Seitengewehre sowie der Corporalstock des com-mandierenden Unterjägers in Verlust geriethen; endlich gelang es, die Unruhestifter der Hauptwache zu übergeben. Es entspann sich aus diesem Anlasse zwischen der Militärbehörde, dem Stadtcommandanten Jager und dem Magistrate eine ziemlich umfangreiche Correspondenz, aus der wir ersehen, dass die erstgenannte die Haltung der Bürgerjäger malitiös bekrittelte64 und die Schuld auf den unfreundlichen Wirt zu schieben bemüht war, während die beiden letzteren Genugtuung und Ersatz der abhanden gekommenen Waffen vom Militär forderten. Wie gewöhnlich, verlief der Process im Sande, nachdem lange Protokolle, Repliken und Dupliken sich mit dem an und für sich unbedeutenden Vorfälle beschäftigt. Anlässlich der Errichtung der Landwehr hatte, wie schon im früheren Abschnitte erwähnt, auch das Jägercorps Gelegenheit, neben der Schützengesellschaft und den bürgerlichen 54 54 «Man muss sich übrigens wundern, wie sich eine löbliche Jägercorpswache einen Stutzen hat abnehmen lassen, da diesen Herren doch wissend sein kann, dass sich eine öffentlich autorisierte Patrouille respectirend (sic !) machen müsse.» Bemerkung des militärischen Vertreters im diesbezüglichen Protokolle. Versuch der Neuerrichtung 1813 u. IS15 Grenadieren Proben thatkräftiger Vaterlandsliebe und Opferfreudigkeit an den Tag zu legen, welche seitens der Regierung entsprechend gewürdigt wurden und zur Decorierung des Jägercommandanten Dreo, gleichzeitig mit dem Bürgercorps-Major Jager, führten. Wie mit diesem feierlichen Ereignisse nicht nur die Glanzzeit, sondern überhaupt die Existenz des Laibacher Grenadiercorps abschliesst, so war es auch mit dem bürgerlichen Jägercorps der Fall. Wenn auch der Mitgliederstand sich nicht wesentlich verringerte und nach überlieferten Angaben noch Anfangs 1809 etwa 150 Mann betrug, so gestatteten die Zeitereignisse doch den Fortbestand des Jägercorps nicht länger. Mit dem Einmärsche der Franzosen im Mai 1809 löste sich das Jägercorps ebenso stillschweigend wie das Grenadiercorps auf und hat seitdem kein Wiedererstehen gefeiert. Während die Schützengesellschaft auch während der französischen Occupation bis in die Tage des Wiederanfalles an Oesterreich ihre Existenz zu erhalten vermochte, war das Jägercorps den Zeitereignissen zum Opfer gefallen. IV. Das neu errichtete Bürgercorps (1816 bis 1820). Kaum hatte die napoleonische Herrschaft ihr Ende erreicht (October 1813), als bereits von Seite der österreichischen Regierung Versuche gemacht wurden, die mit dem Einmärsche der Franzosen aufgelöste Laibacher Bürgerwehr neuerdings ins Leben zu rufen. Die wesentlichen Dienste, welche eine solche hier und anderorts der öffentlichen Sicherheit — namentlich in Kriegszeiten — geleistet, liessen das Wiedererstehen einer derartigen Körperschaft höchst wünschenswert erscheinen, zumal die regulären Truppen durch den Feldzug nach Frankreich vollauf in Anspruch genommen wurden und die Stadtgarnison aufs äusserste beschränkt werden musste. Als im November 1813 die Noth Wendigkeit eintrat, einen Theil der öffentlichen Wachen durch die Civilbevölkerung versehen zu lassen, berief der Maire66 von Laibach, Dr. Rosmann, eine aus angesehenen Stadtbürgern bestehende Commission zusammen, welche sich für die Aufnahme von besoldeten Wächtern aussprach. Diesen Vorschlag verwarf jedoch der «Intendant von Oberkrain», Baron Codelli, indem er nachstehendes Schreiben an die Stadtverwaltung erliess : «Man hat mir von Seite der Regierung zu erkennen gegeben, dass in den meisten Städten Oesterreichs wegen Ausmarsch des Militärs die Bürgerwachen errichtet worden sind, die willig in der Gemeinde den Sicherheitsdienst verrichten; da diese Bürgerwache schon vorhin in Laibach mit gutem Erfolg und unentgeltlich bestanden hat, so wollen Sie, Herr Maire, einverständlich mit dem Municipalrath der Gemeinde diese ihre obliegende Pflicht zu Gemüthe fuhren und die Bürgerwache auf das schleunigste reorganisieren, um die nöthigen Wachen mit mehr Anstand und Eindruck bei den öffentlichen Gefängnissen wirken zu machen, als es bisher durch gemiethete Bauern oder Taglöhner geschehen konnte, da von einer Taggeld-Anweisung bei der Gemeindecassa ob Mangels des Fonds keine Rede sein kann.» Dr. Rosmann sah sich infolge dieser Anregung veranlasst, für den 29. December d. J. eine Versammlung der Municipalräthe einzuberufen, unter denen sich nicht nur der ehemalige Corpscommandant Jager, sondern auch sonst viele ehemalige Grenadier- und Jägerofficiere befanden. Dieselben erklärten einhellig, dass die Versehung des Civilwachdienstes am anständigsten durch eine organisierte Bürgerwehr geschehen könne und stellte schliesslich den Antrag, die vorhin bestandenen Bürgercorps «in jener Form, wie sie bestanden oder wie sie die hohe Regierung zu genehmigen geruhen wird», so schleunig als möglich zu reorganisieren. Zu letzterem Zwecke wurde eine Commission eingesetzt, welcher der gewesene Obercommandant, ferner der ehemalige Grenadierhauptmann Dominik Jamnik und der Oberlieutenant des Jägercorps Marcus Alborghetti angehörten. Von dem patriotischen 55 55 Die französische Organisation der Localbehörden wurde nach der Wiederbesetzung Krains durch österreichische Truppeu zeitweilig noch belassen. Civil- wachdienst. Eifer der Genannten, namentlich von der bewährten That-kraft und Opferwilligkeit Jagers, von dem allseitigen Vertrauen, das derselbe in der Bürgerschaft genoss, erwartete der Municipalrath nicht mit Unrecht einen baldigen günstigen Fortgang des geplanten Unternehmens. Doch Jager war zu dieser Zeit schon ein körperlich gebrochener Mann, der wegen Krankheit nicht einmal zu den Commissionssitzungen regelmässig erscheinen konnte,66 ausserdem lag wohl seine Bürger-officiers - Carrière als abgeschlossene Episode seines Lebens hinter ihm, deshalb blieb es bei dem gemachten Anlaufe, und das Project führte vorderhand zu keinem Ziele. Der Abschluss des ersten Pariser Friedens liess unterdessen den Eintritt ruhiger Zeitverhältnisse erwarten; die österreichischen Truppen kehrten langsam in die Garnisonen zurück, das unmittelbare Bedürfnis einer Bürgerwehr schien unter diesen Verhältnissen nicht mehr zu bestehen, auch mochte sich unter der von den Zeitläuften hart mitgenommenen Laibacher Bürgerschaft kein besonderer Enthusiasmus für die dem Einzelnen immerhin neue materielle Opfer auferlegende Sache gezeigt haben — kurz, zu einer Wiedererrichtung einer Bürgerwehr kam es vorläufig noch nicht. Als jedoch im Frühjahre 1815 Napoleons Rückkehr nach Frankreich die europäischen Grossmächte neuerdings zu den Waffen rief und die österreichischen Truppen Marschbefehl nach dem Westen erhielten, trat für Laibach wieder die Noth-wendigkeit ein, den Wachdienst in der Stadt durch Civil-bewohner versehen zu lassen, und im Zusammenhänge damit erschien das Project der Wiedererrichtung des Bürgercorps wieder auf der Oberfläche. Wenn auch die Regierung zur Regelung des Civilwach-dienstes in den von Militär entblössten Städten Verordnungen erlassen hatte und bemüht war, selben überall stricte Durchführung zu sichern, so zeigte sich bald, dass die örtlichen Verhältnisse, namentlich aber die verschiedene gewerbsrecht- 56 56 Er starb am 6. Juli 1817, vergi. Radies 1. c., p. 10 liehe Verfassung der einzelnen Kronländer eine völlig einheitliche Gestaltung dieser Volkswehr nicht zuliess. In Laibach bestand der Grundsatz, dass im Falle der Nothwendigkeit alle Grund-, Haus- und Gewerbebesitzer zur Wacheleistung verpflichtet waren, wobei der Einzelne unter diesen Titeln auch zwei- oder dreifach herangezogen werden konnte. Zur Ueberwachung der Conscriptionsliste und der regelmässigen Dienstleistung bestand eine magistratliche Commission unter dem Vorsitze des Stadtkämmerers. Die Wacheverpflichtung war zwar nominell eine persönliche, doch war es gestattet, gegen Erlag von täglich 30 Kreuzern einen Ersatzmann zu stellen, von welchem Rechte auch nahezu alle Verpflichteten Gebrauch machten, so dass thatsächlich nur Proletarier und Taglöhner Wache standen und in diesem Dienste wochenlang blieben, da sie täglich ihre Stellvertretung wechselten. Im ganzen bedurfte Laibach täglich 54 Mann für die nöthigsten Wachposten, ausserdem verkehrten Patrouillen zür Nachtzeit in den Strassen. Manchmal mussten diese Civilwachen auch Gefangene oder Transporte begleiten, wofür der Stadtgemeinde eine entsprechende Entschädigung aus dem Staatsschätze geleistet wurde. Der militärische und moralische Wert dieser Civilwachen war begreiflicherweise ein sehr geringer. Thatsache ist es, dass die Listen der Verpflichteten kaum einen Namen aufweisen, der seinen Wachdienst persönlich versehen hätte, auch der ärmste Bürger suchte und fand unter der Hefe des Volkes seinen Ersatzmann. Der Dienst wurde durch verlässlichere Leute, die den Rang von Corporalen hatten, überwacht; die militärische Oberleitung besorgte der genannte Ausschuss oder eigentlich der demselben angehörige ehemalige Bürger-corpsofficier Simon Pessiak und der frühere Adjutant, Schneidermeister F. Perty. Trotzdem fehlte es nicht an Klagen über mangelhafte Ordnung und geringe Pflichttreue der Wachleute. Die Zuchthausverwaltung beschwerte sich z. B. Anfangs Mai, dass die Mannschaft einfach davon gelaufen sei und die Wachstube leer gefunden wurde, worauf das Kreisamt eine geharnischte Rüge dem Magistrate zusandte, welcher die Schuldigen that-sächlich mit Stockstreichen bestrafen liess. Die üblen Erfahrungen, welche man mit derlei geworbenen Leuten machte, führten im weiteren Verlaufe des Jahres zu einer anderen missbräuchlichen Uebung. Da in Laibach häufig marode und reconvalescente Soldaten im Spitale oder durchreisende Mannschaften im Transporthause sich aufhielten, kam die Wachcommission auf die sicherlich ganz praktische, aber angesichts der die Bürger treffenden Verpflichtung immerhin unstatthafte Idee, den Wachdienst einfach diesen Leuten gegen Entrichtung der üblichen Stellvertretungsgebür zu übertragen. Dabei befand sich sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die betreffende Militärmannschaft entschieden wohler als früher, doch scheint die Militärbehörde es denn doch für unpassend gehalten zu haben, k. k. Militär für den Wachdienst von dritten Personen bezahlen zu lassen; darauf deutet die Thatsache hin, dass in den betreffenden Rechnungen die Beträge seitens des Militärs später lediglich als «Geschenke» an die wacheleistende Mannschaft quittiert werden. Die Sache bestand also fort, nur die Form wurde geändert. Solche und andere Unzukömmlichkeiten bewogen die massgebenden Behörden und Persönlichkeiten neuerdings, die ins Stocken gerathene Wiedererrichtung eines oder beider Bürgercorps in Fluss zu bringen. Als am 30. März d. J. der gesammte Gemeinde-Ausschuss sowie die Vertreter des Handelsstandes vom Bürgermeister zur Berathung einer zweckmässigeren Organisation des der Stadt obliegenden Civilwachdienstes versammelt waren und namentlich die vom innerösterreichischen Gubernium für Graz entworfene Ordnung berathen sollte, erklärten die Anwesenden einstimmig, «dass die Wiedererrichtung eines uniformierten Bürgercorps umso nothwendiger wäre, weil ohne dieses der Civilwachdienst, vielen Inconvenienzen ausgesetzt, der Ehre des Laibacher Bürgers nachtheilig wäre». Sie beschlossen ferner, zur Bewaffnung des neu errichteten Corps die Zurückgabe der im Jahre 1809 von den Franzosen abgenommenen Corpsgewehre, die sich im Triester Zeugsdepöt befanden, von der Regierung zu fordern und die Bildung eines Fonds in der Form anzustreben, dass städtische Darlehensscheine gesammelt und deren Rückzahlung von den Behörden erwirkt werden solle. Es wurde sofort eine siebengliedrige Commission eingesetzt, welche die Wiedererrichtung unter Aufsicht des Magistrates betreiben, ohne Abwartung weiterer Aufträge die Beitragssammlung vornehmen und über die erzielten Erfolge ehestens Bericht erstatten soll. Dieser Commission gehörte auch der früher genannte Perty an, welcher sich überhaupt in diesen Tagen besonders auszeichnete und dafür auch neben dem Civil-Wachcommandanten Pessiak besondere behördliche Anerkennung fand. Auch das Kreisamt forderte am 2. April den Magistrat auf, diesen Gegenstand «auf das Thätigste zu behandeln und den ausführlichen Plan baldigst zur hohen Genehmigung vorzulegen». Die Stimmung in der Bevölkerung und bei den Behörden war angesichts der bevorstehenden, voraussichtlich länger dauernden Wachdienstpflicht der Laibacher Bürger zu dieser Zeit dem Unternehmen günstiger als je. In einer Denkschrift über diesen Gegenstand, welche mit der Einführung des Civilwachdienstes dem Magistrate vorgelegt wurde, lesen wir, «dass der grössere und vermög-lichere Theil des Publicums die wesentlichen Dienste, welche das Bürgercorps bei verschiedenen ähnlichen Gelegenheiten mit dessen Enthebung (i. e. vom Wachdienste) leistete, nicht mehr im Andenken habe»; ferner «ein Bürgercorps, errichtet im Frieden, verherrlicht die gottesdienstlichen und Nationalfeste; ein Bürgercorps, errichtet im Kriege, bestimmt, die Dienste des im höheren Berufe ausgerückten Vaterlands-vertheidigers zu versehen, hat eigenthümliches Verdienst. Der wahre Zeitpunkt der Reorganisierung der Laibacher Bürgermiliz ist also vorhanden». Wenige Tage später konnte der Magistrat bereits von der erfolgreichen Bemühung des ehemaligen Bürgeradjutanten Perty berichten, welcher etwa 30 uniformierte Bürger nebst vier gewesenen Bürgerofficieren gewonnen hatte, dem Civil- Wachdienste als Wachcommandanten, Aufführer u. dergl. zu dienen und selbem somit festeres militärisches Gefüge zu geben. Diese freiwillige Mannschaft hatte bereits einen grösseren Geldtransport als Bedeckung begleitet und sich bei einer Feuersbrunst um die Erhaltung der Ordnung besonders verdient gemacht. Gleichzeitig theilte die Stadtbehörde dem Kreisamte die Grundsätze mit, nach denen die Neuaufstellung eines Bürgercorps geschehen sollte: 1. ) Es sollte in Zukunft nur ein Bürgercorps unter diesem Namen bestehen. 2. ) Dasselbe soll auf wenigstens 120 Mann gebracht und in eine Compagnie mit den nöthigen Chargen formiert werden, zu denen jene Bürger, die sich derzeit hiezu gemeldet, das Vorrecht hätten. 3. ) Da etwa zwei Drittel der sich Meldenden nicht imstande sein dürften, die Uniform anzuschaffen, sollen selbe mit einem Vorschüsse von je 30 fl. — dem Kostenbeträge der einfachen Uniform — ausgestattet werden. 4. ) Nicht nur der Empfänger, sondern solidarisch das ganze Corps haftet für die Rückzahlung dieses Vorschusses binnen drei Jahren. 5. ) Da das Corps den grössten Theil des Civilwach-dienstes übernehmen wird, so sind diese Vorschüsse aus der Bezirkscasse zu leisten, und ist letztere durch Steuerzuschläge der vom Wachdienst befreiten Bürger zu dotieren. Wie man sieht, waren der Magistrat und die von ihm aus der Bürgerschaft herangezogenen Vertrauensmänner bei der Aufstellung obiger Grundsätze von der Absicht durchdrungen, die neue Bürgerwehr auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen und zu ihrer Erhaltung öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Dieser letztere Vorschlag fand jedoch keineswegs die Billigung der Regierungsbehörde, deren letzter Schluss, bei aller Anerkennung der Erspriesslichkeit und Nothwendigkeit einer Bürgerwehr, doch stets in dem Worte «Kostenlosigkeit» ausklang. Sie genehmigte zwar die ersten vier Punkte des vorgelegten Projectes, erklärte jedoch den letztgenannten für unannehmbar und verwies auf den «vermöglicheren Theil der Bürger, der durch Zusammenschuss gewiss den nöthigen Geldbetrag auf bringen werde». An der Verweigerung der Beitragsleistung aus öffentlichen Fonds schien das Project neuerdings scheitern zu sollen, wir erfahren nichts von einer weiteren Thätigkeit des zur Wiedererrichtung des Bürgercorps eingesetzten Ausschusses, Geldmangel war und blieb der Stein des Anstosses. Erst gegen Ende des Jahres 1815, als nach dem Wiedereintritte des Friedens die Absicht Kaiser Franz L, im folgenden Frühjahre das zurückgewonnene Krainerland zu besuchen, bekannt wurde, sah sich der Bürgermeister im Einverständnisse mit dem Landespräsidium veranlasst, die ehemaligen Bürger-officiere Kaspar Kandutsch und Nikolaus Lederwasch, derzeit Vorstand des Flandelsgremiums, ins Vertrauen zu ziehen und die Errichtung einer uniformierten Bürgergarde im Zusammenhänge mit dieser dynastisch-patriotischen Gelegenheit neuerdings anzuregen. Er stellte dar, dass die Hauptstadt sicherlich alles aufbieten werde, um ihren geliebten Herrscher nicht nur mit der innigsten Liebe, sondern auch mit der möglichsten äusseren Würde zu empfangen, und beantragte die Errichtung einer uniformierten Bürgerwache am allerhöchsten Hoflager oder wenigstens die Aufstellung einer derartigen Abtheilung von 24 Mann. Der Handelsvorstand Lederwasch berieth mit Kandutsch und dem gewesenen Civil-Wachcommandanten Pessiak dieses Project und berichtete an den Stadtmagistrat am 3. Jänner 1816, dass es leicht sei, die hiezu nöthigen Theilnehmer in der Bürgerschaft aufzubringen, wenn ein Garantiefond, der mehrere Tausende betragen müsste, zur Bestreitung der Uniformierung vorhanden wäre und das Unternehmen aus dem Provinzialfonde unterstützt würde. Wieder- errichtung. Diese letztere Forderung hätte unter gewöhnlichen Verhältnissen die Sache wiederum ad calendas graecas verschoben, wenn nicht die für das Jahr 1816 erwartete Ankunft des Kaisers bei allen massgebenden Factoren regeren Eifer entwickelt hätte. Den Laibacher Bürgern handelte es sich zunächst um die Frage, ob das neu errichtete Corps als die mit der Schützengesellschaft mehr oder minder verquickte Jägertruppe erstehen sollte oder ob die alte Grenadierdivision wieder aufzuleben hätte. Infolge dessen finden wir die Bezeichnung des neuen Corps selbst in den amtlichen Schriftstücken, ja innerhalb eines und desselben Actes schwankend; die Namen Schützen-, Jäger-, Bürgercorps wechseln willkürlich miteinander, doch wurde jetzt die Angelegenheit so energisch betrieben und fand beifälliges Entgegenkommen seitens der Laibacher Stadtbewohner, so dass auch die Behörde sich veranlasst fühlte, wenn auch vorsichtig, unterstützend einzutreten. Am io. April 1816 wurde das Artilleriezeugscommando in Triest angewiesen, an Stelle der im Jahre 1809 von den Franzosen abgenommenen Waffen 203 complete Feuergewehre der Laibacher Bürgerschaft während der Anwesenheit des Kaisers leihweise zu überlassen, worauf das neu errichtete Bürgercorps, das jede engere Bezeichnung verschmähte und so dem Streite, ob Jäger oder Grenadiere, glücklich aus dem Wege gieng, am 29. April zur vorläufigen Constituierung schritt, bei welcher als Hauptmann und Commandant Michael Tschernoth, zum zweiten Hauptmann Simon Pessiak sowie die in der beiliegenden Liste angeführten Officiere, nämlich 1 Capitän, 1 Ober-( 2 Unterlieutenants, 2 Fähnriche sowie die nöthigen Stabspersonen gewählt wurden. Der rührige Perty trat als «ökonomischer Inspector» in den Stab ein, versah also, wie er es schon in der Grenadierdivision gethan, hauptsächlich die Montierungs- und Ausrüstungsangelegenheiten, wozu er als ehrsamer Schneidermeister besonders geeignet schien. Der Mannschaftsstand wird in dieser Zeit auf etwa 80 Gardisten angegeben. Die diesmalige Raschheit ist durch die unmittelbar bevorstehende Ankunft Kaiser Franz I. zu erklären, der am 19. Mai 1816 Krains Hauptstadt besuchte und von dem neuformierten Bürgercorps, das hiebei zum erstenmale öffentlich auftrat, mit militärischen Ehrenbezeigungen empfangen wurde. Die noch ausständige Genehmigung der landesfürstlichen Regierung folgte selbstverständlich bald nach, der Kreisamtserlass vom 10. Juni gestattete nachträglich die provisorische Wiederherstellung des Bürgercorps, jedoch nur zur Paradierung während der Anwesenheit des Kaisers und ohne Präjudiz für dessen Fortbestand und verlangte behufs dauernder Regulierung desselben die schleunige Vorlage der organischen Vorschläge sowie der früheren Privilegien und Statuten. Die Regierung war also ernstlich geneigt, die Neubildung einer organisierten Bürgerwehr in Laibach zuzulassen; sie beschäftigte sich überhaupt seit langem mit der gleich-mässigen Einrichtung aller in den österreichischen Städten bestehenden Bürgercorps. Doch sah sie sich bald veranlasst, ihre eigene amtliche Aufforderung zur Vorlage eines Statutes zu widerrufen, indem sie dem Magistrate am 2. August desselben Jahres eröffnete, dass die durch die letzten Kriegsverhältnisse unterbrochenen Verhandlungen wegen der allgemeinen Organisierung der Bürgercorps in der österreichischen Monarchie bis zur gänzlichen Beendigung der Territorialgegenstände ausgesetzt bleiben und deshalb für die Regulierung der Bürgercorps ein geeigneter Zeitpunkt abgewartet werden müsse. Die Neueinrichtung der Verwaltung in den wiedereroberten Provinzen sowie die Heeresreform beanspruchte eben derart alle Kräfte der hiezu eingesetzten «Central-Organisierungs-Hofcommission», dass minder dringende Angelegenheiten zur Seite geschoben werden mussten. Dieser Umstand war für das neue Laibacher Biirger-corps verhängnisvoll. Im Besitze einer provisorischen Bestätigung fühlte es sich als existenzberechtigt und wurde vom Magistrate und allen kaiserlichen Amtsstellen vorläufig anerkannt, doch ohne Statut fehlte demselben die innere Festig- Mittheilungen des Museal Vereines für Krain 1893 — I. Demission des Officierscorps keit und damit auch die Lebensfähigkeit, zumal die finanzielle Verwaltung mangels einer sicheren, rechtlichen Grundlage fortwährend eine schwankende bleiben musste. Man kann nicht sagen, dass die Civil- und Militärbehörden sich späterhin gerade unfreundlich gegen das Corps stellten, auch höchstenorts erfuhr selbes Unterstützung, indem im Februar 1817 durch kaiserlichen Befehl jene 200 Feuergewehre, welche im Vorjahre leihweise überlassen worden waren, in das völlige Eigenthum des Bürgercorps mit der alleinigen Verpflichtung, selbe instand zu erhalten, Übergiengen. Damit war wenigstens die Bewaffnung in einer den Mannschaftsstand weit überragenden Fülle gesichert, doch gieng es mit der neuen Schöpfung nicht recht vorwärts, sie brachte es zu keiner kräftigen Existenz, sondern siechte, an zwei Uebeln leidend, dahin; das erstere bestand in dem Mangel eines eigentlichen Statutes, das letztere in der fortwährenden Geldnoth. Nachdem im Jahre 1815 das Kreisamt die Dotierung des Corps aus öffentlichen Cassen und die Leistung eines Uniformierungsvorschusses aus denselben entschieden verweigert hatte, war auch gelegentlich der thatsächlichen Wiederformierung im April 1816 von dieser Seite keine Unterstützung zu hoffen, deshalb wurde, um die Uniformierung noch vor der Ankunft des Kaisers herstellen zu können, seitens der Stadtgemeinde dem Corpsausschusse ein Vorschuss von 2400 fl. gewährt, welcher in fünf Jahresraten getilgt werden sollte. Doch konnte der Ausschuss schon die erste Rate nicht ein-halten; er wurde, da die städtischen Finanzen der Ordnung dringend erheischten, ferner der Beschluss gefasst worden war, alle Ausstände einzuziehen, daran gemahnt und am 28. Juni 1817 zur Rückzahlung der fälligen Summen verhalten. Bot schon diese Schwierigkeit dem Officierscorps eine Quelle fortwährender Verdriesslichkeiten, so gestalteten sich auch die inneren und dienstlichen Verhältnisse im Corps immer unerquicklicher, bis am 19. Mai 1818 das gesammte Officierscorps beim Stadtmagistrate um seine Enthebung ansuchte und diesen Schritt mit der Bemerkung begründete, «dass keine die Mitglieder verbindenden Statuten bestehen, daher das Erscheinen bei den Paraden ganz dem Willen der Mitglieder überlassen blieb und diese von ihrer Freiheit einen der Ehre und dem Zwecke des Corps widersprechenden Gebrauch machen». Auch der «ökonomische Inspector» Perty suchte aus naheliegenden Gründen um seine Entlassung an ; doch gelang es für diesmal noch, den geschehenen Riss zu verkleistern, dagegen zeigt uns ein Vergleich der Officiersliste von 1816 und 1819 deutlich, dass vielfache Austritte und sonstige Veränderungen stattgefunden. In dieser Krisis traten wahrscheinlich Tschernoth, Pessiak u. a. für immer zurück und über-liessen die Auflösung des Corps anderen Händen. Die Geldnoth stieg im Jahre 1819 auf beängstigende Höhe. Die Rückzahlungstermine für das städtische Anlehen wurden trotz Mahnung niemals eingehalten, da der Magistrat noch immer der glimpflichste Gläubiger blieb. Die Corpsverwaltung sah sich sogar veranlasst, einen Theil ihrer überzähligen Armaturvorräthe, und zwar aus dem vom Kaiser geschenkten Vorrathe, der Laibacher Stadtgemeinde zur Bewaffnung der neu errichteten Polizeimannschaft käuflich zu überlassen. Als nun der entfallende Kaufpreis über Anordnung des Kreisamtes nicht bar erlegt, sondern lediglich von der aushaftenden Uniformierungsschuld abgeschrieben werden sollte, stellte es sich heraus, dass das Corps dieses Guthaben bereits für eine andere Schuld — der Ausgabe für die Militärbewirtung am Geburtsfeste des Kaisers —- der Gemeinde cediert hatte. Dass um diese Zeit der Officiersstand sich erheblich verringerte und ganz neue Elemente das sinkende Schifflein flott zu machen versuchten, wurde bereits gesagt; auch die Mannschaft fieng an, sich dem Dienste zu entziehen, so dass die Zustände im Corps in diesen Tagen treffend und bündig in einem Magistratsberichte mit den Worten gekennzeichnet werden: «Diese Unordnung dauerte nun fort, es wurde dem Uibel nie radical, sondern immer nur von Parade zu Parade durch verschiedene willkürliche Palliativmittel, mehrentheils aber bittweise (!) abgeholfen.» Selbst das Kreisamt sah sich veranlasst, die Mitglieder des Corps corporativ vorzuladen und zum weiteren Erscheinen bei Ausrückungen zu bewegen, wodurch die angedrohte Resignation der Officiere ihre vorläufige Erledigung fand. Noch ein kühner, wenngleich wenig erfolgversprechender Versuch wurde unternommen, um das Interesse der Bürger für das Bürgercorps wieder zu erwecken. Das Commando richtete im Sommer 1819 an die Hofstelle die Bitte, es mögen die Corpsangehörigen auf die Dauer ihrer Mitgliedschaft vom Militärdienste, befreit werden, beziehungsweise berechtigt sein, ihrer Dienstpflicht in den Reihen des Bürgercorps zu genügen. Es ist begreiflich, dass eine solche Gestattung sicherlich die meisten Bürgerssöhne zum Eintritte und jahrelangem Verbleiben veranlasst hätte, doch war an eine Erfüllung dieser ausserordentlichen Begünstigung kaum zu denken; das Guber-nium wies auch die Bitte mit der Begründung zurück, dass dieselbe eine mit dem bestehenden Wehrsystem unvereinbare Ausnahme verlange. Etwa zur Zeit, als dieses Ansuchen der Regierung unterbreitet wurde, zeigte sich bei Gelegenheit der Ankunft des russischen Grossfürsten Michael neuerdings der lockere Zustand der Corpsdisciplin. Obwohl das Kreisamt die Paradierung des Corps vor dem fremden Fürsten ausdrücklich wünschte, erschienen am betreffenden Tage (9. Mai 1819) nur mehr 45 Mann, während 51 trotz gegebener Zusage zuhause zu bleiben vorzogen. Die ausgerückten Mitglieder gaben hierauf die bündige Erklärung ab, dass auch sie zum letztenmale paradiert hätten und nur dann zur Parade erscheinen wollten, wenn alle Mitglieder gleichmässig hiezu verpflichtet würden. Das Officiers-corps, dem eine solche Nöthigung mangels eines Statutes nicht möglich war und das die Androhung von allfälligen Zwangsmitteln mit der Bürgerehre nicht vereinbar erklärte, sah sich deshalb am 12. Mai 1819 neuerdings veranlasst, seine Resignation dem Stadtmagistrate kundzugeben und um die Suspen- dierung aller Corpsfunctionen bis zum Erlasse eines allgemeinen Bürgerwehrstatutes anzusuchen. Welch geringes Interesse an dem Schicksal des Corps bereits damals herrschte, zeigt der Umstand, dass dieses Schriftstück lediglich vom Unterlieutenant Hoinigg, als derzeitigen Commandanten (1), und weiteren drei Officieren unterschrieben ist, so tief war der Stand der activ theilnehmenden Officiere gesunken. Der Magistrat fragte am 20. Mai bei dem Kreisamte um Verhaltungsmassregeln in dieser schwierigen Sachlage an, bemühte sich jedoch in der Zwischenzeit, unter den Corpsmitgliedern eine pflichteifrigere Stimmung zu verbreiten, da ihm an der Erhaltung des Corps schon wegen dessen Schuldverbindlichkeit viel gelegen sein musste. Doch half alles nichts ; am II. November 1819 wiederholte der Rest der Bürger-officiere energisch sein Verlangen um Enthebung des Corps von allen Ausrückungen und vorläufige Einstellung jeder Thätigkeit desselben mit dem Hinweise, dass in kurzer Zeit (12. Februar) die Feier des kaiserlichen Geburtstages die traurige Lage des Corps ärgerniserregend zutage bringen würde. Durch zwei Monate vermittelte der Magistrat auf vertraulichem Wege unter den widerstreitenden Elementen und suchte die Officiere zur Zurücknahme ihres Entschlusses zu bewegen, doch vergebens. Zu Anfang des Jahres 1820 raffte sich endlich die Stadtobrigkeit zu einer Entscheidung auf, sie wies die erbetene Resignation mit dem Bedeuten zurück, dass die angeführten Gründe keineswegs genug triftig wären und der Magistrat bereit sei, besonderen namhaft gemachten Uebelständen im Corps abzuhelfen. Wahrscheinlich auf Andrängen der mit diesem Bescheide nicht zufriedenen Gesuchssteller berichtete er kurze Zeit darauf über die Zustände im Corps an das Kreisamt und betonte dabei mit Recht, dass «die gegenwärtige Resignation kein neuer Schritt, sondern nur ein wiederholter Ausbruch der Wirkungen der allmählichen und mit den einwirkenden politischen Verhältnissen con-sequenten Desorganisation sei». Er schilderte, wie die vorgeladenen Corpsmitglieder sich zwar persönlich bereit erklärt Auflösung. hätten, am Geburtstage des Kaisers auszurücken, wenn sie nicht wüssten, dass neuerlich der grösste Theil des Corps fernbleiben würde. Als wesentliche Ursachen des Zerfalles wird die unterbliebene Regulierung der Körperschaft und das daraus entspringende geringe Ansehen derselben bezeichnet, anderseits auf den Mangel eines das allgemeine Vertrauen besitzenden, im öffentlichen und privaten Ansehen stehenden Mitbürgers als Commandant des Corps hingewiesen ; aus diesen zwingenden Gründen, und weil das Officierscorps keine Aussicht hege, für die Zukunft Ordnung in das Corps zu bringen, bleibe trotz der erfolgten Rückweisung der Chargenniederlegung auch dem Magistrate nichts anderes übrig, als auf die Suspendierung des Bürgercorps bis zur allgemeinen Regelung dieser Körperschaften anzutragen, wobei jedoch die solidarisch haftbaren Mitglieder zur ratenweisen Rückzahlung des Uniformvorschusses auch weiterhin zu verhalten seien. Das Gubernium machte unter diesen traurigen Verhältnissen mit dem nicht mehr lebensfähigen Bürgercorps kurzen Process. Es benützte den Umstand der nur provisorisch er-theilten Bewilligung zum Zusammentritte eines Bürgercorps (vom io. Juni 1816), um den rechtlichen Bestand desselben überhaupt anzufechten, und entschied mit Erlass vom 17. März 1820, «dass eigentlich seit 1809 kein Laibacher Bürgercorps gesetzlich bestanden und deshalb auch keine Auflösung desselben stattfinden könne, sondern ohneweiters die im Jahre 1816 zur Paradierung vor Sr. Majestät von den Bürgern eingegangene und behördlich genehmigte Verbindlichkeit als nicht mehr wirkend erklärt werde». Gleichzeitig wurde das ehemalige Corpscommando beauftragt, die geschenkweise erhaltenen 200 Flinten beim Magistrate abzugeben und den aushaftenden Vorschussrest sofort an denselben rückzuzahlen, widrigenfalls letzterem die gerichtliche Einbringung von den im Schuldscheine Unterzeichneten Corpsmitgliedern zustehe. Dieser Erlass war das Todesurtheil der Laibacher Bürgerwehr ; die zuletzt treu gebliebenen Officiere, Lieutenant Hoinigg, Hauptmann Reinisch, Oberlieutenant Zeschka und Fähnrich Hohn, geriethen bei der Auflösung der Körperschaft zudem noch in harte Zahlungsverbindlichkeiten, da der Magistrat sich bezüglich der Corpsschuld an diese Persönlichkeiten hielt und von ihnen die sofortige Ablieferung der bereits fälligen, aber unbeglichen gebliebenen Jahresraten forderte. Ein recht unerquicklicher Streit zwischen den Genannten einerseits und der Stadtgemeinde anderseits entspann sich als traurige Erbschaft des aufgelösten Bürgercorps und dauerte durch längere Zeit fort, wobei erstere wenigstens von der Zahlungsverbindlichkeit in Bargeld losgezählt zu werden verlangten und die Tilgung des Betrages durch Rückgabe von städtischen Darlehensscheinen aus dem Jahre 1809 anstrebten. Ausserdem begehrten sie den Abzug des Wertes der vom aufgelösten Corps dem Magistrate übergebenen Waffen und Rüstungssorten und wiesen in wiederholten Eingaben und Recursen auf die uneinbringlichen Rückstände der Mitglieder, auf die bedeutenden Geldopfer hin, welche die Officiere jederzeit zu Corpszwecken gebracht hatten; es half alles nichts. Magistrat und Kreisamt bestanden unter Androhung gerichtlicher Schritte auf der Barzahlung des Darlehens ohne jegliche Compensation und bewilligten nur eine weitere Jahresfrist zur Tilgung der fünften Rückzahlungsrate. Es muss zur Ehre der Laibacher Bürger hervorgehoben werden, dass bei dieser fatalen Wendung der Sachlage ehemalige Officiere, welche sich in der letzten Zeit vom Corps zurückgezogen hatten, wieder ihren in Bedrängnis gerathenen Kameraden beisprangen und in der uneigennützigsten Weise sich für die Schuld haftbar erklärten, so Valentin Klemenčič und Franz Janesch. Der gewesene Ausschuss des Bürgercorps verlangte endlich zur Ordnung der Schuldangelegenheit die Einberufung einer allgemeinen Versammlung jener Bürger, die seinerzeit die Aufnahme des Darlehens beschlossen; doch kam man auch damit nicht zum Ziele, denn die leidige Schuldfrage schleppte sich bis ins Jahr 1823 hin. Wie sie endlich gelöst wurde, ist aus den vorliegenden Acten nicht mehr ersichtlich, dass sie in befriedigender Weise Lösung fand, geht dagegen zweifellos aus einer undatierten Tergalnotiz auf einem einschlägigen Actenstücke hervor, nach welcher «inzwischen die Bezahlung des städt. Darlehens erfolgte» und deshalb die Sache «ad acta» gelegt werden konnte. Wahrscheinlich hatten die ehemaligen Officiere und wohlhabenderen Mitglieder in ehrenvoller Weise sich verpflichtet gefühlt, das letzte materielle Opfer zu bringen, um der ungünstigen Zeitverhältnissen früh erlegenen Laibacher Bürgerwehr wenigstens die üble Nachrede finanzieller Unordentlichkeit zu ersparen. Kurz war die Lebensspanne der Laibacher Bürgercorps, nur wenig geschichtlich denkwürdige Thatsachen beleuchten den mühevollen Existenzkampf, den diese Volkswehr seit ihrer militärischen Organisation im Jahre 1793 bis ans Ende zu führen hatte. Mangel an innerer Festigkeit und gesetzlicher Grundlage, der Widerstreit der Partei-Interessen in der Bürgerschaft selbst und die geringe Unterstützung, welche wenigstens anfangs die Behörden dieser sicherlich patriotischen Einrichtung in engherziger Besorgnis zutheil werden Hessen, ferner aber auch die stetige finanzielle Unordnung trotz der grössten Opferwilligkeit der Officiere, die leidige Vorliebe für leeren Prunk und kostspielige, sachlich wertlose Veranstaltungen, die geringe Neigung der Kleinbürger, mit dem schmucken Waffenkleide auch ernste Pflichttreue anzuziehen und die Beschwerlichkeit militärischer Disciplin auf sich zu nehmen, endlich die besondere Ungunst der politischen Zustände mit ihren wiederholten feindlichen Invasionen und der stetigen Störung der materiellen und socialen Verhältnisse: dies alles zusammen bewirkte in Laibach das rasche Dahinsiechen der bürgerlichen Wehrkörper, während anderorts dieselben noch durch weitere Jahrzehente sich blühend erhielten oder bis auf den heutigen Tag fortbestehen. Beilage. Verzeichnis der Officiere und Standesübersicht der Laibacher Bürgercorps. A. Der bürgerlichen Infanterie- (Grenadier-) Division (1792 bis 1809). Rang Stand vom 4. Februar 1793 Stand vom 17. Juni 1802 j Major und Commandant Johann B. Jager, Handelsmann. Johann B. Jager, Handelsmann. Kaplan Bon. Huml, Consistorial-Secretär. Salv. v. Kleinmayr, Domkaplan. rQ cö Auditor Dr. Franz Repitsch, Advocat. — 02 Rechnungsführer J. G. Licht, Buchhändler. — Adjutant Fr. Langer, Wirt. Fr. Langer, Wirt. Stabsarzt — — Corpsarzt Michael Weber, Chirurg. Michael Weber, Chirurg. Fahnencadet — Jos. Riebler, Klempner. Fahnenführer — — Hauptmann Johann V. Sernitz, Handelsmann. Josef Alborghetti, Leonhard Vogou, Handelsmann. Handelsmann. Capitänlieutenant — — Oberlieutenant Josef Alborghetti, Handelsmann. Nikol. Lederwasch, Handelsmann. '0 : «♦-1 Franz Mully, Weinhändler. Mathias Recher, Handelsmann. O Unterlieutenant Fort. Kerschbaum, Schmied. Joh. Gollob, Handels- Nikol. Zänker, Wirt. Fähnrich Ant. Knur, Apotheker. Anton Primitz, Handelsmann. Karl Michel, Handelsmann. Mannschaft Feldwebel . . . Führer Corporale .... Gemeine .... Spielleute . . . Hautboisten. . 2 Mann, 2 » 15 » I ió » — » 2 Mann, i » 13 95 -6 » 7 Summe . . . 148 Mann. 135 Mann. Rang Stand vom 20. September 1805 Stand vom Jahre 1808 Major und Commandant Johann B. Jager, Handelsmann. Johann B. Jager, Handelsmann. Zweiter Major — Dr. Fr. Alborghetti, Mag.-Rath. Corpskaplan Val. Vodnik, Professor. Val. Vodnik, Professor. Auditor — Dr. G. Recher, Advocat. Rechnungsführer — Caj. Garzoni, Buchhalter. rS=> eö Adjutant' Franz Langer, Wirt. Franz Perty, Schneider. ZI Stabsarzt — Michael Weber, Chirurg. Corpsarzt Michael Weber, Chirurg. Ignaz Pinter, Wundarzt. Fr. Tschernitz, Wundarzt. Fahnencadet Josef Riebler, Klempner. — Nik. Koehrer, Sattler. — Fahnenführer — Joh. B. Retzer, Buchdrucker. Mathias Recher, Math. Recher, Handelsm. Hauptmann Handelsmann. Joh. Recher, Handelsm. Johann Recher, Dom. Jamnik, Stadtcassier. Handelsmann. Ant. Primitz, Handelsm. Capitänlieutenant Anton Primitz, Handels- Josef Mayer, Handelsmann. © mann. Nikolaus Recher, Handelsmann. © •H J. G. Licht, Buchhändler. «t-t o Oberlieutenant J. G. Licht, Buchhändler. J. P. Supantschitsch, Handelsmann. Unterlieutenant Ferdinand Jager, Buchhändler. Caspar Kandutsch, Handelsmann. J. P. Supantschitsch, Handelsmann. Simon Pessiak, Handelsmann. Ign. Sernitz, Krämer. Ign. Sernitz, Krämer. . Fähnrich M. Kamenisch, Kaffeesieder. M. Kamenisch, Kaffeesieder. Mannschaft Feldwebel . . . Führer . . Corporale .... Gemeine .... Spielleute . . . Hautboisten . . 2 Mann, I » 15 83 » —- » 4 Mann, 15 *■ 114 4 10 » Volon- mit Hauptmanns- 2 » täre ohne Rang . . . 15 » 38 , Summe . . . 130 Mann. 209 Mann. B. Des Jägercorps. Rang Stand vor dem Jahre 1807. Stand vom Jahre 1807. Major August Codelli von Fahnenfeld (1792). Valentin Dreo, Handelsmann. Hauptmann Johann von Desselbrunner, Tuchfabrikant (1792). Andreas Malitsch, Bürger. Dominik Jamnik, Stadtcassier (trat 1807 zum Grenadiercorps über). Georg Mulle, Handelsmann. Capitänlieutenant Andreas Herlein, Zeichenlehrer. — Oberlieutenant Anton Schröder (1800). Anton Rudolf, Handelsmann. 1 Marcus Alborghetti. Fähnrich — Josef F. Wagner, Apotheker. Auditor — Dr. Joh. Rosmann, Advocat. Mannschaft circa 150 Mann. Weitere Angaben fehlen. Summe circa 160 Mann. C. Des Bürgercorps (1816 bis 1820). Rang Stand vom 29. April 1816. Stand vom 9. Mai 1819. Hauptmann Anton Tschernoth. Valentin Klemenčič. Simon Pessiak. Michael Reinisch. Capitänlieutenant Valentin Klemenčič. — Oberlieutenant Franz Zeschka. Franz Zeschka. Unterlieutenant Johann Hoinigg. Johann Hoinigg. Franz Janesch. Franz Janesch. Fähnrich Adam Hohn. Adam Hohn. Georg Zweyer. Klemenčič. Corpskaplan Pochlin. — Auditor Dr. Johann Zweyer. — Cassier Michael Reinisch. — Rechnungsführer Franz Zebul. Franz Zebul. Oekon. Inspector Franz Perty. Franz Perty. Mannschaft 80 Mann. 4 Feldwebel, 13 Corporale, 70 Gemeine. Summe 93 Mann. 96 Mann. Äeltere Geschichte des Schlosses Unterthurn (Tivoli) hei Laibach. Von P. v. Radies. Die Handschrift Nr. 11.993 der k. k. Hofbibliothek in Wien, welche die sämmtlichen im Archive des einstigen Laibacher Collegiums der Gesellschaft Jesu enthalten gewesenen und beim Brande des Collegiums zugrunde gegangenen Urkunden in Copien (durchwegs, auch die in deutscher Sprache geschrieben gewesenen in lateinischer Sprache wiedergegeben) enthält, bewahrt in solcher Weise auch die ältesten Archivalien über das, eine längere Zeit im Besitze des Ordens gestandene Schloss (Gut) Unterthurn oder, wie es in diesen Urkundencopien zumeist genannt erscheint, «das Gut unter dem Thurn in Rosenbach». Die Geschichte von Schloss Tivoli — wie es heute der Volksmund nennt — ist eine so wechselvolle und durch den in unser Jahrhundert fallenden Besitz des Allerhöchsten Kaiserhauses, durch Se. Majestät Kaiser Franz Josef I., beziehungsweise Allerhöchst-seines in der Geschichte so rühmlich bekannten Marschalls Grafen Radetzky — dessen Standbild heute das reizende Blumenparket vor dem Schlosse schmückt — eine so illustre, dass jeder Beitrag zur Chronik desselben gewiss auf das Interesse der Freunde unserer Heimatkunde zählen kann. Der in der obeitierten Handschrift: «Liber totius Archivii . . . Societatis Jesu Labacensis» betreffs des Schlosses Tivoli (Unterthurn) enthaltene Theil beginnt mit fol. 7 1 und führt den Titel : « Praedium sub Turri et plura alia, quae circa civitatem Labacensem sita ad Collegium spectant, nec tarnen Pletriae incorporata sunt» (der Orden besass nämlich bekanntlich auch die frühere Karthause Pieterjach in Unterkrain). Die vorliegenden Urkundencopien datieren zumeist aus dem 16. und 17. Jahrhunderte und beziehen sich auf die Vorgeschichte von Tivoli, den Ankauf desselben durch die Jesuiten und auf die zunächst gefolgten Besitzverhältnisse. Zwischen den Urkundencopien läuft ein von dem Copisten, beziehungsweise Uebersetzer (der Urkunden aus dem Deutschen ins Lateinische) herrührender lateinischer Text. «Der Ort ,sub turri1 — so beginnt der Chronist — so genannt von einem Thurm, der einst auf dem unmittelbar an das heutige Gebäude angrenzenden Hügel gestanden, ist kaum eine halbe Stunde1 von Laibach entfernt und gehörte um 1440 (41)2 dem Georg von Apfaltrern, Hauptmann von Laibach; dieser vertheidigte die Hauptstadt für Kaiser Friedrich III. gegen den Grafen Ulrich von Cilli; dafür verbrannte der Cillier dem Apfaltrern seinen Thurm, und das neue Gebäude, das nun unter dem Hügel aufgeführt wurde, erhielt den Namen ,unter dem öden Thurm1 oder schlechtweg ,Unterthurn‘. «Dieses neue Gebäude ward dann, nicht ganz zwei Jahrhunderte später, Eigenthum der Jesuiten durch Schenkung Kaiser Ferdinands II. (ddto. Graz, 3. November 1607), indem der Rector es von dem Privatbesitzer abkaufte, mit dem Gelde aber, das der Kaiser zu dem Kaufe desselben an das Collegium hatte gelangen lassen. » Der neue Besitz wird nun weiters mit den Worten gerühmt: «Dasjenige, was nun zur gewöhnlichen Erholung des Collegiums dient, ist ein Ort, der, wenn irgend einer, sehr bequem und sehr lieblich; er hat von einer Seite einen genügend hohen, durch einen dichten Wald bedeckten Berg, nach der andern Seite aber Aecker, Wiesen, Fischteiche und einen freien Ausblick auf die Stadt. » In Dunkel gehüllt erscheint dem Copisten die Geschichte des Schlosses bis 1500 (da ihm darüber, wie wir gleich sehen werden, ausser einem Stück bezüglicher Urkunden nichts Vorgelegen), und er lässt die Frage offen, wie lange es die Apfaltrern besessen * * Der Schreiber rechnet die Entfernung im massigen Schritte vom St. Jakobsplatze — dem Redoutengebäude, ehemaligen Collegium Societatis Jesu — aus. 2 Es ist bekannt, dass «der Thurm bei Laibach» auf dem Hügel im 13. Jahrhunderte Eigenthum der Herzoge von Kärnten gewesen. und wann ihnen in diesem Besitze die nächsten Inhaber, die Herren von Saurau, gefolgt. Wohl aber geht aus der nun weiters von ihm citierten und copierten Urkunde — dem 1507, Sonntag vor St. Margarethen, ausgestellten Verkaufsbriefe des Gutes Unterthurn durch die Brüder Georg und Wolfgang von Saurau an den Landes-Vicedom Erasmus Praunwart (pro tempore Regiae Majestatis exactore seu telonario Labaci) und seiner Gattin Margarethe um 640 fl. krainische Münzen hervor, dass die genannten Brüder von Saurau das Gut Unterthurn von ihrer Mutter überkommen hatten, sowie aus einer am Schlüsse der Aufzeichnungen von ihm selbst mitgetheilten Urkunde von 1484 hervorgeht, dass der Laibacher Bürger Caspar Crobath in dem letztgenannten Jahre den ausser der Stadt Laibach gelegenen Thurm von Sigu na von Saurau, der Gemahlin des Ritters Johann von Saurau, um 200 fl. ungarisch gegen das Recht des Wiederkaufes an sich gebracht hatte, was der vorgenannte Verkaufsbrief der Brüder von Saurau an Praunwart beweist, in der Zwischenzeit von 1484 bis 1507 in der That eingetreten. Beide diese Briefe (von 1484 und 1507), welche auch die uns nun bekannten ältesten Besitzverhältnisse von Tivoli zu illustrieren in der Lage sind, geben wir im Anhänge wörtlich wieder. Praunwart, der von 1507 Besitzer von Schloss Unterthurn gewesen und auf dem Grunde desselben in der Nähe einen Ziegel-ofen errichtet hatte, verkaufte dasselbe 1534 (ddto. Lack, 1. October) — mit Ausnahme der Wiese, auf der einst das Lazareth gestanden — an den Laibacher Bürger Anton Küchl; als Zeugen erscheinen im Kaufbriefe genannt Erasmus Praunsperger, Bürger und Rathsherr (Senator) von Laibach, des Praunwart Tochter, verehelichte Petschacher, und deren Gatte A n d r e a s Petsch-a c h e r, Lacker Bürger. Nach des Küchl Tode besass Unterthurn dessen Witwe Scholastica Küchl, die mit Herrn Caspar Lanthieri wegen einer gefällten Eiche und eines im Walde ober dem (öden) Thurm3 neu errichteten Grabens in Streit gerieth, welcher jedoch vom Kaiser zugunsten der Witwe Küchl beendigt wurde (1552). 3 Der Thurm mit anliegendem Grund scheint ein separates Besitzthum geblieben zu sein, da ja noch unter 1606 der «Thurm ob Laibach, der öd ist», als Luegger Lehen an Hermann Freiherrn v. Attems übergieng (Klun, Archiv I., p. 50 f.J. Nach der Scholastica Küchl erscheint als Besitzer Valentin Küchl (ein Sohn oder Verwandter des Anton Küchl), Bürger von Radmannsdorf (1557). Jener Ziegelofen, den Praunwart errichtet und später dem Magistrate der Stadt Laibach verkauft hatte, scheint übrigens, wie der Copist meint, nicht lange gestanden zu haben, denn noch nicht fünfzig Jahre nach dessen Errichtung erscheint nämlich der Grund, auf dem er gestanden — derselbe grenzte an das Haus des Caspar Mauritsch in Rosenbach (Rosenbühel) —, an den Stadtsyndicus von Laibach, Melchior Pantaleon, verkauft (1580, 3. März) «um eine Summe Geldes» (wieviel, ist nicht angegeben) gegen dem, dass Pantaleon gehalten war, jährlich um den St. Martinstag an die Stadt Laibach 1 fl. zu entrichten. Um diese Zeit (1581) war aber Caspar Mauritsch Besitzer von Schloss Unterthurn selbst, wie aus einem dem Copisten vorgelegenen «Instrumente» (vom 17. Februar 1581) ersichtlich war; doch das sei nicht daraus ersichtlich gewesen — schreibt er — ob Caspar Mauritsch Schloss Unterthurn direct von Valentin Küchl überkam oder ob inzwischen noch ein Besitzer vor ihm gewesen; was aber weiters aus dem letzteitierten Instrumente hervorleuchtete, war 1.) dass das Gut Unterthurn auch den Namen «unter Rosenpach» führte, weil der ganze Berg Rosenbach heisst, und 2.) dass das Gut zu dieserZeit nicht alle jeneZugehörigkeiten hatte, welche es später (zur Jesuitenzeit) sein Eigen nennen konnte. Aber auch bei der Familie Mauritsch blieb Unterthurn nicht lange, denn nach dem Tode des Caspar Mauritsch verkaufte es dessen Sohn Adrian Mauritsch von Mosperg an seinen Verwandten Melchior Stoffl (1589, Laibach, 2. September — als Zeugen erscheinen: Johann Warl, Magister Melchior Pantaleon, landschaftlicher Schreiber, und Chr is to p h Tauffr er «provinciae grammateus » ), welcher Melchior Stoffl es jedoch schon wieder nach Jahresfrist «an seinen liebsten Verwandten» Melchior Pantaleon verkaufte (1590, Laibach, 12. November — Zeugen: Christoph Tauffrer und Magister Rogerius Lottrecht, inelytae provinciae in praetura procurator). Aus dieser auffallend raschen Folge der Verkäufe mag man wohl mit Recht schliessen, dass das Gut seinen Besitzern wenig eingetragen, weshalb denn auch Melchior Pantaleon, der dasselbe längere Zeit zu benutzen gedachte, es zu arrondieren versuchte und einige benachbarte Aecker gegen anderwärtige seinige Besitzungen eintauschte. So acquirierte Pantaleon durch Tausch u. a. einen Acker vom Laibacher Bischof Johann Tautscher, der zwischen seinem Acker, genannt «Pantaleon», und dem des Wilhelm Treiber lag — am untern Ende der nach Schischka führenden öffentlichen Strasse — gegen einen zwischen den Aeckern des landschaftlichen Schreibers Ulrich Khoberger und des Laibacher Bürgers Marcus Pregl, am obern Ende an die ebengenannte, nach Schischka führende Strasse, am untern Ende an einen Acker der Witwe Maria Eisvogel grenzend. Zufolge der wiederholten landesfürstlichen Erlässe von 1563, 1575 und 1587, betreffend die «Alienation der geistlichen Güter», musste auch dieser Tausch —- der mit dem Protestanten Pantaleon eingegangen werden sollte — die Bestätigung des Erzherzog-Regenten von Innerösterreich in Graz erhalten, was denn auch unterm 24. Februar 1597 erfolgte. Der Copist ergeht sich im Anschlüsse an die Mittheilung dieser erfolgten Bestätigung in einer längeren Ausführung über die Nothwendigkeit und Nützlichkeit dieses Alienations-Erlasses, der aus der lutherischen Häresie hervorgegangen, infolge deren der Adel, der bekanntlich zum grössten Theil der Häresie anhieng, die katholischen Kirchengüter mit allen Mitteln zu erlangen und zugleich die Prädicanten der neuen Lehre in grösster Armut und völliger Abhängigkeit von sich zu erhalten suchte; um nun diesen Uebel-ständen mit Erfolg zu begegnen, habe Erzherzog Karl, Regent von Innerösterreich, in grosser Weisheit bestimmt, dass die Kirchengüter ohne seine und seiner Nachfolger Zustimmung und Gutheissung in anderen Besitz nicht übergehen dürfen ! Melchior Pantaleon besass, wie schon oben erwähnt, nächst dem Schlosse Unterthurn auch jenen Grund, auf welchem der einst Praunwart’sche, dann magistratliche Ziegelofen gestanden hatte, und er musste der Stadt Laibach davon jährlich das sogenannte Patidenk-Geld (1 fl.) entrichten, doch auch dieser geringen Zahlung ward er überhoben durch ein Schreiben des gleichfalls protestantisch gesinnten Magistrates (ddto. 5. Juni 1600), mit der Begründung, «weil der Magistrat des genannten Pantaleon Treue und Gehorsam nicht bloss während seines Syndicats, sondern auch später wohl einsehe». Zur Inhabung des Schlosses Unterthurn und dessen Zugehörung durch M. Pantaleon, dem unmittelbaren Vorgänger der Jesuiten im Besitze desselben, schaltet unser Copist die Bemerkung ein: «Pantaleon richtete sich das Gut so her, dass es den Anschein hatte, als wollte er es für sich und seine Erben für immer erhalten, doch änderte er später seinen Sinn und trug es der Gesellschaft Jesu zum Kaufe an, entweder, weil er einsah, dass dieselben ein der Stadt nahegelegenes Gut brauchen zur Erholung und Erfrischung von Geist und Körper und er, als der lutherischen Lehre angehörig, einen Act der Complaisance üben wollte, oder weil er einsah, dass ihm das Gut zu wenig trage, oder weil er einsah, dass das Lutherthum in Krain ganz unterdrückt werde, und er es daher vorziehen konnte, alles Immobile zu verkaufen und auszuwandern, ehe er den neuen Glauben verliesse.» Und so erfolgte denn der Verkauf von Schloss Unterthurn durch Melchior Pantaleon an das Collegium Societatisjesu in Laibach zu Händen des Rectors Henricus Nivarius unterm 26. Februar 1601 um die Summe von 4000 fl., die in zwei Raten, die eine Hälfte beim Kaufe selbst, die andere Hälfte erst zwei Jahre später (6. März 1603) ausgezahlt wurde; die Quittung des Melchior Pantaleon vom gleichen Datum erlag im Archive des Collegiums. Im Kaufbrief waren als Zeugen unterschrieben: Herbard Baro Auersperg-Schönberg, Erblandmarschall und Kämmerer von Krain und der windischen Mark, Josef Posarell, erzherzoglicher Rath und Hauptmann des Schlosses Laibach, Gregor Komar, Vicedomsgegenschreiber; das Gut ward darin «Rosenpach» genannt. Unterm 26. Februar 1601 hatte auch M. Pantaleon die Deputierten der krainischen Landschaft ersucht, die Steuern von 30 fl., die von dem Gute Unterthurn jährlich an die Landschaft zu entrichten kamen, auf die Jesuiten umzuschreiben. Ein «unter dem Thurn» zwischen den Aeckern des Stettner und Salbadon gelegener Acker, welcher zur Kirche St. Peter gehörte, war in der Reformationsepoche verkauft worden (alieniertes Kirchengut), und es hätte wohl das Alienationsgesetz Erzherzog Karls dessen Wiedererwerbung ermöglicht, aber Bischof Thomas Chrön, der auch den Jesuiten das Schloss Unterthurn neu erbaute und ihren Besitz bei den zwei Brunnen im Vorraum einweihte, überliess ihn in seiner Eigenschaft als Vorsitzenden der Gegenreformations- Commission unter gewissen Bedingungen dem Johann Sonce und dessen Gattin Susanna, sowie den Kindern beider, dem Christoph Peer, Sohn der Susanna aus erster Ehe, und der Tochter Catharina, aus der ersten Ehe des Johann Sonce mit seiner Gattin Ursula (1601, 20. November, Laibach). Doch auch dieser Acker kam bald an die Jesuiten; es lag dem Copisten eine Quittung (1603, 17. September, Laibach) vor, über den xo Pf. («decimum nummum») vom gekauften Acker 10 «Imperiales» oder 11 fl. 40 kr., ausgestellt vom Pfarrer Georg Raitterer an den Rector Christoph Ziegelfest. Die Jesuiten mussten von diesem Acker der Pfarre einen jährlichen Zins von 1 fl. 10 kr. bezahlen, was ihnen auf die Dauer lästig fiel, denn wir sehen sie unter Chröns Nachfolger, Bischof Reinald Scarlichi (1630 bis 1640), es dahin bringen, dass sie diese Steuer gegen eine Summe von 33 fl. 20 kr. in krainischen Landschafts - Obligationen ablösen konnten, wodurch der Pfarre ein Gewinn von 50 kr. erwuchs (1637, 19. August, Laibach). Ein anderer Acker, zu zwei Seiten an die Jesuitenäcker grenzend, an einer Seite von einem Acker der Kirche St. Veit, an der anderen von einem der Kirche St. Anton gehörigen begrenzt, war (1601, 26. October, «Frayz»-Freudenthal) von Catharina Hueber ihrem Schwager Fabian Kirchperger und von diesem und seiner Frau Maria unter Zeugenschaft des M. Pantaleon, Schreiber der Landschaft, und des Laibachers Jacob Guroldt dem Jesuitencollegium verkauft um 155 fl. 33 kr. 1 Pf. (1602, 15. Jänner). Nachdem die Jesuiten diesen Acker käuflich erworben, setzten sie sich auch in den Besitz der beiden angrenzenden Aecker der Kirchen von St. Veit und St. Anton, nur mussten sie dafür, und zwar für jeden separat, jährlich Zinsen entrichten: für den St. Veiter 2 fl. 24 kr., was später mit 50 fl. in krainischen Landschafts-Obligationen und mit einem Vortheile von 36 kr. jährlich für die Kirche von St. Veit abgelöst wurde, und für den der Kirche von St. Anton gehörigen 2 fl. 40 kr., was gleichfalls mit 50 fl. und einem Vortheile von 20 kr. jährlich zur Ablösung kam — bereits unter Bischof Scarlichi (1637, 19. August). Da die Väter der Gesellschaft Jesu auch zwei nicht näher bezeichnete, unter dem Thurn gelegene Aeckervon Marcus Stettner gekauft hatten, wofür sie (1601, 14. December, Laibach) die Theil-zahlung von 33 fl. 36 kr. 1 Pf. geleistet — das übrige von der Kaufsumme schenkte ihnen des M. Stettner Sohn M. Stettner (1611, ii. April) — besassen sie einen fast vollends abgerundeten Complex von Aeckern und Wiesen, der sich zu Füssen des Schlosses in der Richtung gegen die Stadt zu ausbreitete. Nur eines nämlich fehlte ihnen noch zur vollständigen In-habung dieses Complexes sowie zum ungestörten Besitze des ganzen Gutes, nämlich die Erwerbung einzelner Objecte, welche die Freiherren von Lanthieri mitten drin und angrenzend besassen. Es gehörte letzteren nämlich noch ein Acker inmitten jener des Collegiums und ein Bauerngut in Unterschischka mit einigen Wiesen und einem kleinen, meist schon ausgehauenen Wald unter dem Thurn, alles dies diesseits des öffentlichen, nach Schischka führenden Weges, während noch weitere, die Jesuiten übrigens in ihrem Besitze nicht beirrende Objecte der Lanthieri jenseits dieses Weges lagen. Ferner mussten die Jesuiten zwei Drittheile des Zehents von ihren Aeckern des Gutes Unterthurn an die Lanthieri abliefern (der dritte Drittheil der Zehenten gehörte dem Laibacher Bischöfe). Da nun die Jesuiten einsahen, dass dieses Verhältnis zu den Lanthieris zu allen möglichen Streitigkeiten Anlass bieten könne, so baten sie durch den P. Nikolaus Koprivitz die Lanthieri, dass sie um einen angemessenen Preis den genannten Acker und die zwei Drittheile des Zehents ihnen verkaufen möchten. Die Gebrüder Lanthieri antworteten dem P. Nikolaus in einem eigenen Schreiben, «sie wären durch keine Notliwendigkeit gezwungen, die von den Voreltern erworbenen unbeweglichen Güter zu verkaufen, nichtsdestoweniger wären sie bereit, ungezwungen die angeregten Objecte dem Collegium zu überlassen gegen dem, dass die Väter der Gesellschaft Jesu hinwieder versprechen würden, ihnen beim Erzherzog-Regenten zu erwirken: 1.) die Befreiung und Ausnahmestellung ihres Hauses in Laibach vom Stadtrechte; 2.) die Schenkung eines Hügels zu St. Veit bei Wippach und 3.) die Gerichtsbarkeit und immediate Instanz ausser gewissen Fällen in den Ortschaften St. Rochus, St. Peter, Ober- und Unter-Vertoiba bei der Stadt Görz. Dies, sagten sie, sei ein geringes und dem Erzherzoge nicht nachtheilig; sie glaubten, es leicht erreichen zu können, da sie wussten, wie sehr beliebt P. Nikolaus Koprivitz beim erzherzoglichen Hofe in Graz sei, das aber, was sie dem Collegium dafür boten, hielten sie im Werte von vielen Tausend Gulden (obschon es — bemerkt der Copist lakonisch — um vieles weniger wert war). Die Jesuiten, die inzwischen die fraglichen Lanthieri’schen Objecte übernommen, beeilten sich, die drei Wünsche der Gebrüder Lanthieri dem Erzherzog-Regenten vorzulegen, und sie erreichten auch sofort die Bewilligung für Punkt i, nämlich die Befreiung des Laibacher Hauses, wodurch die Lanthieri ausser der Freiheit von der städtischen Gerichtsbarkeit auch die Entrichtung einer jährlichen Steuer von 13 fl. 30 kr. ersparten. Nicht so leicht hielt es aber, Punkt 2 und 3 durchzusetzen. Als die Lanthieri sahen, dass die Väter das nicht vollends erreichten, was von ihnen angestrebt war, so verlangten sie den Acker und die Zehente sowie die seither gezogenen Früchte zurück. Dies verursachte hinwieder den Vätern viele Unannehmlichkeiten, besonders in den Jahren 1609 bis 1612, in welchem Zeitraum ein gewisser Martin Steinhäuser, ein Protestant, Administrator der Lanthieri’schen Besitzungen in und um Laibach war, der seinen Herrn falsch berichtete und überhaupt den Vätern sehr lästig und ungelegen gewesen sei. Endlich aber — sagt der Copist — sahen die Lanthieri ein, dass ihnen die Väter dasjenige, was zu erfüllen möglich gewesen, bewirkt und dass die Erfüllung der anderen zwei Punkte von anderer Seite, nämlich von Seiten der krainischen Landschaft und der Görzer Grafschaft, verhindert worden sei. In Anerkennung der erwirkten Befreiung ihres Laibacher Hauses schenkten also die Gebrüder Johann Caspar und Friedrich von Lanthieri dem Collegium den Acker (im Werte von 80 bis 100 fl.) und die Zehentantheile mit dem an den Rector P. Nikolaus Jagniatovius und seine Nachfolger gerichteten Schenkungsbriefe (16x9, 29. Jänner, Laibach). Zu dieser Schenkung bemerkt aber der Copist: es war dies nicht ganz und gar eine Schenkung, sondern nur eine Remuneration, die sich die Gesellschaft durch viel Mühsal und unter grossen Gefahren verdient hatte. Der Ausgleich inbetreff des dritten Drittheils der Zehenten an den Bischof von Laibach erfolgte aber in nachstehender Art : Bischof Otto Friedrich, Graf von Buchheim (1641 bis 1664) erliess dem Rector und der Societät diese Steuer gegen dem, dass an einzelnen Sonntagen und an besonders bezeichneten Festtagen ein Mitglied der Gesellschaft Jesu in der Kathedrale zu St. Nikolaus predige, der zum Volke krainisch (slovenisch) zu sprechen habe (qui ad populum carniolice dicat); die nöthigen Bücher sollten den Predigern aus der bischöflichen Bibliothek gegen Rückstellung gegeben werden. Otto Friedrichs Nachfolger, Bischof Josef, Graf R ab atta (1664 bis 1683), warf die Zehentfrage wieder auf und entsendete eines Tages seinen Secretar Ivankovich in dieser Angelegenheit an den Rector, worauf dieser wieder an den Bischof mit Gegenvorstellungen herantrat; aus den bezüglichen Aufzeichnungen über diese Verhandlungen geht soviel hervor, dass der Bischof unter Bezeugung seines grössten Wohlwollens für die Väter der Gesellschaft Jesu doch auf dem Umstande beharrte, dass die Sache nicht leicht zu nehmen sei, indem es sich hiebei um pfarrliche Rechte handle. Das Punctum saliens bildete die Untersuchung, ob auch von einem Acker, der erst aus einem Garten oder aus einer Wiese zu einem solchen gemacht worden, eine Zehent-gebür zu leisten sei. Interessant ist aus den hier beigebrachten Details die Erwähnung einer mitten unter Aeckern befindlichen umzäunten freien Wiese, auf welcher die Stadt das Recht habe, die Musterung der Bürgerwehr vorzunehmen (intra septa prata libera, ubi cives ius armilustrij habent). Zur Zeit des Nachfolgers Rabatta’s auf dem Laibacher Bischofstuhle unter Siegismund Christoph Grafen Herberstein (1683 bis 1701) wurde aber auf Grundlage des Vertrages mit Otto Friedrich für die Lebzeit des Bischofs Herberstein dem Rector für die Beistellung eines krainischen (slovenischen) Predigers an der Kathedrale die Steuer für die Aecker «unter Thurn» erlassen (1688, Laibach, 15. December). Mit dieser Notiz schliessen die das Gut Unterthurn bei Laibach als Besitz der Jesuiten betreffenden Aufzeichnungen unseres Copisten. Aus anderen Quellen aber stellt sich ein wenngleich engumrahmtes, so doch genugsam anschauliches Bild von der Physiognomie des Schlosses Unterthurn und des Lebens daselbst zur Jesuitenzeit zusammen. Obenan unter diesen Quellen steht das sogenannte «Schlösserbuch» in des Zeitgenossen Valvasor «Ehre des Herzogthums Krain», wo wir im XI. Buch auf Seite 584 die Abbildung von Unterthurn zu sehen bekommen und es in der angefügten Beschreibung u. a. heisst : «Das Gebäu steht mit lauter Obst- und anderen Bäumen so gar umringt, dass man es von keiner Seite recht erblicken kann, weil es nämlich dem Gepüsche mitten im grünen Schoss stehet. Im Sommer ist hier eine angenehm-kühle Lufft wegen des Baum-Schattens. In dem Walde fliessen hin und wieder anmuthige Brunn-Quellen. Unter dem Schlosse erfreut sich das Auge der flachen und ebnen Wiesen-Gründe und Baufelder. Ist also in Wahrheit ein vergnüglich lustiger Ort: welchen auch daher die PP. Soc. Jesu zu Laybach an ihren Recreationstägen zu ihrem Spatzier- und Zeit-Vertreibungs-Ort erkieset haben.» Schloss und Garten des heutigen Tivoli waren also ein hochbeliebter Recreationsort für die Patres des Laibacher Collegiums und für dessen Zöglinge. Nicht selten bewirteten hier die Jesuiten ihre vornehmen Gönner aus der Stadt und wurden hinwieder von diesen durch Heraussenden von Speis und Trank an selber Stelle selbst bewirtet. Hierüber enthalten die im Musealarchive bewahrten Diarien der Jesuiten nähere Daten. Da sendet einmal zu solch einem «Freundesmale» der Propst von St. Nikolaus als Ueber-raschung in die Küche nach Schloss Unterthurn voraus sechs Kapaunen und mehrere Flaschen süssen italienischen Weines und kommt alsbald selbst nach, um das Gesendete im intimen Kreise mit zu verzehren. Da kommt ein andermal ein Pfarrer aus Istrien, «der sich selbst einladet»; «zum Glücke — schreibt der Schreiber des Diariums — sind ein paar Hasen zu Hause und ein paar Torten im Vorrath, die ihm vorgesetzt werden»; ein Bischof aus einer benachbarten Provinz, der öfter eintrifft, bekommt einmal ausser den gewöhnlichen vier Gängen: Suppe, Rindfleisch, Braten und Mehlspeise, auch Hühner in Pasteten, ein gebratenes Rebhuhn und Kohlrüben als Gemüse vorgesetzt, und «da er ein Freund von süssen Speisen», setzt man ihm ein andermal auch zwei Torten vor, eine Mandel- und eine Birnentorte. Gebratene Fische, dann Krebse, junge Hühner in der Brühe (eingemachtes Huhn), gebratene Hühner, Lammsbraten sind gleichfalls Zugaben zu dem regelmässigen Mittagstische, wenn Gäste eintrafen. Auch die Zöglinge werden bei festlichen Anlässen im Garten von Unterthurn mit «Jausen» regaliert. Sie führen hier Theaterstücke im Freien auf, und einmal wird der zu Gast erschienene Landeshauptmann «durch Seminaristen in Masken von tanzenden Affen und Satyren mit Musikbegleitung empfangen» (Dimitz, Geschichte Krains IV., i. 106). Im Jahre 1703 liessen die Jesuiten das Schloss ganz neu herrichten, wie das erst bei einer Renovierung in den vierziger Jahren unseres Jahrhunderts vom Portal entfernte Chronostichon besagte: aeDes Deo aC posterls reCreanDIs poslta. Nach der Aufhebung der Jesuiten (1775) wohnte ab und zu der Bischof von Laibach zur Sommerszeit in Schloss Unterthurn, das in den Besitz der Stände übergegangen war; so lesen wir, dass 1790 am 29. August die Erzherzogin Elisabeth einer Soirée des Adels beiwohnte, welche auf Schloss Unterthurn bei dem daselbst wohnenden damaligen «Erzbischöfe» von Laibach stattgefunden. Im Laufe der Zeiten diente dann Tivoli-Unterthurn als Kaserne, Spital, Magazin und gieng allmählich seinem Verfalle entgegen, bis es, wiederhergestellt, wie bereits angedeutet, von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Josef I. als Ehrengabe für den Marschall Radetzky angekauft, von diesem durch neue Baulichkeiten vermehrt und dann an Se. Majestät rückgestellt wurde, wo es dann im Allerhöchsten Besitze bis zum Jahre 1864 verblieb, in welchem Jahre es bekanntlich die Stadt Laibach von der kaiserlichen Güteradministration käuflich erworben hat. Anhang. I. Reihenfolge der Besitzer. Herr Georg Apfaltrern, Capitaneus civitatis Labac., 1440. Frau Siguna von Saurau bis 1484. Herr Caspar Crobath, Laibacher Bürger, von 1484. » Georg und Wolfgang von Saurau bis 1507. » Erasmus Praunwart, Vicedom in Krain, von 1507. » Anton Küchl, Laibacher Bürger, 1534. Frau Scholastica Küchl, 1552. Herr Valentin Küchl, 1557. » Caspar Mauritsch bis 1581. » Adrian Mauritsch von Moosperg bis 1589. » Melchior Stoff! bis 1590. » Melchior Pantaleon, landschaftl. Beamter, 1590 bis 1601. Das Collegium Soc. Jesu, 1601 bis 1775. Die krainischen Stände (bezw. das k. k. Aerar), 1775 bis 1851. Se. Majestät Kaiser Franz Joseph I., 1851, für FM. Grafen Radetzky von Radetz, rückgestellt 1854, dann Eigenthum des Allerhöchsten Hofes bis 1864. Stadtgemeinde Laibach von 1864 an. II. Kaufbrief des Caspar Crobath 1484.4 * Ego Casparus Crobath civis Labacensis et ego Catharina eius legitima consors testamur pro nobis et omnibus nostris heredibus et notum facimus per praesentes Universis has visuris, audituris, aut lecturis; Cum nobis Nobilis Dna Domina Siganin Nobilis et generosi Equitis Domini Joannis a Saurau legitima uxor, suam turrim extra civitatem Labacensem sitam, una cum sylva, pratiš et agris appertinentibus pro 200 fl. bonae ponderatae monetae in hungaricis et aureis (vigore literarum pignoratitiarum, quas ab illa habemus) oppignorassi ; sibi autem et suis heredibus, pro 200 fl. jus redimendi pro semper diebus 14 ante et diebus 14 post festum 4 War im Archive des Collegiums in deutschem Original vorhanden (unter Lit. G, Nr. 34). Anmerkung des Copisten. S. Georgii immediate sequentibus reservasset. Hinc promittimus nos dieti Coniuges, ego Casparus Crobath et ego Catharina, eius consors, pro nobis et omnibus nostris heredibus vigore praesentium lite-rarum, si nos aut nostros heredes, memorata domina Siganen aut eius heredes dictis 200 fi. monuerint et eosdem persolverint, quo-cunque anno id fiat, semper tarnen 14 diebus ante aut 14 diebus immediate post festum S. Georgii tunc nos debemus et volumus redemptioni locum dare, supradictam turrim una cum sylva, pratiš et agris appertinentibus cedere, unacum litteris pignoratitiis, quas ab ülis habemus, restituere et tradere sine ulla dilatione et contra-dictione. Si autem hoc non faceremus et redemptionem tali statuto tempore non admitteremus, tunc possunt ilio dictos 200 fl. apud iudicem Labacensem deponere et memoratam turrim una cum sylva, pratiš et agris, tanquam suum hereditarium liberum bonum occupare. Si autem nos illis aliquam molestiam hac in re faceremus, qualecunque ille ex eo paterentur damnum, nullo excepto, quod illi per se, vel suos nuntios sine alia probatione asseverabunt, totum damnum una cum dieto capitali bono, promittimus illis plene solvere, restituere et compensare, et hoc possunt illi habere et quaerere in omnibus bonis, quae habemus vel acquiremus, quomodocunque appellentur, aut ubicunque sita sint; ex quibus tam de capitali bono, quam quovis damno illis ius et satisfactionem faciat Judex Labacensis uti et quodvis dominium aut tribunal, sub quo nostra bona deprehendent et đesignabunt : haec enim est nostra seria voluntas. In quorum fidem ego memoratus Casparus Crobath meum proprium sigillum his litteris appressi et ego dictus Casparus Crobath et dieta Catharina eius legitima consors specialiter rogavimus hono-ratum et sapientem Marianum Glor civem Labacensem ut propter nos etiam suum sigillum his litteris appresserit, sine tarnen suo et suorum damno. Nos pro nobis et omnibus nostris heredibus obli-gamus vere et firmiter observare, quae in his litteris scripta sunt, quae datae sunt die veneris post Sanctum Ascensionis diem a Nativitate Christi Anno 1484.6 6 Diesen Brief fand Franz Ernst Freiherr von Saurau unter seinen Schriften, und da er schwer zu lesen war und schon durch Alter gelitten hatte, auch die Siegel schon beschädigt waren, so schickte er ihn iòbo nach Graz zur Regierung, um ihn legalisieren zu lassen. Es geschah, und zwar 15. März durch Johann B. Carminelli, der in der Authentik sagt, dass die sigilla a tergo apressa stark zerstört waren. Anmerkung des Copisten. III. Kaufbrief des Erasmus Praunwart 1507.6 Ego Georgius et ego Wolffgangus a Saurau Fratres testamur unanimiter pro nobis et omnibus nostris heredibus et per praesentes patentes litteras notum facimus universis eas visuris audituris aut lecturis, quod animo deliberato eo tempore, quo id faciendi ius et plenam potestatem habuimus, vero, syncero et perpetuo irrevocabili contractu dederimus et vendiderimus, demus et vendemus scienter harum vigore nostrum proprium liberum non fideicommissum bonum nempe nostram Curiam desertam turrim extra civitatem Labacensem una cum praedio et pomario et infrascriptis portionibus et bonis, item cum sylva dictae turri adiacente, prout ea una fossa ad Generosi Leonardi Ranisti i s 1 possessionem sita ipsum verticem montis complectitur apud civitatis Labacensis communalia deorsum ; item magnum pratum proxime sub ipsa turri, uno latere communalia et viam publicam attigens, prout illa fossa, aggestis et sepibus cinctum est; item pratulum ad viam, qua ad turrim itur, proxime infra sylvam inter magnum pratum et dieti Ramshisl possessionem sitimi. Ulterius dua prata in Gleinikh apud communalia, quae magnum pratum Suae Regiae Majestatis et Antonii Lantheri et Joannis Reychlinger prata attingunt ; item magnum agrum, qui a porta infra magnum pratum a via deorsum ad Semitam ad Joannis Hezne et templi S. Petri agros situs est, item unum agrum inter hospitalis Labacensis et templi S. Petri agros iacentem, item unum agrum inter B. Virginis templi agrum et fratrum S. Augustini in veteri foro agros, uno latere ad viam regiam versus S. Bartholo-maeum, item unum agellum proxime ad portam et aggestum apud agrum Glanhoser situm; item unum agrum post iam dictum agrum situm, etiam viam regiam versus S. Bartholomaeum attingentem et alio latere ad agrum templi S.Viti situm; et item unum agellum apud Lazarethum penes viam versus Nicolai Aurifabri pratum et agrum situm cum omnibus juribus et appertinentiis, sylvis, campis, pratiš, terminis, et limitibus, ingressibus et egressibus cultis et incultis, prout ea omnia nominantur et nominari deberent et 6 War im Archive des Collegiums im deutschen Original vorhanden (unter Lit. G Nr. l). Anmerkung des Copisten. prout ea Mater nostra et nos in usu et dominio habuimus et etiam Caspar Crobath p. m. diu a nobis inpignus habuit, Honorato Erasmo Praunwart pro tempore Regiae Majestatis etc. Exactori seu Telonario Labaci, Margarethae eius legitimae uxori omnibusque eorum heredibus pro 640 fl. bonae et justae monetae valoris Car-niolici, quos ab illis in parata pecunia sine defectu percepimus et contentati in futurum esse debemus. Quapropter nos dieti a Saurau fratres pro nobis et nostris heredibus, dietam curiam et praedium cum omnibus enumeratis et designatis portionibus et bonis ex nostro potestate usu et dominio transcribimus in dieti Praunwart, Margarethae eius coniugis, omniumque eorum heredum potestatem, usum et dominium eisque tradidimus, ita ut ij cum suis heredibus ea omnia imposterum possidere, ijsque uti et frui et cum ijs disponere, agere, et ommittere possint, sicut cum aliis suis propriis, liberis et emptis bonis, prout eis optimum et commodissimum videbitur, sine nostra, nostrorum heredum et cuiusvis alterius ratione nostri nostro-rum heredum et cuiusvis alterius ratione nostri molestia, impedimento, et contradictione et harum vigore literarum omni praeten-sione et juri in perpetuum pro nobis omnibus heredibus nostris et consanguineis piene renuntiavimus sine fraude. Nihilominus nobis et nostris heredibus in hoc ab hodierna die per sex proxime futuros annos reservamus jus redemptionis seu reluitionis, uti rever-sales ab illis datae clarae ostendunt; si autem non ipsimet hanc reluitionem dictis sex annis facere nollemus nec faceremus, hoc tarnen alteri cedere non possemus, sed ab eo tempore in futurum, uti praemissum est, perpetuo firma conditio permanent. Hine spon-demus nos pro nobis et nostris heredibus dietam turrim cum praedio et omnibus appertinentiis specificatis, fideliter tueri et pro-tegere et in iudiciis contra praetensiones et lites cuiuscunque defendere, ubicunque et quandocunque id opus fuerit iuxta evictionis jura et consuetudinem in Carniolia sine fraude. Si autem hoc non faceremus et dictus Erasmus Praunwart, Margaretha eius conjux eorumque haeredes propterea damnum paterentur, sive litigando, sive quocunque alio modo nullo excepto, quod ille per scriptos, vel per nuntium in bona et syncera conscientia affirmare possent, citra iuramentum et aliam probationem, totum illud damnum uni cum capitali summa, spondemus et promittimus nos pro nobis et nostris heredibus plenarie compensare et saivere ; et pro hoc omnia nostra bona mobilia et immobilia, quae habemus vel acquiremus, occupare possint per terrae Principem eius Capitaneum vel prae-torem vel quodvis dominium, sub quo nostra bona sita sunt et quae ipsi designabunt; in hoc enim est nostra voluntas et consensus omni dolo et fraude penitus exclusis. In cuius firmam fidem damus nos has literas amborum appensis sigillis munitas et ad majus testimonium et securitatem debite rogavimus Generosum Paulum Rasp pro tempore praetorem Provinciae Carnioliae ut et ipse his literis suum sigillum appendat sine tarnen suo suorumque damno ; et nos pro nobis et nostris heredibus per nostram synceram fidelitatem obligamus, omnia in his literis contenta vere, constanter, firmi ter et inviolabiliter observare contra non loqui, non agere, aut facere, fideliter sine fraude. Ego etiam Margaretha dieti domini Georgii a Saurau consors testor hanc descriptam venditionem cum meo scitu et consensu factam esse in cuius fidem debito modo rogavi honestum et sapientem Georgium Boushen, civem et sena-torem Labacensem, ut suum etiam sigillum loco mei appenderit sine tarnen eius et ejusdem heredum damno. Datum die dominica ante festum S. Margarethae post nativitatem Ch. Domini nostri 1507. Notizen zur Schulgeschichte Laibachs vor der theresianischen Reform. Die Geschichte des niederen Schulwesens ist nicht nach allen Seiten hin genügend bearbeitet worden; während die historische Forschung den lateinischen Kloster-, Stadt-, Landschafts- und Jesuitenschulen von jeher ein reges Interesse widmete und wohl jede bedeutendere derselben ihren Geschichtsschreiber gefunden, harrt der Entwicklungsgang der Elementarschulen noch immer einer umfassenden, auf breiter archivalischer Grundlage aufgebauten acten-mässigen Darstellung. Diese Art von Schulen, welche im Gegensätze zu den lateinischen deutsche genannt zu werden pflegten, waren eben gewerbsmässige Unternehmungen bürgerlich zünftiger Schulhalter, welche, mehr oder minder vom Rathe oder der Geistlichkeit abhängig, unter verschiedenen Verhältnissen auch verschiedene Wege einschlugen. Doch zeigen die Einrichtung, das Verhältnis zu den Behörden und den Stadtbewohnern sowie die Gebräuche und Gewohnheiten dieser Schulen bei näherem Zusehen im weiten Gebiete des einstigen römisch - deutschen Reiches eine mehr als zufällige Uebereinstimmung,1 so dass man nicht ohne Erfolg die gemeinsamen Züge zu einer Charakteristik dieser Schulkategorie sammeln und gestalten könnte. Auch die häufig ins tiéie Mittelalter zurückreichenden lateinischen Pfarr- oder Domschulen, welche meist im Reformationszeitalter ihre Blüte abstreiften und den eigentlichen Unterrichtsbetrieb an die evangelischen Stadt-und später an die Jesuitengymnasien abtraten, selbst aber meist nur als Musikschulen für geistliche Chorzwecke fortbestanden, sind bis jetzt von der localen Geschichtserforschung verhältnismässig wenig berücksichtigt worden. 1 Vgl. 7. B. des Verfassers: Beiträge zur Geschichte des niederen Schulwesens in Iglau. Programm des dortigen Gymnasiums, 1881. Im Nachfolgenden seien als Bausteine einer künftigen Schulgeschichte Laibachs einige Notizen über die erwähnten Schulen dieser Stadt in chronologischer Reihenfolge von 1543 bis 1761 mitgetheilt. Selbe entstammen, im Falle eine anderweitige Angabe fehlt, der älteren städtischen Registratur, namentlich dem Fascikel Nr. 73, sowie den Ausgabe- und Gerichtsbüchern daselbst. 1543. Hans Pingitsch, der etliche Jahre dem verstorbenen Laibacher Deutsch-Ordens-Comthur Erasmus Freiherr v. Thurn als Schulmeister im Deutschen Hause gedient, klagt den niederösterreichischen Landcomthur Gabriel Kreutzer auf einen Schuldbetrag von 94 fl. rh. (Mitth. des hist. Ver. 1863, p. 2.) 1569, 14. Jänner. Jakob Kaltenprunner, deutscher Schulmeister zu Laibach, ersucht um Verfahren gegen sein zu Wolfsberg weilendes abtrünniges Weib. (Ständ. Archiv. Fase. Miscellania.) 1575, 3. Jänner. Der Schulmeister bei St. Nikolaus, auch die deutschen Schulmeister, bitten beim Stadtgerichte um die Erlaubnis des trium-regum-Singens. — Dasselbe wurde ihnen bewilligt, «da sie sich gebürlich halten sollen». 1586. Philipp Tellitsch, deutscher Schulmeister (später auch als Magister bezeichnet), erhält vom Rathe eine Geldunterstützung. — Einem Studiosen in der Schule bei St. Nikolaus wird ein Almosen von 2 fl. bewilligt. 1598. Der Schulmeister zu St. Nikolaus, Nikolaus Thrayer, hat anlässlich der «glücklichen Ersetzung des Stadtmagistrates» in der Domkirche ein Tedeum gesungen, wofür er 1 fl. 50 kr. rh. erhält. 1601. Die Wiederherstellung des Katholicismus in Laibach hatte auch die Neueinrichtung der während der protestantischen Epoche und der Blüte der Landschaftsschule in starken Verfall gerathenen Domschule zur Folge. Im städtischen Gerichtsprotokolle dieses Jahres lesen wir unterm 6. April: «Die Schul soll man besichtigen und das Nothwendige verbessern ; was auch von Bettgewand und andern Sachen auf die Schul gekauft wird, soll man in ein ordentliches Inventarima aufrichten, und daselbige zu fertigen, sind der Herr Vicarius generalis und der Schulmeister schuldig.» — Joannes Plechann, Priester und Schulmeister, verlangt 8 fl. für die Schule sowie die Errichtung von zwei Betten. 1603, 4. August. Der Schulmeister, Organist und die Cantores bei St. Nikolaus erhalten, weil sie den Gottesdienst und das Tedeum figuraliter im Beisein des ganzen Magistrates gesungen, 4 fl. rh. 1610, 6. August. Jeremias Peinauer, Succentor ecclesiae St. Nicolai, bittet um eine Unterstützung, da «sein Salarium erst auf künftigen St. Georgi» fällig ist und «im Sommer keine accidentia vorhanden, auch wenig Knaben jetzt zur Schul kommen ». 1612, 27. August. Leonhard Marius, artium et philosophiae bacca-laures, Schulmeister zu St. Nikolaus, bittet den Magistrat um das versprochene Honorar «für die in der Kirche dem Herrn Stadtrichter zu Ehren gehabte Bemühung, und weil deswegen bereits die Cantores vertröstet und etlich Viertel Wein darauf getrunken worden». Er erhält 2 fl. rh. 1613, 18. Jänner. Leonhard Marius bittet den Magistrat, unter dessen Tutela er stehe, um eine «Ergötzlichkeit»-. Vom hochwürdigen Domcapitel pro Chori Ludique Rectore aufgenommen, habe er auf ein ausreichendes Salarium gerechnet. Weil aber durch des fürstlichen Hofspitals Transferierung und Veränderung ihm an 20 fl. benommen worden, so dass ihm nur 2 4 fl. bleiben, von denen er noch einen Cantor besolden müsse, könne er als ein verheirateter Mann mit dem übrigen keinesfalls das ganze Jahr auskommen. Ausserdem würden ihm alle Regalia, welche nur dem Schulmeister allein (der das ganze Jahr mit einem so schweren Dienst in der Kirchen verobligiert sein muss) gebüren, durch andere müssige «Schueler», die sich hin und wider « Cantu figurali zusammenrotten», geschmälert. Er erhält 3 fl. rh. 1615, Jänner. Zacharias Murmayer, Schulmeister bei St. Nikolai, bittet den Magistrat um Neujahrsgeld. 1616, Derselbe bittet vor dem Stadtgerichte um das seit zwei Jahren schuldige Brennholz und ein Almosen wegen langwieriger Krankheit. Das Stadtgericht spricht ihm, «doch ohne Schuldigkeit», sechs Fuderlein Holz zu. 1617, Mai. Martin Caprarius, Schulmeister zu St. Nikolai, ladet den Magistrat zu seiner Primizfeier ein. 1620 wird Zacharias Murmayer als «gewester» Schulmeister bei St. Nikolai mit 3 fl. beschenkt. — LudwigJMordax, deutscher Schulhalter, erhält, wie im nächsten Jahre, das übliche Neujahrsgeld. 1628 werden Hans Ambschl und Martin Mayr als deutsche Schulmeister in Laibach genannt. Ersterer erfreute sich einer besseren Existenz und wurde vom Magistrate unterstüzt, wahrscheinlich durch Zuweisung einer Wohnung im Spitalgebäude. Martin Mayr bezeichnet sich selbst als «unquali-ficiert», beanspruchte aber gleichfalls eine Unterstützung, «da er sich selbst verzinsen muss und jetzt den Mauser’schen Gerhaben den halben Zins pr. 8 fl. rh. erlegen soll». Da er von den Kindern schwerlich das nöthige Geld bekommen werde, auch viele arme, von denen er nichts habe, vorhanden seien und des verstorbenen Georg Mausers Söhnlein sich bei ihm in der Schule befinde, so bittet er um «väterlichen Beisprung» des Magistrates bei dieser Zahlung. Er erhält vom selben einen Zuschuss von 5 fl., «dass er die Jugend fleissig instruieren und unterweisen, sie auch mit Abforderung der Quatemberlichen Schulgebür nicht beschweren und überschätzen soll». 1629 wird in der Schule bei St. Nikolai auf Magistratskosten ein Ofen ausgebessert. 1630, November. Johannes Commissarius, deutscher Schulmeister, bittet den Magistrat um eine Besoldung. Dieser weist ihm 12 fl. rh. an, «damit derselbe die ihm anvertraute Jugend mit möglichstem Fleiss und anwendender Emsigkeit, vor allen Dingen in Gottesfurcht und geziemender Zucht zu erhalten, folgends in allerlei gebürlichen und nützlichen exercitisis und Uebungen treulich zu instruieren und zu unterweisen desto bessere Ursach habe». 1631, 14. November, bittet derselbe Commissarius den Magistrat um eine Zinsbeihilfe, da er beflissen, «die zarte, kleine Jugend in einer tauglichen Inwohnung zu erhalten, wo sie wegen Weite des Weges in kein Unglück gerathen könne, sich mit dem überschwänglichen Jahrzins von 64 fl. beladen habe und von einem Theile der Jugend das Quatembergeld nicht bekommen könne ». Der Magistrat gewährte ihm 15 fl. rh. 1634, 9. Jänner, bittet derselbe Commissarius um völlige Enthebung von dem Zinse für seine im «Spitale» gelegene Schule. Wir erfahren aus dieser Bittschrift, dass der Magistrat im Spitalgebäude eine «wohl erbaute Schul erhoben» und selbe an «deutsche Schulhalter» gegen Jahreszins vergab oder auch manchmal unentgeltlich überliess. Weiters beklagt der Genannte die unregelmässige Zahlung des Quatembergeldes, mit dem die Hälfte der Schüler im Rückstände bleibe, ferner den Unverstand der Eltern, «welche die mir untergebene Jugend in einem halben Jahr möcht alles erlernen lassen, während wegen ihrer unbeständigen memoria einem Schulmeister unmöglich, die Lehre einzugiessen». Der Magistrat nahm die Zumuthung des Commissarius, ihm die Spitalschule unentgeltlich einzuräumen, recht ungnädig auf. Mit Hinweis auf die früher erhaltenen Zinsbeiträge wird ihm zwar semel pro semper noch ein Betrag von 10 fl. gewährt, jedoch bedeutet, «da dem Supplicali ten der Hauszins im Spital nicht annehmlich, mag er sich um eine andere Gelegenheit Umsehen». 1636. Primus Felician Honig, der fünferlei Sprachen kundig die Jugend in derselben unterrichten wollte, bittet den Magistrat, eine solche Schule aufrichten zu dürfen. Der Magistrat erklärte hierauf, «den Supplicanten in seiner Wohlfahrt nicht zu verhindern, sondern auf Wohlverhalten und so lange es ihm gefällig sein wird, für einen Schulmeister aufzunehmen, jedoch mit dem Beding, dass er sich vorher bei Ihrer fürstl. Gnaden Herrn Bischof zu Laibach als Ordinarius um dessen schriftlichen Consens gehörig insinuieren wolle». Der Einfluss Chröns war so mächtig geworden, dass der Stadtmagistrat keinen Schulmeister ohne besondere bischöfliche Erlaubnis aufzunehmen wagte. 1637. Tohann Commissarius erhält das übliche Neujahrsgeld, neben ihm auch Valentin Pistorius, Schulmeister zu St. Nikolaus, der von 1620 bis 1654 dieses Amt bekleidete. Unterricht in den Lehrgegenständen dürfte in der Domschule um diese Zeit wenig oder gar keiner mehr ertheilt worden sein, sondern selbe scheint nur zur Heranbildung von Sängern zu kirchlichen Zwecken gedient zu haben ; die vorhandenen Notizen sprechen stets nur vom «Dienst in der Kirchen», Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1893 — I. 9 von der «Musik», so dass die Dienstleistung des Ludirectoris allmählich in die eines Regenschori übergeht und nur der noch längere Zeit beibehaltene Name die Erinnerung an die uralte Domschule bewahrt. 1643. Simon Bernhard Dorffer, deutscher Schulmeister, erhält i fl. 40 kr. Neujahrsgeld. 1644 erscheint Balthasar Gumrer als deutscher Schulmeister, neben ihm werden im darauf folgenden Jahre der früher erwähnte Johann Commissarius und Michael Popfinger genannt. Für letzteren tritt 1648 ein gewisser Specht ein, so dass neben dem St. Nikolaus - Schulmeister Pistor nicht weniger als drei deutsche, d. i. Elementarschulmeister, um diese Zeit in Laibach wirkten. Von denselben hatte Commissarius noch immer die städtische Wohnung im Bürgerspitale inne, kämpfte aber mit steten Geldverlegenheiten, namentlich bei zunehmendem Alter und der Ende der vierziger Jahre auftretenden Con-currenz. Im Jahre 1651 sah er sich veranlasst, trotz des früher erhaltenen ungnädigen Bescheides neuerdings um völlige Zinsbefreiung zu bitten, da er mit der Zahlung bereits in Rückstand gerathen war ; der Magistrat sah ihm zwar «ex commiseratione» einen Betrag von 6 fl. nach, beauftragte ihn jedoch zugleich, die restliche Schuld und die weiteren Raten regelmässig zu entrichten. Auf ein neuerliches Ansuchen des alternden Schulmeisters vom Jahre 1653 beschied der Magistrat den Oberspitalmeister, Commissarius zur Zinszahlung ernstlich anzuhalten und erst, im Falle derselbe das Ganze berichtigt hätte, einen Nachlass von 4 fl. zu gewähren ; wäre derselbe jedoch saumselig, so solle er beurlaubt und angewiesen werden, eine andere Wohngelegenheit aufzu-suchen. — Die letztere Drohung bewog seinen Concurrenten Gumrer, sich sofort beim Magistrate um die Spitalwohnung zu bewerben; er versprach fleissige Zahlung, wurde jedoch vom Magistrate vorläufig nur auf den Fall vertröstet, dass Commissarius thatsächlich aus dem Spitalgebäude gewiesen würde. 1653. Neben Commissarius und Gumrer wird in diesem Jahre als dritter deutscher Schulmeister Joh. Bapt. Fider genannt. Er widmet nach «uraltem löblichen christlichen Gebrauch zu einem glückseligen und freudenreichen Neujahr» dem Rathe einen Kalender als «Präsent von seiner Kunst». 1653. Balthasar Gumrer bittet um Nachlass seiner Gewerbesteuer, welcher ihm auch theilweise gewährt wird, «ungeacht des Steuereinnehmers Unfleiss ». — Die drei genannten Schulhalter beschweren sich in einer gemeinsamen Vorstellung an den Magistrat gegen einen gewissen Gregor Smalle und verlangen, dass dessen Bitte um Zulassung zur Schulhalterei abgewiesen werde, «dieweil er ein Weinschenk und sonsten ihnen drohlich ist». Der Magistrat bescheidet jedoch Smalle zur Vorweisung und «Thuung seiner Prob». 1656 tritt als Domschulmeister Franz Pistorius an die Stelle seines Vaters Valentin, der durch 33 Jahre dieses Amt innegehabt und «in musicieren und vielen anderen, sowohl traurigen als erfreulichen actibus gedient» hatte. Franz Pistorius nennt sich seit 1658 «Capellmeister der Domkirche» (vgl. oben 1637), doch findet sich die uralte, wenngleich nicht mehr zutreffende Bezeichnung «Schulmeister» noch später vor. — Im selben Jahre wird noch ein deutscher Schulmeister, Hans Cividator, neben den obigen genannt, doch verschwindet dieser schon im nächsten Jahre aus den Acten. 1658. Durch mehrere Jahre finden sich die drei deutschen Schulmeister Commissarius, Gumrer und Fider nachgewiesen, der erstgenannte wird seit 1668 nicht mehr erwähnt, scheint also um diese Zeit gestorben oder zurückgetreten zu sein. Seine Verhältnisse dürften erträgliche geworden sein, da er um 1661 im Besitze eines Häuschens in der Tirnau war. Des Bittens gewohnt, verlangte er auch für dieses zeitweilig den Nachlass der Contributionssteuer. — Balthasar Gumrer_gerieth im gleichen Jahre in einen argen Handel mit einem gewissen Hans Mraule, wahrscheinlich Schulmeister der Laibacher deutschen Ordenscommende. Ob die altersher dabei bestandene Schule um diese Zeit noch existierte, ist fraglich ; wahrscheinlich wollte der Genannte das dem deutschen Orden gebürende Recht des Schulhaltens auch nach dem Austritte aus dessen Dienste weiterüben und gerieth deshalb mit Balthasar Gumrer in einen Concurrenz-streit. Letzterer verlangte vom Stadtgerichte die Abweisung Mraule’s, dieser begehrte dagegen, dass Gumrer seinen in Händen habenden, vom Pfleger der Commenda, Urban Gre-goritsch, ausgestellten Abschied (Kundschaft) ausfolge. 1659. Die deutschen Schulhalter beklagen sich neuerdings gegen den genannten Mraule, der zwar versprochen, das Bürgerrecht zu erwerben oder sich «den Pflichten der Inwohnerei unterthänig zu machen» (die Gemeinde-Angehörigkeit war also Bedingung der Zulassung zur Schulmeisterei), aber dessen nicht achte; sie verlangen, denselben entweder dazu zu zwingen oder ihm das Schulhalten einzustellen. 1662. Joh. B. Fider erklärt, dass er in der gegenwärtigen «habitation» sich ferner nicht mehr «der Schulhalterei betragen könne» und bittet, da er die Unterweisung der Jugend fortsetzen wolle, um eine Wohnung im Tschaule’schen Hause am Platz (jetzt der hintere Theil des Rathhauses) oder ober der Brotkammer (vgl. Vrhovec, Laibach, p. 72) gegen «lai-dentlichen» Zins. Der Magistrat findet jedoch, «obzwar er diesem Vorhaben gern gratificieren wolle, keine der vorgeschlagenen Gelegenheiten tauglich». 1663. Jialthasar Gumrer klagt die Vormundschaft des Steindorfer-schen Söhnchens, das er in Kost und Lehre genommen, auf Leistung des mit vierteljährlich 10 fl. vereinbarten Kostgeldes. 1667 u. f. wird Johann Fischer als «Schulmeister bei St. Nikolaus» bezeichnet. 1669 u. f. erscheint Georg Hagenprunner als deutscher Schulmeister. Circa 1670 hören die regelmässigen Neujahrsgeschenke seitens des Magistrates an die Laibacher Schulmeister auf, deshalb entschwinden die Namen derselben unserem Gesichtskreise. 1681 wird Hans Georg Untersinger als Schulmeister von St. Nikolaus bezeichnet. Er gehörte dem geistlichen Stande an. 1694. In gleicher Eigenschaft Gregor Wilfan. (Dimitz, IV., p. 101.) Durch mehr als sechzig Jahre versiegen die vorliegenden Quellen über die Geschichte des niederen Schulwesens gänzlich. Der Erforscher dieses Zweiges der Culturgeschichte der Landeshauptstadt hätte die Aufgabe, aus weitschichtigem, zerstreutem Acten-materiale, Steuerbüchern, wohl auch aus dem reichhaltigen Dom-capitelarchive u. s. w. vollständigere Daten und weitere Namen zusammenzustellen. Von den sogenannten deutschen Schulen bestanden die oben erwähnten drei noch lange fort, doch scheint die Spitalschule mit der Zeit herabgekommen zu sein und der eigentliche Unterrichtsbetrieb auf die beiden anderen Schulen sich beschränkt zu haben. Eine wesentliche Aenderung geschah nur insoferne, als mit der Stiftung des Ursulinnenklosters für den Mädchenunterricht eine neue Pflegestätte eröffnet wurde (1702). 1754 beschloss der Magistrat, ein Arbeits- und Corrections-haus aus den einlaufenden Spiel- und Spectakelgeldern zu errichten, er bestellte zum Verwalter des neuen Zuchthauses den früheren Spitalschulmeister Josef Vehovic gegen einen Monatslohn von 4 fl. und die Verpflichtung, den «Büssenden» auch Unterricht zu er-theilen. (Vgl. Vrhovec, p. 42, 43.) 1761. Wie es mit dem Laibacher Schulwesen um die Mitte des 18. Jahrhunderts, also unmittelbar vor der grossen theresianischen Reform, bestellt gewesen, entnehmen wir dagegen mit ziemlicher Genauigkeit einem amtlichen Berichte aus diesem Jahre. Der geheime Rath und Assessor bei der obersten Justizstelle in Wien, Raimund Graf Vilana Perlas de Rialp, versandte im genannten Jahre ein Circularpatent, in dem er die Darstellung der Verhältnisse aller im Lande befindlichen Schulen, Capitei, Klöster, Stiftungen, Spitäler, überhaupt aller geistlichen und weltlichen Wohlthätigkeits-anstalten verlangte und in umfangreichen Fragebogen das einschlägige Materiale aufnehmen Hess. Der Laibacher Magistrat schilderte den Zustand des Schulwesens in der Landeshauptstadt nach dem in der städtischen Registratur (Fase. 73) befindlichen Concepte in nachstehender Weise: r.) In Laibach bestehen zwei deutsche Schulen, in denen die Knaben sowohl als Mädchen im Lesen, Schreiben und Rechnen unterwiesen, und zwar die ganze Woche, ausser Sonn- und Feiertag. In Wochen ohne Feiertag gilt der Mittwoch- oder Donnerstag-Nachmittag als Recreationstag. 2.) Im Ursulinnen-Frauenkloster werden die Mädchen im Lesen, Schreiben, Rechnen, Stricken, Nähen und übriger Frauenarbeit unterrichtet. Die christliche Lehre wird nach dem Canisio Freitag- oder Samstag-Nachmittag sowohl in deutscher als auch im Anfänge in der Landessprache vorgenommen. Unterrichtszeit ist die ganze Woche, ein halber Tag wöchentlich Recreation. Ob auch Französisch gelehrt wird, ist nicht bekannt. 3.) Tn Laibach sind zwei Schulmeister, welche vom Stadtmagistrate aufgenommen und abgesetzt werden, wenn sie sich nicht wohl verhalten. Ihre Befähigung reicht soweit, dass selbe die Kinder im Lesen, Schreiben, Rechnen instruieren, auch die Elementa pro parva schola zu geben imstande und fähig sind, neben der Furcht Gottes die Kinderlehre beizubringen. Ihre Accidentien bestehen in dem, was ihnen die Eltern jedes Kindes (fürs Quartal 34 kr.) bezahlen, und sind hiezu keinerlei Stiftungen, Grundstücke oder Capitalien gewidmet. Ein Schulmeister hat jetzt 40 Knaben -|- 11 Mädchen = 51 Kinder, der andere 30 » -j- 4 » =34 Kinder.2 3.) Es gibt keine Sprachmeister mit offenen Schulen, nur ein italienischer und ein französischer Sprachmeister unterrichten auf Verlangen gegen Bezahlung. 6. ) Die Aufsicht über die beiden deutschen Schulen trug bisher der Stadtmagistrat, der Unterricht in den beiden Schulen wird ohne «Unterbrach» ertheilt. 7. ) Die Jugend wird regelmässig in der christlichen Lehre geprüft. Sonntag Nachmittag von 1 bis 2 Uhr wird die eine Schule zu den P. Jesuiten, die andere in die Domkirche geführt, dort in der christlichen Lehre examiniert und nach Befund des die Kinderlehre haltenden Paters mit kleinen Geschenken «munera» bedacht; ob solche gestiftet sind oder nicht, weiss der Magistrat nicht. 2 Obige Ziffern sprechen eine deutliche Sprache. Die verblüffende Anzahl von 70 Knaben, welche damals in Laibach elementare Schulbildung genossen, zeugt deutlich von dem geringen Stande der Volksbildung und dem noch wenig entwickelten Bedürfnisse nach Hebung derselben. Für die Mädchen mag die Klosterschule Ersatz geboten haben. Das geringfügige.Schulgeld und die schwache Frequenz lässt auf ein elendes Einkommen der beiden städtischen Schulmeister schliessen, denn nach obigem amtlichen Ausweise bezog der Begünstigtere im besten Falle vierteljährlich nicht ganz 29 fl., der andere sogar nur etwa 19 fl., d. h. vorausgesetzt, dass sämmtliche Kinder regelmässig zahlten. Unter diesen Umständen ist es begreiflich, dass Nebenerwerb und sonstige Schulsporteln den Lebensunterhalt der Lehrer decken mussten und der eigentliche Lehrberuf den Trägern desselben als eine nebensächliche Angelegenheit erscheinen mochte. Die Nothwendigkeit und der Segen der theresianischen Reform tritt durch die Betrachtung derartiger Thatsachen erst völlig ins klare. 8.) Zu Laibach befinden sich an höheren Schulen die Humaniora, Philosophica studia sowie die theologische Schule der Jesuiten, ferner das Seminarium und das sogenannte Alumnatshaus. Die innere Einrichtung dieser Schulen ist dem Magistrate jedoch unbekannt. Bis zur Durchführung der grossen theresianischen Schulreform blieb das Laibacher Schulwesen wohl auf wesentlich gleicher Stufe stehen. Erst mit der Einführung neuen Geistes auf dem Gebiete des Volksschulwesens entwickelte sich auch in Krains Hauptstadt ein regeres Schulleben, das sich in den zahlreich vorhandenen Schulacten der letzten beiden Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts deutlich wiederspiegelt. Julius Wallner. Aus dem vaticanischen Archiv. (Biblioteca Borghese III. 68b.)1 I. Fol. 92 : Illustrissime atque Amplissime Cardinalis — Dne et Patrone observandissime. Quod Illma et Amplissma D. Va praeclaro numinis auspicio et S. D. N. Auunculi sui hoc Pontficiali throno et eiusce regimine diuturno dignissimi uoluntate et insita sua uirtute ac praestantibus meritis ad amplissimam Cardinalatus dignitatem ascendent : idipsum equidem quamplurimorum foelicissima (!) quaq acclamantium uòta (?) et studia licet posterius accipiens, pari fauore et congratulatione consector: Dei Opt. Max piissimam bonitatem deprecans, ut hoc honore ad Ecclesiae suae decus et ornamentum quam latissime in terris et ad im mortalem usq. gloriam in coelis aeternum refulgeat. Mitto litteras ad Sanctissimum supplices, quibus paternam Sanctitatis eius opem hamiliter imploro, ad statum Episcopatus mei Labacen, ab haeretica impuritate annis supra XXX misere affecti et inguinati aliqua ratione repurgandum. Viam et modum rei con-ficiendae proposui: Si nimirum Coenobium Franciscanorum, quod Labaci Carniae (!) metropolis, prope nostram Cathedralem Ecclesiam situm, ab annis itidem XXX per unum solum Religiosum, ex quo fructus alij quam circa murorum custodiam enituere, hactenus habitatum, pro Collegio Patrum Societatis Jesu gratia et concessione 1 Auf diese Briefe wurde ich durch Herrn Dr. Starzer, Secretar des «Istituto austriaco», aufmerksam gemacht, wofür ich ihm hier meinen Dank ausspreche. Der erste und zweite Brief des Laibacher Bischofs Johann Tauzher regen bei der römischen Curie die Errichtung eines Jesuiten - Collegiums an; der dritte beleuchtet die Ursache, warum die krainischen Landesstände die Eidesleistung dem Erzherzog Ernst verweigerten (cf. Dimitz, III. 262 ff.), und der vierte enthält die Beschwerde des Johann Georg von Schenkenturn an den heil. Vater über den Bischof von Gurk. Papali attribueretur. Quae res cum eo seruiat, unde per hos uiros ad Ecclesiae reparatione diuinite missos et donates, peccata et mores deprauati, ob quos iusta ira diuinae ultio domi forisq. nos coärc’rat, detergerentur, ipsaq. sopita propemodum pietas, haeresi paulatim eliminata resurgeret: Iteo sollicitare precibus meis Suam quoq. Ulmam Amplitudinem hisce uolui, quae in hoc pio et glorioso pro domo Dei negotio Collegii concedendi eoq. ex Franciscanorum quasi deserto Monasterio erigendi apud Sanctissinum suo patrocinio utiq. vigoroso mihi prodesse velit. Quaquam vero etiam Illmus et Reuermus Patriarcha Aquilejensis Electus cogitet in Ciuitate Goritiensi, quae es Foro Julij, hujusmodi erigere Collegium : cum tarnen Ciuitas illa Forumq. Julium, adeoq. tota Italia, per gratiam et benignitatem Dei, ab hac pernicie et animarum peste sit immunis: hic autem Labaci publicae haereticorum Scholae et Lutheranismi doctrina uigeat : operae pretium est, ut qua parte potissimum Ecclesia laborat, illic strennuos Christi milites succedere, quorum uirtute omnio procul haereticorum impietas depellatur. Quocirca Illma Ampdo Va Ecclesiae Populiq. Labacensis meiq. amore et gratia, hoc quoq.-apud Sanctis-simum sollicitabit obsecro, ut Labacum quam Goritia potius Collegio locus designetur. Qua ex re Illmae Ampnis studio obtenta, sicut magnum Episcopatui nostro emolumentum accedet, ita non minimam fructus et meriti huius ubertatem et palmam, sibi ad caeteras laudes apud Deum reponet. Quam etiam Ecclesiae columnam firmam et longaenam ille idem Opt. Max. continuo prosperitatis decursu conseruet ac tueatur. — Labaci Calend Nouemb. Anni MDXCIIP1. Ulmae Ampnls Vae humillimus Capellanus: Joan. Eps Labace’sis manu propria mia. P. S. De Monasterii curra Illmae Ampms Vvae apud Sanctissimum, ubi res erunt saluae : deinceps de dote eiusdem cum apud Sereniss™ Archiduc’ Maximilianu’ tum rursus apud Sanctissimum Deo dante pertractabitur. A tergo : Illustrissimo et Amplissimo Domino Dno Canthio Aldobrandino Sae Romae Ecclesiae Cardinali digniss"10 Patrono colen-dissmo Romae. II. Fol. 136: Illustrissrae et Rme Dne Dne Colendissme. Quod Illustrissma D“° Vra tam benigne mecum hic in religione reparanda Studium se amplecti significat, operamq. suam tam libe-raliter ad eadem perficienda offert; primum illi maximas, ut par est, ago gratias, deinde, mihi ipsi de tantis auxiliis quam plurimum gratulor, preterq. enim quod hine in spem erigatur animus precipue difficultatis istic facile superandae, etiam calcar mihi additur connitendi, ut rem tarn salutarem quä citissime ad effectum deducam. Egi proinde ea in re interea quidquid agi potuit, verum, ob diu-turnam Sereniss1111 Principis absentiam, nihil omnino confici potuit, ut ob id etiam nunc tardius, quam opinassem rescribam : nunc autem et Serm Principem contieni et totam rem prospere confeci, omnibus quae in votis erant sine negocio impetratis. Tanta enim est omnium in Labacensi Collegio promouendo propensio, tantusq. preter spem nostram, ardor, ut Deus illam mentem illis ad nos confirmandos immisisse uideatur. Superest igitur ut, quod reliquum est, Illustrissime Dis Vae beneuolentiae ac curae singulariter com-mendemus cuius intercessione S. D. N. etiam uoti nostris annuat, gratamq. ac celerem expeditionem impetremus. Porro ut liquidius totam rationem dotandi Collegii, quam nos hoc tempore unicam uidere potuimus intelligat, rem patilo altius repetere opere pretium erit. Cum de Collegii Labacensis necessitate constituissem, in dote inuenienda magna se offerebat difficultas. Nam supputatis facul-tatibus et oneribus Episcopatus Labac: cum illi oneri plane imparem deprehendi, preterq. enim quod ipse ex se ad tale onus perferendum pertenuis sit, etiam magis, supra omnes harum partium Episcopatus oneribus grauatus est, ut bonis Episcopatus redimendis hactenus minime sufficerint; cui etiam et alia ex bellis temporumq. iniuria uaria accedunt onera. Quamobrem ad alia media querenda me conuerti, istudq. quod iam refecerim, tandem succurit non incom-modum, superioribus annis Carolo, piae memoriae Archiduce adhuc superstite actum est hie de duobus nouis Episcopatibus erigendis, vno in Carinthia altero Goritiae, quae res, cum Stae recordationis Sixto quinto vehementer placuisset, ex eiusdem consensu, Goritiensi Episcopatui dotando destinata sunt bona coenobij Franz patrum ordinis Carthusiensis tunc a lungo tempore usq. ad unum aut alterum religiosum pene deserti. Quamobrem tum etiam eade bona a Rmo Tergestino Apostolico delegato ad valorem mille ducentor. florenorum annuorum aestimata; huic usui applicata sunt atq. occupata, ut integrum triennium sub Administratore ab Archiduce Carlo constituto permanserint. Haec consilia morte intermissa Archiducis, atq. suspensa sunt; interea uero, cum auctoritate S. D. N. duo coenobia Carthusiani ordinis, quae alumnis Graecen- sibus assignata erant, Carthusianis Patribus restituerentur, etiam dictum coenobium Franz iisdem petentibus restitutum fuit; verum hac conditione, vt času quo in vsum Episcopatus erigendi repete-retur, sine tergiuersatione reddatur. Coenobium hoc in Parochia mea situm est, quatuor tantum miliaribus a Labaco dista’s, quo amnis, placidissime defluens, ultro, citroq. commeantibus com-modissimam praebet nauigationem. Huius coenobii prouentus cum Episcopatui fundando minime sufficiat, et, si de Episcopatu erigendo agetur, non defuturae sunt ulteriores redditus et loca opportuniora illi tribuenđi ; fundationi autem Collegii Labacensis accommoda-tissimi satisq. proportionati sint, maiorem in modum Sm Dm Nm rogatum uelim, ut quod Sernlus Archidux Maximilianus cum suis consultoribus e re harum Prouinciarum fore iudicauit atq. probauit, idem sua Stas ad religionis restaurationem, fidei hie labescentis praesidium nec non in tot animarum pretioso Christi sanguine redemptarum, inter tot haeresum, flagitiorumq. tempestates fluctu-antium, subsidium, confirmare dictosq. coenobii prouentus Labacensi Collegio benigne in perpetuum assignare dignetur quod si (ut omnes speramus) fecerit, non solum Deo rem gratissimam praestabit, uerum etiam summo beneficio has Prouincias sua S. in perpetuum deuinciet, iustissimamq. laudem apud omnes uel hoc nomine pro-merebitur; quod certum Christianae fidei praesidium, diuinitus orbi his tam calamitosis temporibus, subministratü, obscurae spei de paucorum, religiosorum reformatione non usq. adeo necessarie, sapientissime praeposuerit. Erit autem haec portio ut dixi Collegio dotando utcunq. sufficiens. Non enim magnum molimur Collegium, sed tarnen, uti confidimus, ualde utile ac fructuosu, nam etsi externarum disciplinarum professiones Rhetorica classe concludere statuimus, ut ii quib. ingenia et sumptus ad altiora percipienda suppetunt, reliqua in Graecensi Academia, uel alibi querant: pro reliquis tarnen, qui Ecclesiae deseruire uolent, ut ibidem ad pastorale officium sufficienter institui possint, unam classem superad-dendam censeo, in qua preter Dialecticam, Romanus Catechismus et compendium rerum conscientiae annuo cursiculo absoluentur, superadditis duabus lectionibus extraordinariis hebdomatim, una de ratione Euangeliorum et Epistolarum apud populum pro concione tractandarum, altera de precipuis in Eccla. ceremoniis. Vnde, vt nobis bonorum Parochorum bonam copiam ex Dei benedictione expectamus, ita ad pium opus auspicandum uehementer cum piis omnibus anhelamus : quam ad rem ut nobis quicquid poterit (poterit au tem scio quam plurimum) conferat submisse rogo atq. etiam obsecro. Quam Opt: ter Max: Deus nobis et Ecclesiae suae Sanctae diu saluam et incolumem conseruet, Cui me etiam cum meo Episcopatu humillime commendo. Datae Goritiae die quinta ms. Aprilis Anni 94 — Illmae et Rmae Dls Ve deuotissmus Joan. Eps Labacensis, manu propria. P. S. Si Illmae D‘ Vae expedire uidebitur Smo Dno Nro ad-iunctum meum libellum supplicem offerri, faciet id, pro ut com-modum fore iudicauerit. A tergo: Illmo et Rmo Dno Dno Cinthio tituli S. Georgii Cardinali Aldobrandino Dno. et Patrono suo Colendiss“0 Romae. III. Fol. 128: Illme ac Rme Domine mihi colme ! Sub initium huius mensis peracto iam Labacensis Commissionis negotio mihi demandato a Sermo Archiduce Maximiliano etc. ad suscipiendum in hoc sui noui Regni initio, pro more a prouincia Carniolae fidelitatis iuramentum, Graecium reddiens IUmae D. Vrae literas accepi, plenas humanitatis in me, reliq. ardentissimi in augmentum Catholicae religionis, cum potiss"1 in oblata occasione me acrius inflamare contendit, ne Religionis causa detentum quendam Alexandrinum, vllo modo patiar pristinae restituì libertati. Ego uero quo semper animum in haeresum extirpationem et fidei Catholicae propagationem fuerim, praeterq. quod id testatur institutum vitae meae et perplura hactenus pro Ecclae. Maiestate denuo vindicanda, a me praestita opera, malo ea ab aliis Illraae D. Vrae quam a me ipso commemorari. Porro negotium Alexandrini quod attinet, cum procul omni dubio extimandum sit, cum qui captiuitatem illius Illmae D. Vrae significant, etiam subsequutae eiusdem relaxacionis successum hactenus celeri cursore illue perscripsisse ; Ex quo eo quidem maioris culpae meae suspicio apud Illmam D. Vram, imprimis uero suam Sctem. nondum de successu edoctam exorta erit, quo magis vel mei muneris est, tanquam pastoris, commissi mihi a sta sede Aplica. gregis salutem tueri, vel sibi iam persuasum fortasse fuit, in me vno situm prohibere aut admittere retenti Alexandrini restitutionem ; Cogor nunc ad necessariam innocentiae meae defensionem, et vt dem testimonium ventati omnisq. tollatur in posterum cuuis occasio detrahendi, pro perfecta informatione Vrae Illmae D. breuissime totam huis facti seriem explicare. Sicut enim impudens est qui, quod admisit manifestum scelus, diluere conatur; sic stupidus et plane contemnendus, qui sibi criminis alicuius notam in re potissm grauissima falso iniuri patitur nec se, cum facilissime possit, purgat aut tuetur. Cum ego mecum quidam ex Illustrioribus Carniolae proceribus ad recipiendum pro more a prouincia ilia Carniolae fidelitatis iuramentum a Sermo Archiduce destinatus, hanc ob rem Labacum (quae eius prouinciae metropolis et mea Cathedralis est) appulisset, penes ipsum ego non meam, sed suae SertIS in hoc actu personam repraesentans et propositurus varios summi momenti articulos communae patriae bonum concernentes, pro euitanda videlicet imminentis cladis calamitate, quam Turca, nobis iam heu nimium proximus et saeuissimus hostis illi potissm Regioni mina-batur; cum stata die Labaci in aede mea Episcopali omnium ordinum aduentus per multas horas, vitra debitum et consuetum tempus sustinerem ; et causa moris huius inopinatae ne somniantes aut suspicantes quidem, differe actum hunc in sequentem lucem, non sine summo animi dolore et graue rerum publicärum impedimento meditaremur; En tandem omnes ordines sero omnino ad-ueniunt, nobisq. nil tale cogitantibus, quaerula acerba et ad sedi-tionem composita oratione exponunt; Andream Alexandrinum ciuem Labacensem, quadraginta in circiter annis, eius ciuitatis incolam (vt qui prope puer illue diuerterat) iuris accipiendi causa propter quasdam controuersias, quae sibi cum subditis Bledensibus inter-cedebant, Bledam ad Illra D. Sigismundum Comitem Turrianum eis loci pro tempore iurisdicentem, profectum, ibidem a dieto D° Comite non retentum modo; verum etiam extra Prouinciam iam man-datum. Negare se idcirca homagium vnquam praestituros, ni doce-antur, cur in primis et cuiusnam deinceps id sit auctoritate factum. Nouum id esse et ante hoc tempus inauditum, ciues suos incognita causa capi et alio transmitti omnino intolerandum: Extra omnem uero rationem externo ineuitabili et pericolosiss0 bello prae foribus existente, interni belli nunc incendia excitare. Miliari demum dira et extrema quaevis in quemq. Catholicorum, nisi praedictus ciuis ilico ciuitati restituatur. In hoc debili adhuc quern scire debet Illma D. V., in illa prouincia partis Catholica’ statu ilico minas compescuimus et publicum furorem, qua par erat prudentia atq. celeritate, pro munere nro, a ceruicibus Catholicorum auertimus; quod non minimi periculi atq. laboris opus et industriae fuit, breui tempore impetum praesertim populi belluae multorum capitimi omnino sedasse. Et vt de authore causaq. detentionis innotesceret, expeditur ad Dm Comitum eodem momento nuncius; interim rerum oim. executione suspensa. Rescribit D. Comes, Archiducali mandato se fecisse, quae fecit, nulla penitus religionis habita mentione multo minus id de suae Sctis mente factum esse. Admirari primum Pro-ceres: Mox easdem lras. annexas vberioribus suis precibus ad Serm Archiducem per veredarium transmisimus. Serus Archidux eodem momento, sicut id, in suis Prouinciis absq. suo non mandato modo, verum ne scita quidem factum, per eundem cursorem declarauit, cauitq. decreto, vt detentus Alexandrinus, ne quid de-terius, quod parum aberat, inoportuno omnino tempore contingeret, ilico ciuitati restitueretur : Quam suam firmam stabilemq. volun-tatem secundis tertiisq. Archiducalibus sanctionibus, continuatis cursoribus expressit: quarum vigore pacata omnia, receptum a Prouincia iuramentum nec non restitutus tandem Ciuitati Alexandrinus. Ex hac mea fidelissima totius negotii naratione confido 111™ D. V. probe statura huius causae cognituram; Et non modo admissuram eas aequissimas defensiones meas contra diuersam for-tassis hac de re cuiuscu’que relationem: sed actionem nostrarum rationem suo quoq. sapientiss0 iudicio probaturam. Equidem si maturius re adhuc integra a Dn0 Comite intelexissem, illam fuisse Sanctm! mentem atq. dispositionem, aut non ob ciuilem aliquam causam, vti omnino existimabam, sed propter haereticam prauitatem Alexandrinum detineri; alia profecto ex omnino diuersa via tanti ponderis opus direxissem; prout Deo teste bonisq. omnibus nulli omnino labori parco, vt quantum in hac graui rerum omnium per-turbatione fieri potest, tantum semper quod iam etiam immortalis Dei benignitate fit, res nrae. capiant incrementi: Diffiteri quidem nec debeo nec possum, Labacensem ciuitatem aegerrime languere; hoc me tarnen mirum in modum solatur, et meliora in dies imo optima quaevis sperare iubet, hanc urbem longe grauius adhuc superiore annorum cursu decubuisse, tunc scilicet, cum multa ferme eius salutis spes amplius proposita videbatur. Nostris tandem post Deum consiliis et conatibus factum est (multa alia silentio praeteribo), vt quod erat optandum potius quam sperandum (absit verbo iactantia) omnia ferme publica Ciuitatis munera ex haereticorum vnguibus diversimode erepta, quae iam pridem in quasi posessione orundem sibi esse videbantur, nunc per Ca-tholices homines, maximo proborum solatio et improborum timore atq. moestitia, administrentur : quo vnico veluti gradu in pri-stinum statum reduci Catholica Religio in his partibus posse videtur. Hue accedit illa mea recens de erigendo in dieta Ciuitate Societati Jesu Collegio apud Suam Beatitm quam humillima et ardens tractatio, de qua sicut Illmae D. V. supplex scripsi, sic etiam plurimum eam suo consilio atq. patrocinio poterit adiuuare ; vt ex seminibus per Patres Societatis illius ad hoc potissm orbi ab immortali Deo concessos, in illa prouincia dispergendis, paucis annis vertentibus, uiri graues et renascenti Catholicismo necessarii, quorum nunc inopia summopere laboramus, pallulent et tandem fructus vberrimi colligantur. Porro quid inter caetera in Cilliensi ciuitati huius Styrianae prouinciae paucos ante menses ad propagandum Ecclae. Cathcae statum, Deo interim causam suam iuuante, prae-stiterimus, eo quod publicorum magistratum officia in Catholicos transtulimus et alibi per negotio fidei persaepe maximis cum mo-lestiis atq. manifesto vitae descrimine effecimus, aliis id exarandum relinquo. Idem nuper quoad personam Alexandrini praestäremus, quando tempestiue mens suae Beatls mihi innotuisset. Quam firmam et perpetuam voluntatem meam et vniuersa a me superius per-scripta, quemadmodum per lllm D. Vram. SSmo Dno Nro. iudicari vehementer cupio ne quis, me tacente, vim inferat veritati: ita quoq. humillime posco, hos pios conatus meos Diuino et incomparabili Sanctismae suae Beatnls gratiae patrocinii subsidio communiri, et has infelices prouincias, quae iam incipiunt veritatis lumen aliquo modo recognoscere, haeretica licet adhuc ex parte labe conspersas ; nihilominus paterno commiserationis affectu amplecti et Aplica. solecitudine, vt hactenus fecit, etiamnum fouere : Interea beatissos ipsius pedes humi prostractus mentis ore deosculans meq. benevolentiae Vrae. Illmae D. etc. officiosissime commendans. Datae Graecii, 13 Decembris Anno MDXCIII. IV. Fol. 170: Inter laudes Dei Optimi Maximi Beatme Pater, hanc non minimam ee. oes. fatentur, quod in rebus tarn minimis quam maximis, quantum sapientia et potentia eius admiretur, tantum bonitas laudetur. Quo fit ut neque Sanctitatis tuae mediocris existimanda sit gloria, quam non in Principes tantum uiros uerumetiam in caeteros homines beneficia conferendo acquiris. Quare tua singulari humanitate fretus, qua nullius supplicem libellum despicere soles, haec a Beatitudine tua literis petere non sum ueritus, quae paucissimis ut intelligere digneris, humiliter oro. Episcopus Gurcensis Beatone Pater nobili cuidam a fide catholica alieno, accepta peccuniae summa, bona quaedam duo ut nos uocamus castella, in uitam possidentis utendi fruendiq. iure concessit. Eae posessiones, Sanctissime Pater ut mihi iisdem conditionibus saltern post mortem illius nobilis concedantur etiam atque etiam rogo. Cuius uoti facile compos fiam, si modo Beatitudo tua Episcopum ilium per litteras hortari et illi uolun-tatem suam significare non grauetur. Quae res quin Episcopo ipsi gratissima sit futura non dubito, quippe qui Episcopus cum sit nihil sibi antiguius ducit, quam summo morem gerere Episcopo, si uero etiam gratum facere possit, hanc summam arbitratur felicitatemi, ut non tam apud me quam apud Episcopum maximum a Sanctitate tua collocabitur beneficium, pro quo sicuti et pro caeteris immor-talibus Beatitudinis tue in me collatis beneficiis, cum gratias dignas neque habere neque agere possum, ut ille cuis tu in terris uice fungeris, in coelis tibi referat, meis apud ilium orationibus flagitare non desinam. Iam uero reuerentia qua possum maxima tuos Sanctis-simos pedes osculor, et me tuae commendo et committo Sanctitati. Labaci die 23 Decembris, Anno 1594. Sanctitatis tuae humilissimus seruus Joannes Georgius Ainchirn in Schenkenturn. A tergo : nihil. S. S. Rutar.