zur Laibacher Zeitung. »i5 57 Dinstag den 12. Mai 1l!Ül). Z. 645. cßmdPr,v'leglrten über die Identi» :at des jcdcm von lhnen zugestandenen Elsin-du:igä-'Vn^,llg'UmS vor dmmte Aubdruck „Identität" in d»csem§. nicht vorkömmt; allein dn, der Strctt möge wegen der Prlor,tät der E'fi^dung oder aus einem pri« vatrechtlichen Tltcl entsprmgen; die Ausübung eines P'iollegiums, wenn gleich solches dem 'Ausübenden von der Bchü de wirklich ucrliehen nvorden/ ist abtr unstreitig dann ein Eingriff und eine Verletzung eines andern Prwilegir, ten, wenn die Objecte beider Privilegien iden- tisch sind. Wenn nun der slvllrlchter über 0,e Ellstenj dcs Elng'iffts Ul.d der Vc'lcyUng scldst zu entscheiden compclcnt iss, so muß auch dt« Umstand, wodurch dieser Eff bcdir-gi wltd, rämllcl) hier die Idcntttäc der beiden Prlolle-glen- Objecte, der Beurtheilung dcsclbcn zu» gewiesen seyn. — Da nun der H. 21 (lin Q) auldlücklich d:e daselbst bezeichnete ErlöschungS. an von der Priorität und Identität obha>glg macht, und dle Cl.tscbeldung, ob ein Pi ivile« g»um wegen Prior,tät, somit auch wegen der dabii zugleich untcrwaltenden Identität, rück-sichtlich des später Prioilegirten, aufzuheben sly, nach §. 27 dem Civllnchter zugewiesen ist, so kann cs auch im Zusammenhange der §§.27, Li und 26 kei^cm Zweifel untcrllcgcn, daß iwch die Entscheidung über dl? Identität nach der g:richtsordnungsmäßlgen Form dem Elvil» richler zustebtn müsse. — Hierbei versteht es sich jedoch von sclbst, und muß sich stets gegen» wärlig gehalten werden, daß in jedem Falle, wo ein ausschließendes Privilegium, wenn gleich von cinlm andern mit einem ausschlie« ßcnden Priuilcgium Verheilten, jedoch nicht wegen Identität des Prlvllegien-Objectcs. sondern wegen Mangels ter Neuheit der Erfindung, oder wegen Nichterfüllung der andern, im§. 2l des allerhöchsten Privilegien.Patentes 5nk u, b, ä) E, l und 8 bezeichneten Bedingungen angefochten wnd, die Amtshandlung und Entjcheidung hierüber fortan der politischen Bchötde uorbehaltcn bleibe. — Dicscs wlvd in Folge herabgclangten hohcn Hoftammer.Decre-les vom 3o. März i6/»o, Z. i3,o6^, ju Jedermanns Wissenschaft hiermit bekanntgegeben. — Laibach am 18. April iLHo. Joseph Camilla Freiherr v. Schmidburg, Landet» Gouverneur. Tarl Graf zu Welsperg Raitenau und Pr imör, t. s. Hosrath. Joseph Wagner, k. k. Tub. Rath. 368 Z. 644. (3) acINr. loä79- Nr. 106. Ss. G. V. e. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung einer un Nentbe- zirke Eapv d' Istria gelegenen Bruderschaft-fonds^Realttät. — In Folge hohen Hoffammer-Prasidlal-Decrttee vom 8- Aprll 16^0, Zahl Fgoo ?. 1'., wird am 9« Juni lä^o in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Nmt, amte in lapo d'Istria, Istrlaner Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteige, rung nachbenannter, dem Bruderfchaflsfonbe gehöriger, in der Untergsmeinoe Puzzole deS «rwahnten Nentbezirkes gelegeiier Realität gc, schritten werden, als: Des in der llntergc-melnde Puzzole, zur Bruderschaft k. V^l-^liie ^i I'uxxoie gehörigen, l2^H Klafter und drei Gchuh mcssmden Kellers, geschabt auf 55 st. 19 kr. — Dicse Realität wird, so wie sie der betreffende Fond besitzt u^d gen,eßt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten F^calprne ausgebo, ten, und dem Melstbielhenden, m>l Vorbehalt der Ginchmiguna. des hohcn Hofkammer« Prä: sidiums üderl^ssen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlausig den zehnten Thnl des F'scalpreiseS, ent« w der in barer Conoentione«Münze oder in öff^n:l»cyen verzinslichen Staatfpapleren, nach ihrem zur Zell des Eclages bekannten caure-«näßlgen Werthe, bei der Verstelgerul^gs-E^m-Wission erlegt, oder eine auf diesen Bet>ag lautende, vorlausig von der erwähnten Com-Mission geprüfte und gesetzlich zureichend befun« dene Sicherstellungs < Urkunde bclbrmgt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitant?^, mit Ausnahme jener des Melslblelheis, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, >cne dls Meistblethers dagegen wlld als verfallen ange. sehen werden, wenn er sich zur Errichtung des diißfälligen Eontracies n'chc herhillassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbind» lichkeiten nach dem iltitationsacte befreitwülde, oder wenn ?r die zu bezahlende erste Rate deS gemachten Anbolhes in der festgesetzten Zeit nicht berichtigen würde. Bei pstichlmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Eaut'on wieder erfolgt werden. — Wer für elnen Drtt-ten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hlezu erhaltene Vollmacht der Versteigerungs-Commission ;u überreichen. —» Dkr Meistbiether hat die Hälfte des Kaufschll» lings innerhalb o»er Wochen nach rcfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor der Uebergabe d«r Realität zu berichtige, die andere Halite kann er g?gen dem, daß t fünf vom Hundert «n Ecnl'cnt. Mün,e verzlns.t und tue Z«nsen in halbjahri« gen Verfallsraten abführt, ln fünf glc'chen Jahresraten abtragen.— Für d>n Fall, als dcr slsteher Willens ware, di>ses Gebäude as< zutragen, und daß die grulidbüche'l'che Versi« cherung des K^ufschilllngsrestes deßhalb auf «ine solche Realität n'cht e'fcl^icn konnle. so wlcd der Ersteher verpstichtet seyn, zur Zc>t der Abtragung eine andere gehörige Real-Caution zu lelsten. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglelchen oder flühern Gerichtlssung des Kaufschillmges herbellaßl. — Für den Fall, daß der Etstcher der N'alirat contractsbrüchia, und letztere einem W>ederoerfaufe, dessen Anordnung auf Gcfahr und Kosten des Erstcheri dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, aus-gescyt werden scllte, wird es von dem Ermes^ sen der s. k. Staatsgüter- Veraußerungs «Pro-vmzial» Commission abhängen, nicht nur di« Summe zu bestimmen, welche bei der neuen Fcllblctung für de" Ausrufsprcls gelten s^lle, sondern auch den Nelicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber den« selben dem hohen Hofkammer»Pra'sidium vors zulegen. Weder aus der Bestimmung des Aus-rufprelses, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsactes kann der contractsblüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung g'gen die Gültigkeit und recktlic chen Folgen der Rkl'cilation herleiten. — N^ch ordenllicv oor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener ?i» citation werden weitere Anbote nicht mchr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf d«e Licitationslustlgen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Vcrkaufl'bcdlngnlffe, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realität, können von den Kauflustigen böl dem f. t. Rentamte Eapo d' Istria eingesehen werden. — Von der f. k. Staatsgüter, Veräuße-rungs-Provinzial-Commission. «. Trieft am 1/4. April i8äo. Franz Edler von Vlumfeld, k.k. Gubemilll- und Präsidial-Secretar. 26g Z. 6^5. (3) nä Nr. 10480. Nr. io5. St. G. V. C. Kundmachung der Verkauf«-Vcrl1e!gerung von iwei, indem Wald- und Nentamtsbczirkc Montona yclege. ncn Fondsrealllätcn. — In Folge hohen Hof. kammer-Prasidial-Decrctksvom 2, April 1840, Z. 1901 1>l>., wird «m i5. I"Nl iü^0»nden gewöhnlichen Annsstundcn, bcl dem k. k. Wald-Und Rcntamte in Montona, Istrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Ver, fielgerung nachbcnannter, dem Brudcrschafts, fondegehöriger, lm Bezirke Montona gelegener Realitäten gcsckntsen wc>den, al5: ,) Der eincn Hälfcc drs in der Gemeinde «5t. Domcnica, 10^ Klafter messenden Hauscs Nr. 26, sammt dem dazu gehörigen 95 lH Klafter betragenden Hofraume, geschaht auf 63 st. 1 kr. — 2) Des zu diesem Hause gehörigen, 90 Klafter messenden Gartens, mit zwei Armc'lm-, einem Maul« beer» und zwei Klrschbäumen besetzt, geschätzt auf 12 fi< 10 kr. — Dlese Realitäten werden einzclnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzm und zu genießen berechtiget gewesen wäre/ um die bei« gesetzten Fiscalprcise aufgeboten, und den Meist» biethenden, mit Vorbehalt der Genehmigung des hohen Hofkammer-Präsidiums überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises, entweder in barer Conventions »Münze oder in öffentlichen vcr-zinelichen Staatspap,eren, nach ihrem, zur Zeit des Erlages bekannten coursmäßigen Werthe, bel der Vcrsteigcrüligs Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähnt.n Commission geprüfte und gesltz, lich zureichend befundene Sicherstcllungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem kicttancen, mit Ausnahme jener des Meistbiethcrs, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mcissbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, wenn e'r sich zur Errichtung des dießfälligen Contraries N'cht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem Limitations.-acte befreit würde, oder wenn cr die zu brzah» lcnde crste Rate des gemachten Anbothes ln der festgesetzten Zeit nicht berichtigen würde. Bei pflichtmaßiger Erfüllung dieser Obligenheitm aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten cmcn Anboth machen wlll ist verbunden, die von diesem hierzu erhaltene Vollmacht der VnOigcrungs,Commission zu überreichen. — DerMeissbiether hat die Hälfte des Kaufschlllings mnerhalb vier Wochen nach erfolgter und lhm bekannt gemachter Bestätigung des Verkallfsactes, und noch vor der Uebe'gabe. der Realität zu berichtigen; die andere Hälfte kann er glg n dem, daß er sie auf der erkauften oder auf einer andern normals maß'ge S>cherhe,t gewahrenden Realität gründ-bücherlich versichert, mit fünf vom Hundert >n Conventlons-Münze verzinset, und die Zinsen ln halbjahrigen Vcrfallsraten abführt, m fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Er« stehungeprels den Betrag von 5o ss. übersteigt; sonst abcr> wlrd die zwe.te Kaufsch.Mngshälfte binnen ^ahleefl-lst, u.m Tage der Ueblrgabe gerechnet, gegen dle ersterwähnten Bcdinanisse benchttgct w.rden ml'.sscn. - Für den Fal, als der srsteher Willens wäre, das obange. deutete Gebäude abzutragen, und daß die grundbucherllche Versicherung des Kaufschil« llngsrestcs deßhalb auf eine solche Realttät nicht erfolgen könlue, wird der Erstcher verpflichtet seyn, zur Zeit der Abtragung eine andere ge« hörige Real.Caution zu le.stm. — Bei gleichen Anbothen wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglelchen oder frühern Berichtigung des Kaufsch llmgcs herbeiläßt.— Für den Fall, daß der Ersteher der Realität contraclsbrüchig, und lctztere einem Mieders verkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten des Erstehers dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesrtzt werden sollte, wird es von dem Ermesse der f. f. Staatsgüter, Veraußerungs-Prcvmzial'Commission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bel der neuen Feilblethung für den Ausrufs« preis gelten solle, sondern auch den Relicita-tlonsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammer-Präsidium vorzulegen. Weder aus der Bestim« nnmg des Ausrufsorciscs, noch aus der Be« schaffmheit der Genehmigung des Licitations-actcs kann der contractsbrüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit uno rechtlichen Folgcn der Nelicitation herleiten. — Nach ordemllch vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach be. tctts geflossener L'cttation werden weitere Anböthe nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licltationslustigen insbesondere aufmcrkiam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbedmgmsse, der Werths anschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kaufe lustigen bei dem Wald. und Rentamte Montona eingesehen werden. — Von der k.k. Staats- Z7v ?üter- Veräußerung^. Prol'ilizial- Ecmunssion. 2neft, am ^/;. Apr»! iL^o. Franz Edler «». Blumfcld, k. k. Gut»gung gekommen. —» Dlejenlgln, welche sich um diese Slclle zu bewerben gedenken, haben >hr« mit den Zeugnissen über vorausgegangene Gtudltn und allfalllae Dienstleistung binnen i^i 2ag«n an diese Landesstelle zu überreichen. — Vom t. k. illys. Gubernium, — Lalbach am 3o- llprll »840. Ioh. Freih. v. Schloißnigg, k. k. Gubernial« Scc^etä'-. Ktadt' unv lanvrechtliche Verlautbarungen Z. 670. (2) Nr. I419. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram, als Abhandlungsmstanz nach Martin Germek, wird h,emtt bekannt gemacht: Ee sey Hber getroffenes Emverständniß sämmtlicher Erben, ln die öffentliche Versteigerung der sämmtlichen Martin Germek'schen Vetlaß»Nea-litaten, als: a) des in der Gradischa-Volstüdt Nr. Z9 liegenden Hauses sammt Garten, mi genchtilchen Schatzungswenhe pr. 3262 ft. Ro kr.; d) des eben dort l'egcnden, auf ^79) st. H5 kr. geschätzten Hausee Nr. ^0 s^mmt Küchen» garten; c) des zum Magistrate hier dienst» darln, 5u1i Urb. Nr. 166 '/2 dienstbaren hall ben Krakauer Waloantheiles, im Werthe pr. 33l fi.; cl) des eben dorthin sud Nett. Nr. 276 dienstbaren, auf 29i ft. 25 kr. geschätzten halben Waldanthnles; endlich <:) des auf^oo st. geschätzten Wirthschaftsgebäudes im Stadt» walde, gewilliget, und zur Vornahme dieser Flilbiethung der z. Juni l. I., VormlttagS 10 Uhr, vor diesem Gerichte bestimmt worden. — Dle Kauflustigen werden dazu mit dem Erinnern vorgeladen, daß die licllatlonsbebing, msse nebst dkr Schätzung und dm Tabular« Cxtracten in der dißlandrechllichen Registratur eingesehen werden können. Lalbach am 2. Mai »8/»o. s. 662. (3) ^ Nr. 3234. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kratn wird annut bekannt gcmacht: es sey über das Gesuch der Gemeinde Ob<„, Ni«der, und Neuloschin, in die llusfertlgungder ttmor» tlsalioi'.s, ?d.'ite rüclsichtlich der /.F krain. stand. A.salial'Obligation Nr. ^567, <1<^u. l. Au-auft 1796 p>. 5" ft auf dtt Gemeinde Obcr-^'schin lallielid, gtlvlll'gct worden. Es haben demnach alle jene, w,lche auf gcdachte Obllga« lion aus wa» lmmer für «lliem Rechtl^runde Ansprücht machen zu sönnen vcrmllnen, selbe hinnen der gls selbe für die Zeit seil ». Novcmber ltt^o t»s Ende October ,653 neuellich, U"d jN"ir am ,, Juni d. I., um lo Uhr Vormittags aukg.bo» ten und demjenigen überl^n werden, de? d'tßfalls d>e billigstln Anbote machen wird. — Pachllusslge rvelden mit dem Bnsatze auf das Rathhaus zur ?,c»lalion geladen, daß die Sau, berungin zwel Abthc»lus>gcn, wie b»e nun, aus« gtboten wird. — Stadtmaglstrat Laibach den /». Mai ig^o. Z. 655. (3> ' N^b^ Kundmachung. Mit Genehmigung der löbl'chen k. f. Cam» meral-Vejirk« - Verwaltung äclo. la,bach 1^. April d. I., Nr. 33Lö/l1I, werden be, ditfem t. k. Hauptzollamte am l6. d. M. Contew bandwaren / bestehend in moussicende» Rhein« wein, Kaffeh, Raff,nad» und gestoßenem Zuk-ker, Zuckermehl, Pfeffer, Gewürzen:c. :e., im Wege der Versteigerung an den Meifibieten« den gegen sogleich bare Bezahlung hinlange« geben werden. Diese Licitation wird durch mehrere Tage in den Amtiftunden Vormittags von y b»s 12 Uhr, und Nachmittags oon 3 bis 6 Uhr foit-gefttzt werden. D,e Kauflustigen werden hiezu mit dem Beisatze eingtloden, daß der Kaffeh, gestoßene Zucker, Zuckermehl, m Parthien oon 5 b»S zc> Pfund, der Raffinade Zucker aber hutweise ausgeboten werden wird. K. K. Hauptzollamt laibach den 2. Mai Mo, .^H 27l ekubernial - Verlautbarungen. Z. 676. (1) 2c1 Nr. 109,3. Nr. 923,. Concurs,Verlautbarung. Für die an der Normalhauptschule in Triest erledigte Zeichnu,ig««geh'lftnstelle, m>t der Besoldung jährlicher I00 ft-, wird ein neuer tun< curs ausglschrlebkn. — D«e Concurs-Prüfung wird «m 1,. Juni l. I. an den Normalhauvl, schulen zu W>en, Tr,est, Görz und La«bach ab« gehalten werden. — Denjg,on, Moralität, Eprschen., Etüden und sonstige Elgenschaf, ten nachgew'.eien seyn müssen, d1 i8/»o. Ltavt- und landrechtliche Verlautbarungen. Z. 663, (l) Nr. 677. Von dem f. k. Etadt- und Landrechte, zugltlch trlminalgcllcht, in Krain wild bekannt gemacht, daß durch d«e Pensionirung des Hrn. Mr kramlschtn Sprache, binnen vier Wochm anber zu überreichen, iaibach am 5. Mai 18^0. Aemtllche Verlautbarungen. Z. 666. Bei der Dezlrksherrschaft Radmannsdorf wird entweder ein Veznks, tommissäl oder lin Vezlrksrlchler aufgenommen werden. Bewerber haben «hre mit dm e«forderlichen Ziugsi.ssen beugten Gesuche binnen 1^ Tagen von heute unm'tlelbar an die Vezirk^inhabung portofrei zu überreichen. Uebrigens wlld es benierkl, daß nebst fre,er Wohnung für den Bez,rls-kow, Mlssar ein Glhalt m,t Inbegriff des Rcislpau« schals pr. 600 ss., und für den Bezirksrichte« pr. 6ac> fi. syssemisirt ist, und daß diese Dunss« posten gleich nach Ueberkommung des Anftll« lungs «Dekretes anzutreten sind. — Herrschaft Radmannsdorf den 9. Mal 1640. Z.634. (1) Nr. 717. iicitationi.sdict. Womit bekannt gemacht wird, daß zur Veräußerung der vorrathigen Quecksilber- und Zmnoder » dmdfell-, dann Hfundleder, Ab« schnitte am 23. Ma» i6ä0/ Vormittags um ic» Uhr be» dem k. k. Bergamte zu Idria eine li-lltation abgehalten werben w»rd. —Dlese Ab« schnitte bestehen in i5o« Pfund weißen und m IQ00 Pfund braunen Blndfell-Abschnitten, dann ln 700 Pfund geringern und löoo Pfund bessern Pfundleder, Abschnitten, endlich in20Q0 Pfund als Kunflscheiben geschnittenen und be-retts gebrauchtem Pfundleder, welche an den Meistbietenden hlntanglgtben werden, und zwar unter nachfolgenden L'cltationsbeblngnis-fen: ,. Jeder illltant hat noch vor dem Vegm» ne der llcitation em Vadlum von ^5 fl. zu er« legen, welcheö den Nlchterstchern sogleich nach der Llc>tatlon wieder zurückgestellt, von dem Meistbietenden aber bis zur erfolgten Ratification des Llcitalions-Protocolls zurückbehalten, und dann auf Abschlag der zu leistenden Zahlung angenommen wltd. — 2. Wird der ganze Vorrath zusammen oder nach dem Wunsche der Licilanten auch in kleinern Panhien llcitirr werden. -^2. Der Erst,her ist verbunden, iie m der ticitation erstandenen Abschnitte sogleich nach erfolgter Ratification des llcltations Pro-tocollß, welche sich von Selte des k. t. Ober« bergamtee» zu Klagenfurt vorbehalten wirb/ in dem au/lgifallenen Preise zu übernehmen und bar zu bezahlen. — /i. kicilationslufilge, welche gehindert seyn sollten, selbst bei der licita-tion zu erscheinen, können schrlfillche Offerte machen, welchen jedoch das oben angezeigte Vadlum bar angeschlossen seyn muß. D,e eingelaufenen Offerte werden am Tage der Licl» tatlon geöffnet, und nach Verhältniß der Anböte der übrigen llcitanten darüber entschieden werden. Utbrlgms versteht es sich von selbst, daß die Offerte versiegelt und mit der Nuf-schnft: „Offert zurFellabschnitt-unb Pfundleder - Licitation" versehen seyn müssen. — Die übrigen licttationSbedingn-sse werden v»r der L'tltation bekannt a/macht werden. — K. K. Vergamt Idria, am 1. Mai i8äo. Z. 66l. (3) Zä Nr. Z3ä. k i c i t a t i 0 n s - K u n 0 m a ch u ti g. Die hohe «andekstelle hat m»t Decret vom 23. v. M., Z. 86o3, die Anschaffung von 5 Schiffen zum Gebrauche der Saoestroms-Nae dlgations'Vauansialt in Krain, zu genehm,« (Z. Amts-Platt Nr. 67 d. 12. Mai 1840.) 2 372 gen geruht. — In Folge dessen und des löbl. t. t. Landtsbaudlrtcnons-IntlmatlS vom 29. v. M., Z. l l32, wird die dießfäll'ge Mmuen« do - Verste'gtrulig bei der lödl'chm k. k. Bezirks-Obrigke't Sittich am 14- d. M. Vorm,ttags Statt finden, wozu die Uebernahmsliebhaber mit folgenden Vemerlungen eingeladen werben. — Jedes der 5 herzustclltliden Sch'ffe muß in der Lange nach der landesüblichen Maß, d. i. oä pi'sFH <^2 pl-^^ 22 Armlängen ober 5° 3^ m'ssen, wobei der vordere Theil an den Sel« tenplanken eine lichte Welte von l ^ , der nnt, tereThe>l gle,chfalIs an den Seitenptan 2^,ten und der hintere Thell ebenfalls an den Plan» ken i^/z Armlängen, also verha'llmHmaßlg 3^ 2"/ dann 4^ 9" und 3^6" erhalten muß. — Das gesammte Holzwerk, mit emzlgerAusnah, we des 3" dicken fichtenen Vodendrettes, soll aus guten gesunden 3'chen geschnitten werden, auch wird da< ganze Schiff äußerlich in gleich breiten Streifen gelb und schwarz, und am Worder - K>cl mit dcm t. k. Adler doppelt in Oll zu bemalen seyn. Im Innern des Hinter« theils muß ein mit einer guten Sperre verse« henesBehältmßzur Aufbewahrung von Schriften und Pulver u. dgl. m., hergestellt werden. — Endlich muß über das ganze Schiff em höl< zerntb Dach argcferligtt werden. — Zur Er» lelchterung der Nebernahme dieser Schiffbeistel» lung für die Uebernahmklltbhaber »st denjenigen, welche sich mit einem bcz>rksobrigkeitlichtn kerlificate auszuweisen vermögen, daß sie zur Sicherfielluna dieser SchlffkbelfleHUsig, respec» live Cautionklcistung, eln hinlängliches Vermö» gen besitzen, und dtück mit Eisen beschla, aener Rudtrstangcn ,st 776 fi. — Nähere Vus» fünfte werden Hieramts ertheilt. — K. K. Na« vigationibau« Dissrlcl Lmay am ^.Mai ^640. Vermischte VerlautbarmlLM. Z. 653. (3) Gute steyerische Weine, Eigenbau, von den Jahrgängen iL36 und 1609, sind zu sehr dllliqen Preisen in Halbgebindcn zu verkaufen. Das Nähere erfahren Kauflustige in der Handlung des Hrn. Mallner erMayer, an der Ecke der Spital-Gasse. Z. 6)6. (Z) Anzeige. Im Hause Nr. 302 auf dem Dom-plahe werden echte alte untersteyer'-sche Weine von den Pettauer Gebirgen, als: v.J. 183^ Großsonntager, die Maß zu 3^ kr. « detto Sauritscher , W » „ 1836 detto » 16 ^ „ 1W8Pettaucr Stadt- ber^er . 42 ausgeschänkt" Da diese Wcme wegm ihrer Echtheit und Gcsundheits-Zu-traglichkeit empfohlen zu werden verdienen, und um den mögllchstbilligen Preis angeschlagen find, so schmei, chelt sich die Gefertigte, besonders beim Ausschank über die Gasse/eines geneigten Zuspruches, wobei sie n^ch bemerkt, daß sie Men (?.^Abnehmern, welche über 15 Maß auf einmal über die Gaffe nehmen, bei dem 16er, 20er und 24er einen Kreuzer pr.Maß, bei einer Abnahme von 20 Maß auf einmal aber, bei dem 20ee und 24er, zwei Kreuzer pr.Maß einlassen wird. Dorothea Preßler. Z. 669. (2) Anzeige. Ich habe seit l. Mai d. I. am sogenannten Speckhügel zu Soteska, gerade am Wege gegen Stephansdorf, vom Eigenthümer Kastelliß das Wirthsbaus übernommen. Verbürge möglichst gute Bedienung und bitte um geneigten Zuspruch. Laibach am 7. Mai 1850. Ergebenster I. K m 0 l e.