zur Laibacher Zeitung. ' .1."' 7l). Dinstag yen 13. Juni 1LÜ3. «Allbernizl- Verlautbarungen. Z. ()N. (2) Nr. 10922. K u n d m 'a ch u n g zur verfaufswc>sen zwcitcn Versteigirung der Armenfondßhcr»schaft kandspreie in Kain. — Nachdem dcr Erfolg der über Gubernial-Kunde MHchung vom 5. Jänner l. I., Zahl3i323, am 27. März l. I. in Folge hohen Hofkanzlcl-Decrctcsvom 26, November lttäo, Zahl 35989, abgehalicncn eisten Versteigerung jder Peler Paul Glauar'schcn Almcnf.ndkhcrrschaft Lands. preis zur Genehmigung nicht getignet war, so n>ird die zweite Verstelgerung dieser Herlschaft Montag den ,7. Juli i6/»3, Vormittags um zc» Uhr im ständisch n Landhause Nr. 201 am neuen Markte, im Rathssaale des k k. illyn-schen Landes-Guberniums hiemit Slalt sin« den, und für dln Ausrufspreis der Herrschaft der Betrag von 536^0 st »" kr. beibehalten werden. — Diele H.lrsLaft liegt im Bezirke Nelldcgg, dls Neustadtlvdc!ia!lmi:.dcnHel^chält!nssen.— 5- D.e Schn,>ci-,sta!lc. - l), D,c hcr.sch.iftl,. Hen Mühlqebaud.^ zu Unlclfoist. ^- 7. Das Gartenhaus, z,vc» B:cncn^niscr und das W?ln» garthaus im Vllliqcnacker. — 3. Der Dö,,, rfcn am unlein 3l)c>le des Gartens. — 9. D>« zrvci Gitreldchapfcli, von welchen die cine ganz hölzerne 26, und die andere imlgemaucrl t?n Pfiilem 25 F'nstcr zahlt. — U. .An Wirthschafts - Gründen: In unverbürgter, auf den Eommlssontl-Befund v«m Jahre i«2ä fich gründend.» Ausmaß: ^3Joch, 8^6 ^Klafter Acckcr; 33 Joch, 5 7 c> lü Klafter Wlescn; 2 Joch, 1081 «Hl Klafttv Garten; 22 Joch, 900 lUl Klafter Gestrüpp und Weiden; 10 Joch, ,6z ÜI Klafter Weingäl, ten. — Düse sämmtlichen Grundstucke stchenl»n e»g?ner Bemirthschafiung, und nur die Wiese I^ullcijov» äoliiia zweite Abthe'lu»:g, z)ocl llol'inuNiuikHln fünfte Abtheilung, f»or clinon lal und z>oä 8l2tlifk:,nz sind UM jnyrllch 6 fl. 20 kr. zeitlich verpachtet. Von den Weingarten find 8ualo erste und zweite Abtheilung, Neu» gradische und veimasunik verödet. — III. An Waldungen: D»e Herrschaft besitzt hieran in unverbürgter Ausmaß: 89) Joch, 659 lü Klafter, wovon einige Abtheilungen mil S«r-vttuten belastet, andere noch im Streite hinsichtlich des Bcsltzrechtes und dcr Servitutsan« sprüche blgr ffen sind, welch' letzterer von dem Erkaufcr auszutragtN seyn wird. — IV. An Jagdbarkeiten: Die Mttreißjagd und Vye gclfang-Gerechtigkeit zugleich nut dcr Herr-' schaft Neudcgc,, und den Gütern Kleinlack' und Grltsch erstreckt sich in der Pfarr Treffen dicßscits des Baches Themenitz, und kann nur von dcm Itchaber oder Pachter dcr Herrschaft selbst, nicht aber von einem Afterpachter benützt wlrden. — V. An Mahl, und Stampfmühlen: Dicsclbe ist eine halbe Stunde von jder Herrschaft entfernt, z^ lln-terfovst, an dcm Thimcnil;bachc; sie besteht aus vicr Laufen und einer Stampfe mit acht Ps» gern, wirb größtcnthcils zur Vermahlung dcs bedeutcnden H,ueelfotdern'sse!< in cigencr Negie ben ützt. — Vl. An D 0 min»cal' Nutzu n -gen: Von den Unterthanen hu über Abzug dcs Fünftels einzugeh'"/ alliahll>ch: z. M,. Urbarial« Gtldg»bcn,uyd Sc. Georgenrccht 416 1^9 st 2ä '/< kr. — 2. An Dominical» und Eldpachtzms 24 fi. — 3. An Kle»nrechlen: b9 V5 Slück Hühner, 564 Stück E»er. Dltje Klemrechte sind gegenwärtig rviderrustich um jährliche ,9 si. 12 kr. reluin. — 4. An Zlns-getrelde: 10 Mcyen, I'/^ Maß Weizen, 9 Metzcn Korn; 16 M-tzen, 24 Maß Hader; 1 Metzen, 6 ^ Maß We,ßgem»schtes. - 5. 2!» Obst- und Iorstrecht: — l») In ^ulni-a: 263 Metzen, 3 V5 Maß Haber; 41'/, Stück Ka-pauner; 69^ Stück Hühner; i5'/5 Stück Pogatschln; 1 Eimer, 20 Maß niedcrösterr. Maßere»Wein. — d) Im Gelde: 2 st. ,6 7. kr. — 6. An Natural »Nobath, und zwar: u) Oie Plllental' Nobath m>t 4006 Hand» und mit 2674^/5 Zugtagtn. Diese wurden bis,no1u^. October iU,o concracunaßig m»t 407 ft. iokr. reWirt. — l>) Die gezahlte Rovath mtt 67 '/5 Handtagen mit Kost, und 12, "/,0 Handlagen ohne Kost, mit il)'/z Zugtagen und 63i Vz Pfund Rupftngcspunnst. — 7. An Bergrecht, und zwar: 2) In I>lan,ra: An alter und neuer Gebühr, über Abzug der von den elgenlhüml ltchen Weingärten 3lr. Zoi, 3,0, 662 und des Pfarrhof Treffe,, Wemgait.ns Nr. 663 zu entrichtenden Schuldigkeit, hat lm Ganzen einzugehen i2LElmer, l '/4 Maß mederösterr. Maßere«. — ^) Im Gelde: 2 ft. ,5 V« kr. C. M. — VU. An Welnzehenten: — Die Benennung des zchcnlmaßlgen Wcinge» b»rgc< oder der zehenlpftlchngcn Ollschafttn, dann der Milzehentherren und deren Antheile kommen in den, dem E^pltalßanschlage zulle-genden Schuldigkctts Tabellen vor; d^WelN« zeh.lnt wlrd in «'gencr Regie benützt. — VIII. An Zehentcn: Besitzt die Herrschaft den Jugend-, Garben- und Sackzchcnt. — Die Benennung der Ortschaften, wo d»e ze» henlftsilchtigcn Rcaliläten liegcn, dcr Summe des Hubcnl^clsungcn vor. — I,» Bctrcff des Erdapfelzchenics wnd sich auf dlt mir Eurrendc des k. k. iUyrMcn Gubel'nums vom 2.. Mälz löZI, Zahl 5l)()6, kunvqemachle , allerhöchste Entschließung v«.'M 11. Februar ,355 berufen. — IX. An Lau, dem l c'n und Orundbuchstaxen: —In Besitzverändenlngsfallen in auf, und absteigender Llnie, dann in Erbsfällen rvild größlen-thells ElN Ooldducaten, und unter fremden i,>>/, vom Kauf. und Gchatzwerthc mll Gui-Ussung des Fünftels, nebst dcm Bs,efge!de cntrichttt) das Detail hlcrüber cMhäli d»e Tchuldigkcits-Tabelle bcim Capitalscinschlage. Die Grundduchstaren werden nach Vorschllfl des alltthöchsten Grundbuchsp^tf,ues für Krain abgenommen. — Herrschaftliche kästen: — 1. D»e landal.lätcn 96 si. 55 V4 kr. — 1)) Für einen der Herlschaft aliheim g^illenen Wctn» galten 12 ^ kr. — <-.) Für dic Mahlmüble /^l ^ kr. — cl) Für die zwei Domilucallstcn, ü 8 ft 55 kr., 17 fi. 5o kr. — «) An Hauser« steucr vom ^Hloßgebällde 12ft. — l) An Hau-sersttuer vom Wllizcrhause im ^angcnacfer/40 kr. — x) ?ln Hauserstcuer ron den Hausern dir zwei DolMl'.icallsten, ü ^o kr., » ft. 20 kr. —' 1i) An Hausersteuer der Mühle 40 kr. — i) An Gcwerbstcuer von der Mühle 4 ft. — Zusammen, zZ4 fi. 19^/4 kr. — 2 Gaben an fremde Dommien, und zrval: .1) Dem Pfarr-Hof Treffen jährliche 5 ft. Über Abzug d«s Fünftels 2 st. 2/z kr., und die Dummicalgaben von-den Mühlvcalilaten Mlt 2 si. — d) Der H,rr« schaft Ncudegg 10 Metzen Hirse, wovon das Fünftel abzuschlagen ist. — c) Dcr Herrschaft Krvlscnbach über Abzug des Fünftlls 1 '/z Matzen Haber und , ^ Slück Kapauner. — I. Normalschulbeitrag: Für dil Schloßkapelle find jährlich an die Krclscasse für Rechnung des Normalschulfondls zu entrichten I<> kr. — Llcitaiions « Bedinglssc. — §- 1. Die dem Peter Paul Glavanschcn Armenfonde ver-st'ftete Herrschaft tandöprels wlid, so wie sie der gedachte Armenfond dcsiyt und genießt, an den V^elstbietcndcn m»l lcm Vordehalte dei^ Genehmigung der hohcn k. k. H.'fkan;lc» ver«' kauft. — § 2. Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der Hollands landläftlche Ncalua-tcn zu besitzen geeignet ist. — §. 3. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Anlhcil nehmen will, hat als Canton den zehnten Thcil des Ausrufspreises von 553/,c)ft. 10 kr. in dem Betrage von 558^ fi. 1 k>. Conu. Münze bei der Verstelgcrungs»Commission entweder m barcV ' Gelde, oder ,n öffentlichen, auf Cono. Münze Und d^n Ueberbrm^er lautciiden, oder in an« dcrn annehmbaren und hafiui.geftci.n Staats, papieren nach >hrcm coursmäß>ge»i Werthe be<, rechnet zu clltgen, oder einen von dir k. ?. Kammclprocuratur geprüften, und nach §§- 23o und i57^ des allgemeinen bücsicrUch"' ^ejctz: buches für annehmbar erklärten S.cderstellungs, act bc,zubr,ngcn. Jene, welche im Namen ellies Andern mltstcigcrn zu wollen erklären, 4l7 hiben anzugeben, daß 5e in VoNmachtsna, men Anbote zu lallen Willens sind, wo dann für den Fall, als ein solcher Vicltant Bestbieter bleiben sollte, sich von demselben nach abgeschlossener ^cüation mn einer legalen Vollmacht auszuweisen seyn wird, wi)r,gens er sclbti als El sicher angesehen und behandelt werden würde. — Zur Erleichterung je: er Kauf. lustigen, welche wegen großer Entfernung oder wegen andern Ursachen bei der k>cilatlon mcht elscheinen können, oder nicht öffentl ch licu», ren wollen, wird gestattet, vor oder auch während der kicitalions» Verhandlung schriftliche versiegelt, Offerte dem k. k. Landcf-^ubernium zu ^aibach einzusenden oder schriftliche versiegelte Offclte der klcitatlons»EoMln fflon vor, wle auch wahrend der Llcltatlon?»Vcrhandlllna zu überqe» den oder übergeben zu laffen. Diese Offerte müss/n aber::«) Das der Verstcigenlng ausgesetzte Ob« ject, für welches derAndot gemacht wnd, m»l Hin» weisung auf d«e zur Verstelgenlng d»escs Objectes festgesetzte Z,»t, nämlich Taa, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und die Summe in Eunv. Münze, welche für dieses Object a„» geboten wird, l„ einem einzige»'/ zll^le>cb mit Ziffern und durch Worte auszudrücken dcn Betra» ge bestimmt angeb«n. indem Offerte, welche nlcht gmau hi«rnach vetfaßt sind, n,cht weldt dem Tauf, und Fa-Mllien-Namen des Osse-entcn, dann dem Eha-raklcr u»id Wchnocie de^silben unterferiiget sevn. Dle versiegelten Ossete werden nach abg,schloffencr mündlicher L,clt^tion eröffnet weldcsi. Uebersteic,t der in einem dcrle. Offer, te gemachte Anbot den bei der mündlichen Versteigerung erzielten Bestbot, so wird der Offe, rent sogleich als Bcstbmrr in das L'c'latwns, Prctcc^l! cll-.gelragen und hiernach behandelt werden. Solle ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündl'chen Velst'lgerung als Bestbot erzielt wurde, so lvlrd dcm mündlichen Bestbieter der Vorzug eingeräumt wcde" ; wofern jedoch mch' re«e schllfllchc Offerle auf ocn gleichen Betrag lautn, wl'd sogleich von der Llcitatlons-Ec-m-nujslol, durch das i!cs enlschicden werden, welcher Off"lnt als Bestblelcr zu betrachten sey. — §. 4. D>e «m Baren erlegte Cautlon wird dem Meittbielendes' für den Fall der Bestall» gusig des Verkaufs be> dem Erläge der ersten' Kaufschillingßratt in den K^ufsch»lll>g einge«^ rechnet, d,n üb'igcn'Kaufwerbern aber wird" sie nach geelidi^ler Ve-steiacru^q, so wie dcm Meistbietenden, wenn die Beticmgung von der Behörde, d«e «s bclliffl, n«cht erth,,lt werden sollte, soglelch nach bekannt gewordener Ver« wcigerunz derselben zurückgestellt werden. —^ H. 5. Ter Käufer V>cser Rcalltät hat den dr't«? ten The«l des angebotenen Kaufschillmgs hinnen /i Wochen n^lch der dcm Käufer bekannt gcmach:en G«n hmlgung des Vcrtteigerungs^' actcs, und zwar noch vor der U bergab« der Realität zu berichtigen. — Den hiernach ver-' bleibenden Rett von jwel Drltthlilsn des Kauf»^ schillings kann der Käufer gegen d.m, daß cr^ sie mlt jährlichen '^ünf vom Hundert »n Eonv.^ Münze U'd n halbjähriger» Naten verzinset/ binnen fünf Iahicn, von dcm Tage, an welchem^ d«e Realität mit Vorthe'l und Lasten an ihn-übergeht, d. «. l'om ,. November l9^2 ange^ fangen, ill fü>if gl'chen Ratenzahlungen ab-' tragen. Sobald der Käufer d«e mit cinem Dlilthclle bedungene erste Rate des Kauf» pceiseS cnt'lchiet haben w»rd, soll er auf sein Einschreiten, und wenn es der verkaufende Fond für zweckmäßig hält, auch auf 3«nsch >-,: ten d s Verkäufers als Elgelilhum.r blesall« tät, welche auedrücklich für »hre SpeclalhyP^« lhek erklärt wird, llUabu.»»! werden. — §- 6. Diese Neol'tät wird m>t ihre«' Bestandtheilen und Gerechtsamen dcm Käufer frei von Schulden, welche aus «mcm, alls derselben al5 Hv: poth,k versicherten Gelo-Dalcpen einspringen, übergeben werden. Jedoch w,»d dieselbe, we oben bemerkt, nur so verkauft, «rie sie der ve»» kaufende Fond blsihs. Der Verkauf und d.e 4l8 !!?5ergabs acschicht nicht nach einem Anschlage, solide«!, ill Pa lscl) uno Bogen, ohne Haftung >,s Verkäufers fü^ dos Grundm^ß, für das Ertlägluß »m Ganzen, otcr für cinz'lne Er-llligniß'Nubrlkll', und cs wird de Vertretung gegen den Fiscus nach Vor» schrift der Gcrichlsord^ung vc>langt wndcn s.llte. Außerdem findet sclbst be» bcwis.ncr V^lchung über die Hälfte, oder aus was im« mcr. für e>nem Nechlbgrundc kime Gcwahrlcl-st-unz u schlosscner Licitation welden we tcre Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurück^ewlc« scn werden, worauf die Llcltasil>icn ins« besondere aufmerksam gemach: werden. Die zur genauen Würdigung des Ertrages dunen-den Nechnungsdaten und die Beschreibung, wie auch die ausführlichen Licitalionsbcdmgnisse könncn in der Registratur des k. l. »Nyr. Lan« dcs»Guberniums zu Laibach eingesehen werder. Wcr die Herrschaft selbst in Augenschein zu "ehn-.cn wünscht, kann sich an »hr V'h er vorgescyttn Bchö^cn zll übcrr ich^n, und sich auf legale We>st über ihre theoretischen u,ch practlschcn K nntnlsst im Baufache, ,h,e bisherige D«enN-l >ssung, Alter, Sprachk.nntmsse und Moralität auszuweisen. — Innsbruck am 17. Mai »Uä3. — Vom k. k. Landes, Gubernium für Tlrol und Vorallberg. Franz Freiherr v. Spicgelfcld, k. k. Glll'crnial-Sccretäl.-. Nemtliche >7rrlHUtl,^r»ngen. Z. 363. (2) nä Nr. 482HIX. Nr. 129't7. Concurs der k. k. galizischcu Camera!-Gc-^ fallen-Verwaltung. — Bei dem k. k.^ Tabakblätter - Einlöö - Magazine zu Iagkwila,' ist der Dicnstposten drö colltlollirsndcn Wagmeisters, womit der provisorische Gehalt jährlicher 500 st, der Genuß eincr freien Woh-. nung, und die Verpflichtung zur Leistung einer' baren, oder auf einer Nealilät pragmatikalisch ° sichergestellten Caution mit dem Betrage eineä Iahresgeyalteö vor dem Dienstantritte vcrduu-* den ist, zu besetzen. — Die Bewerber um diesen Posten, oder fallö aus diesem Anlasse eine.^ controllirende WagmeisterSstelle bei dem Ta<" dakdlatter - Einlösungsmagazine in Zablatow oder Monasterzyska mit dem jahrlichen Gehalte von 500 ft., jedoch ohne Naturalwoynung, dagegen evtnfalls mit der Verpflichtung znr 3ei-stung einer Caution im Bettage von 500 siz. erlediget werden sollte, um einen dieser Postens haben ihre, mit der Nachwcisung rU'er die zu^ rückgelegtcn Studien, über die di5her geleiste^ ten Dienste, über die Kenntmffe dcr Tadak«. blatter, der Tabakblätter- Einlösungs-Manipu-lation, des Casse - und Rechnungswesens, end« lich über die Kenntnisse der deutschen und polni' schcn Sprache belegten Gesuche bis 15. Juni 46'13 im vorgeschriebenen Dienstwege bcl dem Präsidium der k. k. Camera!-Gefallen-Verwaltung in Lemberg einzubringen, und darin zugleich anzugeben, od und in welchem Grade sie mit einem oder dem anderen Beamten dieser Camera!-Gefallen-Verwaltung, ober der k. k. Cameral - Bezirks - Verwaltung in Tarno-pol, Stanislau und Kotomea verwandt oder verschwägert sind, und sich glaubwürdig darüber auszuweisen, daß sie im Stande sind. die Caution vor dem Dienstantritte auf die vor-^ geschriebene Art zn leisten. — Gesuche, welche nnt den geforderten Nachweisungcn nicht belegt, sind, werden nicht berücksichtiget werden. -«,' Lcmdcrg den 9. Mai 1613. ^ 419 iNubernial - Verlautbarungen. Z. 972. (1) uä Gub. Nr. 13891. Nr. 1456. Gubernial-Kundmachung. Die anruhende, von der k. k. General-Direction der Staats-Eisenbahnen mitgetheilte Kundmachung, in Betreff der Versteigerung des Unterbaues der Staats - Eisenbahn, und zwar: I. von Böhnusch-Trübau bis Pardubitz. U. Vom Dorfe Kogitz bis in die Nähe von Alt-Kollin. UI. Von Alt-Kollin bis Prag, wird mit dem Bedeuten zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sich die Vau-übernahmslustigcn rücksichtlich der Offerte nach dem §. Izu benehmen haben. Laibach am 6. Juni 1843. Kundmachung. In Betreff der Versteigerung des Unterbaues der k. k. Staats«Eisenbahn in nördlicher Richtung, und zwar in der Strecke: I.von Böhmisch-Trüb au bis Pardubih. U. Von dem Dorfe Kogitz bis in die Nähe von Alt-Kollin. III. Von Alt-Kollin bis Prag. — Die Herstellung des Unterbaues für die k. k. Staats-Eisenbahn in Böhmen, und zwar in den Strecken:!, von Vo'hmisch-Trübau bis P a rd u b i h in dcr Länge von 3105U Klaftern oder 7 2/ Meilen; N. von dem Dorfe Kogitz bis in die Nähe von Alt-Kollin, in der Länge von einer Meile, und lll. von Alt-Kollin bis Prag, in der Länge von 36,169,8 Klafter, oder etwas über U Weilen, wird im Wege der Versteigerung mittelst schriftlicher Offerte an Privat-Unternehmer überlassen. — Zu diesem Ende können die Pläne, die Baubeschrcibung, die Preis-Tabelle für die verschiedenen Arbeitö-Gattungen, der summarische Ucberschlag mit Angabe der Qualität und Quantität der Arbeiten, dann dic allgemeinen und besondern Baubcdingnisse täglich von 8 bis 2 Uhr in dem Bureau der k. k. General-Direction der Staats-Eisenbahnen zu Wien, Herrengasse Nr. 27, im 2. Stocke, von jedem Baulustigcn eingesehen werden. — Im Allgemeinen werden hierbei folgende Bestimmungen festgesetzt: 1. Der Unterbau einer jedcn cinzelncn der erwähnten Bahnstrecken, zu welchen jedoch die Stationsplatze und Gebäude nicht gehören, wird im Ganzen, d. h. einschließlich aller dabei vorkommenden Arbeits-Lcistungcn und Material-Beistcl-lungen ausgebotcn, und nur einem Unternehmer oder einer Unternehmungs-Gesellschaft, die jedoch von einem Bevollmächtigten rcpräscntirt werden muß, und denn Mitglieder sich jedenfalls solidarisch ^zu verpflichten haben, zur Ausführung über« geben. __ 2. Die einzelnen Arbeitsleistungen in summarischen Geldbeträgen dargestellt, bestehen in Folgendem, und zwar: In der Strecke I, von Böhmisch-Trübau bis Parduditz: «) in Erdaushebung uud Aufdämmung, im Bettage von 561,375 fl. 42 kr.; !,) in Felsensvrengungcn, im Betrage von 31,652 fl. 6 kr.; ^) in Tunnel-Herstellung, im Betrage von 102,268 si. Ill kr.; <1) in Bauobjecten, im Betrage von 487,!>75 fl. 16 kr.; «) in verschiedenen 'Arbeiten, im Betrage von 135,253 fl. 22 kr.; l') in Flußrcgulirungs-und Uferversichcrungs-Bauten, im Bettage von 68,055 st. 35kr.; zusammen 1,376,580 fl.' 17 kr. Conv. Münze. — Inder Strecke II, nächst dem DorfeKogitz bis indie Nähe vonAll-Kollin: l») in Erdbewegung und Aufdämmungen, im Betrage von «0,715 fl. I 7 kr.; l») in Felscn-sprcngung, im Betrage von 61,340 fl. 36 kr.; c) in Bauobjccten, im Betrage von 148,236 fl. 5 kr.; cl) in Fluß-Regulirungcn, im Betrage von 21,867 fl. 36 kr.; ^) in verschiedenen Arbeiten, im Betrage von 17,557 si. 5 kr.; zusammen 339,716 si. 39 kr. Conv. Münze. — In der Strecke lll, von Alt-Kollin bis Prag: :,) in Erdbewegung, im Betrage von 535,141 fl. —kr.; d) in Fclsensprengung, im Betrage von 240838 fi. 24 kr.; c) in Brücken und Durchlässen, im Betrage von 410,798 fl. 41 kr.; ) Die ausdrückliche Erklärung, daß der Anbotleger die allgemeinen und speciellen Vaubedingniffe, die Baubcschreibung, und überhaupt alle, diesen Bau betreffenden Pläne und Urkunden eingejchen, dieselben wohl (Z. Amts-Blatt Nr. 70. v. 13. Ium 1843.) 2 420 verstanden und mit seiner Namensfertigung ver« schon habe, und die darin enthaltenen Bestimmungen pünktlich erfüllen wolle. —> c) Die An? ^ gäbe, ob und welche Straßenbauten der Offe« rent bereits ausgeführt habe, dann od uno welche Anzahl von erfahrenen Aufsehern und Arbeitern ilml zu Gebote stehen, und endlich — <^)die eigen« händige Fertigung des Vor- und Familien-Namens mit Beisügnng des Charakters und Wohnortes. —> 4. Jedem Offerte muß die amtliche Bestätigung entweder eines k. k. Provinzial-Zahlamtes oder des k. k. Universal-Camcral«Zahlamtes in Wien beigefügt seyn, daß der Osserent das 5 )6 Vadium von der oben erwähnten Ueberschlagsr Aumme, nämlich in Bezug auf die Strecke I (von Böhmisch-Trübau bis Pardubitz) von l^NN,^^,« si. 17 kr., in Bezug auf die Strecke II (vom Dorfe Kogitz bis in die Nähe von Alt-Kollin) ^on 339,71« fi> 39 kr.; in B^zug auf die Strccke Nl (von Alt-Kollin bis Prag aber von I,435,l,>2 si. 8 kr. Conv. Münze im Barem oder in annehmbaren und haftungsfreien östcn eichisch, n Staalspapiercn, die nach dein Börse-Werthe des , dcm Erlagstage vorhergehenden Tages zu berechnen siüd, daselbst erlegt, oder eine diesem Vadium angemessene, von der k. k. Hof- und niederösicrreichischcn Kammei-procuratur, oder von einem Fiscalamte in der Provinz nach M'. 230 und 1374 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärte Eicherstellung beigebracht habe. — Auf Offerte, welche den genannten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, oder in welchen überhaupt andere als die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, wird keine Rücksicht genommen. — 5. Ueberreichte An< böte werden nicht mehr zurückgegeben, und der Anbotlcgcr bleibt bezüglich auf sein Anbot vom Tage dcr Uebcrreichung desselben bis zur Entscheidung darüber verbindlich, die Verpflichtung des Aerars aber beginnt erst von dcm Tage, an wck chem von Seite des k. k. Hofkammcr-Präsidiums die Genehmigung des Anbotes erfolgt. — t». Die cwgcnichnn Elklcnungcn werden an dcm oben festgesetzten Tage vcn e^ncr eigens hierzu bestimmten Commission entsiegelt und hiervon nur diejenigen beachtet, wclchevovschriftömäßig verfaßt und mit dcn möglichen Behelfen versehen sind. — Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von dem Präsidium dcr k. k. allgemeinen Hofkammer getroffen, und hierbei überhaupt demjenigen der Vorzug gegeben werden, welches die, für das allerhöchste Acrar vortheilhaftcste Bedingung enthält, vorausgesetzt, daß der Offcrent auch vermöge seiner persönlichen Eigenschaft und Bachkenntniß die nöthige Bürgschaft gewährt. — 7. Nach der erfolgten Genehmigung eines Anboks wird der Ersteh er davon unverzüglich verstä'ndi« get, und sofort mit demselben zum Abschlüsse des (5ontractes geschritten werden. -^ Den übngen Offerenten werden die erlegten Vadicn und sonstigen Documente zurückgestellt, und dieselben dadurch aller weitern Verbindlichkeiten rücksichtlich jhrc-r Anbote enthoben. Das von dcm Ersteher erlegte Vadium wird als Caution zurückgehalten, doch wird demselben gestattet, eine andere annehmbare Caution zu leisten. — 8. Erscheint der Ersteher des Baues wegen Abschluß des Contractes und sohin^ gcr Uebernahme der zu leistenden Arbeiten in Person oder durch einen Bevollmächtigten zu dc-r ihm l^kannt gegebenen Zeit nicht, so steht es dem Acrar frei, an dcm erlegten Vadium einen Betrag von üM.Osi. abwichen, wobei cr ausdrücklich erklärt, guf jcde von ihm anzusuchende richterliche Mäßigung zu verzichten. ^- Leistet er einer wcinrn Aussor-denmg keine Fol^e, so ist das Aerar berechtigt, das für dic Ausführung des Baues Erforderliche ohne weitere Einvernehnuii-g des Erstchers auf sein« Hcstcn und Gefahr zu veranlassen, wobei er die vcn dcr für die Angelegenheiten der C'taats-Elstw bahnen bestellten Rechmmgöbehörde auszufettiger>-de amtliche Kostenberechnung, als eine öffentliche, vollen Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen hat. — 9. Zur Ausführung des vorgeschriebenen Unterbaues wird Folgendes festgesetzt: In dor Strecke I, von Vö'hmisch-Trübau biö Par-dubitz, muß der Bau sogleich nach BekanMge« hung dcr hohen Genehmigung des Offertes beginnen, und in dcr Art fortgeführt werden, daß die^ Strccke bis Ende des Jahres 1843 an den Auf dämmungcn und kleinern Einschnitten bis auf k Schuh Tieft vollkommen hergestellt ist. Für Fcl sensprengung und tiefere Einschnitte, so wic für die Herstellung sämmtlicher Objecte wird der Tec-min bis Ende Mai 1844, und nur für die Voll. cndung des Tunnels bei Chotzen, so wie für die vollständige Ncgulilung der Böschungen, Anbringung von Uferverslcherungen, Auspflasterung von Scitcngrabcn. Bepfianzung und andere NebclM beiten, wird der Termin bis zum Ende des Mo nats Juli 1844 in dcr Art festgesetzt, daß dcr Unterbau in der ganzen Strecke an allen seinen Bestandtheilen zu dieser Zeit vollendet seyn muß, um collaudirt werden zu können. — In der Strcckeil, von Kogitz bis Alt-Kollin, 'st der Bau sogleich nach Bekanntgebung der hohen Genehmigung des Offertes zu beginnen und m der Art fortzuführen, daß die mit Ende aus den Seltengräben herzustellenden Dämme, die Flußreguw rungcn und sämmtliche Wasserbauten längstens 42l bis Ende April 1844 bewerkstelliget werden. Für die vollständige Herstellung der ganzen Strecke nebst allen Objecten aber wird für diese Strecke der Termin bis Ende December 1844 in der Art festgesetzt, daß gleich daraus die Collaudirung vorgenommen und der Bau in allen seinen Theilen vollendet übergeben werden könne. — In der Strecke M, von Alt-Kollin bis Prag, ist dcr Unterbau folgendermaßen in Angriff zu nehmen und fortzuführen: 2) die Strecke von St. Nr. 202U bis Tt. Nr. 2040 bei Kollin. — l>) Der große Viaduct bei Auwal St. Nr. 2434 bis St. Nr. 243«. — c) Die Strecke von Biechowitz St. Nr. 2512 bis zur Krenn'schen Anlage bei Prag St. Nr. 2ll',6, sind gleich nach Bekanntgebung der hohen Genehmigung des Offertes in Angriff zu nehmen und mit Nachdruck ununterbrochen fortzusetzen, und zwar in der Art, daß mit Ende des Jahres 1843 die Felsensprengung in Kollin und am Ziöka-Bergc bei Prag wenigstens zur Hälfte bewirkt, die Fundamentirung der Stützmauern in Kollin aus dem Wasser und die Aufmauernng des Viaductcs bei Auwal aus dem Fundamente hergestellt werde. — Während des Jahres 1843 sind die Steine für sämmtliche Objecte und Stützmauern vorzubereiten, und vor dem Beginne des Frühjahres 1344 auf die verschiedenen Bauplätze zu führen. — ä) Zur Herstellung der leichteren Strecken, nämlich von St. Nr. 1935 bis St. Nr. 202«, dann von St. Nr. 2040 bis St. Nr. 2434, und von St. Nr. 243« bis St. Nr. 2512 ist im April 1844 zu schreiten, dabei aber mit solchem Ernste vorzugehen, daß mit Ende 1844 sämmtliche Dämme und Einschnitte und die Fundamentirung und Aufmauerung sämmtlicher Objecte und Stützmauern bis zur Bahngleiche, doch ohne Parapette an den gewölbten, und ohne Holzwerk an den größeren hölzernen Kunstbrücken hergestellt sind. — Während des Jahres 1844 sind die Felsensprengungen sämmtlich zu bewirken, und dcr große Viaduct bei Auwal ist bis zur Bahnglcichezu bringen und einzuwölben. — e) Während des Winters 18"/4 z sind alle Steine zu den Parapetmau-ern und anderen Vollendungs-Arbeiten vorzubereiten und an Ort und Stelle zu führen, so wie das Holzwcrk zu den größern Kunstbrücken gehörig abzubinden und aufzuführen ist. — j) Mit Anfang April 1845 sollen die Vollendungs-Arbei-tcn auf der ganzen Linie angegriffen und nüt solchem Nachdrucke fortgeführt werden, daß die ganze Strecke von Alt-Kollin bis Prag längstens mit Cnde Juni 1845 vollendet seyn muß, um collau-dut werden zu können. — 10. In dem Falle, als der Unternehmer den Bau nicht in der, bezüglich auf die einzelnen Strecken vorgeschriebenen Zeit vollendet, trifft denselben mit ausdrücklicher Begebung jeder anzusuchenden richterlichen Mäßigung der Verlust dcr Hälfte einer Rate von dem in nachfolgenden §. bestimmten Betrage, und er bleibt für die Folgen der Verspätung verantwortlich. Außerdem wird es der General-Direction für dieStaats-Eisenbahnen frei stehen, die Vollendung des Baues auf seine Kosten und Gefahr durch wen immer und auf jede ihr geeignet scheinende Weise bewerkstelligen zu lassen und den Ersatz der Auslagen, jenen für die verlängerte Aufsicht nicht ausgenommen, au5 der Caution und dem sonstigen Vermögen des Unternehmers zu holen, welcher auch in diesem Falle die von der für die Angelegenheiten der Staats-Eisenbahnen bestellten Rcchnungsbe-hörde auszufertigende ämtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vollen Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen sich verbindlich macht. — 11. Die Zahlung an den Unternehmer geschieht nach Maßgabe seiner Leistungen in Naten. Zu diesem Ende wird die mit Rücksicht auf den erzielten Pcrcentcn - Nachlaß sich darstellende Bausumme in vierzig gleiche Theile oder Naten getheilt und dem Unternehmer folgendermaßen verabfolgt: Sobald derselbe nämlich so viel Arbeit vollbracht, daß dieselbe an Werth den für die erste Rate entfallenden Betrag um zwei Drittel übersteigt, erwirbt er den Anspruch auf die Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate erhält derselbe, wenn er die Summe von 2^ Naten in's Verdienen gebracht hat, und s. f. muß er jedesmal, wenn e5 sich um eine Ratenzahlung handelt, um '/, mehr als diese beträgt, an Bauarbcit bewerkstelligt haben. — Nach dieser Maxime erfolgt die Bezah-lung bis zur vorletzten Rate; die Bezahlung der vorletzten und letzten Rate wird aber dem Unternehmer so lange vorenthalten, bis die Collaudi-rung und Final-Liquidirung vor sich gegangen und die hochortige Genehmigung hierüber erfolgt seyn wird. — Hat der Unternehmer nach seiner Leistung einen Anspruch aus eine Ratenzahlung, so wird ihm von dem bcmleitenden Ingenieur, welcher über die Leistung desselben ein Baujournal zu führen angewiesen ist, ein Certisicat ausgestellt, mit welchem sich ersterer um die zu bewirkende Geldanweisung an die k. k. General-Direction zu wenden hat. — Sollte die Total-Summe des Baues aus Ursache eingetretener Modifications geringer entfallen, als die oben erwähnte Bausumme, so wird dieses bei der Ausstellung der Certificate in der Art berücksichtiget, daß bis zur Collaudirung immer zwei von den vollen, im Eingänge dieses K. erwähnten Raten rückständig bleiben müssen. — 422 Würde die Total-Bausumme die gedachte Vau-summe überschreiten,, so steht dem Unternehmer frei, um eine » Contozahlung einzuschreiten, die ihm nur gegen besondere, hohen Orts einzuholende Bewilligung zu Theil werden kann. Aber auch in diesem Falle muß der Betrag von zwei der im Eingänge dieses §. erwähnten Natcn, wie oben, bis zur vollständigen Liquidirung vorenthalten bleiben. — Von der k. k. General-Direction der Staatö-Eisenbahnen. — Wien am 1. Juni 1843. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. 975. (2) Nr. 8684. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Verpflegung für das in Stein, Krainburg und Lack statiomrte k. k. Militär, durch den Zeitraum vom 1. August bis letzten October d, I., wird die Subar-rendirungs - Verhandlung, und zwar in Stein auf den 19., Kraindurg auf den 20. und Lack auf den 21. Juni d. I., überall um 10 Uhr Bornuttags, festgesetzt. — Das tägliche Erfor-derniß wird nachstehendermaßen mitgetheilt: In Stein 75 Brod-Portionen; in Krainburg 139 Brod-, 4 Hafer-, H. Heu »Portionen zu 8 Pfd., und 4 Streustroh Portionen zu 3 Pfd.; in Lack 69 Brod-Portionen. — Wozu alle unternehmungsfähigcn Parteien eingeladen werden. — K. K. Kreiöamt Laibach am 7. Juni 1843. Z. 976. (2) Nr. 86S4. Kundmachung. Zur Vervsiegs-S'cherssellung für das in der Hauptstation kaibach garnisonirende k. k. Militär und Durchmärsche an Brot, Hafer, Heu und Stroh, auf die Zeit vom ,. August bis letzten October l. I., wird am ,6. Juni 18HI Vormittags um lc> Uhr eme öffentlich« Subarrlndnungs'Behandlung bei diesem k. f. Kreisamt« unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden: — 1. Der Bedarf nach dem gegenwärtigen Truppenstande, mit Aus» nähme der zeitweisen Durchmarsche, besteht bei» lausig täglich »n i^gg Portionen Brot; »Z9 Portionen Hafer; 26 Portionen Heu, a 8 Pfund; 88 Portionen Heu, 2 10 Pfund; iHn Portionen Streustroh, 2 2 Pfund; vier. teljährig in 2000 Bund Bemnstroh, k ,2 Pfund. — 2. Hat jeder Offcent vor dcr Velhandlulig e,n Vav,um von 5oo st. bac zu erlegen, welches am Schlüsse dersclbcn den Nlchicvstchc n lückgcstcllt, vom Etcher aber blö zum ^auilons'Ellige rückbehallen werden wüt); ferners sich vor der Commission auszu-weiün, daß er für die zu übernehmenden Verbind! chkcllen solid und hinreichend «ermöglich sey. — 3. Werden auch Offerte für einzelne Artlkel angenommen, jedoch wird dem Anbole für gesammle Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Be» irrungen müssen die Offerte schriftlich, m»t dem vorgeschriebenen Slämpel, der Commission über-, geben werden, und darin erklärt seyn, d.iß Afferent sich allen jenen Bestimmungen in Bc» ««chuvg auf die Contracts-Dauer, den ltm-fang des Geschäftes u. dgl. fügen wolle, welche die Landcsoberbchösdcn zu beschließen finden. — H. Anbote von sttllverlretlnden OffcrclNn, werden nur dann vclücksichtigct, wenn sie mit emer gerichtlich lsgallsirtcn Vollmacht vcr-sehm sind. — 5. Nachtrags,Offerte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden rück« gewllsen. —6. Muß der Erstcher bei Abschluß des Eontractes eine Caution m>t 8°/, der ge« sammlln GcldertragNlß entweder in Barem oder in Staatspapicren nach dem Course, oder auch fioeijufforlsch zur k. k. Millia^Velpsseg^ magazins-Eassa allhicr leisten, wcbei noch bemerkt w»rd/ daß nur die von der k. k. Kamme»» procuralur als gültig anerkannten Eautlons-Instrumente angenommen werden können. — 7. Der Bedarf für die heurige Truppcncon« centrnung wahrend der Waff,nübungsze,t und für den durch Einberufung der beurlaubten Mannschaft zeitweise vermehrten Stand, dann für etwaig« größere Durchmärsche, fan,, erst am Tage der Behandlung den anwesenden Con» current«« bekannt gegeben werden. — 6. Wird auch die Erforderniß für die ze,tweisen Durch» marsche in der Hauplstation Laibach sicherge» stellt, deren Glöße zwar in Voraus nicht be, stimmt werden kann, wofür aber am Verl handlungstage die näheren Bess,mmu>'g«n wer» den vorgezeichnet werden. —Die weitern Aus» künfte und C^ntractsbedingnlsse können ti der Execution, sie möge sich auf das bewegliche oder unbewegliche Vermögen, oder auf die Person des Schuldners beziehen, nach den Gesetzen des Landes zu richten, in welchem sie geführt wird. -« 4) Yei dem Bestände des Erfordernisses der Compe-tenz sind auch ungarische Taxbeträge von Personen, die sich in den nicht ungarischen Ländern der Monarchie aufhalten, über Requisition gehörig, und schleunig einzutreiben und einzusenden. — 5) Sollten in einzelnen Fällen die ungarischen Wechselgcrichte der Reciprocität nicht genau nachkommen, so ist die Uebung derselben nicht unmittelbar zu unterlassen, sondern nur sogleich die Anzeige zu erstatten. — 6) Den gehörig geführten ungH-rischen Handlungsbüchern ist auch vor dem nicht ungarischen Richter die Beweiskraft durch die volle Frist eingeräumt, welche das ungarische Gesetz bestimmt. Ucbrigens sind „ach dem weiteren Inhalte derselben allerhöchsten Entschließung die Requisitionen um die in Ungarn zu bewirkende Execution diesseitiger wcch-sclgcrichtlicher Urtheile durch das betreffende Appellationägcricht an das ungarische Appella-tionsgcricht in Wechsclsachcn (zu Pesth) zu leiten, und sind den Urtheilen und Beweggründen lateinische Übersetzungen beizufügen, (2- Amts-Blatt Nr. 70. v. !3. Ium 1843.) I 524 so wie auch Requisitionen um Execution ungarischer wechselgerichtlichcr Urtheile von un-tzarischcr Seite in ganz gleicher Art erfolgen werden. — Diese mit dem hohen Hofkanzlei« Decrete vom 24. April l I., 3. 12521, an. her mitgetheilte allerhöchste Borschrift wird nun zur allgemeinen BenehmungSwissenschaft hiermit bekannt gegeben. — Laidach am 26. Mai 18l3. Joseph Freiherr v. Weingarten, VandeS-Gouverneur. se« schlossene Uebersicht dcr sämmtlichen Erträgnisse der Bank für das I. Semester 18-lü öffentlich bekannt zu gebcn. — Wien am 1. Juni 184H. Carl Freiherr von ^e oerer, Bank-Gouverneur. .< Ienobius Konstantin Popp, Bankdirector. : Z. 952. Nr. l2656. Ueber Veränderungen bei verliehenen Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammcr hat nachstehende Privilegien ;u verlängern befunden: Am 24- April, l. I, Z. 16067, auf das dritte Jahr, das am 20. April 18'N dem Jacob Rcsek verliehene, und in das Eigenthum des k. k. Oberfeldarztes Samuel Lux abgetretene zweijährige Prioile, gium, auf die Erfindung ciueö Toilettenmittcls, unter dem Namen, „Wiener aromatisches Schön-hcitöwasser;« —am 29. Apnl l. I., Z. 16984, auf das dritte und vierte Jahr, das am 18. Mai 1841 dem Carl Joseph Schcyrer verliehene zweijährige Privilegium, auf eine Entdeckung in der Erzeugung dcr Sensen und Eichclzaine auf kaltem Wege; — am 5. Mai 1. I , Z. 16725, auf das dritte und vierte Jahr, das dem ^o^llnc, e ^»c'ta-tlons'Bedingun^en sind folgende: l. Werden nur anerkannte UlUeniehmer zu der Vcrhand» lung zugelassen', es häben sich daher jene Eon-cucrenten, die der Licitatwns-Eommission mcht hinreichend bekannt sind, mlt einem vrtsobr'g-teitlich gefertigten Zeugnisse auszuwe^n, d«ß su nach Maßgabe der von lhnen beabsichiiglen Unternehmung ihrer Profession im Einzelnen, oder dem Baufache im ganzen Umfange glwach, ftn sind, und daß sie daS Aera.re durch das nachbczelchl,ete Neugcld und die später zü erle« gcndc Caution sicherzustellen vermögend seyen.—7 Sollte der E'stcher ein bloßer Sueculant seyn, so lst von lhm dci der iüllßführung des BaucS lln berechtigter verläßlicher Baumeister aufzustellen und dec Easelnuerwaltung namhaft zu machen. — 2. Die vor dem Vegmne der L«ci« tatwn von den Offelenten zu erlegenden V lcrl.'lc, 20 kr.; für die Alistreicher-Atbeit sammt Maleclale, 20 kr.; für die Spengler-Arbeit sammt Matcriale, 3o kr.; für die Gchmld» Arbeit sammt Mater,ale, 4 fi., zusammen für du ganze Entreprise Ho st. Ho kr. — Dcr Er» stcher hat das Vadium jur vollen Eautlon, wcl.be »n dcm doppellen Betrage des Vadnims brficht, zu ergänzen. Den Nlchtcrstchern wer« den dle Vadlen sogleich nach beendigter Llci« tation zuiück erstattet. — 3. D,e Versteige» rung geschieht zuerst profcssiotussenwei^e, sodann für dle Hintangabe m ganzer Entrepv,se, und zwür mtt Beigabe der Materialien. — /,. Schrift« llche Offerte werden nur unter folgenden Bedingungen berücksichtigt: ») wenn sclche noch voc dem förmlichen Abschlüsse der ^citations» Verhandlung einlangen und denselben das be« stimmte Vadium, oder statt dcste^ der Cassa« Erlagsschein beigeschlossen ist; d) wenn der Öf, fcrmt »n seinem Vlnerbictuligsschreiben aus« drücll'ch slch erklart, daß er in Nichts von den Llcitatll)ns» oder Contracts.-^cdmqungcn abweichen wolle/ vielmehr durch sem schrlfcli» cheS Offert sich ebenso verbindlich macht, als wenn lhm die Licitations» Bedingungen bei der mündllchln Versteigeiutig vorgelesen wurden wären, und er dieselben, so wie das Protocol! jclbst, mitulitelsckncbcn halte; o) weni er in d.lly schllftllchcn Offerte sich zugleich ucrpstich« let, lm F^e er Et dem llumdlichen Vcstbot gleich, so wild Lsytcr.m dcc Vorzug gegeben, und lncht mehr weiter verhandelt; e) Elklarungcn, rrie z. B. doß Jemand dl< Ausführung des Baues »mmcr noch um einen billigern Preis übelnehmen wol« lc, als der zur Zeit noch unbekannte mül.dll, cbe Bestbol, werden n'ltl beruclsichtlge». — Die übt,gen rahern B>d>ngungen/ so wie dcr Plan, das Vorausmaß und die Baudcrise fo,,ticn täglich wahrend den gewöhnlichen Amts« stu,idcn bei der k. k. ßasern-Verwaltung »n der St. Pitt,svo»stadt, Haus-Nr. 79 eingesehen werden. — K. K. Easernoerwaltung kalbach am 1. Juni ,8ä3. ltz^rrmilldtl ^ lvlaulvarunyrn. Z, 9?ü. (,) Nr. ^62. ch^./ Edict. ... ^Von kem t. t. Bezirksgerichte Prem zu Fei. stri^, wird hi,mit bekannt qemachl: Es scy in der Oxclulionssache des Franz Schnidcrscdilsch, Gewallötrager des Joseph Schnidelschitsch joniur, loi2l>'r Joseph Schniderschitsch 5el,iul- von Fclstlih, >>'. di? exelutive Fe>lbittung dcr, dem Lehlen, ge^ h^llgen. der Slaalühcrrschast AdclZbcrg 5ul> Urb. Nr< 55ä dienstbaren, gerichtlich auf!?<^5ft, ben-tr. lhcien H^lbhube, olü: Sag« und Mahlmühle, i>ü».u Ültt< und Zugehör, wegen aus tcm gcnchl° lichcu Vergleiäe vom l. Februar ,62^ schuldi^lr 2'^6ft. 5/^tr. nebst 5H Zinsen und Excluuc»öl'c. slcn gewllllget, und cs seyen zu dcrcn Vornahme t>ie T^gsahungen ^auf den l>. Juli, 5. August und 7. Eepc.-mber d. I., Vormiltagü vcn 9 bi3 i2 U^r in loco ter Rcalilät zu Fcistrih mit dem Bcisahi angeordnet worden, dah dieselbe bei der llsitn und zweiten FeildiclUllg nur um oder iNl.r i?cn Schähungswerlh, bei der dritten aber cm Beisahe be» stimmt worden, lah dicse v< Hubc. faNs solche dei ter ». und 2. Berstcigcru»,g um otcr übcr den ScbähUtlgKrrerth pr. 662 ft. ,0 lr. a» Mann nicht gebracht werden sollte, so wic dasMobilalc ulld die Feltflüchte nur bei rcr 3. Fcilbicnlng unter dem Scdähungöwcllhe dahin gegeben rrcrtcll rrürdln. Bezirlögericht Nisniz ^en ,0. Mai »643. Z. 964. (,) Nr. ,742. Edict. Von dem Beliltigcrickte rcö Herzcglhum'ü Gotlschee wild hicmit allgemein bekannt s,cmac^.l: Gs sey über Ansuchen dcS Michael MoNner rou Rieg. dulch t,sscn VevoNmächtiglss., H»„. Atclf Haus von Oollschee, i», die ezccutive Feilbictung der, dem Paul Knaus gehörigen, in Golteniy 5ud lZonsc Nr. ,5 el R,ctf. Nr. 2,22 g.l,qeucn '/4 U'l>. Hude sammt Wohn- und WirlbschoflK. gedäucen gewiNiget. und zu» Vornahme delscldcn in loco Göltenih die Tagf^hltcn auf den 27. Juni, 27. Juli und ,6. Außust l. I , jedcSmal um ,0 Uhr Vormittags m»t o,m Bedeuten an« geordnet rrorden, daß dicse Realität erst bei der dritten und letzten Feilbietungttagfahll unlcr dem gerichtlich erhobenen Schähungswtllhe p,. 55c>st. C. M. weide dintangcgebcn werden. Hicvon werden olle Tabulargläubigcr und Kauflustige mit dem Bedeuten vtlsiä»>eiget, daß der Grundduchöextract, daü SchähungSprolocoll und die FcildietungKbetlngnisse hicramls einge« sehen werte», können. Bezirksgericht Goltsciee am 3. I.lni >L«3. 3- 9^5. l») Nr. >4«9. G d i c l. Bon dem BezilkSgerichte des Herzogthumes Gotlschce wird hicnul allgemein bekannt gemacht: Ts sey über Ansuchen dcr Maria Konig von Lan» gcnthon, in Vollmacht ihrci Mannes Joseph Kö-nig, i>, die execullv« Feilbietung dcr, den Ihe. lcutcn Joseph und Agnes Hulter gehörigen. in N.ulag lul> He. Nr. <) und Reclf. Nr. 717, 71U und 725 gelegenen ^/g und '/^ Urb. Huheu sammt den auf 5» ft. geschätzten Fährnissen ge« williget, und zur Vornahme derselben die Tag» fahrten auf t«n 4. Juli, 3. August und 2. September »L43, jedesmal um ,0 Uhr Vormittags im Orte Neulag mit dem Beisätze angeordnet worden, daß diese Realität und die Fährnisse erst hei der dritten und lehtcn Tagfahn unter dem gerichtlich erhobenen Schähungsrvcrthe ps. 55«, st. (6. M-. die Fährnisse aber nur gegen gleich bare Bezahlung werden hintangegebcn werden. Grundbuchsextract, SchähungSprotocoll und FcilbietungSdetmgnisse können hiergerichtö einge. sehen werden- »ezirtsgericht Gollsche, am «7. Mai ^3^3.