Nr. 333. Freitag den 27. September 4850. Z. 1817. (3) Nr. 1-658. A u f r u f. Alle öffentlichen Blatter haben bereits über den schweren Unglücksfall Beuchte gegeben, welche die Provinz Brescia in den Tagen vom 15. und Kl August getroffen. Die durch plötzliche Negenqüsse gä'he angeschwollenen Flüsse haben im Bereiche von fünf Districten dieser Provinz einen über alle Schätzung hinausgehenden Schaden angerichtet, indem die Ueberschwem-mung in vielen Gemeinden Häuser, Mühlen, Kirchen zerstölte, die bewegliche Habe und das Vieh mit fortriß, Straßen zerstörte, die Verbindungen mit den Umgebungen zum Theile auf viele Tage unmöglich machte, die Felder und Weingärten verwüstete und auf ansehnlichen Strecken auf lange hin die Fruchtbarkeit des Bo-! dens durch Uelerschütlung mit Kies und Geröll vernichtete. Leider gingen dabei auch nicht wenige Menschenleben verloren. Unter diesen Umständen erachtet das Ministerium des Innern laut hohem l Erlasse vom 6. September d. I., Zahl 19121, angemessen dem Wunsche des lombard.venet. Ge^ neral-Gouvernements zu entsprechen, und eine allgemeine Sammlung für die Beschädigten in der Monarchie zu veranlassen, zumal als bei ähnli-, chen großen Kalamitäten, welche in andern Pro-vinzen der Monarchie vorgekommen, das .«rollland Lombardic - Venedig mit seinen Beiträgen nicht gekargt hat. Gestützt auf diese hohe Aufforderung ergeht an alle menschcnfieundlichen Bewohner des Krön landcs Krain die Blttc um eine milde Beisteuer für die Verunglückten der Nede mit dem Beifügen, daß die gespendeten Beträge von l,'en respective« Herren Seelsorgern so wie von der Redaction der »Laibacher Zeitung« m Empfang genommen werden, um dann an den Herrn Statthalter der Lombardie geleitet zu werden. Laibach am 13. September 185U. Chorin sky m. j,., Statthalter. Z. 1835. ft) Nr. 11467. Kundmachung. Bei dem, vom verstorbenen Domdechante Urban Ierin gegründeten Pensionöfonde für arme Schullehrcrs - Witwen und Waisen sind drei Plätze ü 25 ft. C. M. errichtet worden, und werden nun zu besetzen seyn. Auf den Genuß dieser von der Verleihung der k. k. ^andeöschulbehö'rde in Krain abhängenden Stiftungsplätze haben nur arme und wohlgesittete TlivialschuUehrers-Witwen oder Waisen, deren Gatten und i'^sp. Vater als Schullehrcr in Krain gedient haben, Anspruch, und der Genuß derselben u>ird bei Witwen auf die Dauer des Witwenstan-dcs, bei Waisen aber bis zur Erreichung des Nor-malalters verliehen. Compcteluen um diese Ctiftungsplätze haben demn^u) ihre. an die k. k. Landesschulbehörde in Kraul ZI' stylisirenden Gesuche im Wege des betreffenden Pfarramtes, oder auch unmittelbar hierorts bis Ende October 1850 zu überreichen und sich darin über Alter, Moralität, Armuth, den Witwen- oder Waisenstand und über die vom verstorbenen Manne, respective Vater, im Lehrfache geleisteten Dienste gehörig auszuweisen. K. K. Statthaltern im Kronlandc Krain zu Laibach am 18 September «550. 5- 1872. (1) Nr. 5388. Concurs - Kundmachung. .. Bei dem k. k. Stämpelamte in Laibach ist 0'e Stelle eines Respicienten mit dem Geilte iahrl. sechshundert Gulden in Erledigung glommen, und es wird zur definitiven Besetzung derselben der Concurs bis zum 20. October 18^0 ausgeschrieben Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig documentirtcn Gesuche mit der Nachweisung über ihre erworbenen Kenntnisse, insbesondere des provisorischen Gesetzes vom !). Februar 1850, über eine tadellose Moralität, und ihre bisherige Dienstleistung, ferner über den Umstand, ob ul,d in welchem Grade sie mit einem Beamten des gedachten Stämpelamces verwandt oder verschwägert sind, innerhalb des (Honcurstermines im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Eameral-Bezirks-Verwaltung ln Laibach zu überreichen. Von der k. k. Finanz-Landcs-Direction für Steiermark, Kärnten und Krain. Gratz am l!j. September l850. Z. 1823. (2) Nr. 7914M Kundmachung. Von der k. k. (Zameral^Bezirks-Verwaltung in Laibach wird kund gemacht, daß eine zweite Pachtverstcigerung zur SicherstcUung des Bezuges der allgemeinen Verzchrungssteuer von Wein, Most und Fleisch, auf das Verwaltungsjahr 1^5 l, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertragserneuerung , in den neu ereilten Gerichts-bezirken Kraiuburg, Radmannsdorf und Kronau Statt finden wird, Als Ausrufüpreis wird festgesetzt, und zwar: :,) Für den Bezirk .«raiubmg, welcher um die vom aufgelösten politischen Bezirke Flöomg ! zugefallenen (ZatastralgememoenFlödnig, Hrasche, ^Mosche, Seebach und Treboje größer geworden ist, der Betrag von l1.?i5 fl 6 tr., sage: Eilf Tausend sieben Hundert fünfzehn Gulden 6 tr. M. M,, wovon auf Wein und Most.......9423 st. 6 kr. und auf Fleisch .... 22U2 .. — „ entfallen; l)) für den Bezirk Radmannsdorf der Betrag von 8l»21 ft. 20 kr , sage: Acht Tausend Zwan-zig und Ein Gulden zwanzig Kreuzer M. M., wovon auf Wein und Most . 653tt si. 8 kr. und auf Fleisch . . . . 149l „ 12 „ entfallen, und c) für den Bezirk Kronau der Betrag von 3300 fl-, sage: Drei Tausend drei Hundert Gulden M. M., wovon auf Wein und Most........2600 si. und auf Fleisch ......?0i) » entfallen. Die Verhandlungen finden bei der k. k. Lame ral-Bezirks-Verwaltung in Laibach Statt, und zwar für den Bezirk Krainburg am 7. October, für Radmannsdorf am 8. und für Kronau am 9. October !850, Vormittags um 10 Uhr. Die schriftlichen, mit dem 10 A Vadium belegten Offerte sind jeden Tag vor der bezügli-,l chcn Pachtvcrhandlung bis 12 Uyr Mittags bei der k. k. Camera!- Bezirks- Verwaltungs- Vor-stehung in Laibach einzubringen. Im Uebrigcn wuo sich auf die dicßfällige Kundmachung in dem Anusblatte der 5!aibachcr Zeitung Nr. 2l2, 213 et 2l4, vom 16., 17. und 18. September 185« berufen. K. K. Camcral-Bezirks Verwaltung. Laibach am 22. September 1tt50. Z"i82^ (3) Nr. «640. ucl Nr. 7881. Kundmachung. Da die am 24. August 1850 bei dem k. k. Ge-fallöhauptamte in Villach vorgenommene 2. Pacht-Versteigerung des Ertrags der Mauthstation Villa-cher Ober. und Unterthor, Velden und Federaun für das Verwaltungsjahr 1851 und rücksichtlich für die zwei weiteren Aerwaltungsjahrc 1852 und »853 keinen entsprechenden Erfolg hatte, so wird zur Verpachtung des Erträgnisses der besagten Mauthstation für das Verwaltungsjahr 185 l, oder für die zwei Verwaltungsjahre 18,51 und 1852, oder für die drei V. Jahre 1851, 1852 und 185,3, unter den in der Kundmachung der hohen k. k. Finanz- Landes-Direction in Grah vom 3l. Mai 1850, Z. 5139, (eingeschaltet in die Amtsblatter der Klagenfurter Zeitung Nr. 75», 76 rmd 77 llc i»i>l><> 1850) festgesetzten Bedim qlmgen, am 2. October 1850 bei dem k. k. Ge-fällshauptamte in Villach eine dritte Versteigerung mit dem Ausrufsprcisc für die Wegmauth-statwn Villacher Oberthor mit 20«» fl. 48 kr., sage: Zweitausend sechzig drei Gilden 48kr.; für die Weg- und Brückenmauthstation ^illacher Unt,rthor mit 4693 st. 24 kr., sage: Viertausend Sechshundert neunzig drei Gulden 2l kr.; für die Wegmauthstation Velden mit 1805 si., sage: Eintausend achlhundcrt f ü n f Gulden, und für die Vrük-kenmauthstatlon F<'deraun mit 28^8 fl., sage: Zweitausend achthundert achtzig acht Gulden Eonv. Münze abgehalten werden, zu welcher die Unternehmer eingeladen werden. Zugleich wird im Sinne der hohen Finanz-Minister ial-Erlässe vom 5. und lO. Julius !«5,0, Z. 8844 u. 19854, als weitere Bedingung festgesetzt, daß die aus dem betreffenden Bertrage etwa entspringenden Rechtöstreitig keilen, das Aerar möge als Beklagter oder als Kläger eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Eichelstcllung und Executionsschritte bei dem-jeingen im Sitze des kämt. Fiscalamtes besi'Mi-chen Gerichte, dem der Fiscl(.'' und ü li> I^pe - Hutsilzen,mittelst einer Offerten -Verhandlung, in welcher nicht nur große, sondern auch kleine, dem Leistungsvermögen einzelner Unternehmer entsprechende Ollantitaten berücksichtigt werden, anbefohlen. Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgenden: 1) Im Allgemeinen müssen sammiliche Ge-genständc nach den vom hohen Kriegsministcrium genehmigten Mustern, welche bei allen Monturs-Commissionen zur Einsicht der Licfetungslustigen bereit liegen, und als das Minimum der Qua-litätmäßigkeit anzusehen sind, geliefert werden; insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten. 2) WonMonturstüchern werden weiße, grau melirte, und hechtgraue, ferner klapprothe, lichtblaue, letztere mit dem Unterschiede für die In» fanterie und für die Cavallerie, endlich dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitte zu XU (zwanzig) Wiener Ellen gerechnet zur Lieferung angenommen. Es bleibt zwar den Lirferungslustigcn freigestellt , eine, mehrere oder alle der genannten Tuchgattungen anzubieten, jedoch werden bei billigen Preisen jene Offene auf weisie und graumelirte Tücher vorzüglich berücksichtigt, mit denen zugleich auch entsprechende Ouantnäten wollfarblge und insbesondere dunkelbraune Tücher um annehmbare Preise angeboten werden. Die weißen, graumelirten und hechtgrauen Monturstücher müssen ungenäßt und unappretirt "/' (Sechs Viertel) Wiener Ellen breit geliefert werden, und dürfen im kalten Wasser genäßt, in der Lange pr. Elle höchstens '/,< (Ein Aier- und Zwanzigstel) und in der Breite das ganze Stück höchstens '/,2 (Ein Sechzehntel) Elle eingehen. Die lichtblauen Monturstüchcr zu Pantalons für Infanterie und Eavalleric, dann die krappro-then, dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkelbraunen Monturötücher müssen schwendungsfrei »1/^ (Ein Sieben SechzelMel) Wiener Ellen breit, und in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leisten versehen seyn, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt eingeliefert werden. Sämmtliche Tücher müssen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber echtfärbig seyn, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen — noch schmutzen. 'Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, und jedes Stück derselben, das in der Regel 2U Ellen halten soll, muß, wenn es halbe Zoll weite Seiten und Querleisten hat, zwischen Kl^ -- und 2l^ — mit Ein Zoll breiten Seiten und Querleisten aber zwischen 19^ und 22^ ^'fund schwer seyn, worunter für die ^ >3^ breiten Leisten ^8 bis l'/« und für die 1 Zoll breiten — 1 .'/< bis 2'^ Pfund gerechnet sind. Stücke unter dem Mimmal-Gewichte werden garnicht - und jene, welche das Maximal-Gcwicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne eine Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie unbeschadet ihres höheren Gewichtes doch vollkommen qualltatmäßig sind. Die Halma muß "/4 (Sechs Viertel) Wiener Ellen breit, ohne Appretur und ungenäßt geliefert werden, pr. Elle 1^ bis l^ Wiener Pfund wiegen, und jedes Stück wenigstens Ni Wiener Ellen messen. 1i) Das Kotzenzcug zu Pferdedecken für Cavallerie muß in Blattern geliefert werden. Jedes Blatt für schwere Kavallerie muß 15 bis Kl Wiener Pfund wiegen, und in der Lange 6/4— in der Breite aber 1^/3 Wiener Ellen messen, dann jedes Blatt für leichte CauaUerie 11 bis 12 Pfund wiegen, in der Länge 5^, und in Breite 2 Wiener Ellen messen. Die einfachen ^blätterigen Bettkotzcn müssen 1'^. Wiener Ellen breit und 5^, Ellen lang seyn, dann i> bis 1U Wiener Pfund wiegen. Sowohl die Halina als das Kohcnzeug zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen; bei Stücken aber, welche csualitätmaßig befunden werden, jedoch das Maximal-Gcwicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Halina und der Bctt-kohen geschieht stückweise, jene des Kotzcnzeugcs zu Pferdedecken aber in einzelnen Blättern. Zu diesen Wollsortcn ist rein gewaschene weiße Zackes wolle bedungen, und sic können ebenso aus Maschinen— wie aus Handgespunst erzeugt seyn. <') Zu Hemden-, Gattien- und Leintücher-Leinwänden können auch 1U^o Futterleinwand, und ebenso zu Kittelzwillich 1!))6 Futterzwillich angeboten werden. Die Gattien- und Leintücher-Leinwand werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen , und es besteht daher auch für beide ein und dieselbe Qualität. Scrohsack- und Emballage, Lcinwand kann für sich oder auch mit den übrigen gemeinschaftlich angeboten werden. Eä'mmtliche Leinwanden müssen Eine Wiener Elle breit seyn, und pr. Stück im Durch« schnitte 30 Wiener Ellen messen. Außer den vorstehendeil Garn - Leinwänden werden auch Wollstoffe ^i,!ic,o) von inlandischer Erzeugung nach dreierlei Abstufungen zu Hem> den, zu Gattien und Leintüchern und zum Futter angenommen. Dieses Fabrikat muß jedoch nebst der angemessenen Qualität, auch vollkommen 1 Wiener Mlc breit, und jedes Stück wenigstens 30 Wl> ner EUen lang scyn. ll) Von den Ledergattungcn werden das Oder-, Brandsohlen-, Pfundsohlen', Tcrzcn- und Iuchtenleder nach dem Gewichte, und zwar: Das Oberleder in zwei Gattungen, nämlich: als leichtes zu Fußbekleidungen, und als schweres zu Riemenzeug übernommen. Das Terzenleder kann gefalzt und auch un-gefalzt geliefert werden, nur muß es im Offert abgetragen, und dieser Antrag bei der Osserter-ledlgung vom hohen Kriegsministetillm genehmigt worden seyn. Die Abwägung dieser Lederhäute geschieht stückweise und was jede Haut unter Einem Viertel Pfund wiegt, wird nicht vergütet; wenn da-her eine Oberlederhaut 8 Pfund 30 Loth wiegt, so werden nur 8 ^ Pfund bezahlt. Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, da-gegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß bie leichten Oberleder-, Pfund «und Brandsohleichä'ute zu schuhen und Stiefeln, die schweren Oberlcoerhaute zu Riemzeug , die Terzenhäute zu Czakoschirmen und Patrontaschen-deckeln, dann Satteltaschcn, das Iuchtenleder zu Säbelgchängen uud Säoclhanoriemen das am standlosc Auslangen geben müssen. Bei Einlieferung des leichten Oberleders wird weiter noch gestattet, daß jene Häute, welchewe-qen anscheinender zu geringer Ergiebigkeit von der Annahme ausgeschlossen werden, soferne sie übrigens die gehörige Qualität haben, und nicbt mehr als den dritten Ti>>il des ganzen Lieferungs-Quantums ausmachen, gleich in Gegenwart des Lieferanten verschnitten, das daraus gewonnene Schuh-, Stiefel- und Strupfen-Quantum nach der für die Mo nturs-Commission bemessenen Dividende berechnet, und dieses nach dem eingegangenen Conttaetspreise bezahlt werden dürfe. Das Pfundlcder muß in Knoppern ausgearbeitet seyn. Von den übrigen Ledergattungen werden die rohen Rindshäute nach der Ergiebigkeit an Sltz- leder mit Bmdriemen zu ungarischen Sätteln, daS weiß gearbeitete Samischleoer entweder in ganzen Häuten stückweise nach dreierlei Gattungen, wovon die erste wenigstens tt ^ Patrontaschen- die zweite „ 4 l Riemen geben muh; von der dritten Gattung werden zwar keine Patrontaschen-Riemen gefordert, die Häute müssen jedoch so beschaffen seyn, daß sie andere Riemwerksorten abwerfen, oder in Kernstücke nach ocr Ergiebigkeit an Infanterie - Patrontaschen-und an Infanterie-Tornister - Tragriemen mit unentgeltlicher Zugabe von Säbel.- und Bawn-mttascheln, die geaschenen Allaunhäute m zwei Gattungen zu glcichen Theilen, nämlich die erste Gattung zu 19 Pfund mit der Ergiebigkeit uun 10 Stück Husaren - Untergurten oder 12 Paar Steigrlcmen, und die zweite Gattung zu 15 Pfunde mit der Ergiebigkeit von 8 Stück Husaren - Untergurten oder 12 Stück Hintcr-zeuge, dann die braunen lohgaren Kalbfelle in drei Gattungen, nämlich ^/1 der ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besetzledcr zu (Kavallerie - Pantalons und l2 Garnituren Knopfe schlingen zu Gamaschen, ^ der zweiten Gattung mlt der Ergiebigkeit von Z ^/' Paar Besetzleder zu Kavallerie - Pantallons und II Garnituren Knopfschlmgen zu Gamaschen, und '/^ der dritten Gattung m,t der Ergiebigkeit von 1 Paar Besctzleder zu Cavallcrie - Pantalons, 1 Stück Schweißleder und 1t» Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen, die lohgar braunen Schaffelle ebenfalls in drci Gattungen , nämlich '/^ dcr ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von 4 Säbel-taschendcckeln, ^ der zweiten Gattung mit der Orglebigkelt von 3 Sadcltaschcndeck.ln und .'/5 oer dritten Gattung mit der Ergiebigkeit von zwel Sädeltüschendeckeln übenwmmcn. «) Von den Lämmerfellen werden 4 Stück schwarze zu ein,r Satttlhc.ut und2 Stück schwarze zu einem P.lzbräm, dann 3 Stück weiße zu einem P.'lzfuttcr gefordert und sogestaltig angekauft. Zu einer Garnitur dürfen w>d,r weniger noch m^ehr Stücke angenommen werden, und es müssen durchgehcnos Winterfelle scyn, welch? im Schrott gearkcitcr, j^Voch nicht ausgelede»^'^"^ Von drn FcU.n zu Tmte!lM,ten k"»" nur Ein Llück, welches z^m Mlttelsitz a>>'>^t, etwas röth-liche Spitzen haben, die/wriges! Felle zu Sat-telhauttll aber, wie auch jene zu Pelzdrämen, müssen durchgehendö naturschwar; seyn. s) Von Fußbekleidungsstücken werde« 7 Gattungen, nämlich: deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halkstiescl, Husaren - Czismen, Matro-scnschuhe, Fuhrwesens » Stiefel und Czikosen-(5zi6men '^rnommeii. Icde Fuschekleidu'.igögattung muß in den dafür bei Adschließung des Contratteö festgesetzt werdenden blassen geliefert werden, doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich i,n Anfange der Lieferung gebunden, sondern es wird nur gefordert, daß in keiner Classe eine Ueberlieferung ge>chche, und daß das frühere in einer oder der andern Classe weniger Gelieferte bis zum Ablauf der Frist nachgetragen werde. Wcr eine Lieferung auf deutsche Schuhe anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes hun° oert Paar biä 40 Paar ungarische Schuhe mit« zulicfern, wenn eine solche Anzahl gefordert wird, Die Halbstiefcl, Husaren - C;ismen, Fuhrwesens-sticfel, Czikosen - Czismen und Matrosenschub-, zu contr^hiren de« absichtigt, werden mit der Erledigung bestimmt. Die Fußbckleidungöstücke sind ganz fertig anzubieten und müssen nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer inneren Beschaffenheit "ach, muster- und qualitätmäßig befunden werden. <3llr Erkennung der inneren Beschaffenheit müssen sich oie Lieferanten der übl>ch.>n Zertren« nungsprybe m,t 5 Proccnt des Ganzen untcrzie-^", und sich gefallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wen» auch nur eines davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch auf einr Vergütung für das geschehene Auftrennen sammt den übrigen nicht aufgetrennten 95, Procent der eben überbrach« ten Parthie als Ausschuß zurückzunehmen. ^) Die Hutfilze?! !u ^(»zc und ü In f>!»s)6 müssen nach den bestimmten Gattungen in der Kopsweite, in der vorgeschriebenen Höhe, Breite, 739 Weite und Schwere eingeliefert werden; sie müssen von der besten unoerfäls<1te„ Länunerwolle erzeugt, gut geformt, gleich und ker»haft gefilmt, nicht zu stark geleimt oder gesteift, nicht langhaarig, schuppig oder schabenfräßlg, noch weniger aber mit Löchern oder Blüchen behaftet, schön schwarz, echt und gut gefärbt seyn, »nd außerdem zu jedem Hute eine halbe Elle Stolpbandeln eingelie fert werden. 2. Von den contrahirten Objecten soll ^ bit' Ende März, das zweite Drittel bis Ende Juli und das letzte Drittel bis Eude October 1tt5,l geliefert werden, doch wird cs dem Offercnten frei gestellt, hiebci gleich ursprünglich andere Eil>-licferungstcrmine zu stipullrcn, uur dürfen diese nicht über den letzten October 185I hinausgeht» ,md die Halste d.s zu contrahirenoen Ouanlumö spätestens bis Ende Mai abzuliefern angeboten werden. 3. Wer eine Lieferung zu erhalten wünscht, muß die Quadraten nnd die Preise, die er fordert, in Conv. Münze, und zwar: sür Tücher, HM-na, Leinwanden lmd Zwilliche pr. Eine Wiener-Elle; für Kotzenzeug zu Pferdedecken und Bett-kotzen pr. Ein W-encr-Pfund; für Ober-, Pfund-sohlen^, Terz.',,-, Iilchten-und Brandsohlen-Leder pr. Einen Wiener.Zentner, für rohe Rmds-häute pr. Eine Garnitur Sihleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln; für geäscherte Alaun-häute, braune Kalb.- und Schaffelle gattungsweise pr. Eine Haut und rücksichtlich Ein Fell; für Gamischleder für Ein Stück der I., 2. oder 3. Gattung, dann rücksichtlich der Kernstücke pr. schwere Garnitur zu IU Infanterie-Patrontaschen, und AI Tornister-Tragriemen mit Beigabc uon 2 Stück Bajonnet», und H Stück Säbel- und Bajomiet-Tasche!; und pr. leichte Garnitur zu 61 Stück Tornister - Tragriemen und 7 Stück Bajomnt-, dann A Ltück Säbel- und Bajon>,cttaschel; für Lämmerfalle pr. Garnitur, be stehend in 4 Stück zn l>l„cr Satcelhaut, in 2 Stück zu einem Pelzdram und in 3 Stück zu einem Pelzfutter; für Fußbekleidungen pr. Paar; für Hur-filze pr. Stück in Ziffer,! und Buchstaben, dann die Montoursl Commission wohin, und die Liefe-rungstermine, in denen er liefern will, deutlich angeben. Für die Zuhaltung des Offerts ein Reu-geld (Vadium) mit 5F des nach den geforderten Preisen ausfallenden Lieferul'gs-Ncrthes, ent-weder an eine Montourscommission oder an eine Kricgscasse erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein mit dem Offerte einsenden. 4. Die obged.ichten Reugelder können auch in österreichischen Staatspapicren nach dem Vör-senwerthe in Real-Hypotheken, oder in Gutste-hungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillai mäsiig von dem Landes - F^scus anerkannt und bestätigt ist. 5. Die Offerte müssen versiegelt, sammt dem Depositenscheine gleichzeitig, jedoch jedes für sich entweder an das l)i)h? Kricüsministerlum bis letz-ten October d. I., oder an das Landetzmilltär-Commando bis lO. October d. I. eingesendet werden, und es bleiben die Offcrenten auf Wolluno Leinwaren für die Zuhaltung ihrer Anbote bis Ende Dezember 1850, Inle auf andere Artikel aber, b,s Ende Jänner 1851 in der Art ver-d'ndlich, oasi es dem Militär-tterar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder thcilweise anzunehmen, und auf den Fall, wenn her eine oder der andere der Offerenten sich der Liefenmgs'bewiUiglma. nicht fügen wollte, sein Aadium, als dem ?lerar verfallen, einzuziehen. Die Vadien derjenigen Qff^enien welche eine Lieferung bewilliget wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Lontractcs als Ersüllungs-Caution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftsmäßig geprüfte und bestätigte Cautionb-Instrumente ausgetauscht werden, erhalten mit dem Bescheide die Deposi-lensch^ine zurück, um gegen Abgabe derselben die "ngklrgt,'n Vadien wieder zurücköeheben zu können, f " Die Form, in welmer die Ossete zu verdien sind, zeigt der Anschluß; m:r müssen jene, °" ln stämpclpfiichtigen Kronländern ausgestellt w^en, sofern ^ ^oe an das hohe Kriegs-mimstmum eingesendet wcrdcu, auf einem ,5 kr. ^tampel, die an das Landesnulitar - Eommando eillgercichten alls einen 1l) kr. >Vtamp^l geschrien ben seyn. 7. Offerte mir andern als den hier aufge-sielltcn Bedingungen, und namentlich solche, in welchen die Preise mit dem vorbehalte gemacht werden, daß keinem Anderen höhere Anbote bewil' liget, und wenn doch >olcheangcnommen würden, d!ese auf dcn wohlfeileren Offerenten, oder umgekehrt den theuern Offcrenten, deren Preise zu hoch befunden werden, dle Lieferungen zu mindern Preisen, wie die andern angeboten uild bewilligt erhalten, zu Theil werden sollen, wie auch Nach-tragsofferte bleiben unberücksichtigt. Dagegen wird man besonders diejenigen Offe-renten mit ihren Anträgen begünstigen, welche sich zu directen Lieferungen an Montoms-Commissionen außer den deutschen Kronlänoern, namentlich nach Venedig, Carlsbmg und Iaroölau herbeilassen werden. H. Dle übrigen lZonlractsbeoingung.cn können bei jeder Montours-Commiffion eingesehen werden. Vom k. k. Landes-Militär-Commando u» Gratz den ll. September IK5U. Offert von Außen. Offert des N. ^. aus ll. ^. Der Depositenschein dazu über ein Vadium im Betrage von .... st. ÜM. wurde untcr Einem an das.....übergeben. Von Innen. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in .... (Stadt, Ort, Herrschaft, Viertel, Kreis oder (5omitat, Provinz) erkläre hiermit in Folge der geschehenen Ausschreibung ^ . . . Wr. Ellen weißcs, ^/. Wr. Ellen breites, ungenäßtes, ul>appretirl.S Monturstuch, die Elle zu ... ft. .. kr., Sage:..... .... Wr. Ellen krapprothcs, 1 Ae Wr. EU. breites, schwendungsfrcieö, in Wolle gefärd« tes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu ... st. . . kr., Sage:..... .... Wr/Ellen lichtblaues, l ^ Wr. Ellen breites, schwendungsfrcies, in Wolle qefärb, tes, unappretirtes Montnvötuch zu Panta-lonü für Infanterie, die Elle zu . .. fl. . . kr., Sage:..... .... Wr. Ellen lichtblaues, I ^, M. Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch zu Pantalonö für Caoallerie, die Elle pr. . . . fl. . . kr., Sage:..... .... Wr. Ellen dunkelblaues, 1 ^ Wr. Men breites, schwendungsfrcieS, :n Wolle gefärbtes, uuappretirles Montulstuch, die Elle zu . . . si. . . kr., Sage: .... .... Wr. Ellen dunkelgrünes. 1 ^. Wr. Ellen breit.s, schwendunassreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu . . . . si. . . kr., Sage:..... .... Wr. Eilen dunkelbraunes, l^ Wr. Ellen breites, schwendungsflvies, ln Wolle ge-färbteS, unapptetirtes Monturütuch, die Elle zu . . . si. . . kr., Sage: .... .... Wr. Ellen graumel,rteö, ^ Wr. Ellen breites, ungenäßtes, unapprctirtes Monturs« tuch, die Elle zu . . . fl. . . kr., Sage:... .... Wr. Ellen hechtgraues, ^ Wr. Ellen breites, ungenäßtes, unapvretirles Monturä? tuch, die Elle zu . . . si. . . kr., Sage:... .... Wr. Ellen Hallina, ^ Wr. Ellen breite, ungenaßte, unappretirte, die Elle zu . . . fl. . . kr., Sage: .... .... Blatter Kotzcnmlg zu Pferddecken für schwere Cavallerie, das Wr. Pfund zu ... st-kr., Sage: .... .... Blätter Kohcnzeug zu Pferddecken für leichte Caoallerie, das Wr. Pfund zu ... st. . . kr., Sage: .... .... Stück einfache, zweidlättcrige Bettkotzen, das Wiener Pfund zu .... st, ... kr. Sage: ..... .... Wiener Ellen Hemden» 3> . . . kr., Sage: . . . . >. - . . . » „ Gattien-u. Leintüchir« « ^ . . . kr., Eage:...... ' - - - » » Futter« Z l2> ... fr., Sage: . . . . .'^ .... " " Etrohsack. 3 ,^ . . . ^., Saqe: ...... .... „ » Emballage- ^ ^ ... kr., Sage:...... " Zclt- '. Y . . . kr, Sage:...... „ Kittel ^ Zwillich ^ - ' - kr., Sage:...... ...... „ Futter- ) lI ' ' ' ^' ^^^'...... .... » „ Hemden- ^ 5 .... kr., Sage:...... ...... .. Gattien-u. Leintücher- ^ A - - - kr., Sage:...... .... „ ,. Futter- >^) ^ . . . kr., Sage:...... .... Wr. Ctr. ^ lohgares i zu Schuh und Stiefel ^ 3, . . . st. . . kr., Sage: . . . . . . . „ „ ) Oberleder j » Riemenzeug ^ . . . st. . . k'c., Sage: . . . . . . . » „ in Knoppcrn gcgärbteö Pfundsohlcnleder s ^ . . . st. . . kr., Sage: . . . ...... „ lohgares Brandsohlenleder . . . . >S ..,?.... kr., Sage: . . . . . . . „ ,. lohgares unauögefalztts ^ ^ertcnlcder ^Z ' ' - st- - - kr., Sage: . . . . . . . » ,. ., ausgefalztes j ' ^ . . . st. . . kr., Sage: . . . . . . . » » rothes Iuchtenleder . . . . , . 'Z . . . st. . . kr., Sage: . . . > . . . Stück 1 . Gattung geäscherte ^.. .. - - - st- - - kr., Sage: .... . . . . „ 2 'l Allaunhäute ^ ^ "" . . . st. . . kr, Sage: . . . . .... Stück I « Gattung lohgare 1 ... st. .. kr., Sage: .... . . „ 2 / braune I^atb- ! da5 Stück Fell zu .. st. . . kr., Sage: .... ! . ' . ., 3 l F-l^ ^ . . . st. . . kr., Sage: .... .... 1 ^ Gattung lohgare ) . . . st. . . kr., Sage: .... .... 2 < braune Schaf- ? das Stück Fell zu . . . st. . . kr., Sage: .... . .V . 3 / Fclle ^ . . . st. . . kr., Sage: .... .... 1 c Gattung 1 mit ll Patrontaschenriemen pr. Haut . . . st. . . kr., Sage: . . . . . . . 2 ? Samisch-^ „ 4 „ ^ ,. . . . st. . . kr., Sage: . . -....3s häute ^ ohne » ^ .....st. . . kr., Sage: . . - .... Garnituren, schwere Samischhäute pr. Garnitur . . . st. . . kr., Sage: .... .... „ leichte „ ^ » . . . st. . . kr., Sage: .... .... „ Aitzleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln in ausgezeichneten royen Rindshäuten, pr. 'Garnitur . . . st. . . kr., Sage: .... ^ schwarze Lämmerfelle zu Saltelhauten, die Garnitur zu .... st» - - "^ Sage:..... » Lammerftlle zu Ptlzbrämen, die Garnitur zu ... st. .. kr., Sage: . . . ' ^ ' ' ., weiße Lämmerfelle zu Pelzfutter, die Garnitur zu ... st. .. kr., Sage:. . . . ' . .' Paar deutsche Schuhe, das Paar zu . . . si. . . kr., Sage: .... ^..... ungarische „ ,. „ „ . . . st. . . kr., Sage: .... ^ ^ ^ Halbstiefel ., „ „ „ . . . st. . . kr., Sage: ...» . . . '. » Husaren.Czismen » » ^ . . . fl. . . kr., Sage: . . - « .... >, Matrosen-Schuhe » ^ » . . . st. . . kr , Sage: . . ' - ......Fuhrwesens-Stiefel « » - . . st. . . kr., Sage: . . - - ' ' . . » Ezikosen-Cziömen „ ,.»... fl. .. kr., Sage: ... -. Stück ülu^.^eHutsilze, das Stück zu. . st. . . kr., Sage: .... ' ' ' . „ .?» l^. p^ „ „ » ., . . st. . . kr., Sage: . . . . in Conv. Münze in folgenden Terminen.......m die MolttuvS-Commission 760 zu N......nach dcm mir wohl bckanntcn Muster und unter genaue Zuyaltuug der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen ill Wirksamkeit stehenden lichrn zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von . '^ v .- . . Gulden, gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu Ort A. ..... Kreis !V....., Land ll..... am ... ten ......... 1850. N. N., Unterschrift des Offerenten sammt Angabe des Gewerbes. Z. 1521^ (^8) ,,f^il>^. .!.1:w^. ^,'^!^i l , ,,,.^,„ ' Kundmachung. Da« Großhandlungöhaus D. Hinner ^ Gomp. in Wien macht hiemit vie Anzeige, oaß bei ocr vurch onssclbe garantlltc», und IN Aue-führung begriffenen Aussznelung der 4 Ninshauser Nr. 4KH, 4K», 4H7, 4K8 zu Baden, kein Rücktritt Statt Met, und daß die Ziehung dieser Lotterie unwiderruflich am 14. November ltl5U vor stch gehen wird. Die reiche Ausstattung dieser Lotterie, und die für die Theilnehmer so vortheilhafte Orgamsirimg des Planes, haben eme höchst beifällige Aufnahme im Pu-bllcum gefunden; daher es den Unternehmern möglich ward, die Durchführung dieses Geschäftes in dem kurzen Zeitraume von 0 Monalen zu bewirken- Der Haupttreffer besteht in den vierZinshllusern Nr 452,453,457,45«)uDaden, oder dafür fi. IEHFH.ßhßWH W. W. Im Ganzen aber bestehen 20,189 Treffer, und zwar: F Treffer von....... . fi. 2<>«,ttU<> I detto ^....... . ., 12M)^ 7 detto „ fi. Itt,Otttt..... 7<>M)0 ? detto ., „ Itttttt..... i5I,UUtt 7 detto ^ „ 2stttt ..... 17,500 7 detto „ « 1800 ...» 12,«OO 8 detto „ .. 1200 ..... 5>,«OO 7 detto „ ', lOOik ...» 7,000 VQ,R44 dctto uft. 6«>«>,2«>s>, 25», Rft0, 5^, 4«^, HO -c. lc. Die Lose smd in l»> «nd Dxt«'«tt>, m,d es gew^h't de,- Bejlß eines Loses aus ^ncr bcli^d^cli Abch^ilul^ odei' F^l'b»,', di»: ini P^iie „ahe:- bezeichneten großen Vottheiie, währe»» durch die Theilnahme mit U Losen (Eiii^ cili^ jeder Abtheilung) der Haupttreffer pr. fi. 2«Ztt,« und ein Ambv . . „ „ A,l Kralnblng, >n die enculioe Fell« bittung der dem O.lnlma Vehouz von Mannsburg gehöligen, im Grundbuche des Gutes Mannsburg x!i!< Urb. Diro. 5 volkommenden, gerichllich aus IO?3 fl. geschähen Maischen»ealität, wegen, deiner» stcren aus dem w. ä. Vergleiche llllli. 2. October I8^i) schuldigen 25U fl. l:. «.«. gewilliget, uod zu deren Vornahme d,ei Tagsatzun^ln, aus den 13. Oc^ lober, den 1!>. ^ioueillder und den l9. December l. )., jcdesnlal Vonniil.'gs um 9 Uhr in loco der NeUitat lnil dem .^cisai)!.- anberaumt, daß dieselbe oei ccr diilien ^eildiclliiig auch umcr dein Schä^ .^ungl-'wcrlye hlnt.nigegldcn we^de. Bas Hchäyungspl'oiocoU, der Grundl,'ucht>ex. iraci und die Llci^iionöberingnisse köiuien h!e»ail>is in d«n gewölinlicheil Umlsstunocil von Jedermann cixglsehen weroe». ^lein am 20 Juli 1850. Z. 1851. (l) Nr. 552. (5 d i c t. Von dem k. k- B<^irk5geiichte Sirin wird bekannt gemachl, daß aUe Iei's, welche >un den ^tach-las; des am 5, Mal l I. i>» ^'ora Haus-'^l,. 5 vei>l0lo.Nl!l Winkes und "/^ Huolers, Aler To< meUi einen ?lnspruch zu stellen vermeinen, zu der aul den 12. Nuv.'mbll l. 5., um 9 Uhr znih an» acoiduclen ^iquidalions > uno Addandlungsla^sal^ung so gewiß zu erscheinen haben, als widrigen^ dieses bei, die Folgen dcä § 8l4 l'. G. ,B. sich selbst zl:-;uschm!,'en habeü wüldcü. ^5lein am '^5. August 1^50. Z. 1850, (I) ^,. 543. E d i l s. Von dem k. t. ,Ge^lks^elichte "Smn wird be« kaill.l gegeben, daß alle Icne, wclctie auf den Ve>. laß der am 2i. Februar I, I. zu ^lic,»: «ul> Haus« Nr. 11 ve.siolbeneli lcci^eü Maria Koßisnia, einen ;il»!p'Uch zu stellen vl>meinen, zu der auf den li. Novcmlvr l. I.. um 9 Uhr Fiüh, hiergenchls äugt-ordneten .'lbhaiMlmgSlagsalMlg so grw,ß zu ersche-t ükn haben; ais »pidrigens dieselben die folgen des §. ^l^, b. 'G. B. sich selbst zuzuschreibeu haben »vm'den. Sliin am 22. August. I8äs. 8. l852. (l) ' ^' "' " '"" 54^ Co n v o ca l i o i, v 5 Edict. Von dem f. f. Bezi'tt'gc.'clise Stein wnd be» kannt gegebm, daß alle^cnc, welche auf den Nach. laß des am 5. 5"li l. I. ^l Glin,, Haus^)ir. 12 Verstorbenen Hüb/cls, Anlon Paroune, einen Anspruch zu stellen uermemen, zu der auf den 2. November l. I.. um 9 Uhr F-ü'h, hie'genchls angeordneten lÜ-quidirungs» und Äbhandluügsta<>,satzu<,g so gewiß zu erscheinen haben; als widli^euö dieselben die Folgen des 3. 814 b. H. B. sich'ftlbst zuzuschreiben haben würden. Stein am 24- August 1650. 6, 1839. <2) Ns. 348. Edict. Von dem gefertigten s. f. Be,^ksge>ichic a>i>d hiemil begannt ^cm^cht, daß, nachdem bei der in der Orcclltionss^chc tcr Herren Pt-ler u»d Joseph Ritter u. Pagliaruzzi g^,en Heirn Wenzl 0. Abramsberg wessen ^ttli fl. (i. M.^ ^o„ dem k. k. Landesgrrichse 1l„ibach am 2. Juli 1850, Z. 7209, zur erecu,'ir>en ^cUbleluilg drs 9 si. (i. M. .qerich,Iich ge« schätzten landiäfiichen Gu.es Trillec, auj den 2. Sep.-rrmber d. I. ausgeschriebenen ersten Tagsatzunq keiu Kauflllstiger eischiencn ist, die zweite auf den 7. Oc, lober t. I., und die dritte aus den I I. November d. ^- ausgeschriebene Flill"'etu!?gstagi>l)lmg an dcn benant'tcn Tagen jcoesm.U um l0 Uhr Vormiilaa ror dlescm r. k. Brzi.togc.ichte abqehalleu werden rvlrd. Die 3!cilationsbedin,q>nsse, dk«o. Z. 1867. ^ Es wild ein Fortepiano vel-kauft, am alten Markt Haus Nr. 18, im dritten Slock. poste restanle Mam/,, franco. Telessrapliischer Oours - Vericht der Staatöpapieie vom 26. Sept. 1850. Etaatsschuldvslschicilnmgsn ^u 5 pl5t. (>'» CM.) 95 1/^ detto ., ^1/t .. ., M il/l« Darlehen mit Vnlchmg v. I. 18^<>, für 25tt ft. H!)7 1/2 Obligationc» von <5>alizu'n . zu „ 2 M. ^» Vanf-A,.tie,>, vr. Stuck N<»"> i» C. M. Actim der östcrr. Donau-Dampfschifffahrt zu 500 ft. E. M........527 ft. i„ <5. M. Wechsel-Cours vom 26. Sept. 1850. Amsterdam, fl,r il»0 Thalcl Euricnt. Nthl. l<>2 l/^ G. 2 Monat. Augsburg slir lUU Äuldc» d. N« Af llso ffrallssllvt a.M., ,in- 120 st. sndd. Vcr- ) tins-Währ. im 2^ !/> ,l. Fuß. Gald.) l 17 3/^ Vf. 2 Nonal. 0 Tlniln Äain'o, Ntl,l. 1?:; l/'i Bs 2 Mon it i,'ivor>n'. siir!W0 Togoische Lirc. Gult,. ^5 ^, '' ^ Mm,^< Voüdo», sür l Psimd Stelling Glildn, 11-42 !j Monat Marseille, für 3U0Fra:>sf», . Gu>t>. ,'l<)Bf üMoiul ÄlariS, für300Fra»lc». . . O^Id. 139 1/^Vf 2Mm>al' Oeld-^gio »ach dcm .,^Il'^" u^m 2.i. K'cpt. l >>5l) Kais. Milnz-D>icatcl, Agio .... 243/« 241/4 dctto Rand- dto ...... 341/^ 24 NapolcouOd'^r ., .... U.2Ü !).22 Tou^crainsd'or , .... 16.1^ Isl.i.^» Fricorich^d'or .. .... «.»» 9.!l»i Prcuß. D'urS „ . . . . 9.^ 9,42 O»^. SiwcraingS „ .... 11.4N 1l.3« !)inß. Imperial ^ . . . . 9,37 9.3« Dopple ...... 30 1/l 3li öilbcragio ........ 17 1/4 «71/2 Fremden-Hnn'igc der hier slugekommellen und 3ll»sscrcistcn Dcu 2l. September 1850. Hr. T.'P>ck, Prof.; — Hr Morpuigo; — Hl'. Polriiz, — li. Hr. Scheid.'!, Haildelol.; — Hr. Glaf S^arary; — Hr. Stcfaui, Pi'il'aticr, —,u. H>'- ?liu. v. Abi-ailisber,-,, Justiz Hof.-Sccr.; alle 7 von Wie» nach Triesi. — Hr. Szabo, Inspector, ven Wi^n nach Idria. — Fra» B^ronii, Bmck, k. k. Minist.'rs.Ge. nuihlin; — Hr. Carl Müller, Doctor der Philo-phie; — F'an Alitom'a Minas, Private; — Hr, Anton Famla, Handl.-Schiffcapl'tän, — lüid Hi> Doclor Conrad Dahl; alle .'> oo» Trieft »ach Wien. .__ Hr. Tl)c><»as Wesseli, Vcanite, vo>, Triest »ach Brü»!,. — Hr. Nalidich, Privatier, von Agram nach Trieft. __ Den 25. Hr. Fürst von ?>er>cn; — Hr. Giaf von Bernftorf, k, preu^, Gesandre, ^. und Hr. Fürth, Haüdrlsniann; alle 3 ron Wien nach Trieft. — Frau Facoi'i, Pi!oate, von Wien nach Venedig. — Hr. (^andoii, Handelsmann, von Wien nach Udine. — Hr. Zeilin^er, Professor, von Triest nach G,ah. - -Hr Caferö, — und Hr. Wood, Rentiers; — Hr. Kli h, Handelsniann, ^. nud Hr. Ll>otof, T^nkünftles; ali^ 1 von Triest nach Wien. — Hr. G,i!>agm, Handl.-Agein, von Triest nach Klagenfmt. ^' ^'"' ^ ^ Nr. l, 243. .ä Nr. 7942. Kundmachung. . ^°" b" k k. Cameral- Bezirks » Vcrwalttmg Neustadt! wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer vom Wein-, ^5cmmo,t- und O^most-AuöschantV, dann vom Viehschlachlen und Fleischverkcwfe in den unten angeführten Gerichts- oder Steueramtödezirken sur das Felwattlmgüjahr 18ö1 mit oder oync Vorbehalt der stillschweigenden Vertrags-Erneuung siir die Jahre 1852 und 1853 an den nachbe-venannlen Tagen ver>teigerung6weise in Pachl ausgeboten wild, und zwcn-: In dem ganzen Umfange s gegen den Ausru fsp reis sdie"^ersteigell„,g sinoel ^. ^., für den für das ^ . ^^ des Steueramts- ^ .^ Aussckank Kll'isck Zusammen indem Bezirke« '' der neuen Ortsgeme 1 nde., ""^'^"l ülcl, cy ^.^^ -. ^. am '"'"""'''" '-'^ fl. ! kl-. fi. kr. Nmtslocale °^^' " ' ^^"—......^-"-^-----,--------'-----------------------^ °^-.-^^^^^..^-^-^^^«^^^^—^-^^----,^,^-^..,.^^^^^ i'andn».^ 5 l ^andstrasi, heiligen Kreutz, Tschatesch, Großdollina, ' ^ ^ano,t,aft . ustd,Gt. Barchelmä......... 2582 - 84, - »-lN - ^ "-" Gurkfeld Guch'eld, Zirkle, Arch und Bründl..... 7lN? 7,5, ,^2 5 WItt - ^ V «3. ^ ' . ' ,> ?H^> ^) >' '>' ^ ^ » » Neustadtl, St. Michael, Seitcndorf, Pöchdorf, Stop, -i , ^ «" < pitsch, Maichau, Obernußdorf, Wrußnitz, Weißkir^ "n^' " "^ Neustadtl ^'", ^t. Peter. Iurkendorf, Hönigstein, St. ^H^^? "^ " «^ Georgen, Töplitz, Eichenthal, Oberfeld, Prezhna, "7»N^ ' <^ss " l2)^ Wcrschlin, Dalnioerch, Altsag, Stalldorf, Pöllandl, ^ .^ ,. ^ <- Tschermosch bei Stalldorf....... lU428 3U 32li 3« l364U — 5^ "^3 ----------------------^----------------------------------------------------->---------!---------------------- . ^K Zusammen .... 20028 25 « <»^ " ^^________ l ' '^ ' '^ »' ^5 l-VT" Vor dem Tage der mündlichen Versteigerung werde» auch schriftliche, mit dem ,0L Vadium belegte, mit der Bezeichnung der Pachtobjectc an der Außenseite versehene, versiegelte Offerte zugelassen. Solche schriftliche Offerte müssen aber vor dem 5. October 185« bei der k. k. Camcral-Bezirks-Verwaltungü-Vorstchung in Neustadtl eingebracht werden. I„ denselben kann ferner der Anbot für emen oder mehrere Steucramts bez.rke gemacht werden; nur sind die Anbote für jeden solchen Bezirk abgesondert zu beziffern, und zugleich mit Worten anzuschreiben. Bei der mündlichen Versteigerung haben die Licitanten sür jene Steueramtsbezirke, um welche sie zu concurriren gedenken, den zehnten Theil des Ausrufspreiscs vor ihrem Anböte als Äadium zu erlegen. Gegen den Schluß der Versteigerung werden die drei Steucramtsbezirke auch noch zusammen ausgerufen werden. Sämmtliche Pacht- und Licitationsbcdingnisse können bei dieser k. k. Cameralbczirksverwaltung, K. K. ^'amcral-Bezirks-Verwaltung, Neustadtl, am 21. September 1850. oder bei den genannten Sleucrämtern, oder endlich bei den k. k. Finanzwach - Kommissären zu Landstraß und Neustadt! eingesehen wcrdell^^^ Diese Bedingnissc sind übrigens die gleichen mit jenen, welche rücksichtlich der Verzehrungssteuer-Pachtungen in Krain und namentlich in dem Amtsblatte der »Laibacher Zeiiung" Nr. 202, 204 und 2U5 für den Verzehrungssteucc-bezug in den neuen Stcueramtsbezirken Egg und Wartcnberg bereits- veröffentlichl worden sino. ö" (') '" Nr. 800«., Kundmachung über 0le zweite und letzte Vervactttuna des Bezuges der allgememe., steuer und der Gcmrinoez.s^ ' e ^" der k. k. Provmzial . Ha^tstV ^ bach dann im ganzen neuen Gerichrsdeurke Um-gebung wbachs, so wie der Linien- Me uno Brückenmüuthe und der WasseVmau l> zu Lalbach. " '""""^ . Von der k. k. Camcral-Bezirks- Verwaltung i ö" Laibach wird bekannt gemacht, daß in ssolae ^"dnung der hochlöblichenk. ^Finanz-Landes ^'Ucuon in Grah vom 1» September 1850 qe'mein!n^ Verpachtung des Bezuges der all' ^____^""zchrungssteuer und der Gemeindezu- schlage in der Prov. Hauptstadt Laibach, mit Ausnahme der l. f. Steuer, :») von dcr vierer-zeugling in der Prov. Hauptstadt Laibach, l.») von der Erzeugung des Branntweins und anderer gebrannter geistiger Flüssigkeiten in der Prov Hauptstadt Laibach, und c) von den unter l>) bemerkten steuerpflichtigen Artikeln bei der Einfuhr in die Prou. Hauptstadt Laibach, dann der Bezug der allgemeinen Verz. Steuer von Wein, Most und Fleisch im ganzen ncugebildeten Gerichts-und Steuerbezirkc Umgebung Laibachs, d. i. im frühern polit. Bezirke Umgebung Laibachs, in den Catastral-Gcmeindcn Lanische, St. Marein, Klcin-gupf, Scla, Strelndorf, Pöndorf, Altendorf und Großlupp des bestandenen politischen Bezirkes Weixelberg; in den Eatastralgemeindcn St. Mar->tin, Oeberpirnitsch, Swile, Tazen uno Unter- pirnitsch des bestandenen politischen Bezirkes Flöd-nig, und in der Catastral, Gemeinde Vinu des oes bestandenen polit. Bezirkes Auersperg, und endlich des Bezuges der Linien-, Weg- und Brük-kenmauthe und der Wassermauth zu Laibach auf die Dauer des Vcrw. Jahres 185 l, mil oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertrags-Erncuerung, nur noch eine zweite und letzte öffentliche Verhandlung am 10. (zchnten) October, 1850 früh um w Uhr bei der k. k. ^ameral-Bezirks-Verwaltung in Lalbach am Schulplatze Haus-Nr. 297, unter denselben Bestimmungen abgehalten werden wird, welche in der hieramtlichen ersten Kundmachung vom 27. August !850, H. 704lj>l, ausführlich angegeben worden sind, uno aus den Amtsblättern der Laibacher Zeitung vom 3., 4. u. 5. Sep- Bücher, Musikalien und Fortepiano s sind zu den billigsten Vedingnissen auszuleihen ..»,, ^. bei Ioh. Giontini in Laibach am Hauptplaß. H L»!b.Ztg, 3ir, 222 „M27, Stpt, 1Ü5U,) / ^ >^ ^ 990 tember l«5(», Nl'. 2UI, 2U2 und 2<»3 gelesen werden können. — Als Allsrufspreis wird festgesetzt, und zwar: 2) Für den Bezug der Verz. Steuer und der Gemeindezuschläge in der Stadt Laibach der Betrag von jährlichen I2l9W fl. 3« kr. M. M., sage: Einmal hundert ein und zwanzig Tausend, ueun Hundert Gulden 3 Uhr, wiederholt die Versteigerung der k. k. Blückenmaulh Arnold' stein Statt finden, und als Ausrufspreis der jährliche Pachtschilliug von l5W sl. angenom^ men, aber auch Anbote unter dem Fiscalpreise werden zugelassen werden. Die all fälligen schriftlichen Offerte sind bei der Cameral - Bezirks - Verwaltung in Klagen, fürt bis 27. September !i<>N einzudrln^cn. Die Vcrst^a/nmn crful^t flir das V^rwal tungöjahr 1851 oder L85I und 1852 allrm, oder auch auf die drei Jahre 185!,, 1852 und 185,3, auf Grund der von der k. k. Finan;-öan-des-Dircction in Gratz unterm 3l. Ma» «85U, Nr. 5139 bekannt gemacht.», der Klagenfurter Zeitung Nr. 75, 7« und 77 eingeschalteten Bestimmungen, mit Rücksicht auf das hohe Mini-sterial-Decret vom 5. Juli »850 über das Forum für solche Streitfälle, wobei der Fiscus als Klager oder Geklagter erscheint u»,d die der k. k. Gensd'armerie gleich dem k. k. Militär zustehenden Mauthbefremngen. K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung Kla-gcnfurt am 13. September 185N. Z."^8577^(1) 'yil? 1473. Versteige rungs-Kundmachung. Das hohe Ministerium für H>,„del, Gewerbe und öffentliche Bautcn hat zum Zwecke der Schiff« fahns-Verbesserung auf dem Draustuffe in Kärn-ten vor allem Andern die Räumunq seines Bettes von den der Schiffahrt gefahrlichsten Felsenvorsprüngen längs den, zusammen 2MW Klafter langen Ninnsalbstrecken bei Wunderstatten und Li-pjtzoach angeordnet, und hierzu gemäß der hohen General- Baudirections - Eröffnungen 7 et, UU35, die Summe von 30,4W st. 23 >2 kr. Convent. Münze bewill'gct. Die genannte Arbeit, deren Bewettstelligung dem Mindestfordernden im Wege dcr öffelttllchcn Versteigerung überlassen wird, besteht zunächst in Sprengung einer Felsenmasse von Nl«w Cubik-Klafter, und zwar nach jenen Richtungen, und an jenen Stellen, welche theils durch eigene Situations - und Profil - Plane vorgezeiget sind, theils während der Arbeit von der Bauinspection wirden näher bestimmt werden. Die dießfälllge Versteigerung, welche zur Er^ Haltung ihrer Genehmigung einen 10 pcrcentigen Cautions - Erlag, oder eine solche rechtskräftige Bürgschastä-^istung bedingt, findet am 19. k. M. October, Vormittags 9 Uhr, bei der gefertigten Landes-Baudirection Statt, in deren Amlskanzlel auch durch 8 Tage vor der Versteigerung die ob- erwä'hnten Plane, dann die nähere ArveitSbeschrei-dung und die Versteigclungsbedingnlsse zu Ieder-manng Einsicht bereit liegen. Bis zum Beginne dieser mündlichen Versteigerung werden anch schriftliche Offerte angenommen, welche also noch vor dem 19. k. M. beider unterzeichneten Direction portofrei, gehörig versiegelt, und m>t der Aufschrift: „Anbot für die Felsensprengrmgen im Flußbeete der Dräu bel Wunderstätten und Lipitzbach ln Untrrkärnten" eingereicht sey», müssen. Das Offert selbst muß auf einem 15 kr. Etam-pclbogen geschrieben seyn, den Tauf- undSchreib-namen, den Charakter und den Wohnort des An-bocltellcrs deutlich ausdrücken, rmo die gesetzliche Nachweisung der oben geforderten Cautions, oder Bürgschaftsleistung enthalten. ^iv muß ferner ln ihm bestimmt ausgesprochen seyn, lun welchen Betrag (in Wonen geschrieben) die Arbeit übernommen werden will, und daß der Anbotsteller die bezüglichen Bauvorschriften nicht nur genau kenne, sondern sich auch verpflichte, hiernach die Arbeit auszuführen. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht cnt-sprechen, oder solche, welche eine Abweichung von den gegebenen Vorschriften bezwecken, bleiben un-berücksichtiget Nach abgehaltener mündlicher Versteigerung wird zur Eröffnung der schriftlichen Offerte, und zu deren Protocol!irung in der Reihenfolge ihrer Einlangung geschritten werde». B.'i gleichen Anboten haben zuerst die mündlichen, und dann jene schriftlichen dcr früheren Einrclchung den Vorzug. Mit dein Beginne der mündlichen Ausbietung wird kein schriftliches Offert, nach Schluß dieser aber überhaupt kein Anbos mehr angenommen. Schlüßlich wird zur Aufmunterung dcr gegen-, ständlichen Uebernahme noch bemelkt, daß die betreffende Zayluligöleistung ratenweise nach Mas; gäbe des Vorschreitens der Arbeit erfolgen wird, vast ferner die höhere Genehmigung weiterer Fcl-senspreugungen längs der benachbarten Flußstre-ckcn mit V'.eler Zuversicht zu hoffen steht, und daß somit in dicsev Alchossnlmg die cinmal angeschaff te« Gerüst-Materialien, Werkzeuge und Requisiten auch fernerhin lohnend werden verwendet werden können. K. k. Landes-Baudirection von Karnten. — Klagenfurt am 22. September 1650.__________ ^71847?"(?) " Nr. 2327. Edict. Vl'm k. k. Bezi'tsgcnckte Stein wild hie.mil bek.mnl gemacht: Es habe Joseph Eupa:,!) ^l,d. Nr. 25, ^lect. Nr. 23 votkommenden Hause sammt Gauen hafiender Satzprsten, als: ") des für Johann l,ind Clis(ll.'ell) All,« seit l. Juni 1775 hinsichllict) dn d^nin voikommendcn Palta inladulnttil Heirat^scoiuracies . vo»c,e> meklin (^'nto- olllrciUs . ,1., Inln!,!, 27. August ^01, pl. 109 fi. ii kl.; «) deS für Orrgl'r ^l!pi'»z ud «46 f'. intavuliller» Schuldscheines »läo. 2l. April, inlaltl 27. Juli l80I, dlNln des für eben diesen im Ereculions-wcgc vl' l46 fl. sammt Zinsen «.'oigtMklklen Ver» s.!h!Ul,nspv0il,'colls) des nir i!ucas Pelliz »505, pr. 50 fi. D.W. angebracht, worül'er die Tags^t^ung aus den 8. ^ouemder l. )., Vo>mittags um 9 Uhr, vor dusem Gerichte angcoldnet worden ist. Da der AufenlhaltSort der Geklagten oder ihrer alllalligell Nechlsiiachsolsser diescm Gerichte unbekannt ist, Utid sich dieselbe:, vielleicht.auch außer den k. k. Erdlancm dcsinden, sn wurde ihncn der hiesige O?,lst-winl) und Reaiitätendcsitzcl Herr Iodann Dedeuz als (^uralor bestellt, mit welchem diese Nechtssache nach ä,>olschrifc der für diese Länder l'cstehelidcn G. O. durchgl'sü^rl werden wird. Dessin werden die Gekl^gien mittelst gegenwal> ligen Edicles zu dem Ende erinnert, daß sie enlwl-der scldst zu dcr au5^eschrildencn Tagsatzung zu ec» scl einen, o^er dem für sie blstelltcn Kurator ihre all-säUi^en Ncchtsdchelfr an die Hand zu geben, oder sich selt'st cinm "illcrlreler bestellen und diesem Oe, »ichte rechlzciiig namhaft machen, überhaupt im ord' nusia/'ma'ßigrn Wege cinzuschrritr» wissen möqen; widliqens sie die aus ihrer Vrrabsa'umung eiustehel^ oen n lchlhciligen Folgen nur siä' sc-lbst beizumeffen haben wiiiden. Slein am 20. Juli 1850. Z. 177«. (2) DH^ Das große Wuuder nnserer Ieit, oder das heilige Mariabild zu Nimini, verehrt in der heiligen Missionskuchc vom kostbaren Blute zu Et. Klaia, und nun verherrlicht durch öftere Bewegung der Augen, durch viele Bekehrungen und Heilungen. 2te durch die neuesten Nachrichten vermehrte und mit einer getreuen 'Abbildung des wunderbaren Bildnisses gezierte Austage.' In Umschlag broschirt !5 kr. Das wunderbare Mariadild mit Geb."" ""in 3 kr., 1 Dutzend lw kr. Vorrathig bei«F«VlK« ^ittzKtzllRl m Laibach u.,d ^QMRtzts^ in N e u st a d t l. Z. 1836. (2) Buchhandlung in Luibach ist zu haben: IU2^n,l ^s 'l'«s«l,l »850. I. ll. In der ^/^«^ ^. Fi/e««/««^^'« lwn Buchhandlung in öaibach ist zu haben: Mi^läU,, Johann Graf, Geschichte des österreichische,, Kaiscistaaies, 5, Bände. Ham. bi"g ««34 big 1850. Preis 2l fi. 3«! kr. C. M- Maran Ätha, oder das Buch von der Erscheinung und Zutunft ishnsti. .Naj,cl 1650. l si. 12 kr. Plan der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien nach den ncuen ^eiichl^dezl'ten; auf üeimrand aufgezogen l fi. 20 kr. Z. ^Uü. (') , Ä n K ii n V l g u n g. N?ittelst eines geringen Einschusses von nur wenigen Thalern ist man im Stande, sich bet einem Unternehmen zu betheiligen, welches dem in diesem Jahre daran Theilnehmenden schon vom nächsten Jahre an eine jährliche Dividende bis zu 8000 Thaler Preußisch Court, oder 14,000 Gulden Rheinisch eintragen kann. Allen, welche bis den 1. November dieses Jahres deßhalb in frankirten Briefen anfraaen, ertheilt unentgeltlich specielle Auskunft daö ' Bureau von Iohaunes Poppe, Aegidienstlaße 659, iu Lübeck. Isjnag v. MUeinmayr'achen Slavtoe lie AuiBiologie. Cvetje jugoslavjansko s dodanimi cveti drugih slavjanskih vertov, 1. Cvetj«' Slovouskiga Pesnictva Zložil Jvau Mac uii U Terslu 1850. 1. H. Ignaz v. liUinmayv'