Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 12. Laibach, 1899. VII. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Milliner. Die Gerichtsbarkeit iti Eisnern. Eisnern liegt in einem schmalen Graben zwischen hohen bewaldeten Bergen, längs des Zeier-flusses in einer Erstreckung von über 1 km Länge hingehaut. Die Häuser bilden zwei Gruppen mit engen Gassen und sind die beiden Tbeile des Ortes durch einen leeren Bäum: „p o d Zjävko“ geschieden. Man unterscheidet drei Haupttheile l.Untereisnern —- Bacoynek, 2. Mitteleisnern — Ternje und 3. Ohereisnern — gorejni konc. In Bacov-nek (Haus Hr. 90—185), unterscheidet man wieder na Klovže (chiusa, Klause) Nr. 90 u. 91. In Ternje oder Mitteleisnern liegen Pfarrkirche und Postamt, es umfasst die Häuser Nr. 6 — 25. Nr. 5 heisst Terbušnik. (angeblich von einer vòrbeifliessenden Quelle, welche Bauchzwicken verursachen soll) Nr. 4. Pod drčo, und Nr. 1, 2 u. 3 griva. Nr. 89 ist die Säge Škarje vc und daneben die Mühle Pin a da, beide an einem aus der Zeyer abgeleiten Binrisale. Gegenüber von pov Zjavko steht die Filiale St. Franasti und dann folgt Ohereisnern mit gorenji konc Nr. 26—80, Volčja vas Nr. 81—87. *) 1553 kamen alle Bergwerke aus der Administration der Herrschaften, in denen sie gelegen, unter die des Landesfürsten und hatten ihre Bergrichter. Die Carolingische Bergordnung unterstellte sie dem *) Eignern wurde auch im XIX. Jahrhundert öfter durch Brände arg mitgenommen, so 1822 am 23. Mai 1 Uhr Mittag. Ganz Eisnern, Skovine, Geäenca und Studeno brannten nieder; im Ganzen wurden 146 Häuser, Kirche, beide Hämmer, 62 Nagelschmiedhütten mit allem Beiwerke, selbst die gedeckte Brücke über die Zeyer, welche fast zur Siedhitze erhitzt war, ein Raub der Flammen. Der Schade wurde auf 204.764 fl. 30 kr. C. M. erhoben, v. Globočnik 1. c. Nr. 195. — 1846 brannten in der Nacht vom 16—19. Februar 40 Häuser und 50 Nagelschmieden ab. Bisch.-Archiv.1 - Oberbergrichter, unter welchem in den einzelnen Bergwerken Unterhergrichter fungirten. Ihm stand ein „Burgfriedens-Gerichtsdiener“ zur Verfügung, welcher z. B. in Eisnern per Jahr 24 fl. L. W. baar bezog. Dafür hatte er das Kohl und Erz, welches die Sämer brachten, zu wägen und zu messen, bei unrichtigem Gewicht zu confisciren und Botengänge unentgeltlich zu machen. Sitz.-Prot. 1780 Nr.400. Mit Patent vom 1. November 1781 wurde die Bergbehörde auf das Montanisticum beschränkt. Die von Eisnern beanspruchten Autonomie gegenüber den Ansprüchen der Herrschaft Lack. Mit Entscheidung ddo. 10. September 1784 wurde der Gewerkschaft die eigene Gerichtsbarkeit zugestanden, wenn sie einen geprüften Bichter anstellt. Unterm 11. December 1788 wurde ihr ferner getattet, sich einen eigenen Dominiums-Vorsteher mit dreijähriger Functionsdauer zu wählen, welchem der Wirkungskreis einer Ortsobrigkeit zustand; er besorgte die Ortspolizei und die Führung des Grundbuches. 1850 trat an seine Stelle der Bürgermeister. Da die Gewerke einen geprüften Justitiar nicht besolden wollten, so blieben sie unter der Gerichtsbarkeit von Lack, deren Justitiar mitunter ziemlich energisch mit ihnen verfuhr. So beschwert sich 1795 Franz Anton Homann beim Oberbergamte, dass ihn der Justitiar von Lack dahin citirt habe, da er aber ob Alters und Gebrechlichkeit nicht kommen konnte, schickte er den Sohn Franz, dem der Justitiar, aber mit Stockstreichen und Arrest gedroht habe. Sitz.-Prot. Nr. 249. 1797 hält es das Kreisamt für gut, die politische und montanistische Direction in den Gewerkschaften zu trennen. Sitz.-Prot. 168. Es wurde Peter Plauz zum Bergwerksvorsteher gewählt. Homann könne Dominiumsvorsteher bleiben. Inzwischen gab es in Folge der neuen Einrichtung vielfache Frictionen und Competenzstreitig-keiten auch in Eisnern. Laut Bescheid im Sitzungs-Protokolle von 1801 Nr. 187 klagten die Gewerke, dass sie „dem offenbaren Auf liegen überlassen seien, dass auf Befolgung der Gesetze und Vorschriften nicht gesehen werde, dass sie das Unglück haben, an so vie.le Behörden angewiesen zu sein, als es Manipulationsarten gebe, und dass es sich nicht selten frage, ob sie gegen die herrschenden Schuldigkeiten, ob Seite des politici oder montanistiei ohne Kränkung der gegenseitigen Wirkungskreise verwahrt werden sollen. Sie scheinen es im vollen Masse zu fühlen, was für traurige Folgen die Unwirksamkeit der wohlthätigsten Gesetze nach sich ziehe“. „Der ungewünschte Zeitpunkt scheint nicht mehr ferne, sondern wirklich eintreffend, wo es sich vom Verfalle der Werke handle“. „Das scheinbare Dominium Eisnern könne nichts wirken. Will die Herrschaft Lack etwas verfügen, so geschieht die Einwendung, dass ihr lediglich die Justizpflege gebühre, und schlägt man die montanistische Amtshandlung ein, so bedarf es abermal aller möglichen Aufmerksamkeit, um sich hei dem Zusammenhänge der Verhältnisse nicht gegen drei anderweitige Wirkungskreise zu versündigen.“ Diese Competenzconflicte „dienen den Gewerken, Arbeitern und Insassen zum Deckmantel, unter welchem Unordnungen, Missbräuche und Vervortheilungen genährt werden“. „Ist es demnach wohl möglich, die Bergwerke Eisnern, Kropp und Steinbüchel in eine Ordnung zu bringen und sie gegen den unausbleiblichen Untergang zu verwahren: wo anstatt Redlichkeit Betrug und Ver-vortheilung, statt Tugend das Laster, statt Sitte Ausgelassenheit, statt Fleiss der Müssigang, statt Ordnung die Missbräuche und statt Disciplin die Zügellosigkeit herrschen, uiid die Behörden eine der andern im Wege sind“. Inzwischen besannen sich die Leute eines Bessern und bevollmächtigten unterm 22. August 1801 den Franz Jeralla für sich und ihre Erben „dass er zur Erhaltung der uns gehörigen Justiz-pflege bei den k. k. Stellen das Gesuch anbringe, dass uns einen eigenen Justitiar aufzunehmen bewillliget werde“. Sie versprachen, alle Kosten zu bezahlen, auch könne er Advokatqn aufnehmen. Das Schriftstück ist von 110 Petenten gezeichnet, sämmtliche bis auf Peter Faygl, Thomas Kobler, Johann Warl, Matin Jeralla, Franz Anton Homann und Carl Homanu: Analphabeten, welche unterkreuzen. (Acten Job. Globotschnigg). Unterm 3. August 1802 èrfolgt der Bescheid des Kreisamtes Laibach dahin,. dass „so wenig die Gewerke und Insassen von Eisnern seit der höchsten Entscheidung vom 10, September 1784 bis nun einen Ortsrichter aufgestellt und die erforderliche Substistenz ausgewiesen haben, so wenig wahrscheinlich ist es, dass dieses noch sobald bewerkstelliget wird, theils der bekannten Uneinigkeit im Orte selbst, theils der Ansprüche der Herrschaft Lack wegen“. Ein charakteristisches Beispiel für die Zustände zu Anfang des XIX. Jahrhunderts gibt uns die Affaire von 1802, über welche Tscherin sub 10. September im Sitz-Protokoll Nr. 164 und 169 berichtet. Die Gewerke Gašperin, Pfleger und Semen errichteten mit kreisämtlicher Bewilligung eine halbe Stunde oberhalb Eisnern1) einen Zainhammer und eine Wasserwehre, worüber vom grössten Theil der Gewerke gefährliche Drohungen, Volksaufläufe und Gewaltthätigkeiten angezettelt wurden. Der Kreishauptmann Baron Abfalterer ordnete sogleich eine Untersuchungscommission mit Militärassistenz ab. Er (Tscherin) habe, da es sich um kein Monta-nistikum handle, nicht intervenirt. Die Gewerken hielten heim Plauz und J. Urbantschitsch Zusammenkünfte, um die Wasserwehre zu zerhacken. Diesen Beschluss führten die Gewerke Georg und Anton Globotschnig, Franz und Carl Homann, Thomas Kohler, Josef Urbantschitsch und Stefan Semen mit Zuziehung gemietheter Personen wirklich aus. Der Dominiumsvorsteher Plauz ersuchte den Lacker Gerichtsverwalter um Assistenz, welcher den Gewerken Droll in Eisen schlagen, nach Lack abführen und die Agnes Demscher nach Anlegung der Handeisen unangehört auf öffentlichem Platz mit dem Ochsenziemer peitschen liessü Der Bescheid der Berggerichtssubstitution lautete; „das Ganze ist ein Politicum, daher nur zur Nachricht“ 1. c. Nr. 169. Dass unter solchen Umständen auch die geschäftlichen Verhältnisse leiden müssten, ist begreiflich. So hatte z. B. der Kaufmann Johann Martintschitsch in Eisnern mit dém k. k. Generalcom-mando in Agram einen Lieferungscontract abgeschlossen, den er aber nicht einhielt. Das General-commando fragt unterm 17. September 1807 an, was es für eine Bewandtniss habe, da Martintschitsch den Contract (pro l.Mai 1806 -— Ende April 1809) nicht einhalte. Der Bescheid deš Berggerichtes lautete: „Es gehe die Sache dasselbe nichts an, da Martintschitsch weder Berg- noch Schmelz- oder Hammerwerks-Entitäten besitzt.“ „Sess.-Prot. Nr. 313. Im Jahre 1808 wird wieder die Justitiärfrage angeregt. Unterm 9. Februar ersucht die „Gewerkschaftsgemeinde Ober- und Untereisnern als gemeinschaftliche Besitzerin des eigenen Dominiums Eisnern“, dass für sie ein eigenes Ortsgericht bewilligt werde. Das Recht darauf wird anerkannt,' es handle sich nur um Creirung eines Fondes zur Unterhaltung eines geprüften Justitiärs, eines Actuars und eines; Gerichtsdieners. Die Gewerken mögen sich darüber einigen und ein gemeinschaftliches Gutstehungsinstru-ment ausstellen. Dieses Protokoll ist, datirt. vom 5. August 1808, in welchem sie sich bereit erklären, die •) •) Dort, wo jetzt das Walzwerk des Herrn Globotschnik steht. Besoldung der drei Individuen auf ihre Hammerwerke intabuliren zu lassen. Anwesend waren der k. k. Efeis-Commissär Alois Frh. v. Taufferer und 26 Gewerken, darunter 11 Analphabete, für welche Schanda zeichnet. Yier Gewerke waren abwesend. Vert. u. Sch.-B. p. 527 ff. Diese Protokollserklärung haftete noch bis 1838 auf den Hammerantheilen. Unterm 1. April 1838 wendeten sich Jakob und Josef Globotschnig mit einer Eingabe an die k.k. Berggerichtssubstition, in welcher es heisst, dass acht Monate nach dieser Intabulation das gegenwärtige Königreich Illyrien durch die Franzosen besetzt und erst im Pariser Frieden wieder an Oesterreich kam. In Folge dieser französischen Zwischenregierung kam die Besetzung des Ortsgerichtes in Eisnern gar nicht zu Stande. Nun sei es aber nach dem Inhalte des Hofdecretes ddo. 20. September 1814 Nr. 1102 und der Gegenwärtigen Bezirkseintheilung und Verfassung gar nicht denkbar, dass in Eisnern je die Besetzung eines Ortsgerichtes realisirt werden könnte. Die Intabulation vom 5. August 1808 sei daher ganz zwecklos^ weshalb Petenten als amtlich bekannte Vorsteher dieser zwei Gewerkschaften bitten: es möge diese Protokollserklärung gelöscht werden. Dem Ansuchen wurde unterm 30. April 1838 willfahrt. Vert. u. Sch.-B. VII p. 332. Dem Grundbuche des Dominiums waren dienstbar: Die Häuser, Essfeuer, Streckhammer, Kohlbarren etc. Der k. k. Berggerichtsubstitution aber einverleibt: die Stuckofenschmelztage und die Zainhammerrechte, wenigstens beim Besitz des Josef Troj er, Hammergewerk im Jahre 1832. Vert. u. Sch.-B. VII p. 100. Das „Dominium“ Eisnern war somit unsern Bürgermeistereien zu vergleichen und hatte mit den Rechten der herrschaftlichen: Dominien nichts gemein. Diese Auffassung: kommt im Landtagsprotokolle vom 21. Jänner 1809 zum Ausdrucke, wenn es anlässlich des Streites zwischen Frh. v. Wolkensperg in Burgstall und denen . v. Eisnern wegen des ' Wein-dazes, heisst: „dass das Bergwerk Eisnern kein Dominium, dessen es sich anrühmt, sondern lediglich ein Bergwerk sein, folglich in keinem Fall: auf die Weindazpachtung1) Anspruch machen könne. u> , i 1782 bezahlt- Anton Homann; für die Pfarre „Seltschag“ (Selzach) um Eisnern 385 fl. 30 kr. „Wein-Daz“. Aktenrepertor. Nr. 43f. Im October wollen die „weinschenkenden Gewerken keinen Wein-Daz bezahlen“ fi c. Nr. 233. Daz v.-ital. dazio, Abgabe. Die Zukunft der Stadt Laibach. XXXI. Da die Hauptmenge des Getreides nach den Seehäfen von Triest,1) Fiume und Buccari ging, um dann weiter nach Istrien und Italien verführt zu werden, so ist es begreiflich, 'dass sich zunächst italienische'Kaufleute um diesen Handel interessirten. Im Nachlasse des Freiherrn von Zois fand sich ein sehr '• interessantes Expose in italienischer Sprache über den Handel mit croatischem und ungarischem. Getreide, welches von einer nicht näher be-zeichneten, italienischen Firma2) herrührt und ein Caletti über den Ein- und Verkauf repräsentirt, wenn die Waare in Sagurien eingekauft, per Save bis Salloch und von hier per Achse nach Triest gestellt wird. Da das Calcül pro Anfang 1779 aufgestellt ist, so muss das Schriftstück 1778 abgefasst sein. Darnach beliefen sich die Spesen wie folgt : • A. Einkaufs-Calcül. 1. An der Navigationscasse in Laibach für die Anweisung eines Säveschiffes, la stampiglia d’assegnämento d’una barca i T . . . . .... . i fl. 32 kr. 2. Schifferlohn (nolo) für ein Schiff, welches 195 Metzen in 13 bis 14 Fässern verladet . . i . . 56 „ 20 „ ' 3. Zölle und Spesen für Bolletten von Sussed bis Salloch . . .... 21 „ 28 B 2-;,& 4. Reparaturen der Fässer in Sussed und Salloch................. . § 1 „ 15 ,; 5. Facchini in Salloch . . ... . — „ 48 „ ' 6. Wagengeld in Salloch, per à Gtr. 1 kr. 2. ,; 32 „3) 7. Missbräuchliches Trinkgeld an den Schiffsführer — mancia abusiav al capo barcajolo . . p . . . . . 2 „ —' 8. Desgleichen an Provision dem königlichen Spediteur in Salloch , 2 „------ . ; . . Summa . . 86 fl. 55 kr. 2 . 9 Als bester Weizen galt in Triest der vom Karst um Sessana und Comen erbaute. *) Leider ist .dieselbe nicht ausdrücklich genannt ; wahrscheinlich war es das Tri ester Haus Zois selbst, da die Calculation auf diesen Platz bezogen wird. Vielleicht dachte das Haus Zois, jetzt den Getreidehandel in die Hand zu nehmen, da eben damals die russische und schwedische Concurrenz im Eisenhandel begann. Cf. oben „Argo“ 1898, p. 98. Die weitausblickende und gründliche, echt Zoisische Weise der Behandlung der Frage, die Verbindungen, welche die Firma schon hatte, und die Thatsache, dass sie das Geschäft eben erst beginnen will, alles dies spricht dafür, dass es sich um die ditta Zois handelt, welche vom Eisenhandel1 zum Getreidegeschäft übergehen wollte. Dazu noch der Umstand, dass Ydais Actenstück unter den Papieren des Hauses Zois sich-vorfand. Wie wir später sehen werden, interessirte sich Sig. v. Zois auch sehr um den 1807 projectirten Canal von Salloch nach Ober-Laibach, was mit für unsere Annahme spricht. s) Daraus berechnen sich obige 195 Metzen auf 152.Ctr., was auch mit der gewöhnlichen Rechnung, dass 2% Merlingen 1» , Metzen) 1 Ctr. wiegen, stimmt. Daraus "berechnen sich die Spesen für einen Metzen auf 27 kr. von Sussed bis Salloch. Yon Salloch bis Oberlaibach ist die Fracht per Metzen . . . . — fl. 10 kr. Die Wassermauth in Laibach (dazio d’aqua) — „ 03 „ Fracht von Oberlaibach bis Triest . . . * . — „24 „ Maass- und Magazinsspesen . . . . . . . — „ 03 „ Verlust der Kosten der Fässer, welche in Croatien à 1 fl. 30 kr. kosten, per Metzen repartirt1) .............................. — „ 07 „ Summa . . 1 fl. 14 kr. für den Metzen von Sussed bis Triest gestellt, woraus sich der „Miernigh,2) misura del Cragno“ der gleich ist y2 Wiener Metzen loco Triest stellt auf 1 fl. 37 kr., da die Waare selbst pr. Metzen in Sussed 2 fl. kostete. B. Verkaufs-Calcül. Um 1778 kostete ein „Stajo veneto“ 21 Lire, welche gleich sind 3 fl. 53 kr. Wiener Courant, die Lire zu 11'||| kr. berechnet, davon müssen abgezogen werden 2% Platzusance, beim Verkaufe per 5 kr., so dass sich der Stajo veneto netto stellt auf 3 fl. 48 kr.3) Da nun ein stajo veneto gleich ist 23/4 krainischen Merling, so stellt sich der Preis eines Merling auf 1 fl. 23 kr. Da nun derselbe laut obigem Calcül in Triest 1 fl. 37 kr. kostet, so ergibt sich ein Verlust von 14'kr. „Das Calcül zeigt nach Preisen der Concurrenz in Triest und noch mehr in A n c o n a, dass heute die vortheilhafte Saison für den Getreidehandel nach dem Abendlande (per ponente) vorüber ist. Es handelte sich daher zunächst, die wichtigen Conjuncturen zu benützen, für den Verkauf die richtige Zeit beginnt mit den beiden letzten Monaten des Jahres, die günstigste Zeit ist Jänner und. Februar, um welche die Partien schon abgestossen sein müssen. Wir begründen, heisst es weiter, unsere Speculation auf den Krieg in Amerika und die Rüstungen der bour- *) Somit à Fass 13 Metzen fassend. 2) "Wie es in Krain verschiedene Münzsorten und Währungen gab, über welche wir noch speciell handeln werden, so gab es auch verschiedene Maasse für das Getreide. Im Lande war allgemein heim Volke der „Mèrnik“ oder Merling üblich, er war gleich einem halben Wiener Metzen. In Acten des „Rauter“ (Gereutbauer) Franz Vehar in Ledine ddo. Amt Sairach 1757 heisst der landesübliche Mernik Helm. In italienischen Handel galt der Venetianer Star, Stajo veneto, welcher 2 3/4 Mernik entsprach. Ferner der Moggio di Milano zu 8 Stajo Milanesi, deren wieder 43/4 einem Stajo di Venetia entsprachen, so dass, wenn ein Stajo di Venezia 135 ft wog, ein Stajo di Milano 28 ft 5'/1B Unzen und der Moggio di Milano 227 ft 48/i„ Unzen peso groso di Venezia wog. Reigersfeld Mss. p. 336 Ein steirisches Viertel war gleich 2 Laibacher Mernik und 14 Maass. Das Cillier Schaffel = 1 Mernik, weniger 1 Seidel. Der croatische „Vagan“, bei Agram fasste 1 Laibacher Merling und 4 Maass. s) Im August 1752 kostete ein Stàjo veneto von Puglieser Weizen in Triest 15, 16 bis 16y2 Lire, à zu 20 Soldi, während der Banater mit 21 Lire bezahlt wurde. Sammlung von allerlei denkwürdigen Sachen, Mss. im Museum, p. 13. bonischen Häuser in Europa, welche entweder fortdauern oder sich in offenen Bruch mit England verwandeln werden. Diese Umstände beeinflussen den Consum des Getreides so sehr, dass wenn die nächste Ernte in Spanien, Frankreich, Afrika und Italien noch so reich ausfällt, die Nachfrage des Abendlandes so stark sein wird, dass ein Absatz der Producte Croatiens und Ungarns. statthaben wird, dies umsomehr, weil wir daran festhalten, dass diese Producte durch ihre billigen Preise sich auch gegen das beste Getreide Italiens und jeder anderen Gegend behaupten werden.“1) „Die ganze Kunst reducirt sich darauf, diesen natürlichen Vortheil des Preises des ungarischen Getreides zur Geltung zu bringen. Wir glauben sicher, das einzige Mittel, den Zweck zu erreichen, wäre die Association zweier Häuser, eines ungarischen oder croatischen, wie es jenes der Herren AlbertietCompo, in Warasdin, das andere an der Küste wie das Unsere.“ „Das Erstere hätte die Aufgabe des Einkaufes und der Zufuhr des Getreides bis zu den Abladeplätzen. Aufgabe des zweiten wäre der Export, die Eincassirung der Fonds, Alles auf gemeinsame Rechnung, welche Fonds in vier „Caratte“ zu theilen wären, entsprechend den vier Individuen der beiden Firmen.“* 2) ■ , Ein Römergrab mit Bleisarkophag aus dem II. Jahrhundert v. Chr. in Laibach. In Jahrgang VI, p. 194 ff. haben wir ein Brandgräberfeld beschrieben, welches hart an der römischen Reichsstrasse nach Norcium gelegen war. Im September d. J. wurde etwa 40 m südlich vom obigen Fundplatze, aber 100 m westlich der Strasse, mit den Grundaushebungen für das neue Justizgebäude begonnen. Man stiess auch hier bald auf ganz ähnliche Gräber, wie wir solche oben beschrieben haben, leider war aber die Mehrzahl derselben schon lange zerstört. Das Terrain war nämlich Ackerland und die Erdkrume kaum einige Decimeter über dem Saveschotter mächtig. Da nun die Ziegelplatten- und Urnengräber an der Grenze dieser beiden Terrainschichten lagen, so wurden sie durch den Pflug angefahren, zerstört und die Beigaben theils zertrümmert, theils im umliegenden Erdreiche zerstreut. Das zu Tage gekommene Thon- und Glasgeschirr bot keine neuen Formen ; zu bemerken wäre ein Terracotta-Teller mit dem Stempel CROVGEN und ein Leistenziegel mit L. P. SEVERI. Interessanter waren die zerstreut vorkommenden Metallgegenstände, da sich fünf wohlerhaltene Armbänder, *) Der Banater "Weizen wiegt per Hektoliter 82—83 Kilo, dagegen der croatische 76, der krainisclie 78—79, der russische 78—79 und der amerikanische 78 Kilo. 2) Das wären Alberti et Compo. in Warasdin und Sigismondo j et Bernardino Zois in Triest. darunter eines mit Schlangenköpfen, drei Draht-Armreifen mit länglichen, kahnförmigen Anschwellungen von 5'5 cm bis 6 cm Diameter, vorfanden. Ein fünftes Stück besteht aus einem starken Bronzestreifen mit Hakenverschluss, welcher gegen den Verschluss hin quergerippt ist. Der übrige Theil ist in einer Ausdehnung von 10 cm mit Querrippen verziert, zwischen welchen Gruppen von kleinen, nebeneinander stehenden Kreisen und Gruppen von con-centrischen Kreisen vertheilt sind. Das Ganze sieht „prähistorisch“ aus. Drei Fibeln gehören dem sogenannten „Norischen Typus“ an. Ein kleines Cincinabulum mit viereckiger. Mündung enthält noch den eisernen Glockenschwengel. Von den wenigen, durchwegs schlechterhaltenen Münzen, welche uns zukamen, scheint die älteste ein Vesp asianus oder Titus, die jüngste ein Cönstaütius zu seih. Am Besten erhalten ist noch ein Nerva,mit Liberias publica. So wenig versprechend sich die Fundstätte Anfangs erwies, so überraschend war der Fund eines Sarggrabes am 25. September.’Dasselbe lag 70 cm tief im Schottergrunde, war daher intact geblieben. Das Grab bestand ursprünglich aus einem Holzsarge, welcher von NWMSO situirt war. Seine innere Länge betrug 195 cm, die Breite 55 cm und die Tiefe 50 cm. Die Bretter hatten eine Stärke von 4 cm. Dieser Holzsarg War nun mit Bleiplatten gefüttert, welche mit Eisennägeln so am Holze befestigt waren, dass . die Köpfe innerhalb, die Spitzen der 10 cm langen Nägel aber aussen am Holze umgebogen erscheinen. An diesen Eisennägeln konnten die oben angegebenen Dimensionen bestimmt werden, da an ihnen Theile des Bleisarges hängen, und Holzreste des Sarges angerostet sind. Die Bleiplatten sind 4— 8 mm stark, ziemlich oxydirt und daher brüchig. Diese Bleifütterung bestand aus fünf Platten ; zunächst war eine Bodenplatte eingelegt worden, deren Ränder aufgebogen wurden. Die vier Seitenplatten überdeckten die aufwärts gebogenen Flanschen der Bodenplatte, und waren wieder ihre oberen Ränder über den Rand des Holzsarges umgebogen; das Ganze aber, wie schon bemerkt, mit Eisennägeln verbunden. Da sich keine Spur ; eines Deckels vorfand, so ist anzunehmen, dass er aus einem einfachen Holzbrette bestand, welches vermoderte und dem nachstürzenden Erdreiche Raum gewährte, den ganzen Sarg zu erfüllen. Der Sarg barg das Skelett einer F r a u, deren Alter sich nach dem vorhandenen Unterkiefer auf circa 40 Jahre schätzen lässt, Es war stark verwittert und durch den Schotter zertrümmert. Sehr interessant sind die folgenden Beigaben : 1. Reste eines goldenen Haarnetzes im Gewichte von 1-71 Gramm. Dasselbe bestand wahrscheinlich. aus Fäden, welche mit Goldstreifen von l3/4 mm Breite spiralig umwunden waren. Die Fäden sind verschwunden, die Goldspiralen aber von circa 0-5 mm im Durchmesser übrig geblieben. 2. Ebenfalls in der Gegend des Schädels lagen, mit Erde und Sand gemengt, mehrere Tausend von rechteckigen flachen Goldflitterchen, von 2-5—3 mm Länge und circa 1 mm Breite.1) Das gewonnene Quantum wiegt 4'78 Gramm. Dass diese Goldplättchen zum Haarschmuck gehört hatten, beweist der Umstand, dass einzelne an den Schädelknochen klebten; wie sie. aber verwendet waren, ist schwer zu sagen. Wahrscheinlich war das gesalbte, vom Goldnetze Zusammengehaltene Haar damit überstreut. Denken wir uns das Haar schwarz, so muss der Putz besonders bei Sonnenlicht gar nicht übel ausgesehen haben. Die Herstellung dieser Flitter geschah in der Weise,, dass ; 2 mm breite Blättchen doppelt zusammengefaltet wurden, möglicherweise wurden Goldstreifen um einen dünnen Draht gerollt, der Draht herausgezogen, die. feine Rolle plattgeschlagen. und dann in diese 3 mm langen Flitter zerschnitten. . 3. Ein Kettchen aus Golddraht, 38'3 cm lang, im Gewichte von 5'8:5 Gramm. Das Schmuckstück besteht aus 34 Gliedern; diese sind 10—11 mm lang, aus gehämmertem Golddrahte gearbeitet. Die Glieder bestehen aus Drahtstücken, welche an einem Ende in ein Plättchen endeten, welches auf 4 mm Durchmesser ründlich zuge-schnitten,; und in welches dann eine runde Oeffnung ausgestanzt wurde, so dass flache Ringelchen entstanden. Auf den Draht jedes Kettengliedes wurde eine durchbohrte Perle von 4ji5 mm Durchmesser gesteckt, das Drahtende in das Ringelchen des nächsten Gliedes gesteckt, zu einer Schlinge umgebogen und das Drahtende um das Drahtglied einige Male gewickelt. Der Verschluss ward durch einen Ring und einen Haken gebildet. 4. Vier stark verwitterte Nadeln aus Bein, 5—6 cm lang, zwei tragen cylindrische Goldkapseln, welche in einen sehr stumpfen Kegel enden,, zwei aber trugen Kugeln aus. einer grauen Substanz aufgesteckt, unter welchen ein quer-geriffter -Goldbescbläg sitzt. Die Stifte waren Haarnadeln. Bei einem Stück ist das Kügelchen noch vorhanden. 5. Ein massiver, ovaler Goldring von 15:11-5 mm Diameter, 6'71 Gramm wiegend. Im Steine, einem rothen Jaspis von 9:6-5 mm Diameter, sind zwei einander gegenüber stehende Hähne gravirt, der eine stolz aufrecht stehend, der zweite mit hängendem Kopfe und Schwänze. Ueber Letzterem ist eine Gravirung sichtbar, deren Gegenstand nicht recht klar ist. 6. Ein Go ldring von 16:12 mm Durchmesser, mit einem ovalen Smaragde besetzt, l-44 Gramm wiegend. 7. Ein Panther aus dunkelrothem Bernstein, mit einem Widderkopfe zwischen den Vorderpranken, Fig. 1. Das Stück ist 6-5 cm lang, 3-5 cm hoch und wiegt 19-3 Gramm. Der nun fehlende Schwanz war nach rechts umgelegt und in den Hinterleib. mit einem 9 9 Die Zahl dieser Goldflitterchen berechnet sich auf nahe 3000 Stück, da ihrer 30 fünf Centigramm wiegen. Stifte befestigt, zu dessen Aufnahme ein 6 mm tiefes Loch gebohrt ist. Das Thier lagert auf einem stylisirten Blatte. Dass der Künstler einen Panther1) darstellen wollte, beweisen die am Körper eingravirten, kleinen Kreise, welche die Flecken darstellen sollen. 8. Ein Pecten maximus, sogenannte Pilger- oder Jakobsmuschel aus dunkelrothem Bernstein, und zwar die untere, bauchige Hälfte der Muschel, leider etwas beschädigt. Das Stück ist naturgross, 10 cm hoch und 12 cm breit und wiegt 55-8 Gramm, Fig. 2 in halber Naturgrösse abgebildet. Das Stück seitwärts durchbohrt und scheint an einer Schnur angehängt getragen worden zu sein. Das von aussen nach innen conische Bohrloch misst 4—2 mm im Durchmesser, es konnte daher eine ziemlich starke Schnur durchgezogen werden. 9. Ein ovaler Bernsteinstift, oben abgerundet, am dünnen Ende abgebrochen. Er ist 5 cm lang, 7:5 mm dick; vielleicht eine Haarnadel? 10. Bruchstücke von Henkelflaschen und Glasphiolen gewöhnlicher Form. 11. Eine Bleiglanzstufe im Gewichte von 93 Gramm. 12. Eine Erz münze von Antoninus Pius vom Jahre 149 n. Chr. |f| Coh. 564. 13. Unter dem Sarge lag eine flache patera od. Opferschale aus Bronze, mit umgebogenem Rande, von circa 10 cm innerem Durchmesser und etwa 2 cm Tiefe. 14. Neben dem Sarge eine Thonlampe gewöhnlicher Form mit dem Stempel C. DESSI. Von diesen Fundstücken beanspruchen die Objecte aus Bernstein unsere besondere Beachtung. Schon in „Argo“ V., p. 40 haben wir das Vorkommen von B ernst ein in Gräbern der Römerzeit naebgewiesen, aber Arbeiten der Kleinkunst aus Bernstein, wie die vorliegenden, waren bisher aus Krain nicht bekannt. Nero Hess nach Plinius2) so grosse Massen aus Germanien holen, dass die Netze zum Abhalten der wilden Thiere und zum Schütze des Podiums mit Bernsteinstücken geknüpft waren. Ferner waren die Waffen der Fechter und die Bahren, auf welchen man die Getödteten forttrug, damit geschmückt. Der grösste Klumpen, der nach Rom damals gebracht wurde, wog 13 S’. Plinius bemerkt,3) dass er als Gegenstand der Ueppig- 9 In einer kürzen Fundnotiz der Laibacher Zeitung schrieben wir Löwin. Die Sache ist darum etwas unangenehm, weil auch der archäologische „Original - Correspondent“ der „Iz-y e s t j a“, A. Kt, die L ö w i n in seinem Fundbericht aufführt, dieselbe somit in der slovenischen Gelehrtenweltihren Einzug hielt, was jedenfalls schwerwiegender ist, als eine leichtgeschürzte Notiz in einem Täges-Journal. Also Panther 1 bitte Herr A. K., nicht Löwin. *) Hist. nat. XXXVII, 11. 13. a) L. c. 12.. 3. keit in so hohem Werthe stehe, „dass ein auch nur kleines Bild eines Mens chen den Preis lebender und thä tiger M en s ch en übersteigt“. „Den Kindern nützt er, wenn man ihnen denselben als Amulet anbindet; dass er als Trank und angebunden, auch jedem Alter gegen Wahnsinn (lymphatio) und gegen Harnbeschwerdeu nütze, überliefert Cällistra-tos. “1) In diesem Sinne dürfte auch unsere Jakobsmuschel aus Bernstein verwendet worden sein. Nun entsteht aber die Frage, warum wurde eben die Jakobsmuschel aus diesem kostbaren Materiale geschnitten, zu dessen Herstellung ein Stück Bernstein von mindestens 670—700 cm3 benöthigt würde ? Dem Panther mit dem Widderkopfe könnte man eine sepulcrale Bedeutung zuschreiben, daLöwen mitWidder-köpfen unter den Pranken auf Grabsteinen, besonders in Steiermark, nicht selten sind. Wir nennen hier z. B. den sog. Pranger in Pettau, sowie ähnliche Monumente in Orešje bei Wisell, St. Nikolaus bei Marburg, Marburg, St. KunigundinW.-B., Unterpulskau, St. Margarethen a. d. Pössnitz, S t r a s s; Leibnitz, Strassgang,Waltersdorf, endlich in Ens in Oherösterreich. In Krain kennen wir zwei sitzende Löwen mit Widderköpfen unter den Vorderpranken aus lg — dem Boden der alten Emona — wo sie heute in der Kirche zu Brunndorf zu sehen sind. (Cf. „Emona“ Taf. VI, Fig. 1). Bei Kert sch in der Krim ist 1894 ein 2'5 m hoher Marmorlöwe, mit einem S tierkopf unter der Pfote ausgegraben worden. Aber auch Pferdeköpfe hält bisweilen der Löwe unter Seinen Pfoten. Mir sind bis dato drei solche Monumente bekannt worden. Eines besitzt das krainische Landesmuseum als Geschenk des Herrn Gat sch in LandstrasS. Das Stück wurde bei Hl. Kreuz gefunden, dürfte aber aus Steiermark stammen. Es ist aus Pacherer Marmor gearbeitet, l-5 m lang und 1-2 m hoch, ein zweiter solcher Löwe, VI m lang und 0'9 m hoch, steht auf einem Portalpfeiler der Probstei in Cilli, und ein Giebel mit zwei solchen Löwen mit Pferdeköpfen unter den Pranken, ist im Schlosse Spielfeld eingemauert. Da die meisten dieser Denkmale Doppellöweh sind, so dürften auch die einzeln gefundenen èin Gegenstück gehabt haben. Zwischen diesen beiden Löwen sind verschiedene Gegenstände dargestellt. So am Pettauer Pranger, in Marburg, Ober-St. Kunigund, Unterpulsgau und Spielfeld bärtige Männerköpfe, mit oder ohne Mützen, in St. Nikolaus eine runde Säule, an welche sich eine nackte Men s c h e n- Fig. l. ») L. c., 12. 3. figur lehnt; in lg finden wir, einen einfachen Pyr ami-,d a l s t u t z,. dn Leibnitz einen mit zwei Rosetten yer-zierten Cubu s, etwas Aehnliches in Strass, und in Ens einen P in i e n z a pf e n. Ueberall ist aber ein Löwe mi t M ä h n e das dargestellte ’ Thier. Von einer Löwin spricht indess Pausami as IL, 2, wo er von Korinth handelt : „ daselbst ist ein heiliger Bezirk des Bellerophontes, ein Tempel der Venus Melänis (der Dunkeln), und das Grab d er Lais,auf welchem das B il d einer Löwin liegt, die in, den Vorderpranken einen Widder hält,“ Vielleicht wär aber auch hier ein Panther dar gestellt, welchen seiner Mähnenlosigkeit halber Pausanias für eine Löwin hielt ?. im-! Erwägen wir endlich noch’ die B1 e i g la n z.s tu f e und die Beisetzung, der Leiche in einem mit Blei platten gefütterten Sarge, so dürfen wir uns die Begrabene als Blei Werksbesitzerin oder Gattin eines B1 e i g e w e r k e n vorstellen. Müllner. Herzogseinsetzung und Huldigung in Kärnten, ui. „Als nun jener Bischof gestorben war; ; verlangte Herzog Cheitimar vom Bischof Virgilius, er möge ihn besuchen, wenn es möglich sei. Dieser lehnte es ' ab, da ein Aufruh r entstanden war, welchen wir Cannula nennen etc“. Dieser Aufruhr, heisst es,, wiederholte sich noch einige-male, so dass in Karantanien längere Zeit keine Priester bleiben konnten. Vor Allem wird hier kein Grund für die seditio angegeben, wohl, aber finden sich anderwärts sehr einleuchtende Gründe für Gährung und Auflehnung unter den Neubekehrten angeführt. Schon Dümmler weist darauf hin, dass in den neu erworbenen Gebietsteilen mit der Bekehrung, zum Christenthume, allenthalben auch die Ein-hebung der . Z.e h e n t e .eingeführt wurden, was überall böses Blut machte. Die Zeitgenossen warnen davor, sp-Alkuin den Bischof Arno, als dieser 798 nach Pannonien reiste, unter Hinweis auf die Erfahrungen mit den Sachsen. Er ermahnt ihn, ein Prediger der Frömmigkeit, und kein Zehenteintreiber zu sein1) ; und an König Karl schreibt er : „Wir, die wir im katholischen Glauben geboren und erzogen sind, willigen kaum ein, von unserem ganzen Ver- QPerge in opus Dei, et cum gaudio revertere ad nos ; 'èt estò praèdicator pietatis, non decimarum exactor;' quia novella (ànima) apostolicae pietatis lacte nutrienda est, donee crescat, et roboretur ad acceptionem solidi cibi. Decimae, ut dicitur, Saxonum subverterunt fidem. Quid injunungéndum. est jugum-cervicibus idiotarum, quod neque nos, neque fratr.es nostri sufferre potuerunt? Alcuini opera ed. Frobenius 1777. Epist. LXXII ad Arnonem, I. Bd, p. 104 mögen die Zehnten zu zahlen ; um wie viel mehr wird sich der schwache Glaube und der kindische Geist und der habgierige. Sinn jener Besteuerung widersetzen.“*) Wenn nun Alkuin noch zu Arno und Karl so sprechen konnte, um wie viel difficiler mag es zu Virgilius’ Zeit (f 785) ausgesehen haben. Gegen eine so tief einschneidende Revolution, wie sie Dr. Puntschart annimmt, welche die ganze Gesellschaftsordnung definitiv umgestürzt, und gewiss nicht ohne gewaltige Kämpfe und , ohne Biutvergiessen 1) durchführbar war, spricht auch die Bezeichnung cannula selbst. Ber Autor spricht von einer prta se.ditio, das Wort bedeutet soviel.als Spaltung, Zwiespalt, Aufruhr, Zwietracht, Zwist; Zerwürfniss, politisch oder militärisch. Um den Charakter dieser „seditio“ genauer./ zu präcisiren, fügt aber der 13a j u vari s ch e Berichterstatter hinzu : „Quod carm ufi] a die imus“, „von uns (Baiern) carmula genannt“. Nur finden wir bei; J. A. Sch mell er* * 3) das Wort in folgenden Zusammenstellungen : I. Sp. 995, gramen, gramein, grain ezen, knirschen etc., vergi, das carmulus der Leg. Bair » einem deutschen Gehechel oder vielmehr Zausen, Rauffen entsprechend. Cf. čch. krar mol und Kramola. Sp. 1292. Karmen, Körmen, kermen; trauern, wehklagen, jammern, vergi, ;Sp. 995 unter gramen : carmulus, carmula, auch-Rummel und rauffen. Schles. kirmeln, kfirmeln und kermeln (von Kindern), lärmen, und schreien- Endlich Sp. 1297 sub Kart u m e 1, Tumult, wobei sich Schineller aüf oben citirt.es Karmen, carmula und Sp. 1284 ,Kormordio“ schreien, aus allen Kräften schreien, bezieht. Diese als car mula qualificirte seditio war somit nichts Anders, als ein von den Heiden gegen die bairischen Priester erregter Rummel, der sie zum Abzüge bewog — und um deren Wiederkehr Cheitimar bittet,. Virgilius sendet nun den Priester Latinus, der abermals einem neuen Rummel weichen muss. Als dieser gestillt war, sendet er- den Madalhoh und Warmann. Als Cheitimar starb, „ging der Rummel wieder los“ und wieder gab es einige Jahre , im Lande keinen Priester, his endlich Wal tune wieder Priester von Virgil erbittet.. Um „Kravalle“, welche von den Heiden gegen die christlichen Priester angezettelt waren, handelte es sich somit hier, nicht aber um eine sociale Umwälzung, welche i) Gf. Dümmler, südöstliche Marken des fräuk. Reiches, Archiv f. Kde( öster. Gesch.-Quellen. X.j p. 23. *) Man denke nur an die späteren Bauernkriege, und einen siegreichen Bauernkrieg suppönirt Dr. Puntschart, 3) Bayerisches Wörterbuch. ÉWm ■MIvKm Fig. 2., sicher nicht so oberflächlich und nur auf die Priester bezogen, als carmula bezeichnet, erzählt worden wäre. Da wir nun gesehen, dass das gemeine Volk schon lange christlich war, so dürfen wir auch hier den heidnischen Croatenadel als Anstifter dieser „carmulae“ betrachten, welcher ja noch heidnisch war, als um 798 von der confortatio des Volkes im Glauben gesprochen wurde, und den Jngo noch ca. 800 wegen seines Heidenthumes verächtlich behandelt. Die vom Verfasser supponirte Bauernrevolution lässt sich daher, durch Quellen nicht begründen. Auch Unrest lässt die Bauern erst einen Herzog wählen, nachdem mit Malchmut die legitimen Fürsten, die ja zuletzt alle Christen waren, ausštarben. Dass die in der Ueberzahl vorhandenen Bauern, welche durchwegs schon fest im Christen-thume waren, eher zu einem der Ihrigen, als zu einem aus den, zum Heidenthume inclinirenden croatischen Edlen griffen, ist leicht begreiflich, da sich letztere so lange dem Christenthume widersetzt hatten. : Es erübrigt uns nur noch Einiges zur dritten Frage bezüglich der Zupane zu bemerken. Allen bisher geltenden Anschauungen entgegen, will Verfasser nach Peisker sehliessen : „dass die Supane einst eine zahlreiche herrschende Volks schichte gewesen sind“, 1. c:, p. 230, weil nach dem Rationarium Stiriae „in einigen Gegenden von Tüffer und auch in einer Gegend von Marburg durchschnittlich auf einen Süpan 3-38—3-94 Bauern kommen, und es sind da 33 64—37-14% Boden Supanen-besitz und 66-36—62 83% Boden bäuerlicher Besitz“. Diese Volksschichte der Supane hat nie existirt, wohl aber gibt es in slavischen Gegenden heute noch zahlreiche Leute, die den Schreibnamen Supan führen, den sie vom Amte eines ihrer Ahnen behielten; da konnte nun mancher alte Supan eine gar zahlreiche Proles haben, die aber längst kein Siipan-Amt bekleidete. Was somit Dr. Puntschart als Supane anführt, sind unsere Croaten in ihrem „p agus Crou uati“ ; dass im Vii. und VIII. Jahrhundert die Županen keine separate Volksschichte, und die Slaven in Noricum Ackerbauer und keine Nomaden mehr waren, beweist doch deutlich die Gründungs-Urkunde von Kremsmünster im U. B. Fr. Ob.-Oest. II, p. 2., vom Jahre 777 (778.) „Ego Tassilo uir inluster Dux Baioariorum anno ducatui mei tricesimo — — —- Nam monasterium con- struxi iuxta fluenta nuncupante Chremsa —----Tradimus autem et decimam sclauorum cum opere fiscali--------— hos omnes predictos sclauos quos sub illos actores sunt, qui uocantur Taliup et Sparuna, quos infra terminum manent, que coniurauit ille Jopan, qui uocatur Phy totum et integrum ad eum tradimus locum et XXX sclauos ad Todicha cum opere fiscali seu tributo iusto. Tradimus autem et terrain, quam illi sclaui cültum fecerant sine consensu nostro, infra qui uocatur forst ad Todicha et ad Sirnicha etc.“ Wir hören hier, abgesehen davon, dass-der Begriff župan (jopan) hier zum ersten Male urkundlich auferscheint, von ackerbautreibenden Slaven im heutigen Oberösterreich vereinigt unter ihren Zupan Physso, wahrscheinlich noch in der alten HausCommunion. Auf Sessigkeit der Slaven lässt auch die Urkunde1) ddo. Chestinperc, 21. August 827, sehliessen, in welcher Bischof Hitto von Freising und Graf Wilhelm über die Grenzen der Pfarre Buchenau bei Linz entscheiden, hier heisst es, dass Hitto und Wilhelm Umfrage über die, zwischen den Slaven und der Kirche strittigen Grenzen hielten: „recte difiniendum et dirimendum terminum ilium inter ipsa casa dei ad Pochinauua et inter Sclauanis ibidem prope comanentibus ut nulla contendo inde eleuaretur, tunc uero Uillihelm comis secundum Keroldi iussionem quesiuitinter uetustissimis uiris Baiouuariis et Sclauaniis ubi reetissimum terminum inuenire potuissent. “ Die Grenzen werden commission ell festgestellt und das Instrument von 32 Baiern und 21 Slaven2) gefertigt. Auch daraus lässt sich auf kein Nomadenthum dieser Slaven sehliessen, welche mit den Baiern gemeinsam handeln und, wie die Namen bezeugen, zum Theile sich schon deutscher Schreibnamen bedienen, welche sie angenommen hatten. Dass es sehr wilde Slavenstämme gab, ist bei der ungeheuren räumlichen Ausdehnung derselben leicht, begreiflich, wesshalb bei einer so eng localen Frage, wie die des Herzogsstuhles, um den Slaven wohnen, die mit römischer und baiuvarisch christlicher Cultur schon lange in Berührung waren, es wohl nicht gut angeht, mehr oder weniger entfernte Stammesverwandte beizuziehen, welche neben Finnen in den nordischen Steppen hausten. Immerhin aber glauben wir, dass es passender gewesen wäre, zeitgenössische Urkunden beizuziehen, welche im selben Lande aa Noricum — sich abspielendé Ereignisse aufbewahren, als Schriftsteller über Anten, Drewier, Wagirer, Obotriten, Pomoraner, Rügener, Sorben etc. welche Stämme doch unter total anderen Verhältnissen und Himmelsstrichen lebten, als die Korutaner. , ■ . " . (Schluss folgt.) J) J. v. Zahn im Archiv f. Kunde öst. Gesch.-Quellen XXVII. tJrk.-Beil. Nr. I., p. 258. 2) Sie heissen Egilolf, Uualdrat, Liupisco, Zanto, Traninh, Tal, Zemilo, Liupnic, Trepigo, Liupin, Uuelan, Uuittan, Uuento, Tagazino, Tesco, Öcatino, Zebon, Zenasit, Zinacho, Dobramis, Medilim. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre. und kostet ganzjährig'8 E= 8 Mark, halbjährig 4 JT= 4 Mark. Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons stos in Laibach. — Druck von „Leykam“ in Graz.