Imts Blatt zur Laibacher Zeitung. z^ HZ9. Kamstag ven z6. December tL^I. G^uverniai - Verlautbarungen. Z. 2089. (2) Nr. 25971. Surrende des k. k. il lyrische» Guberniums. — Aufstellung des Institutes der barmherzi« gen Schwestern zu Lana in Tirol und zu Troppau in Schlesien, und Befreiung desselben vom Amortisations Gesetze. — Seine k< k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 21. November 15t0 die von Seiner kaiserlichen Hcchcit dem Erzherzoge Maximilian, alö Hoch- und Deutschmeister, beabsichtigte Er-richiung eines Institutes der Schwestern des deutschen Ordens, welche sich mit dem Kran-kendienste, oder dem Unterrichte und der Erziehung zu beschäftigen haben, auf dcr Grundlage cigcucr Ordensregeln und Statuten zu genehmige!,, und zugleich zu bestimmen geruhet, daß eine probeweise Einführung dieses Institutes zu Lana in Tirol und zu Troppau in Schlesien Statt sinde. — Mit der späteren allerhöchsten Entschließung vom 19. September d. I. haben Seine Majestät aus besonderer allerhöchsten Gnade zu gestatten geruhet, daß dem Institute der deutschen Ordensschwestern auf unbestimmte Zeit dle nämliche Dispens vom Amortisations-Gesctze, und zwar sowohl für deren Schwesterfond, als für jedes einzelne seiner Ordenbhauser bewilliget werde, welche den gleichartigen armen, dem Kranken-dienstc oder dem Unterrichte und der Erziehung sich widmenden, mit feierlichen Gelübden ver« bundenen geistlichen Corporations zugestanden sind. — Gleichzeitig haben aber Seine Majestät zu bestimmen gefunden, daß eine Ausnahme von der Anordnung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über die gesetzliche Erbfolge nicht Statt finde, und das; der §. 8 des Xlll. Hauptstückes der Statuten dahin zu modificiren sey, daß der Aspirantinn, wenn sie nicht ohnehin unter Tutel oder Curatel steht, sondern ihr Vermögen selbst zu verwalten berechtiget ist, der Eintritt in das Noviziat von Seite des Ordens erst dann gestaltet werde, wenn sie einen Verwalter ihres Vermögens bestellt hat. — Dieses wird in Folge hohen Hofkanzlei - Decretcs vom 3l). September 1843, Z. 30173, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laidach am 24 Nov. 1813. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizderg, k. k. Gubernialrath. Z. 2074. (3) Nr. 26853. Surrende des k. k. illyrischen Guberniums. — Womit die Bestimmungen bekannt gegeben werden, nach welchen Nachlässe an der Grund, und Häuser-Steuer für die durch Elementar-Ereignisse beschädigten Lontribuenten gestattet sind.—Um die in Beziehung zeitliche auf Steuernachlasse aus verschiedenen Titeln bestehenden Anordnungen mit den Bestimmungen des stabilen Catasters zu vereinbaren, und hierin in allen Provinzen, wo derselbe eingeführt ist, einen gleichen Vorgang zu beobachten, haben Seine k. k. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 13. Mai 1813 folgende mit hoher Hof-Verordnung vom 6. November d. I., Z. l56'i2, bekannt gegebenen Grundsatze allergnädigst zu genehmigen geruhet: 1. An« sprüche auf Stcucrnachsichten treten dann ein, wenn u) das Object der Besteuerung ganzlich zerstört; K) der Ertrag desselben ganz, oder c) theilwcise durch Elementar. Ereignisse verschlungen wird. — 2. AlsEIementar-Ereignisse, die einen Anspruch auf Steuernachsicht begründen, werden in der Regel nur Hagel, Ueber» Zum Weihnachte- und Neujahrsfest^ empfichlt slch die gefertigte Buchhandlung mit Geber- und Erbaunngsbüchern in verschiedenen, besonders wohlfeilen, sehr schöncn Sammcr- und andern Einbänixn- Iugendschriften, zur Belehrung und Unterhaltung für jedes Alter mit .^ uni? ohne Biloer. Muerf und ältere Taschenbücher, letztere zu herabgesetzten Preisen. .. -^ ^^ <. Alle Arten Kalender für IMl. Nch halte ich stets ein Lager von ausgezeichneten MtujpfersiieHen wn& EtitMo&raišMem u$ allen Mvömvu* alö: Heiligenbilder, Genrebilder, Porträts, Landschaften, Zeichnungsschulcn, IaZdstücke und andere Gegenstände, die sich ebenfalls zu Präsenten eignen. Sehr elegante Briefpapiere, Couvcrte, Billete mit Gold- und Farbendruck-Verzierungen. 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Nur bei einer in größerer Ausdehnung cintrce tcndeu Beschädigung oder Zerstörung de5 Na« tural'Grundel träges durch Insekten, kann aus» nahmsweise ebenfalls eine Steuernachsicht Platz greifen, über deren Zugeständnis und Waßaber von Fall zu Fall die Verhandlung einzuleiten und die Entscheidung zu erwarten ist. — 3. Der zu ertheilende Steuernachlaß richtet sich nach dcr Größe des erlittenen Schadenö am Natural« Ertrage, und zwar in folgender Art: Aci Ele» mentar-Unfallen, welche daö Object dcr Grund, steuer für immer zerstören, nämlich bei Weg-schwemmungcn, Versenkungen von Grundstücken, dei Abbrcnnung von Gebäuden u. s. w. erfolgt die Ausscheidung desselben und die Aufhebung der Abgabe. — Diese Elementar < Unfälle wec« den im Wege der Evioenzhaltung des allgemeinen mid des Gedäuoestcuer-Latasterö berücksichtiget: u) dei dcr Zerstörung von einem Drit« theil des Natural-Ertrages dcs betreffenden Objectes wird ein Drittheil der Iahressteuer; !)) bei zwei Dnttheilen dcs zu Grunde gegangenen Naturalertragcs werden zwei Drittheile der Iahressteurr; c) endlich bei Zerstörung des ganzen ErtragcS wird die ganze Iahresfteuer nachgelassen. — Wenn daher die durch ein Elementar» Ereigniss herbeigeführte Beschäoi« gung den Naturalerttag des betreffenden Objectes nicht bis zu einem vollen Drittheil verzehret, so tritt der Fall einer Steuernachsichl nicht ein. —- 4. Vei WirthschaftSgcdäudcn, da sie ,m Crtragsanschlage, und somit im Reinerträge für die Grundbestcuelung nicht begriffen sind, und da sonach bei ihrer Zerstörung durch ein Elemen-tarereigniß kein Theil dcs Stcuer-Substratums vernichtet wird, kaini keine Steuernachsicht Stattfinden. — 5. Für bereits gccrntete, nach der Ernte aber entweder auf dem Felde oder in den Aufbewahrungsorten durch Elementarun-falle zu Grunde gehenden Früchte hat ebenfalls keine Ettllcrrmchsicht einzutreten. — 6. ^ln der Hausclassenstcuer wird eine Nachsicht gewährt, wenn ein Wohngebäude durch Feuer over Wasserschaden zerstört wird; in diesem Falle tritt eine Ham'classensteuer selbst dann noch ein, wenn das zu Grunde gegangene Gebäude im Laufe dcs Jahres der eingetretenen Zerstörung wieder in bewohnbaren Stand geseht wird. — 7. An dcr Steuer für die Bauarca solcher durch Elementar? Ereignisse zerstörten Gebäude findet aus diesem Titel eben so wenig eine zeitliche Steuernachsichs Statt, als von dcr Steuer für die Vauarea dcr keiner weikrcn Vc^st.cuerung unterliegenden Wirthschaftsgebaude. - 8. Iedeö Elementar «Ereigniß, welches nach feiner Natur und Ausdehnung dem dadurch Betroffenen einen Anspruch aufSleuernachlaß gibt, muß bei Verlust des Anspruches binnen dr« Tagen, wenn die Beschädigung durch Feuer Statt fand, und binnen acht Tagen, wen» sie durch Hagel oder Ueberschwemmung veranlaßt wurde, von dem Beschädigten, oder, wenn deren mehrere betroffen wurden, durch zwei aus ihrer Mitte Gewählte, beider SteuerbezirkS-Obrigkeit angemeldet werden. — 9. Die Stcuerbezirks-Obrigkeit leitet die Erhebung über den Umfang und die Größe des angerichteten Schadens durch eine Local-Untersuchung ein, welcher außer dem steuerbe, zirtsobrigkeitlichen Oberbeamten der Gemeinderichter, zwei Ausschußmanner auö dcr betheiligten, nud zwei Ausschußmänner aus der, oder der benachbarten Gemeinden, dann zwei unbefangene Schätzmänner beizuziehen sind. — 10. Diese Erhebung muß bei Feuerschäden binnen acht Tagen, bei anderen Elcmentar-Unfal-len, sobald, und in so lange sich die Beschädigung genau ausmittcln läßt, daher längstens innerhalb sechö Wochen vorgenommen werden. — 1l. DaS Resultat dieser Erhebungen ist dann in Dupplo an das Kreisamt, und durch dieses an die öandesstelle, und zwar im Kla-genfurter Kreise mittelst des ständisch Verordneten CollegiumS zu leiten. — 12. Die Anzeige des Ereignisses, wodurch die Früchte auf dem Felde lxtroffen wurden, muß übrigens auch abgesondert vor dem Eintritte der Ernte durch die Bezirks - Obrigkeit an das Krelsamt gelangen, damit dieses in die Lage gesetzt werde, die Richtigkeit der Ausdehnung und dcr Größe der Beschädigung in dem Zeitpunkte der Ernte mit Rücksicht auf die Ertragsanschläge im allgemeinen Cataster controllircn zu lassen. — 13. Bei Unterlassung der im vorstehenden Paragraphc angeordneten abgesonderten Anzeige wird dem nachträglichen Erhebungsoperatc mit Vorbehalt der Entschädigungö- Ansprüche der Betheiligtcn an den Schuldtragenden keine Folge gegeben werden. — 14. Wenn Elemcntar-Ercignissc an Wirtschaftsgebäuden und eingebrachten Ern» ten, welche sich nach den obigen Bestimmungen zur Nachsicht nicht eignen, oder Viehseuchen und andere unverschuldete Unglücksfälle die Zahlungsfähigkeit eines Contribuenten so sehr erschöpfen sollten, daß er der Stcueranfordermig nichr rechtzeitig zu genügen vermochte, so ist der Bezirks-Obrigkeit gestattet, unter legaler erschöpfenden Nachweisung dieser Umstände einen die halbe Iahresschuldigkeit dieses Contribuen-tcn erreichenden Steuerrückstand auf ein halbes 943 Jahr in der Art zur Zufristung in Antrag zu dringen, daß der Steuerrückstand neben der currenten Schuldigkeit in höchstens sechs Mo< „atSraten eingebracht werde. — 15. Solche im Paragraphs 11 bemerkten Antrage haben die Bezirksobrigkeiten dem betreffenden k. k. Kreisamte zu überreichen, welches sie mit einem gründlichen Gutachten der Entschei« dung der Landeöstclle unterziehen wird. -« 16. Diese Bestimmungen treten nnt dem Ber-waltungs-Jahre 1841, als dem Zeltpunkt der Steuerumlage nach den Resultaten des stabüen Catasterä in Wirksamkeit, und werden hicmit alle rücksichtlich der Steuernachlässe wegen Elementar - Beschädigungen in diesem Guvcr-nial-Gebiete bisher bestandenen geschlichen Vorschriften außer Anwendung gesetzt. — 17. Ueber die Art und Form der Aufnayme der von der SteuerbczirkslObrigkeit zu pflegenden Untersuchung, so wie über die Art, wie diese Resultate der Untersuchung, und der über dieselben eingeleiteten Controlle der definitiven Entscheidung zuzuführen, und endlich dieSteuer-nachsichtln selbst den Contribucnten zuzuwenden sind, werden die Detail - Bestimmungen durch cmc besondere Belehrung mit den dazu gehöri« gen Formularien nachträglich bekannt gegeben werden. __ Laibach am 25. November 1843. Joseph Freiherr v. Weingarlen, Bandes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prlmör, Vice »Präsident. Friedrich Ritter v. Krcizderg, k. k. Gubernialrath. Z. 2073. (2) Nr. 264l9. aä Nr. 295/,3. Concurs« Ausschreibung. Bei dem l. f. Vez'rks, Eommissaliate für die Umgebungen von Görz ist die 3lctua.sstclle 1 Classe mtt dem Gehalte jahrl'cher boo fl. <ö' M. m E'ledigung gekommem. — Ime, welche sich um dle vorgeschrle, hlncn politisch-jundlschcn Stuben 7 — 2. die Wahlfahigkeits» Decrete für das Elvll- und Criminal- Rlchteramt, so wie zum R'chtcramte über schwerePol'zeiübertretuiigeif und zur pol», uschen Verwaltung; - 3. d»e Zeug'nssc übcr die vollkommene Kenntniß der reuüchen, der italienischen Sprache und einer der Hollands übllchm slavischen Mundarten; — H. die Zeug« niffe über ihr moralisch < politisch gutes Betragen, über ihre Fähigkeit und bisherige Vcr« wendung. — Zugleich haben sie anzugcbm, ob sie m»t den übrigen Beamten des Bcznks-Gommissariates für die Umgebungen von Gövz verwandt oder verschwägert, und' in welchem Grade sie es seyen. — Vom f. t. illornch« küslenlandlschen Gubcrnium. Triest am 22. No-vemblr i8/»3> 3. 2035. (2) "ä Nr. 28827. Nr. 28K82. Kundmachung des k. k. Guberniums im österreichisch - il lyr i jch e n Küsten lande. — Bei der k. k. Bau-Direction in Triest ist die Stelle des k. k. 1. Adjunctcn mit dcm Gchalce jährlicher 4 500 fl. und einem provisorischen Ouartierzinsbtitrage jährlicher 100 si. zu be. setzen. — Die Bewerber um dieselbe haben höhere theoretische und practische Kenntnisse in allen 3 Baufächern mit Einschluß deä Hafenbaues, dann den vollkommenen Besitz der deutschen'und der italienischen Sprache nachzuweisen, und über Geburtsort, Lebensalter, Stand, bisherige Dienstleistungen, letzte Anstellung nnt) Moralität die erforderlichen Bchclse beizubringen. — In dem bezüglichen Gesuche, wel« ches biü Ende December d. I. diesem La,i^i»-Gubernium durch die vorgesetzte Bchörde zu überreichen ist, hat jeder Bewerber zugleich zu erklären, ob dasselbe im Vorvückulu;sfalle auch für die 2. Bau - Directions-Adjunclen-Stelle mit 1200 si. Gehalt und 100 st. prcvis. Quartierzinsbeitrag zu gelten habe. —Triest am 27. November 1843. Z. 2036. (2) all.Nr. 27537. Nr. 291 l8. Concurs - Ausschreibung. Bei dem l. f. Bezirks-Commiffariate zu Capodistria ist die Actuars - Stelle II. Classe, womit der Gehalt von 400 st. verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um selbe haben ihre Gesuche längstens viä 20. December d. I. bei dem k. k. Istrianer Kreiöamte zu überreichen, und unter Anführung ihres Vaterlandes, Geburtsortes, Standes und ihrer Religion noch folgende Behelfe beizubringen: Die Zeugnisse üb^r die vorgeschriebenen juridisch-politischen Studien, dic Wahlfähigkcits.-Dccrcte für das Civil- und Criminal-Nichtcramt, für dic polnische Verwaltung, und für das Richteramt in schwelen Po« lizci-Uebcrtretungcn ; die Beweise über die vollkommene Kenntniß dcr deutschen, italienischen 944 und krainischcn Sprache, ül'er ihr moralisch und politisch gutcö Bclr^gcn; übcr ih^' diühe-rigen Dienstleistungen und ihre gegenwärtige Anstellung, mit Angabc der Emolumente, die sie beziehen. — Ferners haben sie anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit den übrigen Beamten des Bczirks-Commiffariatcs zu Capo-oistria verwandt oder verschwägert sind. — Vom k. k. Küsten-Gubernium. Trieft am lg. November 1843. Z. 2077. (3) Nr. 4088. aä Nr. 29625. Kundmachung wegen Herstellung der Stationsgebäude für die Staats - Eisenbahn zu Kindbcrg und Marein i n ^ t e y c r m a r k. — Für die südliche Staats« Eisenbahn sind zu Klndberg und Marein in Steyermark Stations-gebäudc zu erbauen. — Die Herstellung derselben wird im Wege der öffentlichen Versteigerung, mittelst Uederreichung schriftlicher Offerte, an den mindestfordernden Privatuitternehmcr überlassen werden. — Die einzelnen Arbeiten sind mit folgenden Betragen berechnet: 1. Stationsgebäude zu Kindberg. Die Maurerarbeit . . 7l9'l fl. 52 kr. „ Steinmetzarbeit . . 769 „ 30 „ „ Zimmermannsarbeit . 1405 „ 42 „ „ Spanglerarbeit . . 165l „ 3 „ „ Tischlerarbeit . . 735 „ 47 „ „ Schloffer-und Schmidarbcit sammt Gußofen . . 1N6 „ 27 „ „ Anstreichcrarbcit . . 166 „ 36 „ „ Glaserarbeit . . 102 „ 12 „ „ Hafnerarbeit . . 156 ,, —» „ „ Pstastcrarbcit . . 172 „ 43 „ „ Brunnenarbeit . . 406 „ 26 „ Zusammen . . 13878 si. 20 kr. — 2. Für das Stationsgebäude zu Marein: Die Maurerarbeit . . 998 st. 53 kr. „ Zimmermünnöarbeit . 363 „ 3 „ „ Spänglerardeit . . 317 „ 27 „ „ Tischlerarbeit . . 68 „ 20 „ „ Schlosserarl'eit . . 1l8 „ 40 „ ,, Anstreicherarber . . 34 „ 23 „ „ Glascrarbeit . . . 12 „ — „ /, Hafnerarbeit ... 39 „ 30 „ „ Brunnenarbeit . . 112 „ 30 „ Zusanlmen . . . . ^ 2064 fi. 46 kr. — Tie dicßfälligcn Pläne, Vorausmaßen und un0 Kostcnüberschläge, dann die Prcistabelle, die allgemeinen und besondern Baubedingniffe ncbst der Baubcschreibung, welche bei der Her- stellung zur Richtschnur zu dienen haben, können bei dir k. k. General - Direction für die Staats-Eisenbcchnen, in Wien, Stadt, Herrn-gasse Nr. 27, wahrend den gewöhnlichen Antts-stllndcn täglich eingesehen werden. — Diese Do» cumcnte müjsen von demjenigen, welcher einen Anbot machen will, vor Ueberrcichung desselben unterschrieben wcrdcn. — Die Anbote haben sämmtliche Arbeiten eincü jeden Gcbäuoeö zu umfassen, und sind für jedes Stationsgebäude abgesondert, bei der k. k. General-Direction für die Staats-Eisln», bahnen längstens bis 30. December 5843 Mittags um 12 Uhr schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift: Anbot zur Herstellung der Baulichkeiten für den Stations Hof zu..... einzubringen. — Jedes Anbot muß mit dem Bor- und Geschlechtsnamen dcö Antragstellers unterfertigt ftyn, und die Angabe scincö Wohnorts enthalten. — Es muß darin mit Bestimmtheit erklärt werden, mit welchem Nachlasse von den oben angegebenen Vcrgütungö-preisen die Herstellung übernommen werden wolle. Der Nachlaß ist in Pcrcenten anözuspre-chen. — Auch muß dem Anbote die amtliche Bestätigung des k. k. Universal-Camcr.ü-Zahl'-amtes in Wien, oder eines k. k. Provinzlal-Eamcral-Zahlamtcö über den Erlag deö Va-diums, welches mit 5 A von dcm angeführten VergüttmgSdrnage mit Nücksicht auf dcn Per-cenrcn'Nachlaß z„ berechnen ist, und in Ba» rem oder in annehmbaren haftungsfreien Staats-obligations erlegt werden kann, angeschlossen styn, oder es muß von den Offerentei, ein« diesem Vadium angemessene, von der k. k. Hof-Kammcrprocuratur früher geprüfte und nach den §§. 230 und 1374 allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärte Si, (Herstellung beigebracht werden. — Anbote, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht genau entsprechen, bleiben unberücksichtigt. — Bis zur Entscheidung über die eingelangten Offerte für jedes der erwähnten Stationsgebäude , welche den Offerenten unverzüglich be« kannt gegeben werden wird, bleibt jeder Off«« rent für den Inhalt seines Anbotes rechtsverbindlich, und er ist im Falle der Annahme ver« pflichtet, sein Versprechen in allen Punkten zu erfüllen, und die förmliche Vertragsurkunde zu unterfertigen. — Das Vadium des Erstehers wird als Caution zurückbehalten, die übrigen Offerenten erhalten ihre Vadicn sogleich zurück. — Von der k. k. General - Direction der Scaatä» Eisendahnen. Wien am 28. November 1953. 955 Giubernial- Verlautbarungen. Z. 2076. (3) ^ , ., ^' 29^3. Concurs» Verlautbarung. n Im Bereiche dcr hitrlandlg'N k. k. Bau» direction ist d.e Wasserbau. ?lsslNtNltn,1l>cher Zoo fi., dem Vornlcknngsrcchle in dcn höheren G hall von ^0« fi , ei.nm Kanzltlpauscbale Mrl.chtl 6 st. und emem Ncisepausch'le von ,ahr. l.chen »62 fi. in Ellcd.gung gekommen. -Dle Compctenten um diesen Possen habm chre tleßfälligcli Gesuche, worin sick über die erfor, rnllchiN tcckn'jchen Kennln'sse und bliherlge Vellvcnd^l^, dann über dle iandessvrawt aus. zmvelsen ,ss, b.s .5. Jänner ,844 Wrorls c.niubrinqen. — Vom k. k. ttlvnschln Guber. l.ium. ^albach am l. December Itt/.Z. Fl«n; Riner v. N^entha!, k. k. Gllberni«! Secretar. ?^mvl- unl, lauvlrchlllchc ^crlHUlu^l.ugcn. ? .>UW (1) Nr. "^22- Bon dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kmin wird dcr Juliana Vaumgattcu, vcnvitwct aewescnen Venice und devcn allsalllsscn Rechtö-nackfolacnl mittelst gogcnwärttgcn Edicts crinnc-tt: ^s babc wider sie bci dicscm Gerichte Carl Holder, f^ndclsmann yicv, cine Klage auf Liquidstcllung und Mahlung cincr Davlch.'n^forderung pr. 2AM si. eingewacht, und nm Anordnung ciner Tagsahlnig zur 2>crl)andlung gcb^tcn, übcrwclchc Klagc die Tag-satzung auf dm^März^^VormittagKU Uhran-aeorduet wurde. — Da dor Aufenthaltöort dcr be-klaaten Juliana Baumgartcn odcr dcren Ncchts-fl?lacr dicscm Gcrichtc unbekannt, und weil selbe vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind, so hat mau zu chrer Vertheidigung, und auf chre Gefahr und Unkosten den hicrottigen Gc-nchtä- Advocatcn Nr. Math. Burgcr al6 Cura, tor bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gcnchts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wlrd. -. Juliana Vaumgarten oder deren Rechtsnachfolger werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie ailenfallv zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre allfal-ligeu Rccl^sbchelfe au die Hand zu geben, öder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu be-' stellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere ha sie sich die anü ihrer Werabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumesscn haben werden. Laibach den 2. December 18^3. Z. 2093. (2) Nr. W595. Von dem k. k. Stadt« und Landrechtcm Krain wird bekannt gemacht: (35 scy von diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Max. Wurzbach, Cessiol.är dcr Johanna Pcrsoglia, gegen Herrn Wcuzl Jos. v. Abramsbcrg, in die öffentliche Versteigerung des, dem Exeqnirtcn gehörigen, auf 77^)5 ft. 23 kl', gcschä'htcn land-tasiichcn Gutes Trillck gewilligct, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 22. Jänner, 26. Februar und 1.5. April 16'l'l-, jedesmal um 10 Uhr Vormlttagö vor diesem k. k. Stadt-uud ^andrechtc mit dem Beisätze bestimmt worden, dasi, wcnn dicseü Gut weder bei der ersteil noch zweiten FeilbieUlnMagsahung um den Schatzlmgsbctraa, odcr darüber an Mann ge-bracht wcrdcn könnte, gelbes bci dcr dritten auch untcr dcm Schätzungsbetrage hintangcgebcn wcrocn würde. Wo übli^cns den Kauflustigen frei steht, dic dics;fä'Nia/n ^icttaiionsdcdingniss^, wie auch die Schätzung und dcn Landlafcl-Er-tract in dcr dicßlandrcchtlichcn Registratur zü den gewöhnlichen Aml^stuuden odcr bei dcm Executions-Führer, O>-. Wur^bach, clnzusehc« und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 25. November 18'l3. ^ _________________________< Z. 209'^. (2) Nr. 7707. StiftungS « Verleihung. Von dcm Magistrate der k. k. Provinzial-Hauptstadt Laibach wird stir da5 Jahr 18'l3 die Nicolaus Kraschoviz'sche Stiftling pr. 60 fl. nn einen durch Unglück verarmten oder verschuldeten Bauern anä der Et. Peterspfarre ucrlichcn werden. — Die Bittwerbcr haben ihrc mit den erforderlichen Zeugnissen über obcr-wahnte Eigenschaften belegten Gesuche dinncn 6 Wochen Hieramts einzureichen. — Stadt-magistral Laibach am 9. December I6'l4. Z. 2078 (3) ! N'. 3b5. ^s,»> ^ . °»zf u n d m a ch u n g. C's wl d h»emlt ;ur ^Ilgemcincn Kennt« niß qebracht, daß im k. k. Provlnzial- Straf» hause am Kastell/ vor der H^nd noch wie bisher, auf alle Gattungen G spunslc Bestellungen cm, genommen, und zu nach^hcndcn, hohcn Orts genshlNlgtcn billigsten Preisn bewerkstelligt werden, und zwar: Für 1 Pfund feins!« Flachsreistcn Spmnnlohn 9kr.; für z Pfund (Z, Amts-Blatt Nr. 150. p. 16. December 18«)