zur Laibacher Zeitung. .1.0 106. Einstau den 6. Keptember 18HI. «^ubernial - Verlautbarungen. K. 1N0. (2) ^ Nr. 16229. Verlautbarung. Ueber ein von der königlich ungarischen Statthattet in Ofcn anher gestellteö Ansuchen vom N. Juli l. I., Z 25235 w.rd hie-mit Folgendes bekannt gegeben. -> Dle Scha-roscher Gespannschaft in Ungarn hat über ein Nnschrcicen des Emerich Alexander und Franz Pnlszky dann des Gabriel Zlmmermann, da5 von ihrem verstorbenen Großvater zu Csel. faloa hinterlassene Vermögen in Verhandlung » genommen, und es wird sohin zu dieser Ver-D laßabhandlung dcr unbekannt wo befindliche Daniel Pnlszky, ein Sohn des gewesenen Generals Daniel Pnlszky, vorgeladen, binnen 6 Monaten, vom 12. Juni l, I. an gerechnet, bei obgenannter Gespannschaft zn erscheinen. — Bon, k. k. illyrischen Gubcrnium. Laibach am 22. August 1843. Franz Glöser, ^ ______ k. k. Gub. Sccretär. Z. I ^69. (I) ilä Nr. 2Q^^Nr7I^I7St7G. V^ K u n d m a ch u ,1 g der Versteigerung, die zur Hmtangabe der Fcldjagd lm Bezirke klonüll^no abgch.iltcn werden wird. — Ili Folge hohci, Hofkammer« Präsidial» Erlasscs vl)M 7. September ,tt/»o, 3- 6076 1'. l'., w>,d am 3. Octobcr iL^Z »^ den gewöhnlichen Alntsiluüdcti be« dem Nent amte >1(n,üllco>is., und glclchz.'itig bei dem po-llnsch.öc^,n':r,!sckcn Maa.ssrate 'l, Tnest, im We<,e der öfflul'chen Vcrstclgcru.^ zum Ver« kaufe >^r, dem Acral,alfol,de i,ehö-'gc,i Feld^ und^)eflugelj>:gd ,m Bcz^vke ^^.'s.-lc.ono, um dm Ausnnspre.ä von ^gq fi. bä'/, N'. gc. schritten werd^cli. -,. Dle'scs'Nccht, welches mit z. Juli l3^2 beginnt, und welches i'»m 1. Juli »8/,, um den P^ls von 400 ft für die Dauer ^on 3 Jahren bereits verpachtet ist, w>rd,so wie es der obbtnannte Fond aen »ßl U'd blsiht, oder zu genießen und zu besitz««, btrechtlgct ware, g'gtn den öden festgtsiht^n Flscalpreis ausgeboten, und dem Bcslbiller, welchem es fr,» gestellt bltidt, die gegenwärtig Verpachtung enlwcder zu bestätigen cder aus' zuhcben, unlcr Vorbehalt de» Genehmigung di>i hohen k. k. Hefkammer - Plas,^>llms übellasstn werden. — silcmano wird zur Vcl stclgerulxi zu» gelassn, dlr zur Ausübung der Jagd n,cht g,» seyllch berech'iaet ift, und der vorlaufig mchl den zehnt,n Hhell des Fiscalprtlscs, «nlwedlr in barer Eonv.-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatspapleren, nach chrem zurZetl des Eclages bckannlen cursmäßigcn odcr sonst gesetzlich bestimmten Werthe, del dcr Versteige-rungs-Commission erlegt haben wi'd, oder eine auf diesen Betrag lautende, v?llastcigcrung zurückgestellet; jene des Mcistbielels dagegen wird als verfallen ange'ehen werden, falls er sich zur Er, richtung des dießfälli^en Cl)mractcs mcht he^ bcll^ffen wollte, ohne daß er deßhalb jedoch von den Verbindlichkeiten des Lilitationscittes befreit wülde, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate des gemachten Anbotes in dcr festgesetzten Zctt lnchc dcr,chl'get. Bei vstichtn'äßlger Erfüllung dieser Ol'ln'gcnhctten aber wird ihm der cricgtt Betrag an der e.stcn Kaufschll!ings> Hälfte obgerccbnet, oder die sons! qclclssete Eau» tion »vicocr erfolgt werden. — Wcr für einen Dlli'.en cinen Anbot machen will, »st verbus,-den, die von diesem hiczu erhaltene Vollmacht dcr Vc.stcigcrungs Comwissü.'N zu überreichen. — Der M'lstblelcr hat d,c Hälfte des Kauf» schillings innerhalb vier Wochen nach lrfolgtcc 5l2 des Wcll di5 auf unsere T^gc » B^3. dloscl. , ft 36. 1v. I?. (xl)l!'im , s)l er wichtigsten Kilchenqcbräuche. Von Franz ^ av. Stek. Zweite Auliage. 2 Theile, ungeb. , ft. »2 tr., auffeinem Velin br.5 ft.5o kr. Des gottseeligen Thomas von Kempen Vier Bücher von der Nachfolge Christi. Ins Deutsche übersetzt von Ios. Stark. 2,ste durchaus verbesserte, mit Morgen., Abend', Mch., Beicht', Kommunion - und Vesper. Ge-detcn vermehrte Aufiaqe. iU/,Z. ungeb. 46 kr. Die herrschaftliche Mund kucke. Eine Sammlung von 700 Speisen' R^cplcn aus der feineren Kochkunst, nach 2ojäb,ic;er E'fal). rung gesammelt, erprobt und lcichlsahlich be< schrieben von Andreas Pfafi. graßherjog' lich hessischen Mundkoch. München il^3. drosch. « ft. 4a kr. So eben ist erschienen und bei IgltZ? ^3V^ lett v. ^lcinm.'l^r, Buch', Klinst- und Musikalien - Häildl^r ill Laidach, zu habcn : Original Steyrer-Ländler für das Pianoforte. Von Pl-ciö 36 kr. l^uisen-Tänze» aBaljcc sue ba6 pianoforte. SPi-ciö 40 fr. S3et Ssnoi SlUSDlen t>. tfleintnapr, 23ud;l;a»Dlci- iu Üaibad;, ift 5» Oabcn: Album Beethoven, dix Morceaux brillants pour lc piano composes par Messieurs Chopin , Czcrny, Pöhler, llcnsclt, Kalkbrcnner, Liszt, Mendelssohn, Bditholdy, Moschclcs, Tauben Thalberg et pub lies par L'editcur P. M e c h e 11 i , pour conu-ibtier aux Frais du Monument dc Louis v a 11 Beethoven. ä Bonn. Prix. 6 fl. Bi'i Ignaz Alois Edlen v. Kleinmayr, Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in ^>-dclch, sind folgende Taschenbücher zu herab, gesetzten Preisen zu haben: (5ya«en. l843. 1 f!., 16^2. 1 fl , I8i0. 1 fi, 1839. 1 fl; Gedenke Meinl 18l3. I fl., 1840. 1 fi.; Siona. 1852. 1 fl. Iduna. 1842. 30 kr. Lerner ist daselbst zu haben: Betrachtungen beim Jahresschlüsse. Drei Vredigten, herausgegeben von Valentin V3iery, Dcctor der Theologie und Spiritual im vereinten Gur- kcr u„d Lavanler Priest,lhause. ^ 6. ,6^3. ln Falz geb. i5 kr. E. M. rZ Ferner: Z Ein Recept 5 gegen die Branntweinpest. V » !> Fs. N N. I. Betrachtet ble Folgen. II. Lernet aus Unglücksfällen. III. H« lf«t vereint. <8«3. gr. Mtd. 12. (l20 Seiten stark), brosch. «N Umschlag 12 kr. E. M. L. Fiirstedler: Lehre vom Briefe oder die Kunst in24Lectionen e i n fertiger Briefsteller zu werden. 1843. brosch. 1 st. Kleine biblische Erzählungen Kleinklnder be wahr-Ansialten und Elementar-Schüler. Zum Gebrauche für Bewahrer und Vewah-rerinnen in Kleinkinde»bewahr. Ansialten und fü» Lehrer und Lehrerinnen in den ersten Ilement«. classen. Pon einem römisch katholischen Katechet«. Steif. ,2 tr. - 661 wcitern Auskünfte und C'titrattsbedmgnisse , können tagl.cd zu den gewohn-lchcn Amtßssun. . den in der h.es'gcn k. k. M.l'tar . Vcrpssegs- , Haupt-M"g"z'"6k"",ichmungslust!gen clngsladcn > werden. - K. K. Krelsamt Lalbach am 26. August i9/l3._____________________ Z.^63. (3) N^3032. öur Sicherstellung der Verpflegung für das in Stein, Krainburg und Lack stationirte k. k. Militär, durch den Zeitraum vom 1. November l8'l3 bis Ende Juli 18^, wird die Sudarrcndilungs-Verhandlung, und zwar in Sttm a,n 2l., in Krainburg am 22. und in Lack am 23. September d. I. um w Uhr Vormittags abgehalten werden - Das tägliche Vrforderüiß wird nachstehender Maßen tingcthcill: I" Stein 75 Brodportionen; in Kraindurg '.39 Brod- 4 Hafer-, 4 H,u-portionen zu 8 Pfund, und ^ Streustrohpor-tioncn zu 3 Pfund; ,n Lack 69 Brodportionen. -> Wozu die unternehmungslustigen Parteien einaeladcu werden. — K. K. Krcisamt Laidach am 26. August 1543. Z. 1^65. (3) aä Nr. 13299. Nr. 10873. Kundmachung. Am 23. September 1843 Vormittags wird beim hiesigen k. k. Kreisamte die Verhandlung wegen der Sicherstellung des Mili-tarvcrpflegsbcdarfes im Neustadllcr Kreise, dann wegen der Cicherstellung des Brod-Kuhr- oder Trager-Lohns, für die auswärtigen Finanzwache - Assistenz« und Landcssicher-yclts.Postcn, auf die Dauer vom 1. November 1U13 dig E,^e Juli 18'14, ferner die Verhandlung wrg,n der Sicherstellung des Fuhrlohus ur Mehl und Hafer aus Karl-stadt^ach Neustadtl und zurück für leere Fässer und ^acke auf die Dauer des ganzen Milltär-Iahres 1d4l, endlich die Verhandlung wegen der Sicherstellung des Bedarfes an Lichtern ""b^.' ""' ^'e Dauer uom 1. Nov. 18^3 bls Ende April I8l^, abgehalten werden. ^ Der gewöhnliche Bedarf an obiger Erforder-mß besteht,n taglichen 496 Brod-, in tägli-.^m?^'"''' '" täglichen 4 Heu-Portionen u 8 Pfund; »n vierteljährigen 635 zwölfpftin-dtgen Vet enstrohponionen; iy monatlichen 8 Pfund Unschllttkerzen,und in monatlichen 42 Pfund Oel nebst Dachten. - Diese im Wege deS lobl. k. k. Milttär-Hauptverpfleqs-magazinS zu Neustadtl Hieher gelangte Ve-stimnumg des hohen k.k,. Hofkricgömtheß wird mit der Aufforderung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, die Ultternehinuna.slustia.el, wollen an dem bezeichneten Tage zu obigen Verhandlungen in das Kreisamt Neustadtl erscheinen. — Wom k. k. Kreisamte Neustadtl am 23. August 1853. 2tavl- ,mv liluvl-cchtliche Verlautbarungen. Z. iäül. (2) Nr. 7467. Von dem l. k. Stadt- und kanorechte m ssrain w>rd bekannt gemacht: Es sey von diesem Grrlchte auf Ansuchen der Lalbachec Sparcass^', gegen Amalia und Augustin Aschmann, m die off ntllche Versteigerung d s, den Ex pullten grhörigeli, auf 25c» l ft io kr. gschäyccn^ h>er in der Ti'liau » Vorst^t «nl, Nr. ,8 l>cgc„den Hauses sl,mmt An- und Zu-gchör gcwlll'get, und hiezu drel Term'N?, und zwar: auf den 16. October, iZ. November und ig. December, jedesmal um ll Uhr Vormittags vor dlesem k. k. Stadt» und Lan0-rcchte m,t dcm Beisaye bestlmmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bei der nstm noch zwenen Fellblelungslagsahung um den Gchaz-zun^sbetia^ oder darüber an Mann acbracht werden könnte, selbe« be« der dritten auch un« tcr dem Schahungsbetrage hinta„gegebcn wer« den wülde. Wo übrigens den Ke auch die Schätzung in der dießlandrccht-lichen Rcglflratur zu den gewöhnlichen Amisstunden, oder bei dem Vertreter der Erecmions-Führerlnn, l)r. Wurzbach, »mzusehen un) Abschroten dauon zu verlangen. — Lalbsch am 22. August z6^3. Z. !466. (2) Nr. 7Ü0U. Edict. Von dem f. k. Stadt- und kandrechre in Krain wird hiemit kund gemacht: Es sey über Ausuchen des Fortunat Nooaf, Vormundes der m. Philipp Knerler'schen K»n-der, in die öffentliche Feilbietung der, den gedachten Pupillen gehörigen Ncal,t«ten, als: des in der sarlstädter Vorssadt .^,li <^on5. Nr. 24 liegenden Houses sammt Slallusig, im Schahlmgsiverthe pr. 2365 fi-, und d^s zu dicscin Haus>' stchorige", oem hicroi ti^cn Stcidl, magtl^rate «ul> Urb. 3tr. 52 dienstbaren Gar« tens, geschätzt auf »284 fi- 5c> kr. gcwilllgcl, und hiezil der 2. October l. I. Vormittags ,o Uhr vor dicftm k. k. Stadt- und Lard« rechte mit dem Anhange bestimmt worden, daß diese Neolltaten nur um oder über den Schaz« zungswerth, zusammen pr. 20^9 ft. bo er. 660 und ihm bekannt gemachte». Bestätigung des Verlaufsactes und noch vor der Uebergabe des e'stcM' denen Ia^drechtes zu berlchtigcn; d,e andere Half« te lann ergegendem, daß er sie auf e,ner nor-malmäß'gen, Slcherhtlt gewahrenden Ncalltät mit e»sier Priorität grundbüchellich vc> sickert, mtt fünf vom Hundert.in Convent,ons > Münze oerz'nsel, und die Zinsen »n halbjährigen Ver-fallsraten abführet/ in fünf gleichen Jahresraten abtragen. — Bei gleichen Anboten wod demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder f'ühirn Berichtigung des Kaufsch'llmgs herbeilaßt. — Für d.n Fall, daß der E'stehec des Iagdrechtc« contracts« tlüchig, und das Kaufsobjcct eitiem Wieder, verkaufe, dissn Vornahme auf Gefahr und Unkosten des Eistshers sich ausdrücklich vor« behalten wild/ ausgesetzt w«rd>'n sollte/ wird es von dem Ermessen der kclserl. königl. Gtauen Feildietling für den 3lusrufsprcis geltcl^ sollte/ sondcll, auch den Nelicitalionsact entweder unmltceldar zu gen^h? nngen, oder aber dcnsclbcn dem hohe,^ H^f» lalnmer - Präsidium vorzulegen. — Weder aus tcr Bestimmung des Ausrufsprcises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Llcita-tionsactes kann der contraclsbiüch'g gewordene Kaufer irgend eine Einwendung gegen d,c Gültigkeit und rechtlichen F^lgrn der Nclici, talicin herleiten. — Nach ordrntllch vor sich gegangener Versteigerung und rüttsichtlich nach bereits geschlssencr ^lcliation werden wettere Anbote mchl mchr angenommen, sondern zu^ rückgewicscn werden, worauf d»e Llcltatlonslu-fllgen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übngen VerkaufsbcdlNglnss«, der Wcrih-anschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden IagdrechteS können von den Kauflustigen bn dcm kais. kö^igl. Rcntamle ,n ^1ulilula0N(?, ober b«i dem polnisch-öconomlschen Magistrate in Tr»est eingesehen neiden. — Von der k. k. Staatsgüter - Vcr-äußerungs-Provlnzial, Commission. — Trust am i5. August 164I. . Q t t l , k. k. Gub.« u. Präsidial-Secular. Arcisämtliche verlaulvarungen. 3. l/z6^. (3) Nr. ,3082. Zur Verftssegungs-Sicherstellung für das in der ^>auptftat!on Vaibach garnisonirende k. k. Mllitär und Dmchmälschc an Brod, Hafer, Heu und Stroh, dann Service, auf d'e Zeit vom l. Noucmber i8/»3 b>s Ctide Ap>il ot Iull t9/,ä, wird am ^9. September ,6^3/ Vormltlags la Uhr, eine öffenillche Subar« rendl,ungs-Be!)c»ndIung bei diesem k. s. Kre's, amte unicr nachstche„dcn Bedingungen vorges nommen werden: i) Der Bedarf nach dem ge, genwäi tlgen TsUftpenssandf, mit Äusliahme der zcitwcls n Olllchmarsch,, bcstcht bnlaufi^, tag-l,ch: l^«3portlo„en Brl)d, ,39 Po, lionen Hafer, 26 Portionen Heu ü 9 pfo., 89 Portionen Heu ü lo Pfd,, l^9 Porlivlien Sl'eustroh 2 3 Pfd,j monatlich: i5a Meyen harler.^olzkoh« lcn. lio Psd. ^erzep, 60 Pfd. Talg, 80 Maß Oel sammt Dockt; vier te lj a h r, g: 2 00 Bunt» Betltnstroh ü 1, Pfd. — 2) Hat j dc> Offlrcnt vor der Verhandlung einVad>um von boo st. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nlchlerjlehel-n rückgestellt, vom Erstcher aber bis zum Cautions Erläge rückbchalten werden wird; felners sich vor der Commission auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solld uno hinreichend vermoglich sey. — 5) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für ge» sammle Artikel bel gleichen Priisen der Vorzuz gegeben. Zur Beseitigung von Bellrungen .nüs, sen d»e Offcrte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Slampel der Commission übcrqeben wer? den, uno darin erklart seyn, dl)ß Offe'cnt sich all-,, jenen Bestlmmuligcn «l, Beziehung a»>f die Colnracts - Dauer, den I,llnf>>na l»cs Ge, schaftcs u»d ditglcichen fügn »yolic, welche d,e ^ndesoberbehülden z" beschließen finden. — /,) Anbote r>o» stellvertrettlidtn Offerenten sverdcn nur dann berücksichtiget, wenn flennt ei„.'r gcrichtlich legallsttten Vollmacht ve,schcn sind. — 5) Nachtlcigs^sserte, als den bestehen« den Vorschriften zuwider, werden zurückgewiescn. — 6) Muß der Elstcher bei Abschluß dee Con-traclcs e»Ni Caution m,t 6^a der gcsammten Gcldcrträgluß entweder im Baren oder »n Staatsftapicren / nach dem Course oder auch sideijussor.sch, zur k. k. Militär. Haupt - Vcr, pstegs, Magaz'Ns-Eessa allh cr leisten, wobei noch bemerkt wird, haß nu>- die von der k. k. Kamme'psocuratur als gültig anesfalinten Cautions - Instruinelite angenommen werden können. — 7) Wird auch die Erfordernih für die zeilwc'sen Durchmärsche in der Hauptsta, tion Laibach sichergestellt, deren G>öße zwar in Voraus nicht bestimmt werden kann, wofür aber am Verhandlungstage d>e nahern Best'M« mu"glN lrcrdlN vorgezelchnet wkldm. — Die 662 welden hintal'geqeben werden, und baß zeder LicitantdaS lo"/«, Vadium zu erlegm habe.— Die Licitationsbcdingnsse können »n der dieß. landrechtlichen Registratur eing«sehtn werden. — Laibach am 22. August 164Z. Z. 1465. (2) Nr. 7223. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt ssemacht: Es sey über daS Gesuch des Andreas Mö'schan, im eigenen Namen und als gesetzlichen Vertreters seiner EhegattinnMaria Mö'schan, in die?lussertigung der AmortisationS-Edicte, rücksichtlich der angeblich iu Verlust gerathenen, von der Barbara Iuanz an 1)^. Mathias Burgcr am 27. August 2832, dann von diesem an den Gesuchsteller „no seine Ehegattinn am 13. Mai 1833 ausgestellten Cession über die zu Folge Schuld« schemes ääo. 6. Juni 1830 auf der Herrschaft Schnecbcrg 5,id G. P. Protocol!^ Nr. 8gl^1 dienstbaren Kaische deö Blirthelmä Nus-fan, für die Barbara Ivanz versicherte Folde-rung pr. 237 st., welch letztere Cession auch bezüglich de5 darin enthaltenen neuerliches! Schuldbekenntnisses pr. 150 ft. 18 kr. deö Bar-thelmä siossan auf die gedachte Kaische intabu-lilt ist, gewilligct worden. Eö haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Ccssionen aus wa5 immer für einem Nechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Icchve, scchö Wochen und drei Tagen vor diescm k. t H^adt- und Landrechtc so gewiß anzumelden m:d anhängig zu machen, alls im Wiorigcn auf weiteres Anlangen dcö heutigen Bittstellers, Andreas Mü-schan, die obgedachten zwei ßcsswncn nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist fnr gttödtet, kraft-und wirkungslos erklärt wcrdcu würden. — Laibach den 12. August 1843. Anntliche V^crl.-lulbarung^n. 3. H^61. (3) 2ä Nr. 7^)9. Nr. "°"/,,^ Kundmachung. Von der k. k. Cameralgcfällcn-Verwal-tun.q für Böhmen wird bekannt gemacht, daß der Tabak- und Stämpcldlsirictsverlag in Lei-lomischl, Czaslauer Cameralbezirks, in Erledi, gung gekonnuen ist. Derselbe ist Zur Matc-rialfasslmg an das eilf Meilen entlegene k. k. Aerarial/nagazili in Sedletz angewiesen, ihm selbst sind oie Unterverläqe zu Hohenmaut, ^!andökron, Polezka und Wildenschwerdt, dann 111 Trafikanten zur Fassung zugetheilt. — Die für das Tabakgcfälle zu leistende Caution beträgt 9200 fl.; das Stampelpapicr wird gegen bare Bezahlung oder auf Credit abgefaßt, in welchem letzteren Falle jedoch für dasselbe gleichfalls cine Caution von 1200 fl. sicher zu stellen wäre. — Der Verschleiß betrug vom 1. Mai 16'l2 bis letzten April 18^3 an Tabakmatcriale 247575 Pfund, im Gcldwerthc von 126702 ft. W kr.; an Stampelpapier 16225 st. 3 kr. — Dieser Verschleiß gewahrte laut dc2 hierüber verfaßten Ertragnißauswei« seö, welcher bei der Cameral-Bezn-ks-Verwat-(ung in Czaölau und in der hierortigcn Regie stratur Nr. 909 — 2 eingesehen werden kann, bei einer Provision von 8X vom Tabak, und 4)6 vom Stämpel, mit Inbegriff des auf 5'l7 st. 23 kr. berechneten u w Mnnu« He^ winnes, für den Verleger eine rohe Einnahlne von 1!'^18 st. 36'/4 kr. — Hingegen betru^ gen die Au5a,abcn beiläufig: ») an CaNo 1 ^A rom Bchnupftabak undi V^von denGlspunsten, 303 st. 4'i kr.; d) an Provision vom Tabak für die Nnlcrvcrlcgcr 197'l st. 23'/^ kr.; c) au Provision vom Stämpel für dieselben 368 jl. 20'/^ kr.; cl) an Provision vom Stämpel fn'r die Trafikanten » 2F 9 st- 32'/^ kr.; 0)'an Fracht 36 kr., für den ^«.w-Centner 1465 st. 27 kr.; l) an Verlagsauölagcn, als Gewölb' und Kellerzins, 220 st ; Unterhaltung des Gehilfen 300 st.; Geldabfllhrskosten 121 st.; Auf« und Abladungsspesen 12 st.; Schreib- und Einkaitirungspapicr42 st. 30 kr.; Beleuchtung und Behebung 102 st- ^- kr., zusammen 4919 st. 9Va kr. — Nach Abschlag dieser Ausaaben vervli<-b bei der obigen Provision für den "Vcrleg«r ein reiner Gewinn von 6573 st. 26'/. kr. — Derselbe zei.jt sich bei cincr Pro« vision von 5A vom Tabak, und 4> jvom Stämpel mit 2712 st. 22'/^ kr.; 4F vom Tabak, und 4"/, vom Stampcl mit 1425 si. 20V4 kr. — Diejenigen nach dem früheren System mittels Concession bestellten Verleger, wclche diesen erledigten Verlag im Uebcrsez« zungswege zu erhalten wünschen, haben in Gemäscheit des hohen Hofkammerdecrctes vom 17. December 1839, Z.^53602, ihre Gesuchs, worin die Bedingungen und Perccnte, unter denen sie die Uebcrsehung ansuchen, deutlich anzugeben sind, längstens bis 12. September 1843 durch ihre vorgesetzten k. k. Gcfalläbe-hördea hierorts einzubringen. Es wird jedoch nur auf solche Bewerbungen Rücksicht genommen werden^ wodurch dcm Aerar kein Opfer auferlegt wird. — Prag am 29. Juli 1ö43. 663 - V5ubertti5l - ^erlautbHl unVen. I 1471. (2) , Nr. 1UU45. eicitationS -Verlautbarung Zur Verpachtung dcr Arbeitskräfte der in dem hierorti,aen Strafhause befindlichen Straf-linge wird am 2. October 1843 um 1<» Uhr Vor. mittags im Nathssaale des k. k. Guberniums iin standischen Landhause am Neucnmarkt Nr ^<» rinc Licitation abgehalten werden. - Nachstehend -Bedingnissc werden hierbei als Grundlage dienen--^ §. 1. Dem Pächter werden alle disponiblen Arbeitskräfte, sowohl der männlichen als auch der weiblichen Sträflinge, in so ferne sie nicht von der Hallsverwaltung zu öffentlichen Arbeiten z- B. Herstellung von Wegen, Handlanger-)^ beiten bei Baulichkeiten für die Anstalt u. s. w. oder zu den verschiedenen Hausverrichtungen und Arbeiten für den Hausbedarf, wie zu Schuster-Schneider-, .Tischler- :c. Arbeiten benöthiget werden, oder durch Krankheit verhindert sind, zur Benützung überlassen. Die Zahl der täglich zur Lkrfügung gestellten Arbeiten wird sich nach dem gewöhnlichen Stand von 15l) auf III« belaufen, ohne jedoch eine Mehr- oder Minderzahl derselben verbürgen zu wollen. — §. 2. Die Bem'itzunq der .m oblgen K-. erwähnten Arbeitskräfte wird ^n7^«" "" d"' hohen Hofkanzleigenehmi-«ung demlc^'n N.nc. nchmcr liberlasscn, welcher fur d,e tägliche Verwendung eines Sträflings zu l"N"n Nu cn den höchsten Arbeitslohn anbetet und sich nebstbel über sein bürgerliches Wohlver Mtcn und das zur Beschäftigung so vieler S räf-^^^^"! d'.ch^gale1^^ ^ung ^ C^^""" wud. ^. Zur Erleich-vote von U ^ """ '"^'ch schriftliche Anderlei Anbotes belegt schn,d.n ^stimmten P^ nlchl nur in Ziffern, sond.'.-.. . c "^ "nd zwar ausgedrückrenthalten/d'^U'b ^ ^"chstaben Mqerung der Straf .. ^ " ""^' ber Ver-werden. - Di.^ H^ '^"'""/ung überreicht Clause!, die mit dm ^' ""^ jedoch keine tionsbedingnisse ^t'^7'^'^^^ dem Anklänge wären, son- daß der Offerent'dio ^ '^ " ^"" müssen, werden versieb ^ug^au^ Licitations-Comm ^ 5 7 ^ '"'"'lche der "N^ndlichen'N''^nnm^ nach vol^ndcter .. ..^^""ug, d. i. nachdem die Li. citanten erklärt haben werden, dasi sie sich zu ei^' nem weitern Anbote nicht herbeilassen wollen, in Gegenwart der Unternehmungslustigen eröffnet und kund gemacht. — Als täglicher Arbeitslohn für jeden Sträfling, ohne Unterschied des Geschlechtes, werden 3 Kreter in Conventions-Münze als Ausrufspreis festgch>hl. —. ?lls A-steher der Pachtung wird sodann derjenige angesehen werden, der entweder bei der miindllchen Versteigerung oder nach dem schriftlichen Anbote derMeistbietende blieb. — Endlich wird, wenn das mündliche und schriftliche Anerbieten gleich seyn sollte, dem mündlichen unter zweien oder mehreren gleichen schriftlichen hingegen, Jenem unter ihnen der Vorzug qe^e-ben werden, welches früher eingelegt wurde, da-' her alle einlangenden Offerte mit den fortlaufen-^ den Nummern werden bezeichnet werden. — Bei' geschehener gleichzeitigen Neberreichung zweier oder mehrerer im Anbote gleicher Offerte wird aber lenes den Vorzug erhalten, für welches eine allso-gleich von den Commiffions-Vorsitzenden vorzu-nchmene Verlosung entscheidet. — §. 3. Die' Arbeitszimmer und sonstigen ^ocalitäten, die dun Pachter zur Beschäftigung der Sträflinge zugewiesen werden, sind in dem beigeschlossenen Vcr- ' zeichnisse Ml. .^, enthalten. Dieselben werden dem Pächter zur Benützung seiner eigenen Arbeitszwecke-mit dem Beisätze inventmisch eingeräumt, daß durch diese Venvendung die Hausordnung nicht beirrt werden darf, dann daß jede Umstalttma derselben nur nnt Genehmigung des Guberniunä auf eigene Kosten des Pächters Statt finden kam', in welchem Falle die umgestalteten Localitälvn ' nach erloschener Contractszeit auf Verlangen des Guberniums ebenfalls auf Kosten des Pächters in den vorigen Stand wieder herzustellen sind. — H. 4. Ausier wm Arbeitslohn hat der Pächter für die ihm überlassenen Localitäten keinen Pachtzins zu erstatten. Der Arbeitslohn für die Sträflinge ist in Monalsratm nach Ablauf eines jeden Mo-v nats an die Strafhaus-Vcrwaltung gegeil .Quittung zu berichtigen. — A 5. Die Beheizung der Arbeitslocalitäten, so wie die äusicre Beleuchtung dcr Gange und Stiegen wird von der Hausver--waltunss besorgt weiden, und der Pächttrchat uu? die Nüiere Beleuchtung der Arbeitszimmer zu he^' stmml. — §. <5. Die Dauer dcr VcrpachtunF wird auf drei Jahre festgesetzt, welche jedoch h^i annchmbaren Bedingungen mit gegenseitigem Ein-' -v^ändinsse beider contrahirendcn Theile auä) auff: cinen läirssern Zeitraunr ausgedehnt werden kann.^!. §> 7. Die Arbeiten, wozu dic Erräsiinge verw^ dct »oerden dürfen, sind in der Negcl Spiunen un» "' 'l"s-H,a» Nr. W6, v. 5, S«Pt, ,8'U.) 665 Nachlässigkeit oder wohl gar aus Bosheit dem Pächter oder dcm Arbeitsmatenale oder Fabrikate einen Schaden zufügen, oder endlich sich unanständig gegen den Pächter und semen Werkführer benehmen sollte, demselben die m diesem Falle nach-lusuckcnde Assist"') der Hausverwaltung und selbst auch der Schutz der Landesstelle nach Maßstabe der bestehenden Hausordnung und der Gesetze niemals verweigert werden wird. —Wogegen aber auch dem Pächter und seinen Leuten ein anständiges, derHauö-crdnung angemessenes Betragen gegcn die Beamten und Sträflinge zur Pflicht gemacht wird. — §. 13. Damit aber die mö'gl'chste Aufsicht und An-yalttmg der Sträflinge zur schuldigen Arbeit um so sicherer erreicht, und alle ordnungswidrigen Handlungen und Nachtheile für die Fabrication möglichst abgewendet werden, wird die ^trafhaus-Vcrwal-Nina die diesifalls nöthigen Befehle an das Auf-sichtspersonale erlassen, und es wird das betreffende Aufsichts-Individuum für zeden derlei Schaden, Ver dem Pachter durch eine etwaige nachlässige Auf-sickt zugehen sollte, von der Strafhaus-Verwaltung zur strengen Verantwortung und Strafe gezogen werden. — K. 14. Dem Uebernehmer bleibt eö'freigestellt, Werkführcr nach seinem Ermessen anzustellen, und auf seme Kosten zu erhalten, doch nn'issen diese, bevor sie den Zutritt in die Manu-factur-Anstalt des Strafhauses erhalten, der hohen Landcsstelle namhaft gemacht, und deren Aufnahme als Werkführer ausdrücklich von derselben genehmigt werden. — Da sowohl der Unternehmer, als dessen auf solche Art angestellter Werkführer ganz in die Befugnisse und Obliegenheiten des in dieser Anstalt angestellten Werkmeisters eintreten, so wird zugestanden, daß sowohl der Unternehmer, a!S dessen Wcrksührer auch gleiche Befugnisse, jedoch unter denselben Beschränkungen haben sollen, nämlich: ..) dasi dieselben feierlichst geloben müssen, sich genau an die gesetzlichen Vorschriften und an die Hausordnung «nd Disciplin zu halten, daher ihnen auch em Auszug aus der Instruction für ven Werkmeister, wie sie die von ihm zu beobach-tcnde Ordnuni und Disciplin betrifft, zur genaueste« Darnachachtung übergeben werden wird; k) dasi un Emdcckungsfalle'einer Uebcrtretunq jo->"!a n """ und Anordnungen der hohen Lan-^ ? .""^/""äufiger Untersuchung überlassen bl"be, be" schuldigen Werkführer auf der Stelle ""s G fahr und ^„ des Unternehmers aus der Anstalt zu entfernen, und auch den Unternehmer selbst, wenn er sich einer solchen Uebertretung schuldig machen sollte, den persönlichen Zutritt in die Anstalt zu versagen, ohne dasi er jedoch von der genauen Erfüllung dieser Bedingnisse enthoben, sondern ihm bloß überlassen wird, ein anderes geeignetes und von der hohen k. k. Landesstelle zu genehmigendes Individuum zur Leitung seines dießfalll-gen Unternehmens in dem Inneren der Anstalt in seinem Namen und auf seine Kosten aufzustellen, so daß die hieraus entspringenden nachchciligen Folgen ihm allein zur Last fallen würden. — H. 17,. Da die Ucbervcrdienste der Sträflinge für die gelieferten Arbeiten aus den vom Pächter an den Fond zu leistenden Zahlungen durch die Haus« Verwaltung nach dem dießfalls bestehenden eigenen Arbcitstariff berechnet und denselben in ihren Ar-bcitsdücheln zu Guten geschrieben werden müssen, so hat der Pächter dafür zu sorgen, dasi das jedem Sträfling zur Verarbeitung aufgegebene Materiale sowohl, als die sodann abgelieferte Arbeit in seinem Büchel gehörig vorgetragen werde. — UebrigenS bleibt es dcm Pächter unbenommen, den ausgezeichneten Arbeitern noch eine besondere Belohnung im Gelde zu ertheilen, welche jedoch niemals auf die Hand der Sträflinge, sondern in ihrem Bei.-seyn an die Hausverwaltung zu verabreichen ist, welche hiemit die weitere Disposition einleiten wird. — H. I U. Vor dcm Beginne der Limitation hat der Pachtlllstige und Offercnt ein Vadium von 20N fl. (5. M. zu erlegen, welches jedoch demselben, in so ferne er nicht Erstcher geblieben ist, gleich nach dem Limitations-Abschluß gegen Empfangsbestätigung von der Licitations-Commission zurückgestellt, dem Erstehcr aber auf Abschlag der zu leistenden Caution vorbehalten werden wird. — Jene, welche im Namen eines andern mitbieten zu wollen erklären, haben anzugeben, dasi sie in Vollmachtsnamen Anbote zu stellen Willens sind, wo dann für den Fall, als ein solcher Li.itant Bestbieter bleiben sollte, sich vo» demselben nach abgeschlossener Lici-tation mit einer legalen Vollmacht auszuweisen seyn wird, widrigens er selbst als Ersteher angesehen und behandelt werden würde. — ^'. 17. Zur Caution für die Sicherheit des Vertrages wird der Betrag von 2UW fi. (5. M. festgesetzt. — Die Caution ist in barem Gelde oder in Staatspapieren nach dem Bö'rsecurse, oder mittelst sidei-jussorischen, von dem k. k. Fiscalamte anerkannten Versicherungs-Urkunden zu erlegen.—§. 18. Die Pachtunternchmung ist nach drei Monaten, vom Tage der Fertigung des (5ontractes, anzutreten. — H. 1i>. Vor Ablauf der bedungenen dreijährigen Contracsdaucr kann kein .Theil von diesem Eon-tracte einseitig zurücktreten. Sollte jedoch der eine oder der andere Theil beabsichtigen, daß mit Ablauf des dritten Contractsjahrcä der Contract ausier Wirksamkeit trete, so müßte von der einen oder der andern Seite gleich nach Verlauf des zweiten üon- 665 Weben ordinärer und feiner Leincnstosse, Klauben, Kartatschen und Spinnen der Baumwolle, und für die weiblichen auch Nähen und Stricken u. dgl. M bleibt übrigens dem Pächter unbenommen, die die Sträflinge mit mannigfaltigen < zum weiteren Verdiensterwcrb derselben mehr geeigneten Arbeiten zu beschäftigen, wobei es sich jedoch von selbst versteht, daß solche mit der bestehenden Hausordnung vereinbarlich, und auch aus Sanitätsrücksicht erlaubt seyn müssen, jedenfalls aber hat hiezu die Bewilligung der Strafhaus-Direction vorauszugehen. — §. 8. Die Arbeitszeit besteht im Winter in täglichen'», im Sommer in täglichen Itt Stunden , und zwar Vormittag von . Für die feuersichere Aufbewahrung des von dem Unternehmer herbeizuschaffenden Materiale und die daraus erzeugten Waren in den bisherigen Magazinen hat derselbe allem zu sorgen, und die Strafhaus - Verwaltung haftet für die Sicherheit der dießfälligen Verwahrung eben so wenig, als für was imnur für ein ungünstiges Vrcigniß, wodurch das Material beschädigt werden soUte. — Auch hat der Päch- ter für den Fall, wenn entweder durch ihn selbst oder durch seiner Leute Verschulden eine Feuers-bnmst in der Anstalt ausbrechen, oder sonst ein Schaden verursacht werden sollte, für den dießfälligen Schaden dem verpachtenden Criminalfond« mit seinem gesammten Vermögen zu hasten. — H. Itt Die dermalen in dcr Anstalt befindlichen Gcräthschafttn und Requisiten zum Werkbetriebe, wenn dcr Pächter im Gebäude des Strafhauses selbst davon Gebrauch machen will, werden dem« selben gegen Inventar und Schätzung unter der Bedingung überlassen werden, dasi nach dem Ve^c laufe der Pachtzcit die übernommenen Gcräch-schaften in demselben Geldwerthe, wie sie im Inventar erscheinen, zurückgestellt werden sollen, wj-drigcns jeder Abgang und jede Detcrriorirung vergütet werden muß. -— Neue Maschinen und Werkzeuge, die der Pächter benöthigen sollte, hat derselbe nach vorausgegangener Bewilligung der Straf-Haus-Direction auf seine Kosten beizuschaffen, ingleichen hat er auch die Reparaturen an der ihm zur Benützung überlasseneu Gerathschaftcn aus dem Eigenen zu bcstrciten, ohne auf einen Ersatz oder Entschädigung rechnen zu dürfen. — Dcr Vorrach an Fabrikaten und rohen Stoffen wird dem Pachter in: Wege des Uebcreinkommens um billige-Bedin-gungen überlassen werden. — §. 11. Damit die ununterbrochene Beschäftigung aller disponiblen Sträflinge desto sicherer erreicht werde, wird der Pächter verpflichtet, den Arbeitslohn für die ganze Zahl dcr von der Strafhaus - Verwaltung zu seiner täglichen Disposition gestellten Sträflinge zu bezahlen , und einen cinmonatliche» Vorrath von den erforderlichen Materialien jcder Gattung zu unterhalten, welcher Vorrat!) von Seite der Hausverwaltung in dem Falle, wcnn dcr Pächter mit der Beschäftigung eines Theiles oder wohl gar aller Sträflinge zurückbleiben sollte, ohne weiteres zur Begegnung jeder dießfälligen Hemmung auf Gefahr und Rechnung des Pächters ohne irgend einen Er« sahanspruch zu verwenden seyn wird. — Bei dem Abgänge des zur ununterbrochenen Beschäftigung dcr Sträflinge nothwendigen Materialvorrathes behält sich das Gubernium vor, nach Ermessen auf Gefahr und Kosten des Pächters denselben beizu-schaffen. — H- 52- Für die Qualität und Quantität-des durch die Sträflinge zu erzeugenden Materials haftet weder die Hausverwaltung noch dcr Crimi-nalfond, doch wird dem Pächter die Versicherung gegeben, daß, wenn ein Sträfling in den festgesetzten Arbeitsstunden nicht mitdcm gehörigen Fleiße arbcitcn, odcr sichdcn Arbeitsanordnungen desPäch-. tcrö und seinem Wcrkführer nickt fügen, odn durch 667 «Aubtrnial - ^erlautbarunaen. C u r r e n d e über verliehene ^""'legien. - Zu Folge des eingelangten hohrn Hofkanzlel-De« cretes vom ,o. u. M., Zahl 2i65«, hat d,e hohe k. k. allgemlme H.fkammer nach den Lc-sllmmungen des allerhöchsten Patentes vomZi. März »652, am 26. Junl l. I. nachfolgende Prwlllg'en ,u verleihen befunden: , j Dcm Anton Lcbncl-, F?le>n.Ut)'machcr Gehilfen, wohn, haft m Wien, neue Wicdcn Nr. U2Ü, für d,e Dauer von zwe, Japsen, aufd,e Vtrbcsserung, Mittelst elncr ncucn Velfah,ungswclse Hc^ren. und Damcn'Glalijkcilen von Gold zu erzeugn, selche sich durch ch't Schönheit auszeichnen, t'nd um die Halfrc billiger zu ftn Wlcn, Stadt Nr. ,ll6,. für die Dauer von fünf Jahren, auf die E>findung und Verbesserung des Verfahrens bc> dem Kämmen und Zlchen von Wolle und gca'iss^n Gallung/n von Haa« ren, welche in der Wesenheit bestehe: l) in der Art, die Arbeitslamme auf e>nem Ende Mlt Zahnen in g'üdcrer und an dem andern Ende »n feinerer Abmessung zu ucl fertigen, ferner Arparalc zum Füllen der Kamme mit W^Ile oder Haar zuzul icdlcn und mchrere umwälzende Amme nebst einem gcbogclun und cndlos.li ^ «mm« anzuwenden nnd zu verbinde»; 2) in die ^!"l",gm,g ^,^^ ?lrbcitbk" dem Verfahrn, be, der Anwendung von Zugwal^n zum Hlnw'guehmen dcr Wclle oder Haare, von de« n^n jede nur an einem Ende 'hre Achse habe. ?äbllk ^"" lconhard Spl?l,r, ParquetttN» Krelse Bö^' wohnhaft m Plaß, im Pilsner ''cn, oufd,«C^' ^'" ^^ ^""" """ ^'" 5"b' q litten 'Taftln'^"'^ '" ^" Erzeugung vo..Pal< Stein in dem Mn°^" ^" ^^'" vorkommende mit wisseld,chtem^n "te "'s zwei Stücken damit d»e Holisiadcrkcinc"'^"'"^^^"^^"^^ tirung hervorbringen ^^^"^"""igtSchat. u . "berelnandcr gcplat, teten Kreuze dlnsclben Festigkeit und eine schöne Form untthellcn. — ^. Dem Bruno Zappen, Appreteur, wohnhaft m SechshauS be, Wien Nr. 95 und 96, und dcm Jacob Dauzenbcrg, Mechaniker, wohnhaft ln Wien, Iägerzelle V^r. Hi, für d«e Dauer von einem Jahre, auf die Elfindung, den WasscrstelN aus den Dampfkesseln gänzlich zu bcsclligen , ohne nur im Ge« ringsten auf d»e Maschine oder den K»ssel nach-th llig zu wirken. — 5 Dem Joseph Winter, bürge»l. Spanglcrmelster, wohnhaft ,n Prag Nr. (^. l)i2/l, (durch Hi. i5ma,;u.l Danjczek, wohnhafl lN Prag, 3t>. (>. 6)6/,), für die Dauer vcn fünf Iahrc,:, auf oll E'Vchrlften für Fllma^ und slu0han>,ll,gfell und Dauelhafllgkcit auszeichnen, mdcm die calllgraphischcn Aufschriften und die F,rma- Schriften, theils durch gcpunzte, theils durch aub frcler Hand millelst V», druck acschN't-lencn kliern bewirkt werden. - 7) Dem Hint»« lungkhaus Goy,-ol^<)lnp., wobnh^fl ln Schaln, lnl), lm Könlglclche Vachscn, (Bllwllmachliqter ist dcröffcnll chervil und Mllitar.Agnl Dr. Anlon Hchullcr, wohnhafc in Wlcn, Stadt Nr. y/zN), für dle Dauer von fünf Jahren, auf ble Verbesserung d»r Cylinder-Spinn-Ma« schmc für Streichgarn, welche as Gest lie, wodurch dl^sclbe beim Ausrücken der sie treibenden Nader ut:vc> rückt bleibe, dic Schnur nlchc erst über eine Seilrolle laufc, sondc n den Wa^en direct und mit grö? ßeter Eci)ncll>gkclt, alö bisher, ziehe, und das die SchM'ckcnschnur anspannende Gewicht be« dem Hirausgange dcs Wagens gehoben werde, und so schwer ftpn könne, um dem Spinner das HmclnsHiebm des Wagens du^ch ftin Fal» len zu erlclchtclNj 2) in der eigenthümlichen und blquemen Verstellbarkeit dcr Schn.cke für verschiedenen Wa^enzug, bloß mittelst cincs Bol^ zcns, statt der Wschselrä^er, und «n eirtm neuen, selbstthätigen, nicht gewaltsamen Einrücken der die Epllnder und dle Schnecken trcl» bendcn Rader mittelst d>s Fallens eines du'ch dle Masch'ne selbst aufgezogenen Gewichtes; Z) in einem sanft wilkcnden spateren Clt.l ückin lZ, Amtsblatt Nr, loe, v 2, Sept, 18«,) 666 Tractjahres die schriftliche Aufkündigung gemacht werden; falls jedoch diese Aufkündigung unterbleiben sollte, so wird hicmit ausdrücklich bedungen, daß dieser Contract unter den hier festgesetzten Bedingungen so lange fortzudauern habe, bis von dem einen oder dem andern.Theile die schriftliche Aufkündigung ein Jahr vorher crfolqt. —§.20. Dieser Licitationsactist für den Pächter vom Tage der ab-oehaltenen Licitation und nicksichtlich der von ihm geschehenen Fertigung des öicitationö-Protocols verbindlich, für den Strafhausfond aber erst vom Tage der herabgelangten hohen Hofkanzlei-Genehmigung. — Endlich §. 21. Wird nach erflosscncr Genehmigung dieses Licitationsactes auf Kosten des Pächters ein förmlicher rechtskräftiger Contract darüber ausgefertigt werden. Sollte aber der Ersteher die Ausfertigung eines Beitrages verweigern, so vertritt das von ihm gefertigte Lieitationsprotocoll die Stelle deö schriftlichen Vertrages. — Falls der Pächter den Vertrag in allen seinen Bestandtheilen nicht genau contractmäsiiq erfüllen sollte, so soll das k. k. Landes - Gubernium nach Gutbefinden berechtiget seyn, entweder den Pächter zur contract-znäsiigen Erfüllung dcs Vertrages rechtlich anzuhalten, die nöthig gehaltenen Maßregeln zur ununterbrochenen Beschäftigung der Sträflinge auf Gefahr und Kosten des Pachters sogleich Zu treffen, und alle jene Vorkehrungen zu ergreifen, welche zur «»aufgehaltenen Erfüllung des (5on-tractes führen, oder den Vertrag sclost sogleich vor Auslauf seiner Dauer einseitig aufzuheben und von dem Pächter im ersten oder zweit.'n Falle nach H. 1323 allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches volle Genugthuung zu fordern; wogegen aber auch dem Pachtunternehmer der Rechtsweg für alle Ansprüche, welche er aus dein Contracts machen zu können glaubt, offen stehen soll. — Nähere Aufschlüsse über den dermaligen Fabriksbetrieb könncn auf Ansuchen bei der k. k. Strafhaus-Werwaltung eingeholt werden. — Vom k. k. illyrischcn Gudernium. Laibach am 21. August 1843 Carl Xaver Raab, k. k. Gubernial-Secrctar. Verzeichnis; litt. ^. der Localitäten, welche dem Pächter zur Venüz-zung überlassen werden. — Das männliche Weber- und Spinnzimmer Nr. 1 ist lang 10 Mr., — Schuh, — Zoll. — — „ breit 4 „ 1 „ 6 „ —,— „ hoch 1 „, 5 „ __ „ Vv. 4 „ lang 5 „ — „ — ,/ Nr. 4 ist breit 4 Klftr., 3 Schuh, — Zoll. ------------------„ hoch 1^3 „ — „'- Das männliche Baumwoll- und Flachs-" Spinnzimmer, welches auch zu einem Weberei-Zimmer verwendet werden kann, Nr. 1« ist lang 2 Klftr., 4 Schuh, -< Zoll. , --------> „ breit I „ 4 „ „ -------------------„ hoch 1^4^ Klftr., I Schuh, 2 Zoll. --------„ breit 3 „ 4 „ 2 ,, ---------" hoch 1 ^ 4 „ U „ Das Fabricaten - Depot Nr. v ist lang 4 Klftr., 2 Schuh, — M, —> — ,/ breit 3 v — „ -^ „ —> — „ hoch 1 «, 2 „ — « Nr. 7 „ lang 3 „ 2 ^ -^. ^ --------„ breit 3 „ — ., — <- ---------„ hoch 1 „ 4 " li' ', Das Materialien - Magazin: Nr. 8 ist lang 8 Klftr., 4 Schuh, ll Zoll, --------„ breit 3 „ z „ ^. ^ ---------" hoch 1 „ 2 „ — ., 3. iä82- (2) Nr. igIoo. B e k a n n t m a ch u n g. Das k. k. Gubernium hat beschlosst, vom z. November i9^Z angefangen, die Erhaltung der Hlc>la"di5en k. k. Poststlaßen m Abtheilungen in Dcssand zu geben, und be« "achrichtigct hievon vorläufig die allfalliim Bewerber um die Uliternehlrung mit dcr B> merkung, daß die dießfäll'ge Verhandlllnq ssegcn Ende dcs k. M. Scptembtr in Trieft Statt sinden/ und der Tag der Vornahme btlsclbcn nebst den bezüglichen allgemeinen Bedingungen besonders öffentlich kund gemacht werden wird. — Vom t. k, Gubernium dcs k. k. öfterr. Küstenlandes. Tuest am ,6. August l643. 666 der Spindeln mittelst Riemenscheiben und in emlr verstellbaren Evolvente (Eu'ven'Scheibe) zum Votsplnnen von Continue - Vorgespmnft, welchen Mechanismus man auch abstellen könne, w?nnman Docken-Vorgarn velsp.nncnwll; und /) »n einer neucn bequemen M.m-laufwmdul^, welche sich für dn Drehung nach rechis oder links verandern lasse, und m elncm neuen zwecl^a-ßigcn Aufwind,Regulator, dcr dc. der^Regull-rung der Garnaufwindung auf dle Spieln zugleich dle Garnlänge anze'ge. — 6. Dem Friedrich Krause, Prlmlcglumü.InHader, wohnhaft in Wttn, Stadt Nr. 73c), für d»e Dauer yon einem Jahre, auf die Erfindung m der Elicugung sogenannter Straubpüle, welche e>n schöneres und fc.neres Ansehen als d.e feinsten Fillhüte haben, sicd «m groben Negen lo w,e m der staksten Sonncnhiyc unuerändirt er« halcen und sich sowohl ln Schwarz als auch m den zartesten llchten Farben und m'lnt echifär. blg e>zeugen lassen. — 9. Dem Gustav Lzesch, ehemaligen Iugen.cur der bestandenen Franz« Canal--Gesellschaft, wohnhaft ln K«la, am ^ranz-Canal, un Bacser C.m.lale Ungarnö, dertM inWien, ^andstr.ße Nr. ^5, fu« d.e Dauer von c.nem Jahre, auf dlt El sinking emec neuen Art Werkzeuge zuc bl!l>g.',en und schnelleren He.stellul.g dcr srdarde-ten del all«n Wasscr« und Landstraßen «!',!> ^ndeediwasse-rungen, welche billiger und zwcckmä^gcr sev«n, als dle blßher hierzu verwendeten schaufeln, Hauen und Schnbkarrm, und wodurch m>l bestlmmltn Mict'ln jcht gegen früher tlne füns< mal größere Arbeit hergestellt werden lolme, — 10) Dem Loren, Ebner, wohnhaft >n Wien, Brcitcnfeld Nr. 6, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbcss.rung 0er unclastlschcn Lelftenbruchbä' der, wlche bei dcr größten 3..». fachhe.t, Bequemlichke.t, Daue.haft.gwt u"° Wohls..lhe.t, d.e mögl.chste S.chcrhe. gcg das W.cderhlrvortrclcn elncs zuruckgedrachl ^stenbruches g währen. - ">^m D n. l Prützmann, Leder < Galantcvie. Waren - Erze«, aer tt'^d dem Wllhelm Prüymann, wohlchast kn W n, Neubau str. ,53, für d.e Dauer von^ mm Jahre, auf die Erfindung m «r Vnfertigung von Br.ef.aschen von ,eder e^e. bigen Form und von jedem dehnbaren Stoffe, als ? u. s. w. ftaH und si.-cder a.lfbewahrt werden, und die Tasch.n sich mlttilst clnee D^ucktS oder Schlosse bequem öffnen lasten. — l2. Dem Fr.edrlch Austin, wopnhafi ln te»cc>!er m England, deizc.t zu Wlin, Gumpenoorf Nr. »,ü, für d>e Dauer v^,n zwn Jahren, auf die V^bcsscrung m der Eljlugunz der Tullan.,lais« spitzen, wodurch e.ne uno dlO'elbe Maschne zu glc.chcr Z^i zwe. Stücke «ml vcrschlcdentn Mustern herstelle. — z). Dcm ^'nl von F ank>nsteln^ Herausgeber und Neractcur des ^nner,O.st?rre>ch>sch?n In« dustr,t> uno Gewtrdsbl^tt.s, w.'hnh<,fl m Gray, für d>e Dauer r>on cl,nm Iayrc, aus d>e Elsin» dung «n dcr Erjtllgrl^g und vactlsche», «.,-wendung ein,« amorphen G^lo- und Silbersalzes, welches s.mcr e'gcnthümlichen chemisch n Zusammlnschung nach d.e Eigenschaft habe, schon durch 0en einfachen Contact mit elNem clectronegütiocn und electropositive« Metalle schnell zcrschl zu werden, so daß eS zur h^droe electr.schcn Vergoldung und Versilberung aller M,talle, besonders Kupfer, Messmg, Packfong, Eisen, Stahl, Z'nn u. s. w. Und dcr daraus verfetligien, !»wohl klemen als großen Geg"'-stände, blnch bloßcS El'NauHcn dersclbcn ln die Aufiölung oder duvch Be.'e^ung, ohne Zuh,l-fenabmc l'g^nd einer galoan.schcn Battelie oder emcS andcrn aHnl>ch,n Apparatis gebraucht weiden rönne. — ^a.bach am/». August,6^3. Joseph Freiherr v. Weingarten, i . -.iLandcä - Gouverneur. Earl Graf zu We.lsperg, Raitenau und Pr.mör, Vice - Präsident. Johann Freiherr v. Schloißnigg, t. k. Gudcrnialratl). ^. ... I. 14L1. (l) 2<^Rr. 20303. Nr. 1686! (zl?ncuröausjchreibung zur Wiederbcsetzung derbei dem l. f. BezirkScommissariate zu Cherso in Erledigung gekommenen ActuarS« stelle N. Classe. — Bei dem l. f. Bezirks-commissariate zu Cherso ist die Actuarsstelle U. Classe nur dem Gehalte jährlicher Vierhundert Gulden in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Ge- 669 suche durch die vorgesetzten Behörden bei dem k- k. Istnaner Kreisamte zu Mitterburg längstens bis Ende September d. I zu überreichen und darin ihren Geburtsort, Stand und ihre Religion anzugeben und sie mit den Zeugnissen-2) über die vorgeschriebenen juridischem.^.,' Studien; li) ü^er die vollkmnmcne Kenntniß der deutschen, italienischen, und einer in dieser Provinz üblichen slavischen Mundart; l^ m^ den Befähigungs-Decretcn zur politischen Geschäftsführung, zur Ausübung des Richtcramles in schweren Polizeiübcrtreiungen, wie auch ferner des Ciuil- und Criminal-Richtcramtes-ä) über ihr moralisches und politisches Betragen, und ^>) mit den Anstlllull^s-Decrcten oder Zeugnissen ihrer bisherigen Dienstleistung zu belegen. — Dieselben haben endlich auch anzugeben., ob und i»» welchem Grade sie mit den übrigen Beamten deS Bezirksconnnissariates Cherso verwandt oder verschwägert sind. — Vom k. k. osterr. illyr. Küsten-Gubernium. Triest am 12. August l8^3. Herrmann Freiherr v. Sterneck '.'..- n>i'^.. . Gubernial.' S«crctär. ^ Oennllclie ^erlautvarungen. H. 1500. (1) Nr. °-"/ Concurs - Ausschreibung. " Bcl der l. k. Camcralgefällcn-Verwaltung sur Steyermark und Illyrien ist eine <5a-meralrathö-Stelle, mit dem Gehalte jahrlich« achtzehn hundert Gulden, oder im Vor-rü'ckungZfalle eine derlei Rachsstelle mit dcm ?es^/ ^^'^" ^^" ll. und N00 si. z« D -ist'tt" Dlejcmgen, welche sich um diese ridischpol7/sc^Stud^''^''^^^ "istetcnDitnste, insb ^dere «7, ^ ^ g" nen höheren Gefällt.^7«-/ "worbe.-Moralitätauszuwe 5n 7.^? ^"'' ^"''b" ten Gesuche m^/ "^^/^" g'h"ig beleg-stens bs'il/^ ^"ebenen Wege längten ^Uebn"^'' '^ hicher zuüber, drücklich zu en^ ? '" be" Gesuchen auS. ' die Bewe berm e ' °. "^ 7 "'lchemGrad. beamten verwa d ^ ' b'^änd.gen Gefällst Gräh am 25^/^/,^schwägcrt sind. ^. Edict N^'4", Vom Bezirtsgelichte ^ ^ ... seinen ebenfalls unbekannten Erben durch dieses-Goitl betanntgemacht: Gs habe ihn Joseph Repesch von LaaÜ die Klage auf Verjährt' uud Grloscdcn. Olslärung oer, auf sem,r ter löbl. Stat'tgult Laas 5ul> Urb. Nl. 26, Recl. 27 dienstbaren Hofstatt zu Gunslen eeöselbe», inlablliirlen Schuld« obligation vom >. Fcbr. ,Lo^, ob »oo fl. ange^ bracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber die Tagsahmlg auf den 25. November l. I. fluh um 9 Uh, vor dicscm Gerichte angeordnet wurde. Daö'Oericht, tem eer Ort dcö Aufenthaltes des Gcslagten oder dessen Olben unbekannt ist, un» da sie vitllticht aus den t. t. Grblanden abwesend sey" dulflen, hat auf seine Gefahr und Kosien den Herrn Johann Perz von Schncebcrg zu ihrem Kurator aufgesteNl, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der für die k< s. Glblanee be-stimmten Gerichlöoldnung ausgeführt und entschied den werten wird. Dieselben werden also durch dieses öffentliche Edict zu dem Onde erinnert, daß sie aNenfalls zu rechler Z»it selbst zu erscheinen oecr dem bestimm» ten Vertreter ihre Rechlgbehelfe an Handen zu lassen, oder aber auch sich selbst ,inen andern Per« treter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, uno überhaupt in alle die rechllicbcn und oronungömähigen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung diensam finden würden, widrigens sie sich sonst die aus ihr»r Berabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Bezirtsgcrichl Schneeberg am 4-August,843. Z. ,49a. («) Nr7^6L7 ' .,? 5 Edict. Zur Herstellung zweier neuen Brücken und eines Canalö an der von Kreuz nach Commcnda. St. Peter suhlenden Seitenstraße, wofür oie Kosten an Maurerarbeit mit i«4ft. Zb^lr., an Maurermateriale mit 76 fi., an Zimmermanns» arbeit mit 5oss. 48tr., an Zimmermannömate-rialc mit »53ft. 4"kr. und an Schmiedardeit mit ia ft. 3c)kr., zusammen mit 406 ft. 42'/4 kr. vc» anschlagt sind, »vird eine Mlnue>'0o?265, bewilligten Bau«Rcparation,ll, von ter»n adjustirten Kosten, aufwande auf die ' ' Meisterschaften . . . . . 274 ft. Zg fs. aus Materialien . .... . l?2 » 4a» und auf die RobatM . . . ,26 „ 56 « entfaNen, wird am ,6. September d. I., Vor. mittags von 9 b»s »2 Uhr eine Minuendo.Lics" 670 taiisn in hieslgl» Amtstanzlei abgehalten werdc,,. __Wozu tie Naulustigen zu erscheinen mit dem Bei« sahe eingeladen werden, da^ die einschlägigen BaU'Devisen zu den gewöhnlichen Amlsstunoen hierortS eingesehen werden können- K. K. Velitks. (Zammissarial Prem zu Fei» silih am 26. August ,8^3. Z. «455. <<) Nr. i5o». V d i c t. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Staats. Herrschaft Lack wild hiemit kund gemacht: Gz sey über freiwilliges Ansuchen der Lucas Iamnig'schcn Verlahgläudiger und Erben in den Verkauf der zu Weste,t «ul, Hs. « 3?s. »o gelegenen, der StaalSherrschafc Lack «uli Ulb. Nr. 2029 oicnst. baren, gerichtlich auf Ü2oft. geschabten Slugoutz '/^ Hübe und Nerlahfahrnisscn, durch öffentliche Ieilbiclung gcwilligcl, hiczu die Fcildie«u,!gSlag« sahung auf den »». Scplciuber l. F., Volmmagö ran 9 bis »2 Uhr in loco der Realität festge« seht worden. .. Wozu die Kausiufilgen mit dem zu e»schci. «en eingeladen werden, das »oA des Schahungö» n?erthes als Badium zu crlcgen und V, e»s Meistbctes bar zu bezahlen seyn werde. Bezilkigericht der k. t. Staalshcrrschaft L«ck am 2h. August »845. Z. '^67. (<) Nr. 673. V d , c t. Ts wird hiemit zur Kenntniß gebracht: Daß die mit Edict« vom ,0. Juli »843, Nr. 5Z9, auf den 3». August, 2o. Scptimber und 3o. Öclodcr ,845 bestimmten Tagfahllen zur Fcilbiclung rer Iansche Slerksch^n Rcalilät «u Grilsch sistirl wurden. Bezirtsgericht Pöl1.n,d am 24. August ,843. Z. ,«68. (.) Nr. 66^. G d i c t. <3s wird hiemit zur Kenntniß gebracht: Daß die mit Eoicte vom ,7. Juli ,643, Z. 5^9 < auf den »7. August, l6. September «nv »6. October Z6^3 befilmmtcn Ta^ahrten zur Feilbictung eer Geora. Schutte'schen Ncalitätcn sistirt wurden. Veziltsgelichl Pl)Nand am 24. Augu^ «642. Z. ,497. (») Nr. 55^0. Edict. Bon ^cm Bezirksgerichte Haaöberg wird hie. mit bekannt gemacht: Daß man den unbekannt >vo befindlichen Matthäus Fcriantschltz und Franz Iurlan, tvclche auf der, d»m Georg IcNouscheg gehörigen, lcr Hirrschaft Haasberg 5uli Rectf. Nr. ,5 dicüstbarcn Viertclhube, deren executives Verlauf auf den 7. September, 7. October und 7. November d. I. mit Bescheide vom 17. Juli d. I. angeordnet ist, intabulirt sind, den Herrn Malhiag Karren von Planina als Curator auf. HtsteNl habe. BeMSgelicht Haasberg am 29. August »3^3. 3- «47". («) Nr. 247a. G d i c t. Vpn d«m Bcjilkögcrichle des HerzagthumcH Gotlschee wird dem unbekannt wo abwesenden Joseph Pehr von Naumgalten hicmil bekannt gegeben: lZs Hal), wider it)" vor diesem Gerichte Oeorg Mechwilsch von Obergraß, turch seine» Bevollmächtigten Adolf Häuf von Goltschee, eine Klage 5u!i 91-2««. »^. Juli l. I.. Z. 247a. auf Olloschcnertläsung seiner auf cer Hubc (Zonsc. Nr. ,9 in Odergroh hafccnoen F^rde,u»a . 2^. October »Uo§. v<..,.^7^^2 kr. lIsny.. Münze angebracht. "^ ? Dieses Gericht, dem der Aufenthaltsort des Geklagten unbekannt ill. u„o oc, siu (3„ee erin. nert. daß er all,usalls ,u rechlcr 5!,'!l selbst er> scheinen, oder iiiilvlschcn dein dcst.lltcn Verlrelc» seine Nechtsbedclfe an die Hano ju grdcu, oder sich auch ciuen andern Vcrllcles zu dcst<'I!cn und diesem Ge,iä)lc namhaft ju m.icl)<'N, überhaupt iln oll>cntllchcn Wege cinzuschsciten wisscn möge, rridrigenS er sich dle au« ricscr Vcradsäumung entstehenden Felgen selbst beijumessen haben werde. Ne^llögeiicht Äollschee aln 2». August »345. 3- '4?5. c») Nr. 246g. <3 » i c l. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthumi Gottschee wild der unbekannt wo befindlichen Ger» lraud VliNitsch von Miltergraß hiermit elin«0"be Nr. ,9 Haftenden Forderung do ,l,l«l>. 6. Februar :8o6, pr. .2 st. 6. M. an. gebracht. Dieses Gericht, dem der Aufenthaltsort de» Geklagten nicht btkannl ist, und die sich vielleicht auch außer den k k. Srblanoen aufhallen dürfte, hat zu lhler Belldeioigunz und auf ihre Gefahr und Kosten den Hln. Lorenz Glaser von Gott« schce als lZurator aufgestellt und zur Verhand. lung hierüber die Tagfahrt auf den 7. Februar «844 um 9 Uhr Vormittags angeordnet. Dcfsl'N wild der Geklagte zu dem Inde er> »innert, daß sic allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Verere.» tcr ihre Recylsbehelse an die Hand zu geben oder sich auch einen andern Vertreter bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt im ordentlichen Wege einzuschreiten wissen möge, widrigens sie sich die aus dieser Vcsabsäumuug entstehenden Folgen selbst beizumcssen haben würd,. Bezirksgericht Goltschee am ?! August »843»