Stenographischer Gericht der ficßemmöpaiijifllteri Sitzung öes Landtages zu Laibach am 14. Februar 1866. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr». Codelli. — Regiern ngs-Commissärc: Se. Ercellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; k. k. Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme: Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, und der Herren Abgeordneten Baron Apfaltrer n, Klein enöiö, Koren, Rosman, Sagorz und v. Strahl. — Schriftführer: Abg. Dr. Toman. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolls vom 12. Februar 1866. — 2. Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Dr. Skedl wegen Einstellung der Diäten der Landtags-Abgeordneten in Vertagungsfällen. — 3. Berichte über Petitionen: a. über das Gesuch des Vinccnz Hansel und mehrerer Gewerbsleute um vorschußweise Ausbezahlung ihres Verdicnstbetrages pr. 720 fl. 77 kr. aus dem Landesfonde für die Schulbaute in Kopain; b. über das Gesuch des Steuereinnehmers in Naffenfuß Furlan, um eine Remuneration; c. über das Gesuch des Landeshauptcaffa-Offizialen Alois Ruda und Landeshaupteaffa-Assistenten Carl Žagar, um eine Remuneration für ihre außerordentliche Dienstleistung bei der Grundentlastungs - Fondscaffa; d. über das Gesuch des Theaterunternehmers Calliano um eine Unterstützung aus dem Theater - Fonde; e. über das Gesuch des Vereines zur Unterstützung dürftiger Studirender des k. k. polytechnischen Institutes in Wien um einen Unterstützungs-Beitrag. Beginn der Ätzung 11 llhr vormittag. -------o-00§§0"0*»------ standen erklären kann. Denn mir scheint, daß weder die Petition der Gemeinde Jdria, noch die der Gemeinde Reumarktl dahin gelautet hat, daß sie gegen die Einführung der slovenischen Sprache in der Schule sich ausgesprochen hätten (Abg. Deschmann : Keineswegs !); die Petitionen lauteten nur gegen das beantragte Gesetz; denn gegenwärtig ist die slovenische Sprache in der Schule von Jdria und Reumarktl eingeführt, und dagegen ist sich nicht in der Petition ansgesprochen worden. In so weit würde auch ich bitten, daß eine Berichtigung des Protokolles geschehe, auch würde ich glauben, daß eine gestellte Interpellation, wenn nicht in der Motivirung, so doch in der Frage im Protokoll angeführt sein soll. Ich habe diesfalls diesen Mangel auch rücksichtlich der neulich gestellten Interpellation gefunden, ebenso rückstchtlich der Redner, wie Herr Abg. Deschmann bemerkt hat. Abg. Kapelle: Wenn also in dieser Beziehung etwas nothwendig ist, so werde ich es nachtragen. (Uebernimmt das Protokoll. XXVII. Sitzung. 1 Präsident: Das h. Haus ist beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Schriftführer Dr. Toman liest dasselbe. — Rach der Verlesung.) Ist Etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? Abg. Deschmann: Ich bitte, ich glaube, es ist gar nicht angeführt, welche Redner sich an der Debatte betheiligt haben. Ich bitte, das Protokoll dahin zu berichtigen. Schriftführer Dr. Toman: Ich habe nur zufälliger Weise über Ersuchen des Herrn Schriftführer Kapelle das Protokoll verlesen; auch ich kan» mich mit demselben nicht einverstanden erklären, und so bin ich in der Lage, daß ich das Protokoll zwar gelesen habe, und doch nicht mit demselben mich einver- Abstimmung über Sen Schluß Ser Session. — Statthalter beantwortet zwei Interpellationen. — Bericht Beb sin. Aussch. über Antrag : Skebl wegen Einstellung Ser Diäten bei LanStags - Vertagungen. Präsident: Hohes Haus! Es ist mir von mehreren Seiten der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Session mit dem heutigen Tage geschlossen werde. Ich habe dagegen keinen Anstand, wenn mir gestattet ist, noch einige Gegenstände, die aus der heutigen Tagesordnung nicht erscheinen, auf dieselbe zu setzen. Ich erbitte mir also vom h. Hause die Ermächtigung dazu, und ersuche jene Herren ,= welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist einstimmig angenommen. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde die Ehre haben, zwei Interpellationen zu beantworten. „In der Landtagssitzung vom 3. Februar l. I. wurde mir mit Bezugnahme auf meine Beantwortung einer frühern Interpellation wegen Besetzung einer Lehrerstelle an der hiesigen Realschule — eine neuerliche Interpellation über denselben Gegenstand unter Berufung auf eine Reclamation in der Zeitschrift „Novice“ übergeben. Ich erkläre hierüber, daß ich diesen Gegenstand durch eine frühere Beantwortung in der Landtagssitzung am 25. Jänner l. I. für erlediget halte". „Die Interpellation, welche in der Sitzung vom 12. Februar von dem Abgeordneten Dr. Toman und Ge-nosicn wegen der am 10. l. M. durch das k. k. Landespräsidium über Requisition des k. k. Landesge-richtes zu Laibach geschehenen Abforderung der Listen der Wahlberechtigten für die Handelskammer und der Original - Stimmzettel von der Wahlcommission, dann der Sistirung des Scrutiniums, an mich gerichtet wurde, betrifft einen Gegenstand, der außerhalb der Competenz des Landtages liegend, lediglich den Wirkungskreis der hiebei eingeschrittenen gerichtlichen und politischen Behörde berührt, — auf welche Erklärung ich mich bezüglich auf die im obigen Betreffe an mich gestellten Anfragen zu beschränken habe". Präsident: Mir ist eine Zuschrift vom Präsidium des österreichischen Reichs-Forstvercincs zugekommen, folgenden Inhaltes : (liest) „Angesichts der großen Wichtigkeit der Karstbewaldung und im Glauben, diese Frage durch seine jüngste Karstversammlung gefördert zu haben, glaubt sich der österreichische Reichs-Forstvercin verpflichtet, 40 Erem-plare seiner bezüglichen'Verhandlungen mit der Bitte zu überreichen, selbe geneigtest zu würdigen und unter die eigenen Mitglieder zu vertheilen". (Nach der Verlesung.) Ich erlaube mir um die Ermächtigung zu bitten, dem Reichs-Forstvereine den Dank des h. Hauses schriftlich auSsprcchcn zu dürfen. (Die Versammlung erhebt sich.) Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben ist der Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Dr. Skedl wegen Einstellung der Diäten der Landtagsabgeordneteu in Vertagungsfällen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter v. Wurzbach, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter v. Wurzbach: (liest) „ö r r i ch t des Finanzausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Skedl und Genoffen, betreffend die Einstel- lung des Diäten-Bezuges für die in den Ausschüssen nicht beschäftigten Abgeordneten in Fällen der Vertagung der Landtags-Sitzungen über acht Tage. Hoher L an dtag! In der 13. Sitzung der jetzigen Landtagssession wurde vom Herrn Abgeordneten Dr. Skedl und Genossen nachstehender Antrag gestellt und dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen. Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Diäten der Landlagsabgeordneten werden in den Fällen der Vertagungen der Landtagssitzungen, welche mehr als acht Tage dauern, jenen Abgeordneten, die in dieser Zeit in den Ausschüssen nicht beschäftiget sind, nicht ausbezahlt, dagegen haben dieselben auf die Kosten der Rück- und Hinreise Anspruch. 2. Diese Verfügung findet bereits auf die erfolgte Vertagung während der Weihnachtsferien Anwendung. Um den richtigen Standpunkt zur Beurtheilung dieses scheinbar plausiblen und unanfechtbaren Antrags zu gewinnen, ist es nothwendig, einen Rückblick auf die der Diätenbewilligung zu Grunde liegenden Motive zu werfen ; dann den Umfang und Inhalt der parlamentarischen Wirksamkeit eines Landtagsabgeordneteu, das thatsächliche Verhältniß zwischen Last und Kraft in unserem Landtage, endlich die nach Maßgabe der obwaltenden Umstände geregelte Leitung dieser Thätigkeit durch den Landeshauptmann in's Auge zu fassen. 1. In der 6. Sitzung unseres Landtags im Jahre 1861 wurde bezüglich der Diäten der Landtagsabgeord-nelen der Beschluß gefaßt, daß die in der Hauptstadt domicilirendcn Landtagsabgeordneteu während ihrer Anwesenheit beim Landtage an Diäten täglich 3 fl., die auf dem Lande wohnenden Abgeordneten täglich 5 fl., die letzten aber nebstbei die sub fide anzugebenden Kosten der Her-und Rückreise zu beziehen haben. Da der Landtag zu jener Zeit noch keine Geschäftsordnung besaß, wurde dieser Beschluß in Pleno gefaßt, ohne daß der diesfällige Antrag vorher einer Ausschußbe-rathung unterzogen wurde. Ungeachtet dieses formellen Gebrechens in der geschäftlichen Behandlung der Sache, hat sich dieser Beschluß bisher und im Vergleiche mit dem für den Reichsrath erlassenen Diätengesetze als ganz zweckmäßig erprobt, und dürfte dieser Beschluß schon bloß deshalb zweckmäßiger sein, weil es dem Willen jedes Abgeordneten anheim gestellt bleibt, die Diäten zu beziehen, oder auf selbe zu verzichten. Unser Landtag, obwohl vollkommen überzeugt, daß die Bänke unserer Abgeordneten, wenn auch keine Diäten bewilliget würben, ebenso vollständig besetzt wären, da es auch bei uns an Männern nicht fehlt, welche Zeit und Kraft dem Vaterlande zu opfern bereit sind, fand die Bewilligung von Diäten von seinem liberalen Standpunkte aus auch im Interesse des Landes für zweckmäßig. Nicht der Besitz von Glücksgütern, sondern das Vertrauen des Volkes soll den Eintritt in unsern Landtag ermöglichen; derselbe sollte eben keine Versammlung vou Magnaten des Landes, sondern von vertrauenswürdigen Männern sein, ohne Rücksicht auf Vermögen oder gesellschaftliche Stellung. Zur Erreichung dieses Zweckes war die Bestimmung von Diäten nothwendig, und zwar in jenem Ausmaße, daß der Abgeordnete für seine Barauslagen, für Lesung bei Berichtes des Sin. Aussch. über Antrug: ©fehl wegen Einstellung der Diäten bei längerer Lundlggs-Vertagung. 487 den Eiitgang seines Verdienstes aus seinem Nahrungs-zweige und für die mit der Abwesenheit von seinem Haushalte oder Gewerbe immerhin verbundene Einbuße in billiger Weise entschädiget werde. Daß die Diät pr. 3 fl. und resp. 5 fl. mit Rücksicht aus diese Umstände nicht zu hoch gegriffen fei, bedarf keines Beweises. Es scheint, als ob dem heule in Verhandlung stehenden Antrage Die Ansicht zu Grunde läge, daß die Hauptthätigkeit des Landtagsabgeordnetcn im Erscheinen bei den Plenarsitzungen, im Ausstehen und Sitzenbleiben bei den Abstimmungen bestehe. Dem ist nicht so: Die §§. 9, 16, 17, 18 bis incl. 25 der Landcs-ordnung, dann §. 5 der Geschäftsordnung geben die Fingerzeige, wie ausgedehnt der Kreis der Obliegenheiten eines Landtagsabgeordnetcn ist. DaS Einstudircn der Vorlagen; die für den etwa Gesetz - Unkundigen erwachsende Nothwendigkeit, sich mit den bezüglichen bestehenden Gesetzen bekannt zu machen; die Vorbereitung eigener Anträge, oder der Vorträge bei Betheiligung an den Landtagsdebatten; die Theilnahme an den zahlreichen Ausschußsitzungen; Informationen über die den Vorlagen zu Grunde liegenden thatsächlichen Verhältnisse, Privatconscrcnzen unter den Landtagsmitgliedern über wichtige Vorlagen und so sort; dies sind Arbeiten, durch welche die Zeit und die Arbeitskraft des seine Pflicht erfüllenden Abgeordneten in der An in Anspruch genommen wird, daß die den Sitzungen in Pleno gewidmeten Stunden dagegen ganz verschwinden, und daß die Plenarsitzungen gegen die anderweitigen mühevollen Arbeiten gar oft als eine Zeit der behaglichen Ruhe erscheinen. Es dürste daher die Anschauung, daß die Tage der Plenarsitzung die eigentlichen Arbeitstage sind, mit gutem Grunde als eine ganz irrige angesehen werden; woraus von selbst folgt, daß die Tage von einer Sitzung bis zur andern, es mögen deren 2 oder 7 oder 12 sein, für den pflichtgetrcucn Abgeordneten keineswegs Ferialtage, sondern eine der ernsten Arbeit gewidmete Zeit sind, und daß der Abgeordnete, dem auch für diese Tage die Diäten fließen, deshalb keinen Sold bezieht, um nichts zu thun. 3. Es ist notorisch, daß die Landtage, sie mögen minder oder mehr Mitglieder zählen, sic mögen Königreiche oder Länder vertreten, so ziemlich mit gleichen Geschäften belastet sind, und waltet hier nur der Unterschied ob, baß die Arbeiten bei den mit einer großen Anzahl von Mitgliedern versehenen Landtagen sich aus die einzelnen mit einer viel geringern Wucht vertheilen, als dies bei nummerisch schwach besetzten Landtagen der Fall ist. Der krainische Landtag zählt 37 Mitglieder, von denen nach dem Zeugnisse der Erfahrung circa 7 in Folge von Austritt, Krankheit, nothwendigen Urlaub u. s. f. regelmäßig abgängig sind, wornach die Zahl der thätigen Mitglieder sich aus circa 30 beziffert. Nach der Landesordnung hat der Landtag theils ständige Ausschüsse zu bestellen, theils werden über Landtags - Vorlagen und Anträge besondere Ausschüsse ernannt. In unserm Landtage bestehen nebst dem Landesausschusse als beständige Ausschüsse der Finanz- und der Petitionsausschuß, nebstbei arbeiten erfahrungsgemäß immer 5 bis 6 besondere Ausschüsse. Nimmt man nun nur 6 fortan tagende Ausschüsse, jeden mit circa 5 Mitgliedern bestellt an, absorbiren diese Ausschüsse beiläufig alle Landtagsmitglieder, und es wird klar, daß die Plenar - Sitzungen schon deshalb bei uns aus längere oder kürzere Zeit unterbrochen werden müssen, nm den Ausschüssen, die zur Arbeit erforderliche Zeit zu gönnen; wobei bemerkt wird, daß kaum ein Ausschuß mit seiner Arbeit zu Stande gekommen ist, regelmäßig eine neue Vorlage die Thätigkeit eines neuen Ausschusses hervorruft. Beispielsweise sei erwähnt, daß unser Landtag mit 37 Mitgliedern beiläufig die nämlichen Geschäfte zu bewältigen hat, wie der 241 Mitglieder zählende Landtag von Böhmen. In Böhmen vertheilt sich demnach die Arbeitsmasse aus eine für die Einzelnen viel weniger fühlbare Weise, als bei uns; und nehmen dort die Ausschüsse nur einen kleinen Theil der ganzen Anzahl in Anspruch, während bei uns nahezu der ganze Landtag in die Ausschüsse sich vertheilen muß, um seiner Aufgabe gerecht zu werden. Sollten aber in unserm Landtage wirklich einige wenige Abgeordnete in den Ausschüssen nicht beschäftigt fein, ist ihre Anwesenheit am Orte des Landtages während der Dauer der Session auch dann nothwendig, wenn die Plenar-Sitzungen auf längere oder kürzere Zeit unterbrochen werden, alsbald Ausschüsse tagen. Nach §. 25 Geschäfts-Ordnung ist den Ausschüssen freigestellt, aus dem Landtage jene Mitglieder, denen sic besondere Kenntniß des Gegenstandes zutrauen, zur Theilnahme an den Sitzungen mit berathender Stimme beizuziehen. Es wäre demnach ein offenbarer Eingriff in die Rechte der Landtags-Ausschüsse, und zugleich des Abgeordneten und somit des Landtages selbst, wenn man den Abgeordneten, da er zufällig in keinen Ausschuß gewählt wurde für den Fall, als aus geschäftlichen Rücksichten eine Unterbrechung der Plenar-Sitzungen für längere Zeit stattfände, durch Einstellung der Diäten indirect zwingen würde, den Sitz des Landtages während dieser Pause zu verlassen, wornach es ihm unmöglich gemacht wäre, den an ihn kraft §. 25 L. O. ergangenen Ruse Folge zu leisten. 4. Meiterö stellt sich der Antrag in ökonomischer Richtung bezüglich der außer der Hauptstadt domicilirenden Abgeordneten als unbillig dar. Jeder Abgeordnete vom Lande nimmt in der Regel seine Wohnung und Verpflegung in der Hauptstadt nicht von Tag zu Tag, sondern für die muthmaßliche Dauer der Session, weil er auf diese Art billiger und mit größern Comfort leben kann. Dies wird ihm unthunlicb, alsbald er gewärtigen muß, in jeder Session ein paar Mal durch indirecten Zwang nach Hause geschickt zu werden, wobei von der mit solchen Hin- und Herreisen in jeder Jahreszeit verbundenen vielseitigen Unzukömmlichkeiten ganz abgesehen wird. 5. Nach §. 2 L. O. ordnet der Landeshauptmann die Sitzungen des Landtags an. Man muß, wenn man die Stellung des Landeshauptmannes gegen die hohe Regierung und gegen das Land berücksichtigt, und erwägt, daß er sowohl das Vertrauen der Krone, als auch, da er zugleich Abgeordneter ist, jenes des Landes genießt, mit aller Beruhigung annehmen, daß er nur im Falle erwiesener Nothwendigkeit, um den Ausschüssen die zur Vollendung ihrer Arbeiten nöthige Zeit zu gönnen, oder wegen Eintrittes hoher kirchlicher Feiertage die Plenar-Sitznngen auf längere Zeit unterbrechen, und, auch des Kostenpunktes nicht vergessend, cs nie zulassen wird, daß der Landtag auch nur einen Tag unthätig feiere. Noch nie wurden in unserm Landtage die Plenar-Sitzungen auf längere oder kürzere Zeit unterbrochen, daß l* Lesung des Berichtes des Finanjnusschuffcs über Antrag Skedl wegen Einstellung der Diäten bei längerer Landtags-Vertagung. Debatte hierüber. nicht während dieser Frist die Ausschüsse in voller Thätigkeit gewesen wären. Auch kann das Land versichert sein, daß die hohe Regierung einen Landtag, der cs sich zu bequem machen wollte, also bald schließen würde, weil sie es nicht zulassen kann, daß dem Lande unnütze Kosten aufgebürdet würden. Der vorliegende Antrag entbehrt demnach auch in dieser Beziehung jeder Begründung. Schließlich wird beiläufig bemerkt, daß die Ge-sammtkosten des krainischen Landtages an Diäten und Reisekosten in den 3 ersten Sessionen in den Jahren 1861, 1863 und 1864 die Summe pr. 20.046 fl. 40 kr. Ö.W., daher durchschnittlich für jede Session 6682 fl. Ö.W. betragen haben, ein Betrag, welcher den Jahresgehall eines Hofrathes der früheren Zeit nicht bedeutend übersteigt, ein Kostenbetrag, der jedem, welcher einer Volksvertretung nicht überhaupt und grundsätzlich abhold ist, sicherlich nicht als zu hoch und das Land bedrückend erscheinen wird. Stellt sich nun der erste Theil des vorliegenden Antrages als unhaltbar dar, ist auch das Urtheil über den zweiten Theil desselben gesprochen, wozu noch kommt, daß die beantragte Rückwirkung eines solchen Beschlusses mit den Grundsätzen der Billigkeit im Widersprüche wäre, weil der Abgeordnete seine ökonomischen Maßnahmen nur aus Grundlage des bestehenden Lanbtagsbeschlusses bezüglich der Diäten treffen, daher zu Schaden kommen könnte, wenn ihm das erworbene Recht auf den Bezug der bereits fälligen Diäten verkümmert würde. Aus Grundlage dieser Erwägungen und mit Hinweisung aus den Umstand, daß es nach dem Wortlaute des Landtagsbeschlusses, betreffend die Diäten, dem Ermessen jedes Abgeordneten anheim gestellt ist, die Diäten zu beziehen oder aus selbe zu verzichten, stellt der Finanz-Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es wird über den vom Herrn Abgeordneten Dr. Skedl gestellten Antrag betreffend die Abänderung des Landtagsbeschlusses wegen der Diäten der Abgeordneten zur Tagesordnung übergegangen". (Nach der Verlesung.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort über den Antrag des Finanzausschusses? (Abgeord. Dr. Skedl meldet sich zum Wort.) Abgevrd. Dr. Skedl hat das Wort. Abg. Dr. Skedl: Ich bin mit den Gründen, welche der Finanzausschuß gegen meinen Antrag vorgebracht hat, um den sei-nigcn zu begründen, nicht einverstanden; ich finde, daß diese Gründe meinen Antrag durchaus nicht entkräften. Zur Darthuung dieser meiner Behauptung werde ich die einzelnen Positionen des Finanzausschusses besprechen und denselben vorläufig Folgendes voranschicken: Mein Antrag bezweckt nur, daß hauptsächlich bei denjenigen Vertagungen, welche in Folge hoher kirchlicher Feiertage nach dem parlamentarischen Gebrauche einzutreten pflegen, und während welcher Zeit die Abgeordneten nach der Erfahrung in ihre Heimat reisen, die Diäten den Landtagsabgeordneten nicht ausbezahlt würden. Ferner liegt meinem Antrage noch die Rücksicht zu Grunde, daß unser Landeöfond ohnehin in mißlichen Verhältnissen ist, und baß man eben deshalb demselben dort zu Hilfe kommen soll, wo es nur immer möglich ist. Es ist er- fahrungsgemäß, daß während der Vertagungen in den Ferialtagen, wie ich sie früher angeführt habe, auch die Ausschüsse in der Regel ruhen, und daß dieselben nur dann ihre Thätigkeit entfalten, wenn ein äußerst wichtiger unaufschiebbarer Gegenstand eben in Verhandlung steht. Dies vorausgeschickt, übergehe ich zu den einzelnen Positionen rückstchtlich der Gründe des Finanzausschusses. Der Finanzausschuß bezieht sich auf die Motive, welche dem Landtagsbcschlusse, betreffend die Diäten der Landkagsabgeordneten zu Grunde lagen. Er sagt, daß die Diäten deshalb bewilliget wurden, damit auch Männer, welche Glücksgüter nicht besitzen, jedoch sich daö Vertrauen des Volkes erworben, die Möglichkeit haben bei Landtagen für das Wohl des Landes zu wirken. Dieser Zweck ist gewiß ein im höchsten Grade zu billigender; allein wenn dies auch der Zweck des Diätenbezuges ist, so frage ich: Wird denn dieser Zweck dadurch beeinträchtiget, wenn für die Zeit, in der Vertagungen von mehr als 8 Tagen eintreten, und in der die Landtagsabgeordneten sich nach dem Zeugnisse der Erfahrung in ihre Heimat zu begeben pflegen, denselben die Diäten nicht bezahlt werden? Ich glaube auch, daß diesem Grundsätze nicht entgegengetreten wird, wenn in dringenden Fällen wirklich Ausschußsitzungen gehalten würden; denn für diesen äusserst selten eintretenden Fall ist die Fürsorge in meinem Antrage ebenfalls getroffen. Ich halte dafür, daß die Motive, welche den Landtag bestimmt haben, den Landtagsabgeordneten Diäten zu bewilligen, in meinem Ausnahmsfalle durchaus nicht beirrt werden und daß daher dieser Grund gegen meinen Antrag nicht ins Feld geführt werden kann. Der zweite Grund des Finanzausschusses beruht auf einer unrichtigen Annahme, nämlich auf der Annahme, daß meinem Antrage die Ansicht zu Grunde liege, daß die Hauptthätigkeit des Landtagsabgeordnetcn im Erschei-lieit bei den Plenarsitzungen, im Aufstehen und Sitzenbleiben bei den Abstimmungen, bestehe. Diese Ansicht habe weder ich noch meine Gesinnungsgenossen bei Stellung des Antrages gehabt. Es ist uns wohl bekannt, daß die Landtagsabge-ordnete» außer der Landtagssitzung vielfach beschäftiget sind und sein müssen, wenn sie ihrem Berufe getreu nachkommen wollen. Es ist richtig, was der Finanzausschuß bemerkt, daß man sich die Vorlagen einstudiren müsse, daß man oft Gesetze entweder durchstudiren oder wenigstens, wenn sie einem auch bekannt sind, wieder durchlesen müsse, daß man Vorträge vorzuarbeiten, sich Informationen zu holen und noch vielleicht Conferenzen mit andern Lantagsabge-ordneten diesfalls zu halten genöthiget sei. Allein all diesen Bemerkungen ist ja schon dadurch die Spitze abgebrochen , wenn ich erkläre, daß mein Antrag nur dort wirksam werden wird, wo ohnehin in Folge der kirchlichen Feiertage, die mehr als achttägige Vertagung von Landtagssitzungen eintreten wird, und wenn ich hinzufüge, daß während dieser Zeit ohnehin erfahrungsgemäß die Landtagsabgcordnelen sich in ihre Heimat begeben. Dieses selbst aber schließt noch durchaus nicht aus, daß sie in ihrem Wohnsitze nicht daS Studium der Vorlagen vornehmen, und überhaupt allen informativen Arbeiten obliegen werden, welche ihnen nach dem Gesetze zur Pflicht gemacht sind. Ich muß hier unterscheiden: Es wird Vorlagen geben, die sich zur Zeit der Vertagung der Landtagssttzungen bereits in den Händen der Abge- ordneten befinden, es wird auch solche Vorlagen geben, welche den Ausschüssen zur Berichterstattung zugewiesen worden sind. In dem einem, wie in dem andern Falle sind die allgemeinen Informationen auch in der Heimat möglich. Ueberdies halte ich dafür, daß die Arbeiten, die man bei solchen Informationen hat, durch die Diäten durchaus nicht entgolten werden. Die Diäten sind nach meiner Ansicht nichts mehr und nichts weniger, als eine Vergütung der Barauslagen, die mit dem Aufenthalte hier in Laibach verbunden sind, und allenfalls ein kleiner Ersatz für den Entgang des Verdienstes während der Abwesenheit der Abgeordneten von ihrem Wohnorte und während ihrer Thätigkeit beim Landtage. Der Finanzausschuß hat in seiner zweiten Position sich nur eine Schwierigkeit selbst geschaffen und dieselbe zu bekämpfen gesucht, eine Schwierigkeit, welche gar nicht im Wesen meines Antrages gelegen war, daher ich auch dafür halte, daß dieser Grund meinen Antrag nicht zu werfen im Stande ist. Was den dritten Punkt betrifft, daß sich der Landtag in die Ausschüsse vertheilen müsse, so ist daö wohl richtig, allein daraus folgt nicht, daß gewiß während der derartigen Feiertage, wo eine mehr als 8tägige Vertagung der Landtagssitzungen eintritt, auch alle diese Ausschüsse fortwährend thätig sind, oder sein werden. Ich habe früher bemerkt, daß erfahrungsgemäß bei solchen Vertagungen die Ausschüsse nicht in Thätigkeit sind, daher auch dieser Grund von selbst hinwegfällt. Sollte jedoch wirklich ein Ausschuß tagen, so ist für diesen Fall ohnehin Vorsorge getroffen. Was den vierten Punkt betrifft, so muß ich aufrichtig gestehen, daß wohl in der Regel die Landtagsabgeordneten ihre Wohnung und Verpflegung von Tag zu Tag bezahlen. Wenn aber dies nicht der Fall wäre, so wäre eS noch weniger unbillig, wenn man ihnen für die Dauer der Vertagung keine Diäten ausbezahlte; weil sich durch eine derartige Vorsorge für einen größer» Zeitraum offenbar viel weniger Auslagen herausstellen, als wenn sie von Tag zu Tag ihre Wohnung und Verpflegung bezahlen. Was den fünften Punkt betrifft, so habe ich das Vertrauen auf das hohe Präsidium dieses Hauses, daß es bei der Anordnung von Sitzungen und rücksichtlich bei Vertagungen die Interessen des Landtages im Auge behalten werde und eben deshalb glaube ich auch, daß Vertagungen von mehr als 8 Tagen nur dann eintreten werden, wenn dies in Folge der kirchlichen Feiertage nothwendig erscheint. Das Materiale der Arbeit wird nicht leicht das hohe Präsidium bestimmen, daß wegen der Arbeiten in den Ausschüssen die Plenarsitzungen über 8 Tage vertagt würden. Eben weil der Termin von mehr als 8 Tagen im Antrage steht, bin ich berechtiget anzunehmen, daß derartige Vertagungen von Landtagssttzungen nur bei hohen kirchlichen Festtagen und in ganz unvorhergesehenen Fällen eintreten könnten, daher ich mich nickt bestimmt finden kann, meinen Antrag, als vom Finanzausschüsse widerlegt anzusehen. — Dies bezüglich des ersten Theiles. Bezüglich des zweiten Theiles meines Antrages, wo eine scheinbare Rückwirkung des Beschlusses auf die Vergangenheit, rücksichtlich der Vertagung während der Weihnachtsferien, einzutreten hätte, muß ich bemerken, daß zu jener Zeit, als der Antrag gestellt wurde, meines Wissens nur zwei Abgeordnete ihre Diäten bezogen haben. Jene Herren, welche dieselben später für diese Vertagungszeit in Anspruch genommen haben, konnten cs nur mit dem Bewußtsein thun, daß sie im Falle der Annahme meines Antrages ohnehin den Ersatz werden leisten müssen. Ich glaube auch, da cs sich gegenwärtig nur um ein Hauögesetz handelt und nicht um ein Gesetz, welches in anderen Kreisen zur Geltung zu bringen wäre, daß man cs in dieser Richtung auch nicht sehr' strenge nehmen sollte. Sollte das hohe Haus den Finanzausschußantrag nicht annehmen, so werde ich mir erlauben den ersten Absatz meines Antrages etwas besser stplisirt dem hohen Präsidium zu übergeben, da dies natürlich nur dann geschehen kann, wenn der Antrag des Finanzausschusses vom hohen Hause abgelehnt würde. Ich behalte mir daher dieses Recht für die Spezialdebattc vor. Ich empfehle dem hohen Hanse meinen Antrag in ernste Erwägung zu ziehen, weil er bezweckt, unseren beschränkten Finanzverhältnissen in so weit zu Hilfe zu kommen, als cs die Umstände gestatten. Der verbesserte Antrag würde lauten: „Die Landtagsabgeordncten haben für die Dauer einer jeden mehr als achttägigen Vertagung der Land-tagssitzungen aus den Bezug der Diäten keinen Anspruch, sie erhalten nur die Vergütung der Kosten der Rück- und Herreise, in dem durch den Landtagsbeschluß vom Jahre 1861 bezüglich der Gebühren der Landtagsabgeordneten bestimmten Maße. Hievon hat nur die Ausnahme statt, daß Landtagsabgcordnete, welche während einer derartigen Vertagung in Ausschüssen beschäftiget sind, die Diäten, in so lange sie diesem Berufe obliegen, fort zu beziehen haben". Der zweite Punkt würde wörtlich so bleiben, wie er von mir im Antrage gestellt worden ist. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Abg. v. Wurzbach: Der Herr Antragsteller Dr. Skedl hat sich dahin ausgesprochen, daß er alle einzelnen Positionen des Finanzausschusses widerlegt habe. Ich bin dieser Ansicht nicht, glaube vielmehr, daß keine einzige Position widerlegt worden ist. Er hat in seiner heutigen Ausführung immer von hohen Feiertagen gesprochen, und daß die Pausen nur während derselben stattfinden. Seine Ausführung ist mit dem von ihm gestellten Antrage nicht im Einklänge. Was den Punkt betrifft, .welcher ihn hauptsächlich zur Stellung seines Antrages bewogen hat, nämlich, daß sich unser Landesfond in mißlichen Verhältnissen befindet, so bemerke ich, daß ich dies negiren muß. Durch die Subvention, die ihm von der hohen Regierung zugekommen ist, ist der Landesfond nicht in einer solchen mißlichen Lage. Aber das auch angenommen, so kann doch eine vorübergehende mißliche Lage des Fondes kein Motiv für Erlassung eines Gesetzes sein, daß dem Gläubiger eine Zahlung, die ihm gebührt, nicht zu leisten sei; das Land will zahlen und will nichts umsonst; der Arbeiter ist seines Lohnes werth, und wenn dem Landtagsabgeordneten die Diäten gebühren, werden sie bezahlt werden, der Landessond mag in was immer für einer Lage sein. Debatte und Slbftimmun« über Antrag: Skedl betreffend die Einstellung der Diäten bei längerer Landtags-Vertagung. — Einträge des $in. AuSsch. betreffend die pro». Gehaltserhöhung der Primarärzte. Der Herr Antragsteller hat ferner gesagt, die Ansschüsse haben während den Pausen, die 6 oder 8 Tage dauerten, nicht getagt. Ich muß das aus eigener Erfahrung in Abrede stellen. Die Ausschüsse haben in den letzten Ferien, die wohl etwas länger waren, getagt, sie haben auch während der Pausen in frühern Sessionen getagt, und gerade in dieser Zeit haben die Ausschußmitglieder sehr eifrig an den Vorlagen für den Landtag gearbeitet. Ein Diätengesetz, wie es von dem Herrn Abg. Dr. Skedl beantragt wird, ist so allgemein gehalten, daß es nach seinem Wortlaute oft eine wahre Ungerechtigkeit immer aber Schwierigkeiten in seiner Durchführung zur Folge hätte. Ein solches Diätengesetz, wie es der Herr Dr. Skedl im Auge hat, müßte, wenn es gerecht sein sollte, in eine maßlose Casuistik verfallen und cs ist wirklich kaum der Mühe werth, diesfalls cin weitwendiges Gesetz votiren zu lassen. Es ist in unserm Diätengesetze jedem Abgeordneten freigestellt, seinem eigenen Er-meffen anheim gegeben, ob er seine Diäten beziehen will oder nicht. Ich glaube, daß man mit gutem Grunde annehmen muß, — daß wir hier alle Männer von Ehre sind, — daß daher jeder Abgeordnete, der glaubt, daß ihm wegen der Ruhe, die ihm im Landtage etwa gegönnt war (Heiterkeit), keine Diäten gebühren, vollkommen freiwillig auf seine Diäten verzichten wird. Bei dem Reichs-rathe war dies nicht der Fall, dort mußte jeder seine Diäten annehmen, hier aber bei uns kann derjenige, der nicht gearbeitet zu haben glaubt, die Diäten ablehnen. (Dobro! Bravo!) Gesetze werden für gewöhnliche Fälle gemacht. Wenn man aber ein Gesetz in der Art machen will, daß auch ganz außergewöhnliche Fälle berücksichtiget werden sollen, nun dann würde ein solches Gesetz gar oft eine sonderbare Figur spielen. (Andauernde Heiterkeit.) Es liegt uns die Erfahrung vor, daß in drei Sessionen mit Inbegriff der jetzigen, eine Unterbrechung auf längere Zeit als acht Tage, nur zweimal stattgefunden hat. Nun soll für solche Fälle ein Gesetz voll Casuistik votirt werden! Gesetze werden für gewöhnliche Fälle gegeben, Ausnahmszustände sind kein Objekt für die Gesetzgebung. Ich muß endlich denn doch noch eine Bemerkung machen, so schwer sie mir auch fällt. Jedeö Gesetz, welches in Prari alsogleich und will-kührlich eludirt werden kann, ist nicht viel werth. Ich nehme an, das Gesetz, wie es hier von dem Herrn Dr. Skedl und Genossen beantragt ist, würde vom hohen Hause heute angenommen werden. Gut! Nehmen Sie an, ich wäre Laitdtags-Präsident, als solchem liegt mir die Pflicht ob, die Rechte meiner Collegen zu wahren. Wenn also dieses mir mißliebige, und ungerecht scheinende Gesetz da wäre und ich würde mich veranlaßt sehen eine längere Pause in den Plenar-Sitzungen eintreten zu lassen, was würde ich als Landtagspräsident thun? Ich würde in der letzten Sitzung des Landtages sagen: Ich bemerke den Herren, ich werde Ihnen die Mittheilung per Cir-culandum machen, wann die nächste Sitzung stattfinden wird. In diesem Falle wäre daS Gesetz ganz einfach eludirt , indem die Abgeordneten während einer solchen Pause ohne weiters hier bleiben müßten, da sie nicht wüßten ob morgen oder übermorgen, und überhaupt wann die nächste Sitzung stattfindet. In Anbetracht aller dieser und der im Berichte vorgebrachten Gründe, glaube ich, daß der Ausschußantrag auf Uebergang der Tagesordnung ganz zweckmäßig und der Würde des hohen Hauses angemessen ist. (Bravo! Bravo!) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich bringe nun den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, und im Falle als derselbe abgelehnt werden sollte, würde der Antrag des Herrn Dr. Skedl zur Debatte zu bringen sein. Ich bitte daher jene Herren, welche mit dem Ausschußantrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Antrage des Finanzausschusses betreffend die provisorische Erhöhung der Gehalte der Primarärzte an den hiesigen Wohlthätigkeitsanstalten. Ich bitte den Herrn Berichterstatter Abg. v. Wurzbach seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter v. Wurzbach: (liest) „Gericht des Finanzausschusses über den Antrag des Landesausschusses betreffend die provisorische Erhöhung der Gehalte der Primarärzte an den hiesigen LandeswohlthätigkeitsAnstalten. In der 24. Landtags-Sitzung wurde der Antrag des Landesausschusses auf provisorische Erhöhung der Gehalte der Primarärzte in den hiesigen Landeswohlthätig-keits - Anstalten vom Jahre 1866 angefangen, dem Ausschüsse zur Erwägung und Berichterstattung zugewiesen. Da nun der Finanzausschuß die volle Geltung der vom Landesausschusse zur Rechtfertigung seines Antrages vorgebrachten Motive anerkennt; da angenommen werden muß, daß der Landcsausschuß, ehevor er diesen Antrag vor den Landtag brachte, rücksichtlich der Bedeckung des durch diesen Antrag den respectiven Landes-fonden erwachsenden Mehraufwandes im Klaren sein mußte, da endlich, wenn auch derzeit eine Bedeckung dieses neuen nicht belangreichen Erfordernisses nicht vorhanden wäre, cs Sache des Landesausschusses sein wird, die Mittel und Wege zu dieser Bedeckung, entweder durch Erwirkung eines Landtagsbeschlusses oder, was für das heurige Verwaltungsjahr das wahrscheinlichere ist, durch die Gebarungs-Manipulation zu finden, wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Antrag des krainischen Landesausschusses : „Den Primarärzten der Landeswohlthätigkeits-An-„stalten wird vom laufenden Jahre angefangen, bis zur „definitiven Gehaltssistemisirung zu dem Gehalte, welchen „sie gegenwärtig beziehen, aus den respectiven Fonden eine „jährliche Remuneration, und zwar: für den Primararzt „der chirurgischen und syphilitischen Abtheilung eine Remuneration pr. 200 fl. Ö.W., für den Primararzt der „medizinischen Abtheilung eine Remuneration pr. 200 fl. „Ö. W., für den Primararzt des Gebär-und Findelhauses „eine Remuneration pr. 100 fl. Ö. W. bewilliget", werde genehmiget. Präsident: Wünscht Jemand über den so eben vernommenen Antrag des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift (wird unterbrochen vom) Debatte und Abstimmung wegen Antrag des Bin. AuSsch. betreffend die proti. Gehaltserhöhung der Primarärzte. — Gesuch des Binccnz Hansel um vorschußweise Stusdczahlung eines BerdicnstbctragcS. Abg. Kromer: Ich habe nur erwähnen wollen, daß in den vorliegenden Antrag der Leiter der Wohlthätigkeitsanstalten, der Herr Director vielleicht aus dem Grunde nicht mit einbezogen wurde, weil er begutachtend in zarter Reserve seiner Person zu erwähnen unterließ, und ich wäre der Ansicht, daß wenn den Herren Primarien mit Rücksicht auf ihre gesteigerte Thätigkeit, die gegenwärtig die Wohlthätigkeitsanstalten von ihnen anfordern, eine Remuneration bewilliget wird, daß eine solche auch dem Herrn Director bewilliget werden möge. Ich stelle daher den Antrag, es sei auch dem Director der Wohlthätigkeits-anstalten eine Remuneration von jährlichen 200 fl. zu verabfolgen. Präsident: Wie viel? Abg. Kromer: 200 fl. jährlich. Präsident: Ich stelle die Unterstützungsfrage, und bitte jene Herren, welche den so eben vernommenen Antrag unterstützen tvollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dr. Snppan: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß über diesen Gegenstand der Finanzausschuß zu einer kurzen Berathung zusammen treten dürfte. Präsident: Ich bin mit diesem Antrage einverstanden und unterbreche zu diesem Behufe die Sitzung auf einige Minuten. (Die Sitzung wird um 11 Uhr 50 Minuten unterbrochen. Rach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 10 Minuten.) Abg. v. Wurzbach: Ich habe dem hohen Hanse bekannt zu geben, daß der Finanzausschuß den vorliegenden Antrag des Herrn Abg. Kromer in Erörterung gezogen und beschlossen hat, folgenden Antrag zu stellen: „Es sei der Antrag des Herrn Abg. Kromer dem Landcsausschusse zur weitern Erwägung und Berichterstattung zu übergeben". Der Finanzausschuß hat vernommen, daß der Lan-desausschnß als er hier die heutige Vorlage bearbeitet hat, eigentlich nur die Primarärzte im Auge hatte und von dem übrigen Personale in den Wohlthätigkeitsanstalten ganz abgesehen hat. Dies ist darum geschehen, weil das ganze Institut, die Gehalte aller Beamten bei den Landeswohlthätigkeitsanstaltcu seinerzeit, u. z. in nicht ferner Zeit, ststemisirt werden sollen. Der Finanzausschuß ist zwar vollkommen überzeugt, daß die Dotation des Directors dieser Anstalten mit 300 fl. als eine sehr geringe beinahe nicht angcmeffene erscheint; allein er konnte sich doch auch der Ueberzeugung nicht verschließen, daß dieses Amt eigentlich nur ein Ehrenamt sei, und daß daher diese 300 fl. nicht als eine Entlohnung, sondern als ein Honorar anzusehen sind. Weilers ist es richtig, daß der Director dieser Anstalten durch die Vergrößerung derselben mehr in Anspruch genommen ist, als früher, allein da dieser Gegenstand heute zum erstenmale in diesem hohen Hause zur Sprache kam, und der Landesausschuß ihn nicht im Sinne hatte, als er diese Vorlage in das Haus brachte, und da zu einer reiflichen Erwägung desselben nicht mehr die Zeit ist, so halte ich den Antrag des Finanzausschusses für ganz begründet, daß nämlich dieser Zusatzantrag des Herrn Abg. Kromer dem Landesausschnsse zur weitern Erwägung und scinerzeitigcn Berichterstattung zugewiesen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, u. z. zuerst den Antrag, wie ihn der Finanzausschuß in seiner ursprünglichen Fassung vorgelegt hat. Derselbe lautet: (liest denselben); ich bitte jene Herren, welche .... (Wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Toman: Darf ich um das Wort bitten, Herr Präsident? Ich würde nur bitten, daß jede einzelne Remuneration für jeden einzelnen Primararzt separat zur Abstimmung gelange, denn es versteht sich von selbst, daß sich dann die Herren für eine Remuneration zu Gunsten dcS einen oder des anderen der Herren Aerzte entscheiden können oder nicht, indem cs wirklich für die Herren Abgeordneten bestimmend wirken kann, daß einer oder der andere Primararzt schwächer besoldet ist, und daher glaube ich, daß es zweckmäßig wäre, die Abstimmung getrennt vorzunehmen. Abg. Brolich: Ich möchte doch ein Wort dagegen sagen, entweder sollen alle Aerzte gleich behandelt werden, sohin allen eine angemessene Remuneration bewilliget werden, oder keinem derselben. Es wäre doch sehr unbillig, wenn von der einen oder der anderen Seite eine Protection ausgeübt würde. Präsident: Ich werde das hohe Haus befragen, ob der Ab-stimmungsmoduS, den der Herr Dr. Toman beantragt hat, beliebt wird, und bitte jene Herren, welche mit dem Ab-stimmungsmodus des Herrn Dr. Toman einverstanden sind, sich zu erheben. Abg. Dr. Toman: Ich habe ja keinen Antrag gestellt. Präsident: Nun so bringe ich den Antrag des Ausschusses, wie ich ihn früher verlesen habe, zur Abstimmung; und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Jetzt bringe ich den Znsatzantrag des Abg. Kromer zur Abstimmung, daß mit Bezug auf eine allfällige Remuneration des Directors der Gegenstand dem Landesausschusse zur Vorbe-rathung und scinerzeitigcn Berichterstattung zugefertigt werde, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommen nun einige Petitionen zur Erledigung, u. z. die erste über das Gesuch des Vincenz Hansel und mehrerer Gewerbsleute um vorschußweise Ausbezahluug ihres Verdienstbetrages pr. 720 fl. 77 kr. aus dem Landesfonde für die Schulbaute in Kopain. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter v. Langer den Vortrag zu beginnen. 492 Gesuch des Dinccnz Hansel und mehrerer Gcwcrbsleutc um vorschußweise Ausbezahlung eines Vcrdicnübctragcs. — Gesuch des Steuereinnehmers Furlan um eine Remuneration. Berichterstatter v. Langer: (liest) „Hoher Landtag! Vincenz Hansel, Tischlermeister zu Laibach, und andere Gewerbsleute stellen in ihrer Petition vom 25. Jänner d. I. an den hohen Landtag die Bitte, um Bewilligung den von ihren bei der Schulbaute in Kopain, Bezirk Großlaschitsch, ins Verdienen gebrachten Betrag pr. 720 fl. 77 kr. vorschußweise aus dem Landesfoude auszubezahlen, und suchen ihr Ansuchen mit den Umständen zu begründen, daß der Bauunternehmer Franz Spialek, gewesener Forstmeister des Gutes Zobelsberg, die accor-dirten Meisterschastsbeträge, trotz der Vollendung und Collaudirung der Arbeiten nicht bezahle, daß derselbe bei Uebernahme dieser Bauten von Seite des k. k. Großla-schitscher Bezirksamtes von jeder Cautionslcistung enthoben worden ist, und daß endlich die executive Einbringung der rückständigen Concurrenzbeträge, in denen die Petenten eine Deckung ihres Guthabens finden könnten, von der k. k. Landesregierung sistirt worden sei, daher sie keine Aussicht hätten, zur baldigen Auszahlung ihrer Verdicnstbeträge gelangen zu können. Nachdem jedoch der Landesfond seine ihm durch die Landesordnung zugewiesene bestimmte Widmung hat, von welcher nicht abgegangen werden darf, und derselbe zu Vorschüssen bei Privatgeschäften durchaus nicht beansprucht werden kann, so stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Gesuch des Vincenz Hansel und Genossen vom 25. v. M. werde abweislich verbeschieden". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort. Es sind schon mehrere Gesuche, welche an den Landesausschuß eingelaufen sind, befürwortend an die hohe Landesregierung abgetreten worden. Ich glaube, daß das auch mit dem vorliegenden Gesuche zu geschehen hätte, indem die betreffenden Gewerbsleute bona fiele gehandelt zu haben scheinen, indem ich glaube, daß eine Sicherstellung der Baukosten stattgefunden habe. Es stellt sich jedoch heraus, daß von der Behörde auf diesen Umstand keine Rücksicht genommen wurde, und daß eben darum, weil bei der Lizitation der fraglichen Baute nicht die gehörigen Cautelen beobachtet worden sind, nun diese Gewerbsleute in großer Bedränqniß leben. Vielleicht wird eS den Behörden dann ermöglicht fein, dem Wunsche der Petenten am schnellsten Willfahrung zu leisten. Ich beantrage daher, daß dieses Gesuch vom Landesausschusse befürwortend an die hohe Landesregierung übermittelt werde. Präsident: Wird der so eben vernommene Antrag unterstützt? (Rufe: Ja! nach der Debatte.) Oder wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Kromcr: Ich muß diesen Antrag unterstützen; denn das Entgelt für derlei Bauten wird in der Regel im politischen Wege eingebracht. Die Unternehmer rechnen auch darauf, daß ihnen dafür die Zahlung zukommen werde, ohne daß sie nothwendig hätten, gegen ganze Gemeinden erst im Rechtswege auftreten zu müssen. Es mag jedenfalls auch ein Versehen der politischen Behörde gewesen sein, daß man vom ursprünglichen Unternehmer Spialek die erforderliche Caution nicht gefordert hat. Es ist sohin angezeigt, das Gesuch der betreffenden politischen Behörde abzutreten, welche einerseits die oerzeitige Armuth der Insassen von Kopain berücksichtiget, andererseits aber auch dafür sorgen wird, daß den Gesuchstellern die Zahlung wenigstens nach Möglichkeit zufließe, ohne daß sie gezwungen werden, erst den weitwendigen Rechtsweg gegen die Gemeinde zu betreten. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter v. Langer: Es sind im Finanzausschüsse selbst auch in dieser Richtung mehrere Stimmen laut geworden, und man konnte sich der Verwunderung nicht erwehren, wie das Großlaschitscher Bezirksamt von den Verordnungen, die bei dergleichen Bauten maßgebend sind, ganz abgegangen ist, und den damaligen Forstmeister der Herrschaft Zobelsberg als Bauunternehmer von der gesetzlichen Cau-tionslegung ganz entheben konnte. Was die Sistirung der Erecutionsmaßregeln gegen die säumigen Concurrenz-pflichtigen anbelangt, so dürfte diese wohl wahrscheinlich in dem Umstande begründet sein, daß die mittlerweile eingetretene Roth jener Bezirke die hohe Landesregierung veranlaßt haben konnte, die executive Einbringung zu sistiren. Nun, es ist jedenfalls für die Subunternehmer sehr hart, wenn sie ihren Verdienstbetrag nicht zur rechten Zeit beziehen können, allein andererseits würde es doch auch eine gefährliche Conseguenz geben, wenn der Landtag dadurch in die Lage versetzt werden müßte, den Vermittler zu machen, sobald es sich um mißlungene Privatgeschäfte handelt, nur deswegen hat die Majorität des Finanzausschusses sich dahin geeinigt, dieses Gesuch abzuweisen und demselben keine Folge zu geben. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des Finanzausschusses. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich bringe daher den Antrag des Herrn Abg. Deschmann zur Abstimmung, welcher dahin geht, daß das Gesuch der Gewerbsleute, des Herrn Hansel dem Landesauöschusse zur Befürwortung an die Regierung übergeben werde. Die Herren, die damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Präsident: Die nächste Petition ist das Gesuch des Steuereinnehmers in Nassensuß Furlan um eine Remuneration. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Matthäus Furlan, k. k. Steuereinnehmer in Nassen-fuß, bittet um eine Remuneration aus dem Grundentlastungssonde, indem er sich auf seine Thätigkeit bei Einbringung der Grundentlastungs - Rückstände beruft, wodurch eS ihm gelungen sei, jene in Folge eines neuen Modus von einem übernommenen Rückstände pr. 3572 fl, 23 kr. aus 760 fl. zu reduziren. Nachdem bei Feststellung des Grundentlastungsfonds- Abstimmung über Gesuch CcS ©ttucreinneljmerj Furlan um eine ^Remuneration. — Gesuch der Landeshaupteaffabeamten Al. Ruda und aqo E. žagar um cine ^Remuneration. — Gesuch des Theaterunternelimer« Galliano um eine Unterstützung. Präliminare für das Jahr 1866 zur Remunerirung der Steueramtsbeamten ein Betrag pr. 200 fl. in das Präliminare eingestellt und dessen Verwendung dem Lanves-ausschusse übertragen wurde, so stellt der Finanzausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition des Matthäus Furlan um eine Remuneration aus dem Grundentlastungsfonde werde dem Landesausschusse zur Amtshandlung zugewiesen". Präsident: Wünscht Jemand über den so eben vernommenen Antrag das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Bericht über das Gesuch des Landeshauptcasseoffi-zialen Alois Ruda und Landeshauptcasse-Assistenten Carl Žagar um eine Remuneration für ihre außerordentliche Dienstleistung bei der Grundentlastungsfondscasse. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest): „Hoher Landtag! In der dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesenen Petition des Alois Ruda, Offizial und Carl Žagar, Assistent bei der k. k. Landes-hauptcasse, um eine Remuneration für ihre außerordentliche Dienstleistung bei der Grundentlastungs-Fondscasse weisen die Gesuchsteller aus die Wichtigkeit und Schwierigkeit der Cassageschäfte des Grundentlastungs-Fondes und die damit verbundene große Verantwortlichkeit hin, der gegenüber ihre Gehaltsbezüge jährlicher 735 fl. und 472 fl. 50 kr. unverhältnißmäßig gering seien und führen weiters an, daß ihnen int Jahre 1861 durch den Auslauf der Coupons von den Grundentlastungs - Obligationen und durch die Nothwendigkeit der neuen Anlage der Creditsbücher eine bedeutende Arbeitsmenge zugewachsen sei, welche sie demnach allein bewältiget und namentlich durch mühevolles Rastriren und Vorschreiben die allen Creditsbücher für weitere zehn Jahre brauchbar gemacht haben, wodurch die Anschaffung neuer Bücher entfiel und dem Fonde eine bedeutende Auslage erspart wurde. Speziell wird noch vom Alois Ruda angeführt, daß er schon seit dem Jahre 1859 mit der Liquidatur des Grundentlastungs - Fondes betraut sei und alle Geschäfte auf das Schleunigste besorgt habe, während Carl Žagar geltend macht, daß er sich auch zur schnelleren Enlferti-gung der Parteien bei dem wichtigen und mit Verantwortlichkeit verbundenen Liquidatursgeschäfte betheiligte, obschon er hiezu als Assistent keine Verpflichtung gehabt habe. Der Finanzausschuß erachtet, daß die angegebenen Gründe einen Anspruch auf eine Remuneration aus dem Grundentlastungsfonde nicht rechtfertigen, da das k. k. Aerar die Besorgung sämmtlicher Cassageschäfte des Grund-entlastungsfondes gegen einen siren jährlichen Beitrag aus diesem Fonde auf sich genommen und deshalb auch allein dafür die entsprechende Besorgung, die Vorkehrungen zu treffen hat, wornach auch der Grundentlastungsfond den mit diesen Geschäften betrauten Beamten gegenüber keine wie immer geartete Verbindlichkeit hat.' Der Finanzausschuß beantragt daher: Der hohe Landtag wolle beschließen: XXVII. Sitzung. „Der Petition des Alois Ruda und Carl Žagar um eine Remuneration aus dem Gruildentlastungsfonde werde keine Folge gegeben". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand bas Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Derselbe ist angenommen. Bericht über das Gesuch des Theaterunternehmers Calliano um eine Unterstützung aus dem Theaterfonde. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Der Director des hiesigen landschaftlichen Theaters, Jakob Calliano bittet um eine Erhöhung der diesjährigen Subvention oder um eine außerordentliche Unterstützung aus dem Theaterfonde, indem er in seinem Gesuche nachweiset, daß in Folge des schwachen Theaterbesuches namentlich in der ersten Zeit der Saison sich bis Ende December v. I. ein Deficit von 1863 fl. 10 kr. herausgestellt habe, wovon beiläufig die Hälfte auf Gagenrückstände an Gesellschaftsmitglieder entfalle, welche in Folge dessen bereits mit Verweigerung der Dienstleistungen drohen und theilweise ein anderweitiges Fortkommen suchen wollen, wo dann beim Abgänge der hervorragendern Mitglieder die Schließung des Theaters erfolgen müßte und die zurückgebliebenen Mitglieder mit ihren Familien dem größten Elende preisgegeben wären. Jakob Calliano erklärt dieses Deficit auf keine Weise decken zu können und beruft sich auch darauf, daß ihm unter ähnlichen ungünstigen Verhältnissen vor eilf Jahren vom k. k. Ministerium des Innern eine namhafte Unterstützung aus dem ständischen Theaterfonde zur Deckung der Gagenreste an die Gesellschaft bewilliget worden sei. Die ungünstige finanzielle Lage des hiesigen Thea-terdirectorö ist eine allgemein bekannte Thatsache und zur theilweise» Erleichterung derselben wurde unter den Privatlogenbesitzern eine Subscription eingeleitet, welche bisher ein Ergebniß von 144 fl. abgeworfen hat. Da nun der Theaterfond gleichfalls 13 Logen besitzt, welche zum Theile vermiethet sind und die Miether den Pachtzins wohl nur in der Voraussetzung bezahlt haben, daß die Vorstellungen die ganze Saison hindurch währen und ein vorzeitiger Schluß derselben ohne eine Aushilfe kaum abzuwenden sein wird, da ferner für den Theaterfond als Logenbesitzer es wohl angemessen sein dürfte, daß er hinter den Leistungen der Privatlogenbesitzer nicht zurückbleibe und da selber nach dem Ausweise der landschaftlichen Buchhaltung über einen disponiblen Casserest von 763 fl. 27 kr. zu verfügen hat, so erscheint dem Finanzausschüsse mit Rücksicht auf die Anzahl der Logen, die sich im Besitze des Theaterfondes befinden, eine Aushilfe von 150 fl. entsprechend, und er stellt demgemäß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. über die vorliegende Petition des Theaterdirec-tors I. Calliano werde demselben eine Aushilfe von 150 fl. aus dem Theaterfonde bewilliget. 2. Der Landesausschuß werde beauftragt, diesen Bettag auS dem Theaterfonde flüssig zu machen und da- 2 AQA Abstimmung über Gesuch des Theatcrdircctors Jakob Galliano um eine Unterstützung- — Petition deS Vereines zur Unterstützung dürftiger Sludircndcr des k- k- polytechnischen Institutes in Wien- — Petition der Gem- Sagurje wegen Devastation der Schnecbergcr Waldungen. Petition der Gem. Morobij um VerkaufSgcnchmigung zweier StaatSschuldverschrcibungcn. für zu sorgen, daß selber lediglich zur Deckung der Gagenrückstände verwendet werde". Präsident: Wünschr Jemand über die so eben vernommenen Anträge das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ick die Anträge zur Abstimmung, und zwar zuerst Punkt 1, daß dem Theater-director Calliano eine Aushilfe von 150 fl. Oest. W. aus dem Theaterfonde bewilliget werde. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Die Majorität erhebt sich.) 2. Daß der Landesausschuß diesen Betrag flüssig zu machen und dafür zu sorgen beauftragt werde, daß selber lediglich zur Deckung der Gagen-rückständc verwendet werde. Jene Herren, welche auch damit einverstanden sind, wollen.sich erheben. (Geschieht.) Die Anträge sind somit angenommen. Petition des Vereines zur Unterstützung dürftiger Studirender des k. k. polytechnischen Institutes in Wien um einen Unterstützuugsbeitrag. Ich ersuche den Herrn Dr. Bleiweis um den bezüglichen Vortrag. Berichterstatter Dr. Bleiwcis: (liest) „Hoher Landtag! Der Verein zur Unterstützung dürftiger Studirender des k. k. polytechnischen Institutes in Wien hat an die Landesvertretung des Herzogthums Krain ein Gesuch um Bewilligung eines Unterstützungsbeitrages aus dem Landes-fonde überreicht. Obschon laut des dem Gesuche angeschlossenen Jahresberichtes von 1863/4 und der Vcreinsstatuten der wohlthätige Zweck des Vereines keinen Augenblick verkannt werden kann, so findet der Finanzausschuß auch bei der vorliegenden Petition dieselben Gründe, mit welchen einem ähnlichen Gesuche, nämlich dem der philosophischen Facultät in Wien, vom h. Landtage keine Folge gegeben werden konnte, maßgebend. In Consequenz des gedachten Beschlusses stellt demnach der Finanzausschuß den Antrag : Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Petition des Vereines zur Unterstützung dürftiger Studirender bed polytechnischen Institutes in Wien kann keine Folge gegeben werden". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich den so eben vernommenen Antrag zur Abstimmung. Jene Herren , welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommen nun mehrere Petitionen, die nicht in die heutige Tagesordnung aufgenommen sind. Petition der Gemeinde Sagurje. Der Herr Berichterstatter Brolich wird ersucht, um Erstattung des bezüglichen Vortrages. Berichterstatter Brolich: (liest) „In dieser Petition wird zwar von Devastationen der Schneeberger Waldung gesprochen, allein ein Beweis hierüber wird nicht geliefert. Dagegen wird gar nicht angeführt, daß die Gemeinden gegen derlei Devastationen bei dem zuständigen k. k. Bezirksamte, oder allenfalls der k. k. Landesregierung Abhilfe gesucht hätten, und diese ihnen verweigert worden wäre. In so weit die Gemeinde Sagurje und Grafenbrunn Besorgnisse haben, in ihren Servitutsrechtcn verkürzt zu werden, bleibt es ihnen unbenommen, die dies-fällige Abhilfe bei dem zuständigen k. k. Bezirksamte oder allenfalls im Rechtswege zu suchen; der Landtag ist nicht competent, in dieser Angelegenheit einen Einfluß zu nehmen und der Petitionsausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Diese Petition werde der hohen k. k. Landesregierung zur allfälligen weitern Verfügung abgetreten". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist auch angenommen. Eine zweite Petition ist die der Gemeinde Morobij um Bewilligung zum Verkaufe zweier Staatsschuldverschreibungen. Berichterstatter Brolich: (liest) „Die beiden Staatsschuldverschreibungen, u. z. die eine vom 1. Juni 1826 pr. 150 fl. mit 4 % und die zweite vom 1. Jänner 1855 pr. 30 fl. mit 5 % verzinslich, lauten auf die Gemeinde Morobiz; sie gehören sohin zum Stammvermögen dieser Gemeinde. Nach dem §. 74 des noch in Krain in Kraft bestehenden Gemeindegesetzes vom 17. März 1849 ist jede Veräußerung des Gemeindevermögens und Gutes und jede Vertheilung desselben untersagt und nur ausnahmsweise kann unter gehöriger Begründung die Bewilligung hiezu vom Landtage ertheilt werden. Die bloße Angabe der Gemeinde, daß sie an den Religionsfond für die aus Anlaß deö Kirchenbaues vom Jahre 1862 geführte Bauleitung und Collaudirung 502 fl. zu zahlen habe, gibt noch keinen Beweis der wirklich vorhandenen Schuld, und eben so wenig, daß die Gemeinde diese Schuld nicht auf eine andere Weise zahlen könnte; z. B. durch Einführung einer Umlage. Zudem liegt auch nicht vor, daß der Gemeindeausschuß die Veräußerung dieser Obligationen mittelst eines förmlichen Beschlusses verfügt habe, und demnach hat nach dem §. 78 des GemeindegescheS der Ausschuß dafür Sorge zu tragen, daß in dem Falle, als die nöthigen Ausgaben durch die Einnahmen nicht gedeckt sind, neue Ertragsquellen eröffnet oder durch Umlage aus die Gemeinde für die Deckung des Abganges gesorgt werde. Zudem wäre der Erlös dieser Obligationen bei dem auffallend niedern Course so unbedeutend, daß der Gemeinde in der That gar keine Abhilfe geleistet würde. Der Petitionsausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Gemeinde Morobiz werde die Bewilligung zur Veräußerung der beiden Staatsschuldverschreibungen ä pr. 30 fl. und 150 fl. nicht ertheilt und der Landesausschuß ersucht die Gemeinde hievon zu verständigen". Präsident: Wünscht Jemand das Wort über den so eben vernommenen Antrag? (Nach einer Pause.) Nachdem Gesuch der durch Feuer verunglückten Gemeinde Harije um eine Unterstützung. — Petition der Gemeinde Orehek betreffend die Einreibung Aqc der Triest mit der Fiumaner - Reichsstraße verbindenden Straße unter die Concurrcnzstraßcn. Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommt eine weitere Petition der Gemeinde Harije um Unterstützung für die durch die Feuersbrunst verunglückten Insassen. Berichterstatter Dr. Bleiweis: (liest) „Hoher Landtag! . Die durch die Feuersbrunst am 24. December v. I. verunglückten Bewohner von Harije haben durch den Abgeordneten Herrn Dr. Costa nachstehende Petition überreicht: Slavni naš deželni poslanec! Obračajo se podpisani Harijci do Vas, slavni gospod, se sledečo preponižno prošnjo: Bili smo Harijci 24. decembra p. 1. v Trnovski farni cerkvi pri duhovnem opravilu zbrani. Kar zaslišimo prežalosten glas, da je naša vas v ognju. Kar smo mogli, smo hiteli domu, pa ker je ravno hud veter pihal, in ker imamo od farne cerkve do naše vasi uro hoda, smo, žalibog, domu pridši naše vse v prah in pepel spremenjeno našli. Pogorelo je 20 gospodarjem vse; — hiše in hleve, pohiščino in živež za ljudi in živino je požrešni plamen vkončal. Revščina je tem veča, ker nas je nesreča v sredi zime zadela in kjer nismo nič rešiti zamogli. Iz kratkega tega popisa, slavni naš poslanec lehko spoznate, da je naš stan prežalosten in da mi, revni pogorelci, pomoči neizrečeno potrebujemo. Zatečemo se torej k Vam, slavni gospod doktor, ter Vas ponižno prosimo, da našo revščino visokemu deželnemu zboru naznanite, ter nam po njem ali pa od kake (huge strani kaj pomoči naklonite. Večno Vam bodo zato hvaležni Harijski pogorelci. Da es landeskundig ist, daß die ohnehin armen Bewohner von Harije inmitten deö Winters durch die Feuersbrunst in den größten Nothstand versetzt und für sie daher auch schon auf andern Wegen milde Gaben gesammelt wurden, — da der h. Landtag schon zweimal in solchen Fällen, wo das Schadenfeuer eine ganze Ortschaft ins Elend stürzte, den Abbrändlern eine Unterstützung zugewendet hat, stellt der Finanzausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Den durch den Brand am 24. December v. I. verarmten Bewohnern von Harije wird eine Unterstützung von Einhundert Gulden österr. Währung aus dem Landessonde bewilliget; der Landeöausschuß aber wird angewiesen, mit der Flüssigmachung dieses Betrages den Abbrändlern die nachdrücklichste Mahnung an das Herz zu legen, ihre Gebäude bei irgend einer Assecuranz zu versichern". Präsident: Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich denselben zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Petition der Gemeinde Orehek betreffend die Straße, welche die Fiumaner Reichsstraße mit der Triester verbindet. Berichterstatter Dr. Bleiweis: (liest) „Hoher Landtag! Die Gemeinde von Orehek hat nachstehende Petition überreicht: Visoki deželni zbor! Od državne ceste Reške v okraju Postojnskem pelja soseskiua pot nad Matenjo vasjo po cesarskem dvornem posestvu Prestranek in po soseski Orehovski na državno cesto Tržaško, ktero doseže blizo Dilc. 940 sežnjev te poti od Prestranka do Orehka, in 1570 sežnjev od Orehka do Tržaške ceste je bilo dolgo zanemarjenih, zdaj pa je ces. kr. okrajna oblastnija Postojnska ukazala, da mora naša soseska pot urno v dober stan členiti, z dobro šuto visoko nasuti, in grape poleg nje izkopati. Soseski ni mogoče, tacega velicega dela, vkup 2510 sežnjev dolgosti, se svojo močjo storiti. Orehek šteje 68 hiš in komaj 400 duš, delavnih prebivalcev tedaj okoli sto, kteri sami se svojimi rokami te naloge nikakor ne odpravijo. Imamo namreč vrh tega še drugo vozno pot iz Orehka proti Postojni dolgosti 1890 sežnjev, in več kot 1450 sežnjev poljskih pot delati. Tudi smo primorani novo cesto ob vodi Reki, pet ur od nas oddaljeno, popravljati, in prisiljeni, potrebna kmetijska dela opuščati, da zadostujemo uradnim ukazom. Občno znane pa so velike nadloge, vkterih naša soseska živi. Lani je tukaj, kakor drugod na Notranjskem, glad ljudi trpinčal, da so morali milodarov očitno prositi, in letos je bilo pridelka zopet tako pičlo, da se sosedje komaj preživijo. Nikakor tedaj ni mogoče, da bi naša uboga vas najemala in plačevala potrebnih delavcev za ovo vozno pot. Omeniti je zraven, da soseska te poti skoraj nič ne rabi, vozijo po nji pa posebno prebivalci Pivke, ki imajo baratijo z Trstom, Ipavo in Gorico, in služabniki casarske žebčarijske naprave v Prestranku. Iz tega uzroka se je cela vozna pot ondi leta 1857 popravljala na državne stroške, in bi se tako tudi zdaj morala temveč delati, ker od takrat sem skoraj devet let je nihče delal ni, in je sedanje popravljanje posebno težavno in potrošljivo. Želi tedaj soseska Orehovska iskreno, da naj bi ovo občno vozno pot, ki veže Reško in Tržaško cesto, celi Postojnski okraj nase vzel, ter da bi postala okrajna cesta, in zato si drzne tu podpisano soses-kino glavarstvo pohlevno prositi, da naj visoki deželni zbor blagovoli opraviti, da se sprememba ta zgodi, ali pa, — da naj soseski Orehovski za omenjeno veliko cestno delo podari milostljivo pomoč iz deželnega zaklada. Da die fragliche Straße bei der Straßenkategori-sirung unter die Concurrenzstraßen eingereiht wurde und sic Petition der Gemeinde Orehek daher schon die gewünschte Erledigung gesunben hat, wird der Antrag gestellt : Der h. Landtag wolle beschließen: Die Petition wird in dem gedachten Sinne erlediget". Präsident: Wünscht Jemand über den so eben vernommenen Antrag das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist r iBctilion bcr Benrksinsasscn Abclsbcrg um einen UntcrftüBungSbcitmg für die Wicdcrbcrsicllung und Beschotterung der Rekasiraße.—Svetee kündigt die ooUentctc stovenifche UcberfcBung des an. — Wahl eines Landesausschusses. angenommen. Wir haben noch einen Gegenstand . . . . (wird unterbrochen vom) Berichterstatter v. Langer: Da ist noch eine Petition, nämlich das Gesuch des Bezirkes Adelsberg um einen Unterstützungsbeitrag für die Wiederherstellung und Beschotterung der Rekastraße im Bezirke Adelsberg. Berichterstatter v. Langer: (liest) „Hoher Landtag! Die Gemeinden des Bezirkes Adelsberg haben in ihrem Gesuche vom 29. v. M. das Ansuchen gestellt: Der hohe Landtag geruhe den gefertigten Gemeinden zur Wiederherstellung und Beschotterung der Reka-Straße, aus dem vom hohen Landtage für dieses Jahr bestimmten Subventionsbetrage pr. 10.000 fl. eine Unterstützung zu bewilligen. Da jedoch laut Landtagsbeschluß vom 15. Jänner d. I. Artikel IV des Ausschußantrages der Betrag von 1000 fl. als Beitrag für die in diesem Jahre zur Ausbezahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten an eben der in der Petition genannten Reka - Straße im Bezirke Senosetsch, der Rest aber zunächst für Subventionen der sub Artikel II a, b, e, des Auöschußantrages angeführten Straßenstrecken in Verwendung zu kommen hat, somit über die Verwendung jener 10.000 fl. vom hohen Landtage bereits endgiltig beschlossen worden ist, so stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Gesuche der Gemeinden des Bezirkes Adelsberg um Unterstützung behufs der Beschotterung der Reka-Straße kann nicht Folge gegeben werden". Präsident: Wünscht Jemand das Wort über Den so eben vernommenen Antrag? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben eiiiverstanben sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Nach §. 12 L. £>. „wird Ein Landesausschußbeisitzer durch die von der Wählerklasse des großen Grundbesitzes gewählten Abgeordneten, Einer durch die, von der Wählerklasse der Städte und Märkte und der Handels-unb der Gewerbekaminer gewählten Abgeordneten, Einer durch die von der Wählerklasse der Landgemeinden gewählten Abgeordneten und Einer von der Landesversam-lung aus der Mitte des Landtages gewählt". Der Posten eines Laudesausschusses, der durch die Abgeordneten der Städte und Märkte und der Handels- und Gewerbekammer zu wählen ist, ist durch den Tod unseres vorigen Bürgermeisters erlediget. Ich werde ersuchen demnach zu einer neuen Wahl zu schreiten. Poslanec Svetec: Prosim besede. Jaz si derznem slavnemu zboru naznaniti, da je odbor, ki je bil postavljen, da prestavi občinsko postavo v slovenski jezik, izvolil si gospoda dr. Bleiweisa za prvosednika in mene za zapisnikarja ter da je to svoje delo že tudi dovršil ter je sklenol, da izroči zdaj dovršeno prestavo deželnemu odboru, da jo ob svojem času razglasiti da. Präsident: Die slovenische Uebersetzung der Gemeindeordnung ist demnach durch den betreffenden Ausschuß beendet; dieses wird zur Kenntniß des hohen Landtages gebracht, , (Nach einer Pause. Ruf: die Wahl!) und wird nachträglich als Anhang zu der Zuschrift, die von Seite des Ausschusses mit Vorlage der vom Landtage angenommenen Regierungsvorlage an die k. k. Landesregierung ergangen : ist, an dieselbe eingesendet. Die zur Wahl berechtigten Herren sind: für Laibach : Guttman und Dr. Recher, für Jdria: Deschmann, für Krainburg und Lack: Locker, für Neumarktl, Radmannsdorf und Stein: Brolich, für Adelsberg, Oberlaibach und Laas: Freiherr v. Schloißnigg, für Neustadtl, Weirelburg, Černembl, Mottling, Landstraß und Gurk-feld: Dr. Suppan, für Gottschee und Reifniz: Kosler. Ehevor wir zur Wahl schreiten, unterbreche ich die Sitzung auf einige Minuten. (Brolich: wir haben uns schon besprochen!) Wenn die Herren sich schon besprochen haben, bitte ich die Wahl sogleich vorzunehmen und die Stimmzettel sammeln zu lassen. Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann! ich bitte die Namen aufzurufen, damit die Stimmzettel namentlich abgegeben werden. (Bei hierauf erfolgtem Namensaufrufe geben die Herren Abgeordneten: Guttman, Dr. Recher, Deschmann, Locker, Brolich, Freiherr v. Schloißnigg, Dr. Suppan und Kosler ihre Stimmzettel ab.) Präsident: Ich bitte die Herren: Landesgerichtsrath Kromer und v, Wurzbach das Scrutinium zu führen. (Nach vorgenommenem Scrutinium.) Landeshauptmann-Stellvertreter v. Wurzbach: Es sind 8 Stimmzettel abgegeben worden. Davon sind 6 Stimmen auf Herrn Deschmann, eine auf Herrn Kromer und eine auf Dr. Costa gefallen. Präsident: Somit ist Herr Deschmann mit überwiegender Majorität zum Landesauöschusse gewählt. (Kromer: Bravo!) Abg. Brolich: Ich bitte, Herr Landeshauptmann! Nachdem der Herr Abgeordnete Deschmann bis jetzt Ersatzmann war, er aber nun Ausschußmitglied ist, so ist somit die Stelle des Ersatzmannes erlediget; daher bitte ich die Wahl des Ersatzmannes vornehmen zu lassen. (Dr. Recher: Auö der nämlichen Gruppe? Ruf: Ganz richtig!) Aus der nämlichen Gruppe. Präsident: Sind die Herren bereit ihre Stimmzettel abzugeben? (Ja!) (Bei dem hierauf erfolgten Namensaufrufe geben die obbezeichneteu Herren Abgeordneten ihre Stimmzettel ab. Nach vorgenommenem Scrutinium.) Landeshauptmann-Stellvertreter v. Wurzbach: Es sind wieder 8 Stimmzettel abgegeben worden. Hievon fielen 6 Stimmen auf Herrn Guttman, eine auf Herrn Brolich und eine auf Herrn Dr. Costa. Präsident: Der Herr Abg. Guttman ist somit Silbstitnt des Herrn Landeöausschufses Deschmann. Präsident: Nun, meine Herren (Die Versammlung erhebt sich), schließe ich im Allerhöchsten Aufträge die IV. Session des krainischen Landtages. Wichtig und mannigfaltig waren die Aufgaben, zu deren Lösung Sie berufen waren; Ihrer hingebenden Theilnahme an den Arbeiten des Hauses ist es gelungen, das bedeutende Material zu bewältigen und sämmtliche Gegenstände ihrer Erledigung zuzuführen. Es erübrigt mir nun die angenehme Pflicht, Sr. Ercellenz dem Herrn Statthalter insbesondere für das thätige Einschreiten mit eine Unterstützung für die Hilfsbedürftigen Unterkrains und dem hohen Hause für die Nachsicht, die es mir hat angedeihen lassen, meinen tiefgefühlten Dank ausznsprechen. Nicht minder fühle ich mich zum warmen Danke verpflichtet, gegen meinen verehrten Stellvertreter von Wurzbach, der bei meiner schwankenden Gesundheit mich ebenso kräftig, als freundlich unterstützt hat. Ich danke den Herren, die in den Ausschüssen gearbeitet haben, für ihre Opferwilligkeit, für ihren Fleiß, für ihre Unermüdlichkeit, in denen sie miteinander wetteiferten. Ich danke endlich allen Herren Abgeordneten, für Ihre Ausdauer und Beharrlichkeit. Sie kehren nunmehr zurück in den Kreis der Ihrigen zur gewohnten Beschäftigung; möge es Ihnen Allen recht wohl ergehen. — Und wenn wir uns in diesen Räumen nicht wiedersehen (v. Langer: Oh!), so gedenken Sie freundlich eines Mannes, dessen Bestreben gewiß ein redliches, und dessen Wille ein guter war (Lebhafte Bravo!), dessen bester, heißester Wunsch fort und fort auf das Wohl unseres theueren Vaterlandes gerichtet sein wird, und der sich glücklich schätzt, durch eine Reihe von 17 Jahren seinem Vaterlande seine geringen Kräfte widmen gekonnt zu haben. (Lebhafter Beifall.) Ehevor wir uns aber trenne», meine Herren, lassen Sie den Ruf erschallen, in dem wir gewiß Alle ohne Ausnahme einig sind, den Ruf: Gott beschütze, Gott erhalte und Gott segne unsern hochherzigen Kaiser Franz Joses den Ersten!' (Die Versammlung stimmt in ein begeistertes dreimaliges Hoch! und Slava! eilt.) Statthalter Freiherr v. Bach: Ich erlaube mir am Schluffe des Landtages auch einige Worte an die hochverehrte Versammlung zu richten. Die hochverehrte Versammlung kann allerdings mit Befriedigung auf die zurückgelegte Session blicken, in der zahlreiche und wichtige Geschäfte zum Wohle des Landes erlediget wurden, oder in das Stadium reiferer Ueberlegnng zur Fassung künftiger Beschlüsse gelangt sind. Die hohe Versammlung wolle mir erlauben, daß ich dieser Befriedigung im Namen der Regierung ihren Ausdruck gebe. Ich selbst habe der hochverehrten Versammlung meinen tiefgefühlten Dank auszudrücken, für das freundliche Entgegenkommeu, dessen ich mich immer Seitens dieser hohen Versammlung zu erfreuen hatte. (Lebhafte Bravo- und Dobro - Rufe.) (Schluß der Sitzung Landeshauptmann-Stellvertreter v. Wurzbach: Ich glaube nur die Gefühle des Hauses dem hochverehrten Herrn Landeshauptmanne auszusprechen, wenn ich sage, daß das ganze Haus Ihnen für Ihre srenndliche unparteiische und umsichtige Leitung des Landtages seinen Dank, seinen wärmsten Dank ausspricht. (Bravo!) Auch glaube ich beisetzen zu dürfen, daß unter uns Allen Keiner ist, der nicht die innigste herzlichste Anhänglichkeit zu Ihrer hochverehrten Persönlichkeit hegt, und dem es nicht höchst wünschenswerth wäre, daß Sie, Herr Landeshauptmann, auch künftighin in unserem Hause, und zwar so wie gegenwärtig, erscheinen. (Lebhafter Beifall.) Gott erhalte Sie uns! Gott beschütze Sie! Poslanec dr, Toman: Slavno društvo! Naj bode meni dovoljeno na konci seje tudi nekoliko besedi izreči. Jaz ne držim za odveč tudi v tem jeziku, kterega se zdaj poslužim, našemu prečestitemu deželnemu glavarju našo zalivalo izreči, ki nas je vižal in želimo, da bi mu tudi mogoče bilo še naprej sedeti na čelu slavnega zbora kranjskega. Dalje se mi pa neobhodno potrebno zdi, da se ozeram nazaj, v kako važuej dobi smo pričeli letošnji zbor, kako važni časi so zdaj in kaj pričakujemo važnega za našo deželo in sploh za celo Avstrijo. Mi smo pričeli letošnji zbor s tim, da je prišlo od presvitlega cesarja važno pismo, v kterem je rečeno, da hoče Avstrijo na novej podlogi vstvariti, da hoče mir med svojimi narodi in med svojimi deželami vresničiti. To pismo je važno ter smo ga djali v zaklad naših deželnih pisem, na ktere se naslanja naša deželna pravica. Zborujeta tudi druga velika zbora — ogrski in hrvaški in se posvetujeta, da bi se Avstrija stanovitno vstvarila na podlogi ustavnej, da bi blagor in sreča Avstrijo vižala in da bi edinost mogočnost države v-stvarila, in da bi slava Avstrije se zmirom više po-vikšala. Ne morem se zdržati, preden se sklene zbor, da ne izrečem nekaj besedi o našem stanji, da ne govorim na srce zastopnikom zborov. Naj mogočni narodi zmerno in prevdarno postopajo in ne tlačijo manjših narodov, naj ne pozabijo, kad zagovarjajo državne svoje stare pravice, tudi večnih pravic narodnosti, naj ne prezerajo posameznih narodnosti! Bog naj vodi narode vse, ki imajo posvetovati ustavo, ki ima biti vez vseh kronovin in narodov Avstrije cele! Bog naj blagoslovi početje Cesarjevo, ki sam se je podal v sredo ogrskih narodov, da se pogode z nami, Bog naj podaruje svetovalcem njegovim prave, pravične in koristne svete in misli, da oni nas zaslišajo vse, kadar se ima staviti temelj našej ustavi trdnej in slo-bodnej! Da to se ima zgoditi je volja in želja presvitlega Cesarja. Naj se izpolni! Jaz pa vskliknem v tem glasu, kteri kipi iz srca sinovom slovenskim, prestolu in državi vedno zvestim, jaz vskliknem: Slava presvitlemu vitežkemu Cesarju Francu Josipu! (Ves zbor vsklikne gromovito trikrat: Slava!) 1 Uhr 5 Minuten.) XXVII. Sitzung. 3