K Jahresbericht des k. k. Obemymnasiums zu Laibach veröffentlicht am Schlüsse des Schuljahres 1888 durch den Director Josef Š-u.m.a,n- Inhalt. 1.) Nicodemus Frischlins Entwurf einer Laibacher Schulordnung aus dem Jahre 1582. Vom Prof. Julius Wallncr. 2.) Schulnachrichten. Vom Director. Laibach 1888. Buchdruckerei von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. Verlag des k. k. Obergymnasiums. riiiiiiiiiiiiiiiiiliiiiiiiilii_ijiiiiiMi»iiiilniMiiiii^ijimiilmiiiiimi^riiiniiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiMii uiliuniniiinniiiinililiilliiHilHiininiiHillliiHlin nnniininininiin tiinniiiiiuninii ~ Jahresbericht des k. k. Ober-Gymnasiums w zu Laibach veröffentlicht am Schlüsse des Schuljahres 1888 durch den Director Josef Sumgln. Inhalt. .) Nicodemus Frischlins Entwurf einer Laibacher Schulordnung aus dem Jahre 1582. Vom Prof. Julius Wallner. .) Schulnachrichten. Vom Director. Laibach 1888. Buchdruckerei von lg. v. Kleinmayr & Fed. Balberg. Verlag des k. k. Obergymnasiums.^ (ff: 4 Nicodemus Frischlins Entwurf einer Laibacher Schulordnung aus dein Jahre 1582. Dass die Laibacher Schulordnung des Jahres 1584, welche an der evangelischen Landschaftschule während der verhältnismässig kurzen Dauer ihres Bestandes eingeführt war, erst nach langen Berathungen und unter vielfachen Verhandlungen zustande kam, haben alle heimischen Geschichtschreiber, welche in ihren Arbeiten diesen Gegenstand unmittelbar oder mittelbar berührten, anerkannt. Doch erscheint in den diesbezüglichen Darstellungen, namentlich bei Dimita und Else * der Entwicklungsgang, man könnte sagen, die Geschichte der ganzen Schulreform in den Jahren 1582—84, nicht vollkommen klar und den überlieferten Nachrichten getreu dargestellt; beiden hochverdienten Forschern standen eben bei der Abfassung der betreffenden Abschnitte nicht sämmtliche Quellen in ihrem gegenseitigen Zusammenhange vor Augen, so dass die Gruppierung der benützten Nachrichten in dem einen wie dem anderen Falle ein theilweise verschiedenes Bild erzeugte. Da z. B. die Darstellung dieses Punktes in der rühmlichst bekannten Geschichte Krains zumeist nur aus den Notizen in den Landtags- und Verordneten-protokollen geschöpft ist, so musste deren Unvollständigkeit zu Vermuthungen und Deutungen führen, die sich bei näherer Betrachtung als unrichtig erweisen. So wurde p. 168 der Frischlin’sche Entwurf der Disciplinarordnung mit der definitiven Fassung der Schulordnung verwechselt und p. 156 u. 173 die Autorschaft der letzteren irrigerweise dem ständischen Kriegssecretär Gebhard zuerkannt. In ähnlicher Weise lässt die Fassung der betreffenden Stelle bei Elze (p. 46 — 48) erkennen, dass hier nur die Umarbeitung des Frischlin'sehen Entwurfes, sowie das darüber abgegebene Gutachten der Laibacher Pastoren berücksichtigt und die weitere Verfolgung der Angelegenheit — wie es übrigens dem Zwecke der Schrift entsprach - abseits gelassen wurde. * Geschichte Krains, III. Th., p. 163 u. ff.; Die Superintendenten der evang. Kirche in Krain, p. 46 — 48. Valvasor bietet in vorliegender Beziehung keinerlei Ausbeute. Frisch/ins Wirksamkeit beurtheilt er zwar mit gebürender Anerkennung von dessen Verdiensten, doch augenscheinlich ohne genauere Kenntnis der Quellen. Nečasek, Geschichte des Laibacher Gymnasiums, Progr. 1859; Wilde: Ilaupttabelle über den Zustand des Unterrichtswesens in Krain, Mitth. des histor. Vereines f. Krain 1860, und Rechfeld: Die Gymnasien Krains in früherer Zeit, ibidem 1848, bringen entweder, wie das letztgenannte, nur magere Auszüge aus der Schulordnung von 1584 oder erwähnen nur der Thatsache von Frischlins Berufung und der durch die Stände durchgefiihrten Schulreform, ohne sich mit der Frage der Antheilnahme des neuen Schulrectors daran zu beschäftigen. Den besten, ja stellenweise selbst wörtlichen Auszug der erwähnten Schulordnung bietet Dirnitz an der oben citierten Stelle. Nachstehende Zeilen suchen nun an der Hand der im hiesigen ständischen Archive befindlichen Quellen die Entstehungsgeschichte der Laibacher Schulordnung möglichst klar zu stellen und den Nachweis zu erbringen, dass selbe in ihrer endlichen definitiven Fassung vom Jahre 1584 aus einem Projecte des berühmten Rectors Nicodennts Frisch!in hervorgegangen ist; dass dieser Entwurf somit die Grundlage bildete, auf welcher die Stände nach den localen Bedürfnissen und dem Gutachten der massgebendsten Persönlichkeit ihre Schulordnung aufbauten. Bei der Wichtigkeit derselben für die Entwicklungsgeschichte des krainischen Schulwesens und dem Interesse, das diese pädagogisch-didaktische Arbeit des bekannten Dichters, Philologen und Schulmannes beanspruchen darf, erscheint wohl auch der hier zum erstenmale gebotene Abdruck derselben gerechtfertigt. Die krainische Landschaftsschule (1563 errichtet) stand seit 1566 unter dem Rector Adam Bohoritsch, einem gelehrten, zu Wittenberg in den classischen Studien ausgebildeten Manne, und wurde bereits im Jahre 1575 neu reorganisiert. Doch auch darnach schien es nothwendig, durch nachträgliche Bestimmungen und Neueinführungen selbe auf der Höhe der Anforderungen jener Zeit zu erhalten, wie die mehrfachen diesbezüglichen Verhandlungen und Beschlüsse aus den Jahren 1578 und 1579 beweisen. Als mit den Jahren die Tauglichkeit Bohoritsch' zum Schulamte immer mehr in Frage gestellt wurde, schien es den leitenden Kreisen immer klarer, dass der bisherige Rector, unbeschadet seiner sonstigen hohen Verdienste und seiner nicht geringen Bedeutung als Gelehrter, nicht der richtige Mann sei, mit kraftvoller Energie die nothwendig scheinenden, aus der bisher gewonnenen Erfahrung resultierenden Reformen an der Landschaftschule durchzuführen. In ehrenvoller Form wurde daher Bohoritsch verabschiedet, mit einem Ruhegehalt und dem Vertrauensamte eines Inspector scho/ae entschädigt, der erledigte Posten aber dem wiirtem-bergischen Dichter und Philologen Nicodemus Frisch/in übertragen. Derselbe hatte bereits derartige Proben seines Talentes und seiner didaktischen Tüchtigkeit geliefert, dass er als die passende Kraft angesehen wurde, das landschaftliche Schulwesen in Krain in Blüte zu bringen. Die Stände dachten freilich anfänglich dabei weniger an eine vollständige, bis in die Grundfesten der bisherigen Schulordnung dringende Umgestaltung derselben, sondern betrachteten als unmittelbare Aufgabe des neuen Rectors die Beseitigung der bisher beobachteten Uebelstände und Einführung zweckmässiger Neuerungen auf Grund und unter möglichster Schonung der bestehenden Verhältnisse. Dadurch erklärt sich die Haltung der Stände dem neuen Rector und seinen gleich anfangs geäusserten durchgreifenden Reformplänen gegenüber. Unmittelbar nach seiner erfolgten Ankunft in Laibach, gelegentlich seiner Vorstellung vor den versammelten Ständen am 27. Juli 1582, bemerkte nämlich Nicodemus Fr ischlin, dass er allerlei igravamina» bezüglich der Landschaftschule, seiner Amtsgenossen u. s. w. am Herzen habe, und überreichte gleichzeitig die Grundzüge einer neuen Schulordnung, wie er selbe einzuführen gedächte.'1' Nachdem letztere von den Anwesenden zur Kenntnis genommen worden war, erklärten die Vertreter des Landes, dass selbe zwar im allgemeinen gut und löblich beschaffen sei und es sogar wünschenswert erscheine, die Laibacher Schule nach den vorgelegten Plänen einzurichten, doch stünden dermalen besondere * Dimitz III. Th., p. 166. Umstände und hergebrachte Verhältnisse im Wege, welche die Landschaft zwängen, von einer sofortigen Durchführung des Projectes Umgang zu nehmen, weshalb es nöthig sei, vorläufig noch mit dem Bestehenden zu rechnen. Die Anforderungen des neu aufgenommenen Rectors schienen eben inbetreff der Leistungen, des Lehrzieles und dergl. das bisher eingehaltene Mass derart zu überschreiten, dass die Landschaft es für angezeigt hielt, das in Rede stehende Elaborat Frischlins unter gebürender Anerkennung seines sonstigen Wertes höflich aber unzweideutig zurückzuweisen. Dieser ablehnende Bescheid mag ausserdem noch durch die richtige Erwägung beeinflusst worden sein, dass vor allem die Vorzüge der Frischlirfschtn Lehrmethode in der Schule praktisch erprobt werden sollten, bevor an eine durchgreifende Umarbeitung der bisher gütigen Schulverfassung zu denken sei; deshalb blieb für das Schuljahr 1582/3 letztere noch in Kraft, wiewohl mit Recht vermuthet werden darf, dass der neue Rector in der Handhabung derselben sich einer ziemlich grossen Freiheit erfreute; er sollte ja Gelegenheit haben, seine Grundsätze beim Unterrichte thatsächlich zu verwerten, um bei günstigeu Erfolgen, nach Massgabe der gewonnenen Erfahrungen und der bestehenden Bedürfnisse den neuen Schulplan darnach einzurichten. Es entspricht vollkommen dem energischen Charakter des Mannes, der Lebhaftigkeit seines Wollens und der seltenen Arbeitskraft, die er besass, wenn wir hören, dass er wenige Wochen nach dem Antritte seines Schulamtes, Ende September 1582, bereits eine vollständig ausgearbeitete Schulordnung fertiggestellt, hat. Wann Frischlin diesen Entwurf der Landschaft vorlegte, ist leider nicht mehr aus den Acten zu ersehen, doch trat derselbe später, wie gezeigt werden soll, in den Vordergrund der um die Schulreform geführten Verhandlungen und erscheint deshalb von besonderer Wichtigkeit. Das in Rede stehende Schriftstück befindet sich im ständischen Archiv des hiesigen Museums Rudolfinum unter der Rubrik: Evangelische Religionssachen, Fase. 54 f.* Es ist, wenngleich mit keiner Unterschrift versehen, augenscheinlich von Frisch/ins eigener Hand geschrieben, und zwar ziemlich flüchtig, wie es einerseits dem raschen, allen Umständlichkeiten abholden Wesen des Autors, anderseits wohl auch der Bestimmung des Manuscriptes als «Entwurf» ganz gut entspricht. Dass wir Frischlin's eigene Handschrift darin zu erkennen haben, lässt ein genauer Vergleich zwischen diesem und anderen von desselben Hand herrührenden Schriftstücken im gleichen Archive unzweifelhaft erscheinen.** Wer übrigens Frischlins Schriftzüge kennt und die charakteristische Eigenart derselben, Feinheit und Schreibflüchtigkeit der Zeichen, die langen, etwas schiefen Schäfte beim f, 1 u. s. w., die besondere Bildung einzelner Buchstaben auch nur einmal mit Aufmerksamkeit betrachtet hat, wird zugeben, dass dieselben sich ohne Schwierigkeit oder Zweifel von anderen zeitgenössischen auf den ersten Blick hin unterscheiden lassen. Aber auch abgesehen von diesen äusseren Merkmalen, wird der Sprachkenner in dem weiter unten abgedruckten Wortlaute aus zahlreichen dialectischen Eigentümlichkeiten unschwer entnehmen können, dass der Verfasser dem schwä-bisch-allemannischen Stamme angehörte. * Da das oben erwähnte Archiv soeben einer Neuordnung unterzogen wurde, erscheint die neue Orientierungsnummer beigesetzt. ** Auch die eigenhändigen Schriftstücke Frischlins, die der Schreiber dieser Zeilen im Iglauer Stadtarchiv einzusehen Gelegenheit hatte, bestätigen das Obige. ,* Da nun von den in Frage kommenden Persönlichkeiten ausser Frischlin nur noch der Laibacher Pastor Špindler aus Würtemberg stammte, letzterer aber, wie aus dem Nachfolgenden klar werden wird, nicht der Verfasser sein kann, so steht die Autorschaft Frischlins ausser allem Zweifel. Der Entwurf selbst besteht aus zwei, von einander durch mehrere leere Zwischenblätter getrennten Theilen, von denen der erste auf 2 2 halbbrüchig beschriebenen Folioseiten die pädagogisch-didaktischen Regeln der Schulordnung, die Vorschriften über Lehrplan, Methode, Lehrpersonale und Schulaufsicht enthält, während der zweite Theil aus 11, in gleicher Weise beschriebenen Seiten bestehend, die Bestimmungen über die Schulzucht und sittlich-religiöse Haltung der Schüler bringt. Dieser letztere Theil ist ausdrücklich mit «Labach den 24. September 1582» datiert.* Der Entwurf ist stark mit Text- und Randcorrecturen durchsetzt, welche theils von des Autors eigener Hand stammen und meist nur stilistische Verbesserungen darstellen, theils von der zur Berathung der Schulreform eingesetzten Commission herrühren. Dieselbe nahm, wie gezeigt werden wird, das vorliegende Elaborat zur Grundlage ihrer Beschlussfassung, änderte aber dabei den ursprünglichen Text an verschiedenen Stellen, ja liess ganze Abschnitte weg und ersetzte sie in anderer F'assung. ln dem nachfolgenden Abdrucke von Frischlins erstem Entwürfe der Laibacher Schulordnung sind nur die Correcturen des Autors selbst berücksichtigt worden, damit die ursprüngliche Stilisierung mit allen ihren Eigenthümlichkeiten möglichst getreu wiedergegeben werde. * Die Zusammengehörigkeit beider Tlieile geht, abgesehen von der Verwandtschaft des Inhaltes, auch daraus hervor, dass die beiden getrennt vorliegenden Blätterlagen ausdrücklich als der «erste» und der «andere» Theil bezeichnet sind. Es ist freilich nicht ausgeschlossen, ja sogar sehr wahrscheinlich, dass der erste Theil einige Zeit vor dem zweiten entstanden und ursprünglich als selbständige, nur die eigentlichen Unterrichtsvorschriften umfassende Schulordnung entworfen wurde. Frischlin beabsichtigte zunächst wohl nur dieses und mag vielleicht bei seinem Amtsantritte diesen ersten Theil in derselben oder ähnlichen Form den Ständen vorgelegt haben. Erst als er sah, dass auch in Bezug auf die Disciplin besondere Bestimmungen nöthig seien, vervollständigte er wohl seine im ersten Theile vollendete Schulordnung auch nach dieser Seite. Reformation* vnd nützliche nottwendige anstellung einer neuwen Landtschafft schuel in der haubstatt des fürstenthumbs Crain zu Labach fürgenomen. Der erst theil betreffend (len Rectorem vnd seine Collegas, auch die liern Inspectores vnd Yisitatores. Vor red. Dieweil ohne der schuelen, sonderlich der Lateinischen, guette anordnung keine policey vnd regiment bestehen kann vnd mag, so ist es ein sehr notwendig vnd wolgefellig werkh, das man der aufrichtung vnd anstellung guetter schuelen sich mitt allem ernst vnd vleiss anneme; Dann weil gott sein heilig seligmachend wortt in hebräischer vnd griechischer sprach vns fürgetragen vnd dann die heiligen lehrer vnd prediger in lateinischer vnd griechischer zungen die besten buecher geschriben haben, (wie dann auch die gemeinen kaiserlichen recht vnd Satzungen, desgleichen was zu der heilsamen arzney dienlich, alles in obgemelten sprachen begriffen ist) vnd aber ohne kirchenlehrer vnd selsorger auch ohne rechtserfarne leutt vnd gueter leybarzeten kein Regiment sein oder bleyben kan, so ist leichtlich abzunemen, was für ein nottwendig ding es sey, das man dise sprachen in den schuelen recht fasse, lerne vnd ergreiffe. Dann ie der heilig geyst kein sichtbarlichen augenscheinlichen pfingsten mehr halten will, darinn die sprachen wunderbarlich den leutten mittgetheilt sollen werden, sondern er gebraucht darzu seine mittl vnd Werkzeug, nemlich die schuelen, darinn die Jugend in linguis et artibus dicendi abgericht soll werden. Demnach aber sich bei vilen schuelen ein vnordnung befindt, das man einweders die Jugend mitt fahrlessigkeyt vbel versäumt vnd sie weder bonas literas noch bonos mores lehret oder auch etwa das hinder herfiir kheret vnd sie die höheren disciplinas als Arithmeticam, Geometriam, Mušicam vnd dergleichen ehe lehret, dann Grammaticam vnd die sprachen, mitt welchen diese freyen künste beschrieben werden, so ist hoch von nötten, das hierinn mass vnd Ordnung gehalten werd, dann es vil ein ander ding bey den Graecis vnd Romanis gewesen, da Graeca et Latina lingua muetter sprachen waren vnd nitt erst muessten in den schuelen gelehrt vnd gelernet * Der Abdruck erfolgt in der Orthographie des Originales; nur die darin etwas flüchtig behandelte Interpunction wurde behufs leichteren Verständnisses an mehieren Stellen ergänzt. werden, wie bey vns von nötten ist. Dann in vnser Nation kein knab in zehen Jaren seine Griechische oder Lateinische sprach so wol ergreiffen mag, als zu den Zeiten Platonis, Aristotelis, Ciceronis ein knab von sechs oder siben Jar dieselbig schon zuuor von seiner muetter gelernt vnd mitt sich in die schuel gebracht hatt. Derwegen dann für das Abc dazumal die Arithmetica vnd Geome-tria den jungen kindern wurde fürgelesen, welches zu vnsern Zeitten nitt geschehen kan, auch nitt fürgenommen werden soll, dann allein mit denen, welche zu keinem weitteren studio (als nemlich Theologia, Jurisprudentia et Medicina) angehalten, vnd allein zuer Raittungskunst vnd mittler Zeitt zuer kaufmannschaft vnd mercanterey gezogen werden. Hierauff vnd vmb gemelter vrsachen wegen, so haben die edlen vnd gestrengen als einer ersamen Landschafft in Crain hern verordnete neben vnd mitt den fürsichtigen vnd weisen Bürgermeister vnd Rhat diser stat Labach ein nützliche vnd wolberathschlagte Reformation ihrer gemainen Landtschuel zu beftirderung der ehr Gottes, zu w'olfartt gemainen vatterlands vnd zu glück vnd heil aller meniglich auf volgende weis vnd anordnung fürgenommen. Das erst Capitel. Von treuw vnd ayd eines Rectoris vnd seiner collegarum. So ofift ein neuwer Rector oder sonst ein Paedagogus angenommen wirdt, soll er einer Ersamen Landtschaft dises Fürstenthums Crain Herrn verordneten oder praesidenten an Aydesstatt angeloben wolgemelter Landschafft treuw vnd hold zu sein, all ihren schaden wenden vnd all ihren nutzen vnd frommen zum besten befürdern, vnd insonderheytt in seinem befolnem ampt vleissig sein vnd demselbigen mit aller gottsforcht, zucht vnd erbarkeytt vorstehen, treuwlich vnd ongefährlich. Die paedagogi vnd praeceptores classici sollen auch in specie dem Rectori angeloben, Ihme allen gebiirenden gehorsam zu leysten, sich nitt wider ihn freuent-lich oder muettwillig ohne wolbefuegte vrsachen zu setzen oder aufleinen sondern ihn als ihro fürgesetzes haubt in der schuel vor äugen haben, seinen treuwen Warnungen mitt allem ernst nachsetzen vnd sich allerdings den nachvolgenden Statuten gemess verhalten als gottseligen, ehrliebenden, nüchternen vnd beschai-denen gsellen wol anstehe, Alles treuwlich vnd ongefährlich. Das ander Capitel: Von dem Ampt eines Rectoris vnd seines Collegae. Es soll Rector diser Landtschuel zu Labach erstlich nitt allein für seine person die kirchen vnd Gottes wortt vleissig besuechen vnd ein züchtig, nüchtern, erbar leben vnd wandel fueren, sondern auch seine collegas vnd discipulos mitt allem ernst dahin halten vnd insonderhaytt nach vollendter predig die knaben durch ihre paedagogos in den classibus examinieren lassen, was ein yeder aus der predig Gottes wortt behalten hab. Am ändern seine ordinarias lectiones für sich selber vollziehen vnd ohne ehehafte erhebliche vrsachen vnd erlaubnus der verordneten Inspectorum scholae sein ampt keinem ändern beuelhen, in docendo soll er sich fürnemlich dahin be-fleissen, dass alles ad captum iuventutis dirigiert wrerd. Zum dritten soll Rector auch auf die ändern classes vnd ihre paedagogos sein vleissige aufmerkung geben, damitt in denselbigen recht gelertt vnd gelernet werd, auch bisweylen die knaben selber verhören, auf dass er ihren profectum desto bas merken vnd spüren möge, insonderheytt aber vleissigs aufsehen thun, damitt die preces matutinae et vespertinae, das ist morgen vnd abendt gebett, mitt aller andacht in der schuel verricht werden. Gleicher gestalt soll Collega Rectoris nitt allein auf dise zwen ersten puncten allerdings, wie er Rector, verbunden sein, sondern auch fürs dritt zu denen stunden, da Rector in der schuel den knaben fürlist, er die classes vnderweilen visitieren vnd was da für feel vnd mueget fürfallen, solche Rectori anzeigen, damitt den selbigen, mitt aller guetter beschaidenheyt, muege bey Zeytten begegnet werden. Das dritt Capitel. Von dem ampt der ändern paedagogorum in gemain. Die praeceptores classici sollen sich, wie gemelt, nit allein für ihr person aller Gottsforcht, Zucht vnd erbarkeitt befleissen vnd Gottes Wortt emsig vnd mitt andacht, wie auch die Sacramenta, besuechen, sondern auch ihre discipulos in singulis classibus dahin anhalten vnd nach vollendeter predig ein yeder die seinen examinieren. Am ändern fein nichtern vnd beschaiden vnd darzu in ihren mänteln zuer schuel kommen, vnd sich in ihren kleidern, ihn reden, ihn essen vnd trinken aller yppigkeytt vnd insonderheitt der geschwür gäntzlich enthalten, damitt die Jugend ein guett exempel ahn ihnen haben müg vnd nitt leichtlich offendiertt werd. Fürs dritt bey Zeitten in die schuel kommen vnd ein yeder sein Catalogum haben, denselbigen ablesen vnd die absentes notieren. Zum vierdten ohne Rectoris scholae erlaubnis oder ehehafte erhöbliche vr-sachen kein schuel versäumen oder sich sonsten absentieren. Zum fünften die knaben mitt aller beschaidenheitt, als ihre schuelkind vnder-richten vnd nitt gleich drein schlagen, es erfordere denn die notturft. Zum sechsten auch in disciplinando alles vngeburenden zorns, neid vnd hass, sich aller dings enthalten vnd insonderheitt die köpf verschonen vnd die knaben, wie schuel recht vnd brauch ist, castigieren. Zum lezten soll kein paedagogus einigen knaben, er sey gleich anheimisch oder ausländisch, ohne vorwissen vnd willen Rectoris annemen oder aus einer classe in die andere setzen, vil weniger ihm mitt einem testimonio von hinnen abfertigen. Das IIII. Capitel. Von den stunden zu welchen man in der schuel lehren soll. Dieweil nit wenig daran gelegen, dass die Jugendt daheim auch repetieren vnd was ihnen in der schuel fürgelesen worden, sie in der still ausswendig lernen künden vnd damit die paedagogi per intervalla auch respirieren, so sollen fürohin täglich nur fünf stund nemlich dreu vor vud zwen nach mittag in der schuel fürgenommen werden. Die erst vnd ander stund von sechs vhr bis acht vhr vnd die dritt von neun vhr bis zehn vhr. Die vierdt nachmittag von zwelff bis ein vnd die fünft von zwey bis dreu. In der sechsten stund soll Cantor (der paedagogus secundae classis) mit den taugenlichen knaben aus yeden vnd allen classibus mušicam cho- ralem et figuralem exercieren vnd nur die allernottwendigsten praecepta ihnen fürhalten in bedenkung, dass dise kunst meyst vsu et exercitatione prae regulis gelehrtt vnd gelernet wurd; er soll aber das gsang alternis viribus anstellen, das ist ein halb stund ongeferlich die breuchlichsten psalmen mit den knaben singen vnd hernach die ander halb stund figuralem mušicam für die hand nemen vnd allein mitt denen knaben, welche fähige ingenia vnd guette stimmen haben, sollich exercitium anstellen. Das fünft Capitel. Von dem Catechismo vnd gebett in der schuel. Ein sehr nottwendig ding ist es dass die kinder in den schuelen ihren Catechismum vnd christliche gebett vnd psalmen ausswendig lernen, damitt sie gott den herrn ihn all ihren nötten mitt rechtem vvaaren glauben wissen anzu-ruefTen. Dann weil das reich Gottes der kinder ist, wie Christus lehret, soll man sie in den schuelen fiirnemlich zuer forcht Gottes anhalten. Derohalben soll hinfüro, nachdem das Veni Sancte in der ersten stund gesungen worden in allen classibus der Gatechismus von zwayen knaben, deren einer fragt, der ander antwurttet (yeder ein halbtheil) durchaus bis zum end alle tag nur einmal gesprochen werden vnd das nach der Ordnung. Es soll aber hie ein vnterschid in den classibus gehalten werden, die weil die jüngsten knaben den ältesten gar ongleich seind. Derowegen soll paedagogus infimae classis seinen knaben, so erst lernen buchstabieren, nur ettlich stuk fürgeben als das vater vnser, die zwölff Articel vnsers christenlich glaubens vnd die zehen gepott; den ändern aber, so schon zimlich lesen, die vberigen fragstuk; doch gleicher gestalt, eines nach dem ändern, bis sie den gantzen Catechismum ergriffen; vnd was er yedem knaben den vorigen tag fürgegeben, es sey gleich wenig oder vil, das alweg an dem nachgeenden tag recitieren lassen. In der ändern classe soll Latinus Gatechismus Brentii gleicher gstalt auss wendig gelernet vnd hernach recitierett werden. In der dritten Germanicus Lutheri Gatechismus gleicher gstalt für die hand genommen vnd täglich gelernet vnd gesprochen werden. In der vierdten aber soll Latinus Gatechismus Lutheri auf bestimpte Zeit vnd weiss memoriert vnd recitiert werden. Die Gebett, welche die kinder morgendts vnd abendts, wenn sie aufstehn vnd nidergehn, von vnd zum tisch gehn, sollend zu gleicher weis aus dem Catechismo Brentii ihnen Teutseh vnd Lateinisch per captum (unleserlich) fürgehalten vnd erklärtt vnd sie dahingehalten werden, das sie solliche gebett nit allein ausswendig künden, sondern auch daheim sprechen. Vnd ob es wol ein feine Zierd ist, dass die kinder vil psalmen Dauids ausswendig künden, yedoch sollend die paedagogi publici et privati auch hierinn ein mass halten, dass die knaben nitt obruiertt werden, vnd insonderheytt cum iudicio die psalmen inen furgeben, nemlich die fürnembsten, als da seind die siben buess-psalmen vnd die schönsten gebett Dauids, welche sich auf vnsere Zeit zum besten füegen vnd den kindern zum leichtesten sein mügen. Das gemain gebett, welches Morgends vmb neun vhr vnd abends vm dreu vhr angestelt ist, eh von dannen die schueler dimittiertt werden, soll von pri- manis et secundanis Teutseh vnd windisch alternatim, aber von den tertianis et quartanis Lateinisch vno praeeunte et ceteris sequentibus ad formam praescriptam klaar vnd hell gesprochen werden. Das sechst Capitel. Von der ersten classe, wie darinn soll gelertt vnd gelernet werden. Der paedagogus in der vndersten classe soll seine knaben in dreu Decurias abgetheilt haben, in deren ersten Decuria die Abecedarii sitzen, in der ändern die combinantes, in der dritten Legentes. Dise dritt Decuria soll an einem besonderen Tisch sitzen vnd alle tag zweu Schriften aufweysen, eine vormittag hora nona, die andere nachmittag hora secunda. Welche noch gar jung vnd kindisch sein, sollend ein stund später in die schnei kommen, dann die ändern knaben, dann mitt ihnen dispensit soll werden. Demnach es auch ein feine Zierd ist, dass die Jugendt sich einer gueten handtschrift gebraucht vnd aber sollichs vil ehe durch einerley dann durch mancherley händ fiirgeschrift kan zuweg gebracht werden, so soll paedagogus infimae classis, von dem die knaben das initium pingendi literas empfangen, auch dise müeh hinfiiro haben, vnd alweg in zweyen Mittwochen neuwe fürschriften hora duodecima ausstheilen, den ersten Mittwoch den Secundanis, den ändern Mittwoch den Tertianis. Die nachschrifften sollend die knaben alle tag zwaymal, nemlich hora nona vormittag ein Latinum scriptum vnd hora secunda nachmittag eine Teutsche schrift, ihren praeceptoribus aufweysen. Das VII. Cap. Von der ändern Classe, wie dieselbig anzustellen. Der Paedagogus secundae classis soll vor Mittag von sechs vhr an, so bald catechismus recitiertt worden, biss auf siben vhr die knaben die paradigmata vnd Ktymologiam auss dem Donato oder Gramatica lassen recitieren vnd dann von siben biss achte die Moralia Disticha Catonis ihnen explicieren vnd hernach repetieren, besonders Etymologiam daraus exercieren; Von neun vhr bis zehen Regulas generales et speciales, das ist priorem partem Grammatices Argentinensis ihnen proponieren, erklären vnd am volgenden tag repetieren vnd widerum ein neuwe lection fürlesen, auch zum end ihre handschriftten besehn vnd wie sie sich darin gebessert. Von zwölff vhr Nachmittag bis zu ein vhr soll Paedagogus etliche wörtter den knaben auswendig zulernen fürgeben, vnd bissweylen eines oder zwey decli-nieren vnd coniugieren lassen vnd also Etymologiam ex priore parte Grammatices mit den Jungen Repetieren; Von zwey bis dreu vhr Formulas Sebaldi Heiden vnd Sententias Leonhardi Culmanni (?) recitieren lassen, die zuuor interpretieren vnd grammaticam daraus repetieren. Das VIII. Capitel. Von anstellung der dritten dass. Tertiae classis paedagogus soll vormittag von sechs vhr post recitationem Catechismi bis auf siben vhr, alteram partem grammatices, das ist Etymologiam et Syntaxin den knaben fürlesen vnd dann sequente die selbige Lection repetieren, von siben biss auf acht vhr Epistolas Ciceronis selectas mitt den Knaben exercieren und alweg ein tag repetieren, was er den vorgeenden interpretiert vnd fiirgelesen hatt. Von neun Vhr soll er (post exhibitionem scripti seu autographi) bis auf zehen vhr fabulas Aesopi interpretieren vnd hernach Grammaticam daraus repetieren, besonders Syntaxin. Nach Mittag von zwelff vhr biss ein vhr soll er prouerbia Salomonis oder Dialogos Castalionis für die hand neraen, dieselbigen interpretieren vnd hernach repetieren ; Von zwey bis dreu vhr soll er den knaben primam partem Graecae Grammatices Argentinensis fürlesen. Ara pfinstag vm zw öl ff vhr soll er paedagogusecin gar kurtz materiam scripti ex Ciceronis epistolis, Aesopi fabulis et prouerbiis Salomonis oder Dialogis Castalionis den knaben zu transferieren fürgeben, vnd hernach am volgendt pfinstag daselbig emendieren vnd alweg ein neuwe materiam proponieren. Insonderheytt aber soll paedagogus die knaben aus den lectionibus, inter repetendutn in Phrasi et Syntaxi yeben vnd sie fragen, wie sie diss oder ienes in Latein aussprechen wolten, vnd selbige Phrases lassen aufnotieren in sondere dazu verordnete biechlin. Das Neunde Capitel. Von anordnung der vierdten, vnd diser Zeitt obersten Classe. Collega Pectoris soll Morgends post recitationem Catechismi von sechs vhr an bis auf siben vhr Latinam Grammaticam besonders aber Syntaxin et Prosodiam den Jungen fürlesen vnd volgends repetieren, von siben bis acht vhr Epistolas Ciceronis minores interpretieren vnd den ändern tag repetieren vnd insonderheytt allerley phrases et formulas loquendi latine daraus anzeigen vnd die Jungen in ihre collectanea aufschreyben lassen; von neun vhr bis zehen soll Rector die Bucolica Virgilii cum Paraphrasi Frischliniana den knaben fürhalten vnd vleissig interpretieren vnd volgendts die versus lassen interpretieren vnd hernach auss-wendig lernen, vnd den ändern tag recitieren; er soll auch Latinam Grammaticam vnd insonderheytt Prosodiam et Syntaxin darauss fragen vnd dann auch Phrasin et Latinitatem mit den Jungen darauss treyben vnd yeben vnd ihnen auch solliche formulas loquendi vorlesen vnd dictieren. Nach Mittag soll widerum Rectoris Collega ein Comediam Sacram Frisch-lini oder Terentii Andriam den knaben fürlesen vnd die schöne phrases in die federn dictieren, die scenas lassen ausswendig lernen, damit die ganz Comedia müg hernach von den knaben agieret werden vnd sollen alweg dreu vnd dreu oder zwen vnd zwen (nach dem ein scena vil oder wenig personas hatt) sich mitt einand bereden vnd also die scenas memorieren vnd agieren. Von zway vhr biss dreu soll Rector Grammaticam Graecam Argentinensem majorem fürlesen vnd das künftige Euangelinm dominicale Graecum interpretieren oder Luciani Dialogos selectos oder auch Apophthegmata Plutarchi für die hand nemen vnd Ktymologiam graecam daraus repetieren. Am pfinstag soll Rector alweg um zwey vhr ein materiam scripti ex ha-bitis lectionibus flirgeben vnd am ändern pfinstag in einer oder zwayen stunden emendieren vnd alweg zuuor ein neuwe materiam proponieren. Das zehend Capitel. Von den Sambstag vnd seinen aygens exercitiis. Dieweil sonderlich vil daran gelegen, inmassen auch zuuor gemeldet worden, dass die kinder ihren Catechisnium vnd die Euangelia Dominicalia lernen vnd memorieren, so soll zu disem werkh insonderheytt der Sambstag, oder wann ein fest darauf gefiel, der vorgehnd Werktag darzu gebraucht werden vnd das auf dise Ordnung vnd anstellung, wie volgt. Erstlich soll Paedagogus infimae classis die knaben, so Abcedarii sein, alle vnd ieden Ihre zehen gebott, zwölff glaubensarticul vnd das vatter vnser Teutsch oder windisch oder auch in beiden sprachen recitieren lassen, darnach diejenigen, so schon zimlich lesen, den gantzen Teutschen Catechismum Brentii lassen sprechen, alweg zwen vnd zwen, deren einer den halben theil fragt, der andere antwurtt, biss die Ordnung gar herumm kommen vnd dieweil sollichs in zweyen stunden nitt kan verricht werden, soll er auch die neundt stund biss auf zehen vhr dainitt hinbringen; welche knaben der Teutschen sprach onerfahren, die sagen den windischen Catechismum Brentii. Darnach soll Paedagogus secundae classis Latinum Catechismum Brentii gleicher gstalt recitieren lassen vnd alweg zwen vnd zwen aufstellen nach der Ordnung, deren ihrer einer fragt, der ander antwurtt gibtt. Vnd da er in zwayen stunden alle verhörett, soll er von Neun vhr ahn biss zehen das Euangelium Dominicale für die hand nemen vnd ettlich periodos pro captu puerorum darauss interpretieren vnd repetieren. Zum dritten soll Paedagogus Tertiae classis ebenmessiger gstalt den Teut-schen Catechismum Lutheri die zwei ersten stund recitieren lassen vnd dann von neun vhr biss zehen das Euangelium Dominicale mitt den knaben fürnemen vnd Etymologiam et Syntaxin daraus exercieren. In der vierdten Classe soll Rectoris collega die zweu erste stund Latinum Lutheri Catechismum, wie zuuor geschriben, lassen alweg binos et binos recitieren. Von neun vhr biss zehen vhr soll Rector das Euangelium Dominicale Graecum oder Epistolam Graecam für die hand nemen vnd guette exercitia linguae Graecae daraus fürnemen vnd anrichten. Nachmittag sollend alle knaben vnd Paedagogi von zwölff vhr biss auf ein vhr zu dem kirchengsang kommen vnd mitt dem Cantor psallieren. Das ailfft Capitel. Von Feyertagen vnd Vacantzen. Alle Sontag vnd Feyertag, daran man ein Teutsche predig thuett, sollend zu dem gehör Gottes wortt vnd zuer besuechung der kirchen, vnd zum gebrauch der heiligen Sacramenten fürohin den paedagogis vnd discipulis destinirett vnd geordnet sein, damit sich ein yeder dazu schiken vnd praepariren könd. Dess-gleichen sollend alle ordenlichen Wochenpredigen am pfmstag von allen paedagogis vnd discipulis angehörtt vnd besucht werden vnd nicht destoweniger am selbigen tag die vier ordinariae lectiones verricht werden. Sonsten soll allein der Mittwoch fürohin, wie bissher, nach Mittag frey sein, da dann die knaben in tertia et quarta classe ihre Latina scripta zu uertieren desto besser zeitt vnd weil haben mügen. Das XII. Capitel. Von publicis examinibus vnd progressionibus. Alle Jar sollend zway publica examina in beysein eines oder zwayen der hern verordneten, zwayer von dem rhat, vnd der hern Inspectorum gehalten vnd die progressiones e classibus angestelt werden. Das erst auf Georgi, das andre auf Michaelis. Welcher knab nun in der vndersten classe sein Teutschen oder windischen Catechismum Brentii ausswendig gelernt vnd fertig lesen, auch ein zimliche Schrift machen kan, der soll ad secundam classem promouirett vnd ge-fiirdertt werden; vnd welcher knab in secunda classe Latinum Brentii Catechismum ausswendig gelernet vnd dann seinen Catonem wol interpretieren, die no-mina declinieren vnd die verba coniugieren, dazu seine Regulas Etymologiae recitieren kan, der soll ex secunda classe in tertiam transferieret werden. Vnd welcher knab sein Syntaxin vnd dazu primam partem Graecae Grammatices ergriffen hatt vnd dann auch ein zimlich scriptum vertieren kan, der soll ex tertia in quartam classem kommen. Das XIII. Capitel. Von annemung der knaben. In annemung der knaben sollend die älter ihre kinder selber oder durch jemand von ihret wegen dem Rectori in beysein eines Inspectoris praesentieren vnd allda das schuelgelt nach eines yeden vermügen, sampt dem holzgelt zu winterzeit Cottembarlich zu erlegen bestimmen, welches gelt dann hernach die paedagogi, als denen der halbthail gefeit, einbringen sollen vnd werden, vnd soll das erst Cottember von Michaelis biss auf weinacht, das ander von weinacht biss Ostern, das dritt auf Johannis Baptistae, vnd das letst auf Michaelis fallen. Welcher knab dreu wochen oder 14 tag nach dem Cottember kompt, soll dis ganz Cottember zaln vnd ihme für dise zeitt nichts abgezogen werden, welcher aber 14 tag oder dreu wochen vor dem aussgang eines Cottembers kommen wird soll nichts darfiir zu erlegen schuldig sein, aber fünf, sechs vnd siben wochen sollend für ein halb Cottember passiret werden. Dann sonsten der onkost, mueh vnd arbeyt sampt der Zeitt, so auf feine, iunge, fehige ingenia mit nuz kan angewendt werden, denselbigen entzogen vnd mitt grossem nachtheil der gantzen schuel auf solliche faule, verlegne, onnütze schlingel vergebenlich angelegt wirdt. Das XIIII. Capitel. Von aufnemung vnd vhrlaubung der paedagogorum. Keinem Rectori soll freygelassen sein die paedagogos seines gefallens an-nemen oder vhrlauben, sondern so oft ein paedagogus ordenlicher weis abkompt, so soll ein anderer taugelicher an sein statt mitt vorwissen vnd willen der hern Verordneten vnd Inspectorum in beysein Rectoris angenommen, vnd wen es von-nötten auch examiniertt vnd dann hernach vergelübdet werden. Wenn dan ein paedagogus seinen dienst aufsagen wölt, soll er dasselbig ein vierttheil Jar zuuor dem Rectori anzaigen, damitt man sich bey Zeitten vm ein ändern taugelichen bewerben könd. Die klagen, so ettwa der Rector wider die paedagogos oder sie wider ihn haben möchten, sollend zum ersten den Inspectoribus scholae fürgebracht vnd da solche irrungen von ihnen nitt könden dirigiert vnd abgestelt werden, alsdan erst den hern verordneten flirgehalten vnd ihrer discertion vnderworffen auch ihrer resolution darüber gewartet vnd derselbigen hernacher mit allem ernst nachgesetzt werden. Dann weil sonsten die hern verordneten mit vielen ernstlichen vnd wichtigen sachen beschwertt sein, soll man ihrer hierinn, so vil als müglich, verschonen vnd nitt ettwan vm liederlicher händel wegen sie molestieren vnd anlaufifen. Insonderheytt aber soll sich Rector befleissen, dass er dasjenig, so an den paedagogis sträflich sein möcht, ihnen nitt publice vor den knaben oder ändern leutten, sondern priuatim, mitt aller beschaidenheytt ansag vnd hingegen sollend die paedagogi dasselbig in aller gebür aufnemen vnd Rectori schuldigen gehorsam hierinnen laysten, damitt alles zue guettem frid vnd einigkeytt, vnd zu erbawung vnd aufnemung der schuel dienen vnd gedeyhen müg. Das XV. Capitel. Von Inspectoribus vnd Visitatoribus scholae. Dieweil kein Ordnung guett ist, es werd dann derselbig nachgelebt, vnd aber oft geschieht, dass in schulen grosse fahrlessigkeit fürfeit, so erfordertt die not, dass man guette Inspectores habe, welche ihr vleissig aufsehen haben vnd allewegen oder zum wenigsten in vierzehn tagen die scholam visitieren vnd da waarnemen, ob den statutis vnd Ordnungen mitt allem ernst nachgesetzt werd. Dise Inspectores sollend neben ändern darzu erkiessten personen, fürnemlich der Teutsch vnd Windisch prediger, welche mitt vnd neben dem Rectore, alle guette ftirsehung thon sollen, damitt guette disciplin erhalten werd, vnd beyds, die paedagogi vnd discipuli ihr officium vnnd ampt thon. Wen sie dann auch an Rectori ettwas mangelhafftigs vnd saumseeligs befinden wurden, sollend sie ihme das priuatim mitt guetter beschaidenheytt zuuermelden schuldig sein, damitt in allen dingen guette anordnung vnnd Verbesserung angestellt werden müg, alles treuw-lich vnd ongefehrlich. Das andere theil diser Reformation, vnd anstellung guetter disciplin, zuclit vnd erbarkeytt. Vorred, Jesus Sirach, der weis man, schreybt in seinem hausbuech am dreissigsten Capitel also: «Wer sein kind lieb hatt, der heit es stehts vnder der ruotten, das er hernach freuwd an ihm erlebe; wer sein kind in der Zucht heit, der wird sich sein erfrewen, vnd darfif sich sein bey den bekandten nitt scheinen ; wenn einer sein kind zeucht, so verdreusst es seine feind, vnd erfreuwet seine freund; Dann wen sein vatter stirbt, so ists als wer er nitt gestorben, denn er hat seines gleichen hinder sich gelassen, da er aber lebet sah er seine lust vnd hat freuwd an ihm; da er starb, dorfft er nit sorgen, denn er hatt hinder sich gelassen ein schlitz wider seine feind vnd der den freunden wider dienen kann. Wer aber seines kind zu weich ist, der klagt seine Striemen vnd erschräkt so offt es waint. Ein verwendt kind wird muettwillig, wie ein wild ross; zärtle mitt dein kind, so muestu dich hernach für im fürchten; spile mitt ihm, so wirdt es dich hernach betrueben. Schertz nicht mitt ihm, auf das du nicht hernach mit ihm trauren muessest vnd deine zeen zulest kürren muessen. Lass im sein willen nitt in der iugendt vndt entschuldige sein torheitt nicht; beug ihm den hals, weil er noch jung ist, bleuw ihm den ruken, weil er noch klein ist, auf das er nit halstarrig vnd dir vngehorsam wirdt. Zeuch dein kind vnd lass es nicht muessig gehn, dass du nit über ihm zu schänden werdest.»* Mit disen wortten will der heilig geist alle menschen, insonderheyt aber die altern in heusern vnd die Zuchtmeister in schuelen gar ernstlich vermanet haben, das sie ihre haussgenossen vnd leybserben vnd die Schulkinder vnd ihre discipulos in der schuel, mit sondern ernst, weil sie noch jung zuer Gottsforcht, Zucht und Erbarkeyt verhalten, damit man an der erzogenen Jugendt kein schandt vnd hingegen an den wolgezogenen kindern ein ehr erleben mög. Dieweil nun so hoch daran gelegen, das man guete disciplin in der schuel bei der Jugend erhalt, vnd meniglich gebüert, disem göttlichen beuelch mit allem vleiss nachzusetzen, so habend die herrn Verordneten einer ersamen Landschaft in Krain als oberste schuelherren vnd die herrn Inspectores neben vnd mit dem herrn Rector scholae nachstehende statuta vnd leges geordnet vnd gestelt, ordnen vnd stellen die auch hiemitt in bester Form, so nuer geschehen mag, wie volgt. * Das Vorstehende nach der Lutherischen Uebersetzung Vers i — 13. Von der forcht Gottes Cap. I. Dieweil die forcht des herren , ein anfang der weissheytt ist, wie Salomon spricht, so sollen alle knaben vnser schuel vor allen dingen den herren fürchten vnd alle morgen vnd abend, wann sie aufstehn vnd nidergehn, ihne bitten vnd anrueffen vm Verzeihung der sünd, vmb die gnad vnd kraft seines heiligen geist, auch vor dem essen das Gratias, auf form vnd weiss in Catechismo Brentii begriffen, sampt dem ein vnd fünfzigsten oder dergleichen psalmen mitt andacht vnd heller stimm sprechen, es gescheh gleich auf Teutsch, Windisch oder Lateinisch. Am ändern sollen alle knaben, besonders der dreyen obersten classium alle predigen gottes wortts mitt ihren paedagogis besuechen, vnd sich in der schuel, ein yeder in seiner classe vnd decuria, versanden vnd von dannen in die kirchen gehn, alda mitt den Teutschen schuelern verstendlich die psalmen singen vnd betten, auch insonderheytt auf die predig merkhen, damitt sie ihrem paedagogo ettwas daraus sagen könden. Welcher knab ein predig, ohne erhebliche vrsachen versäume oder in der kirchen schwetzen vnd klappern, oder sich sonst ongebürlich halten wirdt, der soll von seinem paedagogo onuerzogenlich hernach in der schuel discipliniertt werden. Es sollen auch verbotten sein zum dritten alle gottschwüehr vnd flliech, alle onzüchtige vppige reden; dann wer sollichs von einem knaben gehördt oder durch ein Corycaeum fürgebracht wirdt, soll der vbertretter zwaymal darum discipliniertt werden.* Von vleissiger besuechung der schuel vnd wie sich die knaben darin halten sollen. Cap. II. Kein knab soll ohne erlaubnus seines paedagogi oder ohne ehehaften vrsachen einige lection versäumen. Dann wo sollichs geschehen solt, würdt der vbertretter erstlich von seinem paedagogo durch den Decurionem oder Corycaeum gefordertt vnd da er sich zu kommen ohne vrsach weigerte, alsbald hernach zu seiner zeitt in der schuel castigiertt werden. Es sollend auch die knaben fein sauber vnd geblitzt in die schuel vnd nitt wie die Schwein in ein stall kommen, auch nichts naschigs vnd brott, obst oder nussen mitt sich bringen; ier negel vnd haar abschneiden oder kemmen, ihre angesicht, mund vnd hand waschen; welcher sich hierinn vbersehen wird, der soll nach gelegenheytt discipliniert werden. Es soll auch meniglich dahin sich befleissen, insonderheyt die vermügliche altern haben, dass sie fein bekleidt vnd ihn mantel oder leybröcken in die schuel kommen vnd dann ihre kleider fein sauber halten; denn, w'o sich bey einem würde ein seuwische artt befinden, der soll hierum sein straf empfangen. Wenn der paedagogus in die classem geht, sollend die knaben ihme Reue-rentz beweysen vnd gegen ihm aufstehn, biss er in sein Cathedram sich nider-setzt; die hiettlin in der schuel neben sich legen vnd ihre mäntel anbehalten. * An dieser Stelle hat bereits Frischlin selbst den ursprünglichen Wortlaut: «mitt zwayen ruetten gestrichen werden» in obige Fassung geändert. Keiner soll mit dem ändern schwätzen, sondern sich ein yeder still halten vnd sein lectionem mitt sich selber repetieren. Wenn der praeceptor fürlisst, sollend die knaben summo cum silentio et attentione aufmerken. Es soll ein yeder knab zu einem yeden buech, darinn mann ihm fürlisst, sein lautter buechlin mitt schreybpapyr eingebunden haben vnd mitt ihm in die schuel bringen vnd was ihm der paedagogus dictiertt, dasselbig darein aufnotieren vnd nichts in die getrukten buecher einklittern, sul) poena ferulae. Wann ein paedagogus ein knaben fragt, sollend die ändern still schweigen, denn wo einer dem ändern einblasen würdt, soll derselbjg von dem paedagogo allsbald discipliniertt werden. Ihrer handschriften sollend sie fein sauber, ohne hellhaken vnd groben klittern, den paedagogis aufweysen. Welcher kein schrift, oder ein fahrlessige, verdunkelte vnd vmklitterte schrift aufweyst, der soll nach gelegenheytt gestraft werden. Endlich soll keiner in der schuel geduldet sondern heimgeschickt werden, welcher aus fahrlessigkeytt der altern die nottwendige buecher nitt mitt sich bringt, so in yeder classe fürgelesen werden, es seyend denn vatterlose vnd allerdings hilflose waysen, denen mitt den almusen geholfen mag werden. Dann kein vater, sonderlich was handtwerkher, sogar verdorben, dass er seinem son nitt vermög für ettlich batzen büecher zu kaufte 11, so will den praeceptoribus on diss schwer fallen die knaben, wann sie gleich buecher nach aller nottdurfft haben, sie lehren vnd darinnen berichten; wie vil schwerer nun es sey ohne buecher lehren vnd lernen, das kan allermeniglich verstehn; dann es eben ein ding ist, als wenn einer das dischlerhandwerkh ohne höbel vnd schrotteysen lernen wollt.* Von yebung der Lateinischen sprach. Cap. III. Dieweil auss dem Lateinischen reden eben souil nutz, als aus dem schreyben herfleusst vnd die sprach exercitatione et vsu aller baldesten begriffen würdt, so wollen wir, dass die knaben quartae classis sich fiirhin der Lateinischen sprach gebrauchen vnd keiner mitt dem ändern vil weniger mitt seinem paedagogo windisch oder Teutsch rede, wie dann auch die paedagogi in diser classe sich allein der Lateinischen sprach gegen den discipulis gebrauchen sollen. Vnd damitt sollichs nitt allein in der schuel vnd kirchen, sondern auch auf den gassen vnd ihn den heusern gehalten werd, so sollend in den zway obersten classibus zwen hölze Esel sein, da einer dem ändern den Esel anhenkt, den er in quarta Teutsch oder in tertia Windisch hören reden.** Welcher dann den Esel vber nacht behalten vnd ihn morgen zuer schuel bringen würde, der soll straks von seinem paedagogo, post recitationem Catechismi sein verdienten lohn empfangen, damitt die ändern desto mehr ad vsum Latinae linguae angereitzt werden. * Dieser letzte Absatz erscheint von Frischlins Hand nach Schluss des obigen Capitels am Rande des Manuscriptes hinzugefügt. ** Im Manuscript war anfänglich der lateinische Sprachzwang auch auf die dritte Classe ausgedehnt, doch erscheint im ersten Absätze dieses Capitels obige Fassung durch Frischlin selbst festgestellt, während der Wortlaut des zweiten Absatzes, der übrigens gleichfalls mehrfach corrigiert erscheint, eher dem ursprünglichen Inhalte entspricht. Von zucht vnd erbarem Wandel auf der gassen. Cap. IIII. Wann die schuel oder lection zu end gebracht vnd die vhr verloffen, sollend alle schueler sich haimfuegen vnd daheim repetieren vnd sich zur künftigen Lection praeparieren vnd zwischen den lectionibus keiner in der schuel oder auf der gassen geduldet werden, dann welcher nitt in der statt anheimbsch oder sonst weitt zugehen hat, der kan allweg in der naehe bey einem bekannten souil platz vnd raum finden; im fal aber den frembden solichs beschwerlich fallen wolt vnd sie zwischen den lectionibus kein heerberg ausserhalb der schuel haben kündten, so soll allweg einer aus den paedagogis selbige zeit in der schuel bleiben vnd sein achtung auf dise frembdling geben, damitt sie vnterweilen still seyn vnd züchtig sitzen vnd ihre lectiones repetieren.* Es ist auch obgemelter hern verordneten will vnd meinung, dass alle knaben vnser schuel auf der gassen züchtig seyen, nitt schreyen, nitt umlauffen oder hin vnd wider gaffen, auch nitt essen oder naschen, vill weniger werffen vnd geissen oder zillen vnd was dergleichen ist. So oft ein knab für ein Adtls-person, es sey mann oder frauw vnd jungfrauw, oder auch sonst für ein ersamen, fürnemen man, besonders was Rhaatspersonen vnd gelerte oder sonst ansehliche leut seind vnd insonderheytt für die kirchendiener vnd ihre praeceptores flirvber gehn würdt, soll er knab einer sollichen person nitt allein aus dem weg weichen, sondern auch sein huett abziehen vnd nach dem die person ist, auch gegen ihne sich bucken, ja auch gegen alten vnd betagten männern vnd frauwen, wie Salomon gebeutt, ehrerbiettig sein! Welcher aber sich hierinn onerbar erzaigen würd, der soll, so ofift er von seinem corycaeo ergriffen vnd anzaigt wirdt, vm diser grobheytt willen ein harte predigt** zu lohn empfangen. Vnd dieweil die Labach ein sorglich, gefährlich Wasser ist, so ist verboten bey hartter straff, dass kein knab zu sommer zeitt darinn baden soll. Von Corycaeis vnd haimlichen aufmerker. Cap. IIIII. Demnach den praeceptoribus vnd paedagogis onmüglich ist, den knaben allenthalben auf den soken nachzugehn, so soll ein yeder paedagogus in seiner classe ein oder zvven corycaeos vnd heimliche aufmerker bestellen, welche auf die ändern ihre condiscipulos in der schuel, in der kirchen vnd auf der gassen ihr vleissig aufsehen haben vnd was sie streflich an ihn befinden, dasselbig aufzeichnen vnd dem paedagogo alweg am Sontag vor der predig anzeigen, damitt das vbel gestraft vnd die Jugendt zu guetten sitten gehalten werd. Wann nun der Cory-caeus fahrlessig erfunden wurd, oder sonsten den knaben zuuerschonen begert vnd desshalben kein delinquenten haben würd, vnd also sein Register lehr brecht, soll er corycaeus onnachlessig gestrafft werden, damitt der nachkommend , heisst es im Orig. ** Dass die von Frischlin beanspruchte Selbständigkeit in der Schulverwaltung den Pastoren nicht geliel, beweist, abgesehen von der obigen, auch die im betreffenden Schriftstücke weiter unten vorkommende Bemerkung, «dass der Rector bis nun die Sache dahin verstanden, dass ihm die Schule seines Gefallens zu administrieren vertraut sei». *** Siehe Elze p. 47. Hier wurden nur jene Sätze des Gutachtens ausführlicher mit-getheilt, welche dort übergangen sind. *j* Ueber seine im Herbste 1583 unternommene Reise nach Venedig, den dort betriebenen Bücherdruck, seine Anstände wegen der dadurch erfolgten Vernachlässigung seiner Amtspflichten etc. siehe Strauss p. 275 u. ff. dem diesbezüglichen, im ständischen Archive befindlichen Einladungsschreiben ausdrückt. Er hatte wohl die Absicht, seinen Gegnern und Beschuldigern den Zustand der Schule als einen günstigen vorzuführen, damit einerseits seine Lehrmethode in ihren Vorzügen gewürdigt, anderseits er von dem Vorwurfe der Nachlässigkeit in der Berufserfüllung entlastet werde. Der Anerkennungsstreit bezüglich der Schulinspectoren, deren Anwesenheit hiebei dem Rector von grösster Wichtigkeit war, spukt auch noch in diesem Schriftstücke, doch weiss Frischlin die Sache diplomatisch zu umgehen, indem er die Landschaft ersucht: «sie möge durch ihren Diener die verordneten Inspectoren von der Prüfung verständigen lassen, weil solche «ihm vnbekannt», damit sich niemand, wie vorhin, ausreden könne». Das Resultat des Examens war, wie bei der unbestreitbaren Tüchtigkeit Frischlins als Lehrer nicht anders vorauszusehen, ein im allgemeinen recht günstiges. Derselbe Špindler, welcher an der Spitze der Laibacher Pastoren soeben sein Gutachten über dessen Reformproject abgegeben, referierte auch diesmal wieder über das Ergebnis in der Verordnetensitzung vom 4. December 1583,* doch scheint es beinahe, dass derselbe seit dieser Zeit sich eine günstigere Meinung über die Erfolge des neuen Rectors und dessen Reformpläne gebildet habe. Die Fortschritte, welche namentlich in dem nach der neuen Methode betriebenen Latein erzielt worden waren, scheinen wirklich nicht gering gewesen zu sein, denn selbst so strenge Richter, wie es der Genannte mit seinen Amtsgenossen war, anerkannten die Leistungen der Schüler als zufriedenstellende, und die hauptsächliche Ausstellung, die sie zu machen nicht unterlassen konnten, bezog sich nicht etwa auf einen Mangel, sondern ein Uebermass in der Behandlung der griechischen Sprache, in der «zu früh ausgesprengt» worden sei und welche beinahe über das Lateinische gesetzt werde. Die abgehaltene Prüfung hatte für Frischlin den wichtigen und bedeutsamen Erfolg, dass die Reform der Schule darnach endlich aus dem Stadium der Erwägung und Vorberathung in jenes der Durchführung vorrückte. Die Verordneten der Landschaft, denen es mit der zeitgemässen Verbesserung der Landschaftschule schon längst Ernst war, sahen nun ein, dass ein Erfolg in dieser Richtung nur dann erzielt werden könnte, wenn sie selbst das schwierige Werk in die Hand nähmen. Es war klar geworden, dass des Rectors Feuereifer und dessen Reformlust sich kaum jemals mit der conservativen Anschauung und persönlichen Abneigung der geistlichen Schulinspectoren zu einem gedeihlichen Resultate vereinigen könnte. Von dieser Ueberzeugung beseelt, setzten sie noch in derselben Sitzung vom 4. December 1583 eine Corporation zusammen, die im Sinne der Frise klin'achten Forderung aus Vertretern aller betheiligten Kreise sowie des gelehrten Laienstandes gebildet war. Da dieselbe aus nicht weniger als 19 Mitgliedern bestand,** darunter solchen, die berufsmässig häufig auswärts waren, machte sich das Bedürfnis geltend, zur rascheren Erledigung der Geschäfte daraus einen kleineren ständigen Ausschuss zu wählen. Diese Körperschaft sollte künftig als Inspectorencollegium fungieren und wurde ausdrücklich mit der Beratschlagung und Beschlussfassung über die neue Schulordnung betraut.*** * Dimitz III. p. 172. ** Da Dimitz III. p. 172 die Zahl derselben nicht vollständig angibt, so sei erwähnt, dass ausser den dort Genannten laut Landtagsprotokoll noch dazu die vier Verordneten der Landschaft sowie die fünf Pastoren von Laibach gehörten. *** Landtagsprotokoll 1583. Von da an bewegt sich die so lange verzögerte Schulreform in rascherem Flusse. Das aus trefflichen und erfahrenen Männern bestehende Collegium nahm seine Aufgabe ernsthaft und begann noch im selben Monate sein Werk. Ueber die Thätigkeit desselben ist uns glücklicherweise ein ziemlich genaues Protokoll erhalten, das uns als wichtigste Quelle in der weiteren Verfolgung dieser Angelegenheit dient und das Verhältnis der neu entstandenen Schulordnung zu den früheren Entwürfen im wesentlichen klarstellt.* Aus demselben erfahren wir zunächst, dass an den Berathungen, welche im Laufe des December und Jänner in vier Sitzungen, darunter einer Doppelsitzung, stattfanden, nicht nur die Mitglieder des engeren Ausschusses, sondern auch aus dem weiteren Kreise der Inspectoren theilnahmen, und dass die Zahl der Versammelten gewöhnlich zwischen 6 und io Personen betrug. In der ersten Sitzung, am 13. December, wurde vorerst die Frage erörtert, ob der Rector, eventuell auch die Collaboratoren, zur Berathung der neuen Schulordnung heranzuziehen seien. Davon wurde begreiflicherweise bald abgesehen, denn bei dem Umstande, dass Frischlin gewiss sich bemüht hätte, bei jedem Difife-renzpunkte seine Gegner in nachdrücklicher Weise zu widerlegen und sie zu seiner Anschauung zu bekehren, wäre in diesem Falle manche langwierige, hitzige und wohl meist unfruchtbare Debatte entstanden. Man beschloss daher, die beiden Entwürfe des Rectors einer genauen Lesung zu unterziehen, selbe zu berathen und die Resultate durch den landschaftlichen Kriegssecretär Hanns Gebhard, der gleichfalls dem Inspectorencollegium angehörte, verzeichnen zu lassen. Die daraus entstandene neue Fassung der Schulordnung solle sodann den Schulpersonen zur Begutachtung vorgelegt werden. Noch am selben Tage kam in der angedeuteten Weise zunächst der erste, oben abgedruckte Entwurf, später die Umarbeitung desselben an die Reihe. Schon bei der Erörterung der Frage, ob über die Vorlagen im allgemeinen oder artikelweise gehandelt werden sollte, kam es zu Meinungsverschiedenheiten. Der Landessecretär Gottscheer wünschte zunächst eine Art Generaldebatte, bei welcher auch constatiert werden sollte, wieweit die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen dem Rector und den Ständen giengen und in welchem Ausmasse die einzelnen Gegenstände bisher in der Schule gelehrt worden seien. Der öfter erwähnte Špindler verlangte dagegen sofortiges Eingehen in die einzelnen Capitel. Zuletzt wurde dem Begehren beider entsprochen, der Dienstvertrag Frisch/ins verlesen, die Classenlectiones von den einzelnen Präceptoren abgefordert, die Berathung aber abschnittweise behandelt, und zwar nach der zweiten, umgearbeiteten Vorlage. Eine der ersten Fragen war die Eintheilung der untersten Classe in Decurien. Frischlin hatte im ersten Entwürfe deren drei angesetzt, war aber, wohl dem praktischen Bedürfnis nachgebend, später auf deren vier übergegangen. Der Ausschuss erkannte mit Recht, dass der gleichzeitige Unterricht mit vier Kenntnis- * Im ständ. Archiv, Evang. Rel. F. 54. f. 3. Der Titel lautet: «l’rotokoll. welcher Gestalt d. E. Er. Ldsch. d. Fürstenthumbs Crain geordneten Schnell Rectoris D. Nicodemi Frischlini eingelegte , neu corrigierte, andere Sclnielordnung durch die dazue geordneten Herrn Inspectoren der Schuel fürgenommen, verlesen vnd examiniert, auch was in derselben zu rectificieren oder zu ändern, zu mindern oder zu merern beratschlagt vnd geschlossen worden.» Es bildet ein Heft von io beiderseitig beschriebenen und 8 leeren Foüoblättern. stufen durch eine Lehrkraft unmöglich sei, zumal die unterste Gasse stärker besucht war, als die übrigen zusammengenommen.* Deshalb erklärten sie die Anstellung eines zweiten Lehrers für die I. Classe mit einer Besoldung von etwa 50 fl. jährlich für dringend geboten, wenn anders die Landschaft darauf eingehen wolle. Sollte dies nicht der Fall sein, so bliebe kein anderer Ausweg, als die oberste Decurie in die zweite Classe zu versetzen. Die Berathung auf Grund des zweiten, umgearbeiteten Entwurfes, mit dem man begonnen hatte, wurde indessen bald aufgegeben. Schon in der nächsten Sitzung am 14. December erschien es schwierig, nach dieser stark gekürzten, stellenweise lückenhaften und unvollständigen Fassung vorzugehen. Deshalb erhob sich Špindler zu dem wichtigen Antrage, trotz des gestrigen Beschlusses lieber zum ersten Entwürfe der Frischlin’schen Schulordnung zu-rückzukehren, weil «darin ein mehreres als in dieser ändern begriffen» sei, überhaupt selbe bequemer und schneller zu «iustificieren» wäre; die Anwesenden waren sämmtlich damit einverstanden. So kam denn nach langen Umwegen Frischlins Erstlingsproject doch wieder zu Ehren; es wurde als die geeignetste Grundlage weiterer Berathung erklärt und sein Wortlaut auch im wesentlichen beibehalten. Die Eintheilung des Ganzen, die Capitelzahl, Reihenfolge u. dgl. Aeusseilichkeiten wurden freilich noch vielfach geändert, die Zweitheilung des Ganzen fallen gelassen, wie es ja der Autor selbst schon früher gethan hatte. Es lässt sich somit sagen, dass die formelle Gestaltung der im Jahre 1584 herausgegebenen Schulordnung zwar mehr der Umarbeitung von 1583 entspricht, dass dagegen Inhalt, Geist und Diction zumeist auf Frisch!ins ursprünglicher Vorlage beruhen. Die weitern Verhandlungen boten, nachdem eine sichere Basis geschaffen war, geringere Schwierigkeiten und bewegten sich durchwegs in streng sachlichem Geleise. * Ueber die Frequenz der Laibacher Landschaftsschule geben uns einzelne, im ständ. Archiv verwahrte Zettel mit Schülerverzeichnissen aus derselben Zeit wenigstens theilweisen Aufschluss. Darnach befanden sich in der 5., 4. und 3. Classe sechs, neun, bezw. einundzwanzig Schüler. Der Vollständigkeit halber und weil darunter auch hervorragendere Namen verzeichnet sind, seien diese Ausweise mitgetheilt: Catalogus V. Classis: Pueri tertiae classis: Stephanus Vrsinus Comes a Blagay, Joh. Adamus Khlombner, Matthaeus Lossius, Johannes Stettner, Gabriel Kumperger, Wolfgangus Gartner. Georgius ab Aursperg, Wilhelmus a Neuhaus, Christophorus Gebhard, Jacobus Tulschak, Leonhardus Faschang, Casparus Sigismundus a Scheir, Bartholomaeus Gumprecht, Adamus Wolf, Johannes Oberhuber, Johannes Felsar, Johannes Kunstei, Samuel Hasewer, Johannes Burgar, Stephanus Kriuetz, Johannes Gebhard, Johannes Tuckan, Johannes Prosser, Georgius Refingar, Christophorus Schweiger, Melchior Bohoritsch, Ludovicus Studenitz. Quartae: Jacobus Wabeccius, Valentinus Meschkar, Christophorus Špindler, Christophorus Verbez, Johannes Turinger, Johannes Portner, Andreas Textor, Johannes Wolffinger, Christophorus Pelzhofer. Die treffliche Vorrede zum ersten Theil, nun für das Ganze bestimmt, wurde ohne weitere Correctur, nur mit geringer stilistischer Aenderung angenommen.* Das I. Capitel fand dagegen einen für die damaligen krainischen Verhältnisse wichtigen Zusatz. Frischlin, aus einem Lande stammend, in dem die evangelische Lehre bereits unbestrittene Geltung gewonnen hatte, hielt es nicht für nothwendig, den confessionellen Charakter der Schule besonders zu betonen; deshalb fand sich der Ausschuss veranlasst, ausdrücklich beizusetzen, jeder anzustellende Rector oder Lehrer habe eidlich zu bekräftigen, dass er der evangelischen Lehre A. C. und der Concordienformel als «norma veritatis» ohne Falsch zugethan sei. Diese Clausei wurde demnach der angenommenen Fassung beigefügt. Das II. Capitel sowie das III. fanden so ziemlich unveränderte Aufnahme, nur bei letzterem sah sich die Commission zu einigen stilistischen Verbesserungen veranlasst. Beim IV. Capitel verwarf jedoch dieselbe die von Frischlin festgesetzten Schulstunden, sondern normierte als Unterrichtszeit Vormittag 7—10 Uhr, Nachmittag 12 — 3 Uhr. Die Gesangsübung wurde für 12 — 1 Uhr angesetzt, der diesbezügliche Vorschlag des Entwurfes somit geändert. Nachdem noch der Land-schaftssecretär Gottsched■ den Wunsch geäussert, es möchten unter sonst gleichen Eigenschaften musikkundige Lehrpersonen bei der Anstellung bevorzugt werden, wurde überdies beschlossen, den ganzen auf die Musik bezüglichen Absatz auszuscheiden und in den von der Arithmetica handelnden besonderen Artikel einzuschalten. Das V. Capitel erlitt durchgreifende Umgestaltung. Schon im zweiten Entwürfe scheint sich Frischlin, wohl über Aufforderung der massgebenden Persönlichkeiten, zu einer Umarbeitung veranlasst gesehen zu haben, indem die Commission bei der Berathung dieses Absatzes auf die «bereits geschehene Veränderung» bezüglich der Behandlung des Katechismus hinweist. Nebenbei bestimmte dieselbe, dass in der untersten Classe das Gebet deutsch, in den obern lateinisch gesprochen werde. Der «windische Katechismus» möge in der 1. und 2. Decurie geübt werden, später aber nur der deutsche, weil ja anzunehmen sei, dass der erstere bereits vollkommen im Gedächtnis hafte. Ueberhaupt sei er nicht, wie der Autor verlangt, «stückweise aufzulegen», sondern nur durch emsiges Zuhören zu erlernen. Für die übrigen Classen wurde folgender Lehrplan festgesetzt: II. Classe: Der deutsche und lateinische Catechismus Brentii, III. Classe: Luthers Katechismus deutsch, IV. Classe: Luthers Katechismus lateinisch, V. Classe: Catechismus graecus Brentii. Das Exercitium Catechismi soll vornehmlich an Sonn- und Feiertagen vor der Predigt geübt und dabei auch nach Massgabe der Zeit ein Psalm vorgenommen werden. Vom wälschen Katechismus soll dagegen gänzlich abgesehen werden. Eine Meinungsverschiedenheit entspann sich hiebei noch über die Stellung des lutherischen Katechismus gegenüber den übrigen, welche nach der festgesetzten * Der mit dem Landesbrauch noch wenig vertraute Frischlin hatte unter den Aufstellern dieser Ordnung nach dem Muster der deutschen Stadtschulen auch Bürgermeister und Rath der Stadt Laibach aufgezählt, was bekanntlich ganz, unzutreffend war; ausserdem wurde der damals besonders wichtige, bei Frischlin fehlende Zusatz: «der Augsburgischen Confession verwandt» neu eingefügt. Obwohl zu einem genauen Vergleich der Abdruck der definitiven Schulordnung vom Jahre 1584 sehr zustatten käme, glaubt der Schreiber dieser Zeilen doch von einem solchen absehen zu können, da der Inhalt derselben aus mehrfachen Auszügen, namentlich bei Dimitz, wie schon oben erwähnt, bekannt ist. Ordnung vorangestellt erscheinen, doch einigte sich der Ausschuss unter ausdrücklicher Erklärung, dass dem Werke Luthers eigentlich der Vorrang gebüre, aus praktischen Gründen dahin, die bisherige Uebung auch fürderhin beizubehalten. Auch das VI. Capitel wurde gegenüber seiner ursprünglichen Fassung fast gänzlich umgearbeitet. So wurde bestimmt, dass die unterste Decurie, die Buchstabierenden, ihre Lectionen gemeinsam nach dem Buche aufzusagen hätten, während die anderen Schüler ihre Schreibübungen hielten. Zur Einübung der Orthographie sollte öfters ein gedrucktes Evangelium vorgelegt werden, um daraus die «distinctiones» zu lernen; überhaupt sei die Rechtschreibung «in usum» zu bringen. Auch auf die richtige Aussprache der Laute sei volle Aufmerksamkeit zu verwenden und die windische Sprache nicht zum Sprechgebrauche der Schüler zuzulassen. Die Frage der Anstellung einer zweiten Lehrkraft wurde bei diesem Artikel neuerlich erörtert und ein der früher darüber geäusserten Ansicht conformer Beschluss gefasst.*' Bezüglich der in der ersten Classe nothwendigen Schulbücher hatte bekanntlich Frischlin in seinem ersten Entwürfe von solchen ganz abgesehen. Die Commission fand sich aber veranlasst, über diese Frage erst die Meinung der Collaboratoren einzuholen, ob nicht etwa das Elementale des Bohoritsch, namentlich der windischen Sprache willen, gebraucht werden solle. Auch der Rector soll angewiesen werden, behufs Uebung dieser Sprache das «Elementale Labacense cum Nomenclatura trium linguarum, latinae, germanicae et slavonicae» zum Unterrichte zuzulassen. Das VII. Capitel, den Lehrgang der II. Classe enthaltend, kam glimpflicher weg. In derselben seien zwei Decurien zu bilden, unter denen die niedere die erst kürzlich Aufgestiegenen enthalten soll. Der Katechismus soll hier, wie in allen Abtheilungen, nicht bloss durch zwei Schüler, wie Frisch/in vorschlug, sondern von allen fragenweise nacheinander recitiert werden. Bei der Correctur der schriftlichen Uebungen w'äre die Etymologia einzuüben. Das Schreiben wäre in der Schule gänzlich zu unterlassen, dafür aber zu Hause fleissig vorzunehmen. Die lateinische Lectüre sowie die angegebenen Lehrbücher wurden ohne Aenderung gebilligt. Der Lectionsplan der III. Classe, im VIII. Capitel enthalten, erfuhr dagegen wesentliche Aenderung. Nicht nur, dass auch hier die Errichtung zweier Decurien verfügt und der katechetische Unterricht den oben erwähnten Grundsätzen gemäss gestaltet wurde, auch die Lectüre und deren Behandlung zeigt von dem ersten Entwürfe wesentlich abweichende Bestimmungen. Ausserdem enthält das Verhandlungsprotokoll eine besondere Beschlussfassung bezüglich des griechischen Unterrichtes. Während Frischlin die Durcharbeitung des ersten Theiles der Strassburger Grammatik auf dieser Stufe verlangt, steht die Commision auf dem Standpunkte der Pastoren, welche bereits nach der im November 1583 abgehaltenen Prüfung erklärt hatten, dass der Rector mit dem Griechischen «zu früh ausgesprengt» habe. Es genüge für diese Classe, die Buchstaben, Accente, mithin das Lesen zu erlernen, allenfalls auch ex nomenclatura rerum einige Vocabeln zu memorieren; sollten Schüler der oberen Decurie etwa schon einzelne «paradigmata in declinationibus et conjugationibus» wissen, so mögen sie angehalten werden, selbe nicht wieder zu vergessen, doch die «praecepta» der Sprache seien noch nicht zu behandeln. * In der Sitzung vom 25. Februar 1584 wurde laut Landtagsprotokoll d. J. fol. 86 that-sächlich diese Stelle geschaffen. Das ursprünglich IX. Capitel Frisch/ins wird wohl schon in dessen zweitem Entwürfe in ein IX. und X., letzteres die Vorschriften für die dort neu angenommene fünfte Classe enthaltend, getheilt gewesen sei. Aus diesem Grunde stimmt die Capitelzahl in beiden Bearbeitungen nicht mehr genau, deshalb werden von nun an beide Zählungen beigesetzt. Es ist selbstverständlich, dass diese Aen-derung auch sonstige durchgreifende Umgestaltungen dieses Artikels bedingte. Bezüglich der lateinischen Lecttire warf der Schulausschuss die Frage auf, oh nicht an Stelle der vorgeschlagenen Briefe Cicero’s lieber dessen Laelius oder Cato major zu lesen sei. Virgils Bucolica sollen in dieser Classe bleiben, doch die Behandlung der poetischen Phrasen vermieden und dafür lieber die Wiedergabe in Prosa verlangt werden. Ueberhaupt sollen die Schüler vorzugsweise in der Grammatik eingeübt und damit der grösste Theil der Woche zugebracht werden. An Stelle des Frise hl in ’ sehe n Stückes Susanna wurde Terenz als Stoff zu den dramatischen und Actionsübungen gewählt. Im Griechischen wurde für diese Classe die Absolvierung des ersten Theiles der Grammatik neben Vornahme des griechischen Katechismus angeordnet. Der Lehrplan der neuerrichteten V. Classe erscheint im X. Capitel behandelt. Er bestand aus jenen Disciplinen, die Frischlin ursprünglich für die Quarta bestimmt hatte, die aber dort ausgeschieden worden waren. Virgils Bucolica mit besonderer Hervorhebung des poetischen Theiles, endlich der Rest der griechischen Grammatik sowie die Lecttire in dieser Sprache bildeten die Hauptbestandtheile; daneben sollten auch das Exercitium styli und Arithmetica Gegenstände besonderer Uebung sein; über die beiden letzteren wurden in die Schulordnung selbständige Capitel aufgenommen. Das XI. (X.)* Capitel, welches in seiner ursprünglichen Fassung für den Samstag ausschliesslich die eingehendste Beschäftigung mit dem Evangelium und Katechismus vorgezeichnet enthielt, wurde durch die Zusatzbestimmung erweitert, dass an dem genannten Tage ausserdem noch eine «repetitio generalis» alles im Laufe der Woche Gelernten stattzufinden hätte. Für den Nachmitag wurde statt der früher dahin angesetzten Psallierung arithmetischer Unterricht angeordnet. Das von den freien Tagen handelnde XII. (XI.) Capitel wurde mit Rücksicht auf die bedeutende Erweiterung der arithmetischen Uebungen gleichfalls dahin geändert, dass zwar die früheren Ferialnachmittage am Mittwoch und Samstag verbleiben, aber erst nach absolvierter Rechenstunde beginnen sollten. Dagegen soll ein in die Woche fallender Feiertag die Verlegung der freien Halbtage auf die vorhergehenden Tage bewirken, so dass dann eventuell Mittwoch oder Samstag regelmässiger Unterricht sei. Zur Zeit der grössten Hitze soll der Unterricht durch vierzehn Tage in der Weise gekürzt werden, dass die Schüler nur vormittags durch zwei Stunden beschäftigt würden. Capitel XIII. (XII.), die Examina betreffend, blieb, was Zeit und Zahl derselben anbelangt, ungeändert, doch wurde durch einen Zusatz die Thätigkeit der Inspectoren hiebei genauer festgestellt. Die Prüfungen sollten den Verordneten, Inspectoren und Schülern vierzehn Tage früher angesagt werden, damit letztere sich genügend darauf vorzubereiten imstande wären. * Die in der Klammer stehende Zahl bedeutet die Zählung in Frischlins erstem Entwurf, die ausserhalb derselben befindliche die vom Schulausschuss nach der Eintheilung des zweiten Entwurfes angewendete. Die Inspectoren hätten sich persönlich an dem Examen zu betheiligen, der Knaben Schriften und Argumenta zu besichtigen und sollen selbst ein solches «fürgeben» und übersetzen lassen. Nach beendeter Prüfung sollten die Knaben sofort nach ihren bewiesenen Kenntnissen lociert und in die höheren Gassen mit Einverständnis des Rectors durch die Inspectoren versetzt werden. Den Fleissigsten seien auch Prämien zu verabreichen.* Capitel XIV. (XIII.) wurde zwar in seiner vorliegenden Fassung acceptiert, doch, wie wir sehen werden, bei der Schlussredaction an anderer Stelle eingefügt. Die Bestimmung der Höhe des Schulgeldes wurde nach wie vor der «Bescheidenheit» der Inspectoren und des Rectors anheimgestellt, jedoch der Grundsatz ausgesprochen, dass in den unteren Classen weniger als in oberen gezahlt werden soll.** Capitel XV. (XIV.), die Aufnahme und Entlassung der Lehrpersonen enthaltend, wurde zwar dem Inhalte nach wenig geändert, jedoch als selbständiger Absatz aufgelassen und in den Abschnitt von der Bestallung des Rectors aufgenommen, der somit von allen Lehrpersonen handeln sollte. Das die Pflichten der Inspectores behandelnde XVI. (XV.) Capitel erfuhr dagegen eine durchgreifende Umgestaltung. Wie bekannt, gebot das bisherige Verhältnis des Rectors zur Schulaufsicht gerade in diesem Punkte besondere Vorsicht und Ueberlegung. Während nun Frischlins Wortlaut in diesem Abschnitte nicht viel anderes enthielt, als die Betonung der Nothwendigkeit stetiger Ueberwachung, und sich dabei in ganz allgemeinen Wendungen ergieng, ja eigentlich nur den Rector vor unglimpflichem Tadel zu schützen suchte, präcisierte der Schulausschuss die Thätigkeit der Inspectoren dahin, dass selbe nicht nur zu visitieren, examinieren und vorkommende Zwistigkeiten nach Kräften zu schlichten, sondern auch die Verpflichtung hätten, die durch den Rector verfassten Schulbücher zu überprüfen. Ueberhaupt dürfe der letztere ohne ihr Vorwissen und ihre Billigung keinerlei Neuerungen einführen. Die sonstigen Rechte und Befugnisse der Schulinspectoren wurden übrigens nicht in die Schulordnung aufgenommen, sondern in einer besonderen, vom Land-secretär Gottsched■ abgefassten Instruction zusammengestellt, welche gleichzeitig mit der neuen Schulverfassung in Leben treten sollte. Das in Frischlins zweitem Entwürfe als forlaufende Nr. XVII (I des zweiten Theiles im ersten Entwürfe) bezeichnete Capitel von der «Gottesfurcht» blieb mit seinen Bestimmungen über Schulgebet, Predigtanhörung, Unterlassung aller lästerlichen Reden u. s. w. im Wortlaute unverändert, wurde aber bei der Schlussredaction an eine andere Stelle versetzt. Wesentliche Umgestaltung erfuhren jedoch die nächsten Abschnitte des ersten Entwurfes. Frisch/in scheint bereits in seiner zweiten Fassung die Capitel IV, VI, Vil, VIII, welche sich alle auf denselben Gegenstand, Zucht und Sitte der Knaben, aber unter verschiedenen Schlagwörtern bezogen, in einen einzigen Paragraph * Jellouschek beschreibt in den Miltheilungen des hist. V. f. Kr. 1861 p. 47 eine an der Laibacher Lateinschule üblich gewesene Preismedaille nach Angabe Lessers in: Beschreibung verschiedener Denkmünzen etc. 1739. ** In der definitiven Fassung der Schulordnung erscheint zwar die diesbezügliche discre-tionäre Gewalt des Rectors gewahrt, doch wird als Norm festgesetzt, dass die Schüler nach ihren Vermögensverhältnissen jährlich I bis 4 fl., ferner 16 kr. Holzgeld und I «Petaken» an den Oienheizer zu entrichten hätten. XVIII: «von der Knaben zucht vnd disciplin in Kirchen, schnell vnd Gassen», vereinigt zu haben. Das Protokoll enthält darüber keine weitere Bemerkung, als dass darunter auch jene Artikel der ersten Bearbeitung, welche «von zank vnd hader», «vom merhten vnd spilen», «von kleppern vnd liegen» handeln, zu begreifen seien. Ein Vergleich des Textes des diesbezüglichen Abschnittes in der definitiven Schulordnung zeigt auch wirklich, dass in denselben die dort unter besonderen Titeln aufgeführten Vorschriften fast wörtlich Aufnahme gefunden. Der XIX. Abschnitt, der etwa dem III. Capitel des zweiten Theiles im ersten Entwürfe entspräche, ist dagegen völlig verändert worden. Darin erscheint alles zusammengefasst, was sonst an verschiedenen Stellen über die Behandlung des lateinischen Scriptums, das Ausmass der schriftlichen Arbeiten, die Art der Cor-recturen, sowie über das Verbot des Gebrauches der Muttersprache im mündlichen Verkehre gesagt ist. Zwischen der ursprünglichen, oben mitgetheilten, von Frisch/in selbst herrührenden Fassung und jener der definitiven Schulordnung herrscht keinerlei nähere Verwandtschaft, letztere dürfte wohl der Feder des Schlussredactors ihr Dasein verdanken. In das XX. Capitel (V, 2. Th.), das von den heimlichen Aufpassern handelt und in seinem wesentlichen Inhalte unverändert blieb, wurden auch die von Frischlin ursprünglich im Cap. III, 2. Th. eingetheilten Bestimmungen über das Tragen des hölzernen Esels und die mit demselben verbundenen Strafen herübergenommen. Capitel XXI: «von Musica et Arithmetica», wurde bekanntlich neu eingefügt und ist deshalb in der ersten Vorlage nicht zu finden. Die Vorschriften für diese beiden Gegenstände wurden theils neu verfasst, theils aus einzelnen Notizen und Bemerkungen darüber an verschiedenen Stellen der Entwürfe gesammelt. Das Schlusscapitel XXII (IX, 2. Th.) endlich bot dem Ausschüsse keinerlei Anlass zu besondern Bemerkungen und wurde deshalb in unveränderter Fassung der neuen Schulordnung einverleibt. Damit war die Arbeit des Schulausschusses bezüglich der Reform des Lehrplanes vorläufig beendet. Die Schlussredaction der neuen Schulordnung wurde dem Schriftführer der Commission, Kriegssecretarius Gebhard, übertragen, der sich der gestellten Aufgabe auch mit Eifer und Geschick unterzog. Er hatte die von dem Schulausschusse angenommenen Aenderungen und Zusätze mit dem ursprünglichen Frisch/i»'sehen Text, soweit derselbe beibehalten wurde, zu einem einheitlichen Ganzen zu verweben. Es ist selbstverständlich, dass derselbe sich bemüssigt sah, dabei mancherlei neuerliche Umstellungen vorzunehmen, wie sie bei der Gruppierung des aus verschiedener Quelle fliessenden Materiales nothwendig erscheinen mochten. Abgesehen von zahlreichen stilistischen Verschiedenheiten, die der so gewonnene Text, unbeschadet der sonstigen Uebereinstimmung des Inhaltes, gegenüber der Diction Frisch/ins aufweist, fand Gebhard sich veranlasst, eine andere Reihenfolge der Capitel einzuführen. Er strebte dabei eine gewisse logische Aufeinanderfolge der Schlagwörter an und war bemüht, womöglich Zusammengehöriges an einem Platze zu vereinigen, sowie zu vermeiden, dass dieselbe Materie an verschiedenen Stellen behandelt werde, ein Vortheil, welchen Frisch/ins Erstlingsentwurf gerade nicht immer berücksichtigte. So fand der Redactor, dass z. B. die Amtspflichten der Lehrer in nicht weniger als drei Capiteln (II, III, XV) erörtert wurden. Deshalb formte er dieselben derart um, dass zwei davon in anderen, inhaltlich verwandten untergebracht wurden, wodurch unter seinen Händen die Capitelzahl somit von zweiundzwanzig nach dem zweiten Entwürfe auf zwanzig in der Schlussredaction zurückgieng. Deren Reihenfolge und Verhältnis zu den beiden früheren Fassungen der Schulordnung ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Capitelbezeichnung Capitelüberschrift in der Fassung von 1584 I. Entwurf (abgedruckt) u. Entwurf (verloren) Gütige Fassung von 1584 I. u. XIV. I. u. XV. I. Von auffnemb vnd vrlaubung auch geliibde Rec-toris vnd seiner Collegarum. XIII. XIV. 11. Von annem vnd ablassung der Khnaben. II., III. II., III. III. Von dem Ambt Rectoris vnd seiner Collegarum. IV. IV. IV. Von den stunden, in welchen man in der schuell lehren soll. I.a* XVII. V. Von der Forcht Gottes. V. V. VI. Von dem Cathechismo in allen Sprachen. II ,,, IV.2,VI.2, VII. „ u. VIII. 2 XVIII. VII. Von Zucht vnd Sitten der Khnaben. VI. VI. VIII. Von der Ersten vnd vndertsten Classe, wie da-rynnen gelert vnd gelernet werden soll. VII. VII. IX. Wessen sich Paedagogus secundae classis zu-uerhalten. VIII. VIII. X. Von anstellung der dritten Classis. IX. IX. XI. Von anordnung quartae Classis. fehlt X. XII. Von den lectionibus der fünften Classis. III. 2 XIX. XIII. Von Uebung der Lateinischen und Teutschen Sprachen im Schreiben vnd Reden. fehlt XXI. XIV Von der Musica vnd Arithmetica. X. XI. XV. Von des Sambstags aignem Exercitio vor Mittag. V.J, theilweise III. ,, XX. XVI. Von den Corycaeis vnd Asino. XI. XII. XVII. Von Ferien vnd Vacanzen. XII. XIII. XVI11. Von Examinibus vnd progressionibus. IX. 2 XXII. XIX. Von dem Calefactore oder famulo scholae. XV. * Die Erstlingsent XVI. beigesetzte 1 ivurfes, sonst i XX. deine Ziffer 1) .t der erste zu Von den Inspectoribus scholae. edeutet den zweiten Theil des Frischlinsehen verstehen. Die nun glücklich vollendete, in ihrer nunmehrigen Gestalt sowohl den Reformbestrebungen Frischlins als auch den Anschauungen der Inspectoren Rechnung tragende Schulordnung wurde in ihrer von Gebhard besorgten Fassung* am 24. Jänner 1584 vor die Versammlung der Verordneten gebracht, dort verlesen, der Wortlaut neuerdings an einzelnen Stellen geändert, hierauf gemäss Beschlusses der Commission dem Rector und den Collegen zur Begutachtung übergeben, jedoch die Bemerkung hinzugefügt, dass dies so rasch als möglich geschehen möge, damit das Elaborat noch während des versammelten Landtages eingebracht und so die ohnehin langwierig verzogene Schulreform zum endlichen Abschlüsse gebracht werden könne. Am selben Tage legte auch der landschaftliche Secretär Gottscheer die von ihm verfasste Instruction für die Inspectoren vor, welche im Wortlaute des Conceptes sofortige Annahme fand. Frischlitt bekam somit sein ursprüngliches Werk, freilich in vielfach veränderter, an Inhalt und im Ausdrucke meist abgeschwächter Form, wieder in die Hand und sollte nun seine Uebereinstimmung damit, sein fachmännisches Gutachten ertheilen. Er zögerte damit keineswegs, wie wir aus einer im ständischen Archive befindlichen Abschrift der Schulordnung von Gebhards Hand ersehen können, welche der Rector an der Spitze der übrigen Lehrpersonen mit fester Schrift und unter Beifügung seines vollen Titels als Zeichen seiner Genehmigung unterfertigte. Wenn es bei dem sonst beobachteten Charakter des Rectors vielleicht auffallend erscheinen möchte, dass derselbe so rasch und ohne Umstände sich in die Annahme der vorgelegten Metamorphose seiner eigenen Schöpfung fügte, so ist vor allem zu beachten, dass Frisch/in zu dieser Zeit bereits den Entschluss gefasst hatte, die Stätte seines Wirkens zu verlassen, und deshalb der Laibacher Schulreform gleichgiltiger als bisher gegenüberstand. Zudem ist zu beachten, dass ja trotz des anfänglichen Widerstandes, den die Stände, später die Pastoren seinem Pro-jecte entgegengebracht, selbes doch im wesentlichen durchgedrungen war und die Grundlage der neuen Schulverfassung bildete, sein Ehrgeiz also gerade angesichts der anfänglichen Opposition und Ablehnung sich umsomehr befriedigt fühlen konnte. Die Schulreform-Commission beschäftigte sich noch einmal, und zwar am 30. Jänner 1584, mit der Ueberprüfung des Elaborates. Bei dieser wurden, laut Protokoll, noch einige kleinere Stilunebenheiten beseitigt, die Feile also noch in letzter Stunde angelegt.** Kurze Zeit darauf, am 15. Februar 1584, Nachmittag, fand das so lange vorbereitete Werk der Schulreform endlich seinen formellen Abschluss. Die Schulordnung und die Instruction für die Inspectoren wurde in öffentlicher Landtagssitzung verlesen, abgehört und darnach einstimmig zum Beschluss erhoben. Damit trat sie thatsächlich in Kraft, freilich nur auf die kurze Dauer des Bestandes der landschaftlichen Schule. * Der im Landtagsprotokolle 15S4 fol. 6 gebrauchte Ausdruck: «die durch den Kriegs-secretari Gebhard gestelte Schuelordnung» mag wohl Dimitz veranlasst haben, III. p. 173 u- 15*J den Genannten als Verfasser zu bezeichnen. Aus der durchgeführten Untersuchung ergibt sich aber mit Sicherheit, dass Gebhard nur als Redactor der letzten Fassung anzusehen ist, was wohl auch unter dem Worte «gestelt» gedacht worden sein mag. Dass dem Ausdrucke nicht die Bedeutung der Autorschaft innewohnen kann, ergibt sich zudem klar aus der Thatsache, dass im selben Protokoll wenige Zeilen unterhalb für Gottscheers Verhältnis zu der von ihm stammenden Inspectoren-Instruction die richtige Bezeichnung «verfasst» gebraucht wird, der Protokollist also zwischen den beiden Bezeichnungen genau unterschieden hat. ** Das oben erwähnte, von Frischlin Unterzeichnete Exemplar weist thatsächlich mehrere Randcorrecturen auf, die also aus der Schlussitzung der Commission stammen. Kk »I, p rje> y.J, Fassen wir nun schliesslich die bezüglich der L^ibacher Schulordnung und ihres Verhältnisses zu (fern Entwürfe Frischlins vom Jahre 1582 gewonnenen Resultate in Kürze zusammen, so ergibt sich folgender Sachverhalt. Des Rectors erstes >: Blaborat,' das hier abgedruckt erscheint, bildet nicht nur die Grundlage, sondern stelleifweis^ den wortgetreuen Text der Ordnung vom Jahre 1584. Letztere entstand durch eine commissioneile Prüfung und Begutachtung • der beiden Entwürfe Frischlins, von denen aber der zweite uns verloren ist, was / jedoch insoferne geringer ins Gewicht fällt, weil er nach dem Urtheile der Zeitgenossen in seinem Werte und an Ausführlichkeit hinter dem ersten zurückstand und thatsächlich die Berathung der neuen Ordnung auf Grund der ersten Bearbeitung,»*' stattfand. Die Beschlüsse der Commission mit den angenommenen Sätzen und Vorschlägen der Vorlage zu einer definitiven Textfassung zu gestalten, war die Aufgabe des Redactors Gebhard, der sich diesem Aufträge unter möglichstem^ ^ m Anschlüsse an den Wortlaut Frischlins unterzog. . . • Wenn etwa die Frage aufgeworfen würde, welcher der beiden uns erhaltenen Fassungen, der grössere Wert zuzuerkennen wäre, so würde die Beantwortung den Stoff einer besonderen, pädagogisch-didaktischen Studie bieten, die an dieser , Stelle nicht beabsichtigt ist. Dass die definitive Schulordnung vom Jahre 1584 in ihrer Darstellung ausgefeilter, massvoller, umfassender und consequenter durch* ' ‘ gearbeitet erscheint, ist nach \ihrer Entstehungsgeschichte, bei welcher so viele und tüchtige Köpfe mitwirkten, nicht zu verwundern; den Vorzug einer gewissen nd-(,„,# türlichen Frische dagegen, der Kunst, in wenig Worten Treffendes zu sagen, mit einem Worte, den Vorzug der Originalität wird jedoch niemand Frischlins Erstlings-entwurfe absprechen können. Julius Wallner/' ' , VA A A. t \ j» o VI.« &^v~T &&$&* V,'k VVW^pJ^L^r W«(t> fcrJ^ ti-—V— ^T^tOc A/er~+> AJ' K/ a\%*iAju AA) jfa-i&v&sJiix, 7* / j£oW i 'fe'rtjbh /6^-3 ' >w^ :: i N /j Tž^fJ t* 7U-^Ä-i ^---- (fi<-4-t*j> ff (fo^t^Jl A/^^S^rr 4tZZZ ŠUcr+> ^7 ^ 1 Vw.^ /wfctr v^t > i^ « ^Hrr->- '•Vov'»O ->-® ^-v4*- JcS-ZCZi* ylAšr1r*Š-t/ hJ-rt ^tr^&A : X2^"T» f ■fc« /-£ < (foZ J^Xask* [A^JV ^ rjX^kUM \)tr+> /^11 Ät v*~y***ŽK - V IH. -j ^ Am Schlüsse des I]. S A. <* Vi*. ehriehten s4^. «< ?**/ ^fcru,« ersorjalstana. #6 w« +jsxjlj'4GT 888 bt stand der J.elirk M^vM :/^a-u o^li|[aten Lehrfi r aitl. joltre Vit £~^«*^/Cwy gl* (/2+T+4 & 0rm Name und Charakter I mri». ~7(ZÄ2 « « E>*ol£V' -/tU^. Sfcr X^, ■ / i Jose/ Šuman, Director '‘/jTi Josef Marn, Weltpriester, Professor, S. Rangscl., f. b. Consistorialrath "A Friedrich Žakelj, Prof., S. Rangsclasse Valentin Kermauner, Professor ----------------------VMl-Qt v^-Ž*! Maximilian Pleteršnik, Prof., 8. Rangsclasse, Mitgl. d. k. k. Landesschul-ratlies 6 Matthäus Vodušek, Professor «/■» . J M:(f -j7f; Thomas Zupan , Weltpriester, Prof., f. b. Consistorialrath, Mitgl. d. k. k. L. Sch. R. u. d. Gemeinderathes (zur Dienstleistung ziigewü'^/^M ■ --------------------------------->-|js. Vincenz Borštner, Professor, Custos des chemischen Cabinettes **/) 3». Wl-.rf • oi VII. a. III. a. Augustin Wester, Professor (zur 9 Dienstleistung zugew.) E9. VII. b. Julius Wallner, Professor, Correspon-dent der k. k. Centralcommission für Erforschung der Kunst- und historischen Denkmale . Heinrich Gartenauer, Dr. phil. natur., Prof., Custos d. naturhist. Cabinettesii SS® ^+q4CKkf j x /^'.1 ""T----* | Johann Svetina, Weltpriester, Dr. d. Philosophie, Professor V.b. VIII. VI. a. **■ Lehrjprfjfir“juiti C i Griechisch VjlTAfeT^/.u seit °/io ^is 3%, 8 7 tfpajt&r Religionslehre in den b. u. c. Abth. d. U.-G. — Exhortator. Latein VIII., VII. a. — Griechisch III. b. Latein VII. b. — Griechisch VII. b., V. b. 5 rcsp. 11 16 15 14 Griechisch VII. a. — Slovenisch Frei-curs II. Latein, Griechisch III. a. — Slovenisch III. a., III. c. Religionslehre i. d. a. Abth. d. U.-G. — Slovenisch I.a., H.a., IV. b. Mathematik VII. a. u. b., IV. b. — Physik VII. a. und b., IV. b. — Dazu vom 7S bis 3/4 88 Mathematik V. a., Physik IV. c. — Ebenso vom 21L bis h/7 88 Mathematik und Physik VIII. Mathematik VI. b., V. a. und b., IV. c., III. c. — Physik IV. c. — Mit Unterbrechung vom 7 bis 3A 88. Deutsch VIII., V. b. — Geschichte VIII., VII. a., V. b., IV. a. Mathematik III. a., II. a., I. a. — Naturwissenschaften VI. a., V. a., III. a., II. a., I. a. — Dazu vom ljz bis 74 88 Mathematik VI. b. Religionslehre im O.-G. — Propädeutik VIII., VII. b. — Dazu vom 1/3 bis 74 88 Mathematik V. b. — Ferner vom 274 his 11/7 88 Mathematik VI. a. 17 16 19 1 resp. 21, 22 1 * > - A<—7 p A A/y % «A-* 1 , j*. Svöchentu j Stunden | 13 1.^ Anton Kaspret, wirkl. Gymnasiallehrer, Custos der geogr.-histor. Lehrmittelsammlung i*h *r (■*/ V. a. Geschichte VII. b„ V. a., iV. b. unVt'j. III. b. — Vom V12 S7 bis.tM^ SS Geschichte III. a. 17 20 j H- 14 V /Qntoif Bartel, wirklicher Gymnasiallehrer 1 kt. . I.b. Latein I. b. — Sloveniscli VII. a , I.b. — Griechisch V. a. is; rljt \ W*U = 15 -M Alfons Paulin, wirklicher Gyjnnasial-/ lehrer, k. k. Oberlieut, i. d. Reserve, Custos der Gymnasial- und Unterstützungsfonds-Bibliothek, Custos des k. k. botanischen" Gartens — Mathematik 11. b., I. b. — Naturgeschichte J/J. b., 11. b., I. b. — Dazu vom I/3 bis 3/4 88 Mathematik IV. c. und vom 27/4 bis ,4/7 88 Mathematik III. b. I 2 i resp. 15 l6 Alexander Pucsho, ‘ wirkl. Gymnasiallehrer, k. k. Lieut. ip. der Evidenz der Landwehr,’vefsicht die deutsche Schülerbibliulneij ’^Uj? j Il.a. Latein II. a. —Deutsch VII. a. und b., II. a. 18 17 Johann Šubic, suppl. Gymnasiallehrer; seit -1/., SS beurlaubt — Bis 2u/3 88 Mathematik II. c., I. c. — Geographie I. b. und c. — Naturwissenschaften V. b., III. b. und c., II. c., I. c. — Vom l/3 bis "°/3 88 Mathematik III. c. 20 resp.I 23! l8 Josef Pichler, suppl. Gymnasiallehrer IV. c. Latein VI. a., IV. c. — Griechisch IV. c. — Slovenischer Freicurs I. 18 !9 Laurenz Požar, Dr. der Philosophie, suppl. Gymnasiallehrer; versieht die sloven. Schülerbibliothek IV. b. Latein, Griechisch, Deutsch IV. b. — Sloveniscli VIII., VII. b. 18 20 Karl Sega, suppl. Gymnasiallehrer -III. C. 1. Latein III. c. — Griechisch VI.b., III.e. — Dazu seit 9/1() 87 Griechisch VI. a. 16 21 21 Lukas Pintar, suppl. Gymnasiallehrer* T I.e. \H. Latein, Deutsch, Sloveniscli, Geographie I. c. 18 1 22 Ludwig Lederhas, suppl. Gymnasiallehrer I. a. Latein VI. b, I. a. — Deutsch I. a. iS I 23 Josef Jenko, suppl. Gymnasiallehrer IV. a. Vom I5/u 87 Latein IV. a. — Deutsch IV. a. und c. — Dazu bis 30/11 87 Griechisch IV. a. — Ferner seit Via 87 bis 14/7 88 Geographie und Geschichte II. a. 17 24 Oskar Gratzy, Dr. d. Philos., suppl. Gymnasiallehrer, k. k. Lieutenant in der Reserve VI. b. Geographie u. Geschichte VI. a., III. C., 11. b. und c., I. a. — Propädeutik VII. a. — Dazu vom ‘/12 ^7 b‘s h/7 88 Geographie und Geschichte VI. bi • 20 24 i 25 Franz Nouak, suppl. Gymnasiallehrer II. b. Latein, Deutsch II. b. — Sloveniscli VI. b., II.b. — Seit 9/i0 $7 Deutsch V. a. 16 19 26 Matthäus Suhač, suppl. Gymnasiallehrer, k. k. Lieut. a. D. III. b. Latein III. b. — Deutsch III. a. und b. — Slovenisch V. a., III. b. 17 27 Alois Taučar, suppl. Gymnasiallehrer, k. k. Lieut. i. d. Landwehr II. c. Latein, Deutsch II. c. — Slovenisch VI. a., IV. c., II. c. 18 Name und Charakter Ordi-nnriiiH in der CI. Lehrfach und Classe s > X j 2S Martin Petelin, suppl. Gymnasiallehrer Latein V. b. — Deutsch III. c., I.b. Slovenisch V. b., IV. a. — Dazu bis 15/u 87 Deutsch in IV. c. 18 resp. 22 29 Florian Hintner, suppl.Gymnasiallehrer^ '‘/f? Seit y]2 87 Griechisch IV. a. — Latein V. a. — Deutsch VI. a. und b. 3° Franz Jeraj, suppl. Gymnasiallehrer — Seit 2i/3 88 Naturwissenschaften V. b., III. b. und c., II. c., I. c. — Mathematik II. c., I. c. — Geographie I. b. — Dazu vom 20/3 bis :i/4 88 Mathematik III. c. l9 resp. 22 i JI Konrad Stefan, Scriptor an der I,y-ceal-Bibliothek, Aushilfslehrer — Seit “7/4 88 Mathematik und Physik in IV. a. 6 ; _ Johann Väuru, Professor, S. Rangscl. — Bis 15/u 87 Latein, Griechisch, Deutsch IV. a. 13 Karl Ahn, Dr. der Philosophie, Professor, 8. Rangsclasse — Bis 8/10 87 Latein, Deutsch V. a. — Griechisch VI. a. 14 Anton Heinrich, Prof., Besitzer des goldenen VerdienstUreuzes m. d. Kr. — Bis 30/n 87 Geschichte u. Geographie VI. b., III. a., II. a. — Deutsch VI. a. und b. 17 Michael Wurner, Professor, Custos des pliys. Cabinettes — Bis 2G/4 88 Mathematik VIII., VI. a., IV. a., III. b. — Physik VIII., IV. a. 17 i B. Für die nichtobligaten Lehrfächer. 32. Französische Sprache für Schüler von der IV. Classe an, ä 2 St. w., I. u. II. Curs, lehrte Oberrealschulprofessor Emanuel Ritter u. Stäuber. 3 5. Italienische Sprache fiir Schüler von der IV. Classe an, 5 St. w., in 3 Cursen lehrte Oberrealschulprofessor Josef Borghi. Stenographie fiir Schüler von der V. Classe an, 4 St. w., in 2 Cursen lehrten die Gymnasiallehrer A. Pucsho und F. Nouak. 34. Zeichnen fiir Schüler des ganzen Gymnasiums in 2 Cursen (4 Abth.), 4 St. w., lehrte der Oberrealschulprofessor Franz Globočnik. Kalligraphie fiir Schüler des Untergymnasiums in 2 Abth., 2 St. w., lehrte der suppl. Gymnasiallehrer L. Pintar. 35. Gesang für Schüler des ganzen Gymnasiums in 4 Abth., 5 St. w., lehrte der Domchorregent Anton Foerster. 36. Turnen fiir Schüler des ganzen Gymnasiums in 6 Abth., 6 St. w., lehrte der Turnlehrer an der k. k. Lehrerbildungsanstalt Julius Schmidt. Anmerkung: Musikalischen Unterricht erhielten mehrere Gymnasialschüler in der Musikschule der philharmonischen Gesellschaft, der Glasbena Malica und im Collegium Aloysianum. * Botanischer Gärtner: Johann Rulitz. * Gymnasialdiener: Anton Franzi. * Hausmeister: Franz Bolle. * Aushilfsdiener: Michael Dobrin. II. Lehrverfassung. Der Lectionsplan für die obligaten Lehrfächer schließt sich im wesentlichen an den allgemeinen gesetzlichen Lehrplan (Min.-Vdg. v. 26. Mai 1884 Z. 10128) an. Speciell normiert der h. Min.-Erlass v. 20. Sept. 1873 Z. 8171 für das k. k. Staats - Obergymnasium in Laibach neben den acht Classen mit deutscher Unterrichtssprache für das Untergymnasium Parallel* Abtheilungen mit th eil weise slovenischer Unterrichtssprache. Weiters wurde mit dem h. Unt.-Min.-Erlasse v. 18. März 1882 Z. 19277 ex 1881 bestimmt, dass das Slovenische als Muttersprache bei jenen Schülern, die von ihren Eltern als Slovenen vorgeführt werden, als obligat zu betrachten sei. Betreffend die slovenischen Abtheilungen am Untergymnasium wurden mit dem h. Unt.-Min.-Erlasse vom 22. Juli 1882 Z. 10820 nachstehende Normen erlassen: aj In der I. und II. Classe ist das Slovenische Unterrichtssprache für alle Lehrgegen-stände mit theilweiser Ausnahme des deutschen Spraclifaches; auf letzteres entfallen 4 wöch. Lehrstunden. b) ln der III. und IV. Classe ist das Deutsche die Unterrichtssprache für die Lehrgegen-stände «Deutsch» und «Griechisch». Bei den Übersetzungen aus Caesar in der IV. Classe kann neben der slovenischen auch die deutsche Sprache in Anwendung kommen. Wöch. Stundenzahl für das Deutsche in der III. Classe 3, in der IV. Classe 4. cj In den relativ-obligaten oder freien Lehrfächern ist die Unterrichtssprache (mit Ausnahme des Gesanges) die deutsche, die Terminologie überhaupt in beiden Sprachen zu geben. I. Classe. 1.) Religionslehre: Kathol. Katechismus. Vom Glauben, von den Geboten, Sacramenten und Sacramentalien. 2.) Latein: Regelmäßige Formenlehre des Nomens und Verbums, Memorieren der Paradigmen und Vocabeln, lat.-deutsche und deutsch-lat., resp. lat.-slov. und slov.-lat. Übersetzungsbeispiele und häusliches Aufschreiben der in der Schule durchgenommenen Übersetzungen, später allwöchentlich 1 bis 2 kleine Aufgaben zum Übersetzen ins Lateinische. Vom dritten Monate an wöchentlich eine Composition von einer halben Stunde. 3.) Deutsch: (Abth. a.) Grammatik: Lehre vom einfachen, erweiterten und einfach zusammengesetzten Satze, regelmäßige Formenlehre, parallel mit dem lat. Unterricht. — Lesen, Sprechübungen, Vortragen.— Im II. Semester: Orthographische Übungen jede zweite Woche; Aufsätze monatlich zwei, abwechselnd Schul- und Hausarbeiten. — (Abth. b., c.) Formenlehre, Einübung derselben in beiderseitigen Übersetzungsbeispielen. — Lehre vom einfachen und bekleideten Satze. — Lesen, Sprechen, Vortragen memorierter kurzer Lesestücke. — Im II. Semester schriftliche Arbeiten wie in Abth. a. 4.) Slovenisch: (Abth. a.) Regelmäßige Formenlehre, slovenisch-deutsche und deutsch -slovenische Übersetzungsbeispiele, Memorieren von Vocabeln und Phrasen, häusl. Aufschreiben der Übersetzungen; im II. Sem. alle 14 Tage eine schriftliche Hausarbeit. — (Abth b., c.) Grammatik: regelmäßige Formenlehre, Wiederholung der Lehre vom einfachen Satze; der einfach bekleidete und einfach zusammengesetzte Satz. — Lesen, Sprechen und Vortragen. — Orthogr.-grammatische schriftliche Übungen; alle 14 Tage ein schriftlicher Aufsatz. Aufgaben erzählenden und erzählend beschreibenden Inhaltes. 5.) Geographie: Fundamentalsätze der mathematischen Geographie, so weit als diese zum Verständnisse der Karten unentbehrlich sind und elementar erörtert werden können. Beschreibung der Erdoberfläche nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und der allgemeinen Scheidung nach Völkern und Staaten; Kartenlesen, Kartenzeichnen. 6.) Mathematik: A. Arithmetik: Das dekadische Zahlensystem. Die vier Species mit ganzen unbenannten und benannten Zahlen. Das metrische Maß- und Gewichtssystem. Theilbar-keit der Zahlen, gemeine und Decimalbrüche. — B. Geometrische Anschauungslehre: Die Grundgebilde: Gerade, Kreis, Winkel und Parallelen. Das Dreieck mit Ausschluss der Con-gruenzsätze. Die fundamentalen Constructionsaufgaben. — Abwechselnd 1 Stunde Arithmetik, 1 Stunde Geometrie. 7.) Naturgeschichte: Thier re ich: (I. Sem.) Säugethiere, dann einige Formen aus der Abtheilung der Weich- und Strahlthiere. — (II. Sem.) Gliederthiere mit Bevorzugung der Insecten. II. Classe. 1.) Religion: Der Geist des kathol. Cultus, von kirchlichen Personen, Orden, Geräthen, Handlungen und Zeiten. 2.) Latein: Ergänzung der regelmäßigen Formenlehre durch Ilinzufügung der in der I. Classe noch übergangenen Partien der Pronomina und Numeralia, und die wichtigsten Unregelmäßigkeiten in der Flexion, eingeübt wie in der I. Classe; Erweiterung der syntaktischen Formen durch Ilinzufügung des Accus, cum Inf. und Abi. abs. Memorieren wie in der I. Classe, später häusliches Präparieren. Monatlich drei Compositionen und ein Pensum. 3.) Deutsch: (Abth. a.^ Grammatik: Der zusammengezogene und zusammengesetzte Satz. Praktische Übungen in der Interpunction. Lesen (mit sachlicher und sprachlicher Erklärung). — Sprechen, Vortragen memorierter Gedichte und pros. Aufsätze. — Dictate zu orthographischen Zwecken und Aufsätze (Erzählungen und Beschreibungen mit erweitertem Stoff aus der Geographie und Naturgeschichte). Drei Arbeiten im Monate, abwechselnd Schul- und Hausarbeiten. — (Abth. b., c.) Derselbe Lehrstoff, modificiert nach den Vorkenntnissen der Schüler. 4.) Slovenisch: (Abth. a.) Übersichtliche Wiederholung der Formenlehre, praktische Wortbildungslehre, Syntax. — Lesen, Sprechübungen. — Schriftliche Übungen. Alle 14 Tage ein häuslicher Aufsatz (zugleich als orthographische Übung). — (Abth. b., c.) Ergänzung der Formenlehre, ausführliche Behandlung des Verbs, Lehre vom zusammengesetzten und abgekürzten Satze (Interpunction). — Lesen, Vortragen, mündliche und schriftliche Übungen, Hausarbeiten wie in der I. Classe. 5.) Geographie und Geschichte: A. Geographie: Fortführung der mathematischen Geographie, namentlich in Bezug auf die Verhältnisse verschiedener Breitenlagen. Specielle Geographie Afrika’s und Asiens in topographischer und physikalischer Hinsicht, mit Bezugnahme auf Klima und Vegetation, Verkehrsleben und Culturzustände der Völker. Allgemeine Übersicht Europa’s nach Umriss, Relief und Flüssen. Specielle Geographie von Süd- und Westeuropa (2 St. w.) — B. Geschichte: Übersichtliche Darstellung der Geschichte des Alterthums, hauptsächlich der Griechen und Römer, mit besonderer Berücksichtigung des biographischen und sagengeschichtlichen Elementes (2 St. w.) 6.) Mathematik: A. Arithmetik: Wiederholung und Durchübung der Bruchrechnung, abgekürzte Multiplication und abgekürzte Division. Hauptsätze über Verhältnisse und Proportionen. Die einfache Regeldetri mit Anwendung der Proportionen und der Schlussrechnung. Das Wichtigste aus der Maß- und Gewichtskunde. Die Procentrechnung. Die einfache Zins- und Discont-rechnung. — ^.Geometrische Anschauungslehre: Congruenz der Dreiecke nebst Anwendungen. Die wichtigsten Eigenschaften des Kreises, der Vierecke und Vielecke. Vertheilung wie in Classe I. 7.) Naturgeschichte: (I. Sem.) Thierreich, u.zw.: Vögel, Reptilien , Amphibien und Fische, in passender Auswahl. — (II. Sem.) Pflanzenreich: Beobachtung und Beschreibung einer Anzahl von Samenpflanzen verschiedener Ordnungen mit Einbeziehung einiger Sporenpflanzen. III. Classe. 1.) Religion: Geschichte der Offenbarungen Gottes im alten Bunde (bibl. Geschichte des alten Bundes von der Urgeschichte bis auf Christus). 2.) Latein: Grammatik (3 St. w.): Lehre von der Congruenz, vom Gebrauche der Casus und der Präpositionen. — Lectiire (3 St. w.) aus Cornelius Nepos. — Präparation. Alle 14 Tage eine Composition von einer ganzen Stunde in der Schule und alle drei Wochen ein Pensum als Hausarbeit. 3.) Griechisch: Einübung der Formenlehre (incl. Accente), mit Übergehung einiger weniger Ausnahmen bis zu den Verben in (j.l. Memorieren der Vocabeln. Beiderseitige Übersetzungen aus dem Übungsbuche. Präparation. Von der zweiten Hälfte des I. Semesters angefangen alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit, abwechselnd Compositionen und Pensa. 4.) Deutsch: (Abth. a.) Grammatik: Systematischer Unterricht in der Formen- und Casuslehre mit Berücksichtigung der Bedeutungslehre. — Lectiire mit sachlichen und sprachlichen Erklärungen und Anmerkungen, letztere insbesondere zu stilistischen Zwecken. Memorieren und Vortragen. Alle 14 Tage abwechselnd eine schriftliche Schul- und Hausarbeit (Erzählungen, Beschreibungen, Schilderungen). — (Abth. b., c.) Derselbe Lehrstoff, dazu (wenn thunlieh) Übersetzungen schwierigerer Erzählungen aus dem Slovenischen. 5.) Slovenisch: (Abth. a.) Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre; Abschluss derselben. Participialconstruction, Satzverbindungen, Fortsetzung der Wortbildung. — Lesen und Vortragen memorierter Lesestücke. Alle 14 Tage eine schriftliche Hausarbeit (Übersetzung leichter Erzählungen und Beschreibungen aus dem Deutschen ins Slovenische und umgekehrt). — (Abth. b.. c.) Casuslehre, Satzverbindungen, Perioden, Präpositionen, Tempus- und Moduslehre (Wortbildungslehre). — Lesen, Vortragen, schriftliche Arbeiten wie in der vorigen Classe (neben Reproductionsaufgaben auch solche von eigener, freier Bearbeitung, nach vorheriger Besprechung in der Schule). 6.) Geographie und Geschichte: .4. Geographie: Übersichtliche Darstellung der mathematischen Geographie, namentlich in Bezug auf das Verhältnis der wirklichen Bewegungen zu den scheinbaren. Vergleichende specielle Geographie der in der II. Classe nicht behandelten Länder Europa’s, mit Ausschluss der österr.-ungar. Monarchie, in enger Beziehung zur Geschichte. Specielle Geographie Amerika’s und Australiens. — Geschichte: Übersicht der Geschichte des Mittelalters und Recapitulation derselben mit Hervorhebung der charakteristischen Momente aus der Geschichte des betreffenden österr. Landes (Innerösterreich) und ihrer Beziehungen zu der Geschichte der übrigen Theile der Monarchie. (Abwechselnd i St. Geographie, i St. Geschichte.) 7.) Mathematik: A. Arithmetik: Das abgekürzte Rechnen mit unvollständigen Zahlen. Die vier Grundoperationen in ganzen und gebrochenen allgemeinen Zahlen. Potenzieren. Ausziehen der Quadrat- und Cubikwurzel mit Anwendung der abgekürzten Division. — B. Geometrische Anschauungslehre: Längen- und Flächenmessung. Einfache Fälle der Verwandlung und Theilung der Figuren. Die Lehrsätze der Flächengleichheit im rechtwinkligen Dreiecke mit mannigfachen Anwendungen auf Constructionen und Berechnungen. Das Wichtigste über die Ähnlichkeit geometrischer Gebilde. Construction und Beschreibung der Ellipse. Parabel und Hyperbel. Vertheilung wie in Classe I. 8.) Naturwissenschaften: (I. Sem.) Mineralogie: Beobachtung und Beschreibung einer mäßigen Anzahl der wichtigen und verbreiteten Mineralien mit gelegentlicher Vorweisung der gewöhnlichsten Gesteinsformen. — (II. Sem.) Physik: Allgemeine und besondere Eigenschaften der Körper. Wärmelehre. — Chemie: Chemische Grundbegrille. Kurze Charakteristik der wichtigsten Metalloide und einiger ihrer Verbindungen; Verbrennungsprocess. IV. Classe. 1.) Religion: Biblische Geschichte des neuen Bundes (die Jugendgeschichte, das Leben und Leiden, die Auferstehung Jesu; seine Kirche, ihre Ausbreitung). 2.) Latein: Grammatik: Eigentümlichkeiten im Gebrauche der Nomina und Pronomina, Tempus- und Moduslehre nebst den Conjunctionen, Prosodie und Elemente der Metrik (2 St. w.) — Lectüre von Caesar bell, gall., mit Präparation (4 St. w.) In der zweiten llälfte des II. Sem. Einübung der Metrik nach Ovids Chrestomathie (2 St. w.) Die schriftlichen Arbeiten wie in der III. Classe. 3.) Griechisch: Grammatik: Kurze Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre, des Nomens und Verbums. Verba in [/1 und verba anomala. Im II. Sem. die Hauptpunkte der Syntax, Einübung an beiderseitigen Übersetzungsbeispielen. Memorieren der Vocabeln, Präparation. — Die schriftlichen Arbeiten wie in der III. Classe. 4.) Deutsch: (Abth. a., b., c.) Grammatik: Systematischer Unterricht, Syntax des zusammengesetzten Satzes, die Periode. Grundzüge der l'rosodik und Metrik. Lectüre, Memorieren, Vortragen und schriftliche Arbeiten wie in der III. Classe. 5.) Slovenisch: Bildungsform der Verba; Wiederholung der Tempus- und Moduslehre, Periode, Wortbildung, Metrik, eingeübt an den Lesestücken. — Lectüre wie in der III. Classe; Vortragen. — Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit, darunter auch die gewöhnlichsten Geschäftsaufsätze. 6.) Geographie und Geschichte: (I. Sem.) Übersicht der Geschichte der Neuzeit mit steter Hervorhebung jener Begebenheiten und Persönlichkeiten, welche für die Geschichte des habsburgischen Gesammtstaates eine besondere Wichtigkeit besitzen. — (II. Sem.) Specielle Geographie der österr. - ungar. Monarchie mit Rücksicht auf die wichtigsten Thatsachen ihrer Geschichte und Hervorhebung des engeren Heimatlandes. 7.) Mathematik: A. Arithmetik: Die zusammengesetzte Regeldetri, der Kettensatz, die Zinseszinsrechnung. Die Lehre von den Gleichungen mit einer und mehreren Unbekannten. — R. Geometrische Anschauungslehre: Stereometrie. Gegenseitige Lage von Geraden und Ebenen. Körperliche Ecke. Hauptarten der Körper. Oberflächen-und Rauminhaltsberechnung. Vertheilung wie in der I. Classe. Zeitweise schriftliche Arbeiten in der Schule und zu Hause wie in allen Classen des Untergymnasiums. S.) Physik: Statik und Dynamik; Magnetismus und Elektricität; Akustik, Optik, strahlende Wärme. V. Classe. 1.) Religion: Begriff und Notwendigkeit der Religion, allgemeiner Theil der kathol. Religionslehre, vorchristliche Offenbarung, Lehre von der Kirche Christi. 2.) Latein: Lectüre (im I. und theilweise auch im II. Sem.) aus Livius, u. zw. das 1. und XXI. Buch. Im II. Sem. Ovid., u. zw. eine Auswahl vornehmlich aus den Metamorphosen und den Fasti (5 St. w.) —Grammatisch-stilistische Übungen (1 St. w.) Alle vier Wochen eine Com-position in der Schule und ein Pensum als Hausarbeit. 3.) Griechisch: Lectüre im I. Sem.: Xenophon mit Auswahl. Im II. Sem.: Homers Ilias im Umfange von 2 bis 3 Büchern, daneben — eine Stunde wöchentlich — Fortsetzung der Lectüre aus Xenophon. Präparation, Memorieren der Vocabeln und einiger Stellen aus der Ilias. — Grammatik (1 St. w.) zur Erweiterung und Befestigung des attischen Dialektes. Alle vier Wochen ein Pensum oder eine Composition. 4.) Deutsch: Grammatik: Jede zweite Woche eine Stunde. Lautlehre, Umlaut, Brechung, Ablaut, Wortbildung. — Lectüre nach dem Lesebuche mit Erklärungen, die Charakteristik, die dem Schüler bisher bekannt gewordenen epischen, lyrischen und rein didaktischen Dichtungsgattungen betreffend. Memorieren und Vortragen. Schriftliche Arbeiten wie in der III. Classe. 5.) Slovenisch: Lectüre von Musterstücken aus der neueren Literatur mit sachlicher und sprachlicher Erklärung. Übungen im Vortrag ; ergänzende Bemerkungen zur Formenlehre. (Erklärung der Tropen und Figuren, Ergänzung zur Metrik, epische Poesie und ihre Arten.) — Wenigstens alle vier Wochen eine schriftliche Arbeit. 6.) Geschichte: Geschichte des Alterthums, vornehmlich der Griechen und Römer bis zur Unterwerfung Italiens, mit besonderer Hervorhebung der culturhistorischen Momente und mit fortwährender Berücksichtigung der Geographie. 7.) Mathematik: A. Arithmetik: Wissenschaftliche Behandlung der vier ersten Rechnungsoperationen. Allgemeine Eigenschaften und Theilbarkeit der Zahlen. Lehre von den Brüchen, Zahlensysteme, insbesondere das dekadische. Verhältnisse und Proportionen nebst deren Anwendung. Lehre von den Gleichungen des ersten Grades mit einer und mit mehreren Unbekannten nebst Anwendung auf praktisch wichtige Aufgaben (2 St. w.) — Ä Geometrie: Planimetrie in wissenschaftlicher Begründung (2 St. w.) — Zu jeder Conferenz eine Composition, zuweilen ein Pensum. 8.) Naturgeschichte: (I. Sem.) Mineralogie: Krystallographie; systematische Betrachtung der wichtigsten Mineralien hinsichtlich der physikalisch-chemischen und sonstigen belehrenden Beziehungen. Berücksichtigung der gewöhnlichen Felsarten nebst einer kurzen entwicklungsgeschichtlichen Skizze der Erde. — (II. Sem.) Botanik: Charakterisierung der Gruppen und Ordnungen des Pflanzenreichs auf Grund des morphologischen und anatomischen Baues mit gelegentlicher Belehrung über Pflanzenphysiologie und Paläontologie. VI. Classe. 1.) Religion: Christliche Glaubenslehre. (Gott an sich, im Verhältnisse zur Welt als Schöpfer, Erhalter und Regierer, Erlöser und Heiliger — Lehre von der Gnade, den Sacra-menten, — als Vollender.) 2.) Latein: Lectüre von Sallusts bell. Jugurth., Ciceros (I.) in Catilinam (Caesars bell, civ.); Vergils Eclog. und Georgica (mit Auswahl), Aeneis. Sonst wie in der V. Classe. 3.) Griechisch: Lectüre im I. Sem.: Ausgewählte Partien aus Homers Ilias im Umfange von 6 Büchern. Im II. Sem.: Herodot, Hauptpunkte aus der Geschichte der Perserkriege; daneben, namentlich im I. Sem., etwa alle 14 Tage 1 Stunde Lectüre aus Xenophon. — Grammatik und Pensum wie in der V. CI. 4.) Deutsch: Grammatik: Alle 14 Tage I Stunde. Genealogie der germanischen Sprachen. Einführung in einige wichtigere Principien der Sprachbildung. — Lectüre und Erklärung von Musterstücken (Klopstock, Wieland, Lessing), zum größeren Theile nach dem Lesebuche, nebst Anmerkungen, auf Beobachtung und Charakterisierung der stilistischen Formen gerichtet. Privat* lectüre. — Geschichte der deutschen Nationalliteratur (von rein historischem Standpunkte) im Grundriss, von den Anfängen bis zur Sturm- und Drangperiode. — Von drei zu drei WTochen abwechselnd eine Schul- und eine Hausarbeit. 5.) Slovenisch: Fortsetzung der Lectüre im Anschluss an die V. Classe, mit sachl. und sprachl. Erklärung und ästhetischer Würdigung. Abschluss der epischen Poesie, lyrische Dichtung. Sonst wie in der V. CI. 6.) Geschichte: Schluss der Geschichte der Römer und Geschichte des Mittelalters mit eingehender Behandlung der Geschichte des Papst- und Kaiserthumes, in gleicher Behandlungsweise wie in der V. CI. 7.) Mathematik: A. Arithmetik: Im I. Sem. die Lehre von den Potenzen, Wurzeln und Logarithmen. Im II. Sem. quadratische Gleichungen mit einer Unbekannten und die Anwendung auf die Geometrie. — B. Geometrie: Im I. Sem. Stereometrie, im II. Sem. ebene Trigonometrie mit reichlichen Anwendungen. — Aufgaben wie in der V. CI.; Vertheilung wie in CI. I. 8.) Naturgeschichte: Somatologie; Zoologie: Systematische Betrachtung der Wirbelthiere und der wichtigeren Gruppen der wirbellosen Thiere, nach morphologisch-anatomisch und entwicklungsgeschichtlichen Grundsätzen mit gelegentlicher Berücksichtigung vorweltlicher Formen. VIL Classe. 1.) Religion: Christkatholische Sittenlehre (allgemeine und besondere). 2.) Latein: Lectüre von Cicero’s Reden und eines Dialoges; Fortsetzung der Lectüre von Vergils Aeneis. Sonst wie in der V. Classe. 3.) Griechisch: Lectüre von Demosthenes’ Staatsreden. Im II. Sem. auch ausgewählte Partien aus Homers Odyssee. — Grammatik und schriftliche Arbeiten wie in der V. CI. 4.) Deutsch: Lectüre (zum Theile nach dem Lesebuche). Herder, Goethe, Schiller; Anmerkungen wie in der VI. Classe. Privatlectüre. Redeübungen. Literaturgeschichte, ähnlich wie in der VI. Classe, bis zu Schillers Tode. Schriftliche Arbeiten wie in der VI. Classe. 5.) Slovenisch: Lectüre wie in der VI. Classe. — Dramatische Dichtung. — Altslove-nische Laut- und Formenlehre. — Übersicht der altslovenischen Literatur. — Alle drei bis vier Wochen eine schriftliche Arbeit. 6.) Geschichte: Geschichte der Neuzeit mit besonderer Hervorhebung der durch die religiösen, politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen hervorgerufenen Veränderungen im Bildungsgänge der Culturvülker und mit fortwährender Berücksichtigung der Geographie. 7.) Mathematik: A. Arithmetik: Quadratische Gleichungen mit zwei Unbekannten und solche höhere Gleichungen, welche sich auf quadratische zurückführen lassen. Progressionen. Die Zinseszinsen- und Rentenrechnung. Kettenbrüche. Diophantische Gleichungen des ersten Grades, Combinationslehre mit Anwendungen. Binomischer Lehrsatz. — B. Geometrie: Übungen im Auflösen von trigonometrischen Aufgaben und goniometrischen Gleichungen. Elemente der analytischen Geometrie in der Ebene mit Einschluss der Kegelschnittslinien. Schriftliche Arbeiten wie in der V. Classe. Vertheilung wie in der I. Classe. 8.) Physik: Allgemeine Eigenschaften der Körper. Statik und Dynamik fester, tropfbar-und ausdehnsam-fliissiger Körper, Wärmelehre. Chemie. 9.) Philosophische Propädeutik: Formale Logik. VIII. Classe. 1.) Religion: Kirchengeschichte; Darstellung des innern und äußern Lebens der Kirche Christi. 2.) Latein: Lectüre: Taciti Germania (Cap. 1 bis 27) und zusammenhängende größere Partien aus beiden oder einem seiner Hauptwerke. Horaz, Auswahl aus den Oden, Epoden, Satyren und Episteln. Sonst wie in der V. Classe. 3.) Griechisch: Lectüre im I. Sem.: Plato (Apologie und zwei kleinere Dialoge). Im II. Sem.: ein Drama des Sophokles, darnach nach Thunlichkeit Fortsetzung der Lectüre aus der Odyssee. Grammatik und schriftliche Arbeiten wie in der V. Classe. 4.) Deutsch: Lectüre (zum Theil nach dem Lesebuche). Goethe, Schiller, Lessings Laokoon, Schillers Abhandlung «Über naive und sentimentalische Dichtung», mit Erklärungen und die stilistischen Ergebnisse zusammenfassenden Anmerkungen. Privatlectüre. Redeübungen. Literaturgeschichte, ähnlich wie in der VI. CI., bis zu Goethe’s Tode. Schriftliche Arbeiten wie in der VI. Classe. 5.) Slovenisch: Übersicht der mittleren und neueren slovenischen Literatur, verbunden mit sprachlichen und sachlichen Erklärungen der einschlägigen Musterstücke aus dem Lesebuche. — Redeübungen. Schriftliche Arbeiten wie in der V. Classe. 6.) Geschichte: Im I. Sem.: Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie in ihrer weltgeschichtlichen Stellung; übersichtliche Darstellung der bedeutendsten Thatsachen aus der inneren Entwicklung des Kaiserstaates. — Im II. Sem.: Österreichisch-ungarische Vaterlandskunde (2 St. w.); Recapitulation der Hauptmomente der griechischen und römischen Geschichte. (1 St. w.) 7.) Mathematik: Übungen an der Auflösung mathematischer Probleme. Wiederholung der wichtigsten Partien des mathematischen Lehrstoffes. — Schriftliche Arbeiten wie in der V. Classe. 8.) Physik: Magnetismus, Elektricität, Wellenlehre, Akustik, Optik, Elemente der Astronomie. 9.) Philosophische Propädeutik: Empirische Psychologie. Außer den Textausgaben gebrauchen die Schüler im O.-G. auch commentierte Classikerausgaben von Weidmann und Teubner. IV. Absolvierte Lectüre in den classischen Sprachen. a) Aus dem Lateinischen. III.a. CI.: Cornelius Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Cimon, Lysander, Alcibiades (cap. 3—11), Thrasybulus, Conon, Iphicrates, Chabrias, Timotheus. III.b. » Cornelius Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Cimon, Lysander, Thrasybulus, Conon, Iphicrates, Chabrias, Gpaminondas, Pelopidas, Agesilaus; Ilamilcar und Hannibal (cap. I—3) privatim. III.c. » Cornelius Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Cimon, Lysander, Thrasybulus, Conon, Iphicrates, Epaminondas, Pelopidas, Agesilaus, Eumenes, Hamilcar. IV.a. » Caes. comm. d. b. Gail.: lib. I., II., IV. (III. Privatlectüre), P. Ovidi Nas.: Metam. 1., 2., 10., 21.; ex lib. trist. 6. IV.b. » Caesar bell. Gali. I., II., III. (privat), IV. Ovid. (ed. Sedlmayer) : Metam. I.; Fasti III. IV. c. » Caesar de bello Gallico lib. I.; lib. IV., cap. 16—38; lib. V., cap. 1—23; lib. VI., cap. 9—2S. Ovid. (ed. Sedlmayer): Met. I.; Trist. 6. V.a. » Livius a. u. c. lib. I. (cap. 4S—60 als Privatl.); XXI., 1 55- Ovid. Metam. IT., 1 — 332 (z.Th. als Privatl.); IV., 615—662, 670—764; VI., 146—312 ; vin., 1S3—235; x., 1—77; xii., i—38; xiv., 530—561. Fast. I., 63—88; VI., 349—394 (Privatl.). Trist. I., 3. Ep. ex Ponto III., 7. V.b. » Livii (ed. Zingerle) lib. I., XXI. cap. 1—30. Ovid. (ed.Sedlmayer): Metam. lib. I., 89 - 415; II., 1 — 242, 251 — 332; V., 3S5—437 ; VI., 146—312; VIII., 183—235, 618—720; X., 1—63, 72 — 77; XI., 87—193; XII., 1—3S, 575—606. — Fast. lib. II., 83—118, 193—242, 475—512, 639-684; III., 167—230, 725 — 790, 809—834; IV., 393—416. — Trist, lib. I., 3. — Epist. ex Ponto lib. III., 7. VI.a. » Sallust., bell. Jugurth. (cap. 92—114 als Privatlectüre). Ciceron. orat. in Catil. I. Vergil. Aeneid. lib. I.; Eclog. I., V.; Georg, lib. II., 136—176, 458—54°-Caesar, bell, civil, lib. I., cap. 1—42. VI. b. » Sallustius, bell. Jug. Cicero, in L. Catil. or. I. Vergilius, Eclog. I., V.; Georg. II., 109—176, 458—540; Aeneis I. Caesar, de bello civ. I. VII. a.» Ciceronis orat. in Catil. II., III., IV.; orat. de imperio Cn. Pompeii; Cato maior, cap. I —15. Vergilii Aen. lib. V. (Privatlectüre), Auswahl aus lib. VI., VII., VIII. VII.b. » Cicero in Catilin. II., III., IV. orat.; de imperio Cn. Pompei; Cato maior. Vergil. Aeneid. VI., VII., VIII., IX. (mit Auswahl). VIII. » Horatii carmina lib. I., 1, 2, 3, 6, !0, 11, 12, 14, 15, 18, 21, 22, 24, 28, 31, 32, 33» 375 Hb. K«» *1 2» 3i 6, ioi J3» 15, 16, 18, 20; lib. III., 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 23, 29, 30; lib. IV., 2, 3, 4, 5, 7, 9, 14; Epod. 2, 7; Satir. I., 1, 9; II., 6; Epist. I., 2. Taciti Germania, cap. 1—27; Annal. lib. I., 1 —15, 72—81; lib. II., 27—43, 53—61, 69—83. b) Aus dem Griechischen. V.a. CI.: Xenophon (Chrestomathie): Anabasis I., II., III., V., VI., VII. (theilw.). Ilomeri Iliad. I., II. V.b. » Xenophon (Chrestom., ed. Schenkl): Anab. I., II., III., IV'., V., VI. Homeri Iliad. I., II. VI.a. CI.: Ilomeri Iliad. IV., 1—358, 417—451; V., 1—96, 277—644; VI., 313—440; XVIII; XXII., 87 — 161, 232—463; XXIV., 280—550. Ilerodots Perserkriege (nach Ilintner): I.—IX., XVIII., XIX., XXVI.—XXIX., XXXVI., XXXVII., XLI., LIII. Xenophon Kyr. (nach Schenkl) I., II. (theilw.) VI.b. » Ilomeri Iliad. III.; IV., 1 — 358, 417—451; V., 1 — 96, 277—644; VI., 313—440; IX., 218—297; XVIII.; XXII., 87—161, 232—463; XXIV., 280—550. Ilerodots Perserkriege (nach Ilintner): I.—IX., XVIII., XIX., XXVI.—XXIX., XXXVI., XXXVII., XU., LIII. Xenophon Anab. (nach Schenkl) VII. VII.a. » Demosthen. orat. Olynth. I., II., III.; in Philipp. III.; Hom, Od. I., V., VI., VII., IX. VII.b. » Demosthen. orat. Olynth. I., II., III.; in Philipp. III. Ilomeri Odyss I., V., VI., VII., IX. VIII. » Plato’s Apologie und Protagoras; Sophokles, Elektra, Mom. Od. XIX. v. Themata. a) Zu den deutschen Aufsätzen im Obergymnasium. V. a. Classe. 1.) Beschreibung eines Gemäldes, welches eine Scene aus Schillers «Taucher» darstellt. — 2.) Der Raub der Sabinerinnen. (Nach Livius I., 9—13.) — 3. aj Irin. (Ein Charakterbild.) b) Siegfrieds Tod. — 4.) Hilde und Kriemhild. (Eine Parallele.) — 5.) An einer Brandstätte. — 6.) Die Treue in der deutschen Poesie. (Mit besonderer Beziehung auf einige Dichtungen aus dem Mittelalter.) — 7. aj Über die aufbauende und zerstörende Wirkung des Wassers. bj Welche Thatsachen führt Grimbart, der Dachs, zur Vertheidigung Reinekens an? (Nach Reineke Fuchs, I. Ges.) — 8.) Im Anschluss von allen liegt der Sieg. (Grillparzer.) — 9.) Aus der Wolke — Quillt der Segen, — Strömt der Regen; — - Aus der Wolke, ohne Wahl, — Zuckt der Strahl. (Schiller.) -— 10.) Gedankengang des Gedichtes «Lützows wilde Jagd» von Körner. V. b. Classe. 1.) Ein Tag aus meinen Ferien. (Schilderung.) — 2.) Über den Nutzen der Eisenbahnen. (Abhandlung.) — 3.) Die Entdeckung der Mörder des Ibycus. (Erzählung nach Schiller.) — 4.) Auf welchen Ursachen beruhte die höhere Culturentwicklung der Osthälfte Griechenlands gegenüber der Westhälfte? — 5.) Die Ermordung Siegfrieds. (Erzählung nach der Nibelungen-sage.) — 6.) Dotier eris fei ix multos nnmerabis amicos — Tempora si fiter int nubila, solns eris. — 7.) Verdient Themistokles oder Aristides höheren Ruhm? — 8.) Warum zürnte Achilles den Griechen? (Nach Ilias I.) — 9.) Kohle und Diamant. (Ein Vergleich.) — 10.) Gedankengang der «Hymne an Österreich» von Anast. Grün. VI. a. Classe. I. aj Meine Ferienreise, b) Wie ich die letzten Ferien zugebracht habe. — 2.) Was verdankt der Studierende der trüben Jahreszeit? — 3. aj Die mythischen und historischen Beziehungen in der deutschen Heldensage, b) Die heutigen österr. Länder — der Schauplatz der deutschen Volksdichtung. — 4.) Wer ist dein ärgster Feind? — Des Herzens böse Lust, — Die widerspenst’ger wird, — Je mehr du Lieb’s ihr thust. (Rückert.) — 5-) Wer wird nicht einen Klopstock loben? — Doch wird ihn jeder lesen? — Nein! (Lessing.) — 6. aj Blüten und Hoffnungen. (Eine Parallele.) b) Der Ehrliebende und der Ehrsüchtige. (Distinguierende Charakteristik.) — 7 ) Mit welchem Rechte verdient Karl den Beinamen des Großen? — 8.) Mach’ es wenigen recht; — Vielen gefallen ist schlimm. (Schiller.) — 9. a) Die Exposition in Lessings «Minna von Barnhelm», b) Wachtmeister Paul Werner. (Versuch einer Charakteristik.) — 10. a) fIJo'j atoftevTa [i.ejj.vf^aO’at roSvwv. (Euripides.) bj Wie weit hat sich der tragische Dichter um die historische Wahrheit zu bekümmern? (Versetzprüfung.) VI. b. Classe. I. a) Folgen des ersten punischen Krieges, b) Wodurch wurde Rom nach der Schlacht hei Cannae gerettet? — 2.) Streit eines Gewerbsmannes mit einem Künstler über ihre Beschäftigung. — 3. a) Siegfried und Achill, b) Gudrun und Penelope. — 4. aj Klopstocks Verdienste um die deutsche Sprache und Verskunst. bj Gedankengang in Klopstocks Ode: «Die beiden Musen.» — 5.) Wer den ITimmel will gewinnen, — Muss ein rechter Kämpfer sein. (Geibel.) — 6.) Hector in der Abschiedsscene. (II. VI., 395 fl-) — 7* a) Non minor est virtus quam quaerere farta tueri. (Ovid.) b) Quod sis, esse velis nihilque mali s. (Martial.) — 8.) Wie greift der Elfenkönig in Wielands «Oberon» in die Geschicke Hüons ein? — 9. a) Wie rechtfertigt Lessing den Gebrauch der Thiere in der Fabel? bj Major Teilheim. (Charakteristik.) — 10. aj Wer nicht vorangeht, der geht zurücke. (Goethe.) /'/ Welche Erklärung gibt Lessing von den beiden Begriffen 5Xsg; und ©dßo? in der Aristotelischen Definition der Tragödie? (Versetzprüfungsarbeiten.) VII. a. Classe. I. aj Inwieferne weicht Bürger in seiner «Lenore» vom Volksliede «Wilhelms Geist» ab und wie erweitert er die Handlung? bj Uber die Annehmlichkeiten und den Nutzen von Fußreisen. — 2. a) Wir wollen wackere Österreicher sein — Als Österreicher leben und sterben. bj Und die Freudigkeit ist die Mutter aller Tugenden. (Goethe’s «Götz von Berlichingen».) — 3. a) Sprachliche Eigentümlichkeiten in Goethe’s «Götz». bj Das ritterliche Leben zur Zeit Gütz’ von Berlichingen. — 4. aj Sei im Wünschen nicht zu karg, — Wünsche sind der Weg zum Siege, — Des Genügens üpp’ge Wiege — Ist der Thatkraft früher Sarg. (A. Grün.) b) Welcher Periode gehören Prometheus und Götz an und welche Ähnlichkeit zeigen sie nach Geist und Form? — 5. aj Gedankengang im Eingangsmonologe Iphigeniens in Goethe’s «Iphigenie auf Tauris». Als Einleitung dazu die Ankunft Iphigeniens auf Tauris und Thoas’ Verhältnis zu ihr. bj Der Mensch erkennt sich nur im Menschen; nur — Das Leben lehret jedem, was er sei. (Goethe’s «Torquato Tasso».) — 6. aj Mein Lieblingsfach, bj An die Frühlingsnatur. (In gebundener Rede.) c) Die Geselligkeit, eine Wohlthäterin der Menschheit. — 7. a) Gliederung von Goethe’s «Iphigenie auf Tauris». Nach den Personen, bj Es ist der Nachweis zu liefern, dass sich in Pylades’ Charakter einige Züge des Odysseus finden. — S. a) Über den Wert der Chemie für das Leben der Menschheit, bj Die Macht des Beispiels. — 9. a) Die Soldatencharaktere in «Wallensteins Lager», bj Die Gedankenwelt des Jünglings. — 10.) Was du dankst der milden Göttergunst, — Drückt dein Herz zu Boden nieder, —Was du dankst der eignen Müh’ und Kunst, — Hebt es zu den Göttern wieder. (A. Grün.) (Ver setzprüfungsarbeit.) VII. b. Classe. 1.) Über die Annehmlichkeiten und Gefahren einer Bergbesteigung. — 2. a) Auf welche Weise nützt uns die Lectüre der alten Classiker? b) Stimmungen der Menschen zu Allerseelen. — 3. aj Götz im Frieden und in der Fehde, bj Wie verräth sich der ritterliche Geist in einzelnen Vertretern desselben in «Götz von Berlichingen»? — 4. a) Der Zufall bringt den Barren herein, — Du aber musst der Goldschmied sein, bj Wie wirkt die Weihnachtszeit auf das Gemüth des studierenden Jünglings? — 5. aj Die beiden Conflicte Götz' von Berlichingen, deren Verlauf und Folgen für Götz. b Und die Freudigkeit ist die Mutter aller Tugenden. (Goethe’s «Götz».) — 6. aj Wie soll sich der Patriotismus des österreichischen studierenden Jünglings offenbaren? bj Die Sterne in der Volksüberlieferung. — 7.) Pylades, ein Muster wahrer Freundschaft. — S. a) M ein Lieblingszeitvertreib, bj Von welchem Einflüsse ist der von Goethe geänderte Orakelspruch auf die Handlung in «Iphigenie auf Tauris»? — 9. a) Das Leben in «Wallensteins Lager», b Inhaltsangabe einer slovenischen Ballade oder Romanze und Nachweis ihrer charakteristischen Merkmale an dem gewählten Stücke. — 10.) Götterruhm ist das Gelingen, — Menschenwert das treue Ringen. (A. Grün.) (Versetzprüfungsarbeit.) VIII. Classe. 1.) Nulla dies sine linea. Plinius. (Ein Mahnwort an den studierenden Jüngling.) — 2.) Was bedeutet der Begriff «classisch», und mit welchem Rechte bezeichnet man Goethe und Schiller als classische Dichter? — 3.) Der Wissbegierige und der Neugierige. (Vergleichende Charakteristik.) — 4.) Welche Gedanken äußern die handelnden Personen in Goethe’s «Hermann und Dorothea» über die französische Revolution? — 5.) In welche Beziehungen zum menschlichen Leben bringt Schiller die Glocke? — 6.) Nil admirari prope res est una — Solaque ijuae possit facere et servare beatum. (Hör. Ep., I., 6.) — 7.) Der peloponnesische und der dreißigjährige Krieg. Ein historischer Vergleich. (Dispositionsübung.) — 8.) Eignet sich Caesars Ermordung mehr zur poetischen oder bildlichen Darstellung, und wie hätte der Dichter, beziehungsweise der Maler den Stoff zu behandeln? — 9.) At jjlev pi£ai [xathjaEfo; 7cixpai, yXuxst; os xocp7toi. — 10.) Mein Vaterland, mein Österreich! — Du Land an Kraft und Ehren reich! — Wie schloss ich tief ins Herz dich ein, — Wie bin ich stolz, dein Sohn zu sein. — Wenn Gott im Himmel sprach’ zu mir: — «Welch Land der Welt erwählst du dir?» — Ich säumte nicht und sagte gleich: — «Mein Vaterland, mein Österreich!» (Maturitätsarbeit.) Freie Vorträge. 1.) Das Verhältnis der historischen Jungfrau von Orleans zur poetischen Gestalt Schillers. (Sarec Felix.) — 2.) Die Zustände am französischen Königshofe zur Zeit der Jungfrau von Orleans. (Oražen Joh.) — 3.) Die antiken Züge in Schillers «Braut von Messina». (Levicnik Alf.) — 4.) Vergleich des griechischen Chores mit dem Schillers. (Mihelič J.) — 5.) Welche Gedanken über die dramatische Dichtung äußert Goethe im «Prolog auf dem Theater» in «Faust». (Poljak M.) — 6.) Faust als Repräsentant der strebenden und irrenden Menschheit. (Ušeničnik Al.) — 7.) Shakespeare’s Leben und Werke. (Rutzner A.) — 8.) Über Shakespeare’s «König Lear». (Renier Joh.) — 9.) Schillers Prolog zu «Wallenstein». (Medved A.) — 10.) Waliensteins historische Gestalt. (Gruden J. jun.) — 11.) Wie beschreibt Homer den Schild des Achilles, und wie Vergil den des Aeneas? (Cegnar Jos.) — 12.) Das deutsche Drama des 17. Jahrhunderts und dessen Reform durch Gottsched und Lessing. (Cukale Joh.) b) Zu den slovenischen Aufsätzen im Obergymnasium. V. a. Classe. 1.) Vsaka ptica rada tja leti, kjer se je izvalila. (Razprava.) — 2.) Pokopališče na vseh svetih dan. (Opis.) — 3.) O slovenskih narodnih pravljicah in pripovedkah. (Razgovor dveh prijateljev.) — 4.) Pokrajinski obrazi v zimi. — 5.) Naselstvo pri Feničanih in Grkih. — 6. a J Značaj Hanibalov. (Prevod iz Tita Livija; lib. XXI., c. 4. bj Mladost Servija Tulija. (Prevod iz Tita Livija; lib. I., c. 39.) — 7 ) Kako opisuje desetletni Tine Ljubljano svojim tovarišem? — S. a) Popot’vanje, bratje, — Je naše življenje! Uršič. (Primera.) b) Da se resnica prav spozna, treba je čuti dva zvona. (Označite resnicoljubnega moža!) — 9.) Značaj kralja Matjaža. (Poleg slov. nar. pesni.) — 10.) Zgodovinski odmevi v slovenski narodni epiki, zlasti v pesnih o kralji Matjaži. V. b. Classe. 1. aJ Livijevo življenje' in njegova rimska zgodovina, b) Rimsko zgodovinarstvo pred Livijem. c) Vodilne misli Livijevega uvoda v rimsko zgodovino. — 2. aj Sestomer v staro- klasičnih jezikih in šestomer v slovenščini; rima. bj Ne zabi, da si praha sin, — Da v tvoj namen prilično, kratko — Je tebi Bog nalogo dal. (Koseski.) Misli na vernih duš dan. — 3. a) Bitka pri Kunaxi. (Xenoph. Anab. I., 7 in 8.) b) Značaj Cyrov. (Xenoph. Anab. I., 9.) — 4.) Gorje ti, srečni! v sreči trepethj! — Kedor ima, on more izgubiti, — Kako se moreš sreče veseliti? (J. Stritar.) — 5. a) Kake koristi so bile Grkom narodne igre? b) Katere zunanje okoliščine so posebno pospeševale duševno omiko starih Grkov? — 6. a) Nekateri slovanski običaji v raznih letnih dobah in njih bajeslovni pomen, b) Kaj opevajo slovenske narodne pesni? — 7. aJ Velika noč v domačem kraji, bj Pomlad — mladost. (Primerjava.) — 8. aJ Podobe in primere v Preširnovem «Krstu pri Savici», b) Črtomir in Bogomila. (Značaja.) — 9. a) Zgodovinska podlaga Preširnovemu «Krstu pri Savici», b) «Ljubušina sodba» po vsebini s kratkim uvodom o zgodovini in usodi zelenogorskega in kraljedvorskega rokopisa. — 10.) Nescio qua na ta le selitvi dulcedinc captos — Ducit et immemores 11011 sinit esse sni. (O vid. Epist. ex Ponto I., 3.) VI. a. Classe. I.) Kako naj porabi prizadeven dijak počitnice? — 2.) Naj volja tak krepka, ko tvoje gore, — Naj moč ti bo taka, ko tvojih je rek, — Ki trgajo jez in potresajo breg; — Al mirnoponosno srce naj ti bo, — Ko tvoje spomladi polje je cvetno! (S. Jenko.) — 3. a) Con-cordia parvae res crescmft, discordia inaxumae dilabuntnr. (Sall. Jug. 10, 6.) b) Ferro nocentius aurnm. (Ovid. Met. I., 141.) — 4.) Življenje človeško podobno je vodi, — Ki vsaka po svoji strugi hodi. (Fr. Levstik.) — 5.) Poljedelstvo je podlaga vsej omiki. — 6.) Sprehod v pomla-danjem Jutru. — 7.) Odprto srce in odprte roke — Imej za trpečega brata! S. Gregorčič. (Govor.) — 8.) Četa. (III. spev: Smrt Smail-age Čengijiča.) — 9.) Homines homittibus plurimnm possunt obesse. (Cie. de ofT. II, 3, 12.) — to. a j Jezik in pero. (Vsporedba.) bj Krvoločnik. (Karakteristika; po IV. spevu: Smrt Smail-age Cengijiča.) VI. b. Classe. 1.) Semenj na kmetih. — 2.) Jugurthova mladostna leta. (Sall. beli. Jug. c. 5— 10.) — 3.) Četa. (Vsebina III. speva: Smrt Smail-age Čengijiča.) — 4. a) Diomedovi čini. (Hom. II. V.) b) Črnogorci v pesni Smrt Smail-age Čengijiča. (Karakteristika.) — 5*) Zimsko življenje: a) na kmetih; b) v mestu. — 6.) Smail-aga Čengijič. (Karakteristika.) — 7.) N on aeeepimus brevem vi tam sed faeimus. (Seneca.) — 8. a) Tugomer. (Vsebina 4. in 5. dej.) b) Sloga jači, nesloga tlači. — 9. a) Vspored mislij v Levstikovej pesni: «Reši nas zlega», b) Hvala poljedelstvu. — 10. a) Vihar na morji. (Oris po Verg. Aen. I.) b) Puščava in morje. (Primera.) VII. a. Classe. I.) Ni praznik, predragi mi, naše življenje, — Življenje naj bode ti delaven dan. (S. Gregorčič.) — 2.) Slovenski knezi in njihove kneževine v devetem stoletji. 3.) U visoeijeh gora vrhe — Najprije ognjeni triješ udari. (Gundulič, Osman I., 7.) 4.) Primeri in podobe v Preširnovih sonetih. — 5*) Premembe samoglasnikov pri «i» in «u* skupini s primernimi zgledi iz staroslovenščine.— 6.) Kako potrjujejo naši rojaki dejanstveno besede Koseskega: «Mi čvrsti Slovenci smo, gremo na boj — Za pravdo, za dom, za cesarja»? — 7.) Car Lazar v srbski narodni pesmi. — 8.) Oux ayaiKov noAUxotcavi^* st; xotpavo; saTro, =t; ßaaiXsu;. (Ilom. II. II. 204.) — 9.) Valet ima summis mutare et imignem attenuat dem, obseura promens. (Ilor. Od. I., 34.) — 10.) Zenske slike v srbskih narodnih pesmih o boji na Kosovem. VII. b. Classe. 1.) Vam če slovenske krvi v srci pretaka se žar, — Z umom orožite se, ne bojte se znoja na čelu. (Koseski) — 2.) Oaj -'so cpüXXtov ysvsrj, toitj os xa't avoprov, ©üXXa Ta jasv t' avsuo; yajxaot; /sst, aXXa os :j\rt •njXsftoto'ja oüsi, sapo; o s-iyiyvsTat foprj. (Ilom. II. VI.) 3. aJ Katera odlična govorniška svojstva i v celoti i v posameznostih nahajate v IV. govoru proti Catilini? b) Povod in vsebina IV. govora Ciceronovega proti Catilini. — 4.) Vodilne misli Preširnovega sonetnega venca. — 5. a) Dogodki na Ithaki po I. spevu Odysseje. b) 'K? rju.so)V (iS-sfov) yap oaac xax’ sjxasvat 01 os xa\ cutoi asflatv aTaaftaXiV^tv 6~sp jjopov a AYs’syo'jacv. (Hom. Od. I. 33, 34.) — 6.) Kako nam je soditi o izreku: De mortui s nil nisi. bette? — 7.) Katere nazore smeši Preširen v «Novi pisariji» in kaj misli sam o jeziku in pesništvu? — 8.) «Človek samo enkrat živi,» pravi modrijan, pravi pa tudi nespametnik. — 9.) Vaja v staroslovenski spregi v primeri z novoslovenščino. VIII. Classe. 1.) Človeški rod, predrzen rod. Prevod in stvarna razlaga Horatijeve ode I., 3. —2. a V tvojih prsih se leskeče — Zvezda tvoje sreče (Schiller-Cegnar.) b) Polaga se temelj šolskemu poslopju. (Poskus govora.) —3. a J Skupina athenskih meščanov pogovarja se o delavnosti Sokratovi. (Razgovor v vezani ali nevezani besedi.) b) Ljubezen domovinska v zgodovini in poeziji. — 4.) Kolo od srieče u okoli — Varteči se neprestaje: — Tko bi gori, eto’e doli, — A tko doli, gori ustaje. Iv. Gundulič. Osman I. — 5.) Obris Metodovega življenja in delovanja po Cirilovi smrti. (Prevod in razlaga stsl. odstavka iz berila.) 6.) Zakaj se moramo učiti staroslovenskega jezika in slovstva? — 7.) Tudi mali narodi proslavili so se ali z močjo ali s prosveto. Dokazi iz zgodovine. — 8.) Preširnovi odličnejši vrstniki ter njih zasluge za naše slovstvo. — 9.) Vos exemp/aria graeea nocturna ver s a te manu, versate diurna, ali: Kako korist jemlje si abiturijent iz starih klasikov za svoje življenje? (Zrelostni izpit.) 51 VI. Freie Lehrgegenstände.* 1. Slovenische Sprache. Mit li. Unterr.- Minist.-Erlass vom 2. Juli 1885 Z. 11.248 wurde für Schüler des Obergymnasiums, welche nicht der slovenisclien Nationalität angehören, ein separater Unterricht in der slovenisclien Sprache bewilligt und in zwei Cursen ertheilt. I. Curs (2 St. w.): Formenlehre. Memorieren und Übersetzen ausgewählter Lesestücke. Monatlich eine schriftliche Arbeit. Besuch im I. Sem. und im II. Sem. 23 Schüler. II. Curs (2 St. w.): Wiederholung der Formenlehre nach dem «Sloven. Sprach- und Übungsbuch» von I)r. J. Sket. — Lectüre ausgewählter prosaischer und poetischer Lesestücke aus «Slovensko berilo za V. in VI. razred srednjih šol» von Dr. J. Sket. — Memorieren und Vortragen. Übersetzungen aus dem Deutschen ins Slovenische. Das Wichtigste aus der Geschichte der neuslov. Literatur. Monatlich eine schriftliche Arbeit. Besuch im I. Sem. und im II. Sem. 14 Schüler. 2. Französische Sprache. An diesem Unterrichte nahmen Schüler von der IV. Classe aufwärts in 3 Jahrescursen theil. I. Curs (2 St. w.): Lautlehre. Formenlehre des Artikels und des Substantivs. Das Adjectiv. Das Numerale. Das Pronomen. Die zwei Hilfsverben und die drei regelmäßigen Conjugationen. Einübung der praktischen Regeln an beiderseitigen Übersetzungsbeispielen nach der Grammatik und nach dem Übungsbuche (U.-St.) von Prof. Dr. Filek Edler v. Wittinghausen. Besuch im I. Sem. 48 und im II. Sem. 23 Schüler. II. Curs (2 St. w.): Conjugation des Passivs. Die reflexiven und die unpersönlichen Verben. Conjugation der unregelmäßigen und der defectiven Verben. Das Adverb. Die Präpositionen. Die Conjunctionen. Das Nöthigste aus der Wortstellung. Zu Grunde wurde gelegt die Grammatik und das Übungsbuch für die Mittelstufe des französischen Unterrichtes von Prof. Dr. Filek Edler v. WittinghaHsen. Außerdem wurde gelesen das Theaterstück: «L’Avare» von Moli&re. Besuch im I. Sem. 40 und im II. Sem 20 Schüler. 3. Italienische Sprache. I. Curs (2 St. w.): Aussprache, Flexion des Substantivs und Adjectivs, die Possessiv- und Demonstrativ pronomina, Praesens der Ililfsverba und der Verba auf -are, —ere, —iere, Particip des Perfects und daraus sich ergebende Bildung des Perfects und des Passivums, Futurum, Adverbia auf —mente, die Personalpronomina, Modalverba, der Imperativ, die Comparation, die nöthigsten syntaktischen Elemente zur Bildung einfacher Sätze. Mündliche und schriftliche Präparationen der einschlägigen Übungsbeispiele. Lehrbuch: Italienische Sprachlehre von Adolf Mussafia. Besuch im I. Sem. 59, im II. Sem. 50 Schüler. II. Curs (2 St. w.): Die reflexiven Verba, Relativ-Pronomina, einschlägige syntaktische Elemente, anomale Formen der Verba, die vergangenen Zeiten, Tempus- und Moduslehre, Verkürzung der Nebensätze durch den Infinitiv, das Gerundio presente und passato, die starken Verba. Fortwährende Vermehrung des Wörter- und Phrasenvorrathes. Übersetzung der ein schlägigen Übungsbeispiele. Lectüre: Die Lesestücke im Anhänge der Sprachlehre. Besuch im I. Sem. 23, im II. Sem. 18 Schüler. III. Curs (1. St. w.): Wiederholung der wichtigsten Partien der Grammatik, besonders der Tempus- und Moduslehre. Gebrauch der Präpositionen. Häufige Sprechübungen. Lectüre: «I Promessi Sposi» von A. Manzoni, Cap. 1, 2, 3. Besuch im I. Sem. 8, im II. Sem. 6 Schüler. 4. Stenographie. Der Unterricht wurde in 2 Cursen zu 2 St. w. an Schüler von der V. Classe aufwärts ertheilt. An dem I. Curse nahmen im I. Sem. 61 und im II. Sem. 46 Schüler theil. Lehrstoff: Die Wortbildung oder die sogenannte Correspondenzschrift. — Lehrbuch: Gabelsbergers Stenographie von Prof. A. Heinrich. * Die Angaben über die Schiilerzahl beziehen sich immer auf den Semesterschluss. An dem II. Curse betheiligten sich im I. Sem. 30 und im II. Sem. 25 Schüler. Lehrstoff: Die Kürzungsarten (Etymologie), die Wortbildungskürzungen nach Redetheilen (Formenlehre), praktische Ausbildung nach den syntaktischen Gesetzen (wann gekürzt wird), d. i. die Debattenschrift. 5. Zeichnen. Dieser Unterricht wurde in 2 Curscn je 2 St. w. mit je 2 Abth. an Schüler des ganzen Gymnasiums ertheilt. An dem I. Curse nahmen im I. Sem. 56 Schüler (besonders der I. Classe), im II. Sem. 41 Schüler theil. Lehrstoff: Ebene geometrische Figuren (auf der Tafel entworfen und erklärt), Combinationen daraus. Übergang in die Flachornamentik. Elemente der Perspective, praktische Anweisung an Draht- und Kürpermodellen, Ausführung von Seite der Schüler aus freier Iland mit Blei, Feder und Tusch. II. Curs im I. Sem. 79, im II. Sem. 68 Schüler. Lehrstoff: Fortsetzung der Ornamente nach Tafelzeichnungen, nach farblosen und polychromen Musterblättern, die menschliche und thierische Gestalt, Gedächtnis- und Perspectivübungen mit Anschluss an die Studien des menschlichen Kopfes in verschiedener Lage nach Tafelzeichnungen und Gipsmodellen; verschiedene graphische Manieren, Anweisung und Behandlung bei Deck- und Lazurfarben Pinselführung. 6. Kalligraphie. An diesem Unterrichte nahmen jene Schüler der I., II. und III. Classe theil, welche vom Lehrkörper auf Antrag der Ordinarii dieser Classen dazu verpflichtet wurden, außerdem auch einige, die sich freiwillig dazu gemeldet hatten. Der Unterricht wurde in zwei Cursen (je eine Stunde wöchentlich) ertheilt und in beiden Cursen gleiche Übungen in der Current- und Schreibschrift vorgenommen. Die Theilung in zwei Curse gründete sich nicht auf die Fortschritte der Schüler im Schönschreiben, sondern auf die Unterrichtssprache. Diese war in der ersten Abtheilung (I. b. und c.) slovenisch, in der zweiten Abtheilung (I. a., II. a., b., c. und III. a., b., c.) deutsch. Im ersten Semester zählte der I. Curs 47, der II. Curs 53 Schüler, im zweiten Semester der I. Curs 30, der II. Curs 33 Schüler. 7. Gesang. Der Gesangsunterricht wurde in 5 St. w. in zwei Cursen ertheilt. I. Curs: 2 St. Knabenstimmen, 1 St. Männerstimmen; II. Curs: 1 St. Knabenchor, 1 St. Männerchor. Im I. Curse wurde das Elementare der Gesangskunst mit histor. Rückblicken auf die Entwicklung der Tonkunst mit zahlreichen Beispielen ein- und mehrstimmig durchgenommen, u. zw. nach eigener Gesangsschule, bis zum Abschlüsse der Dur-Tonarten unter Anwendung der Notenschrift und der Galin-Paris-Cheve’schen Ziffernmethode. — Im II. Curse wurden Lieder und Chöre geistlichen und weltlichen Inhaltes in lateinischer, deutscher und slovenischer Sprache geübt, daneben die Moll-Tonarten vorgetragen und das im I. Curse Vorgenommene wiederholt. Besuch im I. Sem. 166, im II. Sem. 140 Schüler. Daneben erhielten die Zöglinge des f. b. Knabenseminars besonderen Gesangsunterricht zu Ilause (3 St. w. Choral- und Figuralgesang, 2 St. Clavier). 8. Turnunterricht. An den Turnübungen betheiligten sich im I. Sem. 148, im II. Sem. 132 Schüler in sechs Abtheilungen mit 6 St. w. I. und II. Abth. je 1 St. w.: Ordnungs- und Freiübungen: Reihungen, Schwenkungen, Bewegungen des Körpers in einfachen Formen, Laufen. — Geräthübu ngen an der Leiter, dem Barren und Bock, Freispringen, Schaukeln an den Ringen. — Spiele. III. und IV. Abth. je 1 St. w.: Die Ordnungsübungen der vorhergehenden Abtheilung; zusammengesetzte Freiübungen. — GeräthÜbungen: Barren: Reit- und Seitsitze, Fortbewegung, auch mit Schwingen, Abspringen vor und hinter der Hand. Kreisen an den Höhnenden. Leiter: Hangeln an den Holmen und Sprossen, Hangzucken. Pferd: Hocke, Flanke, Wende, Kehre, Kreise. Bock- und Freispringen. Beugehang an den Ringen. Am Reck: Kniehang- und Felg-Auf- und Abschwünge. V. und VI. Abth. je 1 St. w.: Freiübungen mit Belastung. — Geräthübungen in zusammengesetzten Formen mit Armwippen im Hang und Stütz. Pferd: Weiterentwicklung der Übungen der vorigen Stufe; Grätsch- und Diebssprünge; Hinter- und Längssprünge. Reck: Weiterentwicklung, Felgen, Speichen, Abschwünge. Bock- und Freisprünge in die Höhe und Weite. Übersicht der Vertheilung der obligaten Lehrfächer nach den einzelnen Classen und wöchentlichen Stnnden. Lehrgegenstand I. a. Ul.,c. b. II. a. il.k.e. III.a. III.b.,C. h IV.a. IV.k.e. h V.a.,1). ä H.a.,k. h VII. a.,b. k VIII. i Zusammen ! Religionslehre 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 38 Latein s 8 8 8 6 6 6 6 6 6 5 5 123 Griechisch — _ — — 5 S 4 4 5 5 4 5 ' 60 Deutsch 4 4 4 4 3 3 3 4 3 3 3 3 65 Slovenisch 3 j 2 3* 3 3* 2 2 2 2 2 46 Geogr. u. Gesch. 3 3 4 4 3 3 4 4 3 4 3 3 65 Mathematik 3 3 3 3 3 3 3 3 4 3 3 2 58 Naturgesch. 2 2 2 2 2 2 — — 2 2 — — 26 (1. 8.) 20 (II.») Physik — — — — 2 2 3 3 — — 3 3 18 (1.8.) 24 (H.») Propädeutik ' 2 2 6 Zusammen j 25 1 * Relativ obligat 25 26 | 25 27 27 28 ; 28 27 27 27 27 505 VII. Lehrmittel-Sammlungen. i.) Die Gymnasialbibliothek. Dieselbe stand als Lehrer- und Schülerbibliothek in der Obsorge des wirkl. Gymnasiallehrers A. Paulin. Die deutsche Abtheilung der Schülerbibliothek versah der wirkl. Gymnasiallehrer A. Pucsko, die slovenische Abtheilung der suppl. Gymnasiallehrer Dr. I.. Požar. Im Laufe des Schuljahres 1887/88 erhielt die Bibliothek folgenden Zuwachs: I. Lehrerbibliothek: a) Durch Schenkung: Vom h. k. k. Unterrichtsministerium: Skofitz, botanische Zeitschrift 1888. — Vaniček Fr., Specialgeschichte der Militärgrenze; von der h. k. k. Landesregierung: Gesetz- und Verordnungsblatt für Krain 1888; von den Verlagshandlungen: Pichlers Witwe in Wien 1 Werk — A. Holder in Wien 9 Werke—-Manz’sche Buchhandlung in Wien 3 Werke — K. Graeser in Wien 7 Werke — O. Hendel in Halle 1 Werk F. Schöningh in Paderborn 1 Werk — Velhagen čl lvlassnig in Leipzig 2 Werke — F. Tempsky in Prag 4 Werke — Bergmann Atmann in Wien 2 Werke — Konegen in Wien 1 Werk — Wagner in Innsbruck 1 Werk — Ilerbig in Berlin 1 Werk — Gerolds Sohn in Wien 7 Werke. Ferner spendeten: Frau Magistratsrathswitwe Jeras 6 Werke — Frau Professorswitwe Heinrich 1 Werk — Herr Prof. Gajdeczka in Brünn 1 Werk. b) Durch Tausch: 207 Jahresberichte österr.-ungar. Mittelschulen und anderer Lehranstalten, 32 Programme baierischer Gymnasien, 294 von preussisch-deutschen Mittelschulen; — vom histor. Vereine für Steiermark: Mittheilungen des Vereines 35. Heft und Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen 22. Jahrg. c) Durch Ankauf: aj Zeitschriften: Verordnungsblatt des h. k. k. Unterrichtsministeriums für 1888 (2 Exempl.) — Zeitschrift für die üsterr. Gymnasien (1888). — Zeitschrift für das Gymnasialwesen (1888). — Zeitschrift für das Realschulwesen (18S8). — Deutsche Rundschau für Geographie und Statistik (1888). — Jagič, A rchiv für slavische Philologie. — Zarncke, Literarisches Centralblatt für Deutschland (1888). — Zeitschrift für den phys. u. ehem. Unterricht. b) Werke: Buch der Erfindungen 7 Hände. — Eichner, Zur Umgestaltung des lateinischen Unterrichtes. — Seiler-Capelle, Wörterbuch zu Ilomer. — Hellmuth, Österreichs Lehrjahre. — Schöll, llerodot. — Zeising, Xenophons Memorabilien. — Obbarius, Iloraz. — Schwippel, Jahrbuch des höheren Unterrichtswesens in Oesterreich. — Roscher, System der Volkswirtschaft. — Brugmann, Grundriß der vergleichenden Grammatik. — Leskien, Handbuch der altbulgarischen Sprache. — Schröder, Griechische Götter uud Heroen. — Vogel, Orationes ex Sallusti, Livi, Curti, Taciti libris selectae. — Oemichen, Griechischer Theaterbau. — Grotefend, Handbuch der histor. Chronologie. — Kaegi, Griechische Schulgrammatik. — Scherer, Geschichte der deutschen Literatur. — Götzinger, Deutsche Dichter. — Straub, Sophokles Antigone. — Tegge, Studien zur lateinischen Synonymik. — Blümner, Lessings Laokoon. — Helbig, Das homerische Epos. — Herzog, Geschichte und System der römischen Staatsverfassung. — Oesterlin, Komik und Humor bei Iloraz. — Mell, Die histor. und territor. Entwicklung Krains vom X. bis XIII. Jahrhunderte. — Schmidt, Lateinische Schulgrammatik. — Kermavner, Latinska slovnica. — Curtius, Griechische Schulgrammatik. — Oesterlin, Studien zu Virgil und Iloraz. — Brehms Thierleben. — Engler und Prantl, Die natürlichen Pflanzenfamilien. — Weber, Allgemeine Weltgeschichte. — Müller, Handbuch der classischen Alterthumswissenschaft. — Die österr.-ungar. Monarchie in Wort und Bild (2 Exempl. Forts.) — Schumi, Urkunden* und Regestenbuch des Ilerzogthums Krain. — Schumi, Archiv für Heimatskunde. — Kirchhoff, Länderkunde des Erdtheiles Europa (Forts.) — Main, Grammatik der kroat.-serb. Sprache. c) Geographisch -historische Lehrmittel: Kiepert, Scandinavien. II. Schülerbibliothek: u) Durch Schenkung: Von den Herren: Prof. Marn 2 Werke.- - Religionslehrer Kržič 1 Werk. — Prof. Pintar 1 Werk. — Prof. Paulin 3 Werke. — Cafetier Marzolini 1 Werk. b) durch Ankauf: Dimit/. A., Kurzgefasste Geschichte Krains. — Horn W. O., Zwei Savoyarden-Büblein. — Braun J., Jugendblätter. — Verne J., Eine Weltreise unter dem Meere, Reise um den Mond, Die geheimnisvolle Insel, Zwanzigtausend Meilen unter’m Meer. — Weiter Th. B., Lehrbuch der Weltgeschichte. — Der Einjährig-Freiwillige im k. k. Heere (2 lüxempl.) — Bowitsch L., llabsburgs Chronik. — Zöhrer F., Oesterreichisches Sagen- und Märchenbuch. — Humel A., Ferry der Waldläufer. — Freytag G., Die Ahnen, Die verlorene Handschrift. — Thümler 15., Thierleben. — Oppel K., Abenteuer des Capitän Mago. — Buchholz P., Erdtheile in Charakterbildern. — Müller K., Cook der Weltumsegler. — Ohorn A., Der Eisenkönig. — Mehl II., Die schönsten Sagen des griech. Alterthums. — Lorenz O., Die österreichische Regentenhalle.— lIofYmann F., Rene. — Gallen P., Der lnselkönig. — Penerstorfer J., Bibliothek für die Jugend (4 Bdchn.) — Sydow P., Anleitung zum Sammeln der Kryptogamen. — Brezovnik, Zvončeki (3 Exempl.) — Berthet E., Darinka. — Kržič A., Izgledi bogoljubnih otrok (2 Exempl.) — Mahnič A., Dvanajst večerov. — Tomšič I., Vrtec 1887 (2 Exempl.) — Ferner die vom Hermagoras-Verein, von der Matica Slovenska und Hrvatska herausgegebenen Werke. 2.) Für den Zeichenunterricht wurde angeschafft: 5 Hefte von Sgraffitto-Decoration von Prof. Laufberger cl Storck. 3.) Das physikalische und chemische Cabinet unter Obsorge der Professoren M. Wurner und V. Borstner erhielten aus dem Dotationstheile pro 1888 per fl. 327*95 folgenden Zuwachs: aj Kreisnoniusmodell; Zeigerwage; Lyonerwagemodell; Modell der Schraube (flach); Luftschraube mit Schraubenflieger; Apparat für Foucaults Pendclversuch; Spiralenkreisel; Dosenlibelle; Apparat zur Demonstration hyperbolisch aufsteigender Flüssigkeiten; Apparat für das aerostatische Paradoxon mit Manometerrohr; Heronsball unter dem Recipienten; Schwefelsäure - Kryophor nach Weinhold; Pulshammer; Radiometer; Tripolaren Magnetstab; Elektrisches Ilorizontalpendel; Hartgummi-Elektrophor; Elektrische Zünder; Elektrische Blume; Apparat zum Durchbohren des Glases; Apparat um die Dauer des elektrischen Funkens wahrzunehmen; Modell der elektrischen Eisenbahn; Phosphorescierende Röhre; i Crooke’scher Apparat; Mikrophon; i Mei-dinger-, i const. Leclanche Balon- und i Niaudet-Element; Kabelmuster; div. Leitungsschnüre; Wellenzfciehnungen sammt stroboskopischer Trommel; Luftstossapparat; Savarts Zahnsirene; Melde’s Stimmgabelapparat; Scalapfeife; Leuchtgasbrenner für singende Flamme; Sprachrohr; Camera obscura; Bunsens Photometer mit Normallampe und optischer Bank; Kaleidoskop; Appart zur Umkehrung der Spectrallinien-, Fernrohr- und Mikroskop-Principe; Optometer nach Stampfer; 2 Irradationsscheiben. bj Quecksilber-Reinigungsapparat nach Pfaundler; Alkoholometer mit Thermometer geaicht; 1 Paar Kautschukhandschuhe und Fingerlinge; 2 Kautschukballons; mehrere Werkzeuge und Geräthe, wie: Blechschere, Feilen, französ. Schraubenschlüssel, Schmelzlöffel, Mörser etc. sowie einige Verbrauchsgegenstände. 4.) Naturhistorisches Cabinet unter Obsorge des Prof. Dr. Gartenauer erhielt folgenden Zuwachs, und zwar a) durch Ankauf: 1 Löthrohr auf Stativ mit Zugehör. Kopfmodell, natürliche Grösse, senkrecht durchschnitten. Armmodell, natürliche Grösse. Hautmodell, I50mal ver-grössert, senkrecht durchschnitten. Menschlicher Schädel (gesprengt). 26 Stück gestopfte Vögel. — Plattners Probierkunst mit dem Löthrohre. — Werkzeuge. — bj durch Schenkung: 1 Scorpion von Fräulein Paula Smolej. Schädel von Hund, Katze, Hase, Igel, Eichörnchen; ferner 4 Species von Deutalium, Baianus und Pollicipes, mehrere Gesteinsarten vom Herrn Prof. A. Paulin. — Vegetabilisches Elfenbein vom Herrn Prof. Lukas Pintar. — Fischotter vom Herrn J. Perdan. Erze der Gewerkschaft Littai. Cocosnuss vom Schüler M. Račič der III. a., Zuckerrohr vom Schüler F. Režuha der III. a., egyptische Bienen vom Schüler A. Ipavic der III. a., 2 Bände Pilzabbildungen vom Schüler D. v. Bleiweis-Trsteniski der VI. a., Steinmarder vom Schüler II. v. Obereigner der II. a., Aesculapnatter vom Schüler Joh. Stabei der II. b., Lignit vom Schüler P. Svetec der II. c., Jachschlange vom Schüler F. Demel der VI. a. 5.) Der k. k. botanische Garten unter Leitung des wirklichen Gymnasiallehrers A. Paulin und der Obsorge des botanischen Gärtners J0I1. Rulitz. — Die Benützung desselben steht allen Lehranstalten zu, dem Publicum ist er an regenfreien Nachmittagen zugänglich. Die bisherige Studienfonds-Dotation zur Erhaltung desselben wurde auch im Schuljahre 1887 aus den Lehrmittelbeiträgen der Gymnasialschüler bestritten. Außerdem leistet die Stadtgemeinde Laibach einen jährlichen Beitrag von 105 fl. Wie im Vorjahre wurde auch heuer über Ersuchen der Leitung von den Directionen der botanischen Gärten in Berlin, Breslau, Dresden, Freiburg in Br., Giessen, Greifswald, Hamburg, Heidelberg, Jena, Klausenburg, Krakau, Marburg a. L., München, Pest und Wiirzburg Samen bereitwilligst überlassen, wofür denselben bestens gedankt sei. Durch die aus diesen Samen gezogenen Arten sowie durch den Ankauf von 600 Alpenpflanzen wurde auch heuer die Anzahl der Species bedeutend vermehrt, so dass sich die Gesammtzahl der im Garten vorfindlichen Arten auf über 2000 beläuft. Die im Vorjahre in Angriff genommene Gruppierung der Pflanzen nach ihren natürlichen Verwandtschaftsverhältnissen wurde heuer, soweit dies bei der Anlage des Gartens möglich war, zu Ende geführt. Desgleichen wurde auch das im vorigen Jahre neu angelegte Alpinetum bedeutend vergrössert. Die öffentliche Studienbibliothek mit einer jährlichen Dotation von 1200 11. unter der Verwaltung des k. k. Gustos Herrn Dr. Gottfried Muys steht unter den gesetzlichen Vorschriften sowohl dem Lehrkörper als auch den Schülern zur Benützung offen. Dieselbe enthielt am Schlüsse des Schuljahres 1887: 33.397 Werke, 50.145 Bände, 5286 Hefte, 1897 Blätter, 420 Manuseripte, 238 Landkarten. Das Landesmuseum Rudolfinum mit sehr reichaltigen Sammlungen aus allen drei Naturreichen, von Alterthümern und culturhistorischen Objecten, erweitert durch reichhaltige Pfahlbauten- und prähistorische Funde in Krain. VIII. Statistik der Schüler. C 1 ä s s e I. 11. III. IV. V- VI. 1 VII. | = Summe a. b. 1 c- a. b. c. a. b. | C. a. { b. c. j a. | b. ! a. | b. | a. b. 1 i.) Zahl. 1: I 1 1 1 I Zu Ende 1S86/87 1 Zu Anfang 1887/88 j Während d. Schulj. eingetr. 38 45 2 68 75 1 68 i 73 | 39 28 46 i 57 ; 44 56 19 34 36 | 45 | 35 ! 42 I 27 j 16 : 34 32 31 I 32 53 41 i 61 1 41! 51 39 49 60 j 33 | 35 49 49 780 834 3 Im ganzen also aufgenommen 47 76 73 28 57 56 34 | 45 42 16 32 j 32 41 I 41 51 49 i 33 35 49 I 837 j Darunter : Neu aufgenoinnien, und zw. : aufgestiegen . . . Repetenten . . . 41 1 64 4 64 — 1 2 1 1 — 2 1 1 — 8 2 3 1 — 1 Z 191 11 | Wieder aufgenommen, u.zw.: I aufgestiegen . . . Repetenten . . . 5 8 7 27 1 i 54 53 1 | 32 1 42 2 40 2 j 13 1 I 25 5 29 3 28 5 38 1 46 48 30 1 34 49 i 588 ' 47 ! Während d. Schulj. ausgetr. 5 13 4 4 6 6 1 4 4 1 i 2 1 2 2 1 2 6 — 2 1 2 1 67 Schülerzahl zu Ende 1887/88 42 63 69 24 5i 50 30 4i 41 14 3° 30 40 39 45 49 3i 34 47 ; 770 i Darunter: Offentl. Schüler . Trivatisten .... 40 2 62 1 69 24 50 1 50 29 1 41 41 M 30 30 40 39 45 49 31 34 46 i ! 764 6 2.) Geburtsort Vaterld.J | Laibach Krain sonst Kärnten Küstenland : Steiermark Die ändern cisleith. Länder Die Länder der ung. Krone Ausland 18 10+1 1 2 ! 4 4 +1 11 44+1 2 3 16 49 2 13 4 2 3 M 34+1 1 1 9 38 1 12 10 - 2+1 1 2 7 33 1 6 35 4 4 1 4 1 7 22 1 3 25 - 10 X9 - 1 8 1 I 7 31 1 26 3 5 2 4 44 1 7 16 1 4 1 4 30 IO+I 33 2 1 171 510 3 19 40 15 i 9 3 40+2 62+1 69 50+1 50 29+1 41 41 30 30 40 39 45 49 34 46+1 770 3.) Muttersprache. j Slovenisch , Deutsch Kroatisch 20 j'9+2 I |ö2-}-I 69 6 17 1 50+1 50 15 12+1 2 4i 41 - — 3 10 - 30 30 22 l8 39 29 15 1 — 49 21 9 1 ro 1 1 1 I 37 8+1 1 650 I 11?- ! 5 1 3 j Summe 4°+- Jö2 X ja, 24 504-1 50 29+1 4i : 41 14 30 30 4° 39 45 49 31 I34 464-1 770 4.) Religionsbekenntnis. Katholisch des lat. Ritus . . Evangelisch 40+' Ö2+I | 69 1 24 1- 50+1 50 - 29 + ! 4i 1- r I 30 30 39 39 i- 45 49 31 1- 1 34 464-1 769 1 1 40+ 62 + ! 69 24 So+i 50 294-1 ; 30 30 40 I39 1 4S 49 34 464-1 77° i 5.) Lebensalter. 0 T*ihre 2 + 15 — 6 11 * 20 S I 55 ! 12 » 13 * M » IM+ ! II 2 8 21 13 I 19 15 9 3 8 7 | 4 I4+I 19 8 2 I 3 1 12 l 15 =+ II 9 — 9 12 TI 5 5 10 1 5 5 ! 4 I 1 2 8 1 5 10 3 7 71 112 96 80 — 5 5 2 5 8 9 5 IO 6 1 ” 5 — — — 71 — I — — 1 1 3 7 2 1 8 7 11 ! 11 7 6 3 — 73 1 1 6 3 3 7 7 10 7 3 64 19 » .... — I — 2 — 1 i 3 3 5 ! 7 17 6 4 ! m 63 Fürtrag . >40+2 62+ 1 69 1 1 24 I50+ 1 50 I29+ 1 41; 41 1 1 3° 3° 38 39 40 36 J 22 *4 1 1 17 | 691 C 1 a S S € I. 11. III. IV. V VI. VII. Summe a. j 1,. | c. a. b. C. a. b. c. a. b. C. ' a. b. a. j b. a. 1, > Übertrag . . 20 Jahre 21 » 22 » 24 » 404-2 62+1 69 - 24 5°+* 50 29+1 41 41 14 30 30 38 1 2 I 39 40 2 3 36 10 3 22 1 4 3 1 14 12 7 1 17 I2 + I 6 6 2 3 691 40 23 IO 2 4 Summe 40+2 62+1 69 24 50+1 50 29+1 41 41 14 30 30 40 39 45 49 31 34 46+1 77O j 6.) Nach dem Wohnorte der Eltern. ' Ortsangehörige Auswärtige 29 I 1+2 24 38+1 20 49 21 3 M 36+1 IO 40 20 9+1 8 33 9 32 9 5 7 23 3 27 21 19 10 29 15 30 7 42 M 17 7 27 13 33+1 251 519 Summe 4o-f-2 62+1 69 24 50+1 50 29+1 4i 41 *4 30 30 40 39 45 49 3i 34 46+1 77O 7.) Classification. 1 n) Zu Ende des Schuljahres 1887/88: : I. Fortgangsclasse m. Vorzug I. Fortgangsclasse j Zu einer Wiederholungsprüfung zugelassen i II. Fortgangsclasse i 111. Fortgangsclasse Zu einer Nachtragsprüfung krankheitshalb, zugelass. . ! Außerordentliche Schüler . . 4+1 23+1 5 1 4 4 7 33+1 6 10 6 6 36 14 10 2 1 2 18 1 2 1 4 38+1 3 4 1 7 33 7 2 1 3~1-1 17 6 3 6 25 6 2 1 1 2 24 8 3 2 2 4 6 2 1 1 5 20 4 1 1 21 2 5 1 3 25 6 3 3 5 22 5 3 2 2 5 24 8 5 1 2 11 25 6 5 1 1 2 20 5 4 8 17 7 2 8 30 *+1 6 1 95 460 103 73 27 12 Summe 40-I-2 62+1 69 24 50+1 50 29+1 41 4i M 30 30 40 39 45 49 31 34 46+1 770 b) Nachtrag zum Schuljahre 1886/87: Wiederholungsprüf, waren 6 5 5 5 38 1 6 6 1 98 72 26 3 1 2 96 593 62 26 3 Entspr. haben . . Nicht entsproch. Nachtragsprüfungen waren bewilligt Entspr. haben . . Nicht entsproch. Nicht erschienen Darnach ist das Endergebnis für 1886/87 : I. Fortgangsclasse m. Vorz. 4 1 1 4 25 1 7 X 5 2 6 50 5 7 3 3 11 44 8 5 5 3 29 5 2 4 4 38 3 1 3 1 1 1 3 7 5 1 32 3 3 3 4 1 5 5 5 2 *9 8 8 1 6 44 3 9 1 11 41 7 1 3 1 2 29 1 1 6 10 29 3 2 9 48 1 7 42 II. Fortgangsclasse III. Fortgangsclasse Ungeprüft blieben 2 7 2 3 3 Summe 38 68 68 39 46 44 *9 36 35 27 34 31 53 61 33 39 60 - 49 780 8.) Geldleistungen. Das Schulgeld zu zahl, f I. S. waren verpflichtet III. S. Zur Hälfte befr. waren J jj‘ g’ Ganz befreit waren . J j|’ g' Das Schulgeld be- \ I.S. fl. trug im ganzen l U.S. » 43+2 21+2 19 900 460 73+1 19+1 3 1 41 1480 430 73 22 8 39 1460 520 13 14 1 2 M 9 270 300 6+1 IO+I 4 4 46 37 180 260 6 7 3 1 47 42 150 150 15+1 16+1 2 2 16 12 340 360 6 10 3 2 36 32 I5° 220 5 7 4 4 33 30 140 180 10 8 2 4 5 220 180 8 11 1 1 22 18 170 230 6 8 1 1 25 21 130 170 22 19 2 1 17 20 460 39° 8 16 6 6 27 17 220 380 20 18 5 4 25 22 45° 400 1 11 3 2 45 36 50 240 15 15 1 *7 16 310 300 4 9 3 1 28 24 110 190 15 17+1 4 4 28 25 340 400 354 264 45 48 431 465 753° 5760 Summe ..... 11360 1910 1980 570 440 300 700 370 320 400 400 300 850 600 850 290 610 300 740 13290 9.) Stipendien. Zahl der Stiftlinge ..... 1 3 2 2 2 3 2 7 6 1 7 8 7 11 12 15 6 17 16 128 Betrag der Stipendien fl. . . vO CO -r J ’o vO^ j '0 ^f ON b\ VO 00 ro VO 0 N vÖ c> 00 '0 % 1 '0 ro b\ vo ? 00 0 VO 0 VO ON T 00^ 0 N O Tf- 0 00 N 00 öo Ov pj t>. '1' VO 0 i» vO II5I2-I7 io.) UnterstiitzungsLuesen. aJ An Stipendien bezogen (sieh unter Nr. 9) 128 Schüler fl. 11.512*17. Außerdem wurde die Gregor Engelmann’sche Stiftung per 20 11. an drei arme brave Schüler vertheilt. l>) Der G ymnasial• Unterstützungsfond (gegr. 1856). Laut Rechnungslegung vom 22. Juli 1887, Z. 328 (eri. L.-S.-R. 28. Juli 1887, Z. 1435) hesaß derselbe am Schlüsse des Schuljahres 18S6/S7 fl. 7525 in Obligationen und 11. 23'81 in Barem. Dazu kommt der Betrag der Dr. J. Ahacie’schen Stiftung per 11. 400 österr. N.-R. Ferner erwarb auch die Bibliothek des Unterstützungsfondes durch Kauf 142 Werke. Durch Schenkung kamen hiezu von der Buchhandlung Pichlers Witwe 5 Werke, von Tempsky 7 Werke, von der Manz’schen Buchhandlung 15 Werke; ferner von den Abiturienten R. v. Seemann 4 Werke, Pavlič 3 Werke, Domicelj 2 Werke und vom Schüler Rudesch V. a. 12 Werke. Üebersicht der Gebahrung im Schuljahre 1887/88. A. Einnahmen: Transport aus 1886/87 in Barem................................................. Ganzjährige Interessen einer krain. Gründend.-Oblig. per 500 11. C.-M. . . » » des Franz Metelko’schen Legates per 400 ll. österr. Notenrente................................................................. Ganzjährige Interessen der Dr. J. Ahacic’schen Stiftung per 400 11. österr. Notenrente................................................................. Ganzjährige Interessen von 6600 11. gemeins. Papierrente....................... Laufende Interessen zeitweilig in der Sparcasse angelegter Barbeträge pro 1887 Spende des Herrn P. Vavru anlässlich seiner Pensionierung...................... Ein Fund in II. c.............................................................. Ergebnis der Weihnachtssammlung*............................................... Spende des Institutsinhabers Herrn Waldherr namens seiner Zöglinge Spende des Herrn P. Nejedli.................................................... zusammen . . 11-599'75 * VIII. CI. Dolenz, Posti , Valenta ä 1 ü., Blahna, Kalin ä 50 kr., Ferlinc, Renier ü 40 kr., Hafner, Högler, Levičnik, Schescharg, Sarc Alois, Ušeničnik ä 30 kr., Benkovič, Cegnar, Koller, Porenta, Rutzner a 20 kr., Abram, Čibašek ä 11 kr., Gruden, Legat, Me/an, Strnad, Škrbec ä 10 kr., Ungenannt 50 kr. — VII.. a CI. Mušič 50 kr., Habit, Koschir, Luckmann, Macak ä 1 fl., Sajovic 50 kr., Baron v. Schmidburg 1 IT., Wriessnig 50 kr. — VII. b. CI. Dermastija 40 kr., Borštnik, Bulovec, Gregorič, Medved, Pečjak, Regally ä 30 kr., Cvar, Cop, Dostal, Jaklič, Hudovernig, Knific, Majdič, Meršolj, Rihar, Rovan, Schaeber, Stroj ä 20 kr., Juvan 15 kr., Geiger, Karlin, Kocijančič, Leben, Pipan, Plantarič, Pretnar, Robida, Starec, Trpin ä 10 kr. VI. a. Cl. Ahazhizh 50 kr., Bleiweis, Kermavner, Lassnik, Plachky ä 1 fl., Rojc 50 kr., Rotter 30 kr., Sajovic 50 kr., Stangl 55 kr., Tscbinkl 50 kr., Vencajs 1 fi. — VI. b. Cl. Bianzani 15 kr., Gorišek 40 kr., Klun 21 kr., Kokelj 11 kr., Mezeg 10 kr., Nadrah, Plehan ä 20 kr., Ramovš 22 kr., Regen 20 kr., Turk 23 kr., Vodušek 30 kr., Zdešar 10 kr., Traven 20 kr., Unbekannter 5 kr. — V. a. Cl. Kermavner, Kočevar, Luckmann, Tertnik ä 1 fl., Ambrožič, Lazarini, Seemann, S/ivnik ä 50 kr., ^)obravc, Holeček, Levičnik ä 40 kr., Kniessner 30 kr. — V. b. Cl. Mosche, Ravnihar a 1 fl. 1 kr., Sterle 30 kr., Sabec 22 kr., Pogačnik, Premk, Sušnik ä 21 kr, Berne, Dolenc, Remškar a 20 kr., Finžgar 15 kr., Čadež 14 kr., Bleiweis Peter, Oswald, Oven ä 12 kr., Fistar, Garbas, Govekar, Hafner, Jaklič, Kobler, Kompare, Kovač, Krištof, Miklavčič, Oblak, Sirnik, Stele, Tekavčič a 11 kr., Bernard, Bernik, Blei weis Franz, Bostič, Dolinar, Dovjak, Jereb, Karlin Franz, Karlin Georg, Subelj, Zupančič ä 10 kr. - IV. a. Cl. Mühleisen 40 kr., Svoboda 50 kr., Tschech 30 kr. — IV. b. Cl. Ber^rant 50 kr., Flerin 20 kr., Huth 15 kr., Jarec 20 kr., Kenk 15 kr., Luštrek, Medič, Murmk, Novak ä 30 kr., Osredkar 10 kr., v. Poka 30 kr.,. Prelesnik, Preželj ä 20 kr., Raznožnik 30 kr., Souvan 1 fl., Šavs 10 kr., Švigelj 24 kr., Tičv2o kr., Tomec 40 kr., Wisjan 14 kr., Zarnik 50 kr. - IV. c. Cl. Armelini 20 kr., Murger 30 kr., Cesnik 40 kr., Čuk, Demšar, Dolenec ä 20 kr., Gogala 24 kr., Gostiša 15 kr., Hartman 20 kr., Hodnik 15 kr.. Kranjc 20 kr., Lavrič 30 kr., Orel 25 kr., Pogačnik 2 fl., Sicherl, Zavodnik, Zentrich ä 20 kr., Žnidaršič 15 kr, — III. a. Cl. Auersperg, Deu ä 1 fl., Finz, Hanuš k 20 kr., Jenčič 50 kr., Kapler 20 kr., Baron Lazarini 50 kr., Makowsky, Nunčič ä 30 kr., Pauer 50 kr., Pock 30 kr., l’ollak 50 kr., Račič, Sehemerl, Schlegl ä 1 fl., Kutschera 20 kr., Golias 30 kr, Halbensteiner 1 fl., Privatist Hanusch 2 fl. — III. b. Cl. Bleiweis R. v. 1 fl., Mergant 10 kr., Grasselli 1 fl., Hribar 2 fl., Petrič 10 kr., Plevnik 12 kr.,Sušnik 22 kr.. Valenčič 10 kr. — III. c. Cl. Kermavner 1 fl., Zajc 40 kr., Kandare, Novak a 30 kr., Klemen, Kocmur, Kunšič, Lavrač, Oblak, Rosman, Sever a 20 kr., Poženel 15 kr., Stenovec 13 kr., Čebašek 12 kr., Capuder, Košmrl, Majcen ä 10 kr. - - II. a. Cl. Piccoli 5 fl., Schemerl, Schwegl, Seunig, Treo ä 1 fl., Jenčič, Kordin, Mühleisen, Rajakowitsch ä 50 kr., Böltz 40 kr., Strnad, Thienel ä 30 kr., Pettan 10 kr. — II. b. Cl. Ungenannt 3 fl., Souvan, Bayer a 1 fl., Marzolini 30 kr., Zajec 20 kr., Svetek 40 kr. — II. c. Cl. Antončič 10 kr., Bergant, Ferjančič a 20 kr.. Košir 16 kr., Koželj 10 kr., Paternoster 20 kr., Svetec 1 fl., Vodušek 20 kr., Šušteršič 2 fl. - I. a. Cl. R. v. Laschan, Stöckl ä 2 fl., Borštner, Deu, Gallatia, Kambersky, Pajk, Perdan Ernst, Perdan Josef, Sluka, Tomšič, Tscheleschnig, Uhl, Frh. v. Winkler a 1 fl., Eržen, Stöcklinger ä 50 kr., Kowatsch, Petras ä 40 kr., Gullich, Tschech ä 30 kr., Sima, Tomažič, Treo ä 20 kr. — I. b. Cl. Arch, Dostal a 10 kr., Goršič 40 kr., Knez 30 kr,, Kreutzer 1 fl., Lampert 20 kr., Levičnik 30 kr., Luckmann 1 fl,, Mayer 30 kr., Pogačnik 1 fl., Potokar, Rasp ä 20 kr., Sajovic 50 kr., Svoboda 10 kr., Štefe 1 fl., Urbančič 10 kr., Vončina 1 fl., Vindischer 40 kr., Žužek 20 kr. I. c. Cl. Komatar 1 fl. 20 kr., Grasselli, Kermavner, Svetec ä 1 11., Capuder, Praprotnik, Stare, Tršan, Verbič ä 50 kr., Levec, Rus, Sušnik ä 40 kr., Medič, Serjun a 30 kr., Barle, Hladek, Dolenec, Florjančič, Hauptman, Krek, Medica, Meglič, JJadrah, Ošabnik, Paternoster, Pavšič, Potočnik, Richter, Salberger, Stefin, Tomc ä 20 kr., Abram, Poderžaj, Sulgaj a 15 kr., Drenik 11 kr., Kuralt, Peternel, Rojec, Wolgemuth ä 10 kr. n. 2381 » 23.62 X> 10* 80 » 16 • 80 277-20 » . die vier normierten slovenischen Parallelclassen des Untergymnasiums, welche sämmtlich doppelt waren. Zu den Classen des vorigen Schuljahres kam mit Bewilligung des h. Ministeriums vom 14. September 1SS7 Z. 1795 die Parallelclasse VII. b. hinzu. Den obligaten Unterricht besorgten am Schlüsse des Schuljahres ausser dem Director 15 Professoren und wirkliche Gymnasiallehrer und 14 Supplenten. Im Laufe des Schuljahres sind drei Professoren in den Ruhestand getreten, davon einer gestorben, außerdem starb noch ein Professor des Activstandes; ferner musste ein Professor wegen zeitweiliger Erkrankung durch längere Zeit suppliert und ein Supplent, welcher behufs einer Studienreise beurlaubt wurde durch eine andere Lehrkraft ersetzt werden. Dieser Wandel im Lehrkörper hatte zur Folge, dass die Lehrfächer und die Stundenvertheilung im Laufe des Schuljahres, wenigstens theilweise, fünfmal geändert wurden, was für die Leitung, für den Fortgang des Unterrichtes und für die Schüler der betroffenen Classen keine geringen Schwierigkeiten ergab. Doch das opferwillige Zusammengreifen des gesammten Lehrkörpers und die Bereitwilligkeit aller und namentlich auch der jüngeren und supplierenden Lehrkräfte ermöglichten es, die diesjährigen Schwierigkeiten mit Ehren zu bewältigen. Im einzelnen gestaltete sich die Veränderung im Lehrkörper in folgender Weise. An die Stelle des mit Erl. des h. Min. f. C. u. U. vom 3. Juli 1887 Z. 9790 nach Iglau versetzten Professors Emmerich Nedwed wurde mit dem gleichen hohen Erlasse Professor Julius Wallner an das Staatsgymnasium in Laibach berufen. — Mit Erl. des h. Min. f. C. u. U. vom 5. Juli 1887 Z. 12893 wurde die Lehrverpflichtung des Professors Max Pletersnik behufs der Redigierung des Wolf'sehen slovenisch-deutschen Wörterbuches auch für dieses Schuljahr auf sechs wöchentliche Lehrstunden ermässigt. — Desgleichen wurde mit Erl. des h. Min. f. C. u. U. vom 14. September 1887 die Lehrverpflichtung des wirklichen Lehrers Alfons Paulin behufs Unterstützung des Directors in den administrativen und ökonomischen Geschäften auf 12 Stunden der Woche ermässigt. — Mit Erl. des h. Min. f. C. u. U. vom 31. August 1887 Z. 9131 wurde der Supplent am hiesigen Gymnasium Alexander Pucsko zum wirklichen Lehrer an dieser Anstalt ernannt. — Am 8. Oktober erkrankte Prof. Dr. Ahn, und wurden seine Fächer interimistisch von den Collegen übernommen. Dessen Pensionierung wurde mit Erl. des li. Min. f. C. u. U. vom 6. Jänner 188S Z. 54 ausgesprochen. Ueber die ausgezeichnete Anerkennung seiner Lehrthätigkeit und seine übrige Wirksamkeit berichtet weiter unten der Nachruf. — Mit Erl. des h. Min. f. C. u. U. vom 29. October 1887 Z. 20.S6S wurde Professor Johann Vavru auf sein Ansuchen in den bleibenden Ruhestand versetzt, und Se. k. und k. Apostolische Majestät geruhten mit Allerhöchster Entschliessung vom 16. October 18S7 zu gestatten, dass demselben bei diesem Anlasse die Allerhöchste Anerkennung für seine vieljährige verdienstliche Wirksamkeit im Leliramte ausgesprochen werde. Professor Vavru wirkte am hiesigen Gymnasium seit dem Herbste 1859 und verabschiedete sich von der Anstalt am 11. November 1887 unter allgemeiner Theilnahme der Collegen und Schüler, unter manigfaltigen Kundgebungen der Anhänglichkeit und Hochachtung für seine Person, begleitet von den aufrichtigsten Wünschen für sein ferneres Wohlergehen. An seine Stelle wurde im Sinne des Erlasses des hohen Ministeriums vom 5. Oktober 1887 Z. 19.821 der in Krainburg disponibel gewordene Supplent Josef Jenko zur Dienstleistung einberufen. — Vom 15. November an begannen die Supplierungen für Professor Heinrich, am 22. November überreichte er sein Urlaubsgesuch, am 12. April wurde er zu Grabe getragen. Die weiteren Bemerkungen über Heinrichs Thätigkeit sind weiter unten im Nachrufe enthalten. An Professor Heinrichs Stelle trat am 1. December 1887 Florian Hintner als Supplent ein. — Für die Zeit vom 24. Februar bis Ostern wurde Professor Wester, der einen Armbruch erlitten hatte, infolge einer neuen interimistischen Fächer- und Stundenvertheilung von den Collegen suppliert. — Mit Erl. des h. Min. f. C. u. U. vom 25. Februar 1888 Z. 2140 wurde die Beurlaubung des hierortigen Supplenten Johann Subic zum Zwecke der Ausbildung am technologischen Gewerbemuseum in Wien angeordnet. An Subic’ Stelle trat am 21. März 1888 Franz Jeraj ein, der mit Genehmigung des hohen k. k. Min. f. C. u. U. das Probejahr in Graz unterbrach, um es hier nebst seiner übrigen Lehrverpflichtung fortzusetzen. — Am 2. Mai endlich erklärte Professor Michael Wurner, der in letzter Zeit wegen seiner Kränklichkeit sein Amt nur unter der größten Anstrengung versah, dass er weiterhin außer Stande sei, den Unterricht fortzuführen, und bat um Versetzung in den bleibenden Ruhestand, bis dahin aber um die Gewährung eines Urlaubes. Die amtliche Zeitung vom 1. Juli verkündete, dass ihm dieser Wunsch erfüllt wurde. Professor Wurner hat gleichfalls die Freude, dass ihm beim Austritte von seiner Lehrthätigkeit eine große Auszeichnung zutheil wird, indem Se. k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 23. Juni 1888 allergnädigst zu gestatten geruht haben, dass demselben aus Anlass der von ihm erbetenen Versetzung in den bleibenden Ruhestand die Allerhöchste Anerkennung für seine vieljährige ersprießliche Wirksamkeit im Lehramte ausgesprochen werde. Professor Wurner war seit 1869 als Professor in Laibach thätig und scheidet aus dem Verbände des Lehrkörpers unter großer Sympathie und Wrerthschätzung seitens der Collegen und der liebevollsten Anhänglichkeit seiner Schüler. Die Fächer des Professors Wurner wurden mit Rücksicht auf den nahe bevorstehenden Schluss des Jahres zum Theile von den hiesigen Collegen, zum Theile vom hierortigen k. k. Lyceal-Scriptor Konrad Stefan, der die Lehrbefähigung fürs Gymnasium aus Mathematik, Physik und der philosophischen Propädeutik besitzt, mit dankenswerter Bereitwilligkeit übernommen , auf dass das schwierige Jahr ohne weitere Störung im Unterrichtsgange zu Ende geführt werden konnte. Schließlich obliegt dem Berichterstatter noch die Pflicht, den verstorbenen Collegen einige Worte der Erinnerung zu weihen. f Professor Anton Heinrich. Heinrich wurde am 11. Jänner 1830 zu Liebenthal in Österreichisch-Schlesien geboren, absolvierte das Gymnasium in Olmütz, die Universität in Wien, wo er am 3. März 1858 die Lehrbefähigungsprüfung aus Geographie und Geschichte abgelegt hatte. Seine Lehrthätigkeit begann Heinrich in Laibach, wohin er am 4. März 185S als Supplent berufen wurde. Heinrichs erster Aufenthalt in Laibach dauerte nach seinen eigenen Aufschreibungen 1 Jahr, 7 Monate, 8 Tage, indem er von hier aus mit h. Min.-Erl. vom 12. October 1859 am Gymnasium in Ka-schau als wirklicher Lehrer angestellt wurde. In Ivaschau diente Heinrich 2 Jahre und 6 Tage und sollte mit Decret der k. ung. Hofkanzlei vom 18. October 1861 nach Schemnitz versetzt werden. Allein die Verhältnisse brachten es mit sich, dass Prof. Heinrich es vorzog, den neuen Posten nicht zu beziehen und lieber eine Anstellung diesseits der Leitha zu suchen. So wurde Prof. Heinrich mit dem h. Min.-Erl. vom 20. Februar 1862 dem Gymnasium in Troppau zuerst zur Dienstleistung zugewiesen, dann mit Decret vom 25. September 1863 dort wieder angestellt. Mit dem h. Min.-Erl. vom 27. Juni 1865 wurde ihm ein Stellentausch nach Laibach bewilligt. Von dieser Zeit ab wirkte Prof. Heinrich bleibend in Laibach als Lehrer der Geographie und Geschichte, der deutschen Sprache und der Stenographie, in welch’ letzterem Gegenstände er sich am 27. December 1868 vor der Prüfungscommission in Wien die Lehrbefähigung erworben hatte. Prof. Heinrich war ein tüchtiger Pädagoge, zuweilen originell in der Methode, besaß er einen fesselnden Vortrag und wusste seinen Unterricht ebenso anregend als erfolgreich zu gestalten. Heinrich war auch schriftstellerisch thätig. Er verfasste mehrere Lehrbücher für die deutsche Sprache, für Stenographie, Geographie, schrieb mehrere wissenschaftliche und pädagogische Abhandlungen, die er theils in selbständigen Monographien, theils in verschiedenen Fachschriften und in den Programmen des hiesigen Gymnasiums veröffentlichte. Seine deutsche Grammatik erlebte die zehnte Auflage, und ist namentlich die Bearbeitung für die erste und zweite Gymnasialclasse von maßgebenden Seiten als musterhaft bezeichnet worden. Heinrichs Verdienste als Lehrer, als pädagogischer Schriftsteller und als Prüfungscommissär für Aspiranten des Einjährig-Freiwilligendienstes wurden gewürdigt, und wurde derselbe mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Jänner 1879 durch Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone ausgezeichnet. Auf dem Gebiete der Stenographie war Prof. Heinrich Fachmann ersten Ranges. Seine «Debattenschrift» ist eines der hervorragendsten Werke der stenographischen Literatur. In seinen jüngeren Jahren versuchte sich Prof. Heinrich auch als Dichter, vier ansprechende Gedichte gab er ins Vodnik-Album im Jahre 1859. Von seiner politischen Thätigkeit im Vereinsleben und in der Publicistik zog er sich bald zurück. Manche Erfahrung brachte ihn zur Überzeugung, dass der Schulmann am besten daran ist, wenn er sich, zumal an einem exponierten Posten, dem politischen Kampfe fernhält und das Feuer der Begeisterung für das Recht, die Wahrheit und die Tugend zunächst in den jugendlichen Herzen seiner Schüler nährt. So that es Prof. Heinrich auch in seinen letzten Lebensjahren. Heinrichs ersprießliche Lehrthätigkeit wurde vor vier Jahren durch eine schwere Lungen- und Rippenfellentzündung unterbrochen, von der er sich nie mehr gänzlich zu erholen vermochte. Seitdem blieb er zeitweise seinen Berufspflichten fern. So hatte er voriges Schuljahr im April einen Urlaub angetreten. Als er dieses Schuljahr im November abermals um einen Urlaub ansuchen musste, tröstete er sich mit der Hoffnung, dass er in vier Monaten wieder hergestellt sein werde. Allein seine Heiserkeit, die ihm als Folge der Lungenentzündung verblieben war, steigerte sich immer mehr und mehr und das llalsübel artete in ein bösartiges tuberculöses Halsleiden aus, dem er am 10. April 1888 erlag. Prof. Heinrich war dreimal verehelicht und hinteriässt nebst der Witwe drei Töchter und einen Sohn. Sein Leichenbegängnis am 12. April gestaltete sich zu einer großen Trauerkundgebung. Der Lehrkörper und die Classen, in denen er das letzte Schuljahr beschäftigt wrar, ehrten ihn mit Kranzspenden, die Sänger des Gymnasiums sangen ihm unter der Leitung ihres Gesangslehrers beim Wohnhause und am Friedhofe Trauerchöre, das ganze große Gymnasium, zahlreiche Freunde und Bekannte, viele Familien und die meisten Honoratioren der Landeshauptstadt gaben ihm beim Leichenzuge die letzte Ehre. Sein ehemaliger Schüler, der gegenwärtige Dom-capitular und Priesterseminars-Director Dr. Kulavic führte in pietätvoller Anhänglichkeit unter zahlreicher Assistenz den Conduct. Am folgenden Tage veranstaltete das Gymnasium für den dahingeschiedenen Collegen und Lehrer in der Domkirche einen feierlichen Trauergottesdienst. Er ruhe in Frieden! * * * f Professor Dr. Karl Ahn. Ahn war zu Seligenstadt im Großherzogthume Hessen am 29. October 1826 als Sohn des Oberzolleinnehmers Friedrich Ahn geboren , absolvierte die Gymnasialstudien zu Mainz im Jahre 1845, bezog dann die Universität Gießen, wo er sich zuerst der Theologie, dann der classischen Philologie widmete. Im Studium der Philologie zeigte Ahn unter Osans Leitung eine so hervorragende Verwendung, dass ihm damals die große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaften verliehen wurde. An der Universität Gießen erwarb sich Ahn die Lehrbefähigung für die classische Philologie im Jahre 1851, desgleichen das Doctorat der Philosophie. Sein praktisches Lehramt begann Dr. Ahn im Jahre 1852 als Accessist am Gymnasium zu Mainz. Hier wurde er nebstbei Erzieher beim damaligen Gouverneur von Mainz, dem österreichischen Feldzeugmeister Baron Mertens. Als dieser 1854 nach Triest übersetzt wurde, nahm Dr. Ahn am Gymnasium in Mainz Urlaub, um die Erziehung im Hause Mertens in Triest fortzuführen. So kam JL)r. Ahn nach Österreich, welche neue Heimat er so lieb gewann, dass er sich entschloss, im Jahre 1857, als er seine Aufgabe als Erzieher im genannten Hause mit dem schönsten Erfolge zu Ende geführt hatte, hier einen weiteren öffentlichen Dienst zu suchen. Mit hohem Erlasse vom 22. September 1857 wurde Dr. Ahn am Gymnasium in Cilli zuerst als supplierender Lehrer und schon am 2. December desselben Jahres als wirklicher Lehrer angestellt. Ein Jahr darauf, nachdem er sich inzwischen in Cilli verehelicht hatte, nahm Dr. Ahn am n.October 1S58 die ehrenvolle Berufung an das Gymnasium in Budapest an. Dort wirkte Dr. Ahn bis 2. October iSfii. Die Änderung des Systems brachte es mit sich, dass die Professoren in Ungarn, welche der ungarische Sprache nicht mächtig waren, disponibel wurden. Auch Dr. Ahn wurde disponibel und kehrte in den Ileimatsort seiner Gemahlin nach Cilli zurück. Nach einer zehnmonatlichen Disponibilität wurde Dr. Ahn am 31. Juli 1862 dem Laibacher Gymnasium zuerst zur zeitlichen Verwendung zugewiesen, seit 6. Juli 1864 extra statum und am 16. Juli 1S64 als Professor im Status des Lehrkörpers angestellt. Von nun an war für Dr. Ahn Laibach ein lieber Heimatsort, und er widmete der Jugend dieses Gymnasiums sein ganzes Mühen und Streben. Zuvörderst lehrte er Griechisch, Latein und Deutsch am Ober gymnasium mit seiner lauten, weithin klingenden Stimme. Aber auch seine Kenntnisse in den modernen Sprachen konnte Dr. Ahn hier trefflich verwerten. Mit Deeret der hohen Landesregierung vom 2S. August 1863 wurde er zum Supplenten für die italienische Sprache am Gymnasium und an der Realschule ernannt, ebenso mit Decret des hohen Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 7. September 1S71 zum Prüfungscommissär für die italienische Sprache für Volks- und Bürgerschulen. Letztere Stelle legte Ahn im Jahre 1874 zurück, desgleichen mit der Zeit auch den Unterricht der italienischen Sprache an der Realschule, den Unterricht am Gymnasium dagegen behielt er bis zum Jahre 1887. Von seiner literarischen Thätigkeit sind zwei Programmarbeiten zu verzeichnen. Die eine ist im Jahre 1859 in Budapest veröffentlicht und handelt von der ältesten Zeiteintheilung der Römer. Es wird darin unter ändern auch das Wort suprema in Plinius II. 11. VI1. cap. 60 gedeutet. In Laibach brachte das Gymnasialprogramm des Jahres 1877 Dr. Ahns Abhandlung: «Kleon, Versuch einer Ehrenrettung.» — Zur Zeit seines Aufenthaltes in Triest war Dr. Ahn ein eifriger Mitarbeiter der Augsburger «Allgemeinen Zeitung», und rührten namentlich die umständlichen Berichte über den Bau der Südbahnlinie Laibach-Triest und die Überbrückung des Laibacher Moores von seiner Feder her. Prof. Dr. Ahn war ein geachteter Lehrer. Durch sein vielseitiges, gediegenes Wissen, durch sein vornehmes Wesen wusste er auf die Schüler Eindruck zu machen. Er wich bei seinem Vortrage nie vom Gegenstände ab, wiewohl er feine ästhetische Bemerkungen und Parallelstellen aus den modernen Literaturen gerne bei seinen Erläuterungen einfliessen ließ. So war Prof. Dr. Ahn bei allen seinen Schülern in gleichem Maße geachtet und geliebt. Ebenso schätzten ihn seine Collegen und alle, die ihn kannten. Seine Verdienste im Lehramte wurden auch von der hohen Regierung gewürdigt, es wurde ihm am 14. März 1886 die achte Rangsclasse zuerkannt. Indess um diese Zeit war schon Dr. Ahn’s Vollkraft gebrochen. Bei einem Ausfluge im Herbste 1885 hatte sich Dr. Ahn eine Verkühlung zugezogen. Seitdem war er fortwährend kränklich. Nach seiner Beurlaubung vom October 1885 bis Mai 1886 hielt er zwar noch Schule bis 8. October 1S87, allein nur infolge seiner angespannten Willenskraft und mit der größten Anstrengung, dann gieng es nicht mehr, und er bat wieder um Urlaub. Da Dr. Ahns Dienstjahre schon voll waren und eine Aussicht auf vollständige Genesung in nächster Zeit nicht mehr gegeben war, so hatte das hohe Ministerium dessen Pensionierung angeordnet, und Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 30. December 1887 zu gestatten geruht, dass demselben aus Anlass der Versetzung in den bleibenden Ruhestand der Ausdruck der Allerhöchsten Zufriedenheit mit seiner pflichtgetreuen und ersprießlichen Dienstleistung bekanntgegeben werde. Am 29. Jänner beglückwünschte eine Deputation des Lehrkörpers den kranken Collegen zu seiner Auszeichnung und sprach noch hoffnungsvoll bei der Verabschiedung den Wunsch aus, dass er der nunmehr so ehrenvoll verdienten Muße in baldiger Genesung froh werden möge. Allein der Wunsch hat sich nicht erfüllt. Zu seinem nervösen Leiden kam langsam auch ein hydropischer Zustand über den geschwächten Körper. Dr. AI111 hoffte und erweckte Hoffnung und mied stets das Bett. Am 14. Juni 1888 am tiefen Morgen trat ein Schüttelfrost auf, die Katastrophe kündigte sich an, in einigen Stunden war Dr. Ahn sanft eingeschlafen. Prof. Dr. Ahn hinterlässt nebst der Witwe einen Sohn und zwei Töchter. Prof. Dr. Ahn wurde am 15. Juni mit dem gleichen Ceremoniell und den gleichen Ehren seitens des Gymnasiums und des Lehrkörpers bestattet, wie dieses beim Collegen Heinrich der Fall war. Außer den Einladungen der Familie ließ auch hier der Lehrkörper seine Einladung zum feierlichen Leichenbegängnisse und dem Trauergottesdienste des folgenden Tages an sämmtliche hiesigen Ämter ergehen, und wurde dieser Einladung auch in hochehrender Weise entsprochen, wofür die Berichterstattung sich verpflichtet fühlt, namens des Lehrkörpers hiemit den höflichsten Dank auszusprechen. Das prächtige Leichenbegängnis und die rührende Theil-nahme war für die Angehörigen des Dahingeschiedenen der letzte Beweis der Hochachtung und Wertschätzung, der sich Prof. Dr. AI111 bei seinen Freunden und Bekannten, Collegen und Schülern zu erfreuen hatte. Ehre seinem Andenken; Eröffnet wurde das Schuljahr 1887/88 den 19. September 1SS7 mit dem feierlichen «Veni sancte». Die Aufnahms-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen wurden vom 16. bis 19. September, die Maturitätsprüfung des Herbsttermines am 24. und 25. September abgehalten. Der Jahresbericht über das Schuljahr 1886/87 wurde vom h. L.-Sch.-R. ddto. 12. Februar 1888 Z. 2632 nebst anderen speciellen Weisungen dahin erledigt, dass der k. k. Landesschulrath die Schwierigkeit der Leitung einer so complicierten Lehranstalt und die aus der großen Frequenz, der Doppelsprachigkeit des Unterrichtes, der vielfachen Störung des regelmäßigen Unterrichtsganges im abgelaufenen Schuljahre und der unverlässlichen häuslichen Aufsicht für die Bewältigung der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe erwachsenden besonderen Schwierigkeiten würdigt und die diesfälligen pflichteifrigen Bemühüngen des Lehrkörpers überhaupt, speciell auch die berufseifrige Verwendung der supplierenden Lehrer gerne anerkennt. Am 4. October feierte das Gymnasium das Allerhöchste Namensfest Sr. k. 11. k. Apostol. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers Franz Josef I. durch einen solennen Schulgottesdienst mit Absingung der Volkshymne am Schlüsse; in gleicherweise am 19. November das Namensfest Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth. Der Lehrkörper betheiligte sich auch an der durch ein feierliches Hochamt begangenen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes am 18. August und war bei den Seelenämtern für Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses am 5. Mai und 28. Juni vertreten. Die Privatistenpriifung im ersten Semester fand am 8. und 9. Februar statt. Wegen der herrschenden Blattern-Epidemie musste das erste Semester schon am 21. Jänner geschlossen werden. Die Schule wurde erst am 24. Februar wieder eröffnet und das zweite Semester begonnen. Die Versetzungsprüfungen wurden vom 18. Juni bis 3. Juli, die schriftlichen Maturitätsprüfungen vom 4. bis 9. Mai vorgenommen. Die Privatistenpriifung des zweiten Semesters fand am 11. und 12. Juli statt. Vom 16. bis 18. Mai wurde die Anstalt, namentlich die neueingetretenen Lehrkräfte, durch den Landes-Schulinspector Herrn J. Smolej inspiciert. Dem sonn- und feiertägigen Gottesdienste während des ganzen Schuljahres wohnte die Gymnasialjugend gemeinschaftlich, und zwar das Obergymnasium in der Deutschen Ritter-Ordens-Kirche, das Untergymnasium in der Ursulinnenkirche, dem werktägigen (am Dienstage und Freitage, mit Ausnahme der rauheren Jahreszeit) in der Domkirche unter vorschriftsmäßiger Aufsicht bei. Das Orgelspiel besorgte der Septimaner J. Macak, den Gesang leitete beim Obergymnasium der Octavaner J. Toporiš, beim Untergymnasium der Qartaner J. Čadež. Zur heiligen Beicht und Communion giengen die Gymnasialschüler vorschriftsmäßig dreimal im Schuljahre; am I. Juli giengen mehrere von ihren Katecheten vorbereitete Schüler der untersten Classen zur ersten heil. Communion. Außerdem betheiligte sich das Gymnasium am 31. Mai bei dem Frohn* leichnams-Umgange. Der Gesundheitszustand war dieses Jahr minder günstig. An der im Winter in der Stadt herrschenden Blatternepidemie sind auch mehrere Studierende erkrankt und sind einige unter ihnen der Krankheit auch erlegen. Viele andere aber, welche in den inficierten Häusern wohnten, wurden contumaciert, so dass der Unterricht auf diese Weise keine geringe Störung erlitt. Am 18. Jänner waren 41 Schüler contumaciert, am 19. 53, am 20. 67 und am 21. Jänner kamen aus einem Hause 13 Contumacierungen dazu. An diesem Tage wurden auf Anordnung des h. L.-Sch.-R. die Schulen interimistisch geschlossen. Beim Wiederbeginne der Schule wurden auf Anordnung des h. L.-Sch.-R. nur jene Schüler zugelassen, welche innerhalb der letzten fünf Jahre entweder die Blattern überstanden hatten oder aber revacciniert waren. Infolge dieser Anordnung ließen sich bei der Wiedereröffnung der Schule die meisten Schüler revaccinieren, theils privatim, theils an der Anstalt selbst. Die Neuimpfung an der Anstalt besorgten aus Gefälligkeit an 287 Schülern die Herren Ärzte Dr. Eisl, Dr. Jenko, Dr. Thumwald, den Impf- stoff lieferte unentgeltlich der löbliche Magistrat der L.-H. Laibach. Krank waren an Blattern 24 Schüler. Gestorben sind an Blattern folgende drei Schüler: Kovač Rudolf aus Assling, Schüler der V. b. Classe, am 19. Jänner 1888 in Laibach; Pislak Martin aus Maria-Neustift in Steiermark, Schüler der VI. a. Classe, am 6. Februar 1888 bei seinen Angehörigen in der Heimat; Jellen Johann aus Stockendorf bei Gottschee, Schüler der VI. a. Classe, am 17. Februar 1888 in Laibach. An ändern Krankheiten sind im Laufe des Schuljahres folgende 4 Schüler gestorben: Knapp Hugo aus Laibach, Schüler der VI. a. Classe, am 4. November 1887 in Laibach an Diphtheritis; Cvetek Johann aus Brod in der Wochein, Schüler der VII. b. Classe, am 29. December 1887 bei seinem Onkel in Gurkfeld an den Folgen eines Blutsturzes; Eisenzopf Josef aus Altlag bei Gottschee, Schüler der VII. a. Classe, am 6. März 1888 bei seinen Angehörigen in der Heimat an Lungentuberculose; Repinjec Josef aus der Wochein, Schüler der III. b. Classe, am 11. April 1888 bei seinen Eltern in Wocheiner- Feistritz an Lungentuberculose. Der sieben verstorbenen Schüler wurde beim gemeinschaftlichen Schulgottesdienste im Gebete gedacht und vom Religionslehrer für jeden derselben eine heil. Messe gelesen. Der Schluss des Schuljahres erfolgte am 14. Juli. Nach einem gemeinschaftlichen Dankgottesdienste in der Domkirche wurden den Schülern der Classen I bis VII die Semestralzeug-nisse vertheilt und darauf diese Schüler entlassen. Darauf wird vom 14. Juli nachmittags an bis 21. Juli die mündliche Maturitätsprüfung abgehalten werden, über deren Erfolg der nächste Jahresbericht die Mittheilung machen wird. XII. Mittheilungen, den Beginn des neuen Schuljahres 1888—89 betreffend. Das Schuljahr 1888/89 wir(t am 18. September 1888 mit dem h. Geistamte eröffnet werden. Neu eintretende Schüler haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter am 15. oder 16. September bei der Gymnasialdirection mit dem Geburts-(Tauf-)scheine und eventuell mit den Studienzeugnissen des letzten Jahres auszuweisen, etwaige Schulgeldbefreiungs- oder Stipendiendecrete mitzubringen und eine Aufnahmstaxe von 2 fl. 10 kr. nebst einem Lehrmittelbeitrage von 1 11. zu erlegen, die im Falle nicht gut bestandener Aufnahmsprüfung zurückerstattet werden. Für die Schüler der T. Classe, welche sich, wenn sie ihre Vorbildung an 'einer öffentlichen Volksschule erhalten haben, in Gemäßheit des h. Unt.-Min.-Erl. vom 7. April 1878 Z. 5416 mit dem diesfälligen Schul-(Frequentations-)Zeugnisse, mit den Noten aus der Religionslehre, der Unterrichtssprache und dem Rechnen ausweisen müssen, wird eine Aufnahmsprüfung auch am 16. und 17., erforderlichen Falles iS. Juli abgehalten werden. Die Anmeldungen dazu werden am 15. Juli vormittags in der Directionskanzlei, resp. im Conferenzzimmer entgegengenommen. Die Aufnahmsprüfung im Septembertermine fällt auf den 17. und 18. September. Die Prüfung wird in der Weise durchgeführt, dass am ersten Tage um 8 Uhr zuerst die schriftliche, dann die mündliche Prüfung vorgenommen wird. Für die Aufnahmsprüfung wird nach dem h. Unt.-Min.-Erl. vom 14. März 1870 Z. 2370 und 27. Mai 1884 Z. 8019 verlangt: in der Religion jenes Maß von Wissen, welches in den ersten vier Jahrescursen der Volksschule erworben werden kann; in der Unterrichtssprache (deutsch, resp. auch slovenisch für die Abtheilung b) Fertigkeit im Lesen und Schreiben, auch der lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre, Fertigkeit im Analysieren einfach bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie; im Rechnen Übung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Nach dem 16. September werden neu eintretende Schüler nicht mehr aufgenommen. Die diesem Gymnasium bereits angehöi enden Schüler haben sich am 17. September mit dem Semestralzeugnisse zu melden und einen Lehrmittelbeitrag von 1 fl. zu erlegen. Nach Wohnort und Familienverhältnissen dem Gymnasium in Rudolfswert zugehörige Schüler werden in Laibach nicht aufgenommen. Die zum Eintritte.berechtigten, von anderen Gymnasien hieher neu eintretenden Schüler müssen ihr letztes Semestralzeugnis mit der Entlassungsclausel versehen haben, auf welchen Umstand auch jene hiesigen Schüler aufmerksam gemacht werden, welche ihre Studien im nächsten Jahre anderswo fortsetzen wollen. Die Verzeichnisse der pro 1888/89 c^em Unterrichte zugrunde zu legenden Lehrbücher sind in der Anstalt oder bei den hiesigen Buchhandlungen einzusehen. Die Aufnahmsprüfungen für die übrigen Classen außer der I., sowie clie Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen werden am 17. und 18. September abgehalten werden. Laibach im Juli 1888. Der Director. Anhang. Alphabetisches Schülerverzeichnis am Schlüsse des Schuljahres 1887/88, *** I. a. Claššč? Ambrožič Franz aus Veldes. Andretto Arthur aus Selo bei Laibach, R. Borštner Milan aus Klagenfurt, freiw. Bukovitz Heinrich aus Radmannsdorf. Deu Karl aus Neumarktl. Eržen Robert aus Laibach. Gallatia Eugen aus Planina. Grošelj Franz aus Laibach. Gullich Wilhelm aus Triest. Hinterlechner Hugo aus Laibach Ufa. Kambersky Josef aus Sterzing in 1 irol. Kovatsch Karl aus Laibach.W Krajec Emil aus Laibach. Laschan Maximilian Ritter von Moorland aus Laibach. Levičnik Paul aus Pettau in Steiermark. Lininger Johann aus Laibach. Mulley Alois aus Loitsch, R. Miikusch Ludwig aus Laibach. PaJTc Paul aus Cilli in Steiermark. Pavliček Victor aus Laibach. Perdan Ernst aus Laibach, R. Persche Josef aus Laibach, R. Petras Heinrich aus Laibach. Pokorn Josef aus Btirmoos bei Salzburg. Riedel Johann aus Domžale. Schvvingshakl Alfred aus Laibach. Sima Friedrich aus Laibach. Sluka Erwin aus Lemberg in Galizien. Stock 1 Ernst aus Laibach, R. Stocklinger Konrad aus Pontafel in Kärnten. Stojc Josef aus Laibach, ^,}■ Tičar Josef aus Trboje. Tomažič Arthur aus Laibach. Tomažič Johann aus St. Nikolai bei Luttenberg in Steiermark. Tomšič Richard aus Laibach. Treo Ludwig aus Littai. Tschech Oskar aus Marbuig in Steiermark. Tscheleschnik Rudolf aus Görz im Küstenlande. Winkler Max, Freih. v., aus Wien. -v Žemlja Franz aus Selo bei Breznica. C I. b. Classe. Arh Lucas aus Steinbüchel. Armič Victor aus Laibach, freiw. R. Hergant Jakob aus Laibach. Burger Johann aus Schischka. Cham Ernst aus Agram in Kroatien. Celedin Johann aus Großkostreinitz bei St. Martin bei Littai, R. Cesenj Ignaz aus St. Martin unt. Großgallenberg. Demšar Josef aus Bischoflack. Dernovšek Karl aus Arch. Dostal Ludwig aus Laibach. Goršič Franz aus Laibach. Jesenko Franz aus Bischoflack. Juvančič Friedrich aus Laibach. Kavčič Franz aus Assling. Keber Johann aus Stein. Knez Augustin aus Waitsch. Kodrič Leopold aus Kraljevec in Kroatien. Koritnik Anton aus Billichgraz. Koželj Friedrich aus Teinitz. Krek Julius aus Fiume. Kreutzer Johann aus Triest. Kuhar August aus Mariafeld, R. Kunšič Johann aus Görjach. Fette Schrift bedeutet erste Fortgangseiasse mit Vorzug. /Um Kušlan Bartholomäus aus Zirknitz, /v’. Lampert Karl aus Neumarktl. Levičnik Peter aus Bischoflack. Logar Heinrich aus Gottschee. Luckmann Raimund aus Laibach, A\ Maček Franz aus Stein. Marolt Josef aus St. Gregor bei Großlaschitz. Mayer Ernst aus Laibach. Mikuž Johann aus Schwarzenberg bei Idria. Pečar Franz aus Kronau. Pengov Franz aus St. Jakob a. d. Save. Peršič Johann aus St. Veit bei Laibach. Petrič Johann aus Zirklach. Pogačnik Alois aus Laibach. Potokar Franz aus Polica. Prek Jakob aus St. Veit bei Laibach, A*. Puppis Franz aus Košana, A*. Rasp Josef aus Laibach. u/f osef aus^^ai&ijjh, V au/S t. tyeiF bei Sittich. Sajovic Ferdinand aus Krainburg, A\ Sedlar Josef aus Zirklach. Sever Josef aus Bischoflack. Smerekar Johann aus Sostro. Suša Franz aus. Senožeče. Sink Bartholomäus aus Altlack. Toman Johann aus Laibach. Tome Franz aus Grignano im Küstenlande. Traven Johann aus St. Martin unter Großgallenberg. Urbančič Valentin aus Laibach. Vavpetič Franz aus Palovče. Vertačnik Franz aus Waitsch. Vončina Franz aus Adelsberg. Windisclier Franz aus Adelsberg. Zajec Franz aus Gleisdorf in Steiermark. Zupan Josef aus Veldes. Železnikar Johann aus Wind.-Feistritz. ÜZnito^^ .Aloisi aus Uly r.-Feistritz. , 4uzrK. jTaTtluius -aus aschitz. I. c. Classe. Abram Anton aus Idria. Armič Max aus Laibach, A\ Barle Johann aus Srednja vas bei St. Georgen. Bevk Franz aus Littai. Capuder Johann aus Brdo. Chladek Hugo aus Mirni dol bei Trebeljno. Čebulj Franz aus Stein. Černe Franz aus Laibach. Debevc Johann aus Adelsberg. Deisinger Georg aus Bischoflack. Dolenc Ilinko aus Laas. Drenik Paul aus Laibach. Florijančič Lorenz aus Podgora. Grasselli Leon aus Laibach. Hauptmann Franz aus Laibach. Kavčič Engelbert aus Dragatuš, A*. Kermavner Robert aus Laibach. Kocjan Alois aus Laibach. Komatar Franz aus Laibach. Kralj Franz aus Struge. Krek Jakob aus Lom bei Pölland. Kržišnik Georg aus Bukovi vrh bei Pölland. Kunovar Johann aus Dravlje. Lavtižar Johann aus Kronau. Levee Vladimir aus Laibach. Malenšek Franc aus Tacen. Matajec Johann aus Laibach, A\ Medica Josef aus St. Peter. Medič Peter aus Laibach. Meglič Karl aus Tržič. Nadrah Johann aus Zatičina. Novak Franz aus Marburg in Steiermark. Orehek Franz aus Cilli in Steiermark, A\ Ošabnik Alois aus Laibach. Paternoster Josef aus Laibach. Pavšič Franz aus Laibach. tsCvw •»v'trieA — /4^1( Ksfo* JO Peternel Heinrich aus Idria. Pirc Franz aus Črni vrh bei Idria. Poderžaj Franz aus Jerova vas bei St. Marein. Ponikvar Jakob aus Bloke. Potočnik Johann aus Golnik bei Tržič. Praprotnik Eduard aus Lokva im Küstenlande. Rant Franz aus Češnjica. Richter Franz aus S^hischka bei Laibach, A\ Rojec Alois aus St. “Veit "bei Sittich. Rus Wilibald aus Smartno bei Littai. Salberger Michael aus Tržič. Serjun Alfons aus Idria. Starrč Emil aus Triest im Küstenlande. Stelin Karl aus Zalog bei Adelsberg. Sušnik Richard aus Bischoflack. Svetec Albin aus Littai. Subelj Franz aus Stein. Sulgaj Alois aus Idria. Tome Johann aus Laibach. Trsan Jakob aus PeržanV bei St. Veit bei Laibach. Vadnal Anton aus Borovnica. Valjavec Victor aus Idria. Verbič Ferdinand aus Borovnica. Volc Johann aus Podkoren. Volc Simon aus Podkoren. Winkler Engelbert aus Idria, A\ Wolgemuth Peter aus Spodnje Bitnje. Zakrajšek Primus aus Videm-Gutenfeld, A\ Zaveršan Johann aus Laibach, A\ Zorč Rudolf aus Smartno bei Stein, A\ Zerjav Alfons aus Laas. Žust Jakob aus Poljane bei Bischoflack. Krankheitshalber ungeprüft: Kuralt Ignaz aus Domžale. ■ „ w 'lyi . J». W}u II. a. Classe. Böltz Karl aus Wien. Cik Rudolf aus Laibach. Hinterlechner Karl aus Laibach. Jenčič Milan aus Reifnitz. J uran Wilhelm aus Bruck an der Mur. Klette Karl aus Görz. Knapitsch Otto aus Laibach. Kordin Ernst aus Laibach. Kovačič Franz aus Windischgraz. Mühleisen Lothar aus Laibach, v. Obereigner Heinrich aus Schneeberg, A\ Peternel Albin aus Laibach. Piccoli Gabriel aus Laibach. Proske Heinrich aus Bielitz in Schlesien. Rajakowitsch Johann aus Laibach. Schemerl Peter aus Tolmein. Schwegel Vincenz aus Obergörjach. Seunig Vincenz aus Laibach. Stegu Josef aus Laibach. Strnad Rudolf aus Göding in Mähren. Thienel Rudolf aus Laibach. Treo Wilhelm aus Laibach. Tschurn Emil aus Laibach. Valjavec Paul aus Unterschischka. II. b. Glasse. Ažman Andreas aus Kropp. Bayer Michael aus Mannsburg. Benkovič Johann aus Stein. Brajec Josef aus Görjach. Brecelj Anton aus Zapu/.e bei Sturija. Burgar Ignaz aus Reifnitz. Cebulj Franz aus Stein. Cemažar Jakob aus Eisnern. Fik Lorenz aus Laase. Fischer Eduard aus Seisenberg, R. Florijančič Johann aus St. Katharina, A\ Frelih Johann aus Jazbine bei Pölland. Gabrovšek Franz aus Godovič. Gantar Karl aus Ježica. Globočnik Cyrill aus Laibach. Guzelj Lucas aus Altosslitz. Ilovar Franz aus Temenica bei Sittich. Jeran Leopold aus Beričevo bei Lustthal. . J^linsdv Johann au^ PoiLu>rie*,l>ei Stein. ✓ irr*** *7' Flerin Valentin aus Domžale. Huth Alois aus St. Oswald in Steiermark. Jančar Ferdinand aus Laibach. Jarec Alois aus Ajdovica. Kenk Ludwig aus Innergoritz. Kerne Gustav aus Laibach. Lavrič Anton aus Hudi Vrh bei Oblak. Luštrek Jakob aus Zayer. Medič Johann aus Schischka, R. Murnik Victor aus Laibach. Novak Josef aus Gradac. Osredkar Thomas aus Bill ich gratz. **7 Poka von Pokafalva, Franz aus Seisenberg. Potočnik Johann aus Stein. Prelesnik Mathias aus Gutenfeld. Prezelj Lukas aus Feistritz in der Wochein. Raznoinik Franz aus Schwarzenberg bei Idria. Soüvan Franz Xav. aus Laibach. Savs Mathias aus Breg bei Höflein, R. Švigelj Josef aus Franzdorf, R. Tič Laurenz aus Serjuče bei Moräutsch. Tomec Vladimir aus Laibach. Vertačnik Johann aus Waitsch. Wisjan Josef aus Unter-Schischka. Zarnik Miljutin aus Laibach. Zorč Anton aus St. Martin bei Stein. IV. c. Classe. Arhar Johann aus St. Ruprecht. Armelini Alois aus Jška-Loka, R. Benčina Franz aus Laserbach, R. Benedičič Jakob aus Zapotnica. Burger Nikolaus aus Imovica ob Podpeč.7M/,b w, Cuk Franz aus Schwarzenberg bei Idria. Demšar Johann aus Sairach, R. Dolenec Sčitomir aus Laas. Gogala Johann aus Vevče bei Mariafeld. Gostiša Valentin aus Idria. Hartman Josef aus Suha bei Bischoflack. Hodnik Anton aus Straža bei Haselbach. * '•/•ri’iP Jerše Josef aus St. Martin bei Krainburg. Koprivec Peter aus Bischoflack."***//«> W Kosec Michael aus Mannsburg. Krajnc Martin aus Monsberg in Steiermark. Lavrič Johann aus Laibach. Miklič Anton aus Cesta bei Gutenfeld. Mlinar Johann aus Ideršek bei Sairach. Orel Johann aus Stein. "*l\oXY- Peterlin Alois aus Stein. Pogačnik Anton aus Laibach. Rosenstein Ferdinand aus St. Martin bei Oberburg in Steiermark. Sicherl Ignaz aus Loitsch. Stark Johann aus Aich. Zavodnik Jakob aus Weichselburg. Zentrich Josef aus Laibach. Žagar Anton aus Lipoglav. Žnidaršič Anton aus Zdenska vas. Žnidaršič Theodor aus Laas. V. a. Ambrožič Franz aus Laibach. Ancelj Alois aus Mojstrana. Čadež Johann aus Trata. Debelak Johann aus Klein-Rodein in Steierm. Dobravc Karl aus Rudolfswert. Dostal Josef aus Laibach. Droll Jakob aus Laibach. Eisbacher Victor aus Markt Tüffer in Steierm, /v. Godec Johann aus Wocheiner-Feistrijz. Grom Alois aus Smokuč.',M/io c.^.otCKAj \ Herle Vladimir aus Sulzbach in Steiermark, Ä\ Hoge Eduard aus Neulag bei Gottschee. Hoieček Josef aus Unterschischka. Kejžar Johann aus Zarz. Kermavner Alfred aus Cilli in Steiermark.1**/»«< Knieszner August aus Ruszkin in Ungarn. Kočevar Ottokar aus Laibjfcft Lazarini Franz, Freih. v., aus f'lödnig. Levičnik Albert aus Windisch-Feistritz. p Luckmann Heinrich aus Jauerburg. XHji0^ Merizzi Erik aus Laibach. Mladič Anton aus Egg ob Podpeč. Pettauer Leopold aus Laibach. * *7«o JvT ^ r Plešic Anton aus St. Katharina, Ä. Potočnik Franz aus Kerschdorf. Potočnik Johann aus Asp bei Veldes. Praedica Emil aus Cilli in Steiermark. Puc Anton aus Podgora, A\ Rant Josef aus Billichgraz. Rudesch Anton aus lllyrisch-Feistritz. Seemann Johann aus Laibach. Simonitsch Franz aus Graz, A\ Slivnik Andreas aus Triest. Smolej Johann aus Kronau. Škerjanec Martin aus Senično bei Neumarktl. Stedry Guido aus Liebenau in Steiermark. Tertnik Karl aus Laibach. Treo Emil aus Laibach. Wass de Also Arpasy Richard aus Wiener-Neustadt. Zabukovec Thomas aus Laibach. *■*/*• . V. b. Classe. Bernard Bartholomäus aus Bischoflack. Bernik Johann aus St. Margarethenberg. Berne Anton aus Adelsberg. Bleiweis Franz aus Naklas. Bleiweis Peter aus Naklas. Bostič August aus Laibach. Čadež Anton aus Hotavlje. Dolenc Milan aus Laas. Dolinar Johann aus Dobrova. Dovjak Johann aus Laibach. Finžgar Franz aus Breznica. Garbas Franz aus Tlake bei St. Marein. Govekar Franz aus Studenec. Hafner Franz aus Bischoflack, A. Jaklič Josef aus Gutenfeld. Jereb Valentin aus Homec. Karlin Franz aus Bischoflack. Karlin Georg aus Bischoflack. Kobler Max aus Zwischenwässern. Kompare Valentin aus Laibach. Krištof Josef aus Oberlaibach. Miklavčič Peter aus Gornjilog bei Watsch. Mikš Anton aus Oberlaibach. Oblak Anton aus Horjul. Oswald Franz aus Idria. Oven Josef aus Radolnavas. Pogačnik Johann aus Laibach. Premk Vincenz aus Laibach. Ravnihar Vladimir aus Laibach. Remškar Valentin aus Brezovica. Sirnik Johann aus Draule. Sterle Rudolf aus Divača im Küstenlande. Sušnik Eugen aus Bischoflack. Sabec Franz aus Slavina. Subelj Johann aus Stein. Tekavčič Josef aus Laibach. Zupančič Jakob aus Selo bei St. Marein. Krankheitshalber ungeprüft : Fistar Johann aus Ovšiše. Stelk Franz aus Stein. VI. a. Classe. Ahazhizh Josef aus Laibach. Bihlmeier Josef aus Sternberg in Baiern. Bleiweis-Trsteniski Demeter, Ritter v., aus Laibach. Čebašek Anton aus Mosche bei Flödnig in Krain. Demel Friedrich aus Adelsberg. Födransberg Constantin, Ritter v., aus Laibach. Hinner Alois aus Sagor. Hubinger Adolf aus Salloch. Jeglič Franz aus Laibach. Jellousheg Anton aus Ill.-Feistritz. Jereb Josef aus Idria. Kermavner Friedrich aus Cilli.xv/,0 yf' Kovač Hermann aus Franzdorf. Krajec Ottomar aus Nabresina. Kren Johann aus Reifnitz. Krzič Josef aus Vodice. Kunc Karl aus Laibach. Lassnik Rudolf aus Laibach. Mausser Johann aus Ebenthal. Milač Johann aus Sagor. Muršič Franz aus Weschaberg in Steiermark. Peharc Johann aus Neumarktl. LHbv äT Peharc Stanislaus aus Neumarktl• Plachky August aus Schönberg in Mähren. Quarantotto Blasius aus Triest. Rojic Anton aus Wippach. Rotter Adalbert aus 111.-Feistritz. Rožič Josef aus Egg ob Podpeč. Sajovic Rudolf aus Laibach.7**/« ft Schwarz Ludwig aus Stein. Sedmak Jakob aus Opčina im Küstenlande. Smerdu Franz aus Adelsberg. Stängel Oskar aus Wien. Sturm Franz aus Oberloschin in Krain. Sumi Andreas aus Krainburg. Tschinkl Johann aus Lichtenbach in Krain. Vencajz Johann aus Laibach. ***/'•*%) Vodošek Josef aus St. Lorenzen in Steiermark. Weinberger Victor aus Sagor. Winkler Raphael aus Idria. Žilih Josef aus Lees. Zlambergar Lorenz aus Pettau. Krankheitshalber ungeprüft: Kavčič Johann aus Idria, A\ Razboršek Anton aus St. Gotthard in Krain. VI. b. Classe. Andolšek Johann aus Pölland. Bernik Franz aus St. Veit bei Laibach. Bianzani Johann aus Pianina. Brejc Johann aus Birkendorf. Cemažar Johann aus Selzach. Funtek Josef aus Wurzen. Gorišek Johann aus Mekinz bei Sittich. Hribar Vitus aus Obertuchein. Juvanec Josef aus St. Veit bei Zirknitz. l**j0 xf~L, Kastelec Mathias aus Maichau. Klinc Bartholomäus aus Watsch. Klopčič Franz aus Cemšenik. Klun Albin aus Adelsberg. Knavs Franz aus Laserbach. Knižek Felix aus Laibach. Koblar Josef aus Selzach. Kokelj Alois aus Mlaka bei Javorje. Kržišnik Josef aus Pölland. Lazar Josef aus Töplitz bei Sagor. Marčič Valentin aus Wocheiner-Feistritz. Maselj Johann aus Primskovo bei Krainburg. Mezeg Anton aus Dolenja Dobrava. Mlakar Anton aus Eisnern. Nadrah Ignaz aus Kaltenfeld bei Sittich. Naglič Johann aus Predassel. Nagode Anton aus Laibach. Nastran Alois aus Oberschischka. Opeka Michael aus Oberlaibach. Pavlin Alois aus Krainburg. Plehan Johann aus Laibach. Prevec'Josef aus Zirklach. Frosenec Franz aus Sava bei Littai. Ramovš Franz aus Zavrh bei Flödnig. Regen Johann aus Trata. •j Rihtaršič Johann aus Lnjše bei Selzach. Rome Martin aus Altendorf. Štrukelj Johann aus Vižmarje. Tomažin Johann aus Gradiček bei Obergurk. Tomšič Theodor aus Laibach. Traven Franz aus St. Walburga. Trtnik Anton aus St. Marein. Turk Hugo aus St. Veit bei Sittich. Turšič Johann aus Zirknitz. Vodušek Theodor aus Görz. Volc Josef aus Wurzen. Wisjan Leopold aus Unterschischka. Zdešar Anton aus Horjul. Žener Josef aus Gurkfeld. W»* W U Krankheitshalber ungeprüft: Benedik Johann aus Veldes. VII. a. Classe. Božič Franz aus Laserbach. jry • Klinar Valentin aus Kropp. Bušič Alexander aus Alexandrien in Egypten. Köchler Victor aus Laibach. Dolenec Vincenz aus Planina, R. Kolarič Johann aus Kleindorf bei Pettau. Götz Bertram aus Machalla 1’ Kibir in Egypten.7M/’®*f^Qshir Josef aus Laibach. Habit Gustav aus Laibach. Kromar Johann aus Niederdorf bei Reifnitz. ~ Jaklitsch Alois aus Koflern bei Gottschee. Kucketz Anton aus St. Marxen in Steiermark."*joW Jakopitsch Richard aus Marburg. Lapajne Karl aus Idria. Japel Franz aus Bevke bei Oberlaibach. Luckmann Karl aus Laibach. Kadivnik Adolf aus Adelsberg. Lukan Josef aus Nesselthal bei Gottschee. Macik Johann aus Tolniein. Megušar Albin aus Möttling. Miklavčič Franz aus Trata. Murnik Jakob aus Laibach. Peternel Ernest aus Laibach, v. Rossignoli Georg aus Spalato. Sajovic Josef aus Laibach. VII. b, Borštnik Johann aus Dolje bei Franzdorf. Bulovec Anton aus Radmannsdorf. Cvar Johann aus Slatnik bei Reifnitz. Čop Johann aus Moste bei Breznica. Dermastia Johann aus Udmat bei Laibach. Dostal Franz aus Laibach. Geiger Karl aus Zarz. Gregorič Alois aus Retje bei Laserbach. Hudovernik Paul aus Radmannsdorf. Jaklič Karl aus Kriška vas bei Weixelburg. Juvan Franz aus Bischoflack. Kimovec Johann aus Großlaschitz. Knific Josef aus Terboje bei Flödnig. Kocijančič Anton aus St. Katharina bei Neu-marktl. Lavrenčič Anton aus Vrhpolje bei Wippach. Leben Johann aus Laibach. Majdič Leopold aus Zirknitz. Medved Anton aus St. Veit bei Sittich. VIII. Abram Johann aus Idria. Benkovič Josef aus Stein. Blahna Franz aus Reifnitz. Cegnar Josef aus Hl. Geist. Cestnik Anton aus St. Leonhard bei CemŠenik. Cukale Johann aus Oberlaibach. Cibašek Vincenz aus Krainburg. Cik Karl aus Laibach. Debelak Johann aus Neumarktl. Dolenz Victor aus Krainburg. Ferlinz Adolf aus Laibach. Gruden Josef sen. aus Oblak. Gruden Josef jun. aus Laibach. Hafner Franz aus Bischoflack. Ilogier Johann aus Neulag. Kalin Wilhelm aus Laibach. Koller Gustav aus Laibach. Kosem Josef aus Deutschdorf. Kurent Josef aus Laibach. Legat Johann aus Selo bei Breznica. Lenassi Karl aus Laibach. Levičnik Alfons aus Planina. Medved Anton aus Stein. Schusteršič Reinhold aus Sagor. Schweiger Karl aus Tschernembl. Sarc Karl aus Radomlje bei Stein. Tomitsch Eduard aus Gottschee. Wrießnig Julius aus St. Gertraud bei Tiifier. Žužek Franz aus Großlaschitz. Classe. Meršolj Johann aus Radmannsdorf. Pečjak Gregor aus Hinje bei Seisenberg. Pipan Valentin aus Bischoflack. Plantarič Josef aus Tržišče bei Nassenfuß. Polenšek Georg aus Trata bei Pölland. Pretnar Franz aus Ober-Dobrava bei Stein büchel. Regally Franz aus Laibach. Rihar Matthäus aus Billichgraz.' H/9 . Robida Johann aus Laibach. Rovan Alois aus Planina. Rožnik Thomas aus Horjul. Starec Johann aus Podkogel bei Großlaschitz Stroj Alois aus Lipnica bei Podnart. Terpin Johann aus Eisnern. Krankheitshalber ungeprüft: Karlin Jakob aus Bischoflack. Schaeber Theodor aus Adelsberg. Classe. Mežan Vincenz aus Veldes. Mihelič Jakob aus Kropp. Oražen Johann aus Landstrass. Pavlovčič Jakob aus Igendorf bei Laas. Persche Karl aus Rudolfswert. Poljak Martin aus Laibach. Porenta Kaspar aus Virmaše. Renier Johann aus Cilli. Rihar Stefan aus Billichgratz. Roth Josef aus Gerbin bei Littai. Rutzner Alois aus Sissek. Schescharg Max aus Treffen. Strnad Josef aus Idria. Sarec Alois aus Preserje bei Stein. Sarec Felix aus Laibach. Skerbec Matthäus aus Podcerkev bei Laas. Tauses Franz aus Idria. Tavčar Josef aus Praprotno. Toporiš Johann aus Neumarktl. Ušeničnik Alexius aus Pölland. Valenta Alfred aus Laibach. Viiman Anton aus Karnervellach. Žvan Franz aus Steinbüchel. Eu/k 'Zu+. — ~ /*•*>' S**' , ~p» <*~P° Y n* j'~fs' ~~t*£ši'o ' (— e-», ^ / «=2 lt*ßy*~7 Jt£ j M ^JU. -jLv< ^Q 'Cj- l. c« 12./. 'f r? Klßdä**& (j(r^s. ^-v>oK^ ^ C^n <^č-^/~€^c, )f~' >^\SlA^/\y\^ WM ^n^Aj^iU /^v «v> vt. 0^*^UJ du** 'jt^o *3. c*^OC O» Ch_?l IM, I T-e-v-c-i XV ■^^TV Q^-»—>7.-0 (Ö, I/ 1/ ^ 6lZx) 5^ Sp 11/, J %a* Üy ^£0 Vtvti, l_9L^tc~ JC^V^J f^-,^0^, • tr^jf . 2^~^> ^ i#:fT r- ^Co-n '~ **/3 V5 * ay ^' U^ .. Jčff' v / ' ^ >ri^ C. ^^t*0'^-*TOd- Ve ' /V'V-» ,s Sr ,0/- Aa< <^G»-/l-^7'< ‘ c*_/ ^_/\X o, . £X?L-r »* 1 &- 7 p ? A/* 7fe>Y^r *§[■ SZi . &H&4. 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ICT&tjf' W " * >x5^- 'Dc^o * - "* V- ( (T. fcA- y~*9 ^ ,-rzrV5 xj^rr. a^.. -_ k-».- ^>« 'KVif___ iM_.-rvc_>.nff»>-*«s .J ^Sr-rr^; >H>^t —* *-• >T~U7Cp~ ra, fb^ +0^ Ji1 ji — 7-^ ‘T^o-»* ,.■■*&y6-s‘ %°*pcxj^ jfcSž-r-' - „„„. . t‘i7-T~EÄ '—,- /L-* » ;^ »T > < -v /,*^ > r}, U, 'r-rrb~*i* 17 “2- o.-. -tJČju~c~~, K^t^r ’’. _ CLW: ■ ^ ^ **--< rtWt4M^ o* ^• _ , M---- U^?< f >^frrT5^’ r A& 7^ • • /a ^L^r^rV • ArtT **/,o ; ,. f'* h* 7 Za^J) 'l^7‘V Av JrtŠM^r'^ ' 'l*-‘ _3 ?At ß « AJL't J k^~*-*JZL'« 'lA M^r» #^rf •vic^* Z^> ___________ 1 ^-jfv-»-r/»^»'rt /ri^sr • c^^-7 '•'/T- r-v^-r -, - , .0 -3 -r«_— : 04*-~A '^-•» ’fK-* 9-~>~U M '•/■? •"’ 1 ^ —-ar t» K1^-», •*-'/• t OJL^^nr^, y^o ^ * 'bjT^* St\r-o <*. 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