wahlspru-h: Was wir begehren von der Zukunft Fernen, Saft Brot und Arbeit un» gerüstet stehen, Saft unser« Kinder In der Schule lernen lind unsere Greise nicht mehr betteln gehen. D. Herwegh m fflUftOll ülr. 2325.10.526 II. 10.542. Ter kAKonto 38.415. W Zentralorgan des Oesterreichischen Eisenbahn - Personales. RedaMon: Wien VA, BrSuhamgaffe 84. Redaktionsschlust: Zwei Tage vor dem Erscheinen de» Blatte». Sprechstunden isnahme der Sonn« und ____ vormittag, bi» Vz* Uhr nachmittag». llnd' sÄen Tag mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage von 10 Uhr ltTags. Jnsertionspreis: 2)1« einspaltige Millimeterzette oder deren Raum 14 Heller. Bei Iahre«auftrag Rabatt. Abonnements-Bedingungen: Halbjährlich , » . . .V« ....... . Kr. 288 Ganzjährlich v 5*76 Für das Deutsche Reich ganzjährlich Mk. 6-—. Für das übrige Ausland ganzjährlich 9 Franken. Erscheint jeden 1., 10. und 20. Im Monat. 91t. 25 Wien, den 1. September 1913. 21. gahrg. ! Weite Telephonnummern! Bei telephonischen Anrufen des Sekretariats, der Redaktion, der Administration, des Vereines Eisenbahnerheim u. s. w. ist entweder die alte Televhormummer 2325 oder eine der beiden neuen Nummern 10.526 und 10.542 zn benützen. Gesetzlicher kisenbatznerfchutz. Unter den für das Leben und die Gesundheit der Arbeiter gefährlichen Betrieben steht der Eisenbahnbetrieb an einer der ersten Stellen. Die Eisenbahnbediensteten sind außerordentlich hohen Unfallgefahren ausgesetzt. Die Unfallstatistik lehrt uns hierüber folgendes: Bet den in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen versicherten Eisenbahnbetrieben, es sind dies alle größeren und die Mehrzahl der kleineren Eisenbahnbetriebe, traten im Jahre 1910 bei den im Maschinen-, Zugbegleitung^, Stations- und Streckendienst beschäftigten ständigen Bediensteten und Arbeitern (283.606) 259 Todesfälle und 4537 Erwerbsunfähigkeiten verschiedener Grade als Folgen von Betriebsunfällen ein. Es entfallen somit auf zehntausend Bedienstete oder Arbeitet im Maschinen-, Zugbegleitungs-, Stations- und Streckendienst (also im Eisenbahndienst mit Ausschluß des Kanzlei- und Werkstättendienstes) 8-1 Fälle von Betriebsunfällen mit tödlichem Ausgang und 160 Fälle von Erwerbsunfähigkeiten verschiedener Grade. Dem seien aus der Unfallstatistik des Deutschen Reiches (die österreichische Unfallstatistik eignet sich weniger zu derartigen Vergleichen, da bei den territorialen Anstalten Oesterreichs die Versicherung auf Grundlage der Lohnsumme erfolgt, da die Zahl der Versicherten nicht ausgewiesen wird und da die Lohnsummen weniger geeignete Anhaltspunkte für Vergleiche abgeben, als die Anzahl der Versicherten) nachstehende Zahlen für das Jahr 1910 gegenübergestellt. Von den in der reichsdeutschen Industrie im Jahre 1910 beschäftigten und unfallversicherten Personen (9,381.878) verunglückten infolge von Betriebsunfällen 5292 tödlich und in weiteren 64.019 Fällen hatten die Betriebsunfälle Erwerbsunfähigkeiten verschiedener Grade zur Folge. Das sind aus 10.000 Versicherte 6 6 Todesfälle und 68 Fälle von Verunglückungen im Betrieb, die Erwerbsunfähigkeiten nach sich zogen. Man vergleiche diese Ziffern und man wird die übrigens nie bestrittene Tatsache der außerordentlichen Gefährlichkeit des Eisenbahnbetriebes bestätigt finden. Ein Teil der Gefahren des Eisenbahnbetriebs ist gewiß nicht gänzlich zu beseitigen. Darüber kann es keine Illusionen geben. Aber es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was nach dem Stand des Fortschritts der Eisenbahntechnik an Betriebßschutz möglich wäre und dem, was tatsächlich an Sicherungseinrichtungen auf den Eisenbahnen eingeführt wurde. Dient eine technische Erfindung der Steigerung der Rentabilität der Bahnen, ist sogleich der Geschäftsgeist der Bahnverwaltung hinter ihr her, die neue Erfindung auszuschroten. Die Erfindungen auf dem Gebiet des Signal-, Zugsicherungs- und Kuppelungswesens bleiben brach liegen, man erübrigt zu ihrer Einführung kein Geld, und dies besonders nicht auf den österreichischen Bahnen, voran auf den österreichischen Staatsbahnen. Im L o k o m i t v e n b a u erfolgen allerdings fortwährend Verbesserungen, denen mit der Anwendung des Heißdampfes der Weg geebnet wurde. Die schwerste Gattung der Schnellzugslokomotiven wird, außer der Verwendung des hoch überhitzten Dampfes, mit Verbundwirkung und Vierzylinderanordnung konstruiert, womit die Kombination einer Dampflokomotive geschaffen wurde, die kaum von der machtvoll vordringenden elektrischen Lokomotive übertroffen werden wird. Der höheren Leistungsfähigkeit der Lokomotiven folgen Steigerungen der Zugsgeschwindigkeiten uno^Steigerungen der Gefährlichkeit des Eisenbahnbetriebes, die eine Ausgestaltung des Signa l-und Zugversicherungswesens erfordern würden. Aber auf diesem Gebiet ist man über das Stadium der Prüfung und Untersuchung noch nicht herausgekommen. Nicht als ob es an brauchbaren Erfindungen mangeln würde. Es gibt zweifellos geeignete Hilfsmittel, um Beispiele anzuführen, zur Unterstützung des Lokomotivführers bei der Beobachtung der Signale und zur a.iv.nnat.stcheu Anhaltung des Zuges in Gefahrfällen. Die Eisenbahnverwaltungen machen Versuche über Versuche. Bei diesen Versuchen und Untersuchungen ist nur das eine gewiß, daß sie auch in absehbarer Zeit nicht eine Einführung neuer Sicherungseinrichtungen und damit eine Erhöhung des Betriebsschutzes zeitigen werden. Ein neuer Apparat allerdings hat Gnade vor Den Augen einer großen Eisenbahnverwaltung, der preußischhessischen, gefunden. Dieser dient aber, und dies ist bezeichnend für den Standpunkt, von welchem aus Eisenbhanverwaltungen technische Errungenschaften iir ihren Betrieb nutzbar machen, nicht der 11 n t e r-tützung, sondern der K o n t r o l l e der Lokomotivführer. Er registriert das Ueberfahren von Haltsignale. Dieser Apparat wurde tauglich befunden nnd sofort in mehr als 1000 Exemplaren von der preußisch-hessischen Staatsbahnverwaltung eingeführt. Dem, was von der Technik an mechanischen und elektrischen Sicherungsmitteln, in der letzten Zeit auch mit dem Hilfsmittel der drahtlosen Telegraphie, neu konstruiert wurde, wird die Berechtigung zur allgemeinen Einführung abgesprochen. Nirgends bei den neuen Erfindungen trifft nach dem Urteil der verschiedenen Versuchskommissionen die unerläßliche Bedingung, die unbedingt sichere Funktion zu. DaS amtliche Organ der, preußisch-hessischen Eisenbahn-Verwaltung rechtfertigt die Nichteinführung automatischer Hilfsmittel bei der Signalgebung damit, daß nach der Berechnung des badischen Bahnbauinspektors A. B l u m der Signalbeobachtung durch die Lokomotivführer ein höherer Sicherheitsgrad zukomme als selbsttätig wirkenden Sicherheitseinrichtungen. Inspektor Blum stellt folgende Berechnung auf: 200 Millionen jährlichen Signalgebungen auf den deutschen Eisenbahnen stehen jährlich nach der Unfallstatistik höchstens 51 Unfälle gegenüber, die auf das Ueberfahren von Haltesignalen zurückzuführen sind. Würde jede selbsttätig wirkende Einrichtung nur einmal jährlich versagen, würde die Zahl der Versager 35.000 betragen. Der Sicherheitsgrad wäre also auch nicht annähernd so günstig, wie bei der Beobachtung der Signale durch die Lokomotivführer. Nach dem amtlichen Organ der preußisch-hessischen Eisenbahn-Verwaltung würde durch die Einführung automatischer Sicherheitseinrichtungen also nur die Aufmerksamkeit der Lokomotivführer . von der Beobachtung der Streckensignale abgelenkt und das Verantwortlichkeits gefühl derselben geschwächt, so daß beim Versagen der Hilfseinrichtung erst recht ein Unfall zu befürchten wäre. Derartige Argumentationen kommen jedenfalls billiger zu stehen als die Einführung von Sicherheits- vorkehrungen. Sie sind aber auch falsch. Der Lokomotivführer würde sich der Verfügbarkeit der Hilfseinrichtungen immer bewußt sein und den Wahrscheinlichkeitsgesetzen nach wäre das gleichzeitige Zusammentreffen des Versagens der Aufmerksamkeit des Lokomotivführers mit dem Versagen der automatischen Hilfseinrichtung eine überaus große Seltenheit. Das Ueberfahren von Haltesignalen wäre nahezu unmöglich. Viel notwendiger noch als die Verbesserung der Zugssicherung wäre A r b e i t e r s ch u tz im V e x-schubdien st. Die jetzt noch überall — die Vereinigten Staaten ausgenommen — übliche Art der Herstellung der Verbindung zwischen den Wagen dnrch Menschenhand erfordert alljährlich zahlreiche Todesfälle und sie verursacht alljährlich viele gräßliche Verstümmelungen. Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaftlichen'Unfallversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen für das Jahr 1912 weist diesbezüglich folgende Zahlen aus: Von den 5 7 6 9 Unfällen des Jahres 1912 (Todesfälle und Erwerbsunfähigkeiten verschiedener Grade) im Eisenbahnbetrieb hatten 170 das Kuppeln von -Fahrbetriebsmitteln, oder das Verbinden und Lösen der Vakuum- und Dampfheizungsschläuche, 6 4 Fälle das Einklemmen zwischen Puffern von Fährbetriebs-Mitteln gelegentlich des Kuppelns, beziehungsweise das Hineintreten ins Geleise oder Heraustreten aus demselben, 5 Fälle das Einklemmen zwischen Rad und Schiene, und 4 0 Fälle den Sturz und das Ueberrollen gelegentlich des Kuppelns von Fahrbetriebsmitteln als Veranlassung. Dies sind lediglich von der gebräuchlichen Art des Kuppelns v e r a n l a ß t e Unfälle, und sie sind dem Uufallgrad nach zumeist Todesfälle, schwere Verstümmelungen und schwere Verletzungen. Das 58er» schubdienst versehende Personal partizipiert dann noch in hohem Grad an den Unfällen aus anderen Veranlassungen (zum Beispiel: 529 Fälle infolge Ueber-schreiten der Geleise, 111 Fälle infolge Auf- und Abspringens von rollenden Fahrbetriebsmitteln, 352 Fälle infolge Besteigen und Uebersteigen von Fahrbetriebsmitteln u. s. w.). Auch auf dem Gebiet des Kuppelns hat der technische Fortschritt die Möglichkeit eines höheren Arbeiterschutzes geschaffen. Es war Aufgabe der Technik, das gegenwärtige, ungeheuer gefährliche Kuppelungssystem durch eine selbsttätige, von außen zu lösende Kuppelung zn ersetzen. Diese Aufgabe ist für die Vereinigten Staaten von Nordamerika schon seit Jahren gelöst. Auf den Bahnen der Vereinigten Staaten ist schon seit dem Jahre 1898 unter gesetzlichem Zwang eine selbsttätige, von außen lösbare Mittelpufferkuppelung allgemein eingeführt. Argentinien wird den Vereinigten Staaten auf diesem Gebiet folgen. Es hat ein Gesetz erlassen, das die Anwendung selbsttätiger Kuppelungen auf allen Eisenbahnlinien des Landes vorschreibt. Nach Verlauf von sechs Jahren nach Festsetzung des einzuführenden Kuppelungssystems durch die Geueralverkehrsdirektion ist in Argentinien der Verkehr von Maschinen, Personen» und Güterwagen, die nicht mit dieser gesetzlich eingeführten Kuppelung versehen sind, verboten. Auf dem europäischen Kontinent stehen der Einführung einer automatischen Kuppelung zunächst Schwierigkeiten betreffs des Zustandekommens einer internationalen Einigung über das zu wählende System, zur Erhaltung der durch Staatsverträge vereinbarten technischen Einheitlichkeit im Eisenbahnwesen, entgegen. Auf dem Gebiet des Fahrplanwesens und betreffs eines internationalen Eisenbahnfrachtrechtes, also im finanziellen Interesse der Bahnverwaltungen werden internationale Vereinbarungen erzielt. Da einigt das allgemeine finanzielle Jnte'resse alle Gegensätzlichkeiten. Betreffs Arbeiterschutzeinrichtungen sind internationale Einigungen nicht zu er» WV Sorget dafür, daß der «Eisenbahner" auch vom reisenden Publikum gelesen werde! "MA 4 y zielen. Betreffs her Einführung automatischer Kuppelungen scheint es stillschweigend nur zu dein Abkommen gekommen zu sein: zu einem internationalen passiven Widerstand gegen die mit hohen Kosten verbundene Einführung dieser Kuppelungen. Davon machen Italien und Frankreich allerdings mit ihren ernsten Versuchen über die Einführungsmöglichkeit automatischer Kuppelungen eine rühmliche Ausnahme. Italien versuchte im Jahre 1911 durch neun Monate das im Mailänder Wettbewerb preisgekrönte System Pavia-Casalis auf der Nord-Mailändischen Eisenbahn. Die Versuche mit diesem Kuppelungssystem ergaben keinerlei Hebel» stände. Nunmehr wurden diese Versuche neuerdings ausgenommen. Das französische Parlament bewilligte, nachdem im Jahre 1908 und 1909 zufrie-deu st eilende Versuche mit jsem Kuppelungsystem des Ingenieurs BoirauIt, eines. Mitgliedes des Nationalen Syndikats der französischen Eisenbahner gemacht worden waren, im Jahre 1910 die Summe von 1,150.000 Frcs. zu einem Versuch im großen Stil. Pie abnehmbare automatische Kuppelung wird hiebei in einem abgegrenzten Rayon allgemein der» wendet. Nach Abschluß dieses Versuches in diesem großen Stil soll die Benützung der automatischen Kuppelung zonenweise weiterrücken. Es ist also durch diese Versuchsergebnisse sowie durch die Weiterverwendung automatischer Kuppelungen in einem Rayon des französischen Bahnnehes der Beweis erbracht, das; auch für die europäischen Wagen, die man immer als für die automatische Kuppelung ungeeigneter erklärte als die amerikanischen, die technische Seite dieser Frage gelöst ist. Vorwand'e zur Nichteinführung von Kontaktsignalen, sowohl als auch von Sicherungsanlagen und automatischen Kuppelungssystemen werden immer möglich sein. Es handelt sich aber nicht um die von den Bahnverwaltungen geforderte, wohl nie zu erreichende Vollkommenheit der neuen Einrichtungen, nicht um eine gänzliche Aufhebung von Betriebsgefahren, sondern um eine Herabsetzung der Möglichkeit von Betriebsunfällen, nicht um eine vollständige Unfallverhütung, die wohl unmöglich ist, sondern um eine Erhöhung derselben. Es liegt nicht an der technischen Unzulänglichkeit, es liegt am.Kostenpunkt. Unter den 8000 vorliegenden patentierten Kuppelungssystemen sind zweifellos einige brauchbare zu finden. Die Beschaffung der in Frankreich probeweise verwendeten Kuppelungen für den ganzen französischen Wagenpark würde 126 Millionen Franken und die Tilgung und Verzinsung dieser Ausgabe jährlich 20 Millionen Franken erfordern. Dort, wo das Privatbahnsystem vorherrscht, wie in den Vereinigten Staaten, entschließt sich die Gesetzgebung wohl früher dazu, die privatkapitalistischen Unternehmungen zu verhalten, für die Unfallverhütung Kosten aufzuwenden. Beim Staatsbahnsystem versagt oer Staatsverwaltung gegenüber die soziale Gesetzgebung. Dem in Oesterreich dominierend gewordenen Staatsbahnsystem verdankt die österreichische Eisen-bahnerschaft nicht nur das Versagen der Gesetzgebung zur Oktroyierung von Schutzvorrichtungen. Der österreichische Eisenbahner entbehrt einer gesetzlichen Festsetzung der Maximalarbeitszeit und er entbehrt einer wirksamen Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, wiewohl beides für den österreichischen "Industriearbeiter bereits gesetzlich geregelt ist. Was an Sicherheitsvorschriften in Gesetzen und Verordnungen auf den österreichischen Eisenbahnen vorhanden ist, entstammt der Zeit des Privatbahnsystcms und hat seinen Entstehungsgruud in der unangenehmen Eigenschaft deS Eisenbahnbetriebes, daß dieser nicht allein für das Eisenbahnpersonal Gefahren birgt, sondern auch für das reisende Publikum und für das Dahneigentum. Die Verordnungen, durch die die Dienst- und Ruhezeiten und die Arbeitszeiten des österreichischen Eisenbahnpersonals geregelt sind, tragen durchaus nicht den Charakter sozialpolitischer Maßnahmen in sich. Die Abänderung der Verordnung vom Jahre 1898 betreffs der Dienst- und Ruhezeiten im exekutiven Dienst humpelte lediglich den tatsächlich seit 1898 veränderten Zuständen nach. Die neuen Arbeitsordnungen verschlechterten sogar die Regelung der Winterarbeitszeit der Oberbauarbeiter. Wenn im Werkstättendienst eine Verkürzung der Arbeitszeit eintrat, ist dies eine Reflexwirkung davon, daß in den größeren Betrieben der Metallindustrie der freie Samstagnachmittag errungen wurde. Nun wird wohl auch dort, und' nicht mit Unrecht, über einen allzu geringen Fortschritt der Arbeiterschutzgesetzgebung geklagt, wo es sich nicht um Staatsbetriebe handelt. 2Iber wenn die Arbeiterschutzgesetz-gebitng Oesterreichs auch nicht den mit dem Eintritt des allgemeinen Reichsratswahlrechts erwarteten Fortschritt genommen hat, ist sie doch nicht, soweit es sich nicht um Eisenbahnbetriebe handelt, vollständig stillgestanden. Wir verweisen da auf die Arbeiterschutzgesetze der letzten Jahre, auf das gesetzliche Verbot der Phosphorverwendung in der Zündholzerzeugung, auf das gesetzliche Verbot der Nachtarbeit der Frauen in industriellen Betrieben und das gesetzliche Verbot der Kinderarbeit und die gesetzliche Einschränkung der Frauenarbeit im Bergbau. Dazu kamen gleichfalls in den letzten Jahren wichtige ministerielle Verordnungen ans dem Gebiete des Arbeiterschutzes: solche zur Verhütung von Unfällen im Hochban intd zur Verhütung von Unfällen in Steinbriichen, Lehm-/ Sand- und Schottergruben, Schutzvorschriften für Anstreicher, Lackierer und Maler, Landesverordnungen zur Verhütung von Unfällen im landwirtschaftlichen Maschinenbetrieb, Arbeiterschutzverordnungen für Buch- und Steindruckereien und Schriftgießereien, Verordnungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit in der Papierfabrikation und andere mehr. Was aber gleich wichtig ist als die Arbeiterschutz-gesetze und Arbeiter schutzverordnungen für die gewerblichen und industriellen Arbeiter und was diese Gesetze und Verordnungen erst in wir ksame Geltung setzt, ist die Gewerbeinspektion. Die für gewerbliche und industrielle Betriebe in Oesterreich eingesetzte Gewerbeinspektion mag unzulänglich sein und es mag die notwendige Vermehrung ihrer Inspektionsbezirke viel zu langsam erfolgen. Aber sie steht in ihrer Funktionierung hoch erhoben über jener Inspektion, die die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ausübt. Die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen versagt immer mehr als Jnspektions-behordc der österreichischen Eisenbahnbetriebe. Und sie muß auch versagen, da sie doch aus der Haut, in der sie mitsamt der Staatsbahnverwaltung steckt, nicht heraus kann. Sie kann sich Verdienste um die Fort- wurstelei und um das Vertuschen von Uebelständ'en erwerben, damit ist aber auch ihre Wirkungsmöglich-keit erschöpft. Was also dem österreichischen Eisenbahnpersonal auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes zunächst not tut, ist eine von der Bahnverwaltung unabhängige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Einhaltung der Vorschriften über Dienst-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Die Zentralorganisation des österreichischen Eisenbahnpcrsonals hat wiederholt die Initiative zur Einführung einer unabhängigen Bahninspektion gegeben. Die parlamentarischen Vertreter des Eisenbahnpersonals haben auch einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der Umstand, als das Hemd, die Sorge um die Entlohnungsverhältnisse, dem Eisenbahner näher ist als der Rock, die Sorge upa den Schutz seines Lebens und sei » e rGesund heit, drängt aber immer wieder die Frage der unabhängigen Bahninspektion in den Hintergrund. Es besteht kein Zweifel darüber, daß, mit Einführung eines derartigen Jnspektions-systems auf den österreichischen Eisenbahnen eine neue Epoche betreffs des Betnebsschutzes erstehen würde. Aus dem Chaos der sich oft widersprechenden Vorschriften, deren vollständige Einhaltung den Betrieb lähmen und hemmen würde, würde sich durch die Praxis dieser unabhängigen Kontrollorgane die Grundlage für einen gesetzli che n Eisenbahnerschutz ergeben. Die Vernachlässigung des Eisenbahnerschuhes, die in der Ignorierung des technischen Fortschrittes auf dem Gebiete des Sicherungswesens ihre treffende Charakterisierung findet, könnte nie wieder zu dem Grad gedeihen, den sie in der letzten Zeit erklommen. Es ist keine leichte Aufgabe, die da die österreichische Eisenbahnerschaft zu ihrem Schutze zu vollbringen hat, wenn sie einen einwandfreien Eisenbahnerschutz erreichen will. Aber das ihr auf diesem Gebiete vorschwebende Ziel ist der Mühe und des Preises wert. Wer Kenntnis davon hat, daß Opfer des Eisenbahnbetriebes an ihren Verletzungen verbluten, wer die Zahl der Krüppel kennt, die ihre geraden Glieder im Eisenbahndienst einbüßten, dem ist es klar geworden, d a ß e s e i n e h o h e m e n s ch-liche Pflicht ist, eine wichtige soziale Aufgabe, die sich von Kostenstandpunk-ten nicht beirren lassen darf, das im Betrieb schwerbedrohte Leben der Eisenbahner zu schützen. G. K. Die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ist nach dem Gesetz berufen, die Aufsicht über die dein öffentlichen Verkehr übergebenen Eisenbahnen zur Handhabung der Ordnung auszuüben; sie ist insbesondere verpflichtet, auf die g e n a u e E i n h a l t u n g aller, den Eisenbahnbetrieb betreffenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Instruktionen zu drängen; die vorhandenen Gebrechen und Uebelstände so s ch n e l l a I s möglich zu beseitigen und bei gesetzwidrigen Vorgängen die Schuldtragenden zur gesetzlichen Verantwortung zu ziehen und die Beseitigung der vorliegenden Uebelstände s o f o r t zu verfügen. Speziell ist der Generalinspektion die staatliche Überwachung und Aufsicht der, der Versorgung der Feuilleton. Bebels theoretische Entwicklung. Von Eduard Bernstein. „Ich bin viel mehr wie alle, die damals Sozialisten wurden, über Lassalle zu Marx gekommen", schreibt Bebel in seinen LcbenSerinnerungen. Er erzählt, daß er im beständigen Kampf mit den Lassalleanern sich genötigt gesuhlt habe. Lassalles Schriften zu lesen, und dadurch zum großen Teil habe sich in ihm die Wandlung vom bürgerlichen Demokraten zum Sozialdemokraten angebahnt, auf die dann unter anderem Wilhelm Liebknecht, den Bebel gerade zu jener Zeit, 1866, kennen lernte, beschleunigend eingewirkt hat. Marx dagegen habe er erst später im Gefängnis studiert. Noch seine Ende 1869 verfaßte Schrift .Unsere Ziele" lasse deutlich den Einfluß Lassalles erkennen. Auch wenn Bebels Aufrichtigkeit nicht außer allem Zweifel stünde und die Schrift „Unsere Ziele" nicht existierte, würde seine Darstellung bedingungslos als glaubwürdig an-zuerkennen sein. Noch zur Zeit, wo der Schreiber dieses der Sozialdemokratie beitrat, spielten in den Kämpfen zwischen Eisenachern und Lassalleanern, die damals gerdae auf die äußerste Spitze getrieben wurden, die tieferen Unterschiede zwischen der marxistischen Lehre und dem, was als spezifischer Lassalleanisrnus galt, keine Rolle. Man stritt um Anwendungen, aber nicht um Jundamentalgedanken der Theorie. Noch im Jahre 1888 konnte ein Mann, der in der Sozialdemokratie Eisenacher Programms als Erklärer der Marxfchen Lehre außerordentliches Ansehen genoß, in einer Diskussion behaupten, er habe sein Lebtag nichts von materialistischer Ge-schichtSauffassung gehört. Vom Inhalt des „Kapitals" interessierte uns die Mehrwertlehre sowie die Kapitel über den Kampf um den Arbeitstag und die Fabrikgesetzgebung. Bis zur Zusammenbruchstheorie waren die wenigsten gekommen und auch diese legten ihr keine Bedeutung für den praktischen Kampf bei. Ich habe Bebel zum erstenmal an dem Abend im Frühjahr 1872 reden hören, wo ich mich vom Berliner Vertrauensmann der Eisenacher Partei, dem unvergeßlichen August Heinfch, in die Listen dieser Partei als Mitglied einschreiben ließ. Es war auf einem Feste des Demokratischen Arbeitervereins, dciS im Norden Berlins stattfand, und zu dem Bebel als Festredner angekündigt war. Der Besuch des Festes kann als Gradmesser dafür dienen, wie schwach es damals noch mit der Partei in Berlin stand. Obwohl Bebel schon einen Namen hatte und obendrein soeben im Leipziger Hochverratsprozeß zu zwei Jahren verurteilt worden, war der kaum mittelgroße Saal doch nur gerade knapp besetzt. Für mich hatte dieser Umstand indessen die angenehme Folge, daß ich noch am gleichen Abend Bebels persönliche Bekanntschaft 'machte. Ein Neugewonnener war noch kein Alltagsobiekt, und dy ich zu erkennen gab, daß mein Beitritt nicht Stiche bloßer Augenblicksstimmung war, ward ich für würdig befunden Bebel vorgestellt zu werden. Auch durfte ich auf dem Heimweg an feiner Begleitung teilnehmen. Es ist mir noch erinnerlich, daß ein junger bürgerlicher Demokrat, der sich übrigens lebhaft gegen den Sozialismus sträubte, ihm an jenem Abend die Frage vorlegte, wie lange es wohl noch bis zur nächsten Revolution dauern könne. Die Antwort, die er erhielt, war offenbar von der Zu-fammenbruchstheorie unbeeinflußt. Der Festrede Bebels, die zu hören ich vom äußersten Süden Berlins nach dem Norden gepilgert war — Straßenbahnen gab es damals noch nicht — fehlte aller erotischer Schmuck. Nichtsdestoweniger gefiel sie mit und anderen sehr. Gerade ihre Einfachheit wirkte auf uns. Bebels Beredsamkeit wirkte durch die Summe, durch die Fülle der Beweismittel, nicht durch den Aufputz. Er appellierte mehr an die Einsicht und das Mitgefühl als an die Leidenschaften, so daß Bebel trotz der radikalen Oppositionsstellung, die er als Politiker einnahm, bei vielen in den Ruf eines gemäßigten Sozialisten kam. Zugleich aber empfing jeder, der ihn hörte, den Eindruck, daß hier ein Mann sprach, dem es um den Sozialismus heiliger Emst war, dem die Sache über alle« ging. Als Vebel schon mit Liebknecht in HubertuSburg saß, er. schien Eugen DühringS „Kursus der Nationalökonomie und deS Sozialismus". Das Buch wirkte auf mich, wie kaum eines vorher, und soweit meine Mittel reichten, kaufte ich Exemplare und verschenkte sie zu Propagandazwecken. Zu denjenigen, die ich so bedachte, gehörte auch Bebel, und ich hatte die Freude, daß er sich in einem längeren Briefe, den er mir aus HubertuS- burg zugehen ließ, kaum minder warm über das Buch äußerte. Liebknecht wollte zwar, fügte er hinzu, nichts ton dem Buche wissen und tadle DühringS Methode, aber £- so ungefähr lauteten seine Worte — .ich pfeife auf die Methode, sobald die Sache selbst gut ist". Unter dem Titel „Ein neuer Kommunist" schrieb er dann für den „VolkSstaat" eine sehr anerkennende Besprechung deS Dühringschen Buches, die dort in den Nummern vom 19. und 20. März 1874 zum Abdruck gelangt ist. Liest man diese Besprechung, so wird man finden, daß Bebel, der darin auf die von Dühring an Marx geübte Kritik zu sprechen kommt, den grundsätzlichen Unterschied zwischen Dühring und Marx damals sehr unterschätzte. Ihm, dem Kämpfer für die Sache, genügte die Anerkennung aller wesentlichen sozialdemokratischen Forderungen durch Dühring, eine theoretische Versöhnung zwischen Dühring und Marx für möglich zu halten. Nun stand oder stellte sich Dühring allerdings in der ersten Auflage des „Kursus" Marx weniger feindselig gegenüber wie in den späteren Auflagen, und allzu buchstäblich darf man auch die Kritik, die Engel» in „Herrn Eugen Düh-ringS Umwälzung" an Dühring geübt hat, nicht nehmen; eS geht da wiederholt nach dem Sprichwort zu: Auf einen Schelm anderthalbe. Indes schon die bloße Tatsache, daß Marx und Engels grundsätzlich jedes sozialistische „System" verwarfen, Dühring dagegen ein solches, eine schematische Darstellung des Sozialismus beziehungsweise des sozialistischen Endzieles, für fundamentales wissenschaftliches Erfordernis erklärte, zeigte, daß hier Gegensätze waren, die nicht nur in Mißvor-ständnissen oder persönlichen Voreingenommenheiten wurzelten. Für untergeordnet konnte sie nur halten, wem die sozialistische Tendenz alles, die wissenschaftliche Methode aber noch recht wenig war. / , Das war indes bei fast'En von uns der Fall. Eine ganze Reihe einflußreicher Genossen fingen damals an, sich für DühringS Buch zu erwärmen. Selbst der mit Marx und Engels korrespondierende Wilhelm Bracke, den Fr. W. Fritzsche auf meinen Wunsch mit dem Buche bekannt gemacht hatte, verglich in einem Brief an diesen Marx mit der „Sonne" und Dühring mit dem „reinigenden Gewitter". Als zwei Jahre später Engels im Leipziger „Vorwärts" DühringS Schriften unter die kritische Lupe nahm, erregten feine auf die wissen-schaftliche Abschlachtung DühringS gestimmten Aufsätze bei den -IX Der „Eisenbahner" erscheint in einer Anflage von 50,000 Exemplaren. ElsenbahnbeLrensteten dlenenden Institute ansgetragen. (Verordnung des Handelsministeriums vom 5. Jänner 1889, R.-G.-Bl. Nr. 4.) Wo aber ist das Gesetz und wo ist die General-rnspektlon? Wir haben uns bereits genötigt gesehen, unterm 10. Mai 1913 in dem Artikel „Der Bankrott der staatlichen Elsenbahnaufsicht" auf die skandalösen Verhältnisse hinzuwelsen, die La in den Beziehungen der General-lnspektion zur Aussig-Teplitzer Eisenbahngesellschaft bestehen und die neuerlich anläßlich des Prozesses des Genossen Josef Schiller in Aussig gegen die genannte Eiscn-bahngesellschaft hervorgekommen sind. Heute sind wir genötigt. uns neuerlich mit dieser Angelegenheit beschäftigen zu müssen. Wie bekannt, steht die Aussig-Teplitzer vor der Verstaatlichung. Bei dieser Aktion soll der Staat noch weit mehr angeschmiert werden, als seinerzeit bei der Transaktion Jeiteles-Nord-bahn der Fall war. Diesem Zweck jbieiien unter anderem folgende Momente: Man nimmt sich aus dem Beamtenstatus des Eisen-bahnministeriums einen Beamten zum Generaldirektor. Das ist der bekannte Direktor der Aussig-Teplitzer Eisenbahngesellschaft Enderes, früher bedienstet beim Eisenbahnministerium. Seine Beziehungen zu den ehemaligen Beamtenkollegen sollen heute Dienste tun und sie tun es auch und werden es noch tun. Dann wird mit den un* zulässigsten Mitteln getrachtet, in den unmittelbar der Verstaatlichung vorangehenden Jahren den Reingewinn auf dre größtmöglichste Hohe zu bringen. Das erhöht die Ablosungsrente, sichert den Machern der Aussig-Teplitzer Millionenprofite, die im gleichen Umfang dem Staat aus der Tasche gezogen werden. Die Ertragssteigerung sollen erhöhte Tarife und sonstige Nebengebühren herbeiführen. In dieser Richtung findet die Aussig-Teplitzer bei der maßgebenden staatlichen Stelle das größte Entgegenkommen. Die wichtigste Post aber, welche die Aussig-Teplitzer ganz willkürlich beeinflussen kann, das sind die Regie-Ersparnisse: Die erhöht sie durch Herabdrückung der Einkünfte des Personals, vor allem aber durch Unterlassung der notwendigsten, der Sicherheit des Verkehrs dienenden Sicherheitsmaßnahmen. Die Investitionen erhält die Aussig-Teplitzer bei der Verstaatlichung eben nicht ersetzt und wenn der Staat die Bahn übernehmen wird, so wird er in dieser Richtung noch ein weit größeres Debacle Vor-finden, als bei der Nordbahn. Die primitivsten Sicherheitsvorkehrungen werden faktisch oder in richtig funktionierender Weise nicht vorhanden sein und werden erst vom Staat hergestellt werden müssen. Die Generalinspektion weiß genau, daß in dieser Richtung ihr wie dem Publikum von der Aussig-Teplitzer Potemkinsche Dörfer Vorgemacht werden. Die Richtigkeit dieser Tatsache ist in geradezu schandhafter Weise hervorgetreten, bei dem im Dezember 1910 in der Station Komotau der Aussig-Teplitzer erfolgten großen Zusammenstoß. Als die Aussig-Teplitzer diesen Elsenbahnunfall, wie so viele Hunderte, die sich bei ihr jahraus jahrein ereignen, nicht vertuschen konnte, hat sie die Schuld auf den langgedienten und erprobten Lokomotivführer Franz Zabe zu wälzen versucht. Es kam aber im Laufe dieses Strafverfahrens hervor, daß es in der Station Komotau, der Endstation und einer der wichtigsten und größten Stationen der Aussig-Teplitzer, an den primitivsten Sicherheitsvorkehrungen, von der Signalscheibe ab, bis zum Semaphor, gefehlt hat. Verschließen kann sich die Generalinspektion diesen, jedermann bekannten, unglaublichen Verhältnissen, nicht. Da hilft man sich aber derart, daß man die Herstellungen auf Jahre hinaus zufristet, in der Gewißheit, -aß mittlerweile die Verstaatlichung durchgeführt ist und diese Auslagen dann nicht mehr die Aussig-Teplitzer, sondern den Staat treffen. Die Angelegenheit des Lokomotivführers Zabe hat mit dem Freispruch des letzteren geendet. meisten von uns zunächst ie nachdem Entrüstung oder wenigstens Verdruß. Die bekehrende Wirkung setzte erst nachträglich ent. Wie es damit bei Bebel zuging, müssen wir ihm selbst überlassen zu schildern. Zwei Aufsätze von ihm in der Höchberg-schen „Zukunft" von 1877 zeigen ihn schon bedeutend weiter auf dem Wege zu Marx vorgeschritten. Der eine ist die Abhandlung „Der Sozialismus und das Landvolk", eine Polemik lvider den gleichbetitelten Aufsatz des ProudhonschülerS Doktor Artur Mülberger. Der zweite ist eine Rezension von Lissa-garahs „Geschichte der Pariser Kommune". Die Polemik gegen Mülberger ist ein interessantes Vorspiel zu den Agrardebatten, die in den Neunzigerjahren in der Partei die Gemüter erregten. Sie zeigt den Streiter Bebel in seiner Vehemenz, gleich scharf in der Form wie in der Sache, und in letzterer Hinsicht als leidenschaftlichen Streiter für Marx wider Proudhon. Sehr ruhig ist dagegen die Besprechung LissagarahS gehalten. Aber sie ist nicht minder marxistisch. Ja sie kehrt in der Sache die marxistische Geschichtsauffassung gegen einen Mann, der damals von Leuten sehr gefeiert wurde, die wir für die berufenen Interpreten von Marx hielten und halten mußten. Bebel wirft der in sozialistischen Kreisen zu jener Zeit noch ausschließlich üblichen melodramatischen Beurteilung der Kommune gegenüber dort meines Wissens zum erstenmal die Frage auf: Wie steht es eigentlich um die ökonomische Grundlage der Kommune im speziellen und der Entwicklung der Dinge in Frankreich im allgemeinen? Und er hält sich nicht an die banale Auffassung der ökonomischen Frage als BerteilungS. oder Einkommensfrage, sondern geht auf die Frage des Höhenstandes der Produktion und der technischen Kräfte zurück. Die Besprechung ist verhältnismäßig kurz gefaßt, sie zieht sozusagen nur erst Grundlinien, aber sie tut dies in einer Weise, die bis dahin in der Partei ganz ungewohnt war. Unter anderem erregte sie die Bewunderung Ignaz AuerS. ES kam das Sozialist enges etz, und als ich Bebel im Frühjahr 1880 in Zürich wiedersah, da war er wohl schon ganz von der Manschen Theorie durchdrungen. Bei mir hatte der Prozeß später eingesetzt und war noch nicht sc» weit gediehen wie bei ihm. Aber er war doch so weit vorgeschritten, daß ich den dringenden Wunsch hatte, zwischen Zürich und London, die damals sehr gereizt wider einander waren, ein gutes Verhältnis herzustellen. Zwei Personen waren schon zu Nach Abführung der Sache ging nun die Aussig-Teplitzer mit der dem Direktor Enderes eigenen Brutalität daran, sich aller jener unbequemer Warner und Mahner zu entledigen, die sie in ihrer Absicht, auf die Verstaatlichungsaktion zum Nachteil des Staates hinzuarbeiten, stören könnten. Sie stellte eine Proskriptionsliste der Vertrauensmänner der organisierten Bediensteten zusammen und verfügte die Maßregelung derselben. Das erste Opfer war der viele Jahre in Diensten der Aussig-Teplitzer stehende, als äußerst tüchtig bekannte Lokomotivführer Franz Kohl in Komotau. Derselbe wurde grundlos gemaßregelt. Das nächstfolgende Opfer mar der Obmann der Ortsgruppe Aussig des Allgemeine» Rechtsschutz- und Gewerkjchaftsvereines Josef Schiller. Der Mann mußte beseitigt werden, weil er als Mitglied der Personalkommission _ die Forderungen der Bediensteten der Aussig-Teplitzer nach Verbesserung ihrer materiellen Verhältnisse einerseits und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Zweck des Schutzes der Angestellten anderseits, in ruhiger, sachlicher, höflicher und angemessener Weise vertrat. . Nach zwanzigjähriger tadelloser und belobter Dienstzeit wurde Schiller rein ans diesem Grunde als Mitglied der Personalkommission entlassen. Und um recht intensiv abzuschrecken, wurde demselben, der sich in 20jähriger Dienstzeit verschiedene körperliche Gebrechen, die ihn zn dem von ihm verrichteten Dienste untauglich gemacht haben,, zugezogen hat, die Provision versagt. Schiller war Mitglied des Provisionsfonds der Aussig-Teplitzer Bahn seit dessen Gründung. Diese Brutalität konnte sich die Aussig-Teplitzer leisten, weil in ihrem, im Jahre 1899 herausgegebenen Provisionsstatut eine Bestimmung enthalten ist, die geradezu als eine Kulturschande bezeichnet werden muß. Eine Bestimmung, wie sie in keinem Staat der Welt und auch bei den auf der niedrigsten Stufe der Ethik und Moral stehenden Menschen nicht Vorkommen kann. Es ist darin in dem § 25 gesagt, daßeinsogenannter Verwaltungsausschuß endgültig uiid unter Ausschluß jedes Rechtsweges zu bestimmen h a t, ob jemand eine Provision gebührt oder nicht. Dieser Verwaltungsausschuß, dein diese unglaubliche Machtbefugnis zugewiesen sein soll, ist aber ein, jeder Objektivität entbehrendes, von der Aussig-Teplitzer vollständig abhängiges Organ, das besteht aus dein Präsidenten des Verwaltungsrates der Aussig-Teplitzer, deren Direktor, deren Direktorstellver-treter und vier Beiräten, die sich die Aussig-Teplitzer nach Belieben bestimmen kann — kurz, dieses Organ, welches über die lebend- und existenzentscheidenden Fragen der Bediensteten der Aussig-Teplitzer entscheiden soll, i st die Aussig-Teplitzer selb st. Die Entscheidung über die Provisionsberechtigung eines Mitgliedes des Provisionsfonds der Aussig-Teplitzer ist der letzteren allein anheimgegeben: kein Mitglied hat eigentlich ein Recht auf eine Provision; die Provision ist ein reines Geschenk der Aussig-Teplitzer, ein Gnadenakt derselben. Trotz seiner durch Jahre geleisteten Beiträge und Dienste hätte nach dieser Bestimmung kein Bediensteter ein Recht auf einen Anspruch. Wäre er anderer politischer, sozialer Anschauung wie der jeweilige Generaldikretor dieser Bahn, so müßte er in Zittern und Bangen herumgehen, daß ihm bei aller-bester Dienstleistung die wohlverdiente Provision auf Grund des § 25 dieses Scheinstatuts, mit Hilfe dieses, lediglich als eine Kreatur der Aussig-Teplitzer sich darstellenden Verwaltungsausschusses verweigert wird und er nach jahrelanger, tadelloser Arbeit mit Weib und Kind der Not preisgegeben ist. Diese geradezu unmenschliche Statuten* bestimmnng findet sich, wie erwähnt, bei keiner Bahn der Welt mehr; denn überall behalten die Bediensteten, wenn der Dienst von seiten der Gesellschaft zu einer Zeit gekündigt wird, in welcher sie die zur Provisionsberech-tigung erforderliche Anzahl von einrechenbaren Dienst- diesem Zwecke nach London gereist; es war aber alles beim alten geblieben. Da ward im Herbst 1880 nach dem Sprichwort „Alle guten Dinge sind drei" «in dritter Versuch beschlossen und für ihn Bebel gewonnen. Auch ich sollte an der Reise teilnehmen, die im Dezember 1880 vor sich ging. Sie hatte das gewünschte Resultat zur Folge. Es handelte sich vornehmlich um Auseinandersetzungen über die Lage und Taktik der Partei in Deutschland, und hierüber gab nun Bebel Marx und Engels, die damals in Bezug auf diesen Punkt sehr mangelhaft unterrichtet waren, in seiner rückhaltlosen Weise ein von aller Schönfärberei freies Bild, das eine Verständigung sehr leicht machte. Von theoretischen Dingen ist in jenen Tagen in London wenig gesprochen worden, denn prinzipiell brauchten wir nicht erst bekehrt zu werden. Aber die persönliche Bekanntschaft ward zum Ausgangspunkt für einen zeitweise eingehenden Briefwechsel, der gelegentlich auch von theoretischen Fragen handelte. Welchen tiefen Eindruck Bebel aus Engels machte, hat dieser in seinen Briefen an Fr. A. Sorge geschildert. Bebels gewissenhaft ausführliche Briese waren ihm unschätzbare Informationsquellen, und auf seine Urteile über die politischen Vorgänge in Deutschland legte er den größten Wert. Er bedauerte nur, daß Bebel damals noch wenig vom Ausland gesehen hatte und daher nicht mit gleich sicherem Blicke die dortigen Ver> hältniffe übersah. Aber waS Deutschland anbetraf, da ließ er sich, wenn gelegentlich einmal ihre Urteile auseinandergingen, gern von Bebel eines Besseren Belehren. Und wie wir alle, so erkannte in theoretischen Dingen auch Bebel in Engels den berufenen Lehrer. Zu jener Zeit nun, das heißt in der Aera des Sozialistengesetzes, vollzog sich erst völlig der Sieg der marxistischen Lehre in der deutschen Sozialdemokratie. Für sie wirkte von 1881 ab in Zürich der „Sozialdemokrat", vom Oktober 1882 ab in Stuttgart „Die Neue Zeit". Beide Orggne hatten darob manchen Strauß auszufechten, mit mancherlei Gegnerschaften unter den führenden Genossen zu tun. Aber sie hatten in diesen Kämpfen einen unerschütterlichen Vorkämpfer und Verteidiger in August Bebel, der nun der eigentliche Verfechter der Marx, fchen Gesellschaftslehre in den Reihen der Führer der Partei geworden war. Und meine kleine Skizze zeigt, daß sie ihm nicht zugeflogen, sondern als Erkenntnis in langer Arbeit von ihm erworben worden ist. jahren bereits besitzen, selbstverständlich, ebenso wie ihre Frauen und Kinder die einmal statutenmäßig erworbenen Ansprüche. Daß natürlich eine solche einzig dastehende Bestimmung, wie sie dieser §25 der Statuten des Provisionsfonds der Aussig-Teplitzer enthält, ungesetzlich ist, sagt der § 878 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches ganz klar. Das Gesetz sagt ausdrücklich, daß Abmachungen, die unmoralisch sind, gegen Treue und Glauben verstoßen, rechtsungültig seien. Desgleichen verstoßt diese Statutenbestimmung gegen § 16 und § 19 des allgemeine» bürgerlichen Gesetzbuches sowie § 15 des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt, wonach niemand seinem Richter entzogen werden darf und jedes in Privatrechtssachen aus anderem Wege als dem der richterlichen Entscheidung erlangtes Erkenntnis als ungültig nicht zu berücksichtigen ist und niemand in der Verfolgung der ihm zustehenden Rechte vor dem staatlich bestellten ordentlichen Richter behindert werden darf. Nun hätte maii meinen sollen, daß die Generalinspektion, der doch diese Statuten bekannt sein mußten, der sie vielleicht sogar zur Genehmigung vorgelegt worden sind, der Aussig-Teplitzer sofort zum Bewußtsein bringen mußte, daß in Oesterreich, wenn es sich nicht ans dem Kreis aller Kulturstaaten ausscheiden will, ein solches Statut mit solcher Bestimmung, wie sie der § 25 enthält, die gegen die natürlichen Rechtsgrundsätze, gegen die strikten Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, ja sogar gegen das Staatsgrundgesetz verstoßt, unmöglich ist, nicht passieren kann und den Gesetzen der Anständigkeit, der Moral und der Loyalität angepaßt werden müßte. Statt dessen läßt die Generalinspektion seit dem Jahr 1899 bis zum Jahr 1912, der Maßregelung des Genossen Schiller, ein solches Statut bestehen. Anläßlich dieses Falles findet nun Genosse Abgeordneter Tomschik Gelegenheit, sich mit diesem jedem einfachen und natürlichen Rechtsempfinden hohnsprechenden Statut befassen zu können. Er unterzieht sich der Mühe, in einer im April 1912 der Generalinspektion vorgelegten Eingabe dieselbe auf die Bestimmung des § 25 dieses Provisionsstatuts aufmerksam zu machen und ihr darzulegen, daß diese Bestimmung, insofern nach derselben ein derart zusammengesetzter Verwaltungsausschuß endgültig und unanfechtbar unter Ausschluß des Rechtsweges über die Provisionsansprüche der Bediensteten der Aussig - Teplitzer entscheiden soll, unmoralisch und unzulässig ist und darum sofort deren Beseitigung verfügt werden müsse. Nach monatelangem Harren erhält Abgeordneter Toinschik von der Generalinspektion die Erledigung, daß man in dem § 25 nichts Bedenkliches vorfiilden könne, alles in Ordnung sei. , Darauf unterzieht man sich der Mühe, diese Ungesetzlichkeit, diese Unmoralität, diesen Skandal, den da diese Provisionsstatutenbestimmung darstellt, g e-richtlich feststellen zn lassen. Es wird gegen die Anssig-Teplitzer beim Preisgericht in Leitineritz die Klage überreicht, um die Ansicht der staatlichen Gerichte zu provozieren, ob die Statutenbestimmung, daß ein Bediensteter der Aussig-Teplitzer mit seinem Provisionsanspruch nicht vor Gericht gehen darf, wirklich rechtliche Geltung habe oder nicht. Die Aussig-Teplitzer wendet natürlich gegen die Klage des Genossen Schiller sofort ein die Unzulässigkeit des Rechtsweges, deim sie habe sich in ihren Statuten, § 25, lit, d, bedungen, daß nur ihr Verwaltnngsausschus; unter Ausschluß des Rechtsweges endgültig über Pro-vifionsattsprüchc zu entscheiden habe. * In dein Prozeß wird nun von dem Vertreter des Genossen Schiller, Herrn Dr. Hübsch, früher Aussig, jetzt Wien, in überzeugendster und hinreißendster Weise dargetan, daß diese statutarische Bestimmung nach allen Grundsätzen des positiven Rechtes und nach allem Rechtsempfinden ein direkter Hohn auf Recht, Treue und Glauben und Ehrlichkeit sei. Das Gericht kann sich der Wucht dieser, für jeden Menschen, der nur den primitivsten Begriff von Rechtsgefühl und Anständigkeit besitzt, überzeugenden Argumente nicht entziehen und es fällte „Im Namen Seiner M aj est ä t des Kaisers" am 8. März 1913, unter Zahl Cg 1 310/12/7 das Urteil, daß dieser § 25, lit.d, desProvisiions-statnts der Aussig-Teplitzer ungültig sei, weil diese Bestimmung dem § 19 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches widerspreche, wonach jedermann, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet, seine Beschwerde vor der durch das Gesetz bestimmten Behörde, das sind die staatlichen Richter, Vorbringen kann; daß die Bestimmung des § 25 der Statuten, der Verwaltungsausschuß habe endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges über Provisionsanspruch zu entscheiden, als rechtsgültig nicht angesehen werden kann, weil nach dem Staatsgrundgesetz voni 27. Oktober 1862, R.-G.-Bl. Nr. 87, über die richterliche Gewalt, niemand dein gesetzlichen Richter entzogen werden darf, weil ein Rechtsstreit zwischen zwei Vertragsteilen nicht von einem Vertragsteil entschieden werden darf, was aber vorliegend nach der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Fall wäre, weil immer nur ein Teil, die Aussig-Teplitzer, entscheide, weil die Bestimmung des § 25 dieses Statuts der Aussig-Teplitzer im Sinne des § 878 a. b. G.-B. sich als eine unerlaubte und jedem Rechtsgefühl widerstreitende Bestimmung darstellt und daß, wenn dieses Statut von der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen genehmigt worden wäre, diese Genehmigung ungültig wäre und das Gericht nach Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R.-G.-Bl. Nr. 44, die Gültigkeit einer solchen Genehmigung zu prüfen berechtigt und die Ungültigkeit einer solchen Genehmigung aussprechen müsse. Gegen diese Entscheidung des Kreisgerichtes Leit-meritz, mit welcher die Ungültigkeit der erwähnten statutarischen Bestimmung ausgesprochen wurde, hat die Aussig-Teplitzer Rechtsmittel an die oberen Instanzen ergriffen und diese oberen Instanzen haben mit Urteil vom 9. April 1913, B VI 52/13, das erstrichterliche Erkenntnis b e st ä t i g t und haben ebenfalls „I m N a m e a I MT Besucht mir Lokale, in welchen der „Eisenbahner" aufliegt! "MW «te'iSMr 'F’PWffT Seiner Majestät des Kaisers" ausgesprochen, dieses Statut ist unmöglich, es ist unmoralisch, verstößt gegen Treue und Glauben, verstößt gegen die menschlichen Sitten, verstößt gegen alle Gesetze und kann nicht weiter geduldet werden. Natürlich ist diese Tatsache, daß nunmehr in rechtskräftiger, abschließender Weise gerichtlich die Ungültigkeit dieser statutarischen Bestimmung ausgesprochen wurde, auch der Generalinspektion bekanntgeworden. War ja doch diese skandalöse Tatsache, daß so lange ein solches Statut bestehen und mit demselben das größte Unrecht ausgeübt werden konnte, in allen Zeitungen zu lesen. Die Generalinspek-t i o n a b e r, dieriihrtesich nicht. Sie, das einzig und allein dazu berufene, eigens dazu geschaffene und bezahlte Organ nahm diese schandbare Tatsache nach wie vor ruhig hin, ohne sich zu rühren. Jeder anständige Mensch mußte doch glauben, daß, wenn schon ein solches Statut jahrzehntelang geduldet wurde, wenn schon über die Eingabe des Genossen Tqmschik nicht Abhilfe geschaffen wurde, doch jetzt wenigstens, nachdem die kaiserlichen Gerichte die Unzulässigkeit, die Unmöglichkeit und Ungültigkeit dieses Statuts recht s-gültig und abschließend ausgesprochen hatten, die Generalinspektion umgehend der Aussig-Teplitzer den nötigen Auftrag zur Beseitigung dieses Schandmals von Willkür und Ungesetzlichkeit erteilen müsse, wenn die Aussig-Teplitzer es nicht rasch vorher selbst vorgezogen hat, diese Statuten verschwinden zu lassen. Aber die Aussig-Teplitzer kennt ihre Genernl-inspektion. D i e A u s s i y - T e p l i tz e r weiß, w a s s i e s i ch d e r G e n e r a l i n s p e k t i o n g e g e n-über erlauben darf. Die Aussig-Teplitzer weiß, daß ihr gegenüber die Generalinspektion als Aufsichtsorgan praktisch und faktisch nicht in Betracht zu kommen hat. Die Aussig-Teplitzer tut nichts. Aber auch die Generalinspektion tut nichts. Mit Staunen warten und harren die Hunderte Bediensteten der Aussig-Teplitzer auf den Tag, der ihnen die Aenderung dieser endgültig gerichtlich für ungültig erklärten Statuten bekanntgeben muß. Und da sich weder die Aussig-Teplitzer — was ganz selbstverständlich ist — nach die Generalinspektion — was nicht selbstverständlich sein soll — rührt, macht Abgeordneter Genosse Tomschik die Generalinspektion unterm Juli 1913 nochmals darauf aufmerksam, daß nun mittlerweile endgültig in abschließender, nicht mehr anfechtbarer Weise von allen Gerichten urteilsmäßig ausgesprochen wurde, daß die erwähnte Statutenbestimmung rechtsungültig sei, und daß nunmehr die Generalinspek-tion umgehend in Erfüllung ihrer Pflicht der Aussig-Teplitzer die sofortige Aenderung dieses Statuts, entsprechend deu Gesetzen, auszutragen habe. Zum Entsetzen und gleichsam wie zum Hohn er-fließt darauf nach Wochen die Erledigung der Generalinspektion, daß sie vor „endgültigem" Abschluß des Prozeßverfahrens nicht in der Lage sei, diese Frage aiis-zurollen, und daß sie irnch „vollständiger Erschöpfung des Jnstanzenzuges" zu dieser Frage Stellung nehmen will. Hat man je einen solchen Skandal gesehen! Die Frage, ob der § 25 des Provisionsstatuts der Aussig-Teplitzer gültig ist oder nicht, hat bereits langst den endgültigen Abschluß gefit lifo e n. Der Jnstanzenzug bezüglich dieser Frage i st längst vollständig erschöpft. Gegen das obenzitierte Urteil vom 9. April 1913, 11 VI 52/13, gibt cs kein Rechtsmittel mehr. Diese Entscheidung ist der e n d-gültige Abschluß dieser Frage. Mit dieser Entscheidung ist die Frage der Ungültigkeit des Statuts v o l l st ä n d i g erschöpft. Ueber diese Frage kann überhaupt vor keinem Gericht der Welt mehr gesprochen werden. Es ist im „Namen Seiner Majestät des Kaisers" gesagt, daß dieses Statut von Anfang an ungültig war, ungültig ist und u u g ü l t i g bleibt. Diese Frage der Ungültigkeit dieser statutarischen Bestimmung ist ganz unabhängig davon, ob der Genosse Schiller im fortgesetzten Prozeß eine Provision erhält oder nicht. Diese Frage hat mit der Ungültigkeit und mit der Unmoralität dieser statutarischen Bestimmung nichts zu tun. Für den endlichen Provisionsanspruch Schillers selbst werden vielleicht entscheidend sein Aerzte oder andere Sachverständige. Wenn Genosse Schiller auf Grnnd dieses Sachverständigengutachtens keine Provision erhält, so bleibt dadurch dennoch die endgültig, erschöpfend und unanfechtbar gerichtlich ausgesprochene Tatsache unberührt, daß die Statuten des Provisionsfonds der Aussig-Teplitzer, insbesondere in der Bestimmung des § 25 wegen schauerlicher, einzig dastehender Ungesetzlichkeit, wegen Unmoralität, Rechtswidrigkeit, wegen Verstoß gegen alle Prinzipien von Treu und Glauben und von Anständigkeit im Verkehr gesitteter Menschen rechtlich unmöglich sind. Mag am Ende Genossen Schiller eine Provision zuerkannt werden oder nicht, so bleibt die eiserne und zwingende Notwendigkeit trotzdem gegeben, daß ans Grund des nun rechtskräftigen gerichtlichen Anspruches, die Statuten der Aussig-Teplitzer widersprechen jedem Begriff der Ehrlichkeit und Anständigkeit, diese Statuten dem Begriff der Ehrlichkeit und Anständigkeit sofort angepaßt werden müssen. Das hatte die Generalinspektion läng st von selb st und von Amts wegen z u tun. Das hatte sie zu tun über die ihr im April 1912 gegebene Anregung des Genossen Tomschik. Das hatte sie zu tun, als sämtliche staatlichen Gerichte konform, trt allen Instanzen endgültig, rechtskräftig und erschöpfend die Widerrechtlichkeit dieses Statuts ausgesprochen hatten. Und das hatte sie schließlich und endlich zu tun, als sie Abgeordneter Genosse Tomschik unter Hinweis auf diese rechtskräftigen, endgültigen Urteile zum letztenmal an die Erfüllung ihrer Pflicht der Aussig-Teplitzer gegenüber gemahnte. Hat die Generalinspektion das trotz alledem nicht getan, dann lehnt sich eine kaiserliche Behörde gegen ein kaiserliches Urteil a u f. D a n n i g n o r i e r t s i c c i n e n „I in N a n, c it Seiner Maiestät des Kaisers" gefällten Rich t er sp r nch. Dann begeht sie nicht nur eine Gesetzwidrigkeit, welche direkt als strafwürdig bezeichnet werden muß. dern deklariert damit jenen Anarchismus,,den eine herabgekommene Burea u-kratie dort inauguriert, wo der Bureaukratis-mus beim Bankrott angelangt ist. Gut! Von selbst und im gesetzlichen Wege ist die Generalinspektion der Aussig-Teplitzer gegenüber zur Pflichterfüllung nicht zu bringen. Dann erübrigt nur noch der Weg der parlamentarischen Behandlung. Im Herbst, bei Zusammentritt des Parlaments, wird sich Gelegenheit finden, den Herrn Eisenbahn mini st er zur Rebe und zur Rechtfertigung zu zwingen, wie er dieses Verhalten seiner General-inspektianzu rechtfertigen vermag und wie der Herr Finanzminister sich dazu stellt, wenn ihm zum offenbaren Schaden des Staates die Generalinspektion in solcher Art die Verstaatlichung der Aussig-Teplitzer vorbereitet. Hunderte von Eisenbahnbediensteten haben, nun endlich auf Grund der rechtskräftigen Urteile der staatlichen Gerichte Erlösung von diesem Druck und Drangsal, welche die Aussig-Teplitzer mittels dieser statutarischen Bestimmung auf sie ausgeübt hat und ausüben konnte, erhofft. Darin sehen sie sich und durch dieses skandalöse Vorgehen der Generalinspektion getäuscht. Nach wie vor läßt die Generalinspektion es zu, daß ein Statut, das seit April 1913 rechtskräftig und endgültig für unanständig, unmoralisch und unehrlich und ungesetzlich erklärt ist, gegen die Bediensteten in Anwendung gebracht werden darf. Die Generalinspektion begünstigt also den Fortbestand und die Handhabung eines Statuts, von welchem ihr von kaiserlichen Gerichten erklärt wurde, daß es bürgerlichrechtlich, ja sogar staatsgrundgesetzlich unmöglich sei. Für, die Generalinspektion gibt es also kein Gericht, keinen Staat, kein Gesetz, kein Staatsgrundgesetz! Höher kaun der Verwaltungsskandal wirklich nicht mehr gehen! as a ES Adressenänderung. M Durch die Nebersiedlnng sämtlicher « Bureaus der RedaMvn und Admini- « stration des „Eisenbahner" re. ins s o n Lisenbahnerheiin Wien V/i tSWmfyausgaffe 84 ist eine Adressenänderung notwendig geworden. Sämtliche Zuschriften an das Sekretariat, Redaktion, Administration it. s. w. sind nunmehr Wien V/i Bränhansgasse 8 4, zn ---------adressieren. —---- ■ BE des f. f. Eisenbahnministeriums, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist, mit einem Schlag vernichtet. : 1 fcO hb o CD C 88^ ► hö bO M O GO SCO CO O OOOM crjcDOoas-i^ü'Otf^cotoa'Co 0^808 ~ >000000 * * ' 888 OC0C0**q~lQ5a5 0*0'C0C0t0cr>C£>CD CTaÖDCOCOCOggpQOSC^O)!- ' 0 0 0 0C )OOOU)tOU) Sie Sozialpolitik der 1. f. Staats-tollten in MermSWsrr Beleuchtung. Die Ausdehnung der Anstellungssrist auf die Minimaldauer von sechs, beziehungsweise aus sieben Jahre, wie dieselbe in letzter Zeit vom k. k. Eisenbahn-ministeriilm für die Kondukteure, Heizer und Verschieber bestimmt wurde, ist eine derart ungeheuerliche Schädigung des Personals, daß es notwendig ist, aus dieselbe immer wieder zurückzukommen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wie es eigentlich mit der viel gepriesenen Fürsorge der k. k. Staatsbahnverwaltung für ihr Personal ausschaut. Wenn in einer der letzten Nummern des „Eisenbahner" die Verfügung dss k. k. Eisenbahuministerinms mehr von der rechtlichen Seite beleuchtet wurde, so wollen wir diese Verfügung heute von der rein finanziellen Seite unter die Lupe der Kritik nehmen. Dabei werden wir den Beweis erbringen, wie recht wir hatten, wenn wir im „E i s e n b a h n e r" schrieben, daß für die Durchführung dieser empörenden Verschlechterung nicht sachliche Motive, sondern einzig und allein die Sucht zu sparen maßgebend sein. Ein ziffermätziger Nachweis dieser Schädigung ist um so notwendiger, weil die k. k. Eisenbahnverwaltung bemüht ist, der Oeffentlichkeit einzureden, daß in den letzten Jahren hohe Beträge zur Verbesserung der Lage der Bediensteten aufgewendet wurden. Um diesen, ziffer-mäßigen Nachweis zu erbringen, wollen wir die An-ftellungs- und Entlohnungsverhältnisse der ehemaligen Nordwestbahn aus dem Jahr 1907 mit den Entlohnungsund Anstellungsverhältnissen vergleichen, wie dieselben sich auf Grund der letzten Verfügung des k. k. Eisenbahnministeriums gestalten müssen. Nach dem Lohnkampf im Jahr 1907 wurde von der Verwaltung der ehemaligen Nordwestbahn für ihr Personal die Automatik der k. k. Staatsbahnen übernommen, noch welcher für die Kondukteure der Anfangsgehalt 800 Kr. betrug. Außerdem wurde die Maximaldaner der Anstellungsfrist -mit drei Jahren festgesetzt. Der Lohn für die im Taglohn stehenden Bediensteten des Fahrpersonals betrug damals in den größeren Domizilstationen Kr. 2-20. Seit dieser Zeit wurde der Taglohn in diesen Stationen auf Kr. 2-50; der Anfangsgehalt für Kondukteure von 800 Kr. auf 900 Kr. erhöht. Außerdem wurde im Jahre 1911 das Qnartiergeld erhöht. Die Erhöhung des Quartiergeldes betrug in den meisten, für das Zugbegleitungspersonal in Betracht kommenden Stationen, 80 Kr. per Jahr. Aber alle diese Verbesserungen, die mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren eingetretene Verteuerung der Lebensmittel und der Wohnungen eine unabweisbare . Notwendigkeit waren, werden durch die letzte Verfügung 0^C0Ü<~-JtN3OT>Q0<^l0iCJiG0C0~l ajojoiaccooOOMmtowww OOOOOOOOOOOO^^-O) UV? otoc 4* 05 C ZD ZD c 1 Cß ^ W O -1 ifc- OJ O O 05 ^ K) — - _________________________________________ • CO Q Ü< 03 O -.1 ►£- CO •r- fO C W G> ^ bS05Ott>0)GCC0ÖCCCC005O<500)Ö3 Oi O* Qt Qt Ox Qt O« Qt Lohn per Tag Loh», bzw. Gehalt u. Guar» ticroclb per Jahr p B p ® jo® ijsfs Lohn per Tag Lohn, bzw. Gehalt u. Q»ar-tiergeld per Jahr » » <3 9^9 ^•533 tQ Gesamtdienstzeit in Jahren Ir ssi Nach den Verhältnissen der ehemaligen Nordwestbahn im Jahre 1907, würde ein Kondukteur nach einer 25jährigen Dienstzeit an Lohn, Gehalt und Qnartiergeld den Betrag von 35.949 Kr. bezogen haben, wogegen nach den Verhältnissen, wie dieselben jetzt nach der Verfügung des k. k. Eisenbahnministerinms cintrctcn müssen, der Bezug eines Bediensteten au Lohn, Gehalt und Quartiergeld in der gleichen Dienstzeit mir 35.324 Kr. beträgt, so daß trotz der seit dem Jahre 1907 erfolgten Erhöhung des Lohnes, des Anfangsgehalts und Quartiergeldes, ein Minus von 625 Kr. eintritt. So schauen die Reformen ans, welche die k. k. Staatsbahnverwaltuug für ihr Personal durchführt. Nur in den drei ersten Dienstjahren tritt ein kleiner Gewinn infolge der Erhöhung des Tag-lohnes ein. Aber dieser Gewinn verschwindet schon im sechsten Dienstjahr, um dann einem bleibenden Verlust Platz zu machen. Man wende nicht ein, daß die Verhältnisse der ehemaligen Nordwestbahn auf die Verhältnisse auf dem alten Staatsbahnuetz nicht zutreffen. Wenn auch früher auf den Staatsbahnen Bedienstete viele Jahre auf die definitive Anstellung warten mußten, so war dieses doch keine feste Regel, da anderseits auch Bedienstete nach einer kurzen provisorischen Dienstzeit das Desinitivum erreichten. Im ganzen dürsten die Anstellungsverhältnisse auf dem alten Staatsbahnnetz nicht ungünstiger gewesen sein, wie dieselben auf der ehemaligen Nordwestbahn waren. Nun ist aber noch zn bedenken, daß die letzte Verfügung des I. k. Eisenbahnministeriums nur die Feststellung der Minimaldauer der Anstellungssristen betrifft/Es wird nun festgestellt, daß unter einer sechs-jährigen, beziehungsweise siebenjährigen Dienstzeit, kein Zugbegleiter, Verschieber und Heizer zum Aushilfsdiener ernannt werden darf. , Rechnet man aber noch die Zeit dazu, die die betreffenden Bediensteten als Aushilfsdiener zubringen müssen, so ergibt sich dann für Kondukteure eine Dienstzeit von mindestens sieben Jahren, für Verschieber und Heizer eine Dienstzeit von mindestens acht Jahren, bevor dieselben die definitive Anstellung erreichen können. Wahrscheinlich plant aber die k. k. Staatsbahnver-waltirng heute schon, auch diese Fristen «u überschreiten, um womöglich die Sanierung der Staatsbahnen durch massenhafte Einstellung billigster Arbeitskräfte auf Kosten des Personals durchzuführen. Die Verhältnisse stellen sich für die Bediensteten aber noch ungünstiger, wenn in Betracht gezogen wird, daß von der k. k. Staatsbahnverwaltung auch die Unter-beamtenposten in derartiger Weise verringert werden, daß viele Bedienstete den Unterbeamtenrang gar nicht oder mindestens doch viel später als früher erreichen können. Daß unter diesen Umständen unter dem Personal keine Zufriedenheit eintreten kann, wird wohl nach dieser Sachlage auch der k. k. Staatsbahnverwaltuug klar Die Eisenbahner Oesterreichs haben seit dem Jahre 1907 wahrlich nicht aus Vergnügen die gewerkschaftlichen Kämpfe geführt. Sie waren durch ihre bittere wirtschaftliche Notlage einfach gezwungen, um die Verbesserung ihrer Existenz zu ringen. Wenn die Bediensteten durch das Attentat der k. k. Statsbahnverwaltung in ihrer wirtschaftlichen Lage weit hinter die Verhältnisse des Jahres 1907 zurückgeschleudert werden, so wird die Verzweiflung sie zwingen, mit allen Mitteln wieder nach einer Verbesserung ihrer Lage zu ringen. Dieses bedeutet aber neue und heftige Kämpfe. Sie elende Lase der Bahnrichter. Zahlreiche Klagen der Bahnrichter veranlassen uns neuerlich, die Verhältnisse zu schildern, unter welchen diese Bediensteten ihren verantwortungsvollen Dienst leisten müssen. Wir wollen neuerlich versuchen, das Gewissen und das Verantwortlichkeitsgefühl der maßgebende» Organe der Staatsbahnverwaltung wachzurufen. Dieselben verhalten sich diesen traurigen Verhältnissen gegenüber vollständig passiv. Unsere wiederholt aufgestellte Behauptung, daß diese Organe den Dienst des Bahnrichters nicht kennen, scheint leider vollauf zutreffend; zu sein. Denn anders läßt sich ihr passives Verhalten nicht erklären. Der Bahnrichter ist in Wirklichkeit der einzige zuerst verantwortliche Mann dafür, daß die Sicherheit des Verkehres im Bereich des Bahnerhaltungsdienstes vollauf gesichert ist. Er ist derjenige, der bei Vornahme aller wie immer gearteten Erhaltungsarbeiten und auch bei Neuanlagen auf der Arbeitsstelle anwesend ist, anwesend sein muß. Denn der Stationsvorstand, der Bahnerhaltungsingenieur, der Bahnmeister, der Wächter, sie alle, welche in der Instruktion, also am Papier, hiesiir mitverantwortlich gemacht werden, sind tatsächlich nicht auf der Arbeitsstelle, können es auch nicht sein, weil sic eben alle etwas anderes zu tun haben. Aber der Bahnrichter ist derjenige, der da sein mutz, und die Erfahrung beweist, daß er für jedes Ucbersehen, für jeden Zufall und für alle Fehler zuerst verantwortlich gemacht wird. Es kann auch praktisch gar nicht anders sein. Der Bahnmeister, den man ja allerorts durch Ucberhäufung mit kleinlichen Schreibereien Tag und Nacht an die Schreib-stube verbannt hat, kann nicht zehn, elf und mehr Stunden alle Tage am jeweiligen Arbeitsplatz seiner Partien verweilen und die Arbeiter und ihre Arbeit beaufsichtigen. Er mutz diesen wichtigsten Dienst bei allen Vahn-und Vauarbeiten jemand übertragen, und das kann naturgemäß nur der in jeder Hinsicht erprobte und erfahrene Bahnrichter sein. Man vergegenwärtige sich nur einen Augenblick die ungeheuer große Verantwortung, die auf dem Bahnrichter lastet, und zwar gemessen an einem einzigen Vorkommnis, das sich kürzlich ereignete: In Norwegen entgleiste kürzlich ein Personenzug. Ursache war nicht entsprechende Aufmerksamkeit der mit mit der Vahnerhaltung betrauten Organe über die in der heißen Jahreszeit verkommende Schienenwanderung. Wer ist bei uns der Mann, der solche Erscheinungen verhindern kann? Der Bahnrichter ist es. Er muß bei der Vornahme der zutreffenden Erhaltungsarbeiten dafür sorgen, daß die verbundenen Schienenstränge jenen Spielraum zur Ausdehnung haben, den sie eben, soll nicht furchtbares Unglück geschehen, naturnotwendig brauchen. Allerdings geht der Bahnmeister und der Wächter und auch einigemal im Jahre der Herr Vorstand auf der Strecke und kann in solchen Fällen derartige Erscheinungen zur Kenntnis nehmen und deren Beseitigung ver. anlafsen. Aber verhindern kann er diese Erscheinungen nicht. Denn der Bahnrichter muß, seine Vorschrift genau kennend, mit seiner Arbeitspartie dafür sorgen, daß solche Erscheinungen nicht Vorkommen. Ist das nicht allein so viel ungeheuerlich große Verantwortung, daß jeder weitere Hinweis unterbleiben kann? Wenn der Bahnrichter im heißen Sommer bei der täglichen Erhaltungsarbeit einmal darauf vergißt, den Schienensträngen den notwendigen Raum für ihre Ausdehnungsbedürfnisse zu schaffen, dann wird, wie das genannte Vorkommnis lehrt, unsagbares Unglück folgen. Menschen und Material, ungeheure Werte können durch das eine Versehen in wenigen Minuten in tausend Trüm. mer zerschlagen sein. Und genau so ist die Sache bei allen anderen Dienstverrichtungen der Bahnrichter und der Arbeiter, die sie tagtäglich, jahraus, jahrein bei dem gewaltigen Zugsverkehr zu leisten haben. In den geringen Pausen, die zwischen den einzelnen Zügen sind, vollbringen sie gewaltige Leistungen. Fünf, zehn und mehr Schienenstränge müssen auf einmal ausgewechselt werben, die Schwellen und der Schotter ausgetauscht und muß die Bahn nach mannigfacher Richtung wieder fahrbar gemacht werden. Viele Hunderte kleiner und großer, leichtere und schwere Arbeiten müssen zumeist von bloß fünf und zehn Arbeitern unter der Verantwortung des Bahnrichters in Zugspausen von 15, 20 Minuten, vielleicht einer halben Stunde gemacht werden. Man muß sich nur den Werdegang der Bahnerhaltungsarbeit veranschaulichen können, man muß wissen, daß die Grundlage jeder vollendeten Arbeit, nämlich die nötige Zeit, von vornherein fehlt, daß alles nur Hasten und Hudeln und nicht überlegendes, sicheres Arbeiten ist und man wird sofort die wahre Sachlage erkennen. Ein kleiner Fehler, ein llebersehen, ein Nichtwissen einer scheinbar kleinen Notwendigkeit und das furchtbare Malheur ist fertig. Das ist der wahre Sachverhalt betreffs der Verantwortung des Bahnrichters für die Sicherheit des Verkehrs. Eine Verantwortung, die in ihrer vollen Größe und Tragweite mit Worten gar nicht darzustellen ist. In diesen stündlich wiederkehrenden Situationen steht dem Bahnrichter außer seinen Arbeitern niemand zur Seite, der ihn auf das und jenes Versehen aufmerksam machen könnte. Der Bahnmeister ist in der Schreibstube, er muß dort sein, der Wächter auf der Strecke und der Herr Vorstand hat tatsächlich auch anderes zu tun, als bei der Streckenarbeit zu weilen. Die Arbeiter haben in der Arbeitshast auch keine Zeit zu prüfen und zu sehen. Wenn sie nicht der Zufall den Fehler entdecken läßt, so bleibt er eben bestehen. Der Bahnrichter ist also ganz auf sich selbst angewiesen, auf sein Können, auf sein Gedächtnis; wehe, wenn dieses einzige Ich einmal, aber auch nur einmal, verhängnisvoll versagt. Dann wandert der Mann in den Kerker und manchmal auch mit den anderen ins Jenseits________ Der Bahnrichter hat aber nicht nur die Verantwor-tung für die Sicherheit des Verkehrs, sondern auch die^ ' für das Leben der ihm zugeteilten Arbeiter und auch für, die seiner eigenen Person zu tragen. Die furchtbare Tragödie von St. Pölten ist noch in allzu frischer Erinnerung, wo die ganze Arbeitspartie vom daherbrausenden Personenzug mitten in der Arbeit zusammengerädert wurde. Und warum sie ihr Leben lassen mußten, die Braven, ist auch noch nicht vergessen. Gegen jede Vorschrift muß bis zur letzten Minute vor Ankunft des Zuges gearbeitet werden, intensiv, rasch, weil es sonst kein Fertigwerden gibt, weil andernfalls die Bahn zur Fahrt nicht frei ist. Was nützen alle die schönen Vorschriften, wenn sie nicht eingehalten werden, weil sie einfach nicht eingehalten werden können. Da heißt es zum Beispiel so schön mäßigen Zuges an der Arbeitsstelle fahrbar hergestellt sein müsse. Wenn die Vorschrift durchgeführt wird, dann kann die große Mehrzahl der nötigen Bahnerhaltungsarbeiten überhaupt nicht verrichtet werden. Die meisten Zugspausen haben nicht mehr als 15 Minuten Dauer. Und doch wird alle Arbeit beim Tag gemacht, weil für Nachtarbeit, wo der Zugsverkehr schwächer ist, kein Geld ausgegeben wird. Es wird also geschuftet und geschunden, was das Zeug hält, weil es nicht anders geht. Solange kein Malheur ist, wird auch von den Vorgesetzten die vorschriftswidrige Dienstleistung nicht verpönt; heutzutage weiß ohnehin jedes Eisenbahnerkind, daß die Vorschriften nicht zum Einhalten, sondern nur dazu da sind, damit die wahren Schuldigen niemals erwischt werden. Das ist nun der Bahnrichter in seiner wahren Größe. Vieles Wissen, tüchtige Praxis, eisernes Pflicht-bewußtsein und viele andere gute Eigenschaften muß er haben, wenn er seinen ganzen Mann stellen soll. Die meisten Bahnmeister und die Vorstände, die mit dem Mann im persönlichen Verkehr stehen, wissen ihn zu schätzen und behandeln ihn auch dementsprechend. Aber nur die Staatsbahuverwaltung, das Eisenbahnministe-rimu hält diese braven, unentbehrlichen Bediensteten so knapp, als hätte es keinerlei dienstliche und menschliche Rücksichten zu üben und als hätte sie die Behandlung dieser Bediensteten von einem Standpunkt aus zu verfolgen, den ein rücksichtsloser Unternehmer einnimmt, der nur auf sein augenblickliches Profitinteresse bedacht ist. Nicht einmal das, was vielen anderen Bediensteten gewährt wird, bekommt der Bahnrichter. Fast alle Tage des Jahres ist der Mann mit seinen Arbeitern gezwungen, das Mittagmahl auf der Strecke, außerhalb seines eigentlichen Amtslokals einzunehmen. Er muß es sich zumeist im Wirtshaus kaufen, eine enorme tägliche Ausgabe, für die er keinen wie immer gearteten Ersatz bekommt. Unsere Bahnrichter werden mit 900 Kr. Gehalt ange-stellt und in 23 Jahren können sie unter sehr günstigen Verhältnissen den Endgehalt von 1600 Kr. erreichen. Mit diesen kargen Bezügen müssen sie ihre häuslichen und ihre durch den Aufenthalt „auswärts" bedingten Bedürfnisse decken. Für alle Bediensteten sieht die Dienstordnung und das Gebührenregulativ für solche durch die besondere Art der Dienstleistung bedingten Mehr« auslagen Ersätze, Entschädigungen durch Zehrgelder und Pauschalien vor, alle Bediensteten bekommen diese Ersätze, nur die Bahnrichter sind davon ausgeschlossen. Und verweigert werden sie ihnen mit der lächerlichen Begründung, daß dann auch die Arbeiter die Entschädigung bekommen müßten. Warum nicht auch bei den anderen Kategorien, welche die Entschädigung bekommen, dasselbe Argument ins Treffen geführt wurde? Das ist sehr einfach zu erklären, weil sich die Bediensteten dieser anderen Kategorien eine derartig vage Ablehnung ihrer berechtigten Wünsche in der großen Mehrheit nicht bieten ließen. Weil sie nicht so demütig und gottergeben ihr Können und Wissen, wie der größte Teil der Bahnrichter es heute noch tut, vor den Blicken der Welt verbargen. Die Erkenntnis der Macht der organisierten Einheit wird auch die Bahnrichter aus dem unwürdigen Zustand befreien, in dem sie heute seufzen. Der Wille zur geschlossenen Tat und seine Airsführung wird sie irr jene Höhe bringen, die sie mit Recht fordern können. Aber helfen müssen sie sich selber, vereint mit dem großen Heer aller übrigen. Je eher sie sich in dieser Weise betätigen werden, rrm so früher wird die Stunde ihrer Erlösung schlagen. der HanptvertrauenSmänncr der Werkstätten- und Heiz-hausarbeitcr der k. k. Stantsbahncn. Im letzten Jahre wurde eine Reihe von Verschlechterungen hauptsächlich in den-Lohn-, Lohnvorrücknngs-und Stabilisierungsfragen projektiert und teilweise auch burchgefichrü Die Einführung des Prämienstzstems wurde durch verschiedene Proben bei dem Werkstätten- und Heizhauspersonal der k. k. Staatsbahnen angekündigt. Anderseits hat kein Eisenbahner darüber eine Ahnung, wie sich die Aufteilung der in Etappen zugebilligten Zuwendungen von 15 Millionen Kronen, die im Parlament behandelt wurde, gestalten werde, so daß, beunruhigt durch verschiedene in die Verhältnisse der Arbeiter tief-einschneidende Maßnahmen im Werkstättendienst, unter der Arbeiterschaft eine große Erregung Platz griff. Aus diesen Gründen hatte die Zentrale für Sonntag den 17. August d. I. nach Wien, 10. Bezirk, Arbeiterheim, eine Konferenz der Hauptvertrauensmänner der Werkstätten- und Heizhausarbeiter der k. k. Staatsbahuen einberufen und abgehalten. Es versammelten sich 45 Delegierte aus dem ganzen Reich. Von der Zentrale waren anwesend die Genossen Schwab, S o m i t s ch und S w o b o d a. vom Sekretariat Lemberg Genosse Kaczanowski sowie sämtliche Arbciterzentralausschußmitglieder dieser Kategorien. Genosse Schwab eröffnet um 9 Uhr vormittags die Sitzung und entschuldigt die Abgeordneten Genossen T o m-fchil und Müller, welche sich auf der Reise nach London zum Internationalen Transportarbeiter-kongretz befinden. Die Tagesordnung: 1. Die in nächster Zeti durchsührbauen Forderungen der Werkstätten- und Heizhausarbeiter; 2. Das Akkord, beziehungsweise Prämienshstem; 3. Vertrauensmänner Organisation und 4. Eventuelles wird unter Zusammenziehung der ersten zwei Punkte genehmigt, worauf Genosse So mit sch als Referent das Wort ergreift, die Situation schildernd, in der sich gegenwärtig die Eisen, bahner befinden, eine Situation, wie sieh eine solche seit Witteks Zeiten nie so arbeiterfeindlich gestaltet hat. Eingehend auf die Sache selbst behandelt er ausführlich die Frage des Prämiensystems und dessen Wirkungen, die Frage der Stabilisierung, die entstandenen Schäden und Härten, die Frage der . - - - . Grund- beziehungsweise Minimallöhne und der Loynvor» in der Vorschrift, daß bei Arbeiten an den Geleisen ötc^kritdkungen und betont, das; die Arbeiter in verschiedenen Kon-Bahn 15 Minuten vor dem Eintreffen eines fahrplan- ferenzen zu allen diese» Fragen bereits unzweideutige Stellung genommen haben. Er erörtert sodann die vom Eisenbahnministerium seinerzeit gegebenen Zugeständnisse und hält sie den bereits durchgeführten Verschlechterungen gegenüber, die Arbeits- und Lohnordnungen eingehend besprechend und hervorhebend, daß der ArbeiterzcntralauSschuß weder zur Ar-Leits- noch zur Lohnordnung trotz der entsprechenden Anträge und vorgelegten Entwürfe gebührenden Einfluß nehmen durfte. Der von der Zentrale an die Hauptortsgruppen seinerzeit versendete „E i n s p r u ch" wurde selbstverständlich behandelt und die Arbeiteransschuhmitglieder haben sich wohl überall bemüht, bei den Direktionen einzuwirken, daß die früheren, besser bestandenen Verhältnisse aufrechterhaltcn bleiben mögen. Allein das Eisenbahnministerium hält mit Zähigkeit daran fest, die Arbeiterschaft mit Verschlechterungen zu bedrücken. Trotzdem kann unsere Organisation durch eifriges, jahrelanges Bemühen auf die Wiedereinführung des 50 Kronen-Schlüssels als alleinigen, speziell als ihren, Erfolg Hinweisen und werden die von dem 100 Kronen-Schlüssel betroffenen und enorm geschädigten Arbeiter wohl mit einem Ausgleich bedacht werden. Es müffe deshalb die Organisation mit aller Macht darauf hinarbeiten, von den etappenweise bewilligten 15 Millionen Kronen die Forderungen der Werkstätten- und Heizhausarbeiter durchzusehen. Genoffe Weiser (Linz) bemängelt, daß durch den* Umstand, daß im Wiener Direktionsbezirk eine Verbesserung dadurch cintritt, daß jene Arbeiter, die vor dem 1. Jänner 1912 schon in Bahndiensten gestanden sind, die alte Vorrückung beibehalten, während jene nach dem 1. Jänner 1912 aufgenommenen nach der Lohnordnung behandelt werden, eine zweite Kategorie von Arbeitern geschaffen wird, ein Verhältnis, das nicht gebilligt werden kann. Es mutz auf eine durchwegs zweijährige Vorrückung als auf eine Hauptforderung hingearbeitet werben, der sich als nächste Hauptforderungen der Härtenausgleich und die Regelung in der Stabilisierungsfrage anschlietzen. Genosse Winter (Wien I) erörtert eingehend die Hauptforderung nach einem Grundlohn von Kr. 3'60, während die Differenz bei den Professionisten hinsichtlich des Minimallohnes Kr. 1'40 betragen soll. Höchst unzufrieden sind die Arbeiter über die Verschiedenheit der Dauer des Provisoriums und fordert er, darauf hinzuarbeiten, daß der Antrag der Zentralpersonalkommission (zwei Jahre) endlich durchgeführt werde. Bezüglich der Einführung eines Akkord- oder Prämiensystems muß erklärt werden, daß ein guter Akkord wohl angenommen werden könnte. Aber wir erinnern uns, daß bis jetzt die Eisenbahnen keinen einzigen guten Akkord aufweisen können und jeder Eingeweihte der projektierten Maßnahmen wird urteilen müssen, daß auch in Zukunft die Eisenbahnen keinen guten Akkord aufweisen werden. ES muß deshalb jedem solchen Anbot das höchste Mißtrauen entgegengebracht werden. Wir erklären: Weg mit jedem Akkord- oder Prämienshstem! Genosse Sch mied huber (ArbeiterzentralauSschnß-mitglied) entrollt das Bild der wahrhaft bereuten Verhältnisse der Heizhausarbeiter und hebt hervor, daß die Staatsbahnverwaltung kalt und gleichgültig diesen erbärmlichen Verhält, nissen gegenübersteht. Er bittet um besondere Rücksichtnahme für diese Kategorie hinsichtlich ihrer Forderungen und ihrer Durchsetzung. Genoffe Tintz (Lemberg) legt dar, daß in den gegenwärtigen Verhältnissen selbst dann, wenn die zweijährigen Vorrückungsfristen sofort eingeführt würden, nur einige Bedienstete den projektierten Endgehalt von 2000 Kr. erreichen könnten. Es sollte der Weg gefunden werden, daß jeder den End-gehalt erreichen muß. Genoffe Schnajdr (Pilsen) spricht tschechisch und erklärt, daß jedes Akkord- oder Prämiensystem abzulehnen ist und fordert von der Organisation ein scharfes Eintreten für die Verbesserung der Lohn- und Stabilisierungsverhältnisse. Genoffe L i v v r a (Bubna) spricht gleichfalls tschechisch und betont, daß wir unbedingt auf dem Boden des in der vorjährigen Konferenz beschlossenen Regulativs stehen bleiben und dies durchsetzen sollten. Er behandelt die Ungleichheit in den Verhältnissen der Bediensteten und schildert folgenden krassen Fall: Die Prager und Nimburger Bediensteten haben das gleiche Ouartiergeld; die Lohnprofessionisten hingegen haben in Prag Kr. 3'80, in Nimburg Kr. 8 40, also eine Differenz von 40 H, Genoffe Gilg (Mährisch-Ostrau) geht auf den Unterschied ein, der zwischen den alten und den neu verstaatlichten Bahnen im ArbeitS- und Entlohnungsverhältnis besteht und wünscht, daß sich die Werkstätten- und HeizhauSarbciter unbedingt die Mittel aufsuchen mögen, eine Einheitlichkeit zu finden und durchzusetzen. Genoffe Rzehak (Simmering) weist nach, daß die Akkordarbeiter auf der St. E. G. die Grundlohn- und Automatikfrage auf das lebhafteste interessieren muh und wird. Auch er wünscht, wie Genosse Livora aus Bubna, daß die Konferenz auf dem Standpunkt des Lohnregulativs beharren möge. Wir verlangen die Stabilisierung, allerdings auf Grund unseres heutigen Verdienstes. Genoffe Schuster (Jedlesee) schließt sich in der Hauptsache den Ausführungen des Genossen Rzehak an, das ist das Lohnregulativ. Er schildert sodann die Entwicklung der Werkstättenverhältnisse der Oe. N. W. B. und fordert Bekämpfung der Lohnordnung. Die Stabilisierung, wie sie bei den alten Staatsbahnen geübt wird, würde eine unendlich große Schädigung für die Arbeiter der Oe. N. W. B. sein, weshalb nur auf Grundlage des gegenwärtigen Verdienstes die Stabili. sierung erfolgen darf. Genosse Heid er (Floridsdorf) erörtert die Akkordver-hältniffe in Floridsdorf, gleichzeitig den Kampf schildernd, den die Gesamtarbeiterschaft der dortigen Werkstätten geführt hat. Genosse Karger (Mährisch-Schönberg) spricht sich gegen eine Zweiteilung der Arbeiter aus, daß nämlich die Arbeiter, die vor dem 1. Jänner 1912 schon im Bahndienst standen, die zweijährige, die nach dem 1. Jänner 1912 eingetretenen eine dreijährige Vorrückungsfrist haben sollen. Genoffe T h u m f o r t (Knittelfeld) bespricht eingehend die Verhältnisse der im Taglohn befindlichen Hilfsarbeiter und Profefsionisten im Villacher Staatsbahndirektionsbezirk und Be-harrt darauf, daß die Begrenzung des Lohnes (Endlohn) aufgelassen werde. Genoffe Krom (Wien, Nordbahn) eröffnet der Konferenz, daß in Wien-Nordbahn die Professionisten oft mit Kr. 3'40 bis Kr. 3 50 ausgenommen werden, also weit unter dem bestehenden Grundlohn. Er regt an, daß dort, wo die Direktion das Akkord- oder Prämiensystem aufzwingen will, die Vertrauensmänner sofort zusammentreten sollen und sodann unter Anschluß sämtlicher Werkstätten- und HeizhauSarbciter eine Entscheidung gefaßt werden soll. Endlich einmal muh die Solidarität angerufen werden! Genosse Bunkert (Jägerndorf) meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt „SchluhdcrDebatt e", welcher Antrag mit Rücksicht auf die bereits geführten ausführlichen Darlegungen einstimmig angenommen wird. Genoffe S o m i t s ch behandelt in seinem Schlußwort alle in der Debatte aufgerollten Fragen und legt der Konferenz folgende Resolution vor: Resolution: „Die am Sonntag den 17. August 1913 im Arbeiterheim in Wien X versammelten Hauptticrtrauegsmännei der Arbeiter von den Haupt- und Betriebrwerkstätten sowie der dazu gehörigen Heizhäuser aller k. k. Staatsbahnen protestieren vor allem gegen jede wie immer geartete Verschlechterung der Ar-: beits- und Entlohnungsverhältnisse und bestehen unter allen ')! Umständen darauf, daß die Beträge, welche zur Verbesserung der "Sage de» Personal» und vor allem der Arbeiter bewWgt toocbett sind, den Arbeitern auch zukommen und heben hervor, darüber auf das genaueste zu achten. Die Vertrauensmänner sprechen sich auch gegen die Einführung des Prämien- oder Akkordsystems aus, weil jedes derselben in den Eisenbahnanstalten vollständig zwecklos ist. Unter Aufrechthaltung der in den Konferenzen vom 25. und 26. März 1911 und 1. September 1912 gefassten Beschlüsse sowie des auf Grund dieser Beschlüsse verfassten, vom Arbeiter-zentralauSschutz und allen anderen Arbeiterausschüfsen einge-brachten Lohnregulative (Lohnordnungen) bezeichnen die Haupt-vertrauenSmänner folgende Forderungen als am dringendsten zur Durchführung: 1. Erhöhung aller Löhne und Einreihung aller älteren Arbeiter in die ihrem Dienstalter entsprechende Lohnstufe nach Vereinbarung mit den Arbeiterausschüssen über die Art und Weise der Durchführung. 2. Verbesserung aller bisher bestandenen Lohnvorrückun-gen. Bei der eventuellen Gleichstellung der Vorrückung in den einzelnen Kategorien bei allen Stcmtsbahucn sollen die An-sangslöhne und die Löhne jener Arbeiter, welche durch die neue Vorrückung einen Verlust erleiden würden, um den Betrag der Differenz zwischen der alten verbesserten und der neuen Lohn-vorrückung nach Punkt 1 erhöht werden. Die Lohnvorrückungen sind nicht abhängig zu machen von »nach Maßgabe des vorhandenen Kredits«, »zufriedenstellende Dienstleistung« n. s. w., sondern sollen in allen Fällen gewährt werden. 3. Die Probezeit für die Prosessiomsten hat zu entfallen und ist der Grundlohn (Minimallohn) für alle Professionisten mit Kr. 140, für qualifizierte Hilfsarbeiter mit 80 H. über den örtlichen Grundlohn fcstzufetzen. Der Lohn der Professionisten und der dauernd als qualifizierte Hilfsarbeiter in Verwendung Stehenden ist nicht zu teilen und sind Zuschläge nur für vorübergehende Arbeiten festzusehen. Alle bisher bestandenen Lohnzuschläge sollen weiter bestehen bleiben und sind sämtliche Lohnzuschläge mit den Arbeiterausschüssen zu vereinbaren und als Nachtrag zur Lohnordnung in den Amtsblättern zu veröffentlichen. 4. Nencrstcllung der StabilisierimgSnormen nach den in dem Beschluß der Konferenz vom 25. und 26. März 1911 enthaltenen bezüglichen Punkten. Das sind: a) Für die Stabilisierung der Wcrkstättcnarbeiter gelten folgende Grundsätze: Vom Stande der gesamten Arbeiterschaft in jeder Werkstätte sind immer 80 Prozent stabilisiert, und zwar immer 80 Prozent von den Professionisten, qualifizierten Hilfsarbeitern und Hilfsarbeiter». Die Stabilisierung erfolgt in jedem Falle auf Grund des 300-, beziehungsweise 365fachen des zuletzt bezogenen Taglohnes ohne Anrechnung der Dienstkleider. Bei der Stabilisierung darf niemand einen Schaden gegenüber des 300-, beziehungsweise 365sachen des zuletzt bezogenen Lohnes erleiden. Differenzen sind immer durch Slus-rundung, das heißt Einreihung in die nächst höhere Gehaltstufe auszugleichen; b) alle Professionisten, welche als solche in Verwendung sind, sind als Diener der Gruppe A zu stabilisieren. Die Professionisten, welche als solche in Verwendung stehen und schon in der Gruppe B stabilisiert sind, sind in die Gruppe A der Diener einzureihen. Alle stabilisierten Professionisten sind, sofern sie als solche in Verwendung sind, in der Gehaltstufe von 1400 Kr. in die Kategorie der Unterbeamten einzureihen, und zwar nach Ablegung der erforderlichen Prüfung; c) unter Geltung der in Punkt a) angeführten Grundsätze sind die qualifizierten Hilfsarbeiter als Diener der Gruppe B zu stabilisieren. Die in der Gruppe C stabilisierten qualifizierten Hilfsarbeiter sind in die Gruppe B einzureihen. Die Hilfsarbeiter sind unter Geltung der in Punkt a) angeführten Grundsätze, als Diener der Gruppe O zu stabilisieren; d) jenen Stabilisierten, welche bei ihrer Stabilisierung gegenüber dem 300-, beziehungsweise 365fachcn des zuletzt bezogenen Lohnes eine Einbuße erfahren haben, ist durch Scparatavancements ober auch durch Kürzung der Vor-rückungssristen die Einbuße gutzubringen. In gleicher Weise sind jene zu berücksichtigen, welche am 1. Jänner 1909 stabilisiert wurden und bei welchen nicht beachtet wurde, daß sic zu diesem Zeitpunkt eine Regulierung, beziehungsweise Aufbesserung ihres Lohnes aus der Lohnregulierung erfahren hatten; in gleicher Weise ferner auch die, welche in gleicher Art bei den vorhergegangenen Lohnregulierungen unberücksichtigt blieben; e) die Arbeiter der Werkstätten bei den verstaatlichten Bahne» sind nach folgenden Grundsätzen zu stabilisieren: Jene Werkstättenarbeitcr, bei welchen der Gcfamtjnhrcsver» dienst den Anfangsgehalt, beziehungsweise das Quartiergeld der Diensteskategorien, in denen sic stabilisiert werden, übersteigt, sind in jene Gehalt- und Quartiergeldgruppe einzu. führen, die, ohne Einbuße herbeizuführen, dem Gesamt-jahresverdienst entspricht. Wenn der Endgehalt, beziehungsweise das Quartier-geld nicht hinreicht, um den Gesamtjahresverdicnst des zu Stabilisierenden zu decken, ist derselbe — weil aus seinem höheren Verdienst die dementsprechende Qualifikation hervorgeht — in die nächst höhere Diensteskategorie im Sinne des vorhergehenden Absatzes einzureihen. Jenen Arbeitern, bei welchen trotz der Einreihung in die höhere Dicnsteskategorie der Endgehalt, beziehungsweise das Quartiergeld nicht hin« reicht, den Gesarntiahresverdienst zu decken, ist der Ucbcrtrag in Form einer Zulage, bi" nach der Lohnvorrückung zu steigen hätte, zu bezahlen. Jenen Arbeitern, welche im Zeitpunkt der Einführung der Stabalisierung bereits im Dienst stehen und noch nicht oder nicht mehr stabilisiert werden können, ist der Gesamtjahresverdienst ungekürzt in definitivem Lohn umzu-wandeln, von welchem sie sodann nach der festgesetzten Lohn-(lutomatik vorzurücken haben. Der Prozentsatz des Standes der Stabilisierten hat auch in den Werkstätten der verstaatlichten Bahnen 80 Prozent des Gesamtarbeiterstandes in jeder Werkstätte zu betragen. Vor der Durchführung der Stabilisierung, beziehungsweise der Umwandlung des Gesamtjahres-verdicnstes in definitivem Lohn sind für alle Werkstätten die Grundlöhne (Mindestlöhne) und die Lohnvorrückungen im Einvernehmen mit den betreffenden Arbeiterausschüsscn festzusetzen. Die nach dem Zeitpunkt der Einführung der Stabilisierung in den Dienst der Staatsbahnen eintretenden Arbeiter sind nach den im Einvernehmen mit den Arbeiterausschiiflcn erstellten Grundlöhnen, Lohnvorrückungen, den jeweils bestehenden StabilisierungLnormen :c. zu behandeln; f) die Vorrückungsfristen betragen in allen Dienerkategorien je zwei Jahre, und zwar bis zur Erreichung des Endgehaltes. 5. Feststellung, welche Kategorien mit dem 300- und welche mit dem 365fachen des zuletzt bezogenen Lohnes stabilisiert werden. Arbeiter, welche mit 300 Tagen stabilisiert wurden und in eine Kategorie überstellt werden, in welcher die Stabilisierung mit dein 365fachcn Taglohn erfolgt, haben in jedem Falle die UcBerffunbcn, Sonn-, Feiertags- und Nachi-dicnstleiftungen nach den für die Werkstätten bestehenden Bestimmungen entlohnt zu erhalten oder sie sind in jene Gehaltstufe einzureihen, in der sie sich befinden würden, wenn sie mit dein 365fachen Taglohn stabilisiert worden wären. 7. Aufhebung des außcrtourlichcn Avancements, insofern e solche nicht einem .Härtcnausglcich dienen und Verwendung dieser Beträge zum Ausgleich von Härten. 8. Einreihung aller Diener in die ihrem Dienstalter entsprechende 'Gehaltstuse. 9. Wo der Akkord nicht durch Stabilisierung oder Umwandlung in Loh» ohne Schaden für die Arbeiter aufgehoben wird, fallen die Akkordarbeiter: n) dasselbe Lohn- und Lohnvomickungsverhältnis wie die übrigen Arbeiter gleicher Kategorien erhalten; b) einen Minimalakkordvcrdienst über den Lohn garantiert bekommen; e) nachdem bei den Akkordarbeiter» eine Lohnerhöhung im Gesamtverdienst nicht zum Ausdruck kommt, eine entsprechende Erhöhung sämtlicher Akkordpreisc erfahren. 10. Alle aus dem Akkordverhältnis sich für beide Teile ergebende» Rechte und Pflichten sind in einem gegenseitig vereinbarten Vertrag zu fixieren und von beiden Teilen zn zeichnen. Die allgemeine Form des Vertrage? für jede Kategorie ist im Zentralarbeiterausschuß festzulegen, für jede Kategorie in jeder Direktion mit dem Arbeiterausschuß zu ergänzen. Die Details der Beiträge, das heißt, die Akkordsätze (Tctzt und Preise) sind mit jeder Akkordgruppe, beziehungsweise mit den Vertrauensmännern vorerst zu vereinbaren, bevor die Zeichnung des Gesamtertrages erfolgt. Für de» im Turnnsdieust verwendeten Arbeiter ist zur Berechnung des Verdienstes der Normallohn_ und eine Arbeitszeit von acht Stunden, beziehungsweise ein Dienst- und Rüheverhältnis von 1:2 zu-grundezulcgcu und jede darüber geleistete Zeit als llebcrzcit zu entlohnen. 11. Die bisher den Arbeitern zugestandene Bezahlung der freien Tage hat auch fernerhin aufrecht zu bleiben oder cs ist der Verdienstausfall infolge Nichtbezahlung der freien Tage durch eine eigene Lohnaufbesserung voll zu decke». 12. Für die nicht im Turnus stehenden Heizhausarbeiter ist eine neunstündige Arbeitszeit festzusetzen. 13. Die definitive» Heizerposten sollen vermehrt werden, in der Weise, daß alles erforderliche Maschinenpersonal definitiv «»gestellt ist. 14. Alle von der Staatsbahnverwaltung für das Personal zu treffenden Maßnahmen und deren Durchführung sind mit dem Arbeiterzentralausschuß und in weiterer Folge mit den Direktionsarbeiterausschüssen zu vereinbaren und die vereinbarten diesbezüglichen Bestimmungen über die Durchführung in den Amtsblättern zu veröffentlichen. 15. Die Sitzungen des Nrbeiterzentralansschusses sowie der anderen Arbeiterausschüsse sollen immer so stattfinden, daß alle Gruppen beisammen sind, das heißt gemeinsame Sitzungen haben. Dies die dringendsten Forderungen. Nachdem aber Worte allein nicht genügen, um die Lage zu verbessern, hiezu nachweislich in jedem Falle eine starke Organisation notwendig ist, fordern die Hausvertrauensmänner alle ihre Kollegen , auf, sich dem Rechtsschutz- und Gewcrk-schaftsbcrcin auzuschlicßcn, den Gegnern desselben kein Gehör zu schenken, denn deren Tätigkeit bestand bis jetzt in nichts anderem, als die Einigkeit der Werkstätten- und Heizhaus-arbeitcr jju zerstören. Die Erfahrung hat dies gelehrt. Auf daher in jene Organisation, die bisher mit schwerer Mühe ihre Pflicht erfüllt hat. Kollegen! Die Vertrauensmänner, die Organisation wollen ihre Pflicht erfüllen. Tut auch ihr das curigc, werdet einig, werdet stark!" Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Zum zweiten, beziehungsweise dritten Punkt, ..Vertrauensmännersystem", referierte Genosse Somitsch in ausführlicher, cinftündiger Rede, darauf erinnernd, daß wir seinerzeit eine eingehende Instruktion mit Musterlisten versendet haben. Diese Listen sind nun gedruckt und werden demnächst zur Versendung gelangen. Genosse Winter beantragte Wahl eines Hauptver-trauensmannes; dieser Antrag wurde von den Genossen Neunteufel (Gmünd) und Frank (St. Pölten) unterstützt. Letzterer stellte den Antrag, den Genossen Winter zn wählen. Genosse Winter wurde einstimmig gewählt. Es wurden noch mehrere Anträge gestellt, über welche beschlossen wurde, sie der Zentrale zuzuweisen. Nachdem beim Punkt „Eventuelles" noch verschiedene Anfragen gestellt und beantwortet wurden, schloß um 7 Uhr abends Genosse Schwab die Konferenz. Sut LssMmus! Auf die vielen Anfragen seitens des Personals wegen der Aufteilung der vom Eisenbahnminister in Aussicht gestellten 15 Millionen teilen wir folgendes mit: Abgeordneter Genosse Tomschik hat wiederholt im Eisenbahnministexium vorgesprochen und Aufschluß über die Verteilung des genannten Betrages verlangt. Im k. k. Eifcnbcchnministcrium wird derzeit folgendes erklärt: lieber die Art der Aufteilung der für die Jahre 1914 und 1915 in Aussicht genommenen Beträge sei man sich noch nicht klar. Der Betrag von 6 Millionen, das heißt im lausenden Halbjahre 3 Millionen Kronen, werde für Lohnerhöhungen :c., die Arbeiter betreffend, und für Aufbesserungen für das definitive Personal verwendet; über das Wie ist man sich ebenfalls noch nicht ganz klar. Es werden vom ;i Eisenbahnministerium der Zentralarbeiterausschusi und der Zentralausschutz der Personalkommission einberufen und diesen beiden Institutionen die geplanten Resormenzur Begutachtung vorgelegt werden, wobei den Vertretern des Personales Gelegenheit gegeben wird, die Meinung des Personals zum Ausdruck zu bringen. Die Exekutive. Sur Frage der Stabilisierung der Arbeiter*). D« Elektrizitätsarbeitcr. I. Nur mehr eine Frage der Zen wird die alleinige Anwendung der Elektrizität als „b e w e g e n d e K r a f t" selbst auf de» Hauptbahnen sein. Viele Lokalbahnen sind bereits ausschließlich nur elektrisch betrieben. In den Vordergrund gerückt wird die Anwendung der elektrischen Kraft vom Unternehmergeist deshalb, weil, ohne die Betriebskosten zu mehren, die Fahrgeschwindigkeit den Bedürfnissen und Betriebsergebnissen entsprechend gesteigert wird. Daß dabei noch große Ersparnisse erzielt werden können, so die Wasser- und Kohlenstationen und vieles dergleichen, wird oft gar nicht einmal ins Kalkül gezogen. Bei dem Umstand aber, daß das Eisenbabnwesen an sich als ein wirtschaftliches Kulturwerk allseits auf-gefaßt wird, was sicherlich zutrisst, müßte selbst dann, wenn sogar Mehrkosten erstünden, dennoch getrachtet werden, mit den größten -Opfern dessen Weiterbildung *) Siehe unsere Artikeln in beit Nummern 34 vorn "Jahr 1912 und 12 vom Jahr 1913 des „Eisenbahner", „ zn Nutz und Frommen der Menschheit auf die höchste Stufe der Vollendung zu bringen. Von heute auf morgen freilich wird eine derartige Umwälzung nicht stattfinden, allein überall regt und rührt cs sich. Abgesehen vom Telegraphen sind die elektrischen Sicherungsanlagen die ersten Vorboten gewesen; die Errichtung elektrischer Kraftanlagen zur Beleuchtung der Bahn» und Nangierbahnhöfe, der Turnier :c. sind mir die weitere natürliche Folge. Und so hat sich mit der Errichtung dieser elektrischen Kraftanlagen durch dieselben nicht mir ein neues, modernes, absolut nicht zu entbehrendes Hilfsmittel der Eisenbahnen, sondern auch ein eigenes, der modernen Einrichtung entsprechendes und deshalb besonders qualifiziertes Personal in die Kategorien der durch die diversen Instruktionen und die Dienstpragmatik sestbezeichneten Bediensteten eingeschoben, ein Personal, das sich, weil es durch die weise Fürsorge der Verwaltung nicht gleich genügsam gewürdigt und seinen Fähigkeiten entsprechend eingereiht ward, insbesondere bei den k. k.'österreichischen Staatsbahnen, leider selbstverständlich erst (Geltung verschaffen muß. lieber die Behandlung dieses Personals seitens der k. f. Staatsbahnen müssen wir heute reden und gleichzeitig unseren prinzipiellen Standpunkt in der Frage der Elektrizitätsarbeiter unzweideutig und klar festlegen. Nach dem B i l i n s k i s ch e m Erlaß wissen wir. daß es die Verhältnisse der Eisenbahnen erfordern, zwei Hauptkategorien von Arbeitern zu besitzen, und zwar Arbeiter, die dem Betrieb angehören nnd über die aus Rücksichten des Verkehrs zu jeder Zeit verfügt werden kann, und Arbeiter, die in H i l fs a n sta lten (Werkstätten, Bahnerliallung k.) beschäftigt werden. Die erstcren unterstehen hinsichtlich der Arbeitszeiten den jeweils geltenden Verordnungen, die letzteren dem Gese tz*), ein Unterschied, der natürlicherweise auch in der Entlohnung zum Ausdruck kommt, indem die erstcren Lohn oder Gehalt für 3 6 6 Tage, die letzteren nur für 3 0 0 Tage beziehen. Die elektrischen Kraftanlagen sind nun im Sinn des Bilinskischen Erlasses sowohl als auch in dem des erwähnten Gesetzes Hilfsanstalten und die in denselben beschäftigten Arbeiter unterstehen demnach hinsichtlich ihrer Arbeitszeit dem erwähnten Gesetz, geradeso wie die Arbeiter der Werkstätten und der Bahnerhaltung, das heißt, daß auch für die Elektrizitätsarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen der Sonntagsruhe zu gelten haben. Teilweise geschieht in den vorhandenen Erlässen des k. k. Eisenbahnministeriums*) der Elektri» zitätsarbeiter schon dementsprechende Erwähnung, die leider nur so nebenher läuft, aber außer einigen Arbeitsordnungen diverser Direktionen ist jedoch für die Elektrizitätsarbeiter nichts festgesetzt. Allein auch diese Arbeitsordnungen sprechen von der Sonntagsarbeit als von einer Arbeit im beschränkten Maß und ordnen an, daß, sofern diese SonntagSarbeiten länger als drei Stunden dauern, den dabei beschäftigten Arbeitern mindestens eine 24stündige Ruhezeit am darauffolgenden Sonntag gewährt wird. (§ 7 der Arbeitsordnung, k. k. Staatsbahndirektion Wien). Wenn wir ferner noch die Bestimmungen derselben Arbeitsordnung über die Bezahlung der geleisteten Überstunden ins Ange fassen, insbesondere den für diese Arbeiter hochwichtigen Satz, daß „die U e b c r st u u d e u unbeschadet den entgegen stehen den Bestimmungen der für das definitive Personal erlassenen D i e n st o r d n n n g besonders entlohnt w e r-d e n" (§ 6), so ist die Einreihung dieser Arbeiter, als znr zweiten Hauptkategorie gehörig, jedermann klar. Aber noch auf eine andere Weise erbringen wir den Nachweis, daß die Elektrizitätsarbeiter Anspruch auf ihre gesetzliche Sonntagsruhe haben, beziehungsweise mindestens die Zuerkennung des freien Sonntags haben müssen, so daß. wenn der Umstand einer Sonntagsarbeit durch die Art des kontinuierlichen Betriebes zur zwingenden Notwendigkeit wird, und daß dieses zutrisst, werden wir nicht bestreiten, diese Arbeit als eine besondere Arbeitsleistung in einer besonderen Zeit auch besonders entlohnt werden muß. Wir gehen bei diesem Nachweis von dem Grundsatz ans, daß jeder Arbeiter, der eine gewisse Lehrzeit hinter sich und sich während dieser bemüht hat, in sorgfältigem Studium unter Entbehrung nnd olme Entgelt, weitere Beschwernisse gar nicht erwähnen, sich zu tüchtigem Können und Wissen aufzuschwingen, dieses Können nnd Wissen nach seiner Lehrzeit noch Tag für Tag in feinen Feierstunden strebsam bereichernd, um in fachtechnischer Hinsicht als voll* kommen ausgebildet und qualifiziert zu gelten — daß jeder Arbeiter in allen Privatbetrieben in seinem ihm gesetzlich gewährleisteten Rechten, sei es immer wo es sei, auf der ganzen Welt auch gesetzlich geschützt werden wird. Wir nehmen also die qualifizierte Leistung zur Grund-läge: sein Lehrzeugnis hat ihm seine Rechte verbrieft. Ein derartiger Arbeiter ist doch schlechthin kein Tag-löhner, er hat es wahrlich nicht nötig, sich für jedwede Arbeit erbötig zu machen, er wird melmelir mit Stolz, mit Bewußtsein sein qualifiziertes Können in den Dienst stellen. Ein solcher Arbeiter wird in Privatbetrieben eine Schätzung erfahren, eine Schätzung nicht nur in der Ent-lohnung, sondern auch im Umgang, in der Behandlung. Und dort, wo ihm dies nicht geschähe, wird er sich diese Schätzung erzwingen. Aber hat er nicht auch deshalb seine Profession erlernt, damit er durch sie bestehen, und zwar geschützt besteben kann? Gewiß; rechnen wir noch dazu sein bestes Schutzmittel, daß er sich kraft seiner Orgain-sation erworben hat. den V e r t r a g, der ihn wohl bindet, aber ihn um desto sicherer zur freien Entfaltung seiner Kräfte, seines Könnens bringt, weil seine Kraft, fein Können zeitgemäß bewertet nnd bezahlt wird, so ist zu ersehen, daß der Professionist, der qualifizierte Arbeiter den Schutz, den ihm sonst das Gesetz zubilligen muß, durch das ihm innewohnende Bewußtsein sich sicherer nnd sorgfältiger bereits selbst gegeben hat. Es ist also klar, daß der Elektrizitätsarbeiter in den Privatanstalten, selbst wenn sie kontinuierlich betrieben werden, unter dein Gesetz der Sonntagsruhe, beziehungsweise zu einem dieser Bestimmung entsprechenden Ersatz, steht, das heißt die *) Vom 28. Juli 1902, R.-G.-Bl. Nr. 156. Auch in diesem Gesetz werden die elektrischen Kraftanstalten bereits als HilfSairstalten' benannt. *) Auch die. Instruktion VIII, § 54, hat schon diverse Bestimmungen. V “ für ihn bestimmten Werktage betragen im Jahre 300, so daß alle über diese Summe hinausreichenden Arbeitsleistungen als Ueberzeitleistungen, welche einer behördlichen Genehmigung unterstehen, separat bezahlt werden müssen. Und dieser Tatsache fehlt nicht einmal mehr ein gerichtlicher Beleg. Die Elektrizitätsarbeiter der Firma B a r t e l m u s u. D o n a t in Heiligcnstadt haben, nachdem ihnen die Firma die Sonntage als bloße normale Arbeitstage oktroyieren wollte, eine gewerbegerichtlichc Entscheidung provoziert, die selbstverständlich aber auch ausdrücklich mit dem Passus, daß: „Die Einrech-n u n g des Sonntags als Arbeitstag nicht gerechtfertigt erscheint" dem Sinn sowohl der Gewerbeordnung, als auch dem entsprechenden Gesetz Rechnung trägt. Diese Firma wurde nun auf Grund dieser Entscheidung verurteilt, die von den Arbeitern an Sonntagen geleistete Arbeit als Ucberstundcnarbeit separat zu entlohnen, und cs ist nunmehr für alle Zukunft das Rechtsverhältnis in Hinsicht der Werk- und Sonntage für die Elektrizitätsarbeiter hergestellt. Man sollte meinen, daß für die k. k. Staatsbahn-vcrwaltung in Oesterreich derartige rechtskräftige Entscheidungen maßgebend sein müßten, um auch bei Regelung der Arbeitsverhältnisse ihrer Elcktrizitätsbedien-steten gebührend darauf Rücksicht zu nehmen, wenn schon nicht vorausgesetzt werden soll, daß die k. k. Staatsbahnverwaltung solche Entscheidungen überhaupt braucht, ihre zu regelnden Arbeitsverhälthisse gesetzordnungsgemäß zu bestimmen. Steht dem Eisenbahnministerium doch eine ganz stattliche Zahl Juristen zur Verfügung, die von vornweg schon genügendes Rechtsempfinden für eine Sache haben sollten, für die sie auch verantwortlich sind. Indessen hat die Staatsbahnverwaltung die Arbeitsverhältnisse ihrer Elektrizitätsarbeiter nicht nur noch nicht geregelt, sondern noch mehr verwirrt, absichtlich verwirrt, um aus dieser Verwirrung Nutzen zu ziehen. Sie hat das klare Verhältnis von sechs Wochentagen durch Umrechnung der bei den Privatfirmen höheren Taglöhne bei gleicher Verdicnstsumme in sieben bezahlte Tage mit den: Zugeständnis eines freien und bezahlten Tages verwandelt und sodann das Zugeständnis gestrichen, uni solcherart den Sonntag zu einem Arbeitstag zu machen. Die Elektrizitätsarbeiter der f. k. Staatsbahnen stehen demnach infolge juristischer Verdrehungskunst und Aus-beutnngssucht tu Gefahr, ihrer vom Gesetz bestimmten Sonntagsruhe verlustig zu gehen, so daß sie 365 Arbeitstage im Jahr haben sollen. Durch diesen Kniff würde die Ueberstundenbezahlung sowie die Bezahlung der Arbeit an Sonntagen gänzlich entfallen! Aber die Umrechnung hat noch weitere Konsequenzen. Nicht nur an Lohn, der durch die Umrechnung kleiner geworden ist, der Entfall der Ucberstunden und der Wegfall der Bezahlung der Sonntagsarbeit und der Verlust des gesetzlich bestimmten freien Tages, auch in Zukunft, wenn das Lohnverhältnis in ein stabiles erfolgen sollte, wird der Schaden von Jahr zu Jahr, von Avancement zu Avancement größer und bedeutender. Daß dadurch auch die Stabilisierungsnormen vollständig durchbrochen werden würden, ist vielleicht der ureigenste Zweck dieses Vorstoßes und ist die übrige Arbeiterschaft der zweiten Hauptkategorie verpflichtet, die Phasen dieses Prozesses zu beobachten, um im gegebenen Moment sicher cinzugreifen. Es ist nun höchste Zeit geworden, in dieser Sache vollständige Klarheit und Aufklärung zu schaffen, die wir in dem Artikel der nächsten Nummer unseres Blattes ausführlich darlcgen werden. F. S. Inland. Der Nationalverband und die Sistierung der Landes-autonomie in Böhmen. Die Deutschbürgerlichen Böhmens schlagen in der letzten Zeit gewaltigen Lärm. Eine Vertrauensmänner-vcrsammlung in Komotau trug dem Deutschen National-verband auf, wegen der Einsetzung der Langeskommis-sion in Böhmen aus der Negierungsmajorität des Parlaments auszutreten und der Regierung die schärfste Opposition zu machen. Die regierungstreuen Führer des Nationalvcrbandes wären nun in einer argen Klemme. Aber man müßte die Bürgerlichen Dcutschböhmens und erst recht ihre Wortführer nicht kennen. Ihr ganzes Toben entspringt einzig und allein der Todesangst, daß die Beamten der Landeskommission sich vielleicht doch nicht mehr zum systematischen Amts- und A m t s g e l d e r m i ß b r a u ch für die Chauvinisten und gegen die deutschen Arbeiter und die tschechischen Minderheiten hergeben werden, worin zuletzt das ganze Wesen der „Selbstverwaltung" bestand! Und zum zweiten ist der Beweggrund des Spietzertobens, die Besorgnis von dem Aufzwingen einer Landtagswahlreform, die endlich auch die beiden Völker Böhmens, nicht nur die Spießercliquen und die Agrarier im Landtag zum Wort kommen ließe. Und dann der Nationalverband! Der wird sich wohl zu einer ernsten Opposition gegen die Negierung nicht entschließen. Die Sprengung der Regierungsmajorität hätte zweifellos Neuwahlen zur Folge und wie würden bei solchen die National-vcrbäudlcr ohne Negierungshilfe abschneiden? Zumal der Nationalvcrband die Rüstungen und Mobilisierungen, die Erhöhung der Staatsschuld, die Tabak-Preiseerhöhung und dann die Notwendigkeit mitzuverantworten hätten, daß neue Steuern eingeführt werden müssen. Es wird also voraussichtlich der ganze Rummel so verlaufen wie der Sturm im Wasserglas. * Ein Räuberastgrisf auf einen Schnellzug in Galizien. Die Staatsbahndirektion Lemberg machte am 26. August nachstehende amtliche Mitteilung: „In der verflossenen Nacht wurde der von Czerno-witz nach Lemberg abgegangcne Schnellzug Nr. 2 auf der Strecke Dawidow-sicholo durch ein Alarmsignal, das ein unbekannter Mann durch Ziehen der Notleine gegeben hatte, zwischen den Wächterhäusern Nr. 14 und 15 zum Stehen gebracht. Gleichzeitig u in» ringten mehrere mit Revolvern bewaffnete Individuen die Lokomotive und den P o st a m b u -lanzwagen, in den sie einzudringen versuchten, woran .'sie , jedoch vom Dienstpersonal, das die Türen des ! Postwagens schleunigst schloß, gehindert wurden. Das 1 Zugbcgleitungspersonal und die Reisenden jagten die j Strolche, die gegen den Postambulanzwagcn mehrere | Schüsse abfeuerten, in die Flucht. Im Postwagen, in dem sich bedeutende Wertsendungen befanden, wurde eine Fensterscheibe zertrümmert. An den Wänden finden sich die Spnren der abgegebenen Schüsse, deren Zahl nach den Angaben des Dienstpersonals 20 bis 25 betragen haben soll. Von den Reisenden und dem Dienstpersonal ist niemand verletzt worden. Der Zug erlitt eine einstündigc Verspätung. Die Gendarmerie und die Bahnbehörde leiteten unverzüglich eine Untersuchung ein. Die Täter konnten bisher nicht eruiert werden." Der Raubanfall, wie er sonst nur in den Prärien Amerikas vorzukommen pflegt, erfolgte vor der Station und die Banditen scheinen absichtlich eine.finstere und regnerische Nacht zur Ausführung ihres Anschlages er-wählt zu haben. Auch die Stelle, wo der Anschlag erfolgte, spricht für eine längere Vorbereitung der Tat, da sich auf viele Kilonieter im Umkreis keine menschliche Wohnstätte befindet. Außerdem bot ein in der Nähe der Ueberfall-stelle befindlicher Wald den Banditen Gelegenheit, in der Finsternis der Nacht zu entkommen. Die Polizei und die bahnamtlichen Organe nahmen ursprünglich an, daß jemand vom Zugbegleitungspersonal mit den Banditen im Einverständnis war und mit diesen gemeinsame Sache machte. Es liegen aber bis« nun keine Meldungen vor, die diesen Verdacht begründet erscheinen lassen würden. Nur der Heizer des Zuges machte sich verdächtig. Er sagte aus, er sei von einem Mann, der eine schwarzen Bart trug, gebunden worden, so daß er sich nicht rühren konnte. Ais der Anschlag mißglückt war, sei dieser Mann wieder zu ihm gekommen und habe ihn von den Fesseln befreit- wobei der Unbekannte ihm befohlen habe, sofort weiterzufahren. Da jedoch diese Angaben vom übrigen Zugspersonal nicht bestätigt werden konnten, diese Aussage somit sehr unwahrscheinlich erschien, wurde von der Polizei über den Heizer vorläufig die V e r w a h r u n g s h a f t verhängt. Es kann sich aber bei diesen jedenfalls unwahren Angaben des Heizers auch darum handeln, daß er auf eine ungeschickte Art seine Kopflosigkeit bemänteln wollte. In einer Lemberger Vorstadt wurden drei notorische Diebe, L a m, S k i b n i c k i und W o l o s z Y n, festgenommen, die verdächtig erscheinen, an dem Eisenbahnüberfall teilgenommen zu haben Tic Vermehrung unserer Staatsschuld um 250 Millionen Kronen. Die Staatsschuldenkontrollkommission legte vor einigen Tagen den Nachweis über den L>tand der Staatsschulden am Ende des zweiten Semesters (Ende Dezember) 1912 vor. Der Ausweis ist kein Beleg zu der Versicherung des Finanzministers, daß „mit dem Schulden-machen Schluß gemacht" werde. Denn seit Ende des vorhergehenden Jahres ist zwar die Allgemeine Staatsschuld von 5179 Millionen Kronen auf 5158-4 Millionen Kronen, also um 20 Millionen Kronen gesunken- allein die Staatsschulden Z i s l e i t h a n i e n s sind im Jahr 1912 von 706 1-6 Millionen Kronen auf 7312-7 Millionen, also um 2 51-12 Millionen Kronen gestiegen, so daß sich im ganzen eine Vermehrung der Staatsschulden um 230-4 Millionen Kronen ergibt. Die Staatsschulden betragen sonach — allgemeine und zisleithanische zusammen — 12.4 71-1 Millionen Kronen mit einem jährlichen Zinsenerfordernis von 493-3 Millionen Kronen. Die Völker Oesterreichs haben demnach täglich weit mehr als eine Million Kronen für die Verzinsung der Staatsschuld aufzubringen! Ein Dankschreiben des Vereines der Wiener Spediteure an das Polizeipräsidium. Der Verein der Wiener Spediteure hat an das Wiener Polizeipräsidium folgendes Dankschreiben gerichtet: Die unterfertigte Vereinsleitung fühlt sich gedrungen, für die kräftige und namhafte U n t e r st ü tz u n g. welche den Spediteuren seitens des k. k. Polizeipräsidiums während des Streiks der Speditionsarbeiter zuteil geworden ist, den verbindlichsten Dank zum Ausdruck zu bringen. Während der Dauer des Streiks, der volle acht Tage währte, waren mit großer Umsicht die umfassendsten Vorkehrungen seitens des k. k. Polizeipräsidiums getroffen, wodurch es ermöglicht ward, dringende und unaufschiebbare Transporte nach Tunlichkeit unter ausreichender Bedeckung durch berittene und Wachen zu Fuß abzuwickeln. Durch eine vortreffliche Organisation war auch bei den Lagerhäusern der Spediteure und in den Wiener Bahnhöfen ein ausreichender Schutz geboten, der die Spediteure vor Schaden bewahrte. Der st ä n d i g e Kontakt, den die Polizeibehörde mit dem Komitee der Spediteure aufrecht erhielt, hat es ermöglicht, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig und mit Nachdruck dort zu ergreifen, wo sich die Notwendigkeit hiezu ergab. Wir bitten deshalb nochmals, unseren wärmsten Dank für das zielbewuhte, kräftige und erfolgreiche Vorgehen, für die Umsicht, für die treffliche Organisation des gesamten Dienstes entgegennehmen. Ganz besonderen Dank wollen wir auch den Herren Hofrat Freiherrn v. Gorup und Polizeirat Schober sagen, welche unermüdlich und mit größtem Entgegenkommen den Betroffenen ihren Schutz und ihre Fürsorge angedeihcn ließen. Verein der Wiener Spediteure: Hermann Winds, Obmann. Adolf Jerie, Schriftführer. Ein besserer Beweis dafür, daß die Behörden ganz im Dienst des Kapitalismus stehen, als obiges Dankschreiben, ist wohl nicht leicht zu erbringen. Die Objektivität der Wiener Polizei erscheint nach diesem Schreiben in einem eigentümlichen Licht. Einen großen Dienst hat also der Verein der Wiener Spediteure der Polizeibehörde mit seinem Dankschreiben nicht erwiesen. « Erweiterung der Fahrbegünstigung — für hohe Staatsund Hofbcamle. Das Eisenbahnministerium hat sich bestimmt gefunden, die Gültigkeit der den Staats- und Hofbeamten der oberen Rangsklassen, bis einschließlich der VIII. Rangsklasse gebührenden fünfjährigen Legitimation. dghin zu erweitern, daß von nun an auf Grund dieser nur für die I. und II. Wagenklasse lautenden Legitimationen ermäßigte Fahrkarten auch für die III. Wagenklasse gelöst werden können. Das gleiche Zugeständnis wird auch den pensionierten Staats- und Hofbeamten der obbezeichneten Rangsklassen eingeräumt. Ausland. Streik der Eisenbahner in Nordspanicn. Nach einer offiziellen Meldung aus Valladolid sind die Eisenbahner in den wichtigsten Betriebszweigen im Norden des Landes in den A u s st a n d getreten und haben heute vormittags die Arbeit verlassen. Ursache des Streiks ist ein Konflikt zwischen den Arbeitern und einem Ingenieur. In offiziellen Kreisen ist man sehr optimistisch über den Ausgang des Streiks gestimmt. Verkauf falscher Eisenbahnkartcu in Italien. Die italienische Polizei hat mehrere Verhaftungen unter dem Porticrpersonal einiger großer Hotels in Turin, Mailand und Venedig vorgenommen. Die Verhafteten werden beschuldigt, gefälschte Eisenbahnbilletts an Fremde verkauft zu haben. Durch die Vernehmung der Beschuldigten ist die Polizei einem ausgedehnten Handel mit solchen Fälschungen auf die Spur gekommen. Weitere Verhaftungen stehen bevor. Brand eines Frachtenmagazins der ungarischen Staatsbahnen. In Maria-Theresiopcl entstand am 20. August nachmittags aus unbekannter Ursache in einem etwa 150 Meter langen, aus Holz gebauten F r a ch t en m a g a z i n ein Brand, der binnen kurzer Zeit das Magazin und sämtliche eingelagerten Waren vernichtete. Das Feuer ergriff auch mehrere umliegende Magazine und einige gegenüberliegende Gebäude, von denen vier niederbrannten. Der Materialschaden, den die Staatsbahnen erlitten haben, beträgt etwa 200.000 Kr., der Wert der verbrannten Waren etwa 500.00 Kr. Die niedergebrannten Privathäuser repräsentieren einen Wert von etwa 150.000 Kr. * JrrsinnSanfall eines Eisenbnhnbeamte». Wie nachträglich gemeldet wurde, befanden sich vor wenigen Tagen zahlreiche internationale Durchgangszüge in großer Gefahr, als man erkannte, daß ein auf der Strecke Verviers-Wel-kenracdt tätiger Bahnbeamter plötzlich von Geistesschwäche befallen worden sei. Er gab nur noch den Zügen in der Richtung nach Wclken-raedt die Durchfahrt frei, während er für diejenige nach der entgegengesetzten Richtung die Durchfahrt schloß. Glücklicherweise kam man bald dahinter und löste den unglücklichen Menschen ab, ehe er größeres Unheil hatte anrichten können. Aus dem Gerichtsfaal. Ein christlichsozialcs Komplott gegen den Wiener Gemeind er nt Moißl. Vor dem Bezirksgericht Josefstadt hatten sich die Bedienerin Marie Schänke! und ein gewisser I n n i tz k y zu verantworten die sich dem freisinnigen Gerne indemt Moißl nach dessen Verurteilung wegen Wahl-mißbrauches erbötig gemacht hatten, ein Protokoll zu liefern, in welchem angeblich niedergelegt war, daß dem Kronzeugen gegen Moißl vom Chefredakteur der „Reichspost" Dr. Funder ein Betrag von 800 Kr. eingehändigt worden sei. Als Moißl scheinbar auf das Anerbieten einging und in Gegenwart zweier Zeugen der Frau 1000 Kr. für das Protokoll versprochen hatte, erstattete diese gegen sich, Janitzka und Moißl die Strafanzeige wegen Verleitung zum Einbruch. Das Protokoll sollte sich nämlich in einem Schreibtisch in der Redaktion der „Reichspost" befinden. Gegen Moisst wurde das Verfahren eingestellt, da es der Staatsanwaltschaft bald klar wurde, daß es sich um eine Falle handelt, die von christlichsozialer Seite dem Gemeinderat Moißl gelegt wurde, um ihn durch eine Verurteilung wegen Verleitung zum Einbruch unmöglich zu machen. Janitzky belastete in seiner Verteidigung die christlichsoziale Partei, indem er mitteilte, es sei der Bedienerin Schäukel für ihre Mitwirkung von christlichsozialer Seite eine Markthütte im III. Bezirk in Aussicht gestellt worden, welchen Bezirk der Gemeinderat Dr. Mataja, ein Christlichsozialer, im Stadtrat vertritt. Es wurde auch in der Verhandlung ein Brief der Schäukel an den Gemeinderat Dr. Mataja verlesen, worin sie ihm vorhält, daß die Partei schändlich an ihr gehandelt habe. Dieser Brief wurde geschrieben, nachdem das Verfahren gegen Moißl eingestellt worden war. Merkwürdigerweise hat auch Dr. Mataja zu einer Zeit in der Strafsache eine Eingabe an die Polizei gerichtet, als er noch keine Kenntnis von der ganzen Angelegenheit haben konnte. Der Richter verurteilte die beiden Angeklagten zu einem Monat strengen Arrest und verfügte die Abschaffung Janitzkys aus dem Wiener Polizeirahon. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, daß aus der Zeugenaussage und den vorgelegten Briefen sich klar ergibt, daß es sich um ein Komplott gegen Moißl handelt und daß es zweifellos erscheint, daß politische Gründe das Vorgehen der beiden Angeklagten, beeinflußten. ES sei das außerordentliche Strafmilderungsrecht deshalb nicht ange-wendet worden, weil es sich um einen raffinierten Betrug handle. Abgesehen davon, daß jemand um einen Geldbetrag gebracht werden sollte, war das Vorgehen darauf angelegt, daß ein Mann in seiner politischen Karriere vernichtet und unmöglich gemacht werden sollte. Streiflichter. Die Bewegung unter den österreichischen Bediensteten der Kaschau-Oderberger Bahn. Bereits vor zwei Jahren brach eine Unzufriedenheit unter den Bediensteten dieser Bahn aus, und aus selben Gründen macht sich heute eine direkte Empörung bemerkbar. Bitten, Gesuche und Deputationen wurden mehrmals im Jahr um die Besserstellung, eigentlich um die Gleichstellung mit den österreichischen Staatsbahnern unternommen, aber alles dies wurde einfach nicht beachtet Deputationen wurden mit Tröstungen abgespeist. Dafür wurden die die Deputation führenden Beamten, welche es verstanden, das Personal immerwährend zu vertrösten, zu Oberinspektoren, Oberkontrolloren und Kontrolloren ernannt und außerdem mit! Remunerationen beteilt. Die Entspchungsursache der Un-j Zufriedenheit war die Schmälerung der Rechte durch die Einführung der Dienstordnung im Jahre 1907, welche erst einige Jahre später dem Personal vollinhaltlich' bekannt wurde. Durch zwei Jahre hindurch gab es keine Instruktion, da die österreichische Regierung mehrere Ansuchen zurückgewiesen hatte. Diese verzögerte Herausgabe der Dienstordnung hatte zur Folge, daß vor zwei Jahren eine allgemeine Unzufriedenheit entstand, die mit Ausnahme von einem Oberinspektor, einem Inspektor und zwei Oberkontrolloren» alle übrigen Beamten, Untcrbeamten und Diener erfasste und mitriß. Diese Unzufriedenheit trägt zweierlei Charakter, weil sic einerseits die materielle Frage und anderseits das übrige Dienstverhältnis betrifft, und in beiden Fällen ist das Ge-samtpcrsonal interessiert. Deshalb wurde das Personal darin einig, daß Wandel geschaffen werden muß und begannen Aussprachen, Konferenzen u. s. w., laut welchen Beschlüssen ein vorgezeichneter Weg die Erfüllung der Hauptforderung, und zwar die Erlangung der Gleichstellung mit den österreichischen Staatsbahnern mit sich bringen sollte. Beschlüsse sind leicht zu fassen und zu Papier zu bringen, aber nicht so einfach zu erwirken, gar, wenn die Vorgesehen des Personals die größten Feinde desselben sind. Die Vereinstätigkeit begann und ist selbe eine rastlose, trotz der feindseligen Haltung der Vorgesetzten. Man gebrauchte als Ausrede, daß die ungarische Regierung ein Machtwort in der Pcrsonalbefoldung zu sprechen hätte. Das Gegenteil mußte bewiesen werden und hatte unvermutet eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Schibiher Gemeindewahl in sehr kurzer Zeit den klaren Beweis erbracht, daß die österreichische Strecke und das österreichische Personal ein eigenes Unternehmen für sich bildet, daher von der ungarischen Verwaltung vollkommen unabhängig sei. Hiemit wurden die politischen Hindernisse sofort beseitigt und hatte man nur mit internen Hindernissen zu rechnen. Diese internen Hindernisse bestanden nun in der Haltung der erwähnten vier Beamten und der Haltung der Betriebsleitung und Direktion, welche bekanntlich nach ungarischem Muster jedes Frciheits- und jedes Gerechtigkeitsgefühl durch brutales Vorgehen im Keime erstickte. Von der ungarischen Korruptionswirtschaft sprechen wir heute noch nicht, denn die heutigen Zeilen sollen nur die Entstehungsursache der Bewegung und die bisherigen Erfolge behandeln. Einige Vorgesetzte gingen nun so weit, daß sic aus Anregung des Stationschess Klein in Teschen den Beamtenkorper so weit bearbeiteten, daß dieser mit Ausnahme einiger wirklich standhafter Charakteure als Antwort auf die vom Personal , getroffene Maßnahme, und zwar Annahme der Resolution betreffend die Gleichstellung der Kaschau-Odcrberger Angestellten mit den österreichischen Staatsbahnern in einer öffentlichen Eisenbahnerversammlung, welche von zirka 600 Eisenbahnern besucht war, ein Memorandum an den Direktor sandte, worin gegen die eigentliche innere Ueberzeugung der Beamten selbst eine Gegenaktion enthalten war. Doch nach ganz kurzer Zeit wurde unter dem Beamtenstand eine Verstimmung bemerkbar, denn sie wurden nachträglich eines besseren belehrt. Stationschef Klein wurde Oberinspektor und sie erhielten nichts. Diese Verstimmung trat deutlich zutage, als in einer solchen Gegenaktion Stationschef W o j n a r den Antrag stellte, dem Generaldirektor Pulsrky eine Huldigungsadresse zu senden. Seit dieser Zeit wurde nun auch wahrgenommen, daß der größte Teil des Beamtenkörpers die Wünsche und Forde-derungcn des organisierten Personals als seine eigenen Wünsche betrachtete und dem Personal behufs Durchsetzung seiner Wünsche nichts mehr in den Weg legte. Sind cs denn noch wenig Fälle, sagte neulich ein Beamter, wo unter der Leitung des Oberinspektors W i l l h e i m und Klein Ungerechtigkeiten dem Beamtenkorper zugefügt werden? Wie viel fähige, tüchtige Beamte werden gegen junge oder unfähige Kollegen zurückgesetzt. Warum duldet es Willheim und Klein, daß zum Beispiel Kontrollore einem jungen Beamten unterstellt werden, warum läßt Willheim zu, daß bei Besetzungen von Stationschcfsposten und deren Vertretern nicht der Rang eingehakten wird? Wenn im Beapitenkörper solche Sachen Vorkommen, was haben die übrigen Angestellten, wie Uutcrbcamte, Diener und Arbeiter auszustehen. Darum wurde energisch die Errichtung einer österreichischen Direktion von der Organisation verlangt und auch bereits erwirkt.und auch die Erlangung der Gleichstellung mit den österreichischen Staatsbahncrn mit allen zu Gebote stehenden Mitteln angeregt. Es ist wohl nicht leicht, diesen bereits große Dimensionen angenommenen gerechten Kampf auszusechten. Dies beweist die erste Maßnahme, welche die Direktion der Kaschau-Odcrberger Bahn verkündet, aber ein Erfolg ist es doch. Es ist wohl eine unzutreffende, unvollkommene Maßnahme, aber der erste Erfolg jahrelanger organisatorischer Tätigkeit. Zur Stunde ist noch nicht klar, was das Heber» einkommen zwischen Kaschau-Ddcrberger Bahn und Regierung enthält, doch diene den leitenden Organen und der Regierung zur Richtschnur, daß nur die Maßnahme die Kaschau-Odcrberger Eisenbahner befriedigt, wenn die Kaschau-Odcrberger Eisenbahn genau dem Staatsbahndienstverhältnis angepaht wird, damit endlich geregelte, menschenwürdige Verhältnisse geschaffen werden. Es wird dem organisierten Personal aus diesem Wege bekanntgeinacht, daß die Organisation sofort Schritte unternommen hat, daß die Maßnahmen seitens der Negierung zur vollständigen Gleichstellung um* gewandelt werden, weil die verkündeten Maßnahmen nur in Form von einer Zulage gegeben werden sollen und niemand befriedigen. Es muß die Wartezeit geregelt und der Ausgleich in den Gehalts- und Quartiergclddiffcrenzen genau geregelt werden. Die Ausbeutung der JnnSbrucker Signalschloffer. Die Verhältnisse bei den Sigualschlossern im allgemeinen lassen sehr viel zu wünschen übrig. Das ist eine bekannte Tatsache. Allem Anschein nach werden diese Verhältnisse noch unerträglicher, besonders im Innsbrucker Direktionsbezirk. Wir müssen mit Bedauern der Wahrheit den Weg frei machen. Die Hauptschuld au diesen Zuständen tragen im genannten Direktionsbezirk die Signalmeister. Natürlich sind alle stramme, deutsche Volksgenossen. „Heil dir", Heil ihm" und „Heil mir", nur keine Solidarität. Wenn es gilt, persönliche Vorteile, wie außertour» liehe Avancements, Prämien und dergleichen herauszuschlagen, so lassen sich diese Signalmeister gern Streckenverlängerungen, Ueberbürdung mit Montierungsarbeiten aufhalsen. Von der Signalwerkstätte werden keine Hilfskräfte beigestellt und somit fällte diese ganze Arbeit auf die mit den Jnstandhaltungs-arbeiten ohnehin überbürdeten Signalschloffer. Diese werden aber des Genusses der angeführten Benefizien nicht teilhaftig. Es sind in der letzten Zeit mehrere größere Montierungsarbeiten durchgeführt worden, für welche die Signalmeister Montierungsprämien von 400 bis 500 Kr. erhielten. Die Signalschlosser gingen dabei leer aus, obwohl diese in puncto fachmännischer Ausbildung und Leistung gewiß nicht zurückstchen. Denn es kommt hiebei die Schlofserarbeit genau so lvic die Mcchanikerarbeit in Betracht. In einem Eisenbahnministerial-erlaß wird zwar verfügt, daß größere Montierungsarbeiten nur vom Personal der Signalwerkstätten durchgeführt werden sollen. Mit dem Personal in der Signalwerkstätte schaut es aber sehr traurig aus. Mit 8 Kr. AnsangSlohn kann ein Schlosset in Innsbruck unmöglich sein Auskommen finden und so wird diese Signalwerkstätte von den Arbeitern gemieden, was zur Folge hat, daß einzelne Kräfte mit Arbeit überbürdet find. Die Signalschloffer haben daher berechtigten Anspruch auf eine bessere Entlohnung. Es wäre nur recht und Billig, wenn die k. I. Staatsbabnverwaltung derartige Prämien, zur Hälfte geteilt. den Signalmeistern und Signalschloffern zukommen lassen würde. Was die Verlängerung der Strecken betrifft, genügt die Auflassung des Signalmcisterpostens in Zell am See. In Feldkirch scheint aber derselbe Fall einzutreten, wenn nicht die Herren bei der Fachgruppe vernünftiger handeln als die Signal-Meister selbst. Das Bedauerlichste ist, daß diese Herren Signal-meister ihre zugeteilten Signalschloffer nur als „Pfcifendeckel" betrachten und behandeln, zum Beispiel sich bei jeder Kleinigkeit an den elektrischen Einrichtungen (und ist auch nur ein Batterieglas zu reinigen oder zu füllen) bedienen lassen. Ist cs denn der k. k. Staatsbahnverwaltung wirklich gleichgültig, das; eine solch fachmännisch gebildete Kategorie durch eine unsinnig hergestcllte organische Gliederung so herabwürdigend behandelt und durch die Bequemlichkeit solcher Herren den Arbeiten und Revisionen an den mechanischen Einrichtungen entzogen wird? Diese Leistungen, die ein unerlaubtes „Sichbcdienenlassen" darstellen, sind in den Tagesberichten natürlich nicht vorgcmerkt. Die k. k. Staatsbahndirektion Innsbruck räumt deshalb aber den Signalschloffern noch immer nicht das Recht ein, über ihre Leistungen selbst die Tagesberichte zu schreiben, wie es in anderen Direktionen schon teilweise ein-geführt ist. Diese Tatsachen verschaffen auch Klarheit, warum die Herren im DirektiouSbezirk Innsbruck so ausgesprochene Gegner der Trennung zwischen den elektrischen und mechanischen Arbeiten sind. Aus Kosten anderer stecken sie die Prämien ein und die vorgeschriebene Arbeit lassen sie sich von den Signalschloffern machen. Dies würde dann nicht mehr gehen, denn gerade so wie heute der Signalschloffer die Arbeiten an den mechanischen Einrichtungen selbständig durchführen muh, würden dann auch die Signalmeister die Arbeiten an den elektrischen Einrichtungen durchführen müssen. Sie könnten sich dann nicht mehr zum Nachteil der k. k. Bahnvcrwaltung von den Signalschloffern bedienen lassen. Wir erwarten, daß die Herren von der Fachgruppe endlich zur Ueberzeugung kommen müssen, daß hier eine gründliche Rcmedur notwendig ist, und zwar vor allem im Interesse eines geordneten Betriebes. Die Fachgruppe hat alle Ursache, die berechtigten Wünsche der Signalschloffer auf das tatkräftigste zu unterstützen. Die Lokomotivführer ÜTcr k. k. Heizhausleitung Görz an das k. k. Eisenbahnministcriiim. Gegen Ende Juni 1918 wurde das Lokomotivpersonal des Heizhauses Görz von einer Reduzier ungderBrenn st offausmaßc mit Rückwirkung ab 1. Juni 1018 verständigt. Wenn nun laut Norm eine Erhöhung mit rückwirkender Kraft verboten ist, müßte vernünftigerweise diese Bestimmung auch bei einer notwendig werdenden Reduzierung Gültigkeit finden; aber unsere wohlwollenden Vorgesetzten setzen sich über Vernunft und Gerechtigkeit hinweg und verfügen, was ihnen augenblicklich gutdünkt. Wie kann die k. I. Staatsbahndircktion Triest diese Verfügung sonst rechtfertigen? In den kleinsten Privatbetrieben werden das materielle Interesse der Angestellten berührende Neuerungen stets zeitgerechter verfügt, beziehungsweise vereinbart, jedenfalls aber nie mit rückwirkender Kraft! Die jetzigen Herren der Direktion Triest und besonders der Fachabteilung IV kennen die Bedürfnisse des Lokomotivpersouals dieser schwierigen Gebirgsstreckcn mit insgesamt 82 Kilometer Tuunellänge und entsprechenden Lokomotiven mit komplizierter Bedienung viel zu wenig, verkennen zumeist die Wichtigkeit unseres Dienstes und die für unsere ebenso kostbare Gesundheit bestehenden nachteiligen Folgen desselben. Diese Herren finden aber den Mut, die Einladung, einen gauzmonatigen Schnell» und Güterzugsturnus auf der Lokomotive, jedoch auf bequemem Sitz, also ohne besondere körperliche Anstrengung und Verantwortung, mitzufahren, einfach mit den Worten abzuwehren „Ja, hiezu sind wir nicht geboren!" So geschah es gelegentlich der Vorsprache einer Deputation des Lokomotiv-personals bei Abteilung IV der k. k. Staatsbahndirektion Triest! Die Ersparnisprämien sollten doch in erster Reihe auf Grund der von Fachmännern angestellten Versuche und Beobachtungen bei Probe- und Kontroslfahrten mit den unterschiedlichen Lokomotivtypen bestimmt werden und sollten solcherart ermittelte faktische Verbrauchs- und Leistungsziffern als Basis auch einen Wertmesser für die Größe der Anforderungen an das Lokomotivpersonal im praktischen Lokomotivbctrieb bilden. Man soll sich hiebei aber nicht unbekümmert um Verantwortung und Arbeitsumfang kleinlich an den Buchstaben der Vorschrift klammer» und vom grünen Tisch aus PassierungS-sätze hestimmen, beziehungsweise regulieren und Dicnstturnuffe erstellen. Von den gegenwärtig berufenen Faktoren im Zug-fördcrungsdienst der k. k. Staatsbahndirektion Triest, welche ihre hohen Bezüge durch bequem in der ersten Wagenklaffe verdiente Diäten zu erhöhen wissen, ist besonders unter der Gewaltherrschaft Mauthncr u. Komp. eine den Dienstverhältnissen angepaßte gesunde Reform in diesem Belange nicht zu erhoffen. Es wirkt dieser Umstand zwar befremdend, weil gerade dieser Herr, solange er Heizhausvorstand war, doch einigermaßen Bestreben zeigte, mit dem Personal ein erträgliches Dienstverhältnis zu unterhalten. Gegenwärtig trifft dies aber nicht mehr zu, was besonders das Lokomotivpersonal des Herzhauses Görz sehr drückend empfindet. Es wäre deshalb in der angedeuteten Richtung eine energische Revision von seiten des k. k. Eisenbahnministeriums schon sehr erwünscht, um endlich den als Gewaltherrscher verschrienen Referenten Mauthner zu belehren, daß die Fachabteilung noch nicht alle Instanzen in sich vereinigt. Es müßte eine Revision im richtigen Sinne des Wortes sein, welche einen höheren Zweck verfolgte, als einen warmen Händedruck mit den exponierten Kollegen zu wechseln und Erkundigungen nach dem persönlichen Befinden einzuziehen. Die Geduld des Personals mit diesem Fachreferenten hat schon ihren Höhepunkt erreicht und liegt der Zeitpunkt nicht mehr fern, wo das Personal selb st zu Maßnahmen sich gezwungen sehen wird, deren Folgen weniger rückwirkend, aber stark nachwirkend sein könnten. Vom Heizhaus Wien-Südbahn. Am 1. Juli l. I. trat Herr Oberinspektor M a y e r, der der Heizhausleitung durch 23 Jahre vorgestanden hat, von seinem Posten als HeizhauS-chef zum Bedauern des gesamten Personals zurück. Das Bedauern des Abganges dieses Heizhauschefs war beim Personal durchwegs ein aufrichtiges, da Herr Oberinspektor Mayer durch humane Behandlung das ihm unterstellte Personal zu arbeitsfreudigen Mitarbeitern erzogen hatte. Nicht so der neue Heizhauschef Herr Ingenieur Dolinschek. Dieser scheint sich für eine» mit unumschränkter Macht ausgestatteten Herrscher zu halten. Auf die Servilität der Untergebenen banend, hat er sich eine recht eigentümliche Behandlung derselben zurecht gelegt. Er versucht auch durch verschiedene Aeußcrungen, seinen Vorgänger herabzusctzen und macht Aeußcrungen, wie Saustall (damit ist die Rechnungskanzlei vermeint), Schweinerei (was eine Kritik eines kleinen Versehens sein soll) rc. Damit soll gewissermaßen sein Vorgänger als unfähig hingestellt werden, nachdem derselbe diesem Saustall durch 23 Jahre vorgestanden ist, welcher'Saustall, nebenbei bemerkt, dem Personal bis jetzt zu keiner Klage Anlaß gegeben hat. Im Verkehr mit dem Personal wirft er ausnahmslos mit den Ausdrücken, als: Frecher Bursche, Lügner u. f. w. herum. Trotz dieser der heutigen Zeit hohnsprechenden Behandlung kann man Herrn Dolinschek den Sinn für Wohlfahrtseinrichtungen nicht absprechen. So scheint er ganz 'besonders den Pensionsfonds ins Herz geschlossen zu haben, denn er trachtet, denselben durch möglichst viele und große Strafabzüge zu kräftigen. Er verfolgt hiebei, um ja nicht von seinem einmal gefaxten menschenfreundlichen Entschluß abzukommen, die Taktik, einer Rechtfertigung mit einem derartigen Stimmaufwand ent- gegenzutreten, daß die Wände des Heizhauses erbeben und die Stimme des zur Rechtfertigung Gezogenen ungehört bleibt. Für sein Vorgehen in Disziplinarangelegenheitcn erlauben wir uns in dem nachfolgend zitierten, vom Herrn Heizhaus-chef eigenhändig an die Maschinendirektion gerichteten Bericht, welcher einen famosen Strafantrag in sich schließt, eine Jllu-strationsprobe zu liefern: Wien, 9. August 1913. Z. 641 vom 9. August 1913. Bctriebsinspckiorat Wien! Beehren uns mitzuteilen, daß die im Leistungsheft per Juni laufenden Jahres beanständete Fehlerzahl sich auf die Beteiligten Herren wie folgt verteilt: Herr A..................3 Heller „ B..................1 „ . C..................2 „ „ D.................21 „ „ E..................3 „ - F..................6 « An den Ueberstunden für die Arbeiten am LeistungS-Heft partizipieren: Herr A.............30 Stunden B 34 „ „ G.............30 „ D 45 " ®. . • 1 • 40 „ F..............48 „ Von dieser Zahl der Stunden ausgehend, macht der Gefertigte den Vorschlag, jedem der genannten Herren eine straf* stete Fehlerzahl zuzugestehen und für jeden diese Zahl überschreitenden Fehler eine Ueberstunde in Abzug zu bringen. Die zugestandene Fehlerzahl könnte betragen: Für Herrn.....................A....................1 Fehler „ „.......................B......................1 „ - - C..................1 - W „ ®.................s " ' " I I ’ » » E- -..................- ___ Summe. . 10 Fehler mit welchen das Leistungsheft des Heizhauses Wien uubc-anständet geliefert werden kann it. s. w. Mit Rücksicht auf ungeweihte Leser sind einige erklärende Worte nötig. Die Fehlerzahl ist auf dem ersten Blick etwas groß, jedoch nur für den Unkundigen. 21 Fehler entfallen hievon auf Eintragungsfehler die sehr häufig durch unrichtige, respektive undeutliche Ausstellung der Stunden-Püffe hervorgerufen werden, also eigentlich den mit dem Abschluß betrauten Organen nicht zur Last gelegt werden können. Das Leistungsheft in Wien umfaßt 360 bis 400 Bogen und entfallen auf diese Anzahl 14 Abschlußfehler. Zum vollständigen Abschluß eines Bogens bleibt 30 Minuten Zeit, sofern die Be-teiligten keine Gratisleistung vollbringen wollen. Es muß hervorgehoben werden, daß diese mit 80 H. per Stunde entlohnte Leistung meistenteils nach vollbrachten Amtsstunden, daher zur Nachtzeit, geschehen muß. Seinerzeit, als Herr Ingenieur Dolinschek im Heizhaus Wien als Heizhauschefstellvertreter tätig war, schien ihm die noch derzeit in Kraft stehende Entschädigungsnormierung zu hoch und er schloß deshalb probeweise selbst einen Bogen ab, zu welcher Arbeit er zirka fünf Viertelstunden Zeit verschwendete, welch letzterer Ausdruck vollkommen gerechtfertigt ist, da er den Bogen weder richtig noch vollständig fertigbrachte, aus welchen Fall wir Herrn Dolinschek, da er ihm aus dem Gedächtnis entschwunden zu sein scheint, erinnern. Außerdem machen wir Herrn Ingenieur Dolinschek aufmerksam, daß das Wiener Personal (ob Exekutiv- oder Kanzleipersonal) vernünftigen Neuerungen durchaus nicht feindlich gegenübersteht und er hiebei auf die Unterstützung des Personals rechnen kann, sofern er dasselbe-entsprechend, aber nicht wie jetzt, feindselig behandelt. Auch möge er sich, eingedenk des Wahrspruches „Der Wurm krümmt sich, wenn er getreten wird" vor Augen halten, daß diese Krümmung auch einem Hcizhauschcf gefährlich werden könnte, bei einem so großen Wurm, wie ihn das Personal des Heizhauses Wien darstellt. Also, Herr Heizhauschef, nicht zu scharf, das macht schartig! Die Erhöhung der Ablege- und Auflegegcbühren auf den Eisenbahnen. Am 1. November 1913 soll eine Erhöhung der Nebengebühren auf den österreichischen und ungarischen Eisenbahnen eintreten. Dem Staatseisenbahnrat gelang es nicht, die Staatseiscnbahnverwaltung von dem Plan der Erhöhung der Nebengebühren abzubringen, weil dieselbe behauptete, daß die Gebühren dazu bestimmt seien, die Eigenlasten der Staatsbahnen zu decken. Unter den Nebengebühren ist zunächst die Ablege- und Auflegcgebühr zu verstehen, das heißt die Gebühr für die Ueberladung vom Straßenfuhrwerk auf die Rampe oder umgekehrt. Dieselbe wird für alle Sendungen von 2 auf 3 H. per 100 Kilogramm erhöht, waS per Waggon mindestens 1 Kr. ausmacht. Außerdem wird für höhergewichtige Stückgüter diese Gebühr von 6, 8 und 10 H. auf 10, 12 und 14 H. hinaufgesetzt. Ferner erfährt die Verlade-und Abladegebühr, das ist die Gebühr für die Verladung von der Rampe auf den Waggon oder umgekehrt, per 100 Kilogramm eine Erhöhung von 2 auf 4 H. und für höhergewichtige Stückgüter von 6, 8 und 10 H. auf 10, 12 und_14 H. Die Ueberladegcbühr, das ist die Ueberladung vom Straßenfuhrwerk auf den Waggon oder umgekehrt, wird für alle Sendungen für je 100 Kilogramm von 3 auf 5 H., für höher-gewichtige Stückgüter von 8, 10 und 12 H. auf 10, 12 und 14 H. erhöht. Die Mindestgebühr von 5 H. für jede Stückgutsendung erfährt keine Veränderung. Auch wird das Wägegeld bei Eilgut von 4 auf 6 H. per 100 Kilogramm und bei Benützung der Geleisewage von Kr. 1'20 auf Kr. 1'80 erhöht. Durch diese Maßnahmen wixd in erster Reihe der Stückgutverkchr betroffen. Bei dem Wagenladungsvcrkchr kommt hauptsäckilich das Wagegeld in Betracht. Es soll gleichzeitig von der Einhebung der beabsichtigten statistischen Gebühr abgesehen werden. Aus den Amtsblättern. Bestimmungen betreffs der Kontumazierung von Arbeitern der Südbahn. Die Generaldirektion der Südbahn hat nachstehendes verfügt: An alle Herren kHienstabteilungs-, BetriebSinfpektorats- und Lokalvorstände der österreichischen Linien der Südbahn samt Nebenlinien. Der Verwaltungsrat hat in seiner -Sitzung vom 23. Juni l. I. folgendes beschlossen: Arbeiter, welche wegen einer in ihrer Familie herrschenden Infektionskrankheit, die der ärztlichen Anzeigepflicht gegenüber der politischen Behörde unterliegt, über ärztliche Verfügung vom Dienst fernbleiben müssen (kontumaziert werden), find unter gleichzeitiger Einstellung ihrer Bezüge für die Zeit der Kontumaz vom Dienst zu entheben. Solche Arbeiter erhalten unter der Bedingung, daß sie zur Zeit der Kontumazierung mindestens ein Jahr ununterbrochen in gesellschaftlichen Diensten gestanden sind und nicht etwa während der Kontumaz anderwärts in Arbeit treten, für die Dauer der Kontumaz, längstens aber für die Dauer von drei Monate n einen Suiten» Nr. 25______________________________ Wien, Montag tationsbeitrag in der Höhe desjenigen Betrages, welcher dem kontumazierten Arbeiter für den Fall seiner eigenen Erkrankung nach dem Statut der Krankenkasse für Bedienstete und Arbeiter des österreichischen Netzes der k. k. privilegierten Südbahngesellschaft als Krankengeld gebühren wjirde. Die Auszahlung des nach dem vorstehenden enfallenden Sustentationsbeilragcs erfolgt zu den üblichen Lohnzahlungsterininen. Die Verrechnung des Sustentationsbeitrages hat in gleicher Weise wie die Verrechnung der an beurlaubte Arbeiter ausbezahlten Taglöhne zu erfolgen. Eine Unterbrechung der für die automatische Lohnvorrückung, für den Urlaubsanspruch sowie für die Aufnahme in das Provisionsin st i t u t für Arbeiter vorgcschriebenen ununterbrochenen Dienstzeit erfolgt infolge der Kontumazierung nicht. Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse für Bedienstete und Arbeiter des österreichischen Netzes der k. k. privilegierten Südbahngesellschaft bleibt kontumazierten Arbeitern unter den int § 5 des Statuts der Krankenkasse festgesetzten Voraussetzungen gewahrt; es ist jedoch der auf der gleichen Grundlage wie vor der Kontumazierung zu berechnende Krankcnkassenbeitrag in diesem Fall nicht int vorhinein zu entrichten, sondern während der Dauer der Kontumaz jeweils von dem zur Auszahlung gelangenden Sustentaiionsbcitrag in Abzug zu bringen und in der Lohnzahlungsliste (Sohn-arbeitsbuch) zu verrechnen. Besteht ein Anspruch auf den Sustentationsbeitrag nicht oder dauert die Kontumaz länger als drei Monate, so ist der Krankcnkasscnbcitrag bei Wiederaufnahme der Arbeit bar einzuhebcn und mittels gelber Münzliste zugunsten der Krankenkasse an die Hauptkasse in Wien abzuführen. Kontumazierte Arbeiter, welche Mitglieder des Provisionsinstituts für Arbeiter sind, gelten für die Dauer der Kontumaz als beurlaubt; wegen Hereinbringung der Provisionsinstitutsbeiträge solcher Arbeiter wird auf § 0 (3) des , Provistonsstatuls verwiesen. Die Bestimmungen dillles Zirkulars treten rückwirkend vom 1. Juli 1913 an in Wirksamkeit, Wien am G. August 1913. Der Generaldirektor: I. V.: Nestler m. p. Korrespondenzen. Graz. Südbahn. (Mit ungleichem Mast gemessen.) Wir haben schon wiederholt gesagt, dah der Protektion für Anhänger des Reichsbundes deutscher Eisenbahner auf der Südbahn Tür und Tor geöffnet find. Diese Bemerkung konnte bisher insbesondere bei Dienstposicnbesetzungen beobachtet werden. Man war in vielen Fällen bemüht, Reichs» bündlcr auf shstemisierte Dienstposten zu geben oder gar zu stabilisieren, wozu eigentlich andere vermöge.ihrer Dienstzeit oder Dienstleistung berufen waren, nur gelang der Schwindel nicht immer, weil rechtzeitig Widerstand geleistet wurde. Viel krasser tritt die Protektion bei Dienstvergehen zutage. Reichs-bündler können zu beliebiger Zeit sich vom Dienst absentieren und eventuell auch mit einem Rausch zurückkehrcn und sich sonstige ungehörige Dinge zuschulden kommen lassen. Da schweigt der Donnergott, während andere Bedienstete auf Schritt und Tritt beobachtet und, falls ein Fehltritt gemacht wird, sofort zur Anzeige gebracht -werden. Das alles ist bekannt, und man wird sichs merken. Besonders auffallend und aufregend wirkt ein Unterstützungsfall an einem Mitglied des Reichsbundes deutscher Eisenbahner von seiten der Süd-bahnkrankcnkasse und der Verkehrsdirektion. Kein Mensch wäre dem Reichsbündler um die ihm gewährte Unterstützung neidig, wenn mit gleichem Mast gemessen worden wäre, aber wenn man Bedienstete, die sich pekuniär viel schlechter stehen, ganz abweist und einem eine Unterstützung anweist, wie eine solche unter tausend Fällen bei Bediensteten oder Arbeitern kaum einmal zu verzeichnen ist, so ist das etwas auffallend. Der Sachverhalt ist folgender: Vor nicht allzu langer Zeit fanden zwei Bedienstete in der Heilanstalt Hörgas Aufnahme, wovon der eine dem Reichsbund deutscher Eisenbahner und der andere der sozialdemokratischen Eisenbahnerorganisation angehörte. Nach der Rückkehr von der Anstalt wandten sich beide Bedienstete mit Gesuchen an ihre Fachdirektionen und an die Krankenkasse um eine Unterstützung, und da fand merkwürdigerweise der im Gehalt höher stehende Reichsbündler mehr Berücksichtigung als jener, der noch fast im Anfangsgehalt steht. Da in solchen Ansuchen die Schilderung der Familienverhältnisse die Hauptrolle spielt, und dieselben in den Ansuchen auch zweifellos zugrunde gelegt waren, so muhte die Verwaltung der Krankenkasse wissen, dast der im Gehalt sich besser stehende Gesuchsteller zwei unversorgte Kinder und der im Gehalt schlechter bestellte Bedienstete vier unversorgte Kinder zu erhalten hat, und es wäre daher bei objektiver Behandlung dieser Ansuchen am Platze gewesen, vorerst den am Diensteinkommen schwächer gestellten und mit unversorgten Kindern reicher gesegneten Bediensteten mit jenem Betrag zu unterstützen, __ den der verhältnismässig besser situierte Bedienstete tatsächlich erhalten hat. So aber war die Sache umgekehrt, die Krankenkasse wies den armen Teufel gänzlich ab, nur seine Fachdirektion bedachte ihn mit einem Betrag von 30 Kr., während der besser Situierte mit 50 Kr. von der Krankenkasse und mit dem gleichen Betrag von seiner zuständigen Direktion, die sonst sehr zugeknöpfte Taschen hat, bedacht wurde. Zugcgeben, dah weder die Direktion noch die Krankenkasseverwaltung von der Parteizugehörigkeit des einen oder des anderen Kenntnis gehabt hat; die Befürwortung in den Ansuchen oder gar persönliche Intervention sprechen für die berechtigte Annahme, dah ein solcher Widerspruch in der Behandlung der Unterstützungsansuchen platzgreifen konnte. Man weih ja, dah den Reichsbündlern deutscher Eisenbahner kein Mittel zu schäbig ist, um sich Agitationsstoff zu verschaffen, und Tatsache ist, dah jetzt dieser reichlich unterstützte nationale Agitator mit der ihm gewährleisteten Unterstützung hausieren geht. Dah insbesondere die Verkehrsdircktion es ist, die den bekannten Unternehmerstandpunkt gegenüber der gelben Organisation vertritt, ist längst hekannt; dah sich aber auch die Verwaltung der Krankenkasse, von der bisher nur Gutes bekannt war, von den nationalen Schwindlern beeinflussen lassen sollte, ist fast unglaublich, und doch hat sie diesmal einen Fehler, Bewusst oder unbewuht, begangen, der berechtigte Aufregung unter den gesamten Mitgliedern hervorrufen muh. Hier zeigt es sich wieder, wie notwendig der Einfluh unserer gewählten AuSschuhmitglicdcr in der Krankenkasse auf die richtige Beurteilung im Unterstützungswesen ist, leider scheint ihnen dieser Einfluh bei Inkrafttreten der Familienangehörigcnversicherung nach dieser Richtung gekürzt worden zu sein. So blüht die Schmarotzerpflanze Protektion immer schöner und ihr Duft wird immer wunderlicher. Stauding. (Aus dem Heizhaus der Stauding-Stramberger Eisenbahn.) Wie oft finden wir in den deutschnationalen Blättern das Sprüchlein: „Den Deutschen kann nur durch Deutsche geholfen werden." Ausgehend von dieser Anschauung, bemühten sich nun einige nationale Draufgänger, die Stauding-Stramberger Lokalbahn zu germanisieren. Trotz dieser Germanisierung sind die dienstlichen Verhältnisse für das Personal keineswegs besser geworden. Das Lokomolivpersonal, sowohl Führer wie Heizer, werden grob und brutal behandelt. Die Schikanierungen des gesamten Personals sind so schwer, dah sich das Personal eine derartige Behandlung nicht länger gefallen lasten- kann. In ».Der Eisenbahner.^ den letzten Tagen sprach eine Deputation von Führern und Heizern beim Herrn Betriebsleiter Oberinspektor K l a u d h um Verbesserung ihrer Lage vor. Insbesondere wurde um den dienstfreien Tag gebeten. Auf die Bitte des Personals wegen der dienstfreien Zeit erhielt die Deputation folgende Antwort: „Bei der Eisenbahn da gibt es kein frei, da Heiht es Dienst machen." Nach langem Debattieren wurde der dienstfreie Tag zugcsichert. Dabei fanden die Herren heraus, dah es nicht angebracht und korrekt sei, wenn Lokomotivführer und Heizer eine Aktion zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage gemeinsam durchführen. Ein Vorgesetzter sagte: „Der Führer ist der Herr und darf mit dem Heizer nicht verkehren." Es wäre für den Herrn wohl bester und vernünftiger gewesen, wenn er diesen weisen Ausspruch für sich behalten hätte. Hat der gute Mann die Dienstordnung nicht gelesen? Dort heiht es doch, dah sich die Bediensteten in der Ausübung des Dienstes nicht nur tätig zu unterstützen haben und aufeinander fördernd wirken sollen, sondern auch auher Dienst sich verträglich und mit Höflichkeit zu begegnen haben. lieber» haupt sind einige Herren auf die Lokomotivheizer nicht gut zu sprechen, denn sonst würbe es nicht Vorkommen, dah zur Reinigung der Maschinen die Heizer verwendet werden. Zur gründlichen Reinigung der Maschinen sind zwar eigene Putzer angestellt, doch was diese Leute eigentlich putzen, wollen wir lieber nicht feststellen. Tatsache ist, das; die Heizer beim Putzen der Lokomotiven fest mitschanzen müssen. Ob dies auf spezielle Anordnung der Betriebsleitung geschieht, Bezweifeln wir sehr. Auch bei der Stauding-Stramberger Eisenbahn wird das Personal sich nicht früher Achtung und menschliche Behandlung sichern, bis alle bis auf den letzten Mann sich in der Organisation befinden werden. Villach. (Zum Unfall de8 Lampisten Kamin-s ch e k.) So wie sich jede Ueberbürdung des Personals rächt, so ist dies auch bei dem Lampistenturnus in Villach der Fall. Als im vorigen Jahr im Oktober am Hauptbahnhof die elektrische Beleuchtung eingeführt wurde, hatte man herausgefunden, dah ein Lampist überflüssig ist. Auf einen Bericht der Station Villach erschien ein Direktionsorgan, der den zweiten Lampisten bei Nacht strich. Dadurch ist es dazugekoin-men, dah dieses Sparsystem ein Menschenleben kostete. Als Kam in sch ek nach einer 12stündigen Ruhepause den 24stün-digen Dienst antrat, war er nicht vollständig ausgeruht. Er hatte vor der Ruhezeit eine IGstnndige Dienstleistung absolviert. Bei der vielseitigen Inanspruchnahme (Ausrüsten der Personenzüge, Instandhaltung von 15 Semaphorlaternen, 32 Wechsellampcn, alle Laternen des VerschubeS, des ZugS-personals und der Eilgutarbeiter, Beleuchten der Züge, Auswechslung der Glühkörper, Füllen von Gaswagen und viele andere Arbeiten) muh jedermann zugcben, dah eine 12stündige Ruhezeit zur Erholung nicht genügt. Auch fällt nach ins Gewicht, dah sich die Tätigkeit der Lampisten fast auf die Länge eines Kilometers erstreckt. Man kann sich verstellen, in welchem Zustand sich ein Lampist nach einer derartig kurzen Ruhezeit befindet und in einem derartigen Zustand muh der Lampist an den Wagen hernmkriechen, Krane beleuchten und dergleichen. Ein kleiner Fehltritt und das Unglück ist geschehen. Beim Ueberschreiten der Geleise wurde dem Genossen Kami n s ch e k der Zustand, in dem er sich befand, zum Verhängnis, indem er den entfahrenden Zügen nicht mehr die volle Aufmerksamkeit schenken konnte. Zu allem Ucberfluh muhte er noch eine 5 Meter lange Leiter tragen, um den Kran bei jedem Zug anzuzünden und wieder auszulöschen, um ja ein paar Tropfen Oel zu erspähen. Diese Leiter war auch die Hauptursache feines Todes. Er selbst äuherte sich zu seinem Kollegen nach Abziehen des zweiten Lampisten bei Nacht: „Das H a st c n wird sicher noch einem.das Leben koste n." Leider erfüllte sich sein Ahnen nur zu bald. Wir ersuchen die löbliche Verkehrsdircktion, den Lampisten einen menschenwürdigen Turnus zu geben, der nur in 12 Dienststunden und 24 freien Stunden bestehen kann. Wir glauben, dah sich die löbliche Verkehrsdirektion nicht noch ein zweites Opfer auf ihr Gewissen laden wird. Kapfenberg. (Zum Eisenbahnunfall auf der Landesbahn.) Alles ist noch aufgeregt darüber, dah bei dem letzten Unglück ein so junges Menschenleben den Tod fand und mehrere Reisende Verletzungen erlitten. Nach den bürgerlichen Blättern und nach den Aussagen des verhohlen Betriebsleiters Matuscik hat es den Anschein, dah nur der getötete Kondukteur Franz Köck schuldtragend erscheint, weil er die Waggons auf einem starken Gefälle losmachte und diese dann itt den vor ihm stehenden Zug hineinfuhren. Nun, der Wahrheit die Ehre: Seit langem besteht diese Gepflogenheit, dah, wenn in der Station Seebach-Turnau Wagen mitzunehmen waren, bei Kilometer 22 außerhalb der Station der vordere Teil des Zuges rasch in die Station fährt, und auf dem Magazinsgeleise auf die mitzunehmenden Wagen anfährt, die nachrollenden Wagen von rückwärts auf dieselben auffahren und der Zug Nr. 2510 ist dann zur Abfahrt fertig; der fahrplanmäßige Aufenthalt von einer Minute wird weiter nicht beeinträchtigt, da bei einem anderen Verschub mindestens 10 bis 15 Minuten benötigt würden. So geschah cs auch am 0. August bei finsterer Nacht und Regenwetter. Köck wußte nicht, dah der Train bei Kilometer 21 stehe, der zur Aufnahme von Grasputzern vom Partiefiihrer des Oberbaues angehalten wurde, auch das übrige Personal des Zuges hatte keine Ahnung, warum ein Halten des Zuges verlangt und dem Haltsignal unbedingt Folge zu leisten war, da ja leicht ein Hindernis zur Weiterfahrt gegeben ist. Durch das Anhalten des Zuges geschah das Unglück. Der verantwortliche Leiter der Bahn, Matuscik, fährt oft selbst mit den Zügen, wo in Seebach, vor Thörl, vor Kapfenberg, solche Zugstrennungen auf der Strecke gemacht werden, und hat dies ohne Anstand stets geduldet. Auch das Anhalten der Züge, um Oberbauarbeiter, Grasputzer abzusetzen oder aufzunehmen, geschieht beinahe täglich seit vielen Jahren. Der Mann hat also kein Recht, jetzt die ganze Schuld seines Auftrages auf das Personal, welches schwer unter der überlangen Dienstzeit zu leiden hat, abzuwälzen, um selbst schuldlos zu erscheinen und um nur seine ausführenden Bediensteten hineinzubringen. Matuscik erfrechte sich, das ganze Zugspersonal, welches am 6. August den Zug 2510 führte, auher Dienst und Bezüge zu setzen, damit er als schuldloser Engel dasteht und diese Unschuldigen, die seine seinerzetlltgcn Aufträge und Anordnungen stets stillschweigend ausführen muhten, bestraft werden. Hoffentlich wird das Kreisgericht, wohin die Angelegenheit kommt, nicht das Personal bestrafen, das nur ausführte, was der Betriebsleiter anordnete, sondern dem Matuscik die Pforten öffnen, damit er das sühnen kann, was er an der Allgemeinheit verbrochen hat. Bezeichnend ist es, dah Matuscik, der durch die Macht der Organisation von Graz weggebracht wurde und mit ihm der Ingenieur Hohenegg, der mit vieler Mühe aus dem Heizhaus in Mürzzuschlag hinweggefegt wurde, diese Posten bei der Landesbahn erhielten, um das Personal zu drücken und keine andere Organisation als die der Streikbrecher aufkommen zu lassen. St. Veit an der Glan. (Von der Bahnstation Glandorf-Rangierbahnhof.) Glandorf-Rangierbahnhof gehört zum Bahnbctriebsamt St. Veit an der Glan, mit Herrn Inspektor Holub als Vorstand. Sind die ihm unterstellten Bediensteten nicht auf Rosen gebettet, so dürften unter allen Kategorien doch das Verschubpersonal am meisten zu leiden haben. Glandorf-Rangierbahnhof ist bereits zur Hauptrangierstation geworden, wo das Brutto der Gütereilzüge für die Nordbahn sowie für Böhmen genau nach Richt- 1. September 1913 ..... HSeite^A.., --------------------------------------------- 1-7------------------- bezirke rangiert werden soll. Nachdem die Züge stets marmtot ausgerüstet sein müssen, hat man stets mit 50 und mehr Wagen zu rechnen und sind die einzelnen Frachten, nach Richtbezirkeni genommen, oft derart durcheinandergewürfelt, daß ein ZugS-j rangieren nach Vorschrift in den normalen Aufenthalten Betm besten Willen nicht möglich ist. Zudem haben die Verschieber,! sämtliche mit den Zügen ankommenden und mit denselben abgehenden Lokomotiven zu begleiten, sämtliche Lampen fcer: Weichen zu putzen und zu füllen. Als Dirigierungsstation die1 leeren Wagen auch nach Richtbezirken zu bezetteln, selbst die Zettel herzurichtcn u. s. w. Die Platzmeister müssen nebst Ver-fchubüberwachen noch Wächterkontrolldienst machen. Die Partien bestehen aus 1 Platzmeister, 1 Oberverschieber und 6 Verschiebern, von denen der Herr Inspektor rücksichtslos einen Verschieber ersparen will, obwohl gerade in jüngster Zeit der Verkehr bedeutend stärker wurde (monatlich TuS über 100 Erfor-derniszüge), sowie in Zukunft das Verschubpersonal nur Erholungsurlaub erhalten soll, wenn es sich per Partie einen Mann abzwicken läht. Herrn Inspektors besondere Fürsorge für die Verschieber wird noch dadurch gekennzeichnet, dah er wegen der falschen Einfahrt des Zuges 968 am 1. August auch die Verschieber zu Protokoll schleppte und ihnen die Schuld an-hängen wollte, wo sie aber der Erhcbungskommissär als an der Sache unbeteiligt sofort wegschickte. Herr Holub rechtfertigt sein Sparsystem immer mit den Worten: „Die Direktion sagt sparen, und ich s p a r e I" Das verspürt das Ver-schubperfonal wohl ganz besonders. Hat dann dieses Sparsystem mit ihrer eiligen Hast zu einem Karambol geführt, dann kommen ganz empfindliche Strafen, mit welchen dann das Unmögliche möglich gemacht werden soll. Dabei äußert sich Herr Inspektor Holub noch immer: „Dah die Verschieber ja so nichts zu tun haben, auch nichts machen und besonders am Personenbahnhof fünf Stunden nichts machen und die übrige Zeit schnarchen (schlafen)." Uns dauert Herr Holub wirklich, das; er Inspektor werden muhte, und den hiemit verbundenen Strapazen fast unterliegt — wo er es als Verschieber doch so golden gehabt hätte. Nun müssen wir auch die Magazinsarbeiter in Glandorf-Rangierbahnhof) erwähnen, welche nach Ansicht des Herrn Inspektors ein wahres Schlaraffenleben führen. Je zwei Mann haben abwechselnd 24 Stunden Dienst, während welcher Zeit sie wahrlich nicht wenig Arbeit zu bewältigen und nebstbpi vielfach auch noch das Verschubpersonal zu ergänzen haben. Damit die armen Teufel ja nicht glauben, dah cs ihnen schlecht geht, faselt Herr Holub stets, dah zu diesen „fetten Posten" ein solcher Zudrang herrscht, dah er, wie er immer sagt: „Arbeiter zum Schweine füttern" bekommt. Nun möchten ivir Herrn Holubs treuen Ratgeber Herrn Magazinsmeister D o r u erwähnen, welcher als nationale Hauptstütze überall ein sehr gewichtiges Wort dreinzureden hat und die zitierten Ucbelstände hauptsächlich den Herrn Maga-zinsmcister D o r u zum Urheber haben. Vom Herrn Platzmeister Zankl eifrig unterstützt, will Doru alles in den alleinsclig-, machenden Rcichsbund zwingen, was ihnen bet den von ihnen abhängendcn Personal häufig gelingt, indem sie, ihre Autorität als Vorgesetzte mißbrauchen. Leider können wir jene, welche unter dieser Misere, leiden, nicht von der Mitschuld freisprechcn, indem sie ihrer eigenen nützlichen Lage gleichgültig gegenüberstehen und so ihr trauriges Los mitverschnldcn. Soll es endlich anders werden, dann aufgewacht und mitgearbeitet in einer einheitlichen Organisation, wo jeder.einzelne zur Geltung kommt. Darum erschalle der Mahnruf: Bis zum letzten Mann; hinein in den Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerkschaftsverein! Von der Mittenwalderbahn. Am 20. August nachts wurde der bei einer Nachtpartie auf dem Oberbau nach Scharnitz beschäftigte Josef Rauch von seinem Nachbar so unglücklich mit einer Krampe getroffen, daß er sofort bewusstlos zusammen« sank. Neben einer zehn Zentimeter langen vollständigen Durch-trennung der Schädelhaut wurde auch die Schädeldecke stark verletzt. Rauch muhte infolge mangels eines Rollwagens den weiten Weg zu Fuß nach Scefcld zurücklcgen. Gemeindearzt Doktor Liebl übernahm sofort die Behandlung des Schwerverletzten, so dah derselbe der häuslichen Pflege übergeben werden konnte. Innsbruck. (Unfall.) Der 44jährige Eisenbahnbedicn-stete H o l u s ch e k kam nachts den 25. August im hiesigen Hauptbähnhof unter einen verschiebenden Zug. Der Kopf wurde ihm vom Rumpfe getrennt. Der Unglückliche war sofort tot. Natürlich heiht es nun, das; der Unfall „aus eigener Unvorsichtigkeit" Herbeigcführt wurde. Die Hast der Arbeit, die schlechte Beleuchtung der Bahnhofanlagen und die Art, wie verschoben wird, zählen natürlich nicht mit. Leoben. (S t a a t s b a h n.) Der Zugsführer und Ober-konduktcur P i c b e r, ein sehr christlicher Hausbesitzer, macht es sich zur Gewohnheit, unterstellte Bedienstete grob zu beschimpfen, auch wenn hiezu kein Anlaß vorhanden ist. Wir warnen P i e b c r hierin sortzufahren, da sich einmal die Gelegenheit ergeben könnte, mit ihm gründlich abzurcchnett^ Admont. Die organisierten Eisenbahner veranstalteten am 14. August unter gefälliger Mitwirkung des Donaufelder Arbeiter-Sängerbundes ,,D' Meidlinger" einen sehr gut besuchten heiteren Abend. Für die vortrefflichen Leistungen des beliebten Sängerbundes wird auf das herzlichste gedankt. Wien-Hauptzollamt. Die Genossen und Kollegen der Station Wien-Hauptzollamt bringen ihrem allbewährten Kollegen Josef H e u b e r g e r anläßlich seiner 80jährigen Dienstzeit und 20jährigen Zugehörigkeit zur Organisation, ihre besten Glückwünsche dar. Genosse Heuberger war seinerzeit Delegierter des Ersten österreichischen Eisenbahnerkongresses im Jahre 1896 und ist heute noch ein treues, pflichteifriges Mitglied der Organisation. Innsbruck. (Staatsbah n.) Unlängst hielten die deutschgelben Eisenbahner eine Versammlung ab, die, wie gewöhnlich, auch von Gelben anderer Berufe besucht war. Als Referenten wurden Abgeordneter Dr. E r l e r und noch zwei Chargen der gelben Sippe aus Innsbruck engagiert. Herr Erler erklärte, es sei die Erhöhung des Quartiergeldes besser als die. zweijährige Vorrückungsfrist für die Diener, weil die Regierung von der Abkürzung der Automatik nichts wissen wolle. Den eigentlichen Grund des Feldzuges, den der gelbe Bund gegen die Lebensforderung der Diener unternimmt, hat Herr Erler natürlich nicht angegeben. Der Reichsverband besteht nämlich zum größten Teil aus Beamten, und diese stehen einer Besserstellung des niederen Personals entweder gleichgültig oder direkt feindselig gegenüber. Was brauchen die Diener eine Erhöhung ihrer Bezüge, wir gelben Beamten sind die Gehilfen des Unternehmers Staat und wollen als Antreiber des niederen Personals unseren Lohn. Die Regierung ist mit der zweijährigen Vorrückung für die Diener nicht einverstanden, und das Parlament sei heute zu schwach, die Regierung zu etwas zu zwingen. Ja, Herr Erler, war denn die Regierung jemals mit einer größeren Forderung des Volkes einverstanden? War sie denn einverstanden mit der Forderung der Einführung der Automatik und mit der Erhöhung der Nebengebühren und muhte sie nicht dennoch nachgeben? Und diese kleine Reform der Gehaltsverhältnisse für die Diener wird auch gegen den Willen der Negierung und ihrer Knechte gemacht werden. Traurig ist es nur, dah cs unter den Dienern immer Kreaturen gibt, die den gelben Beamten nachlaufen und für deren Wünsche Propaganda machen, denn mit der Quartiergeldregulierung bekommen die Beamten viel, die Unterbeamten wenig und die Diener fast gar nichts. Aber wir kennen diese Gelben aus dem Diener- und Unterbeamtenstande. Sie haben nur ihren eigenen Vorteil im Ütugef Bei allen. Gelegenheiten, insbesondere bei Werbung von Mitgliedern, sagen sie: „Gehe 'zum Reichsbund, da hast du Protektion!" Eine nette Organisation, wo jedes Mitglied nur seinen eigenen Vorteil im Auge hat! Jeder Eisenbahner, der etwas aus Reinlichkeit und Charakterfestigkeit hält, muß sich mit Ekel von dieser Gesellschaft abwenden. Weipert. (Eine geborstene Säule des Reichs* bundes.) Es ist noch nicht lange her, als der hiesige Maga-jinSmeister versetzt wurde, der, wie bekannt, ein NeichSbixndler erster Güte war. Dieser arbeitete zum Schaden der Verwaltung der B. E. B. Er mutzte gehen und ein anderer kam an seine Stelle. Aber statt besser, wurde es schlechter. Dieser .ieue Herr, der schon bereits in allen Parteilagern stand und jetzt beim Verkehrsbund gelandet ist, machte bei seinem Dienstantritt bekannt, er sei von der löblichen Generaidirektion nach Weipert versetzt worden, um „Ordnung" im Magazin zu machen. Aber weit gefehlt. Wir wollen auf Einzelheiten nicht eingehen, nur sei kurz erwähnt, daß er aus lauter Nächstenliebe einem Holzhändler seine Arbeit erleichtern wollte und den Verkauf von Hopfenstangen selbst besorgte. Das sind aber alles nur Bagatelle gegen den Urgermanen H n a t e k, der selbst Tscheche von Geburt ist, und jetzt alle Tschechen aus einmal vertilgen möchte. Dieser deutsche Recke machte auch von den Sitten und Gebräuchen, welche dem Germanen anhaften, ausgiebigen Gebrauch. Da aber die Mittel zu solch luxuösem Leben nicht ausreichten, so wußte sich dieser schweifwedelnde ReichSbündler auf ganz raffinierte Weise Geld zu verschaffen. Er war Magazinsaufseher und Zolldeklarant, was ja auf allen Grenzstationen so eingeführt ist. Er entwendete bei Gelegenheit Frachtbriefe über ganze Wagenladungen von der königlich sächsischen Staatseisenbahn, verzollte dieselben regelrecht, ließ sich den Betrag vom Frachtenkassier der B. E. B. auszahlen und den Parteien in anderen Stationen anrechnen. Die erforderlichen Zollquittungen hatte er sich in Abwesenheit der Zollbeamten aus den Diensträumen gestohlen, welche er dann gleich dort abstempelte und selbst unterschrieb. Dann ging er mit den Falsifikaten zum Kassier, der natürlich keine Ahnung von dem Betrug hatte, der ihm das ganze auf den Zollquittungen stehende Geld auszahlte. H. führte dann zum Beispiel für drei Ladungen das Geld ab, und für zwei, welche er gefälscht hatte, behielt er es für sich. Auf diese Art verdiente sich H. manchen Tag gegen 500 Kr., welche dann mit seinem Gesinnungsgenossen G. verkracht wurden. Das waren Nächte, wie in Venedig. Es wurde gespielt, getanzt, Lokale mit Damenbedienung besucht, mit dem Auto gefahren, kurz und gut, alle Leute dachten, H. habe eine Millionenerbschaft angetreten. Aber mit des Geschickes Mächten ist kein ewiger Bund zu flechten. Mitten im schönsten Trieb, beschwerte sich da ein Absender von einer Ladung Zollgut, daß sein Empfänger doppelt soviel Nachnahme zu bezahlen hatte, als sonst üblich war. Nun war das verbrecherische Treiben mit einem Schlage entlarvt. Nun machte sich unser Teutone auf die Socken und riß aus, aber nicht weit, bloß bis Krina-Neudorf, dann kam er wieder und wurde in das Weiperter Arrest gesetzt. Hoffentlich stellt der Roichsbuud einen tüchtigen Rechtssreund bei, damit H. sreigesprochen wird. Brünn. (St. E. G. Czernowiß-Schlapanitz.) Seit 13 Jahren versah die Gattin eines in Czernowitz durch 26 Jahre auf Posten stehenden Streckenwächters die Reinigung der Kanzlei ohne Anstand. Am 1. Mai d. I. wurde dorthin der Kanzleigehilfe Johann V i 3 o versetzt. Viso — in seinem Diensteifer — (wahrscheinlich mangelt es ihm an sonstigen entsprechenden Kenntnissen) bewarb sich um den Posten der Reinigungsfrau, und da er gut mit Besen und Fetzen umgehen kann, erhielt er diesen. für einen Kanzleigehilfen gänzlich unwürdigen Posten. Nicht nur, daß er sich für derartige Arbeiten als Kanzleigehilfe schämen sollte, hat er den kargen Verdienst einer armen Wächtersfrau geschmälert und diese dem Elend und dem Kummer ums tägliche Brot noch mehr in die Arme geworfen. Wir erlauben uns, den Herrn Stationsvorstand in Schlapanitz, der sich sogar an Sonntagen für die Reinhaltung und das Putzen der Aborte interessiert und die Leute an diesen Tagen direkt dazu zwingt, widrigenfalls sie angezeigt werden, auf diese Kraft aufmerksam zu machen und bestens zu empfehlen. Den Kanzleigehilfen rufen wir aber zu: Meidet einen solchen Kollegen! Brünn. (K. k. N o r d b a h n.) Bei unserem Frachtenexpedit herrschen trotz wiederholter Anzeigen, und obzwar, was loyalerweise anerkannt werden muß, Herr Inspektor Bcnesch dem jetzigen Leiter des Expedits das Heft aus der Hand genommen hat, so ßum Beispiel in pugeto Aufnahme und Reduzierung der Arbeiter, Angelegenheit der Postenbesetzungen :c. rc. trostlose Zustande. Es Ware zu wünschen, wenn der Herr Trans-portkontrollor von diesen Sachen mehr Notiz nehmen würde. So besteht der Usus noch immer, daß, wenn bei Sammelwagen nicht so viel Gewicht bei der Verladung in einem Waggon erzielt werden kann, als zur Anmeldung des Sammeltarifs notwendig wäre, die Differenz als Nachsendung (als ob das Gut irrigerweise zurückgeblieben wäre) expediert wird. Natürlich beschweren sich dann die Stationen und drohen mit Anzeigen. Es ist merkwürdig, was einem sehr oft bis zur Unzurechnungsfähigkeit benebelten, trotzdem aber außertourlich beschriebenen Jndividium, das im besonderen Maße die Gunst des Herrn Expeditsvorstandes genießt, bei Verladung von Sammelwagen geschieht. Ein zweites Jndividium, das sich gern auf den Vorgesetzten Magazinschef, trotz feiner nicht mackeilosen Vergangenheit, vis-ä-vis den MagazinSarbeitern, Magazinsaufsehern und Magazinsmeistern ausspielen möchte, befindet sich in der Expeditsleitung. Dieser saubere Herr, ein besonderer Günstling des tschechischnationalen ExpeditSvorstandeS, der es nicht verschmäht, auf die Rechnungszetteln der tschechischen Magazinsarbeiter Bier kreditieren zu lassen, hat eine besondere Vorliebe, bei älteren Bediensteten und Arbeitern, ja sogar Magazinsmeistern, den Mentor zu spielen. So drohte dieser Herr vor einiger Zeit einem Ladschcinschreiber bei einer Prüfung, die er unbefugter-weise vornahm, mit Abzug vom Dienste. Einen Magazinsaufseher vernaderte er beim Magazinsleiter, daß er ihm zu wenig verlade; einem Magazinsmeister gegenüber hatte er die Frechheit, als er ihm, als den Evidenzführer des Arbeiterstandes, auf den Abgang von drei Mann in feiner Partie aufmerksam machte, aufzufordern, selbst zur Rodel zu greisen. Da wäre wohl eine entsprechende Züchtigung om Platze gewesen. Und nun zur dienstlichen Verrichtung selbst. Dieser Herr scheint auf feinem ihm zugeteilten Dienstposten nicht viel zu tun zu haben, denn er liest vor Langweile die Zeitungen während der Dienststunden-, es wäre an der Zeit, solche Posten mit mehr Arbeit zu belasten oder gänzlich aufzulassen. Der Herr, der auch so gern Nebenbeschäftigungen sucht und sich für die Reklamationen einer gewissen Firma interessiert, möchte auch gern ins Tarifwesen hineinpfuschen, um beim Telephon gewissen Parteien Auskünfte geben zu können. Daß solche Zustände dem Dienste nicht zuträglich sind und nur Verbitterung und Haß hervorrufen, ist bekannt. Es wäre die höchste Zeit, solche Leute, welche sich Bier von Arbeitern kreditieren lassen, von derartigen Posten zu entfernen. Stadlau. (Heizhaus.) In letzter Zeit macht sich in Stadlau Herr Anton A 11 r i ch t e r, vulgo „Scharfrichter", sehr unangenehm bemerkbar. Derselbe glaubt wahrscheinlich, für die in Aussicht genommene Ernennung der Maschinenmeister zu Beamten, in erster Linie in Betracht zu kommen und sucht sich nun, durch sein in letzter Zeit an den Tag gelegtes Benehmen schon im vorhinein die nötige Autorität zu erwerben. Seine Umgangsformen sowohl mit den Lokomotiv- als auch mit dem Heizhauspersonal spotten jeder Beschreibung. Er hat nur zu bald vergessen, unter welch schwierigen Verhältnissen er das geworden, was er heute ist. Viele der älteren Kollegen haben so manchmal ihr Scherflein beigetragen, um seiner Mutter, die oft nicht wußte, wo aus und ein, unter die Arme zu greifen. Nun lohnt er's ihnen dadurch, daß er die, mit denen er als Sterling gefahren ist, vor allen Leuten mit Ausdrücken betitelt, über bereit Anwendung er sich selbst schämen sollte. Aber auch sonst hat niemand Ruhe vor ihm. Herr Stltrichter, der während seiner ganzen Schlosserlaufbahn nicht viel mehr machte, als Winden numerieren, Signallaternen reparieren, Maschinen, die nach Simmering gingen, Herrichten rc., ist nun plötzlich so ein Techniker geworden, daß er Leuten, die ihr Handwerk ordnungsgemäß erlernt und durch viele Jahre mit Erfolg ausgeübt haben (wir möchten seinen Lehrbrief sehen), die un-gercchtfertigsten Ausstellungen, die er wohl selbst nicht ■verfielst, macht. Als Stltrichter Maschinenmeister wurde, konnte der Kollege, welcher die Maschine von ihm übernahm, seiner eigenen Aussage nach, gar nicht fahren, weil er jede Tour alle Staubdeckel rc. verlor. Schon als Führer war er einer der unbändigsten, der oft dem Maschinenmeister, notabene einem alten, gebildeten Kollegen, solche Austritte machte, daß das ganze Heizhaus zusammenlief. Sein jetziges Tun und Lassen ist noch genau dasselbe. Kriecherisch nach oben und brutal nach unten. Während er, wenn er mit einem Vorgesetzten spricht, vor lauter „Bitte schön, bitte sehr, danke sehr" gar nicht herauskommt, braucht ihm dieser Vorgesetzter nur den Rücken zu kehren und er ist wie ausgewechselt. Er läßt sich das nicht gefallen, das wird er sich verbieten, er wird dem Doktor schon einen Herrn zeigen; das sind dann feine Redensarten, was das letztem«! gelegentlich des Jnsp'ezierenS des Herrn Hosrates der Fc^ll war. Er wartet seiner eigenen Aussage nach nur die Ernennung zum Beamten ab, um mit den Herren „anders reden" zu können. So ist sein Gedankengang. Auch die Qualifikation hängt nur von ihm ab. Wen er nicht gut will, der wird nicht außertourlich qualifiziert. Von folchen, mit allen Leidenschaften beherrschten Menschen erwartet man ein objektives und gerechtes Beurteilen der dienstlichen Eigenschaften. Da wäre wohl noch viel Belehrung über die strengen Vorschriften der Qualifizierungskommission nötig und ist dies wieder ein Beweis über die Art des Zustandekommens der einzelnen Qualifikationsbeschreibungen. In den Dienst geht der Herr Altrichter nur mit einem geladenen Revolver, und laden wir Herrn Dr. Nußbaum ein, die Waffe bei Gelegenheit zu besichtigen. Wir Bitten Herrn Dr. Nußbaum, Herrn Altrichter über die Betreffenden Paragraphen der Dienstordnung, welche den Verkehr der einzelnen Bediensteten untereinander Betreffen, in Erinnerung zu bringen, ansonsten wir gezwungen wären, bei der k. k. Direktion vorstellig zu werden. Herrn Altrichter machen wir aber aufmerksam, daß es an der Zeit ist, sein jetziges Benehmen einzustellen, da wir sonst gezwungen wären, andere Maßregeln zu ergreifen, was ihm fehr unangenehm werden könnte. Wir haben schon für andere Hacken Stile gefunden und finden auch hier einen, das kann er sicher sein, trotz seines Dienstrevolvers, Versammlungsberichte. Der Protest des Personals der k. k. Nordbahn gegen Mc /.jijjr Qualifikation. i Vi Die große Erbitterung, die unter Lern größten Teil des Nordbahnpersonals gegen die diesjährige Qualifikation herrscht, kam in einer emt 13. August in Wien in der Jarofchauer Bierhalle stattgefundenen Massenversammlung des Zugbegleitungs-und Lokomotivperfonals, das aus allen Stationen der Nordbahn vertreten war, drastisch zum Ausdruck. Folgende Resolution fand einstimmige Annahme: „Anläßlich der Verteilung der diesjährigen Qualifikation kommt das beteiligte Personal zur Ueberzeugung, daß die jetzige Vorgangsweise mit Len bestehenden Bestimmungen nicht in Einklang zu bringen ist, und im größten Teil des Personals ein Gefühl erzeugt, welches weder im Interesse der Anstalt noch dem des allgemeinen Wohles liegt. Da die diesbezüglichen Bestimmungen der Dienstordnung betreffs der Qualifikationen so mannigfache sind, daß es in den seltensten Fällen einer Kommission möglich ist, vollständige Objektivität zu wahren, beschließt die heute am 13. August 1913 tagende Versammlung des Zugs- und Ma-schmenpersortafe der k. k. Nordbahndirektion, alle in Betracht kommenden Vertreter des Personals (wie Zentralausschutz, Zentrale des Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerkschafts-Vereines, als auch unsere Vertreter im Parlament) aufzufordern, mit allen möglichen gesetzlichen Mitteln auf die Beseitigung der jetzigen Qualifikation hinzuwirken. Ferner wird von allen vorgenannten Faktoren erwartet, daß sie dafür ein* treten, daß die vom Personal erstellte Rangeinteilung nicht tangiert und minder qualifizierte Bedienstete von besser beschriebenen präteriert werden." Die Exekutive der Personalkommission der Nordbahn und auch die Zentrale unsere Organisation hat sich bereits vor dem Stattfinden der Versammlungen mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Es wurde vom Herrn Nordbahndirektor die Einberufung der Exekutive der Personalkommission verlangt, damit diese Gelegenheit hat, die unzähligen Beschwerden des Personals über die vorgekommenen krassen Ungerechtigkeiten an geeigneter Stelle zu vertreten und Abhilfe zu verlangen. Luditz. Am 3. August fand hier eine § 2-Versammlung statt, in welcher Genosse Kraus aus Falkenau referierte. Linz. Am 22. Juli versammelten sich die Werkstättenarbeiter, um in folgender Entschließung auf die am 17. August stattfindende Konserenz der Hauptvertrauensmänner der Werkstätten und Heizhausarbeiter der k. k. Staatsbahnen einzuwirken. Die Entschließung lautet: „Sämtliche im Taglohn stehende qualifizierte Hilfsarbeiter der Werkstätte Linz sehen sich veranlaßt, zufolge der neuen Lohnordnung von feiten des k. k. Eisenbahnministeriums, die durchwegs Verschlechterungen bringt, dagegen energisch Stellung zu nehmen. Demgemäß wurde einstimmig in der Versammlung besprochen und beschlossen, daß alle qualifizierten Hilfsarbeiter der Werkstätte Linz, welche eine qualifizierte Arbeit leisten, auch nach Art ihrer Arbeit ihre Bennenung erhalten sollen, wie zum Beispiel Hobler, Stoßer, Schleifer rc. rc. Es soll hauptsächlich die Porrückung im Taglohn derart bleiben, wie es früher war, und zwar: daß die qualifizierten Hilfsarbeiter mit den Profefsionisten im gleichen Sinne mit je zwei Jahren um 20 H- vorrücken können. Da sich doch die qualifizierte Arbeit mit der der Werkstätten* Hilfsarbeiter im wesentlichen unterscheidet, und qualifizierte Hilfsarbeiter überall in jeder Fabrik mit den Profefsionisten in der Profefsiontftenlifte geführt werden, sind wir durch die Lohnordnung schwer benachteiligt." Diese Resolution wurde der Konferenz unterbreitet Versammlung des Zugsbegleiterpersonals in Franzrns-feste. Am Sonntag den 17. August fand in Franzensfeste eine Versammlung des Zugsbegleiterpersonals der Südbahn statt, die eigentlich schon mehr als Konferenz wie als Versammlung zu betrachten war, weil die Versammelten von allen benachbarten Ortsgruppen, das ist Innsbruck, Bozen, Lienz und Villach vertreten waren. Als Vortragender war Personalkommis. | sionSmitglied Genosse Auinger aus Villach erschienen. An seinen Vortrag über die neueste Rangordnung für das ZugS-begleiterpersonal, in welchem er alle mit der Geschichte der Rangordnung verknüpften Arbeiten der Personalkommission behandelte, schloß sich eine rege Aussprache, in der besonders die . Vertreter des Bozner Personals ziffernmäßig die ungerechte Rangeinteiluug mit ihren Schäden behandelten. Allgemein wurde über Beweise des Genossen Auinger erkannt, daß sich die Südbahndirektion in vielen Fällen gar nicht nach den mit den Vertretern des Personals ausgearbeiteten Bestimmungen richtet, sondern ganz einfach kurzerhand Einteilungen trifft, welche sinnwidrig sind und zum Schaden des Personals sodann bestehen bleiben sollen. Auch hat die Südbahn die materiellen Bestimmungen für das Personal schon in so vielen Rundschreiben niedergelegt, daß sich niemand mehr darinnen auskennt, lieber Anregung des Vorsitzenden, Genossen Stanzl aus Bozen, wurde der Beschluß gefaßt, daß alle Ortsgruppen-leitungen aufgefordert werden sollen, unter den Mitgliedern der Gruppe „Zugsbegleiter" Erhebungen zu pflegen und das hieraus erfließende Ergebnis, welches begründete Klagen beinhaltet, einer von der Zentrale für diese Gruppe einzuberufenden Konferenz borzulegen. Natürlich wird cs notwendig sein, daß auch die Staatsbahnbediensteten dieser Gruppe herangezogen werden, um überhaupt die matierelle Lage des Zugsbegleiterpersonals zu studieren und gemeinsame Verhandlungen einzuleiten. Wolfsberg. Am 23. August fand hier eine ziemlich gut besuchte freie Eisenbahnerversammlung statt, in welcher Genosse Somit sch aus Wien über „EisenBahner und Parlament" referierte. Dem Referenten wurde für seine sehr treffenden Ausführungen am Schlüsse leBhafter Beifall gezollt. Kritzendorf. Am j>2. August fand in Savatils Gasthaus um 8 Uhr abends eine Bahnerhaltungsarbeiterversammlung statt, in welcher Genosse Swoboda von der Zentrale über Lohnfragen referierte. An dieses Referat schloß sich eine interessante Debatte, bei der hauptsächlich die Genossen Marek, Suchy und Marschall das Wort führten. Gegen 11 Uhr nachts schloß Genosse Kerschbaum die Versammlung. Aspang. Am 17. August f neue flclclitifirne K »'60 k l/on- if fl*-______ lilHIoi neue flc|(f)Hflnte K »'60 Bessere lene A 10 —, IV z<* —, | ly II Vt i Ul l DV UVI11U2II. welche netchliff. K SO'—,K SO —,K 42'—. i Max Berger In Deschenitz Hr. 249/4, Böhmerwald » I Kein Risiko, da Umtausch erlaubt oder Qeld rilckeratattet wird. ®> I Reichhaltige illustrierte Preisliste aller Bettwaren grätig. tfä io am mb* «um bs asm man is heb hb ■■■■me es m Masserstlcht Mlcrenlclbeit, S'cr»üefc1)ivcrbrn, Herz- und Wallerluditstee. Preis 4 Kronen, 8 Pakete 10 Kronen. Alleiniger Versand: Stadtapotheke Plalfenholen a. d, Ilm 10 (Bayern). 1913er jnng$eflü$el! Garantiert lebende Ankunft, franko jeder Station. 20 Stück grosso Brat-hä.hne 20 K, 12 Stück schöne, grosso Enten 22 K, RStück schöno, grosso, woisse G&nue 22 X franko per Nachnahme liefert BERNHARD SCHAPIRA Geflügelhändler, Tamopol 10. Kosten tausch I Verschieber der SübBnljn in Bruck n. b. M. wünscht seinen Posten mit einem Verschieber in Villach a;t vertauschen. 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