A A t K- W^M 35 l « t t. i^^ 131< Nonnerstag dew 16»'December 1830. VlUbernial V^erlautbarungm^ Z. 1655. (l) Nr. 2755^1143. Cuvr e nd e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. —^ Grundsatze über das Verfahren bei Wasserbauten und über die Bedeckung ihres Kostenaufwandes. — Seme. Majestär haben mit a. H. Entschließung vom 3o. October d. I. folgende Grundsatze über das Verfahren bei Wasserbauten und der Bedeckung des dazu erforderlichen Aufwandes zur Richtschnur vorzuschreiben geruhet: i.) Von jedem, Wasserbau soll der relative Nutzen desselben im Verhaltnisse zu dem dazu erforderlichen Aufwcmde mit Zuziehung, der dazu, gehörigen Interessenten aus-gemittelt werden^ — Unter der Nützlichkeit eines Baues wird sowohl der positive Vortheil, der davon erwartet wird, als die Abwendung der Nachtheile, die aus der Unterlassung des projectirten Baues zu besorgen sind, verstanden. — Unter den Interessenten ist sowohl das Aerarium, wenn es zu concurriren berufen ist, also die das Aerarium vertretenden Behörden, wie auch die Privaten, deren Interesse m Berührung kommt, gemeint. — 2.) Ueber die Vollziehung eines projection Wasserbaues ß,a-bcn die dazu berufenen Behörden nach Maß« gäbe ihres Wirkungskreises zu entscheiden. — 3.) Zur Bedeckung des Aufwandes eines als nothwendig oder nützlich erkannten und gehörig beschlossenen Wasserbaues sind nach den weiter folgenden Bestimmungen der Staat und die Privatintercssentcn berufen. — 4.) Wasserbauten für reine Staatszwecke sind ausschließend auf Kosten des Staats-Aerars zu vollziehen. Dahin gehören insbesondere alle Wasserbauten, welche ausschließend auf dcn Zweck der Befahrung der Flüsse mit Schiffen oder Flössen, oder bn Granzflüsscn gegen das Ausland oder Ungarn, auf die Versicherung der Ufer als Staats-Territorium gerichtet sind. — 5.) Wasserbauten, welche nur allein zur Erreichung von Pmatzwecken unternommen werden, sol- len auch nur auf Kosten derjenigen Privaten, denen daraus ein Vortheil zugeht, oder von denen dadurch ein Nachtheil abgewendet wird, getragen werden. — 6.) Wenn ein Wasserbau, obgleich vorzugsweise aus Staatszwccken unternommen, auch Privaten zum Nutzen gereicht, oder wenn ein solcher-Bau für Privatzwecke zunächst berechnet, auch dem Staate di, recte und berechenbare Vortheile gewahrt, so haben im ersten Falle auch die Privaten, und im letztern Falle auch der Staat zu den Kosten verhaltnißmaßlg beizutragen. — 7.) Die gehörig berechneten Kosten eines beschlossenen Wasserbaues sind, wenn dazu theils der Staat, thcüs Privatinteresseltten beizutragen berufen sind, vor allem mit Zuziehung der Interessen« ten von den dazu geeigneten Behörden von Fall zu Fall nach dem Verhaltnisse des erwar« teten Nutzens oder abgewendeten Schadens zwischen dem Staate und den Privatinteres-senten festzusetzen, in, der Art, daß auch für die Letztern vorlaufig nur die auf sie im Ganzen ausfallende Summe mit dem Vorbehalte der Subrepartition ausgemittclt wird. — ü ) Die Subrepartition der Baukosten auf die Pn-vatintercssentcn, diese mögen mit dem Staate gemeinschaftlich oder allein und ausschließend concurriren, ist jedesmal mit ihrer Zuziehung von der dazu berufenen Behörde durch geeignete Kunstverständige auszumittcln. — 9.) In so fern die Privatinteresscnten eines Flußwasserbaues vorzugsweise aus den Fluß-Anrainern bestehen, ist zu bemerken, daß darunter nur jene verstanden werden, deren Real« Bcsitzthum inner dem Inundationsgcbiethe des Flusses'gelegen ist, daß aber dieser Begriff ausser den unmittelbaren Grundbesitzern auch auf die Grund - und Zehentobrigkeitcn nach dem Verhaltnisse ihres Nutzantheiles an den bezeichneten Gründen und Realitäten auszudehnen sey. — 10.) Unter dcn Privatnteres-senten werden ferners auch jene öffentlichen Fonde. verstanden, welche, obschon sie unter der 2i6g Staatsbehörden stehen, gleichwohl nach den Grundsätzen des Prtyatrechts administrirt werden, welche Fonde daher in Beziehung auf Wasserbauten, bei welchen sie intressn-t sind, genau wie andere Private zu behandeln seyn werden. — n.) Zum Maßstabe der Beitragsleistung soll der Capitalswerth dienen, um welchen die Grundstücke oder Realitäten eines jeden einzelnen Interessenten entweder positiv durch Vermehrung desselben, oder negativ durch Vermeidung ihrer Abwer-thung.erhöht werden. — 12.) Jedem Privatinteressenten ist von der BeHorde der Betrag, der auf ihn entfallt, und der Maßstab, nach welchem derselbe berechnet worden ist,' in einem gehörig verfaßten Ausweise bekannt zu geben. — Sollte ein Pnvatintcressent durch die von der Behörde ihm zugestellte Berechnung semes Beitrages oder des Maßstabes der Auslninlung sich beschwert finden, so steht es - ihm frey, binnen einer Frist von höchstens 1,4 Tagen, um eine gerichtliche Würdigung des auf ihn angewendeten Maßstabes anzusuchen, welche in jedem Falle zu bewilligen ist, und nach, deren Ausspruch sich zu benehmen seyn wird, ohne einen weiten Rechtszug oder Be« schwerde zuzulassen. — Die Kosten der gerichtlichen Schätzung wird der Recurrent nur dann zu tragen haben, wenn die von ihm eingebrachte Beschwerde als ungegründet erkannt werden sollte. — i3.) Wer nach Verlauf der festgesetzten Frist von iä Tagen das Ansuchen um eine gerichtliche Schätzung nicht gestellt haben sollte, ist zur Leistung- des ihm zugetheilten Beitrages ver-pstichtct. — iH.) S.ollte Jemand es vorziehen, den Grund oder dle Ncalitat, für welchen er eineil definitiv aus-gemittelten Betrag zu leisten hatte, lieber ganz aufzugeben, als sich diesem Beitrage zu unterziehen, so steht chm solches frey, nur muß die Erklärung darüber in elner Frist von 14 Tagen nach ocfinit^er Feststellung des Beitrages abgegeben werden., solche überlassene Grundstücke oder Realitäten, sind zum Vortheile der Baukosten-Concurrenz im-Wege der öffentlichen Versteigerung zu veräußern. — i5.) Um die Vollziehung emes beschlossenen Wasserbaues nicht aus Mandel an den dazu erforderlichen Geldmitteln ins Stocken zu bringen/ ist sich nach Beschaffenheit der Eoncurrenz darüber die vollkommene Sicherheit zu verschaffen, in welcher Beziehung fo/gende Bestimmungen festgesetzt werden: 2) in den Fallen, wo der Staat den Aufwand allein zu bestreiten hat/ kann Hie angemessene Erfolglassung der erforderlichen Suminen mit 'Rücksicht auf dle bestehen- den Vorschriften ohnehin keinem Anstande unterliegen; d.) m jenen Fallen, wo die Concur-renz zwischen dem Staate und dem Privaten getheilt ist, der Bau jedoch für jeden Fall aus Staatsrücksichten unternommen werden muß, ist der ganze Kostenbetrag aus dem Aerarium vorschußweise zu berichtigen,, und der auf die Privaten entfallende Antheil für das Aerarium gehörig einzubringen; ^.) m allen andern Fallen ist den Behörden die Sorge überlassen, dic, von den Privaten einzuzahlenden Summen ge« hörig sicher zu stellen und einzubringen/ ohne daß auf Aerarial-Vorschüsse gerechnet werden darf. — Diese Grundsatze haben mit dem Militär - Jahre i3>! in Wirksamkeit zu treten. Diese a. h. bestimmten Grundsatze werden in ' Folge hohen Hofkanzlcy-Decrets vom 10. d. M., Nr. 2.565/, öffentlich'kuno gemacht. — Laibach am 27. November i63o. Joseph Tamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. sFranz Ritter v. Iacomini, k. k. Tubcrnial-Aecrelar, als Referent. RreisännliOe ^erlautvarnnSen. Z. l656. (l) 2a Nr. 6410. Kundmachung. Zur Herstellung mehrerer Reparationen am Pfarrhofe zu Dornegg, welch' in Folge hohen Gubernial- Decretes vom 25. September i93o, Zahl 221)4, genehmigt wurden, wirb »m Kreisamts- Locale den Zi. December l. I., um 10 Uhr nach zuvor gelegten zehn: procentlgen Vadium eine öffentliche Minuen« dö- Versteigerung abgehallen werden, woselbst die Bedmgnlsse, Vorausmaß und Vaudevisc zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann. — Da die Hand-und Zug-robath in nawra geleistet w»ro, so erscheinr . nur Mmuend» zu versteigern , die Mcister-schafts-Arbeit und das Matenale, als:' An Maurer- Arbeit . . . 90 st. Zi ^2 kr. ' „ ,. Mater.ale. . 77 „ l2 . „ ivtemmetz- Arbcit . . 20 „ 5ä ,, „ Zlmmermanns-Arbeit . Zg ,, 5Z ^ „ « Matenale . -67 „ ^^ ,, Tischler-Arbelt ... /^5 „ 6 „ „ Bchloffer - Arbeit . . 24 „ 1/i „, „ Sch'Nlo - Arbett . . . 25 „ — ,. „ Hafner- Arbett . . '. 12 „ '- „ „ Glaser» Arbeit - ... 9 ,, 22 l^2 „ „Anstreicher-Arbeit . . Io „ ie ,, Zusammen . /^1 fl. 7 kr. 'Vom k. k. Kleisamte Adelsberg am 1. December i32o. !i6y Stavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1646. (2) Nr. 7896. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn August Nltter v. Fö-duansperg, und der Theresia Zurchaleg, als erklärten Erben zu« Erforschung der Schul» denlafl nach dem am 3o. July i85c> , zu Sittich verstorbenen Dr. Joseph Ritter v. Fö-dransperg, die Tagsatzung auf den ia. Jänner i33l, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt« und Landrcchte bestimmet worden / bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchts-grunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. V., sich selbst zuzuschreiben haben werden. Lalbach den H. December ittZo. Z. i636. (3) Nr. 7922. Von dem k. k. Stadt- «nd Landrechte in Krain. wird hmnit bekannt gemach:: Es scye über die gerichtlich gepsiogene Erhebung des Geisteszustandes des Franz Radoni, derselbe für wahnsinnig erklärt,,und ihm der ^)r. Maxi-milianWurzbach, albCurcitor aufgestellet worden. Daher Jedermann, der mit dem gedachten Eu-vanden ein vcrbindllches Geschäft zu schließen oder daraus Ansprüche geltend zu machen Willens ist, sich dicserwegen und überhaupt in al-lm sein Vermögen betreffenden Angelegenheiten unmittelbar an den aufgestellten Curator Zu wenden hat. — Lalbach den 4. December i330. Z. i635. (5) Nr. 7714. Von dem k. k. Stadt-und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es scy, über An« suchen des Dr. Leopold Baumgarten, als Curator des Michael Dimitz, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 24. Februar l. I. allhier,verstorbenen Fvan-ziska Dimitz, die Tagsatzung auf den 10. Jan; ner i83i,'Vormittags um 9 Uhr, vor diesem kT'k. Stadt- und Landrechte bestimmt werden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß auswas immer für einem NcchtsgrundeAnsprü-He zu stylen vermeinen, solche ft gewiß anmelden und rechtsgcllcnd darthun sollen , widrigcns sic die Folgen des tz. 8^4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 27. November i83o. AemtliOo V^erlautbaruttgM^ Z. I6ä2. (3) Licitation eines Wasserbaues am Sannflusse zu Tüffer den 23. December i636. Ueber die mit höchster Hofkanzley -Verordn lulng vom 26. August, Z. 10624, und hohen Gubernial-Intimate, 6äo. 10. September!. I., Z. 16690, zur Regulirung einiger Schwalle in dem Sannfiusse genehmigten Baulichkeiten, wird d,e Versteigerung am 23. d. M., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in der Amts-kanzley der Bezirks-Herrschaft Tüffer abgehalten, und diese Arbeiten dem Mindestbictenden zur (-'.sführung überlassen werden. — Gedachte Sannregulirung besteht aus folgenden, auf nachstehende Summen berechneten Abtheilungen, und zwar: .2.) in der Fclsensprcngung, Räumung und Verdammung des Strenska Schwalles, kostend n32 fi. 36 kr.; d.) der Durchgrabung der Insel, und Verdammung des Maria Gratzer Schwalles, im Betrage pr. 2397 st« 24 kr.; c.) Felscnsprengung und Räumung des Wcrtetsch Schwalles mit 663 fl. z und ä,) die Felsensprcngung und Räumung des Ra-dobol Schwalles, berechnet auf 1677 fl. 20 kr. E. M., welche entweder einzeln oder im Ganzen mit dem Gesammtaufwande pr. 536o ft. 20 kr. ausgeboten und übernommen werden können. — Dieses wird gegenwärtig mit dem Beyfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die dlcsfälligcn Pläne und Vorausmassen einstweilen in dem Bureau des k. k. Herrn Kreis-Ingenieurs in Zllly, so wie in der Folge am Tage und Orte der Versteigerung eingesehen werden können, und daß jeder Licitant vor dem Beginne der Licitatlon ein Reugeld mit 10 ojo derAusrufssumme der Verstetgcrungscommission zu übergeben haben wird; wogegen die etwa licitirenden Gemeinden den bereits bekannten höchsten Bestimmungen gemäß von der wirklichen Erläge der Camion befrcyt sind. — Von der k. k. Provincial-Baudirection. Gratz den 3. December i33o. Z. i55ä- (3) Nr. /<^'1?39 Z. M. Versteigerung. Da die k. k. vere,nte illprische Camera!« Gefallen-Verwaltung beabsichtiget, die für siä) und die untergeordneten Aemter erforderlichen Druckarbetten / -vom l. Jänner ;83l angefangen, im Wege der öffentlichen Versteigerung sicher zu stellen und dle k vermischte Verlautbarungen. «^ 1660. (»> Nr. 1237. G d i c t. Von dem Bezirks. Gerichte zu Sittich wirb hiemit bekennt, gemacht: Es sey auf Ansuchen des Johann Saitz von Glogouya, wegen auö dem tvirthschaftöämtlichen Pergleiche, äclc.. 6. Juli 1L2«, Z. 74 zu fordern habender 40 si. 2» tr., sammt Zinsen und Gxecutionstosten, in die exe» cutive Feilbietu^g der, der Maria Mitlautschitsch »u Vier gehörigen, der löblichen Religions'FondS' Herrschaft Sittich, 5"d Urb. 3lr. ?5 dienstbaren, gerichtlich auf »7a ft- M. M. geschätzten Hofstatt aewilliget, und hie»u die erste FeilbietungS» Tag-fühung auf den 24.. December i63a„ die zweite auf den 24. Jänner und die dritte auf den 24^ Fe« bruar »93», jedesmal Vormittags um ^»o Uhr^ im Orte Vier, mit dem Beisätze bestimmt wor« den, daß, wenn die zu veräußernde Realität bel der ersten oder zweiten Feilbietung nicht um, oder über den Schatzungöwerlh an Mann gebracht wer« den könnte, selbe dann bei der dritten auch unter der Schätzung hintangegeben werde» Die Licitationsbedingnisse, so wie die auf der Hofstatt haftenden Gaben und Lasten tonnen vor der Licitation in den Amtsstunden in der baigen, Bkziikskanjlcy eingesehen werden. Sittich am 2,. November lL3o. Z. 1637. (2) Nr. 1640. Edict. Von dem Bezirks. Gerichte Herrschaft Krupp wird biemit öffentlich kund gemacht: Gs sey auf Ansuchen des Sxecutionöführels Mathias Saje von Ottok, in die executive Feilbietung der. dem Exe« cuten und Sickelburger Militär «Gränzer, Iovo Herrak von Braschlevitza gehörigen, der Herrschaft Ainod dienstbaren, „uBraschlevitza gelegenen, ge« ricbtlichauf 35c> ss.M. M. geschätzten halben Kauf« rechtshude, sammt Nebengebäuden, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 3c». März 1821, schuldigen 25» fl.26 tr. M. M., dann 3g ft. 53 kr. Gerichtskosten, Interessen und (Zxecutionskosten, in Folge der Note des löbl. t. f. Szluiner» Gränz. Regiments, Nr. 4, zu Earlstadt, gewilliget, und biezu d'.e erste Feilbietungstaafahung auf den 7. Jänner, die zweite auf den «/.Iebruar, und die drit» .e auf den 7. März f. I. ,83,, jedesmal Vor» " mittags von 9 bis 12 Uhr, in ^oco der Huhenreali« tät zu Braschlevlya, mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn obige hubenrealität weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagsahung um den Schähungswerth an Mann gebracht wer« de, dieselbe bei der dritten und letzten Feildietungs« tagsayung auch unter demselben hintangegeben we« den würde^ Wozu alle Kauflustigen mit dem Be« merlen vorgeladen werden, daß die diesfälligen Licitationsbedingnisse bei den FeilbietungSlagla» tzungen bekannt gemacht, werden«. Bezirks. Gericht Herrschaft Krupp am 2. December i83o^ Z. »624. (3> aH ^. Nr. »65?. Fe ilb,e tungs, Edict. Vom Bezirks« Gerichte Freudenthal wird bekannt gemache: Es habe über Ansuchen des Fo» seph Hhepon von Horjul, in den executive« Verkauf der, dem Johann Petrouz y^ Billichgray ge« hörigen, gerichtlich auf »24 fi^ dewertheten verschie« denet^ Fahrnisse, als :. zweier Kühe? einer^lalbizinn, eineö großen Schweines, eines jungen Pferdes und eineS beschlagenen Wagens gewitliget, und zur Vornahme dieser Versteigerung die Tagsahungen auf den 23. December!. I., dann l». und 25. Jänners. I., jedesmal Früh von 9 bis ,2 Uhr, im Orte Billichgray mit dem Anhange bestimmt, daß, wenn die zu veräußernden Gegenstände bei der ersten oder zweiten Feilbietungsiagsahuna. nicht um den Schätzungstverth oder darüber an Mann gebracht werden sollten, s:.'che bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden. BezirkS - Gericht Fceuoenthal am 20. Novem» ber »L3o» Z. >6i6^ (3) Nr. 2086. G d i c t. Von dem Bezirks. Gerichte Adelsberg wird hiemit bekannt gemacht: Gö sey auf Ansuchendes Jacob Ogrisek aus Hrasche, die executive Feilbie« tung der, dem Joseph Sormann in Hrasche gehö» rigen, der StaatSherrschaft Adelsberg, 3ul> Urb. Nr. »072 dienstmäßigen, und gerichtlich auf 3,92 st. 38 kr. M. M. geschätzten 3)4 hübe, sammt An» und Zugehör, wegen schuldigen 439 st» 52 tr. c. 3. c., bewilligt worden. Zu diesem Ende werden die Termine auf den 7. Jänner, 4. hornung und 4. März ,83». Flüh von 9 bis 22 Uhr im Orte hrasche selbst mit oem Anhange festgesetzt, daß in dem Falle, als diese Realität bei der eisten und zweiten Feilbietung we« der um noch über den Schätzungswerth an Mann gebracht werden tonnte, solche bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wozu die Kauflustigen mit dem Beysahe ein« geladen werden, daß die diesfälligen Bedingmsse/ Vortheile und Lasten der oberwähnten Realität in den AmtSstunden in dieser Kanzley eingesehen werden können. „, Bezirks «Gericht AdelSberg am »6. Novem« ber »L3o.