iXl-. M. l849. Amtsblatt zur Laibacher Zeitung. ^ Dinstag den 13. Februar. Gubermal - Verlautbarungen- Z. 254. (!) Nr3«46. In Beziehung auf die zeitliche Militär-befreiung der Studierenden ist nnt hohem Mim-sterial-Erlasse vom 2«. v>, 8. d. M., Z. 1982, Nachstehendes an das Landespräsidium herab-aelangt: — In Folge einer a. H. Entschließung Sr Majestät vom 7. Mai 1846 ist von dem Ministerium des Innern, einverständlich mit dem Ministerium des öffentlichen Unterrichtes, den studierenden die Begünstigung ertheilt worden, daß in Hinsicht aufMilitärpflichtigkeituno ^tipen-dienbezug für das Schuljahr l«47j8 den Fre-quentationszeugnissen dieselbe Wirkung eingeräumt werde, welche nach den bestehenden Gesetzen den Vorzugszeugnissen zukommt. — Da nun nach dem neuen Necrutirungöpatente vom 5. Dec. 1848, §. 31, in Betreff der zeitlichen Befreiung von der Militärstellung die Vorschriften vom I. lv27 zu gelten haben, so unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß die den Studenten im I. 1848 ausnahmsweise bewilligte Begünstigung mit dem Ablaufe des Jahres 1848 aufgehört hat, und daß dieselben von nun an und bis zum Erscheinen eines definitiven Wehrgesetzes, hinsichtlich der zeitlichen Militärbefreiung, nur nach denNecrutirungs-vorschriften vom 1.182? behandelt werden können. — «znsoferne aber studierende höherer Studien-^ abtheilungen in Folge der eingeführten Lernfreiheit sich im I. 1848 keinen Prüfungen unterzogen haben, kann denselben die zeitliche Militärbefreiung für die dießjährige Militarrecrutirung nur in dem Falle zu Statten kommen, wenn sie mit ^tudien-zeugnissen des Studienjahres 184H? sich über erhaltene Vorzugsclassen in Sitten, in der Religion und in den andern Lehrgegenständen auszuweisen im Stande sind. — Aom k. k. Landespräsidium. Laibach am 9. Februar »849. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes- Gouverneur. Z. 258. (l) Nr. 2677, Kundmachung. Laut Eröffnung des hohen Handelsministeriums vom l2. Jänner d I., Z. 2592, haben lVe. Majestät mit a. H. Entschließung vom 27. Dec, 1848 den bisherigen Viceconsul in C^fa-tonm, Frledrlch Westermayer, zum Vice-consul m Adr,anopel mit den dafür bestimmten Bezügen, allergnad.gst z« ernennen geruhet. Was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird - Vom k. k. illyr. Gubernium Laiback am 6. Februar ,849. "lvacy am Z. 237. (2) 5^ 2^ Mit Erlasse vom 18. Iän, l. I., Z. 274M <^ ' ist vvn Seite des hohen Ministeriums des Innern nachstehender Beschluß eröffnet worden: — Die Staatsverwaltung erkennt es als eine zeitgemäße Forderung, den Gemeinden im Staate eine freiere Stellung anzuweisen, namentlich denselben eine größere Selbstständigkeit in der Verwaltung ihrer Interessen zu sichern, und wird bestrebt seyn, bei der Erlassung des neuen Gemeindegesetzes diesem Grundsatze Geltung zu verschaffen. Mit der gesetzlichen Anerkennung dieses Grundsatzes wird nebst andern, auch die Nothwendigkeit eines Einflusses der Verwaltungsbehörden auf die Führung der Gimeindebauten hinwegfallen. - Um schon dermalen im Sinne dieser nothwendigen Reformen vorzugehen, und andererseits die Central-Regie« rungs-Organe nicht mit überflüssigen, ohne prac- tischen Werth bleibenden Geschäften in Anspruch zu nehmen, hat der Herr Minister des Handels und der öffentlichen Bauten die bisher von dem gedachten Ministerium ausgeübte Controlle der Gebarung bei den auf Gemeindekosten herzustellenden Bauten aus der Wirksamkeit seines Ministeriums ausgeschieden. — Dem gemäß haben von nun an die HH. Landerchefs nur jene Baugegenstände der Amtshandlung und Entscheidung des Ministeriums zu unterziehen, welche ganz auf Staatskosten herzustellen kommen, oder zu deren Ausführung «ine Geldconcurrenz aus dem Staatsschätze anqelprochen wird. — Vom k t. Myrischcn Üanoespräsldium. Laibach am 29. Jänner l849. Z. 2ltt. (Ä) 3ir. 2U96- (surrende des k k. illyr. Guberniums. — Die pro^ vlsorische Anordnung wegen der Militär-Beqaar-tirung und Vorspann betreffend. — Um dle Vcr^ pstichtung der Staatsbürger, bezüglich der Leistung der Militär - Einquartirullg und der öffenllichm Vorspann, auf eine den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechendere Nelje zu bestimmen, und namentlich die bisher bestandenen Ungleichheiten in der Vertheilung dieser Lasten auf die einzelnen Bürger, als unvereinbar mit dem Grundsatze der Gleichberechtigung und der gleichen Verpflichtung Aller vor dem Gesetze zu beseitigen, fand das hohe Ministerium des Innern, zu Folge Erlasses vom 15. d. M., Z 730, bis zum Erscheinen eines neuen Gesetzes über die Militär-Bequartirung und Vorspann, folgende provisorische Anordnung zu tr.ffea. — Die Last der Mllita'r-Einquartirung ist von nun an bluß nach der Ansässigkeit in der Gemeinde und nach dem Verhältnisse des Besitzes und Gewerdsbelriebcs, ohne Unterschied der Eigenschaft des Besitzers, gegen die bisherige gesetzliche Vergütung auszutheilen. — Es hat sonach die biöhcr bestandene Befreiung der herrschaftlichen Gebäude und geistlichen Wohnungen von der Militär-Bcquartirung aufzuhören. - Auf gleiche Weise hat auch, bezüglich der Vor. spannsleistungen, hinfort der Grundsatz der gleichen Verpflichtung der Staatsbürger zur Thcil„ahme an den öffentlichen Lasten in Wirksamkeit zu treten. Demnach hat jeder Staatsbürger, der sich im Besitze von Zug- und Lastthieren befindet, die Verbind-keit, diese Zug- und Lastthicre zur Beförderung des Staatsdienstes gegen angemessene Vergütung als Vorspann zu stellen; damit ist auch die den Besitzern der ehemaligen Dominicalgrütlde bisyer zugestandene Befreiung von der Vorspannsleistung aufgehoben. — Dieses wud zur genauen Beob-achtung allgemein kund gemacht. — Lalbach am 28. Jänner 1849. Leopolo Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Z. 225 (3) Nr. 2512. Cu r r e nde des k. k. illyrischen Guberniums. — Provisorische Verfügungen in Bezug auf die Verhältnisse der Akatholiken. — Der Ministerrath hat bei Seiner Majestät um die allergnädigste Ermächtigung angesucht, bis zur definitiven Regelung der kirchlichen Verhältnisse im Allgemeinen durch em auf constltutionellem Wege zu erlassendes Gesetz m Bezug auf die Verhaltnisse der Akatholiken einige provisorische Verfügungen zu treffen — Seine Majestät haben mit a. H. Entschließung vom 26. d. M. dem Ministerium diese Ermächtigung zu ertheilen geruht, und es hat Hochdaösclbe laut hohem Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 30. Jänner l I., Z. 2260, folgende provisorische Verfügungen erlassen: !) Die bisher unter der Bezeichnung „akatholisch" begriffenen protestantischen Confessionsverwandten in Oesterreich sind künftig in amtlicher Beziehung mit dem Namen „Evangelische der Augsburger oder Evangelische der helvetischen Confession" zu bezeichnen. — 2) Der Uedertritt von einem christlichen Bekenntnisse zu einem andern steht Jedermann frei, der das 18. Jahr zurückgelegthat; nur ist Folgendes zu beobachten: Derjenige, der überzutreten wünscht, ist gehalten, diese seine Absicht vor dem Seelsorger der Kirchengemeinde, zu welcher er bisher gehörte, in Gegenwatt zweier selbst gewählten Zeugen zu eröffnen und vier Wochen nach dieser Eröffnung abermal vor dem Seelsorger derselben Kirchengemeinde in Gegenwart derselben oder zweier anderer ebenfalls selbst gewählter Zeugen die Erklärung abzugeben, daß er bei seiner Absicht beharre. — Ueber jede dieser Erklärungen ist der Seelsorger verpflichtet, dem den Uebertritt Beabsichtigenden ein Zeugniß auszustellen. Sollte dasselbe aus was immer für einer Ursache verweigert werden, so sind die Zeugen berechtigt, es auszustellen. Diese beiden Zeugmsse hat der Uedertretende dem Seelsorger der Kirchengemeinde, zu welcher er übertritt, vorzuweisen , wodurch der Act des Uebertrittes vollkommen abgeschlossen ist. Alle anderen bisherigen Vorschriften bezüglich des Uebertrittes werden außer Wirksamkeit gesetzt. — 3) Die Tauf-, Trauungsund Sterbcbücher werden von den Seelsorgern evangelisch-augsburgischer oder evangelisch. helvetischer Kirchgemeinden über die von ihnen vorgenommenen kirchlichen Acte ebenso geführt und aus denselben von ihnen Auszüge unter ihrer Fertigung mit derselben Rechtswirksamkeit erfolgt, wie dieses bei den katholischen Seelsorgern der Fall ist. — 4) Stolgebühren und andere Giebigkeiten an Geld und Naturallen für kirchliche Amtshandlungen von Seite evangelisch-augsburgischer und evanaelisch-helvetischer Confessionsverwandten an die katholischen Geistlichen sind, insoferne sie nicht für Amtshandlungen gefordert werden, welche der katholische Seelsorger wirklich verrichtet, und insoferne sie nicht dingliche, auf dem Realbesitze haftende Abgaben sind, aufgehoben. Dasselbe gilt von den an den Meßner zu entrichtenden Leistungen. — 5) Die an manchen Orten üblichen Abgaben evangelisch-augsburgischer und evangelisch-helvetischer Confessionsverwandten an katholische Schullehrer haben dort, wo dieselben eigene Schulen haben, und ihre Kinder nicht in katholische Schulen schicken, aufzuhören - 6) Bei Ehen zwischen nicht katholischen christlichen Religionögenossen hat das Aufgebot nur in den gottesdienstlichen Versammlungen der Brautleute; bei Ehen zwischen katholischen und nichtkatholischen Religionsgenossen in der Kirche emes jeden derselben zu geschehen, und es wird dießfalls der §. 71 des b. G. B. außer Wirksamkeit gesetzt. Laibach am 3. Februar l849. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Zlemtliche Verlautbarungen. Z. 22'l. (3) Nc. 3?M Von dem k. k. st^dt- und L^l lschte, zugleich Mercantll. und W.'chs'l'G">ch" '" Krai.,, wird dem H.rr«, M^thl.s Tsch'»'". "on Odern Nl. 4. im Brv ulomai", m>tt.l,t gg.'l, Evlccs .rinne.t: Eö h^e »' wer di..s.ll)cn b.i d'ese.l. Ge.lchte 0,e Handlungs' Diti GMü?tr H^imünn zu valdach, aus Zah- «50 lung binnen 24 Stunden der, aus dem Viech-sl t^clo. sFiuwe 6. März 18^7 schuldigen Summe per 6'lU si. l6 kr., sammt den seit 21. November l8<8 bis zur Zahlung fortlaufenden 6 )6 Zmsen und Gerichtskosten einge, dracht, welchem Begehren auch mic dem dl»ß« gerichtlichen Zahlungs «Auftrage ääc». 25. November 18 l8, Nr. 52»^rn., Statt gegeden wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Herrn Mathias Tscherne, dieftm Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblinden abwesend ist, so hac man zu dessen Ver-lhigung, und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts Advocaten Herrn Dr. Anton Rudolph a!s Curator bestellt, mit welchem die angebrachte R.chtös^cke nach der drst.h'Nden Gerichts-Oidnung ausgeführt und entschieden werben »vlrd. Herr Mathias Tscherne wird dessen zu dem Ende ernnnert, d»mit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Herrn Dr. Rudolph, Rcchlßbehelse an die Hand zu geben , over auch sich silklt einen and.rn Sachwalter zu vestillen unsi l^icsem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im re^tlichcn ordnungsmäßigen Wege einzuschieiten wissen möge, inHV.sondere, da er sich di»' aus s.iner Veradsaumung entstehend»« Folg.'n selbst l)elium.ssen haben wird. Lalbach dschc fünfzehn, süc Oberaufseher mit zwanzig uno sür den Rcspicilntrn mir fünf und ortlßig Kreuzern. — 2. In elnem Provlnzlal. Zuschuffe zur Löhnung, und zwar täglich mit zehn Kreuzern sür oen Aufseher, dreizehn für den Ooerausseher un5 si/ben Kreuzern sür o't«llten wer: 0en nach c>e" aUg^nelnen PlovisionS - VorsHrif-len dch^ndels. —Diejenlgvn Inoloioue«, welche slch in die k. k. Fmanzwache einreihen lassen wollen, und die obelwähnt»n Eigenschaft»« be» sitzen, habet^ sich hieiorts, mit lhren Zeugnissen l).rsehen, zu mclden. — K.K Eamerlll.-Bczlltb-^erwaltut^,. Laldach am ^j. Februar lül^. Z. 247. (1) Nr. 36 Pferde-Ankauf. Zufolge hoher Anordnung wurden dem k. k. Beschäl - nnd Nemontirungs-Departements-Posten zu ^ ello nächst Laibach mehrere vollkommen dienst^ taugliche Cavallerie-Remonten anzukaufen angeordnet, und zwar: Lürassier-Remont, in der Höhe von »5 — 3 bis 15 Faust 2 Zoll, um den Preis pr. ItiU ft ; Dragoner.-Remont, in der Höhe von 15—1 bis 15 Faust, um den Preis pr. l3U si.; dann leichtes Rcmont, in der Höhe von 14 Faust 3 Zoll, um 118 fl. C. M., welche von 4 bis 7 Jahren angenommen werden. — Der Ankauf wird jeden Mittwoch und Samstag, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, in Laibach fortgesetzt, wobel gleich nach der Uebernahme eines diensttauglichen Remontes der festgesetzte Preis dafür gegen gesta'mpclte Quittung ausbezahlt, und zugleich dem Verkäufer die Begünstigung zugestanden wird, daß die tauglichen Remonten auch ohne Hufbeschlag, ohne stnckene Halftern und stricke angenommen werden, daher außer dem ^ tämpclbettag über die Quittung des erhaltenen Remontenpreises unter keinem Vorwande Jemanden etwas zu zahlen ist — Welches den Pferde-Eigenthümern hiemit zur Kenntniß gebracht wird. — Vom k. k. innerösten. Beschäl- und Remon-tnungs - Departements - Posten ze ello. 3 229. (2) ^r. 506l. ^' Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Laj. bachs wird hienm bekannt gemacht: Es habe in der Elecmionssache dcs Hrn. Joseph iiegami aus Leiten, im Bezirke Leisenberg, wider Hrn. Joseph Seller von Brunndorf, wegen aus dem w. a. Vergleiche ado. l5. April 1844, Vir.87, schuldigen 44 fi. e.8.e., in die erelutiue Zeilbieiung der, dcm C'xecuten gchö-tigen, mil dem erecuiiv^n Pfandrechte belegten, ge. richtlich aut 37 fi. W kr. bewertheten Fährnisse ge-w.llige:, u„d zur Vo>nähme deiselben die drei Feil-bielungs'Tagsahungm auf den »2. und 26. März, dann 12 April l^9, jedesmal Vormiltags um 9 Ur>r n, locl) B'uimdorf mil dcm Beisätze ailgeordnet, daß die Fahrnisse nur bei der dültm FeNbieiungs» Tagsahung unter dem Schätzungswerthe veiäußert werden. K. K. Bezirksgericht'Umgebung Laibach am 28. November 1846, Z. 206. (3) Nr. 4859. Edict. Von dem k. e. Bezirksgerichte der Umgebung Laibachs wird den unbekannt wo befindlichen Anka Napoß und Ursula Skaller, später verehelicht gewesenen Nooida, und deren allsalligen Eiben millelst dieses Edictes bekannt gemacht: Es habe wider dieselben Johann Salelu von Etaneschilsch bei diesem Gerichte die Ülage auf Ver< zahrt- und Erloschenerklarung der auf seiner zu Stane-schitsch 8ud Consc. Nr. »2 liegenden, dem Gute Unler-thurn 8>^ Urb. Nr. 44 zinsbaren äiicrtelhube zu Slane-schicsch, zu Gunsten der Anka Napoß mit dem Heiraths» vertrage <1cw. 24. November, unterm 28. Nov. »794 imabuliilen Forderung pr. ,35 ft. «5 tr., zu Gunsten der Ursula Staller, verehcl. Nobida, mit demHeiralhs« vertrage lllic). 29. April, unteim tt. Mai 1806 intav. Forderung pr. 425 fl. D. W., reducirt nach dem Course pr. 268 ft. 50 tr. 3 dl., eingedracht, worüber die Tagsatzung auf den 2'j. Heor. lU^9 vor diesem Gerichte an^eolduel wurde. Dieselbn» werdlN daher erinnert, bei obiger Tagsatzung entweder selbst zu erscheinen, oder dem ihnen hiemit ausgestellten (5uralvr, Hm. 1>r. Albert Merk, ih>e Nechlbbehelse an die H«nd zu geben, oder aber einen andern Sack» waller diesem Gerichte namhaft zu machen, wion^ gens diese Rechtssache mit oem aufglstellten Kurator lNlch del süc die k. k. Clblander beslehc-iden Gellchtv^ ordnung ucrhandclt und enlichieden werden wülke' K, K. Bezirksgericht der Umgebung Laibach am 9. Novllndcr »848. Z. 207, sä) Hr I09. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des am l3. Juli v. I. zu War.lsdil, oerstotdelien lldigen Joslpl, Bifl^n von Unteischischka, aus was immer sür einem Hechcslltel Ansprüche zu machen vermeinen, haben zu del dießsalls aus den 10. April l. I., f>üy l,m 9 Ul)s, vor dieiem k. t. HezillKgenchte auSgcschllcbenen Liquid datior!5iagsc)tzuiig mic ihre», in Handen hakellvell. Ncchlsbetielscn, del den Folgen des §, KI4 k. G. U), zu erscheinen. K. K. Bezirksgericht U'Ngeb. La^oachs am '^l-dinier l8<;9. Z. 2l)i. (5) Nl. t^?. Edict. Vom Vezirksgeiichte Krupp wird hiemit bekannt siemach!-. Es sn) ü'.'er Anslichcl, der Margaiccha Kanibl^' von ?l'Ipl'6c6 Nr. 5, die erce Feilbie^ tung der, der Anna Statiha von Mührendois Nr. 5 qthöriqn,, an der ^rupp liegenden, lm Grunobuche der Her.schafl üinöd «uli ll,l>. Nr. 56 vorkommen« dm, lllld gclich!lich auf »500 si. C. M. geschaiilen Mühle, wegen schuldige,- 26 fi, (l. M <>. », e. bc« williget, und seyen zu deren Vornahme I Feilte« lungs-Tagsahlmqen, nämlich auf den '^7. Zebiu.n, 27. März und 26 Apcll d. I., immer Vormittag von 9^l2 Uhr im Orie der Psailvrealitäl Mlt ?"" ^eislihe angcoidnec wurdcn, daß solche bti des 3llN Ütilbielling auch unter oem SchälMlgswerlhe hllU' angegeben weiden. 'Die Licilationöbedlügnisse, die Schätzung lind der Glu:'.dblichscxtract könne,, hirrgerichls emgeschen we>den> Bez. Gericht Krupp am 20. Jänner !6«9. Z. ^28. ^3) ^^ gz. «, ^ Edict. Vom Bez. .sichte Schneeberg wird über An-«uckei, der Marla Milavl. qeoocne Rosman von Großberg, deren seit mehr als 30 )ahren verschoUencr Bruder, I,,kob Äosli,an, hiemit aulgesurdert, binnen ciil^il )iU)>e so gewiß dieses Gericht oder den ihm uncec EineM aufgcsteliien (^liiaior M.,lll)äus Dcrbiuö voo Groß' oblak, von scinem Leben und Allsen'halle in Kenntniß zu setzrt, oder selbst zu erscheinen, widrigenfalls er ft'r lodi erklän wird. K.K. ^ez.-Gericht Echüeedcrg <»m 9. Jänner l8^9» Z. 2^7. (5) Nr. 56- Edict. Vom Bez.'Aelichte Schncebtlg wnd hiermit b^ kannt gemacht: Es sey über Ansachtn bes Joseph Mo' diz von Neudois, gegen Jur Rot von Koäake, in l»e ereculive Feilbiecung der, dcm Letzlern gehörigen, i>U Giundbuche oer löbl. Herisch,fl Nadlischcg »uli Urb» Nro. 3l^306, Rectf. Nr. 467 vorkommenden, gc" richclick aut 750 fi. geschätzten ein äjierlelhube, wege" schuldigen »50 fi. gewilliget, und zu deren Vornal)^ drei Feilblelunqscagsatzungeii, auf den »l». März, ^' April und »0. M>n) lüchg, jedesmal früh 9 Uhr in loco Koiake mit dem angeordnet, daß diese Realitä^ lU^ bei der dritten Tlgsatzung auch unter diesem Scha' lMngswerlhe h>nta!,geged