751 Amtsblatt zur Lmbacher Ieitnng Nr 114 Samstag den 18. Mai 1867. (145—3) Nr. 4429. Kundmachung. Es sind in Steiermark nnter anderen nachstehende Stipendien in Erledigung gekommen: 1. Das Thomas Chrön'schc jährlicher 17 fl. 82 l/2 kr. für Schüler der 7. und 8. Gymnasialclasse nnd für Hörer der Theologie. Anf dasselbe haben zunächst Studirende aus der Laibacher Diözese Anspruch. Das Präseutatiousrccht steht dein hochwür-digsten Herrn Fürstbischöfe von Laibach zu. 2. Johann Wcitzer'sche Stipendium jährlicher 81 st. 29 kr., welches bis einschließlich der 8. Gymnasialclasse genossen werden kann und wozu zunächst Verwandte des Stifters aus den Familien Weitzcr uud Wattig berufen sind. In deren Ermanglung kaun das Stipendium eiustwcileu au Stlldircnde aus der Gemeinde St. Justus uud Elias unter der vormaligen Herrschaft Wippach im Görzcr Kreise verliehen werden. Diejenigen, welche sich um diese Stipeudien bewerben, haben ihre ordnungsmäßig und bei Be-rusting auf Verwaudtschaftsvcrhältuissc insbesondere auch mit einem legalen Stammbaume documentir- ten Gesuche im Wege der vorgesetzten Studien-Di-rectionen bis längstens Ende Mai 1867 an die stciermärkischc Statthalterei gelangen zu lassen. Graz, am 26. April 1867. (144—2) " Nr. 590. Collcurs-AnsschreiblUtg. Bei dem k. k. Bergamtc zu Idria in Kram ist gegen wechselseitige halbjährige Kündigung die Wörkschirurgen: Stelle mit nachfolgenden Genüssen zu besetzen: , Eiuc Bestallung von jährlichen 525 fl. — kr. ein Neisepauschale von . . 36 „ 75 „ zur Erhaltung eines Aushilfs- subjecteu ein jährlicher Betrag von.......210 „ — „ die sogenannte Baderschicht im jährlichen Betrage von beiläufig 210 „ — „ zur Beheizung uud Reinigung der Nasirstubc . . . . tt3 „ — „ daun freie Wohnung fauuut Gartcu mit 69^ Kl. > und ein Krautflcck von 1911^ Kl. ! Die Verbindlichkeiten des Wcrkschirurgen da^ gegen sind: Daß er sämmtlichen Werksverwandten, Beam ten, minderen Dienern, Arbeitern, Pensionisten und Provisionisten sammt ihren Familien in Krank-heits- und Beschädiguugs - Fällcu uuenlgeldlich die nöthige ärztliche Hilfe leiste, daß er für den Be^ zug obiger Baderschicht die betreffenden Arbeiter und Provisiouisten nnentgcldlich rasirc, oder rasircn lasse, und daß er allen dienstlichen Weisungen des Werks-Vorstandes, wie des Physikers pünktlich entspreche. Bewerber nm diese Stelle haben sonach ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche, worin sie die geprüften Kenntnisse aus der Heilkunst und Geburtshilfe, ihre bisherige Praxis durch legale Zeug-^ uisse darzuthuu uud sich über ihr Alter, ihre Ge-" suudheit, den lcdigen oder verehelichten Stand, mit Angabe der Familieuköpfe, über ihre Moralität, die etwaige Bcrwandschaft mit Beamten dcsIdrianer Bcrgamtes, fo wie über vollkommeue Keuutuiß der deutschen und kraincrischen Sprache legal auszuweisen haben, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis längstens 15. Juni 1867 > beim Gefertigten einzureichen. ! K. k. Bergamt Idria, am 10. Mai 1867.