^>-101. KamaaI den 21. August I83tt. ^ubernial dierlautoarnttgen. Z. 10^6. (2) Nr. 169^7^23-6. C u r r e n d e des k. k. illyrlschen Lander- Guber-Nlums. — Ucbcreinkunft zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, und Sr. Majestät dem König von Dänemark, wegen acaenseitiger Aufhebung des Abschoßes und Abfahrtsgeldcs. — Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich haben nut Sr. königl. Majestät zu Dänemark die Übereinkunft geschlossen, so wie solches bereits zu Folge des 18. Artikels der deutschen Vundcsacte vom 8. Iuny ,8i5, und des Beschlusses der deutschen Bundes? Versammlung vom 23. Iuny 1817, in Rücksicht der kmserl. österr. zum deutschen Bunde gehörigen Lande, so wie der Herzogthümer Hollstcin und Lauenburg geschehen, gegenseitig den Abschoß und das Abfahrtsgeld zwischen Ihren beiderseitigen Staaten überhaupt aufzuheben. — In Gcmaßhcit dessen haben Se. k. k. Majestät nut a. H. Entschließung vom 12. April l. I., zu vcr-cvdnen geruht, daß 1.) bei keinem Vcrmö-gcnsausganqe aus dcn sämmtlichen k. k. ösier-rclchtschcn Staaten im Allgemeinen in das Konlgrcich Dänemark und Herzogthum Schleswig odcr aus dcn nicht zum deutschen Bunde gehörigen k. k. österreichischen Landen in die Hcrzogthümer Hollstcin und Laucnburg, so w!c entgegen aus dcm Königreiche Dänematk und dem Herzogthumc Schleswig in die sämmtlichen k. k. österreichischen Staaten im Allgemeinen, odcr aus dcn Hcrzogthümern Hcustein und Laucnburg in die nicht zum deutschen Bunde gehörigen k. k. österreichischen ^andc, es mag sich cin solcher Ausgang durch Auswanderung »der Erbschaft, cdcr Legat, rdcr Braunchatz, odcr Schenkung, oder auf andere Art eugeben, irgend ein Abschoß ("9. ))ol!^ I)2elo6nl»il.) oder Abfahrtsgeld (con-5N5 enn^rIUonis) erhoben werden soll, nur diejenigen allgemeinen Gaben ausgenommen, welche mtt emem Erbschaftsanfall, Leaat, Verkaufn, verbunden sind, und ohne Un- terschicd, ob das Vermögen im Lande bleibt oder hinausgezogen wird, ob der mueBesitzer cm Inländer oder ein Fremder ist, bisher in den k. k. österreichischen und in den königl. damschcn Staaten haben entrichtet werden müssen, rrie z. B. Erbschaftssteuern, Stam-velal^garcn, Zollabgaben und dergleichen. — 2.) ,!.lc vorstehend bestimmte Freyzügigkett soll sch iccoch unbeschadet desjenigen, was in An-ichung der zum deutschen Bunde gehörigen bcldnicttlgcn Provinzen durch die Bundesacte und die Bundesbeschlüsse dießfalls festgesetzt ist, nur auf denjenigen Abschoß, und auf dasjenige Abfahrtsgeld, welche in die landesherrlichen Cassen stießen würden, erstrecken, urd werden den Individuen, Gemeinden und öffentlichen Stiftungen die ihnen zustehenden Abzugsrechte vorbehalten. — 3.) Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2, treten vom 3. Iuny i83o, in Wirksamkeit, und finden in allen Vermögens- Exportatlonsfallen Anwendung, wo derVermögens-Abzug wirklich noch zu geschehen hat. — />.) Die Frcvzügigkeir, welche im 1., 2. und Z. Artikel bestimmt ifi^ bezicht sich nur auf das Vermögen. Es bleiben demnach ungeachtet dieses Ncbercmkom-mcns dicjnigcn kaiserlich Mcrr. und königl. dänischen Gesetze in ihrer Kraft, und es sind diejenigen gesetzlichen Gebühren zu entrichten, welche die Person des Auswandernden seine persönlichen Pflichten, und seme Verpflichtungen zum Kriegsdienste betreffen. — Diefts mit dcm könlgl. dänischen Staate getroffene Uebcreinkommen wird in Folge hohen.Höft kanzlcp-Decrcts vom 8. l. M., Zahl 1^670, hicmit zu Jedermanns Bcnehmungswlssen-schaft zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Laibach am Zo. Juli 1LI0. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. F ö l sch, k. k. Hofrath. Leopold Graf v. Welsershciwö, k. k. Eubernial-Rath. Z. 1034. (i) Nr. 16309)2945. ' C u v r e n d e. Regulinmg der Weg- und Brückenmauthgebühren im k. k. illynschen Gouvernementsgebiete. — In Folge einiger mtthohem Hofkammerde-crete vom 3o. September v. I., Zahl 27^79, genehmigter Aenderungen in Festsetzung der Weg- undBrückenmauthgcbühren in diesen Gou-vernementsgebictc, wird im Anschlüsse ein Tariffüberdie Weg- und Brückenmauthgebühren, wie sie bei sämmtlichen Mauthstationenvom 1. November 18I0 an, einzuheben sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Laibach am 22. Juli iL3o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernialrath. ^<^ i63o9j29/,5. T a . r i f f nach welchem die Weg- und Brückenmauthgcbühven bei sämmtlichen Mauthstationen des k. k. ittvrischen Gouvernementsgebietes vom 1.November 1LI0 an, einzuhcben sind. 3 « ^ Weqmauthqebühr «, ' . Brüctenmauthgebuhr » ß Benennung z Eathegorle —__I—__—«— Benennung ^ange -—»«».«^»«-« i ?z__________________ I________________________von jedem Stück _________ von jedem Stück Benennung °°°" ^-v—----------- ""^ "" ^. ,^7'—^-^-—-^- " ^ j be« z i z ß der 3 ? z U ^ Straßen M a u t h - S t » t i ° n e n C tz ^°^ch" Brücken S ^ich Kreuzer j > Kreuzer « ! I n K r a i n. ! '3 Wienerlinie sammt Fi- ^ Uale im Kuhthal . Linienwegmauth . i i ij2 2^ ^_ ^» —. — — — — — ^ Karntnerlinic . . detto 1 1 1^2 i^z ^. —. — — — — — — H" Tnesierlmie sammt Fi> ^« liale in der Tprnau - Linienweg- und Brü - Lange Brücke bei Z, Vorstadt . . . ckenmauth ... 1 1 ^2 ^ Waitsch ... 19 I 1 1)2 ^ ,3 ^ Karlstädterlinie . . detto 1 1 1^2 1)4 Gruberische Eanal- H Brücke ... Zo N 2 1 ^2 .2: Pollana-Vorstadt . Linienwegmauth . 1 l '^2 i^ä — — — ^- -.—.—.—- Z St. Peters-Vorstadt detto '^ 1 1 ^2 1)4 -. — — -< — — — — « WegMaUthgebÜhv H ^ l .^ l Vrückenmauthgebiihr Benennung l Cathegorie---------------------------Benennung Lange -«-------——- __________________l_______________________ von jedem Stück ^__________________^l______ von jedem Stück Benennung ------------------------ . ' ° « ^'" - ! D " der Z k K Z der 5 Z K 3 W Straßen , ^. " ^ ^ ^ , ^ _«_«_««--°«««>__! Mauth-Stationen ^ K Tricd.,ch^ B r u ck e n L^21^IW ! j Kreuzer j i Kreuzer ^^» «Tro/ana .... lWegmauth ... i 2 2 1 i.l_ — — — — __ — — — W Wiener Straßc/Kraxen . . . . l dett? 221 1^2 ._ — —. __, ___ — — — l^eistritz bei Podpetsch l Weg-u. Brückenmautb s 2 2 1 1^2 Fcistrchbrücke . 66 Hl Z 1 1^2 Hä lTschernutsch . . . lBrückemncntth . . l---------- — — Savcbn'icke . . 11I IU Z 1^2 ^4 l 5 > Straße Nustthal . . . . ßBrückenmauth . .----------— — Feisiritzbrücke . 72 M 5 1 1^2 3^4^, Sallocher ^. « Straße Salloch .... LWegmauth ... 1 1 1^2 1^4 — — — — __ — _-- s Iessenitz .... I Wegmauth ... 1 1 1^2 2.!/,. ».___- -_ ___ _ __ — Munkendorf. . . Mcg-u. Brückenmauth 221 1^2 Gurkbrücke . . 60 111 3 1 1^2 3^- Agramer Landstraß. . . . ^Wegmauth ... Z 3' 1 1^2 3.»ä — ^--» — — — — — Straße . Neustadtl . . . «Weg-u. Brückenmauth 3 3 1 1^2 3.l4 Gurkbrücke . . 39^2 II 2 1 1^2 Treffen .... dttto 3 3 1 ^2 3^ä Poniquebrücke . 111)6 I '1 1)2 1^4 Weixelburg ^ . . Wegmauth ... 221 1^2 __ — — — — — — — St. Marein . . . ^ detto 221 1^2 ____>— — — — — — Karlstadtcr Straße Möttüng . . . . Weg-u.Brückenmauth 3 2 1 1^2 3^; ssulpabrücke . . 951I2 III 3 11)2 3^4 Fiumaner I^eistritz bei Dornegg detto 221 1)2 Feisiritzbrücke .. 171^6 I 1 1^2 M Straße «Sagurie .... Wegmauth ... 22 _ 1^2 — ». — — —--—-' -----— l l WcgMaUthgcbÜhr l Vruckenmauthgebühr Benennung l Eathegorie ^>», Benennung > Lange -— ! , von jedem Stück ! von jedem Stück Benennung ' -----------z------« ^ . ^" ber ß? ! k "er I ^ Il St«ß« M « u th < Stati ° n ° n >^ ß -^h" Brücken j,'3riebvieh Kreuzer i Kreuzer >, Wivbacher Straße Heidenschaft . . . Weg- u. Brückcnmauth 3 3 11^2 3^ Hubelbachbrücke . 12 ^ 1 1)2 ,^ Scnosetsch . . . Wcgmauth ... 1 1 1^2 il/, ^ «-. -. — —. — — _^ > Prawald .... Weg- u. Brückcnmauth 2 2 1 1^2 Brücke bei Abelsberg 16 1^2 I 1 ^2 z^ Triester Straße Adelsberg .... Wcgmauth . . , 1 1 1^2 i^/, — — — -> — — —.^_ O Planina .... detto 3 3 1 1)2 3^l4 — . — ^^ —> -" — -— »» ^ Oberlaibach . . . dctto 3 3 11^2 3^/, >- — ^- — — — —- — ,-------------------_ Würzen .... Weg-u. Brückcnmauth 3 3 1^2 3.lä Kronauerbrücke . 5o III 5 11^2 3^ Wunner Sava bei Aßling . detto 3 3 i 1)2 3^4 ^avebrücke imWald 5o i^3 III 3 11^2 3^ Straße Welzabrückc . . 11 2^3 I 1 1^2 1^ Safnitz .... Wcgmauth ... 221 1^2 — -. —. — —. — — ^_ Feistritz bei Pirkendorf Brückenmauth . .----------»- — Feisiritzbrücke. . 3g II 2 1 1^2 Klaaenfurter Neumarktl . . . Wegmautb ... 5 3 11^2 3^ä .- — — — — l— —. _^. Straße Kramburg . . . Weg-u. Brückenmauth 2 2 1 1^2 Savcbrücke . . 102 HI 5 1 1^2 3^ Zwischenwassern. . detto ' 221 1)2 Zayerbrücke . . 5/ III 3 1 1^2 H4 Kanker Straße Kankerkrainmscherseits Weg-u. Brückenmauth 3 3 1 l>2 3^/, Dernikcrbrücke . ii 1'^ Zillerischebrücke . ,6 1/ "" ite lange Brücke 20 ! 5 2 1^^ l »l/» 2te dctto detto . 16 l^ ^. l Tcrnouhbrücke . ^6 ^ ' ^ « Wegmauthgebuhr „ 3 «^ l l VruclcnMKUthgebiihr Benennung l Eathegorie ^«> Benennung ll Lange l> ^ von jedem Stück l l "on sedem Stuck Benennung »»»»»»»-—-------------------------------------- ^ ——»—»——«^»««»»«». ^»«.—^— «33« . ^-3"l^ ""' d e r I 3 I Z der I ? ! ^? « Straßen M a u t h - S t a t i o n e n ^ j "Tne^ich B r Ü ck e n ß ' Tne^" ! _____ ' Kreuzer j Kreuzer ! I n K a r n t e n. linienwegmau- St. Veiterthor . . Linienwegmauth . i i 1^2 1^4 — — — — __ — _- — the um Kla- Villacherthor . . detto 1 2 1)2 1^4 — — — — _^ ___ — — genfurt Victringerthor . . detto 1 1 1^2 1^ — — — — _—_-——» Völkerm^rkterttzor . detto 1 1 1)2 ^4 — — — — _^ __ — — ^ ^^, . "^> keobler Straße Leobl.....Wegmauth ... 22 1 ^2 — — — — ^___— — > Kirschentheuev . . detto 22 1 ^2 — — « — — Kappler oder Kanker kärntnerischers. Weg-u. Brückenmauth 22 1 1^2 Wukautzbrücke . 111)2 I^ Maprsnoutzbrücke 12 I^ 3 1 1)2 3j4 Seelander Hudinbrücke . . 11 iH Kappl. F . . . dett» 221 «^2 Hatterbrucke . . 12 I > Straße Stephanskeuschenbr. 11 I) 2te gewölbte Brücke 11 l/ Wörtlbrücke . . 11 l( Hageneckerbrücke 11 I? 9 ä'^2 2,^ z Hochgerichtsbrücke 14 I< Bcschanzbrücke . 23 Il^ i ! Mlklauzbrücke . 11 I/ W l WegMaUthgcbÜhr z ^ l „, Nrnckenmauthgebuhr s^ Benennung Cathegorie —i-^-------------— Benennung Lange -------—— ! I von jedem Stuck z _________________ von jedem Stück Benennung -^-^-' <»_______-__-——_»------- ^ _»___>_«-__«----«--. «. ^ der ^ ^ Z ^ der 3 ^ T '^ Straßen ^.^ ,. ^ . ^ ^ ___^^— «^ ^ « " ' Ma uth- Stat.onen ^ I 2>i°l'»mh Brücken 3 Tneboieh Kreuzer Kreuzer --------------- —-------------- -^ -^. .^..^—-. — ^ ^ ' Klausen ..... Brückenmauth . . — __ — — Unterdrauburger Unterdraubur- Marktdrücke . n I k . Welikabrücke . . 20 1 ^ ^ "^ ger Straße Unterdrauburg . . Wegmauth ... 22^ ^2 — — — — — — — — , Lavamünd . . . Wcg-u. Brückenmauth 3 3 1U2 I^ Ticfenbachcrbrücke 14 1( ^. , ,.<> l Burgschmiedsbrücke 14 lj " "" 03 Völkermarkt . . . Wegmauth ... 3 I 1 1^2 Z^ ______ __ ^_ ^_ __ _- t^< ,__,««»„„,.,.,«,„>„„, „»,,,, Friejach .... Wegmauth ... 3 Z 1 1^2 3^ ErsieFriesacherbvücke 10 I > ' ! St. Vciter Zweitc detto 10 1 ^3 11^2 3)4 Dritte detto 10 ID oder Friesacher Mölbling . . . . Brückenmauth . . — __ — — Erste Gurkbrücke 17 I^ , Zweite detto 14 I^ ^ ^ "" Straße ' Dritte Gurk oder St. Veit .... Weg- u. Brückenmauth 3 3 11)2 Zj/> Landbrücke . . ,5 O Zwe.te Glanbrücke 14 ^ ^ , 1I0 ^l/ Drttte Glan oder c ^11)2 ^4 Iohannesbrücke 10 i) ^b^chcr Krainegg.... Wegmauth ... 2 2 1 1)2 — .- — — — — — — Gorier Straße Naibl . .... Weg-u. Brückenmauth 3 3!i)2 H4 Flitscherbrücke . 14 Is ^ ^ l Kaltwafferbrücke i3 I? 3 11)2 3j4 l . Ralblerbrücke . 12 l)2 I) ' i WegMauthqebÜhv ^ ^, Vn.ckenmalithgcbiihr Benennung » Cathegorie > —»—" Benennung range > I von jedem Stück von jedem Slück Benennung ^^ " " ° ^" Mauth- Stationen Z K Triebvieh' B r ü ck e n ^ "^n^ich" ! Kreuzer _______ j Kreuzer Pontafcl . . . . «Weg-u. Brückenmauth Z 3 11^2 A4 Kathariliabrücke . ! 1/^ I ^ W Italiener' l Leopoldskirchnerblü. ! 25 II )^ 2 2 ^ l Voglbachcrbrücke ! 10 2^3 I ^ »W Straße Thörl.....«Wegmauth ... 5 3" 1 1)2 3)4 — — — ^ ___ __ _ _^ ^, °M Arnoldstcin . . . »Brückenmauth . . — — — — j Gailitzbrücke . . Z2 II 2 1 ^2 Fedcraun . . . . «Brückemnauth . ^ ^. — — — ^ Fcdcraunerbrücke Z 58 ^2 III Z 1 ^2 3^4 > Villach obcr 3hor . «Wcgmauth ... 221 ^2! — — —> ! — — — — — Salzburger Krcmsbruck . . . «Weg-u.Brückenmauth 3 3 1 1^2 3^4! Rennwcgcrbrücke 10 I 1 ^2 1^/» ^ Straße Gmündt .... detto 221 1I2 i Erste Maltcinbrücke ' ^^ I 1 , , ^ . ! Zweite dttto i iZ , I )2 1 1^2 , Oberdrauburg . . Wegmauth ... ! 3 3 1 1^2 3j/^ — — — < — — ^. — — Tirolev Straße Grelffenburg . . Wegmauth ...1221 1^2 — — — — — — — — Sachsenburg . . Weg- u. Brückenmauth 2 2 1 1^2 Erste Draubrücke «271^3 II ^ ^ Zweite detto ^ 275l^ U f Erste Möllbrücke 27^0! II /^ "- ! Zweite dctto 26 II ) Spital . > . . Wegmauth ... 22 i 1)2 ^> — — — — __ — — Paternion ... Weg-u.Brückenmauth ! I 3 , vorzunehmenden Conservations« Arbeiten, dcrcn Gesammikostcn cm Maurer- und Zimmermannsarbeit sammt Materlale, dimn an Tlschler-, Schlosser-, Glaser-, Hafner-und Klampferer-Arbeit sich auf 33i st. iä kr. belaufen, am 2^. d. M. Vormittags c) Uhr, clne Mlnuendo- Versteigerung be» diescm k. k. Kreisamte abgehalten werden. — Dle B«ude-vlscn und Llcltationsbedlngniffe können in den gewöhnlichen Amtsstundcn beldieicm Krei^aml lc eingesehen werden. — K. K. Kreisamt Lal-bach den i3. August 16)0- Ktavt - unv lanvrcchtliche Verlautbarungen. Z. 10Z9. (2) Nr. 5l3o. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird hicmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Katharina Prager, im eigenen Namen, und als Ncrmünderinn des minderjährigen Felix Pra-Zcr, dcr sleonora Slapnttscher, der Iohan« na Perme und des Matthäus Slapnilscher, Blvollmachtigten der Klara Bordon, in d»e öffentliche Versteigerung des zum Ignaz Pra-Htr'schen Verlasse gehörigen, hier in der St. Peters-Vorstadt, 5uk Consc. Nr. 88, gelegenen/ der Pfarr und der Filial« Kirchengült Vodiy, 8ul» Rect. Nr. 25, zinsbaren, auf 52Z0 fi. 19 kr. gerichtlich geschätzten Hauses sammt Garten gewilllget, und hlezu die Tagsatzung auf dln Zo. Auaust l. I., Vornnt-^3gs UM !Q Uhr, vor diesem Gcrzchte mit dcm Beisätze angeordnet worden, daß solches unter der Schätzung mcht hmtangcgedcn werden wird. Die dießfaüigen Licitationsbedingnisse können in der diesgerichtlichen Negistratur eingesehen und Abschriften dapon erhoben werdcn. Laibach den 7. August l8Zc>. Z. ioäo. (2) Nr. 5i5l. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Ludwig Iomban, Inhabers der Herrschaft Klmgenfels und des Gmes Swur, in die Ausfertigung der Amortisations-Edlcte, rücksichtlich der Quittungen, rczpeQ-live Bescheinigungen über die, von dem Gute wwur, unterm ,9. September 1609, pro i'uzücali geleisteten Zwangsdarlehen, und zwar Kriegsdarlehen pr. 790 st. 58 ^4 kr., Personalsteuer-Darlchen pr. 2o5 ß. 55 i)/, kr., und alternativ mn Nattenburg pr. 2 ft. 12 N^»kr. gewilllget worden. Es haben demnach alle Je« ne, welche auf gedachte Quittungen, res^cO-üvc Bescheinigungen, aus was lmmcr für ei-nem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen de°r gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Hagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, Ludwig Iombart, die obgedachten Quittungen, ro-8^ecl.lV6 Bescheinigungen, nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden würden. Lalbach den Z. August i83o. Z. !o53. (2) Nr. 5,32. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des hierortigen Hof-und Gerichtsadvocatcn, vi-. Maximilian Wurzbach/ als Cefftonär der Laibacher Sparcajse, wider Elisabeth Stengel, im eigenen Namen als ehcgattlich Caspar Stenglischcn Mirerbinn und als Vormünderinn ihrer zwei minderjährigen Kinder, Caspar und Andreas Stengel, dann Johanna, Antoma und Christian Stengel, in die öffentliche Versteigerung dcs, dcr Ercquir-ten gehörigen, hier in der Stadt, Nro. 110 liegenden, auf 598 st. 19 kr. geschätzten Hauses sammt Garten, wegen aus dem Urtheile, as Fleisch zum wutern Verkaufe »m rohen Zustande oder zur weitern Zubereitung verwendet werden. — 3.) Zum §. 5., I^it. e.) wird weiter bestimmt, daß 9) auch jeder Prlvaie ohne Unterschied, der ein »hm eigenthümliches selbst erzogenes oder erkauftes Stück Vieh, welches zu einer der in dem loten Tariffssatze der allgemeinen Verzehrungs« fieuer aufgeführten Vlehgattungen ßthört, schlachtet/ und einen Theil davon an andere ver» kauft, den Vorschriften über d«e allgemeine Verzchrungssteuer unterliegt, sonach vor der Schlachtung die Anmeldung zu machen, und für den zur Hmtangabe an andere bcstlmm-ten Sheil die Zahlungöbolletc zu lösen, und die tanffmaßige Gebühr zu entrichten hat. — Verkauft er mehr als er angemeldet hat, so werden die gesetzlichen Strafen gegen »hn verhängt, ji) Wenn ein Private was immer für Vieh schlachtet, welchcs unter dem iiten, bis em-scblüßla lötcn Tariffß'atze gehört, und dasselbe gan; oder a.ch ,.ur lhellwelse an andere verkauft, so unterliegt das ganze Vieh der Versteuerung vor der Schlachtung. — Die "' nn"s.."">att 2l'. .°,. 0. 2.. August 18?°.) 7'2 Ausserachtlassung der vorlausigen Anmeldung und der Lösung der Zahlungsbollete, wird nach den festgesetzten Strafbestlmmungen be« handelt. — 4 ) Die nach der Anmerkung zum loten Tarlffssatze der steuerpflichtigen Partheyen in den Orten der zten Tanffsclasse zugestandene Wahl, oh sie die Gebühr von den »m loten Tarlffssatze genannten Vlehgattungen nach Stücken, oder nach dem Gewichte des geschlachteten Viehes entrichten wollen, har «it z. November o. I. aufzuhören. — Von diesem Zeitpuncte angefangen hat bloß dieVer, fteuerung des Vlehes nach Stücken platz zu greifen. —. 5.) Nach dem §. il, soll zwar die Gefallen» Verwaltung zuerst die Abfindung mit den einzelnen Betrelbsunternehmern über angemessene Pauschalbetrage versuchen, und nur, wenn diese nicht zu Stande komm?, zur Verpachtung oder zur Emhebung der la» rlffmaßigen Gebühr schretten. — Dieser im Gtsitze vorgezeichnete Vorczang schließt indessen nicht aus, daß ln jeden Fallen, wo dle Ab< sindung mit einzelnen Gewerosunternebmern für das Aerar als nachrhellig erscheint, von dem Versuche von Absindung mit den smzel-nen abgegangen, und gleich unmittelbar der für das Aerar vorteilhafteste Weg «ingeschla-gen werde. — 6.) Zu der im §. iI, den steu« erpstlchtlgen Gewerbsunternehmern vorgeschrie« benen Anzeige jedel.- Veränderung in dem er» hobenen Stande der Gewerbsunkrnehmung und der Dienst - Individuen wird eine Frut von zwey Tagen bestimmt, bei deren Außerachtlassung die in den §. Z4 und 3/, festgesetzte sire Geldstrafe eintritt. — 7.) Den Partheyen wird gestattet, den Adsindungs - oder Pachtbetrag für mehrere Monace, oder auch fär die ganze Dauer des Vertrages vorhmeln auf Emmal berichtigen zu dürfen, ohne daß jedoch dadurch in dem Anhange zu §. 22 , enthaltenen Bestimmung / in wie weic Pachter von abgefundenen Partheyen Vorauszahlungen annehmen dürfen, aufgehoben wird. — 6.) Der §.28/ enthalt d,e Bestimmung: daß, wenn eine abgefundene steuerpflichtige Parthey mit dem Erläge einer Monatrate dcs Abfinüungs- PausHals die vorgeschriebene Frist nicht einhält, dle Glcherstellung und Herein« brmgung des Ausstands eingeleitet werde, der Abfindungs-Vertrag aber gleich zeit iq erlöscht. — Von dleser glsichzcitlaen 3rlöschung des Adsindunqs- Vertrages ha: es für dlö Folge abzukommen. Es wird vlelV«hr in den künftig abzuschließen» den Absindungs - Vertragen ausdrücklich be« düngen werden, daß der Vcrtrag für die gan- ze Zeit seiner Dauer seine Wirksamkeit behält, und daß, wenn der Steuerpflichtige mit emer Zahlungsrate im Rückstände bleibt, der Ge< fallen-Verwaltung es unbenommen blclbe, den Absindungs, Vertrag als erloschen zu erklären, oder aber auf dessen Fortsetzung zu dringen, und zur Slcherftellung und Heren?« brmgung der weitern Zahlungsraten »n den festgesetzten Termmen nach ,hrem Gutdünken die erforderlichen Einleitungen auf Gefahr und Kosten der abgefundenen Parthey zu treff,«.— 9.) Das Velzehrungsüeuer« Gesetz hat im All« gemeinen be» Abfindungen den Erlag emlr Eaunon, oder die ktlstung einer sonstigen S»< cherftellung nlcht vorgeschrieben, weil das Aerar in der Regel durch das demselben zustehende Pfand- und Vorzugtrecht auf d^s Vermögen des Abgefundenen gtdcckt »st. — Dieß hmdert indessen nicht, doß bei jenen Abfindungen, wo eß dle GejaNsdthölde zum Schutze des Ge« falls für nothwendig erachtet, eme Sicherste!« lung für die richtige Erfüllung des Nbsirx dungs- Vertrages verlangt werde. — io.) Je, nen Wein-und Obssmost-Produzenten auf dem iande und m den kleinern Städten, wel» che ihr eigenes Baugut verfassungsmäßig aus« zu'chanken berechtiget sind, und welche ktin abgesondertes Ausschankslocale besitzen, und dahe« ihre, sowohl zum Großhandel als zum Klemverschleiße bestimmten Vorrathe m dem« selben Locale aufbewahren, wird d.l« Erleichte« rung gewahrt, daß sie dle Verjehrungsfteuer nur von jenen Getränken entrichten dürfen, welche sie zum Welnvcrschleiße bestimmen und am Zapfen hatten. Es müssen jedoch sammt« liche ln dem Locale vorhandenen Vorrathe von d.m Gefallsbeamten oder Pachter gemeinschaftlich mit den Steuerrftichngen genau aufgenom- -men, und in der Vorichreldung gehalten wer« den. — Ka^n es ohne Hemmung der nöcht-g^n Manipulation mu den Getränken gesche« hen, was der Beurtheilung der Gefallsbehörl de überlassen wird, so sind zugleich die mchr versteuerten Vorräthe von dem Gefalls-In« dlvlduum dergestalt zu versiegeln, daß aus dem Gefäße weder etwas herausgenommen, noch etwas eingefüllt werden kann. — Dle Parthey darf ohne vorläufige Anmeldung weder eme neue Emkellerung, noch auch eine Aus-keilerung vornehmen, wldrigens sic in dle in §. 36 , der allgemeinen Kundmachung festgesetzte Strafe verfällt, welcher sie auch unter« liegt, wenn sie die amtlichen Siegel verletzt. — Will die Parthey ein Gefäß nur Geträn« ken zum Kleinverschleiße verwenden, so hat sie davon vorläufig bmnen der festgesetzten 7>3 Zeit die Anmeldung zu machen, und die Zahlungs e Bolleten zu lösen. — Uebr,gens hat dle Parthey nebssb-i auch die vorgeschrie« benen Empfangs - und Ausgabs - Register über das zum Klnnuerschleiße angemeldete Getränke vorschriftmaßig zu führen. — l i.) In Begehung auf dle Verhandlung der Vor^ räche an versteuerten Gegenständen, welche mil Ende October l83o, unverzehrt be» den fteuerpfilchtlgen Partheyen vorhanden seyn wer, den, wird Nachstehendes bestimmt: g.) Jene Vorrathe, welche dem Aerar larlffmaßlg ver« steuert wurden, unterliegen wie es sich von selbst versteht/ keiner neuen Versteuerung. K.) Jene Vorräthe, welche sich im Besitze absttkun« dener Partheyen vorfinden, unterliegen der ta« riffmaßigen Versteuerung, m so fern keine neue Abfindung emtritt. e ) In Hinsicht der mildem gedachten Zeitpuncte bei sseuerpstlchtiaen Par-thelen vorhandenen Vorrache, von welchen die Gebühr bereits an emem Pachter bezahlt wore den ist, gcht die Finanz-Verwaltung von dem Grundsatze aus, das die Verzehrungssteuer von Getränken beider Erzeugung und Emkell -rung nur vorsichtswelse und gleichsam als Vor, schuß eingehoben werde, daß aber erst bei dem Verschleiße derselben die wirkliche Fälligkeit der Steuer eintrete. — Es werden daher mit En« de de^s Pachtjahres i83o. diejenigen Getrank-vorräthe erhoben werden, welche sich bci den unter Pachtungen gewesenen Gcwerbsunter« nehmungen befinden, und der davon entfallende Steuerbetrag wird für das Gefall von den Pächtern eingefordert werden. — 12) Zur Einreichung der nach §. io der Gubernial'Cur« rende vom 26. Iuny 1829, Z- i3?lM, zur Erlangung des gefallamil.chen Erlaubnlßschel. nes erforderlichen Erklärung wird die Fr.ss bis Ende gegenwärtigen Monates August festae-setzt, bn deren dichtzuhalten die im 3 5/ I.nr. 2 und § Z7 der angeführten Current bestimmte sire Geldstrafe eintritt. — lalk^ am 12. August i83o. «"loacy Joseph Eamill^Freyh^v. Schmidburg, Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. 5°s'°h Wagner, _____I___________^-k-Guwnilllrach, K u n d m » ch u _ , ' ^^^' «< ° " Nr, 5oo5. E d i c t. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram wird hlemtt bekannt gemacht: Es haben alle Jene, welche an die Verlassenschaft des über Einschreiten des Dr. Plller, als Universal, Erben seiner Ehegattinn Franzlbka, ge-bornen Korun, äo praossulato 24. März l. I., Nr. 19I5, mit dicßlandrechtllcher Verordnung vom 18^Ma: n^I., Nr. 282«, für tod> er-klanen^ohann Korun, entweder als Erben, n^' ^1"^" ' ^" "us was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu machen geden- re's^I^"^ ^^p'"^' bmnen einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, so aewiS .erorts selbst, oder durch emen 'Be°aV 'sken anzubringen, als w.drigens das Ver ass.nschafts-Abhandlungs - Geschäft zw^m den Erschemenden der Ordnung nach gepfioaen und das Erbschafts-Vermögen jenen aus ^ Nch Anmeldenden eingeantwortet werden wür- ^ ^ . Nr. 5i4o. Won dem f. k. Stalt/ünd Landrechte ln Kram wnd anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch der Victoria Kautschitfch/ Erbinn nach Johann Gregor Kautschitsch', in di? Abfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtllch des an die Maltheser O. N. Eom-m-nda und Herrschaft Et. Peter, über 3/»7 fi. 5l 2j4 kr., unterm 17. Juli 1807 ausgefertigten Z^angsdarlehenssckemes gew.illiget worden. Es haben . .nr.ach alle Jene, welche auf gedachten Zwangsdarlehensschem aus.was immer für. einem Rechtsgrunde Ansprüche ma< chen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, ftchs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Lalvdrechte so gewiß anzumelden und an-hangia zu wachen, als im Widrigen auf wcl^-lcres Klangen der heutigen Biitstellninn,Vic-tor.a Kautschltsch, der obgedachte Zwangsdarle-henb,che-n nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist . ^ ": k"kt- und wirkungslos erklärt warden wird. Laibach den 7. August iZZo. 3' ^^2. (3) ^" Nr. 5o,6. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird über Ansuchen des vi-. Eberl, als Leopold Dietrlch'schen Concursmaffe-Verwalters , dle öffentliche Versteigerung der, zu d'.estr Concursmaffe gehörigen zwel Huben, be-nanntllch des der,, dem Gute Strobelhof zin-verlclbten Gült Tscheple, 5ud Fol. Nr. 14/4, I^ectlf. Nr. 6, unterthanlgen, zu Oberlaibach lieaenden, 2^1 kr. 2 1)2 dl. Hubthells; dann der, der Herrschaft Freudenthal, 8ul> Urd. Nr. 209, dienstbaren 1 1^2 Hübe inTu-inza bei ^oälip^ bewllllgt, und der Tag zur Abhandlung derselben auf den 29. September !6Zo/ Früh um 9 Uhr, bei dem hiergegen deleglrten Bezirks - Gerichte Freudenthal bestimmt». Welches mit dem Anhange bekannt ge» geben wlrd, daß die Licitatlonbbedingnlffe sowohl bei dem besagten Bezirks-Gerichte, als auch hierorts eingesehen werden können. — Laibach den Zt. Iull iLZo. AemtliOe H^erlautHarnttgen.. Z. io65« (1) , Nr., 1^7. Dienstesv erlei hung. Bei dem orgamsnten Mag'.ssrate der k. k. landesfürstltchen Kelbstadt Citli, in Untersteicr, ist durch Anstellung des Kanzeülsten, Herrn Anton Pessarmch/ zum k. k. prov. Vcrzehrungs« fteuer-Eommlffär, die systcmisilte Stclle, klnis (Z. wnls-^latt ^ir. zoi. d. 21. August iL2o.) 7'6 Kanzellistens mit 260 fi. C. M., in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesehung ein Eompetenz-Termin bls 20. Ktptew.ber d. I., bestimmt wird/ wahrend welchen die Blttgesu, che mlt legalen Zeugmffen über Moralltäc, bisherige Dienstleistung, Alcer, und »nsbewnde, re über Kenntmß der wlr>dn'ch^ Sprache belegt, dann eigenhändig ge "-leben, und portofrei del diesem Magistrate einzureichen sind. Magistral CM am iZ. August i33a. Andreas Zweyer, Bürgermeister. Johann Kastell lz, Rath. Franz Repollun, Rath. Z. 1069. (1) Am 7. September d. I., Vormittags 9 Uhr, wird die zum Gute Iauerouvg gehörige, im Orte gleichen Namens, knapp an der Commerzialstrasse liegende, im besten Bauzu-stände befindliche, meist neu hergestellte, mit sechs Gängen und acht stampfen versehene Mahl- und Sagemühle, auf drei oder auch mehrere Jahre im Licitationswege gegen billige Bedingmsse in Pacht gegeben. Pachlliebha-der werden demnach nach Iauerburg zur Pacht-licttation eingeladen. Gut Iauerburg in Oberkcam am i3. August i3Z0. Z. 1064. (2) Nr. i l^79)3^^l. V. Gc. Kundmachung, wegen Aufnahme von Bestellten zur Urberwa-ch lng der Brauhäuser und anderer der Ver< zehrungssteuer unterliegenden Gewerbe. —. Zur Ueberwachung der Brauhäuser und anderer der Verzehrungssteuer unterliegenden Gewerbe, welche unter der tariff näßlgen Emh^-dunz stehen, werden Individuen mit Vorbehalt der Wlderruftichkelt »hrer Anstellung, aufgenommen, welche, so mel dieß anders jeht schon thunlich lst, einen practlschen Eursus unter den Augen emes Verzehrungssteuer-Com-miffars, insbesondere m Bezuq auf dle Kenntniß de« Bier« und Branntwein < Erzeugung gemäht haben, oder doch Beweise von der bchzenden dleßfal^gen Kenntniß beizubringen nn D'ande, uno von der Ad nmistration oder ememVerzehrunMeller - Inw^ctor darüber, so wie über d;e aeseyllchen Vorschriften- dcs WcrzehrunpsteucriSystems einer Prüfung mit gutem Erf lae unterzogen worden- find. — Dm'nben «vüssen, wenn sie ledigen stances sind, in w fern sie m dt aus dem Q^lescen-lenstaude genommen werden, während ihrer Anstell'.lnz als Agenten der Gefallen« Verwaltung ledlq blechen, und sich dahin zur Ueber-w^bung begaben, ws man sie nothwendig findet. Sie genießen wahrend ihrer Verwendung taglich einen Gulden, und bei besonders wichtigen Braustatten oder andern Gewerben einen höhern Bezug von höchstens einen Gulden Zo kr. — Wenn sie m Folge von Adfin' düngen oder Verpachtungen zurückgezogen werden, erhalten sie em Wartgeld von monath? llchcn fünfzehn Gulden, und werden, nach Be^ darf bei der Administration oder den ihr untergeordneten Aemtern verwendet. Geben sie wahrend ihrer Dienstleistung als Be^ellte Grund zur Unzufriedenheit, so werden sie ohne weittrS entfernt. —Nach ausgezeichneter mehr« jähriger Dienstleistung erhalten sie aber An-soruch auf Berücksichtigung bel Ve lelhung definitiver Anstellungen. — Diejenigen, welche als Bestellte aufgenommen zu werden wünschen, und sich h:ezu vollkommen geeignet finden, ha-ben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche bei der Administration oder einem unterssehenden Verzehrungssteuer-Inspectorate zu überreichen, und sich dann über ihr Alrcr, etwalqen G:u-dlen, bisherige Dienstleistung und allfälligeVerdienste, dann über die besitzenden technischen Kennttnffe von der Bier- Brauerei, und von der Branntweinbrennerei durch Original - U.r-kunden, oder durch beglaubigte Ad!chr,ften auszuweisen, wettcres anzugeben, wslche Epras chen und besondere Localkclintnlssc sie besitzen, und ln welcher Provinz sie ar.gtsteNt zu werden wünschen. «— ^ur Vornahme der Prüfuni, welcher sie sich zu unterzlehen haben, sind sämmtliche Ver_zehrungssteuer- Inspectorate in Gtelermark, Iay'len und dem Küstenlands bereis angewiesen. — Von dcr k. k. Neler-ma»kisch - , lllyrlsch s, küstenländls' < ot Gefallen - Administration. — G<^ «>.. i3. August z35o. ^^ Z. lo6l. (2) Nr, 160. Verpachtungs - ?»cli^tzon^ Von dem Verwallungsamte dcs nandi-schen Gules Unterthurn, aufcr La'.bach, wirb dlemit bekannt gemacht: Zs seye von der^hoch-löbl. kramerisch-ständischen verordneten Htelle mit Beschluß vom ,. August l83o, ^. lgo, dle Verpachtuyg der gesammten, zu dem ständischen Gute Unterthurn nächst Laibach gehörigen Aecker, Wiesen und Garten, mit Em« schluß der Morast-Wiesen, auf dle drei nacheinander folgenden Jahre i83i, l832 und l853, angeordnet, von dem Werwaltungsam-te <^ber hiezu eine öffentliche Versteigerung auf den 3ci. August iZZo, in den vor-, und nö-thlgenfalls auch nachmittagigen Amtsstunden in Locu des Schloßgebäudes zu Unterthurn 717 fessßesM worden,"MKM^mnac^mePachtlikh, Haber mit dem Beisätze eingeladen werden, daß sie v«e Llc>t'wwohl bei der ^intanon,- als auch vo-läufig h?! dem 3. k. Bezirks-Eommlssarzale der Umgebung Laldachs elnsehcn können. Lalbach am 17. August zZZo. Z. io5/. (2)" ^—- N^il^ Mlnuendo , Li citation, Mlt Bewilligung der wobllöbl. f f ^^,. rischen Domainen - Admmissratwn vom 26* Juli l83o, Z. 2^3^, wird zur Ueberlassung der in dem h:crcrilgen Milliar-Knahcnerzic-hungs-Hause vorzunehmenden, buchhalterisch auf li? st. 5i kr, veranschlagten Rcparatto-nen eine Mlnuendo, Licitation am Z,. August i85a, Vormittags von y bis 12 Uhr, im Amtslocale des k. k. Bezirks, Commlffar,ates der Umgebung La;dachs abgehalten werden, wozu sammll'.che Unternehmungsliebhader h'.e--mtt eingeladen werden. — Verwaltungsamt der k. k. Fondsgüter zu Laibach den i^. August i8Z0. 3- io56. (2) Aufforderung. Von der Bezirks-Obrigkeit der Zötaäts-herrschaft Lack werden vier Geschaftsleiter für die Vocarbilten zuc EatassralschaHung gegen ein angeme^ssnes Dlurnum aufgenommen. Diejenigen, welHe diesem- Geschäfte gewachsen sind/ und ,sich solchen in den Steuer-gemelnden des Bezirkes Lack wldmen wollen, haben sich daher entweder bei der wohüöbl. k. k. illyrnchen Domainen-Administration zu ?al-bach, oder bei der unterzeichneten Dezirksobrig-kelt unmittelbar, und sogleich zu melden. Bezirksobrigkeit^ack am 12. August i8Z^ vermischte Verlautbarungen. Z. ,o5ä. (,) Just. Nr 433. G d l c t. Von d?m Bezllfsgerich>si Seisenber',, in Un> terkrain, wird hlsmit bekannt gemacht- Eg sea üder Einschreiten dez Herrn Friedrich Waschitfco von Tkifenberg, wegen schuldigen »55 ft 4g k7 e. «. c., in die executive Keilbietung der. oem JohannWidmar von fleischet gehorwen, del fterr. schaft Seisenderg, 5uk Rectif. Nr. I un enh auNo3ä.(z.M. gerichlUchgefchähten balden Hübe, sammt Wohn- mw WmhfchattKgtdäucen ge^N Tagsfadlten auf den 2. Scptemdet, 56. Gevtem« ber unt 27. Ocloder l. I., zedesmal zur neunten P^. mmagöstunde m ^oco der Realität mit tem An« bang« fistgssttzt wurden, daß diese, wenn sie we« der vn der ersten noch zweiten Feilbietung um den SH)Hhum0, Loc>, Zoo, ä«0, Zoo, 200, 1^0 Stück k. k. vollwichtigen Ducaten, bis abwärts zu 1 Ducaten, und zusammen gewinnen 30000 Treffer 6WW Ktü5k K. k. vollw. Nucaten. 4slw Ktürk Vrämien - (Hewinnst- Hose. ,.mw 115000 fl., ,VW. TM. Für die verkäuflichen Lose sind ausschließend Prämien mit sicherem Gewinne ln rothen ^reylosen besnmmt; es spielen daher die verkauflichen Lose nicht nur auf alle besondern Treffer der rothen Freylose nur, sondern sind auch noch mit dem ungemeinen Vortheile begünstiget, daß solche nebst den gewonnenen Freylosen in der Hauptziehung neuerdings wieder mitspielen. ' . , Die rothen Freylose haben eine besondere Ziehung, spielen- aber in der Haupt-ziehung ebenfalls wieder mit. und haben außer ihren sichern Gewinnsten auch höhere Prämien von i5oo, 800, 400, Zao, 200, bis abwärts zu ^Ducaten in Gold. Diese rothen Freylose werden nur in den ersten vier Monathen nach Eröffnung des Spieles ausgegeben, und zwar erhält jeder bar bezahlende Abnehmer von fünf schwarzen Losen ein sicher gewinnendes Freylos unentgeltlich; nach Verlauf dieser Zeit nmd auf fünf Lose ein gewöhnliches Los gratis erfolgt.^ Das Los kostet 5 fi. Conv. Münze. Hammer und Karis. Lose sind zu haben bei Ferdinand Ios. Schmidt, am Congreß-Platze, Haus-Nr. 28, zum Mohren.