627 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 86 Mittwoch den lä. April 1868. (124—1) Nr. 1401. Kundmachung. Am 30. April 1868, Vormittags 11 Uhr,' findet die fünfundzwanzigste Bcrlofung der kram. Grundentlastungs-Qbligationen im hiesigen Burg-gebäude im Iten Stock statt. Laibach, am 10. April 1808. ^(116—3) Nr. 2141. Kundmachung. Folgende, im Laufe dieses Schuljahres in Erledigung gekommene Studenten-Stipendien werden zur Wicdcrbcsctzuug ausgeschrieben: 1. Bei der von Max Gerbcc errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 116 ft. 9 kr. ö. A5., welcher vom Gymuasium angefangen in allen Stn-dicnabthcilungcn genossen werden kann. Auf diese Stiftung haben Stndircndc Auspruch, welche mit dem Stifter verwandt sind, und unter diesen vor-rrst jene, welche den Zunamen des Stifters füh-nn, sodann Studircnde aus der Kraj'schcn Ber-luandtschaft, und in deren Ermanglung endlich solche, die aus der Pfarre St. Beit bei Sittich gebürtig sind. Das Präscntationsrccht wird vom hiesigen ^tadtmagistrate ausgeübt. 2. Die Kaspar Glavatic'sche Studentenstif-lung im dermaligcu Iahrcsertrage von 5l) fl., 374 kr. ö. W. Das Präsentationsrecht zu dieser Stiftuug, zu deren Gcnnsse blos solche Stu-direndc berufen sind, welche von den Brüdern "der Schwestern des Stifters abstammen, steht dcm Acltestcn der Familie Glavatic zu. 3. Die vou Josef Globoiuik errichtete erste Stiftung jährlicher 52 fl. 50 kr. ö. W., auf deren ^enus; uur die Anvcrwandtschaft des Stifters, und ^ar vorzugsweise Studirendc aus der Nachkoul-'"clischast dessen Bruders Priuius Globoinik aus dein Dorfe Pozcnik und aus der Nachkommcnfchaft der Schwester dcs Stifters, Urfula verehelichten ^onibergcr, den Anspruch haben. Dieselbe kann vou der zweiten Hauptschulclassc an bis zur Boll-Endung des Gmuuasiums gellosscn werden, und ^ Präseutationsrecht hiczu steht dem Pfarrer von ""Nach zu. ^ .. ^. Bei der Ehristof Plankclj'schcn Studenten Stiftung der erste Platz im dcrmaligen Reinerträge Ehrlicher 2!) fl. !)4 kr. u. W. Zum Geuussc derselben sind studireude eheliche Bürgcrsöhne aus "er Stadt Stein nnd in deren Ermanglung solche "Us Laibach berufen. Der Stiftuugsgcuuß dauert durch füuf Jahre ^r Gymnasialstudien nach vollendetem 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre. ^ -). Bei der von Anton Naab errichteten ersten ^tudcntcnstiftuug der zweite Platz jährlicher 11!) sl. ^ W., dcsseu Gcullß für gut studircudc Bürgcr-^l)ue aus Laibach von der I V. bis znr Bcendi , gnng i)^. ^^ (^„^^^^lasse bestimmt ist. 6. Die vou demselben Stifter errichtete zweite "lstuug jährlicher 238 fl. 1l) kr. ö. W., welche "r für Studireudc alls dcs Stifters oder desseu ^cmahlin Bcnvandtschaft bcstiluult ist llnd so lange .Mussm werdcil kaun, bis der Stiftling in Folge ^" Studien Wcltpriestcr wird oder in einen n^tllchm Ordeil eintritt. ten ^^ Präscntatiousrecht bei beiden lctztgedach-st^^ftungen steht dcui hiesigcu Stad'tmagi Stifi/' ^"' ^""^ ^'^ b"' Lorenz Nacki'schen . ufMug lm Iahrcsertragc von 104 fl. !>> kr. der ^ ^" ^"l ^'""ssc blos Studircnde^aus w,b,i """""dtschaft des Stifters berufen sind, Nacki ^" ^' ^" nlänillicker Seite N'amcns Lm: ^'""uucndcn vor denen aus der weiblichen "e der Vorzug gebührt. jch,.s, ^"'^^"ngsgenusi ist von der Normal-""gcsaugen auf kciue Studienabthcilung be schränkt nnd das Präsentationsrccht wird von dein Pfarrer in Fara bei Htostcl allsgcübt. 8. Bei der Matthäus Ravnikar'schen Stilden-tenstiftuug der erste uud zweite Platz mit je jährlichen 118 fl. 30.l kr. ö. W. Zum Genusse dieser, auf keine Studienabthcitlmg beschränkten Stiftung sind Studircnde alls des Stifters väterlicher und mütterlicher Verwandtschaft, sodann aus dem Markte nnd der Pfarre Baöc mit Einschluß der excindir-ten Curatien; ferner Söhne der gcwefcnen Unterthanen dcs Graf Lamberg'schen Canonicatcs, und endlich Studirendc ans Kram überhaupt berufen. Das Patronatsrecht übt hicbci das fürstbischöfliche Eonsistorinm in Laibach aus. 9. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 33 fl. 45 kr. ö. W. Dicfclbc ist ausschließlich für Studirende aus den hiezu berufenen drei Familien, deren Repräsentanten und nächste An verwandten des Stifters: Andreas Schurbi, Mcv thias Sluga und Marklls Banpetic im bestandenen Bezirke Münkcndorf sind. Der Stiftungsgcnllß ist unbeschränkt. 10. Bei der Domherr Georg Supan'schcn Studcutenstiftung der zweite Platz jährlicher 55 si. 7l> kr. ö. W. Auf denselben haben zuerst Ber-wandtc uuter besondern Modalitäten, sodann Studircnde aus den Pfarren Asp, Obergörjach und Beldcs den Anfpruch. Der Stiftuugsgenus; beginnt bei verwandten Studircnden mit der II. Hauptschulclasse, bei Nicht-! verwandten dagegen mit der I. Gymnasial oder Ncalclassc und dauert bei jcueu bis zur Bollen duug der Studien, bei diesen aber bis zur Zurück-lcgung des Obergylunasüims oder der Obcrrcal-schulc. Das Präscntationsrccht steht dem Psarrcr von Asp zu. 11. Bei der von Anton Thalnitscher von Thalbcrg angeordneten Stiftung der dritte Platz jährlicher 120 fl. ö. W. Auf dcu Genuß derselben haben vorzugsweise jene Studirendc Anspruch, welche von den Schwestern des Stifters aostam inen, in Ermanglnng solcher aber sodann arme, gutgcsittctc und gutstudirmde Jünglinge, welche Nciguug uud Beruf zum geistlichen Staude haben und speciell, welche Zöglinge des hiesigen fürstbischöflichen Htnabenscmiuars (^lmkmm»!») sind. ! Die Stiftung, zu welcher das Präscntationsrccht dcm hicsigcu Domcapitcl zusteht, kauu nach vollendeten Gymnasialstuoicn uur in der Theologie fortgenossen werden. 12. Endlich bei der Matthäus Zigur'schcn Stiftung der erste Platz im jährl. Rciucrtragc von 50 fl. 62 kr. ö. W. Zum Geuusse dieses Stiftuugsplatzcs, der vom Gymnasium angefangen auf keine Stu-dicndancr beschränkt ist, sind zuerst Berwandte dcs Stifters, sodann Studircnde aus der Gemeinde St. Beit bei Wippach, und endlich Studircude aus dem Bezirke Wippach überhaupt berufen. Das ! Präscntationsrccht übt dcr Pfarrvicar in St. Beit bei Wippach aus. Studircnde, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, habcu ihre mit dcm Tauffcheiuc, dcm Dürftiglcits uud Impfzcugnisse, dann mit den Stndicnzcuguisscn dcr zwci letzten Schulscmcstcr, so wie in dem Falle, als sie das Stipendium aus dcm Titel dcr Auvcrwandtschaft beanspruchen würden, mil dcm.legalen Stamiw bäume bclegtcu Gesuche bis Ende April 1868 im Wege dcr vorgesetzten Studicudirectiou hichcr zu überreichen. Laibach, am 28. März 1868. B- k. Lnl'dl'srcaicllMl,. ^ (121—2) Nr. 3774. z Kvllcurs-Mlalltbarung. Am k. k. Oberglnllnasium in Görz unt deut scher Unterrichtssprache ist die Lehrerstellc für deut-s ch c S p räche u n d L iterat u r iu Berbindung mit dcr philosophischen Propädeutik, mit dcm Iahresgchaltc von 945 fl. und dem Vor-rückungsrcchtc in die höhere Gehaltsstufe von 105(>fl. nebst dein Ansprüche auf die systcmisirtcn Decen-nalgebührcn, in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle, welche sich zugleich mit der Besä higuug für den Bortrag der Gefchichte am Untergymnasium und der Kenntniß der italienischen oder slovcnischen Sprache ausweisen, erhalten unter übrigens gleichen Umständen den Borzug. Die gehörig instruirten Gesuche sind lckng stens bis 15. Mai l. I. unmittelbar bei der gefertigten Statthalterci, oder wenn dcr Bcwcrbcr bereits in praktischer Berwen-dnng steht, bei seiner vorgesetzten Behörde zu über^ reichen. Trieft, am 25. März 1868. Von der k. k. kiilicnllindifchrn Statthaltere». (127—2) ........ Nr7^337^ Edict. Bei dem k. k. Landcsgcrichte in Graz kommt die erledigte Hilssämter-Directiolls-Adjunctenstelle mit dcm jährlichen Gehalte von 63li fl. und dem Borrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 735 ft. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre belegten Gesuche binnen 14 Tagen vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes in das Anzeigeblatt der Grazer Zeitung im vor geschriebenen Wege bei dem Präsidium des k. t. Landcsgcrichtes Graz zu überreiche». Graz, am 11. April 1868.___________ (126) Nr. 3833^ Kundmachung. Bei den hierländigcn Steuerämtern ist eine Stcucramts - Controlorstclle II. Classe m der X. Diätenclassc mit dem Gehalte jährlicher 63l) fl., eventuell eine III. Classe mit dcm Gehalte von 525 sl., eventuell eine Stcueraults Ofsicialstcllc^ in dcr XI. Diätcnclassc mit dem Gehalte von 525 fi., oder 472 sl. 50 kr., oder 420 fl., sämmtliche mit Eautionspflicht, zu bcfctzen. Gesuche sind unter Nachweisnng der Befähigung nnd dcr Kenntniß dcr krainerischen Sprache in Wort und Schrift ! binnen drei Wochen bei der Fincmz-Direction in Laibach einzubringen. ! Laibach, am 14. April 1868. K. k. /inanzdircclion. (11 III—2) Nr. 607? ^ In dem k. k. Provinzial-Strafhausc zu Ca- podistria sind mehrere systcmisirtc Gcfangcnwäck-herstellen zu besetzen, welche ausgcdicutcn oder auf Entlassnng Anspruch badenden Militär-Aspiranten vorbehalten sind. Die Aumclduu^snn ist , bis Ende April d. I. ^bestimmt und die übrigen Bezüge und Ersorder-^nissc iul ^l'nmlucr 81 dieser Zeitung angegeben. ^ Capodistria, am 4. April 1868. B- li. Prt»vilninl»S'«> Metzeu Weizen, R^tttt „ Kor,t, ?«>«> „ Kukurutz ulittelst Offerte nnter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus reiu, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. , 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-! tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und, jenes, welches den Oualitä'ts - Anforderungen nicht, entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbuuden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Ge- treide der gleichnamigen Gattung um den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dein Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu iutervcnircn. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befnnd des t. k. Wirthschaftsamtcs als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loeo Idria zu stellen, und es wird auf Vertan-! gen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di? Verfrachtung von Loitsch nach > Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu^ krcuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. ! 4. Die Bezahluug geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergamts-^ casse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen eine mit einer 5 kr. Stempel-', marke versehene Rechnung. j 5. Die mit einem 50 - Ncukreuzer - Stempel > versehenen Offerte haben längstens ! bis Gllde April Rtztttz bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welches Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis I000 Idria zu stelleu. Sollte eiu Offert auf mehrere Körner- ^ gattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. ! ?. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhal-! tung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ^ ist dem Offerte ein I0perc. Vadium entweder bar,! oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tageö-course, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k.! Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keiuc Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsverbindlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht ein geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gcsammtem Vermögen zu regression. 8. Deujcuigen Offcrentcu, welche keine Gc treide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Badium allsobald zurückgestellt, der Erstcher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-^ dann er die eine Hälfte des Getreides bis (Sude !Mai ÄtzNH,'die zweite Hälfte bis Mitte Illtti sG6S zu liefern hat. 3. Auf Berlangeu werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke vom k. k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung uw entgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspescn, > zugesendet. ! Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver ^ lust an Säcken während der Lieferung haftend. ! 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn ^ Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Eoutractslx'' ^ dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts-Bedingun ! gen machen zu können glanbt. Jedoch wird aus drücklich bedungen, daß die aus dein Vertrage etwa ^ entspringenden Rcchtsstrcitigkciten, das Aerar mögc ! als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch ^die hierauf Bezug habenden Sichcrstcllungs- und 5 Executionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis ! calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiseus als Geklagter untersteht. Vom k. f. Bergamte Idria, an ! 1. April 1868.