Amtsblatt zur Laibchcr Zcilunz. ^ll' i^tH Mittwoch den 19. Juni 1850. Z. „52, (3) Nr, 2?:«, Kundmachung. Das Baden im fließenden Wasser ist heuer, wie in den Vorjahren am 1^-,^ ki'^li ober der Getreidemühle in (^>l(.>«lc und sonst nirgends gestattet. Was hiemit zum genauen Nachu erhalte zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Magistrat Laibach am 14. Juni 1850.____ Z. 1149. (3) Nr. 2U30. Kundmachung. Zufolge Erlasses der hohen k. k- General.D>-rection der Communicationen vom 61- -"la, o.^z., Z 1«2M>., hat das h. k.k. Ministerium für Han-del, Gewerbe und öffentliche Bauten dle Errlch-tung eines Aerarial-Postamtes in F.ume mlt folgendem provisorischen Personalstande beschlossen: ^ Ein Postamtöverwalter "ls Vorstand, mit ' demIahresgehalte von900fl.C.M., dem Genusse einer Naturalwohnung, oder m deren Ermanglung eines Ouart.ergeldes jährlicher 80 fl.C.M. d) Die Postofficiale mit dem Iahreögchalte von 700, MW und 100 fl., wovon emer die Geaenspcrre und Controlle auszuüben dat M.t jedtt dieser Stellen ist die Verpflichtung zum Erläge einer Dienstcaut.on im Besoldungsbetrage verbunden. Zur Besetzung derselben wird der Concurs bis Ende Juni l.I. ausgeschrieben und si..d d.e Gesuche der Bewerber unter Nachweisung derDienjt-ahre Studien und Sprachkcnntnisse ,m Wege der vorgeschten Postdir.tt.onen an dic Postdnect.on in ?lgram zu leiten. K. K. Postdirection. Laibach, den 10 Juni 1850 Minuendo.Li citations 'Ankündigung. Da zu der am I.d. M. bestimmten Minuendo-Licitation des Fleisch-Auöschrotungs-Rechtes für Agram wenig Collicitanten gekommen und dadurch der Prcis des Fleisches so hock auösiel, daß das Licitationsprotokoll nicht rotiflclrt werden konnte, — so w.rd hiermit der Termin dieser Minuendo.Licitation auf den 25. l. M- I u n l s bestellt an welchem Tage um 10 Uhr Früh ^Comi tssaale das Fleisch-Ausschrotungs^Rccht lm ^o"u°l I F^istadt ^6lam, w,e auch ur d,e k. H "Pt' " ^ ^ti:7ünt^i3ndenBedi^^ ""^"^ausschließliche Ausschrotungsrecht im ' Bereiche der Stadt Agram und den uml.e- . „nter die Gerichtsbarkeit des Agra- ^'Com ls gehm,,n Behörden kann ^ «sso bische Staatsbürger, der cme ^i ni3«0 st/-M. «legen kann, der Licitation erlegt werden welches Va< dium dem Nichtersteher gleich nach abgc-scklossener Licitation rü'ckerstattct wird; der »stcder aber ist verpflichtet, bei erfolgter Ratification zur Ergänzung der Caution »Huchertm °d°r gebraten.« MeW'ö »cr. «) Station wird für daS Rind^ ^ und Lammfleisch zul°n>""° ," «" „om men; icdoch kann dcr,»l>>e Pan Pfund frischer Speck wird um 3 kr. C. M. theuerer als das Schwcinsteisch verkauft; l)) ein Pfund abgezogenes Schweinfleisch wird um 1 kr. C. M. wohlfeiler verkauft. > 7) Was die Zuwage beim Bchweinfleisch betrifft, wohin Kopf, Füße, Leber. Lunge und Nieren gehören, so wird das Pfund hiervon um die Hälfte wohlfeiler als das Schweinefleisch seyn; 8) Frische Schinken mit der Haut und Speck werden um 3 kr. (5. M. theuerer als das Schweinsteisch seyn; übrigens wird das Verkanten solcher Schinken in größerer Anzahl unter der Strafe der Consiscirung verboten. l») Die Zeit dcr Verpachtung wild auf drei nach einander folgende Jahre bestimmt. Sollten jedoch die Licitanten eS wünscheu, so wird die Verpachtung aus 2 oder auf 1 Iahr, jedoch auf keine kürzere Zeit stattfinden können. 1U) Dcr Pächter wird das ausschließliche Recht, ja die Pflicht haben, im Bereiche der Stadt Agram auf dem Icla«'i<''-Platze, auf der Kapitelseite in den Fleischbänken unter der Mauer und auf dcr bischöflichen Scite in dcr dortigen Fleischbank daS Fleisch auszuhacken und zu verkaufen. — Für den Gebrauch erstbenanntcr Fleischbänke wird er dem Agramer Capitel 330 st., dem Agramer Blsthum aber 50 st. C. M. bezahlen; außer den odbenannten Orten wird es dem Pachter frei scyn, sich in welch' immer Gegend der Stadt den Ort zum Fleischaus-hacken zu wählen, jedoch unter der Bedingung, daß derselbe, falls er einen Ort auf einem Capitel- oder bischöflichen Platze wählen sollte, das bestimmte Platzgeld zuzahlen haben wird, was er in dem Bereiche der Stadt Agram nicht zahlen muß, die für die Zeit der Pachtung auf dieses Recht freiwillig verzichtet hat; eben so dürfen auf den Verkaufsorten keine Hütten, sondern tragbare Heräthe seyn, die nach beendetem Verkaufe entfernt werden müssen. 1 l) Dem Pächter wird das Recht ertheilt, durch 2 Monate im Jahre das Rindfleisch thcu-rcr, als der LicitationspreiS seyn wird, auszuschroten. 12) Der Pächter darf einzig m den hlefur be. stimmten Schlachtbrücken das Vieh schlach» ten lassen, und das in der bestimmten Zeit und zwar im Monate April bis Ende September zwischen 5 und 7, und im October bis März zwischen 3 bis 5 Uhr. Bei dieser Gelegenheit hat er den vom Comitate hiezu bestimmten Chyrurgen zu rufen, da-mit dieser sich überzeuge, daß nur gesundes Vieh und ohne jcden Fehler geschlachtet werde; hiefür hat er ihm für das große Schlachtvieh 3 kr., für das kleine l kr.pr. Stück zu zahlen, widrigenfalls er 100 fl. Strafe zu Gunsten des errichtet werdenden Armcnfond.s bezahlen wird; falls aber der Pachter überwiesen werden sollte, ungesundes Fleisch verkauft zu haben, so verfällt sowohl er, als alle jene, die mit ihm dieß-falls einverstanden waren, dem Criminal-gerichtc. 13) Dcr Pächter muß dem Publikum daS volle Gewicht und solchcs Fleisch, als es verlangt, liefern, nämlich mit oder ohne Zu, wage; sollte er durch das Gewicht, oder dadurch, daß er die Zuwage als reines Fleisch verkauft, das Publikum denachthcie ligen, wird er jedesmal mlt 20 fl. C. M. gestraft, welche dem 8l>1i 12 erwähnten Zwecke zufallen werden. 14) Vs wird die strengste Pflicht des Pächters seyn, die Bewohner dieser Stadt mit gutem und hinlänglichem Fleische täglich zu ver-sehen, widrigens das mangelnde Fleisch von der Behörde beigeschafft und aus der erlegten Caution des Pächters bestritten wird — die hierdurch verminderte Caution muß dcr Pächter sogleich ergänzen. 15) So wie der Pächttr für die Erfüllung aller obbczeichncten Puncte haftet, eben so wird er für die Vergehen seiner bei dem Ausschroten verwendeten Individuen gutstehen. 18) Der Pächter muß alle ihm zum Gebrauche überlassenen Gebäude, Fleischbänke und Schlachtbrücken in gutem Zustande erhalten und bei Ablauf der Pachtzeit, wo nicht in besserem, wenigstens in jenem Stande, als er sie übernommen, übergeben, weil sonst der durch ihn veranlaßte Schaden aus seiner Caution erseht würde. 1?) Dcr Pachter kann das Unschlitt um 3 kr. C. M. höher als das reine Rindfleisch limi« lirt wird, verkaufen, aber nicht theurer. 18) Dle im !. Puncte bestimmte Caution von 10000 fl. C.M. muß entweder in Barem, plllarmä'ßiger Sicherheit «n diesen Kö-nigrei-chcn intabulirten Obligationen erlegt werden. 19) Alle durch dle Nichteinhaltung dcr durch dle Licitation festgesetzten Bedingnisse ent> standencn Klagen, werden im kurzen mündlichen Verfahren verhandelt. 20) Jene, dle am festgesetzten Tage aus wichtigen Gründen bei der Licitation nicht erscheinen könnten, werden hiemit aufgefor- ! dert, ihre Antrage schriftlich dem ersten Vicegespan dieseü Comitats, Hrn. Ale» xander Kralj, bis zum 25. Juni d. I., als dem Lultationstermine, einzuschicken; der Hr. Vicegespan wird Jenen, denen ein oder der andere Punct nicht hinlänglich klar scyn sollte, sobald sie sich an ihn wenden, erklären. Nach diesen Bedingnisscn wird, wie oben bereits bekannt gegeben wurde, am 25. Iuni d. I. um 10 Uhr Vormittags im Comitatsgebäude die Licitatlon abgehalten, wohin alle Licitationö-lustigcn hiemit hösUchst geladen werden. Aus der Sitzung des leitenden Ausschusses des ?lgramer Comitats am 1. Juni 1s50. Ol. Galac m. ^. Comitatsnotär. 444 3. 1162. (2) Nr. 454Hl. Kundmachung. Für die Bcistellung des zur Beheizung der Amtslocalitäten der k. k. Camera! - Bezirksverwaltung, des k. k. Tabak« und Stampclverschleiß-Ma-gazins, des k. k. Stämpelamtes, endlich des k. k. Eefallen-Oberamtes in Laibach im Winter 185« in I85I erforderlichen Brennholzes wird am I. Juli 185U, um I I Uhr Vormittags, bei dieser Cameral-Bezirksverwaltung am Schulplatze, Nr. 297, cine Minuendo-Licitation und eine Verhandlung mit allfalligcn schuftlichen Offerten unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden: 1. Der Bedarf besteht in ll>7^ bis 127.'/, Wiener Klafter Buchenholz der hierorts gewöhnlichen Schciterlänge von 22 bis 24 Zoll, welches vollkommen trocken und durchaus von guter Qualität seyn muß. 2. Von diesem Holze sind bis Ende September l.I. 47/2 Klafter in das hierortige Gefällen-Dbcramtsgebaude am Naan, u„dbuche drl Slaaib» Herrschaft Lack «uli U>b. Nr. "'"'»,»« volkommenden ^anzhube haficnden Eatzposten, ulv: u) Des zu Gunsten deS Lorenz Drenovitz für den Betrag pr. 400 st. L. W. oder 340 si. E- M. unterm 31. October l8U4 intabulirlen Hei-rHthsverlrags'Velsprkchungtz'Instlumentes. d) Bes zu Gunsten des Andieas Mareliet un» lerm 27. August I808 intabulirlen Schuldscheines, lblka»nl ist uno dieselben vieUelcht aus den k. k. Alanden adwcsend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung aus ihre Gesahr und Koste,, den Herrn Ioh. Otorn als deren (Zuraior zur Austragung dieser Rcchissache bestclll. Dessen werden die Geklagten zu dem Ende em,.-ncrt, daß sie rechtzeitig entweder selbst erscheinen, ooer dem bestellten Kurator ihre Nechlsbehelfe an die H^no geben, oder selbst einen Veitirler bestellen, überhaupt oldnungsmaßig einzuschleiten wissen mö' gen, wlorigcns sie slch d,e aus ihrer Verabsaumung cnlstehenoen Nechissolgen s>lbst zuzu>chreiben haben würde». K. r. Äezirksgericht Krüinburg, am l5. Mai 1Ü50. Z ll«4. (2) Dringende Anffordernng zur wohlgeneigten Unterstützung der in An-lrag gedrachlen Forst- uno Karstculllvl-rung lm Wege staatsrechtlicher Unterstützung. Die traurigen Culturzustä'nde der Adelsbergcr Gebirgsgegend und die sich höchst nothwendig darstellende Verbesserung derselben und insbcsonders die wünschenswcrthe Cultivirung der wüsten und sonst productivfahigen Karstgegend haben mich veranlaßt, eine Darstellung hievon in kurzen Umrissen zu dem Ende zu entwerfen, um dadurch die hohe Staatsverwaltung anzuregen, das vorhandene Uebel durch die ihr zu Gebote stehenden Mittel zu beseitigen, und um hierdurch für die zukünftige Wohlfahrt des Landes zeitgemäß zu sorgen. Ich bin weit von dem Wahne entfernt, hierdurch schon Allcä erschöpft zu haben, oder keine bessere Ueberzeugung annehmen zu wollen; nein, mein einziges Streben geht dahin, die öffentliche SUmme in dieser Beziehung zu hören, eine zeitgemäße Beurtheilung der gegenwärtigen und zukünftigen, Zustände hervorzurufen und in dieser Richtung für' das allgemeine Beste nach meinen Kräften mit. zuwirkcn. Indem ich mir erlaube, diese Skizze den besorgten Beförderern der Forst - und Landescultur, den großen Grundbesitzern und allen Patrioten Krams, Istricns und des Fiumaner Gebietes, denen das Wohl und Wehe der Landes- und insbesondere der Karstbewohner am Herzen liegt, nur gegen Entrichtung der Papier- und Druckko« sten pr. 15 kr. für ein Exemplar durch die Buchhandlung des Herrn I. v. Kl einmayr in Laibach zum Bezüge anzubieten, so kann ich nicht unterlassen, gleichzeitig zu bemerken, daß ich diese Darstellung auch Sr. k. k. Majestät und den h k. k. Ministerien zur verdienten Beachtung unterlegen werde, daher es sehr wünschenswert!) bleibt, daß auch andere Organe in dieser Richtung mitzuwirken geneigt waren, und knüpfe hieran die höfliche Bitte, diese Schilderung vorzugsweise in Verbindung mit den am meisten um Hilfe rufenden Karstgcgcnden mit Nachsicht zu prüfen, das daran noch Mangelnde zu ergänzen und in diesem Sinne mit vereinten Kräften die gestellten Anträge der hohen Staatsverwaltung im Wege der k. k, Administra-tionsbehörden diese der verdienten Würdigung zu empfehlen. Die Art und Weise, wie diesen Uebelständen am zweckmäßigsten und schnellsten abgeholfen werden könne, muß der Zusammenttetung und Besprechung rationeller Forstmänner, Oekonomen, Vieh-und Obstbaumzüchtern vorbehalten bleiben, weil nur auf diesem Wege ein entsprechendes Cultivi-rungssystem ausführbar erscheint. Schneeberg, am 15. Juni l85tt. Valentin Richter. Z. "42. (2) Wohnung zu vmniethen. In dem zu nächst dem hiesigen Bahnhofe gelegenen Hause Nr. ,,7 in oer Kolbgaffe sind verschiedene Wohnungen ncbst Schupfen und Stall entweder !o/ gleich, oder erst vom kommenden Michaeli an zu vermiethcn. Das Nähere erfahrt man im ,. Stocke dieses Hauses lbei dem Besitzer. Z. 724. (10) auf der Save, in Verbindung mit der Donau und Thcyß, vom s4. April angefangen. Passagierboote. Von Sißek nach Semlin jeden Mittwoch . . . . . 5 Uhr früh, ., Semlin« Pesth « Montag und Donnerstag 5 « „ „ „ ,. Dinstag und Freitag . 8 « » " Drsova » Dinstag und Freitag . 5 ., " « „ « Szegedin „ Samstag.....2 ., Mtttags, ,. ., Sißek „ Samstag.....-»'' My. Remorqnenrs. Von Sißek nach Scmlin jeden Sonntag 5 Uhr früh, ,, Semlin nach Sißck » Freitag 3 « zn^ AufRemorqueurs werden auch Passagiers aufgenommen/ welche sich zu einer längeren Reisedauer bequemen-Sißekim April 183». ,., . ^., der k. k. pr«, Donau - Dampfschiffe Fahtl5 - Gesellschaft. ! Die identic