Kur- und Hausordnung der Naturheilanstalt des Arnold Rik in Veldes (Krain), Österreich. Saison: Mai bis Oktober. 1902. Druck von Ig. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg in Laibach. Register. Seite I, Aufnahme................3 II. Speiseregeln ................................4 III. Verschiedene Kur- und Hausregehi.......9 IV. Ärztliche Ordination............19 V. Hausordnung der Lufthüttenkolonie . i.....22 VI. Kurtarif.................26 Ergänzungsbestimmungen...........27 VII. Bädertarif................29 VIII. Nachtrag. Allgemeines über Kurkost.......30 030006^1 Kur- und Hausordnung der A. Riklischen Naturheilanstalt Veldes (Krain), Österreich. Saisoo : ]VIai bis Oktober. — - • I. Aufnahme. Jeder neu eintretende Gast sollte vor Antritt der Kur einen Tag von der Reise ausruhen; sobald als möglich wird er zur Angabe der Personalien und zur ärztlichen Aufnahme eingeladen. Jeder P. T. Kurgast wird im eigenen Interesse dringend ersucht, genau nach der vom Anstaltsarzte erhaltenen Or- ^uf-dination, mindestens eine Woche die Kur durchzu- "^»hine in die machen, um sich nicht übereilt von den Erstwirkungen der Anstalt Kur abschrecken zu lassen, weil ihm selbe etwas ganz Neues äiz^che bietet. Will er trotzdem innerhalb der ersten Woche aus- Untersuchung. treten, so ist er verpflichtet, für die ersten sieben Tage laut Tarifes zu bezahlen (siehe Prospekt, Seite 12, Absatz 10 der Tarifpunkte). Jeder gesittete Mensch wird anerkennen, daß je mehr Personen in einem gemeinschaftlichen Haushalte leben, desto nötiger Ordnungsregeln sind und es umso strenger ihrer Einhaltung bedarf, um ein allgemeines gesellschaft-Hohes Wohlbehagen zu sichern. Bei dem sehr kombinierten dung der gesellschaftlichen Heilverfahren der atmosphärischen Kur aSsfm^r-gibt es in der Anstalt so viele beachtenswerte Punkte, daß eine etwas umfangreiche Kur- und Hausordnung Ordnung, absolut nötig ist. 3- Prospekt Jeder P. T. Gast unterzieht sich mit dem Tage seines Haus- Eintrittes in die Anstalt den Bestimmungen dieser Hausordnung, Ordnung und der Tarife, ebenso denen des Anstaltsprospektes, Kurgäe inbegriffen allfälligen Nachträgen dazu, soweit sie durch bindend. Anschläge oder Verkündigungen in den zur Anstalt zugehörigen Lokalitäten bekanntgemacht werden. 4- Jeder bilUge Wunsch oder jede öfter vorkommende Unordnung möge mir mitgeteilt werden, dagegen eine den guten Geist der Gesellschaft störende oder die Hoffnung und das Vertrauen der Kranken beirrende Kritik vermieden werden. Ich weiß sehr wohl, daß trotz meines vieljährigen Strebens und Schaffens gar manches zu wünschen übrig bleibt, allein man sei gerecht und billig und vergesse ja nicht, daß der mehr oder weniger vollkommene Betrieb eines solchen Instituts wesenthch von der Gesittung und Bildungsstufe des heimischen Volkes (Nachbarn und Dienerschaft) abhängig ist. Ich ersuche dringend, nebensächliche Mängel, kleine ■ Unvollkommenheiten nicht zum Gesellschaftsgespräche zu erheben, indem dadurch gar leicht eigentliche Lappalien gegenüber der grossen hygieiiisclieii Aufgabe, welche jeder Kurgast vor sich hat, zu unnötiger Wichtigkeit hinaufgeschraubt werden, der gute Humor verdrängt und vielseitig Mißstimmung hervorgerufen wird. Klienten, die über alles unzufrieden sind (gewöhnlich mit sich selbst Zerfallene), mögen lieber weiter ziehen, statt als Friedensstörer und Hetzer hier zu verbleiben. II. Speiseregeln. 5' Die Frühstückszeit ist gewöhnlich zwischen 7 und 1/2 9 Uhr morgens; nur akut Kranke (Bettlägerige) dürfen zu Hause frühstücken; wer immer nur ausgehen kann, soll im Interesse seiner Kur im Lichtluftbade frtihstücken, um selbes so lange als möglich und vorgeschrieben auszunützen. Das erste Frühstück besteht aus Schrot- und Hausbrot (selten Das er Weißbrot), dazu i/^ Liter Milch (sauer oder süß, kalt oder '"Jtück" warm) und einer Portion Honig. Wer Honig nicht mag, kann gegen Extrabezahlung Obstgelee haben und statt Milch gel im auch Surrogatkaffee. bade ge- Jedes andere Morgen-Frühstück, z. B. Schokolade, Kakao, Tee, Butter etc., wird nur individuell vom Arzte bewilligt steht aus und die betreffenden Mehrkosten, insofern sie für eine ganze odlr'" Woche gültig sind, d. h. bis mit nächstem Sonntag, werden ^aus-laut Extratarifes (S. 25) in Rechnung gestellt. Milch Jene Damen, welche durch Unwohlsein oder andere Honig, Ursachen verhindert sind, das Lichtluftbad zu nehmen, mögen dieses längstens bis i/^ 7 Uhr früh in der Küche melden, damit man ihr Frühstück nicht vergebens in den Park hinaustrage. Wenn sie dieses zu tun unterlassen, müßte ihnen das Frühstück, weil f^xtraspeise, aufgerechnet werden. 6. Von 1 2 bis 2 Uhr mittags ist die Zeit des sog. zweiten Frühstücks, wozu jedermann nach der Erwärmungspromenade sich einzufinden hat. Um nicht mit vollem Magen das Das Nachmittags-Sonnenbad anzutreten, wovor dringend ge-warnt werden muß, wird den P. T. Gästen ausdrücklich ' soll aus empfohlen, beim zweiten Frühstück ja nicht viel zu dringenessen, sondern nur soviel, um den Magen nicht leer zu Gründen haben. Die Gewöhnung des Magens an diese Ordnung, nämlich Mittag die leichteste statt der reichlichsten (siehe Mahlzeit zu sich zu nehmen, fällt wohl einzelnen anfangs Anhangt schwer, anderen dagegen leicht, und es bedarf durchschnitt-lieh 8 bis 10 Tage, um sich in diese im Kurinteresse sehr wichtige Einteilung hineinzufinden. Allein bei der Sommerhitze und speziell bei zweimal im Tage zu nehmenden Sonnenbädern ist es viel zuträglicher, zu Mittag nur frugale, mehr kühle Nahrung zu sich zu nehmen, anderenfalls müßten die Nachmittags-Sonnenbäder ganz wegfallen (siehe Anhang S. 30 über Kurkost). Aus diesen Gründen besteht daher das zweite Frühstück höchstens aus zwei Substanzen, und zwar stets aus Brot , 2ur (Haus- oder Schrotbrot) und in der Regel aus Milch oder deTspi; Kolonne 2 des Diätzettels sen aus aufgezählten Speisen, die nur mit Zustimmung des Arztes ''ätTetSr gewählt werden dürfen. der^'feT einmal gewählte Speise gilt als fix bestellt für liehen eine Woche und kann erst vom nächsten Montag ab eine ^mrag. andere Speise bewilligt werden. Strikte verweigert wird das tägliche IVecIiseln von kaltem und warmem ersten Frübstüek. Überhaupt gilt zur Magenkräftigung kaltes Frühstück als allgemeines Kurprinzip. Zulagen zum zweiten Frühstück ist nicht ratsam zu zum nehmen und müssen solche dem Serviermädchen sofort ""'stüc? bezahlt werden, weil hierüber keine Aufschreibungen stattsind so- finden. Etwaige Abänderungen des Diätzettels vor Ablauf fort zu ö o bezali- der Woche sind dem Anstaltsarzte vorzubringen und können nur aus ärztlichen Gründen bewilligt werden. 7- An Werktagen wird die Hauptmahlzeit (Diner) um 1/2 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 2 Uhr einge-Haupi- nommen. Es wird dringend gebeten, Verspä-Ts'i^m" tuiigen zw vermeiden. Wer zur Table d'hote zu spät kommt, muß sich mit dem begnügen, was eben noch ser- an Sonn- ' o o > und Viert wu'd. tagraum Für Ausfliügler wird weder vorgekocht, noch werden a Uhr. Speisen aufbewahrt. Jeder neu eintretende Gast erhält zunächst seinen Platz von der Aufträgerin zugewiesen und wird dann in der Folge seinem Wunsche diesbezüghch bestmöglichst Rechnung getragen. Der Platz jedes Gastes ist durch den am Serviettenringe angebrachten Namen kenntlich gemacht. Von dieser Regel machen jene P. T. Gäste eine Ausnahme, welche '^gS'" wegen gescheuter Krankheitszustände reservierte Plätze ein-^iec™ zunehmen haben. Ein beliebiges Plalzewechseln sein ist ist nicht gestattet. Taft"" Je 8 bis 10 Personen bilden eine Tischabteilung und bestimmen unter sich die Reihenfolge der Speisenentnahme. Ein über den Tisch liegendes farbiges Band unterscheidet die einzehien Abteilungen Die gute Lebensart erfordert es von jedem Gaste, iilclit elier die Tafel zu verlassen, bis iiielit der Vorsitzende die Malilseelt für beendigt erklärt. Ein Zuwiderhandeln bedeutet eine Mißachtung gegenüber dem Vorsitzenden sowie der ganzen Kurgesellschaft, Notfälle als Ausnahme vorbehalten. 8. Wenn man den Standpunkt festhält, wie es eben in der Anstalt seit Jahren üblich ist, daß zur atmosphärischen Kur eine einfache Diät gehört, so. werden ^^^^^ jene P. T. Gäste, die aus der Anstaltsverköstigung aus- Nachtreten, nur doppelten Schaden sich selbst zufügen, jenen nämlich, daß sie überflüssige Ausgaben in den Hotels "gen 1 n ■ 1 1 Speisens machen, und den zweiten weit größeren, daß sie durch (siehe Überernährung mittelst üppiger Diät den Kurzweck ganz vereiteln, indem eine solche zu den Sonnenbädern, s. 30). als erhitzender Prozeduren nicht paßt, und ohnehin die große Mehrzahl der Kurgäste an Stoffwechsel-Rückständen leidet, welche abzuschütteln der Kurhauptzweck ist; eine Überernährung durch die leichter löslichen Neustoffe bietet dem letzteren Akte das größte Hindernis. Nebstdem wird in den Gasthäusern nur ungerne die Hauptmahlzeit für 1/2 6 Uhr abends bereitet, und deswegen werden daselbst die Kurgäste häufig, namentlich in der Hochsaison, bagatellmäßig behandelt, sowie weil sie weder Wein noch Bier trinken dürfen. Aus der Anstaltskost Austretende übernehmen also jede Verantwortung über den Kurerfolg ganz allein auf sich, was jeder einzelne wohl beachten möge (siehe Anhang). 9- Tischgespräche über Krankheitszustände, Kurprozeduren etc. sollten im allgemeinen Interesse vermieden werden. Das Be- j Q treten der Kü- £intritt In die Küclie ist allen Gästen unter- che ist sagt. Wer von der Küche etwas braucht, bediene sich "Lbt"' des elektrischen Glockenzuges oder beauftrage direkt das Aufwartemädchen, an welche man sich wegen fehlender Bestecke, Fleischportionen etc. zu wenden hat; dagegen ersuche ich höflich, das Rufen durch Gläserklopfen zu unterlassen. Das Mitnehmen von Hunden ist in alle zur Anstalt gehörigen Lokalitäten nicht erlaubt. 11. Erfahrungsgemäß ist für alle Gäste nachteilig: das dfzu-' starke Salzen der Speisen, viel Zuckern und starkes Ansätze "u säuern, obgleich nach den vielen Schweißapphkationen sen^š (Sonnen- und Dampfbädern) ein regeres Bedürfnis nach kurwid- Säuren sich einstellt, weshalb auch täglich Kompott ser- ng und ' , 1 stören viert wird. Wenn die Schlemihäute der Verdauungsorgane Gkkh- mittelst obiger Reizmittel zu stark gereizt werden, ziehen gewicht g-g jj^g ßi^f übermäßig an sich und behindern dadurch des Hlut- ^ . 1 f 11 r kreis- das Gleichgewicht im Blutkreisläufe, welches aber laufes, anzustreben bei allen Leidenden Hauptsache ist. Hauptzweck einer Heilanstalt, wie der in Veldes, ist heiu^' nicht, den P. T. Gästen leckerhaftes Essen und Trinken den vorzusetzen, und wird die Verköstigung wesenthch aus ftrdm therapeutischen Rücksichten von der Anstalt besorgt, um f^eir die Kurzwecke zu fördern. Man ziehe das wohl in Berücksichtigung und stelle Be- wohl an eine Kurkost nicht dieselben Ansprüche, wie an schwer- die einer Restauration. Begründete Beschwerden empfiehlt gen der es sich, direkt dem Besitzer oder Arzte vorzubringen, si.^°dem ohne sie früher in der Kurgesellschaft aufzuwärmen. Unter Besitzer Leidenden gibt es ohnehin Mißstimmungen genug, es iSt'e muß also diese im Interesse aller Gäste möglichst ver-hütet werden. Es wird dieses umso leichter möglich sein, als es über den Geschmack keinen Richter gibt, i^d^'r sondern es an allen Tafeln vorkommt, daß das, was der "^^eT' eine sehr gut, der andere schlecht findet. q^wj ----- -------- Schaft Außerdem haben wenige Gäste eine Ahnung davon, gm be- wie mühselig und schwierig die Kurdiät unter dem hiesigen ,ten Landvolke, das beinahe keine Gartenkultur kennt, zu beschaffen ist. Die Obstsorten und das Gemüse, Eier, Pleisch, Rahm, Butter, sogar Milch und manches andere müssen wir mit unglaublicher Plackerei und großen Unkosten aus der Ferne herbeischaffen. 13- Nicht selten kommt es vor, daß sich beim einzelnen unerwartet eine kritische Appetitlosigkeit als Folge eines Magen-, Brust- oder Rachenkatarrhs einstellt und daß dann dem Betreffenden viele Speisen gar nicht munden. Gäste, bei welchen Appetitlosigkeit vorkommt, mögen das wohl in Erwägung ziehen und nicht die Schuld der Zubereitung der Speisen zuschieben, wenn ihnen letztere nicht mehr schmecken. 14- Jene P. T. Gäste, welche regelmäßig bei der Tafel auf ärztliche Anordnung eine F"leischspeise bekommen, sind bis zur event. Absage, welche am Montag oder Donners-lag erfolgen muß, an den Bezug derselben gebunden, nm gel-Denen, welchen Fleisch serviert wird, ist ein rotes Bänd- z™ Ab'-' chen in ihre Serviette gesteckt, welches sie vor ihrem r„ ,, , • , ,, , . bestellt. 1 eller hmlegen sollen, damit die Aufträgerin leicht erkennt, wem Fleisch zu servieren ist. Alle zum Morgenfrühstück bezogenen Extraspeisen, insoferne sie nicht für eine ganze Woche, d. h. bis und mit nächsten Sonntag, fix bestellt sind, sowie alle E^xtra-speisen, welche beim zweiten Frühstück bezogen worden sind, sind nach dem Extratarife sogleicli direkt der Anf-trägerln zu bezahlen, weil in diesen Fällen eine Aufschreibung nicht stattfindet. III. Verschiedene Kur- und Hausregeln. 15- Das Kurprinzip im allgemeinen erfordert es, daß man, vollständig ausgeruht, zeitig früh aufstehe, um die Morgenluft ausgiebig genießen zu können. Die übliche Schlafstunde in der Anstalt ist daher schon 9 Ulir abends. Die P. T. Gäste haben deshalb im Hochsommer zu ne men. uje i^m V2 5 5 aufzustehen und in die Lichtbade- r'chfbT Stationen sich zu begeben, um dieselben gewissenhaft aus-der sind zunutzen. Geht jemand ausnahmsweise später zur Ruhe, frühes so ist dieses so leise zu bewerkstelligen, daß niemand im Schlafe gestört wird; er möge bedenken, daß sich in der Anstalt Kranke befinden, die dringend der Ruhe be-Schiaf- dürfen. übertretende des letzteren Punktes ersuche mir un-abends. nachsichtlich anzuzeigen, da sie bei mehrfacher Wiederholung die Lufthüttenkolonie als Quartier verlassen müssen. 16. Das Anlegen der ärztlich vorgeschriebenen Leibbinden, "feget" Fußfatschen und dergl. wird Neulingen einigeniale von tchiere"" Dienern gezeigt, in der Folge aber besorgen dieses nen Bin- die P. T. Gäste selbst; insbesondere ist es der Badediener-"^Jorge'^n' schaft Untersagt, während der allgemeinen Badezeit derlei d^Gäste Binolen anzulegen, weil dadurch die eben im Baden be-^Neu-' griffenen Gäste keine Dienerschaft zur Verfügung haben wird^™s würden. Wer irgendeine Binde nach dem Sonnenbade gezeigt, anzulegen hat, hänge sie während desselben in einen Eimer Wasser, winde sie später aus und lege sie rasch an, was ohne Schwierigkeit geschehen kann — es sei denn ein Gast körperlich gebrechlich, m welchem Falle er bedient wird Der Dienerschaft liegt es ob, die abgelegten Binden zu waschen, zu lüften und zum Gebrauche herzurichten, resp. bei den betreffenden Betten der Gäste bereitzulegen. ^ ^ Durch 8 bis 10 Tage getragene Leibstücke müssen der , Wäscherin zum Auskochen gegeben werden, um die einUber das , 1 • T J 'i'ragen gesaugten Ausdünstungen gründhch wegzubrmgen. Jede tchiere'" Leibbinde hat zwei Einlagen, damit täghch eine gelüftet, :e"ibbin gesonnt, werden kann, währenddem die andere ge- den und tragen wird. Die baumwollene Einlage als schlechter Hand- Wärmeleiter wird am besten zu jener Zeit getragen, in der habung. J^an sich schwer erwärmt, die leinene als stärkerer Wärmeleiter dagegen in den Perioden, in welchen man sich leicht erwärmt, also bei sehr warmem Wetter, im Fieberzustande etc. — II — i8. Wem Klistiere verordnet sind, der hat seine eigene Spritze 7.ur Selbstapplizierung bereitzuhalten In der An-stalt sind solche Klistierspritzen zum Kaufe vorrätig. Es habung wird ferner dazu eine Kanne und ein Thermometer ge- Kiisiier-liehen, nur ist es nicht statthaft, mit den Spritzen direkt von den Badewannen Wasser aufzuziehen. Das Ausgießen des zu den Spritzen verwendeten Wassers darf ebenfalls nicht in die Wannen, sondern nur ins Freie oder auf der Sonnengalerie geschehen. Neulinge werden auf Verlangen in dem Gebrauch der praktisch handlichen Spritzen unterwiesen. 19. Da die atmosphärische Kur sämtliche Schleimhäute zur Absonderung anregt, werden die P. T. Kurgäste ersucht, sich Vorder überall vorhandenen Spuckschalen und Spucktrögel zu „''soJict bedienen, und ist das Spucken auf den Fußboden untersagt. Auf Verlangen bekommen jene Patienten, welche viel Schleim .schalen absondern, eine eigene Spuckschale, die sie sowohl zu t^a'ie" ihrem Bette als auch zu den Bädern, namentiich zu Sonnenbädern, Sitz- und Beinbädern, mitzunehmen haben. Ebenfalls beleidigend für ein an Reinlichkeit gewöhntes Auge ist es, wenn Papierschnitzel bei den Lufthütten herum liegen, man möge dieselben in den sog. Ausgußeimer, der bei jedem Waschtische steht, hineinlegen. DasRali- Das Rauchen, ohnehin kur widrig, ist in allen zur P^™ , , , . % ° i.d.Anst. Anstalt gehörigen Räumen untersagt. verbot. 2 I. Die Reihenfolge der Gäste zu den feuchten Ein- und Die zur Auspackungen ist dem Diener vorgeschrieben. Rekla-mationen wegen solcher sind nur dem Anstaltsarzte vor- Packung zubringen, und es wird ersucht, die hiebei aufgestellte Ord- sXfc-" nung durch Verzögern oder Späterkommen nicht zu stören, gj"™^^ Die Besitzer von Taschenuhren tun gut, solche zu ist genau den Partialbädern mit sich zu nehmen, weil diese Bäder halten. öfters an Stellen vorgenommen werden, von welchen aus man die Ziffern der Anstaltsuhr nicht sehen kann. 22. Einhai- Einteilung der Gäste zu den Sonnen- und Dampf- timg der bädem ist nicht nur auf der sog. Sonnenbädertafel in der summ- Anstalt ersichtlich, sondern wird auch den P. T. Gästen zu den schriftlich mitgeteilt. Da in der Hochsaison die Zeit für Sonnen- clie Sonnen- und Dampfbäder knapp bemessen ist und zu Damtf- langes Sonnenbaden peinlich und nachteilig wirken ^lri^™ kann, so ist die pünktliche Einhaltung der Zeit-gend ge- teilung, namentlich des Abbadetermines, absolut nötig. Die Minutendauer der Sonnenbäder ist individuell nur annähernd vorgeschrieben, auf reinen Horizont und ruhige Luft berechnet, also als Minimum festgestellt. Wenn aber der Horizont bedeckt oder es windig ist, so ztu'^^'fiS gültig för alle Gäste, eine Verlängerung des Sonnen- alle bades um lO bis 20 bis 30 Min. angesagt, damit die Ab-einelxe. badezeit, ebenfalls für alle gültig, gleichmäßig hinausgeschoben werden kann. Die Abbadezeit ist eine diiicli den Verwjilter feslgesetzte Bestiinuiiiiig, an der kein Gast etwas ändern darf, damit Ordnung und gute Bedienung für alle Gäste ge.sichert ist. Verlan- Eine Verlängerung der Sonnenbäder dnrcli frülieres Antreten derselben als vorgeschrieben, ist wohl indivi-Sonnen- (Juell gestattet und kann besonders für blutarme, magere und an Verschleimung leidende Patienten je nach dem Wetter am Platz sein; doch wenn man es regelmäßig vorzunehmen die Absicht hat, ist es ratsam, dies dem Anstaltsarzte mitzuteilen, besonders darum — falls eine Verlängerung des Sonnenbades dnreli angesagtes Hin:insseliieben des Abbadens noch dazu kommt, event. Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, daß die doppelte Verlängerung einzelnen nicht übel bekommt. 23- Verkür- Eine Verkürzung der Sonnenbäder bleibt dem Kur-ziuig der „^gjg ebenfalls anheimgestellt; dies soll sogar vorgenommen Sonnen- ö . , , , t n bsder. werden, wenn bei anhaltend schönem Wetter dieselben täglich heißer werden und dabei Mißbehagen, wie starkes Herzklopfen, eingenommener Kopf, Schwindel, Brustbeklemmung, sowie wenn eine zu sehr aufregende oder abmattende Sfacliwirkuiig sich einstellt; in allen solchen Fällen soll man das nächste heiße Sonnenbad entsprechend dadurch abkürzen, indem man sich später als vorgeschrieben ist hinlegt. Die scharfe Selbstbeobachtung ist hierin absolut nötig, weil es dem Anstaltsarzte unmöglich ist, täglich mit jedem Kurgaste darüber zu konferieren. Tritt überhaupt bei einem Gaste im Sonnenbade ein Bei Ui^ peinlicher Zustand oder ein Unwohlsein auf, so warte man den Ruf zumAbbaden nicht ab, sondern lasse Sonnen-sich, wenn man allein zu gehen sich nicht traut, durch fort ab-den Sonnenbaddiener oder die Dienerin in den Bade-saal auf ein Bett hinunterführen und verständige sofort den Anstaltsarzt. 24. Just, um kühlere oder heißere Sonnenbäder zu erlangen, ist es probeweise zweien Kurgästen gestattet, ein oder Auszweimal Sonnenbadzeiten auszutauschen, indem sie den der Son-Abteilungshauptdiener rechtzeitig davon verständigen; ein bleibender Tausch kann nur im Einverständnisse mit dem Verwalter geschehen. Wünscht jemand seine Einreihung in das Sonnenbad auf die Zeiteinteilung eines austretenden Gastes, so melde man dies frühzeitig dem Verwalter zur Vormerkung, Die Nachmittags-Sonnenbäder sind zumeist als ableitende vorgeschrieben, sollen daher, als solche ein- Abie!-gehalten und nicht eigenmächtig auf den Oberkörper angewendet noch verlängert werden. Diese Vorsicht täder hat ihren ganz bestimmten, durch viele Erfahrung be- nicht stätigten therapeutischen Zweck. Es ist ein großer Irrtum, wenn Gäste glauben, je mehr von dem Sonnenbade ge- den. nossen wird, desto besser, weil viele oder starke Sonnenbäder als eine tiefeingreifende Applikation sich bewähren. 25- Auf den Sonnenbadgalerien gibt es keine fixe oder Vorzugs platze, sondern die zuerst E^ingereihten nehmen ihre Plätze an der nach Süden gelegenen Wand ein und Es gibt die anderen folgen laut . der Reihenfolge der Tafel nach. ^keine Wird ein Platz frei, so hat der Nächstliegende das Recht nenbad- vorzurücken, nur wenn er davon keinen Gebrauch macht, erhält dieses Recht der zunächst Nachfolgende. Der jeweilige Krankheitszustand bestimmt auch den Arzt individuell vorzuschreiben, ob ein Patient in der oberen, für den Oberkörper kühleren Reihe oder in der unteren wärmeren Reihe zu liegen hat. 26, Wenn ein Gast an dem für ihn bestimmten Zeitpunkte für das Dampfbad nicht anwesend ist, so hat er bei seiner verspäteten Ankunft zu erklären, ob er das verkürzte die'^lfch Dampfbad noch benutzen will, mit der Verpflichtung, Minuten vor der Antrittszeit des Nachfolgers kommen ohne Widerspruch das Dampfbad zu verlassen, oder lieber "kürzteT zu warten, bis alle übrigen Gäste ihr Dampfbad absolviert haben, Da es indessen häufig vorkommt, daß nicht alle ' Gäste ihr Dampfbad nehmen, so kann man oft früher sein Dampfbad bekommen, wenn man beim Hauptdiener -diesfalls frühzeitig Nachfrage hält. Wird es im Dampfbade einem Gaste zu heiß, so helfe er sich sofort selbst dadurch, indem er die am Halse anliegende Decke oder mit einem ^ Bein die seitwärts anliegenden Decken aufhebt, wobei der Dampf rasch ausströmen wird; alsdann verlange man vom Diener, die Dampfeinströmung zu mäßigen. Endlich wollen sich alle P. T. Gäste folgendes merken: j Sonnen- Wenn an einem Kurvormittage mit Dampfbädern begonnen < ''ülmpf-' später die Sonne durchbricht, so daß wieder ; bädei- Sonnenbäder aufgenommen werden, dann der Horizont , mdg sich abermals trübt, so daß Sonnenbäder fortzusetzen un- ; "hlff statthaft ist — werden Dampfbäder nicht wieder auf- ] genommen, sondern durch Warmwasserbäder ersetzt. ] AnSonn- 27. 1 "tagm" An Sonn- und Feiertagen entfällt jede Nachmittags-auf^m" Applikation und es gibt keine Bäder; eine Ausnahme der und wird bei akut Kranken gemacht, die laut ärzthcher Vor- J ^fonen!'' schrift jederzeit bedient werden müssen i 28. j^AUe Jeder Kurgast bekommt seinen Namen auf Kotze, Ein- Utensi-packleintuch, Bademantel, Leibbinde, Beinfatschen und auf wäscht das Sonnenbadpolster aufgenäht und wollen darauf achten, daß keine Verwechslungen vorkommen mögen. men des Gastes 2 9. gemerkt Der Badedienerschaft ist es strengstens verboten, eigenmächtig oder auf Wunsch der Gäste Abänderungen Für alle der ärztlich vorgeschriebenen Kurprozeduren „„dPro-zu treffen. Höchstens kann die Eintrittstemperatur in die Halbbäder, welche auf das Sonnen- oder Dampfbad folgen, ärztliche auf Wunsch des Gastes um i bis 2 "/(, erhöht oder erniedrigt werden, je nach seinem Gefühle Eine bleibend gewünschte Erhöhung oder Erniedrigung der Halbbadtemperatur soll band, dem Arzte unbedingt mitgeteilt werden, um eventuell das Halbbad durch Abwaschung und nachfolgender Luftbadtrocknung zu ersetzen, sowie auch die anderen Wasserapph-kationen übereinstimmend zu modifizieren, sonst ist im allgemeinen die ärztliche Ordination allein maßgebend. Die Dienerschaft hat jede Unterlassung und jedes kurwidrige Vorgehen der Gäste zu melden, muß aber sonst verschwiegen sein in allem, was sie von ihren Gästen in Bezug auf deren Krankheit oder sonstige A^erhältnisse erfährt. 30- Von den P. T. Gästen wird eine wohlwollende Behandlung der Dienerschaft erwartet, dagegen hat sich letztere stets sehr höflich und zuvorkommend zu betragen. p°!je. Zuwiderhandelnde oder nachlässige Diener oder Dienerinnen wolle man sofort dem Verwalter oder Arzte anzeigen. Das ist zur Zuwarten hierin ist nur nachteilig, indem die Erfahrung nTflich-lehrt, daß durch zu viel Nachsicht die Nachlässigkeit der . ° pfliclitet. Dienerschaft nur noch mehr einreißt und es weit besser ist, solche sofort zu rügen oder zu bestrafen. 31- Um bezüglich der üblichen Trinkgelder an die Dienerschaft ein gewisses Maß einzuhalten und dieselbe nicht rücksichtslos gegen minderbemittelte Gäste zu machen. Die in wird ersucht, dem Hauptdiener nicht mehr als 2 K, dem ? u ^b' Hilfsdiener i K, resp. beiden zusammen nach Gutdünken "uchen" 3 K per Woclie, den Sonnenbaddiener, die Köchin, gelte, die Aufträgerin und das Stubenmädchen, mit je 2 K per Monat zu beteilen; bei kürzerer Kur im Verhältnis weniger, bei wirkhch nachlässiger Bedienung kann dies auch unterGäste, bleiben* Ist dagegen ein Gast besonders zufrieden, so die be- ijjöge er, wenn er sich besonders erkenntlich zeigen will, sonders o ' ^ , , , -r^ i i i zufrie- seinen Diener erst am Schlüsse der Kur beschenken, ren, ToT da CS sonst vorkommt, daß zu große Trinkgelder während len' ihie (jg,. j^yj. (jjg t)ienerschaft gegen Minderbemittelte leicht erst am rücksichtslos macht, was der Anstaltsbesitzer absolut verschlusse mieden haben will. Fallweise zur Aushilfe zugewiesene besehen- wiener brauchen nicht beschenkt zu werden. ken. 32. Es ist notwendig, daß sich der Kurgast zuweilen selbst von der Temperatur des Badewassers überzeuge, resp. den Thermometerstand desselben sich vorzeigen lasse. Wem es ernstlich um seine Kur zu tun ist, der möge uieP.T. sich die Kurvorschrift (ärztliche Ordination) durch fleißiges ®5gen Lesen fest einprägen, zwecks Kontrolle der Dienerschaft, "Kurvo." welche aus Irrtum oder Lässigkeit fehlen kann. Ganz .Schrift unzulässig ist es, wenn sogar das umgekehrte Verhältnis fidßigl Platz greift, d. h. wenn sich der Kurgast von seinem Diener leiten läßt, statt selbst genau über seine Kurvorschrift elnprä- informiert zu sein. Für alle Stundenbezeichnungen ist die Anstaltsuhr maßgebend, an welcher Verschiebungen vorzunehmen, nicht gestattet ist. Bei vorkommendem unregelmäßigen Gange der Uhr möge man den Hauptdiener darauf aufmerksam machen. Als Normalbestimmung besteht , daß die Anstaltsuhren regelmäßig der B a h n u h r 5 Minuten vorgehend gestellt werden. 33- Im Auftrage der politischen Behörde wird allen P. T. Kurranten bekanntgegeben, daß das Lichtbaden in echter * Kurgästen, denen ein Ermäßigungstarif bewilligt wurde, werden auch ermäßigte Trinkgelder zugestanden. gen. in echter Praxis nur in den dazu bestimmten Lichtbadparlien L'^hibä- ^ der zu erlaubt ist. neimcn Beim Ausmarsche ins Lichtbad und noch mehr beim Rück- auf °dln marsche ist in der Nähe des öffentlichen Verkehres eine nur Stationen ermäßige Entblößung einzuhalten. Zuwiderhandelnde könnten lanbt. sich und dem Besitzer der Anstalt Unannehmlichkeiten zuziehen. Man soll daher, mit Ausnahme der Morgenstunde von 4 bis 5, an den Gasthäusern und Villen vorbeigehend we- öffem- nigstens mit Wadenstrümpfen, Kniehose und virkeh- Tacke oder Rock bekleidet sein. Barfußgehen ist resist ° nur eine Überall gestattet. Beim Besuch der Arnoldshöhe darf man mäßige sich erst am Fuße des letzten Anstieges, beim sogenannten bi&ßung Kalkofen, bis auf die Badeschürze entblößen, falls keine gestattet, Landleute daselbst arbeiten. 34- Das Lichtluftbaden entspricht nur dann seinem Zwecke, wenn dem Lichte direkter Zutritt auf die Haut, welche ein feinst ausgebreitetes Nerven- und Blutgefäßnetz enthält, in ausgedehntem Maße gestattet ist; für Nerven wie fiir das Blut bietet das Sonnenhcht die vornehmste Nahrung. Es ist mehrfach praktisch erwiesen, daß schon das anhaltende Handschuh tragen die Nerven, bezw. das Rückenmark, schwächt. Aus diesem Grunde werden für '^•'i'iei- . ... dung der Damen im Lichtbadeparke «Marienhain» in der Regel Or- Damen gantinhemden nebst Schürze als Normallichtbadbekleidung "ba^e'^' getragen, indessen ist es auch gestattet, wem es Bedürfnis p'»'"''®-ist, das Hemd abzulegen, wohl aber muß die Schürze anbehalten werden. Jene Damen, welche entgegen dieser Vorschrift dichtere oder den Körper mehr bedeckende Hemden oder gar Handschuhe und Schirm im Lichtbadeparke tragen, Ein-werden von der Station, resp. Kur, ausgeschlossen. Ferner ist es unstatthaft und ganz im Widerspruche mit Kleidern obersten Kurprinzip der Anstalt «Einfaches Leben», wenn g^dgt sich einzelne Damen in Seide oder anderen Luxuskleidern, mit i^e-Armspangen, goldenen Uhren u. dgl. ins Lichtbad begeben, Zur Beruhigung und Sicherheit der im Lichtluftbade Damenbefindlichen Dame wird selbes von einer verläßlichen st^SÜn. Anstaltsdienerin überwacht, nämlich rundherum öfters abpatrouilliert, damit sich derselben nicht Unberufene nähern. Während des Kurgebrauches ist das Tragen eines Sonnenschirmes verpönt, dafür ein breitrandiger Strohhut gestattet, und sollten die P. T. Damen soviel als möglich mit entblößten Armen und in leichter Kleidung den Sonnenschein und die Luftbestreichung am ganzen Körper dankbar auffangen; beim Barfußgehen wird selbst in stärkerem Sonnenscheine unbedeckten Hauptes, zu gehen empfohlen, mit Ausnahme jener Individuen, welche an Blutandrang zum Kopfe leiden. Um auch in den Lufthütten das Lichtluftbaden gut auszunützen, ist es für die Herren ratsam, daselbst bloß mit Filetjacke und Kniehose bekleidet zu sein, für Damen empfiehlt sich ein Unterrock und ein nicht dekolletiertes Organtinhemd. ^ Jene P. T. Gäste, welche an Blutarmut oder an Nervenschwäche leiden, sowie auch solche Patienten, welche nicht fähig sind, sich nach der Auskühlung im Morgenlichtbade durch einen tüchtigen Marsch in Schweiß zu bringen, werden chrän wichtigen Kurgründen ermahnt, sich im Lichtbade nicht kungder Stark auszukühlen, zwar aus folgender Begründung: wenn zwei Tage nacheinander kräftige Sonnenbäder ausgeführt Ucht^ wurden und am darauffolgenden dritten Morgen eine Trübung Urft- des Horizontes eintritt, so werden an diesem Vormittage bader. j^gjj^g Dampfbäder verabreicht. Es werden dann in diesem Falle bloß Warmwasserbäder angewendet, weil das Kurprinzip erheischt, daß ein Organismus, an welchem durch Sonnen- und Dampfbäder eine peripherische Blutflut erzeugt wurde, ab und zu durch intensivere Abkühlung mittelst der Licht-Luftströmung auch eine peripherische B 1 u t e b b e stattfinde, welche die inneren Sekretionsorgane Größere ZU einer ausgiebigeren Absonderung anregt. Ausflüge u. Berg- ,5. touren ^ sind Während der Kur sind größere Ausflüge, besonders Bergwährend , ^ , , , T 11 der Kur touren, unstatthaft, weil durch starke Inanspruchnahme der Nervenkraft die Reaktionsfähigkeit auf die Kurreize abzuraten. wesentlich absorbiert, cl. h. beeinträchtigt, wird. Überhaupt sollen sich jene Gäste, welche Ausflüge in die Umgebung von Veldes unternehmen wollen, mit dem Besitzer oder Arzte früher beraten. 37- Während des Sonnenbades sowie überhaupt in jedem Lektüre . . . oon- Bade ist Lektüre k u r w i d r i g, mdem die geistige Anstren- nenbade gung die Nervenreaktion ablenkt, bezw. absorbiert, überdies im Sonnenbade durch den intensiven Lichtreiz das Gehirn überreizt wird. Kopf- sowie alle stark Nervenleidende und Augenkranke ^JJ?™' sollten im Sonnenbade stets einen Augenschirm — erhältlich für Kopfin der Anstalt — oder einen leichten Hut quer übers Ge- N^ven-sicht tragen und dabei noch die Augen geschlossen halten, Es ist bekannt, daß, wenn das Gehirn wie in der Nacht lens-ruht, die Haut tätiger funktioniert. Ebenso verhält es sich im Sonnenbade; absolute Ruhe in demselben ist dort der geeignetste Zustand und das Schlafen besonders günstig. In Konsequenz davon ist vieles und namentlich lautes Sprechen unstatthaft, weil es auch die anderen stört; wer dennoch sprechen will, lisple nur. IV. Ärztliche Ordination. Ärzt- liche 38. Sprech- Zur ärztlichen Untersuchung, Beratung und Besprechung i„ stunde im neuen in der neuen Badeanstalt dienen die Ordinationsstunden, und zwar Vormittag von 9 bis 12 und Nachmittag von vorm. 9 3 bis 5 Uhr. An Sonn- und Feiertagen entfallen die Nach- n'achm.^3 mittagsordinationen. Die P. T. Gäste, welche den Besitzer persönlich in ad-ministrativen Angelegenheiten zu sprechen wünschen, treffen stunde denselben im Kursaal, eventuell in seinem Privat-Sprechzimmer ''^tzeS'" (neben der Speisehalle), zwischen 4 und 5'/2 Uhr nachmittags. Akut oder plötzlich Erkrankte haben hievon sofort dem Arzte Meldung zu erstatten, welcher dieselben ehe- Krankst ens besuchen wird. Stellt sich bei einem Gaste während des Bades Unwohlsein ein, so ist sofort der Arzt hievon sofort zu , . , . melden. ZU benachrichtigen. 39- p^ cLt Nach gepflogener ersten gründlichen Untersuchung und erhält Besprechung des Leidenszustandes erhält der P. T. Kurgast naiSns-' das Original der schriftlichen Ordination, deren Kopie beim Diener im Badehause stets aufzuliegen hat, Kopie damit Ärzte und Dienerschaft Einsicht in dieselbe nehmen nS 'zur können zwecks Kontrolle der wichtigen Durchführung der Ordina- angeordneten Prozeduren. Obige Ordination wird in der beim Regel für zehn bis zwölf Tage ausgestellt, und nach Ablauf ^selbes" dieser Zeit wird der betreffende P. T. Gast ersucht, sich mit seinem Ordinationsblatte beim Anstaltsarzte wieder vor-gewohn- zustellen, um eine weitere Ordination laut Besprechung zu jeden bekommen. Das Erscheinen zum eingeladenen Rapport soll lo. Tag. unbedingt erfolgen, wenn auch nichts anderes zu melden ist, als daß die sämthchen Kurapplikationen gut anschlagen, um beruhigt eine neue Kurordination danach zu verfassen. Es liegt übrigens im Interesse des Kuranten selbst, so oft als er ein Bedürfnis dazu fühlt, sich mit dem Arzte zu beraten, und ist auch vor Ablauf der Ordination der Anstaltsarzt stets bereit, Ratschläge zu erteilen. 40. Zum Da der Arzt während der Kursaison in den Ordinations-Te?-™ stunden stark in Anspruch genommen ist, so werden die dlr"Kur- P- Gäste ersucht, unwichtige Zustände nicht zu erwähnen, methode Wiederholungen zu vermeiden, überhaupt sich kurz zu fassen "Kurpro- und wesentlich das Gewicht der Besprechung auf die neuen .sMdS Erscheinungen (Symptome) zu legen. Es zeigen ja ohnehin Schriften die meisten chronischen Leiden wenige Veränderungen von Besitzers einem Tage zum anderen, und muß daher abgewartet werden, Krisen eintreten, bei denen einzugreifen ist. Überhaupt durch- empfiehlt es sich, in dem Buche «Grundlehren der Natur-TnSb™' heilkunde» fleißig nachzulesen, namentlich das Kapitel: «Die il^gt'ti Heilungsvorgänge chronischer Leiden beim Natureis- heilverfahren», ferner jenes über die Begriffe: «Gesundheit, Wohlsein und Krankheit», §§ 194 bis 215 und manch andere, damit sich die Gäste über den Verlauf der Kurwirkung klar werden und über die Kurprozeduren richtig orientiert sein mögen. 4T. Allerdings erheischt die Steigerung eines Leidenszustandes oder der Eintritt sonstiger Übelstände, seien sie nun Wirkung Uchen einzelner Kurapplikationen oder der ganzen Kur, absolut „ungm baldiger Beratungen mit dem Arzte, dem gegenüber man ja nicht zurückhaltend sein möge. Der Arzt ist jederzeit zu Folge zu helfen bereit. 42 Eine sogenannte Selbstbehandlung, d. i. eine eigen-mächtige Abänderung der Kurvorschrift, ist nicht ge- iimg ist stattet. Die Dienerschaft ist angewiesen, Anforderungen in gestattet, dieser Richtung abzuweisen. Auch werden anwesende oder ebenp- ... _ wenig die Kur selbst gebrauchende Arzte höflich gebeten, sich aller eigen-Ratschläge an die Kranken der Anstalt zu ent- Abtodl-halten. Wer überhaupt kein Vertrauen zum Naturheilver- dei- Kurvorfahren, genauer gesagt, zur «atmosphärischen Kur», wie sie schrift. seit 46 Jahren in Veldes geübt wird, hat, der tut besser, der Anstalt fern zu bleiben. 43- Gewünschte ärztliche Visiten bei Tage sind beim Arzte ö wünschte oder Besitzer vorher anzumelden, wegen nötiger Nachtvisiten Tagwende man sich an den Anstaltsarzt. Visiten sind vorher anzumelden. 44. Patienten, denen sogar die milde Temperatur des Halbbades von 23" aufwärts empfindlich oder die Nachwirkung der Halbbäder überhaupt ungünstig ist, sollen dies dem Arzte ohne weiteres melden. Solchen Patienten wird dann zur Abkühlung nach Sonnenbad und Dampfbad statt Halbbad eventuell die noch mildere und naturgemäßere Abkühlung durch Luftbad verordnet, wie dies schon im § 29 angedeutet wurde. hlken 4 5 ■ weib- Jene P. T. Damen, bei denen das physiologische Unwohl- Gaste sein eingetreten ist, werden aufmerksam gemacht, daß sie bei '^'thres'^ schönemWetter die Lichtluftbäder, ebenso Sonnenbäder machen pj^ysio- logi- dürfen, jedoch ist nach den Sonnenbädern statt Halbbad sehen warme Ganzwaschung von 2 7 " R, tiefstens 2 6" R vorzunehmen. Nur bei außergewöhnlich starker Periode wird das Lichtluftbad und das Sonnenbad ausgesetzt. Bei schmerzhafter Periode wirkt das Sonnenbad sogar sehr wohltätig. In zweifelhaften Fällen berate man den Arzt. 46. Unter kurmäßigem Dursttage ist folgendes Regime verstanden und genau einzuhalten: Verhai- I, Durch 36 Stunden nach beendeter Hauptmahlzeit mal- bis zum ersten Frühstück des zweitfolgenden Tages darf Jährend keine Flüssigkeit genossen werden. Es ist daher sehr ratsam, der an dieser vorangehenden Hauptmahlzeit dursterzeugende ^'ilten''' Speisen zu meiden. Durst- 2. Das erste und zweite Frühstück am Dursttage darf bloß aus trockenen Semmeln oder Weißbrot bestehen. 3. Bei der Hauptmahlzeit ist entweder die Suppe oder das Kompott auszulassen. Stark Durstleidende sollten wenig oder keine Mehlspeise essen. 4. Nach beendetem Dursttage darf nur mit Vorsicht auf den nüchternen Magen laue Flüssigkeit getrunken werden; um kaltes Getränk genießen zu können, muß zuvor der Magen genügend mit Speisen gefüllt sein. An dem dem Dursttage nachfolgenden Trinktage darf man sich allmählich satt trinken; doch sei man auch in den nachfolgenden Tagen bis zum wiederkehrenden Dursttage im Getränke überhaupt zurückhaltend. V. Hausordnung der Lufthüttenkolonie. 47- Im allgemeinen wollen sich die P. T. Bewohner dieser Kolonie gegenwärtig halten, daß es sich um Kranke handelt, die hier wohnen, und daß auf diese in erster Reihe Rück-Erkiä- sich'- genommen werden muß. rung des Die Aufschrift «Diskretionsgrenze» an den Lufthütten «Diskre- bedeutet, daß niemand auf dem Wege, welcher sich vor tions- (jgj. pront der betreffenden Lufthütte befindet, vorbeigehen grenze» _ 1 • 1 i auf den darf, der nicht die Erlaubnis dazu von der mwohnenden hütten. Partei erhalten hat. Auch bei den Herren soll der Vorübergang an den Hütten möglichst vermieden werden, bezw. nur auf gegenseitige Verständigung geschehen. Es ist nicht statthaft, Obstweiber oder Hausierer zu den Hütten einzuführen. Wer Obst kaufen will, muß sich be- „eiw quemen, an deren Standort zu gehen oder das Kommis- jjäüsle-sionsmädchen damit zu beauftragen. rei- darf Zu diesem Zwecke ist für jeden Hüttenbewohner ein niSrzu Teller in die Hütte gegeben, die Löffel dazu aus der Speisehalle in die Hütten zu nehmen ist nicht gestattet, führen. Wer durchaus in der Hütte einen Kaffeelöffel benötigt, lasse sich einen solchen vom Stubenmädchen leihweise von ihrem Vorrate geben. 49- Die Bewohner und Besucher der Lufthüttenkolonie werden höflichst ersucht, nur von rückwärts zunächst gZg^zü ihrer Hütte den Zu- und Abgang zu nehmen. .Der Mittelweg soll von den Bewohnern der hinteren Reihe nur ,nir von so weit benützt werden, bis sie gerade ihrer Hütte gegen- ^Jrtf^ge. über angelangt sind. Es ist dies notwendig, um sich s'»"«-gegenseitig die Wohnung angenehmer zu machen. sower Tor seiner Hütte ein Lichtluftbad nimmt, muß vorge-wenigstens mit Kniehose und Filethemd bekleidet sein; für die P. T. Damen ist ein geschlossenes Organtinhemd Kiei-und Rock vorgeschrieben. Die P. T. Gäste werden dringend ''cfste" ersucht, sich nie mit Lederschuhen auf die Betten zu legen, wodurch letztere arg verunreinigt und verdorben werden. Hütte Bei Bedürfnis des Niederlegens in den Kleidern lege Licht-man die hiezu bestimmte Bettlagerdecke (Filzteppich jj^Jj^'J.^ oder Wollteppich, welcher mit einem braunen Unterschlagstuche am Fußende versehen ist) auf die Wolldecke oder Man begesteppte Bettdecke, um letztere möglichst zu schonen. zum Aus-Die Bettiagerdecke als Bodenteppich zu benützen, was ftir Barfußgeher ohnehin kurwidrig ist, wird strengstens unter- die Bett-sagt, im Gebrauchsfalle wird Schadenersatz berechnet. deSe. 51- rende nachträglich in den Hütten für seine Nachbarn unruhige durch häufigcs Husten, Spucken, Schnarchen, Lärmmachen, ^rden öfteres Aufstehen bei Nacht, Wasserpritscheln u. dgl. als s t ö -von ihrer j-e n d erweist, muß einer von der Administration der Anstalt Hütte ' dis- für nötig befundenen Dislozierung in ein anderes Quartier Folge leisten. 52. DieEett- jjjj Interesse der eigenen Gesundheit möge jeder Gast sind früh sofort nach dem Aufstehen früh die Bettdecken bis ans ^Hetfen" Fußende rückwärts aufschlagen oder ausgebreitet über das wegzi[- Kanapee legen, zwecks Abzuges der nächtlichen Ausdün-behufs stungen. Dem Stubenmädchen ist befohlen, wenn es das Luftung. -^g^gj erlaubt, täglich vier Betten der Reihe nach zur Desinfizierung und Ozonisierung ins Freie zu tragen. 53- ..Die Es wird hier nochmals erinnert, siehe § 15, daß nach Schlaf! 9 Uhr abends absolute Ruhe in den Hüttenkolonien isf^uhi- herrschen muß, um die bereits Eingeschlafenen nicht zu Mittags- stören. Ebenso ist zwischen 1/, 2 und 4 Uhr nachmittags, pLSe als Schlafstunden, Ruhe nicht nur in den Hütten, sondern ^""uh'^'^ auch in der Speisehalle höchst notwendig. Die im Kursalon abgehaltenen Vergnügungen sind nach 9 Uhr zu beenden, es sei denn, daß die ganze Kurgesellschaft eine Verlängerung wünscht und Besitzer oder Arzt damit einverstanden sind. 54- Kommis- Zur Bequemlichkeit der Gäste ist ein eigenes Kommisse' sionsmädchen zur Besorgung von verschiedenen Aufträgen chen. angestellt. Demselben gebührt für eine Dienstleistung bis zu einer halben Stunde 20 h, bis zu einer Stunde 40 h. 55- Es wird dringend ersucht, die Eingangspforte zur Kolonie stets zu schließen, um Unberufene vom Eintritte abzuhalten. 56. In den Lufthütten sind Kochereien nicht gestattet; man benütze im Notfalle die Kurhausküche. Überhaupt vermeide man es, zwischen den drei Mahlzeiten, weil kur- 1" ' ' Hutten Widrig, zu essen (§§ 175 und 17 6 der Grundlehren). Obst sind Ko-genieße man unmittelbar nach einer anderen Mahlzeit. nicht^T- Das Zutragen von Speisen und Getränken von auswärts ist nicht gestattet, wenig Man bediene sich beim Gebrauche des Schnellsieders z^t'^^gen auch des dazu gehörigen Unterlagsbleches, um die Möbel gp™"^^ nicht zu beschädigen, Vernachlässigung dieser Vorschrift und von aus-dadurch herbeigeführte Beschädigung wird aufgerechnet werden. Die Übfirstellung von Möbeln in den Hütten kann „acWäs-nur mit Erlaubnis des Verwalters geschehen. Um das Grüßen . . schadl- bei den vielfachen Begegnungen zu vereinfachen, wird man gung der vom Hutabiiebinen entbunden. wird Ei'- Es genügt das einfache militärische Handanlegen, 'glrech-'" 5 7 Wiederholte Mißachtung vorstehender Hausordnungsregeln der zieht die Quartierskündigung nach sich. Die Gültigkeit vor-stehender Hausordnung beginnt mit der Saison des Jahres 1901. Tarif für die Extraspeisen zu den Frühstücken. Heller I Portion Tafelbutter ä 30 Gramm 16 h, von 50 Gramm 24 1 » Omelette oder Rühreier.......40 2 weichgesottene Eier..... .....20 I Kompott 1 , , • T-, , , f 36 I Suppe / Zugabe zum zweiten Frühstück . | ^^ Kakao oder Schokolade statt Milch zum ersten Frühstück 24 » » »als zweites Frühstück . . -36 Tee (statt Milch) zum ersten Frühstück.....16 Tee als zweites Frühstück.........30 I Portion Obstgelee...........16 NB. Wer sich das erste oder zweite Frühstück, ohne akut krank zu sein, was ärztlich konstatiert sein muß, in der Lufthütte servieren läßt, hat dafür 20 h, ebenso für eine Hauptmahlzeit 60 h gleich der Aufträgerin zu bezahlen. Parteien, welche nicht meine Quartiere bewohnen, müssen das erste Frühstück aus der Anstaltsküche abholen lassen und das zweite Frühstück wird nur in der Speisehalle serviert. — 26 — VI. Tarifpunkte, gültig von 1901 ab. Kronen 1.) Für ärztliche Untersuchung und Aufnahme beim Kurantritt (für Rechnung der Anstalt) lO' — 2.) Für die Kur mit ärztlicher Leitung, 2 Dienern zu den Halbbädern, mit Zugabe einer wollenen Schwitzdecke sowie kompletter Kurkost (vegetarisch), per Monat ä 30 Tage, Wohnung nicht inbegriffen*.........240' — 3.) Am Schlüsse einer zwei- bis vierwöchentlichen Kur gebührt dem Anstaltsarzte ein Kurhonorar von mindestens......... 10 • — und für jede weitere Woche..... 2- — Selbstverständlich entheben höhere, freiwillig geleistete Kurhonorare den P. T. Kurgast von obiger Verpflichtung. Dieses Honorar wird in der Regel persönlich dem Arzte entrichtet. Wo dieses nicht geschieht, wird der bezüghche Honorarbetrag auf die Rechnung des P. T. Gastes gesetzt und an der Anstaltskasse behoben, 4.) Kur wie sub 2 ohne Kurkost per Monat . 210' — 5.) Kurkost (vegetarisch) ohne Kur für Begleiter per Monat........... 8o' — 6.) Für jede nicht am gemeinschaftlichen Tische servierte Hauptmahlzeit mehr..... —"60 7.) Für jede Portion gebratenen oder gedünsteten Fleisches............ --'So 8.) Gäste in fremden Quartieren haben notwendig befundene oder gewünschte ärztliche Visiten zu honorieren, und zwar bei Tag, je nach der Entfernung, mit......2 bis 4 ■ — Für Nachtvisiten das Doppelte . . . . 4 bis 8' — 9.) Gäste, welche statt einer gebrauchten Wolldecke eine neue verlangen, haben hiefür den übhchen Kaufpreis zu bezahlen oder leihweise als Entschädigung....... i4' — * Siehe LufthUttentarif und Ausweis im Prospekte. 10.) Kur und Kost unter einem Monat wird im Verhältnis berechnet, doch ist jeder Kurgast verpflichtet, mindestens für eine Kurwoche den Betrag im voraus zu entrichten, und wird derselbe keinesfalls zurückerstattet. Wie in den meisten Kuranstalten, so ist es auch in Veldes üblich, daß die P. T. Kurgäste in der Anstalts-Lufthüttenkolonie Wohnung zu beziehen haben, namentlich tung der deshalb, weil eine solche den Kurgrundsätzen am besten de^nLiif" entspricht. Wünscht dennoch jemand anderswo Quartier zu g'*"'.'™!, nehmen, so gebührt der Anstalt, in solange nicht zu alle Anstaltsquartiere besetzt sind, dafür eine beison" Entschädigung, und zwar in dem Verhältnisse zu dem 2ahfun vom Gaste anderswo gewählten Quartiere der Betrag von einer K i'So bis zu K 3 •— pro Tag. Sind bei Ankunft eines schädi-Kurgastes alle Wohnplätze der Anstalt besetzt, so möge g™g-sich derselbe ja iiiclit voreilig an ein fremdes Quartier binden, es sei denn für einige Tage mit dem Rechte sofortiger Kündigung, sondern vorher Rücksprache mit dem Anstaltssekretär pflegen und sich vergewissern, ob nicht in Bälde Quartierplätze der Anstalt frei werden, da die Anstaltsleitung darauf bestehen uiuss, daß, sobald Hütten frei werden, dieselben in erster Reihe von ihren Gästen bewohnt werden müssen. Jenen P. T. Gästen, welche ihre Mittellosigkeit in unzweifelhaft beglaubigter Weise nachweisen können, bewilligt der Besitzer ausnahmsweise den ermäßigten Tarif des alten Badehauses. Ergänzungs - Bestimmungen. Die oben angeführten Kurpreise sind als Abonnementstaxen anzusehen und sollten, streng genommen, im voraus bezahlt werden. Da jedoch in der Regel hievon abgesehen wird, so gelten folgende Normen: I.) Unterbrechung der Kur zu Ausflügen etc., überhaupt Abwesenheit bis zur Ausdehnung von fünf Tagen wird in bre-der Berechnung nicht berücksichtigt. Austritt 2. Der Austritt aus der Kur, Kost und Quartier muß ""km"' Anstaltsadministration wenigstens fünf Tage früher und angezeigt werden. Ist dieses geschehen, erfolgt die Ab- Quar-tier. rechnung genau fünf Tage weiter nach der erhaltenen Kündigung oder, wenn letztere unterblieben ist, vom Austritte an. 3. Gäste, welche auf regelmäßige Vormittags-Sonnenbäder pränumerieren oder sich dazu auf der Sonnenbädertafel einreihen lassen, füllen einen Kurplatz aus, gleichviel ob sie die anderen Prozeduren mitmachen oder nicht, denn ohne Sonnenbad gibt es überhaupt keine eigentliche atmosphärische Kur, wenn auch Lichtluftbäder gebraucht werden sollten. Nur von beiden gleichzeitig nach ärztlicher Vorschrift gebrauchten Prozeduren ist volle Kurwirkung zu erwarten. 4. Einzelne Bäder und Prozeduren zu nehmen Einzelne ist nur Unter Bedingungen gestattet, nämlich Kurgäste, gesell die mindestens einen oder anderthalbrnonatlichen nur Mc" Kurzyklus durchgemacht haben, erhalten vom Besitzer absoi- die Erlaubnis, resp. in seiner Abwesenheit vom Anstalts-™er-' arzte, sich einzelne Badekarten an der Anstaltskasse zu *iicher'' ^^scn. Und zwar zu dem hier anliegenden Tarif Die P. T. Kur. Gäste werden aber diesfalls aufmerksam gemacht, daß, wenn sie auch nur einzelne Bäder in der Anstalt nehmen, sie sich unbedingt nach den ärztlichen Vorschriften zu richten haben, schon wegen der dem Anstaltsarzte persönlich obliegenden behördlich vorgeschriebenen Verantwortung. Diese Vorschriften sind auch für das Badepersonal allein gültig. 5. Die Kurdienerschaft leistet ihre Dienste in den Kur- Stunden von 4 Uhr morgens bis 10 Uhr abends mit Aus- tchaft iiahme von i/^ 2 bis i/^ 3 Uhr nachmittags, deren Ruhezeit, und de- Die außergewöhnlichen Dienststunden sind von 10 Uhr iohnung! abends bis 4 Uhr früh, sowie an Sonn- und Feiertagen von 2 Uhr mittags ab. Während dieser außergewöhnlichen Dienstzeit wird für eine einzelne Stunde oder einmaliges Aufstehen des Dieners bei Nacht 50 Heller, für zwei Stunden oder zweimaliges Aufstehen 60 Heller und für drei oder mehr Stunden 20 Heller per Stunde berechnet, insofern man sich nicht mit dem betreffenden Diener oder der betreffenden Dienerin schon direkt abgefunden hat. 6. Leibstücke, z. B. Leib-, Brust-, Wadenbinden, Bein-fatschen, Kopfhauben, Klistierspritzen und andere extra angefertigte Leibstücke (Rumpfjacken), sind in der Anstalt vorrätig oder werden auf Wunsch verfertigt, jedoch nicht wieder zurückgenommen, und haben alle ihren festen Tarif. 7. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Ermöglichung einer korrekten Verrechnung jedem Kurgast am Tage seiner Aufnahme in die Anstalt eine spezielle Instruktion eingehändigt wird, um deren Diirctasiclit und Befolgung dringend ersucht wird. K urUtensilien. Kurver-rech-nnngs-instruk- VII. Tarif der Rikli'schen Naturheilanstalt in Veldes für Einzelbäder. Nach ein- Nach ein imd einhalbmonatlichem Kurgebrauch monatlichem Kurgebrauch I I Lichtluftbad nur auf einen halben K h K h Tag beschränkt....... 2 40 I 20 2 I Sonnenbad mit nachfolgender Wasserapplikation oder ein Dampfbad mit Wasserapplikation...... 4 80 2 40 3 I Feuchtpackung mit nachfolgender Wasserapplikation...... 4 — 2 — 4 I warmes Vollbad oder ein warmes Beinbad.......... 2 40 I 20 5 I kaltes Beinbad oder ein warmes Sitzbad.......... 2 — I — 6 I Halbbad mit 2 Dienern oder eine Mantelabreibung mit 2 Dienern, I Strahl- oder Regendusche . 2 40 I 20 7 8 I kaltes Sitzbad........ Alle vorstehenden Applikationen mit Ausnahme der Duschen in Privatwohnungen ausgeführt 30°/(, erhöht. I 80 I VIII. Allgemeines über Kurkost. Kur ist der Inbegriff einer im Gegensatze zur bisherigen gewohnten, nunmelir wesentlich veränderten Lebensweise, bei welcher auch die Diät eine sehr wichtige Rolle spielt. Die Wichtigkeit der Diät ist besonders bei der Sonnenkur von großer Bedeutung. Die letztere beruht überhaupt auf dem gesunden Prinzipe der Lebens-vereinfachung oder der Rückkehr zur Natur. — Von allen Physiologen und vielen Ärzten wird anerkannt, daß an dem nunmehr erschreckend zunehmenden allgemeinen körperlichen Elend und der enorm einreißenden Nerven-Einfach- Zerrüttung unserer Generation, namentlich der Stadt-"kost" bevölkerung, unsere außerordentlich verkünstelte, pikante gend und üppige Diät eine Hauptmitschuld trägt. Schon von empfeh- diesem Gesichtspunkte ausgehend, hat demnach die Kurkost wert eine griindsätzlicli eiufacUe zu sein; vor allem muß dieses in der Zahl der Gerichte durchgeführt werden, denn je zahlreicher dieselben auf dem Tische erscheinen, desto mehr wird ein Gaumenkitzel hervorgerufen, der dann zum Zuvielessen verleitet, nämhch mehr als es der normale Stoffwechsel erfordert. Als Folgen einer solchen un-natürhchen Ernährungsweise treten nach kürzerer oder längerer Zeit verschiedene, mitunter schwere Krankheiten auf, und es empfiehlt sich daher dringend, um Störungen des Stoffwechsels zu vermeiden, Eiiifaclilieit In der Kost z^-ei überhaupt zu beobachten. Es ist «lalier iiiclit oder gar ratsaui, Wenn sich die P. T. Gäste beim zweiten Früh-Speisen stück eine zweite oder gar eine dritte Speise anschaffen, und soll das lästige Separatzahlen dafür ein Ablialtnngs-stück^^ inojuent bilden. Abgesehen davon, daß man nicht mit paw"nd! über fülltem Magen ein Nachmittags-Sonnenbad nehmen darf, ebensowenig ein warmes Lichtluftbad, hat die Enthaltung vom Zuvielessen beim zweiten Frühstück diese gute Wirkung zur Folge, daß ein guter Appetit, ja Hunger zur Hauptmahlzeit sich einstellt und dann die einfachen Gerichte, resp, alles Genossene, gut verdaut und assimiliert wird. Ein zweiter, wichtiger Standpunkt zum Prinzipe «Einfache Kost» ist folgender: Bekanntlich essen die südlichen Völker einfacher und viel weniger als die Bewohner von kälteren Klimaten, und zwar aus zwei Gründen: 1.) weil sie weniger Körperwärme abzugeben brauchen, 2.) weil das Nervensystem eines längere Zeit hindurch sonnendurchstrahlten Körpers die Fähigkeit besitzt, aus weniger Nahrungsmaterial genügend Blut zu erzeugen, mit anderen Worten, der Assimilationsprozeß wird durch Sonnenlicht ein vollstäinligerer (alles dem Körper in Form von Nahrung Zugeführte wird besser ausgenützt) als bei jenen Individuen, die viel unter Dächern und hinter Mauern, das ist im Schatten, leben. Sie nähren sich teilweise von der Sonne, statt von der groben Materie! Diese Die Ab-für unseren Körper so hochwichtige Sonnenkraft ''^äe""® soll also, insbesondere während der Kur, vom Körper nicht abgehalten werden, daher sind auch Sonnenschirme ganz vom und gar nicht am Platze. Aus dem Vorhergesagten geht ^hkT also klar hervor, daß zur Sonnenkur, die einen integrie-renden Bestandteil der atmosphärischen Kur bildet, eine Ma«tko$^t absolut nicht passt. Die größere Menge der heutigen Städter sind bekanntlich Vielesser; viele von ihnen leiden an Aufgedunsenheit des ganzen Körpers oder einzelner Organe, dadurch auch an Schwerfälligkeit (Elastizitätsmangel). Man halte sich stets vor Augen, daß der Nahrungsüberschuß vorzugsweise dem schwächsten, das ist dem leidenden Organ als neuer Nah-Belastiiiigsstoif zuströmt und hier als Kranklieits-erreger wirkt. Ein anderer Großteil der Städter leidet an krankhafter krank-Magerkeit und Schwäche bei zu geringer Blutbildung „grad' (Anämie) durch das herabgekommene, geschwächte Nervensystem (Neurastheniker) infolge der Abhaltung des für den Organismus so wichtigen Sonnenlichtes vom Körper. Beide Repräsentanten der heutigen Afterkultur klagen über rasche Nerven-körperliche und geistige Ermüdung und sehr geringe Wider- Hauptstandsfähigkeit. Kraft (Bfervenkraft) ist also das Hanpterfordernis zum gesunden leben. Ballast zum ge-(«lualitativ oder quantitativ) lieisst der Leben. Kraftzelirer. Einfache Lebensweise und Kost des I^>e3itzers der Anstalt, der im hohen Alter geistig und körperlich sehr rüstig und arbeitsfähig ist. Als Gegenbeispiel darf ich meine Person anführen: «Seit Jahren lasse ich die Mittagsmahlzeit aus, genieße zum Frühstück bloß zwei Schalen weißen, schwachen Kaffees oder Tees, dazu eine Portion Obst oder eine Kleinigkeit Butter oder Käse; dann hat mein Magen elf Stunden Ruhe bis zur Hauptmahlzeit, die ganz gleich der meiner Gäste ist, und ohne daß ich mich in der zehnten oder elften Stunde hinfällig oder schwach fühlen sollte. Öfter esse ich kein Fleisch, wohl aber nehme ich ein Gläschen Wein. Bei dieser quantitativ geringen und qualitativ einfachen Kost fühle ich mich im 79. Lebensjahre, Gott sei Dank, rüstig genug, täglich auf dem 11/2 Stunden entfernten Hundsrückenberg vor dem Frühstück das Lichtluftbad zu praktizieren und nachher mehrere Stunden geistig frisch zu arbeiten.» Wer strammer und elastischer werden will, der halte sich das oben erleuchtete Grundprinzip einfacher Kost stets im Gedächtnis, wer stramm werden will, der führe es auch konsequent durch, und zwar nicht bloß in der Kur, sondern auch zu Hause. Bei diesem Anlasse wird an alle meine geehrten Klienten, welche auf üppige Kost so viel Gewicht legen, die Frage zur Selbstbeantwortung vorgelegt: Warum habt ihr euch zu Hause bei derselben nicht gesmid gegessen und kommt krank hierher?? Die Antwort lautet: Ihr habt euch just krank gegessen; durch tägliche Übernährung seid ihr Ballastträger geworden. Dieser Mahnung gedenket stets zu Hause, verbindet damit täglichen liiclitluftknltus soviel es euere freie Zeit erlaubt, und ihr werdet dafür Dank wissen! Wolfsberg in Kärnten, den 17. April 1901. MHRODNfl IN UNIUERZITETNfl KNJIŽNICA 00000289253