Nl-. HH. 18^8. Alntsbllltt zur LaAOer Zeitung. Samstag den b'. Mai. Vubernial - Verlautbanmgen. «3- 73U (2) Nr. »891. Kundmachung. Ueber die Errichtung einer Hufbeschlag-Lehr- anstalt in Krain, in Verbindung mit einem Thier- spitale, ist nachstehender Erlaß des hohen Mini- Zeriums des öffentlichen Unterrichtes erflossen, welcher gleichzeitig dcr k k. Landwirthjchaft- ^estllschaft in Krain znr weitern Einleitung und Verfügung mitgetheilt wird. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 25. April 1848. Abschrift eines Erlasses des k k. Ministeriums de6 öffentlichen Unterrichtes vom 13 April l. I, Z. l311, an das k. k. illyr. Zubern ium. — Das Ministerium des öffent lichen Unterrichtes be>^illigtt, daß von der k. k. Landwirthschaft - Gesellschaft in Kram eine Huf- beschlag Lehranstalt, in Verbindung mit einem Thierspitale, auf dem ihr gehörigen Vcrsuchshofe in Laibach (dem Polanahofe), nach dem von ihr bei dem k. k. Gubernium eingereichten und von diesem der Studien-Hofcomnuision mit dem Be- richte vom l^l. Febr. 1645, Z. 2932, unter- legten Plane errichtet werden dürfe. — D^r Unter- richt an dieser Lehranstalt wird demnach auf einen einjährigen Curs zu beschränken, und in diesem wird i») die Naturgeschichte und Diätetlk in den Monaten October und November täglich durch eine Stunde; d) die Zootomie und Zoophysiologie in den Monaten October, November und December, taglich durch 2 Stunden; «) die Theorie des Huf- und Klauendcschlages in den Monaten De- cember, Jänner und Februar, täglich durch eine ^lunoe; (l) die Arzneimittellehre im Monate ^ärz, taglich eine Stunde; <>) die specieUe Pa Elegie und Therapie der Krankheiten oc6 Pferdeb ^»l Monate Jänner bis zum Juli, taglich durch Ü^ei Stunden; t) die Theorie über Vieh- und Fleischbeschau im Monate April, täglich durch eine Stunde vorzutragen; ^) der klinische Unter- ^'cht und die Ordination im Krankenst^lle, durch ^6 ganze Jahr täglich durch zwei Stunden zu halten, und K) der practische Unterricht im Hu» U"d Klauenbeschlage, durch das ganze Jahr täg- '^ in zwei Stunden zu ertheilen seyn. — Das "l)rpevs»nale hat: l) aus einem Director, del ^gleich ^-st^. Lehrer ist; 2) aus einem Lehrer (diese ^lden Individuen müssen diplomirte Thierarzte '^"); lt) aus einem am Wiener Institute geplüf- ^n (tzurschmied, der den Dienst eines Lehrschmiedes ^ ""d zugleich klinischen Assistenten zu versehen hat, iu bestehen. — Die Lehrgegcnstände u, c, ^l und l' Nnd vom Director, die Gegenstände d, e und ^ ^om Lehrer vorzutragen. - Den practischen Unter- llcht im Huf- und Klauenbeschlage hat der Lehr- >ch'nied zu ertheilen. — Die Unterrichtssprache soll ^ krainische seyn. — Als ordentliche Schüler burfcn nur Hufschmiede, als außerordentliche aber auch Ol'conomen, Vieh- und Fleischbeschauer und ^prüfte Wundärzte aufgenommen werden. — "lle Kandidaten müssen des Lesens und Schreibens "der kram. Sprache vollkommen machtig seyn. ">e Schmiede müssen sich durch den Lehrbrief als U lernte Schmiede ausweisen. — Nach vollendetem dc',/"!^ ^ ^""ster werden mit den Schülern von re" v""ffendcn Lehrer und im Beiseyn des Di- ors Prüfungen vorgenommen und hierüber ludlenzeugnisse ausgefolgt. —Den Hufschmieden dürfen nach mit gutem Erfolge zurückgelegten theo- retischen und practischen Lehrfächern, und nach einer in Gegenwart des Directors abgelegten Probe über die hinlängliche Kenntniß des practischen Huf- beschlages, Absolutorien ertheilt werden. — Die Absolutorien sind ganz nach dem K. 3<5 des Wiener Organisationsplanes zu stylisiren, und mit der Unterschrift des Directors und des Lehrers zu vcr» sehen. — Die übrigen Hörer erhalten Studien- Zeugnisse, in welchen deutlich ausgedrückt wird, daß sie den Gegenstand bloß als außerordentliche Schüler gehört haben. — Behufs des Unter- richtes sind folgende Localitäten und Lehrmittel herzustellen: 1) Ein für die Vortrage aus den verschiedenen Lehrgegenständen zweckmäßig einge- richteter Hörsaal; 2) ein Cabinet sammt Einrich- tung zur Aufbewahrung der für den Unterricht nöthigen anatomischen und andern Präparate und chirurgischen Instrumente; 3) eine gehörig ein- gerichtete Apotheke; ^) eine Schmiede sammt Be- schlagbrücke und den dahin gehörigen Erfordernissen ; 5) eine Krankenstallung mu zwölf Ständen, den Zubehören und einem unweit befindlichen Okolr; ti) in entsprechender Entfernung ein SeparatstaU mit drei abgesonderten Ständen, in Verbindung mit dem HundcstaUe; 7) die Wohnung deb Lehr« schmiedes. — Für die materiellen und geistigen Mittel zur Errichtung und Erhaltung dieser Anilalr hat die k. k, Landwlrthschast-Geiellschast in Kram auf die in ihrer, dem k. k. (Äuoermum unterm 2l). Jänner 1845 gemachten Eingabe angedeutete Art zu sorgen. — Der Studiensono oars l)lebel nicht in's Mitleid gezogen werden. — Die Anstalt darf den Namen „Hufbrschlags-Lehranstalt der t. k. Landwirthschaft >n Rrain" surren. — Die Beob- achtung der in dem Lehrplanc vorgeschri^betlen Modalitäten ist von dem medlcinlsch-Hlrulglichen Studien-Directorate zu Lalbach zu überwachen. De Erlangung des Meisterrechles zur Ausübung des Sa.miedgewerbes kann von der Anhörung dec, einjährigen Lehlcur>cs sür Hufschmiede nicht abhän- gig gemacht werden. Z. ?3U. (2) Nr. i>544. Concur s-Verlautbarung. Zur Wiederbesetzung der bei dem hierortigen k. k. Eameral- nnd Knegszahlamte erledigten Cassadiener-Gehilfen-Stelle, mit einemIahreslohne von 2Ml fl. und der vorgeschriebenen Amtstlei- dung, wird der Concurs bis Ende k. M. ausge- schrieben. — Diejenigen, welche sich um diesen Dienstplcch bewerben wollen, haben ihre dießfal- ligen Gesuche längstens bis Ende Mai l. I. bei dieser LandessteUe zu überreichen, und dieselben mit den legalen Beweisen über Alter, Stand, Religion, ferner über die Kenntniß der kraini- schen Sprache, so wie über ihre bisherige Mili- tär - oder sonstige Dienstleistung, und insbeson- dere über ihre für diese Stelle ausdauernde körper- liche Beschaffenheit zu belegen. — Patental-In- validen und ausgediente Capitulanten werden hicbei besonders berücksichtiget werden. — Vom k. k. Gubernium. Laibach am 28. April 18l8. Stadt- n. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 731. (2) Nr. 3053. Edict. Da bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte zugleich Crim. Gerichte, eine Criminal-Actuars- Stelle mit dem jährlichen Gehalte von 6M> fl. in Erledigung gekommen ist, so haben alle jene, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, ihre ge- hörig belegten Gesuche, und zwar: wenn sie bei einer andern Behörde dienen, durch ihre Vor- stehung binnen vier Wochen bei diesem Gerichte einzubringen, sich darin über ihre Kenntnisse, bisherige Dienstleistung und die volle Kenntniß der krainischcn Sprache auszuweisen, und auch anzuzeigen, ob sie mit irgend einem Beamten die- ses Gerichtes verwandt oder verschwägert sind. — Laibach am 29. April 18^8. Hemtliche Verlautbarungen. Z 7l«. (3) Nr. 25W. Kundmachung Im Laufe des nächsten Monates Mai l I. wird der Magistrat nach dem Stiftvriefe der selia/n Frau Helena Valentin llä>. 1 December l>><35, 5U st C M. zu Gunsten altern >. und verwandt- schaftsloser Kinder, die in dcr Vorstadtpfarre Maria-Verkündigung (städtischen Pomeriums) geboren worden sind, oder dermal in selber wohnen, vertheilen. Diejenigen, denen solche Kinder anvertraut sind und noch nnM das !5 Lebensjahr zurück elegt haben, werden aufgefordert, sich bis li. k. M, Mai l. I bel dem unterzeichneten Ma- gistrate der betreffenden Abtheilung personlich zu melden. — Stadtmagistrat Lai >ach am 27. April 18 l8. Z^7^27"(2) Nr7 l38l. Kundmachung. In Folge der zwischen der k. k. obersten Hof- postvcrwaltung und dem Vcrwaltungs-Rathe der Dampfboot-Fahrten des österreichischen Lloyd in Trieft getroffenen Uebereinkunft findet, vom 1. Mai »8i8 anfangend, eine Aenderung der bis- herigen Seeporto-Sätze und eine Ermäßigung des dießfälligen Tariffes Statt. Es wird nämlich das Seeporto festgesetzt: «) für Briefe zwischen Oesterreich, Ancona, den jonischen In- seln und Griechenland, wie bisher mit 12 kr.; dann l.) jür jene zwischen Oesterreich und allen Orten des Orients und am schwarzen Meere mit !8 kr. für den einfachen, '/, Loth wiegenden Brief. — Die Seeporto - Taxen von l2 kr und 18 kr. steigen für die mehr als '/, Loth wiegenden Briefe in einem dem österreichischen Briefpost - Tariffe sich annähernderen Verhältnisse, wie folgt: bis '/, Loth . — !2 — 18 über V. Loth »1 - - l« - 27 » 1 » » 1'/, » '"""^ ' > '»' » " 2 . ' " ^ " ^' 2 '/, » " s » . - 42 1 3 " 3 ' „ ., 3'/. >' --48 112^ » 3 '/, » " f_ " '"54 121 » 4 >> >> 4/, ., . 1— 130 „ 4'/, » " 5 ., . 1 « 1 39 >, 5 ., » 5 '/, „ . l 12 , 48 „ 5 '/, » " « ., . 1 18 1 57 „6 ,, ', 7 » . 1 24 2 « „7 » » 8 v . 1 3« 2 24 „ 8 » ., 12 » . 1 48 2 42 »12 » », 18 „2 — 3 — ., 1« » » 24 » . 2 12 3 18 » 24 „ „32 » . 2 24 3 36 338 Für die mehr als 1 Pfund wiegenden Schrif- etn entfällt für das Mehrgewicht von 8 zu 8 Lo- then der Betrag des für den einfachen Brief fest- gesetzten Porto von 12und 18 kr. — Für Druck- werke, unter Kreuzband verwahrt, ist nur der sechste Theil der vorstehenden Sceporto- Gedühren, für Waarenmuster dagegen der dritte Theil der tariffmä'ßigen Taxe zu entrichten; jedoch darf bei dieser letzten die dießfällige Gebühr nicht 3 72». (2) Nr. 1?3 Licitations-Verlautbarung Zu Folge Verordnung der löblichen k. k. illyr. Provinzial-Baudirection vom ? , Erh 27 l M. ^ <>. ^ Vadien ^ Fiscal- ^ ^. für jeden Bauvollen. 'Z Detail des Bauobjectes. ^ ., Vcrstei- "lizelnen . . ^, . .^ ^ Preis. Bau. dungs-Termin. __________________________________________ si. >kr' si"j"'kr7________________ .......! " 1 Beistellung und Einbettung von 53U Hausen 2 42^/, Cubik-Fuß durchgeworfencö Huf- I' schlag-Deckmatcriale (Rleselschotter) zu- . -3 sammen......... 355 2U ^ 17 4« biö 15. Juli l. I. 2 Bcischaffung zwei neuer Schiffe, ganz aus ^ Eichenholz, oä ^r2<;a tiu plilgi, 22 ^ <» kolnolt, oder 5", 3, l)", in, ächten- «-« breit, U',5', U" der Boden, Roshanz und 2 ^ die beiden Schiffschnäbel 3'/,, jede Seiten- tA^ wand aber 2'/, ^ioU dick. Die Gesammt- L ^ kosten eines solchen Schiffes betragen V ^ 15l» si., daher zusammen .... 3«U - ^» ^ 15 — detto 3 Bei. und Aufstellung von 35U Stück 15 bis ^ <- 20 Fuß langen, ^ Zoll dicken eichenen 3^ Streifdaumcn, nebst 35tt Stück 5 bis « ^ ^ Schuh langen, ^ Zoll dicken eichenen "^"5 Unterstützungssäulen, sammt Beigabe der «>: , erforderlichen Holz - und Elsennagel, im L Gesammtbctrage von ..... 291 4U ^ l4 35 detto 4 Anschaffung neuen Bauschanzzeua.es, beste- ^ hend in eisernen und hölzernen Werk- zeugen, zusammen...... 191 33____________U 34'/,______detto Summa 1138 >3l l5»<> 55/, Wegen Uebernayme oer ooangesuyrren Hru.l- ten werden alle Unternehmungblustlgen mit dem Beisatze eingeladen, daß sie zu ihrer Darnach achtung die Modalitäten, unter welchen sie lici- liren können, aus dem Nachstehenden entnehmen können: 1) Die mündliche ^citations-VerHand lung beginnt um 9 Uhr Vormittags, und es wer- den d'.e'Objecte nach der Reihenfolge des obigen 'Ausweises einzeln um die angefühlten Flscalprcise in der Art ausgerufen, daß sür jedes Object nach dem letzten Anbote eine Viertelstunde Zeitraum vis zum Ab>chlage bestimmt ist Jene, welche daher bei allen Objecten mitlicitiren wollen, haben sich schon um 9 Uhr in der Amtskanzlei des k. k. Bezirks-Commissariats Umgebung Laibachs ein- zufinden, weil ein einmal veräußerter Gegenstand nur unter der 5uk 2 angeführten Voraussetzung zum nochmaligen Ausbcte kommen kann, - 2) Werden nämlich bei der objectenweisen Feil- birtung nicht alle Gegenstände um oder unter ihrem Ausrufspreise erstanden, so werden sowohl die nicht an Mann gebrachten Arbeiten mit ihren Fiöcalvreisen, als auch die bereits erstandenen Gegenstände mit ihren bezüglichen Erstehungs- deträgen zusammen genommen noch ein Mal in der hieraus resultirenden Gesammtsumme feilge- boten werden. Jedoch bleibt auch in diesem Falle der respective Ersteher des einzelnen Objectes für seinen frühcr gemachten Anbot verbindlich — I) Jeder Licitam hat vor Beginn der Verstei- gerung das in dem obangeführten Ausweise er- sichtlich gemachte 5proc. Vadium jenes Objectes, für welches er licuiren will, der i!icitations-Com- mission zu erlegen, und muß, im Falle er Er- steher bleibt, dieses Vadium auf W ^ des Er- stehungsbctragcs erhöhen, welche Summe ent- weder im Baren oder in Staatsobligationen nach weniger betragen, als für den einfachen Brief festgesetzt ist. — Die für die Beförderung der unter Kreuzband vorkommenden Zeitungen und Journale festgesetzte Sceporto - Gebühr von Einem Kreuzer per Bogen bleibt unverän- dert. — Was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Von der k. k. Obcrpostver- waltung. Laibach am 28. April 1848. u.I./ Z. 1141, wird die M inuendo-Licitation der im Navigations-Bauassist^riate Littai während des laufenden Verwaltungsjahres auszuführenden Bau^ Herstellungen und Baumaterialien nachstehend vor- acnommen: dem vorjemapigen Course, die «Ocaülsicyulover- ,chreibung des Anlehens vom I. »83-l und 1v3U aber nach ihrem vollen Nennwerthe geleistet, aiS Caution in lic^^no zu verbleiben haben wird ^ 4i Odwoyl die Llcitationoverhandlung eine mündliche ist, so wird doch auch die Einlage von schriftlichen Offerten gestattet; nur muß das Os- sert aus einem Stämpclbogen von tt kr geschrlc- bcn, und in demselben ausdrücklich der Erlag des Vaoiums nach §'. 3, so wie auch die Kenntniß der Licitalions- und Baubedingniffe und der Bau- deschreibung, so wie dcr Anbot jeoes einzelnen Bauobjectes mit Ziffern und Buchilaben ganz unbedingt ausgedrückt seyn. — Uebrigens werden nur sulche Offerte berücksichtiget, welche vor der mündlichen Fellbietung des Objectes, für welches sie lauten, übergeben werden. — Bei gleichem schriftlichen und mündlichen Anbote hat der letztere den Vorzug, dagegen bei gleichlautenden schrift- lichen Offerten durch das Üoos entschieden wird. — 5) Wer für einen Andern licitiren will, hat sich nut der beglaubigten Vollmacht vor der Ver- steigerungs«Commission zu legitimiren. — tt) Die nähcrn Bau-und Versteigerungsbedingnisse, dann die Baubeschrcibung, Vorausmaß und Plane kön- nen bei dem k. k Bezirks-Commiffariate der Umge- bung Laibachs bis zum und am Tage der abzu- haltenden Licitation eingesehen werden. — K K. Navigat.-Bauassistoriat Littai am 27. April 1848. Z. 733 (2) Nr. I39l>. L i c i t a t: o n s - K u n d m a ch u n g. Zur Vollflihrung der im hierortlgen k. k, Polizei^Directions-Gebäude für das laufende Jahr genehmigten Conservations-Bauten wird in der Kanzlei dieser Baudirection am llj, Mai d. I, Vorm!ttags von 9-12 Uhr, eine Minuendo- Licitation abgehalten, wozu baulustlge Unternehmer eingeladen werden — Diese Arbeiten bestehen: 1) in der Maurerarbeit mit . . Ill si. 10 kr. 2) in dem Maurcrmateriale mit 9 „ 23 <, 3)in dcrZimmermannsarbe>t mit 23 „ 54 ,< 4) in der Spenglerarbeit mit 7 „ 32 5. Licitations-K und machung. Nachdem die Erbauung des Brückenbauholz» Magazins an der Möttlingcr Kulpabrücke auch bei der zweiten Limitations? V^handlung um den Fiäcalpreis pr. »252 fl. 29 kr. nicht an Mann gebracht werden konnte, wird in Folge löbl. k. k. Landesbau-Directions-Auftrages vom 22. April 1848, Z. 1295, eine Offerten-Verhandlung, wo- bei auch Höhcrc Anbote gemacht werden können, am 13. Mai l. I. del dem k k. Bezirks-Commis- sariate Neustadtl Vormittags abgehalten werden. — Unternehmungslustige werden hievon mit dem, Beisatze verständiget, ihre ordnungsmäßig ver- faßten Offerte, mit dem vorschriftmaßigen 5proc. Vadium versehen, längstens bis 10 Uhr Vormit- tag bei dem k k. Bezirks-Commiffariatc Neustadtl einzureichen, aUwo auch der Plan, die Vorausmaß und die Versteigerungs-Baudcdingniffe, dann Bau- beschreibung eingesehen werden können — K. K. Straßen Commissariat Neustadt! am I.Mai I84s- Z. 7<0 ^i) " Nr. 21^ Verlautbarung, In der k k. Theresianischcn Ritter-Akademie in Wien w,rd mit Beginn des Schuljahres """/<« ein v. Schelll'lidurg'icher Stlstungsplatz zu besetzen seyn. — Auf diesen haben unter gleichen Verhält- nissen vorzugsweise Jünglinge aus den Familien des krainischen Adels Anspruch. Zu dem Genusse dieser Stiftung werden nur Candidate« von k ^s 12 Jahren aufgenommen. Im Falle, daß das l2. Lebensjahr bereils überschlitten wäre, liegt dem Bewerber ob, die Enthebung von den, Normal- alter bei Sr. Majestät voraus zu bewirken, und diese aUergnäoigste Erlaubniß seinem dießMigen Gesuche beizulegen. — Alle Aeltern und Vor- münder, welche sich um diesen SüflungSplatz für ihre dazu geeigneten Söyne oder Pstegedesoy- lenen zu bewerben gedenken, werden jonach aus' gefordert, ihre besuche blü »0. Juni d. I. bei dtl' krainisch^stätidlschen Verordneten Stelle, welchcr dao Pläsentationsrecht zusteyt, zu überrelchen. -^ Diese Gesuche sind mit dem Taufscheine, dcN Schulzeugnijset, liber die mit gutrm Erfolge cl' lernten, für die erste und zweite Hauptschulclasse vorgeschriebenen Gegenstände, dem Pocken- odel' Impfungszeugniffe, ferner mit dem ärztllch^' Zeugnisse über die vollkommene Gesundheit und einen gerade»! Körperbau, endlich m>t den Beweisen über den Adel, die Familien- und Verniögens- verhältnifse des betreffenden Jünglinges zu belegen» — Ucbligens wird sich rücksichtllch der sonstigen Erfordernisse auf das in dcn Zeitungsblättern iw I. 1845 verlautbarte Programm hinsichtlich dcr Aufnahme und des Antrittes von Zöglingen der Theresiamschell Ritter-Akademie bezogen. — 25oN der stä'ldisch Verordneten Stelle. Laioach am 29. April 1818 Z 707. ^3) Nr. 1^' Wiesen-Verpachtung. Den 8, Mai 1848 Vormittag von lj bis 12 Uhr wird die bei 15 Joch messende, zur Rcligionsfondsherrschaft Sittich gehörige, sogenannte Teichwiese bei Altendorf im Bez'l'ke Weichselberg, für die Jahre 1818, 184», 1s5<>, 1851, 1852 und »853 öffentlich verpachtet wer- den. Die Verpachtung geschieht im Orte der Wiese stückweise, oder nach Bestand im Gan- zen, und wird von einem Abgeordneten dcr Herrschaft Sittich vorgenommen werden. ^ ^ Pachtlustigen werden zu erscheinen eingeladen. K. K. Religionsfondöherrschaft Sittich den 23. April 1818.