1617 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 22t. Mittwoch dm 27. September 187l. (395.-2) w. «343. Kundmachung. Im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes sind eine sür das Herzogthum Kärnten fystemisirte Auskultanten Stelle mit einem Adjutum von 400 st. eventuell 315) st. und zwei für das Herzogthum Steiermark systemisirte, nicht adjutirteAuscultanten-Stellen erledigt. Bewerber hieruiu haben ihre gehörig belegten Competenzgefuche im vorgeschriebenen Wege bis 1 5. October 1 871 bei diesenl OberlandesgericlMPräsidium einzu dringen. ' Graz, am 19. Septenber 1871. "(394—3) Nr. 847. Bei dem k. f. städt. deleg. Bezirksgerichte in Laibach ist die Stelle des Grundbuchführers mit dem systemisirten Gehalte von 800 st. zu besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in die Laibacher Zeitung cm gerechnet, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen, darin ihre vollkommene Eignung zum Grundbuchsdienste, und insbesondere die mit Erfolg abgelegte Prüfung über die Grundbuchfüh rung,' sowie auch die Kenntniß der slovenischen (krainischen) Sprache nachzuweisen. Laibach, am 22. September 1871. Vom Präsidium des k. k. Landesgerichteo. (396—1) Nr. 989. Edict. Bei diesem k. k. Krcisgerichte ist eine Officials-stelle mit dem Iahresgehalte von ll00 st. und dem Vorrückungsrechte in die Gehaltsstufe von 700 st. in Erledigung gekommen. Die Bewerber wollen ihre gehörig instruir-ten Gesuche, iu welchen sie auch die Kenntniß der slovenischen Sprache darzuthuu haben, im vorschriftsmäßigen Wege bis 10. October 1871 bei diesem Präsidium einbringen. Rudolfswcrth, 21. September 1871. s399) Kundmachung. Am k. k. Realgymnasium zu Krainburg bc beginnt das neue Schuljahr 1871/2 am 2. October d. I. mit dem heil. Geistamt. Neu eintretende Schüler haben sich in Beglei tung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Borweisung der vorschriftsmäßigen Docmuente bei der Direction am 3 0. September und am 1. October zu melden, und den Betrag von 2 st. 10 kr. "»W. zum Lchrmittelfonde zu erlegen. Direction des k. k. Realgymnasiums zu Brainlmrg, den 24. September 1871. (393—2) Nr. 9430. Kundmachung. Mlt 1. October l. I. wird zwischen Rakek und Gottschee eine tägliche Botcnfahrt ins Leben treten, welche von Nakek um 5 Uhr Früh abgehen und in Gottschee um 1 Uhr 20 Minuten Nachmittags eintreffen wird, der Abgang von Gottschee erfolgt um 1 Uhr Früh, die Ankunft in Rakek um 9 Uhr 30 Minuten Früh. Die Botenfahrten Laibach-Gottschee werden wie folgt regulirt: Abgang von Laibach 3 Uhr Nachmittags, Ankunft in Gottschee 12 „ Nachts, Abgang von Gottschee 10 „ Früh, Ankunft in Laibach 6-j „ Nachmittags. Trieft, am 14. September 1871. Von der k. k. kustenl.-krain. Postdirection. (397^Is Nr. 10.371. Concurrenz-Kundnlachung. Bon der k. k. Finanz - Direction für Kram wird bekannt gemacht, daß die Wiederbesetzung des Tabak - Kleinverschleißes im Hause Nr. 15 in Laibach, womit auch eine Lottocollectur verbunden ist, in welcher für die Ziehungen in Wien unter Nr. 541 und fiir die Ziehungen in Trieft unter Nr. 69 die Lottospiele gesammelt werden, im Wege der öffentlichen Concurrenz stattfinden wird. Bei der gedachten Tabaktrafik, welche zur Fas sung des Tabakmatcrials an den excindirten Ver-lag in Laibach gewiesen ist, betrug in dem ein jährigen Zeiträume vom 1. Jänner bis zum letzten December 1870 der Tabakverkauf 1125 st. und der aus dem Unterschiede des tarifmäßigen Ankaufsuno Verkaufspreises sich ergebende Gewinn 125 st., wobei auf die Betriebsauslagen keine Rücksicht genommen ist. Der bisher mit 5 Percent bemessene jährliche Provisionscrtrag der mit dieser Tabak-Trafik verbundenen Collcctur betrug nach dem Durchschnitte des dreijährigen Zeitraumes vom Iten Jänner 18tl8 bis letzten December 1870 937 st. ö. W., wovon 441 st. für die Wiener und 496 st. für die Triester Spielsammlung entfielen. Die Finanz-Verwaltung behält sich die Wahl unter den Offerenten vor, wird aber vorzugsweise denjenigen berücksichtigen, welcher fürdasAerar den günstigsten A n b o t macht. Die Trafik und Collectur wird nach Erforderniß der Umstände auch gesondert verliehen werden. , Diejenigen, welche sich um diese mit einer k. k. Lotto - Collectur verbundene Tabak-Trafik bewerben wollen, haben ihr schriftliches, mit einer Stcmpclmarke von 50 kr. versehenes, nach unteu angesetztem Muster verfaßtes Offert bei der k. k. Finanz-Direction in Laibach, und zwar längstens bis zum 1 6. October 1871, um 12 Uhr Mittags, versiegelt zu überreichen. Jeder Bewerber hat in seinen: Offerte sowohl den von demselben für den Betrieb der Tabaktrafik angebotenen Pachtzins, als auch das von ihm für die Führung der Lotto - E ollcc tnr in Anspruch genommene ProvisionsPercent deutlich mit Zahlen und Buchstaben zu bezeichnen und die^ seul Offerte folgende Urkunden beizuschließen: iy Die Kasseqmttllug über das bei der k. k. Lan deshauptkassc in Laibach oder bei einer anderen Staatskasse erlegte Reugeld im Betrage von 80 st., wovon 30 st. den für die Tabaktrafik und die übrigen 50 st. den für die Lotto Collectur gemachten Anbot sicher stellen; li) Dle legale Nachweisung der Großjährigkcit des Bewerbers, dann die Fähigkeit desselben zur Führung einer Lotw Collectur und zur Leistung der festgesetzte« Caution; endlich 0)ein obrigkeitliches Wohlverhaltungszeugniß mit besonderer Rücksicht auf die im nachstehenden Ab satze enthaltenen Bestimmungen und mit An^ gäbe der bisherigen Beschäftigung und des Wohnortes des Offerenten. Auch hat der Bewerber zu erklären: 1. ob und mit welchen Beamten der k.k. Lotto-Direction er verwandt oder verschwägert sei; 2. ob und welche Lotto-Collectur derselbe bereits besitze, und daß er auf dieselbe, im Falle der An. nähme seines Offertes, unbedingt verzichte. Ausgeschlossen von der Bewerbung um eine Tabak-und Stempelmarken-Trafik, dann um eine Lotto Collectur, sind: !t) Minderjährige; b) wegen eines Verbrechens, dann wegen eines aus Gewinnsucht entsprungenen Vergehens oder einer derlei Uebertretung; ferner wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefälls Uebertretung schuldig erkannte oder nur wegen Abganges rechtlicher Beweise der Untersuchung entbundene Personen; ch gewesene Commissäre oder Pächter von Gefallen, welchen die Befugniß aus Strafe oder wegen eines Verschuldens entzogen wurde, oder welche vertragsbrüchig geworden sind;