' 4«' ^l t ./»K 389. Montag am K«. December R8K» Die L.nbachtt- Z.it»>u;" rrschcixt, »lit ?l,l»c d« Sml'l« nno Flicrtage. täglich, u>ld ko^et sa,,»!,t dci» Vcllagci, , m ^umptpir ganzjährig l<» ,l., halbjährig 5 fi., mit strcu,'ss portofrei aau liä hri^. uiltcr Krcuil'and ilild gcorilcktcr Adressc 13 st.. hall'jährig tt ft. ^U fr. — Ii, scrat >0!i>1gcb»s» r f»r ci», S^,!t.',,je,i!c oder dcn ^taum bc'rfcll'.u. filr ciil-„alige Einschaltung 3 kr., für zweimalig« 4 tr., für dreimalige 5 lr. E. M. I.lserate bis 12 Zeile» losten 1 fl. für 3 Mas. 50 kr. für 2 Mal und 4« kr. filr l M,,l einj>lfch.,lten. Aemtlicher Theil Armee-Befehl Nr. l 2. ^Aßein Heer hat allen beschwerlichen Anforderungen kriegerischer Vorbereitungen in kürzester Zeit vollkommen entsprochen; dieses verdanke ^ch seinem vortrefflichen Geiste, seiner Hingebung und Disciplin. Ein großer Theil desselben, die 4tcn und Landwehr., so wie die 2tcn Gränz-Bataillone kehren zu ihrem häuslichen Herde zurück; Meine dankbare Erinnerung wird sie begleiten, und Ich vertraue eben so, daß sie nun, ferne von ihren glorreichen Fahnen, durch das Beispiel genauer Befolgung der Gesetze, die öffentliche Ordnung wahren und befördern werden, als Ich die Erwartung hege, sie auf Meinen ersten Nuf eben so gerüstet und kampfesmuthig auf dem Schlachtfeldc zu erblicken. Wien, am 12, Dec. 1850. F ranz Joseph"«,.'p. ^/Se. Maj. der'Kaiser hab^en an den k.^'Fcid-l^arschall Grasen Nadetzky nachfolgendes Allerhöchste Handschreiben, zu erlassen geruht: Lieber Feldmarschall Graf Nadehky! Auf Meinen ersten Wink beeilten Sie Sich, Mich mit Ihrem kriegserfahrenen Rathe zu unter.-stützen und Ihren tapfern Degen neuerdings an dcr Spitze Meines, unter Ihrer Führung sieggewohnten Heeres für die Wahrung der Rechte Oesterreichs zu zieh"-. .^ *5*Mk>i>, Die Vorsehung hat cs anders gefügt, und ob-wohl Ich nur des Ersteren bedürfte, bin ich Ihnen nicht minder für den erneuerten Beweis Ihrer mit jllgendlichtr Naschhcit an den Tag gelegten Bereit. Willigkeit dankbar. Ich will Sie nun Ihrem anderweitigen wichtigen Berufe nicht länger vorenthalten, die Segnun-gen des von Ihnen erkämpften Friedens in dem Ihrer Obhut anvertrauten Kronlande mit kräftiger Hand zur vollen Geltung zu bringen. Sollten es die Umstände abermals erheischen, so gibt mir Ihre rulimvoUe Lau,bahn das Recht, auf Sie, als den tapfern Vertheidiger der Ehre Meiner Krone, in jeder Gelegenheit zu zählen. Wien, am 12. December 1850. ..^ Franz I o sep h m. p. Se. k. k. Majestät haben in Gemäßheit dcr Allerhöchst genehmigten Bildung einer provisorischen Drganisirungs-Scction bei dem Justizministerium und der definitiven Regulinmg dieses Ministeriums mit Allerhöchster Entschließung vom l2. December d. I. die Leitung dieser Section in der Eigenschaft eines provisorischen Sections-(5hefs dem Iustiz.Mi--nisteriallathe Ludwig v. Fließ er zu übertragen, und gleichzeitig die Räthe des Obersten Gerichtshofes: Franz v. Kin ding er, Paul Sicgmund v. Ghequier de M ely .-Nüdosd und Wenzel Kulhanek unter dem ihnen zugestandenen Vorbehalte des Rücktrittes zum obersten Gerichtshose, zu Ministerialräthen zu ernennen und im Interesse des Dienstes und unter Anerkennung der bisherigen ausgezeichneten Verwendung die Uebcrsetzung des Ministerialrathes im Ministerium für Landescullur und Bcrgwesc», (5arl Johann Peter Grafen von Sermage, in gleicher Eigenschaft zum Justizministerium zu bewilligen geruht. Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Ent-schließuiig von, 12. d. M. den Sectionsrath im Justizministerium, Dr. Ioscph K ritsch, zum Iu-stizministcrialrathe, und dcn Hofsecretär der aufgelösten ungarischen Hofkanzlei, Eoloman v. Becke, zum Sectionsrath.' in eben diesem Ministerium aller-gnädigst zu erncnen geruht. Se, k. k. Majestät haben über Antrag des Iu-stizministcrs mit Allerhöchster Entschließung vom 12. December d. I. den Ministerial < Sccrctär Jakob Edlen v. Rein lein, zum Sectionsrathe im Justizministerium alwgnädigst zu ernennen geruht. Se. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung yom 3, December d. I. dem Pfarrer der (_5ollcgiatkilche di S. Biagio, Anton Dolci, ein Ehrcn«(5anonicat an der Kathcdralkische zu Ragusa allergnädigst zu verleihen ges^j.. , .j,^ ,^^, l ^'M^VM^jeliat haben Mier Antrag des Ministers des Cultus und Unterrichts mit Allerhöchster Entschließung vom 2. December d. I. den Professor dcs Bergrechtes an dcr Pragcr Universität Dr. Franz Schneider zum ordentlichen Professor de5 österreichischen ä" ernennen geruht. - , ,- -- , . , , Nichtamtlicher Theil. Die Ergänzung der Armee nach der prov. Necrutirnnfts Vorschrift vom 5. December 1848. Schon bei den auf Grund dcs obigen Patentes im Jahre 18^9 Statt gefundenen Nccrutirungen wird es aufmerksamen Beobachtern nicht entgangen seyn, daß die neuen Recrutirungsvolschriften vielfache Vorzüge vor den alten haben. — Diese Vorzüge konnten damals aber noch nicht rech! ans Licht treten, weil die Patrimomal-Bchörden noch blstan den, die beiden/verschiedenartigsten Abstufungen ihrer Ausdehnung, und wegen des Umstandes, d.,ß jeder einzrlnen dieser Beliörden ihr (HonM'gmt >nne-p^rtirt worden ist, cine Ausgleichung nach dln Be-völkerungsvcrlMmss.n gar „icht zuließen. Die eine Hierischaft od»r das eine Dominium hatte viele taugliche Individuen in den ersten AlterSclassen. d.,s andere wenige oder gar keine; was es nothwendig machte, daß von einem Dominium fast aus sämmtlichen Altersclassen Leute assentirt werden mußten, während bei einem andern die Stellungspfiichtigen aus der ersten Altersclasse nicht einmal alle nothwendig waren. Bei diesem Verfahren fand die g,oßc Unzukömmlichkeit Statt, daß viele Leute aus den ersten Altersclassen nach Hause entlassen wurden , während andere aus allen späteren Altersklassen eingereiht wurden. Die Folge d^von war, daß die Armee Nccrutcn aub den verschiedensten Altersklassen erhielt, und doch häusig, aller Anstrengung ungeachtet, hin und wider das Contingent nicht aufzubrin-gen war. Alles dieß ist min anders. — Die Ncgicrung, welche ohne Zwch'el von dem erwähnten Uebelstande Kenntniß erhalten hatte, ging von dcr Repartition dcs Necruten - Contmgellts auf kleinere Körper — nämlich gegenwärtig Gemeinden — ganz ab, und oenheilte die Recrutenzahl auf die politischen Bezirke dcr Bezirkshauptmannschaften. Dadurch wurde vermieden, was wir oben als nachtheilig getadelt hatten. — Die gegenwärtig auszuheilenden 76.000 Mann werden, wenn nicht alle aus der ersten, doch ganz gewiß aus der 2. Altcrsclasse aufgebracht werden, und die Armee wird, was sicher ein großer Vortheil für dieselbe ist, sich zum ersten Mal nur aus der ersten, höchstens zweiten Altcrsclassc recrutircn. Knüpfe!» wir an diese Betrachtung noch den Umstand, daß nach vollendeter Dienstzeit die Soldaten wieder in gleichmäßigerem Alter als bisher in die Landwehr übertreten, so springen die Vortheile dcs neuen Sy, stems noch mehr in die Augen , weil die Landwehr-Bataillons aus dem Stand der Kapitulanten dann wenigstens noch dienstfähige Leute erhalten, was bisher, wo die Mehrzahl wegen Alter und Gebre,' chcn zu den zweiten Landwehr-Bataillons classify cut werden mußte, durchaus nicht dcr Fall gewc° sen ist. — , Betrachten wir die Sache endlich aus dem Ge-sichtspuncte dcr Unparteilichkeit vor dem Gesetz und dcr daraus hervorgehenden Gleichberechtigung aller Staatsbürger: so wild das provisorische Recruti» rlingclgesetz vom 5, December !8^8 wenig zu wünschen übrig lassen; vorzüglich, wenn wir weiter be. rücksichtigen, daß die Prüfung der Classisicationsli-sten, welche die Grundlage des Necrutirungsg?-schästcs bilden, nach dem Gemeindegesctze vom 17. März 1849 den Bezirksausschüssen vorbehalten ist, und daß dann, wenn einmal dieselben in's Leben getreten seyn werden, die Militärordnung und die Entscheidung über die Einsprüche dagegen, lediglich der vollständig organisnten Gemeinde anheimfallen wird, und dadurch alle Bürgschaften gegeben werden, die billiger Weise gefordert werden können. — . ,'. Wir bitten die freundlichen Leser, uns hlezu auch noch die Bemerkung zu erlauben, daß es nicht in lwserer Absicht lag, uns hier über zwei Gegen» stände von hoher Wichtigkeit, obwohl sie mit den NecrutillX'gsvorschrifttn im Zus.immendang stehen, »amlich ül'er die Beh.mdllNig der llbw>'sendl'!i und Flüchtigen, und über die Erganz»"g d,r Landwehr, auszusplcchcn. da wir vorleben, 0 Laibacb, den 15. December. Der »Wanderer« bringt nachstehenden Ueber« blick über das erlassene Patent zur Regelung des Tabakmonopols: Mit dem a. h. Patente vom 29. November 1850 wurde das TabaklNonopol in den Kronländern Ung.nn, Eroatien, Slavonien, Siebenbürgen und in dcr Woiwodschaft Serbien mit dem Temescher Vanate, dann in der Militäl-gränze und in dcm Küstcngcbiete vom 1. März !85l an eingeführt, mid die damit in Verbindung stehende Tabakmono. polsordnung, sowie die auf die Ausführung dieser I2<58 Maßregel sich beziehenden Vorschristen werden nächstens durch das Reichsgesetzblatt kundgemacht. Diese Tabakmonopolsordnung besteht aus fünf Abschnitten und 96 Paragraphen. Der erste Abschnitt enthalt, wie die »Pr. Z" meldet, allgemeine Bestimmungen über den Begriff des Tabakmonopols, über Erzeugung, Bereitung, Verwendung und Eiiv fuhr des Monopols.Gegenstandes. Es darf nämlich Niemand ohne Bewilligung der Gefällsbehörde Tabak erzeugen, in den durch das Gesetz bezeichneten Fallen bereiten, auf eine durch das Gesetz untersagte Weise verwenden, oder aus dem Auslande oder uon der See wtder zum Verbrauche, noch zur Ablegung, noch zur Durchfuhr einbringen. Die Bewilligung, Tabak zu bauen, wird nur unter der Bedingung ertheilt, daß der Anbau nicht auf andern, als auf den hiezu bezeich-neten Grundstücken vollzogen, u»d daß das ganze Ergebniß vollständig in die Niederlagen des Staats-gefalls abgeliefert werde. Dagegen leistet der Staats-schätz für den abgelieferten und nach Beschaffenheit der Menge zur Annahme geeignet erkannten Tabak die angemessene Vergütung. Auf den Tabak, welcher mit der Verbindlichkeit der Ablieferung an den Staatsschah erzeugt wurde, kann Niemand einen wie immer gearteten Anspruch, dmch welchen die Erzeugung oder Bearbeitung unterbrochen oder gehemmt, oder die Ablieferung des Erzeugnisses an den Staatsschatz gehindert würde, geltend machen. Dagegen ist der Preis von der Anwendung der zur Sichelstellung und Einbringung desselben gesetzlich eingeräumten Rechtsmittel nicht aufgeschlossen. Auf Gcräthfchaften und andere Erfordernisse der Erzeugung oder Bereitung des Tabaks, welcher an das Staatsgcfällc abzuliefern ist oder für dasselbe bereitet wird. darf ohne Zustimmung der Gefällsoehörde eine gerichtliche Maßregel der Sicheistcllung oder Execution, durch welche die Erzeugung des Tabaks unterbrochen, gehemmt oder unmöglich gemacht würde, nicht Platz greisen. Die Staatsverwaltung übt den im Tadakmo. nopole begriffenen ausschließenden Vorbehalt writer durch folgende Verbote aus: 1) Es darf der Tabak von Niemanden verkauft werden, der nicht hiczu die ausdrückliche Ermächtigung von der Gefällsbehörde erhielt; 2) es darf Niemand Tabak von Jemanden an sich bringen, der nicht mit der Bewilligung der Ge>-fällsbchörden zum Verkaufe, und zwar für drn Ort, in wclchem die Veräußerung Statt findet, verse-hen ist; 3) es kann ohne Bewilligung der Gcfällsbe-Horden Tabak nicht als Pfand dienen; endlich 4) darf Tabak aus einem Gebictslheile, in wcl-chem derselbe um einen geringeren, als den allgemeinen Verfchleißpreis in den Gesällsniederlagen verkauft wird, in einen anderen Gcbietstheil, wo für diesen Tabak ein höherer Verkaufspreis besteht, nicht übertragen odes versendet werden. Der zweite Abschnitt der Tabakmonopolsord-nung handelt von den Vorschriften für die Tabak-Pflanzer; der dritte enthält Vorschriften fü> den Handel mit Tabak; der vicrte bespricht den Handel mit Tabaksabricaten. welche aus den Erzeugung sstä'ttm «der Vcrkaufsnicderlagen des Staatsgefälles herstammen, und der sünite handelt von den Uebertre^ tungen des Gesetzes über das Tabakmonopol und deren Bestrafung. O e st e r r c i ch. Gratz, l l, December. Hier übersende ich Ihnen die heute im ständischen Ausschuß beschlossene Adresse. Sie lautet-. «Hohes Ministerium! Die Vorstände von 19 l Gemeinden unsers Kronlandes und der Gemeinde-rath der Hauptstadt Gratz haben in den angeschlossenen Adresse« sich an den Ausschuß mit dcr Bitte gewendet-, derselbe möge die geeigneten u»d nothwendigen Schrillt thun, damit in Gcmäßheil des §. 83 dcr Rtichsverfassung und des unterm 30. De- cember v. I. erlassenen Landesstatutes der erste steierm, Landtag in thunlichster Kürze sich versammeln möge. Durch die in Folge der Ereignisse des Jahres 1848 gänzlich umgestalteten Bodenverhältnisse, durch das Aufhören der Patrimonial Gerichtsbarkeit, dmch die gnnz neue Abgrä'nzung der Gerichts- und Armi-nistrationsbezirke, und durch die genaue Scheidung ihrer Compctenzcn, durch die Gleichstellung alkr Staatsbürger in Hinsicht auf die zu tragenden öffent-lichen und Gemcindelasten, kurz durch die ganze ge-wältige Umstaltllng, welche der staatliche Organismus erfuhr, und deren Wirkungen sic!> bis in die entferntesten Zweige innerer Verwaltung fühlbar machen, — ist die baldigste Berufung des Landtages nach lä'ügsl gehegter Ueberzmgnng des Ausschusses ein so dringendes und allseitig immer mehr anerkanntes Bedürfniß geworden, daß die obigen Adressen keines wegs als vereinzelt dastehend, sondern als dcr Ge-sammtausdruck der Wünsche Stciermarks betrachtet werden müssen. Dcr Ausschuß sieht sich l/edurch veranlaßt, das hohe Ministerium auch seinerseits in der Hoffnung, dasselbe werde im Stande gewesen seyn, die bis jetzt vorhanden gewesenen Hindernisse zu beseitigen, vertrauensvoll um die eheste Einberufung des I. steierm. ^ Landtages zu bitten. Während dcr Ccntralleitung die Wahrung der, dem neuen Staatsorganismus zu Grunde liegenden, allgemeinen Principien nothwendig vorbehalten blci.- ! bcn muß, erstreckt sich der verfassungsmäßige Wir-^ kungskreis dcr Landtage so sehr auf das unterste i Detail dcr administrativen Geschäfte, daß nur von der genauesten Kenntniß aller Verhältnisse und loca- ! Icn Eigenthümlichkeiten eine befriedigende Lösung der in dicser Beziehung obschwebenden Fragen erwartet, werden kann. Die Gemeinden, welche nach der Art , ihrer territorialen Constituirung größtcntheils Bebens-! unfähig sind, müssen in einer Weise reconstitlnrt we» den, die es ihnen möglich machen soll, den ihnen in Hinsicht aus den übertragenen Wirkungskreis obliegenden Pflichten zn entsprechen; die denselben durch das provisorische Gemeindegcsch vom 17. März l849 zugewiesene höhere Instanz ist zu schaffen, damit es ihnen möglich sey, mit ihrem Vermögen zu ihrem Nutzen zu verfügen, und durch Umlagen jeder Art ihre Bedürfnisse zu decken. Ungleichheiten, die jetzt noch hinsichtlich dcr Tragung öffentlicher Lasten, besonders mit Bezug auf Einquartierung und Vorspann, in Beziehung auf das Schulwesen, die Er. Haltung von Straßen und andere Concurrenzgegen-stände bestehen, sind auszugleichen; die Operationen dcr Grundentlastung erhalten ihren Schlußstein erst durch die Mitwirkung des Landtages; dem Volts-schulwesen und dcr matcrillcn Lage dcr Volkölehrer kaiu, nur durch Unterstützung aus Landesmittcln auf« geholfen werden. Diese Gegcnstäude und noch viele andere, bei denen verfassungsmäßig die Mitwirkung des Landtages volbehalten ist, wie z. B, dringende, nothwendige Verbesserungen im Dienstbotenwesen, Fragen der Ansässigmachung, der Grundzerstückungcn und anderer Angelegenheiten der Landescultur sind zudem noch von dcr Art,daß auf sie—weil iyre in der einen oder der andern Weise erfolgende Lösung in die Gcwohm heitcn, in die Verkehrsverhältnisse oder in provinzielle Eigenthümlichkeiten tief einschneidet, — der Begriff von Provisorien wegen der an diese Lösung geknüpften percmtorischcn Wirkungen nicht anwendbar ist, und dieselben sonach von der Kategorie jener Verfügungen ausgeschlossen sind, welchen nach §, 37 der Landesverfassung vom 10. December !849 doch immer dcr Charakter des Vorübergehenden oder doch des Abänderungsfähigcn ankleben soll. Der Ausschuß glaubt dem umfassenden Stand-punctc der Regierung nicht vorzugrciscn, wenn er die Ueberzeugung ausspricht, daß durch die Erfüllung eines allgemein gelheilten Wunsches, durch die Gewährung eines verbrieften Rechtcs, welches allein dcm Steier-märker die harten Opfer, welche die bedrohte Lage des Staates von ihm forderte, zn ersetzen vermag, sein Vertrauen befestigt werden muß, und daßind>> scm Vertrauen dcr Thron und die Gesammtmonarchie eine kräftige Stütze finden werden.« (Wand.) VZien, l2. December. Der »Czas« vom «. December schreibt: „Das Comitn zur Unterstützung dcr Abgebrannten der Stadt Krak.ni hat dilser Tage durch den Nuotius , den Cardinal Viala - Prcla in Wien, von Sr. Heiligkeit dem Papste Pius lX. 10.000 Franken erhallen. Die Hälfte dieser Summe ist für die durch den Brand verunglückten Bewohner der Etadt Krakau, die andere Halste zum Aufbau der abgebrannten Kirchen bestimmt, Mitten unter so vielen Sorgen, so wichtigen Slaatsgeschästcn ver» gaß der heil. Vater das Unglück nicht, und er sm° dete, ungeachtet des erschöpften Staatsschatzes, der alten Metropole Polens seine Hilfe. Mit dem Ge» fühle wahrer Rührung und kindlicher Dankbarkeit empfangen wir den Beweis dcr väterlichen Erinnerung , wie der Hochherzigkeit des Stellvertreters Christi, Pius lX." D e u t s ch l a n d. Frankfurt, 7. December. Was man sich von > den freilN Confercnzcn versprechen soll, weiß man ^ noch nicht anzugeben. Die Grundlage dieser Con-j screnzen ist in der Olmützer Uebereinkuiift nicht be. > zeichnet, und man weiß daher auch nicht, ob in ^Dresden die alte Bundesocrfassung rcvidirt, oder ^ die Münchener Ueberemkunft und die Unionsvcrsas- sung vom 26. Mai ammdirt werden soll. Ich besorge, daß man in Olmütz selbst darüber zu keinem Entschluß gekommen ist. Der Drang der Umstände war groß und die Zeit zu kurz, als daß man sich mit so schwierigen Fragen hatte befassen, und sie zur Erledigung hätte bringen können. Da die Con, ferenzcn schon um die Mitte dieses Monats beginnen sollen, so ist auch bis dahin die erforderliche Zeit zu den nöthigen Vorarbeiten nicht gegeben, und man könnte sich daher in Dresden im Anfange einander gegenüber stehen, ohne recht zu wissen, was man will. Es wäre dieses cin großer Uebelstand, und daher schr zu wünschen, wenn Oesterreich und Preu^ ßen sich wenigstens über die Hauptgrundsätze noch vorher verständigen tönntm. Drr „N. P. Z," vom I I. entnehnlci' wir fol-gende Mittheilungen: „AufNcfehl des Illstizministers haben die Ober-Staatsanwälte an die Ssaatsamvälte ihrer Bezirke cine Instruction erlassen, worin den Staatsamvallen eingeschärft wird, dem Unfug dcr Presse eine größere Aufmerksamkeit zuzuwenden und kräftig dagegen einzuschreiten, ohne immer erst darauf zu warten, daß von dcr Polizeibehörde und andern Sicherheitsbeamten, welche das Gesetz ja eben nur als Organe dcr Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht bezeichne, vou einer Gesehcs-Uebcrtretung Anzeige gemacht werde.— Se. Maj. der König sollen qcstern dic Ernelmungs. Ordres des Ministers v, Manteuffcl zum (definitiven) Ministerpräsidenten und die des Regierungspräsidenten v. Räumer zum Minister der geistlichen, Unterrichts- undMedizinalangelegenhciten im Schlosse Bclllvue vollzogen haben. Heute um zwei Uhr trat der Ministcrr.UH zusammen. Gestern ist hier von Wien das Seitens des österr. Cabinets entworfene Einberusungsschreiben an sämmtliche deutsche Regierungen zur Beschickung der am 25. d. M. in Dresden zu eröffnenden freien Conferenzen zur dießseitigen Prüfung und Mitvollziehung eingetroffen. Wie wir hören, ist die Fassung dieses Schreibens so befriedigend und allen berechtigten Forderungen und In-leresscn Preußens entsprechend, das dicßseits nur eine geringe Modification eines einzigen Passus als noth° wendig erachtet werden dürfte. Ferner schreibt dieses Blatt: «Die Sonderstellung Hannovers vermittelst dcS zwischen diesen« Staate, Braunschweig, Oldenburg Mecklenburg und den Hansestädten angestrebten Stelmvereins hat für die gegenwärtige Politik P""-' ßcns wenig Gefährliches, indem der Könia von H"N-»over offen die letztere als eine erwünschte l'egnißt-Auch wird das natürliche Verhältniß Sachsens zl, 12O«> Preußen bald hergestellt seyn, und dürften Beide aus den »freit«! Konferenzen" bereits ihre Bereitwilligkeit, in die Politik Preußens einzugehen, zu erkennen geben Von Nairrn und Wü'rtcinberg dagegen läßt sich ein Gleiches sagen, daß Herr von der Pforten sich dahin geäußert haben soll, Baiem dürfte sich in der Lage befinden, den Krieg gcgcn Preußen auf eigene Hand aufzunehmen (5?).« Die Berliner Blatter bringen aus Hamburg eine etwas unwahrscheinlich klingende telegraphische Depesche, wonach der König uon Dänemark gesonnen ist, sich ebenbürtig zu vermahlen. Altona, 9. December. Willisen ist duvch die Statthalterschaft vom Oberbefehl der Armce entt'un-den — das heißt schlechtweg abgesetzt. Willisen selbst war durch diese Maßregel persönlich wohl nicht schwer betroffen, da ihm bekanntlich vor Uc-bernahme des Commando ein Capital für den Fall eines unglücklichen Ausgangcs an sicherem Ort hinterlegt ist. Sein Nuf als Militär wird auch nicht dadurch gefährdet; mag man über seine beständig unglücklichen Unternchmengen: die Schlacht bei Id-stedt, die Angriffe auf Misslinde und-auf Friedrich' stadt—urtheilen wie manwill, »icht um derErsolg-losigkeit seiner militärischen Operationen willen, sondern wegen einer Meinungsverschiedenheit mit der Regierung ist er entlassen. Es wird ihm auch nicht Verrath oder Aehnliches vorgeworfen; sein Rücktritt mag daher ein ganz ehrenvoller seyn. Freilich scheint cs mir nicht wahrscheinlich, d>>ß die von dem, dem General befreundeten Major I,, welcher Willisen auf der Fahrt von Rendsburg hierher begleitete, mir angegebene Veranlassung die wahrheitsgemäße sey. Darnach soll nämlich dem General von der Statthalterschaft der Auftrag geworden seyn, unter jeder Bedingung vor dem 15. d. M. mit der ganzen Armee gegen Schleswig vorzurücken. WiUiscn habe mit Rücksicht auf die herrschende nasse Wittes rung und die morastigen Wege ein solches Unternehmen als ei» »vidersilniigcs bezeichnet, worin ihm tin Jeder, der Nerrainketmtniß besitzt, vollkommen^ beistimmen müßte. Ganz anders als nach dieser Erzählung, deren Umvahrscbeinlichkciten in die Au. gen springend sind, wird von anderer Seite die Sache daege-sscllt. Darnach sollte es sich darum handeln, daß im Fall einer wirklichen bewaffneten Intervention von Seiten der deutschen Großmächte die Statthalterschaft active» Widerstand leisten wolle, Williscn dagegen einen solchen, als nutzlos, nicht ausführen wollte. Jedenfalls pflichtet die öffentliche Meinung hier der letzteren Ansicht vollkom men bei. Diese sprach sich sogar auf der Reise des Generals am Elmshorncr Bahnhof leider auf eine sehr rohe Weise aus, indem Willisen mit Insulten überhäuft, die Fensterscheiben seines Couples durch Stcinwürfe zertrümmert wurden ll. dgl. m. Hier gelang es ihm, ganz unbeachtet zu passircn, Es < stimmt damit völlig übcrein, daß die im ersten Au-^ genblick, als sich hier die Nachricht verbreitete, entstehende Bestürzung sehr schnell in gänzliche Beruhigung und Wohlzusriedcnhcit überging. i Kassel, 8. December. Dee »D. A. Z.« wird geschrieben: Die Bundes Erccutions.Truppen haben in Folge der zwischen den beiderseitigen Oberbefehlshabern abgeschlossenen Conventionen bei Niederaula und westlich von diesem Orte die preußische Straße überschritten, und über Oberaula im Kreise Zicgcnhain sich ausgebreitet. In Ziegenhain und Trcysa sind österreichische Jäger, in dem letzteren Städtchen auch baierische leichte Reiterei eingerückt. Hiernach kann cs nicht gegründet seyn, daß, wie sonst allgemein und von gewöhnlich gut unterrichteten Personen behauptet wurde, jene Convention die Executions Truppen von der Eisenbahn ausschließe; denn Trcysa liegt schon dießseits dcr Main^Wescr-Bahn. Vielleicht bezieht sich dcr erwähnte Ausschluß nur auf dlc Friedrich-Wil-Hllms-Nordbahn. Hannover, 8. December. Die „hannov. Zta. " bringt heute einen ossiciösm Artikel über die Aufgabe der Dresdener Conferenzcn: Zwei neue Grund' lagen der Verfassung sind ein Gebot innerer Nothwendigkeit: die Volksvertretung am Bunde aus den stand, Kammern und das Bundesgericht. Jene wird Deutschland wesentlich der Annahme des constitu-tioncllcn Princips in Oesterreich und Preußen zu verdanken haben; diese dein neubewährten allen S.itze der Kammergerichtsordnung : »Fricdstand bestehet »ichi ohne Recht." So lange nur die mmdcrmächtigcn Staaten Deutschlands eine Volksocrtrttung kanntcn, war ein «l^jill)«o.Regimcnt von Frankfurt hcr aus führbar. Freilich ist auch dieser Krug im Wasser zer' brochcn. Aber schon einem politischen Körper, wie die preußischen Kammern, gegenüber hätte, selbst ohne den Apparat von 18^8, dcr bloße Frankfurter Imperativ aufhören müssen. Wo ein solcher Körper mit thaten soll, will er auch mit rathen. Das ist poli. tischcs Naturgesetz. Deßhalb wird ihm sein Organ ^zum Mitbcrathen und Mitbeschließen werden müssen. Und wie ihm, so dc» Kammcrn der übrigen Staaten ebenfalls, Und um cbcn dieses Naturgesetzes willen muß es eiue Vertretung aus den Kammern seyn, die zu schassen ist Einer Vertretung aus directen Volks-wählen würden die Kammern denselben Widerstand leisten, wie den einseitigen Organcn dcr Regierungen. Wie oft das gcsagt sey» mag, cs kann »licht z>l oft gesagt werden. — Gegen das Ucbcrgewicht der preußischen Vertreter wird es an Opposition aus den viclvcrzwcigten Interessen nicht fehlen. An Oesterreich ist cs, das Uebrige dazu in die Wagschale zu legen. Fr a n kr e i ch. Paris, 9. December. Cavaignac soll entschlossen ftyn, in zwei bedeutenden Angelegenheiten das Wort zu verlangen; zuerst in dcr Verhandlung über dm Antrag Lefrancs auf Durchsicht des Wahlgesetzes und dann bei Gelegenheit eincr zu erwartenden Vorstellung über die Vollmachten sür die Kreisrathc beim Ausbruch eines Aufstandes. Wie cs scheint, soll die Emtheilung dcr Land-bezirke eine dreifache werden: m Gemeinden, Be z»ke, (cimlnn«), und Kreise, ( tägige Reise in der Richtung mit der Nordbahn an. ! T el cgra phische Depesche n. , _^ Turin, ll. December. Gestern war ein Gesetzesvorschlag über die Zusammenlegung mehrerer Gattungen der Staatsschuld vom Senate genehmigt; sodann wurden einige vom Allsschxsse amendirte Artikel des Sichcrheitsgesetzcs angenommen. Inder Deputittenkammer ward ein Gcsctzcsoorschlag bezü'g' lich der Pflege von Wahnsinnigen disputirt. — Paris, !I. December. Der Präsident der Republik erwähnte in seiner Bankett-Rede aus dem Stadlhause, die Legitimität seiner Wahl begründe seine Macht, uud die Gegen-Revolution könne nim« mermchr Macht begründen in Frankreich. Changar-nier war dabei anwesend. Die Legislative hat die Verfolgung Myot's bewilligt. Die Hypothekar Ne-form Debatte hat begonnen. Dcr Finanzmmistcr be-gchrt einen Credit für den Packet-Dienst im Mittel' mecre, — Paris, 12. December. Die Legislative debattirt das Wuchergesetz. Mittwoch gibt Dupin dem Präsidenten einen Festball. Das „Siecle" protestirt gegen den Fiscus wegen verlangten doppelten Stampels. — Die Angeklagten dcr »Nemesis" sind theil-wcise s>eigesprochen. Napoleon wird Sonntag eine Revue auf dem Marsfclde abhalten. Mon ist nach Madrid abgereist. Die Legislative verwarf den Haupt, artilel des Wuchergesetzcs. Die Linke berathschlagt, ob die Democratic sich bei den ausgeschriebenen all. gemeinen Muniz'valilätöw.ihlen betheiligm solle. — London, l2. December. Das neue portugiesische Anlchen macht keine Fortschritte, die Blätter verlange» die Insel Madeira als Hypothek. — Madrid, ?. December. Die Budgetvorlage ist zugesagt worden. — 8. December. Die Staatsschuldenregelung ward verschoben bis zur Vorlage eines definitiven Projcclcs. Verleger: Ign. v. Kleinmayr und Fedor Bamberg. Verantwortlicher Herausgeber: Igu. Alois v. Kleinmayr Telegraphischer Sours « Vericht der Staatöpapiere vom l4. Dec. 1850. Staatsschulbverschreil'ungen z» .', V^t. (in EM.) !».'> detto .. ^l/H » „ ,«.«21/^ detto „ ^ ., 's "T-7Ü Stciatsschllldvcrsth. v. Iahic '^ ^ „ i 1850 mit Rilchahllmg .,4 „ , 871/4 dctto !i „ „ ., 551/4 Darlehen mit Verlosung u. I. 1«.^. für 50N st. 9tt0 l«3!^ „250., 270 3/8 Obligationen vo» Oalizien . zu 2 pCt. 40 Vans- Actlen, vr. Stück Ni8 in C. M. ^'^ ^ Actien her Kaiser Ferdinands-Nordbahn N^t^M )^ zu 1000 st. C. M. . . . . ... N40ff. in C.M. Acticu dcr österr. Donau-Dampfschjfffahrt zu 500 ft. C. M. . . . .. .' '. . 5l7 fl. i» C. M. Wechsel, (öours vom 14. Dec. l850. Amsterdam, sir l 00 Thaler Current, NlhI. l 7« 2 Ml',m t. Augsburg, für l00 G>ild.n (5ur., Gilld. 127 Uso. Fransfnrt n.M., f> ft. Füsi,Guld.) 12 . . Gulb. 148 LMonat. Otld-Hgio nach l>,m ,Ll»»^" »o»n l!t. t>,^. 1850 ,^^.,.,> Priel. Geld. Kais. Müüz-Di.cate» Agio ...^.. 3 dctto Na«d- dto .,! ^-^l^>L .'lM »K)!,l2, H ''-'< 38 S'lb.ragio .... < ^,H ^.n: M.j ^', ^ ,,25 1/i 5 M. M. Lattuliehungrtt. I,, Gray am 14. December l85»U: "^ 74. 42. 7. ,9. 48. -" Die nächslc Zicyung ivird ain 28. December 185tt i», Grah gehalten werde». ''^..^ ^ .---------^11. In Wi.» am 14. December 185«: 3!>. W. 22. 47 12. Die nächste Ziehuilg wl'lo am 28. December 185U in Wien gehalten >relden« Vetreid-Durchschnitts-Prcise w Laid^ch am lH. December I850. Marktpreis?. Vin Wienel Metzen Weizm . . ö si. ^ k«. — — Klllunch . . — «..-71-. ,,^,. — — H<,ll'!lucht . 4 „ 23^ » — — Korn ... — » ^^ » — __ Gerste ... ^ , ^ ^ ^- ^> Hi, sk ^ . ,i? ,/'^ ^^c^. HH^?tz^! »ülH '^«^ Heide«, . '." . 3 >, ,2 » ?^H >sl»)y" H'Uc» - < . 2 » -. Barcholma Mostni,/; — »>. Hr. Cornelius, alle 3 Piioatiris. __ H>. Ioha»» Hoiulliig; — Hr. Johann Pl^,i»o, — u. H>-. 3l,'' chard Ä1?clbollrl,, alle 3 Handelsleute; — Fr. KcNha. ^ rma Trolliel, Hausinhaberü,; — F,-. Eüse Reli,-bold, k. k. Professors.G^tlin; — Hr. I^s pH ?lballa, ^ Ordens. G.neral; — Hr. Carl Gatti, Piiester; — Hr. Maimsell, e»ql. i!,»'ule!,a„t; — H>. Nob.it Koi^hs, — l». Hr. Murray, beide k. e»gl. Edell^ile; — Hr. Wilhelm Menzies, Besitzer, — u. Hl. Joseph v. Foll, Fabiikant alle 15 vo» Wi.» nach Tiicst. Verstorbene im k. k?Mllitckr-^pital. Den 1. December 1850. Smioi, KoieS, Uliter-Piosliei' voy, k. k. Pionier-Corps, a» der Abzehrung. ^ , ^De u li. Stephan Szöllösy, Oeuieiocs voi» Fürst v. Wa>sch,nl Iofatuerie, a,i der Abzehrull^. — Mlcharl Iah», Gemeiner vo» P,'l>z Hoheiilohe - In-fante.ie Nr. »7, a» der Cholera. Den ». Valene. Echillier, Gememer von" Rittes v. Noßbach I„f. I;,. .^^__„ ^ i,'olnba>t, Ge- „n'llier von Baron 5m^nwärthe> - I>,fa»lelie, beide a>, der Abzehrung. Del, ^. Jordan Serenschina, Gemelller vom Warasdmcl' Kiellßel- Gränz. Regiment, a» der Ab-hrung. Z. 2390. (l) nd hier mit brkaimt geniacht: Es sey über Ansuchen des Herrn D>. Ro^n.,, V^nmundes der Franz Kunta-li^'scheil Pupilleil ^'on Neustadt!, die freie veistelge-»ungölveife siesäußcruüg des zum Nachlasse des Fr.niz Kuntaiic: gchöli^cn, zu Neustadll »»tli^onscr. Nr. 54 liegenden, im lhcmaligen Orundbliche der Sl.,cl Neust,d!l «lll> Ncct. Nr. 207 lwikoinmenoen ^>.,uses und des anstoßenden Garlens i«!il) N.c^.Nr, l58-, im Gesaminlschätzungsrverthe von 80N ft. (^M., unter gleichzeitiger Genehnngung der vorgelegten l!i' litatil'nöbcdiügnisse bewilliget, und sey zu deren 3 Uhr, in, Orie der Realiial ange. mdnel worden. Die lliiitalioüsbediilgnlsse,^ d^^Grllndbuchser-tract u id das Schatzllngsplotocoll könne» hierge-richis eingesehen werden. Unier EllU'm wird dc.« unbctann e,, Aufenthalts abwesenden Tal'ulaiglaubigcrn lüctslchllich dieser Rea-l>lät, Joseph und Ürsnla Anfer, e,iiu,ert, daß zur En^f.uigNliDmc der dießblzügl'.chcil geilchllichen Erledigungen in deien Namen und zu ihier Vrroc-llli'g Hll', ^ail Martini von Neustadt! als <>l,l'3lm' nll »cluin aufgestellt worden ist; daher dirsclbli, so- ! gewisi ihren Aufenthaltsort bekannt zu geben oder tinel, andern Sachw..l^er zu l).vollmach,igcn h.ibcn, alv sie widrigens die Folge» dieser Außerachtlassung nur sich sell'st zuzuschieiben haben würden. K. f. iU^irksqe.icht Neustadll am 8. De ein ber 1850. Der k. t. «ezilkslichler: Z 23lil M Ein Hofmeister wird gesucht. Ei» Hofmeister, im Alter von wenigstens 22 Jahren, wird aufzunehmen gesucht. Die nähere Auskunft cltheilt daö Zeitunqs-Comptoir. Z. 2367. (2) Zahlungs - Aufforderung an die vornuili^en Urlterthancn und Grund-- holden oes Gutes ^ichteneqg. «8 s. In Folge der hoben MiMerial-Verordnungen vom i>. August und 29 September, 1850, kundgemacht dutch die Neichsgeseh- und Regierungsblätter (^lX und (^XXlX, Nr. :t'^Iu5. 1847 und mit Laudemicn h,Z 7. September 1848 anyer aushaften, hiemit aufgefordert, die Rückstände bis Ende März 185l um so gewisser an das gefertigte Gut abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Nesta'tten im Rechtswege eingetrieben werden. Gut Lichtenegg am 10. December 1859. Z. 23tt7. (2) Unterm 24. 'August l. I. hat ein Frachter, angeblich aus Loke, und Iuro Gerdin genannt, III. bei mir <» Ballen Hadern mit 5i^tlo : 955. Nr 4M, 440/443, im Gewichte von 3588 Pfd., als Ladung nach Trieft an die Herren Morpurgo cl. Parcnte, genommen, und bis heute dahin noch nicht abgestellt. — Da nun dieser Frachter mr-^gends ausfindig gemacht werden kann, so ersuche ich alle Jene, denen irgend etwas von dem Frachter oder dcr Ladung bekannt seyn sollte, mich hievon in Kenntniß zu setzen, indem ich erbötig bin, für jede genügende 'Auskunft über d^»» betreffenden Frachter oder über die Ladung, cill angemessenes Douceur zu ertheilen. Als näheres Kennzeichen möge es dienen, daß die Hadern-ballen gepreßt, mit tt Stricken versehen sind, und das Gewicht,,eiWß..Ballentz ungefähr tt Rentner ist. <> ' > Agram 4. December 1859. Georg Hirschler. ". i So eben ist erschienen und bei Jg'ii.itKlciiimayr, •!• fiiioiitiiii unb <;. liCrHicir knižiea predragi slovenski mla- <&r^l!?^>hf" dosti za uk ino kratck cas ? p°~\. ^^^^^^S^. slovenjena- od Ol'^l^laVIl ^V ^^^MH^ C12llV(^%H» zalozena pri Frauen ^V |?^^^l|l^ / Dirnbök'u u Gradcu. ^^Ä^#y^^ ' Ta kniga se-je u izvirnem ¦: N^mS- .'^^m^m^^i^ kein jeziku dvajset in osmega iz- g^ t%-^i^ dauja doèaknla, kaj samö Že «a ^/^^ V" iijc'iio vcljavo govori. Pas ^a Slo-; ¦ //> ¦• ! i 1 ^?^^SK veuqe r,5e lKJScJjiio vre(]>K%' 'inia', " 4J,"V: /If ¦., ".y:; \ r^^RÜsiü ker jc'za re's 'nka polna lii lu'6lko- ^ ^ t. ^,;//{}•'¦ ::' " ;v'¦ "^•^^fN^ÄyJ casup sj>^a^a u npvejZqii,, v gflaje- ^$/0h^/ ;M:^L nem jeziku od S'lavnegu pi?>aLe{^a(> \j$jmfe^ '^'.^^"^SJ S^% n asega domorodca OioslavaCalov'a. ^^&T^fil- ' "X \ ]f:^.w^f^A Ne bo ta knigu nobeneinti Slovcncu ^^Ž[I^ap^--r......¦ --- ^.¦-¦¦¦-¦'-¦-¦^¦^^^^gß\ odtkoristi: poSebhö p;i -jo1 lioeniki ^^^^^^^^^^^^S^feÄ^_^^^*^ iiivUcenci jednako prav dobio ia- ^1"8^^^"^1^^ 7 . ^ biti znajo. To priporoèiiiio tedaj prav zivo in uparno, da nas dragi Slo-venci u nasem poduzetju podpirali bodq^j^^gjUa ,h|g^^¦ goljdinar sr.