117l Amtsblatt ^nr Laibacher Ieitnng Nr. 163. Freitag den 19. Juli 1872. (258—2) Nr. 4688. Kundmachung. Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung von, 28. April d.I. allergnädigst ^n bewilligen geruht, daß auch für das nächste Schuljahr Söhne von Civil-Staats-beamten für Militärzöglingsplätze im Militärcolle-giulu zu St. Polten, dann in der technischen Mili-tä'rakademie zu Wien in Antrag gebracht werden dürfen, sofern dies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Ofsiciere und Militärbcamtm zulässig sein wird und auch die folgenden Bedingungen Vollständig ersüllt werden. Die Aspiranten für das Militärcollegimu müssen die vierte Klasse eines Unter- oder eines Realgymnasiums absolvirt und darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein und dürfen das Lebensalter von höchstens' 17V,2 Jahren nicht überschritten haben. Die Aspiranten für die technische Militärakademie müssen eine vollständige (6- oder 7klassige) Realschule (Unter- und Ober) absolvirt, ebenfalls empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen kundig sein und dürfen das 19. Lebensjahr nicht überschritten haben. In der genannten Akademie besteht eine Artillerie- und eine Genicabtheilung mit vier Iahr-N"ngen, nach deren Alsolvirung die Zöglinge als Officiere in das k. k. Heer treten, wenn sie die hiezu erforderliche Qualification erlangen. Aus dem Militä'rcollcgium werden die Zog-unge nach befriedigend absolvirtcm zweijährigen ^llrse in die neustädter Akademie übersetzt, aus welcher dieselben nach einem vierjährigen Curse ebenfalls in das k. und k. Heer als Officicre übertreten, wenn sie den bestehenden Vorschriften nach die Eignung sich hiezu erwerben. Für beide Anstalten werden die Aspiranten, welche ihre Studien bisher mit Vorzug zurückgelegt haben, dann diejenigen, bei denen die gestell- ten Bedingungen überhaupt erfüllt sind, deren Väter jedoch früher im Militär mit Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, besonders berücksichtigt werden. Die Gesuche sind an das Neichskricgsmini-sterium zu richten und haben daselbst infolge gewährter Terminsvcrlängerung bis Ende Juli d. I. einzulangen. In denselben ist die Anstalt zu bezeichnen, wohin die Aufnahme des Afpiranten angestrebt wird. Bei den Bewerbern für die technische Akademie kommt überdies die Abtheilung (Artillcric-oder Gcnie) anzugeben, wobei jedoch bemerkt wird, daß jede Abtheilung einen normirten Zöglingsstand hat und die gestellten Bitten nur innerhalb der Grenzen desselben erfüllt werden können. Bewerber, welche daher die Eintheilung ausschließlich nur in eine der genannten Abtheilungen anstreben, haben dies in ihren Gcsnchen ausdrücklich zu erwähnen, weil denselben eben nur nach Möglichkeit Rechnung getragen werden kann. Als Beilagen werden diesen Gesuchen anzuschließen sein: ». Bezüglich der Aspiranten. ü. Der Geburtsschein; k. das Impfungszeugnis oder statt desselben die ärztliche Bestätigung über die vollzogene Impfung ; 0. das ärztliche Zeugnis über die Eignung zur Aufnahme in eine Militär-Bildungsanstalt, von einem graduirtcn Militär-Arzte ausgestellt. In diesem Zeugnisse ist auch das Körpermaß des Aspiranten anzugeben. ä. Die Schulzcugnisse der absolvirten Gym. nasial-, beziehungsweise Nealklassen, einschließlich des Zeugnisses für das diesjährige 1. Semester. Das letztere Zeugnis muß jedenfalls beigebracht werden. >>. Vezüsslich der Bittsteller resp der Väter der Aspiranten die behördlich bestatisste Vtach Weisung ll. der Militär- oder sonstigen Staatsdienstleistung, sowie der etwaigen besondern Verdienste; 1). der Familien- und Vcrmögensverhältnisse der Bewerber. Vom k. k. Neichs-Kriegs-Minijierium. (254-^3) ' N^617. Concnrs-Ausschrcibullg. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Illyrisch-Feistriz ist eine Kanzlistenstclle mit dem Iahres-gehalte von 500 fl. und dem Vorrückungsrechte in die Gehaltsstufe von 600 st. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 3 0. Iuli 1872 bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen und darin ihre Eignung zu der angcsuchten Stelle, sowie auch die Kenntnis der krainischen (slovenischeu) Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen. Laibach, am 12. Juli 1872. K. k. fandl'ogcrichls-Präsidium. (255—2) Nr. 6507. Kundmachung. Die zweite Anton Raab'sche Stiftung im Betrage von 200 fl. 4 kr. ist für das Jahr 1872 zu zwei gleichen Theilen zu verleihen. Auf die eine Hälfte hat eine arme ehrbare Bürgcrswittwc und auf die andere eine arme, wohlerzogene Bürgcrstochtcr, welche sich im wirklichen Brautstande befindet, nach ihrer Copulation stif-tungsmäßigcn Anspruch. Bewerber um diese Stiftung hüben unter legaler Nachweisung ihrer bürgerlichen Abkunft und Armuth und der sonstigen Verhältnisse ihre Gesuche bis Ende Juli d. I. bei diesem Magistrate einzureichen. Stadtmagistrat Laibach, am 9. Juli ^872. Der Aürgerme>ster: E. Deschmann.