Ukazi in odredbe šolskih oblastev. o K. k. Landesschulrat fiir Krain, Z. 4722. Laibach, am 24. Dezember 1902. Seine Exzellenz der Herr Minister fiir Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 13. Dezember 1902, Z. 36312, die Abbaltung eines Fortbildungskurses fiir die Volksschullehrer Krains im Jahre 1903 genehmigt und zur Deckung der aus der Veranstaltung dieses Kurses envachsenden Kosten ausnabm8weise den Betrag von 4040 K bewilligt, die Abhaltung von weiteren derartigen Kursen jedoch von der Bedingung abhangig gemacht, daB das Land Krain die Halfte der Kosten fiir solche Kurse trage. Diese Kurse haben den Z\veck, jene Lebrer, denen Errungenschaften der neuern Padagogik noch fremd sind, damit bekannt zu machen, bei den anderen aber die diesfalligen Kenntnisse zu erhalten, zu vertiefen und zu enveitern. Eine entsprechende Beitragsleistung von seite des Landes voraus gesetzt sollen die Kurse bis auf weiteres jiihrlich abvvecbselnd einmal fur die Padagogik, die Unterrichtssprache, die deutsche, bezw. die slovenische Sprache als zweite Landessprache, mit Einscliluss des Anschauungsunterrichtes und der speziellen Methodik der Elementarklasse und das Rechnen sammt geom. Formenlelire, das niichste Jahr fiir die iibrigen Lehrgegenstande der Volksschule, u. zw. zweimal ein Turnus mit slovenischer, einmal ein Turaus mit deutscher Unterrichtssprache abgehalten werden. — Als Docenten sind Mitglieder des Lehrkorpers der k. k. Lehrer- und Lehrermnenbildungsanstalt in Laibach eventuell Bezirksschulinspektoren in Aussicht genommen. Zur Teilnahme an diesen Kursen werden im Sinne der Ministerialverordnung vom 6. April 1870, Z. 3169, M. V. Bl. No. 57, zwanzig Lehrpersonen verpflichtet, aufierdem steht es jedem Lehrer frei, sich, sovveit dies ohne Beeintrachtigung des Unterrichtes fiir die zur Teilnahme an den Kursen Verpflichteten zulassig ersclieint, an diesen Fortbildungskursen zu beteiligen. Den zur Teilnahme Verpflichteten aufierbalb Laibachs Wohnenden wird ein Reise- und Zehrungskostenpauschale von taglich 4 K, den freiwilligen Teilnehinern nach MaBgabe des zur Verfiigung stehenden Kredites eine Aushilfe zugestanden. Die Dauer des Kurses wird auf 4 Wochen bestimmt. Der Kurs soll im Monate August abgehalten werden; das genaue Programm und der Tag des Beginnes derselben wird rechtzeitig bekannt gegeben werden. Derk. k. Stadtschulrat (k. k. Bezirksschulrat) wird demnacb aufgefordert, dies der Lehrerschaft bekannt zu geben und im Sinne der §§ 3 und 5, bez. 9 d. cit. Minister. Verordg. bis langstens Eade Marz 1903 zu berichten, welche Lehrpersonen zum Besuche dieses Kurses pro 1903 zu verpflichten \varen und vvelche Lehrer sich zum Besuche desselben freiwillig melden, damit der Landesschulrat in die Lage komme, diesbeziiglich das Notige ira Sinne des § 4 der gedachten Ministerialverordnung zu verfiigen. Der k. k. Landespriisident: Hein m. p. *) Tovariši so nas naprosili, da priobčujtno tudi odslej važnejae ukaze in odredbe šolskih oblaatev, ker je tako najlažje, da se z njimi seznani učiteljstvo. — Šolska oblastva pa prosimo, naj nam pošiljajo vae svoje ukaze iu odredbe, da jih moremo objavljati. Uredn.