Amtsblatt zur Laibachcr Zcituna ^l. 160. Freitag den 16. Juli 1853 . ilttt>. ^> (l) Nr. ""«/.'53 Von der k. k. Oberaufsicht der Volksschule 1 Laibach wild hiemit bekannt gegeben, daß die ssentl'che Prüfmig jener Schüler, welche haus^ chen Unterricht empfangen haben, am 2. Augujl nd die darauffolgenden Tage Vormittags von l—l2, und Nachmittags von 2- tt Ul)r schrist !ch und mündlich Statt finden werde. — Die lnmeldling solcher Schüler wolle am l. August . I. Vormittags von lU—»2 Uhr bei dem )iöcesan - Schulenoberaufseher geschehen , wobei ie Standcstabelle einzureichen, die Schulclasse, ür welche der Schüler geprüft werden soll, an ugcben, und das übliche Honorar zu entrichten ein wild. — Laibach am 14 Juli 1852. z. 357.». (3) Kundmachung. Nr. 39«n Zwischen der königlich preußischen und de> öniglich schwedischen Regierung ist am 5. April l852 ein neuer Postvertrag auf den Grundlaqen »es deutsch östnreich'schen Postvereincs abgesälos-en worden, welcher am I. Juli »852 in Wirk-amkat tritt. In Folge dessen ist bei Behandlung der 3rief- und Fahrpostsendungen nach und aus Schweden und Norwegen vom bezeichneten 5age an, nach den folgenden Bestimmungen )orzugchen. 1. DerFrankirungszwang bei der Eorrespon-,enz nach und aus Schweden und Norwegen )ört auf, und es kann dieselbe nach der Wahl )cs Aufgebers entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesendet werden. 3>ne lht'lweise Flankirung ist nicht statthast. 2. Während der Zcit der Dampfschifffahl t mf der Ostsee werden die Corrcsponoenzen nack schweben üder Stettin und Stralsund instra->irt, in der übrigen Iahr.szeit aber über Ham» >urg und Danemnk nach Schweden geleitet; ene für Norwegen dagegen in der Regel das ganz? Jahr hindurch auf dem Wege über Ham-)urg und Dänemark abgesendet werden. In der Sommerperiode kann jedoch die Cor-'espondenz ncch Norwegen auch über Stettin lnd Schweden instradirt werden, insofern dieß oon den Aufgeben, durch eine Bemerkung auf )er Adresse der Briefe verlangt wird, nur wird )ierbei aufmerksam gemacht, daß auf diesem Wege die Briefe jedenfalls später an ihre Bestimmung gelangen. Bei Briefen aus Schweden und Norwegen lach Oesterreich wird dieselbe Instradirung Statt inden. 3. Taxirung: i) Oesterreichisch-schwedische Korrespondenz. Das Potto für Briefe nach und aus Schweden bildet sich: 1. aus dem deutsch - österreichischen Vercins-pvlto mit / . . 3 Sar. rung "der Stettin und Stralsund oder über Hamburg und Dänemark ...... 2'/" Das Porto für einen einfache« Bnef aus Oesterreich nach Schweden oder umgekchtt be trägt daher: An Vercnisporto....... g ^ An schwedischem Porto und an preu-ßisch-scl wldisckem Seeporto oder dänischem Transitporto.....15 » Zusammen . 24 kr. Das Gewicht eines einfachen Brie- fes wird mit , Loth angenommen und steigt von I bis einschließig 2 Loth auf das zwn- fachc, von 2 bis einschli^ßig 3 auf das dreifache d»s Satzes von 24 kr. u s. w. Warenproben und Muster aus und nach Bchwedrn werden nur bis zum Gewichte von 3 Loth mit der Briefpost befördert und zahlen bis zum Gewi.ite von 2 Loch einschließlich das einfache, über 2 b:s einschließlich 3 Loth aber das doppelte Briefporto. Diese Portoermäßigung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn die Warenproben und Muster auf unerkennbare Weise verpackt si»d, ui d der denselben beigefügte Brief nickt mehr als l Loth wie^t. Ist diescr Brief, welcher b.i der Taxirung mit den Prob.n oder Mustern zusammen zu wiegen ist, schwerer, so unterliegt die c^anze Sendung der gewöhnlichen Briefly. Für Zeitungen, Journale, Preiscourantv, gedruckte Empfehlungsschreiben u. s. W. unter Kreuz- cder Streifband, welche außer der Adresse der Namcnsunterschrift und dem Datum nichts Geschriebenes enthalten, ist 1. an Vereinsporto . . I kr. 2. an schwedischem Porto '/, Sgr. 3. an preußisch - schwedischem Seeporto (beziehungsc weift dänischem Transitporto) ohne Rücksicht auf die Entfernung .......>2 Sgr. zusammen also . 4 kr. Conv. Münze für jedes Loth zu entrichten. Diese Portoermaßigung tritt ader nur bei vollständiger Frankirung der Krcuzdandsendun-gen ein. I Die zur Beförderung mit der Briefpost bestimmten Kreuz- oder Strcifbandsendungen dürfen das G.wicht von Nl Loth nicht überschreiten, l») Oesterreichisch. Norwegische Correspondenz. Das Porto für Briefe aus und nach Norwegen bildet sich: Bei der Versendung über Dänemark: 1. Aus dem deutsch-österreichischen Vereinsporto bis (beziehungsweise) von Hamburg mit 3 Bgr. 3. Aus dem fremden Porto von Hamburg bis zumBestimmungtz-orte in Norwegen (beziehungsweise vom Aufgabsorte in Norwegen bis Hamburg) mit . 7'/^ » zusammen . N>'/^ Sgr. oder 32 kr. Conv. Münze. Bei der Versendung über Stettin oder Stralsund und Scl)wedcn: 1. Aus dem Vcreinsporto von . 3 Sgr 2. Aus dem preußisch-schwedischen Seeporto von.....2'/, » 3. Aus dem schwedischen Transitporto von......2'/, » 4. Aus dem norwegischen internen Porto von......2 » zusammen . IN'/^ Sgr. oder 32 kr. Conv. Münze. Warenproben und Muster können auf dem Wege über Hamburg und Dänemark bis zum Gewichte von 8 Loth befördert werden und ent richten bis zum Olewichte von 2 Loth das einfache, vls zum Gewichte über 2 bis 4 Loth das zweifache, über 4 bis ß Loth das dreifache und über U bis 8 Loth das vierfache Briefporto, Nehmen sie den Weg über Stettin oder Stralsund und Schweden, so werden sie, wwie derlei Sendungen nach oder aus Schweden, nur b,6 zum Gcwickte von 3 Loth m't dcr Briefpost b.fördert und es ist für diesilb.n bis 2 Loth einschließlich das einfache, und darü ber bis einschließlich 3 Loth das doppelte Brief Porto zu tchtben. Die Bedingungen, unter denen Warenproben und Muster nach und aus Norwegen die ange-! qebene Ermäßigung des Porto geni.ß.n, sind dieselben, wie del jenen nach und aus Schweden. Das Porto für Knuz- oder Ltr^.fdclndsen-düngen nach und aus Nolwegen betragt bei d»r Beförderung über Dänemark: !. An Vereinsporto.....l kr. 2. An fremdem Potto I.'/, Sgr. oder 5 » zusammen also . v kr. Conv. Münze für jed.s Loth. Derselbe Betrag ergibt sick bei dem Transporte über Schweden, auf welcher Linie 1. an Veicinspotto.....I kr. 2. an preußisch-schwedischem Seeporto.......//^ Sa.r. 3. An schwedischem Tran« sitporto.......'/, >> 4. ?ln norwegischem internen Porto......'/, >, zu entrichten ist. Bezüglich der Bedingung der Portomoderation und des Maximalgewichtes g'lt hier das-srlbe, was oben hinsichtlich der Kreuzbandsendungen nach und aus Schweden gesagt wurde. 4 Die Necommandation der Correspondent zcn nach und aus Schweden und Norwegen ist gegen Beobachtung der Bestimmungen für derlei Briefe im Gebiete des deutsch-österreichlschen Postoereins gestattet. 5. Sofern die schwedische und norwegische Korrespondenz aus und nach einigen Theilen Oesterreichs durch die Schweiz lransitirt, ist für dieselbe wie bisher das vertragsmäßige schweizerische Transitoporto einzuheben, beziehungsweise der solche Korrespondenzen übernehmenden Post' anstalt als Schuldigkeit anzurechnen. ll. Für Korrespondenzen, welche in auswärtigen Staaten von k. k. Postcxpeditionen besorgt werden, und jene von Ostindien und China nach u„d aus Schweden und Norwegen, sind auß.r den oben angegebenen Portobeträgen auch noch jene Gebühren zu entrichten, welche für die Korrespondenzen nach und aus jenen Ländern festgesetzt wurden. ?. Die bisherige Beschränkung, daß Fahr« Postsendungen im Verkehre zwischen Oesterreich, Bchwedcn und Norwegen an ein Handttshaus angewiesen werden mußten, ist vom I. Juli 1852 behoben, und es werden diese Sendungen nun-mehr nach den allgemeinen Grundsätzen des deutsch - österreichischen Postvereins-Vertrages behandelt werden. Fahrpostftndungen können vor der Hand nur entweder unfrankirt, oder bis zu den preußischen Hafenorten Stettin (Swinemünde) oder Stralsund frankirt befördert werden. In Frankirungöfällen wird die Franco-Gebühr bis zu jenem dieser Hafenplätze eingehoben, über welchen der Aufgeber die Instradirung der Sendung wünsckt. Ist keine Instradirung angegeben, so wird das Franco nach derjenigen erhoben, nach welcher die Entfernung der genannten zwei Hafenorte sich höher heraus stellt. Von der k. k. Postdirection für das Küstenland und Krain Trieft am 3N. Juni 1852. Z^358. 2 (3) Nr. 39 l 7. Kundmachung. Zu Folge der, von der eisten deutschen, zu Bellin zusammengetretenen Postconfercnz vorqe nommenen und von Allerhöchst Seiner Majestät dem Kaiser am »7. März l I. latifw'lten Revision undVe r vo l lstän digung des unterm «. April l85tt zwischen Oesterreich und vrroßen abgeschlossenen deutsch - österreichischen Postver eins - Verttages, haben vom l. Juli l^52 angefangen noch folgende weitere Bestimmungen in Wirksamkeit zu treten, welche hirmit zur öff.nt lichen Kenntniß gebracht werde». I. Laut §. 24 des vorbenannten revidirten ! Vertrages können, vom obenbezeichneten Tage an, 402 nunmehr auch Kreutzband- und Mustersendungen nach den Postoereinslandern, gegen Ent-bichtung der gewöhnlichen Recommandationsge-rühren, recommandirt abgesendet werden. 2. Briefe aus oder nach den Vereinsstaaten, auf welche der Versender das schriftliche Vertan-gen gesetzt hat, daß sie durch einen Expressen zu bestellen sind, werden in Gemäßheit dcr im§. 2tt des erwähnten Vertrages enthaltenen Bestimmungen von allen Postanstalten des Vereinsgcbietes sogleich nach der Ankunft den Adressaten be sonders zugestellt werden. Dergleichen Expreßbriefe müssen jedoch jederzeit recomm andirt sein. Für verspätete Beförderung oder Bestellung eines Erpreßoriefcs leistet die Postbehörde keine Entschädigung. Für jeden einfachen Expreßbrief ist zu bezahlen : Bei der Aufgabe: das Porto- und die Nccommandationsgebü'hr. Bei der Abgabe: 2. für die Bestellung am Orte der Abgabe - Post-anstalt: am Tage 9 kr. Bestellgebühr — bei Nacht (nämlich im Sommer von 11 Nachts bis 5 Uhr Morgens, im Winter von 1U Uhr Nachts bis 7 Uhr Morgens) 18 kr. Bestellgebühr. k. Für Bestellung außerhalb des Ortes der Abgabe« Postanstalt: 9 kr., für die Beischaffung des Boten, und der jeweilige Botenlohn. Der Botenlohn und die Bestell- oder Boten» beischaffungsgebühr können übrigens auch bei dem Aufgabspostamte bezahlt werden; da jedoch dasselbe nicht wissen kann, wie hoch sich der Ge- sammtbetrag belaufen werde, so ist der Absender solcher Briefe, welcher sich stets namhaft machen muß, auf Verlangen des Postamtes verpflichtet, den höchsten muth maß lichen Betrag zu deponiren, von welchem ihm der zur exprcssen Bestellung des Briefes nicht erforderlich gewesene Betrag seiner Zeit zurückzugeben ist. Der Betrag des bei der Aufgabe erhobenen Botenlohnes und der Bestellungsgebühr wird von dem Aufgabspostamte auf der Sicgelseite des Briefes angemerkt, eben so wird auf den zur Bestellung einlangenden Briefen der Betlag, welchen der Postdiener oder der gedungene Vole vom Adressaten einzuheben berechtiget ist, verzeichnet erscheinen. Von der k. k. Postdirection für das Küstenland und Kram. Trieft den 29. Juni 1852. Z. 364. i, (2) "ll Nr- 3tt55 Edict. Vor dem k. k. Landcsgerichte in Laibach wird am ltt. August 1852 um 10 Uhr Vormittags im Gerichtssaale eine öffentliche Minuendo-Ver-steig/rung, zur Erzielung der Bcistellung dcö Brennholz «Bedarfes für das Landesgcricht und das Inqulsitionshaus auf den Winter »«52)1853, abgehalten, und mit Vorbehalt der Genehmigung dem Mindest-Bietenden überlassen. TXr Aus-lllfspreis wird auf 5 si. 5N kr. für das harte, und auf 4 fl 5U kr. für das weiche Brennholz festgesetzt, der beiläufige Bedarf besteht in I5U nied. öster. Klaftern harten Holzes. Die Verstcigerungs - Bedingnisse können im dießgerichtlichcn Secretariate eingesehen werden. Liefcrungswerder werden mit dem Beifügen eingeladen, daß jeder Licitant vor der Versteigerung einen Cautionsbetrag von 3U fl. zu erlegen habe. K. k. Landesgericht in Laibach den «. Juli «85)2. I 363. i. (2) Nr. 3764. Kun d m a ch u n g. Die Besitzer der hauptgewerkschaftlichen Einlagen werden hiemit aufgefordert, die für das Verwaltungs-Iahr 1851 mit 27'/, (sieben und zwanzig und einem halben) Procent des Stamm-capitalö enlfallene Dividende bei der k. k. Eisenwerk - Directions - Cassa ln Eis»nerz, gegen ordnungsmäßige, mit der gerichtlichen Legalist-rung versehene Quittungen zu beheben; jedoch müssen diese Einlagsbesl'tzer schon an der berg.-bücherlichen Gewäyr geschrieben sein, zugleich aber auch die hauptgewcrkschaftlichen Einlags- cheine gelöst haben, widrigcns die Dividenden-Quittungen nicht liquidirt un» ausbezahlt werden könnten. K. k. steierm. östcrreich. Eisenwerks - Direction Eisenerz am 8. Juli 1852. Z. 930. (l) N>. 8014. Edict. Von dem gcfclligien r. k. ii)»zilksge>ichte wiiv hicmil bekannt gemachl: Daß libli Anlangen des Johann Og'inz von Unlerschlemih, gegen Kaihanna Sirojan von Dulle, als Erstehen« del, dem Franz Sirozan gehölig gewlfcnen , beini Gcundbuche de> Grafschaft Auetsperg «»!, lllb. Nr. 5^1 und Ncllf. 5)ir. 25^ volkommenden Oaüjhube zu Dulle, wegen nicht erftlUlcr ^icitalionsbedingnisse, die N^llcilaliun de> selben bewilliget, und zu deren Vornahme der 7. August d. I., Vormitiags 9 Uhr in Loco Dulle bestimmt wolden sei, wobei die Ncaliläl auch muer dem Schätzungslvcrthe pr. /»U2l) ft. 5U tr., u»d auch unter dem bisherigen Olstehungbpreise pr. 1706 ft. um jeden Anbol, hintangeger>en werden wird. Der Glundduchsextiacl, das Lchätzungsproto» coll und die Bcdingniffe tonnen h.ergerichiS eingesehen werden. K. k. iüezirksgeticht Umgebung Laibach am 5. Juli 1652. Z. 924. (l) Ä-kommcliden ganzen Hudrealllat Niemand denSchäz» zungöwerlh pr. 1862 ft. vt.er datüoer lUibot, wnd die zweilc auf den 29. Juli d. I. angeordnet gewesene Feilbielung mll dem vorigen Anhange und mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß obiger Schätzungswerth wegen der, zu dieser Hubreallcai nlchl gehöligen Mahlmuhle, aus l802 ft. derlcyll- qet wurde. K.l. NeziikbgerlchtWartenbera am «j. Juli ltt52. Dcr k. k. iüeziltölichtei: _________________Peer z.________________ Z. 922. (l) Nr. 3^<0 Edict. Valentin Obies^ von iä.i tos Hal «n!i ps»«.^. l9. Juni l^52, ').l. 3140, wider Gregor ^bles^ und seinen lmbckanilttn Rechtönachfl lger rie Klage l'clo. Aneikennung des Eigcnlhums dc, , im G>uiid' ouche der vorm»l>gen Herrsch ft Aocls^cig «"!, U,d. vil. 810 vortommenden '/4 Hübe und dcs «»>!) Urd. ^)iv. 877 vorkommenden Glundstückes «<>»'»»kalNl!en Rechtsnachfolger enlwedcr selbst l>ei der TagsatzUlia. zu crschcincn, oder il)»e Nechtebehelse dem als <Ü!,l-alOl- »5 mitzulheilen, od«r aber selbst einen Sachwalter zu wählm und diesem Gerichte namhaft zu machen, als widrigenfalls der Stteitgegenstand lediglich mit dem ^' linn ausgetragen werden würtc. K. k. Bezirksgericht8<;nl,/.l^ am 19. Iuni lft52. t^. 923, ?I) Nr. 3l42^ Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichie isenoieö wild hiennil bekannt gcmichl: (^s sei von diesem Gerichte nber das Ansuchen des Herrn Bernhard Dollen; von Prä'wald, gegen ' Htl>n Johann Waiy von Uoi-i^o, wegen schuldigen 6?6 fi. 3'/. kr. M. M. «. «, .-., in die erecutive offfN!liche ^erstciqelung der, dem lietz'eren qehöli» gen, im (Hl'undbnche dcs volmaligen Gutes Neuko-ftl 8>i!> Urb. Nr. 78^23 vorkommeoden Realität »N Uol-i«':«, im gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe uon 1114 ft. 45 k>. M. M. «ewilliget, und zur Vornahme derfrlbe» in iloco lRori^« die drei Feil» bielungstagsaliungen, auf den 26-Juli, auf den 28. August und auf den 27. September 1852, zedes« m.l Voimitiags von 9 bis l2 Uhr mit dem An-yange bestimmt wo>dcn, daß diese Realität nur bei der letzlen auf den 27. September l. I. angedeuteten Feil!?illuna, , b.i allensalls nicht erzieltem oder ubcrboienem Schäliuugi'wcrlhe auch unter demselben an den Meistbielenoen hintangegeben werde. Die üiciiaiionsbedingnifs'e, das Schätzungspro« locoll und der Glundbuchsexllact können bei die-scm Gerichte in den geiro'hnlichln Xmtsstunden ein« qesehcn werden. !üj«»<)/«^ am 5. Juni >652. 6- 931. (1) Nr. 6353. . Edict. Von tem k. k. Bezirksgerichte Laibach, l. Sec» tion. wird bekannt gegeben, daß am 5. uno am !9. August l. I. , jedesmal un, 9 Uhr Früh Ml öause ^ls. l.?, in der ^ailstadter-Votstadt, die öffentliche Versteigerung von Fährnissen und (Kffec-te.,, im Schahu^gswelthe von 8 ft. ,1 kr, Statt fmdln wiid, und daß die zur Veräußerung kommenden ^l'gl'listande bei der ersten Feilbietung nur mn o5er liber t-cn Schäyungswerlh, bei der zweiten aber auch unter demselben weiden hiniangcgc-den we,den. llaiboch am 6, Juli 185 2. 6- "42 (2) ^7^12? Convocations - Edict. Vor dem t. k. B^iiksgelichtc ilaib^ch l. Sec->l)n haben alle Diejenigen, w.lche an die Ver' lassenichasl des, den l l. December l 851 ve'storbentl» Gundbcsitzelö Philipp Wr.schi.iqg, als Gläubigtt eine ko.deruna. zu stellen haben, zur Anmeldung und Darihuuna, derselben, den II. August d ^. Vormi'tags s) Uhr zu e'schrl'iicn, oder bishin ihr Annuldungsgesuch schriftlich zu über.eichen, widriaens den Maubige.n an diese Ve.Iasse,.schaft, wenn sie curch d,e Bezahlung der anqemcldcien Kvrdclunae" e,scköp!t wü,di, kein weitererAnsp uch zustande, als ' insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht iiaidach l. Seclion am 9. ^uli 1852. Z. 308. « (l) Edict. Nr. 82N8. Die nachvenannten Individuen der Geburtsjahre 183l, 183U und 182», als: 1) Iosept) Iaoornig von Ierovaoaß, Haus - Nr. l, Pfarre St. Marein. 2) Anton äierer » Unterschischka, „ 25, » Maria Verkündigung. 3) Johann LeUischkar » Bresie, » 3l, » Dobrava. 4) Matthäus Roth » Strachomer, » 10, » Jgg. 5) Joseph Wichalm >> UnMschischka, » 8t, » Maria Verkündigung, tt) Johann Rack » Klada, >, 4, „ Gollu. 7) Johann Dedellak » Dobrauze, » 2, » Jgg. 8) Johann Petcrnell » Unterpirnitsch, » 1!>, » Flödnig. U) Augustin Nobinot » Saduor, » 2N, ,, Sostru. 1U) Johann Peternell » Unterpirnitsch, » 8, „ Flödnig. 11) Anton Petras; >> Unterschischka, >> 48, „ Maria Verkündigung. 12) Kaspar Schettina » SwiUe, » 2> Saplana » 23, >, Saplana. > <^l.e Novak 18) Andreas Pctritsch » Dulle, » 17^ ^ Presser. 1») Franz Pctritsch » Paku, » zz^ ^ 2U) Matthäus Zweck »Nabeln« „ ^ ^ Billichgratz. 2l) Mathias Iurza « Altoberlaibach „ ,, ^, Obcrlaibach, welche dem ihnen zugestellten Rufe zur Militär-Widmung im Iahte 1852 bisher noch nicht ent-sprochen haben, werden aufgefordert, innechalb der Frist von drei Monaten in die Amtskanzlci der k. k. Laibacher Bezirkshauptmannschaft zu erscheinen und ihr seitheriges Ausbleiben zu rechtfertigen, weil sie ansonst den allerhöchst bestehen- den Directive» zu Folge als Rekrutirungsstücht-linge behandelt und im Betretungsfalle mit einer um 3 Jahre verlängerten Capitulationödauer zum Wehrstande gewidmet werden wüßten. K. k. Bezirkshauptmannschaft ttaibach am «. Juli 1852.