Wi. I3tt. Montag den 10. Juni 1850. Z. Illi. (1) Nr.838U. Vermöge Eröffnung des hohen Handels - Ministeriums vom 12. d. M., Z, 24W, haben Sc. Majestät mit a. h. Entschließung vom I. Mai d. I. den fürstlich Thurn und Taxis'schen Post-Director, Ioh. M. Freih. v. Be l lcrsheim, zum unbe-soldetcn österr. Consul in Lübeck, mit der Berechtigung zum Bezüge der tariffmäßigcn Consular-Gebühren, allcrgnädigst zu ernennen geruht. Was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Statthalterei. Laibach am 26. Mai 185U. Gustav Graf Chorinsky in. p., Statthalter. Z 111U ^ ' ^'- 8«^. K u n d m a ch u n g. Mit Beziehung auf die Kundmachung vom lt. März d. I., Z. »««2, wird bekannt gegeben, daß zu Folge Erlasses des hohen Finanz-Mmiste-Nums vom 29. v. M., Z. 7l«3jl'. 5l., die Erweiterung des Termines zur Einziehung der ungarischen Landesanweisungen zu 2 si. aus tzmen Monat, d. i. bis Ende Juni »850, gestattet worden sey. Laibach am 3. Juni 1850. Gustav Graf Chorinsky m. P., Statthalter. Z^ittW^ (2) Nr. 8385. Kundmachung. Um für die in den meisten höheren Studlen-anstalten noch in diesem Studienjahre uorzunel> Menden Reformen die nöthige Zeit zu gewinnen, und um nicht die wünschenswerthe Gleichförmigkeit in dem Beginne des neuen Studienjahres durch spezielle Verfügungen zu stören, hat das hohe k.k. Ministerium des Cultus und Unterrichtes laut emes Erlasses vom 15. d. M., Z. 4195, die Dauer der heurigen Herbstfcrien an sämmtlichen k.k. österr. Universitäten, den ungarischen, siebenbürgischcn und croatischen Akademien und den mcdicinisch-chyrurgischen Lehranstalten bis einschlicßig 14. Oct. 1850 erstreckt, ohne daß übrigens hiedurch für die Zukunft den bezüglichen Bestimmungen derStudien-ordnung über die Dauer der Herbstferien im Allgemeinen vorgegriffen werden soll. Welche hohe Anordnung hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. .. ^ , . «^., Von der k.k. Statthalterei im Kronlande Kram. Laibach am 27. Mai 1850. Gustav GrafChorinsky m. z,., Statthalter. I^IÜ85^(3) ' ^' 2'". Edict ,.' .- des k. k Oberlandesgerichtes fur dlc Kronlander Karnten und Kra,n. Seine k. k. Majestät haben mlt a. H. Entschließung cl.lo. Gratz den l>. Mai 1850 ubcr den vom k. k. Herrn Justiz-Minister un E.n-vernchmen mit dem Mm.sterrathe am .ltt. ^ipl'l 1850 erstatteten, durch die Wiener Zc.t.ng am 12 Mai 1850 kundgemachten a. u Voyage ic In"ühu g des Notariats -Institutes m allen, Erneuen Gerichts-Organs a. h. Entschließung vom 14. Imn 18^ unt -zog/nen Kronländern nach den m d>e^m V r^ trage dargelegten Grundzügen zu.b/wlU ^n und den k. k. Herrn Justiz - M.nlster . " bt< -den Anordnungen zu treffen, die 6°"^ " d'escn Grönländern auszuschreiben, ""0 ^ ^-""nnlngcn zu den zu besetzenden Notauaib. stellen vorzunehmen. In Gemaßheit dleser a. h. Entschließung und bes hohen Erlasses des k. k. Ministeriums der I"stiz vom 14. Mai l850, Nr. 5983, wird i"r Besetzung dcr Notariats-Stellen in den Kroliländcrn Karnten und Krain hicmit dcr Concurs mit dem ausgeschrieben, daß die Anzahl derselben provisorisch und unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung für Klagenfurt auf vier, für Laibach ebenfalls auf vier, für Heu-stadtl auf zwei, für den Bezirk Villach auf zwei uno für jene in Wolfsbcrg ebenfalls aus zwei, für jeden einzelnen der übrigen in diesen Krön-lä'ndern system,sü ten GrichlSdezuke auf eine bestimmt werde. Die Bewerber um eine solche Stelle wcrcen mit Hinweisung auf die in de.n cingangsde-zogencn a. u. Vortrage zur Erlangung einer Notariats . Stelle vorgeschriebenen Erfordernde aufgefordert, ihre gehörlg belegten Gesuche binnen acht Tagen, von dem Tage, an welchem dieses Edict das erste Mal in der Landeözeitung eingeschaltet ist, anher zu überreichen und hierin bestimmt anzugeben, an welchen Orten des Bezirkes, zu wllchcm sie competnen, sie ihren künftigen Wohnsitz zu nehmen wünschen, und falls ihrem dicßfälligcn Wunsche nicht entsprochen wer» den könnte, ob sie geneigt wären, sich der Anweisung cmes und welchen andcrn Wohiisil^S zu füge». Klagenfurt am 3. Juni 1850. _____ Z7^l0887"(2) N^822«. Nachstehender Erlaß des Herrn Münsters l? wendi^keic ein, dafür zu ,mge.,, daß ..n Em-klänge mit der geänderten E.m.chtt.ng der pol.t,-scken Behörden allenthalven auch in den Kronländern, so ftrn cö nur thunlich ist, eine einheitliche Verwaltung und Leitung der verschiedenen Finanzzweige ins Leben trete, daher die Geschäftt'leltu'.'g für die dirette NesMierung l mit jener dcr übrigen Finanzzweige und des (ia>ja-wesens so viel mögUch in einer Art vereiniget werde, durch welche die Geschäftsführung rcrein-'facht, die Handhabung der Gesetze und der Interessen des Staates gesichert, und dcr Aerwal-tuligöauswand vermindert werde. Zur Erreichung d,eser wichtigen Zwecke haben Seine Majestät laut Mittheilung des Flnanzmi-nlfterlums folgende Bestimmungen mit der a. H Entschließung vom 9. Jänner l. I. a. g, zu ge-! nehmigen geruhet: 1) Für die Finanzangclegcnheiten haben künf-lig vereinte Flnanzlundcsbehörden zu bestehen,! deren erster Vorsteher der Statthalter mit der unmittelbaren Unterordnung unler das Finanz-Ministerum ist. ! 2) D>e Finanz-Landeebehörden sind zweifa-, cher Art, solche, von denen alle Finanz-Angelegenheiten behandelt werden, und andere, denen bloß die directen Steuern zugewiesen sind. 3)DieErstcrn haben in jenen Otten zu bestehen, in denen sich die bisherigen CameralgefäUen-Verwaltungen befinden. Sie haben die Benennung: „Finanzlandcs.Directionen" zu führen. Dcr Statthalter des Kronlandes, in welchem dcr Sitz dieser Behörde besteht, h"t die Oberleitung der Geschäfte bei derselben mit dem Ti-tel „Präsident der Finanz - Landes-Direction-' zu führen. Ihm ist als zweiter Vorsteher der Behörde ein Director mit dem Titel und Charakter eines Ministmalrathcs bcigegcben. z Bei der Behörde haben ferner Oberfi» nanzrathe und Finanzrathe zu bestehen, die den Statthaltern - und Krcisräthen im Range gleich gestellt sind. Ncbstdm» nmsaßt die Behörde oie erforderliche Anzahl Sccr,täie und Loneivisten sür das Conceptfach. Die Geschäfte der Manipulationsämter sind durch dieselben Kategorien von Beamten, welche hiefür gegenwärtig bei der Cameralbehörde syste-misitt sind, zu vollziehen. 4) Als Amtsuüterricht und Wirkungskreis hat den Finanz - ltandesdirectionen, deren Präsidenten und Directoren in Angelegenheiten der di-retten Besteuerung der Wirkungskreis der bestandenen politischen Länderstellen und ihrer Chefs, in den übrigen Angelegenheiten der Wirkungs kreis der Cameralgefällenverwalttmgcn und des (5a.meralgefallen - Administrators vorlausig zur Richtschnur zu dienen. 5) An die Stelle dcr bisherigen Eamcralge-fallen-Verwaltungen haben folgende Finanz-llandesdi rcction cn zu treten: :») In ttemberg für die Verwaltung der directen Abgaben in Galizien nedst Krakau,dann für alle übrigen Finanzangelcgenheiten in dem genannten Kronlande sowohl, als auch in der Bukooina; l>) , l, Prag für alle Finanzsachen im Kronlande Böhmen; <^) in Wien für die directen Abgaben in Oestrreich unter der Enns, und für alle andern Finanzsachen in dem erwähnten Kronlande sowohl, als auch in d.'n Kronländern Oesterreichs ov der Enns und Salzburg; ) i n Brunn für die directen Abgaben im Kronlallde Mahren und für die übrigen Finanz-angl'legenheiten nicht nur im gedachten Kron-lande, sondern auch in dem Kronlande Schlesien; s) in Gratz für die dirccten Abgaben im Kronlande Steiermark, dann in diesem Kronlande und in Kärnten und Krain auch für die übrigen Finanzsachtn; ^) in Innsbruck für sämmtliche Finanz-Angelegenheiten im Kronlande Tirol und Vorarlberg. l. Victor Hradeczky, «ul» zul«'». 5.Aplil 1850, Nr. 2022, wider si« die Klage auf Anerkennung de5 Eigenthums der Kordreung aus der Schuldobliga. lion «llla. 2l., intul,. 3l). Jänner 1792, pr. 200 fi. ' l!. W. eingebracht, worüber die Verhandlungstag-s.'.hlnig auf den l «. Seplember d. I. Vormittage 9 Uhr anberaumt wurde. Da der Aufenthaltsort der Geklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und dieselben vielleicht aus den k. l. Orblanden abwesend sind. so hat man zu ihltr Vertheidigung auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn IoiiM'l Olorn von Krmd^lg als deren Eu-uralor zui Austragung diescr iXlchisfache bestellt. Dessen werden d,e Getlagtcn zu dem Ende elin-nert, damit sie rechtzeitig entweder selbst erscheinen, oder dem bestlllten Curator ihre Rechtbbehelfe an oie Hand geben, oder selbst einen Vertreter bestellen, überhaupt ordnungsmäßig einzuschreiten wissen mö> gen, wldrigenö sie sich die aus ihrer Verabsäumung einstehenden Vlechlsiolgen salbst beizumessen haben würden. K.K. Bezirksgericht Krainburg am 19-April 1850. Z. 1107. (2) Nr. 1626. E d i c t. Von dem k k. Bezi>tsge,ichle Krainburg wird dem unbekannt wo dlsindllchen Joseph Pader von Bilkendorf, und seinen gleichfalls unbetanmcn Rechtsnachfolgern miilelst gegenwärtigen Edicles erinnert: Es habe Maria Aschmann von Unterbirkendoif, wider dieselben die Klage aus Verjährt- ul.d Erloschen-Erklärung deS zu dunsten des Joseph Pader, auf der dem Johann Zherinuh gehörigen, zu Ulicelbnkendorf «»l^ Haub'^il. 19 gelegenen, im Grundbuche dcr Heil» schall Nadmannsdorf »uli Recl. 9ir. ^77 vorkom-kommenden Halbhube, für den Betrag pr. I9l fl. inlavulirten gerichllicheu VerglelchcS an Kr,schmalesten iiitlUitältn im ^Äiundduche dci ^>elr-sckasl ^ieisniz «ul, Urd. F^l. »?, mil Hzelglrich 26. September l?94 iiuabulirien Forreiung pr. Nil fl. l8 t>. Klage angebracht, worüber rieTagsayulia, au! den 13. Seplember l. I-, srüi) um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da d.,5 Gericht, dem der Allf>lt der Geklagten unbekannt ist, und da sie vielllichl aus den k. k. ^rblanden abwesend sind, Hal zu ihrer ^erlrecung und auf ihre Gefahr und Kostn» dcn Herrn Machias Konte in Ncifniz als ^uraior bestellt, mit welchem die angebrachte RccklSsachc nach der für die k. k. Erd--länocr bestimmlci» Gilichlüordnuiig aufgeführt und cnfchieden werden wird. Die Geklagten werden dessen durch dieses Edict zu dem Ende elinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder inzwischen dem bestimm^ ten Vertreter ihre Rechlsbehclfe an die Hand zu gr« ben, oder auch sich selbst emci, andein Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen, die sie zu ihrer Verlheie digung diensam finden würden, wldugens sie sich die aus ihrer Versäumung entstehenden Kolgen feldst beizumessen haben werden. Neifniz am »0. Mai 1850. F. 1U68. <3) Äir. 2206. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Neisniz wird be-kannt gemachi: Es habe Heir Johann Peleln von Neilniz, widcr Frau Agnes Vciil, wegen Anelka nung d«^ Verjähiung der mit Schuldschein . 2. Iunl 1tt0tt an der in, Grundbuche der Heirschafl i)iei!niz «»!> !)ictt. Äi>. 22 cinlicgeoden Realität in» labulitlen Forderung p>. 1700 fi., Klage angebracht, worüber d»e Tagsa^ung chem die angebrachle !iiechlös.lche nach der, für die k. t. Elbl.^ndcr bestimmten Ocsichlsordnung ausge» lühll u»d «nlschndl'n wilden wi»d. Die Geklagte wird dessen durch diese öffentliche Aufschrift zu dcn» Ende ellnnnl, damit sie allenfalls zu ltchler Zeit frlbst zu erscheine,,, oder inzwischen dcn» dchimmlen Vertreter ihre Nechlöbehelfe an dic Hand zu geben, oder auch sich selbst einen ande»n Sachwaller zu bestellen und diesem Gerichte nam' haft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wisse, die sie zu ihrer Vertheidigung diensam si:»den würde, wi-drigens sie sich die aus ihrer Verlaumung enlsteheli« den Folge.! selbst beizumcssen haben wird. K. K. Bezirlsgelicht Reifniz am 23. Mai 1850. 3. 1070. ^i) Nr. 1177. Edict. Von dem gefertigten Bezirksgerichte wird !)>e« »nit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: ES haben dic Maria Dullcl'schc» Erben, ?o> hann und Elisabeth Schcga, dann Mnia Dulle,, alle von Neustadll, gegen die unbekannten Erbcn und !1ttchl5nachfolger nach dem zu Altenmarkt ver» storbenen Mathias ilooger, «„>> prge». ^. September v. I., Z. 896, die Klage aus der Einantwor-luogbUlkundc en, so hat mau auf ihlk Hcsahr und Kosten nach §. 391 allg. G. O. cinel' ^lll-uto»' nlj u«:t!lin ln der Person dcs Johann Ker-scholl vulgu Okorn von Alceomarkt bestellt, mit wel° chcm dan» die Klagssache nach dcr bestehenden Vor» fchrift auögetlagen wä.de, wenn bishin die Beklag' leo nicht lilnn andetn Sachwaller diesem ^lichte ockannt »nache» oder bei der Ve>handlur>gslagsahUNg nicht etwa selbst erscheinet, sollten. Dcsscn dic Beklagten hiemit zur Nachachtul'g e>inne«t werden. K. K. Bezirksgencht Treffen am 20. Mai 1850. Z. 10^3^ (^) Nr. 180s- Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß dcs am 15> Februar 1850 zu Allobe>laibach H.niä Nr. 42 »l> inl<;«l.-lll) vc,stor!,eiien Glu:',dbesl!iels Merlin Nagode, aus »vas immer llir eincm Nechlsgrunde Ansplücbe ^u stellen vel>nci»cn, haben diescll'en bei der hisjll auf den l i. Iul:i l. I. Vormittags 9 Uhr vor ^"' sem Ge»ich'.e angcoidnclen ^iquidalionslagsatzlllUH '^' Hcwiß c>n,!>umcldcl> , alö sie sich widrigens die Kv^' gtN des §. «>4 b. ^i.V. selbst zuzusckrcil'en hälltti. K. K. Bezilfsgencht37bellaibacham20.Aplil 1850. Z. 106?. (3) ' V^s7^!^05. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Reisni^ wi^d be-kaiuu gemacht: ES habe Herr Johann Peseln von Neilniz, wider Frau Maria-.a Schormann, weqen Anerkennung der Veijählung der mit Echuldschcili »»ligoinil, mit Hinterlassung einer lctztwilligen Anordnung verstolbenen Halbhübler Io^ hann Sedcj, aus »vas immer für einem Titel A"' sprüche machen zu können vcrmelnen, werden ausge' lordcit, dieselben bei der hiczu auf den 18. IuNl l. I. VormillagK 9 Uhr vor diesem Gerichte äugt' oldncten Kiquidirui,a,6tagsahung so gewiß anzumel' dcn und lcchls>Ilelib zu machen, als sie sich sonst die folgen des §. 81/. "b. G. B. selbst zuzuschleibcll haben wcrdcn. K. K. Bezirksgericht Oberlaibach am 27. Ap'il >850.