Intelligenz - Vlatt 5«r Naibacher Neitung Hamstag den 22. Zluli 1837. Stavt. unv ianvrechtlichc Verlautbarungen. Z. 976. (2) Nr. 546». Von dem k. k. Stadt« und Lardrechte m Kr»in wird hlem't bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Joseph Ritter von Premtr-siem und Theresia Mllhartschttsch, als Franz von Plemerstiln'schen ^rben, »n die öffentliche Versteigerung der zum Franz von Plcmelsslin« fchen Vlrlasse gehörigen Fahrnlsse, als: Pra« tiosen, L il> ' und Bettwäsche, Kleidungsstücke und einer halbgldecsten lelchlen Kalltsche m»t 4 lisernen Federn, gewllllget, und zur Nol^otzmc dtrseld'N der z. slugust l. I. Ul,d die darauf folgenden Tc'g?, jeberjelt Vormlitasss von 9 b»5 »2, und Nichmlttags uon I dls 6 Uhr, »n 0?m Hause Nr. 276 «m Platze bestimmt worden, wozu dieKaufiufl>gen hitMit ungeladen werden. Lalbach den H. Iul» ^6)7. Z7^5ö7"(5) Nr. 563?< Edict. Vom k. k. Stadt» und Landrechte in Kram w«rd bekannt gemacht: Es sey übn Ansuchen des Ot-. Matchau« Kautschtlsch, als Verwalter dcr Johann Nep. Freiherr v. Buset'schen koncursmassa, in die öffentliche Versteigerung der, zu dieser Concursmassa gehörigen Ducher,de» ren Sammlung sich auf l5»c> Werke belauft, gewiMget, und dazu die erste Tagsatzung auf den 22. August, die zweite auf den 5. September, dann die dritte auf den ,g. Septcm« ber d. I. und die darauf folgenden Tage, jedesmahl Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags v^n 5 vls 6 Uhr, und zwar im Hause Nr. 178 in der deutschen Gaffe mildem Anhange bestimmt worden, daß die bei der ersten und zweiten Tagsayung nicht um den Schätzungswerts) hmtangebrachten Bücher bei der dritten auch unter dem Schatzungswerthe hintangegeben werden würden, dann daß das ^Bücherverzelchmß m der dießlandrechtlichm Registratur »der bei dem oberwahnten Concurs-«affa-Verwalter eingesehen werden kann. Juli ,657. z. 9U. (ä) Nr. 5,6^ Von d:m k. k. Sradt« und ?andrecl>te in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Or. Johann Qblak, als Pf (2) Nr. tlZS. K u n d m a ct u n fl. Bei d^r f. k. Oderpoß - Vllwaltunq ;u Zara '»n Dallvatlen »st d»e u,',cnlge«rd, daß jene, d»e sich hierum bewerbln follttl»/ ihre mit den Studien-Zeugnissen, mit dlm Taufschcme und m«t vorschr»ftmaß«gem Sufter» tations R<-v»rse belegten Gliucbe, »n denen auchd«e Kenntniß ber deutschen undltat'emschen Sprache nachzuweisen seyn wlrd, länssssens bil?« nen v»er Wochen rom Tage der Kundmachung bei der Oberpost-Verwaltung m Zara einzureichen haben. — Von her k. f. Oberpoße Verwaltung kalbach am »7. Iul» ,637. Z>936. (3) Nr. "'7^,, ic. O. K u n d m a 6) u n g. Dic k. k. illyrische Camcralgcfällen-Verwaltung beabsichtiget ihren Bedarf an S'chreib-und Druckpapicrcn für das Militär-Jahr 1838, und beziehungsweise für die Militär-Jahre 1838, 1839. und 18W, imWegeeincr schriftlichen Of-fcLttn-Behandlung sich«r zu stellen, 544 Die Lieferungsbedingniffe sind folgende: 1) Der beiläufige einjährige Bedarf an Schreib- und Druckpapieren nach den unten bei- gesetzten Dimensionen, dann das nach den letzten Lieferungspreisen berechnete 10"/, Vadium betragt, und zwar für ^ Dimension 22 Betrag d. ^ Papiergattung hoch! breit Vadiums ^__________________________________________________Wienerzoll Rieß si. > kr. 1 Couvert ....... 14 18 20 2' 40 2 Druck....... 14 17 50 6 15 3 Klein Conzept für Drucksorten ... 14 18 500 81 40. 4 Groß dito ...... 15 19 380 82 20 5 Mittelfein Kanzlei .... 14 13 80 22 24 6 Klein Medean-Conzepr . . . . 16'/, 2l. 120 45 12, 7 dito dito Kanzlei .... 16'/, 21 500 230 — ^ 8 Groß Median..... 17'/, 23 S0 34 30' ! 9 Regal...... . 20 27 30 100 — ! 10 Imperial ....... 22 30 3 4 30- 11 Post....... 15 19 50 36 — 12 Klein Conzept besserer Gattung . , . 14 18 100 20 — Z 13 Fließ...... . 13 16 5 — 27 ^ ! 14 Pack....... 21 28 15 8' 6 2) Bon den bisher im Gebrauch stehenden Papiergattungen liegt für die Lieferungslustigen ein gehörig varaphirtes Muster bei dem k. k. Cämeralgefällen-Verwaltungs-Oeconomate zu Laibach, in den gewöhnlichen Amtsstundcn von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, zur Einsicht bereit. — 3) Die Lieferung wird entweder für die Zeit vom 1. November 1837 bis letzten October 1838, ober für die Dauer dreier Jahre, nämlich vom 1. November 1837 bis letzten October 1840, in letzter Beziehung in der Art ausgedothen, daß es der k. k. Cameralgefällen-Verwaltung frei stehe, 3 Monathe vor Ablauf des ersten Jahres, als auch in der Folge in jedem beliebigen Zeitpuncte, den »dießjährigen Contract vierteljahrig aufzukünden. — 4) Den Lieferungslustigen bleibt es unbenommen, entweder auf alle, oder auf einzelne der obdezeichneten Papiergattungen Anböthe zu machen; die Cameralgefallen - Verwaltung ist jedoch nicht gehalten, für den Fall, als Anböthe zur Lieferung aller oder mehrerer Papiergattungen eingelegt werden, die Anböthe für alle Gattungen zu genehmigen oder zu verwerfen, vielmehr steht es ihr frei, die Anböthe für diese oder jene Papiergattungen zu genehmigen, dagegen die anderen zu verwerfen. — 5) Den Lieferungslustigen ist es frei gestellt, auf die Liefe-r mg entweder nach den, bei dem Deconomate erliegenden Musterbögen zu biethen, oder den Offerten eigene Musterbögen beizuschließen, zu «.'lcbtm Ende die Dimension jeder Paviergattung in'obiger Tabelle aufgenommen wurde. — 6) Für den Fall, als für eine und die andere Papiergattung, sey es aus die Dauer eines oder dreier Jahre, von zwei oder mehreren Bewerbern gleiche Anböthe gemacht werden, und nicht schon die Qualität der Muster, nach welcher die Lieferung geschehen soll, dem «inen oder dem andern Bewerber den Vorzug einräumt, worüber die Be-urtheilung der Cameralgefällen-Verwaltung zu-steht, hat das Los über die Annahme oder Bestätigung des Erstehers zu entscheiden. — 7) Die Lieferung der erstandenen Papiergattungen hat wahrend der Contractsdauer längstens zehn Tage nach der, vom Cameralgefällcn - Vcrwal-tungs-Oeconomate gemachten Bestellung, im Falle der Dringlichkeit aber selbst noch in dcr bestimmt werdenden frühern Zeit, zu geschehen. — 8) Bleibt ein nicht unmittelbar in Laibach wohnhafter Offcrent Lieferungsersteher, so ist derselbe verpflichtet, einen in Laibach seßhaften, legal bevollmächtigten Geschäftsführer an seiner Statt zu bestellen, und die dießfälllge Urkunde anher zu überreichen, mit welchem Bevollmächtigten dann allein alle Verhandlungen zu pflegen und an den alle Zahlungen zu leisten seyn werden.— 9) Die Cameralgefallen-Verwaltung ist an den veranschlagten beiläufigen Bedarf weder im Ganzen, noch nach den einzelnen Gattungen gebunden, sondern derselben steht es frei, die Lieferung größerer oder kleinerer Papierquantitäten, nach dem Erfordernissödes Dienstes, zu fordern, ohne daß sich der Lieferant einer MehriiefsrunK nach 5^5 den Contractspreisen zu entziehen, oder für das Nichtgelieferte eine Entschädigung zu verlangen berechtiget wäre. — 1(1) Wenn beim Ablaufe des Contracts das Protocol! der noch wahrend der Dauer desselben ausgeschriebenen Licitation sber die Lieferung für die nachfolgende Zeit noch nicht genehmigt wäre, und erst spater genehmigt werden sollte, ist der Contrahent verpflichtet, die erforderlichen Papiergattungen nach den festgesetzten Dimensionen und Mustern um die Preise des alten Contractes und unter denselben Bedingungen in so lange zu liefern, bis die Genehmigung der spätern Licitation erfolgt, deren möglichste Beschleunigung die Cameralgefällcn-Ver-waltung zusagt. — 11) Jeder Lieferungslustige hat sein schriftliches und versiegeltes Offert mit der Aufschrift: „Offerte für die Lieferung des „Papierdedarfeö der k. k. illyrischen Cameralge-^ fällen - Verwaltung für das Militär - Jahr 1838," und für den Fall, als der Anboth auf drei Jahre gemacht werden wollte, mit dem Beisatz«: «beziehungsweise für die Verwaltungs-„Iahre1838, 1339 und 18^" längstens Vis zwölftenAugust 1827 Mittags um 12 Uhr im Bureau desk. k.Hoftatheö und Vorstehers der k. k. CameralgefMen-Verwaltung zu Laibach einzulegen, indem nach Ablauf d«s Termines auf ^nachträglich überreichte Offerte keine Rücksicht mehr genommen werden wird. <— Das Offert muß den Gegenstand des Anbothes, bas Quantum und den Preis in Buchstaben ausgedrückt, dann einen mit der Nummer und der Papiergattpng bezeichneten, so wie mit der eigenhändigen Unterschrift des Offerenten versehenen Musterbogen jeder Papiergattung, auf welche Aeserungsanbothe gemacht werden, ferner das Vadium in barem Gelde oder in Banknoten, oder den Depositenschein über das bei einem der untendezeichneten Haupttaxämter und Cassen bar erlegte, bedungene Vadium, die Erklärung, auf welche Art die Caution sicher gestellt werden wolle, endlich den eigenhändig gefertigten Namen und Wohnort des Dsserenten enthalten, und ist für denselben gleich nach crfolgter Ueberrei-chung, für das Aerar aber erst nach geschehener Annahme des Anbothcövon Seite der Camera!-gefäUcn-Verwaltung verbindlich. — Offerte, welche nicht in der Art verfaßt sind, und die angeführten Erfordernisse nicht genau enthalten, oder welche bloß im Allgemeinen lauten, z. B. ich erbiethe mich, das nöthige Papier um ein halb Percent wohlfeiler zu liefern, als der geringste Anboth ist, können und werden nicht berücksichtiget, so wie derlei allgemeine Beisätze zu ordentlichen Offerten ganz ohne Erfolg bleiben würden. Auch muß in dem Offerte das Zeitungsblatt, in welchem die Liefcrungsbedingnisse bekannt gegeben sind, mit der ausdrücklichen Erklärung des Offerenten bezogen werden, daß sich derselbe allen darin vorkommenden Bedingungen unterwerfe. — 12) Dcr Erlag des bedungenen 1(>"/<, Vadiums hat bei einem der k. k. Haupt-taxämtcr zu Laibach, Trieft odcr Klagenfurt, oder auch bei den k. k. Filial - Eammlungscassen zn Neustadtl, Adelsberg, Villach und Mitttrourg in Istrien zu geschehen, welche deßhalb, so wie wegen Ausfertigung der Depositenscheine, die nöthige Weisung erhielten. Diejenigen Proponenten, deren Anboth nicht angenommen wird, können sogleich nach der ihnen hierüber zugekommenen Eröffnung die Zurückstellung des Vadiums verlangen, und wird ihnen selbes auch ohne Verzug ausgefolgt werden; von demjenigen aber, welcher die Lieferung ersteht, wird daö Vadi»m bis zum Erläge der festgesetzten Caution zurückbehalten, — 13) Die Papiergattungen muffen sowohl rücksichtlich dcr Größe als der Qualität ohne aller Abweichung mit jenen Mustern durchaus gleich seyn, welche dcr Osserent eingelegt hat, und die nach beschlossener Wahl und Erfolg der Annahme des Anbothes auch von der Ca-lneralgefä'llen - Verwaltung werd on paraphirt werden. — 14) Längstens binnen vier Wochen nach dem förmlichen Abschlüsse des Contracted, hat der Ersteher der Lieferung eine Caution von 10"/, des ganzen ein - oder dreijährigen Ver-gütungübetrages, welche nach den bedungenen Preisen für die von ihm übernommene Lieferung entfällt, je nachdem die Lieferung auf ein oder drei Jahre bedungen wird, zu erlegen. Diese Caution kann entweder im baren Gelde, und m diesem Falle mit Einrechnung dcs bar erlegten Vadiums, oder in öffentlichen Staats-Schuldverschreibungen nach ihrem am Tage des ErlageK bekannten börsemäpigen Werthe, oder durch pragmatikalische Sicherstellungs-Urkunde.,' oder durch Zurücklafsung des durch die Ablieferung des Papiers inVerdicnen gebrachten Vergütungy-bctragcö geleistet werden. Sollte die Caution nicht rechtzeitig geleistet werden, so soll es der Cameralgefällen-Verwaltung frei stehen, entw«-der das erlegte Vadium, als dem Staatsschatze verfallen, zurückzubehalten, od^r aufGefahr und Kosten des durch Unterlassung des bedungenen Cautwnscrlages Vertragsbrüchigen Contrahenten, über die von ihm erstandene Lieferung ein«l neuen Vertrag auf die für zweckmäßig anerkannte Weise und zu den Preisen, um welche bi«se Li»-ferung von einem anderen Contrahenten üb«-nommen wird, einzugehen. — 15) Wird die 5^6 Quantität oder Qualität, oder daü Format des Papiers, im Vergleiche zur Bestellung und mit den Musterbögen zu gering befunden, und nicht binnen drei Tagen der Abgang ergänzt, oder , tüe mangelhafte Partie durch eine andere entsprechende ausgewechselt, so soll es 'der Cameral-gefallen-Verwaltung freistehen, sich die bestellte Gattutzg und Qualität Papiers von wem immer, in oder außer dem Versteigerungswege auf Kosten des Contrahenten zu verschaffen, und die. dadurch entstandenen Auslagen von der Caution, und wenn diese nicht hinreichen sollte, aus dem übrigen Vermögen des Contrahenten hereinzubringen. — 16) Die Bezahlung der Vergütungsbetrage wird dem Lieferanten nach Ausgang «ines jeden Militarquartals, u. nach Beibringung tl'ncs claffenmäßig gestampclten, so wie mit den Empfangsbestätigungen des Camera! - Verwal-tungs-Oeconomates über die quantilät- und , qualitätmäßigen Ablieferungen documentirten <5onto geleistet werden. — 1?) Nach geschehener Annahme der Offerte wird mit dem Offe-renten ein förmlicher Lieferungs-Bertrag in drei Parien abgeschlossen werden, welcher mit seinen Rechten und Vcrbindlichkeiten auch auf die Erben deö Contrahenten überzugehen haben wiro, und der Lieferant wird für ein Pare die claffenmäsiige Stampelgebühr zu berichtigen haben. Im Falle, daß der Öfferent den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, vertritt das ratificirte Offert die Stelle des schriftlichen Contract's, und der unter 1'l) gedachte vicrwöchentliche Termin zue Beibringung der 10°/<, Caution hat vom Tage der Zustellung der Verständigungvondcr erfolgten Annahme des Anbothos an, zu laufen. Die Cameralgefällen-Berwaltung hat aber die Wahl, den Ersteher entweder zur Erfüllung der kund-' "Hemachten Lieferungsbcdingnijse zu verhalten, oder den Contract auf dessen Gefahr und Unkosten neuerdings auszudiethen, und das erlegte Va-Hium entweder im ersten Falle auf Abschlag der höheren Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz zurückzubehalten, im Falle aber, als der neueste Bcstboth keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. Von der k. k. illyrischcn vereinten Cameral-gefällen-Verwaltung. Laibach am7.Iuli 1837. vermischte Verlautbarungen. H. 9^2. (2) B ? r r u f u n g 5 » Edict. Mittelst lrelcl'cm uon Scite dci gefertigten Bc< Mllsobsigkeic „aäibenannte paßloö ablesende mili. lmpflichtige Individuen, als: Iohal,,, Smcrcg^er »«n Moulmg Haus-Nr. 175, und Jacob StuH <«n Kers^dorf beiZerrouz Haus- Nr, »7, mit dem Vtisatze'vorgclaken lvcrden, dah sicl) dieselben läng^ ste^s binnen drei Meuathen um Ne« gale llblvcssnheit zu rechtfertigen haben, als wibli. gen» gcc;.,'!, sie n^ch ten bestehenden Gesetzen surge-gangen Heroen lriro. Bezirkuobrigtcit ^rupp den L. Juni ,657. Z. 979- l2) ^^l,u^5 ^7NrV)53 s v. I c t. Pon dem Bezirksgerichte Seiscnberg tvir» hiemit kuni)' gemacht: (Hs scy über Ansuchen der AgneÜ Lousche, Universalerbittn des sollge»» Martin Lousche von Scbwö^z. in zie Reassumirung ocr, »na diehgerlchtilchsiil Bescheide vom »».September v. I, Just.Nr. ,!22 belviNigte,^ und sistlrlen e^e» cutiven Feiibietdung o,r, zur Herrschaft Zobelsberg 5uk Rc>.'t. Nr. Soy dicnstbarctl, gerichtlich auf/»na ft^ geschätzten halben'Hube, s^mmt Woh„ . u, Wirt^ sch^fct>gebauden des Anion Kailcllz vulg« Vodtpiuz, zu Schwörz bauö9s5. (H) Nr. »79«^ G d ; c l. Von dem Bczisksqerlchte Nupertshef l« Neu« siadtl, als PcrsonalitistvNij, rrild allgemein slüll» gema.ul: Eg sey über U,lsuchen des Herrn Aloib Kuntara zu Steinbrückel, rviter Maria Sparovitz von Neustaccl, in tie executive Fcilblethu»,g deK. zu Gunsten dir Gegnerinn ouf dem zu Neustadt! gelegenen, eer Stadtqült gleichen Nahmens 5uk (^onsc Nr. Z7 iiitabuNrlen Heiralbszubringens rr. Loo ft. M. M., rregcn), aus tcm lvirlbscl,'aflsamtl. Bergleichc voin >2. Jänner »^7 schuldi^fli c^l^ si. «regen deren Bornahnie drei Feilb«thungöiermine, als: auf den 1/». August, Z4. September und »4, October »337, jedesmahl von 9—12 Uhr Vor. mittags in der Gerichlskanzlei mildem Beisätze anberaumt worden, oah. falls diese Schuldpost um ibren Nccrag pr. 6uo M. M , wcder bei ter ersten noä) z>vc>ten Feilbiclhungst^gsatzuiig an Mann. gebracht wcrdcn sollte, solche bei der b'ilten auä) unter oeinselbcn l)i"tan^egehen werden ivürd^. Wozu am obbcsaglen Tac^e u„d Stunde die Ll^tlationslustlgen mit cen, Beisahe zu erscheiney eingeladen werden, day die dicßfäNigen öicilalicns/ veoingnisse während den gewöhnlichen Alnt^stuu^ den hicramts eingesehen werten konnell. , ^