Nonnerftag den 6. December 1398. N a i b a th. Einladung an die Herren Handlungs - und Apotheker - Gehilfen , welche sich in der Provinz Krain, dem Laibacher Gubernial-Gedielt und den an Krain gränzenden Städten und Märkten in Dienst befinden, zum Beitritt als Mitglieder des Handlungs« und Apothckcrgehilsen-Kranken-Institutes inLaidach, womit sfincr Zeit auch üne Versorgungs.-Anstalt für alte und dienstesunfähige Mitglieder vereinigt werden foll: Die hohe k. k. Laudesstelle, gewohnt jedes Gute Hervorzurufen und zu unterstützen, hat die uou einem Uereine der Laibacher Handlungs- und ?lpolhdklr-Gchilsen nnterthänigst gestellte Bitte, ein Institut fär kranke Handlungs- und Apotheker - Gehilfen gründen zu dürfen, huldvoll aufgenommen, und mit hoher k. k. Gubernial-Verordnung 66a. 20. April 1858, nebst Genehmigung dcr vorgelegten Statuten, gestattet, daß dieses alS gut anerkannte Institut ins Leben getreten, und am 20. Mai zur Gcdächlnißfeier des Allerhöchsten Namensscstes Sr. Majestät unferes Allergnädigstin Landesvalers eröffnet wurde. Nach dem Wortlaute des hier beigedruckten ersten H. der Statuten ist auch jenen Handlungs« und Apotheker-Gehilfen , die nicht in Laibach in Condition Nnd/ der VeiMtt gestattet, und ts werden jedem Mitgliede, welches auswärts erkrankt ist, und nach erfolg-ler Gcncfung durch »in ärztliches, von der Orlsobrig« keil und dem 5)andlungsvorstandt bestätigtes Zeugniß bic Directicn über die Art und Dauer dcr ausgestandenen Krankheit in die Kenntniß setzt, aus der Casse des Handlungs-Kranken ^Institutes der ganze Betrag in barem Gelde vergütet, dcr für eine gleiche Krank-heils'Dauer in dem hiesigen eigenen Kranken-Zimmer fm Civil? Spitale hätte rcrausgabt werden müssen. Diesen Betrag können sie durch ihren hiesigen Bevollmächtigten, von dessen Namen, Charakter und Wohnung die Direction gleich bei dessen Ausstellung den Statuten gemäß in die Kenntniß gesetzt werden muß, gegen Quittung in Empfang nehmen lassen. 3. 5. Allen Handlungsdicncrn des bürgerlichen Handels» standcs und dcr Apotheker-Gehilfen der Provinzial-Hauptstadt sowohl, als auch den in den übrigen Städcen Krain's und dem Laibacher Gubernial.Gebiete im Dienste Stehenden ist der Beitritt gestatteti es steht jedoch in der Macht der Direction, einverständlich mit dem Directio»S-Ausschusse, auch Individuen aus den näher liegenden Städten dcr Stepermark, den» Liltorale, Gö'rz und Croaiien auf geschehenes Ansuchen dem Institute einzuverleiben, nur wird erfordert, daß der Veilretende zur Zeit dcr Ausnahme im gesunden Zustande sich persönlich vorstelle, auswärtige Individuen aber ihren Gesundheitszustand durch Zeugnisse begründen. Ist nun Jemand Willens, diesem wohlthätigen Institute sich anzuschließen, so muß er seinen Namen, Geburtsort und Condition genau angeben, und nach §. I der Statuten für Einschreidgebühl Gulden Zwei, und als jahrlichen bestimmten Beitrag Drei Gulden Conv. Münze, für das empfangende Vüchl aber l0 kr. erlegen. In der Folge kann dieser ganzjährige Veitrag auch halbjährig, jedoch ebenfalls vorhinein bezahlt werden, und muß von den auswärtigen Mitgliedern entweder franco sammt dem Nüchl der Direction zur Bestätigung eingesendet, oder aber durch ihren Bestellten Loco Laibach berichtiget, lmo zugleich das Büchl zur Bestätigung des Empfanges vorgelegt werten. Aie statutenmäßig geleisttten jähtüchen Bciu^ge 393 begründen die Recht« und Anspräche der Mitglieder an daSInstitut. Unterlaßt ein Mitglied, durch ein ganzes Jahr den vorgeschriebenen Beitrag zu leisten, so macht es sich, nebst den bis dahin geleisteten Beiträgen, aller Rechte und Ansprüche an das Institut »erlustig/ und hört somit auf, Mitglied zu seyn. Nähere Mittheilungen über dasInstitut werden von der Direction des Handlung>Krankcn-Institut«s den in Laibach Wohnenden auf persönliche«?Anmelden, Aus, wartigen aber auf schriftliche Anfragen, die jedoch frankirt einlangen müssen, mit Vergnügen ertheilt, da eS in der Absicht dec Direction liegt, daß dieser Verein, der im Geiste d«r Ietztwelt für künftige Geschlechter «in n«chahmungswürdiges Denkmal aufstellt, sich noch mehr befestige und ein Institut begründe, das den von unserem hochwürdigsten, allverehrlen Herrn Fürstbischöfe >.....^ ^^, y-£T~----- !—¦»¦— ¦ ¦ ii ¦-— »¦¦¦¦.¦¦¦¦¦ —- — .i........¦ ¦ ¦¦ B c k a 11 ii t m a c Ii u 11 §:? Freitag den 7. d: M. Abends um halb 7 Uhr wird ein Gese lisch as ts-Go n ccr t im S^dj« des deutschen Ordonshauses Štalt linden, vvovoie man die P. T. Vereinsmitglicdor und das löLI. k. k. OxTicier-Corns hicmit vorläufig benarhrich-, tigt, und zugleich bemerkt, dass ausser denselben der Zutritt nur den besonders Geladenen gestattet sey i welche ersucht \vorden , üire Einladungskarten an den aufgestellten Biglieteur gefälligst abgeben zu wollen. Von der Direction der philharmonisclieii-Oeselfscbaft. Laibach am 5, December 1838. Verleger i Dzznaz ÄI. QMer o. Klelllmilzir.