059 Amtsblatt Mr Lailmcher Heitnng Nr. 92. Tmlstng dm 23. April 1872. tl51—1) Ni, 475. Concllrs-Klindinachuilg. Am Staats - Realgymnasium zu Krainburg bllnnt mit dem nächsten Schuljahre eine Lehrstelle stir den Zeichenunterricht, wobei die sulisidiarischc ^Mendbaikcit für den arithmetischen und kalli-^afthischen Unterricht einen Vorzug begründet, zur ^lcyllnq. Bewerber haben ihre mit dem Nachweise der ^ Sinne der hohen Ministcrial-Verordnung vom ^> October 1870 erlangten Lchtbefähiguug und ^ Kenntniß der slovenischen Sprache instruirten besuche längstens bis zum 25. Mai 1872 un Wege der vorgesetzten Behörde beim k. k. Lan-b^Ichulrathc sür Krain einzubringen. Laibach, am 14. April 1872. Der k. f. Vandcepsüsidciil: (5arl von HVurzbach m. p. (149—2) Nr. 443!). Kundmachung. Das hohe Handels - Ministerium hat unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 14. October 1871, Z. 5770/750, worin die Beigabe „selbst aufgelegter" Frachtbriefe zu Sendungen ohne Nachnahme gestattet wurde, mittelst Erlasses vom liiten März l. I., Z. 2622/113, bedeutet, daß hierunter nur solche Frachtbriefe zu verstehen sind, in welchen die Rubriken des ämtlichen Formulares durch Druck oder Lithographie hergestellt sind. Frachtbriefe, welche lediglich geschrieben sind, sind in Zukunft von den k. k. Postämtern zurückzuweisen. Hievon wird das Publicum in Kenntniß gesetzt. Trieft, am 12. April 1872.. K. k. Postdireclion. (148—2) Nr. 375. Kundmachung. Wegen Erkrankung und anderer dienstlicher Hindernisse dürften bei den hierländigen k. k. Be-zirks'Schätzungs'Commissionen demnächst Referenten-Posten für das o'konomifche und Waldschätzungsgeschäft in Erledigung kommen. Jene, welche geneigt wären, sich nm einen derlei Posten zu bewerben, wollen ihre dem tz 10 des Gesetzes vom 24. Mai 1869 übe. die Regelung der Grundsteuer entsprechend instruirteu Gesuche bei dieser Grundsteuer-Landes-Commission der Bormerkung wegen überreichen. Laibach, am 12. April 1872. Prasldium der k. k. Vrundftcnrr.Ll,ndcs> Eommisjion.