^-99 Zamstag Ven 16. August________ 1823. i^uberniU- VerlautbarunZett. Z. 1017.(1) Kundmachung Nr.3705. wegen Emsuhrung der k. k. Eilfahrten in Tyrol, dann auf der Poststraße von Wien, Salzburg und Innsbruck nach München. — Das hohe k.k. Fmanz-Ministerium hat über den Antrag der k. k. Direction fahrender Posten miiDecret vom 29.März l. I., Nr.5ic^.^. die Errichtung der k. k. Eilpost- und Packwägen inTvrol bewilliget, zugleich auch gestattet, h^ nach hergcstelltemUebereinkommen mit derkönigl. Bayrischen Postbehörde, Ellfahrten bis zu den respecnuen Gränz-Poststationen errichtet, und mtt den könlgl. Bayrischen Eilposten m Verbindung gebracht werden, —In Folge dieser hohen Weliung werden mit i3. des Monats August d, I./ folgende Eilfahrten in Gang gesetzt werden : 1. Zwischen Wien und München: «) über i.lnz, Scharding, Altheim und Braunau wöchentlich ein Eilwagen; d) über Llnz, Lambach, INed und Braunau wochmtkch em Packwagen; 2. zwischen Wien und Innsbruck wochentlichzwey E.l-und ein Packwagen; 3. zwischen Salzburg und München, m Verbindung mit denFakrposten von Wlen nach Innsbruck wöchentlich ein EU- und em Packwagen. Mit dleser Ellfahrt werden auch Reisende von Wien über Salzburg nach München und vice versa befördert werden. 4. Von Innsbruck über Botzen, Trient und Noveredo nach Verona, wöchentlich zwey Eil-und zwey Packwägen; dann 5. in Verbindung mit dcr einen wöchentlichen Eilfahrt von Innsbr u ck nach Verona wöchentlich ein Eil- und ein Packwagen von Verona bis Mantua; 6. von Brixen nach Klagenfurt wöchentlich ein Packwagen, in Verbindung mit den zwischen Wien und Klagcnfurt bereits, bestehenden Packwagen; 7. von Innsbruck über Scefeld und Weil heim nach München wöchentlich ein Eilpostwagcn. — Dcr zuletzr gedachte Wagen ist zugleich zur Aufnahme der Sendungen bestimmt, und es wn-d mit demselben königl. Bayrischer Seits ei« m Fahrpvsi- Verbindung von Weilhnm nach Augsburg hergestellt werden. — Die vorgenannten Ellfahrten werden sich einer Setts an die bereits im Königreiche Bayern, anderer Seits an die im VcneNanischcn Gebiethe und im Kirchenstaate ebenfalls schon bestehenden Eilwagen genau und dergestalt,anschließen, daß solche zur weiteren Beförderung der Reisenden in beyden Richtungen, und zwar nach Augsburg, Stuttgard, Carlsruhe, Straßburgund nach Frankreich; dann nach Ferrara, Bologna, SlNlgaglia bis Rom zweckmäßig dienen werden. Auf den Hauptstraßen von Wien über Linz und Salzburg bis Innsbruck, dann von Innsbruck übcr Botzen, Trient und Roveredo nach Verona und Mantua werden auch Reisende für Separat- Eilfahrten aufgenommen, werden. —Die Wochentage und Stunden dcr Ankunft und Abfahrt dieser Eilpostcn, so wie die Bestimmung der Monatstage an welchen die Fahrten auf den verschiedenen Post- Coursen beginnen werden, enthalt die beygebogene Nebcrsichts - Tabelle. Von dem Zeitpuncte angefangen, als-die oben angezeigten Eilfahrren zur Ausführung kommen, werden die bisherigen Postwagens-Fahr-' ten von Wien nach Innsbruck, von Linz nach Braunau, von Innsbruck nach Mantua und von Buxen nach Spital cmgestellt. —Für Reisende von W,en bis Linz und zurück ist der in Wlen^am^reytagc Abends und in Linz am Montage Hruy abfahrende Eilwagen vorzugsweise bestimmt, jedoch werden bey vorhandenen leeren Platzen am Tage der Abfahrt auch zu den in Lmz bloß durchvassircnden Wagen Reisende aufgenommen werden. —Die Personen-Gebühr für du Ellwagcns-Reisenden auf allen oben genannten k. k. Post-Coursen betragt für einen ^latz acht und vierzig Krcutzer», und in separat-Wagen und Bey-Kaleschen sechs und fünfzig Kreuzer inConventions-Münze. Uebrigcnv haben hjerbey alle jene bereits öffem-llch kund oemacklcn Bestimmungen Platz zu greifen, welche bey den auf anderen Poststra-ßen schon eingeführten EUfahrtcn bestehen. — Von der k. k. Direction fahrender Posten. Wien d^n 5. Julius 1828. ^ — 736 -i Uebeefichts- Der Eilwagen___________ fährt ab kommt dort an von nach Tag Zeit u. Stunde Tag Zeit u. Stunde Mittwoch Abends 9'^ Uhr Donnerstag Abends 7 Uhr Linz Freptag Abends 9^, Uhr Sonnabend Abends 7 Uhr Sonnabend Abends 9'^ Uhr Sonntag Abends 7 Uhr __________^ Montag Abends 9'^, Uhr Dienstag Abends 7 Uhr Wien München Mittwoch !Abendsg^Uhr Sonnabend Früh Salzburg ^ Montag Mittags 12 Uhr _____________^""abend Abends^Uhr ^Mttt^ Innsbruck ^°"^ Abends^,Uhr Dienstag Früh 7 Uhr ^«_^___^__ ______ ^_________Donnerstag Früh 7 Uhr __^_^__^^ Brixen über Klagenfurt........... München Donn^ Abends 9^, Uhr Sonnend Früh 7 Uhr' Salzburg Montag Mittags I2 Uhr ___________ ^""ag Abends 9^Uhr 'VM^ch' Mittags 12 Uhr Linz Innsbruck ^^'s Früh 7 Uhr -.««««»^^. ______^« ^^______ Donnerstag Früh 7 Uhr Sonnabend Früh 3 Uhr Sonntaa Früh 6 Uhr Wien Mo""s Früh 6 Uhr Dienstag Früh 6 Uhr ., Mittwoch L^H^UHr^ Donnerstag Früh 6 Uh^ ^^^^^.___________Freptag Früh 6 Uhr S^^^ Früh 6 Uhr Wlw ,Donnerstag ^Abends -^1^ Früh 6 Uhr München ^^^l Montag Früh 6 Uhr ^^g AW^^UHr ____________ Innsbruck ^Sonnabend Abends Montag Mittagsi2Uhr ^j^z Freptag Früh 4 Uhr Donnerstag Mittags 1 Uhr Mittwoch Früh^Uhr ^. , Mi^ Dienstag Mittags 1 Uhr Sonnabend Früh 6 Uhr * "l2_________________^_________________ Donnerstag Früh 6 Uhr Innsbruck l ^'"^ Mittags 1 Uhr Dienstag Früh 7 Uhr^ ' ^ ! ^___________! Mittwoch Mittags 1 Uhr Donnerstag Früh 7 Uhr ' ' München j Dienstag Früh 6 Uhr "Dienstag ! Abends 10 Uhr Tabelle D wägen in Tyrol, dann von Wien nach Muncken. M 3^ ________ Der Packwag e N________^^ Bestimmung -^. Bestimmung '-----------------——«——— dts Datums, W- '^ ^""^ fährt ab kommt dort an "°"?Hck" -K. ^. an welchem an dle^'act. ^'LZ die Eilfahrten---------------------------------—-----------------------------------— wagen in Z^« beginnen ^. ^. . Gang gesetzt ^— ^ Tag Zeit u. Stunde Tag Zeit u. Stunde welden _____ , ___ Sonnabend ^ Abends 9 Uhr Montag Früh 4 Uhr ^ 1022 i3. August Donnerstag'Abends'.9 Uhr Sonnabend Früh 4 Uhr 9.August Montag Abends 9 Uhr Mittwoch Früh 4 Uhr 23,50 i3. August Montag Abends 9 Uhr Freytag Früh 4 Uhr 11. August ^.^ Sonntag Früh 5 Uhr — ^ 16.August Donnerstag Abends 9 Uhr ________ ^—. ^.August 26 53 ! Montag Mittags 12 Uhr ' ' ' ' ' '- ^'""W Mittags 1 Uhr 17. August -^ - -^M!I_ ^ttN^och ^^7^-3^^! Früh l^NiM 7 22 , ^ ——. ,_ ys, ^, Sonntag Früh 5 Uhr -- '7-Äugust ,S°m,«b°nd F^h 8 Uhr -------_------------------------. ^August ^^ _____ Montag Mittags 16. August ^ ^ «—^— . -------------- ^-"^ —-—------- öreytag Abends 7 Uhr Sonntag Früh 2-3 Uhr 10 22 ^^gust ^--------------------------------------------—----------1_ 27.August ^I^ag Abends 5 Uhr ^Montag ^Nachts 12-1N. i5,August .. ^^g^Don^ag^^ F,^ Abends6-7Uhr 2) ad ^.August Frcytag Mittaas ^ "^-^^-- ^------«-----——----- ------------------------- -5.,. ^ -!------ "^ ^°"s«g Abends 18,August ? IS «H.August " d.^°z7 P«^"^'"^«''^ °'.s°°, Cu^ .m.'^3^I7?^" —i » °°n !«K»u,ei K°„««.,^»°„^««burg >,,ch I»°ibruck ttt«gt » Gul. 7 22 ' ^ ^ ' — j^__________^_______ Sonntag Früh 2.2 Uhr 2!2 '""''" ^°""" ^ 8 Uhr Montag Mittags.2 Uhr ^7st 7!5° ig,August Sonma« I-^Mt^--------M^Ig" ^FM^ l"!^^ — 74o — Der Eil wagen - fährt ab kommt dort an von nach Tag Zeit u. Stunde Tag Zeit u. Stande ,^ München Mittwoch Früh 3 Uhr Donnerstag Früh 7 Uhr Donnerstag Früh 6 Uhr Salzburg ——— -.^_^__^ ^^^^^ Dienstag Früh 8 Uhr Mittwoch Mittags 1 Uhr "^ '----- ^T^-----7^- ^.^ ^ Freytag Hrup 4 Uhr ^______^^. Montag Mittags 1 Uhr Mittwoch Früh 4 Uhr Innsbruck WistV Sonnabend F,^h 5 Uhr «<---------------. —««^_ ^«««^ Donnerstag "Früh 6 U hV Botzen Freptag Früh 9 Uhr Donnerstag Nachm. 2 Uhr '^^-------—-------------- ------------------ Dienstag Früh 9 Uhr Verona ^^tag Nachm. 2 Uhr Sonnabend ^.^ ^ ^^" «-------^-------------------------- ^^, ^Utwoch "F^h-^sh^ ^ Mantua Montag ^Nachm. 2 Uhr Mittwoch Nachmit. 2 Uhr Blixen Wien über Klagmfurt .......-------------------- Verona ^p^ Vormit.ioUhr Sonnabend ^Früh Z IlhT' . Dienstag Vormit.ioUhr Mittwoch F^h ^ ^^. ^"^" Mantua^ Dienstag Vormit.ioUbr Mittwoch ^inchnm. 2 M Innsbruck -^^- Früh 5 Uhr 'Dl^'s' Abends 10 Uhr ------------—- —^~_ ^"""6 Früh Z Uhr Sonntag Abends 10 Uhr Mantua Mittwoch V^itT^UHr Mtttwoch ' Nachnut. Z UH^ «..»»» «»«» ».», ^»..,. 4^Mx Innsbruck Sonnabend Früh 6 Uhr Dienstag Abends 10 lffr " ---- ,_______««.________ ^ Sonntag Abends 10 Uhr «^^— '3^!^ "ß^h^Ih7 Mantua Botzen j Freytag Nachts Sonntag Früh 2 Uh^" z ^----"------—'^Innsbruck j ^_________ "Sln^' Mends^M ' ! 2^3 _______ Der Packwaaen !«^> ^«? Bestimmung------------'—.--------------------- " 9 r ll________.—. Bestimmung ?-^ des Datums, s ä k . . ^^ ^!""^ ^^ an welcdem l a Y r t a b koMMt dort aN v°n welkem ^3Z dle Ellfahrten ----'-------------.---------------- ________^____________ ^,„ .„ ^Z^ begmnen c> ^, Gang gesetzt fl. s kr. -^ a g Zett u. Stunde Tag Zeit u. Stunde werden l ^ ^— —^—- ______l ' 7 14 27 Auanst ^le Bagagen und Sendungen werden auf diesem Curse mit dem ; - ^!l ^llwagen befördert, die Personen-Taxe von Innsbruck nach —---------------------. '^ugsburq betragt 8 Gulden 14 Kreuzer Eonv. Münze , 9 Z4 Mittwoch Früh 10 Uhr ^6 20. August Dienstag Früh e Uhr Donnerstag Früh 9 Uhr 19- August Freytag Abends 6-7 U. ,7,l/z6 Dienstag Abends 7-8 U. --------- Montag Abends 7 Uhr Freytag Ab^d'io-nU. !7 '0 21. August ^^nnerstag Abends 7 Uk>. Mutwoch Ä^d. 10-11 u _ p ^—^^ ^^---------7i' 16. August -"» ^" . Sonnabend Nachts 12-iU. —!------_^ Montag ^^^^ ^ Uhr! Donnerstag Früh 4 Uhr —-------^--------^^ ^"ytag^ Nachmit. 2 Uhrij Mittwoch F^ühä^Uhr 22. August 9'Z4 ^Dmchag^ Abends 9 Uhr' Mittwach Abd. i.o-"ilu. ^ _.z__ 22, u^st ^^ ^^^^^^^^ ^ ----------------^------------ '""^ »»end» 9 Uhr'Donnerstag ! ^»üh /, Uhr 7 ä« 26, August -^°"'"^_ Minogi,2l!hrj M°nt»g wm«g« 12 ÜI---------------- -7 31 -^Au^ -Z^ MlIßZ^ Früh 5.5 Uhr 24- August _I_ 25,August 6°""" Frühg^ S^n^Mtt,^^!. - Mittmn^. ^nnerNag Nachts 12-1U. , „, ^7 ^°________ """^ »ends 10 Uhr ^M^ MttT^T^ "' ^Zust 2 ö4 "^^-—'^' ' ,—,______^ Sonnabend Früh ü-ßü^ ^^29. August Freptag Na^« Sonnabend ^ül> 5 111,. ^ ^9 _____ 5" " Ubr ^Sonm^ lMi^^-5 ,2. August , ^ - ' ----- - Monwg !Mittags 12 U. 7^2 Z< 10O3. (3) Curven de Nr. 1^6Z2. des k. k. illprischen Guberniums zu Lmbach. Womit die erflossenen neuen allerhöchsten Bestimmungen in Bezug auf die Erlangung von Flskaladjunctenstellen bekannt gemacht werden. Seme Majestät haben an die Stelle der unterm 12. October 1824, für die Erlangung von Fiskaladjunktcnstcllen als erforderlich vorgezeichneten in dem Hofkammerdecrete vom Zo. October 182.4, Zahl ^2809)16^6, angedeuteten Eigenschaften für die Zukunft Folgendes als allgemeine Richtschnur festzusetzen geruhet: 1. Die Candidate» zu Flskaladjunctenstellen müssen 24 Jahre alt, Doctoren der Rechte, unbescholtenen Leumunds, und von der Zeit des erworbenen Doctorats an gerechnet, drey Jahre entweder bey einem Advocatcn, bey einem Fiskalamte, oder bey einer landisfürstli-chen Justizbehörde in der Praxis gewesen seyn. 2. Die gemäß der Verordnungen vom 9. May 1785, und 16. May 1788, in allen Provinzen, außer Galizien, bey Erledigung einer Fiskaladjunktenstelle übliche Ausschreibung eines besondern Konkurses, zur Prüfung der um diese Srelle sich meldenden Bewerber, so wie die Konkursprüfung, haben nicht mehr Statt zu finden. — 3. Mit Ausnahme von Oesterreich ob der Enns, Steiermark, Illy-rien und des Küstenlandes, werden vom Jahre 1829 angefangen, für jede Provinz für die Zukunft beyzubchaltene Prüfungs- Termine festgesetzt, während welcher es Jedem, der sich um eine Fiskaladjunktenstelle in der Folge in Bewerbung setzen will, frey stehen wird, sich der strengen Fiskal-Prüfung zu unterziehen, und ein Zeugniß darüber anzusuchen, und zwar wird zur Vornahme dieser Quallfika-tions-Prüfungen! für Ncder-Oesterrrich der Monat März, für Mahren der Monat April, für Galizicn der Monat May, für Böhmen dcr Monat Juny, für Dalmatien der Monat April und für Tyrol der Monat Scvtembce jeden Jahres festgesetzt. Im Laufe des Jahres 1828, bleibt die Bestimmung der Prüfungs-Termine in diesen Provinzen dem Einvernehmen der Landesstelle und des Appellations-Gcrichtes überlassen; für die Provinzen May-land und Venedig, wird aber dieselbe nachtraglich erfolgen. In den im Eingänge dieses Absatzes erwähnten vier Provinzen, in denen ohnehin wegen des Verhältnisses, daß in der Hauptstadt der Provinz kein Appellations-Gericht seinen Sitz hat, weniger Candidaten sch melden dürften/lst jeder, der darum bey der Landesstelle ansuchet, sogleich zur Prüfung", welche auf die im 5. Absätze angedeutete Art vorzunehmen ist, zuzulassen. — Obschon übrigens die für die andern Provinzen festgesetzten verschiedenen Termine, den Candidaten, welche sich für mehrere Provinzen befähigen wollen, es möglich machen, in einem und dem-selben Jahre ihre Qualifikation für dieselben zu erwirken, so jollen die Landesstelle und das Appellations- Gericht doch ausnahmsweise Jeden, welcher erhebliche Gründe dafür geltend machen kann, auch außer den oben angeführten allgemeinen Terminen zur Prüfung zulassen. — 4. Das Zeugniß über die bestandene Prüfung ist auf die bey den Appellations-Prüfungen übliche Weise auszustellen, und hat sich Jeder, welcher sich nach Erledigung einer Fiskaladjunktenstelle binnen einer in dem Amtsblatte der Wiener Zeitung und in der Provinzial-Zeitung anzuberaumenden sechswöchentlichen Frist um diese Stelle bewirbt, mit diesem Zeugnisse über die bestandene Prüfung auszuweisen. — 5. Die Prüfungs-Commission hat aus zwey Räthen der Landesstelle und zwey Appellationsrathen, und dort, wo sich das Appellations-Gericht nicht in demselben Sitze mit der Landesstelle befindet, einstweilen und bis dießfalls nicht etwas anderes angeordnet wird, aus zwey Rathen der Landcsstelle und zwey Rathen des Land- oder Stadt- und Landrechtes, dann in beyden Fällen aus dem Kammerprokurator zu bestehen, und es bleiben für die Wesenheit und die Form dieser Prüfungen die Bestimmungen der Hofdekrcte vom 9. May 1785, und 16. May 1788, aufrecht erhalten. Die Prüfungs- Commission hat sämmtliche Ausarbeitungen der Landesstelle mit ihrem Gutachten vorzulegen, welche im Emvernehmen mit dem Appellations- Gerichte über die Qualification des Geprüften/ und das ihm auszustellende Zeugniß erkennen, und im Falle eine? Meinungsverschiedenheit im Wege der allge« meinen Hofkammer die Entscheidung der Hof-.behörden einhohlen wird. Gegen das übereinstimmend«: Erkenntniß der Landcssselle und des Appellations- Gerichtes findet keine Berufung an die höhere Behörde Statt. — 6. Die Candidaten, welche die Fiskalprüfung in emer Provinz mit gutem Erfolge bestanden haben, müssen, wenn sie um Fiskaladjunktenstellen in andern Provinzen einschreiten wollen, sich vorläufig auch einer Prüfung aus den in diesen Provinzen bestehenden besonderen Gesetzen / und wesentlichen Provinzial< Verhaltnissen unterzogen haben, und ihr Einschreiten um eine dort erledigte Fiskaladjunktenstelle mit dem Zeugnisse über 743 die dießfalls bestandene Prüfung belegen. Diese erflossenen allerhöchsten Bestimmungen werden in Folge herabgelangten hohen Hofkammerdekrets vom i3.Iuny d. I., Zahl 23340 hiemlt zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 10. July 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegler, _______ f. k. Gubermalrath. Z. l02o. (2) Nr. i53o5. ^^ , , . Zurrende ^? .7^ frischen Guberniums in Laibach ?.« «^.P """""chu , daß die den Inhabern assekur.rter Gebäude von den Feuer-As- ^^raüt?^^"p^c ^Wenden Brandscha, den.Vergütungen künftig weder durch ^essl0< nen, noch durch gerichtliche Verbothe und Executwnsfuhrungen lhrem Zwecke zur Wiederherstellung der durch Feuer beschädigten Gebäude entzogen werden dürfen. —. Se k. k. Majestät haben nach dem einverssandllchen Antrage des obersten Gerichtshofes, der Hofcomc mission in Justiz- Gesetzsachen und der hohen k. k. Hofkanzley, mit allerhöchste Entschließung, vom 29. May d. I. zu genehmigen geruhet, daß, die den Inhabern assecunrter Gebäude von den Feuer, Assecuranz-Anstalten zu leistenden Brandschaden-Vergütungen künftig weder durch Zessionen noch durch gerichtliche Verbothe und Executionsführungen ihrem Zwecke zur Wiederherstellung der durch Feuer beschädigten Gebäude entzogen werden dürfen — In Gemaßheit dieser allerhöchsten Entschließung, die den Gerichtsbehörden durch den obersten Gerichtshof zur Nachachtung be> kanm gemacht wird, hat die allerhöchst ausgesprochene Unstatthaftigkeit solcher Zessionen, und die Befreyung der Brandschaden»Vergu-tungen von gerichtlichen Verbothen und Exe-cutionen als Norm für die Zukunft allgemein zu gelten.— Da dieser Bestimmung die allcr-hochste Absicht zum Grunde liegt, daß die VergutunHsgelder unfehlbar ihrem Zwecke ge-maß , zur Herstellung der beschädigten Gebau« de verwendet, und daß insbesondere die Hypothekar-Glaubiger im entgegengesetzten Falle s^-^" ^"" Pfandrechte verkürzt werden, so müssen da, wo bereits Feuer,Asse-curanzansialten besteh?«" die Ass^ c^nz'Vereine nicht nur diese neue alls-höchste Anordnung nachträglich in ihre Sta. tuten einschalten, sondern auch den weitern Vorschlag an die Landesbehörde erstatten; auf welche Weise sich der unfehlbaren Verwendung der Entschadigungsgelder zur Gebäude- Herstellung zu versichern, und welche ergänzende Bestimmung zu diesem Behufe in Statuten aufzunehmen wäre. — Eben so wird bey neu entstehenden Feuer-Versicherungsunternehmungen hierauf bey dem Entwürfe der Statuten der gehörige Bedacht zu tragen seyn. — Welches aus eingelangten hohem Hofkanzley-Decrete, vom5-, Erhalt am 16. des gegenwärtigen Monats, z. Z. 13210)1667, zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung anmit kund gegeben wird. — La;bach den 25. July 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Johann Nep. Veßel, k. k. Gubernial-Rath. Z. 1016. (3) aä Nr. i3i. St.G.V.C. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung des im Bezirke C3p0äi5tr'l2 gelegenen Hauses. — In Folge hohen Staatsgüterveraußerungs- Hofcommis-sions-Dekrets vom i5. July 1828, Zahl 931, Staatsgüter- Veräußerung wird am 22. (September 1828, in den gewöhnlichen Amtsstunden bey dem k. k. Rentamte in (^poäistria, Istrianer Kreises, zum Verkauft im Wege der öffentlichen Versteigerung, des zum Came meral-Fonde gehörigen 353 Quadrat-Klafter, 1^ messenden, und auf 2624 fi. 32 1^2 kr. geschätzten Hauses in der Stadt (^poäiztria gelegen, geschritten werden. — Dieses Haus wird, so wie es der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beygesetzten Fiskalpreis ausgebothen, und dem Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. Staats- Güter-Veraußerungs-Hof- Comnnssion überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal-preises entweder in barer Conv. Münze, oder in öffemlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatsvapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte^ und als legal und zureichend befundene ^Vicherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jc-dem Licitanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Contracts lncht herbeilassen wollte, oder wenn er dic z« bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zett 744 nicht berichtigte, bei pfiichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer fürei-nen Dritten einen Anboth machen, will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines Commitenten der Versteigerungs - Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbie-ther hat dle Hälfte des Kaufschlllings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen - Gebühren in halbiahrigen Verfall- Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erste-hungs - Preis den Betrag von 5c> fi. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Die übngen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Hauses können von den Kaustustigcn bei dem k. k. Rentamte in d2pocjl5l.lia eingesehen werden. — Von derk. k. Staats- Gütcr-Veräußerungs-Prov. Commission. Tricst am 26. July 1626. Gottfried Graf v. We lsersheimb, k. k. Gubernial - und Präsidial- Konzipist. Z. 1007. (3) aä Nr. i/iöo. Concurs - Verlautbarung des k. k. küstenlandischen Guberniums. — Zur Besetzung der Bezirks-Commissärs-und Richter-Stelle zu Pirano, im Istrianer Kreise. Zur Besetzung der Bezirks-Commissärs-und Bezirks-Rlchters- Stelle zu Pirano, im Istrianer Kreise, wird hiemit der Conkurs bis letzten August l. I. ausgeschrieben. — Mck dieser Stelle ist ein Gehalt von jährlichen 3oo fi. (Achthundert Gulden) freye Wohnung und ein Rcisepauschale von 200 fl. (Zwnchundert Gulden) für Reisen innerhalb des Bezirkes, mit der Verpflichtung zur Cau- tions-Leistung von iZoofl. (Tausend Fünfhundert Gulden) verbunden. —» Die Com--pe-tenten um diese Stelle haben bis zu dem gedachten Termin ihre Gesuche bey dem Kreisamte von Istrien einzureichen, und darin ihr Alter und ihr Geburtsort, Stand und Religion anzuzeigen, dann ihrem Gesuche folgende Zeugnisse beyzulegen: — 1. Ihre Smdicn-zeugnisse über die vorgeschriebenen juridischen und politischen Studien. 2. Die Wahlfähig-keits - Decrete über die bestandenen Prüfun^ gen aus der Civil- und Criminal-Justiz- dann politischen Gesetzkunde. — Z. Die Zeugnisse der vollkommenen Kenntniß der deutschen und italienischen, dann möglich einer slavischen Sprache. — ^. Die Zeugnisse über ihr moralisches Betragen. — 5. Dle Anstellungs-Decrete oder Zeugnisse ihrer bisherigen Dienstleistung. — 6. Dem Gesuche ist die bestimmte Erklärung beyzufügen, daß sie mit keinen der dortigen Bezirksbeamtcn in Verwandtschaft stehcn. — Triest am 22. July 1628. Alphons Fürst von Porcia,- Landes - Gouverneur. Anton Edler v. Chlumezky, Gubernial-Rath. Z. !0o6. (Z) uä 6uk. Nr. 16607. Kundmachung des Eoncurses zur Wiederbesetzung der Di< stricts-Arztensselle zu Caporetto, ,m Görzer. Kreise. — Durch die Uebersetzung des Doc» tor Peter Martm Stancovich, nach Oberreif-fenberg, ist vie Districts-Arztenstelle zu Ear« poretto (Charfreit) im Görzer Krelse, m Er« ledlgung gekommen. — Das k. k. küssenlan« bische Gubernium hat zur Wiederbcfttzung dieses mit dem Gehalle von jährlichen Hoo st. verbundenen Dlenstpossen, den Concurs mit Bestimmung des Ternnns, bis 20. August d. I angeordnet. — Dieses wird mtt der Erinnerung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Jene, welche sich um dle gedachte erledigte Dissr'.cts-Arztessselle zu bewerben geden-.ken, ihre d'.eßfalligen, gehörig dccumennr-ten Gesuche, denen namentlich d«e Diplome und die Nachmessungen über di^Kenntmß der deutschen und einer slavischen Sprache beyzulegen sind, in dem vorbessimmten Termine an das k. k. Gubernium zu Triest, einzureichen haben. — Vom k. s. i3prlschen Gubcrnium. Laibach am 26. July 1828. Benedict Man suet v. Fr a den eck, k. k. Gubernml- Sccretär. 7^5 Nuberuial - ^erlautbarunZen. 3. 1025. (2) 2ä (^lid. Nr. 17149)2253. E d l c t. Bey dem k. k. «Vtadt- und Landrechte zu Salzburg, ist eine svssemisirte Auscultanten-Nelle m Erledigung gekommen, weßhald Dic-,emgen. welche diese Stelle zu erlangen wün-">en, lhre d.cßfälligen, gehörig belegten Ge-Nl" un^^-^ung' de'r allerhöchsten nen 4 W.chen ^ 27. Februar 16,7, b.w ^ u n d m a ch u n a ses am 5?astellberge, deren Kost" ^^"shau-scheidung des auf verschiedene Au^n ^"'" Nagenen Betrages an Maurerarbeit ^^'" teriale, an Zimmermannsarbeit unf> ^ / ^ le, Steinmetz - , Schmidt- und Bin"> '"' beit auf dieGesammtimnme von i is,n s, .1-^^ sich belaufen, wird in Folqe W'is'.^ ^'/^ ^' löblichen k. k. z. Zahl 15908, bey diesem k. k. Kre^m/. am 16. d M., Vormittags 9 Uhr em M' mlendo -Versteuerung abgehalten we " Dleses wlrd mit dem Bemerken ki?,-.^ ^ mem zur Kenntniß Vorausmaß und der Kostenübersckla c ' aesehen werden können. — K. K G,5/ . Lmdach am 9. August 1828. ^ K'e'samt Z. 1029. (2) Nr. 78a> In Folge Auftrags des hochlöbl. k. k.' Guberniums vom Zi. vorigen Monats, E^h' 9- dieses, z. Z. 16^9^, wird wegen Uebernahme der, l'm Jahre 1828 im hiesigen Land-hausgebaude vorzunehmenden Eonservations-Arbeiten eine Minuendo - Ltcitatlon am 20. d. M., Vormittags 9 Uhr bey diesem k. k. Kreisamte Statt finden. — Der buchhalterisch - adjustirte Gesammtkostenbetrag an Maurerarbeit und Materials, an Stemmeft-, an Zimmermannsarbeit und Matcriale, dann an Tischler-, Schlosser-, Schmied-, Hafner-und Glaserarbeit belauft sich auf 825 fi ^ kV Uebrigens können der Kostenüberschlag und d e Bcdmgmsse Hieramts täglich eingesehen werden K. R. Rrelsamt Laibach am iv.August 1626' Aemtliche ^erlKUtb^runüen. 3. l0i2. (3) Pachtversteigerung der Dominical-gründ stücke. Am 28. August d. I., und an den darauf folgenden zwey Tagen, Vormittag von 8 b's l2 Uhr, und Nachmittag von 2 bis 6 Uhr, werden bey 0er k. k. Studienfonds-Herrschaft Pleterjach, die aus der bisherigen Pachtung anheimfallenden Dominical-Aecker, Wm'en / Huthwelden und Weingarten^ im Wege der öffentlichen Versteigerung auf sechs nacheinander folgende Jahre in Pacht hintan-geg^bcn werden. Die Llcttationsbedinamsse, unter welchen die Verpachtung Statt finden wlrd, können taglich ln der Ämtbkanzley des unterzeichneten Verwaltungsamtes eingesehen werden. Verw. Amt der k. k. Studienfondsherr? schaft Plctterjach am 26. July 1828. Z. !o35. li) Ll citations - Ankündigung. Von der k. k. Taback- und Stampel-Gefallen-Administration zu Laibach, lm Königreiche Illyrien, wird zurKenntnlß gebracht, daß die für den 10. July 1828 ausgeschriebene, und am selben Tage wirklich abgehaltene Papier-klcitation dle Genehmigung von der wohMlichen k. k. Gefallen - Direction nicht erhalten har, d^aß daher bey ihr ,m Amlsgebaude auf dem Bchulplaye, Nr. 297, im zweyten Stocke, den ^. September 1828, Vmmntags um ic> Uhr, die Licitatlon zur Llcfcvung des für das hieronige k< k. Stam« pelam: a-n e;n Jahr, nämlich vom 1. November ,828, bis Ende October 182«, «", forderlichen mmelfeinen Kanzleypapiers von dreyzcknHundnRußen,welches »m beschnn-tenen ?usta..de, ,3 Zoll in der Höhe, A..^ ?^ '" der Brette haben muß, mit Vorbcha.t der höhern RaNfication neuerlich adgchattcl. wcrd^n wird. Zu duscr Versteigerung werden nicht nur vlc Paplerfabr'.canten, sondern auch Pa« ^eV ^'.' "^ der Erinnerung eingeladen, oav 0le Bcdlngnjsse des Contractes, so wie die Muftcrbügtn dcy der Administration wahrend ,,^ ^-'^urd.n von 8 Uhr Früh bis 2 "pr ^^aflmlttags eingesehen werden können, lZ. Amts-Blatt Nr. gg. d.,s. August .8,8.) « 746 und daß jeder Mitsseigernde am Tage der Versteigerung über d»e Fähigkeit zur Leistung der kaution, ivelche nach dem Ausrufsprels, als den letzten Ankaufspreis von 2 st. 16 kr. R»eß, ln runder Gumme Zoo ft. E. M. beträgt, entweder im Baren, oder mittelst oft fentlichen Gtaatsobligationen, nach dem für Gefalls ? Eautionen bestimmten Eourswerthe, oder mtttelst Beybringung emer auf den Cau-tlonsbetrag in Conventions - Münze ausgefertigten pragmaticalisch versicherten Cautions-Urkunde sich auszuweisen habe/ und daß der Bestbiether gehallen sey, die Caution mit 10 Procent uon der entfallenden ganzen Liefe-rungs-Zumme bey Unterfertigung des Llcl» tations-Protocols zu lelsten. Uebngens wird noch bemerkt, daß nachträgliche Offerle nach den bestehenden Vor, schrlften nlchr angenommen werden dürfen. Laibach am 7. August 1628. vermischte ^rlautbarunZett. Z. »002. ^») Nr. l»6a. B ücherlicitation. Ueber Ansuchen dcs bocblöblichen f. k. Stadt« und Landrechtes zu Lattich vom 14. Iuny d. I., Z. 3^25, werden am 1. September d. I. in den vor. und nachrmtläqlgen, gewöhnlichen Amts« stunden, und zwar im Schlohgcdä'uoe Münten» dolf die, zu dem Priester Mathias Käser'schen Verlasse gehörigen, auf . 40 ft. 2 tr. dana die zum Priester An° ton habath'schen Verlasse gehöri» gen, auf . . . - 9 st» »2 tr. und bey diescr Gelegenheit a«ch die, zum Verlasse des, unter hiesiger Jurisdiction ver> siordenen Yerrn Uroan Trattnig gehöllgcn, auf . . . 4 st- 4? kl. zusammen also auf ... . 54 fl. 5 tr. geschätzten Hücher, wovon die Kataloge hierorts eingesehen werden tonnen, mittelst öffentlicher Velstelgcrullg an den Meistnethenden gegen so gleich dare N.'zabwng bintangogeden rreroen. Wozu demnach alle Kauflustigen eingeladen sittd.' Vom vereinten Bezirksgerichte zu Münken« lorf am Zt. July »62I. F. loZl. (1) Den 26. August d. I., wird im Hause Nr. 34, am alten Markte, im zweyten Stocke, zu den gewöhnlichen stunden eine beträcht- liche Anzahl verschiedener beutscher und fran-zösischer, dann juridischer und medicinischer Bücher, gegen gleich bare Bezahlung licitan-do hintangegeben werden. Z. ioi5. (3) Nr. 669. Vorladungs - Edict. Womit von der Bezirks »Obrigkeit Au-ersperg, im Neustadtler Kreise, nachbenann« te Individuen, als: Joseph Petterlin von Komvalle, Haus-Nr. 11, alt 2o4ji2 Jahr, Rckrutirungs, Flüchtling seit März 1828. Jacob Nuzhizh vsn Vodlze, Haus-Nr. 6, alt 20 Jahr, Rekrutirungsflüchtling sett März 1828. Iernl Babich von Kompalle, Haus^Nr. 20, alt 22 Jahr, paßlos abwesend, cicirt und vorgeladen werden, sich bmnen mer Mo-naren von Heute an, bey dieser Beznks? Obrigkeit zu ssellen, wldrigens gegen sie nach den dleßfalls bestehenden Vorschriften, verfahren wird. Bez. Obrigkeit Au ersperg den 3. August 1828. Z. 1021. (2) Indem Haule Nr. 2'3/ in der Hcrrn-gaffe, im 2ten Dtock, ist eine Wohnung mit 3 Zimmern, einer Küche, Boden und Keiler bis^Michael, d. I. zu beziehen. Das Nähere erfahrt man lm Hause selbst. Z. looZ. (3) Im Hause Nr. 2ll, im ersten Stockwerke M der Herrngaffe, werden verschiedene Zimmer-/ dann Küchen- und Kellcremrich' tungsssücke, als: moderne Svlegkl, Sopha's, Sesseln, Wasch , dann andere Kasten, Tl, sche, Madratzen, nebst Sllberbesteck, auch elN silbernes Pastoral und zwey alte Infeln, am 16. August 1816, und im e'forderlichen Falle an dcn darauf folgenden Tagen aus frever Hand gegen gleich bare Bezahlung hmtan-gegeben werden. Kaustustize werden l>ah»l! geladin.