^0.97. Donnerstag den 13. August 1539. ^ aaq. (l>! 2äGuh. Nr. 15092 iHIY. ^' ^^ Ver la u tbarung ' ' ' über Privilegien-i^rlo'chungen und Zurücklc-gungen. ^ In Folge dcr hohen Hofkanz-lepdcc^ele vom 6., 16., 19. und ZI. Iu^y l, I-, 3^bl l3oy',, 14259, 14,42 und /4260, werden nächst-hende Privilege-Erlö'« fchungen und Zurücklequngen bekannt ge-machl: —Erstens: Ist in Folge der Verhandlung über nnen ^lnjpcuch der Wiener Branncweiner-Innung ^egen das dem Io» hann Gotthclf Octo, am 2I. Jänner vorl-gen Iahrks, auf e>ne Erfindung !n der (3r^ zeugung oon Mal;su»up und so fort von Branntwcm, Rosoglio, Essig und Fruch^s, senz veUtchenc zwkviähnqe Pnvllcqmm, oon d^r competennn tcchnlschen Behörde , nach Emsicht der Beschreibung die Aeußerung er« fatlet worden, dsß die angebliche E^findunK sich blos auf clnc einzelne ncue Ve,fah, lungswetse ^! der Bcrenunq dcs Malzlorups beziehe. ,— < as gedachte Pcivilcqlum l— 3 w ey tens:' Hat Franz Gtöber, das unicrm^ z/z. März d. I., auf dle E'findulig des Stahlstiches erwirkte fünfjährige P,,,v'!egmm mit der Erklärung, zurückgelegt ^ daß dicft Zurucklegun^ nur um, dem allgememen Wunsch? nachzukommw, zur Beförderung der Kun!^ , und dcr wün-schsnswettycn Verbrenung des Stahlstiches geschehen sey. — Drtilens: Ist dem Anton Eäsar Q'nnqucton am 29. Aprtt ^822, auf eine Maschine zum Krcppcn uder Krau-, sen der hiczu ge?lgnctcn Gtoffc vcrl^hcne Privileg,um durch den Ablauf der Zctt erloschen, — Das Kraulen des Kvepvs oder der Zlöve wir^ entweder mtt der Hand oder miltelst Maschinen vorgenommen. Beim Krcpven nach der lrssen Methode wird der gewcvte Si^ss nackdrm er mlt warmen Waf« ftr enigencht wo, den, w»t emkm Lopven von h haaricm Kalbsfell auf eincm sck,cf>lcgenden Breite llufwartß aestrlchcn, »ndern man mit einem andern kleinen Brett entgegen hält. Das Krcvpen mlttclst der Maschme wnd auf emec siclneincn Untclla^e cbr»fallft m»t ei^ nem Kalbß - oder besser .s Colliders gesch:?ht mit Rad und G,Nlcbt. — Vlertens: Endlich hat Johann All« ram, das ,mtt aüerhöchsser EntfchlicßunZ vom 26, September 1826, erhaltene.Prioi« legium auf d>e ElNdeckung sogenannter Mos» ccwtterPunschgetvänke zurückgelegt, — Vo>u k. k. illynschln Gudernium. — Laibach am Ioftpl)^ Eanullo Freyherr v. Schmidburg / Gouocrncur. Johann Schncditz, k. k. Gu^rnialrach und Pro^mchicus. ^"^85^(2) Nr. 14592. Verlautbarung. 3s sind nachstehende zwei ^tudentensiiftun- gen erledigt, und zw,ar: 1. derdrlttePlal? bci der von dem Probstcn zu Rudolpbvwcrch, Polchor 'von Nt)in^n.n.'^ für arme SNidlcrc,'de ,n ^aibacb/ im Ichrc ^oZ erachteten Smd^ttcn- sa, gewescncn.Pfarrer zu IöS, «m ^ahn .7.^ 612 errichteten Studentenstiftung vermahlen von jährlichen 24 st. 5/kr. C. M. Diese stiftniig ist für arme studierende, vorzüglich aber für Jene aus der Verwandtschaft des besagten Stifters bestimmt. — Das Prasentatwnsrecht zu dieser Stiftung gebührt dem jedesmahligen Be-mfiziaten zu Domischcl in der Pfarr Jgg. — Es haben sonach jene Studierende, welche eines dieser zwei Handstipendien zu erhalten wünschen, ihre-mit dem Taufscheine,, Dürftlgkeits-, Pocken- oder Impfungszeugniffe, dann mit den Studienzcugmssm von den zwei letzten Semestralprüfungen^ so wle insbesondere Diejenigen, welche um das zweite Handstipendmm «us dem Rechte der Anverwandtschaft bitten wollen, mit einem legalisirten Stammbaume belegten Gesuche bis Ende kommenden Monats bei dieser Landesstelle einzureichen. — Ucbrigens müssen die Gesuche nur auf das eine oder das andere der erwähnten zwei Handstlpendien und nicht alternativ lauten. — Laibach den 25. Iu? Fried r ich Ritter v. K r eizberg, k. k. Gubernial-Sccretar, als Referent. Z. 993. (2) Nr. 15209^246). C 0 ncu rs - Ve rlaut b a ru n g. Durch die Pensiomrung des Joseph Gol-lob, ist eine Lchrerstclle an der Musserhaupt-schule zu Laibach, mit emem jahrlichen Gehalte von ^«ost. Conventions-Münze in Erledigung gekommen. — Es haben sonach alle Jene, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, ihre an diese Landesstelle gerichteten Gesuche bis i5- September laufenden Jahrs bei dem hochwürdigen Konsistorium zu Laidach im Wege ihrer vorgesetzten Behörden zu überreichen. —, In diesen Gesuchen haben sich dieselben mit den nöthigen Zeuginnen über die Fähigkeit zur Erlangung einer Hauptschul-lchrerstelle, ferner über ihr Alter, Stand, Religion, Moralität, über ihre bisherige Verwendung, sonstigen Verdienste und Kenntnisse auszuweisen. — Vom k. k. illyrischcn Gubernium. — Laibach den 25. July 1829. Friedrich Ritter v. Kretzberg, k. k. Gubermal-Secretar, und Referent. Z7"970""(2) "" Nr. i29.St.G.V. C. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung eines im Nent-Bezirke ^Kerzo sich befindlichen Weidegrundes. — In Folge hoher St. G. V. H. Com-. missions-Verordnung vom i5. Juny d. I., Nr. 535/ wird am 3. September d. I. in den gewöhnlichen Amtsstunden, bei dem k. k. Wald-und Rentamts in ^korsa, Istrmn?r Kr^ises^ zum Verkaufe im Wege'der öffentlichen Vers steigernng des zu der Bruderschaft 5. I^iäuro gehörigen, und 22I Joch, 1/^0 ^>uad.-Klaft. messenden, in der Untergemeinde Ol'Ieö gelegenen Weldcgrundes, geschätzt auf 1872 fi., sl) wie des, zu eben derselben Bruderschaft gehörigen lebendigen Wollenmeh 3/6 an der Zahl, geschätzt auf 663 ft. geschritten werden. Diese Nealltat und das W^lenmel) werden cinzeln-welse, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzch und zu genießen berechtiget gewesen ware, um den beygesetzten Fiscalpreis ausgeboten, und dem MeMieten« den mlt Vorbehalt der Genehmigung der k.k. St. G. V. Hof>Co!N!niffwn überlassen wer« den. — Niemand wud zur Versteigerung zu< gelassen, der nicht vorläufig dcn zehnten Theil des Fiscalprcises entweder in barer Conventions« Münze, oder m öffentlichen auf Metall^Mün-ze und auf d^n Uederbringer lautenden Staats« papieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey der Versteigcnmgs - Comnnsslon erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der «Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs- Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur.Errichtung des dießfälligcn Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey ftflichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kallfschillings-Halfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten emenAn« bot machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines Commitenten der Versteige-rungS-Commisslon vorlaufig zu überreichen.—. Der Meistbicter hat die Hälfte des Kaufschilc lings innerhalb /^ Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conven-tions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfalls-Raten ab-führt, in fünf glelch.'n jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstchungspreil den Betrag von 5a st. übersteigt, sonst abe/ wird die zweyte Kaufschillingshälfte binnen 6i3 Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedinglnsse berichtiget werden müssen. - Bey glichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soqleichcn oder früheren Berichtigung des Kaufscbtllings herbeilaßt. — Dle übrigen Verkaufsbcdmgmsse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte m (^iln-5u eingesehen wer-den. ^ Von der k. k. Staats-Güter-Ver-äußerungs -Prov. Commission. Trieft am n. July ,1629. Joseph Franz Englert, f. k. Gubernial- und Präsidial-Secretar. ^' ^ Verlautbarung. Das von dem gewiseuen Pforrer zuÄlt-lack, irn Neustädcler Krelse, Georg Joseph Pcrz, im Jahre 1799 errichtete Handstipendlum im jährlichen Ertrage oon 14 st. ig kr. C. M. ist in Erledigung gekommen. -^ Dassel^ M bestimmt: 3) für elnen Bmdiercnden aus der Wcrwandcschafl des benannten Sufters, wobei der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug gibt^; d) m dessen Ermanglung aber für einen «Btudlerenden aus dem Terrnorio des Heczogthums Gottschee. Das Vcrlcchungs-Rccht steht dem jeweiligen Stadtpforrer und Dechante zu Gottschee zu. — Es haben sonach diejenigen Vtudlerenden, welche d»escs Hand-ftlpendlum zu erlangen wünschen, ihre mir dem Taufscheine, dem Dürfugketts-, Pockenoder Impfungszeugmsse, so w,e mit d-en Gtu-dienzcugnlssen von den zwei letzten Gemestral-Prüfungen, dann Diejemgen, welche aus dem Rechte der Verwandtschaft dießfalls ein-schreiten wollen, noch mu clnem legal,sinen Stammbaume belegten Gesuche bts Ende Au« gust l. I. bet dteser Landesstclle elnzureichen. Laibach am 17. July 1829. Friedrich Ritter v. Kreizbcrg, , k. ,k» Gubernml-Sccretär, als Referent. L* 9/2. (3) ad Gub. Nr. 17188. A V V I S O. 1 . rovandosi vacante II posto di secort- . ' So'unio prcsso 1' i, r. Procura Game- dio rl" r ra' a^ 4ua^c ^ annesso' lo stipen- convenz °lint miUe a11' anno? in moneta di fnr» enzi°UeJ viene riaperlo il relativo con- cl ° P.er_ordine dcli' Eccelsa i. r. Aulica Umeralc Generale, risultanle dall'osscqnia-to Decrcio 25 Giugao p. p. Nr. Uoq7-iW — J cOBCorrenu dovranno nel tcrinine di •«1 leitimane dalla inserzioue del presente awiso nei fo^U ufliziali delle Gazzetie di Vienna e di Trieste produrre le rispellive supplicazioni al Protocoilo dell* i# r. Gover-no dalla Dalraazia, mediante la Supenori-lä dalla quale dipendono qna'ora siano im-pie-aii, comprovando di possedcre i requi-sili prcscriui per T optato impiego, e spe-cialmcnte i contemplaii dalla vencralissim» SoMana Risolnzione pnbblicata con la Go-vcrni.Je Notiticazione 5 a^osto 1828, Nr. l3i i5-43Ö7, ed indirando se ed in qual grado di parentela od oflinit'a si trovino cor* gl' impiegati presso la suddctia Procura Ca- merale. __ Dali' i. r. Governo della Dai- mazia, Zara Ji i5 iuj^Ho 1829. DOMEN ICO be CATTANJ, I. R. Segretario d i GoverttO. ____________ ..........________^—¦—* Aemtliche ^erlautbarunZen. 3-97^- (Z) Nr. 9669)974. W. Kundmachung die Verpachtung der Aerarial - Weg < und Brückenmäliche in den stevermarklscb ^lllyrischen und küftenländN'chen Guberrnal e Geblethen betreffend. Von der kaiserlichen königlichen sseycr-marklsch - illyrNchen küssenlandlschen Zollqefal« len-Udmmlstratlon wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht: daß d»e Aerar>al - Weg - und Brückeimauthe ,n den sseiiermarkischen, illy« rischen küstenlandlschen Gubernial - Gebiethen,' in Folge hohen Hofdecrets vom 25. July 1829, Zahl 29242)635, für das Werwal-tungßjahr iL3o lltitatlonswelse werden ver, pachtet werden. Dle blßhengcn Tariffe und Vorschriften haben »m Allaemelnen mit wcniqen Modlfica-tior.cn auch kür>ft,g Ziel und Maß zu geben. D,e näheren PachtbediNINlsse ncbst den Ausrufsprelscn und den tariffm^ißigen Gebüh«-ren für sammtlicke Stationen, dann den Tas gen und Standpuncten, an welchen die Ver< steiaerllngen nor sich zu gehen haben, werden nachträglich bekannt gemacht werden. Glätz am Z. August 1829. vermischte Verlautbarungen. Z. 9L9. (i) Nr. 626. ' Bon der Bezirssodriqseir der Herrschaft Nas. Herstellung tes PfallhofeS zu Ilasscnfuß Hoberen Orts begnebmigel, und zu oem cKnoe «n ^s.ge Krclsamts' Verordnung ron ^' ^"^„^' I., 4SÜ2, eine offtnmche Z^mu^n^ « Helste'äe. 6l4 «Hng angeordnet warden seo, welche am 20. Auqust d. )., um 9 Ukc Vormnta^ bei dieser Be,irls- O^riq^ett aogeo.,tten werden wird. Fu dieser Versteigerung r?no Jedermann, der die erforoerliche Fähiateil zur Lcitunq des anqetra. genen Baues besitzt, und sowohl dicßfaNs, als auck hinsschclich t dem 4 t'. , auf die Materialien 552 ri. 46 kr., aus yand-und ^u^rodath 29a ,^. itt kr. entfallen, hat je-der Licicant fünf pro lü^ato, als V^dium zu Handen der Bezirks. O3rlgl^t zu erleben, wcl> (des ihm, wenn er nicht (Hr!'lchec veibleivt. f^i gleich bei Avswluh der Llcitalion zurückbegeben, außerdem aber tns zum adqeschiosienen (ioniracce uno beigestellter Kaution. alS emstl'celllgcö Zaust/ Pfand zuruckoebalten l-rir^. Dleienu alsa zu über« nehmen, wünschen, werden somil zu dlcscl Ver-s^eigeruiq emqclaken. I>lear»gens können Hol' «usin^ft tiefes ÄÄues und ?ie übcigen ^erlicige» rungsbeoinani^ in oen qewö!)nl«ck>en Umtöliunoen, bei dieser Bezirk»- Orri^keit eln.,csehcn weioen. B'zicsS. O^lglelt ^iasscnfuß am 5. Au« sust, 1629. Z. 992. (!) Nr. l5^^. Edict. Von dem Bezirks - Gerichte Herrschaft K''Uvv m Unterkraln wird hiemlt öffenttl.ch bekannt acm^Ht-. Es scy auf Ansuchen der Barbara Z^o>crschni^ uon Wemitz, in die öf-femlick? freye Veräußkrunq der lhr gehörigen Effecten, als: des Gndcrs, Tll'chzeu-o^s, Kückcn^cfchnres, der Hauseinrichtung, des Ben;eu^s, Wnngeschlrrcs, des Getreides der Mevsrrust^lnq und der sonlilgen Vor-rathe gesplü'äN, und h^ezu der 17. Auqust 1629, Vor-und Nachmittags in I^c>«c> Wel-Nltz bestimmt w0ld«?ri^ Wu<^ asse Kaussussigen mit dem Bei-^ fatzz, vorqcladen werden, daß die Mclsibote der zu ueraußernden Effecten sogleich zu bezahlen scrn morden. Bezuks-Gericht Herrschaft Krupp am Z. W'" li) E d l c t. . Vom B^'vk^qerichle der Herrschaft Treffen «n Untc»?ra,n wi,d allqcmem bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Naglttsch'scken Verlaßkurators, Herrn Or. Andreas N^vrcrl) zu ?a,bach, in den neucr-llchen öff^.!tllch?n Verkauf dss zu dieser Verlüßmasiz t;?vörlgen ElnkehrwirthshauftS zu Tuffen, snmmt dazu gchörlgm Wlrth- sckaftsgebäuden und Grundstücken, auf Ge< fabr und Unkosten des Erstehers, Herrn Mar-tm Mann, und seuies Uebernehmers, Herrn Johann Gliltz, mlt Anberaumung einer nn< ^qen Tagsayung gewllliget, und diese auf den ia. Geviember l. I. , Vormmags 9 Uhr »m Orte Treffen nnt d?m Anhange an« geordnet worden, daß diese Nealttaien, wenn sie nlchr um den Erstehungßprets pr. 4610 ft. an Mann qebracht wecden sollten, auch unter demselben dem Meistbietenden zugeschlagen werden wür.Dm. Die t!lcttatll.ms - Bedlngnisse könn?n taglich in den Amtgstunden bcl diesem Gerichte, oder bet dem Verlaßkurator, Herrn Dr. Na-pnth zu ?>'llsch^fc Frcttdurn, ilt Fal^e der k. t, ^rcis^mcs - Berordnunq vom 6. M^rz »Ü2g, ^ai)l 2526. ,n die öffentliche Feil« tit lung o.r ll)r,n N'itcrlh.mc»»: Jure Staraschi« lnls^, vlll^a ^)l°soch, ^ure Gt^r.«schmilsch Velki, unü Pcccc H^r>i!,!)lnusch Dolin von Berdo, ge« hörigen fc,hl detto . . detto . 4" , 2 Iunzen . . . » decw , . helro , 3o „ 5 K'ude .... deiw . . detlo . 2« „ 5 F^l>sir . . . . deNo . . detto. 27,, 2 Olldunqen . . . dctto . . delto . »4 ,„ 2 W^lnpc.ss^n , . dcno . . detto . 4 „ zusammen . . i55 ft. we<;en lückssändiqen grundodngfcnlichen Urbarial« Gaben, nämlich: deoFuce^tAlaschinitsbMlfojbvr. »o st. »2 3j4sc. der Jure StHiasch^ilsch Veltl pr. i« „ i2 5j4 „ dLö Pnir Staraschmllfch Dolin pr. »" ,, 4Z ^4 ,, zusammen . 3» st. ^3>^ kr. 0. 3. c. 7 aewMiqet, uno sino biezu drey Fi'lidie. tunqZtc,^s^un.;sn/^ie erlie auf den 26. Augusi, die zweite auf oen .-: lp^'m^er, und die dritte auf den 24. Seplcmve,- d. zI, , jedesmal Vormitv tc,gs 9 rls ,2 Ndr «n Locc, des Bezirksgerichtes zu Krupp Mit dem Beisahe dest'mmt rrorden, daß, tvenn oil oberwahnt.-n Fahlnlss? rbed^r bei der tllien noä) zweiten Feilbietun^sca,;f^huna um den SckähunHsn'erth, nicht an Moun gedrczcht werden, hei der erltt^n und lehtcn c>uä! untcr dews.lben hmt^ln^eqeden werden ibürden. Wozu alle Kaustu« ftigen mU dem Beisaye vorg^adcn werden, daß die dießföl!,qen Meistdote s>?,^e,ch «u dez^Ii'n seyn, d«e ürrlgen Bedincin'fse aber de» der Licitation be» tannt gemacht rvelden. Bezntsgencht Herrschaft Krupp am». August »829. 6^5 ^nbernial-Verlautbarungen. d ^. Nr. 123. St. G.B.C. ', B' 97^' ^^, n d m a ch u n g ^ ^ Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Rent- ^ ^..i'-fl' N«nl<'NÄ gelegenen Tomainen-Ob- -^ ^ In Folge hoher Et. G. V. H. Com. ! missions-Verordnung vom 2. Iuny d. I., Nr. 701, wlrd am »7. August d. I. und nö-thiaenfalls den darauffolgenden Tagen m den Wohnlichen Amisstunden, bey dem k. k. Wald-und Rcntamte in MolNonÄ^ Isiriancr Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Vcr-iieiacrung nachbenannter, theils dem Cammcral-, tbclls dem Brudcrschafts-Fonde gehörigen, im Benrke Mouwn^ gelegenen Verkaufs. Objecte aesckrittcn werden, als: 1.) des in der Gemeinde Nul.rona liegenden, zum Cammcral-^onde gehörigen, und ,96 Quadrat-Klafter messenden Wlescngrundes, geschätzt auf 72 fi. ^ ^. . __ 2.) des ln der nämlichen Gemeinde und in der ^oinrnc^ 8, 1^^^^ liegenden, zum nämlichen Fonde gehörigen, und 607 ,^/, Quadrat-Klafter messenden Nicscrgrundes, geschätzt auf 221 fl. 5o kr.; ^ Z.) des in der nämlichen Gemcmdc, und im Orte Vi5inucla gelegenen, zum nämlichen Fonde gehörigen, und ä5 Quadrat-Klafter messenden Wiiscn-grundes, geschätzt auf 21 fi. Zo kr.; — /..)des in der nämlickcn (^ cmcindc und in der Gegend 5 6i,Xz,n3 herrührenden, und 65 Quadrat-Klafter messenden öden Grundes,-geschätzt auf 10 fi. Is> kr ; — 6.) des in der nämlichen Gemeinde liegenden, von der aufgelösten Bruderschaft cli 5. Oionizio 6i ^loyiuna herrührenden, und 56 Quadrai-Klafter messenden öden Grundes , geschätzt auf 1 fi. 52 kr.; __7.) dcs in der Gemcmde IXovnc und in der ^cmn^äÄ D.'I gelegenen, von der aufgehobenen Bruderschaft 5- Ut'^o 6 N., V. ^i Ko--vn^o herrührenden, und 702 Quadrat-Klafter wesscnden AckergNindes, geschätzt auf 11 fi.; — 6.) des in der nämlichen Gemeinde und in der ^^"^»äg Z^^i^ ^clcgcncn, von der nämlichen Bruderschaft herrührenden, und iI/, Qua-drat-Klafter messenden Ackergn:ndes, geschätzt auf 2 ft. 14 kr.; __ t).) des m der nämlichen Gcmclnde und in dcr'(.'<„n,'.^ ^enicov.^ gelegenen, von der nämlichen Bruderschaft stammenden, "Nd 400 Quadrat-Klafter messenden Ackergnmdes, geschätzt auf 6 ss.20 kr.;— 10.) dcs m der nämlichen Gemeinde und in dcr^nn^ ^rlx.l^ /V„ <^!i 8. <^iovi:!!j stammenden zwei rci« cdcn Weinreben, geschätzt auf 1 fi. 20 kr.; — i5.) des in der nämlichen Gemeinde und in der Gegend (^ni,t gelegenen, von der aufgehobenen Bruderschaft cl' s. 8r>iriw 6i l^3s,5lvv1 herrührenden und 1L0 Quad.-Klafter messenden Wein- und ^clergrvndcs, geschätzt aus 4 fi. /,o kr.; — ,6.) dcs in der nämlichen Gemeinde und Gegend gelegenen, von ebenderselben Bruderschaft herrührenden, und ZiZ Quadrat-Klafter mcs'cndcn Ncbcn- undAckew grundcs, geschätzt auf 18 fi. 55 kr.; ,7.) de, in der Gemeinde ^!'ii stam ^. wenden Kirche 3. 5in,0n,<', messend 1^ Quad. . Klafter, geschätzt auf 3i fi. 35 kr. — 20.) dc! r in der Gemeinde gleiches Namens liegenden. , von der aufgelößtcn Bruderschaft 3. Viw stam . mcndcn Kirche 5. Vilo,. messende 17 Quadrat ^ Klafter, 3 Schuh, geschätzt auf 58 fi. 55 kr. ^ 21.) der in dcr nämlichen Gemeinde liegenden, >^ von der aufgehobenen Bruderschaft cli 3. ^nt, ,^ Hl,,I)alo e 8^' Vno herttlhrenden Kirche5^«r. „ ^KalV^ im Flächenmaße von 16 Quav.-Klaf-), ter, geschätzt auf 92 fi. 25 1^ kr.; — 22,) (Z. Amts. Blatt Nr. «7. d. i3. August 1829.) 6i6 der in der nämlichen Gemeinde liegenden, von der aufgelösten Bruderschaft ä.'!^ ti. V. «il 3ul)l6!i^ a 3. ?l«l-o herrührenden Kirche, im Flächeninhalte von i5 Ouad.-Klafter, 5 Schuh, und dieselbe umgebenen Grundes, geschätzt auf 33 fl> 12 3^ kr.; — 2Z.) des in der Gemeinde ^ovacc' liegenden, von der «ufgehobenen Bruderschaft lU F. lloc^a 6 Z. V. ä^I Ho^arlc, herrührenden, und 12 Quad.-Klafrer, 4 Schuh messenden ungedeckten Hauses, geschätzt auf 14 fl. 25 2^ kr. — 2^.l des in der Gemeinde (^iililal- liegenden, von der aufgehobenen Brüderschaft 5. ^i'laiu, <.ii (^,1!-«ä^'r herrührenden, und 10 Iuaorat-Klafter mejstnden ungedeckten Hauses, geschah aufg st. Io kr.^ — 20.) der in der nämlichen G^nmi-,de liegenden, von der aufgehobenen Bruderschaft ciel 63. 3lHlli'nnil?ni.<) cii (^3!er aufgehobenen Bruderschaft H. 51 ll'ia Vl.ill-chuh, geschätzt auf l2 si. 5i kr.; — 29.) des ni der Gemeinde 5. l^-iv.-d, 3l.«l-!i2 liegenden, von der aufgehobenen Bruderschaft 3. Hsnl-Us) lli K;piv,;! herrührenden, und 4 Quad.-Kl. me send."i Hauses, geschätzt auf 29 ^> 2ss kr. — Diese Realitäten werdm einzelnwei^e, so wie sie der betreffende Fond besitzt und geniert, »der zu besitzen und zu q?nießcn b^-echtigec gewesen ware, um den beygesetzten Flscalvreis gusqeboren, und den Meistbietenden mitHor-bchalt der Genehmlqunq der k. k. ^t. G. V. Hof-3omm:^on überlasftn weiden. — Niemand wird UN' Verstciaerunq zugelaufen, der mchr vorlänstq den ^bnten Theil des Flscal-preises entweder in barer Conventions. Millie, oder in öfentli den auf Metall-^'inze und «uf d?n U.'berbcinger lautenden Ztaatsvayie-ren nll) lbren curini^iqln W.'rthe bey der Ver?eiq?ru'^s-?o n w,'1wn erlebt, oder eine auf )t^cn I.'lra, la',n?nde, v-irlani; von der Ci'nmiwn qevrifte, und als legil und zu- beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem LiManten mit Ausnahme des Meistbicters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Melstbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Contracts nicht herbey-lazstl, wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rare in der festgesetzten Zeit nicht berich-Tigte, bey psilchtmäßiger Erfüllung dieser Ob-llegenhelten aber wnd »hm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder dle sonst geleistete "Caution wilder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, diedießfälilge Vollmacht seines Commttentcn der Versteige rungs - Commission vorläufig zu überreichen. Der Melstbicter hat die Hälfte des Kaufschil« lings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Ver^ kaufs>Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkaufteil, odel? auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität.gründ« büchllch versichert, mit 5 vom Hundert in Com veiitions-Münze verzinset, und die Zinsen« Gebühren in halbjahrigen Verfalls-Naren abführt, in fünf gleichen jahrlichen Natcn-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehunasprcis den Betrag uon Is, N. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Übergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgmsse berichtiget werden muffen. — Bey gleichen Anboten wird Denjenigen der Vorzug gegeben werden, der fi h zur soglei'hm oder früheren Berichtigung des, Kaufshittings herbeiläßt. — Die übrigen Verkauf^bedmg nisse, der Werth an schlag unk die nähere Beschreibung der zu veräußernden N.'al!laten können von den Kaussustlgen bep den k. k. Wald- und Rentamte ^ialil-^na eingesehen, so wie auch die Realitäten selbst in Äugenschein genommen werden. — Von der k. k- Staats - Güter - MrauM'Ungs - Prov. Commission. ^Triest am 25. Illny 1829. Joseph Franz Englert, k. k. Gubemial- und Prgfidial-Secrecär. Z. 969. ()) Nr. 123. St. A. V. E. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Be-nrke >l »^slla »n'? gelegenen, theils dem Bru-dersh'scs-, theils den Religions- und theilz den Canneral-Fonde gebörigen Grundstücke und AcdäM. — In Folge hoher St, G.V. 6i7 5> Commissions r Verordnung vom ,5. Iuny d I., Nro. 3Z6, wlrd am 9. September d' I.' und liöthigenfalls an dcn darauffolgend den Tagen m den gewöhnlichen Amtssiundcn, von Seite der aufgestellten Commission in dem Locale der k. k. Bezirksobrigkeit ^«»fclj^onc, Japaner Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbcnanntcr, theils dem Bruderschafts -, theils dem Religions-und theils dem Cammeral-Fonde gehörigen Gebäude und Grundstrücke, gcschntten werden, nämlich: 1.) des 8. Z^zl.i^>n genannten, i/,^o Quadrat-Klafter messenden Grundstückes, geschätzt auf 3o2 fi. 9 kr.; — 2.) des <^.n>^> 5. Nl<:wle genannten, 2 Joch, iss5 Quao.-Klafter messenden Grundstückes, geschaht auf 71g si. 25 kr.; — I.) des '1V>^^Nl,l genannten, 1200 Quadrat-Klafter mcssenden^Grund-fiückes, geschätzt auf 266 ft. 5 kr.; — 4.) des mit einem Hause und Weinreben-Pflanzung Versehenen, Lraicla 6i 5. KI^I^I? gcncmmcn, b Ioch,AZ2 Quad.-Klafter messcndenGrund-ßückes, geschätzt auf 162Z fi. 55 f,-.; __ 5^ zweyer tüov^Z und ^^lucil, genannten, 2 Joch, 497 Quadrat-Klafter messenden Grundstücks, geschätzt auf 667 fl. 29 kr.; — 6.) des Li-..^ ülia M,rciI,!,nH genannten, 5 Joch, 1/^,0 QuadravKlafter messenden Grundstückes, geschätzt auf 1919 fi. 27 kr.; — 7.) des (^,'l7». U8I-0 genannten, 2 Joch, 476 Quadrat-Klaft messenden Grund,tückes, geschätzt auf 890 fi'. 45 kr.; — 6.) des Vcrliiooi« genannten, 2 Joch, 1191 Quad.-Klafter messenden Grundstückes, geschätzt auf i/,63 fl. I9 fr.; — y) des in der Vorstadt Iic'5l,a gelegenen Wohn-Zcbaudes, Nr. 90, geschätzt auf I57 fl. /,c)kr. -— I0-) dcs in der Vovstadt heil. Jacob gelegenen Hausts, Nro. iI3, geschätzt auf 297 fl. 16 kr.; — 11.) der außer der Vorstadt heil' Kocu5 gelegenen, dermal als Magazin verwendet werdenden Kirche, geschätzt auf 166 fi. ^5 kr.; — 12.) dcs in der Stadt gelegenen Häuschens, Nro. 29/ geschätzt auf^i f!./,7 kr.; -^ iZ.) dcs in der Vorstadt Hcil/Michael g?-l^gmen Wohnhauses, Nr. 17c», geschätzt auf '"/?N. ä9 kr.; — 1/,.) dcs unfruchtbaren hü-ane ^ sammt dem ehemaligen Gottesacker, "?"' der Vorstadt heil. Michael gelegenen, Grundes, q<- ' wnd^/" ^ ll. 37 kr. - Diese Realitäten Fond" , ^^zelnweist, so wie sie der betreffende zu aen Ä^!"^ ^'"'^t, 'der zu besitzen und be^ 5 berechtiget gewesen ware, um den NV^' " Fiscalpreis ausgebotcn, und dem "Mbtttenden mit Vorbehalt der Genehm:-2"ng der k. k. St. G. V. Hyf-Commissim überlassen werden. — Niemand wird zurVorc stcigerung zugelassen, der lucht vorläufig dcn zehnten Theil deö Fiscalprrlses entweder in bae rer Conv. Münze, oder m öffentlichen, auf Me< tall-Münze und auf dcn Uederbringer lautenden StaatspaplN'en nach ihrem cursmaßig^n Werthe bei der Vcrst?»gcrungs-Commisslon erlegt, oder eine auf dusen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstes lungs - Urkunde belbringt. — Die erlegte Cam lion wird jedem Genanten mit Alisnahme des Mcisibletcrs, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Melstbicters dagegen wird als verfallen angeschen werden, falls er sich zur Errichtung dcs dießfalligen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiichtmaßigcr Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erleg« tc Betrag an der ersten Kaufsckillmgs-Halft« abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Drit« ten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfalllge Vollmacht seines Commitemen der Vcrstcigcrungs-Commission vorlausig zu überreichen. — Der Me>stbicter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb H Wochen nach c^-folgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, d,e andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewährenden Realität m erster Pnorttat grundbüchlich versichert, mtt 5 vom Hundert m Crnventwns?Münze, ver« zinsct, und die Zinsen Gebühren in halbjährigen Verfalls-Ratcn abführt, in fünf gleichen jährlichen Naten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstchungspreis den Betrag von Zo fl. übersteigt^ sonst' aber wnd die zweyte Kauf-schillingshalftc binnen Jahresfrist vom Tage der Ucbergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisst berichtiget werden müssen. — Bey glctchcn Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen ' oder früheren Berichtigung des KaufschillmgK herbeiläßt. — Die übrigen Vcrkaufsbedmg-nisse, der Wcrthanschlaq und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen be,) dem k. k. Rent-amte in Ml'n5.!^>',o eingesehen werden. ---Von der k. k. Sta^s-Güter-VeraußerungS-Pruv. Commission. Triess am ä- v'l'lp ^9' 6i3 Z. 97Z. l3) aä Quk. ^lr. 17.27. Concurs « A u s s cb r e» b u n q far die Kammer - P roc u r a t or s sse l-z« für Tirol und Vorarlberg. — In Folge hoher Hufkammer - Verordnung vom 26. v. M, / 'Nr, 25Z53z ^793, w>rd der Concurs für die in Erledigung gekommene Kammer-Procuratorssteile für Tirol und Vorarlberg, mlt welcher der Character e,nes Guber-nialraths, und ein Gehalt von 25oa ss. W. W. s. M. verbunden »st, ausgeschrieben. —. D»e Bewerber um diele Stelle weiden aufgefordert, die hie;u erforderlichen gesetzlichen Eigenschaften, und den Besitz der Landessprachen , nämlich der deutschen und ttallemschen nachzuweisen, und »hre gehörig belegten Gesuche lanqstms b,s zum 5. Seplember l. I. der betreffenden ^andesstelle zu überreichen. »— Innsbruck am 1^. July 182c). ^- K. K. Gudermum für Tnol und Vorarlberg. Ianaz y. BertollN», k^nferl. könlgl. Gudermal ' Gecrctar. Nemtltche Verlautbarungen. Z. 979. l)> E 0 n c u r s zur Besetzung der W iese n b e r g e r, O b era m tm a nn s « G t el l e. In Fol.ie höchsten H^kamtMrdecretes vom O Iulu d. I., Zadl 2^3l/^!9ä^, w,rd zur definitiven Befeyung der mit emem Gehalle von jährlichen louo ß. »m Baren, 20 Fässer B>er, 16 Klafler harten und Z2 Klafter wet-chcn Brennholzes, ncb^ freier Wohnung verbundenen Obcramimannsstell? auf dcv mährischen Rel«alon5fondßherrschafl Wm'enbcrg, der Concurs bi>l 2/^ September 1829, m»t dcm Besätze ausgeschrieben, daß diejenigen Gtaats-güter-Qu^ecenten, welchen an der Erlangung dleser Bcdtenssung arley^n seon dürfte, »hre gehörig »nftruirtcn Gesuche mit Belschluß der verlficlnen Qual-sicatlons-Tabelle und Nach' wnsung der CauiwnSfählgkelt pon 1200 in der obbemerkten Zeltfrist be» der k. k. Staats, güter-Admmlssranon ,n B'ünn »m Wege ihrer zuletzt vorgesetzten Behörde emzubringm haben. — Brunn am 24. July 1829. 2» 97Z. (3) ^ Verlautbarung^ Von dem k. k. Szluiner Gränz >Reqi-mente Nr. ^ wird hlemlt kund und zu wlss.'n gemacht: daß vermöq hoher vereinten Banal Warasdiner-Cartstädter-General l Commando« Verordnung von 5. Iulv 162c), Nr. 32200b Z27Z, dann löbl. Carlstadter'Brigade-Bcfrhl Vom i5. und 22. 1^jn3, Nr. <)23 od y/^6/ duLicitatiou übn pmaschm,Erzeugung'und Buchenscbwammsammlung in den dießseitigen-Aetarial' Regiments - Waldungen auf d,e ^eit von l. November 1629, biß Ende October i3I2, daher auf dren Jahre, a m 23. September l82y um die neunte Vormtttagsssum dein dcm hiesigen Brlgade-Gebaude abgehalten rverden w,rd. Inne>hdlb oberwahnter Zeitfrist kann ohne Nachtbell dcs Waldstandes und des ^raN5 Brennholzbedarfes der Gränzen, und zwar in den Waldungen der zwnten Walllssclicr-Compagnie ilio senlner; rn den Waldungen der drltten Kelstnuancr^ Eompagnie l8o Rentner ; in den Waldungen der vierten Wolmchcr.Com-pagme 120 Centner; m den Waldungen ver ellfien Osterzer-Compagnie io5 Centner; in dcn Waldungen der ^wolfien Slchelburqe?,Com> pagnie Zoo Centner; somit ,n allen 665 Centner kalnonirter Pottasche erzeugt werden; die Buchenschwammiammlung aber wird in allen Neglments - Waldungen contrahlrt. Dcr Auslufbprels pr. ein- Centner kal« tionirler Pottasche isi Em Gulden 45 kr.Eonven-t»on5« Münze. Soille em oder anderer Interessent von der Qualität und rvcksicdNich der ^ocalitä» sich dle Ucbcr;ett4ur!g ve»»chaffcn wollen, so wlrd »hm gemäß einq?le!tetcr Verfügung in allen Möglichen an Handen gegangen. . Jeder Pachilltst^e hat am Tage der Li-citation, und zwar:, für dte Pottaschen - Erzeugung 300 ft in C. M, m Barem oder in. gesicherten ^taais - Obllgatwnen nach dem Bölstculs, auf Realilälen aber nach den »0^ der betreffenden Ortscbrlgknt gehör,g legalie sinen Urkunden, welche im Gcdatzungkwerthe auf Em Drittel angenommen werden;'für die Buckenschwammsammlung hingegen3ost. C.M. bar als Vadlum zu erlegen; wo sodann dasselbe dcs Erssehers als Caution in der Regi» mcnts-ProvcnteN'Kassa wahrend der ausge» sprochenen Zeit zu verbleiben haben, denen übrlgcn Mitlicüanten Nbcr zurückgestellt werden w»rd. Nachträgliche Offerte werdcn nach der hohen Vorschrift durchaus nicht angenommen. Es werden daher alle Jene, welche zu solchen Unternehmungen den Wunsch äußern, zu dieser Llc