I<^ 65. Dienstag Ven 31. Mai I83i. Gubernial- ^erlantbarunZen. Z, 695. (0 Nr. L53^4l^. C i r e u l a r e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. — Dle Sicherheitsmaßregeln gegen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen jeder Arc betreffend. — Mit den in Folge allerhöchster Entschließung vom 6. November 1817 erlassenen, durch das Regierungs-Eivculare vom 22. November ,817 kund gemachten Vorschriften, rücksichtlich der Erthnlung ausschließender Privilegien auf die Schifffahrt mit Dampfboien, find m den tz. §. <), ic>, il und 12, zuglc ch d»e nöthigen Vorsichtsmaßregeln angeordnet worden, um dle aus der Maschinerie dcv Dampfschiffe möglicher Weift entspringenden Unglücks- ' falle zu verhüthen. — Nachdem jedoch seit dieser Zeit der Gebrauch der Dampfmaschinen sowohl für die Schlssfahtt, als auch für verschiedene andere Unternehmungen sich immer mehr verbreitet; so ist es nothwendig geworden, die früherm Ansehung des Gebrauches derDampfmaschmen auf Schiffen erlassenen Anordnungen mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen auch auf du zu jedem möglichen andern Gebrauche bestimmten Dampfmaschinen auszudehnen, und nachfolgende Bestimmungen festzusetzen. — §. 1.) Bevor eine Dampfmaschine von was immer für einer Größe, sie sey . nun zur Bewegung eines Dampfbotes oder als Triebwerk für irgend einen andern Zweck bestimmt, m Betrieb gesetzt wird, hat der Unternehmer »owohl auf dem i^ande, als m der Hauptstadt, tne mit der Bestätigung des Werk- oder Maschinenmeisters über die vollendete Herstel-Wng der Maschine verschcnc Anzeige davon an die Landeö-Regierung zu erstatten, dcnntt die Untersuchung der Maschine und die Prodirung des Dampfkessels durch die Direction des k. k. politechnischen Institutes vorgenommen werde. In den Provinzen, wo keine politcchnischen Institute bestehen, sind die k. k. Baudirectio-lien zu dieser amtlichen Untersuchung und Pro-birung zu bestimmen. §. 2.) D>e Anwendung von Dampfkesseln aus Gußeisen für Dampfmaschinen, sowohl zu Dampfbotcn, als zu j-c-dcm andern Betriebe, es mögen diese Dampfkessel übrigens die gewöhnliche Form haben, oder aus Röhren zusammengesetzt seyn, lst nicht gestattet. Düse Bestimmung erstreckt sich übrigens nicht auf den, aus Gußeisen verfertigten Triebzilmdcr der Maschine. Auch können diejenigen Dampfmaschinen, welche bereits vor der Kundmachung der gegenwärtigen Verordnung in Anwendung gebracht worden sind, noch ferner angewendet werden, wcnn dieftlbcn bei lhrer Untersuchung und Probirung nach den Bestimmungen der Circular-Verordnung vom 22. November 1617, als gefahrlos befunden werden. — ß. Z.) DieProbtrung des Dampfkessels oincr jcdcn Dampfmaschine von irgend einer Form, wird vermittelst des Cinpumpcns von Wasser auf den dreifachen Druck, welchen die für den gewöhnlichen Gang der Maschine eingerichtete Belastung des Sicherhcttsvennls angibt, vorgenommen. — tz. H.) Das Sicherheitsventil, welches sicher und leicht beweglich hergestellt ftpn muß, kann also nur höchstens mit dem dritten Theile desjenigen Dn«k-kes, auf welchen der Dampfkessel oder Dampfapparat probirt wordcn ist, belastet werden. Sowohl der Hebelarm des Sicherheitsventils, als auch das Gewicht selbst, werden bei der Untersuchung der Maschine von der Uiuersu-chun^s- Commission mit cincm Stämpel verse-hen. Der Hebelarm des Sicherheitsventils ist so einzurichten, daß das an demselben hangende Gewicht wohl naher g?acn das Hypomochlicm gerückt, abcr nicht wctter davon entfernt werden kann, als der höchsicn Belastung zugehörr. — §. 5.) Das Sicherheitsventil darf inn Denjenigen, welchen die keitung dcr Maschmc zustehst, oder den Maschinenmelstcr zugänglich 440 seyn, und dieser ist für die Regulivung desselben und für dessen Erhaltung im guten Stande verantwortlich. An der Aussenseite der ver-gütterten Umschließung m welcher sich das Sicherheitsventil sammt seinen Hebelarm und dem Gewichte befinden muß, oder an einem andern äußern Theile der Dampfmaschine, ist eine tn die Augen fallende Tafel mit der richtigen Angabe des Durchmessers, des Ventils und des Gewichtes, mit welchen dasselbe nach dem Resultate der Untersuchung belastet seyn kann, zu befestigen, damtt Jedermann sich von dZr richtigen Belastung des Sicherheitsventils überzeugen könne. — §. 6,) Es wird jedoch hiebei ausdrücklich bemerkt, daß durch diese vorlaufige Probirung des Dampfkessels dem Eigenthümer oder Werkführer die Verantwortlich-kett für die fortwährende Tauglichkeit seiner Maschine keineswegs abgenommen werde, indem dlese erste Probe nur zur Entdeckung sol« cyer Gebrechen, welche das Zerspringen des Apparates bei dem ersten Gebrauche befürchten lassen, keineswegs aber für die weitere Dauer besnmmt ist; daher der Eigenthümer oder Werkführer für die, aus dem Gebrauche der Maschine entstehende Gefahr verantwortlich blechr, und sonach derselbe selbst dafür das Ventil auch für andere «^s jene, welchen die Leitung und Regulirung der Maschine ob« Üegt, zuganglich laßt, oder den Schlüssel nicht gehörig verwahrt; g.) bei Regulirung derMa« schine Unwissenheit an den Tag gelegt; I,.) das Ventil zur Ungebühr belastet; i.) die für die individuelle Maschine bestimmte Metallmischung mit einer weniger leicht jchmelzbarm vertauscht; k.) überhaupt sich was immer für eine Handlung oder Unterlassung zu Schulden kommen laßt, wodurch beim Gebrauche der Dampfmaschine Gefahr für die körperliche Sicherheit entstehen kann, macht sich einer schweren Polizey» Uebertretung schuldig, und wird nach den tz. §. 89 und 18) des II. Theils des Dtrafgeseyes bestraft. — §. 9.) Schlüßlich wird zur Vermeidung jcdes Irrthums bemerkt, daß die gegenwärtigen Anordnungen auf Dampfapparate, bei welchen Dampfe blos zu chemischen Zwecken des Siedens, Kochens oder sonst emcr chemischen Umstaltung von Stoffen erzeugt werden, keine Beziehung haben, indem unter Dampfmaschinen nur solche Vorrichtungen zu verstehen sind, btt welchen Dampfe zu mechanischen Zwecken als eine bewegende Triebkraft erzeugt werden. — Laibach am 16. April i3Z»« Joseph Tamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Franz Ritter v. Iacomini, k. k. Gubermal-Secretar, als Referent. Instruction übcr die Art und Weise, wie die Probirung der Dampfkessel sämmtlicher Dampfmaschinen in Folge der allerhöchst angeordneten Sicher-heitsmaßregeln vorgenommen werden soll. — 1.) Um die gehörige Probirung des Dampfkessels auf dle durch die öffentliche Kundmachung vom 16. April d. I. vorgeschriebene Bestimmung vornehmen zu können, hat der 44! Inhaber der Dampfmaschine zu erklären, mit , welcher Belastung das Sicherhettsventtl bei dem ! gewöhnlichen Gange der Dampfmaschine ver- ' sehen werden solle. — Dieszs Probiren geschieht durch Einpumpen von Wasser m den Dampfkessel mit einer Kraft, welche jenem dreifachen Drucke gleich ist. —» Zu diesem Ende wlrd der Durchmesser des Sicherheitsventils ge^ nau gsmeffen, um seinen Querschnitt in Quadrat-Zollen zu erhalten, und hierauf dasselbe, entweder unmittelbar oder vermittelst eines Hebels mit emem Gewichte beschwert, welches der Anzahl der Quadrat-Zolle der Ventilöff-nnng multipkcirt mit den zu erprobenden Druk-ke auf den Quadrat tZoll (wobei der Druck einer Atmosphäre auf den Quadrat - Zoll .zu 12 Pfund angenommen wird) gleich ist. — Gesetzt, der Druck, mit welchen das Sicherheitsventil bei dem gewöhnlichen Gange der Maschine bslastst seyn soll, betrage 2 bis 2 1^4 Atmosphären, und der Kessel soll auf 2 ^ x 3 — 6 A4 Atmosphären probirt werden; der Querschnitt der Ventilöffnung betrage 3 Quadrat-Zolle; so wird dieses Ventil mit einem Gewichte von 12 x 6 A4 x Z oder mit 2HI Pfund beschwert. Ist das Ventil mit ei, nem Hebelarm versehen, so wird die Entfernung des Ruhepunctes von den Puncten der Kraft und Last genau gemessen, und darnach das anzuhangende Gewicht bestimmt. Hierauf wird die Speispumpe durch welche der Kessel mit Wasser versehen wird, mit einer mit einem Hebelarme versehenen Kolbenstange in Verbindung gebracht, und nun so lange Wasser in den Kessel eingepumpt, bis das Ventil gehoben wird. — Für das Sicherheitsventil wird sonach der dritte Theil des protzirttn Druckes als die höchste Belastung bestimmt, oder dasselbe in dem vongcn Beispiele mit einem Gewichte gleich dem Drucke von 2 1^4 Atmosphären oder mit 2 1^4 ^ 12 x 3 — Ll Pfund belastet. Diese Belastung wird als die höchste, mit welcher das Ventil beschwert jeyn kann, nebst dem Durchmesser des Ventils auf der an der Aussenseite anzubringenden Tafel bemerkt. -- 2.) Die Metallmischung aus Zinn, Blci Wismuth, deren Schmelzbarkcit auf diejeni' ge Temperatur bcsslmmt ist, welcher einer Expansivkraft der Dampft von 2^3 Theilen des-jemgen Druckes, auf welchen der Kessel vro-blN worden ist, zugehört, wird oberhalb del Wasserspiegels oder im Deckel des Kessels, odci »n emem andern The»le des Apparates, in wel !^" n ^"mpfe f^i und ohne Absperrung vo, dem Nessel communiciren, so, daß die Metall Mischung an diesem Orte der Mittheilung der Temperatur der Dampfe vollständig ausgesetzt sey, und die Schmelzung derselben dem Kessel sogleich öffne, am bequemsten in der Nahe des Sicherheitsventils eingesetzt. — Zu diesem Behufe wtld ein konischer Zapfen von Messing, Kupfer oder Eisen in eine gleichfalls konische Oeffnung des Deckels eingeschliffen, so, das das sich verjüngende Ende desselben nach der innern Seite des Kessels geht. — Dieser Zapfen ist von der untern und obern Seite konisch eingebohrt, so, daß die verjüngten Endett dn hohlen Kegel in dem dritten Theile de« Höhe des Zapfens zusammenstossen,,_______b wie hie Figur . j ' die im Durch- l^ ^ schnitte zeigt, a.....b derjenige s/ xz Theil des Zapfens ist, welcher sich« '""" ä an der äußern Seitc, und c.....ä derjenige, welcher sich an der innern Seite des Deckels des Dampfkessels oder Dampfbehalters vefin« det. — Diese doppelt kegelförmige Höhlung des' Zapfens wird nun mit der gehörigen Metallmischung ausgegoffen. Die engere Oeffnung des Zapfens, an welcher die Helden Kegel zu-sammensiossen, muß einen solchen Durchmeft str haben, daß im Falle die Metallmlschung zum Schmelzen gebracht werden sollte, dle Dampfe m hinreichender Menge entweichen, können, sie nchtet sich nach der Größe der Dampfkesselfläche, die sich zwischen Wasser und Feuer befindet, und kann für eine Flache von 5c, Quadrat - Fuß etwa ein Zoll im Durchmesser betragen. — Nachdem der mit der Me-tattmischung versehene Zapfen in die Oeffnung des Deckels eingesetzt worden ist, wlrd er durch ein Qucreisen, das in der Mitte mit einer Oeffnung versehen ist, damit die Metalllegi« rung unbedeckt bleibe, überlegt, und durch starke Schrauben gehörig befestiget. — Solche mit der Metalllcgirung versehene Zapfen, können einige im Vorrache gehalten werden, damit bei einem etwa eingetretenen Falle der Schmelzung ohne viel Zeitverlust ein neuer eingesetzt werden könne. — Was die Anfertigung der Metallmischung selbst betrifft, so ent« halt nach den hierüber angestellten Versuchen > die nachstehende Tafel die Verhältnisse der Mi- - schung für die verschiedenen Expanfwkrafte der - Dampfe und der chnen zugehörigen Tempera-r turen, so weit sie in der hier statt sindenden ; Beziehung zur Anwendung kommen dürften, c ___ Es tst zu bemerken, daß die zur Mischung , kommenden Metalle möglichst rein genommen 1 werden müssen. Metallmischung, welche bei dieser Expansiukraft der Dampfe Temperatur, Temperatur schmilzt , " über den gewöhnlichen ^^ zu dzeser Ex------------------------H------------ . Atmoi^härcn "/ ' pansivkraft gehört - Gcwlchtstheile' von ,, auf den Quadrat-Zoll ^ -----»^»»»-------»^. ',,, ^— . , Wismuth Blei Zinn H 96" ^:^"-^ ^. ^. 3 ' 7 1 1^2 101« 3 9 3 2 ic»T 3 FI 3 21^2 110° 8 i3 8 3 114° 8 16 14 3^2^ 117' 8 16 i3 4 ' 4 2Q' 6 l6 2Q ^ 1^2 123' 6 ' 22 2/> 5 125' ^ 2/^ 24 ''^5^2 127" , 3 ' 32 34 " 6 129° 3 32 33 7 i33" 3 32 3o 8 ^36- 3 Zo 2^ Z. 663.. (2) Nr. 11009. Kundmachung des Comurses zur Besehung der, bei dem Ea-mcral-Zahlamte zu Laibach erledigten Kassa-Offiziersstelle. — Da gegenwärtig die Stelle e,nes Kassaoffiziers bei dem Laibacher Ea-meral - Zahlamte mit dem Gehalte jährlicher 6uc> ff-, ui Erledigung gekommen lst, so wlrd hicmit zu dessen Wiederbcsetzung der Concurs ausgeschrieben. — Dieses wird mit der Erinnerung bekannt gemacht, daß Jene, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, und schon bcl einem Camcral-Zahlamtc oder einer Kreis-Kasse dienen, ihre, mtt den Beweisen der bis-','hcngen Dienstleistung und der Cautionsfahig-^'kcit documcntirtcn Gesuche, in welchen sich zugleich über das Nationale, den Stand, das Alrer und sonstige Eigenschaften auszuweisen ist, bis längstens 20. k. M. Juni an diese Lan-dcsstelle einzureichen, Icne aber, welche mcht fchon bei-einer landesfürstlichen Kassa dienten, ausserdem auch noch die mn'den hohen Hofkam> merdccrcten vom 3. September und 17. December 1619, vorgeschriebene Prüfung abzulegen, und sich üöer die sonst noch in dmm hohen Hofkammcr-Decreten geforderten Eigenschaften auszuweisen, für den Fall aber, daß sie bei einer andern Kassa die Prüfung abzule» gen wünschten, sich zur gehörigen Zett und gehörigen Orts diesfalls zu verwenden haben, damit das Prüfungsoperat noch vor Auslauf des Concurstermines Hieher gelange. — Da bei Besetzung dieses Possens durch graduelle Vor-rücknng die Stelle eines Kassaofflziers mit dem Gehalte jährlicher 5oo fi., oder eines control-lirenden Krelskassa-Amtsschreibers, mit dem gleichen Gehalte in Erledigung kommen könnte; so erstreckt sich gegenwärtiger Concurs zugleich auch auf diese belden Stellen; wubei nur noch bemerkt wird, daß sich die Compttenten um die gleich- falls über die Fähigkeit der Cautionslcgung mit 1000 fi., welche auch im Falle der wirklichen Verlcchung entweder im Baren, oder durch ein annehmbares fideijussorischcs Instrument gelegt werden muß, ausweisen müssen. Vom k. k. illur. Gubernium. Laibach am 19. Mai i33i. Joseph Freyher« v. Flödnigg/ k, k. Gubernialltz2ecretär, Anhang zur Naibacher Leitung. Sours vom 26. Mai I83l. Mtttelpreis. De«at«schuld«,llschr«ibunatn zu5v. H. (in C M.) 6» nj,6 titlto detto zu 4 v.H. n CM-) 40 H4 Verlost« Obligation., Hofkam< .,^ « c, 'i - me«' Obligation. d.Zwanag.V, ^.« ^V ^. ^ ,. r.al. Obligat, der Stände v./^ "'A'l O "" Tyrol ^zuZ »j2v.H.^ » — Darl. mit Verlos, v. ^. »82a für »00 ff. (inC M.) 187 3,8 detto detto v. I. ,L2i für,oQ ff.(in CM ) ,i6ijk Wlentr Stadt-B^c. Odl. «u H Zz2v.H. («,, CM.) 42 detto dctlo zu 2 V.H. (in CM.) 23 3^5 Vbligatlon. der allgtm. und Ungar. Hofkammer zu 2 v. H. li„ CM.) 233j5 Centr.'.Casse-Ainveisungci,. IährlicherDisconto 5 H,6 pCl. Vank.Actien pr. Stück io2ll?j8in Conv. Münz». e^etreid - Vurchschttitts-Wreise in Laibach am 28. Mai i63». Marktpreise. Ein Wien. Mctzcn Wcitzcn . . 5 fl. 24 kr. — — Kukuvutz . . 2 „ 40 ^ — — Halvfrucht . — , — « — — Korn . . . 2 ,, 5» » — — Gcrsie ... — ,.— « — — Hirse ... 2 « 5 ,. —». — Heiden... 1 „ 55 « — — Hafer ...... 14 ^ A. K. Nottonehungen. In Trlest am 26. Mai i83l: 3g. 33. 65. 5o. 82. D»e nächsten Ziehungen werden am 1^. und 22. Iunl 18I1 m Trieft gehalten werden. Z. 697. 0) Bei dem Buchhändler Korn m Laibach ist neu angekommen, und ü lfi. 10 kr. zuhaben: Charte von Polen nach seiner gegenwärtigen Eintheilung in das neue Königreich Polen, die übrigen russischen Besitzungen, das preussische Großherzogthum Posen, die Republik Krakau, und das Königreich Gallizien. i63i, illuminirt und deutlich gestochen. Z. 693. (1) Für Musik - Freunde. Auf dem Platze, Nv. 262/ lm written Stocke rückwärts, ist zu haben: Abschieds - Marsch des löbl. f. k/Infanterie-Regiments Prinz Hohenlohe-Langen-burg. (So leb' denn wohl.) Für ein I'nrl.s» ?,2no zu lechs Handen, gesetzt von C. Masche k, .........40 kr. Detto. zu vier Handen .... 20 „ Detto zu zwei Handen .... 10 „ Detto für ein oder zwei Violinen oder Flöten .... . . . . . 20 „ Z. 65«. (5) Ein sehr gutes, mit Magahomholz bekleidetes, überspieltes, sechs octaviges Wiener ^url.«-?iÄN0) mit sechs Mutationen, und noch eigenerFlötenstunme, ist in Neustadtl zum Vn-kauf, und im Haus-Nr. 210, zu erfragen. Z. 665. (2) Ankündigung. Der Unterzeichnete ist durch die bei dem hiesig k. k. ZoNoberamte im Licitationswe-ge gemachten billigen Einkäufe von Kaffee, Zucker und Pfeffer, in die angenehme kage versetzt, die ergebene Anzeige machen zu können, daß er diese cvkauftcn Waaren seiner Gewohnheit gemäß, mit einem sehr geringen Gewinn in Verschleiß zu bringen gedenkt, und zwar: Gegen gleich bare Bezahlung bei Abnahme von M und 5 Pfunden den mit 22 kr. erkauften Kaffee zu 23 kr, den mit 24 kr. zu 25 kr., den mit 2Z kr. erkaufen zu 26 kr., dann den Mehlzuckcr zu M kr., den gestesscnen Raffinat-Zucker zu 24kr., und den Pfeffer zu W kr.; werden jedoch tne besagten Anckcl in einzelnen Pfunden begehrt, so wird der vorgeführte Preis um einen Kreuzer pr. Pfund erhöht. Indem der Unterzeichnete hiemit den Beweis liefert, daß es ihm zum größten Ver-Zuügcn gerncht, selbst dle auf obbezeichnete Art errungenen aussn-gewöhnlichen Vortheile im P«isc seinen hochgeschätzten Gönnern zustießen zu lassen, worauf er zugleich auch die ange» nchme Hoffnung gründet, wieder einigen Begehr auf vorangeführte Waaren-Artikel in sejs ncm Vnschleißgewölbe herbeizuführen, empfiehlt er sich zur geneigten Abnahme hochachtungsvoll.. Ferdinand Ios. Schmidt, Handelsmann auf dem Eongreßplatzc, bciir. Mohren, Haus-Nr. 28,. 444 Nudernial- Verlautbarungen. Z. 70c,. (1) Nr 106S7. Currende des k. k. illyrischen Gubernlums. — Die neuen Normen für d Blättern , üie mit er» wähntcm Dienste verbundene jähNiche Löhnung aus der Benlkslasja, und die Dienstbeoinqn'ssc taglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden bci der Bezirks-Obrigkeit in der Gratschaft Aucrspesss er. fahren, und haben oann? wenn sie in 0ll.ftn Dienst treten wollen, ihre diehfaNigen Gesuche, welche mit ovrigkeitlichem Zeugnisse über chrc letzte, n-enn auch nHt Gewcinded'eners - Dienstielftung oocr BrodcrwerbscefHüftlgung überhaupt, und mit dem vom OMeelsorger iyrcs lehcen Aujentduttrü crkal« tenen guten SittenzcuHmsse,belegt s^n müssen, bis längstens » Juli l. I. eben dort zu üderrei. chen. —< Die Dicnstbewerder tonnen leeig odcr ver« ehelicht seyn, und tie Lesenb» und Schreldenölün° dvendigeö Erforder' n»h, ooch wird bet sonst ßleich yuten Sttten aus, gedachte Oiqenschaft, so wie auf etwann schon geleistete M'Ncäldlcnste bei dieser Dienstbeschung be« sonders Rücket genommen werden. Bezllls ' Obligte't Grafschaft Auersperg am 26. Mai ^3i Z. ?«5. (1) 3lr. »407. G d i c t. Von dem Bezirksgerichte Rupertöhof »u Neu» ftadtl, als Pelsonal'Instanj, wirü hiemit atigemein bekannt ncm.^cht^ OK habe über Ansuchen des ^ «>, M'schitsch von UnterstraschH. ^°^" gehörigen, zu Unterstrascha ftele. ^,« . ,^ üblichen Gute Lucg, bul, l^ecl.-^r. »42 et 145, untenhümge o^ä hude sammt An und Zugedor, dann in die eben ouä> diesem ge. höriacn, tem nämUchenGute, sud Nr. 22o et5oo/ ins Bclgrccht dienenden, in Neuberg gelegenen Weingarten, wegen aus dem in RechMraft «x., wachsenen Ullheüe, 6äo. 28. December 1L29, schuldigen t04 ft. 5 tr. M. M., nedst 4 procenti-gen Berzugözinfen und Unkosten gewMiget, und zur Vornoh^e unter Einem die glsehlichen Ter. mine auf d«n 2Ü. Juni, 28. Juli und 26. August d. I., jcteömal von 9 dis,2 Uhr Vormittags, unb nöth^cn Fallö auch von 3 dlö 6 Uhr Na6> mttlagö in I^ocu oblgtn Realitäten mit dem An« hange besummr, taß, im Halle solcte rreder bei t^er ersten noch zweiten Feilbietung um den ge«' l'chll^ch eihobenen ^chäyungslrelth pr. go ft,. Äi. M., oder darüber an Mann gebracht werden tonnten, titse bei der dritten und letzten auch unter demselben bintangegeden rreiden würden. , Wozu die Kauflustigen mit dcm Beifügen zu erscheinen eingeladen weiden, daß sie die Lttie lationsbedingmfse zu den gewöhnlichen AnUsfinn» den allhier einsehen können. Bez,rksaer,cht Rupcrcshof zu Neustadt! am 26. Mai .L3.. 6- I"»' (i) Nr. ,3g6. G d i c t. Vom Bezirksgerichte Rupertshof zu Neustadt! wnd allgemein sund gemacht: ES sey üder Ansuchen des Johann Uhmann aus Weintorf, 6e praez. 24. Mai ,63t, Nr. »396, gegen Franz Uhmann auß Zerouh, puncw au5 dem rrüthschaftsämtli' cken Bcrgle,che vom 6. März 162a, schuldigen i25 st. ^,nftn und Unkostcn c. g. c., in die exe« cui'v? Felll,etun^ dcr gegnelilcd, mtt Pfandrechte belegten, gciichtllch auf ig6 fi. nack dem auöge« mittelten rcincn Gltlage/im Werthe erhodenen 2)3 dehauötcn Kaufrecktshube zu ^erouh gerrMl-. act. und zur Vornahme die VersteigetUngßtermi» nc auf den 2.1». Juni, 25. Juli und Z5. August l. ^5., ,ereSmc>l Vormittags von 9 biö 12 Uhr, in H^uco der ckcaiität mn 5tm Anhange angeordnet rrorden, dcih, f^Ns diese Realität weder bei, dem eMn noch zweiten Berstci^lungstermine um oder üder den erhobenen Schähungswerth an Mann gerächt weiden könnte, solche dei dem dritten auch unter demselren hintangcgeben werben würde. Wovon d«c Klluftustigen mu dem Beifahe in Kenntniß aeseht weiden, daß die Licitationsbe-ding^isse täaUch zu den gewöhnlichen Anusstunven Hieramts eingesthcn weroen können. Be^irts.Gericht RupertShof zu Neustadt! om 24- Mai i83>. 3. 663. (i) Nr. 447. E d i e t. Der ohne Paß sich von seinem Geburtsorte Großl'plem, Haus-Nr. ,5, entfernte, zum ersten kandwehr - Batra65. 18. Mai d. I.,, zur öffentlichen gerichtlichen Feilble-Tung der, in dem Verlasse des Franz Burzyk vorfindigen Fährnisse, als: Hausemrichtung, Kleidung, Wasche, Uhren und Gllbergeräth-schaften, die Tagsatzung auf den 34. Ium d. I., Vormittags um 9 Uhr, zu Radmanns« dorf, im Haufe Nr. 29 angeordnet woroen, wozu zu erschemen Kaufsllebhaber hiemlt eingeladen werden. Vereintes Bezirks - Gericht Nadmanns-dorf am 21. Mai 16Z1. Z. 691. (1) Nr. g5o. Edict. Von dem vereinten Bezirks-Gerichte zu Radmannsdorf w«rd hiermit bekannt gemacht: Cs scy zur Llquidation des Vermögens - und Schuldenstandes, nach dem am 32. Aprü d. I., hierorts «.osdato verstorbenen Apothekers, Herrn Franz Burzyk, über das Gesuch des Verlaß-Eurators, Herrn Mathias Mullei, clo ^rae«. i3. Mai d. I., die Tagfatzung auf den 20. Juni d. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden-, wo< bei die Glaubiger zur Anmeldung nrid Dar-thuung ihrer Forderungen bei sonstigen Folgen des §. 614 h. G. B., die Schuldner aber zur gütlichen Ausgleichung so gewlß!zu erscheinen haben, widrigens gegen sie im Rechtswege vorgegangen werden würde. Vereintes Bezirksgericht Radmannsdorf am 2l. Mal ;63l. Z. 664. (2) Edict. Von dem Bezirksgerichte Neudegg wird bekannt gemacht: Alle Jene, welche auf den Verlaß des zu Krolsenbach verstorbenen Grunds besitzers, Franz Erjauz, auf was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, oder hlezu etwas schulden, haben bei der auf den i5. Juno l. I. vor dlesem Bezirksgerichte anberaumten Tagfatzung so gewiß zu erscheinen, und Erstere »hre vermeintlichen Forderungen anzumelden und rechtsgültig darzuthun, wiorigens sie die Folgen des §. 81/5 b. G. V. sick selbst zuzuschreiben haben wer, den, gegen Letztere aber im Rechtswege fürgegangen werden würde. Bezirks «Gericht Ncudegg den 2Z. Mai iLZl. Z. 679. (2) In der Herrengasse Nv. 2l6, ist zu Michaeli l. I. der erste Stock mit vier Zimmern, Speisekammer, Küche, Keller und Dachkammer zu vergeben; eben so auch der dritte 42tock. Das Nähere erfahrt man auf der Spital-Brücke im Tabackgewölbe. Z. 621. (3) Ankündigung e in e r O r 5 i e h u n g s a n st a l t für N n a b e n. Der Unterzeichnete hat die Ehre bekannt zumachen, daß mit hoher Bewilligung des k. k. Guberniums, im Verlaufe des Monats August, eine Lehr- und Erziehungsanstaltfür öffentlich, als auch Priv a t-Studkre.we, aus den deutschen und lateinischen Schulen in Laibach bestehen werde, nebstbei wird der Unterricht in der französischen und italienischen Sprache, im Zeichnen, in der Musik :c. verbunden. Der Unternehmer war viele Jahre bei ansehnlichen Familien in Wien, Lehrer und Erzieher, und glaubt bei dem Bewußtsenn gewissenhafter Erfüllung übernommener Verpflichtungen versichern zu können, daß die seiner Obsorge anvertraute Jugend zu körperlich und geistig gesunden Menschen heranreifen soll. En gedruckter Plan, welcher bei mir zu haben, wird dasjenige, was man sich zur H^ptaufgabe gemacht hat, ausführlich enthalten, und nebst den Bedingungen der Aufnahme die Uebersicht des Ganzen darlegen.. I o s. H eu scbober, Kapuziner-Vorstadt, Nr. 10.