Intelligenz-Vlatt zur Laibacher Zeitung. H/6 115. Vinaag den 24. Kezltember 18HH. Hcmtliche Vcrlantbarungcn. Z. ^66. (3) Nr. 9288M. Kundmachung. Vl.ni der k. k. Camera!-Bezn-fs-Verwaltung Lalbach wl d dcfünnt g.mcicht, daß der Bezug der allglmemcn Verzeh un^sstcuer von den nachdeliam!tm Steuerobjeclcn ,n dem un> ten angefühlten pollnschcli Be,«rke auf das Verwaliungslahr i6^,5, jedoD unter Borbs« hall der wechscl'eülgen Vertrags - Aufkündung drel Mol^t? vor Ablauf des Pachljahics von Seile des Ärars, und blS »5. Juli i6/»5 und lücküchlllch 1Ül6 von Seile des Pachters, aucb auf dle Dauer e,nes wellesn Jahres unter der gleichen Bedingung, mit dem Bldeuien, daß durch die llnle, Kissu ng dieser Aufkündung der Vertrag wieder alls ein we,leres Iah«' er» Nlucrl werde nnt (5ndc dcs Vll mallungsjah-res i6/z7, jedoch ohne Ul?>hergegi,n^ene ?luf-kündung, zu erlöschen h^bc, dann auf drel Jahre ohne Bcdlngung dleser Aufkündung ver, ftelgerungswelse in PachtHausgeboten, und eie dleßfallige mündliche Versteigerung, vor welcher auch danach der k. Gubernlal» Cl«rrende vom 20. Iun, i836, Z«hl ,3936. verfaßte», und m>t dem lo °/^ Badium belegten schriftlichen Offerte überrelchc werden kennen, an den nachdenanien Tagen und O'ten werde abgehalten werden; wobei bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerte b,s 53^. September i9/z^, 6 Uhr Abends versiegelt und nnt der Bezeichnung des Pachtobjectcs, für welches sie lauten, von Außen versehen, bei der k. k. Camera!; Bezirks,Verwallunqs »Vmssehung in ^!a>bach eln^eblacht werden muffen. —» Schllftllche Offerte, welche nach dem für tue Embllngung festgesetzten Schlußtermine ems langen, so w»e solche, wllche anderswo, als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, und welche nlcht mlt dem ,u "/^ Hiadlum belegt silld , blclben allßcr Verücksichtlgung. Uebllgens unterliegen die lehtern dem Elnla« gen- Scämpel. Auörustzpreis für Nl>.di<. ck«, ' Wein, Wein- «m ^,„, m°st/u^ z.e-sch Hauptgemei.lde Bezirke sche, d, Obstm. ____________ Verz.-Steucr Verz.-St. ^^.__________^___________________________^_^^ sl. j kt. ^fi. ! kr. ^l""'"a . 28. Septem k. k. Camera!- ^'ltn'fcld ' H^asberg ber 1644 Bezirks' 6796 - 954 — Maumtz ^ flüh um 10 Vcrwalttmg Uhr juöailiacham Schulplatze Nr. 297 im »»»»^»»»———. 2. Stocke 7750 ft. Den zehnten The.l >>cser Al.srufspreise lung, als bei dem k. k. F.nanzwach - Com. "den d.e mündlichen L.c.tanlen vor der Ver- missär zu Loitsch eingesehen werden — ce..s f'^ "^ Vad.um z^. erlegen. — U^'br.- K. K. Eameral-Bcz.sks, Verwaltung kaibach sowoOl "^" b" sämmtlichen P<,cktbcdlngn,sse am »2. September l6ää '"'""pl bc. d,^^ samclal-Neznks-Verwal. Versehen dc!^'a u n ss. Vci der ersten und zweiten Einschaltung obiger Kundmachung wurde durch ein dahin berichtign w!"^ ^' ^'"""""3 der schriftlichen Offerte auf den 16.September angesetzt; welches ^ gel wird, daß hlezu der V 7. September d. I. bis Abends 6 Uyr bestimmt ist. 800 Z. 1550. (1) Nr. 10660jVI. Kundmachung. Von der k. k. Camcval'Bezirks - Verwaltung zu Neustadt! wild bekannt gemacht, daß der Bezug der Verzehrungösteucr und deö Ge-meindczuschlages von den nachbenannten Steu-erobjecten in dem unten angefühlten Bezirke und dessen Hauptgemeinden auf das Vcrwal-tungsjahr 1845 in doppelter Art, und zwar mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung, oder ohne dieser Bedingung, aus die drei Verwaltungöjahre 1845, 1846 und 1847, ver-steigerungsweise in Pacht ausgedotcn, und hiebei das gemischte Verfahren durch mündliche Anbote und schriftliche Offerte gewählt werden wird. Die dießfallige mündliche Versteigerung, vor welcher auch die nach den Bestimmungen der Cunende des hohen k. k. illyr. Guberniums vom 20. Juxi 1536, Z. 18936, verfaßten, mit dem l() ^ Vadium belegten schriftlichen Offerte zu überreichen sind, wird an dem hier genannten Tage und Orce zur festgesetzten Zeit abgehalten werden, wobei nur bemerkt wird, daß dle schriftlichen Offerte bis ;ehn Uhr Vormittags versiegelt und mit der Bezeichnung des Pachtobjectes, für welche sie lauten, von Außen verschen, bei der k. k. Camera! - Bezirks -Vorstehung ln Neustadtl übergeben werden müssen. Offerte, welche nach dem für die Einbringung schriftlicher Offerte festgesetzten Schlußtermine einlangen, so wie solche, welche an-derswo als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, bleiben außer Berücksichtigung. Am 7 A u s r u s S pr eis fur_________ Haupt- Bel der «m 10 ____!___-—----------------—-----------"------------------ Bezirke Uhr Vor- Verzeh- ^ '/2 ^ pr- 'Vcrzeh- l2 '/2 ^ pr- Gemeinden bis 12 Uhr rungssteuer s^cm. Zuschl rungsstencr s^cm. Znschl. ^____________________________Mittag st. j^-.z ft. ^r > si >kr.l si. Ikr. Reifniz k. k. Niederdorf Cameral» R.ifniz ^' Z^ks' 2267 2« 783 25 ,87, 3 23'l .5 Laserbach lung in Großla- Neustadtl schitz _________ >--------------------------------------—----------!— Zusammen 6267 z^^I 783 j25s l674 ! 3> 23^ >l5 neuntausend ei» hundert neun und fünfzig Gulden drei Kreuzer. Die mündlichen Licitanten haben den zehnten Theil deö Ausruföpreises vor der Versteigerung alS Vadium zu erlegen. — Ubri-genS können die sämmtlichen Pachtbedingmffe sowohl bei dieser Camera! - Bezirks - Verwal- tung , als auch bei dem k. k. Finanzwach-Commissär in Gottfchee in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — K- K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Neustadtl am 14. September 1844. 3- ibog. (i) Nr. 9447)Vl. Kundmachung. Won der k. k. sameral > Bezirks-Ver» waltung Laibach w»rd bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von den nachbenamnen Steuerobjecten in dem unten angeführten polttischen Bezirke auf das Verwallungsjahr zv/»5, jedoch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertrags-Aufkündung drei Monate vor Ablauf des PachtjahreS von Seite des Ära's, und bis i5. Juli i6/»5 und rücksichtlich ,846 "on Seite dcs Päckters, auch auf dl? Dauer elnes weltern Jahres unter der gleichen Bedlnqunq, mit dem bedeuten, daß durch d.e Unterlassung dieser Auf. künbung der Vertrag wieder auf em weiteres Jahr erneuert werdt, m.t Ende des V<. mal. lungsjahres ,847 - ''d"ch ohne vorhergegan. ne Aufkündung, zu crlo,chen habe, dann auf drei Jahre ohne Bedmqung dleser Aufkündung versteigerungsweise in Pacht ausgeb"ten, und die dleßfällige mündliche Versteigerung, vor öM wclchev atlcb die nach der h. Mubcrnl.il-Eur< rende vom 20- Ium l356, Zahl 1Z933, ver-faßten und m,c dem zo "/^ Vadiuii belegten schnflli!)M Offerte überreicht werben können, an den nachbenanntcn Tagen und Orten werde abgehauen werden; wobei bemerkt wno. daß dle sch'tt'lllchen Offerte bis 3a, Grolem« ber l8/»/^, 6 Uhr Abends, versiegelt uno m,c der Geze,chnung des Pachlobjecies, für wcl-ches sie lauten, l>on Au^en versehen, bei der k. s. Cameras , Bezirks - Verwiltllngs - Vor.-llchlmg »n ^n^ach eingebracht wcrdcn müssen. — Gcbiifillch? Offerte, welche nach dem für d,e ElNdrlngu,^ feltqescycen Echlußle'mine einlangen, so wie solche, welche anderswo, als an dem be;e»chnettn Orte üblrr«-,chl werden, und welche mcht m»! dem ,o °/ Vadium belegt sind, dlelben außer B?rück>lcht!gung. Nebrigens untenl^» gen - Scampel. ?luörufö preis für Für die Im Wmi, Wein. A«, m - >. most-undMai. Fleisch ^ c->> .^. Hauptgemlinde Bezirke jche, d. Odstm, Verz. - Steuer Verz. - Steuer ________________________________________ _____________________ ft. ^kr' ft. kr. Adelsberg t. October k.k. Camcral- Hrasche 1K44frül) Bez. Verw Slavina um lO Uhr ;u Laibach am Pcteline )ldelsbcrg Schulplahe 9l62 — 1550 — Koschana Nr. 29? im Kall ' . 2. Stocke 10702 ft. Den zehnten Thcil dieser Nusrufspreise haben die mündllchm L»cit, und den zur obigen '/4 Hübe dcs Georg Sadnikar gehöri' gen Gcmcinanthciles vl?lk Oätruzliniß, im gerichtlich erhobenen Gesammcschätzungswcrthe pr. 485 ft. be- 802 williget, und deren Vornahme auf den 17. October, »8. November und 19. December, I. I. jedesmal Vormittags 9 Uhr in loco Schwitza mic dem Beisal^c anberaumt worden, daß diese Älechte bei dn erstell und zweiten Feilbietting nnr um oder u'bcr den Schätzungswert!), bei der dritten aber auch unter demselben hinlangcgebcn werden. Die ilicilationsbedingnisse, die Schalung und der bezügliche Gnmdbuchsexcract können täglich hicramts eingesehen werden. iiaibach am t0. August ^44._____________ 37^456." (5) Nr. ^667. Edict. Bom k. k. Bezirksgerichte Gurkfcld wird der seit dem Jahre >i^2 verschollene Johann Mauher von Slaolder^ aufgefordert, >n»elha>b e>»>es Iah-r»s, sechs Wochen und drei Tagen entweder diesem Gerichte, occr dc>» für ihn bestimmten Eurator Herri Joseph Grahcr in Gurtfelo, von seiner Existenz Nachricht jil gebe», wiorigens zu desscn To-oeserklärung geschrllicn werden würbe. Hf. K. Bezirl^gcricht Gurtfelo am 27. Juli »644_________________________________ Z. 14I'. (5) Nr. 64?« Edict. Von dem t. t. Bezirksgerichte Kronau wirb hiemit bekannt gemacht: Dasselbe hade über Ui,° suchen des B>a; W'lilnann, alt' Bevollmächtigten der Maria Willmaiin vo» Kal»ervellach, t>>e exe» cutlve Feildieluog der, de,n I^tob Sebenitar von Karne vellach gehörigen, ter Herrschaft Beldes 5ud Ulb- Nr. 95 dienstbaren, lant Schätzungsplo-tocoNes <^ichlllcb auf 565 ft, bewertheten Drillelhube, wegen cnis dem w. ä. Vergleiche 6c!o. 20. Jänner tU^I, Z. ,2,, an V1nterhal>srelutum rückständiger »9 st. c. 5. c. be» williget, und ju deren Vornahme die Tagsahun-gen auf cen 5. October, 5. November und 5. December 0. I., jcdeSmal früh von 9 bis «2 Uhr in loco KarnerveNach m«t dem Beisahe axgeord« nc«, dah obgedachle Realität nur be» der dlillen T,ags>ihung unter ten^ Schähungswerlhe werde hinlal'gegeben werde». Der (ZilU'idbuchsextract, das Schahungöpro» tocoll und die Licilationsbebingnifse tonnen wäh> reno cer Amlsstundeu täglich hier^mtS eingesehen werden. K. K. Vezilkogelicbt Kronau am 27. Angufi »64^.________________________________________ Z. .456. (3) Nr. 2445. Edict. Von dem Bezllkügerichle Reifniz wird hlcmit aliqcmli» kund gemacht: Es sey auf Ansuchen des Johann Pctlcln, Euralor des Anton '. December l. I., jedesmal Vor iuagg um 9 Uhr > im Olle Krobatsch ,nic dem Beisahe bestnnml worden, kah wenn obengenannle '/2 Hübe sammt Zugehör bei der 1. und 2. Feilbictu»gst>iqsahung um dcn Schäßun^sivcrlh pr »>9()si> 26 kr. oder darüber nicht an Mann gebracht werden konnte, bei der 3. auch unter demselben hinlangegeben »verden würde. Das Schähungsprotocoll und die Licitations-bedinftliissc können täglich in dieser ttmtsk^nzlei emgeschen werden. Bezirksgericht Reifnij den ,3. August .644. Z. »4/5. (3) NrT'iI^ Edict. ?llle Jene, welche beim Nachlasse des mit Bescheid vom 25. Jänner »644, Z. 202, lolt erklärten Iohanl, Schibeit vc>n Arlitsche, aus was immer für einem RcchlSlitel Ansprüche zu stellen ver. meinen, haben solche, bei sonstigen Folgen dcS tz. U»4 b. G. B., beider auf ten 25. Oktober l. I., früh uin 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumten i!!a,ln Gerichte, oder dein bestellten Suralor, Herrn Joseph Grayer in Gurkfeld, von seiner Existenz Nachricht zu geben, widrigens man zu seiner Todeserklärung schreiten würde. K. K. Bezirksgericht Gurtfeld am »5. Juli »644. 3 ,457. l3) Nr. »26a. W»d e r r u f. G d i c t. Von diesem k. t Bezuksgerichle wird hiemit zur aNgemeirien Kennln>h gebracht: OK sey der ln der Excculionssache der Mar^a Holschevar von Sagoriha, im Bezirke Sittich, gegen ihren Bru« der Joseph Hotschcvar von Grohl^k, i'lo. 24» st. 44^4 kr, mlt dichgerichtlichem Ediclc vom ,7. y. M., Z. 9^»?< auf den iü. 0. M.. auf den ,7. k. M. und auf den ,6. November 0. I. ausgeschrie« dene executive Verkauf cer, dem Letztem gehörigen, in Grohlak »ul^ lZonsc, Nr. 4 liegenden, der Herr. schaft Fittich ^ul) Urb. Nr. 29 zinsbaren Ganzhu. be, über Anlangen der Elstern bis uuf Weiteres slstirl. K. K. Bezirksgericht Tressen am ,2. Sep. tember »6^4> Z. ^82- (2) Annonce. Eine bejahrte Frau wünscht Studierende auf Kost und Quartier zu nehmen. Das Nähere ist zu erfahren auf der Polana-Vorstadt Nr. 18 im 1. Stocke. 803 ZlemUiche Verlautbarungen. Z. !Al4. (2) K u n d m a ch u n g. Der hohe k. k. HofkrieMath hat die Slcherstellung deö sich im Solarjahr 184« ergebenden Bedarfs an Monturstüchern, Halum, Kotzcnzeug zu Pferdedecken, einfachen zweiblät-terigen Bcttkotzen, Hemden^, Gatticn-, Leintücher- Futter-, ^trohsack - und Emballage-Leimvand, Kittel - und Futterzwilch, Ober-, Pflmdsohlen-, Terzen- und Brandsohlenlcdcr, rohen Nindö-, geäscherten Alaun - und Samisch-häuten, braunen Kalbfellen, schwarten Lämmerfellen zu Sattclhäuten, an Bärenhäuten zu Grenadiermützen, dann an Fußbeklcidungsstü-cken im fertigen oder zugeschnittenen Zustande, wie auch in ausgezeichneten Häuten, mittels einer Offerten - Verhandlung anbefohlen. — Die Bedinaungen zur Lieferung bestehen in Folgendem: I.Im Allgemeinen müssen sämmtliche Gegenstände nach den vom hohen k. k. Hoskriegsrathe genehmigten Mustern, welche bei allen Monturs- Commissionen zur Einsicht der Lieferungslustigen bereit liegen und als das Minimum der Qualitätmäßigkeit anzusehen sind, geliefert werden ; insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten: ü) Von Monturstnchcrn wcrdcn weiße, graumelirte, hechtgraue und lichtblaue — letztere in zwei Gattungen, nämlich mit der Bestimmung zu Infanterie- und zu Cavatterie-Pantalons, das Stück im Durchschnitte zu 20 (Zwanzig) Wiener Men gerechnet, zur Lieferung angenommen; es bleibt jedoch den LieferungolustiV,cn freigestellt, eine, mehre, oder alle der genannten fünf Tuchsotten anzubieten. — 2. Die weißen, graumclirten und hechtgrauen Monturstü ch er muffen ungenäßt und unap-pretirt '7, (Sechs Viertl) Wiener Ellen breit geliefert werden, und dürfen, im kalten Wasser genäßt, in der Länge pr. Elle höchstens '/24 (Ein Vier und Zwanzigstel) und in der Breite des ganzen Stückes höchstens '/,,.. (Ein Eechs-zehntl) Elle eingehen. Die lichtb 'lauc n M 0 n-turstücher ;u Pantalons für Infanterie und Kavallerie müssen schwe>ldungsfrei und 1 '/>^ (Ein und Sieben Sechözehntl) Ellen breit seyn, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt geliefert werden. Dafür, daß die als schwendungs-f"i gelieferten lichtblauen Tücher im kalten Wasser wirklich nicht mehr eingehen werden, hat der Lieferant vom Tage des beendigten Con-n-acres Ein Jahr — in welcher Zeit die Näs-!U"g beendet seyn muß — zu haften, und zur ^lcyerjMllmg des A'erars für eiwai^en Schwcn-dungs-Verlust '/„ (Ein Hwanziqstl) des Lic-ferungserloses zurückzulassen. Die 'lichtblauen Cavallerie- Tücher müssen in der Wolle, die lichtblauen Infanterie - Tücher aber können im Tuche gefärbt seyn. Sämmtliche Tücher müssen cianz rein, die mclirten und lichtblauen aber cchtfä'rbig seyn, und mit wci-sier Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen. Alle Tücher, ohne Unterschied, werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, und jedes Stück derselben, das in der Regel 2U Ellen halten soll, musi, wenn es halb Zoll breite Seiten - und Querleisten hat, zwischen 18V« und 21^, mit zollbreiten Sciten-und Querleisten aber zwischen I9V« bis 22^ Pfund schwer seyn, worunter für die '/2 Zoll breiten Leisten ^ bis 1'^ und für die 1 Zoll breiten 1^ bis 2^ Pfund gerechnet sind. — Stücke unter dem Minimal - Gewichte werden gar nicht, und jene, welche das Maximal-Gewicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne eine Vergütuna. für das Mehrgewicht angenommen , wenn sie unbeschadet ihres höheren Gewichts doch vollkommen cmalitätmäsng sind. — Dle Halma muß ^ (Sechs Vicrtl) Wiener Ellen breit, ohne Appretur und ungenäßt geliefert werden, pr. Elle 1^ bis 1°/^ Wiener Pfund wiegen, jedes Stück wenigstens 1<5 Wiener Ellen messen.—^>) Das Kohcnzeug zu Pferdedecken für die (Kavallerie muß in Blattern geliefert werden. Ein Blatt zu vier Pferdedecken für schwere (Kavallerie muß 15, bis 1 bis 10 Wiener Pfund wiegen. — Sowohl die Halma als das Kotzenzeug zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen und bei Stücken, welche qualitatmäßiq befunden werden , jedoch das Maximal - Gewicht überschreiten ,- wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Halma und der Bcttkotzen geschieht stückweise, jenes des Kotzcn-zcuges zu Pferdedecken aber in einzelnen Blättern. Zu diesen Wollsortcn ist eine rein aewa' schcne, weiße Zackelwollc bedungen, sie können ebenso aus Maschinen- wie aus Handgespunst erzeugt seyn. -^ «) Wer Hemden-, Gat-tien , und Leint ü ch er- 3 einwanden liefern will, muß auch etwas Futterleinwand, welche jedoch Itt Procent des Ganzen nicht übersteigen soll, anbieten, und eben so werden (Intell.-Blatt Nr. l,5. d. 24. September 18^.) 80'i- auf Kittelzwilch 20Procent Futterzwilch gefordert. — Die Gatten - und Leintücherlein-wanden werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen und es besteht daher auch für beide eine und dieselbe Qualität. — Strohsack-und Embattageleinwand können für sich oder auch mit den übrigen Leinwaren gemeinschaftlich mit angeboten werden. — Sämmtliche Leinwarcn müssen eine Wiener Clle breit seyn und pr. Stück im Durchschnitte 30 Wiener Ellen messen. — li) Von den Ledergattungcn werden das Ober-Brandsohlen-, Pfundsohlen- und Terzen led er nach Gewicht übernommen. Aie Abwägung geschieht stückweise und was eine jede Haut unter einem viertel Pfunde wiegt, wird nicht vergütet; wenn daher eine Oberlederhaut 8 Pfund und 30 Loth wiegt, so werden nur 8^. Pfund bezahlt. — Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnis/ihres Gewichtes haben muß; dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß Oberleder-, Pfund- und Vrand-sohlenhäute zu Schuhen und Stisfeln, die.Terzenhäute zu Czakoschirmen, Patrontaschen - Deckeln und Satteltaschen, das anstandlose Auslangen geben müssen Das Pfundsohlenleder muß in Knoppern ausgearbeitet seyn. — Die übrigen Ledergattungcn werden, und zwar: Die rohen Rinds häute nach der Ergiebigkeit an Mtzleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln, und die Samischhäute nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen-, und Infanterie-Tornister- Tragriemen, die geäscherten Alaun häute in 2 Gattungen, zur einen Hälfte der ersten mit der Ergiebigkeit von ll» Stück Husaren-Untergurten oder 12 Paar Steigriemen, und zur andern Hälfte der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 8 Stück Husaren-Untergurten oder 12 Stück Hinterzcuqen; dann die braunen Kalbfelle in 3 Gattungen, nämlich '^ der ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besetzlcder zu Kavallerie - Pantalons und 12 Garnituren Knopfschlingen zu Kamaschen; ^ der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1'^ Paar Besetzleder zu Cavallerie-Pantalons und 14 Garnituren - Knopfschlingen zu Kamaschen; endlich 'l, der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von I^Paar Besetzleder zu Cavallerie - Pantalons, I Stück Schweißleder zu Infant.-Czako u. 10 Garnituren Knopfschlingen zu Kamaschen geliefert. — o) Bon schwarzen Lämmerfellen werden nach Verschiedenheit ihrer Größe 3 bis 4 Stück zu einer Sattelhaut gefordert und sogcstaltig angekauft. Zu einer Garnitur dürfen weder wem- ger noch mehr Vn'ickc angenommen lverden und es müssen durchgchends naturschwarze Winterfelle seyn, welche in Schrott gearbeitet, jedoch nicht ausqeledert sind. —> Von den Fellen zu Sattel-Häuten kann nur Ein Stück, welches zum Mittelsitz gehört, etwas röthlichc Spitzen haben, die übrigen Felle zu Sattelhauten aber müssen durch-gehends naturschwarz seyn. — l) Die Bärenhäute zu Grenadiermützen können naturschwarz oder auch echt schwarz gefärbt geliefert werden. Ihren Werth bestimmt die Ergiebigkeit an Brä-men zu Grenadiermützen, welche sich bei der Uebernahme dnrch die Auszeichnung ergibt. — ^) Unter den Fußb eklcidun gsstü ck c n sind deutsche, ungarische und Matrosen-Schuhe, Halbstiesel, Husaren- und Czikosen-Czismen, dann Fuhrwe< sens-Stiefel verstanden. Wenn sie fertig angenommen werden sollen, müssen solche nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach, muster- und cmalitä'tenmäßig befunden und die dafür vorgeschriebenen Classen und Gattungen genau zugehalten werden. — Zur Erkennung der innern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten der üblichen Trennungsprobe mit 5, A des Ganzen unterziehen und sich c,efallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur Emcö davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch auf eine Vergütung für das geschehene Auftrennen, sammt den übrigen nicht aufgetrennten l)5 Procent der überbrachten Parthie als Ausschuß zurückzunehmen. Die bloß zugeschnitten oder in ausgezeichneten Häuten gelieferten Fusweklei-dungsstücke müssen ebenfalls den vorgeschriebenen Classen und Gattungen in allen Bestandtheilen vollkommen entsprechen und qualitätenmäßig seyn. Der Zuschnitt und die Auszeichnung liegt dem Lieferanten ob und er wird zu diesem Behufe die Patronen, nach welchen geschnitten oder ausgezeichnet werden soll, von der Monturs-Commission erhalten. Da der Hauptbedarf in deutschen und ungarischen Schuhen besteht. so dürfen auf beide höchstens 1l> Prozent Halbstiefel und 5 Procent Husaren-Czismen angeboten werden, die Matrosen-Schuhe, Czikosen-Czismcn und Fuhrwcsens-Stiefel, woran der Bedarf am kleinsten ist, können entweder für sich allein, oder mit den übrigen Fußbeklcidungsstücken angeboten werden. — 2. Von den contrahirtcn Objecten soll '^ lns Ende April, das zweite und dntte Viertel zwischen dem 1. Mai bis Ende I'üt, und das letzte Viertel zwischen dem I- August bis Ende September 1845 geliefert werden. — Doch wird es den Offerenten freigestellt, yicvcl gleich ursprünglich andere Einlicfcrungs-Termine zu stipuliren; nur dürfen diese nicht über den letzten September 1845 hinausgehen, und es muß wenigstens die Hälfte dcs zu contrahirenden Quantums in einem 805 frühern, als dem Schluß-Termine abzuliefern angeboten werden. — 3. Jedermann, der eine Lie^ ferung zu erhalten wünscht, muß die Quantitäten und die Preise in Conventionsmünze, die er fordert, und zwar für Tücher, Halma, Lemwanden und Zwilche pr. eine Wiener-Elle, für Kotzenzeug zu Pferdedecken und Vettkotzen pr. ein Wiener Pfund, für Oder-Pflindsohlen-, Terzen- und Brandsohlenledcr pr. einen Wiener-Centner; für rohe Rindhä'ute pr. eine Garnitur Sitzleder mit Bmdriemen zu ungarischen Satteln, für geäscherte Alaunhäute und braune Kalbfche gattungsweise pr. eine Haut und rücksichtlich pr. ein Fell, für Samischhäute pr. 1U Infanterie-Patrontaschen-und 21 Infanterie-Tornister-Tragriemen; für schwarze Lämmerfelle pr. Garnitur, bestehend in 3 bis 4 Stück zu einer Sattclhaut; für Bären« häute pr. Vräm zu einer Grenadicrmütze; für fertige Fußbckleidungsstücke jeder Gattung pr. Paar, dann für in Leder bloß zugeschnittene oder ausgezeichnete Fusibekleidungöstücke jeder Gattung, ebenfalls pr. Paar in Ziffern und Buchstaben, dann dieMonturs-Commission, wohin, und die Termine, in denen er liefern will, deutlich anzugeben, für die Zuhaltung des Offertes ein Reugeld (Vadium) mit 5 Procent des nach den geforderten Preisen ausfallenden Lieferungswerthcs entweder an eine Monturs-Commission oder an eine Kriegs-(5afsa erlogen und den darüber erhaltenen Depositenschein mit dem Offerte einsenden. — 4. Diese Reugelder können auch in österreichischen Ttaatspapie-ren, in Rcalhypotheken oder in Gutstehungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pu-pillarmäßia von dem Landesfiscus anerkannt und bestätigt ist, — 5. Denjenigen Offerenten a>,f Leinenwaren, dann auf Fußbekleidungen im fertigen Zustande und in zugeschnittenen oder ausgezeichneten Hauten, welche es wünschen, wird gegen vorher zu leistende gesetzliche Sicherstellung ein unverzinslicher Vorschuß bis zur Höhe eines Wiertheils des ganzen Lieferungswcrthes bewilligt; dieser kann jedoch erst nach Ratificirung des Con-tractes behoben und muß im Laufe der Lieferung durch Rücklaß eines Viertels des Lieferungserlöses wieder abbezahlt werden, nach dessen Tilgung erst die eingelegte Vorschußcaution zurückbehoben werden kann. — «. Dic Offerte müssen versiegelt sammt den Depositenscheinen gleichzeitig, jedoch jedes für sich, entweder an den hohen k. k. Hofkriegsrath bis Ende October, oder an das gefertigte Gencralcommando bis Z5. desselben Monats eingesendet werden und es bleiben die Offerenten auf Lein- und Tuchwaren für die Zuhaltung ihrer Anbote bis letzten November, jene auf andere Artikel aber bis letzten December 1844 in der Art verbindlich, daß es dem Militär-Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder theilweise anzunehmen und auf den Fall, wenn der eine oder der andere der Offercnten sich der Lie-ferungsbewilligung nicht fügen wollte, sein Vadium, als dem Aerar verfallen, einzuziehen. — Die Vadien derjenigen Offerentcn, welchen eine Lieferung bewilliget wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen unaufgehalten abzuschließenden Contractes, als Erfüllungs - Cautionen liegen, können jedoch auch gegen andere sichere vorschriftsmäßig geprüfte und bestätigte Cautions-Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden, erhalten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Vadien wieder zurück beheben zu können. — 7. Die Form, in welcher die Offerte zu verfassen sind, zeigt der Anschluß, nur müssen jene, die in stampclpflichtiqen Orten ausgestellt werden, so-ferne sie gerade an den hohen k. k. Hofkriegsrat!) gesendet werden, auf einen 15, kr. Stämpel, die an das Militär-General-Commando eingereichten aber auf dem 1U kr. Stampcl geschrieben seyn. — 8. Offerte mit anderen als den hiermit ausgestellten Bedingungen und namentlich solche, in welchen die Preise mit Vorbehalt gemacht werden, nämlich daß keinem Andern höhere Anbote bewilligt und wenn doch solche angenommen, diese auch den wohlfeileren Offerenten, oder umgekehrt den theu-rern Offerenten, deren Preise also zu hoch befunden werden, die Lieferungen zu minderen Preisen, wie sie Andere angeboten und bewilligt erhalten, zu Theil werden sollen, wie auch Nachtragsofferte bleiben unbcrückst'chtiget. — !> Die übrigen Con-tractsbedingungen können bei jeder Monturs-Com-mission eingesehen werden. — Vom k. k. Militär-Generalcommando Grcch am 3. September 1844. H f f e r t.— (Von Au ß c >«).—Offert des N. N. aus N. 3t. in LieferungSangele« Zenheiten der Depositenschein d«zu üdcr cin Vadiun, im Betragt von .... ft. Conv. Mz. wurde unttr einem an......übergeben. — (V onInncn). Ich Endesgefertigter, wohnhast in.......(Tcadt, Ott, Herrschaft, Viertel, Kreis oderConntat, Provinz) erkläre hmnit in Foiae der geschehenen Auöschnidung: ' - - W. Ellen weißes ) °/. Wlencr Ellen z die Elle zu. . si. - kr. . . Gld. - Hrz. . . „ „ graumelirtes ! dreilcö, ungenäßtcö /dle Me zu. .fl. - kr. . . Gld. —Krz. ... „ „ hcchcgraucs ^j unapplct. Moitturtuch. ^ die Elle zu . . fi - kr. . . Gld. — Krz. — 606 — . . . W. Ellen lichtbwleö Znftr. ^ l'/., N;. Ellen breites, ld, Ulle z... st.-kr... Gld.-Krz. ' ?schwendungssreles, unappre-< " ° ... „ „ lichtblaues CaoaN,^i^^ P^^^^^^ ^d. Elle z... st - kr... Gld.-Krz. ... „ ,, <'/, Wicn. Ellen breiten, ungenäßtcn und unap- pretirten Hallna ... die Elle zu . . si. — kr. . . Gld. — Krz. . . . BlättcrKotzenzeug zu Pferdedecken für schw, Cavall , das W. Pfd, zu fl. — kr, Gld. — Krz. ... ,, Kohcnzeug zu Pferdedecke, für leichte Cavull., das W. Pfd zu st, — kr. Gld. — Krz. . . . Stück einfach zweidlättrige Bettkotzen, das Wien. Pfund zu fl. — kr. ... Gld. — Krz. . . . W. Ellen Hemden 5 >^ 2 tit» Elle zu ft. — kr.....Gld. — Krz. . . . „ „ Gaticn u. Leintücher /^ ^ die Elle zu ft. — kr. .... Gld. — Krz. . . . „ „ Futter- > 3 ^ ^ die Elle zu si. — kr. .... Gld. — Krz. . . . „ „ Strohsack- l Z .^ die Elle zu fl. — kr.....Gld. - Krz. . . . ,, „ Emballage- )^ Z die Elle zu si. - kr.....Gld. — Krz. . . . „ „ Kittel- ) l Wien/Elle l die Elle zu ft. — kr. - Gld. — Krz. . . . „ „ Futter- ) dreiten Zwilch ) die Elle zu st. — kr. - Gld. — Krz. . . . ,, Ccntn. lohgarnes Ol'cr - , / den (5tr. zufl.— kr. — Gld. — Krz. ...„ „ in Knoppern gegarl'- /> tes Pfundsohlen- X^ < den Ctr. zu si. — kr. - Gld. — Krz. . . . „ „ lohgarneö Brandsohlen /^ ^ den Ctr. zu st. — kr, — Gld — Klz. . . . ,, ,, lohgarnes Terzen- ^ ( den Ctr. zu st. — kr. — Gld. — Krz. . . . Stück 1. Gattung, > geäscherte ^ die ganze Haut zu st. — kr, — Gld — Krz. . . . ,, 2. ,, 5 Alaunhäute,? die ganze Haut zu st. — k<. — Gld. — Krz. . . . „ 1. ,, ) lohgarnc ^ das Stück zu st. — kr. — Gld. — Krz. . . . „ 2. „ > braune ^ das Stück zu st. — kr. — Gld. — Krz. ... „3. ., ) KaldfeUe f d^ü ^tücr zu st. — kr. — Gld. — Krz. ... „ Patrontaschen.) Riemen für Inftr. in ausgr-j l() St. Patrontaschen u. 2l St. Tor« ... „ 2ornistertrag-^ zeichneten Samifchhautl'n, ^nistlrtraglien, z fi. — kr.— —Kr. . . . Garnituren iVihledcr mit Bindriemen zu ungarischen Sätt.ln in ausgezeichneten rohen Nindshauten, die Garnitur zu st. >— kr. — Gld. — Krz. . . . Garnituren schwarze Lammerfclle zu Sattelhauten, die Garnitur zu st, — kr. — Gld. — Krz. . . . Stücke Bräme zu Grenadier-Mützen, in ausgezeichneten 3>ncn-häuten, den Vräm zu ft. — kr. — Gld. — Kn. . . . Paar deutsche Schuhe ^ das Paar zu st. — kr. — Gld. — Krz, ... ,, ungarische Schuhe 3 das Paar zu st, — kr. — Gld. — Krz. ... „ Haldstiefel A das Paar zu st, — kr. — Gld. — Krz. ... ,, Husaren - <5zismcn ^ das Paar zu st. — kr, — Gld. — Krz. ... „ Fuhrwesens - Stiefel 3 dab Paar zu st. — kr. — Gld. — Krz. ... ,, Malrosen, Sänchc 5. das Paar zu si — kr. — Gld. — Krz. ... „ (äzitosen-lsziömen .^ das Paar zu st. '— kr, — Gld — Krz. ... „ deutsche Schuhe r-/ das Paar zu fl. — kr. — Gld. — Krz. ... ,, ungarische Schuhe A^ das Paar zu st, — kr. — Gld. — Krz. ... „ Haldsiiefel D^ das Paar zu st. — kr. — Gw. — Krz- ... „ Husaren-Czismen '"/ das Paar zu ft. — kr. — Gld. — Krz. - ... „ Fuhrwesenö-Stiefel ^) daö Paar zu st. — kr. — Gld. — Kr'. ... /, Malrosen - Schuhe ^/ das Paar zu st. — kr. — Gld. — Krz. ... „ (özikosen-Cziömen 3^ daö Paar zu st. — kr. — Gld. — Krz. ... ,. deutsche Schuhe i ^ s das Paar zu si. — kr,, — Gld. — Krz. ... „ ungarische Schuhe /^^^ das Paar zu st. — kr. — Gld. — K'^ ... „ Haldstlefel ' ' " °^ 1 das Paar zu st. — kr. — Glo. -^ ^2- ... „ Husaren-Czismen )"^/ das Paar zu si. — kr. — Wo. -^ Krz. ... „ Fuhrwescnä-Stiefel ^ A^ das P^ar zu ft, — kr. — Alo. — Krz. ... „ Matrosen-Schuhe K3-^F das Paar zu ft. - kr. — ^d. — ^. ... „ Czikosen-Czis.nen ^3 "s das Paar zu st. — er. - ^d. ^ Krz. in Conventions-Münze in folgenden Terminen: '/. mit Ende Apr,l. /, bls Ende Juli und '/, dis Ende September 1«'l5 in die Monturs-Commission N, nach den mir wohlbekannten Mustern und unier genauer ^uhaltung der mit dcrKundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche ^ferungen in Wirksamkeit stehenden Lolurahirungsoorschristtl! liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von — st. hafte. — Gezeichnet zu N. am......Unterschrift des Offercnten, sammt Angabe 5eZ GcwcrkeS.