Mittwoch den 9. October 1850. Z. 19N7. (3) Nr. 13U72 Kund m a ch u ^ g. Das hohe Handels - Ministerium hat mit dem Erlasse vom Kl. d. M., Z. 5914!«!., nach den Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien-Patentes vom 30. März 1KA2 nachfolgende aus-schließende Privilegien zu verleihen befunden: 1) Dem Salomon und Jonas Strakosch, unter der Firma: Sal. Strakosch l^ Sohn, k. k. land. befugt. Schafwollwarenfabrikant in But-schowih, wohnhaft in Brunn, auf die Erfindung einer neuen Art von flammirtem Streichgarn zur Verfertigung neuer Wicklerstoffe. Auf die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. 2) Dem Angelo Miles:, Ingenieur bei der k. k. lombardisch - venetianischen Eisenbahn, wohn^ haft in Verona, auf die Verbesserung bei Dampfmaschinen durch Anwendung einer doppelten (Condensation, wodurch der Dampf in zweifacher, von einander unabhängiger Weise, nämlich theils durch Berührung mit kalten Metall flach en , theils durch unmittelbare Berührung mit Wasser zu dem Zwecke condcnsirt werde, um das lcstillirte Wasser , welches nur mit dem geringen Quantum gewöhnlichen, zum Ersatze des unvermeidlichen Verlustes nothwendigen Wassers vermischt wurde, zum Speisen des Dampfkessels zu verwenden, '^uf die Dauer von Fünf Jahren. In öffentlichen ^icherhcitsrücksichten stcht der Ausübung dieses prwilegiums kein Bedenken entgegen. Die ossen-»eyattene Pnuilegiumsbeschreibung befindet sich k- ^> k' niederösterr. Statthalterci in Ve-Nevlg zu jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. 3) Dem ^,.l,onio c>^'"l'"l^ wohnhaft in Padua, con<,'i.cii. lli 8. Mick^e, auf die Entdeckung und Erfindung von stcinartigen, aus verschiedenfarbigen, in eine sehr feste Paste gelegten Fragmenten zusammengesetzten Vierecken, die zu Fußböden, sowie zu andern Zwecken in Gebäuden und Kirchen in der Art angewendet werden können, daß sie alle möglichen Figuren und Zierrathen nach Verlangen und von vorzüglicher Schönheit bilden. Auf die Dauer Eines Jahres. Die Geheimhaltung wurde angesucht. 4) Dem Joseph Ziettier, bürgl. Mcsserschmid, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. l!00, auf die Erfindung eines im Wasser unauflösbaren Kittes aus Harzen und einer Metallccnnposition zur Ver-kittung der Eßbestecke. Auf die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. 5) Dem Ferdinand Schlec, bürgl. Schlos-sermcister, wohnhaft in Wien, Alscrvorstaot Nr. 17t, auf die Verbesserung, bestehend in einem eigens construirten Lchlosse, welches durch Sperreisen, Ditriche, und selbst durch das gewöhn» llche Schlosserspcrrzeug nicht eröffnet, sondern Nur von dem Besitzer des zu diesem Schlosse gehörigen Schlüssels aufgesperrt werden könne, baher vor jedem Einbrüche schütze, überdieß bei allen alten und neuen.Thüren und auch bei Cas-len anwendbar sey, und sich durch Eleganz und Billigkeit auszeichne. Auf die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. ., Statthalter. ,-;. I!)2i). (2) Nr. I32UU. uä Nr. 1173il. Verlautbarung über die Besetzung zweier Hand- stipendi en. Der bisher vereinte Vartholomä Lchmutz-und Andreas Schamperl'sche StiftungSplatz im bestandenen k. k. Convicte zu Gratz kömmt mit Beginne des Schuljahres l8^, zur Wiedcr-besetzung. In Gcmaßheit des Erlasses des öffentlichen Unterrichts- Ministeriums vom 25. August 1848, Z. 5,271, welcher die Aufhebung des hiesigen Con-victks anordnet, kommen die Fundationen des Bartholomä Schmutz und Andreas Schamperl getreniu als Handstipendien zu verleihen: 1)Zum Oenusse der Stiftung des Andreas Schamperl, im dcrmaligen jahrlichen Ertrage Don:56st. i>^^ kr. Conv. Münze, sind vermög Cessions-Instrument . 2!). September ,757, vor^ zugsweise dessen Anverwandte, und ln deren Ermanglung auü dem Windischen oder in Schottwien gebürtige dürftige Studierende berufen. 2) Die Stiftung des Bartholoma Schmutz, welche dermalen 35 si. 59^ kr. C M. beträgt, kann vcrmög Testamentes vom 1l. April !74n Statthalterei zu übeucichen, und itn Falle sich auf die Verwandtschaft mit einem oder dem andern der genannten Stifter berufen wird, diese durch Beiblingung eines legalen Stammbaumeb nachzuweisen. Gratz am 22. September 1U5N. Z"ii>35 (2) ^ Nr?82!>5^V l. L i c i t H t i o n s - K u n d n, a ch u n g. Die k. k. küstcnländ. dalmat. Finanz-Landes, Direction bedarf zur Verwendung für Ge-sallszwecke als Mischstoff sieben hundert sünzig Centner gepulverten Enzians, zu deren Bcistellung hiermit eine öffentliche Concurrenz-Verhandlung mittelst schriftlicher Offerte bis letzten Jänner 1851 in der Art eröffnet wird, daß bei dem Umstände, als Lieferungslustige auf die ganze Menge voraussichtlich sich kaum einsinden werden, auch Off"te auf kleinere Quantitäten und auch vor dem festgesetzten Tcrmme zugelassen und Fall für Fall in die amtliche Verhandlung werden genommen werden. Es ist daher nicht nothwendig, mit der Ein-bring'Mg der Anbote bis zum lchten Jänner 1851 zuzuwarten, sondern es ist den Lieferungslustigcn freigestellt, ihre Offerte auch vor diesem Zeitpuncte wann immer einzubringen, über welche ihnen dic Entscheidung in möglichst kurzer Frist zugesichert wlrd. 1, Lieferungen dieses Artikels können zur Erleichterung der Concurrenten mit Rücksicht auf die zu dessen Einsammlung, Beischaffunq und Bereitung in größeren Quantitäten erforderliche Zeit' oaucr in beliebig e«' gering e r e n Me n -gl'n, jedoch keinenfalls unter einem Wiener Centne r bewerkstelliget werden. Was die wirkliche Abstellung der von jedem Einzelnen zur Lieferung übernommenen Menge dieftü Artikels betrifft, so wird festgesetzt, daß sie längstens bis Eude October I851 vollständig zu bewerkstelligen ü't. — Innerhalb dieses Zeilraums steht eS den Erstehern frei, die beraten Mengen auch in lheilweisen, zu ihrem Anbote im Verhältnisse stehrnden Parthien xur Abstellung zu bringen, jedoch wird auf Offerte, mit welchen die Abstellung der zur Lieferung übernommenen Mengen in kürzeren Ternunen zugesichert wird, — (!Ul'!l'!^ ji^iüxl« besonderer Bedacht genommen werden. 2 Jeder Unternehmungs - Bewerber hat das Muster, nach welchem er den Enzian zu liefern gedenkt, seinem schriftlichen Anbote in einer zur Beurtheilung dcr Gattung und Qualität desselben hinreichenden Menge versiegelt deizuschließen und auf dem Umschlage den Preis anzusetzen, um den er diesen Stoff nach dem beige-drachttn Muster liefern will. Die Auswahl in Al'sicht auf die Besckaffen-!>'it desselben behält sich die Finanz-Landes-Direction uor. 3. Die Uebernahme des zu liefernden Stosses findet bei dem Tri este r k. k. S alzver schlei ß. amte, in Gegenwart des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten und eines oder mehrerer Sachverständigen Statt. Hiebet wird die Qualität der gelieferten Men^e mit dem Muster, nach welchem der Un» tcrneymer die Lieferung zu bewerkstelligen sich er» klärt und für dessen Annahme sich die Finanz-Landcs-Direction entschieden hat, sorgfältig verglichen und nur diejenige angenommen, und hiefür die contractmäß,g bedunglne Zahlung qcleistet, die der Beschaffenheit nach mit dem Muster vollkommen übereinstimmend und gan^ czualltätmaßig erkannt wird. Die als nicht annehmbar befundenen Mengen wer? den zurückgewiesen, 4 Zur Sicherstellung der genauen und pünct-lichen Erfüllung der vertragsmäßig eingegangenen Verbindlichkeiten wird eine Caution im Betrage von zehn P c rcen te n derjenigen Summe, welche nach dem bedungenen Preise für die vom Offerenten zur Lieferung übernommene ganze Mellge entfällt, festgesetzt, w.lchc Caution glnch dem Offerte beizulegen ist. Diese Caution kann entweder mittelst baren Erlagcs - oder mittelst v crz l nsli ch er öster. Staatspapier c nach dem vörsenmaßigeu Coursweithe, oder mittelst Bürgschaft geleistet werden, in welch letzterem Falle die beigebrachte Bürgschaftsurkunde vorläufig von der k. k. küstenländischen oder beziehungsweise dalmat. Kam« nmprocuratur geprüft und zur Annahme geeignet erkannt werden muß. 5. Die schriftlichen Offerte, welche längstens biszum letzten Jänner 1851 bei der Vorstchung der Finanz - Landes-Direction und, falls der Offerent sich in Dalmatien auf. halt, auch bei dem Vorsteher einer der Bezirkö-Verwaltungen in Zara, Spalato und Ragusa einzubringen sind, jcnoch auch »wch vor diesem Termine zugelassen und Fall für Fall m dle ämt« liche Behandlung werden genommen werden , haben nachstehende Erfordernisse zu enthalten: :») die Angabe der zu liefernden, in Wiener Pfunden oder Centnern auszudrückenden Menge und des hiefür angebotenen Preises m Ziffern und zugleich mit Buchstaben; 8l><5 k) das cberwähnte versiegelte Muster des zu liefernden Stosses; 0) die Angabe, innerhalb welcher Zeitabschnitte der Lieferungslustige die zu liefernde Menge ganz oder thcilweise, und im khteren Falle > in welchen Patth icn beiläufig zur Abstellung zu bringen beabsichtigt; e ei genhanolge Unterschrift des Namens, Zunamens und Charakters des Off^rcnten, nebst Angabe l>5 festen Wohnortes desselben, und Beidrü-ckung seines Ha ndsiegcls; endlich t;) die Aufschrift auf dem äußeren Umschlage deß Offertes hat zu lauten: „An die hochlöbllche k k. küstenl. d a l m. Fin anz - ^ andes > OirL« U o n in Tricst, /^ Offert für die Lieferung gepulverten Enzians mit Beziehung auf die Licitat'ons - Kundmachung vom 18. September lft5<>, Z. 403- l>." l». Die eingelangten Offerte werden von einer zur Uebernahme und zur Entscheidung übrr deren Annehmbarkeit von ocr Vorsehung der t. k. Finanz - Landcö - Direction zusan.mcng kr, Sage: Achttausend fünfzig Gulden 3U kr. M. M,, wovon auf Wein und Most - - ">-»> si. :w kr. und auf Fleisch . . . . . - 999 " — " Zusammen . 7^»«>5tt ^ü kr. entfallen; — für den bezirk Reifnitz der Betrag von „ — „ Zusammen . . tt2w fi. — kr. entfallen, und für den Bezirk Großtat der Be<, trag von 4U23 si. M. M., Sage: Viertau- ^ send drei und zwanzig Gulden M. M., wovon auf Wein und Most...... 3UU0 fi. - kr. und auf Fleisch ..... ... . ^^ » ^^ ,^ Zusammen 5?s^4U23 si. — kr. entfallen, bestimmt. Die Verhandlung findet bei der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung in Neustadt!, und zwar am l2. October 1K50 um 1l) Uhr Vormittags Htatt. Die schriftlichen, mit dem 1U"/u Vadlum belegten Offerte für die erwähnten Steuerobjccte sind vor dem 12. October I850 bei der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltungö - Vorstehung in Neustadtl einzubringen. In denselben kann ferner der Anbot für einen oder mehrere Steucramtsbc-zirke gemacht werden; nur sind Anbote für jeden solchen Bezirk abgesondert zu beziffern und zugleich mit Worten anzuschreiben. ' Auch auf Anbote unter dem Ausrufspreise dürfte nach Umständen Rücksicht genommen werden. Bei der mündlichen Versteigerung haben die Üicitanten für jene Steueramtsbezirte, um welche sie zu concuriren gedenken, den zehnten Theil des Ausrufspreises als Vaoium zu erlegen. Gegen den Schluß der Versteigerung werden auch dle Steueranusbczirke zusammen ausgerufen werden. Die übrigen Licitations - Bestimmungen sind aus den Amtsblättern der »Laibacher Zeitung" Nr. 202, 204 und 2U5 und in der AmtSkanzlei des k. k. Flnanzwach - Commissanares m Gottschee zu erscheinen. K. H. Cameral - Bezirks - Verwaltung. Neustadt!,, am l. October 1U50. H. 1P0t. /<3) ^i geymi^ei, .Realllaien, !)>ecklr und Fahlü,sie, "l0: ») des auf ^m,en Ioya»»» welsch vel^wllhlleil, del drm ^Älundbucbe oc5 l l»«>-lco, «den auch u !)«.-chlel>eg «">» Necls-^ll. gehöugen, auf I0d» fl. dewerchclel,, auf ^amen ^oh.nnl ^e-sch ueichmdrnell '/^ Huoe ,^ulM "n-u»o Zugeyoi; «)und der mll dem cl"UM'M P!"ir. ,ccl)le deleglca, auf 46 si. 27 rr. dewcllyele.' üal)l-„isse, wegen aus oe.u uoUsllcckba»en Vclglcicve ml«. 2^. XulU ls^9, Z. 228«, schuloigm 6U5 fl. 5^ tl- <'. «.'--ae.vlUi^et, und zur Vornuyme derselben umei Cu»em die 3 Termine auf den 28. blöder, 28. Novembe. lind 23. December d. I., jedesmal von 9 — ^ Uhr Vorm'lt^gs. uno llölhlgrnfaUs von 2 --5 Uhr Nachmittags ,n llvco ^aialia mit dem ^".u ^eli aildesnumi, daß bei der elften und zwellcn 6'^' l'ielu,,g diese Nealuätcn, Rechie und Zahrnljjt mcyc luttel dem Schalzungsweilhe, dei der 3- «der auch lintel demselben hinlangegeben n)e»dcn. Wozu lie Kauflu>tigen mil dem Bci,ügen zu erscheine» emgelaoen werden, daß sie die Sa>Mng, die Licilationsdedillginssc und die Grunobuchsertracie alltäglich zu den gewöhnlichen Amtsstundcn hieramts einsehen können. K. K. BezilkSgklichl Warlcnbelg am 23. ^ep» lemder lü5tt. ^. IUI3. (3) Nr. l8ft. ^ d i c t. ^ Von dem t. k. ^ezirtsgcrichie Sittich wild bekannt gemach!-. Eb hade in die Relissumnung der mil Bescheide llclu. !üezilksgcllchtWeir»lberg vom 15. Juni 1844, >^r. 87?, bewilligten Zelldietung ^eö aus Tderesia Mahre vergewahnen, im Grundduche der Stadt Weirrlbulg «oli (Zonscr. Nr. l vorkommenden, gt« richllich auf 1200 y. qrschatzien Hauses zu Wcirel» bürg sammt An-- und Zugehö, wegen aus dem Ur-iheile «III«. 28. Juli 1^25, Z. 622, schuldigen llw fl. und dosten qcwilliget, lino hlezu dlel Tag» Atzungen, als oie eiste aus den 2!). October d. ^., die zweite aus den 28. Dio.'emdcr d. I. und die d,il>e auf de« 24. Occcmder l, )., icdcömal um lll Uhr Vo>ml!tags in i^oco Weirelberg mit dem Anhange anbcrauim, daß dicse Ncaliiät, faUs sie bei der ersten odcr z,reiien Licilanon nicht um »ccr lil.cl drn Hchayungswcrih an Mann gebracht iveidm soUle, bei der dritten auch mucr demscll'en hintangegeben weiden »vilD. Das Echatzungiproiocoll, die Lililaliolisbebing-n'sse und der Oiundbuchsexilact liegen hieranus zur Einsicht licicii. ' ''-" .^^^^^.1^ Sillich am 2. August 1850. Z. 1805.^ (3) Nl. «5^6. Edict Von dein k. s. Beziiksgerichte Nmgtblu^ Laibach's wn'd dem Caspel', Jacob, Georq, Minion ucid )ller Forlnna und deren allfalligen Rcchcsliachfolgeln dnlch gegen»valtiges Edict bekenn gemacht: Es habe wider dieselben Johann /agar von öer-»nc, bei diesen, Geiichce eine Klaa,e wec,en Verjährt-EiN^lNng und l^vchung des z^z ihren, Vortheil»' auf dfffcn Hübe i-itabulirten Schuldscheines ,! I.März l7iW, pr. 127 ft. 30 kr. angebiachr und um richterliche Hilfe gebeten, worüber eine Tagsaßung auf den 24. Dcccmdn' I. I,, Vormittags un, !» Uhr vor die-sen, Gnrichie angeoidoet w^rdcn ist. Dieses Gericht, den, der Aufenthalcöort derselben unb^amit ist, und da dieselben vielleicht aus den kais. Ländern abwesend seyn könnte», hat auf ihre Gefahr und Kosten den hie,ortigen Hof- und Gerichcöadvoca-lvn, Hin. Dr. Nadolf, ^i ihrem Curator aufgestellt, mit welchen, d,e angebrachte Rechtssache nach der n.ö. GericlMordüUiig aufführt und entschieden werden wird. Dieselben werde» daher durch dieses Edict zu den, Eüde elinnelt, daß sie allenfalls zur rechter Zeit selbst erscheinen, oder sich einen andern Sachwalter bestallen und diesem Gerichte namhaft machen, oder den, ernann' ll'ii Vertreter ihre Ü?el)elsv a,i die Hc>>,t> ger Vevlheil?lgu!icz dienliche» Niinel an.-wendo» mögen, widrigen^ sie sich dic aus ihrer Verab-sauinung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bt-zirrsgericht llmgebung Laibach's am 20. September 1850. ---------------_._______________>»^<,^ ________^ Z. 1918. (3) Haus Verkauf. Das im besten Bauzustande befindliche Hauö ,^>,l) Nt-. 15, genannt „zur Fichte," in der Carl« städter - Vorstadt, ist auö freier Hand wegen Fa-nnlienverhältnifscn sogleich sehr billig zu verkaufen. Dabei ist cm großer gewölbter Stall für 15 Pferde, 4 Keller, ein guter Brunnen, großer Hof und großer Garten mit Kegelbahn. Nähere Auskunft gibt der Hauscigenthümer. Z. 192». ft) N a ch e i ch t. Es ist eine Parthie zu rechter Zeit geschlagenes, gut ausqcttockntteö sichtenes Bauholz vo" c'li'l'!» 3A» h,g :Ntt Stämmen von verschieden"' Länge und Durchmesser, um annehmbaren P"'6 aus freier Haud zu verkaufen. Wahre Kaufliebhaber erhalten nähere'^"ökunft entweder >n der Kothgassc Haus Nr. ^li, oder ader hintcr der Mauer Haus Nr. 252 un 2ten Stocke. Laidach am 4. October IS5tt. Berkauf von Einrichtungsstücken. Im Fürstenhofe, in der Wohnung des Professor Hummel, find Möbeln und. allerlei Geräthschaften sogleich zu kaufen. 80? Z. ,l,5l. (,) Nr. '"°^ Kundmachung wegen Lieferung von Langschwellen für die Staats eisen bahn über den Se mm er ing. Nr den Oberbau der genannten Staats-eisenbahnstrecke sind 10.193 rechtwinklicht be-!)auenc Langschwellen erforderlich. -'/Die Staatsverwaltung beabsichtigt, diese Hölzer im Wege der öffentl. Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte beizuschaffen, und es werden zu diesem Behufe nachstehende Bedingungen bekannt gemacht: §. 1. Die Langschwellen können aus Lärchenoder weichem Holze erzeugt seyn. K. 2. Die zu liefernden Hölzer müssen aus gesundem, außer der Saftzeit geschlagenem Holze angefertigt, von Rinde und weißem Splint befreit seyn. Stücke, welche ungesund, überständig, ästig und nicht gerade sind, ausAesten erzeugt wurden, mit faulen oder schwarzen Aesten, oder mit Sonnenrissen behaftet sind und den ganzen Kern enthalten, werden nicht angenommen. In Bezug auf die Form wird bemerkt, daß selbe genau nach der vorgeschriebenen Form zugearbeitet seyn müssen, so zwar, daß die obere Basis für die Langschwcllen 12" breit seyn muß, auf diese Breite müssen die Hölzer auf 3" Höhe geführt werden, und dann sich auf die untere Breite von 6" verringern, und es muß die Dicke von 8" und die Länge von 27^// oder 18' eingehalten werden. §. 3. Alle Langschwcllen müssen mit den vorgeschriebenen Dimensionen der Breite und Höhe nicht nur an den beiden Enden, sondern ber ganzen Länge nach vollkommen entsprechen. . §- 4- Die Lieferung hat gleich nach Geneh-Mlgung des Offertes zu beginnen, und eö ist der Moa" ^^ bedarf, «nd zwar entweder nach s.'i^U"^' oder auf einen andern Bahnhof der ^' ? !! ^taatöeisenbahn bis Ende Juni 1U51 s- 5. Dem Unternehmer der Lieferung bleibt <ö freigestellt, die Lieferung auch früher zu bewerkstelligen. Wird aber von dem Lieferanten der festgesetzte Termin nicht eingehalten, so behalt sich die Staatsverwaltung das Recht vor, sogleich «ach §. 15, der Bestimmungen dieser Bc-dlngmsse vorzugehen. §.«. Die Uebernahme der Schwellen geschieht durch die von Seite der k. k. General-Baudirec-llon aufgestellten Commissare, welche die Schwellen Untersuchen, und alle mit den bedungenen Erfor-^rnissen nicht übereinstimmenden Stücke aus-"oßen werden, ohne daß dem Lieferanten dagegen eine Einwendung gestattet wird. Die ausgestoßenen Stücke müssen von Seite des Lieferanten nach Weisung der Commissäre von ^n ärarischen Lagerplätzen entfernt werden. Die lur Uebernahme geeigneten Schwellen werden mit ^nem ämtlichen Zeichen versehen und förmlich vernommen. Es wird hierüber ein Protocol! aufgenommen, Elches von den Kommissären, dem Lieferanten ^d zwei Zeugen zu unterfertigen ist. Das Ori-Anal dlcscs Protocolls bleibt in den Händen der Kommissäre, und dem Lieferanten wird ein Ueber, !^hmsschein, so wie auf sein allfälliges Ver-^gen eine Abschrift des Uebernahmsprotocolles "usgefolgt. .. Erst von dem Zeitpuncte der. Genehmigung ^kser Uebernahme durch die General-Baudirection s^den dic Hölzcr als Aerarial-Eigenthum angeln. Bis dahin bleiben sie das Eigenthum des grauten, und er hat somit jede Gefahr und b^tl Nachtheil zu tragen, welchen die Ware dahin trifft. ^. ^M das Geschäft der Uebergabe, resp. Ueber-di)^e zu erleichtern, ist der Lieferant verpflichtet, ^Schwellen auf dem Acrarial-Lagerplätze in hMärcn Haufen von 5 Fuß Höhe, jeden, Haufen H^ bk" andern entfernt, aufzuschlichten, diese tz,?>en, wenn cs die Commissäre fordern, zum H^"fe d^. Untersuchung aus einander zu legen, ili^ach Vollendung derselben die Aufschlichtung alle^ ^'MMn Art wieder zu bewerkstelligen, und dieses hat auf seine Kosten zu geschehen. ^- Amts »Blatt Nr. 232, v. 9. Oct.. I860.) ^. 7. Die Bezahlung für die übernonnm'nen Hölzer geschieht auf Grundlage des von der Gencral^Baudircction genehmigten Uebernahmö-protocollcs, und erfolgt gegen gehörig gestäm-pclte Quittung und Beibringung dcs von dcr Uebernahms-Commission auszufertigenden Ucber-nahmsschcincs, entweder bei derStaatocistnbahn-Hauptcasse in Wien, oder bei einer Staatscisen-bahn-Filialcassc in den Kronländern, je nach dem Wunsche der Lieferanten, welcher jedoch binnen l4 Tagen nach dem erfolgten Contractsabschlusse der General-Baudircctlon bekannt zu geben ist. H. 8. Die Anbote zur Lieferung von Langschwcllen sind auf einem 15 kr. Stämpel bet der Gencral-Baudirection längstens bis 24. October !850, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Ueberschrift: «Anbot zur Oberbau - Holz-liefcrung für die Staatscisenbahnen," zu überreichen. K. 9. In jedem Offerte muß angegeben seyn: :l) Welche Stückzahl, dann auf welchen Lagerplatz dieselbe zu liefern übernommen werden wolle; d) aus welcher Holzgattung und in welcher Gegend die angebotenen Schwellen erzeugt werden; c) der Preis eines Stückes; t!) muß es den Wohnort und den eigenhändig geschriebenen Tauf- und Zunamen des Offerenten enthalten; c) Die Preisangabe hat stets in Ziffern und Buchstaben zu geschehen. §. 10. Die Offerte können sich auf die ganze Menge des Bedarfes, oder auf geringere Parthien, jedoch nicht unter 1200 Stück beziehen. Als Lagerplätze können von den Offc-renten nur solche Orte in Vorschlag gebracht werden, welche an der k k. südlichen Staats-ciscnbahn liegen. §. 11. Anbote, aus denen die Preisforderung nicht mit Bestimmtheit abgenommen werden kann, die m den übrig bezeichneten Erfor^ dernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtigt werden. §. 12. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von dem k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten erfolgen. § »3. Bis zu dieser Entscheidung bleibt der Offcrent von dem Tage dcs überreichten Offertes für dessen Inhalt rechtlich verbunden, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, den gemachten Anbot in allen Puncten zu erfüllen, und den förmlichen Vertrag hierüber auszufertigen. §. 14. Längstens !4 Tage nach der Verständigung über die erfolgte Entscheidung hat der Osserent, dessen Anbot angenommen wurde, die Caution mit 5A des Gesammtbetrages der ihm überlassenen Lieferung zu leisten, und zwar entweder im Baren oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren, welche letztere, mit Ausnahme der nur im Nennwerthc annehmbaren Obligationen der Anlehen von den Jahren 1834 «l. »839, nach dem Börscnwerthe des dem Erlagstage vorhergehenden Tages berechnet werden. Auch werden gehörig nach dem Sinne des §. 1374 dcs a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschrcibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von den Rechtsconsulenten der Gen.-Baudirection oder einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, angenommen. Die geleistete Caution wird in dem Maße, als sich die Cautionspsticht durch contractmäßige Lieferungen vermindert, auf Verlangen des Con-trahentcn zurückgestellt. §. 15. Sollte sich der Lieferungs - Unternehmer weigern, den Vertrag auszufertigen, oder die vorgeschriebene Caution zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommenen Verbindlichkeiten in Bezug auf die Menge und Oua-lität des Holzes oder in Bezug auf den Termin der Lieferung nicht erfüllen, so steht es der Staatsverwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit gänzlich zu entheben, und rücksichtlich den abgeschlossenen Vertrag für die ganze noch übrige Dau^rzeit als aufgclös't zu betrachten, oder sich an das Versprechen zu halten, und auf des Unternehmers Gefahr und Kosten, und unter ausdrücklicher Vcrzichtleistung desselben auf die Einwendung der Verletzung über die Hälfte, über die von ihm erstandene Lieferung einen neuen Vertrag mit wem immer, wo immer, auf jede von ihr zweckmäßig erkannte Art und zu jenen Preisen, um welche der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugchen, und sich an dem Vermögen, und rücksichtlich durch die Caution dcs Unternehmers zahlhaft zu machen, wobei der Unternehmer die von dem Rech-nungs-Departement der General - Baudircction ausgüftttigte Berechnung dcs zu ersetzenden Kostenbetrages als eine, vollen Beweis machende Urkunde, jedoch unter Vorbehalt allfälliger Ge-gcnbcwcise, anzuerkennen sich erklärt. Von der k. k. General-Baudirection. Wien am 30. September 1.850. Z. 1954. (I) Nr. 1 l?20, u----------------s--— Versteigerung. werden .^_^-^ ' ' "' ^ ^ ' ^««^ l müssen. _______ 1 Grundsteucrbezirk Sessana,das ist, im gan- « zen Umfange des vormaligen Bezirkes . D Sessana und in den demselben von den A vormalige,, politischen Bezirken St. Da- . Z nie! und Duino zugefallenen Steuergc- «-. » " meinden, sofern diese zum Cameralbezirke -3 ^, D Trieft gehören, und jetzt, rücksichtlich ^ ^ ^ des VerzehnmaMuer - Bezuges bis 1. -- « '^ November 185« an Iohann Calister " ^ 3 verpachtet sind ...... Wein und Fleisch l44U8 ^^ 14498 l2 Z u, ^. ^ Z <» -l Z 3 2 Grundsteuerbczirk Castclnuovo in seinem ge- ^ ^ « 2 Z genwartigen Umfange ..... Wein und Fleisch 6434 — «434 — ^ ^ ^ ^3, 3 Grundsteuerbezlrk Voloöka in seinem gegen« '^ ^ A Z ^ wärtigen Umfange, wohin auch die Etcuer< N <^ ^ ^ ^ gemeinden Bergud, Clana, i!isar, Scal- ^ " ^. «Z niza und Studena des vormaligen polit 8 " ^ ^ 3 Bezirkes Castclnuovo gehören ... Wein und fleisch 583U z 3 ^ - "- dann Branntwein in dcn l«) . " ^ ^ zum ZollailSschwssc l ^5.^ __ ^ ^3 ^ IstricnS gchorl^m »^ »x »^ ^ Gcmcindcn'dcöstlbc,, «" ^ «2» StcucrbrzirlcS . - 1^6 ) ^i 4 In den Steuergemeinden Bolliunz, Borst, ^ A F Bresnizza, Czernikal, Ccernotich, Dolina, ^ Draqa, Grozhana, 06»^:,, Prebenegg, H Nihmanie u. St. Servola des Grund ^ stcuerbezirkes Capo d' Istria . . . B^l, und Fleisch 4«2tl .. 4N26 - Z Von der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung. Trieft am Itt. October 185U.