I m t 2 N l H t t ^:- 49. Dienstag den 22. A^ril 1833. ' SlUbernial ° UerlautbarunZem Bekanntmachung wegen Abhaltung der Wollmarkte in Böhmen. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom Z2. Februar ^627 , m Betreff der all-jahrlich in Prag und in Pilsen abzuhaltenden Schafwollmarkte, werden nachstehende nähere Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: itens. Der Wollmarkt wird in.Prag mit dem laufenden Jahre anzufangen, den zweyten Montag in Monathe July eines jeden Jahres, der in Pilsen aber gleichzeitig mlt dem daselbst bereits bestehenden Petri-und. Paulimarkte beginnen, und durch 6 Tage mit Einschluß der Zahltage dauern. — 2tens. Zur Abhaltung dieser Markte ist in Prag der sogenannte Viehmarkt, in Pilsen der Stadtplatz, und wenn der Raum desselben nicht zureichen sollte, auch noch der sogenannte P«-radeplatz bestimmt, wo die zu Markte gebrach-ts Wolle wahrend der Dauer des Marktes umntgeldlich aufgestellt werden kann< Zur größeren Bequemlichkeit der Handelnden, wird in Prag für die Dauer des WollmarkteZ auf dem gencmmen Marktplatze eine eigene, mit dem erforderlichen Personal versehene städtische Wage errichtet werden, auf welcher die Wolle gegen Entrichtung einer Gebühr von 2 kr. Conv. Münze pr. Centner gewogen werden kann, worüber sodann ein registrirte? Wagzettel verabfolgt wird. ' Jedoch steht es m der Willkühr der Partheyen, ob sie sich der städtischen Wage bedienen wollen oder mcht. -«. Ztens. Zugleich werden die Mag> firate der Städte Prag und Pilsen, für die Ausmittlung vollkommen geeigneter Lokalitäten sorgen, in welchen auf Verlangen des Eigenthümers die Wolle sowohl wahrend der Marktzeit/ als vor und nach derselben auf kürzere oder längere Zeit, gegen einen möglichst billigen , Lagerzins eingelagert werden kann- — ä-tens. Die zu Markte kommende Wolle jst von allen städnschen Abgaben be- freyt, mit Ausnahme der in Prag bestehenden, jedoch nur ein Kreutzer C. M. pr. Centner betragenden Kollienmauth. Die Markt« Ordnung für die Wollmarkte beruht auf folgenden Bestimmungen: — §. 1. Wenn der Eigenthümer einer Parthie Wolle selbe auf der hiezu aufgestellten städtischen Wage abwägen läßt; so hat der Wagmeister der Parthey emen Wagzettel auszufertigen, welcher enthalt: den Nahmen des Eigenthümers der Wolle, die Zahl der Säcke mit ihren Nummern und sonstiger Bezeichnung, und mit Bemerkung der Gattung, nähmlich: Emschur, Zweyschur, oder Lämmerwolle; das befundene Gewicht jedes einzelnen Sackes sammt der am gegebenen Thara; die Summe des Gewichts jedn Gattung mit Abzug der Thara / und der landesüblichen Auswag von 2 1^2 pr. Cent. des Nettogewichtes, die Bemerkung, ob die Wolle in gehörig trockenen, feuchten, oder nassen Zustande abgewogen wurde, endlich die Berechnung des Waggeldes, welches von der Parthey gegen Empfang des Wagzettels erlegt wird. — §. 2. Die Wagzettel werden mit fortlaufenden Nummern bezeichnet, und in das Marktprotokoll unter gleichen Nummern gleichlautend eingetragen. — §. 3. Kömmt die Wolle vor der Marktwoche an, oder wünscht bev Eigenthümer sonst die Ms-gazmirung, so wird sie auf Verlangen in das hiezu bestimmte Magazin aufgenommen, und dagegen ein. besonderer MagaZinsschem gegeben, in welchen sich mit Anführung der Zahl der Säcke und des summarischen Sporkoge-wichtes auf die Nummer des Wagzettels bezogen wird. - §. ^ ^om Montage der Marktwoche an, wird jedem Wollbesitzer auf Verlangen ftglnch durch denMarktmnster eme Stelle auf dem öffentlichen Platze vmntgeld-lich angewisstn , wo er seine Wolle mit Bequemlichkeit zum Wn-kcmfe ausstellen kann.— §. 5. ?epm Handel selbst bleibt es den Partheyen üterlassen, ob sie demselben ohne yM-telsperson unter einander schließen, oder sich Zlg eines ge^chwornen Waarensensals dabey bedienen wollen. Im letztern Falle hat der Sen-sal unter keinem Vorwande einen höhern Anspruch zu machen, als auf die ihm durch die allgemeine Scnsalen-Ordnung eingeräumte Sensarie von U4 pr. Cent. — §. 6. Ist ein Handel geschlossen worden, so können sich beyde Partheyen auf das Wagamt verfügen, und unter Vorzeigung des Wagzettels den geschlossenen Kauf sammt Preis und Bedingungen desselben anzeigen, welcher alsdann im Protocol! gehörigen Orts sammt dem Nahmen des Käufers vorgetrieben wird. — §. 7. Ue-brigens ist diese Anzeige keineswegs erforderlich, da einer oder der anderen Parthey daran gelegen seyn könnte, die abgeschlossenen Preise nicht zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und jede lästige Beschränkung nach Möglichkeit Vermieden werden soll. Daher wird, wo jene Anzeige fehlt der Kauf auch für geschlossen, und der Käufer als Eigenthümer der Waare betrachtet, wenn ihm von Verkäufer der amtliche Wagzettel übergeben, und ausgeliefert .ist. — §. 9. Der Markt dauert vom Montag früh bis zum nächsten Montag nach Sonnenuntergang. — H. 9. Die zwey letzten Tage sind zu Zahltagen bestimmt. — §. 10. An diesen beyden Tagen geschieht die Abräumung der noch auf dem Marktplatze befindlichen Wolle nach Bequemlichkeit der Partheyen, muß aber bis Montag Abends vollendet seyn. — tz. ii. Wer seine Waan nach Beendigung des Marktes in dem hiezu bestimmten öffentliche«Magazin einzulagern wünschet, muß sie früher auf der städtischen Wage abwägen lassen. — 4. 12. Die ins Magazin aufgenommene Wolle wird zu jeder Zeit gegen Rückstellung des Magazinsscheines und Erlegung des Lagnzinses, worüber dieBcstimmung nachträglich bekannt gegeben werden wnd, ausgeliefert. — §. 5.3. Für die Sicherheit an den Markttagen und in den dazwischen liegenden Nachten wird durch eine hinlängliche PMzzy-wache gesorgt. — Prag den 26. März 1628. Z. 454. (1) Iä^^. 6915. Personsbeschreibung. Die nachstehende, von dem k. k. Landes-Gubernium in Tyrol und Vorarlberg zu Innsbruck eingelangte Personsbeschrnbung, w;rd zu dem Ende zur allgemeinen Kmntniß gebracht/ damit Jene, welchen die beschriebene Person bekannt seyn sollte, es unverwöilt ihrer Bezirks - Obrigkeit zur weitern Meldung und Einleitung anzuzeigen wissen mögen. — Am 16. December 0. I. erschien in der Richtung V3N ZM, im One Tur und Hmttr- tux, im Kreise Untevmn und Wippthal, und im Landgerichtsbeznke von Bteinach ein paß-loser unbekannter Mensch, der obwohl ohne Kopfbedeckung, noch Abends über das Schnne-rerjoch gehen wollte. Er wurde jedoch aufgegriffen, und an das Landgericht Zell abge« Ueferr. Auf dem Wege dahin versuchte er sich mit semem Taschenmesser selbst zu entleiben, und wurde nur durch seine Begleiter daran verhindert. — Von dorr wurde er an dlt Poüzev nach Innsbruck abgeliefert, weil er zu Zell von den wenigen Worten die er sprach, ausser den Namen Jacob Niemand etwas verstand. Er ist jedoch auch hier, ungeachtet man ihn in verschiedenen, und insbe-sonders slavischen Sprachen, da er vermöge feiner Gestalt und seiner Höflichkcitsbezeugun-gen von slavischer Nation zu seyn scheint, versuchte, immer gleich einsilbig und tiefsinnig geblieben, so zwar, daß man von ihm weder seinen Namen, noch sein Domizil oder anders Verhältnisse in Erfahrung bringen konnte. Daß er aber slavisch verstehe, hat er durch die Worte: Ms^ nio; (ich habe nichts) zu erkennen gegeben. Auch deutsch sprach er, jedoch das Wenige so gebrochen, daß es nicht wohl für seine Muttersprache gehalten werden kann. -^ Er ist ^ Schuh, 9 bis 10 Zoll lang, schwacher Constitution, abgemagert. 'Veine Haltung ist mehr vorwärts mit übereinander gelegten Handen über den Unterleib, seine Gesichts- und übrige.Körperfarbe nmßgclb-lich, der Kopf vcrhalnißmaßig zum üb.rigcn Körper, mit zimlich kurzen schwarzen Haaren ganz bewachsen, die Snrne hoch mit wenigen Fatten, die Augen braun, das rechte Auge öffnet er gewöhnlich mehr, die Nase,klem, mehr gegen die rechte Seite hingebogen, am untern Theile der Nasenbeine einen Eindruck, welcher von links nach rechts geht, und wahrscheinlich durch einen Fall oder Schlag veranlaßt wurde. Das rechte Nasenloch ist etwas grqßer als das linke, der Mund mittelmaßig groß, die Lippen unbedeutend aufgeworfen und blaßroth. Die Zahne, deren er 15 oben, und 9 unten hat, sind gesund, regelmäßig, wenig gelb, aber ziemlich stumpf und abgenützt. Das Kinn ist rund und in der Mttts mit einem Eindruck versehen. Der nicht vollkommene schwarze Bart ist dünn, in der Backen-gsgend und gegen die Ohren zu, mangelt er beynahe ganz. Die Ohren sind klein. Der Hals ist kurz. Die Brust, wenig gewölbt, der Unterleib und die übrigsn Gliedmassen sind regelmäßig. »Sein Alter dürfte hoch 3o Jahre seyn. Er .trägt ein braunzwilchenes langes 3^9 Ueber- und ein gvoblsinwandenes langes Unterbeinkleid/ ein sehr zerrissenes grobleinenes Hemd, einen alten grautüchenen Mantel nut einem grünen schafwollenen Zeuge gefuttert, dann mit einem aufstehenden und einem herabhangenden halblangen Kragen, endlich tragt er noch ein Paar hierländige Bauernschuhe. In emem schmutzigen leinenen Geldsack hatte er eine ziemliche Menge österreichische Kupfermünzen / als halöe Gulden, viertl Gulden, dann Groschenstücke, und am meisten Schein-freuzek. Auch ein bayerischer und ein salzburger Kreuzer, ein preußisches ganzes/ und 2 halbe preußische Groschen stücke fanden sich darunter. Z. ä2ä- (Z) Circulare Nr. 7562. des k. k. lllyrischen Landes-Guberniums zu Laibach. — Wegen Hinausgabe neuer Zinl'en-<Ü0upon5 sammt I'along zu den Ein pcrcenti-gen Conventions - Münz - Obligationen. — Nachdem bey dem größten Theile der in Folge des Patentes vom 1. Iuny 1616, ausgefertigten Ein pcrcentigen Conventions-Münz - Obligationen vom i.'Iuly 1616, die Interessen-(7oupon8 am 1. July 1828/ zu Ende gehen; so wird in Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 27. März l. I., zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die f. k. Univcrsal-Staats-und Banko-Schulden-Casse bereits den Auftrag erhalten habe, vom Monathe July laufenden Jahres angefangen, gegen Beybringung der Original-Obligation, halbjahrige, von ben Oberbeamten der erwähnten Easse, mittelst einer 3uzm^Il6 unterfertigte Interessen- (^oupon5 auf weitere drepzehn Jahre, somit bis einschließig 1. July 1841, sammt Anweisungen auf neue Interessen- Coupons (Salons) auszufolgen. — Diese (^ouswnZ und ^ons)0N8- AnwMmgen werden auf dem hierzu besonders verfertigten Papiere, und mittelst der für diesen Zweck bestimmten Lettern abgedruckt werden. — Jeder Coupon und jede (^ou-P0N5 - Anweisung erhalt eine Randverzierung, und einen trockenen Stampel. DieseRandverzie-rungen, so wie die auf den (^on^ons und lüou-pans-Anweisungen anzubringenden Rastra werden für jede Kapitals-Kathegorie dieser Obligationen verschieden seyn. —^ Der Stamps! wird auf den Coupons-Anweisungen eins andere Form erhalten, als auf den l^ou^onz. Der Zinsenfuß und der halbjahrige Zinsenbs-trag werden auf den Randverzierungen der l'oupon5 in der Art abgedruckt seyn, daß,sie in welßer Schrift erscheinen. — Die in der Folgezeit hinauszugebenden Interessen-(.ou- P0N5 werden nicht mehr gegen Vorweisung der Obligation, sondern nur einzig und allein gegen Beybrmgung des ^älon erfolgt werden. RücksichMch der Amortisinmg der in Verlust .gerathenen Anweisungen auf Zinsen-coupons (^glon») haben die diesfalls bestehenden Vors schriften zu gelten. Laibach am 7. April 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Ios. Freyh. v.^FlödnigF, k. k. Gub. Secretar, als Referents Z. ^29. (Z) Edict. aä Nr. 716N Von dem k. k. karnt. Stadt- und Landrechte, zugleich Landes-Kriminalgerichte/M'ster Instanz, wird hiemit allgemem bekannt gemacht: Es sey durch die Beförderung des dies< gerichtlichen Criminal-Actuars Friedrich Weg-schaider, zum Rathsprotocollisten bey dem k.'f. steyer. Landrechte, die Stelle eines Cnm. Actuars mit einem jahrlichen Gehalte von 600 st. E. M., bey diesem k. k. Stadt-und Land-rechte in Erledigung gekommen. — Cs haben demnach alle Jene, welche um diese Stelle sich^ in Competenz setzen wollen, ihre gehörig bes legten Gesuche, und zwar die bereits bey einer Stelle angestellten, durch ihre vorgesetzten Behörden binnen vier Wochen, vom Tage dieser in den öffentlichen Blattern erscheinen-den Kundmachung Hieher zu überreichen, indem auf spater einlangende, oder nicht nach Vorschrift der Gesetze belegten Gesuche/ keme Rücksicht genommen werden würde. Klagenfurt am 17. März 1628« Z. 425. (2) surrende Nr.Logll^!,'' des k. k. illyrischen Landes - Gubernium zu Laibach. — Mit Bekanntmachung der Bestimmungen wegen Berechnung und Abnahme von Perzentualgebühren aus Verlasse nschasten m Fallen, wo das Vermögen in Staatspapieren und Bankactien bestehet. — Seine Majestät haben über einen Vortrag der k. k. allgemeinen Hofkammer mit allerhöchster Entschließung von l5. December 1S27, m Ansehung der Berechnung und Abnahme von Perzentual-Gebühren aus Verlassenschaften oder des Ab-fahrtsgcldes in jenen Fallen, wo das Vermögen oder em Theil desselben in Staatspapte-ren und Bankactien bestehet, folgende gesetzliche Bestimmungen Zu genehmigen geruhet. — Wenn Erbsteuer, Morwarmm, Abfaßrtsgeld, oder andere Gebühren, welche sich nach dem Betrage des Vermögens richten, von Staats-papieren was immer für einer Gattung oder von Banfactien entrichtet werden sollen, und Z20 den Betrag nicht erveichen, der in Papieren gleicher Gattung berichtiget werden kann, so sind die Staatsvapiere oder Bankactien in Conventions-Münze nach dem Curse in Abschlag zu bringen, in dem, sie'an dem Tage der Zahlungsverbindlichkeit auf der Wiener Börse, bey den Renturkunden des Kloins des lombardisch - venezianischen Königreiches aber auf der Maylander Borst/ gestanden sind. -^-Ist an diesem Tage kein Börse-Zettel erschienen, so wird der Curs des letzt vorhergegangenen Börsetages zur Richtschnur genommen. Von dem nach dem Curse berechneten Kapitals sind die Gebühren in Conventions-Münze oder Banknoten bar zu entrichten. -^ Sind der Staatspaviere oder Bankactten so viele, daß die Gebühren in einer vcrhältnißmäßigen Anzahl von Staatspapieren gleicher Art oder Bankactien entrichtet werden können, so hat die zur Zahlung .verpflichtete Parthey die Wahl, die Gebühren m Papieren gleicher Gattung, oder nach dem auf oberwahnte Art berechneten Curse im baren Gelde zu entrichten. — Gegenwartige Verordnung gilt auch für die Gebühren der Städte und Gutsherren. — Diese allerhöchsten Bestimmungen werden in Folge hohen Hofkanzley - Decrets vom 4. d. M. Zahl ~ 745, hiemit zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht. — Laibach am 22. Mg^ 1828. Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. FranzRitter v. I ako mini, k. k. Gubernial« Vecretär, als Referent. UrewämtliOe Verlautbarungen. Z. 434. (2) Nr. 3514' Nachdem in Folge hofkriegsrathlicher Anordnung vonZi. Jänner 3. «. I.in. H.. Nr. 547/ das hier garmsonirende Regiment von Prmz Hohenlohe Infanterie vom 1. May angefangen, zum Abkochen für die Mannschaft harte Holz-Kohlen verwenden muß; so wird es nothwendig mit der diesjährigen Holz-Sub-arendirung oder Einliefcrungs - Ausschreibung unter einem die gleiche Sicherstellung für den Bedarf der harten Holz-Kohlen, vorzunehmen. — Die Subarendirung oder Einlieferung für beyde Artikel, und zwar vom 1. May 1626, die harten Holz-Kohlen und uom 1. Iuny 1828, den Brennholzbedarf auf ein ganzes Jahr, wird am 26. d. M. bey dem hiesigen Kreisamte verhandelt werden. — Der Bedarf an harten ^ Holz - Kohlenj besteht monathlich Winter und Sommer in beplausig 24a Metzen/ der Bedarf an Karten^Brennholz für die 6 Sommermonathe in 53 Klafter) für die 6 Wintermonathc in 316 Klafter, zusammmen 374 Klafter. — Die Qualität des harten Holzes ist die nämliche, wie in allen frühern, alle Jahr geschehenen Verlautbarungen , bekannt gemacht und beschrieben wurde, die Gattung der hartem Holz- Kohlen muß aber: s) von harten Holz, ohne Staub, und nicht mit kleinen Grieß, als auch Stöckchen von einen Eubik-Zoll, vermengt seyn. 1>) Wird, um diese Kohlen für die Heitzung ausgiebig zu erhalten, und nicht den Anlaß für die Nctzung herbeyzuführen, der Preis nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Maaß or. Nieder-Ocsterreicher Mctzen behandelt, wonach die Abgabe in zwey Metzen' pr. Sack eingefaßt, von den Subarcndator vors berettet werden muß, und es der fassenden Partey n-ey stehe, jeden zu gering scheinenden Dack, zu prüfen, und sich zu messen zu lassen; e) wird Zur Bcdingniß gemacht, daß der Nieder-Oesterr. Mehen harte Holz-Kohlen nach den commissionel erhobenen Probmaß, wenigstens 33 Pfund wiegen muß. — Welches zur allgemeinen Kenntniß hiemit gebracht wird-----K. K. Kreisamt Laibach den 16. April 1628. Aemtliche VerlautÄarunZm. Z. 433. (3) Nr. S7. Die Stelle eines krainerisch-standischen Tanzmeisters in Laibach, mit dem systemisirten Iahresgehalte von 200 st. M. M., und mit der Pensionsfahigkeit verbunden, ist in Erle-digung gekommen. Jene, welche diesen Dienste Posten zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche um Verleihung desselben, binnen 6 Wochen, vom Tage gegenwärtiger Kundmachung an gerechnet, bey dieser Verordneten Stelle einzureichen. In dem Gesuche ist das Alter, dann der Geburts- und gegenwärtige Aufenthaltsort des Bittstellers genau anzugeben , so .wie auch legale und anstandslose Zeugnisse über Sittlichkeit und Kunstfähigkcit beygelegt seyn müssen. — Nach Verlauf der Eonkursfrist werden keine Bittgesuche mehr angenommen. — Von der standisch Verordne ten Stelle in Kram. Laibach am 10. April 1828. Eduard Graf?. Lichtenberg, Sccretar. Anhang Mr Nmbacher Neitung. F^remVen-Anzeige. Angekommen den 13. April 1823. He« Bactholomäus Eichel, Rathsprotokollist der z k. obersten Iustizhofstelle, Herr Franz Thaddaus v. ?Zayerf Börse-Handelsmann, beyde von Trieft nach ^z^n.— Herr Adalbert Redenbacher, ^I^ciilin^e Vcictcir, von Wien nach Triest. Den 1^. Herr Franz Bingler; Herr Petsr Mal-Oam und Lorenz Paganoni, Handelsleute, von Mailand nach Wien. Den 15. Herr Andreas Erlach; Herr Johann Gostischa, Handelsleute, von Triest nach Wien. — Herr Anton Morolani, Handlungsagcnt, und Herr I. Mülhans, Handelsmann, beyde von Wien nach. Triest. Den 16. Herr Nicolcms Predonzani, und Herr-Franz Cotautti, Geometers, von Völkermarkt nach. Triest. Den. 1?. Herr Joseph Marceglia, Civ. Seome-z« , von Klagenfurt nach Klana. Den 18. Herr Johann v. Weissenthurn Frannl, Kanzler des Sanita'ts-Magistrats, von Fmme nach Wien. —> Herr Heinrich Athinson, großbrittanniicher Edelmann, von Triest nach Nien. Den 19. Herr Demeier Mamachi, Handelsmann, «ng!isch> Unterthan,- Herr Peter Tabokovits, Handelsmann, türkischer Unterthan,- beyde von Wien nsch Triest. O-üurg Vom l7. Nzwil 1828. VtsatZfchuldVelschrechu.ngtn zu5v.H. sin CM.) 89 iz^ vtno. 0:tto zu« !j2V.H. sin CM.) ^4 ö,s Verloste Qdkig«t!0n..H2fkam«/ « 5,) - « , « ^abObl,sm. der Stände v.)M v^l^ ^ 2j. D-»rl. mit Vtilss. v. 1.182; füt loo fl. (in CM.) 1162p« Ödllgafion der aUgem. und Ung^r. Hsfkamm^ll zu ö v. D- (mCM.) 4Z ^4° Bsnk ' Actien ps. Kttick ^019 1^2 w Cony. Münze. IMasserstanV Ves Naibachstusses am Vegel ver gemauerten Sanal-Vrücke, bey geöffneter Schwellwehr: Am 31. April 1838: » Schuh, 2 Zoll. l kin, over der Schleußendettung. In Gray am 16. April 1628: 37. 56. 34. Zo. 6 dor, Lie executive FtUblcchuag der dem lehtern gehörigen, der Staawherrschaft Lack, «u!> Uld. Nr. 5a6, dllnenoen, gerichtlich um 600 st., g«' schähten Hude,. «ud haus« Nr. 6, in Studor, wegen aus dem wirchschaftsamtlichen Vergleiche von 3. August 1826, schuldigen 3o st. bewilliget, »nd biezu drey Feilbltthungstagfazungen auf den 20. Way, 20. Iuny und 3;. Iulo d. I.. itdes-Müh! VormUtag» von g Udr b'.s ,2 Uhr in I^oco der Hude rnu dem Be^faye andersumt, daß die zu versteigernde hude beo der ersten unv zwtyt^n Beifttigsrung nur »m ,. oder üder ien Schähwerth. beo der dinten über auch unter demselben werte hintang«gehen rveiden. Wozu die Kaustustigen mit der Bemerkung zu erschei« nen vorgeladen werden, daß die Beschreibung der Realität, so wie die LicitationKbedingnisss in. hiesizsr Gerichtskanzley en:qeseben werden tonnen. B?zicksaencht Hcaats' Herrschaft Lack tzen i5. ApcN 1633. F. 452. (!) Nr. 590. Feilbiethungs »Gdict. Von dem VezirkZgerichce Wlpdach wird össent« lich besangt gemacht: Es sey über Ansuchender Barbara Hever von Senosetsck, wegen nicht zugehaltener Licnanonsvedinanisse ob Fahwng der Pecunia! » Focoelung pr. 6^6 st. 17 sr. e. 3. c.» die ntUtrliche emmMigö Verfteiqerung der, in d«r Llcitation vom 20. März »827, vom Anton THuanuth aus LosiZe erstandenen Kaspar Bclaut-fch'schtn Realzcaken. un2 rücksichtlichen 3j4 Hubs, auf Gefabr uno Kosten des erwähnten Anton Tckua» nnth dcwlNiqet, auch hierzu die Tagfahrt in I.a-ca der Realität auf oen »4- Mao d. I-. Vormit» laqö von 9 bis 12 Uhr destimmt worden. Dem» nach werden die Kauflustigen hierzu zu erscheinen mit dem Veysahz eingeladen, daß ele Schätzung der Realitäten nebst den Verkaufobedingmssen tag« lich hitramtg eingesehen werden könne. Bejilts'Gericht Wipdach am 29.März ^828. Z. ää9^ (1) °—- Es ist auf Michaeli im Hause Nr i3o, in der St. Peters - Vorstadt eine Wohnung aus 7 Zimmern, einer Küche, Spelskammer, Keller und Hoszlege bestehend, zu vergeben. Ebenso lst auch im Hause Nr. i5i, eine Wobnung, die 5, Zimmer, eine Küche, Speiskammer^ Holzlege und einen Keller hat, zu ver-miethen. Auch können beyde Wohnungen vereint, und nebendev eine Stallung und eine Schupfen dazugegeben werden; die Zimmer sind ausgemahlt, und in ei-mgen eingelegte Böden. Auf Verlangen könnte auch ein Theil des daran stovenden Gartens dazu vermiethet werden. Das Nähere erfährt man daselbst. Z. 45o. (l) . V d l c t. Nr. 2i4j3o7. Vor dem VeinksgeriHte z« Sgg od Podp,tfch haben asse Jene, welche auf d:e nachstehenden Verlässe aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe am unten bestimmten Tage und Stunde so gewiß anzumelden und rechtsgeltend darzuthun, als rridri« gens sie sich die Folgen dss §. 6,4 a- b. G. B. selbst zuzuschleiben haben werden. Bezirks « Genchl zu <3gg ob Potpetsch am 10. April »626. Sterb« Namen des Erblassers l —— Anmerkungs « TagsahunK Ort Tag Gregor Iavorfcheg Wachttnberg ig. Jänner »828 6. May 1828, Vormittags Z Uhr. Martin Rouscheg Fischern 2. April 1825 7. detts ietts Battholomäus Zlrrel Unter Iavorscheg 22. Jänner 1828 8. dettS dstt^