301 Amtsblatt ^ur Laibacher Zeitung Nr. 44. Tomlerstag den 24. Februar l870. Ausschließende Privilegien. Da« t. f. Handelsmiiiisterium m>d da« lllniglich ungarische Ministerium für Landwirthschaft, Industrie und Haubel haben nachstehcnde Privilegien ertheilt: Nm 9. Jänner 1670, 1. Dem Joseph Österreicher. Forst - Ingenieur lu Wien. Niebm, pauptNrafje Nr. 54, auf die Erfindung eine« eigenthum-lichen, engspuriaen, s.cul!dären Eisenbahnsysteme«, fitr die Dauer eins? Jahres. s. Dem Joseph Andr«, Vuchsenmacher in Oltalring bci Wien, Waguelgassc Nr.«, auf die Erfindung einer Verschlußme' »hode für Hinterladnugszcwehre, beziehungsweise cuf die Umän: dernnu t,e» Chassepoigewehres zur Anwendung mil Mrtallpatro-neu,, fUr die Dauer eine» Jahr,«. 3. Dem Kaspar Hoseuberg, Schlossermeifter in Salzburg, auf eine Verbesserung in der Construction von Visenblechüscn in der Form von feuerfesten Lassen, für die Dauer eine« Jahres. Die Privilegiumebcschrcibuiigcn, deren Geheimhaltung cmgc-suchl wi,rd,, befinden sich im k, l. Privilegien-Archive in Auf-bewahcung, und jrnc« von 2, dessen Geheimhaltung nicht angesucht wurds, kaun daselbst von Jedermann eingesehen werden. Da« t. t. Handelsministerium und da« tünigl. ungarische Ministerium fur l!andwirthschaft, Industrie und Handel haben nachstehende Privilegien verlängert: Nm IL. Iliuner I»70. 1. DaS dem Joseph Broz aus die Erfindung eine« eigen-thllmliche» Verfahrene m der Darstellung des Cementes unterm AI. Jänner 186V ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer de« vierten Jahres. 2. DaS den Eduard Hofmann auf die Crfiuduug von Visen» bahn- und Onmibus-Anuollceu-Karteu unterm 82 December 1868 ertheilte ausschließende Privilegiunl, anf die Dauer dc« zweiten Jahre«. 3. Da« den Johann Zimmerman« und Fritz Hrckner auf eine Verbesserung an Bandsägen, nnlerm 23. December 1868 ertheilte aneschlieszende Privilegium, auf die Dauer des zweiten Jahres. Auf Oninb der diesfalls gchflogsiicu commissloncllen Erhebungen und teS hierüber eiugcholtru technischen GutlichlenS habt» sich das l. f. Handrlümiiiisttliuln und das lunigl. ungarische Ministerium siir Landwirthfchast, Industrie und Handel bestimm! gr-! funden, die Ausilbmpg des dem Iullu« Guttmann unterm ^toi November 1867 ertheilte» Privilegiums auf die Erfindung, nm» Ntihmllschiue mit rolirendcr Nadelstanssr nnr in nachstehlndcu Plmllen, al«: °) iu der Anwendung einer runden und rotirenden Stadel-stange; li) in der Anbringung von zwei Nadeln au dieser yladel ftange zum Zwcclc dcr Hcrstrllung von Nähten, die aus drei Fildcu gebildet wcrdcn, also »ammtlich zur Hervorlni gung von Zieruätheu, libcrweudlichen Nähten und zum Äusnilhen von Knopflöchern; «) iu der Anwendung einer Doppclbahnschcibe nebst Schuh und eine« an dem oberen Theilt der Nadelstange angebrachten ZahnräbcheuS; und endlich <1) in der Anwendung einer die Nadelstangc umgrcifendeu Hülse, um auf dieselbe dic auf- und niedergehende Bewegung zu Übertragen, anzmrtcnucn dagegen aber diese« Privilegium iu allen übrigen Theilen wcgru NichtausÜbuug nach Weisung der demselben zu Gruude gelrglcn Beschreibung und Zeichunugm in Ocmüßheii »>s tz ^0, ^ -. und H 41 dc« P. O. als nloschcu zu ertliirsll. Wien, an, 111. Jänner 1870. Da« l, l. Hauoclsmimstcrlum und das l. uxganscheu Ministerium flil 5.'. Februar RV7«D an im vormaligen Polizei-DirectionSgebaude im rückwärtigen Tracte des ersten Stockes amtiren werden. Laibach, am 18. Februar 1870. K. l. Steuer-Local-Commission. ^-3) Kundmachung. ^3. Die schriftliche und mündliche Prüfung der Privatschittcr wird an der k. k. Lehrerbildungsfchule (Normal'Hauptschule) am 7. März und im nöthigen Falle am darauf folgenden Tage abgehalten werden. Die diesbezüglichen Anmeldungen haben am 6. März, Bormittag von 10 bis 12 Uhr, in der Kanzln der gefertigten Direction zu geschehen. Laibach, den 17. Februar 1870. Direction der k. k. Lchrerbildungsfchule. (65—1) Nr. 144." Kundmachung. Die EinHebung der Hundetafe für das Iaht 1870, und zwar von jedem Hunde ohne Ausnahme im Stadtpomerium, beginnt mit 3. März bis einschließig 13. März 1870, und werden die neuen Hundemarken in der Stadt-casse gegen Erlag der Taxe per 2 st. ausgefolgt. Dies wird mit Bezug auf den H 14 der Vollzugsvorschrift über die EinHebung der Hunde« taxe (die Umgehung der Tafentrichtung, die Verheimlichung eines Hundes und die Benützung einer falschen oder erloschenen Marke wird von Fall zu Fall außer der Entrichtung der Jahrestage noch mit dem Betrage per 2 st. ö. W. für jeden Hund bestraft) mit der Erinnerung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 14. März 1870 an alle auf der Gasse betretenen und mit der vorge» schricbenen Marke nicht versehenen Hunde vom Wasenmeister eingefangen werben. Stadtmagistrat Laibach, am 20. Febr. 1870. Dr. Ivses Suppan, Glisgermeisler. (59—y Nr. 1877. Kuudmachung. Nach § 51 der für Laibach bestehenden Ban-und Feuerlösch Ordnung vom 28. Mai 1847 soll die Fegung der Rauchfänge durch ordentlich befugte Rauchfangkchrer, und zwar bei Küchen nach Verhältniß des mindern oder größeren Feuers alle vier Wochen oder alle vierzehn Tage, in den Gasthäusern aber und bei allen Professionisten- oder Gewerbsleuten, die wegen ihres Gewerbes großes Feuer unterhalten, als: Bäckern, Seifensiedern, Branntweinbrennern, :c. alle acht Tage vorgenom-men werden. Auch die Rauchfänge der Oefen müssen in der Heizperiode wenigstens einmal monatlich gehörig und rein gekehrt werden. Evens» sind nach H 53 diefer Bau- und Feuerlösch-Ordnung die bei eisernen sowohl als anderen Oefen in den Zimmern und Kaufläden angebrachten Rauchrohren alle vierzehn Tage zu zerlegen und stückweise mit den eigens hiezu vorgerichteten Bürsten gut zu reinigen. In Verwendung stehende Svarherde sind eben> falls wenigstens einmal jeden Monat zu reinigen. Weil diese Vorschrift seit einiger Zeit nicht zureichend beachtet wird, so findet man es bei der besonderen Wichtigkeit dieser Anordnung für nothwendig, dieselbe mit dein Beifügen neuerlich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß der M^ gistrat die Nauchfangkehrermeister bereits beauftragt hat, zur Nachweisung der im Sinne der Eingangs citirtenVorschrift vorgenommenen Kehrung Bestallungsbücheln für die Herren Hauseigenthümer zu führen. In diesen Bücheln sowohl wie auch in dem Werkbuchc des Rauchscmgkehrermei-sters müssen die erfolgten Kehrungen vorgemerkt und im Bcstallungsbüchel von den P. T. Herren Hausbesitzern alle Monate bestätiget werden^ wel-chen dahcr nur die genaue Befolgung empsohlen wird. StadtmaaMrat Laibach, am 1ö. Febr. 1670. Dr. Ivses Suppan, V2,s«""<5"'