Intelligenz - Vlntt ____^^u^Laibacher Zeitung ^ 63. Dinstag den 12. Juli 4842. Äcmtltche ^erlautbarm^en. s. 1W0. (2) Z. 4728/V. K u n dm a ch u n g wegen miethweiser Bcistellung der für die k. k. Gränzloache in Böhmen erforderlichen Vettgeräthe. — Für dic Beistellung der Bcttcrfordcrnisse für die in Böhmen aufgestellte k. k. Glänzwache, so wie für de-rrn Erhaltung, Reinigung, Ausbesserung und Besorgung der Strohfüllrmgcn auf die Dauer von neun Jahren, und zwar vom 1. November 18-lA angefangen bis Ende October 185I, gegen Ent-tichtung eines Micthzwscs, wird hiemit eine öffentliche Versteigerung im Wege schriftlicher Offerte unter nachfolgenden Bedingungen ausgeschrieben: 1) Der Unternehmer verbindet sich, die Better-fordcrnissc für die in t)er Provinz Böhmen aufgestellte k. k. Gränzwache, welche aus 2374 Köpfen besteht, u'.id in zehn Compagnien eingetheilt ist, im W. dop-Alle, jede für zwei Personen. — Die einfachen ^"tstätten müssen 4" hoch seben? K"pf-, Fuß- und Seitenwinden ver-s^-n ^ ^ ^le doppelten Bettstätten Unterst ^l, ' ^ ^"" den einfachen nur dadurch , daß ^'.. l ^" uuissen. — Auch ist der Unternehmer verbunden, einfache Bettstätten, wenn cs Horden werden sollt., gegen doppelte, und um-gekehrt, Mlt den dazu gehörenden Erfordernissen «usMauichen. — 1H) Etrohsackc von, Rupfen- leinwand, wovon jedes Stück für einfache Bettstatten zwei drei viertel Wiener Ellen lang und ein eine halbe Wiener Elle breit seyn muß.— ^) Kopf-Pö'lstcr von festem ungebleichten Zwillich, wovon jedes Stück für einfache Bettstätten ein eine halbe Wiener Elle lang, und eine halbe W. Elle breit zu seyn hat. — Die Strohsäcke und Kopfpölster müssen mit frischem reinen Stroh gefüllt seyll, wozu für jeden Strohsack sammt Kopfpolstcr eine Strohmenge von dreißig Pfund zu verwenden ist. — Nach Verlauf eines jeden Vierteljahres ist das abgelegene Stroh auszuleeren und mit frischem in derselben Menge auszusetzen. — I)) Leintücher von starker gebleichter Leinwand, wovon jedes Stück für einfache Bettstatten drei Wiener Ellenlang, und ein eine halbe Wiener Elle breit seyn muß. — Für jede Bettstätte müssen fortwährend zwei Stücke in Verwendung stehen, und zum Wechsel zwei andere Stücke vorrathig go? Yaltcn werden. — Die Leintücher dürfen bloß der Länge nach und zwar nie mit mehr als einer Nath versehen seyn. — 15) Sommerdeckcn von Schafwolle für jedes Bett ein Stück. Bei einfa« chcn Betten muß jedes Stück zwei drei viertel Wiener Ellen lang, und ein eine halbe Wise ner Elle breit, und wenigstens vier ein halb Pfund schwer seyn. Dieselben werden im Sommer zur Bedeckung benützt, und im Winter unmittelbar auf den Strohsack gelegt; sie stehen daher daS ganze Jahr im Gebrauche. Endlich I?. Winterdecken von gleicher Beschaffenheit mit den Some mcrdecken, jedoch mehr wollig und dichter gewebt, — Jede solche Decke sür ein einfaches Bett, muß wenigstens zehn Pfund schwer seyn. Diese Decken werden nur vom 1. September bis 31. Mai benutzt. Dieselben Bestandtheile von derselben Qualität müssen auch für die doppelten Bettstatten abgestellt werden, nur müssen solche, mit AuS-nahme der Kopfpölster, nach Maßgabe der doppelten Bettstätten breiter, die Kopfpölster aber nach eben diesem Maßstabe langer, als bei den ein« fachen Bettstätten seyn. — Zur Füllung der Strohsäckc und Kopfpölster, für doppelte Bettstatten muß eine Strohmcnge von 40 bis fünf 555 und vierzig Pfund für jede Bcttstätte verwendet werden. —> Von dem Unternehmer muffen für dcn Fall, als ein anderer als der bisherige Pächter das fragliche Geschäft übernehmen sollte, die Betterfordernisse im ganz neuen und ungebrauchten Zustande beigeschafft werden, wenn nicht etwa die Betterfordernisse von dem dermaligen Unternehmer im vollkommen brauchbaren Zustande an sich gebracht werden sollten; doch wird bei dieser letztern Bestimmung ausdrücklich bemerkt, daß dieß-falls von keiner Seite einZwang Platz greifen dürfe. 3) Die Anbote können ferner gemacht werden auf die Bcistellung von Bettstätten aus weichem Holze sammt den übrigen Erfordernissen und auf die Beistellung eiserner Bettstätten sammt dcn übrigen Erfordernissen; es können endlich Anbote gemacht werden auf die miethweise Beistcllung der eisernen Bettstätten allein, und wieder besondere Offerte wegen miethweiser Besorgung der übrigen Erfordernisse mlt Ausschluß der Bettstätten. — Bei gleichen Anboten hat derjenige Offerent den Borzug, welcher sich zur Beistellung eiserner Bett' statten verbindlich macht. — Dem Ersteher des Bedarfes wird zur Anschaffung der eisernen Bett« statten ein dreijähriger Zeitraum bewilliget, wobei jedes Jahr ein Drittel der erforderlichen Menge anzuschaffen ist, und mit dem Schlüsse des dritten Jahres die Mannschaft durchgängig mit eisernen Bettstätten versehen seyn must. In der Zwischenzeit kann die Mannschaft von dem Unternehmer theilwcise mit hölzernen Bettstätten versehen werden. — Bei Anboten auf die Beistellung eiserne? Bettstätten musi von dem Offerenten ein Muster, wornach er die, Lieferung zu bewerkstelligen gedenket, beigebracht, und beziehungsweise dem hieror« tigen k. k. Occonomate gegen vom letztern auszufertigenden Empsangschein übergeben werden. — 4) Der Unternehmer hat zu sorgen, daß die Betterfordernisse in einer den angenommenen Mustern entsprechenden Beschaffenheit beigestellt werden. — Die Erneuerung und Ausbesserung der Betten oder einzelner Stücke ist, so oft das Bedürfnis; entweder durch natürliche Abnützung oder aus eincm-andern Grunde eintritt, und die Vornahme derselben von dem Compagnie-Commando gefordert wird, binnen vierzehn Tagen, von dem Tage der Verständigung angefangen, von dem Unternehmer zn besorgen. — Geschieht während der VerlragszeK eine Aenderung in dcn Postirun-gen oder in der für dieselben angenommenen Zahl an Mannschaft, so ist der Unternehmer verbunden, die Beistcllung der Uebertragung der Bettgerathc, wie sie die neue Eintheilung fordert, auf eigene Kosten bewerkstelligen zu lassen. — Bei der Ueberführung oder Uebertragung der Bett^rfordcv-niffe, insofern eine Veränderung der Posten odcr der Cascrnen Statt findet, müssen gleichzeing auch die ärarischen Caserneinnchtungsstücke Mt übertragen odcr mit überführt werden, und es hat der Unternehmer die aus diesem Anlasse entfallenden a> sammten Transportkosten mit zwei Dritthellen derselben zu tragen. — 5) Wird der systemisirte Stand der k. k. Gränzwache vermehrt, so hat lx>5 Unternehmer, nachdem ihm die Vermchrung cinon Monat vorhinein bekannt gegeben wurde, die Bcttcrfordcrnisse für den Zuwachs in der nämlichen Beschaffenheit gegen dcn bedungenen Zins sogleich nach Verlauf dieser Frist herzustellen. — tt) Für den Fall der Zurückstellung von dauernd entbehrlichen Vtttcrfordcrmsscn hat die Einstellung der Zinsentrichumg von d<>m Tage nach der gehörigen Verständigung über die Entbehrlichkeit m» zufangen; doch darf die Gesammtzahl dcr allel* falls dauernd zurückzustellenden Bettsorten nicht die für den vierten Theil dcs dermal bestehenden, in dem ersten Absätze bczijMen Standes dcr hiev-ländigcn Gränzwache, so wic für die Kranken» und Arrestzimmer erforderlichen Menge übersteigen. — Die Verwahrung der auf-er Gebrauch gesetzten' Gegenstände und insbesondere dcr Wintcrdcckon während der von deren Verwendung ausgeschlossenen Monate liegt dem Unternehmer auf seine oic gcnen Kosten und Gefahr ob. — 7) Der Unte». nchmer hat die Verbindlichkeit, jeden Strohsack und Kopfpolster jährlich einmal waschen zu lassen, ohne daß die Mannschaft die Erfordernisse in der Nacht cntbchrc. — Mit Beginne eines i^ dcn Monates sind dic Betten mit gewechselten a> hörig gereinigten Leintüchern zu versehen ^ — Die Decken sind alle Jahre einmal zu waschen. Ist eine Decke m dcr Art verunreiniget, daß die Nothwendigkeit des Walkens von dcm betreffenden Compagnie-Commandanten erkannt werden sollte so hat dcr Untcrnchmcr das Walken zu besorge^ oder cinc neue Dccke beizustellen, und hierbei zu sorgen, daß die Mannschaft während dcr Reinigung dcr erforderlichen Bedeckung in dcr Nacht nicht entbchre. — In dcn Krankenzimmern hat dcr Unternehmer die Ncinigung dcr Vettgerätbe und den Wcchscl dcs Strohes in dcn Stroh.-sacken so oft vorzunehmen, als dieß gefordert wird. — 8) Dem Untcrnchmcr wird die Versicherung ertheilt, daß man die Mannschaft zur möglichsten Schonung dcr Bcttgcräthc nut al-!em Nachdrucke anweisen, keinen Unfug in der Benützung derselben dulden, und die möglichste Sorgfalt auf dcn ordnungsmäßigen Gebrauch verwenden lassen wcrdc. — Die durch gewöhnlich? 559 Benützung der Bettgerathc entstandene Verschlimmerung trägt der Unternehmer. — Die von der Mannschaft durch Muthwillen oder erwiesenen ungewöhnlichen Gebrauch verursachte Beschädigung wird von dem Schuldtragenden im Wege des betreffenden Gränzwach-Compagme-Commanoo vergütet werden. — Auf demselben Wege wird für jedes zum Gebrauche übernommene, durch die Schuld der Mannschaft abgängig oder ganz unbrauchbar gewordene Stück dem Unternehmer eine angemessene Vergütung geleistet werden. —9) Die Beurtheilung der vertragsmäßigen Beschaffenheit der Lieferungsodjette geschieht von dem Compagnie-Commandanten oder dessen Stellvertreter. — Die angenommene Lieferung hat sich der Unternehmer bestätigen zu lassen. — Gegen die Zurückweisung von Lieferungsgegenständcn steht dem Unternehmer die Berufung an die Bezirksbchörde offen, wllchc hierüber binnen dreißig Tagen, von den: Tage der dort eingebrachten Berufung, zu entscheiden hat. — Bei der von derselben zu pflegenden Vei Handlung wird, so weit daö Gutachten von Sachkundigen nach Beschaffenheit der Streitfrage erforderlich ist, der Befund zweier unbefangenen beeideten Sachverständigen, deren einen das Compagnie-Kommando, den andern der Unternehmer vorzuschlagen bat, eingeholt, und im Falle dieselben verschiedener Ansicht wären, bestimmt die Behörde von Amtswcgen einen dritten Sachverständigen. — Die Ansicht, welcher derselbe bcitritt, iM der zu erlassenden Entscheidung zur Grundlage zu dienen. Ein gleiches Verfahren hat überhaupt bei der Entscheidung der Streitfragen, welche sich über die Art der Erfüllung des Verlages oder über die vom Staatsschätze zu leistenden Ersähe ergeben, und zu dcren Beurtheilung Sachkenntnisse erforderlich sind, Zu gelten, jedoch Nlit dem Unterschiede, daß daö Gränzwach - Com-Pagnic-Commando in denen Fällen, wo es sich um andere Fragcn, als um die Zurückweisung abgestellter Bettgeräthe handelt, nie ein (5'rkenntniß zu schöpfen hat, sondern daß die Verhandlung von der Camera!-Bczirksbehörde zu pflegen und zu entscheiden ist. .-, Gegen den Ausspruch der Letzteren kömmt dem Unternehmer die Berufung an die ^. k.Eamcral-Gefallen-Verwaltung zu, gegen le Entscheidung dieser findet aber eine weitere "?c"sung nicht Statt. — 10) Die mit dem Un-^ '7"!^ abgeschlossene Miethe hat mit dem I. November 1842, jedoch nach der von der l>. k. k. augenmnen Hostammcr erfolgten Bestätigung in ^Mjamkeit zu treten. — Von diesem Zeitpunkte an beginnt für den Unternehmer die Verpflichtung, bezüglich der Lieferung, Erhaltung, Ausbesscnmg und den Wechsel der Bcttcrfordernisse — IN Öl, von dem Unternehmer in den Standorten der Com-pagme-Commandantm ein Bestellter zu Besor-gung der dießfälligen Geschäfte zu halten ist, W d von Compagnie- Commandanten abhangig gemacht. —. 1^ Hur Sicherstellung für die Erfüllung der Bertraasver-blndllchkeiten räumt der Unternehmer dem Staats schätze das Pfandrecht auf die beigestellten Bettac-räthe ein. — Der Unternehmer hat überdieß eine Caution von Sechs Tausend Gulden Conv. M — die ^.^^'"""^^' ?"'"", Bettstätten allein w^^a^ schuld-Verschbunaen ^aats- Sicherheit zu leisten. — 13) D^e^^ ^'" Miethzinses wird nach der ^l ^^ und wirklich beigestellten Bettgcräthe tagweise auf dle Dauer der Benützung berechnet. — Die Aus-zahlung geschieht bei denk. k. Bezirkscaffcn, oder wenn der Unternehmer es wünscht, bei der k. k Ca-meral-Gcfällencasse in Prag nachAblauf eines jeden Monats Ueber die contractmäßig beigestellten Betterfordernisse wird dem Unternehmer von dem Compagnie- Commandanten eine Empfangs-Bü-stättgung ausgefolgt, von welchem Taae an der Mi^?'5//l^7 ?^ug des dafür entfallenden Mlethzulses fur denselben erwächst. —> 14) Der Vertrag hat neun auf einander folgende Ialire und zwar vom 1. November 1842 bis Ende Oc-tober 1851, zu dauern. — 15) Sollte der Un' ternchmer die Ausfertigung des Vertrags vcr-weigern oder mit der Lieferung, wenn auch nur zum Theile, im Rückstände bleiben, oder nicht vertragsmäßige Gegenstände liefern, oder dle Neungung, Erneuerung, Verführung der Betterfordernisse, die Füllung mit Stroh, oder überhaupt eine der von ihm übernommenen Ver bindlichkeitcn gar nicht oder nicht zu aelwria^ Zeit oder nicht in der bedungenen Art so ist die k. k. Cameral-Ge^ rechtiget nach eigener Wahl auf dessen Kchr und Kosten entweder die noch nicht geliefetten oder nnht vertragsmäßig beigestellten Betttr 0^ derni^e nn beliebigen Wege beizuschassen, und die von dem Unternehmer nicht erfüllte Leistung vollziehen zu lassen, oder den Vertrag für gänzlich aufgelost zu erklären, und sich für die durch diese oder jene Maßregel entstandenen Auslagen und Nachtheile, sowohl an den zum Pfande dienenden Gegenständen, als auch an der Caution und an 560 dem übrigen Vermögen des Unternehmers zu erholen. — I(j) Die mit der Vollziehung des Con-tractes beauftragten Behörden sind berechtiget, alle Maßregeln zu ergreifen, welche zur unauf-gehaltcnen Erfüllung des Vertrages führen. Dagegen steht dem Contrahenten der Rechtsweg für allr Ansprüche offen, welche er aus dem Vertrage machen zu können glaubt. — 17) Die Bettgeräthe, welche zum Gebrauche der Granz-wache beigestellt werden, muffen mit einem kennbaren Farbe - oder Brandzcichen des Unternehmers versehen, diese Bezeichnung so umfassend als möglich beschaffen seyn, und dieselbe nach Umständen auch stets erneuert werden. —18) Die Caution muß längstens binnen acht Tagen nach dem Contractsabschlusse geleistet werden. — 1!))Der Fiscalpreis wird für ein vollständiges Bett, d. i. die Vettstätte sammt allem vertragsmäßigen Zu-gehör mit einem Micthzinse von'drci Viertel Kreuzer Conv. Münze, für jeden Tag und jedes einfache Bett festgesetzt. Für jedes doppelte Bett wird eine um zwei Fünftel des für jedes einfache Bett bedungenen Betrages höhere Gebühr für jeden Tag geleistet. Für die Veistellung einer eisernen Vcttstätte wird der Fiscalprcis mit ein Zehntel, nämlich mit drei Vierzigste! Kreuzer, und für die Beistellung und Besorgung aller übrigen gen Erfordernisse mit neun Zehntel des obbesagten Micthzinfts von V^ Kreuzer, d.i. sieben und zwanzig Vierzigste! Kreuzer Conv. Münze festgesetzt. — 20) Die Unternehmungslustigen haben dem Offerte, in welchem auch ihr Aufenthaltsort, so wie Name und Charakter geuau zu bezeichnen ist, ein Angeld in demjenigen Betrage, welcher dem Vierten Theile der mit Sechstausend Gulden Conv. Münze festgesetzten Caution glelch kommt, daher bei dem Anbote für ein vollständiges Bett, mit Eintausend Fünfhundert Gulden, für die Bestellung eiserner Bettstätten mit Einhundert fünfzig Gulden, und für die Beistcllung der übrigen Erfordernisse mit Eintausend Dreihundert fünfzig Gulden Conv. Münze, bar oder in verzinslichen Staatspapieren, nach dem börsemäßigen Curse dcö Tages gerechnet, wo das Offert eingebracht wird, oder aber den Ausweis über den bei einer Gcfalls-Vezirkscassa geschehenen Erlag dieses Angeldes beizuschließen. — Dieses Angeld wird denjenigen Offcrcnten, deren Anbot unannehmbar gefunden wird, in angemessener Zeit zurückgestellt, von dem Offercnten, dessen Anbot annehmbar gefunden wird, aber zurückbehalten, und demjenigen, welchem die Unternehmung überlassen wird, in die zu leistende Vcrtragscaution eingerechnet werden. — 21) Dem Unternehmer, dessen Offert au- nehmbar gefunden wird, wird die Verständigung in der kürzesten Zeit bekannt gemacht werden. Er bleibt jedoch schon durch die Ueberrcichung de5 Offertes verbindlich, dagegen tritt die Verbindlich« keit des Aerars erst von dem Augenblicke ein, als die hohe k. k. allgemeine Hofkammcr das Ergebe niß der Versteigerung genehmigt haben, und dem Unternehmer dieser Beschluß bekannt gegeben wird. — 22) Der Unternehmer hat alle auf die Con-tractserrichtung bezüglichen Kosten, so wie über« Haupt alle Stampclgebühren aus Eigenem zn bestreitcn. — 23) Die Offerte müssen versiegelt, und von Außen mit der Ucberschr.'ft: „Anbot für die Lieferung der Vetterfordernissc,zu Handen der böhmischen k.k. Gränzwache" bezeichnet, und läng/ stcns bis neun und zwanzigsten Juli 18^5 um 12 Uhr Mittags in dem Bureau des Vorstandes der k. k. Camera!-Gefallen-Verwaltung überreicht seyn. -— In diesen Offerten ist sich genau nach gegenwärtigen Bestimmungen zu richten, und der angebotene Preis (tägliche Zins) muß bestimnu in Ziffern, sowohl mit Zahlen als mit borten, ausgedrückt seyn. — Auf nachträgliche oder sol: che Offerte, welche Nebenbedingungcn enthalten, oder Vorschlage umfassen, oder etwa mit Beziehung auf andere, wie immer geartete fremde Anbote gestellt, oderauch nur nicht mit dem §. 20 bestimmten Angclde belegt sind, wird gar keine Rücksicht genommen, sondern dieselben werden als nicht vorhanden betrachtet werden. —- Von der k.k. Cameml-Gefällen-Verwaltung. Prag am IO. Juli 1842. Vermischn Verlautbarungen. Z. ,O0I. (5) Gbict. Von dem l f. BezirkSgerichtt Sittich wird be° lannt gegeben: tZz sey über crecutivls Oinfchreite» deö Mathias Planinschck von Sevschck, durch He,ln 1),-. PaSchal», wider Johann Scdega ?on L'taj, in die Fcilrictung der diesem gehdnqr,,. der Herrschaft Ws,.relberg 5,id Nect. Nr. 2<)-?^ dienstbaren Kaischscalltäl und der eben dahin ^id Glun0> ducbs Fol. 5)5, 56, 5?, 5«, 5y <-t 6« zinödaren Ucberl>incüg,ündc, im Gcsammtschähunqswelche pr. 57» ft./gclvlsligcl und hiezu der 2c». Juli, 3<>. ^lliguli und z. October d. I., jcdcSmal früh um l) Uhr in loco ocr Realität mil dcm Anhange be« stimlNt worden, dah die Realitäten bei der erstt» und zweiten Fcilbiclung nur um oder über, bei d.-, zrilte,, aber auch unter dem Scdähunggwerlhe werden hintangegebcn werden. Das SclähungK. Protocoll, der Glundbucl'sextracl und die Fellb>e» tungSbcdinqnifse llcgcn hicramlä zur Oinsicht. K< K Bczill'sgeiichl Sittich am 2^. Mai ^,. 56l Vermischte ^erlHutbarungrn. Z. 10^,9. (») . Rr. 3655. Von dem Bezirksgerichte Haasberq wird be» kannt gcmachl: Os sei) über Ansuchen ocS Hell» Ilnlon Moschcl von Planina, it» di« ereclllive Vcr. fieigerungder, dc»n Gregor Obrcsa qehdrigen, oem Ouce Tdurnlak 5ul> Urb. Nr. 4'4'/2 dienstbaren, und gerichtlich auf ,26, ft. »nkr. bcwerthcten Hal- ben ^»ube in Snuscheg, wegen schuldigen »4» ft. ,a kr. c. 6. c. bewilliget, und cS seyen diczu die Tag. sahungen auf den .6, August, ,3 September und dlaaS, in die cxecl,li< v< Feilbietung ber, i>em Georg Keschmerl von Hn> barjou gehörigen, der Hellschafl HaaKberg z>^ Meclf. 2ie. ^2« zinsbclrcn, gerichtlich c>ut H4<> ft. 3«ts. geschähen Hudrcalilät, wegen schuldigen 22 ft 2..lr. <:. z. c. ge.vllligct, u.,d s^cn h,>.u eie tagwhungcn auf den 2I. August, ^uf oc" ,9 September ur.b auf cen »7. Ocl^d.r l. I., jcbcs-mal Friil) , schuldiger 3<»o ft. c. >. <- , tie ereculiv.' Feilbietun^ der, diesem gehörigen, der Herrschaft Thllrnamharl zut, Rccl- Nr. "«/« u»d Dom- Nr. 5 ticnstbarcn. gerlchlllch auf/,9 st" gcschavten Vicr^ »clduden. so wie der beiden, cre« ^hln^u^ Berg Nr. .->4o öl 35)6 dienstbaren aus 35) ft. geschätzten Wclngärtcn in Mcrscschkirelcl) bewilliget, und h>czu dr»i Fcilbletungsiclgs^ßuligen, dlc erste auf >cn ^5. Juli 0. I , die zwrnc auf den 22. August d. I. und die drille au! ^.'n 2Z. Scplcmbc« d. H., jedesmal Vornntlags un> ^ lldr im O^le Groh mraschou mit tem Bcisahc ailgeof^'icl, dah lclche erst bei der drilln Tagsahllng u"ler tem Sch.^-znngSwerlhe hlülangfqcdln w.r ,<> Hiezu weiden Kauftuftige nn« dein B»ifu. gen zu erscheinen cin.-.el^en. daß 1»e cic ^!cil^llo„S^ l5i>t>,!,g»ncf>. K. K. Bezirksgericht Guitfcld den lo. Zrn,< Z »c»2H. (Z) Nr < »"7. G 0 i c l. Vom t. k. Niji.lsgcrichte Gurlfelo w.rc h«. nnl bcra",>l gemacht: Man habe ubcr ilnsuäcn der llllula Sa'rlbcr von Pnkcnbcrg, wide» ^« hann SUl>d«.'l r».'n ebenda, wegen al »^,»0, Z. 52, iäuciger ^'8 ft. 55 kr c 5. c , tic erc.u. llveFellbillung ocrgcgnerfchen. gerlchilich au» .»oft bo tr. geschähen, >n Blrkenberg geleglne»» , oer Herrs^aN Tl^urnamhart 5ul> Recl. Nl. ^t^dltüsi-d^itl, H^lbhubc, und des ebendahin »ul^ Berg Ni. i6u l>»lcrti)än!gcn Welngarlcnü, zusanime» im Hchäl)U: 2cz. Heplembcr d. I., jederzelt Vornul«as,5' u>n 9 Uhr im O>le ocr Realität, mit dem Beisahe a„6»os0liet, dafz elst bei eer dritten Tagsa^un^ 0>e !)iealiiäle,' llüter dem Schahungiiwerlhc l.'inl: angcg.dc» lvelten. Das SchähungSprolocoN, der Grundluchse,-tlae. scm Gclichtc in den Amlsstunden eingesehen werden. K K. Bezirksgericht Gurkfeld den »» Juni »642. Z. ,«26. (5) N,. 93,. S d i c « Vom Bezirksgerichte an der 6.,me,.,lhssr. schafl ?ldel5't?crg wird hier,nil bekannt gegeben: Gs scy udcr Ansuchen t>cü Lorenz Udam von Dorn, gegen Paul Smcrdu in Dorn, w.ac»l schuldigtr 24 ft. 57 lr. ^. z. l... in die execulwe Fcllbl«lui»q der, dcm Llhlern gehörigen, mit dcm Pfandrecht, belegten, gerichtlich auf 72b st. 25 kr geschätzten, der löbl Herrschaft Prcm 5ul> Urb. N» il!, dienst-baren Vicrlelhubc gcwMigcl. und h>czu e,e» Feildiclungslagsahungen, nämlich: au? den H -Juli, 3o. August »n»d 3o September ,642, jetcsmal um »0 Uhr Vormittag l,n Hause des Exccutcn zu Dorn «nil dcm Beiiave f.stgesel>l worden, dah, wcnn die Realität dc, icr e'sten und zweiten Feilbiclung »nchl um odll üdcr dc», Sääyungswcrlh angebracht werden l^nnce, selbe bc> der drillen auch unter demselben hlntangc^c^ werden wulde. (3. Intell.-Blarr Nr. 33. 0. !2 Juli l8^2.) 562 Dcr GrundbuchöeNract, cas Schahungöpro. tocoli und die Licit^tionZbe!?ingniss3 stehen zu Ic> dcrinannö Einsicht l-crcit. Bezill'ügelichc A^clöberg am 2^, Mai »842 Z ) ilbcr Ansticden drä Georg Zürer von Duorje, gegen Ancon Drusch, mg, wegen schuloigen ,«« st. c. ». c., in die exe» cmioe Versteigelu.'lg deä. dem Letztern gehörigen, gerichtlich auf 55c> st. bewerlheien, der Sritcilljült Stein «lili Urb. Nr >Z2 cieilsidarc» H^nicö l„ EaNoch gewiüigcl, und seyen;u deren Vorl»abnie Llegcsctzlichen vermine alls ceo >< August. ». Sep» tembcr und 2 O^iorer ,642, jcccslnal Vornnl» t2gü 9 Uhr iü loca der Realität zu SaNoch mit tem Beisafte angcorcnet worden, caß das Vcr« slcigerunqsobj^t bei der ersten und zweiten Tag« fHhutlg nur um o^er über ten Schätzungswert!), de« d»,'r dritten ^b.'s auch unter demselben verkauft «verbett lvird. Das Scl)ähunc;spratocoll, der Grundbuchs-ertract und oic ^lcitatlan^dcoingnlsse kölinen l?ei diesem Gerichte .«ngcschct'. und in Abschrie erho. dcn wercen. K. K. vel. Be,illtt'^cricht Egg cb Po^'.lsch und Kreutberg am 5l. Mai 16,2 Z. ,027. (2) N'. 2Üz^. Edict. Von dem Bezirksgerichte H^rberg wild I)c» fantit gemacht: GK sey uder Ansuche» teö Aiuon ?^:fch!,l von Planil,a, in die crecutive Zcllbic' lung ^cr, te>n B^rll'nä Krainz ron ^opoll gchöri» gen, dem Gute Tburnlal 5ul> Url). Nr. 455 zinsbaren, und qclichilir egcn schult »gen ,5Ü st. 5y l'r. <:. ». c. be-wiNiget, lN'.i) cn se,)?n l)> 9. August, 6 Scxccmber und .1. October l. I., jedesmal Vormittags ucn 9 biö l2 Uhr in loco Tl'p'N n,lt dcm Allonge bcstilnmt lvorren, daß 0lc Re^lli^t bii tcr erstcn und zweitsti F tUtiaöc.igs^hung nur um tcn Sckätzungi/lrerlh oder darüber, bet der dritten aber auch unter der Schaz-zung l)ii'.ta»gegeben werde. Der (Hrundbuchäcxtract und die 3icitationsbe< ein^infse können bei diesem Gerichte zu den gc> lrühlNichcn Ilmt^silN',dcn eingesehen werden. Bezirtsgerichl Haasberg am 17. Juni ,842. Z. loIo. (5) Nr. iul). Edict. Von tem t. k. Nezirtögenchte zu Neumarltl wird bekannt gemacht: tzz h^bc Margareth Kau. lschltsch roll Oberduppl^ch, um Eil.hclufung und sob'Ntge TodcSelklärung «brcä über 2u I^hre un-rvlsscnL wo btftndilchcn Belw^l,c:ln L2»en; Ber-,g2ill gcdcten. Iüdem „uni hicrudcr ccm ?orcl:z vergant den Hercn Johann Pognlschnig von Neu-wülttl alü ^uraccr ausgcstcNt hat, ^ wird tcr-selbe hiemit n.lt cem Beisätze eu',b,< ncr ,t^2. Z. ,o36' (5) Wein . L , c i t a t i a n. Bei der Herrschaft Savensicin in Unterkrai»i rrerdcn am 2s). Juli ,8^2 nachstehcude Weine licit^nto re'küufi lAe>dtN alö: 5oa östcrssichischc lZiiner r^m Jahre »63y 5oo dcilo dello detto ,8^'v i^oo dctto dclto dctio »841 Wozu dic Kaustustigen eingeladen werden. Herrschaft Savcnstcin am 5. Juli »U42. Z. ,o35. (3) Ns. ,7,2. Edict. Vom Bezilkögerichle der Herrschaft Saron-stein wird zu Jedermanns Wissenschaft gebracht: Es sey auf Ansuchen dcs Andreas Kowaisck von Allen, mit oiehortigem Bescheide vom helltigen Tage, Nr. »7,2, in die executive Feilbiecung der, dem Gute Weixelstein -,»l^ Urb. Nr. 25 und Rectf. Nr. 2, cliicicnenccn. qcrichllich mil Vin sckluh der W^hn-' und Wlllhsch^siögebäudc aus 26c, fl. M. M .^schcil^lcn Vu Hübe und u„b,.' deutenden 9)l>.'l)!l.i>^ pr. 4 ft. 2/, lr. dcs Schuld-licrS Blas Nc>>cnscheq zll Praptcts^gladcn, we gen aus dem erstrichtlichen Urth.il^ rciu tH. I^l, !64", Nr. Ü92, bestätiget mit hoher Appelle tions.Verordnung voin tt. Mai ,tt4> . Nr. 653^, behaurlctcn 4a st. und 4 A Verzugszinsen vcm 20. Apnl il^5l) bis zum Zakluogöt^ge, Untoi'iel' im Urtheile pr. 7 st. 53 tr, u>^ ivciicrc», Elccu. tions-Gxpenscn, gcwiNigct und hiezu drei Verstc«. gclungötags.'.yunqen, als am i. August, 1. Sep lcmber und 5. October o. I., stcts früh um ., Uhr im Olle Pl^prelschglabeu bei der obgedach. ten Hudrealttal mit dcm Anhange bestimmt rvor,> ce", daß. im Faüe dieses Real - und Mobila» Vermögen weder bei der erste» »och zweiten Per stcigerllngstags^hul,g »un lcn Schähullgswerlh an Mann gebracht werden lönntc, s,!bes bei der dritten auch unler dem Säätzung^welthe hintan» gegeben werden «vürde. W^zu tie Kcufiustiqe», mit dem Beisahe zahlreich zu erscheinen vorgcla den <1nd, dc>h ta? Schähungsprolocoll. Grund' huchscxtract un? rie ^icitalionöbedinftnisse in dt" gewöhnlichen Ail,:ostunren aNhicr eingesehen wer-den könticn, Bezirksgericht S^vcnsiein am 2. Juli 1842. Z. »«39, (5> Nr. ,6K<) O d l c t. ' Vom BeziltSgeruhle des Hcrzogthumü Goct, schce wird ccm abwcseotsll Andl.as Handler vo-> Hohenlelb ciinncrt: Eö habe witer denselbei, Jacob Koölcr von Tricst, cg, unterm <). Apr«l l. I. cil,e Kl^gc auf Zahlung schuldiger »o',> si, 563 M. M. c. 5. c. angestrengt, worüber die Ver. handkmgötagfahrt auf den 19. September »L42 um c» Uhr Vormittags angeordnet worden ist. Das ^Gericht, dcm der Aufenthall des Geklagten «„bekannt ist , hat zu dessen Vertretung den Hrn. Adolph Haus it, Gotlschee als (Zurator aufgestellt, welches dem Abwesenden mit dem Bedeuten be. kannt gegeben wird, daß er zur el wähnten Tag. fahrt entweder persönlich zu erscheinen od«r dem Gerichte einen andern Sachwalter namhaft zu machen habe, als sonst mit dem aufgestellten (Hu. ralvl lechlSgillig verhandelt werden dürfte. Bezittt'gerichl Gollschee ten »U. ^unllU^ 3.^^5^""^ Nr. U63. Edict. Vom Bczirköqcrichte Scisenberg wird hicmit »ffemlich dela„»l gemacht: ES scy über Ansuchen icü Johann P^d^o von Rcifniz, unter Verlre« lung seines Biu?^ Anton Podboy von Sciscn» berg, ,n die Rcl!^ Urb. Nr. ? dienstvaren halben KaufrcchlShube samml An« und .^ugehör 'n Prevolc, wegen nickt zugehaltenen Licilations« l>'ed!,,g!nssc», c^'wiirl^ct, und der Tag zur Bor. nähme Derselben auf ccn »5 Juli d. I. Vormil« lags um 9 llhl in Loco der Realität mit tcm Bcisahe angeordnet rvorcen, taß diese Realität auf Gefahr und «.lnkosicn t>eö säumigen Lrsiehers Mothias Elns;a auch »n,ter te,n frühern Meist, bolt pr. s)l>o ft. hi»tangec;cdc!, wc» »vird. Hicvon werden die Kausiustigcn mit i-em Bei. satzc verständiget, dah die Llcltationüdcdingnifse und das SchähungsplotocoN hiergerichts eingesehen werden können. Bezirksgericht Seisenberg am li.Iuni ,3^2. Z »0^.. (3) Kundmachung. Am ,L. Juli 18,^2 Bormittags um 9 Udr werden von der Bogthcrischast Egg ob Po'rpctsck die mit hoher Guberuial-Verordnunc; vom 2li. Iän» «er l I.. Z, «1^5, bewilliglen Bc>uhcrste»u»gln an den Wohn. und WirthschaftS^edäuden der lan. dcäfülstlichcn Dccanatöpfründc Moräutsch, mit ei» nem Kostcnauflvandc von l» »4 st. l^i kr.uüo zwar für Meisterschaften 69,ft.» kr. und für ?)?atcriallen 525 fl. ,a l'r.. durch eine Minuendo-Licitalion in Loco Mosäutsch verhandelt werden, wozu alle Unterned» mungslustigen mit dem Beisätze eingeladen wer« den, dah der Bauplan und Kostenüberschlag in dieser Amlökanzlei eillgeschen werden könne. Pogchcrrschafl Egg ob Podpctsch am 3u. Iun, 3. 10I2. (2) Versteigerung des silberhaltigen Bleibergwerkes Feistritz bei Peggan in Steycrmark nächst der Haupt-Com-merzialstraße von Wien nach Tricst, 1 '/2 Posten von Grätz. Vom Orlsgecichtc derHerischaften zu Waldstein, im Grähcr 5vreise, wird hicmit bekannt gemacht: OK sey von dem obcrgerichtllch delegirten 6ou-curSgcrichtc Mühlegg zu Gray, in die Versteige--rung des, zur Georg Mcnsurati'schcn lZoncurö» masse gehörigen silberhaltigen Bleibe,gbaueü zu Feistriy, Waldstcin, Rabenstein und Slüdmg-graben, sammt Hütten., Wasch« und Pochwer. ten, Wcrlögcbäuden und (Ärundschasten sainml Holz. und Kohl-, Erz-, Schlacke»' und Her^ vorrä'lhcn und Montan'Werkzeugen ycw'lliget. und in Folge Ermächtigung des t. t. Oberberg' amleö und Berggerichieö ;u Leobcn und der Gluni« herrg5' lagsayung auf den 3o. August und die zweite auf dcn 3c>. Scplcmber dicscü IahreS, jedcSmal Bcr-millagS von lc> bis »2 llhl »in WcrkShuuse zu Fclstllh nächst dem Markte und der Poststalion Peggau mit dem Beisätze angeordnet worden, daß bei dicscn beiten Versteigerungen nichlS unter dem Schähungbwcrtbc hintangegeben werde. Dieses Bergwerk besteht aus folgenden Mon» tan« u»d Eivil'Rcaliläten: ,. Dem Schachten baue zu Feistlitz, ganz nc>hc am Markte gleichen Namens, mit »5 Hlubcnmassen , (io Klafter tief, mit einer in un< unterbroclcncm llmlricbe befindlichen Wasserhrb« Maschine , mit einem Gefall von 6 Klaftern, ur,c einer Fdrderungsmaschine verschen. __Zu diesem Baue gehört ein gemauertes, mit Ziegeln gedecktes VerweserhanS, eine Schcicerstube, Gcllcidel'üdcn, Zimmer- und Sclwitlvcilsiculen , cin Poch» und Schlcmmwert mit einem Wassergefäll von lo Schuhen, tine Glättmühle zur Bleiweißcrzeu. gung, wozu das Werk, caö einfache Fablilöbcfug-lüh besitzt, 1 PferdestaN auf 6 Stücke, » Kuhstall auf ^, Stücke, acht Wohngebäudcn für die Ar. deitslculc. eine Hausmühlgelechlsame, und l/< Joch an Acckcrn, Wiesen, Weiden und Obstgarten. 2. Dem StoNcnbaue zu Rabenstein, i'/^ Stunde vcm odigen, mit ü Massen. wl? auch Schwcrsp^th in ansehnlicler Mäcbtilikeit bricht. mit einem Hcmauerten Huthniannskausc. 1 Bcrq. schmiede, , Kohldarrcn. » Hclzhime, 5 Wohn. Häusern für die Arbeilöleute, und 7^ Joch GlUt,5. stückt!. 2. DcmBcrgbau zu Wald stein, 1^ Stun< den ron Fcistril) entfernt, mit 9 Massen, einer kleinen Scheitelstube und cincr kleinen Ber^ schmiede. 4. Dem Bergbau in St u ding graben 2 Stunden v»n Fcistritz entfernt, mit 4 Massen und einem kleinen Grubenhause. 5i. Der Schmclzhütte nächst Pcggc> u. nur, einige Hunden Schritte von der Haupt'Eom^ Mfrzialstraße cntscrnt, enthält < Schmelzofen. « Abtreibofen, 1 Flanimofen, ü Röstfcld unt »