.M 272. 1868. Äml8ljlall zur Laikacher Zeitung. 27. November. Ausschließende Privilegien. Das Mmistcrium flir Handel und Volköwirthschaft hat nachsleyenoc Priuilegien ertheilt: Am 18. Oktober 1805. 1. Dem Franz Podnschka, Architekten in Wien, Landstraße, Selesianergasse Nr. 3. auf e!ne Verliesse« rung der Mcißncr'schcn Heiz« nnb Vcntilaiions.Apparate für EiscnliaynivacMnö nnd Schiffc für die Dauer eines Jahres. 2. Dem D. A. Sioffella dalla Croce, Slidenspin« ller zn Lloveredc», wohnhaft in Wie», Stadt, Tuchlau« den Nr. 10, anf die Erfindung einer Maschine, womit im ununterbrochenen Laufe gleichzeitig mit der Abwicke» lung der Snoenkokons jede beliebige Zwirnung der Seidenfadcn und die Anfwindung der Seioe auf einen selbstzä'hlcnden HaSpel bewirkt weide, für die Dauer eines Jahres. Am 28. Oktober 1865. 3. Dem Franz Schwul), Zirkelschmieb in St, Pol» ten, auf eine Verbesserung der Nebmesseischecren für die Dauer von zwei Jahren. Am 31. Oktober 1805. 4. Dem Johann Palecek, Veamten der priu. Milli« terzenfadrik deS F. A, Sarg in Liesing bei Wien, auf die Erfindung einer Verg» und Straßen-Eisenbahnma« schine für die Dauer lines Jahres. 5. Dem Karl Krisch, akademischen Modelleur und Bildhauer in Wien, Mariahilf. Marchcttigasse Nr. 14, auf eine Verbesserung in der Erzeugung von Meer« schaumpfcifen aller Formen und Größen für die Daner eines Jahres. 6. Dem Alfred Lenz. Ziuilingenieur in Wien, Nie» den, Starhemberggasse Nr. 13. auf eine Verbesserung an den Maschinen zum Spinnen und Doubliren für die Dauer von zwei Jahren. 7. Dem Paul Vaudet. Uhrmacher iu Paris (Ve-vollmächtigtcr Friedrich Nödiger in Wien, Neubau, Sia« mundsgassc Nr. 3). auf eine Verbesserung an den Schlös« sern jeder Art für die Dauer eines Jahres. 8. Dem Simon Marlh, Maschinisten in Wien, Margarethen, Gaitcngasse Nr. 19, anf die Erfindung eigenlkümlichcr in Möbeln angebrachter Pressen für Servietten uno andcre Sachen für die Daner eines Jahres. 9. Dem Alois Ncincr. Negci'schirmfabrikmUen in Wien, Lcopoldstadt. Taborstraße Nr. 4. auf die Elftn« duug zerlegbarer Ncift-Ncgen« und Sonnenschirme sür die Dancr eines Jahres. Die Privilegiiimsbeschreibungen. deren Geheimbal» tung angesucht wnrde, befinden sich im k. k. Privilegien-' araiive in Aufbewahrung, und jene zu 3, 4, 6. 8 und 9. deren Geheimbaltnng nicht angesucht wune, können daselbst von Jedermann eingesehen werden. (422—3) Nr. »2995. Grlaß der k. k. Vandesbehürde fiir Krain vom »7ten November »^NH, Ätr. »H«5)^, womit zur Militärbefreiunssstaxe sür das Jahr »Vtt« eine <3rläuternllg kund gemacht wird. Im Nachhange zu dcr in Nr. l<>« deö Reichs-gesetzblattes enthaltenen Verordnung vom 20tcn Oktober l. I, betreffend die Festsetzung dcr Militär-befreiungötaxe für das Jahr l«6«, hat das hohe k. k. Staatsministerium im Einvernehmen mit den bethciligten Zentralbehörden mit Erlaß vom ,0. November d. I,, Nr. 2l625/2065 zur Begegnung etwaiger Zweifel angeordnet, daß Diejenigen, welche durch den Taxerlag für das Jahr ,866 von der Pflicht zum Eintritt ms Heer sich zu befreien beabsichtigen, auch in dem Falle nur den Tarbetrag von l<>00 fl. zu erlegen haben, wenn das Ende des (nach §', 7 der Stellvcrtretungs-Vorschrift) von der polit. Behörde zu bestimmenden Erlagtermins, welcher jedoch für die Militär-Pflichtigen dcr zur bevorstehenden Heercöcrganzung aufgerufenen fünf Altersklassen nicht über den Tag des Beginnes der Amtshandlung dcr Vefreiungs-kommission im heimatllchen i-tellungsbezirke er-strekt werden darf, noch in das Jahr !8«5 fällt. Die für die Entlassung dienender Soldaten; im Ossertwea/ zu erlegenden Taxen sind in dem Falle, als die von der Landes-Militar-Behörde zu bestimmende l4tagigc Erlagsfrist noch vor oder mit dem letzten Dezember l, I. ablauft, mit dem Betrage von »200 ft., wenn dagegen diese ,4tä'gige Erlagsfrist erst im Jahre 186« abläuft, nur in dcm Betrage von NNW si. zu entrichten. Dies wird hicnut zur allgemeinen Kenntniß gebracht. (425—2) Nr. «243. Vcychrungsstcuer - Pachlvcrjicigcrullg. Von dcr k. k. Finanz-Direktion in Klagen» fürt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung dcr Verzchrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein- und Mostausschanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischver-schleiße im Umfange deö ganzen politischen Be, zirkes Arnoldstein auf Grund des Gesetzes vom l7. August »8U2 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres l866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc 1867 und l865im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtuntcrnehmern wird zur ihrer Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: ,. Die Versteigerung wird am 2. Dezember l8«5 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt um !, Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfälligen, mit der Ltempcl-marke von 50 kr. versehenen und mit dem Vadium von 202 fl. belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Ver-zehrungssteuer und des dermaligen 20perz. außer-ordentlichen Zuschlages zu derselben vom steuerpflichtigen Ausschanke deö Weines und Mostes mit dem Betrage von 2020 ft. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemeindezuschläge verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden runden Betrag von 202 ft. ö. W. in Barem oder in k. k- Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Vadium der Lizitations-Kommission vor dem Beginne der Feilbictung zu übergeben, oder sich mit dcr kassaamtlichen Quittung über diesen Erlag deö VadiumS auszuweisen. Nach beendigter Lizttation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt. Uebrigens gelten die im Amtsblatte der »Kla-genfurter Zeitung" ckio. l. Oktober l. I., Nr. 225 llll Nr. 67u3 und 6902 Verlautbarten allgemeinen Bedingungen. Von dcr k. k. Finanz-Direktion in Klagenfurt, am 20 November l»65. ^____ (426—2) Nr. 62Ü4" Vcr^hrnngslleucr-Vllchtvclstchcrnng. Von der t. t. Fmanz-Dlrettion ln Klagenfurt wird hiemit zur allgemeinen .kenntmß gebracht, daß die Emhebung der Verzehrungssteucr vom steuerpflichtigen Wein- und Mostausschankc, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischverschleiße im Umfange der Ortsgemelndc Weitenö-felo, des politischen Bezirkes Gurk auf Grund deö Gesetzes vom l7. August !«62 (R, G B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres »866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc l867 und l868 im Wege der öffentlichen Verstei-gerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 4. Dezember l8U5 bei dem Stcucramte zu Gurk um l l Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch daselbst die allfalligcn , mit dcr Stempel-marke von 5,0 kr. versehenen und mit dem Vadium von 60 st. belegten schriftlichen Offerte zu überreichen sind. 2. Der Ausrufsprciö ist bezüglich der Ver-zehrungssteuer und des dermaligen 20perz, außerordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von 605 st- österr. Währung bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemeindezuschlage verpflichtet. 3 Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Thelle des Ausruföpreises gleichkommenden runden Betrag von 60 Gulden österr. Währung in Barem oder in k. k. Staats, papieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Vadium der Lizitations-Kommission vor dem Beginne der Fcilbictung zu übergeben, oder sich milder kassaämt-lichen Quittung über diesen Erlag des Vadiums auszuweisen. Nach beendigter Lizitation wird blos der vom Bestbietcr erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt, Uebrigcns gelten die im Amtsblatte der »Kla« genfurtcr Zeitung" till«. «. Oktober l. I., Nr. 225 aä Nr. 6783 und 69N2 verlautbartcn allgemei--nen Bedingungen. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen, fürt, am 2l. November l865. "(42il-3) Nr. 8,92. Veyehrungssteuel-Pachtvcrstchcrnng. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagenfurt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Verzehrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein. und Mostausschanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleisch« verschleiße im Umfange I. dcr Stadgcmeinde St. Veit, II. der Ortsgemeinden Herzendorf, III. Schaumboden, IV. Hardegg, V. Pulst (ehemals Feistritz), und Vl. Glanlschach deS politischen Be-zirkes St. Veit, auf Grund des GesetzcS vom ,7. August ,862 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres 1866 und bei stillschwei« gender Erneuerung auch für die Solarjahre l867 und 1868 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richtschnur vorläufig Folgendes bekannt gigcben: 1. Die Versteigerung wird am l. Dezember »865 bei der Finanz^Direktion zu Klagenfurt um ll Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfalligcn mit der Stempelmarke zu 5tt kr. versehenen und mit dem Vadium belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Verzehrungssteuer und des dermaligen ?0perz. außer, ordentlichen Zuschlages zu derselben »<^ I. mit 4000 fl., uä ll mit ,30 fl., nä III. mit ,05 fl., aä IV. mit 26 fl., uä V. 90 fl. und nä VI. mit lOO st., sohin in dem Gesammtbetrage von 445l st. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr der allfä'llig bewilligten Gemcindezuschläge verpflichtet. 3 Wer an der Versteigerung Thcil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufs-praises gleichkommenden Betrag von 445 fl. ö. W. in Barem oder in k. k. Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angec nommen werden, oder mittelst Real-Hypothek als Vadium der Lizitations-Kommission vor dem Beginne dcr Fcilbictung zu übergeben. Nach been-digter Lizitation wird blos der vom Bestbietcr erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen l!izi-tanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. Uebrigcns gelten die im Amtsblatte der »Klagenfurtcr Zeitung" ckln. l. Oktober l. I., Nr. 225 lid Nr, 6783 und 6902 vcrlautbarten allgemeinen Bedingungen, Von der k. k. Finanz'Direktion in Klagcn-furt, am l8. November ,865. (427—2) ' ^tr. 5729? Minuendo-Lizitation. Zur Uebernahme der Rekonstruktion einer go wölbten Bezirksbrücke über den Klcingraben in Kosarje, deren Kosten auf 3201 st. 35 kr. veranschlagt sind, wird eine Minuendo-Lizitation am 6. Dezember,865, um 9 Uhr Vormittags, Hieramts bestimmt. Hiezu werden Unternehmungslustige mit dem Beifügen eingeladen, daß die Baupläne und Aus» maß und Kostenüberschlag täglich während den Amtsstunden hieramts eingesehen werden können, und daß die Lizitationöbedinssnisse unmittelbar vor dcr Lizitation bekannt gegeben werden. K. k. Bezirksamt Umgebung Laibach, am 20. November ,865.