1317 Amtsblatt Mr Lail'acher Zeitnng Nr. t9s. Mittwoch den 28. August 1867. (275.1) Nr. 5138. Kulldmachuug. An den: zu rcorganisircndcn k. k. technischen Institute in Brunn sind fi'mf Assistentenstcllcn, nnd Mr je Eine bei der Lehrkanzel: a) für Mathematik und Physik, d) fiir darstellende Geoiuetric "no Maschiencn - Encyklopädie, c) für reine nnd technische Chemie, d) für Hochbau und 0) für Ma-schiencnban zu besetzen. Der Gehalt eines jeden Assisscnten beträgt ^^ fl. ö. W., die Ernennung erfolgt anf zwei ^ahre und kann ausnahmsweise um weitere zwei Jahre verlängert lverdcn. Bewerber nin eine dieser Stellen haben ihre fluche mit den Belegen über Alter, zurückgelegte Studien uud ihre bisherige Verwendung läugstens bis 15. September 1867 ^l der k. k. mährischen Statthaltern einzubringen. Vrünn, den 17. August 1867. ^on der k. k. mährischen Ktatlhaltcrei. (^IH^) Nr?5ls0l)7 Kuttdmachuug. Es sind für die nächsten drei Jahre 1868 l"s ciuschlicßig 1870 die beiden Katharina War-uusfscheu Mädchenerziehuugsstipcudien mit je drei ""sechzig Gulden östcrr. Währung zu verleihen. Hum Genusse dieser Stiftung sind Mädchen "us dcr Verwandtschaft der Stiftcrin und in de-^n Enuaualnna andere Vürgcrstöchter der Stadt ^ibach berufen. Die Bewerber um diese Stiftuug habeu ihre il^vrig documentirten Gesuche bis 15. Jänner 1868 ^ dieser k. k. Landesregierung zu überreichen. ^Hnbach, am l). August 1867. _____ (274—2) ' NrT'M?. Kmldllmchmlg. Für Eivilschulcu der Thicrarznciknndc am ^lener Thicrarznei Institute ist ein Stipcndinm Ehrlicher 200 fl. ö. W. ans dem kraiuischen Lan-^fonde in Erledigung gckoulmcu. . Die Bewerber haben ihre Gesuche unter Nach ^isnng der erfolgten Aufnahme in das bezeichnete Mtitut, dann unter Borlage des Taufscheines, ^npfungs- uud Mittcllostgkcits-Zcugnisscs, so wie "^ eigenhändig ausgefertigten ^ievcrses, daß sie clck? ^"'^lng des Diploms als Thicrärztc durch 1)^.. ^chre' iu strain anßcr der Hauptstadt sich ci,/?^^ wollen, (es wäre denn, daß.sic ctwa lc,,I ^^"tlichc Anstellung in cincln anderen Krön 3ta/ Österreichs erhielten), endlich unter legaler mv^eisuug der Kenntniß der Landessprache in °" und Schrift, bis l,;, zum 3 0. September 1807 ^W zu überreichen. Nach vollendeten Studien wird den: Stipcn-distcn gegen Beibringung des Diploms überdies ein Reiscpcmschalc von 60 fl. ö. W. aus dem Lan-dcsfonde zngcsichert. Laibach, am 22. August 1867. Vom krainifchcn Landes-Ausschusse. (zoucurs-Ausschrcibunss. Bei dcu Bezirksgerichten in Kram ist ein erledigter Amtsdicnerpostcn mit dem Gehalte jährlicher' 262 fl. 50 kr. oder im Falle der Vor rückung eines fchon angestellten Dieners mit dem Gehalte von 220 fl. nnd dem Rechte znm Bcznge der Amtskleidung, bis anf Weiteres bei dem k. k. Bezirksgerichte in Lack zn besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gefuchc binnen der Frist von vierzehn Tagen vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kund machnng in die „Laibachcr Zeitung" an gerechnet, bei dem uutcrzcichnetcn Präsidium im vorgcschrie bcnen Wege zu übcrrcicheu, uud darin ihre Eignung zu der augcsnchtm Stelle, insbcsandcrc die Kenntniß der dcutscheu uud slovcnischcn (kraiui schen) Sprache, nebsteiniger Fähigkeit zum schrift lichen Aufsätze nachzuweisen nnd anch anzugcbcu, ob uud in welchem Grade sie mit einem Beamten oder Diener des k. k. Bezirksgerichtes in Lack verwandt oder verschwägert sind.' Laibach, am 26. August 1867. Vom k. k. Landeogcrichts-Präsidium. (273—2) Nr. 734. KulldmachiM. Im Laufe des Solar-Iahrcs 1868 werden für die Mannschaft des hiesigen Gendarmerie Flü gels anf den gewöhnlichen Bedarf circa 60 Stück Mäntel, 120 Waffcnröckc, 80 Stück Leibet, !)0 Stück Kittcl-Blonscn, 130 Stück Tuchhosen uud 80 Stück Sommcrpautalous zu erzeugen sein. Diejenigen Geschäftsleute, welche dicfc Erzen gung übcruehmcn wollen, haben ihre mit einer 5i0 Krcnzcr Stcmpclmarkc versehenen uud dem 5perc. Badinm belegten Offerte, enthaltend die Machcrlohns.Prcifc fiir jedes einzelne der erwähn^ ten Stücke, dem hiesigen Gendarnicrie-Flügel-Commando zu überreichen, von welchem dieselben am 20. September 1867, Vormittags 11 Uhr, commissioned eröffnet werden. Die näheren Bedingniffe, fo wie anf die Mn-stcr können in der Flügcltanzlci, Gradischa - Bor stadt Nr. 47 nnd 48, eingesehen werden. Laibach, am 24. August 1867. K. k. Vcndarmcril'-Migcl-Eommando. (270—2) Nr. 2641 n. 2724. Edict. Von dein k. k. Bezirksamte Rudolfswcrth wird hicmit kundgemacht, daß hinsichtlich der n) auf Namen der vormaligen Unterthanen des Gutes Bolavie ^ro 7U8til.'llIi lautenden 4perc. Staatsschuldverfchreibung ddo. 1. Juni 1826, Nr. 8467 pr. 5)0 fl. C. M., nnd der für dieZcit vom 1.December 1846 bishin 1865 erhobenen Interessen pr. 39 st. .^/2 kr. und d) der auf Namen des Gutes Frcihof pro ia-«ticnii lautenden Bcrlosnngsobligationcn vom 1. Mai 1841, Nr. 13496 pr. 50 st. 40 kr. C. M. und ddo. 1. Juni 1862, Nr. 20896 pr. 157 fl. 5)0 kr. ö. W. und der erhobenen Iin-sen von Ersterer seit 1. Mai 1847 bis 1. November 1865), von Letzterer seit 1. Mai 1847 bis 1. Juni 1862 pr. 61 st. 81 kr. ö. W., die Anthcils-Prospcctc mit Feststellung der ursprünglichen Prästantcn nach gegenwärtigen Ortsgcmcinden, nnd des Auftheilnngsmaßstabcs anf Grund der vorhandenen alten Zinsvertheilnngsausweife verfaßt, nnd in dieselben die durch die betreffenden Gemeinde Vorstände ermittelten Theilnchmcr und Rechtsnachfolger aufgenommen worden sind, und zur Einsicht bei diesem Bezirksamt«: so wie bei den bcthciligtcn Gemeindeämtern aufliegen. Iu Gcmäßheit der Ministerial - Verordnung vom 18. September 1858, Nr. 150 R. G. B., werden hicvon die Privatthcilnchmcr, Erben und Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prästantcn mit dem Beisatze in die Kenntniß gesetzt, daß sie innerhalb des Termines von 45 Tagen vom Tage der letzten Einschaltung dieses Edictes in die „Laibachcr Zeituug" ihre allfälligen Beschwerden und Antheilsansvrüchc nntcr Beibringung der Beweise des ursprünglichen Eontributionsbctragcs oder der Rechtsnachfolge so gewiß hicramts anzubringen haben, widrigcns die Bcrthcilung der ^inscubeträgc eventuell dcs Erlöses für die Obligationen nach >dcm amtlichen Anthcils-Prospcctc erfolgen würde und alle jene Anthcilc, rücksichtlich welcher sich niemand als Thcilnehmcr oder Rechtsnachfolger ausgcwiefcn haben wird, zu Folge allerh. Entschließung vom 20. März 1857 nach Ablanf der Verjährungsfrist dein Stammvcrmö'gcn jener ^)rtsgemcinde znwachfcn würden, in welcher der ursprüngliche Prä'stant seinen ordentlichen Wohnsitz hatte, diese dagegen die Verpflichtung habe, dcu einzelnen Theilhabern, deren unvcrjährtc Ansprüche von den politischen Behörden nachträglich für statthaft anerkannt werden follten, die ihnen zugesprochenen Antheile zn erfolgen. K. k. Bezirksamt Nudolfswerth, am 20. August 1867.